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Die Restitution von Raubkunst in den europäischen ... - themis

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<strong>Die</strong> <strong>Restitution</strong> <strong>von</strong> <strong>Raubkunst</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>europäischen</strong> Mitgliedsstaaten<br />

Europas Antwort bis jetzt:<br />

Europäische Resolution vom 17.12.2003<br />

Ziel: E<strong>in</strong> europaweit verb<strong>in</strong>dliches Reglement zu folgen<strong>den</strong> Fragen:<br />

1.) Wie wird der Besitz oder der Eigentumstitel festgelegt und welchen<br />

Zugang zu <strong>den</strong> erforderlichen Informationen bieten die Mitgliedstaaten<br />

<strong>den</strong> Klägern?<br />

2.) Wann muss e<strong>in</strong> Antrag auf Rückgabe <strong>von</strong> Eigentum gestellt wer<strong>den</strong><br />

und welche diesbezügliche Verjährung sollte gelten?<br />

3.) Welche Rechte haben gegebenenfalls „gutgläubige“ Erwerber an<br />

erbeuteten Kulturgütern?<br />

4.) Welche Ansprüche können gegen professionelle Verkäufer, wie z.B.<br />

Kunsthändler, geltend gemacht wer<strong>den</strong>, die erbeutete Kunstgüter<br />

gekauft oder verkauft haben? und<br />

5.) Falls e<strong>in</strong> erbeutetes Kulturgut wiedererlangt wird, kann es dann Beschränkungen<br />

für die Möglichkeit des Eigentümers geben, dieses<br />

Gut zu exportieren?<br />

RA Dr. Hartung<br />

<strong>Raubkunst</strong> und <strong>Restitution</strong><br />

im deutschsprachigen Raum

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