01.11.2013 Aufrufe

01-22-KA-IV-GU-250-2.. - Kontrollamt der Stadt Wien

01-22-KA-IV-GU-250-2.. - Kontrollamt der Stadt Wien

01-22-KA-IV-GU-250-2.. - Kontrollamt der Stadt Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TO <strong>22</strong><br />

KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />

Rathausstraße 9<br />

A-1082 <strong>Wien</strong><br />

Tel.: <strong>01</strong> 4000 82829 Fax: <strong>01</strong> 4000 99 82810<br />

e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />

www.kontrollamt.wien.at<br />

DVR: 000<strong>01</strong>91<br />

<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement GmbH,<br />

Bereitstellung von langfristigen Finanz-, Sachund<br />

Sicherungsmitteln für Tochterund<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Tätigkeitsbericht 2<strong>01</strong>2


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 2 von 65<br />

KURZFASSUNG<br />

Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement GmbH hat als geschäftsleitende Holding<br />

in den vergangenen Geschäftsjahren ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften<br />

langfristige Finanz-, Sach- und Sicherungsmittel zur Verfügung gestellt. Bei den Finanzmitteln<br />

handelte es sich um die Überlassung von Gesellschaftskapital und Darlehen.<br />

In Form <strong>der</strong> Einbringung eines Teilbetriebes wurden einer Tochtergesellschaft<br />

Sachmittel übereignet und im Rahmen <strong>der</strong> Bereitstellung von Sicherungsmitteln verpflichtete<br />

sie sich zur Übernahme von Haftungen in Form von Garantie-, Bürgschaftsund<br />

Patronatserklärungen.<br />

Die Einschau zeigte, dass sich die vermehrte Zurverfügungstellung von langfristigen<br />

Finanz- und Sachmitteln an Tochter- und Beteiligungsgesellschaften deutlich im Bilanzbild<br />

in Form <strong>der</strong> entsprechenden Erhöhung <strong>der</strong> Finanzanlagen nie<strong>der</strong>schlug. Die Aufbringung<br />

<strong>der</strong> dafür notwendigen Finanzmittel erfolgte einerseits durch die Veräußerung<br />

des Wertpapierportfolios und an<strong>der</strong>erseits durch die Vereinnahmung von durch die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding AG gewährten Großmutterzuschüssen. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Zurverfügungstellung von Ausleihungen war festzuhalten, dass in betragsmäßig bedeutsamen<br />

Fällen keine schriftlichen Darlehensverträge abgeschlossen wurden. Das<br />

<strong>Kontrollamt</strong> empfahl, in Anbetracht <strong>der</strong> Darlehenshöhen, aus Gründen <strong>der</strong> Rechtssicherheit<br />

und <strong>der</strong> Nachvollziehbarkeit sowie <strong>der</strong> Beweissicherung, diesbezügliche Vereinbarungen<br />

grundsätzlich als schriftliche Verträge zu verfassen.<br />

Auch die vermehrte Bereitstellung von Sicherungsmitteln war aus den Bilanzen ersichtlich,<br />

da Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien sowie sonstigen vertraglichen<br />

Haftungsverhältnissen gemäß einer unternehmensrechtlichen Bestimmung zwar<br />

nicht direkt in <strong>der</strong> Bilanz, aber als sogenannte Eventualverbindlichkeiten "unter dem<br />

Strich" auszuweisen sind. Hinsichtlich dieses bilanziellen Ausweises wurden Mängel<br />

aufgezeigt. Die Empfehlung, die Übernahme von Bürgschaften und Haftungen sowie<br />

die Abgabe von Garantien in die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und <strong>der</strong> Ge-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 3 von 65<br />

schäftsführung als zustimmungspflichtige Geschäfte aufzunehmen, wurde bereits im<br />

Zuge <strong>der</strong> Einschau umgesetzt.<br />

Weiters gab das <strong>Kontrollamt</strong> zu bedenken, dass mit <strong>der</strong> erneuten Zurverfügungstellung<br />

von Finanz- und Sicherungsmitteln an bestimmte Tochter- und Beteiligungsunternehmen<br />

im Einschauzeitraum eine Erhöhung des Risikopotenzials verbunden war. In einem<br />

Fall wurden auch Haftungen über das Beteiligungsausmaß hinaus übernommen. Allerdings<br />

war in diesem Zusammenhang vom <strong>Kontrollamt</strong> auch festzustellen, dass bis zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau keine <strong>der</strong> ausgewiesenen Haftungen schlagend wurde.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 4 von 65<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Einleitung ..................................................................................................................... 8<br />

1.1 Allgemeines zur <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement GmbH ..................... 8<br />

1.2 Prüfungsgegenstand ............................................................................................... 10<br />

<strong>2.</strong> Bereitstellung von Finanz- und Sachmitteln an verbundene Unternehmen sowie<br />

sonstige Beteiligungen .................................................................................................. 11<br />

<strong>2.</strong>1 Allgemeines ............................................................................................................. 11<br />

<strong>2.</strong>2 Bilanzansätze Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften . 14<br />

<strong>2.</strong>3 Bilanzansätze Beteiligungen .................................................................................... 17<br />

<strong>2.</strong>4 Bilanzansätze Ausleihungen .................................................................................... 21<br />

3. Bereitstellung von Sicherungsmitteln an verbundene Unternehmen sowie<br />

Beteiligungen ................................................................................................................. <strong>22</strong><br />

3.1 Allgemeines ............................................................................................................. <strong>22</strong><br />

3.2 Bilanzansätze Sicherungsmitteln für verbundene Unternehmen und Beteiligungen 25<br />

4. Geschäftsordnungen, Richtlinien und organisatorische Regelungen ........................ 28<br />

4.1 Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement GmbH ................................................................ 28<br />

4.2 Konzernvorgaben, interne Richtlinien und organisatorische Regelungen ............... 30<br />

5. Tochtergesellschaft <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management Beta Beteiligungs GmbH ...... 31<br />

5.1 Allgemeines zur Gesellschaft .................................................................................. 31<br />

5.2 Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsansatzes .................................... 32<br />

6. Tochtergesellschaft STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH .... 33<br />

6.1 Allgemeines zur Gesellschaft .................................................................................. 33<br />

6.2 Einbringung eines Teilbetriebes .............................................................................. 34<br />

6.3 Patronatserklärungen .............................................................................................. 38<br />

7. Tochtergesellschaft Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH ......................................... 39<br />

7.1 Gründung <strong>der</strong> Gesellschaft, Gesellschaftskapital, Gegenstand des Unternehmens 39<br />

7.2 Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsansatzes .................................... 40<br />

8. Tochtergesellschaft <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Alpha GmbH .......... 41<br />

8.1 Allgemeines zur Gesellschaft .................................................................................. 41


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 5 von 65<br />

8.2 Gesellschafterzuschuss ........................................................................................... 41<br />

8.3 Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsansatzes .................................... 42<br />

9. Beteiligung Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke BMG & STC Swiss Town<br />

Consulting AG ............................................................................................................... 42<br />

9.1 Allgemeines zur Gesellschaft .................................................................................. 42<br />

9.2 Zuschreibung des Beteiligungsansatzes ................................................................. 43<br />

9.3 Ausleihungen ........................................................................................................... 43<br />

9.4 Garantieerklärungen und Bürgschaften ................................................................... 48<br />

10. Beteiligung TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG .............................................. 54<br />

10.1 Allgemeines zur Gesellschaft ................................................................................ 54<br />

10.2 Großmutterzuschuss an die Vorgängergesellschaft .............................................. 56<br />

10.3 Gesellschafterinnenzuschuss ................................................................................ 57<br />

10.4 Ausleihung ............................................................................................................. 58<br />

10.5 Bürgschaftserklärung ............................................................................................. 59<br />

11. Abschließende Betrachtungen und Feststellungen ................................................. 61<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

ABGB ....................................... Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch<br />

Abs ........................................... Absatz<br />

AFRAC ..................................... Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee<br />

AktG ......................................... Aktiengesetz 1965<br />

a.o. ........................................... außerordentlich<br />

bzw. .......................................... beziehungsweise<br />

d.h. ........................................... das heißt<br />

d.i. ............................................. das ist<br />

d.s. ............................................ das sind<br />

EDV .......................................... Elektronische Datenverarbeitung<br />

EStR 2000 ................................ Einkommensteuerrichtlinien 2000


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 6 von 65<br />

EUR .......................................... Euro<br />

EURIBOR ................................. Euro Interbank Offered Rate<br />

FN ............................................. Firmenbuchnummer<br />

gem. ......................................... gemäß<br />

GmbH ....................................... Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GmbH-G ................................... GmbH-Gesetz<br />

GmbH & Co KG ........................ Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie<br />

GmbH & Co .............................. Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie<br />

inkl. ........................................... inklusive<br />

IT .............................................. Informationstechnologie<br />

IWS ........................................... Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement & STC Swiss<br />

Town Consulting AG<br />

KEG .......................................... Kommanditerwerbsgesellschaft<br />

KG ............................................ Kommanditgesellschaft<br />

lt. ............................................... laut<br />

Mio.EUR ................................... Millionen Euro<br />

o.a. ........................................... oben angeführt<br />

Pkt. ........................................... Punkt<br />

rd. ............................................. rund<br />

Rz ............................................. Randzahl<br />

S. .............................................. Seite<br />

s. ............................................... siehe<br />

STPM ....................................... STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft<br />

mbH<br />

Telereal..................................... TELEREAL Telekommunikationsanlagen GmbH<br />

TP ............................................. Tarifpost<br />

u.a. ........................................... unter an<strong>der</strong>em<br />

UGB .......................................... Unternehmensgesetzbuch<br />

UmgrStG................................... Umgründungssteuergesetz<br />

UmgrStR 2002 .......................... Umgründungssteuerrichtlinien 2002


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 7 von 65<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement ........ WIENER STADTWERKE Beteiligungsmanagement<br />

GmbH<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding ...... WIENER STADTWERKE Holding AG<br />

Z ............................................... Ziffer<br />

z.B. ........................................... zum Beispiel<br />

Allfällige Rundungsdifferenzen bei <strong>der</strong> Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />

ausgeglichen.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 8 von 65<br />

PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Allgemeines zur <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement GmbH<br />

1.1.1 Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement befindet sich zu 100 % im Eigentum<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding und verwaltet im Wesentlichen Beteiligungen<br />

an Unternehmen, <strong>der</strong>en Geschäftstätigkeiten nicht zu den Kerngeschäftsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke bzw. des <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke-Konzerns zählen. Damit stellt die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement, die als operative Zwischenholding konzipiert<br />

ist, eine Beteiligungsmanagementgesellschaft dar, die im Wesentlichen Beteiligungen<br />

an Immobilienprojekten und an Garagierungsunternehmen hält und verwaltet.<br />

Neben ihrer Funktion als Beteiligungsmanagementholding liegt bzw. lag die operative<br />

Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement in <strong>der</strong> Vermietung<br />

von drei Objekten im elften <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirk am Standort Simmeringer Hauptstraße<br />

sowie in <strong>der</strong> Vermietung von Stellplätzen aus dem Betrieb <strong>der</strong> Park & Ride-<br />

Anlage Siebenhirten (bis zum Jahr 2<strong>01</strong>0).<br />

Im Hinblick auf die Umsetzung des Gesellschaftszweckes wurden einerseits bereits bestehende<br />

Gesellschaften erworben und an<strong>der</strong>erseits neue Gesellschaften gegründet,<br />

wobei nicht in allen Fällen Mehrheits- bzw. 100%-Beteiligungen gewählt wurden, son<strong>der</strong>n<br />

auch (qualifizierte) Min<strong>der</strong>heitsbeteiligungen.<br />

1.1.2 Gemäß Gesellschaftsvertrag vom <strong>2.</strong> September 1998 (zuletzt geän<strong>der</strong>t in <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

vom 20. Juni 20<strong>01</strong>) hat die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

ihren Sitz in <strong>Wien</strong> und wurde auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Gegenstand<br />

des Unternehmens umfasst im Wesentlichen:<br />

- die Übernahme, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Gesellschaften<br />

sowie die Vermögensverwaltung,


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 9 von 65<br />

- den Erwerb, die Pachtung/Verpachtung o<strong>der</strong> die Miete/Vermietung sowie die Veräußerung<br />

von beweglichen und unbeweglichen Gütern des Anlagevermögens,<br />

- die Analyse, die Bewertung und die Beratung von Unternehmen und Organisationen,<br />

die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen sowie die Entwicklung von Projekten<br />

und Unternehmenskonzepten,<br />

- die Übernahme, die Verwertung und die Übertragung von Baurechten sowie von<br />

Rechten auf Errichtung von Superädifikaten,<br />

- den Erwerb von dinglichen Nutzungsrechten an Liegenschaften,<br />

- die Planung und die Durchführung von Bauprojekten aller Art sowie die Errichtung,<br />

den Betrieb und die Veräußerung von Parkgaragen,<br />

- den Betrieb, die Übernahme und die Vermittlung aller mit dem Gesellschaftszweck in<br />

Verbindung stehenden Geschäfte und Unternehmen und die Beteiligung an sowie den<br />

Erwerb und die Geschäftsführung von an<strong>der</strong>en Gesellschaften mit ähnlichem Unternehmensgegenstand,<br />

- die Immobilienverwaltung sowie<br />

- die Erbringung von EDV-Dienstleistungen.<br />

1.1.3 Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ist im Firmenbuch unter <strong>der</strong><br />

Nummer FN 1743<strong>01</strong> a eingetragen. Ihr voll einbezahltes Gesellschaftskapital beträgt<br />

seit Mitte des Jahres 20<strong>01</strong> 5 Mio.EUR. Das Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

(Bilanzstichtag 31. Dezember). Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

ist im Sinn des § <strong>22</strong>1 UGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Dennoch werden<br />

die Jahresabschlüsse einer freiwilligen Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

unterzogen. Für die gegenständlichen Jahresabschlüsse <strong>der</strong> Jahre<br />

2007 bis 2<strong>01</strong>0 wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk von <strong>der</strong> beauftragten<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.<br />

1.1.4 Da die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement direkt kein eigenes Personal<br />

beschäftigt, werden über konzerninterne Verträge diverse Personaldienstleistungen von<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding bzw. von an<strong>der</strong>en Konzerngesellschaften <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Holding zugekauft.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 10 von 65<br />

1.1.5 Der lt. Gesellschaftsvertrag verankerten Möglichkeit zur Einrichtung eines Aufsichtsrates<br />

wurde mit Generalversammlungsbeschluss vom 31. Mai 1999 entsprochen.<br />

1.1.6 Aufgrund <strong>der</strong> oben dargestellten Eigentumsverhältnisse wird die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding einbezogen. Wie auch im Folgenden näher erläutert,<br />

finden auch einige Tochter- sowie Beteiligungsunternehmen <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement Eingang in den Konzernabschluss <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Holding.<br />

1.2 Prüfungsgegenstand<br />

1.<strong>2.</strong>1 Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement hat in den vergangenen Geschäftsjahren<br />

ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften langfristige Finanzmittel (im<br />

Wesentlichen in Form von Gesellschaftskapital und langfristigen Darlehen) sowie<br />

Sachmittel (in Form <strong>der</strong> Einbringung eines Teilbetriebes) zur Verfügung gestellt. Weiters<br />

verpflichtete sich die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im Rahmen <strong>der</strong> Bereitstellung<br />

<strong>der</strong> Sicherungsmittel zur Übernahme von Haftungen in Form von Garantie-,<br />

Bürgschafts- und Patronatserklärungen. Das <strong>Kontrollamt</strong> nahm dies zum Anlass, eine<br />

diesbezügliche stichprobenweise Einschau in die Geschäftsjahre 2007 bis 2<strong>01</strong>0 vorzunehmen.<br />

1.<strong>2.</strong>2 Da die Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es nicht die Mittelverwendung in diesen Gesellschaften<br />

selbst zum Inhalt hatte, son<strong>der</strong>n sich lediglich auf die Finanz-, Sach- und Sicherungsmittelbereitstellung<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement als <strong>der</strong>en<br />

Gesellschafterin beschränkte, kam <strong>der</strong> Frage eines allfälligen Prüfrechtes des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />

in diesen Gesellschaften keine Bedeutung zu. Weiters waren die Bereitstellung<br />

von kurzfristigen Finanzmitteln sowie das operative und strategische Beteiligungsmanagement<br />

(Beteiligungsverwaltung und Beteiligungscontrolling) nicht prüfungsrelevant.<br />

Die Finanzmittelbereitstellung in Form von Großmutterzuschüssen durch die Konzernmutter<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding an Tochtergesellschaften <strong>der</strong> Zwischenholding <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement (Enkelgesellschaften <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Holding) unterlagen ebenfalls nicht <strong>der</strong> Einschau.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 11 von 65<br />

<strong>2.</strong> Bereitstellung von Finanz- und Sachmitteln an verbundene Unternehmen sowie<br />

sonstige Beteiligungen<br />

<strong>2.</strong>1 Allgemeines<br />

<strong>2.</strong>1.1 Grundsätzlich wird das Bilanzbild einer Holding und Beteiligungsmanagementgesellschaft<br />

durch ihre Finanzanlagen geprägt, in denen die Beteiligungsansätze in den<br />

Positionen "Anteile an verbundenen Unternehmen" und den "Sonstigen Beteiligungen"<br />

ersichtlich sind.<br />

Den Begriff "Beteiligung" definiert § <strong>22</strong>8 Abs 1 UGB als Anteile an an<strong>der</strong>en Unternehmen,<br />

die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung<br />

zu diesen Unternehmen zu dienen. Als Beteiligungen gelten im Zweifel Anteile<br />

an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser<br />

Gesellschaft erreichen. Erfüllen <strong>der</strong>artige Beteiligungen die Voraussetzungen in den<br />

Konzernabschluss eines Mutterunternehmens gem. § 244 UGB einbezogen zu werden,<br />

werden sie als Anteile an verbundenen Unternehmen bezeichnet.<br />

<strong>2.</strong>1.2 Die langfristige Finanzmittelbereitstellung für Beteiligungsgesellschaften <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement erfolgte bzw. erfolgt vor allem durch die Einbringung<br />

von Gesellschaftskapital bei Neugründungen bzw. bei bereits bestehenden<br />

Beteiligungsgesellschaften durch Kapitalbereitstellungen in Form von Gesellschafterzuschüssen,<br />

Gesellschafterdarlehen und Ausleihungen.<br />

<strong>2.</strong>1.3 Bei Ausleihungen handelt es sich um langfristige finanzielle For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong><br />

Kapitalüberlassung an Dritte, wobei gem. § <strong>22</strong>7 UGB For<strong>der</strong>ungen mit einer Laufzeit<br />

von mindestens fünf Jahren in jedem Fall als Ausleihungen auszuweisen sind. Ausleihungen<br />

an verbundene Unternehmen sowie Ausleihungen an Unternehmen, mit denen<br />

ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind gem. § <strong>22</strong>4 Abs 2 UGB geson<strong>der</strong>t in den Finanzanlagen<br />

auszuweisen.<br />

In diesem Zusammenhang wies das <strong>Kontrollamt</strong> auf die Bestimmungen des Eigenkapitalersatz-Gesetzes<br />

hin, wonach ein Kredit, den eine Gesellschafterin ihrer Tochterge-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 12 von 65<br />

sellschaft in <strong>der</strong> Krise gewährt, eigenkapitalersetzend und als nicht rückfor<strong>der</strong>bar anzusehen<br />

ist, solange sich die Gesellschaft in einem nicht sanierten Zustand befindet.<br />

<strong>2.</strong>1.4 Die Einbringung von langfristigen Sachmitteln durch die Zurverfügungstellung von<br />

(immateriellen und materiellen) Vermögensgegenständen erfolgte im Jahr 2<strong>01</strong>0 durch<br />

die Einbringung eines Teilbetriebes (Park & Ride-Anlage Siebenhirten) in die Tochtergesellschaft<br />

STPM.<br />

<strong>2.</strong>1.5 Die folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung <strong>der</strong> Bilanzen <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement für den Prüfungszeitraum 2007 bis 2<strong>01</strong>0 (Beträge<br />

in Mio.EUR):<br />

Bilanzstichtag <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2008<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2009<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2<strong>01</strong>0<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,10 0,10 0,10 0,08 0,08<br />

II. Sachanlagen 7,47 7,35 7,21 7,07 3,89<br />

davon: Grundstücke und Bauten 7,47 7,35 7,21 7,07 3,89<br />

III. Finanzanlagen 0,54 5,05 7,08 20,44 25,03<br />

davon:<br />

-Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

-Beteiligungen<br />

-Ausleihungen an Unternehmen, mit<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

-Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

0,53<br />

0,00<br />

0,00<br />

0,<strong>01</strong><br />

0,05<br />

0,00<br />

0,00<br />

5,00<br />

2,75<br />

0,00<br />

0,00<br />

4,33<br />

14,14<br />

3,45<br />

2,85<br />

-<br />

18,51<br />

3,67<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

16,84 2,13 2,29 1,90 3,29<br />

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2,81 5,44 3,19 2,02 0,<strong>01</strong><br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,<strong>01</strong> 0,00 0,00 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong><br />

Bilanzsumme 27,77 20,07 19,87 31,52 32,31<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Stammkapital 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00<br />

II. Kapitalrücklagen 3,05 3,05 3,31 15,49 <strong>22</strong>,55<br />

III. Gewinnrücklagen 0,13 7,23 7,57 6,87 4,08<br />

<strong>IV</strong>. Bilanzgewinn 14,61 0,95 0,25 0,28 0,00<br />

B. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln 3,19 3,14 3,10 3,05 -<br />

C. Rückstellungen 1,03 0,02 0,<strong>01</strong> 0,04 0,05<br />

D. Verbindlichkeiten 0,30 0,27 0,28 0,50 0,40<br />

E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,46 0,41 0,35 0,29 0,23<br />

Bilanzsumme 27,77 20,07 19,87 31,52 32,31<br />

2,85<br />

-<br />

Wie oben ersichtlich nahmen die Finanzanlagen ab dem Jahr 2009 eine wesentliche<br />

Bedeutung im Bilanzbild <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ein. Während


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 13 von 65<br />

sich die Beteiligungen auf insgesamt 3,67 Mio.EUR zum 31. Dezember 2<strong>01</strong>0 erhöhten,<br />

zeigten die bilanzierten Werte für die Anteile an verbundenen Unternehmen im Betrachtungszeitraum<br />

einen Anstieg von 0,05 Mio.EUR (31. Dezember 2007) auf insgesamt<br />

18,51 Mio.EUR (31. Dezember 2<strong>01</strong>0). Weiters wurden im Prüfungszeitraum Ausleihungen<br />

an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in <strong>der</strong> Höhe von<br />

2,85 Mio.EUR gewährt.<br />

Die Aufbringung <strong>der</strong> dafür notwendigen Finanzmittel erfolgte einerseits durch die Veräußerung<br />

des Wertpapierportfolios im Jahr 2008 bzw. 2009 und an<strong>der</strong>erseits durch die<br />

Gewährung von Großmutterzuschüssen durch die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding. Die<br />

Großmutterzuschüsse spiegeln sich in den Kapitalrücklagen wi<strong>der</strong>, die sich von 3,05<br />

Mio.EUR (31. Dezember 2007) auf <strong>22</strong>,55 Mio.EUR (31. Dezember 2<strong>01</strong>0) erhöhten. Die<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Gewinnrücklagen im Jahr 2007 um rd. 7,10 Mio.EUR auf 7,23 Mio.EUR<br />

war auf die entsprechende Rücklagendotierung zurückzuführen, womit rd. die Hälfte<br />

des Bilanzgewinnes aus dem Jahr 2006 in die Dotierung floss. Zur Vermeidung des<br />

Ausweises eines Jahresverlustes in den Folgejahren wurden im Jahr 2009 Gewinnrücklagen<br />

in <strong>der</strong> Höhe von 0,70 Mio.EUR bzw. 2,82 Mio.EUR im Jahr 2<strong>01</strong>0 gewinnerhöhend<br />

aufgelöst.<br />

Die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln - zuletzt mit 3,05 Mio.EUR zum 31. Dezember<br />

2009 bilanziert - standen im Zusammenhang mit dem in die STPM eingebrachten Teilbetrieb<br />

und wurden mit diesem als Bestandteil des Teilbetriebes im Jahr 2<strong>01</strong>0 mit übertragen.<br />

<strong>2.</strong>1.6 Dass die Bedeutung des Beteiligungsmanagements in <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement im Sinn <strong>der</strong> Funktion als Beteiligungs(zwischen)holding ab<br />

dem Jahr 2009 - wie oben dargestellt - stark zugenommen hat, ist auch in <strong>der</strong> folgenden<br />

Tabelle <strong>der</strong> diesbezüglichen Kennzahlen ersichtlich:


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 14 von 65<br />

Bilanzstichtag <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2008<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2009<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2<strong>01</strong>0<br />

Bilanzsumme in Mio.EUR 27,77 20,07 19,87 31,52 32,31<br />

Eigenkapital (Stammkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen,<br />

Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust) in Mio.EUR <strong>22</strong>,79 16,23 16,13 27,64 31,63<br />

Finanzanlagen in Mio.EUR 0,54 5,05 7,08 20,44 25,03<br />

davon Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,<br />

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen<br />

ein Beteiligungsverhältnis besteht in Mio.EUR 0,53 0,05 2,75 20,44 25,03<br />

Finanzanlagen im Verhältnis zur Bilanzsumme 1,9 25,2 35,6 64,8 77,5<br />

Summe Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,<br />

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen<br />

ein Beteiligungsverhältnis besteht im Verhältnis zur<br />

Bilanzsumme in % 1,9 0,2 13,8 64,8 77,5<br />

Finanzanlagen im Verhältnis zum Eigenkapital in % 2,4 31,1 43,9 74 79,1<br />

Wie aus obiger Tabelle ersichtlich, entwickelten sich die gesamten Finanzanlagen im<br />

Verhältnis zur Bilanzsumme von 1,9 % im Jahr 2007 bis auf 77,5 % zum Ende des Jahres<br />

2<strong>01</strong>0. Bei isolierter Betrachtung <strong>der</strong> Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen<br />

sowie Ausleihungen bewegten sich die diesbezüglichen Werte zwischen 0,2 %<br />

im Jahr 2007 und 77,5 % zum Ende des Prüfungszeitraumes.<br />

Die Gegenüberstellung <strong>der</strong> gesamten Finanzanlagen zum bilanziellen Eigenkapital<br />

zeigte zu allen fünf dargestellten Stichtagen, dass die gesamten Finanzanlagen im Eigenkapital<br />

ihre Deckung finden.<br />

<strong>2.</strong>2 Bilanzansätze Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1 Die unten aufgelisteten Bilanzansätze für die einzelnen Anteile an verbundenen<br />

Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften stellen Buchwerte dar, die - aus unterschiedlichsten<br />

Gründen - von den Anschaffungskosten abweichen können (Beträge<br />

in Mio.EUR):


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 15 von 65<br />

Bilanzstichtag <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2008<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2009<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2<strong>01</strong>0<br />

Finanzanlagen - Anteile an verbundenen Unternehmen:<br />

0,53 0,05 2,75 14,14 18,51<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management Beta Beteiligungs<br />

GmbH 0,48 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft<br />

mbH 0,04 0,04 2,64 5,59 12,66<br />

Aktiengesellschaft <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er Lokalbahnen 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong><br />

Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH - - 0,10 0,10 0,10<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Alpha<br />

GmbH - - - 8,44 5,74<br />

Der Bilanzansatz für sämtliche Anteile an verbundenen Unternehmen vervielfachte sich<br />

von rd. 0,53 Mio.EUR zum 1. Jänner 2007 bzw. rd. 0,05 Mio.EUR zum Bilanzstichtag<br />

31. Dezember 2007 auf rd. 18,51 Mio.EUR zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2<strong>01</strong>0.<br />

Verantwortlich dafür zeichneten im Wesentlichen die Erhöhungen <strong>der</strong> Bilanzansätze zu<br />

den Beteiligungen STPM und <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Alpha GmbH.<br />

Während <strong>der</strong> 52,64%ige Beteiligungsansatz an <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management<br />

Beta Beteiligungs GmbH zum 1. Jänner 2007 noch rd. 0,48 Mio.EUR betrug, verringerte<br />

sich dieser aufgrund einer außerplanmäßigen ausschüttungsbedingten Abschreibung in<br />

<strong>der</strong> Höhe von rd. 0,48 Mio.EUR im Jahr 2007 und wurde daher in den Folgejahren nur<br />

mehr mit einem EUR als Erinnerungswert (sogenannter Erinnerungseuro) bilanziert (s.<br />

Pkt. 5.2). Diesbezüglich war anzumerken, dass grundsätzlich <strong>der</strong> Ansatz eines Erinnerungswertes<br />

durch den Bilanzierungsgrundsatz <strong>der</strong> Vollständigkeit begründet wird, da<br />

auch voll abgeschriebene und noch genutzte o<strong>der</strong> vorhandene Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens im Inventar zu erfassen sind. In <strong>der</strong> Praxis werden <strong>der</strong>artige<br />

Vermögensgegenstände daher nicht mit dem Wert null, son<strong>der</strong>n mit einem bestimmten<br />

Wert - nämlich dem Erinnerungseuro - angesetzt, obwohl dazu we<strong>der</strong> eine unternehmens-<br />

noch steuerrechtliche Verpflichtung besteht.<br />

Hinsichtlich des Tochterunternehmens STPM erhöhte sich <strong>der</strong> Beteiligungsansatz im<br />

Jahr 2008 auf 99,9 %, bedingt durch den Erwerb des von <strong>der</strong> Firma A an <strong>der</strong> STPM<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteils von 49 % des Stammkapitals, und somit auf<br />

2,64 Mio.EUR. Eine weitere Erhöhung des Beteiligungsansatzes im Jahr 2009 auf rd.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 16 von 65<br />

5,59 Mio.EUR resultierte aus einem Großmutterzuschuss <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding<br />

in <strong>der</strong> Höhe von 2,95 Mio.EUR an ihre Enkelgesellschaft STPM. Ein weiterer<br />

Großmutterzuschuss <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding - gewährt im Jahr 2<strong>01</strong>0 - in <strong>der</strong><br />

Höhe von rd. 7,05 Mio.EUR sowie ein Anstieg des Beteiligungsansatzes in <strong>der</strong> Höhe<br />

des Einbringungskapitals von 13.209,07 EUR durch die Einbringung des Teilbetriebes<br />

"Park & Ride Siebenhirten" erhöhten den Buchwert des Tochterunternehmens STPM<br />

auf rd. 12,66 Mio.EUR.<br />

Der Buchwert <strong>der</strong> Anteile an <strong>der</strong> Aktiengesellschaft <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er Lokalbahnen (Kleinstbeteiligung<br />

von 0,06 %) blieb im vierjährigen Prüfungszeitraum mit rd. 0,<strong>01</strong> Mio.EUR unverän<strong>der</strong>t,<br />

da dieser Gesellschaft we<strong>der</strong> Finanz- noch Sachmitteln durch die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Die Gründung <strong>der</strong> 100%-Tochtergesellschaft Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH im<br />

Jahr 2008 erfor<strong>der</strong>te die Bereitstellung des Gründungskapitals in <strong>der</strong> Höhe von<br />

35.000,-- EUR. Durch einen Großmutterzuschuss <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding in <strong>der</strong><br />

Höhe von 265.000,-- EUR stieg <strong>der</strong> Beteiligungsansatz kurzzeitig auf 300.000,-- EUR<br />

an. Allerdings vermin<strong>der</strong>te sich dieser bereits im Gründungsjahr durch eine außerplanmäßige<br />

Abschreibung in <strong>der</strong> Höhe von 200.000,-- EUR auf 100.000,-- EUR, welcher<br />

auch in den Folgejahren fortgeschrieben wurde (s. Pkt. 7.2).<br />

Im Jahr 2009 gewährte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding <strong>der</strong> 100%igen <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement-Tochtergesellschaft <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung<br />

Alpha GmbH einen Großmutterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von rd. 9,24 Mio.EUR. Zum<br />

Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 vermin<strong>der</strong>te sich <strong>der</strong> Buchwert dieses Beteiligungsansatzes<br />

durch eine außerplanmäßige Abschreibung in <strong>der</strong> Höhe von 0,80 Mio.EUR auf<br />

rd. 8,44 Mio.EUR (s. Pkt. 8.3). Im Jahr 2<strong>01</strong>0 kam es zu zwei weiteren Verän<strong>der</strong>ungen<br />

des Beteiligungsbuchwertes, da die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement einen<br />

Gesellschafterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von 5.000,-- EUR gewährte und eine weitere außerplanmäßige<br />

Abschreibung in <strong>der</strong> Höhe von 2,70 Mio.EUR verbuchen musste,<br />

wodurch sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2<strong>01</strong>0 ein Buchwert in <strong>der</strong> Höhe von rd.<br />

5,74 Mio.EUR ergab.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 17 von 65<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>2 Die Einschau in die veröffentlichten Geschäftsberichte des <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke-<br />

Konzerns für den gegenständlichen Zeitraum 2007 bis 2<strong>01</strong>0 ergab, dass die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement-Tochtergesellschaft Aktiengesellschaft <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

Lokalbahnen als vollkonsolidiertes Unternehmen ihre Berücksichtigung in den <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Holding-Konzernabschlüssen fand. Erst ab dem Konzernabschluss<br />

2009 wurde die STPM - im Geschäftsjahr 2008 wurden die restlichen 49 %-Anteile erworben,<br />

womit ab 2009 eine 99,9 %-Beteiligung vorliegt - als vollkonsolidiertes Unternehmen<br />

in den Konsolidierungskreis <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding einbezogen. Neben<br />

<strong>der</strong> STPM (bis zum Konzernabschluss 2008) wurden auch die verbundenen Unternehmen<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Alpha GmbH, <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Management Beta Beteiligungs GmbH und Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH wegen<br />

ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes<br />

<strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den vergangenen Jahren nicht in den Vollkonsolidierungskreis<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding einbezogen (Befreiungsbestimmung<br />

des § 249 Abs 2 UGB).<br />

<strong>2.</strong>3 Bilanzansätze Beteiligungen<br />

<strong>2.</strong>3.1 Die unten aufgelisteten Bilanzansätze für die einzelnen Beteiligungen stellen<br />

Buchwerte dar, die - aus unterschiedlichsten Gründen - von den Anschaffungskosten<br />

abweichen können (Beträge in Mio.EUR):<br />

Bilanzstichtag <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2008<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2009<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2<strong>01</strong>0<br />

Finanzanlagen - Beteiligungen: 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 3,45 3,67<br />

Telereal 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong><br />

Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement & Soravia AG<br />

bzw. Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement & STC<br />

Swiss Town Consulting AG 0,00 0,00 0,00 0,57 0,57<br />

master-talk Austria Telekom Service GmbH 0,00 0,00 0,00 - -<br />

master-talk Austria Telekom Service GmbH & Co KG 0,00 0,00 0,00 - -<br />

Importkohle GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00 -<br />

TownTown Tiefgaragen GmbH - - - 0,<strong>01</strong> 0,<strong>01</strong><br />

TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co<br />

"TownTown Tiefgarage" KEG bzw. TownTown Tiefgaragen<br />

GmbH & Co KG - - - 2,86 3,08


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 18 von 65<br />

Wie ersichtlich, hielt die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement zum Ende des<br />

Betrachtungszeitraumes 31. Dezember 2<strong>01</strong>0 vier Beteiligungen, die im Folgenden näher<br />

erläutert werden.<br />

<strong>2.</strong>3.2 An <strong>der</strong> Telereal, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mobilfunk und IT-<br />

Security anbietet, hält die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement seit <strong>der</strong>en<br />

Gründung im Jahr 2000 unverän<strong>der</strong>t einen 25%igen Gesellschaftsanteil in <strong>der</strong> Höhe<br />

von 8.750,-- EUR am gesetzlichen Mindeststammkapital. Der diesbezügliche Beteiligungsansatz<br />

betrug im vierjährigen Betrachtungszeitraum unverän<strong>der</strong>t rd<br />

0,<strong>01</strong> Mio.EUR. Weitere 25 % <strong>der</strong> Geschäftsanteile hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> direkt und entsendet<br />

auch als Gesellschafterin Mitglie<strong>der</strong> in den eingerichteten Aufsichtsrat. Die restlichen<br />

50 % <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile werden von einer Kapitalgesellschaft, die sich im<br />

Besitz einer Privatstiftung befindet, gehalten.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte fest, dass in <strong>der</strong> Quartalsberichterstattung an den Aufsichtsrat<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement zum 4. Quartal 2<strong>01</strong>0 im Rahmen des<br />

Beteiligungsreportings hinsichtlich <strong>der</strong> Telereal lediglich ein Soll-Ist-Vergleich <strong>der</strong> Umsatzzahlen<br />

sowie des Ergebnisses <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berichtet wurde.<br />

Über weitere Zahlenwerke - wie Soll- und Ist-Bilanz sowie Soll- und Ist-<br />

Liquiditätsrechnung - wurde nicht berichtet. Dies nahm das <strong>Kontrollamt</strong> zum Anlass,<br />

eine Einschau in die im Firmenbuch veröffentlichten Bilanzen bzw. Bilanzauszüge <strong>der</strong><br />

Telereal vorzunehmen. Ergebnis war, dass die Telereal zum Bilanzstichtag 31. Dezember<br />

2<strong>01</strong>0 bei einer Bilanzsumme von rd. 2,86 Mio.EUR über einen ausschüttungsfähigen<br />

Bilanzgewinn von rd. 2,57 Mio.EUR verfügte (im Umlaufvermögen waren Guthaben<br />

bei Kreditinstituten sowie ein Kassenbestand von insgesamt rd. 2,57 Mio.EUR ausgewiesen).<br />

Auch in den Vorjahren bot sich ein vergleichbares Bilanzbild.<br />

Unter Berücksichtigung ihres Beteiligungsausmaßes an <strong>der</strong> Telereal würde sich im Betrachtungszeitraum<br />

für die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ein Ausschüttungspotenzial<br />

von insgesamt rd. 79<strong>2.</strong>000,-- EUR ergeben. Tatsächlich wurden von <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im vierjährigen Prüfungszeitraum nur Be-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 19 von 65<br />

teiligungserträge (Ausschüttungen) von insgesamt 150.000,-- EUR (2007 und 2008:<br />

0,-- EUR; 2009: 100.000,-- EUR; 2<strong>01</strong>0: 50.000,-- EUR) vereinnahmt.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, das Beteiligungsreporting dahingehend zu überarbeiten, dass<br />

auch über Zahlen aus den Soll- und Ist-Bilanzen sowie Soll- und Ist-<br />

Liquiditätsrechnungen berichtet wird. Weiters regte das <strong>Kontrollamt</strong> an, auch wenn dieser<br />

Min<strong>der</strong>heitsbeteiligung eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung im gesamten<br />

Beteiligungsportfolio <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement zukommt, im<br />

Hinblick auf das augenscheinliche Ungleichgewicht zwischen den bisher ausgeschütteten<br />

Bilanzgewinnen und dem aufgezeigten Ausschüttungspotenzial sowie in Anbetracht<br />

<strong>der</strong> ausreichend vorhandenen liquiden Mittel, in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

(Magistratsabteilung 5 - Vermögensverwaltung), die 25 % <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile direkt<br />

hält, die Ausschüttungspolitik im Rahmen des Beteiligungsmanagements aktiver<br />

mitzugestalten.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Die Konzernleitung wird mit den an<strong>der</strong>en Anteilseignern und <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung ins Gespräch treten und die Ausschüttungspolitik,<br />

mit <strong>der</strong> Zielrichtung, <strong>der</strong> Anregung des <strong>Kontrollamt</strong>es zu folgen,<br />

besprechen.<br />

<strong>2.</strong>3.3 Die 44%ige Beteiligung an <strong>der</strong> IWS stammt aus dem Jahr 20<strong>01</strong> und stand bereits<br />

zu Beginn des Prüfungszeitraumes (1. Jänner 2007) nur mehr mit einem Erinnerungseuro<br />

in den Büchern <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement. Im Jahr 2009<br />

wurde von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement eine Zuschreibung des<br />

Beteiligungsansatzes in <strong>der</strong> Höhe von 574.493,47 EUR vorgenommen (weitere Details<br />

s. Pkt. 9).<br />

Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung wies das <strong>Kontrollamt</strong> generell auf das Gesellschaftsrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

2<strong>01</strong>1 hin, wonach bei Aktiengesellschaften das Halten<br />

von Inhaberaktien nur mehr auf börsennotierte Gesellschaften beschränkt ist. Seit


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 20 von 65<br />

1. August 2<strong>01</strong>1 dürfen neu gegründete Aktiengesellschaften nur mehr Namensaktien,<br />

<strong>der</strong>en Aktionärinnen mit bestimmten Angaben ins Aktienbuch (§ 61 AktG) einzutragen<br />

sind, ausgeben. Bestehende Aktiengesellschaften müssen ihre Satzung bis zum 31.<br />

Dezember 2<strong>01</strong>3 diesbezüglich an die neue Rechtslage anpassen. Weiters wurde normiert,<br />

dass im Aktienbuch zusätzlich zu den bisherigen Angaben eine Kontoverbindung<br />

je<strong>der</strong> einzelnen Aktionärin einzutragen ist. Die gesetzliche Frist für diese Eintragung<br />

nennt den 31. Dezember 2<strong>01</strong><strong>2.</strong> Die Führung des Aktienbuches liegt weiterhin in <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />

und Verantwortung <strong>der</strong> Aktiengesellschaft.<br />

<strong>2.</strong>3.4 Im April 2009 erwarb die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement von <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung GmbH (Konzernunternehmen <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Holding) einen Geschäftsanteil von 44 % an <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung<br />

Beta GmbH und än<strong>der</strong>te im Juni 2009 <strong>der</strong>en Firmenwortlaut auf Town-<br />

Town Tiefgaragen GmbH. Der entsprechende Beteiligungsansatz betrug seit dessen<br />

Erwerb unverän<strong>der</strong>t rd. 0,<strong>01</strong> Mio.EUR.<br />

<strong>2.</strong>3.5 Weiters erwarb die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im April 2009<br />

den 44%igen KEG-Anteil an <strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co<br />

"TownTown Tiefgarage" KEG von <strong>der</strong> IWS. Im Juni 2009 wurde <strong>der</strong> Firmenwortlaut sowie<br />

die Rechtsform <strong>der</strong> Gesellschaft auf TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG geän<strong>der</strong>t.<br />

Unmittelbar vor dem Erwerb des KEG-Anteiles stellte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

<strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "TownTown<br />

Tiefgarage" KEG einen Großmutterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von 2,86 Mio.EUR (entspricht<br />

<strong>der</strong>en 44%igen Beteiligung an <strong>der</strong> IWS) zur Verfügung, <strong>der</strong> den entsprechenden Beteiligungsansatz<br />

in den Büchern <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement auf rd.<br />

2,86 Mio.EUR erhöhte.<br />

Im Jänner 2<strong>01</strong>0 leistete die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement einen Gesellschafterinnenzuschuss<br />

in <strong>der</strong> Höhe von <strong>22</strong>0.000,-- EUR an die TownTown Tiefgaragen


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 21 von 65<br />

GmbH & Co KG, <strong>der</strong> den entsprechenden Beteiligungsansatz auf rd. 3,08 Mio.EUR ansteigen<br />

ließ.<br />

<strong>2.</strong>3.6 Die beiden Beteiligungen master-talk Austria Telekom Service GmbH und mastertalk<br />

Austria Telekom Service GmbH & Co KG, an welchen die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

zu jeweils 32,45 % beteiligt war, wurden im Jahr 2009 liquidiert.<br />

Die 33 %-Beteiligung an <strong>der</strong> Importkohle GmbH wurde im Jahr 2<strong>01</strong>0 veräußert. Hinsichtlich<br />

dieser drei Min<strong>der</strong>heitsbeteiligungen kam es im vierjährigen Prüfungszeitraum<br />

zu keiner Bereitstellung von Finanz-, Sach- und Sicherungsmitteln durch die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement.<br />

<strong>2.</strong>3.7 Als at-equity konsolidierte Unternehmen fanden im Betrachtungszeitraum 2007 bis<br />

2<strong>01</strong>0 die Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

& Soravia Aktiengesellschaft bzw. Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement & STC Swiss Town Consult AG<br />

sowie die Telereal ihre Berücksichtigung im Konzernabschluss <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Holding. Die Beteiligungen Importkohle GmbH, master-talk Austria Telekom Service<br />

GmbH, master-talk Austria Telekom Service GmbH & Co KG, TownTown Tiefgaragen<br />

GmbH (44 %), TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG (44 %) wurden in den entsprechenden<br />

Konzernabschlüssen <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding als "Nicht at-equity bewertete<br />

Unternehmen" ausgewiesen und fanden aufgrund <strong>der</strong> Befreiungsbestimmung<br />

des § 249 Abs 2 UGB daher keine Berücksichtigung in <strong>der</strong>en Konzernabschlüssen.<br />

<strong>2.</strong>4 Bilanzansätze Ausleihungen<br />

<strong>2.</strong>4.1 Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement weist in ihren Bilanzen unter<br />

den Finanzanlagen folgende Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht, sowie sonstige Ausleihungen aus (Beträge in Mio.EUR):


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite <strong>22</strong> von 65<br />

Bilanzstichtag <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2008<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2009<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2<strong>01</strong>0<br />

Finanzanlagen - Ausleihungen an Unternehmen, mit<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:<br />

Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement & Soravia AG<br />

bzw. Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement &<br />

Swiss Town Consulting AG 0,00 0,00 0,00 2,85 2,85<br />

Finanzanlagen - Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

<strong>2.</strong>4.2 Im Jahr 2009 stellte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ihrer Beteiligungsgesellschaft<br />

Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

& Soravia AG eine Ausleihung in <strong>der</strong> Höhe von 2,85 Mio.EUR<br />

zur Verfügung.<br />

<strong>2.</strong>4.3 Vor dem gegenständlichen Prüfungszeitraum stellte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

<strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "TownTown<br />

Tiefgarage" KEG, d.i. die Vorgängergesellschaft <strong>der</strong> TownTown Tiefgaragen GmbH &<br />

Co KG, ein längerfristiges Darlehen in <strong>der</strong> Höhe von 330.000,-- EUR zur Verfügung,<br />

das in den Geschäftsbüchern <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement unter<br />

<strong>der</strong> Position "Sonstige Ausleihungen" erfasst wurde. Zum 1. Jänner 2007 (Beginn des<br />

Prüfungszeitraumes) war diese Ausleihung nur mehr mit einem Erinnerungseuro erfasst.<br />

3. Bereitstellung von Sicherungsmitteln an verbundene Unternehmen sowie Beteiligungen<br />

3.1 Allgemeines<br />

3.1.1 Im Unternehmensbereich finden als Sicherungsmittel (im weiteren Sinn) vor allem<br />

Bürgschaften, Garantien und diverse Haftungen wie Patronatserklärungen ihre Anwendung.<br />

Auch die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement setzte <strong>der</strong>artige Sicherungsmittel<br />

im Rahmen ihres Beteiligungsmanagements ein, indem sie diesbezügliche<br />

Haftungen zugunsten Dritter für ihre Tochtergesellschaften übernahm.<br />

3.1.1.1 Bei einer Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch<br />

Dritte, wobei sie betragsmäßig o<strong>der</strong> zeitlich begrenzt werden kann. Die Bürgin bzw. <strong>der</strong>


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 23 von 65<br />

Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei <strong>der</strong> Gläubigerin bzw. beim Gläubiger<br />

zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin bzw. <strong>der</strong> Hauptschuldner den vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen kann. Für Bürgschaftserklärungen<br />

im Unternehmensbereich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB, im Wesentlichen<br />

die §§ 1344 bis 1376 ABGB. Eine Bürgschaftsverpflichtung setzt das Bestehen<br />

einer Hauptschuld voraus, wodurch Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften nur<br />

dann zu vermerken sind, wenn zum Bilanzstichtag eine Hauptschuld besteht.<br />

3.1.1.2 Garantien und sonstige Haftungsverhältnisse sind Gewährleistungsverträge, wobei<br />

aber we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Begriff "Garantie" noch <strong>der</strong> Begriff "Gewährleistungsvertrag" gesetzlich<br />

ausdrücklich geregelt ist.<br />

Unter Garantien werden in <strong>der</strong> Fachliteratur Verpflichtungen bezeichnet, die das Einstehen<br />

für Leistungen Dritter zum Inhalt haben. Im Unternehmensbereich sind hier vor<br />

allem Bankgarantien zu nennen.<br />

3.1.1.3 Bei Haftungsverhältnissen handelt es sich um die Bestellung von Sicherheiten<br />

für fremde Verbindlichkeiten. Zu dieser Gruppe gehören auch die sogenannten Patronatserklärungen,<br />

die sich als Alternative zur Bürgschaft und Garantie entwickelt haben<br />

und <strong>der</strong>en Bedeutung in <strong>der</strong> Praxis zunimmt. Für den Rechtsbegriff "Patronatserklärung",<br />

aus dem die Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Erklärenden und <strong>der</strong> Erklärungsempfängerinnen<br />

bzw. Erklärungsempfänger abgeleitet werden können, gibt es im österreichischen<br />

Recht we<strong>der</strong> im ABGB noch im UGB o<strong>der</strong> Gesellschaftsrecht eine Legaldefinition.<br />

Die Rechte und Pflichten sowie die Auswirkungen auf den Jahresabschluss können<br />

für das Unternehmen daher nur aus dem konkreten Inhalt abgeleitet werden. Nach<br />

<strong>der</strong> Rechtsprechung ist <strong>der</strong> Begriff "Patronatserklärung" nur eine Sammelbezeichnung<br />

für eine Vielzahl von Erklärungen einer von <strong>der</strong> Schuldnerin bzw. dem Schuldner verschiedenen<br />

Person (Patronin bzw. Patron).<br />

Bei den Patronatserklärungen wird zwischen "harten" und "weichen" Patronatserklärungen<br />

unterschieden. Eine "harte" Patronatserklärung wird in Judikatur und Lehre mit einer<br />

Garantieerklärung o<strong>der</strong> Bürgschaft verglichen und qualifiziert die Patronin bzw. den


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 24 von 65<br />

Patron als Mitschuldnerin bzw. Mitschuldner, die bzw. <strong>der</strong> im Konkursfall gleichrangig<br />

haftet. Eine <strong>der</strong>artige Patronatserklärung liegt insbeson<strong>der</strong>e dann vor, wenn sich die<br />

Patronin bzw. <strong>der</strong> Patron verpflichtet, ein bestimmtes Unternehmen so auszustatten,<br />

dass es je<strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Lage ist, die Verpflichtungen gegenüber einer bestimmten<br />

Gläubigerin bzw. einem bestimmten Gläubiger zu erfüllen. In <strong>der</strong> Unternehmenspraxis<br />

werden Patronatserklärungen im Wesentlichen für die Absicherung von For<strong>der</strong>ungsrechten<br />

Dritter sowie zur Absicherung <strong>der</strong> Unternehmensfortführungsprämisse (sogenannte<br />

Going Concern-Prämisse) von Konzernunternehmen verwendet. Große Bedeutung<br />

kommt den "harten" Patronatserklärungen im Konzernverbund im Wesentlichen<br />

dann zu, wenn sich eine Muttergesellschaft zur Ausstattung einer Tochtergesellschaft<br />

mit ausreichend finanziellen Mitteln verpflichtet (Liquiditätsausstattungspflicht).<br />

Die "weiche" Patronatserklärung stellt bloß eine Auskunftserklärung über die Geschäftspolitik<br />

eines Unternehmens dar. Darin wird z.B. gegenüber <strong>der</strong> Geschäftspartnerin bzw.<br />

dem Geschäftspartner bekundet, eine (mehrheitliche) Beteiligung nicht zu veräußern<br />

sowie <strong>der</strong>en Beteiligungshöhe nicht zu verringern (sogenannte Beteiligungsklausel).<br />

3.1.2 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien sowie sonstigen vertraglichen<br />

Haftungsverhältnissen müssen gem. § 199 UGB nicht direkt in <strong>der</strong> Bilanz ausgewiesen<br />

werden, son<strong>der</strong>n "unter dem Strich". Sie werden in den publizierten Jahresabschlüssen<br />

unterhalb <strong>der</strong> passivseitigen Bilanzsumme in einer Summe vermerkt. Diese Haftungsverhältnisse<br />

müssen auch dann vermerkt werden, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsfor<strong>der</strong>ungen<br />

gegenüberstehen.<br />

Eine "harte" Patronatserklärung muss nach den unternehmensrechtlichen Bestimmungen<br />

in <strong>der</strong> Bilanz "unter dem Strich" sowie im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen<br />

werden. Für "weiche" Patronatserklärungen besteht eine solche Verpflichtung<br />

nicht.<br />

Damit wird bei <strong>der</strong> unternehmensrechtlichen Rechnungslegung dokumentiert, dass <strong>der</strong>artige<br />

Haftungsverhältnisse zwar bestehen, die Inanspruchnahme zum Bilanzierungszeitpunkt<br />

jedoch nicht wahrscheinlich ist. In <strong>der</strong> Praxis werden diese als "unter dem


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 25 von 65<br />

Strich" auszuweisende Verbindlichkeiten als Eventualverbindlichkeiten bezeichnet. Sie<br />

begründen nämlich eine Eventualverpflichtung aber keine Hauptschuld, d.h. die Gesellschaft<br />

haftet nur dann, wenn die tatsächliche Hauptschuldnerin bzw. <strong>der</strong> Hauptschuldner<br />

die Schuld nicht erfüllt.<br />

Das UGB enthält allerdings keine Bewertungsvorschriften betreffend die zu vermerkenden<br />

Haftungsverpflichtungen. Analog zu <strong>der</strong> Bewertung von tatsächlichen Verbindlichkeiten<br />

in <strong>der</strong> Bilanz sind Eventualverbindlichkeiten mit dem (möglichen bzw. maximalen)<br />

Rückzahlungsbetrag bzw. Haftungsbetrag zu vermerken.<br />

Für Kapitalgesellschaften verlangt § 237 Z 3 UGB auch eine Aufglie<strong>der</strong>ung und Erläuterung<br />

<strong>der</strong> Haftungsverhältnisse im Anhang des Jahresabschlusses, wobei Haftungen<br />

gegenüber verbundenen Unternehmen jeweils geson<strong>der</strong>t anzugeben sind. Überdies ist<br />

die Angabe des Vorjahresbetrages erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Ein Ausweis von Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungsverhältnissen<br />

hat in <strong>der</strong> Bilanz so lange nicht zu erfolgen, als mit einer Inanspruchnahme<br />

nicht ernsthaft zu rechnen ist. Sobald eine Inanspruchnahme ernsthaft<br />

droht, besteht die Verpflichtung zur Passivierung einer entsprechenden Rückstellung<br />

(d.h. Bildung und Ausweis einer Rückstellung in <strong>der</strong> Bilanz). Wenn eine konkrete Verpflichtung<br />

bereits feststeht, ist diese als entsprechende Verbindlichkeit in die Geschäftsbücher<br />

und die Bilanz aufzunehmen. Haftungsverhältnisse im Sinn des § 199<br />

UGB unterscheiden sich daher von Rückstellungen und Verbindlichkeiten durch den<br />

Grad <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit ihrer Inanspruchnahme.<br />

3.2 Bilanzansätze Sicherungsmitteln für verbundene Unternehmen und Beteiligungen<br />

3.<strong>2.</strong>1 Folgende Sicherungsmitteln für Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften<br />

wurden von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement in ihren Bilanzen als<br />

Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen (Beträge in Mio.EUR):


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 26 von 65<br />

Bilanzstichtag <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2008<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2009<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2<strong>01</strong>0<br />

Garantieerklärungen Immobiliendevelopment<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

& Soravia AG bzw.<br />

Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

& STC Swiss Town Consult AG 5,97 5,97 5,97 17,67 17,67<br />

Patronatserklärung STPM 1,85 1,85 1,38 - -<br />

Bürgschaft TownTown Immobiliendevelopment<br />

GmbH & Co "TownTown Tiefgarage"<br />

KEG bzw. Town Town Tiefgaragen GmbH &<br />

Co KG 6,93 6,93 6,93 6,93 6,93<br />

Summe Eventualverbindlichkeiten 14,75 14,75 14,28 24,60 24,60<br />

3.<strong>2.</strong>2 Im Zuge <strong>der</strong> Einschau stellte das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass in <strong>der</strong> Bilanz zum<br />

31. Dezember 2007 die oben angeführten Eventualverbindlichkeiten in <strong>der</strong> Höhe von<br />

14,75 Mio.EUR nicht unter dem Strich ausgewiesen werden. Ein Hinweis auf vorhandene<br />

Eventualverbindlichkeiten findet sich lediglich in den Erläuterungen zur Bilanz. In<br />

diesem Zusammenhang wies das <strong>Kontrollamt</strong> darauf hin, dass es rechtlich umstritten<br />

ist, ob <strong>der</strong> Ausweis im Anhang den Bilanzvermerk gem. § 199 UGB ersetzen kann.<br />

Wie bereits erwähnt, verlangt § 237 Z 3 UGB auch eine Aufglie<strong>der</strong>ung und Erläuterung<br />

<strong>der</strong> Haftungsverhältnisse im Anhang des Jahresabschlusses, wobei Haftungen gegenüber<br />

verbundenen Unternehmen jeweils geson<strong>der</strong>t anzugeben sind. Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement hat im Betrachtungszeitraum dieser gesetzlichen<br />

Rechnungslegungsvorschrift entsprochen und im Anhang die Haftungsverhältnisse,<br />

auch unter Angabe des Vorjahresbetrages, näher erläutert, wobei allerdings die zugunsten<br />

<strong>der</strong> STPM abgegebene Patronatserklärung nicht als Haftung gegenüber verbundenen<br />

Unternehmen geson<strong>der</strong>t angegeben war.<br />

3.<strong>2.</strong>3 Um die Bedeutung <strong>der</strong> Eventualverbindlichkeiten im Bilanzbild <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement zu veranschaulichen, wurden diese zum jeweiligen<br />

Bilanzstichtag <strong>der</strong> Bilanzsumme und dem ausgewiesenen Eigenkapital gegenübergestellt:


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 27 von 65<br />

Bilanzstichtag <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2007<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2008<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2009<br />

31.1<strong>2.</strong><br />

2<strong>01</strong>0<br />

Bilanzsumme in Mio.EUR 27,77 20,07 19,87 31,52 32,31<br />

Eigenkapital (Stammkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen,<br />

Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust)<br />

in Mio.EUR <strong>22</strong>,79 16,23 16,13 27,64 31,63<br />

Eventualverbindlichkeiten in Mio.EUR 14,75 14,75 14,28 24,60 24,60<br />

Eventualverbindlichkeiten im Verhältnis zum<br />

Eigenkapital in % 64,7 90,9 88,5 89,0 77,8<br />

Wie aus <strong>der</strong> Tabelle ersichtlich, beliefen sich die als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen<br />

Sicherungsmittel im Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital zu den jeweiligen<br />

Bilanzstichtagen zwischen 64,7 % bis 90,9 %, wodurch sie im Hinblick auf das<br />

ihnen anhaftende inhärente Risiko im Rahmen des Risikomanagements eine wesentliche<br />

Bedeutung einnahmen. In diesem Zusammenhang war vom <strong>Kontrollamt</strong> jedoch<br />

auch festzustellen, dass bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau keine <strong>der</strong> ausgewiesenen Haftungen<br />

schlagend wurde.<br />

Weiters war darauf hinzuweisen, dass im Fall <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

übernommenen Bürgschaft für die TownTown Tiefgaragen GmbH &<br />

Co KG eine Rückhaftung <strong>der</strong> Eigentümerin (<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding) in Form einer<br />

Patronatserklärung über den genannten Betrag von rd. 6,93 Mio.EUR zusätzlich von<br />

<strong>der</strong> Kreditgeberin abverlangt wurde. Die Abgabe einer zusätzlichen Haftungserklärung<br />

ihrer Eigentümerin stellt für die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement zwar eine<br />

gewisse Risikominimierung dar, allerdings wird diese Patronatserklärung nur dann<br />

schlagend, wenn die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ihren Verpflichtungen<br />

aus <strong>der</strong> Bürgschaftserklärung nicht nachkommen kann.<br />

Entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften hat die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

- obwohl diese Rückhaftung besteht - die übernommene Bürgschaft<br />

als Eventualverbindlichkeit in ihren Jahresabschlüssen unter dem Strich ausgewiesen,<br />

da ein generelles Aufrechnungs- bzw. Saldierungsverbot darin normiert wird.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 28 von 65<br />

4. Geschäftsordnungen, Richtlinien und organisatorische Regelungen<br />

4.1 Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement GmbH<br />

4.1.1 In § 30 j Abs 5 GmbH-G sind jene Geschäfte geregelt, die einer vorherigen Zustimmung<br />

durch den Aufsichtsrat bedürfen. Betreffend die prüfungsrelevanten Bereitstellungen<br />

von langfristigen Finanz-, Sach- und Sicherungsmitteln <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement an ihre Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften<br />

sind dies <strong>der</strong> Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen im Sinn des § <strong>22</strong>8<br />

UGB, <strong>der</strong> Erwerb, die Veräußerung und die Stilllegung von Unternehmen und Betrieben<br />

sowie die Gewährung von Darlehen und Krediten, soweit sie nicht zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb gehören.<br />

Während gemäß GmbH-G hinsichtlich des Erwerbes und <strong>der</strong> Veräußerung von Beteiligungen<br />

die Möglichkeit besteht, diesbezügliche Betragsgrenzen im Gesellschaftsvertrag<br />

festzusetzen, liegt bei <strong>der</strong> genannten Gewährung von Darlehen und Krediten hingegen<br />

eine verpflichtende Bestimmung dazu vor.<br />

Weiters bestimmt das GmbH-G, dass <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufsichtsrat anordnen<br />

kann, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />

vorgenommen werden dürfen.<br />

4.1.2 Aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen ist eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates<br />

von diesem zu beschließen und durch einen Gesellschafterbeschluss genehmigen<br />

zu lassen. Für den Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

wurden daher auf Basis <strong>der</strong> genannten gesetzlichen Bestimmungen Geschäftsordnungen<br />

sowohl für die Geschäftsführung als auch für den Aufsichtsrat erlassen,<br />

welche bei gegebenem Anlass an die aktuellen Rahmenbedingungen des operativen<br />

Geschäftsbetriebes angepasst werden.<br />

4.1.3 Nach <strong>der</strong> Geschäftsordnung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

(Beschluss des Aufsichtsrates vom 1. September 2006, genehmigt


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 29 von 65<br />

durch Gesellschafterbeschluss vom 1. September 2006) sind folgende Geschäfte, die<br />

bei den prüfungsgegenständlichen Aktivitäten relevant waren, zustimmungspflichtig:<br />

- "Der Erwerb, die Veräußerung von und die sonstige Verfügung über Beteiligungen<br />

einschließlich von Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen,<br />

Gesellschafterzuschüsse etc.) hinsichtlich dieser Beteiligungen sowie <strong>der</strong> Erwerb, die<br />

Veräußerung, die sonstige Verfügung und Stilllegung von Unternehmen und Betrieben;"<br />

- "Die Gewährung von Darlehen und Krediten, die EURO 1 Million im Einzelnen o<strong>der</strong><br />

EURO 2 Millionen insgesamt in einem Geschäftsjahr übersteigen und nicht zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb gehören o<strong>der</strong> kurzfristige konzerninterne Liquiditätsaushilfen<br />

bis zu EURO 10 Millionen betreffen."<br />

4.1.4 In <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

(Beschluss <strong>der</strong> Generalversammlung vom 16. November 2004) sind<br />

oben erwähnte Bestimmungen, die bei den prüfungsgegenständlichen Aktivitäten relevant<br />

waren, ebenfalls enthalten. Allerdings war vom <strong>Kontrollamt</strong> festzustellen, dass hinsichtlich<br />

des Erwerbes, <strong>der</strong> Veräußerung und <strong>der</strong> sonstigen Verfügung über Beteiligungen<br />

sowie <strong>der</strong> Stilllegung von Unternehmen und Betrieben von <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeit<br />

einer Betragsgrenze Gebrauch gemacht wurde: Unabhängig vom Zustimmungserfor<strong>der</strong>nis<br />

des Aufsichtsrates bedürfen nämlich "<strong>der</strong> Erwerb, die Veräußerung<br />

von und die sonstige Verfügung über Beteiligungen einschließlich von Kapitalmaßnahmen<br />

(z.B. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Gesellschafterzuschüsse etc.) hinsichtlich<br />

dieser Beteiligungen, sowie <strong>der</strong> Erwerb, die Veräußerung, die sonstige Verfügung<br />

über und die Stilllegung von Unternehmen und Betrieben (§ 30 j Abs 5 Z 1 GmbH-<br />

G), die einen Wert von EURO 1 Million im Einzelnen übersteigen, soweit diese Maßnahmen<br />

nicht im jährlichen Voranschlag enthalten sind" <strong>der</strong> vorherigen Zustimmung<br />

durch die Generalversammlung.<br />

4.1.5 Hinsichtlich <strong>der</strong> erwähnten Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates und <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

regte das <strong>Kontrollamt</strong> eine Überarbeitung an. Die Einschau zeigte nämlich,<br />

dass etwa die Gründungen von Unternehmen und Betrieben nicht als zustim-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 30 von 65<br />

mungspflichtige Geschäfte angeführt werden. Weiters wären die Formulierungen "nicht<br />

zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb" sowie "kurzfristige konzerninterne Liquiditätsaushilfen"<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gewährung von Darlehen und Krediten, die im Rahmen<br />

<strong>der</strong> normalen Geschäftstätigkeit einer Beteiligungsholding grundsätzlich keine unüblichen<br />

Geschäftsfälle darstellen, zu konkretisieren.<br />

Weiters hat das <strong>Kontrollamt</strong> festgestellt, dass auch die Übernahme von Bürgschaften,<br />

Haftungen sowie die Abgabe von Garantien in keiner <strong>der</strong> beiden genannten Geschäftsordnungen<br />

als zustimmungspflichtige Geschäfte eingestuft worden waren. Dies veranlasste<br />

die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement, bereits im Zuge <strong>der</strong> Einschau<br />

entsprechende Bestimmungen für künftige <strong>der</strong>artige Geschäftsfälle in die Geschäftsordnung<br />

des Aufsichtsrates aufzunehmen (aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrates<br />

gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom <strong>22</strong>. September 2<strong>01</strong>1, genehmigt gemäß<br />

Gesellschafterbeschluss vom 4. Oktober 2<strong>01</strong>1).<br />

4.2 Konzernvorgaben, interne Richtlinien und organisatorische Regelungen<br />

4.<strong>2.</strong>1 Die Konzernrichtlinie Nr. 90/2009 "Beteiligungsrichtlinie" vom 23. März 2009 <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding regelt die konzernweite Vorgangsweise bei <strong>der</strong> Gründung<br />

und dem Erwerb von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen sowie bei <strong>der</strong> Veräußerung<br />

von Unternehmensanteilen und allfälligen damit im Zusammenhang stehenden<br />

Kapitalmaßnahmen und trat mit 15. April 2009 in Kraft. Sie ersetzte die diesbezügliche<br />

Konzernrichtlinie Nr. 74/2008. In ihren Anwendungsbereich fallen sowohl alle unmittelbaren<br />

als auch mittelbaren Tochtergesellschaften <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding, an<br />

welchen eine Mehrheitsbeteiligung besteht, und erstreckt sich demnach auch auf die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement.<br />

Ziel dieser Richtlinie ist eine strukturierte Vorgehensweise für Unternehmensgründungen<br />

und Unternehmenserwerbe. Sie enthält im Wesentlichen Mindeststandards hinsichtlich<br />

vorzulegen<strong>der</strong> Unterlagen, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beschlussfassung zur<br />

Gründung bzw. zum Erwerb und zur Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen<br />

sowie zu Kapitalmaßnahmen notwendig sind. Als Kapitalmaßnahmen


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 31 von 65<br />

werden dabei Kapitalerhöhungen und Zuschüsse sowie Gesellschafterdarlehen verstanden.<br />

Mit dieser Richtlinie soll weiters sichergestellt werden, dass den Entscheidungsorganen<br />

rechtzeitig aussagekräftige Unterlagen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen.<br />

Als rechtliche Rahmenbedingungen werden sowohl die Geschäftsordnungen für die<br />

Geschäftsführung als auch die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat genannt, da in<br />

diesen die zustimmungspflichtigen Geschäfte geregelt sind. Für den Bereich <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement wurde vom <strong>Kontrollamt</strong> in diesem Zusammenhang<br />

darauf hingewiesen, dass die Gründung einer Tochtergesellschaft bis zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Einschau jedoch nicht als ein vom Aufsichtsrat zustimmungspflichtiges Geschäft<br />

behandelt wurde. Mit <strong>der</strong> neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vom<br />

<strong>22</strong>. September 2<strong>01</strong>1 wurden <strong>der</strong>artige Geschäftsfälle <strong>der</strong> Genehmigungspflicht durch<br />

den Aufsichtsrat unterzogen.<br />

4.<strong>2.</strong>2 Das aktuelle Konzernbilanzierungshandbuch (Version 4.0 vom 25. Oktober 2<strong>01</strong>1)<br />

des <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke-Konzerns enthält unter Pkt. 3.12 eine kurze Erläuterung betreffend<br />

auszuweisen<strong>der</strong> Haftungsverhältnisse in <strong>der</strong> Konzernbilanz und regelt auch <strong>der</strong>en<br />

konzernweite Abstimmung zum Bilanzstichtag. Es enthält auch Konzernvorgaben hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Erstellung, <strong>der</strong> organisatorischen Abwicklung, <strong>der</strong> Evidenzhaltung von Haftungsverhältnissen<br />

sowie <strong>der</strong>en Darstellung im Jahresabschluss.<br />

5. Tochtergesellschaft <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management Beta Beteiligungs GmbH<br />

5.1 Allgemeines zur Gesellschaft<br />

Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Dezember 2004 wurde die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management<br />

Beta Beteiligungs GmbH von <strong>der</strong> Gründungsgesellschafterin <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement mit einem zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von<br />

35.000,-- EUR auf unbestimmte Zeit errichtet. Im August 2005 wurden 47,36 % an die<br />

Firma B veräußert.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist lt. Gesellschaftsvertrag <strong>der</strong> Erwerb, <strong>der</strong> Besitz und<br />

die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesell-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 32 von 65<br />

schaft übte zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau keine operative Geschäftstätigkeit aus und hielt<br />

im Prüfungszeitraum lediglich eine Mehrheitsbeteiligung an <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management<br />

Alpha Beteiligungs GmbH (69,0997 %).<br />

5.2 Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsansatzes<br />

Laut Auskunft <strong>der</strong> Geschäftsführung wurde die ursprünglich zum Zweck einer steueroptimalen<br />

Verwertung von Verkaufserlösen im Rahmen eines Kaskadenmodells errichtete<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management Beta Beteiligungs GmbH von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement aufgrund negativer Unternehmensprognosen im Jahr 2007<br />

außerplanmäßig ausschüttungsbedingt in <strong>der</strong> Höhe von rd. 0,48 Mio.EUR auf einen<br />

Erinnerungseuro abgeschrieben. Im Hinblick auf die vereinbarten Haftungsbestimmungen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Teil-Verkaufstransaktion musste die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Management<br />

Beta Beteiligungs GmbH als Gesellschaft bestehen bleiben und stand daher im<br />

gesamten Prüfungszeitraum unverän<strong>der</strong>t mit einem Erinnerungseuro in den Büchern<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> Tatsache, dass auch künftig die Entfaltung eigener operativer Geschäftstätigkeiten<br />

nicht geplant ist, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> im Rahmen des Beteiligungsmanagements<br />

Überlegungen anzustellen, ob eine Bereinigung <strong>der</strong> Beteiligungsstrukturen<br />

- beispielsweise in Form einer Konzernverschmelzung - nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Haftungsbestimmungen wirtschaftlich sinnvoll wäre.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Bereits im Jahr 2<strong>01</strong>1 wurde mit <strong>der</strong> Umstrukturierung <strong>der</strong> Beteiligungen<br />

in <strong>der</strong> Garagengruppe begonnen, welche im Jahr 2<strong>01</strong>2<br />

fortgesetzt wird. Ziel <strong>der</strong> Umstrukturierung ist die Konzentration<br />

des gesamten Garagenbereiches <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke in einer<br />

Gesellschaft unter einer Zwischenholding direkt unter <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Holding.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 33 von 65<br />

Die Bereinigung wird auch hinsichtlich <strong>der</strong> übrigen Beteiligungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im Jahr 2<strong>01</strong>2<br />

fortgesetzt werden.<br />

6. Tochtergesellschaft STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH<br />

6.1 Allgemeines zur Gesellschaft<br />

Mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 1998 gründete die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

mit einer international tätigen Garagenbetreiberin die STPM,<br />

wobei die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement einen Anteil von 51 % am<br />

Stammkapital von 7<strong>2.</strong>700,-- EUR hielt.<br />

Unternehmensgegenstand <strong>der</strong> STPM ist lt. Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen <strong>der</strong><br />

Betrieb und das Management von Garagen und Kraftfahrzeugabstellplätzen je<strong>der</strong> Art<br />

sowie <strong>der</strong> Betrieb von Tankstellen und Servicestationen, die Planung und Durchführung<br />

von Bauprojekten aller Art, welche die Parkraumbewirtschaftung o<strong>der</strong> die Errichtung<br />

und den Betrieb von Parkgaragen betreffen, einschließlich <strong>der</strong> Durchführung von Projektwettbewerben,<br />

die Ausübung des Bewachungsgewerbes, die Übernahme öffentlichrechtlicher<br />

Beleihungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Parkraumbewirtschaftung sowie <strong>der</strong><br />

Erwerb von und die Beteiligung an an<strong>der</strong>en inländischen und ausländischen Personenund<br />

Kapitalgesellschaften.<br />

Zum Stichtag 30. Juni 2008 erwarb die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

den restlichen Geschäftsanteil von 49 % des Stammkapitals an <strong>der</strong> STPM. Im Jahr<br />

2009 leistete die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding einen Großmutterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe<br />

von 2,95 Mio.EUR an die STPM. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bericht<br />

des <strong>Kontrollamt</strong>es <strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> 251-2/11 (Tätigkeitsbericht 2<strong>01</strong>0; STPM Städtische Parkraummanagement<br />

Gesellschaft m.b.H., Prüfung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung in den<br />

Jahren 2007 bis 2009) verwiesen. Zusätzlich wurde <strong>der</strong> STPM im Jahr 2<strong>01</strong>0 ein weiterer<br />

Großmutterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von rd. 7,05 Mio.EUR zur Verfügung gestellt. Wie<br />

eingangs erwähnt, war die Wertermittlung des Kaufpreises betreffend des Anteilserwerbes<br />

von 49 % sowie die Finanzmittelbereitstellung durch die Konzernmutter <strong>Wien</strong>er


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 34 von 65<br />

<strong>Stadt</strong>werke Holding (Großmutterzuschüsse) nicht Gegenstand <strong>der</strong> gegenständlichen<br />

Einschau.<br />

6.2 Einbringung eines Teilbetriebes<br />

6.<strong>2.</strong>1 Im Motivenbericht aus dem Jahr 2<strong>01</strong>0 wurden neben <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Übertragungsform<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Beweggründe <strong>der</strong> Einbringung festgehalten, dass die Park &<br />

Ride-Anlage Siebenhirten als einzige Garage von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

errichtet wurde und betrieben wird. Alle an<strong>der</strong>en Garagierungsprojekte<br />

wurden von <strong>der</strong> STPM entwickelt, errichtet und betrieben, wodurch die Einbringung zur<br />

Portfoliobereinigung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement und zur Bündelung<br />

<strong>der</strong> Garagierungsaktivitäten bei ihrer Tochtergesellschaft STPM dienen würde. Der<br />

Rechtsvorgang <strong>der</strong> Einbringung des Teilbetriebes würde sich aus steuerlicher Sicht lt.<br />

dem Motivenbericht vorteilhafter für die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

darstellen, da dies auch einen Erwerb nach dem Grun<strong>der</strong>werbsteuergesetz verwirklichen<br />

würde, wodurch jedoch nur eine Grun<strong>der</strong>werbsteuer in <strong>der</strong> Höhe von 3,5 % des<br />

zweifachen Einheitswertes <strong>der</strong> Garage - ergibt eine Steuer von 39.308,-- EUR - zu leisten<br />

wäre. Würde hingegen, anstatt <strong>der</strong> Einbringung, die Übertragungsform eines Kaufes<br />

gewählt werden, würde das eine Grun<strong>der</strong>werbsteuerbelastung in <strong>der</strong> Höhe von 3,5 %<br />

des Kaufpreises nach sich ziehen. Bei einem Mindestkaufpreis entsprechend dem<br />

Buchwert in <strong>der</strong> Höhe von rd. 3,08 Mio.EUR ergäbe sich demnach eine Grun<strong>der</strong>werbsteuerverpflichtung<br />

von mindestens rd. 108.000,-- EUR. Neben <strong>der</strong> aufgezeigten Grun<strong>der</strong>werbsteuerersparnis<br />

ist dem Motivenbericht zu entnehmen, dass <strong>der</strong> Rechtsvorgang<br />

<strong>der</strong> Einbringung unter den allgemeinen Befreiungstatbestand des Umgründungsteuerrechts<br />

fiele, was zu einem Entfall weiterer Steuern und Gebühren sowie Vertragsgebühren<br />

für übernommene Miet- o<strong>der</strong> Pachtverträge führen würde.<br />

Der als Entscheidungsgrundlage dem Aufsichtsrat sowie <strong>der</strong> Gesellschafterin <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Holding vorgelegte Motivenbericht wies auch darauf hin, dass die Voraussetzungen<br />

des Teilbetriebes bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit geprüft wurden und diese Eigenschaft<br />

mit dem geson<strong>der</strong>t darstellbaren Garagenbetrieb vorliegt.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 35 von 65<br />

6.<strong>2.</strong>2 Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 31. März 2<strong>01</strong>0 hat die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ihren Teilbetrieb "Park & Ride-Anlage Siebenhirten"<br />

rückwirkend mit Stichtag 31. Dezember 2009 (steuerliche Rückwirkungsfiktion)<br />

nach Maßgabe des Art III § 12 UmgrStG in die STPM unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung<br />

eingebracht. Damit fand ein Vermögensübergang zu Buchwerten (steuerlich<br />

zwingende Buchwerteinbringung) unter Inanspruchnahme <strong>der</strong> bereits erwähnten abgabenrechtlichen<br />

Begünstigungen des Umgründungssteuerrechts mit steuer- und schuldrechtlicher<br />

Rückwirkung auf den Ablauf des 31. Dezember 2009 statt. Die im Einbringungs-<br />

und Sacheinlagevertrag näher bezeichneten Vermögenswerte, einschließlich<br />

aller Aktiva und Passiva sowie aller sonstigen Rechtspositionen, For<strong>der</strong>ungen und Verbindlichkeiten,<br />

gingen insgesamt wie auch einzeln im Weg <strong>der</strong> Einzelrechtsnachfolge<br />

auf die STPM als übernehmende Gesellschaft über.<br />

Da die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement als einbringende Gesellschaft<br />

99,9 % <strong>der</strong> Anteile an <strong>der</strong> STPM als übernehmende Gesellschaft hält und die restlichen<br />

0,1 % <strong>der</strong> Anteile von einer Schwestergesellschaft <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

gehalten werden (Konzerneinbringung: Down-stream-Einbringung),<br />

gewährte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding <strong>der</strong> STPM - um eine unternehmensrechtlich<br />

verbotene Einlagenrückgewähr auszuschließen - einen Zuschuss in <strong>der</strong> Höhe von<br />

3.083,62 EUR, d.s. 0,1 % des (Buch)Wertes des Teilbetriebes "Park & Ride-Anlage<br />

Siebenhirten".<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> gem. § 15 UmgrStG zum Einbringungsstichtag 31. Dezember 2009<br />

erstellten Einbringungsbilanz, in welcher <strong>der</strong> einbringungsgegenständliche Teilbetrieb<br />

mit jenem Wert anzusetzen war, <strong>der</strong> sich nach den steuerlichen Vorschriften über die<br />

Gewinnermittlung ergab, wurde das einbringungsgegenständliche Anlagevermögen<br />

zum Buchwert übernommen.<br />

Neben dem schriftlichen Einbringungsvertrag und <strong>der</strong> Erstellung einer Einbringungsbilanz<br />

sind weiters ein steuerlich einbringungsfähiges Vermögen, ein festzulegen<strong>der</strong> Einbringungsstichtag,<br />

ein positiver Verkehrswert des Einbringungsvermögens sowie die


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 36 von 65<br />

tatsächliche Übertragung des Vermögens auf die übernehmende Körperschaft Anwendungsvoraussetzungen<br />

für eine steuerlich gültige Einbringung.<br />

Nach den einkommen- und ertragsteuerlichen Bestimmungen müssen für die Annahme<br />

eines Teilbetriebes bestimmte Voraussetzungen (wie Betriebsteil eines Gesamtbetriebes,<br />

organische Geschlossenheit und gewisse Selbstständigkeit dieses Betriebsteiles<br />

gegenüber dem Gesamtbetrieb, eigenständige Lebensfähigkeit dieses Betriebsteiles<br />

etc. vorliegen; Näheres dazu beispielsweise EStR 2000 Rz 5578 ff und UmgrStR 2002<br />

Rz 714 ff). Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement als einbringende Gesellschaft<br />

sah die diesbezüglich genannten Voraussetzungen für ihren Teilbetrieb "Park &<br />

Ride-Anlage Siebenhirten" als erfüllt an.<br />

Gemäß § 12 Abs 1 UmgrStG ist Anwendungsvoraussetzung, dass das Einbringungsvermögen<br />

- im gegenständlichen Fall ein Teilbetrieb - am Einbringungsstichtag, jedenfalls<br />

aber am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages, für sich allein einen<br />

positiven Verkehrswert (stand-alone-Betrachtung, ohne Berücksichtigung von Synergieeffekten<br />

durch die Einbringung) aufweist. Weiters normiert das Gesetz, dass <strong>der</strong><br />

Einbringende im Zweifel die Höhe des positiven Verkehrswertes des Einbringungsvermögens<br />

durch ein begründetes Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen hat.<br />

Aufgrund ihrer Sachkenntnis zum Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages sowie<br />

<strong>der</strong> bilanzierten Werte in <strong>der</strong> Einbringungsbilanz verzichtete die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement auf die Erstellung eines Gutachtens, da lt. ihrer Ansicht kein<br />

Zweifel über einen positiven Verkehrswert bestand. In diesem Zusammenhang wies das<br />

<strong>Kontrollamt</strong> auf die Rz 674 <strong>der</strong> UmgrStR 2002 hin, wonach <strong>der</strong> Nachweis über den positiven<br />

Verkehrswert nicht erfor<strong>der</strong>lich ist, wenn die Einbringungsbilanz für das einbringende<br />

Vermögen ein positives Eigenkapital aufweist und keine Gründe vorliegen, die<br />

Anlass dazugeben, an positiven Zukunftserfolgen zu zweifeln. Weiters stellt die Eintragung<br />

<strong>der</strong> Einbringung im Firmenbuch lt. UmgrStR 2<strong>01</strong>2 ein Indiz für das Vorliegen eines<br />

positiven Verkehrswertes dar.<br />

Die Einbringungsbilanz, in <strong>der</strong> lt. Vertrag alle auf den Teilbetrieb entfallenden Aktiva und<br />

Passiva mit ihren Buchwerten enthalten sind, stellte sich wie folgt dar (Beträge in EUR):


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 37 von 65<br />

Einbringungsbilanz "Teilbetrieb Park und Ride Siebenhirten" zum 31. Dezember 2009<br />

Anlagevermögen:<br />

Einbringungskapital 13.209,07<br />

Sachanlagen<br />

- Grundstücke, grundstücksgleiche<br />

Rechte und Bauten, einschließlich<br />

Bauten auf fremden Grund<br />

Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln<br />

(Son<strong>der</strong>posten für Investitionszuschüsse<br />

zu Anlagevermögen)<br />

3.080.533,00<br />

3.050.<strong>22</strong>7,88<br />

Verbindlichkeiten<br />

- Sonstige Verbindlichkeiten <strong>2.</strong>924,76<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

- Baukostenzuschüsse 14.171,29<br />

Summe Aktiva 3.080.533,00 Summe Passiva 3.080.533,00<br />

Aktivseitig stellte die Park & Ride-Anlage Siebenhirten in seiner Gesamtheit die einzigen<br />

Bilanzpositionen im Sachanlagevermögen dar. We<strong>der</strong> Finanzanlage- noch Umlaufvermögen<br />

wurden eingebracht.<br />

Bei den Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln handelt es sich um einen von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wien</strong> an die Errichterin <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement gewährten nicht<br />

rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Finanzierung und Errichtung <strong>der</strong> Park & Ride-<br />

Anlage Siebenhirten. Dieser Investitionszuschuss wurde damit zum Bestandteil des<br />

Teilbetriebes, wodurch er auf die übernehmende Gesellschaft STPM überging. Wie<br />

dargestellt, wurde <strong>der</strong> Investitionszuschuss nach <strong>der</strong> sogenannten Bruttomethode bilanziell<br />

erfasst, wodurch er den Charakter eines Rechnungsabgrenzungspostens einnimmt.<br />

Buchhalterisch ist <strong>der</strong> Investitionszuschuss nach Maßgabe <strong>der</strong> Abschreibungsdauer<br />

<strong>der</strong> Park & Ride-Anlage linear aufzulösen und unter den "Sonstigen betrieblichen<br />

Erträgen" erfolgswirksam zu erfassen.<br />

Da die Behandlung von Investitionszuschüssen mangels Festlegung durch den Gesetzgeber<br />

unklar ist, wurde vom <strong>Kontrollamt</strong> auf die AFRAC-Stellungnahme "Bilanzierung<br />

von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgeglie<strong>der</strong>ten Rechtsträgern im öffentlichen<br />

Sektor" verwiesen, wonach empfohlen wird, Investitionszuschüsse, die nach <strong>der</strong><br />

Bruttomethode erfasst werden, für die Ermittlung <strong>der</strong> Eigenmittelquote im Sinn des § 23<br />

des Unternehmensreorganisationsgesetzes nach <strong>der</strong> Nettomethode zu behandeln. Da<br />

es sich um einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss, <strong>der</strong> damit Eigenkapitalcharakter<br />

aufweist, handelt, bestehen auch nach Meinung des <strong>Kontrollamt</strong>es keine diesbe-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 38 von 65<br />

züglichen Bedenken. Die nach <strong>der</strong> Nettomethode errechnete positive Eigenmittelquote<br />

ergab somit zum Einbringungsstichtag einen Prozentsatz von 43,6 %.<br />

6.<strong>2.</strong>3 In seiner Sitzung vom 10. März 2<strong>01</strong>0 erteilte <strong>der</strong> Aufsichtsrat <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement vorab die Genehmigung zur Einbringung des genannten<br />

Teilbetriebes in die STPM. Der diesbezügliche Gesellschafterbeschluss wurde am<br />

13. April 2<strong>01</strong>0 gefasst.<br />

6.<strong>2.</strong>4 Mit 31. März 2<strong>01</strong>0 erteilten die <strong>Wien</strong>er Linien GmbH & Co KG die ausdrückliche<br />

Zustimmung, dass im Hinblick auf das eingetragene Vorkaufsrecht, jedoch bei Aufrechterhaltung<br />

desselben, das Baurechtseigentum an <strong>der</strong> betreffenden Liegenschaft<br />

aufgrund des oben genannten Einbringungs- und Sacheinlagevertrages von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement an die STPM übertragen werden kann.<br />

6.<strong>2.</strong>5 Das zuständige Firmenbuchgericht hat bei <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

die Herauslösung des Teilbetriebes mit 17. April 2<strong>01</strong>0 im Firmenbuch eingetragen.<br />

Die Eintragung <strong>der</strong> Einbringung des Teilbetriebes ins Firmenbuch bei <strong>der</strong><br />

STPM erfolgte mit 23. April 2<strong>01</strong>0.<br />

6.3 Patronatserklärungen<br />

6.3.1 Mit 15. Februar 2000 hat die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement für ihre<br />

Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft STPM zugunsten <strong>der</strong> Firma C zur Besicherung eines<br />

von <strong>der</strong> STPM aufgenommenen Kredites (in <strong>der</strong> Höhe von umgerechnet maximal 3,63<br />

Mio.EUR) eine harte Patronatserklärung abgegeben, wobei darin die diesbezügliche<br />

Haftung nur anteilsmäßig entsprechend ihrer Beteiligungshöhe von 51 % - somit 1,85<br />

Mio.EUR - übernommen wurde. Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement verpflichtete<br />

sich dabei bis zur vollständigen Rückzahlung aller For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kreditgeberin<br />

als Patronin über die Kreditlaufzeit zu haften.<br />

6.3.2 Der oben erwähnte Anteilserwerb zog eine Erhöhung des Haftungsbetrages auf<br />

max. 3,63 Mio.EUR nach sich, womit eine Neuausstellung <strong>der</strong> Patronatserklärung notwendig<br />

war, welche die bisherige ersetzte (Patronatserklärung vom 9. September


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 39 von 65<br />

2008). Mit 16. Dezember 2008 wurde eine neuerliche Patronatserklärung unterzeichnet,<br />

mit <strong>der</strong> die Haftung auf den noch aushaftenden Kreditbetrag in <strong>der</strong> Höhe von<br />

1,38 Mio.EUR beschränkt wurde.<br />

6.3.3 Die Firma C retournierte am 1. April 2009 <strong>der</strong> Patronin <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

die letztgültige Patronatserklärung, womit diese ihre Gültigkeit verlor<br />

und erlosch.<br />

7. Tochtergesellschaft Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH<br />

7.1 Gründung <strong>der</strong> Gesellschaft, Gesellschaftskapital, Gegenstand des Unternehmens<br />

7.1.1 Da eine gemeinsame zukunftsorientierte Ausbaustrategie im Garagierungsgewerbe<br />

in <strong>der</strong> STPM durch die damalige Mitgesellschafterin nicht mehr sichergestellt erschien,<br />

ergab sich für die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement die Notwendigkeit<br />

zur Gründung eines weiteren Garagierungsunternehmens, welche im Jänner 2008<br />

in Form <strong>der</strong> Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH umgesetzt wurde.<br />

Obwohl lt. damaliger Geschäftsordnung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

die Gründung von Tochtergesellschaften als nicht zustimmungspflichtige<br />

Geschäftsfälle qualifiziert wurden, wurde dem Aufsichtsrat darüber berichtet.<br />

Dieser gab in weiterer Folge im Weg eines Umlaufbeschlusses vom 15. Jänner<br />

2008 seine Zustimmung für die Gründung <strong>der</strong> Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH.<br />

Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. Jänner 2008 hat die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

die 100 %-Tochtergesellschaft Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH gegründet<br />

und das Stammkapital von 35.000,-- EUR zur Gänze einbezahlt. Die Gesellschaft<br />

wurde mit 26. Jänner 2008 vom Handelsgericht <strong>Wien</strong> unter <strong>der</strong> Nummer FN<br />

305364s ins Firmenbuch eingetragen.<br />

Zum Gegenstand des Unternehmens zählen im Wesentlichen<br />

- die Planung und die Durchführung von Bauprojekten aller Art, insbeson<strong>der</strong>e jene, welche<br />

die Parkraumbewirtschaftung o<strong>der</strong> die Errichtung und den Betrieb von Parkgaragen<br />

betreffen,


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 40 von 65<br />

- <strong>der</strong> Betrieb und das Management von Garagen und Kraftfahrzeugabstellplätzen je<strong>der</strong><br />

Art sowie <strong>der</strong> Betrieb von Tankstellen und Servicestationen, sowie<br />

- die Ausübung des Bewachungsgewerbes sowie die Übernahme öffentlich rechtlicher<br />

Beleihung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Parkraumbewirtschaftung.<br />

7.2 Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsansatzes<br />

Bereits im Gründungsjahr 2008 wurde für diesen Beteiligungsansatz <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement, welcher sich aufgrund des Großmutterzuschusses <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding auf zwischenzeitlich 300.000,-- EUR erhöhte, eine außerplanmäßige<br />

Abschreibung in <strong>der</strong> Höhe von 200.000,-- EUR vorgenommen.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte fest, dass die Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Einschau lediglich als Zwischenholding, in <strong>der</strong> drei Kleinstbeteiligungen zwischen<br />

0,2 % und 1 % an Garagierungsgesellschaften gehalten wurden, fungierte. Der<br />

ursprüngliche Businessplan, <strong>der</strong> die Übernahme <strong>der</strong> Park & Ride-Anlage Siebenhirten<br />

sowie die Errichtung von weiteren Garagen vorsah, wurde in dieser Gesellschaft nicht<br />

umgesetzt, wodurch die außerplanmäßige Abschreibung notwendig wurde. Überdies<br />

mussten im Gründungsjahr 2008 liquide Mittel zur Deckung von Personalkosten aufgewendet<br />

werden, die in <strong>der</strong> Parkraum <strong>Wien</strong> Management GmbH einen operativen Verlust<br />

zur Folge hatten, <strong>der</strong> die gewinnerhöhende Auflösung <strong>der</strong> aus dem Großmutterzuschuss<br />

stammenden Kapitalrücklage in <strong>der</strong> vollen Höhe von 265.000,-- EUR erfor<strong>der</strong>lich<br />

machte.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> Tatsache, dass eigene operative Geschäftstätigkeiten <strong>der</strong> Parkraum<br />

<strong>Wien</strong> Management GmbH nicht geplant sind, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> im Rahmen des<br />

Beteiligungsmanagements Überlegungen anzustellen, ob eine Bereinigung <strong>der</strong> Beteiligungsstrukturen<br />

- beispielsweise in Form einer Konzernverschmelzung - wirtschaftlich<br />

sinnvoll wäre.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 41 von 65<br />

8. Tochtergesellschaft <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Alpha GmbH<br />

8.1 Allgemeines zur Gesellschaft<br />

8.1.1 Mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 2007 wurde die Gesellschaft <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Alpha GmbH mit einem davon zur Hälfte einbezahlten<br />

Stammkapital von 35.000,-- EUR auf unbestimmte Zeit von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Holding gegründet. Als Gegenstand des Unternehmens waren im Gesellschaftsvertrag<br />

im Wesentlichen <strong>der</strong> Erwerb, <strong>der</strong> Besitz und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen<br />

aller Art genannt. Mit Februar 2008 übernahm die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung<br />

GmbH die vollen Gesellschaftsanteile von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding.<br />

Seit Mai 2009 ist die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement alleinige Gesellschafterin,<br />

da sie die Gesellschaftsanteile zu einem Kauf- und Abtretungspreis in <strong>der</strong><br />

Höhe von 6.1<strong>01</strong>,50 EUR erworben hatte.<br />

8.2 Gesellschafterzuschuss<br />

Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement überwies ihrer Tochtergesellschaft mit<br />

1. März 2<strong>01</strong>0 einen Gesellschafterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von 5.000,-- EUR, damit diese<br />

ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnte.<br />

In diesem Zusammenhang hielt das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass die Ausstattung von Tochtergesellschaften<br />

mit finanziellen Mitteln in Form von (direkten) Gesellschafterzuschüssen<br />

eine Steuerbelastung von 1 % Gesellschaftssteuer gemäß Kapitalverkehrsteuergesetz<br />

nach sich zieht.<br />

Weiters war festzustellen, dass für die Bereitstellung dieses Gesellschafterzuschusses -<br />

auch wenn nur im geringen Ausmaß - von <strong>der</strong> Geschäftsführung nicht die vorherige<br />

Genehmigung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement eingeholt<br />

wurde, obwohl eine diesbezügliche Bestimmung in den Geschäftsordnungen des<br />

Aufsichtsrates und <strong>der</strong> Geschäftsführung eine solche - unabhängig von <strong>der</strong> betragsmäßigen<br />

Größenordnung - vorsieht. Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, künftig die diesbezüglichen<br />

Regelungen <strong>der</strong> Geschäftsordnung des Aufsichtsrates einzuhalten. Auch wäre die<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> diesbezüglichen Bestimmungen in Form <strong>der</strong> Festsetzung von Be-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 42 von 65<br />

tragsgrenzen, mit denen Kleinstbeträge von einer Genehmigungspflicht ausgenommen<br />

werden, denkbar.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

In Zukunft wird beson<strong>der</strong>es Augenmerk darauf gelegt bzw. überprüft,<br />

ob die Geschäftsordnung durch Einfügen einer Schwelle<br />

überarbeitet werden soll, sodass Zuschüsse von kleinen Beträgen<br />

- wie im gegenständlichen Fall von 5.000,-- EUR - nicht <strong>der</strong><br />

Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.<br />

8.3 Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsansatzes<br />

Im Jahr 2009 gewährte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding <strong>der</strong> 100%igen <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement-Tochtergesellschaft <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung<br />

Alpha GmbH einen Großmutterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von rd. 9,24 Mio.EUR,<br />

wodurch die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement - aufgrund <strong>der</strong> Durchbuchung<br />

dieser Kapitalzuführung - einen entsprechend hohen Beteiligungsansatz in ihren<br />

Büchern auswies.<br />

Die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung dieses Beteiligungsansatzes<br />

ergab sich aufgrund <strong>der</strong> nicht eingetretenen Gewinnerwartungen, welche die Werthaltigkeit<br />

beeinträchtigten. In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

wurden im Zuge <strong>der</strong> Jahresabschlussarbeiten Abschreibungserfor<strong>der</strong>nisse ermittelt, die<br />

sich in den Jahren 2009 und 2<strong>01</strong>0 mit einem Abschreibungsbetrag von 0,80 Mio.EUR<br />

bzw. 2,70 Mio.EUR in den Büchern <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

als Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen nie<strong>der</strong>schlugen.<br />

9. Beteiligung Immobiliendevelopment <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke BMG & STC Swiss<br />

Town Consulting AG<br />

9.1 Allgemeines zur Gesellschaft<br />

Mit Satzung vom 3. April 20<strong>01</strong> gründeten die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

sowie Gesellschaften aus <strong>der</strong> D-Gruppe zwecks Betreibung des Immobilienpro-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 43 von 65<br />

jekts "TownTown" die IWS mit einem Grundkapital in <strong>der</strong> Höhe von 70.000,-- EUR, wobei<br />

die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement 44 % des Aktienpakets hielt.<br />

Aufgrund einer Umstrukturierung auf Aktionärsebene im Hinblick auf die Weiterentwicklung<br />

des Immobilienprojektes "TownTown", welche als Businessstadt im <strong>Stadt</strong>entwicklungsgebiet<br />

<strong>Wien</strong> Erdberg konzipiert wurde, erfolgten im Jahr 2009 - einhergehend mit<br />

einer umfangreichen Satzungsän<strong>der</strong>ung - Übertragungen von Aktienanteilen von den<br />

restlichen bisherigen Aktionärinnen auf neue Eigentümerinnen. Im Zusammenhang mit<br />

dieser Satzungsän<strong>der</strong>ung vom 9. Juni 2009 war u.a. auch eine Firmenwortlautän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> IWS auf einen neuen Firmennamen verbunden, wobei das von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement gehaltene Aktienpaket in <strong>der</strong> Höhe von 44 % unverän<strong>der</strong>t<br />

blieb.<br />

9.2 Zuschreibung des Beteiligungsansatzes<br />

9.<strong>2.</strong>1 Die den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />

entsprechende Aufwertung bzw. Zuschreibung eines Beteiligungsansatzes ist in § 208<br />

Abs 1 UGB "Wertaufholung" normiert und legt das sogenannte Wertaufholungsgebot<br />

fest, wonach bei Wegfall <strong>der</strong> Gründe für eine in früheren Geschäftsjahren vorgenommene<br />

außerplanmäßige Abschreibung in späteren Geschäftsjahren eine Zuschreibung<br />

vorgenommen werden muss.<br />

9.<strong>2.</strong>2 Im Jahr 2009 nahm die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement eine Zuschreibung<br />

<strong>der</strong> Beteiligung IWS von einem Erinnerungseuro auf einen Beteiligungsansatz<br />

in <strong>der</strong> Höhe von rd. 0,57 Mio.EUR vor, da die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung<br />

wegfielen und sich die Beteiligung zwischenzeitlich als werthaltig herausstellte.<br />

Diese Zuschreibung spiegelte sich in <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung gewinnerhöhend<br />

als Erträge aus <strong>der</strong> Zuschreibung zu Finanzanlagen wi<strong>der</strong> und erhöhte den<br />

Beteiligungsansatz auf die ursprünglichen Anschaffungskosten.<br />

9.3 Ausleihungen<br />

9.3.1 Mitte des Jahres 2009 stellte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement <strong>der</strong><br />

IWS Ausleihungen in <strong>der</strong> Gesamthöhe von rd. 2,85 Mio.EUR zur Verfügung, die sich<br />

aus <strong>der</strong> Gewährung eines Darlehens in <strong>der</strong> Höhe von 2,30 Mio.EUR und <strong>der</strong> Einlösung


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 44 von 65<br />

eines Teiles des Aktionärs-Darlehens <strong>der</strong> Firma E in <strong>der</strong> Höhe von 555.000,-- EUR zusammensetzten.<br />

Die dafür erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen des Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement wurden in dessen Sitzung vom 29. April 2009 eingeholt. Eine<br />

diesbezügliche Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es in das Protokoll dieser außerordentlichen<br />

Aufsichtsratssitzung ergab, dass <strong>der</strong> Aufsichtsrat zwar die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens<br />

in <strong>der</strong> Höhe von 2,85 Mio.EUR einstimmig genehmigte, jedoch fanden<br />

sich darin keine Aufzeichnungen einer detaillierten Auseinan<strong>der</strong>setzung des Aufsichtsrates<br />

mit den dem Darlehen zugrunde liegenden Konditionen (wie Laufzeit, Zinsen,<br />

Sicherheiten).<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Eine detaillierte Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Konditionen ist unterblieben,<br />

da sich (1) die Dauer und damit die Laufzeit eines Darlehens<br />

an die Projektgesellschaft klar aus dem zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Aufsichtsratsgenehmigung bekannten Businessplan ergibt, (2) die<br />

Zinsen in diesem Projekt immer mit dem 3-Monats-EURIBOR zuzüglich<br />

einer bestimmten Anzahl von Basispunkten angesetzt<br />

werden und (3) bei Projektgesellschaften üblicherweise keine Sicherheiten<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, wenn das Darlehen von den Gesellschaftern<br />

selbst aliquot (zu den Gesellschaftsanteilen) gewährt<br />

wird. Dem Aufsichtsrat ist und war die Vorgangsweise aus <strong>der</strong><br />

Vorgeschichte bekannt, sodass 1 - 3 nicht ausdrücklich protokolliert<br />

wurden.<br />

In diesem Zusammenhang war vom <strong>Kontrollamt</strong> festzuhalten, dass kein schriftlicher<br />

Darlehensvertrag, <strong>der</strong> klar und eindeutig den Vertragsinhalt inkl. <strong>der</strong> diesbezüglichen<br />

Konditionen dokumentiert, abgeschlossen wurde. Laut Auskunft <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

basieren die <strong>der</strong> mündlichen Darlehensvereinbarung zugrunde liegenden Zinskonditionen<br />

auf dem 3-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlages. Hinsichtlich <strong>der</strong> Rück-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 45 von 65<br />

zahlungsmodalitäten und Zinsfälligkeiten wurden dem <strong>Kontrollamt</strong> keine Unterlagen<br />

vorgelegt. Anzumerken war, dass bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes 31. Dezember<br />

2<strong>01</strong>0 noch keine Darlehenstilgungen erfolgten, wodurch diese Ausleihung noch<br />

mit dem vollen Betrag in den Büchern <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

ausgewiesen wurde.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, in Anbetracht <strong>der</strong> Darlehenshöhe, aus Gründen <strong>der</strong> Rechtssicherheit<br />

und <strong>der</strong> Nachvollziehbarkeit sowie <strong>der</strong> Beweissicherung, diesbezügliche Vereinbarungen<br />

grundsätzlich als schriftliche Verträge zu verfassen. In diesem Zusammenhang<br />

wies das <strong>Kontrollamt</strong> darauf hin, dass ab 1. Jänner 2<strong>01</strong>1 (wobei das Datum<br />

des Vertragsabschlusses maßgebend ist) für die Beurkundung <strong>der</strong>artiger Rechtsgeschäfte<br />

keine Rechtsgeschäftsgebühr nach dem Gebührengesetz 1957 - sogenannte<br />

Darlehensgebühr - mehr zu entrichten ist, da diese vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen<br />

wurde.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Gewährung des Darlehens war für die Beurkundung<br />

<strong>der</strong>artiger Rechtsgeschäfte eine Rechtsgeschäftsgebühr,<br />

die sogenannte Darlehensgebühr, zu entrichten. Um keine Gebühren<br />

auszulösen, wurde vom Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrages<br />

abgesehen. Die Darlehensgebühr wurde mit<br />

1. Jänner 2<strong>01</strong>1 abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt werden schriftliche<br />

Darlehensverträge abgeschlossen.<br />

Weiters regte das <strong>Kontrollamt</strong> an abzuklären, ob die Möglichkeit besteht, zuvor gebührenvermeidend<br />

mündlich abgeschlossene Darlehensvereinbarungen durch die nachträgliche<br />

Errichtung einer Urkunde ohne Gebührenrisiko für Beweiszwecke schriftlich<br />

festzuhalten.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 46 von 65<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

In den geprüften Jahresabschlüssen des Schuldners sind sämtliche<br />

Darlehen ausgewiesen. Damit ist die Verpflichtung ausreichend<br />

dokumentiert.<br />

9.3.2 Weiters war festzustellen, dass bereits außerhalb des vom <strong>Kontrollamt</strong> gewählten<br />

Einschauzeitraumes (2004 und 2005) Ausleihungen in einer Gesamthöhe von rd. 5,42<br />

Mio.EUR an die IWS gewährt wurden, welche aufgrund von außerplanmäßigen Abschreibungen<br />

in voller Höhe zum Beginn des Einschauzeitraumes (1. Jänner 2007) nur<br />

mehr mit einem Erinnerungseuro in den Büchern <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

aufschienen. We<strong>der</strong> im Vorprüfungs- noch im Prüfungszeitraum erfolgten<br />

seitens <strong>der</strong> IWS Darlehenstilgungen an die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement,<br />

obwohl die Ausleihung trotz außerplanmäßiger Abschreibungen, welche aus <strong>der</strong><br />

Bewertung zu den Bilanzstichtagen resultierten, weiterhin voll aushaftet.<br />

In diesem Zusammenhang war vom <strong>Kontrollamt</strong> festzuhalten, dass auch für die im Vorprüfungszeitraum<br />

gewährten Ausleihungen keine schriftlichen Darlehensverträge, in<br />

denen diesbezügliche Konditionen zu vereinbaren gewesen wären, abgeschlossen<br />

wurden. Laut Auskunft <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

erfolgten die <strong>der</strong> mündlichen Darlehensvereinbarung zugrunde liegenden<br />

Zinskonditionen auch auf Basis des 3-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlages.<br />

In Bezug auf die Rückzahlungsmodalitäten und Zinsfälligkeiten wurden dem <strong>Kontrollamt</strong><br />

auch für diese Darlehen keine Unterlagen vorgelegt.<br />

Obwohl <strong>der</strong> Beteiligungsansatz hinsichtlich <strong>der</strong> IWS im Jahr 2009 von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement aufgrund seiner Wertaufholung - wie oben erwähnt<br />

- zugeschrieben wurde, war hinsichtlich <strong>der</strong> Ausleihungen im diesbezüglichen<br />

Jahresabschluss keine Zuschreibung festzustellen. Im Jahresabschluss 2009 findet sich<br />

lediglich <strong>der</strong> Hinweis, dass von einer möglichen Zuschreibung gem. § 208 Abs 2 UGB<br />

abgesehen wurde. Das in § 208 Abs 2 UGB kodifizierte Wertbeibehaltungswahlrecht


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 47 von 65<br />

besagt nämlich, dass von einer Zuschreibung abgesehen werden darf, wenn ein niedriger<br />

Wertansatz bei <strong>der</strong> steuerrechtlichen Gewinnermittlung unter <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

beibehalten werden kann, dass er auch im Jahresabschluss beibehalten wird. Dabei<br />

wird vom Prinzip <strong>der</strong> sogenannten "umgekehrten Maßgeblichkeit" ausgegangen, nach<br />

<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme eines steuerlichen Vorteils bzw. bei Ausübung eines<br />

steuerlichen Wahlrechtes <strong>der</strong> für diese Bilanzposition gewählte steuerliche Wertansatz<br />

auch in <strong>der</strong> unternehmensrechtlichen Bilanz beizubehalten ist.<br />

In diesem Zusammenhang merkte das <strong>Kontrollamt</strong> jedoch an, dass <strong>der</strong> aus steuerlichen<br />

(Vorteils-)Gründen unternehmensrechtlich mögliche Zuschreibungsverzicht bei <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement eine untergeordnete Bedeutung einnimmt,<br />

da <strong>der</strong>en steuerliche Gewinne (bzw. Verluste) in die Gruppenbesteuerung des <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke-Konzerns einbezogen werden.<br />

Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement erwirtschaftete im Jahr 2009 trotz eines<br />

Jahresfehlbetrages von rd. 0,42 Mio.EUR einen unternehmensrechtlichen Gewinn<br />

von rd. 0,28 Mio.EUR, da sie Gewinnrücklagen in <strong>der</strong> Höhe von 0,70 Mio.EUR gewinnerhöhend<br />

auflöste. Im darauffolgenden Geschäftsjahr 2<strong>01</strong>0 wurden zur Vermeidung des<br />

Ausweises eines negativen Jahresergebnisses Gewinnrücklagen in <strong>der</strong> Höhe von rd.<br />

2,82 Mio.EUR gewinnerhöhend aufgelöst, da ein Jahresfehlbetrag in gleicher Höhe erwirtschaftet<br />

wurde. Damit konnte in diesem Jahr ein ausgeglichenes unternehmensrechtliches<br />

Jahresergebnis erzielt werden.<br />

Diesbezüglich war anzumerken, dass gem. § 235 UGB Zuschreibungserträge von einer<br />

Ausschüttung ausgeschlossen sind (sogenannte Ausschüttungssperre). In diesem Zusammenhang<br />

war vom <strong>Kontrollamt</strong> festzustellen, dass die Ausschüttung im Jahr 2<strong>01</strong>0<br />

in <strong>der</strong> Höhe von 0,25 Mio.EUR auf <strong>der</strong> Auflösung von Gewinnrücklagen in <strong>der</strong> Höhe von<br />

0,70 Mio.EUR, die zu einem ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn von rd. 0,28 Mio.EUR<br />

führte, beruhte.<br />

Weiters normiert § 208 Abs 3 UGB, dass im Anhang <strong>der</strong> Betrag <strong>der</strong> im Geschäftsjahr<br />

aus steuerrechtlichen Gründen unterlassenen Zuschreibungen anzugeben und hinrei-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 48 von 65<br />

chend zu begründen ist. Ferner ist das Ausmaß erheblicher künftiger steuerlicher Belastungen,<br />

die sich aus einer solchen Bewertung ergeben, anzuführen. Diesbezüglich stellte<br />

das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass im Jahresabschluss 2009 auf die im UGB gefor<strong>der</strong>ten detaillierten<br />

Angaben von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement nicht eingegangen<br />

wurde.<br />

9.3.3 Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement verbuchte im vierjährigen Betrachtungszeitraum<br />

hinsichtlich ihrer gesamten Ausleihungen Zinserträge in <strong>der</strong> Höhe<br />

von insgesamt rd. 1,09 Mio.EUR. Darin waren auch Zinserträge aus den wertberichtigten<br />

aber noch voll aushaftenden Ausleihungen enthalten. Aufgrund des erheblichen<br />

Rückganges des variablen Referenzzinssatzes (3-Monats-EURIBOR) musste die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement allerdings ab dem Jahr 2009 eine beträchtliche<br />

Reduzierung <strong>der</strong> diesbezüglichen Zinserträge verzeichnen. Während die Zinserträge<br />

in den Jahren 2007 und 2008 noch rd. 0,33 Mio.EUR bzw. rd. 0,37 Mio.EUR betrugen,<br />

vermin<strong>der</strong>ten sich diese im Jahr 2008 auf rd. 0,20 Mio.EUR und sanken im Jahr<br />

2<strong>01</strong>0 weiter auf knapp 0,19 Mio.EUR.<br />

Anzumerken war, dass die Zinsfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

aus <strong>der</strong> Darlehensgewährung für die Jahre 2007 bis 2009 von <strong>der</strong> IWS auch<br />

beglichen wurden. Hinsichtlich <strong>der</strong> Zinsfor<strong>der</strong>ungen des Jahres 2<strong>01</strong>0 war festzustellen,<br />

dass diese bis auf weiteres von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement gestundet<br />

wurden. Allerdings wurde dem <strong>Kontrollamt</strong> keine schriftliche Stundungsvereinbarung<br />

vorgelegt, wodurch sich dem <strong>Kontrollamt</strong> nicht erschließen konnte, ob eine <strong>der</strong>artige<br />

Vereinbarung überhaupt getroffen wurde. Ebenso war dadurch auch hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Stundungskonditionen keine Überprüfung <strong>der</strong> Fremdüblichkeit möglich.<br />

9.4 Garantieerklärungen und Bürgschaften<br />

Die Errichtung einzelner Gebäude bzw. Gebäudeteile im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt<br />

"TownTown" wurden entwe<strong>der</strong> von <strong>der</strong> IWS o<strong>der</strong> von einzelnen Kommanditgesellschaften<br />

(bzw. Kommanditerwerbsgesellschaften als Vorgängergesellschaften),<br />

an denen die IWS jeweils die Stellung als Kommanditistin (im Regelfall mit<br />

einer ins Firmenbuch eingetragenen Haftsumme in <strong>der</strong> Höhe von 5.000,-- EUR) inne-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 49 von 65<br />

hatte, abgewickelt. Für die Projektfinanzierungen war die Aufnahme von Fremdmitteln -<br />

einerseits bei <strong>der</strong> IWS, an<strong>der</strong>erseits bei den einzelnen Kommanditgesellschaften für<br />

<strong>der</strong>en Projekte - notwendig. Zur Besicherung dieser aufgenommenen Bankkredite wurde<br />

von den kreditgebenden Bankinstituten die Bereitstellung von Sicherungsmittel durch<br />

die IWS und die jeweiligen Kommanditgesellschaften eingefor<strong>der</strong>t.<br />

Zusätzlich waren als Ersatz für die einzubringenden Eigenmittel zur Kapitalaufstockung<br />

<strong>der</strong> einzelnen Kommanditgesellschaften sogenannte Eigenkapitalgarantien durch die<br />

Kommanditistin IWS bereitzustellen.<br />

9.4.1 Für das direkt an die IWS gewährte Kreditvolumen übernahm die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement als <strong>der</strong>en Aktionärin folgende Kreditbesicherungsgarantien,<br />

Haftungen sowie Bürgschaften gegenüber <strong>der</strong> Firma C (betragsmäßige Darstellung<br />

zum Stichtag 31. Dezember 2<strong>01</strong>0):<br />

9.4.1.1 Mit Kreditbesicherungsgarantie vom 25. März 2003 übernahm die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement zur Sicherstellung aller For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Kreditgewährung<br />

die Zahlungsgarantie, bis zu einem Betrag von insgesamt 1.936.000,--<br />

EUR einzustehen. Die Wirksamkeit erstreckt sich dabei auf die Dauer <strong>der</strong> Erfüllung aller<br />

For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Kreditgeschäftsverbindung bzw. erlischt mit Rückgabe des Garantiebriefes<br />

an die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement. Weiters besteht für die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement die Möglichkeit, diese Garantieerklärung<br />

unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufzukündigen.<br />

9.4.1.2 Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement verpflichtete sich mit Kreditbesicherungsgarantien<br />

vom 11. Mai 2004 und vom <strong>22</strong>. Juli 2004 zur Übernahme <strong>der</strong> unwi<strong>der</strong>ruflichen<br />

Zahlungsgarantie bis zu einem Betrag von insgesamt 649.440,-- EUR<br />

und 393.859,-- EUR als Sicherstellung aller For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Kreditgewährung,<br />

wobei gleichlautende Konditionen wie oben dargestellt vereinbart wurden.<br />

9.4.1.3 Zur Besicherung bereits gewährter o<strong>der</strong> künftig zu gewähren<strong>der</strong> Kredite übernahmen<br />

die Aktionärinnen <strong>der</strong> IWS mit Haftungsübernahme vom 27. Oktober 2004 die


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 50 von 65<br />

Verpflichtung, alle von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er Linien GmbH & Co KG zu erwerbenden, für das Projekt<br />

"TownTown" erfor<strong>der</strong>lichen Liegenschaften zum Pfand zu bestellen bzw. bestellen<br />

zu lassen. Erst nach Unterfertigung <strong>der</strong> entsprechenden Pfandbestellungsurkunden zugunsten<br />

<strong>der</strong> Kreditgeberin und erfolgter grundbücherlicher Eintragung sollte die Kreditzuzählung<br />

erfolgen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Notwendigkeit einer vorzeitigen Auszahlung (vor Einverleibung <strong>der</strong> zu bestellenden<br />

Höchstbetragshypotheken) eines zusätzlichen Kreditvolumens an die IWS,<br />

verlangte die Kreditgeberin von den Aktionärinnen <strong>der</strong> IWS die Abgabe einer Garantieerklärung<br />

für sämtliche Schäden, welche aus <strong>der</strong> vorzeitigen Kreditzuzählung entstehen.<br />

Im Zuge dessen verpflichtete sich die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

zur Übernahme <strong>der</strong> Haftung bis zu einem Höchstbetrag von nun mehr<br />

1.496.000,-- EUR. Weiters wurde vereinbart, dass durch die Rückstellung <strong>der</strong> Garantieerklärung<br />

an die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement die Haftung erlischt, jedoch<br />

spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Einverleibung <strong>der</strong> Kreditgeberin zugesicherten<br />

Höchstbetragshypotheken erfolgt ist und eine Anfechtung im Rechtmittelweg<br />

nicht mehr möglich ist.<br />

In diesem Zusammenhang wies das <strong>Kontrollamt</strong> darauf hin, dass - obwohl die vertraglich<br />

bedungenen Bestimmungen hinsichtlich des Erlöschens dieser Haftungsübernahme<br />

durch Einverleibung <strong>der</strong> Höchstbetragshypotheken ins Grundbuch lt. Auskunft <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement erfolgt sei - diese Haftungsübernahme<br />

dem Grunde nach weiterhin aufrecht blieb und lediglich <strong>der</strong> Haftungsbetrag<br />

aufgrund <strong>der</strong> teilweisen Bedienung des Kredites eingeschränkt wurde.<br />

9.4.1.4 Die ursprünglich aus dem Jahr 2003 stammende Bürgschaft <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement zugunsten <strong>der</strong> Firma C wurde am <strong>22</strong>. Juni 2009 auf<br />

einen Maximalbetrag von 1.23<strong>2.</strong>000,-- EUR eingeschränkt. Die Bürgschaft diente <strong>der</strong><br />

Besicherung mehrerer Kredite, die an die IWS als Kreditnehmerin gewährt wurden. Die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement trat als Bürgin und Zahlerin auf und hinterlegte<br />

einen für den Akzeptanten unterfertigten Deckungswechsel, wobei die Kreditgeberin<br />

berechtigt ist, "den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 51 von 65<br />

gesamten fälligen For<strong>der</strong>ungen gegen den Bürgen im Zeitpunkt <strong>der</strong> Ausstellung entsprechende<br />

Wechselsumme einzusetzen und mit dem Wechsel nach Wechselrecht<br />

vorzugehen". Weiters wurde vereinbart, dass die Geltendmachung keine Umwandlung<br />

<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen gegen die Bürgin darstellt, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben.<br />

9.4.1.5 Mit Garantieerklärung vom 13. Februar 2009 verpflichtete sich die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement gegenüber <strong>der</strong> Firma F hinsichtlich <strong>der</strong> Town-<br />

Town Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Stationsturm" KEG und<br />

<strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Residenz"<br />

KEG zur Übernahme einer unwi<strong>der</strong>ruflichen Zahlungsgarantie über einen Höchstbetrag<br />

von insgesamt 6,60 Mio.EUR. Die unwi<strong>der</strong>rufliche Garantieerklärung endet mit <strong>der</strong> vollständigen<br />

Rückführung sämtlicher im Zusammenhang mit den Kreditverträgen aushaftenden<br />

gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten, spätestens jedoch mit Ablauf<br />

des 15. April 2<strong>01</strong>1. Mit Schreiben vom 30. März 2<strong>01</strong>1 wurde die gegenständliche Garantieerklärung<br />

um ein Jahr prolongiert.<br />

Bei <strong>der</strong> Durchsicht <strong>der</strong> einzelnen Sicherungsverpflichtungserklärungen stellte das <strong>Kontrollamt</strong><br />

fest, dass die von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Kreditbesicherung übernommenen Haftungssummen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau<br />

nicht <strong>der</strong>en Beteiligungsausmaß von 44 % entsprach. So wurden in sechs Fällen Haftungen<br />

mit Anteilen von rd. 78,6 % <strong>der</strong> gesamten Haftungssumme übernommen, während<br />

eine Aktionärin (die außerhalb des <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke-Konzerns angesiedelt ist)<br />

überhaupt keine <strong>der</strong>artigen Verpflichtungen übernommen hatte.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> regte an, künftig die Übernahme von Kreditbesicherungsgarantien und<br />

Bürgschaften auf eine maximale Haftungssumme entsprechend dem Beteiligungsausmaß<br />

zu beschränken, um nicht gegenüber den übrigen Gesellschafterinnen einen möglicherweise<br />

wirtschaftlichen und finanziellen Nachteil zu erleiden.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 52 von 65<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Vor <strong>der</strong> Anteilsverschiebung 2009 und dem Wegfall eines Gesellschafters<br />

wurden die Haftungen immer aliquot übernommen.<br />

Im Jahr 2009 hat die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

im Zuge <strong>der</strong> Anteilsübernahme <strong>der</strong> Bank gegenüber zwar keine<br />

neue o<strong>der</strong> eine höhere Haftung übernommen, aber bei neuer<br />

Durchrechnung mit nur mehr zwei Gesellschaftern hat sich <strong>der</strong><br />

prozentmäßige Anteil an <strong>der</strong> gesamten Haftungssumme entsprechend<br />

erhöht. Dies war <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

bewusst, wobei es sich betragsmäßig jedoch nie auf die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ausgewirkt hat. Es<br />

ergibt sich für die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

lediglich bei neuer Durchrechnung ein Prozentsatz von 78,6 %.<br />

Die Firma M war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Haftung keine<br />

Gesellschafterin. Jedoch hat die Firma M ab Anteilsverschiebung<br />

(April 2009) als Mitaktionärin Haftungen aliquot übernommen. Im<br />

Übrigen sind alle Haftungen <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

mit März 2<strong>01</strong>2 bereits weggefallen.<br />

9.4.2 Mitte 2009 wurden von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement weitere<br />

Sicherungs- und Eigenkapitalgarantien für die einzelnen Kommanditerwerbsgesellschaften<br />

zugunsten <strong>der</strong> Kreditgeberin Firma C übernommen. Im Folgenden werden diese<br />

näher erläutert sowie <strong>der</strong>en Beträge zum letzten dargestellten Bilanzstichtag<br />

31. Dezember 2<strong>01</strong>0 genannt:<br />

9.4.<strong>2.</strong>1 Mit <strong>der</strong> Eigenkapitalgarantieerklärung vom 25. Juni 2009 verpflichtete sich die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement gegenüber einem Kreditinstitut hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Kubus"<br />

KEG zur Übernahme einer Zahlungsgarantie bis zu einem Betrag von insgesamt


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 53 von 65<br />

704.000,-- EUR. Die Höhe <strong>der</strong> Garantieverpflichtung ergab sich aus dem Anteil an den<br />

einzubringenden Gesamteigenmitteln von 44 %, was <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement an <strong>der</strong> IWS entsprach.<br />

Diese Garantie ist einerseits so lange wirksam, bis alle For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Firma C o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Rechtsnachfolgerin aus <strong>der</strong> gegenständlichen Geschäftsverbindung erfüllt sind,<br />

an<strong>der</strong>erseits erlischt sie, so ferne die Eigenmittel in <strong>der</strong> Höhe von 704.000,-- EUR bei<br />

<strong>der</strong> Firma C einbezahlt werden bzw. bei Rückgabe des Garantiebriefes an die <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement. Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

behielt sich das Recht einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor.<br />

9.4.<strong>2.</strong>2 Mit einer Eigenkapitalgarantieerklärung aus dem Jahr 2009 verpflichtete sich die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement gegenüber <strong>der</strong> Firma C hinsichtlich <strong>der</strong><br />

TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Mäan<strong>der</strong> Alpha"<br />

KEG zur Übernahme einer Zahlungsgarantie bis zu einem Betrag von insgesamt<br />

1.936.000,-- EUR (entspricht 44 % <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement-Anteil<br />

an den Gesamteigenmitteln). Auch diese Eigenkapitalgarantieerklärung wurde zu den<br />

gleichen Bedingungen wie o.a. eingegangen.<br />

9.4.<strong>2.</strong>3 Mit einer weiteren Eigenkapitalgarantieerklärung vom 25. Juni 2009 verpflichtete<br />

sich die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement hinsichtlich <strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment<br />

GmbH & Co "Company Building Turm" KEG zur Übernahme einer<br />

Zahlungsgarantie bis zu einem Betrag von insgesamt 704.000,-- EUR (entspricht 44 %<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement-Anteil an den Gesamteigenmitteln). Die in<br />

dieser Eigenkapitalgarantieerklärung enthaltenen Vereinbarungen und Bedingungen<br />

waren mit den oben genannten ident.<br />

9.4.<strong>2.</strong>4 Zur Sicherstellung aller Kreditfor<strong>der</strong>ungen, welche <strong>der</strong> Firma C aus <strong>der</strong> Geschäftsverbindung<br />

erwachsen sind o<strong>der</strong> in Hinkunft erwachsen werden, übernahm die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im Jahr 2009 hinsichtlich <strong>der</strong> TownTown<br />

Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Mäan<strong>der</strong> Alpha" KEG die unwi<strong>der</strong>rufliche<br />

Zahlungsgarantie bis zu einem Betrag von insgesamt 525.096,-- EUR


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 54 von 65<br />

(entspricht 44 % <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement-Anteil am Aktienpaket<br />

<strong>der</strong> IWS).<br />

9.4.<strong>2.</strong>5 Zur Sicherstellung aller Kreditfor<strong>der</strong>ungen, welche <strong>der</strong> Firma C aus <strong>der</strong> Geschäftsverbindung<br />

erwachsen sind o<strong>der</strong> in Hinkunft erwachsen werden, übernahm die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement am 25. Juni 2009 hinsichtlich <strong>der</strong> Town-<br />

Town Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Kubus" KEG die unwi<strong>der</strong>rufliche<br />

Zahlungsgarantie bis zu einem Betrag von insgesamt 715.572,-- EUR (entspricht<br />

44 % <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement-Anteil am Aktienpaket).<br />

9.4.<strong>2.</strong>6 Zur Sicherstellung aller Kreditfor<strong>der</strong>ungen, welche <strong>der</strong> Firma C aus <strong>der</strong> Geschäftsverbindung<br />

erwachsen sind o<strong>der</strong> in Hinkunft erwachsen werden, übernahm die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement am 25. Juni 2009 hinsichtlich <strong>der</strong> Town-<br />

Town Immobiliendevelopment GmbH & Co "Company Building Turm" KEG die unwi<strong>der</strong>rufliche<br />

Zahlungsgarantie bis zu einem Betrag von insgesamt 78<strong>2.</strong>496,-- EUR (entspricht<br />

44 % <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement-Anteil am Aktienpaket).<br />

Sämtliche Kreditsicherungsgarantieerklärungen wurden zu den gleichen Konditionen<br />

und Bedingungen wie in den Eigenkapitalgarantieerklärungen vereinbart eingegangen.<br />

Bei <strong>der</strong> Durchsicht <strong>der</strong> einzelnen Garantieverpflichtungen stellte das <strong>Kontrollamt</strong> fest,<br />

dass bei zwei Garantieerklärungen betreffend <strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment<br />

GmbH & Co "Company Building Mäan<strong>der</strong> Alpha" KEG aus 2009 die Angabe des genauen<br />

Ausstellungsdatums fehlte. Es wurde daher empfohlen, auch den formellen Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

künftig mehr Augenmerk zu schenken.<br />

10. Beteiligung TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG<br />

10.1 Allgemeines zur Gesellschaft<br />

10.1.1 Die Kommanditgesellschaft TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG ging aus<br />

<strong>der</strong> Kommandit-Erwerbsgesellschaft TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co<br />

"TownTown Tiefgarage" KEG hervor. Ursprünglich wurde die Kommandit-<br />

Erwerbsgesellschaft TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "TownTown Tiefgarage"<br />

KEG im Jahr 2002 von <strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment GmbH als un-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 55 von 65<br />

beschränkt haftende Gesellschafterin und <strong>der</strong> IWS als alleinige Kommanditistin mit einer<br />

eingetragenen Haftsumme von 5.000,-- EUR gegründet. Mit Gesellschaftsvertrag<br />

vom 9. Juni 2009 übernahm die TownTown Tiefgaragen GmbH die Funktion <strong>der</strong> alleinigen<br />

Komplementärin, die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement übernahm dabei<br />

eine Haftsumme von <strong>2.</strong>200,-- EUR (44 %), die Firma G eine Haftsumme von ebenfalls<br />

<strong>2.</strong>200,-- EUR (44 %) sowie die Firma H eine Haftsumme von 600,-- EUR (12 %). Mit<br />

10. November 2<strong>01</strong>0 übernahm schließlich die Firma H den 44%igen Kommanditistinnenanteil<br />

<strong>der</strong> Firma G und hält damit einen Anteil vom insgesamt 56 % (eingetragene<br />

Haftsumme von <strong>2.</strong>800,-- EUR) an <strong>der</strong> Haftsumme von insgesamt 5.000,-- EUR.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 9. Juni 2009 ist u.a. das Immobiliendevelopment, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Errichtung und Verwertung <strong>der</strong> "TownTown Tiefgarage" im Rahmen des<br />

Projektes "TownTown" Gegenstand des Unternehmens. Die oben erwähnte TownTown<br />

Tiefgaragen GmbH erfüllt in dieser Gesellschaftskonstruktion die Funktion <strong>der</strong> Komplementärin,<br />

während die operative Geschäftstätigkeit von <strong>der</strong> Kommanditgesellschaft<br />

wahrgenommen wird.<br />

10.1.2 Die Gesellschaft TownTown Tiefgaragen GmbH (alleinige Komplementärin <strong>der</strong><br />

TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG) ging aus <strong>der</strong> ursprünglichen Gesellschaft<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Beta GmbH hervor und machte auch aufgrund<br />

<strong>der</strong> vorgenommenen Firmenwortlautän<strong>der</strong>ung eine Neufassung bzw. Än<strong>der</strong>ung<br />

des Gesellschaftsvertrages mit 9. Juni 2009 notwendig. Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung<br />

Beta GmbH wie<strong>der</strong>um wurde mit Erklärung über die Errichtung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

vom 19. Dezember 2007 mit einem zur Gänze einbezahlten Stammkapital<br />

von 35.000,-- EUR von <strong>der</strong> alleinigen Gründungsgesellschafterin <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Holding auf unbestimmte Zeit errichtet. Bereits im Februar 2008 kam es bei <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung Beta GmbH zum ersten Gesellschafterinnenwechsel,<br />

indem die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Vermögensverwaltung GmbH den vollen Gesellschaftsanteil<br />

übernahm. Mit 16. Juni 2009 übernahm die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

44 % <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile <strong>der</strong> auf den Namen TownTown Tiefgaragen<br />

GmbH umfirmierten GmbH, 44 % wurden auf die Firma G und 12 % auf die Firma H


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 56 von 65<br />

übertragen. Ein weiterer Gesellschafterinnenwechsel fand mit 10. November 2<strong>01</strong>0 statt,<br />

da <strong>der</strong> 44%ige Gesellschaftsanteil <strong>der</strong> Firma G von <strong>der</strong> Firma H übernommen wurde.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau befanden sich somit 44 % <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile im Eigentum<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement, die restlichen 56 % waren im<br />

Eigentum <strong>der</strong> Firma H, <strong>der</strong>en Tätigkeitsbereich sich auf die Geschäftsfel<strong>der</strong> Immobilienentwicklung,<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung und erneuerbare Energie erstreckt.<br />

Im bereits erwähnten Gesellschaftsvertrag vom 9. Juni 2009 wurde als Gegenstand des<br />

Unternehmens u.a. das Immobiliendevelopment genannt, wobei auf das Projekt "Town-<br />

Town" explizit hingewiesen wird.<br />

10.2 Großmutterzuschuss an die Vorgängergesellschaft<br />

Wie bereits erwähnt, stellte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement <strong>der</strong> Town-<br />

Town Immobiliendevelopment GmbH & Co "TownTown Tiefgarage" KEG im April 2009<br />

einen Großmutterzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von 2,86 Mio.EUR (entspricht <strong>der</strong>en 44%igen<br />

Beteiligung an <strong>der</strong> IWS) zur Verfügung. Auch die an<strong>der</strong>en Kommanditistinnen gewährten<br />

entsprechend ihrer Beteiligungshöhe Gesellschafterinnenzuschüsse, womit die KEG<br />

Kapitalzuschüsse von insgesamt 6,50 Mio.EUR lukrierte, die im Wesentlichen zur Tilgung<br />

eines bestehenden Darlehens verwendet wurden.<br />

Eine diesbezügliche Einschau durch das <strong>Kontrollamt</strong> in das Protokoll <strong>der</strong> außerordentlichen<br />

Aufsichtsratssitzung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement vom 29.<br />

April 2009 ergab, dass <strong>der</strong> Aufsichtsrat zwar die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens<br />

in <strong>der</strong> Höhe von 2,86 Mio.EUR an die TownTown Immobiliendevelopment GmbH<br />

& Co "TownTown Tiefgarage" KEG einstimmig genehmigte, jedoch fanden sich darin<br />

keine Aufzeichnungen einer detaillierten Auseinan<strong>der</strong>setzung des Aufsichtsrates mit<br />

den dem Darlehen zugrunde liegenden Konditionen (wie Laufzeit, Zinsen etc.). Obwohl<br />

vom Aufsichtsrat <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement ein Gesellschafterdarlehen<br />

genehmigt wurde, gewährte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

im Einschauzeitraum (bis 31. Dezember 2<strong>01</strong>0) kein Darlehen, son<strong>der</strong>n stellte ihrer<br />

KEG-Beteiligung im April 2009 einen nicht rückzahlbaren Großmutterzuschuss in <strong>der</strong>


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 57 von 65<br />

Höhe von 2,86 Mio.EUR zur Verfügung. Dabei wurde allerdings von <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement verabsäumt, die entsprechende<br />

Genehmigung des Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement einzuholen,<br />

obwohl eine diesbezügliche Bestimmung in <strong>der</strong> Geschäftsordnung eine solche<br />

vorsieht. Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, künftig die Regelungen <strong>der</strong> Geschäftsordnung einzuhalten.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Die Einholung <strong>der</strong> Genehmigung wurde nicht verabsäumt, son<strong>der</strong>n<br />

diese wurde in <strong>der</strong> a.o. Aufsichtsratssitzung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement vom 29. April 2009 erteilt.<br />

Beantragt und beschlossen wurde ein Zuschuss, aufgrund eines<br />

Versehens, wurde jedoch in <strong>der</strong> Formulierung des Beschlusses<br />

auf S. 9 des Protokolls die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens<br />

festgehalten.<br />

Dass es sich um einen Zuschuss handeln sollte, welcher in <strong>der</strong><br />

Folge auch so verbucht wurde, ist in <strong>der</strong> Aufstellung auf S. 7 des<br />

Protokolls, wo die 2,86 Mio.EUR als "Zuschuss Tiefgarage durch<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement" festgehalten werden<br />

sowie in <strong>der</strong> Power Point-Präsentation zur a.o. Aufsichtsratssitzung<br />

vom 29. April 2009 ersichtlich.<br />

Da es sich um einen Zuschuss handelt, war über Konditionen<br />

nicht zu berichten.<br />

10.3 Gesellschafterinnenzuschuss<br />

Im Jänner 2<strong>01</strong>0 überwies die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement einen Gesellschafterinnenzuschuss<br />

an die TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG in <strong>der</strong> Höhe<br />

von <strong>22</strong>0.000,-- EUR. Diesem lag ein Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung vom<br />

30. November 2009 zugrunde, in dem festgehalten wurde, dass neben den an<strong>der</strong>en


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 58 von 65<br />

zwei Kommanditistinnen, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, auch die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement einen Gesellschafterinnenzuschuss in dieser Höhe zu<br />

leisten hat.<br />

Es war festzustellen, dass auch für diesen Gesellschafterinnenzuschuss eine Genehmigung<br />

des Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement nicht eingeholt<br />

wurde. Das <strong>Kontrollamt</strong> wies nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass die Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Geschäftsordnungen einzuhalten sind.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Der Zuschuss wurde versehentlich als Darlehen qualifiziert, wofür<br />

nach <strong>der</strong> zu diesem Zeitpunkt gültigen Geschäftsordnung des<br />

Aufsichtsrates erst ab 1 Mio.EUR die Zustimmung des Aufsichtsrates<br />

erfor<strong>der</strong>lich gewesen ist.<br />

Das Versäumnis wurde in <strong>der</strong> Aufsichtsratssitzung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement vom 5. Dezember 2<strong>01</strong>1 saniert,<br />

indem <strong>der</strong> Gesellschafterinnenzuschuss an die TownTown<br />

Tiefgaragen GmbH & Co KG in <strong>der</strong> Höhe von <strong>22</strong>0.000,-- EUR<br />

rückwirkend genehmigt wurde.<br />

10.4 Ausleihung<br />

Vor dem gegenständlichen Prüfungszeitraum stellte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

<strong>der</strong> TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co "TownTown<br />

Tiefgarage" KEG, d.i. die Vorgängergesellschaft <strong>der</strong> TownTown Tiefgaragen GmbH &<br />

Co KG, ein längerfristiges Darlehen in <strong>der</strong> Höhe von 330.000,-- EUR zur Verfügung,<br />

das in den Geschäftsbüchern <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement unter<br />

<strong>der</strong> Position "Sonstige Ausleihungen" erfasst wurde. Zum 1. Jänner 2007 (Beginn des<br />

Prüfungszeitraumes) stand - aufgrund des Ausbleibens von Darlehenstilgungen - diese<br />

mit vollem Betrag aufrechte Ausleihung nur mehr mit einem Erinnerungseuro zu Buche,<br />

da sie mangels Werthaltigkeit außerplanmäßig abgeschrieben worden war.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 59 von 65<br />

In diesem Zusammenhang stellte das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass diese Ausleihung in den<br />

Erläuterungen <strong>der</strong> Jahresabschlüsse <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

für die Jahre 2008 bis 2<strong>01</strong>0 unrichtig benannt wurde, da die TownTown Immobiliendevelopment<br />

GmbH als diesbezügliche Empfängerin ausgewiesen wurde. Daher empfahl<br />

das <strong>Kontrollamt</strong>, erhöhtes Augenmerk auf den korrekten Ausweis in den Erläuterungen<br />

zu den Jahresabschlüssen zu legen.<br />

Dem <strong>Kontrollamt</strong> konnte im Zuge <strong>der</strong> Einschau kein schriftlicher Darlehensvertrag über<br />

die Ausleihung vorgelegt werden, wodurch nicht nachvollziehbar war, zu welchen Bedingungen<br />

(Laufzeit, Fälligkeiten, Zinsen etc.) die Ausleihung gewährt wurde. Weiters<br />

hielt das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass in Bezug auf die mangelnde Werthaltigkeit keine diesbezüglichen<br />

Dokumentationen bzw. Unterlagen vorgelegt wurden.<br />

Da im vierjährigen Betrachtungszeitraum von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

hinsichtlich dieser "Sonstigen Ausleihung" keine Zuschreibung gemäß UGB<br />

vorgenommen wurde, war sie weiterhin nur mit dem Erinnerungseuro in ihren Büchern<br />

erfasst.<br />

10.5 Bürgschaftserklärung<br />

10.5.1 Mit Bürgschaftserklärung vom 25. Mai 2005 hat sich die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

"als Bürge und Zahler im Sinn des § 1357 ABGB für alle Ansprüche<br />

und For<strong>der</strong>ungen an Kapital, Zinsen, Provisionen, Spesen, Gebühren, Kosten,<br />

Auslagen und <strong>der</strong>gleichen ..., jedoch vereinbarungsgemäß nur für einen Anteil in Höhe<br />

von 44 %" gegenüber <strong>der</strong> Firma I auf Grundlage <strong>der</strong> Krediturkunde vom 28. April 2005<br />

hinsichtlich des Kredites an die TownTown Immobiliendevelopment GmbH & Co<br />

"TownTown Tiefgarage" KEG und damit zu Gunsten dieser verbürgt.<br />

Gemäß den Bestimmungen <strong>der</strong> Bürgschaftserklärung kann die Haftung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement keinesfalls den Betrag von 44 % des Kreditvolumens<br />

von insgesamt 15,75 Mio.EUR - somit 6,93 Mio.EUR - übersteigen. Die Bürgschaft<br />

ist unkündbar und zeitlich nicht begrenzt, allerdings erlischt sie mit <strong>der</strong> Rückzah-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 60 von 65<br />

lung des <strong>der</strong> Kreditnehmerin gewährten Kredites. Weiters bleibt die Bürgschaft bei einem<br />

etwaigen Wechsel <strong>der</strong> Gesellschafterinnen bzw. <strong>der</strong> Firma o<strong>der</strong> bei einer Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong> Firma <strong>der</strong> Kreditnehmerin vollinhaltlich bestehen, ebenso im<br />

Fall allfälliger Verlängerungen <strong>der</strong> getroffenen Kreditvereinbarungen, allerdings gilt sie<br />

nicht für eine Erhöhung des Kreditvolumens. Die Rechte und Pflichten aus dieser Bürgschaft<br />

gehen auch auf etwaige Rechtsnachfolgerinnen <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

und <strong>der</strong> Kreditgeberin über. Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

verpflichtete sich, den von <strong>der</strong> Kreditgeberin gefor<strong>der</strong>ten Betrag binnen 14<br />

Tagen nach Eingang des Anfor<strong>der</strong>ungsschreibens an die Kreditgeberin zu bezahlen.<br />

Zusätzlich enthält die Bürgschaftserklärung detaillierte Bestimmungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Anrechnung bzw. Nichtanrechnung von Erlösen aus an<strong>der</strong>en Sicherheiten o<strong>der</strong> Zahlungen<br />

<strong>der</strong> Firma I o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Verpflichteter. Die Bürgschaft sieht weiters vor, dass die<br />

Rechte <strong>der</strong> Firma I aus <strong>der</strong> Bürgschaft erst dann auf die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

als Bürgin übergehen, wenn sämtliche Ansprüche <strong>der</strong> Firma I an die<br />

Kreditnehmerin aus dem erwähnten Kredit vollständig befriedigt sind, wobei bei mehreren<br />

Bürginnen jede unabhängig von <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en für den ganzen verbürgten Betrag haftet.<br />

Sollte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement als Gesellschafterin <strong>der</strong> IWS<br />

ausscheiden, endet die Verpflichtung aus dem genannten Bürgschaftsverhältnis für die<br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement nach erfolgter Übernahme <strong>der</strong> Haftung<br />

durch die Firma J, die Firma K, die Firma L sowie die Firma H, frühestens jedoch zum<br />

30. Juni 2<strong>01</strong>8.<br />

10.5.2 Für die oben dargestellte Bürgschaftserklärung <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

übernahm die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding als <strong>der</strong>en Eigentümerin<br />

und Konzernspitze - auf Betreiben <strong>der</strong> Firma I - eine "Rückhaftung" in Form einer Patronatserklärung,<br />

datiert mit 1. Juni 2005, zugunsten <strong>der</strong> Firma I. Darin verpflichtete sich<br />

die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding unwi<strong>der</strong>ruflich für den von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

verbürgten Kredit einzustehen, in dem sie die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement in <strong>der</strong> Weise leitet und finanziell ausstattet, dass diese "stets<br />

in <strong>der</strong> Lage ist, ihren gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten aus ihrer Bürgenhaftung"<br />

gegenüber dem genannten Kreditinstitut "fristgemäß nachzukommen". Im Fall


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 61 von 65<br />

des Ausscheidens <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement als Gesellschafterin<br />

<strong>der</strong> IWS wurden die entsprechenden Bestimmungen aus <strong>der</strong> Bürgschaftserklärung<br />

übernommen.<br />

Weiters enthält die Patronatserklärung eine Unternehmensfortführungsprämisse (sogenannte<br />

Going Concern-Prämisse), indem die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding erklärt, ihre<br />

Beteiligung an <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement für die Dauer <strong>der</strong> Kreditgeschäftsverbindung<br />

in unverän<strong>der</strong>ter Höhe aufrechtzuerhalten.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> hielt in diesem Zusammenhang fest, dass die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding<br />

diese Patronatserklärung entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften als<br />

Eventualverbindlichkeit in ihren Jahresabschlüssen in <strong>der</strong> Höhe von rd. 6,93 Mio.EUR<br />

ausweist.<br />

11. Abschließende Betrachtungen und Feststellungen<br />

11.1 Im Einschauzeitraum wurden einigen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften <strong>der</strong><br />

<strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement für größere Finanzierungsvorhaben erhebliche<br />

Finanzmittel von <strong>der</strong> Konzernspitze <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding zur Verfügung<br />

gestellt. Obwohl die Durchbuchung <strong>der</strong> Großmutterzuschüsse als Bilanzverlängerung<br />

das Bilanzbild <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement wesentlich beeinflusste,<br />

hatte dies jedoch keine Auswirkungen auf die Finanzlage <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement.<br />

Diese im <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke-Konzern praktizierte Vorgangsweise <strong>der</strong> Zuführung von<br />

Finanzmitteln in Form von Großmutterzuschüssen, die nicht <strong>der</strong> Stamm- bzw. Nennkapitalerhöhung<br />

dienen, bietet im Konzern den Vorteil, dass im Allgemeinen dadurch nicht<br />

die Verpflichtung zur Abfuhr einer 1%igen Gesellschaftssteuer ausgelöst wird. Allerdings<br />

ist darauf zu achten, dass die von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Holding gewährten<br />

Großmutterzuschüsse nicht dazu verwendet werden, finanzielle Verpflichtungen <strong>der</strong><br />

unmittelbar beteiligten Gesellschafterin (d.i. die Muttergesellschafterin <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement) zu übernehmen, wodurch ein Großmutterzuschuss


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 62 von 65<br />

nachträglich als Gesellschafterzuschuss umqualifiziert werden könnte und die ursprüngliche<br />

Einsparung wegfallen würde.<br />

In zwei Ausnahmefällen wurden von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

Finanzmittel in Form von Gesellschafterzuschüssen - wenn auch in geringer betragsmäßiger<br />

Höhe - bereitgestellt, die sie zur Abfuhr einer Gesellschaftssteuer verpflichtete<br />

(insgesamt <strong>2.</strong><strong>250</strong>,-- EUR).<br />

11.2 Zumindest in einem, dieser zwei Ausnahmefälle eines Gesellschafterzuschusses<br />

wurden die lt. Geschäftsordnungen des Aufsichtsrates <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

notwendigen vorherigen Genehmigungen des Aufsichtsrates nicht<br />

eingeholt, wodurch die Geschäftsführung nicht nur gegen die Bestimmungen ihrer Geschäftsordnung<br />

verstoßen hat, son<strong>der</strong>n auch ihren gem. § 25 GmbH-G auferlegten<br />

Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist.<br />

11.3 Im Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten Sicherungsmitteln ist auf die<br />

Rechtsgeschäftsgebühr nach dem Gebührengesetz 1957 Bedacht zu nehmen. Patronats-,<br />

Garantie- und sonstige Haftungserklärungen unterliegen nicht <strong>der</strong> Rechtsgeschäftsgebühr,<br />

während Bürgschaftsverträge im Fall <strong>der</strong> Errichtung einer Urkunde im<br />

Sinn des Gebührengesetzes einer Rechtsgeschäftsgebühr in <strong>der</strong> Höhe von 1 % <strong>der</strong><br />

verbürgten Verbindlichkeiten unterliegen. Zur Vermeidung einer Belastung mit Rechtsgeschäftsgebühren<br />

wurde von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im<br />

Rahmen <strong>der</strong> übernommenen Bürgschaft das in <strong>der</strong> betrieblichen Praxis weit verbreitete<br />

Angebot- und Annahmeverfahren, bei dem keine Urkunde im Sinn des Gebührenrechts<br />

errichtet wird, gewählt.<br />

11.4 Generell war vom <strong>Kontrollamt</strong> festzuhalten, dass die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

für bereitgestellte Sicherungsmittel den betroffenen Tochter- und<br />

Beteiligungsunternehmen im Einschauzeitraum kein (Dienstleistung-)Entgelt in Rechnung<br />

stellte. Auch bei <strong>der</strong> vorliegenden Bürgschaft kam es zu keiner Verrechnung von<br />

sogenannten Avalgebühren, wie sie beispielsweise von Banken für die Übernahme von<br />

Haftungen und Bürgschaften regelmäßig zur Anwendung kommen. Allerdings entstan-


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 63 von 65<br />

den <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement selbst im Einschauzeitraum keine<br />

Fremdkosten im Zusammenhang mit den zugunsten Dritter bereitgestellten Sicherungsmitteln.<br />

Der im Rahmen <strong>der</strong> Bereitstellung von Sicherungsmitteln übergebene Deckungswechsel<br />

(Blankowechsel) unterliegt bis zu seiner Vervollständigung keiner Gebühr<br />

nach § 33 TP <strong>22</strong> Gebührengesetz.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Wenn alle Gesellschafter bei aliquoter Übernahme einer Bürgschaft<br />

für eine gemeinsame Gesellschaft keine Gebühren verlangen,<br />

stellt dies keinen wirtschaftlichen Nachteil dar.<br />

11.5 Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement stellte im Rahmen des Projektes<br />

TownTown (neue Firmenzentrale des <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke-Konzerns) ihren zwei Beteiligungsgesellschaften<br />

IWS und TownTown Tiefgaragen GmbH & Co KG - wie bereits<br />

aufgezeigt - beträchtliche Finanz- und Sicherungsmittel zur Verfügung.<br />

Die <strong>der</strong> IWS in den Jahren 2004 und 2005 gewährten Ausleihungen in <strong>der</strong> Höhe von rd.<br />

5,42 Mio.EUR sowie <strong>der</strong> Beteiligungsansatz in <strong>der</strong> Höhe von rd. 0,57 Mio.EUR wurden<br />

bereits vor dem vom <strong>Kontrollamt</strong> gewählten Einschauzeitraum (d.h. vor dem 1. Jänner<br />

2007) in voller Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Weiters hatte die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement zu diesem Zeitpunkt auch Haftungen in <strong>der</strong> Höhe von<br />

rd. 5,97 Mio.EUR für die IWS übernommen. Der bereits voll außerplanmäßig abgeschriebene<br />

Beteiligungsansatz wurde im Jahr 2009 in voller Höhe zugeschrieben, während<br />

bei den Ausleihungen aufgrund des bestehenden Wahlrechts lt. UGB auf eine<br />

(teilweise) Zuschreibung verzichtet wurde. Im Jahr 2009 wurden von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke<br />

Beteiligungsmanagement neuerlich Ausleihungen in <strong>der</strong> Höhe von insgesamt rd.<br />

2,85 Mio.EUR bereitgestellt und zusätzlich im Rahmen <strong>der</strong> Bereitstellung von Sicherungsmitteln<br />

im Zusammenhang mit dem Projekt TownTown wie<strong>der</strong> umfangreiche Haftungsverpflichtungen<br />

in einer Gesamthöhe von rd. 11,70 Mio.EUR übernommen. Hinsichtlich<br />

des im vierjährigen Betrachtungszeitraum von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

aus <strong>der</strong> Gewährung <strong>der</strong> Ausleihungen verbuchten Zinsertrages in


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 64 von 65<br />

<strong>der</strong> Höhe von insgesamt rd. 1,09 Mio.EUR ist festzuhalten, dass ab dem Jahr 2<strong>01</strong>0 die<br />

Zinsfor<strong>der</strong>ungen gestundet werden mussten.<br />

Die <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement gewährte bereits vor dem gewählten<br />

Einschauzeitraum ihrer Beteiligungsgesellschaft TownTown Tiefgaragen GmbH & Co<br />

KG Ausleihungen in einer Höhe von rd. 0,33 Mio.EUR, welche bereits vor dem 1. Jänner<br />

2007 in voller Höhe außerplanmäßig abgeschrieben wurden. Weiters bestand zu<br />

diesem Zeitpunkt eine Bürgschaft in <strong>der</strong> Höhe von rd. 6,93 Mio.EUR, die im gesamten<br />

vierjährigen Betrachtungszeitraum aufrecht blieb und <strong>der</strong>en Laufzeit voraussichtlich im<br />

Jahr 2<strong>01</strong>8 erlischt. Neben dem von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement im<br />

Jahr 2009 überwiesenen Kapitalzuschuss von rd. 2,86 Mio.EUR wurde auch im Jahr<br />

2<strong>01</strong>0 ein weiterer Kapitalzuschuss in <strong>der</strong> Höhe von 0,<strong>22</strong> Mio.EUR zur Verfügung gestellt.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> gab zu bedenken, dass <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

mit <strong>der</strong> erneuten Zurverfügungstellung von Finanz- und Sicherungsmittel an ihre<br />

Tochter- und Beteiligungsunternehmen im Einschauzeitraum eine Erhöhung des Risikopotenzials<br />

verbunden war. Im Hinblick auf die außerplanmäßig vorgenommenen Abschreibungen<br />

war festzuhalten, dass diesen nur teilweise aus Gründen <strong>der</strong> unternehmerischen<br />

Vorsicht unterlassene Zuschreibungsmöglichkeiten gegenüberstehen. Im<br />

Fall <strong>der</strong> IWS wurden von <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement Haftungen<br />

über <strong>der</strong>en Beteiligungsausmaß von 44 % hinaus übernommen. Allerdings war vom<br />

<strong>Kontrollamt</strong> festzustellen, dass bis zum Stichtag 30. Juni 2<strong>01</strong>1 keine <strong>der</strong> ausgewiesenen<br />

Haftungen schlagend wurde und dass es aufgrund von projektfortschritts- und finanzierungsbedingten<br />

Einschränkungen <strong>der</strong> betragsmäßigen Haftungssummen bereits<br />

zu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> aufgezeigten Haftungen kam.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement<br />

GmbH:<br />

Aufgrund des Projektfortschritts sind im März 2<strong>01</strong>2 alle Haftungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>werke Beteiligungsmanagement für die IWS<br />

weggefallen.


<strong>KA</strong> <strong>IV</strong> - <strong>GU</strong> <strong>250</strong>-2/12 Seite 65 von 65<br />

Die Stellungnahme <strong>der</strong> geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet<br />

worden.<br />

Der <strong>Kontrollamt</strong>sdirektor:<br />

Dr. Peter Pollak, MBA<br />

<strong>Wien</strong>, im Oktober 2<strong>01</strong>2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!