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REUNION NATIONALE 2005 - Ville de Genève

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SCHWEIZERISCHE KOORDINATIONSSTELLE FÜR FLEDERMAUSSCHUTZ<br />

CENTRE DE COORDINATION SUISSE POUR L’ETUDE ET LA PROTECTION DES CHAUVES-SOURIS<br />

CENTRO SVIZZERO DI COORDINAMENTO PER LO STUDIO E LA PROTEZIONE DEI PIPISTRELLI<br />

VORDEFINIERTE ABSCHALTZEITEN FÜR WINDKRAFTANLAGEN IM<br />

KANTON LUZERN<br />

HUBERT KRÄTTLI 1 , FABIO BONTADINA 2,3 , RETO RIGASSI 4 , CHRISTOPHE BROSSARD 5 , PASCAL MOESCHLER 5<br />

1 Stiftung Fle<strong>de</strong>rmausschutz, Zürichbergstrasse 221, 8044 Zürich, hubert.kraettli@zoo.ch<br />

2 Institut für Ökologie und Evolution, Conservation Biology, Universität Bern, Baltzerstrasse 6, 3012 Bern<br />

3 SWILD, Urban Ecology & Wildlife Research, Wuhrstrasse 12, 8003 Zürich, fabio.bontadina@swild.ch<br />

4 Suisse éole, Laufenstrasse 12, 4018 Basel, reto.rigassi@enco-ag.ch<br />

5 Centre <strong>de</strong> coordination ouest pour l’étu<strong>de</strong> et la protection <strong>de</strong>s chauves-souris, Case postale 6434, 1211 <strong>Genève</strong> 6,<br />

chauve-souris.mhng@ville-ge.ch<br />

Ausgangslage: Planer von kleineren Win<strong>de</strong>nergieanlagen (ohne UVP-Pflicht) haben meist nicht die finanziellen Möglichkeiten eine<br />

Wirkungsstudie gemäss pauschaler Vorgehensweise durchführen zu lassen, insbeson<strong>de</strong>re im Kanton Luzern, wo voraussichtlich v. a.<br />

kleine Windkraftprojekte entstehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Lösungsansatz: Der Win<strong>de</strong>nergieanlagenplaner kann eine Vorabklärung durchführen lassen. Sie mün<strong>de</strong>t in eine Empfehlung mit<br />

drei Stufen: "unproblematisch", "mit Auflagen" o<strong>de</strong>r "no go". Falls das Resultat <strong>de</strong>r Vorabklärung "mit Auflagen" lautet, mün<strong>de</strong>t<br />

diese automatisch in die Baubewilligungsauflage, dass bei erwarteter Fle<strong>de</strong>rmausaktivität, die Anlage mittels einer Steuereinheit<br />

abgeschaltet wer<strong>de</strong>n muss. Der Win<strong>de</strong>nergieplaner kann aber auch je<strong>de</strong>rzeit eine Untersuchung im Sinne <strong>de</strong>r globalen Strategie<br />

durchführen lassen, die je nach Resultat diese Auflagen lockern o<strong>de</strong>r ganz von Auflagen befreien könnte.<br />

Damit die Win<strong>de</strong>nergieanlage noch wirtschaftlich tragbar ist, sollten betriebliche Auflagen nicht mehr als maximal 3% <strong>de</strong>r<br />

potentiellen Gesamtenergiegewinnung ausmachen. Im Auftrag von Suisse éole hat Meteotest an fünf verschie<strong>de</strong>nen Standorten in<br />

<strong>de</strong>r Schweiz mit unterschiedlichen Einschränkungsszenarien die wirtschaftliche Tragbarkeit getestet. An Standorten auch mit<br />

geringen bis mittleren Windgeschwindigkeiten könnten die meisten Win<strong>de</strong>nergieanlagen <strong>de</strong>mzufolge unter folgen<strong>de</strong>n Bedingungen<br />

uneingeschränkt betrieben wer<strong>de</strong>n:<br />

• während <strong>de</strong>r Winterschlafzeit: 1. November bis 28. Februar<br />

• tagsüber von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang<br />

• bei Windgeschwindigkeiten grösser als 6.5 m/s<br />

• ausserhalb <strong>de</strong>r Zugzeit (1. Juni bis 15. August) ebenfalls in <strong>de</strong>r Nachtmitte: 4h nach Sonnenuntergang bis 2h vor Sonnenaufgang<br />

• generell bei Regen<br />

• bei Temperaturen unterhalb von 8°C<br />

Das skizzierte Lösungsmo<strong>de</strong>ll muss nun in <strong>de</strong>r Praxis erprobt und kritisch beurteilt wer<strong>de</strong>n. Bei Erfolg wird eine schweizweite<br />

Anwendung bei nicht UVP-pflichtigen Anlagen angestrebt.<br />

Abstracts: Nationale Tagung / Réunion nationale 27.03.2010 3

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