Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
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Anlage zum Anhang (Überschussbeteiligung)<br />
94<br />
Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte<br />
Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet.<br />
Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen<br />
und <strong>der</strong> Rechnungszins <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />
verwendet.<br />
Versicherungen im Rentenbezug<br />
Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende<br />
Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent<br />
<strong>der</strong> Deckungsrückstellung <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />
am Ende eines jeden Versicherungsjahres.<br />
Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung <strong>der</strong><br />
Rente verwendet. Zur Berechnung <strong>der</strong> Erhöhung werden<br />
die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen und <strong>der</strong> Rechnungszins<br />
<strong>der</strong> Hauptversicherung herangezogen.<br />
Gewinnanteilsätze<br />
Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011<br />
beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen<br />
Versicherungen<br />
0,0 ‰ (Vorjahr: 0,0 ‰)<br />
<strong>der</strong> Bemessungssumme jährlich.<br />
Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2011<br />
endenden Versicherungsjahres<br />
0,60 % (Vorjahr: 0,60 %)<br />
des <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthabens beziehungsweise<br />
bei Versicherungen im Rentenbezug wegen des höheren<br />
Rechnungszinses<br />
0,20 % (Vorjahr: 0,15 %)<br />
<strong>der</strong> Deckungsrückstellung.<br />
Der Schluss-Gewinnanteil beträgt bei Fälligkeit in 2011<br />
für jedes nach 1991 beitragspflichtig zurückgelegte volle<br />
Versicherungsjahr<br />
2,3 ‰ (Vorjahr: 2,3 ‰)<br />
<strong>der</strong> Bemessungssumme.<br />
Der Diskontierungszinsfuß beträgt bei Fälligkeit in 2011<br />
8,0 % (Vorjahr: 8,0 %).<br />
Einzel-Rentenversicherungen<br />
nach Tarifen E51, E52 und E53<br />
(vom 01.01.1996 bis zum 30.06.2000)<br />
Versicherungen in <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />
Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen<br />
in Prozent des <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthabens<br />
und einem Schlussgewinn (Treuebonus) in Promille <strong>der</strong><br />
Bemessungssumme gewährt.<br />
Das <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthaben ist die mit dem<br />
Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung<br />
am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit<br />
sie positiv ist, zuzüglich <strong>der</strong> angesammelten Gewinnanteile<br />
am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die<br />
Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln<br />
<strong>der</strong> Versicherungsmathematik berechnet.<br />
Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die<br />
Summe <strong>der</strong> <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthaben am Ende<br />
eines jeden beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahres.<br />
Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll<br />
zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich<br />
angesammelt.<br />
Der Schlussgewinn wird bei Ablauf <strong>der</strong> vereinbarten Aufschubzeit<br />
beziehungsweise bei Tod in <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />
fällig. Bei Kündigung wird frühestens nach einem Drittel<br />
<strong>der</strong> Aufschubzeit, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren<br />
ein entsprechend dem Anteil <strong>der</strong> bereits<br />
abgelaufenen Vertragsdauer zur vereinbarten Aufschubzeit<br />
herabgesetzter Schlussgewinn gezahlt.<br />
Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte<br />
Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn<br />
verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen<br />
zugrundegelegt. Die sich daraus ergebende<br />
Bonusrente ist lebenslang garantiert.<br />
Versicherungen im Rentenbezug<br />
Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende<br />
Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent<br />
<strong>der</strong> Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll