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Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

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Anlage zum Anhang (Überschussbeteiligung)<br />

94<br />

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte<br />

Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn verrentet.<br />

Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen<br />

und <strong>der</strong> Rechnungszins <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />

verwendet.<br />

Versicherungen im Rentenbezug<br />

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende<br />

Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent<br />

<strong>der</strong> Deckungsrückstellung <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />

am Ende eines jeden Versicherungsjahres.<br />

Die laufenden Gewinnanteile werden zur Erhöhung <strong>der</strong><br />

Rente verwendet. Zur Berechnung <strong>der</strong> Erhöhung werden<br />

die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen und <strong>der</strong> Rechnungszins<br />

<strong>der</strong> Hauptversicherung herangezogen.<br />

Gewinnanteilsätze<br />

Die Grund-Gewinnanteile betragen für das in 2011<br />

beginnende Versicherungsjahr bei beitragspflichtigen<br />

Versicherungen<br />

0,0 ‰ (Vorjahr: 0,0 ‰)<br />

<strong>der</strong> Bemessungssumme jährlich.<br />

Der Zins-Gewinnanteil beträgt zum Schluss des in 2011<br />

endenden Versicherungsjahres<br />

0,60 % (Vorjahr: 0,60 %)<br />

des <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthabens beziehungsweise<br />

bei Versicherungen im Rentenbezug wegen des höheren<br />

Rechnungszinses<br />

0,20 % (Vorjahr: 0,15 %)<br />

<strong>der</strong> Deckungsrückstellung.<br />

Der Schluss-Gewinnanteil beträgt bei Fälligkeit in 2011<br />

für jedes nach 1991 beitragspflichtig zurückgelegte volle<br />

Versicherungsjahr<br />

2,3 ‰ (Vorjahr: 2,3 ‰)<br />

<strong>der</strong> Bemessungssumme.<br />

Der Diskontierungszinsfuß beträgt bei Fälligkeit in 2011<br />

8,0 % (Vorjahr: 8,0 %).<br />

Einzel-Rentenversicherungen<br />

nach Tarifen E51, E52 und E53<br />

(vom 01.01.1996 bis zum 30.06.2000)<br />

Versicherungen in <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

Die Gewinnanteile werden in Form von Zins-Gewinnanteilen<br />

in Prozent des <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthabens<br />

und einem Schlussgewinn (Treuebonus) in Promille <strong>der</strong><br />

Bemessungssumme gewährt.<br />

Das <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthaben ist die mit dem<br />

Rechnungszins um ein Jahr abgezinste Deckungsrückstellung<br />

am Ende eines jeden Versicherungsjahres, soweit<br />

sie positiv ist, zuzüglich <strong>der</strong> angesammelten Gewinnanteile<br />

am Anfang eines jeden Versicherungsjahres. Die<br />

Deckungsrückstellung wird nach den anerkannten Regeln<br />

<strong>der</strong> Versicherungsmathematik berechnet.<br />

Die Bemessungssumme für den Schlussgewinn ist die<br />

Summe <strong>der</strong> <strong>Versicherungsnehmer</strong>-Guthaben am Ende<br />

eines jeden beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahres.<br />

Die Zins-Gewinnanteile werden am Ende eines jeden voll<br />

zurückgelegten Versicherungsjahres gewährt und verzinslich<br />

angesammelt.<br />

Der Schlussgewinn wird bei Ablauf <strong>der</strong> vereinbarten Aufschubzeit<br />

beziehungsweise bei Tod in <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

fällig. Bei Kündigung wird frühestens nach einem Drittel<br />

<strong>der</strong> Aufschubzeit, spätestens jedoch nach 10 Versicherungsjahren<br />

ein entsprechend dem Anteil <strong>der</strong> bereits<br />

abgelaufenen Vertragsdauer zur vereinbarten Aufschubzeit<br />

herabgesetzter Schlussgewinn gezahlt.<br />

Zum Rentenzahlungsbeginn wird das bis dahin angesammelte<br />

Gewinn-Guthaben inklusive Schlussgewinn<br />

verrentet. Hierfür werden die aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen<br />

zugrundegelegt. Die sich daraus ergebende<br />

Bonusrente ist lebenslang garantiert.<br />

Versicherungen im Rentenbezug<br />

Versicherungen im Rentenbezug erhalten laufende<br />

Gewinnanteile in Form von Zins-Gewinnanteilen in Prozent<br />

<strong>der</strong> Deckungsrückstellung am Ende eines jeden voll

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