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Auf dem Weg zu einem weltweiten Verbot

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Der Schutz der mit der Asbestbeseitigung beauftragten Personen darf nicht<br />

improvisiert werden. Es müssen mindestens spezifische Unterweisungen, staubdichte<br />

Verpackungen und besonders gesicherte und dauerhafte Lagerungsbereiche<br />

vorgesehen werden.<br />

Unterhalts- und Wartungsarbeiten<br />

Zahlreiche Arbeiten können Beschäftigte mit Asbest in Kontakt bringen. Betroffen<br />

sind etliche Berufe im Ausbaugewerbe. Die Unternehmen müssen deshalb<br />

<strong>zu</strong>nächst prüfen, ob ein Asbestrisiko besteht in <strong>dem</strong> Bereich, in <strong>dem</strong> sie tätig<br />

werden sollen, und die Beschäftigten daraufhin über das Risiko unterrichten. Je<br />

nach Ergebnis der Prüfung sind entsprechende Schutzmaßnahmen <strong>zu</strong> treffen.<br />

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