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Die Restitution von Raubkunst in den europäischen ... - themis

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<strong>Die</strong> <strong>Restitution</strong> <strong>von</strong> <strong>Raubkunst</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>europäischen</strong> Mitgliedsstaaten<br />

<strong>Raubkunst</strong> zwischen bürgerlichem Recht und<br />

soft law<br />

Bürgerliches Recht<br />

„Schönwetterrecht“:<br />

- Verjährung<br />

- Ersitzung<br />

-Gutgläubiger Erwerb<br />

Unterschied <strong>in</strong> <strong>den</strong> Staaten<br />

Europas im wesentlichen <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Fristen:<br />

Ersitzung: 1-10 Jahre<br />

Verjährung 3-30 Jahre<br />

Ausnahme: Unverjährbarkeit<br />

des Herausgabeanspruchs<br />

Intertemporales Sonderrecht<br />

Auf Spezialsituationen wie Krieg und Verfolgung<br />

zugeschnittene Regelungen<br />

Bsp.: BRückG<br />

In BRD Vorbild für soft law<br />

Soft Law<br />

Rechtlich unverb<strong>in</strong>dliche, meist überstaatliche<br />

Verständigung auf geme<strong>in</strong>sames Prozedere <strong>in</strong><br />

Rückgabeverfahren<br />

Bsp: Wash<strong>in</strong>gtoner Pr<strong>in</strong>zipien<br />

RA Dr. Hartung<br />

<strong>Raubkunst</strong> und <strong>Restitution</strong><br />

im deutschsprachigen Raum

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