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Statuten der Lebenshilfe\374

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und Leistungserbringung.<br />

5. In Bezug auf die Amateursportaktivitäten hält sich die Lebenshilfe an die Vorschriften, Weisungen,<br />

Bestimmungen und Satzungen des CONI, an die Satzungen und Bestimmungen des CIP sowie an die<br />

Satzungen und Bestimmungen <strong>der</strong> nationalen Fachsportverbände, denen <strong>der</strong> Verein beitritt.<br />

6. Die Lebenshilfe organisiert sich und handelt nach dem Prinzip <strong>der</strong> Gewaltentrennung und <strong>der</strong> internen<br />

Demokratie.<br />

Art. 3 – Aufgaben <strong>der</strong> Lebenshilfe<br />

Die beiden übergeordneten Leistungsbereiche <strong>der</strong> Lebenshilfe sind:<br />

a) <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Bürgerrechte von behin<strong>der</strong>ten und sozial benachteiligten Menschen, <strong>der</strong><br />

schwerpunktmäßig <strong>der</strong> Lebenshilfe als Verein obliegt;<br />

b) die Leistungserbringung, die den Leistungsträgern <strong>der</strong> Lebenshilfe zugeteilt ist.<br />

Art. 4 – Geschäftsfel<strong>der</strong> des Vereins Lebenshilfe<br />

Die Lebenshilfe als Verein hat folgende Geschäftsfel<strong>der</strong>:<br />

1. Schutz <strong>der</strong> Bürgerrechte von behin<strong>der</strong>ten und sozial benachteiligten Menschen<br />

a) Schutz <strong>der</strong> persönlichen sowie sozialen Situation <strong>der</strong> durch die Lebenshilfe vertretenen Zielgruppen durch<br />

folgende Tätigkeiten:<br />

° Dokumentationszentrum: systematische Sammlung, Aufarbeitung und Publikation <strong>der</strong> Daten;<br />

° Chronik;<br />

° Medienarbeit;<br />

° Bildung;<br />

° laufende Standortbestimmung;<br />

° Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen;<br />

° Strategie und Ressourcenplanung <strong>der</strong> Lebenshilfe;<br />

° Kooperationen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene mit allen im Wirkungsbereich des<br />

Vereins liegenden öffentlichen und privaten, gemeinnützigen und wissenschaftlichen Institutionen und<br />

Einrichtungen ähnlicher Zielsetzung, die mit dem Gesetz Nr. 662/96 bzw. mit dem Gesetzesvertretenden<br />

Dekret Nr. 460/1997 vereinbar sind.<br />

b) Einsatz für:<br />

° prinzipiell alle Menschen, die Behin<strong>der</strong>ung erleben und von gesellschaftlicher Ausgrenzung und<br />

Diskriminierung bedroht sind; dazu zählen nicht nur die Betroffenen im engeren Sinne, son<strong>der</strong>n auch die<br />

familiären und sozialen Umfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Menschen;<br />

° diese Menschen durch Positionierung gegen Ausgrenzung und Diskriminierung sowie durch<br />

Wahrnehmung von <strong>der</strong>en Bedürfnissen;<br />

° diese Menschen durch Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gegenüber <strong>der</strong>en<br />

Anliegen;<br />

° die Interessen von behin<strong>der</strong>ten Menschen und <strong>der</strong>en Angehörigen, mit dem Ziel, für diese Menschen die<br />

in den internationalen und nationalen Konventionen normierten Rechte zu verwirklichen.<br />

2. Leistungen des Vereins Lebenshilfe im Interesse <strong>der</strong> Betroffenen<br />

a) Information und Kontakt;<br />

b) Beratung und Orientierung, Peer Counseling;<br />

c) direkte Unterstützung <strong>der</strong> Zielgruppe und <strong>der</strong> jeweiligen individuellen sozialen Umfel<strong>der</strong>;<br />

d) Selbstvertretung und Selbsthilfe;<br />

e) Kooperationen;<br />

f) Evaluation und Entwicklung;<br />

g) Archiv;<br />

h) Informations-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung <strong>der</strong> Gesellschaft für die Anliegen<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen;<br />

i) Veranstaltungstätigkeit;<br />

j) För<strong>der</strong>ung aller zweckdienlichen Maßnahmen zur Leistungserbringung sowie des Aufbaus und <strong>der</strong><br />

Sicherung von Leistungsstrukturen;<br />

k) Projekte und Initiativen zur Erreichung <strong>der</strong> Vereinsziele;<br />

l) Mitglie<strong>der</strong>wesen: Entwicklung, Begleitung, Sicherung und Verwaltung;<br />

m) Ressourcenmanagement, die den behin<strong>der</strong>ten Menschen dienlich sind;<br />

n) Eigentümerfunktionen: Ausübung <strong>der</strong> Eigentümerrechte im Rahmen von gemäß Art. 1, Absatz 6,<br />

gegründeten Gesellschaften und Genossenschaften o<strong>der</strong> Beteiligungen an denselben Gesellschaften und<br />

Genossenschaften, Vermietung, Pacht, Instandhaltungsmanagement für Strukturen u.a.;<br />

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