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Information zur Vermittlung von Unterkünften durch die Tourist ...

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<strong>Information</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermittlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Unterkünften</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Tourist</strong>-<strong>Information</strong>en<br />

der Orte Höchenschwand, Dachsberg, Ibach und Weilheim in der<br />

Ferienwelt Südschwarzwald<br />

Wichtiger Bestandteil der Vereinbarung zum <strong>Vermittlung</strong>sauftrag! Mit der Unterschrift unter der<br />

Vereinbarung wird <strong>die</strong> Kenntnis vom Inhalt <strong>die</strong>ser <strong>Information</strong> bestätigt.<br />

1. Die <strong>Tourist</strong>-<strong>Information</strong>en (TI’s) Höchenschwand, Dachsberg, Ibach und Weilheim legen das<br />

Gastgeberverzeichnis 2014 / 15 auf. Ferner wird das <strong>Information</strong>s- und Reservierungssystem toubiz<br />

betrieben.<br />

2. Alle Gastgeber in den beteiligten Orten haben <strong>die</strong> Möglichkeit zum Eintrag erhalten. Die möglichen<br />

Anzeigengrößen und <strong>die</strong> Preise wurden gesondert bekannt gegeben.<br />

3. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Bestellbogens beteiligt sich der/<strong>die</strong> Unterzeichner/in am<br />

Gastgeberverzeichnis 2014 / 15 der Orte Höchenschwand, Dachsberg, Ibach und Weilheim in der<br />

Ferienwelt Südschwarzwald und stellt <strong>die</strong> eingetragenen Objekte <strong>zur</strong> <strong>Vermittlung</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> TI’s <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

4. Die TI’s behalten sich vor, Unterkünfte, <strong>die</strong> nicht nach den Kriterien des Deutschen Hotel- und<br />

Gaststättenverbandes (DEHOGA) oder des Deutschen Tourismus Verbandes (DTV) klassifiziert sind, zu<br />

besichtigen und bei Nichtvorhandensein der aufgestellten Mindeststandards (siehe Seite 4) vom Eintrag<br />

im IRS auszuschließen.<br />

5. Der Eintrag im Gastgeberverzeichnis wird in das <strong>Information</strong>s- und Reservierungssystem (IRS)<br />

übernommen, das <strong>von</strong> den Orten Höchenschwand, Dachsberg, Ibach und Weilheim betrieben wird.<br />

6. Vermittelt werden über das IRS nur Unterkünfte, <strong>die</strong> im IRS Kontingente (freie<br />

Zimmer/Ferienwohnungen) <strong>zur</strong> Verfügung stellen.<br />

Darüber hinaus können Unterkünfte <strong>zur</strong> Onlinebuchung freigegeben werden. Der Gast kann in <strong>die</strong>sem<br />

Fall über Internet ohne Rückfragen buchen beziehungsweise <strong>die</strong> TI’s können ohne Rückfragen für den<br />

Gast einbuchen.<br />

Die Einstellung der Kontingente erfolgt über <strong>die</strong> persönlichen Zugangsdaten in das IRS toubiz <strong>durch</strong><br />

den/<strong>die</strong> Gastgeber/in selbst oder <strong>durch</strong> <strong>die</strong> örtliche TI, <strong>die</strong> über Veränderungen sofort zu informieren ist.<br />

(Die beteiligten TI’s erheben für <strong>die</strong> Kontingentpflege im Auftrag der Vermieter unterschiedliche<br />

Gebühren).<br />

7. Die <strong>Information</strong> und <strong>Vermittlung</strong> kann auf mehrere Arten erfolgen:<br />

a) Die TI’s informieren über frei gemeldete Unterkünfte und der Gast bucht selbst auf herkömmlichem<br />

Wege.<br />

b) Online, d.h. der Gast bucht via Internet seine Unterkunft direkt beim Gastgeber. Dies setzt voraus,<br />

dass der Gastgeber seine Kontingente/Vakanzen sorgfältigst pflegt und jede nicht über das<br />

System erfolgte Buchung sofort einträgt. Das System sendet dem Gastgeber eine<br />

Buchungsanzeige und dem Gast eine Bestätigung.<br />

c) Der interessierte Gast lässt sich <strong>von</strong> der TI ein Angebot zusenden und bucht aufgrund des<br />

Angebotes online (siehe b), über <strong>die</strong> TI (siehe d) oder aber auch telefonisch oder schriftlich direkt<br />

beim Gastgeber.<br />

d) Der Gast meldet sich – in der Regel telefonisch - bei der TI, <strong>die</strong> für ihn eine seinen Wünschen<br />

entsprechende Unterkunft im IRS bucht. Der Gast erhält eine Bestätigung, der Vermieter eine<br />

Buchungsanzeige.<br />

e) Der Gast ist bereits vor Ort und wendet sich an <strong>die</strong> örtliche TI, <strong>die</strong> aus den vorhandenen<br />

Kontingenten eine Unterkunft bucht und dem Gast eine Buchungsbestätigung ausdruckt. Diese<br />

Buchung ist verbindlich. Gastgeber, <strong>die</strong> buchbar sind, sind gehalten, ihre Unterkünfte stets für eine<br />

Belegung parat zu halten.<br />

8. Die Kosten für <strong>die</strong> <strong>Information</strong>s- und <strong>Vermittlung</strong>stätigkeit der TI’s sind <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Zahlung des<br />

Inseratpreises für den Eintrag im GGV 2014/ 15 abgegolten. Es werden keine Provisionsgebühren<br />

erhoben. Vermieter, <strong>die</strong> nicht im GGV eingetragen sind, können gegen Zahlung einer<br />

Bereitstellungsgebühr ebenfalls wie unter 7. beschrieben über das IRS vermittelt werden. Die<br />

Bereitstellungsgebühr beträgt für Privatvermieter EUR 198,- für konzessionierte Betriebe EUR 330,- für<br />

<strong>die</strong> Gültigkeitsdauer des GGV 2014 / 15.


<strong>Vermittlung</strong>sbedingungen<br />

zum <strong>Vermittlung</strong>sauftrag der <strong>Tourist</strong>-<strong>Information</strong>en der Orte Höchenschwand, Dachsberg, Weilheim und<br />

Ibach in der Ferienwelt Südschwarzwald <strong>durch</strong> den touristischen Leistungsträger.<br />

§ 1 Allgemeines<br />

Diese <strong>Vermittlung</strong>sbedingungen sind Grundlage des gesondert gegebenen <strong>Vermittlung</strong>sauftrages der<br />

<strong>Tourist</strong>-<strong>Information</strong>en (TI’s) der Orte Höchenschwand, Dachsberg, Ibach und Weilheim in der Ferienwelt<br />

Südschwarzwald und den touristischen Leistungsträgern (LT). Der LT beauftragt <strong>die</strong> TI’s mit der<br />

<strong>Vermittlung</strong> <strong>von</strong> Beherbergungsleistungen an Dritte (Endverbraucher und <strong>Tourist</strong>ikunternehmen). Die TI’s<br />

verpflichten sich, den Absatz <strong>von</strong> Leistungen des Vermieters zu fördern.<br />

§ 2 Leistungen und Pflichten der <strong>Tourist</strong>-<strong>Information</strong>en der beteiligten Orte<br />

a) Die TI’s betreiben eine <strong>Information</strong>s- und Unterkunftsvermittlung mit fachkompetentem Personal.<br />

b) Die TI’s beraten und informieren Interessenten über freie und buchbare Angebote der LT.<br />

c) Die TI’s vermitteln Buchungen und Reservierungen an LT direkt vom Kunden.<br />

d) Die TI’s stellen freie und gegebenenfalls buchbare Angebote in geeigneter Form interessierten<br />

Kunden vor. Es handelt sich hierbei um einen Eintrag in der vom LT gewählten Form im<br />

Gastgeberverzeichnis 2014 / 15 (GGV) sowie um eine auf <strong>die</strong>sem Eintrag beruhenden Darstellung<br />

im IRS, das den Interessenten über <strong>die</strong> Internetseiten der TI´s zugänglich ist.<br />

e) Die TI’s machen Werbung für das GGV und <strong>die</strong> Internetseiten, bieten einen Buchungsservice an<br />

und tragen <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Aussendung und <strong>die</strong> Versandkosten.<br />

§ 3 Kontingente<br />

Der Leistungsträger stellt den TI’s <strong>zur</strong> <strong>Information</strong> und <strong>Vermittlung</strong> Kontingente zu folgenden Bedingungen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung:<br />

a) Informiert wird über freie Unterkünfte, <strong>die</strong> im IRS eingestellt sind.<br />

b) Vermittelt werden können ohne Rückfrage buchbare Leistungen, <strong>die</strong> im IRS eingestellt sind.<br />

Darüber hinaus gehende <strong>Vermittlung</strong>en bedürfen der vorherigen Absprache.<br />

c) Die <strong>Vermittlung</strong>stätigkeit der TI’s erfolgt wie in der „<strong>Information</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vermittlung</strong> <strong>von</strong> <strong>Unterkünften</strong><br />

<strong>durch</strong> <strong>die</strong> TI’s“ beschrieben.<br />

d) Der LT verpflichtet sich <strong>zur</strong> sorgfältigen Kontingentpflege. LT, denen der unentgeltlich <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellte toubiz-Zugang zugänglich ist, haben Eigenbelegungen sofort einzutragen. LT,<br />

<strong>die</strong> ihre Kontingente <strong>von</strong> der örtlichen TI pflegen lassen, müssen zeitgleich mit einer Buchung<br />

<strong>die</strong>se Eigenbelegung mitteilen.<br />

e) Die TI’s übernehmen keine Haftung für entstandene Doppelbelegungen, <strong>die</strong> aufgrund <strong>von</strong> Fehlern<br />

<strong>durch</strong> den LT entstehen.<br />

§ 4 Preise für Beherbergungsleistungen<br />

a) Die im GGV und IRS angegebenen Preise sind Endpreise. Leistungen, <strong>die</strong> nach Zähler<br />

abgerechnet werden, sind zu benennen. Die örtliche Kurtaxe wird nicht in den Endpreis<br />

eingerechnet.<br />

b) Die Angebotspreise dürfen nicht über den im Zimmer-/Wohnungsaushang genannten Preisen<br />

liegen.<br />

c) Die genannten Preise schließen <strong>die</strong> <strong>Vermittlung</strong>skosten ein.<br />

§ 5 Provisionen<br />

a) Die TI’s verzichten auf <strong>die</strong> Erhebung einer <strong>Vermittlung</strong>sprovision. Die Kosten für <strong>die</strong><br />

<strong>Vermittlung</strong>sleistungen sind <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Zahlung der Inseratsgebühr für den Katalogeintrag in das<br />

GGV 2014 / 15, bzw. <strong>die</strong> Bereitstellungsgebühr für den IRS-Eintrag abgegolten.<br />

§ 6 Zahlungsabwicklung


a) Bei Buchungen <strong>von</strong> Kunden über <strong>die</strong> <strong>Vermittlung</strong>sstellen TI’s ist das Leistungsentgelt vom Kunden<br />

direkt an den Vermieter, spätestens bei Abreise, zu zahlen. Es bleibt dem LT überlassen, ob er<br />

nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung einfordert. Ein <strong>die</strong>sbezüglicher Hinweis auf<br />

der Buchungsbestätigung erfolgt nicht, wohl aber der Hinweis auf <strong>die</strong> Abrechnung mit dem<br />

Gastgeber.<br />

§ 7 Buchungen/Optionen<br />

a) Ein für den LT und den Kunden verbindlicher Vertrag kommt <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Buchung der TI’s zustande.<br />

Der Gast erhält eine Buchungsbestätigung mit Hinweis auf <strong>die</strong> Empfehlung des Abschlusses einer<br />

Reiserücktrittsversicherung. Der LT wird unverzüglich über <strong>die</strong> erfolgte Buchung informiert.<br />

b) Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich bei etwaigen Unstimmigkeiten hinsichtlich vorliegender<br />

Buchungen sofort zu kontaktieren. Eine Option verfällt nach sieben Tagen, so lange hat sie <strong>die</strong><br />

Wirkung einer Buchung.<br />

§ 8 Stornierungen<br />

a) Wird eine verbindliche Festbuchung storniert, so stehen dem LT Stornogebühren in Höhe der im<br />

GGV abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen zu. Die Stornogebühren fordert der LT<br />

direkt beim Kunden ein. Im Bedarfsfall unterstützen <strong>die</strong> örtliche TI <strong>die</strong> Stornoforderungen<br />

gegenüber dem Kunden. Der LT stellt dem Kunden <strong>die</strong> Stornorechnung zu. Das Mahnverfahren<br />

obliegt dem LT.<br />

b) Maßgeblich für <strong>die</strong> Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem LT.<br />

c) Die TI’s verpflichten sich, den LT unverzüglich <strong>von</strong> der Stornierung einer verbindlichen Buchung in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

d) Durch Stornierung frei gewordene Kontingente, <strong>die</strong> <strong>von</strong> den TI’s oder dem LT selbst weiter<br />

vermittelt werden, sind nicht Stornogebühren berechtigt, sofern sich der Vermieter nicht schlechter<br />

stellt.<br />

§ 9 Buchungsvoraussetzungen/Qualitätssicherung<br />

a) Voraussetzung für <strong>die</strong> <strong>Vermittlung</strong>stätigkeit ist der Eintrag im GGV 2014 / 15 der TI’s sowie der<br />

Eintrag im IRS. Die beteiligten TI´s behalten sich vor, Leistungsträger, <strong>die</strong> nicht nach den Kriterien<br />

des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes oder den Kriterien des Deutschen Tourismus<br />

Verbandes klassifiziert sind und <strong>die</strong> <strong>von</strong> den TI’s aufgestellten Mindeststandards nicht erfüllen,<br />

vom Eintrag in das GGV und das IRS auszuschließen. Zur Prüfung der Einhaltung der<br />

Mindeststandards nehmen <strong>die</strong> TI’s nach Voranmeldung eine Besichtigung der Objekte vor. LT,<br />

welche <strong>die</strong> Besichtigung verweigern, können weder in das GGV 2014 / 15 noch in das IRS<br />

aufgenommen werden.<br />

b) Der LT hat für <strong>die</strong> Richtigkeit der <strong>von</strong> ihm gegebenen <strong>Information</strong>en (insbesondere Haus- und<br />

Leistungsbeschreibungen) und der <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Fotos)<br />

einzustehen. Erfolgt auf <strong>die</strong> Übergabe zu prüfender Werbeunterlagen (Druckvorlagen) innerhalb<br />

der eingeräumten Frist keine Gegenäußerung, so gilt <strong>die</strong>s als Bestätigung der inhaltlichen<br />

Richtigkeit.<br />

c) Der LT ist verpflichtet, <strong>die</strong> örtliche TI unverzüglich über eventuelle Änderungen und<br />

Einschränkungen des Betriebes zu informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Veränderung in der<br />

näheren Umgebung des Betriebes, <strong>von</strong> denen Einwirkungen auf den ungestörten Aufenthalt des<br />

Gastes ausgehen könnten.<br />

§ 10 Haftung<br />

a) Die örtlichen TI’s haften gegenüber dem LT nur, soweit Schaden <strong>von</strong> ihnen oder einem ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.<br />

Für Fehler dritter Buchungsstellen (Reisebüros) haben <strong>die</strong> TI’s nicht einzustehen.<br />

b) Der LT haftet den TI’s gegenüber für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Der LT stellt <strong>die</strong> TI’s frei<br />

<strong>von</strong> der Haftung für alle eventuellen Ansprüche, <strong>die</strong> <strong>von</strong> vermittelten Gästen infolge mangelhafter<br />

Leistungserbringung oder einer sonstigen Pflichtverletzung geltend gemacht werden.<br />

§ 11 Vertragsdauer<br />

a) Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.12.2013 und dauert 24 Monate. Die Häuser sind buchbar ab<br />

Einstellen in das Buchungssystems toubiz. Häuser, <strong>die</strong> derzeit bereits im System eingestellt sind<br />

und wiederum einen Eintrag geordert haben, sind ohne Unterbrechung weiterhin buchbar.


) Der LT erkennt <strong>die</strong> <strong>Vermittlung</strong>sbedingungen <strong>durch</strong> Unterschrift auf dem Erhebungsbogen für den<br />

Eintrag ins das GGV und das IRS an.<br />

§ 12<br />

a) Der <strong>Vermittlung</strong>svertrag ist <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Erteilung des Anzeigenauftrags zustande, gekommen,<br />

sofern <strong>die</strong> TI’s <strong>die</strong> Annahme des Auftrages auf Grund der Festlegungen des § 9a nicht<br />

verweigert.<br />

b) Nebenabreden zu <strong>die</strong>sem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen<br />

bedürfen der Schriftform.<br />

c) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen <strong>die</strong>ses Vertrages werden <strong>die</strong><br />

Vertragspartner eine den unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahe kommende<br />

rechtswirksame Regelung treffen.<br />

d) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus <strong>die</strong>sem Vertrag ist St. Blasien.<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Mindeststandards<br />

Voraussetzung für <strong>die</strong> Aufnahme in das IRS „toubiz“ der TI’s Höchenschwand, Dachsberg, Ibach und Weilheim<br />

__Die Unterkunft ist in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand,<br />

__ macht insgesamt einen wohnlichen Eindruck und<br />

__genügt hinsichtlich der Ausstattung zumindest bescheidenen Ansprüchen.<br />

__Die Fenster sind geputzt,<br />

__<strong>die</strong> Vorhänge und Gardinen sind nicht verstaubt.<br />

__Die Böden weisen keine Verunreinigungsflecken auf (Gebrauchsspuren werden toleriert).<br />

__Polster, Tischdecken und Sofakissen sind sauber, fleckenfrei und ohne Beschädigungen, zumindest ordentlich geflickt.<br />

__Polstermöbel dürfen nicht <strong>durch</strong>gesessen sein.<br />

__Die Möbel weisen höchstens geringe Gebrauchspuren auf, sind im übrigen sauber,<br />

__Schränke und Kommoden sind auch innen sauber.<br />

__Die Möbel passen farblich und dem Stil nach einigermaßen zusammen.<br />

__Polster, Teppiche/Teppichboden und Gardinen passen farblich einigermaßen zusammen.<br />

__Es gibt keine Spinnweben, keine fleckigen Wände, <strong>die</strong> Tapeten sind ordentlich befestigt.<br />

__Die Betten haben zumindest einen Sprungrahmen (nur Bretter als Matratzenunterlage werden wegen der fehlenden<br />

Luftzirkulation und damit verbundenen Gefahr <strong>von</strong> Schimmelflecken nicht akzeptiert).<br />

__Matratzen und Bettzeug sind in einem hygienisch einwandfreien Zustand.<br />

__Fleckige Teile (gemeint sind Flecken, <strong>die</strong> beim Waschen oder Reinigen noch Spuren hinterlassen haben) sollten mit<br />

zusätzlichen Überzügen unter der Bettwäsche versehen sein.<br />

__Es gibt eine ausreichende Beleuchtung, <strong>die</strong> es ermöglicht, ohne Probleme zu lesen.<br />

__Sofern es sich um eine als Ferienwohnung deklarierte Unterkunft handelt, müssen alle dem Gast <strong>zur</strong> Verfügung stehenden<br />

Räume eine Türe haben.<br />

__Es werden auch FeWos toleriert, <strong>die</strong> gegen das Treppenhaus nicht <strong>durch</strong> eine abgeschlossene Diele abgegrenzt sind oder<br />

<strong>die</strong> der Vermieter gelegentlich (nicht täglich!) betreten muss, wenn er Keller oder Speicher erreichen will, wenn <strong>die</strong> FeWo<br />

insgesamt einen guten und gepflegten Eindruck macht.<br />

__In der FeWo muss es eine Kochgelegenheit geben,<br />

__eine Spülmöglichkeit (nicht im Badzimmer),<br />

__Kochutensilien und<br />

__Geschirr (nicht angeschlagen) und Besteck.<br />

__Es gibt fließend Kalt- und Warmwasser in der Unterkunft.<br />

__Für <strong>die</strong> Gäste stehen eigene Sanitärräume <strong>zur</strong> Verfügung (nicht in der Wohnung des Vermieters).<br />

__In den Sanitärräumen gibt es keine Schimmelflecken an den Wänden und Decken<br />

__und an keine Ablagerungen in WC, Waschbecken, Dusche, Duschvorhang, Duschkabine, Badewanne.<br />

__Alle Armaturen funktionieren,<br />

__<strong>die</strong> Toilettenbürste ist sauber.<br />

Sofern Balkone, Terrassen, Gartenmöbel, Liegestühle, Freisitze und Grillmöglichkeit<br />

__angeboten werden, müssen <strong>die</strong>se in einwandfreiem und sauberem Zustand sein.<br />

Alle Punkte müssen positiv abgehakt werden. Anderenfalls ist der Eintrag in das IRS toubiz nicht möglich!

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