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Die Restitution von Raubkunst in den europäischen ... - themis

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<strong>Die</strong> <strong>Restitution</strong> <strong>von</strong> <strong>Raubkunst</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>europäischen</strong> Mitgliedsstaaten<br />

Fazit<br />

- Jeder Staat „kocht se<strong>in</strong> eigenes Süppchen“ im Rahmen se<strong>in</strong>es<br />

jeweiligen (Zivilrechts- ) Verständnisses (Partikularismus)<br />

- Der Informationsaustausch h<strong>in</strong>kt zwischen <strong>den</strong> Staaten, mangelnde<br />

Provenienz, <strong>in</strong>suffiziente Transparenz <strong>in</strong> der Provenienzforschung<br />

- <strong>Die</strong> gesamt<strong>europäischen</strong> Entwicklungen s<strong>in</strong>d schon lange nicht mehr im<br />

Zeitplan<br />

- Gesetzliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen erleichtern die Verhandlungen um<br />

Rückgabe, garantieren aber ke<strong>in</strong>e korrekte Rechtsanwendung<br />

- Derzeit wer<strong>den</strong> Kulturgutschutzkonventionen e<strong>in</strong>zelstaatlich umgesetzt<br />

(Bsp: UNESCO, Unidroit), ohne dass dies <strong>in</strong> <strong>Raubkunst</strong>fragen weiterhilft<br />

- <strong>Die</strong> Schaffung e<strong>in</strong>er rechtlich verb<strong>in</strong>dlichen EU <strong>Raubkunst</strong>- Richtl<strong>in</strong>ie,<br />

wie seit 12/03 diskutiert, muss dr<strong>in</strong>gend vorangetrieben wer<strong>den</strong><br />

RA Dr. Hartung<br />

<strong>Raubkunst</strong> und <strong>Restitution</strong><br />

im deutschsprachigen Raum

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