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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 7<br />

• Ausführungsplanung<br />

Die festgestellten Bindersystemabmessungen stimmten mit den rechnerischen Annahmen in der<br />

geprüften statischen Berechnung in etwa überein. Wind- und Schneelasten waren normgerecht (auch<br />

unsymmetrisch) berücksichtigt worden.<br />

Der Nachweis der Standsicherheit erfolgte dann für ein Stahlrundrohr ∅ 78 mm, t = 3,75 mm, mit einem<br />

zusätzlichen durchlaufend aufgeschweißten Stahlprofil T60 (Abb. 3.3 rechts). Die maximale<br />

Beanspruchung war unter Gebrauchslast beim Biegeknicknachweis zu 103,6 N/mm² ermittelt worden.<br />

Das System war demnach rechnerisch zu etwa 65% ausgenutzt.<br />

Die europäische Norm EC 1, Anhang D, gibt für Schneegewichte eine Streubreite von γ = 1,0 kN/m³ bis<br />

4,0 kN/m³ (leichter Pulverschnee bis schwerer Pappschnee) an. Für eine üblicherweise anzusetzende<br />

mittlere Schneewichte von γ = 2,5 kN/m³ ergäbe sich bei einer Schneehöhe von 50 cm rechnerisch eine<br />

Schneelast von s o = 1,25 kN/m². Damit könnte durch die starken Schneefälle zwar eine Steigerung der<br />

Norm-Schneelast von etwa 67 % aufgetreten sein; diese hätte jedoch von dem ursprünglich geplanten<br />

verstärkten Rahmenprofil noch aufgenommen werden können. Die Ausnutzung hätte dann etwa 100 %<br />

gegenüber 65% lt. statischer Berechnung betragen.<br />

• Bauausführung der Stahlhalle<br />

Wie bereits erwähnt erfolgte jedoch die Ausführung der Stahlunterkonstruktion ausschließlich mit<br />

gebogenen Stahlrundrohren kleineren Durchmessers und zudem ohne zusätzliche Verstärkung. Sie<br />

entsprach somit nicht den Vorgaben der statischen Berechnung. An der Stelle des maximalen<br />

Biegemomentes, an der auch die plastischen Verformungen bzw. Bauteilversagen auftraten, ergibt sich<br />

dadurch eine um etwa 3,7-fach höhere Biegeknickspannung unter den rechnerisch anzusetzenden<br />

Einwirkungen. Die maximale zu erwartende Biegeknickspannung lag damit um den Faktor 2,4 über dem<br />

damals zulässigen Wert.<br />

Der Schaden an der Stahlhalle, d. h. das Ausknicken der gebogenen Stahlrahmen infolge äußerer<br />

Einwirkung, war daher ausschließlich auf eine gegenüber den Vorgaben der statischen Berechnung<br />

abweichende Bauausführung der Halle zurückzuführen. Bei der Schadenursache handelte es sich somit<br />

eindeutig um einen Baumangel infolge einer fehlerhaften und von der Statik abweichenden Ausführung.<br />

3.2 Schneelast - Holzdachkonstruktion<br />

• Allgemeines / Feststellungen<br />

Bei der zweiten Lagerhalle in der gleichen Gegend [1] handelte es sich um eine 1965 erbaute,<br />

eingeschossige, nicht unterkellerte Hallenkonstruktion mit massiven Mauerwerkswänden und einer<br />

Dachkonstruktion aus genagelten Fachwerkbindern (Nagelbrettbinder Abb. 4.1) im Achsabstand von ca.<br />

1,15 m. In Höhe der Obergurte der Binder waren keine liegenden Wind- und Aussteifungsverbände<br />

angeordnet worden.<br />

Ober- und Untergurte der Binder bestanden aus drei nebeneinander liegenden Brettlamellen<br />

30 x 160 mm, wobei die mittlere Gurtlamelle nicht durchlief, sondern im Bereich der Diagonal- und<br />

Vertikalstäbe gestoßen war (Abb. 4.2). Der Obergurt der Dachbinder war auf der Hallensüdseite im

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