Statuten der Lebenshilfe\374
Statuten der Lebenshilfe\374
Statuten der Lebenshilfe\374
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
und Leistungserbringung.<br />
5. In Bezug auf die Amateursportaktivitäten hält sich die Lebenshilfe an die Vorschriften, Weisungen,<br />
Bestimmungen und Satzungen des CONI, an die Satzungen und Bestimmungen des CIP sowie an die<br />
Satzungen und Bestimmungen <strong>der</strong> nationalen Fachsportverbände, denen <strong>der</strong> Verein beitritt.<br />
6. Die Lebenshilfe organisiert sich und handelt nach dem Prinzip <strong>der</strong> Gewaltentrennung und <strong>der</strong> internen<br />
Demokratie.<br />
Art. 3 – Aufgaben <strong>der</strong> Lebenshilfe<br />
Die beiden übergeordneten Leistungsbereiche <strong>der</strong> Lebenshilfe sind:<br />
a) <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Bürgerrechte von behin<strong>der</strong>ten und sozial benachteiligten Menschen, <strong>der</strong><br />
schwerpunktmäßig <strong>der</strong> Lebenshilfe als Verein obliegt;<br />
b) die Leistungserbringung, die den Leistungsträgern <strong>der</strong> Lebenshilfe zugeteilt ist.<br />
Art. 4 – Geschäftsfel<strong>der</strong> des Vereins Lebenshilfe<br />
Die Lebenshilfe als Verein hat folgende Geschäftsfel<strong>der</strong>:<br />
1. Schutz <strong>der</strong> Bürgerrechte von behin<strong>der</strong>ten und sozial benachteiligten Menschen<br />
a) Schutz <strong>der</strong> persönlichen sowie sozialen Situation <strong>der</strong> durch die Lebenshilfe vertretenen Zielgruppen durch<br />
folgende Tätigkeiten:<br />
° Dokumentationszentrum: systematische Sammlung, Aufarbeitung und Publikation <strong>der</strong> Daten;<br />
° Chronik;<br />
° Medienarbeit;<br />
° Bildung;<br />
° laufende Standortbestimmung;<br />
° Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen;<br />
° Strategie und Ressourcenplanung <strong>der</strong> Lebenshilfe;<br />
° Kooperationen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit allen im Wirkungsbereich des<br />
Vereins liegenden öffentlichen und privaten, gemeinnützigen und wissenschaftlichen Institutionen und<br />
Einrichtungen ähnlicher Zielsetzung, die mit dem Gesetz Nr. 662/96 bzw. mit dem Gesetzesvertretenden<br />
Dekret Nr. 460/1997 vereinbar sind.<br />
b) Einsatz für:<br />
° prinzipiell alle Menschen, die Behin<strong>der</strong>ung erleben und von gesellschaftlicher Ausgrenzung und<br />
Diskriminierung bedroht sind; dazu zählen nicht nur die Betroffenen im engeren Sinne, son<strong>der</strong>n auch die<br />
familiären und sozialen Umfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Menschen;<br />
° diese Menschen durch Positionierung gegen Ausgrenzung und Diskriminierung sowie durch<br />
Wahrnehmung von <strong>der</strong>en Bedürfnissen;<br />
° diese Menschen durch Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gegenüber <strong>der</strong>en<br />
Anliegen;<br />
° die Interessen von behin<strong>der</strong>ten Menschen und <strong>der</strong>en Angehörigen, mit dem Ziel, für diese Menschen die<br />
in den internationalen und nationalen Konventionen normierten Rechte zu verwirklichen.<br />
2. Leistungen des Vereins Lebenshilfe im Interesse <strong>der</strong> Betroffenen<br />
a) Information und Kontakt;<br />
b) Beratung und Orientierung, Peer Counseling;<br />
c) direkte Unterstützung <strong>der</strong> Zielgruppe und <strong>der</strong> jeweiligen individuellen sozialen Umfel<strong>der</strong>;<br />
d) Selbstvertretung und Selbsthilfe;<br />
e) Kooperationen;<br />
f) Evaluation und Entwicklung;<br />
g) Archiv;<br />
h) Informations-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung <strong>der</strong> Gesellschaft für die Anliegen<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen;<br />
i) Veranstaltungstätigkeit;<br />
j) För<strong>der</strong>ung aller zweckdienlichen Maßnahmen zur Leistungserbringung sowie des Aufbaus und <strong>der</strong><br />
Sicherung von Leistungsstrukturen;<br />
k) Projekte und Initiativen zur Erreichung <strong>der</strong> Vereinsziele;<br />
l) Mitglie<strong>der</strong>wesen: Entwicklung, Begleitung, Sicherung und Verwaltung;<br />
m) Ressourcenmanagement, die den behin<strong>der</strong>ten Menschen dienlich sind;<br />
n) Eigentümerfunktionen: Ausübung <strong>der</strong> Eigentümerrechte im Rahmen von gemäß Art. 1, Absatz 6,<br />
gegründeten Gesellschaften und Genossenschaften o<strong>der</strong> Beteiligungen an denselben Gesellschaften und<br />
Genossenschaften, Vermietung, Pacht, Instandhaltungsmanagement für Strukturen u.a.;<br />
Seite 2 von 9