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AMTSBLATT - Landkreis Aichach-Friedberg

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1<br />

<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG<br />

05.08.2013<br />

Herausgeber: Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> und Dienststelle <strong>Friedberg</strong><br />

Halbjährlicher Bezugspreis Euro 50,00. Bestellungen über das<br />

Landratsamt, 86551 <strong>Aichach</strong>. Kündigungen nur pro Halbjahr möglich.<br />

Kostenloser Bezug über das Internet unter:<br />

www.lra-aic-fdb.de<br />

Einzelverkauf, Landratsamt – Pforte Euro 2,50<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Jahrgang 68/Nr.9<br />

• Bekanntmachung des Bezirks Schwaben;<br />

Termin für die Außensprechstunde<br />

• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Änderung der<br />

Gemeindegebiete v. Adelzhausen u. Dasing<br />

• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />

Sielenbach; Haushaltssatzung 2013<br />

• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />

Adelzhausen-Tödtenried;<br />

Haushaltssatzung 2013<br />

• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />

Willprechtszell; Haushaltssatzung u.<br />

Haushaltsplan 2013<br />

• Bekanntmachung der zugelassenen<br />

Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 253<br />

Augsburg-Land; Bundestagswahl<br />

• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Immissionsschutz<br />

• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

• Bekanntmachung des Zweckverbandes f.<br />

Rettungsdienst u. Feuerwehralarmierung<br />

Augsburg; Verbandsversammlung<br />

• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />

Eurasburg; Haushaltssatzung 2013<br />

• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Immissionsschutz<br />

• Bekanntmachung des Zweckverbandes z.<br />

Unterhaltung d. Gewässer III. Ordnung;<br />

Haushaltssatzung 2013<br />

• Bekanntmachung der zugelassenen<br />

Kreiswahlvorschläge f. d. Wahl z. 18. Dt.<br />

Bundestag; Wahlkreis 254 Donau-Ries<br />

• Bekanntmachung des<br />

Grundschulverbandes Merching;<br />

Haushaltssatzung 2013<br />

• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

Bekanntmachung des Bezirks Schwaben; Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen<br />

Außensprechstunden des Bezirks Schwaben<br />

Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung zu Fragen<br />

- der Hilfe zur Pflege<br />

- und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />

im Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> an.<br />

Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige meist ältere Menschen, die in<br />

stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.<br />

Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen – für Kleinkinder bis zu Senioren – von<br />

Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in<br />

einem Heim.<br />

Die nächste Sprechstunde findet am<br />

Donnerstag, 22. August, von 10 bis 12 Uhr<br />

im Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str. 9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmernummer U 01 a,<br />

statt.<br />

Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.- Nr. 0821/3101-216 oder E-mail: Buergerberatung@bezirkschwaben.de


2<br />

Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus.<br />

Pressestelle<br />

Petra Bauer, VAe<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

„Betreff: Tekturen zu A1300229 bis A1300336 zur vollständigen Unterkellerung der Gebäude (Haus 1 – 8)“ in<br />

<strong>Aichach</strong>, Beckmühle 20 bis 20 g, auf den Gründstücken Flur-Nr. 465/48 und Flur-Nrn. 465/60 – 465/66 der<br />

Gemarkung <strong>Aichach</strong>.“<br />

Mit Bescheiden vom 19.07.2013 wurden vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />

folgende Genehmigungen erteilt:<br />

„Die bauaufsichtlichen Genehmigungen Tekturen zu A1200027 bis A1200034 zur vollständigen Unterkellerung<br />

der Gebäude (Haus 1 – 8) auf den Grundstücken Flur-Nr. 465/48 und Flur-Nrn. 465/60 – 465/66 der Gemarkung<br />

<strong>Aichach</strong> werden entsprechend den mit Genehmigungsvermerken vom 19.07.2013 versehenen Unterlagen erteilt.“<br />

Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden<br />

Antragsunterlagen, können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str.<br />

9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 –<br />

6 Bayer. Bauordnung).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />

Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg,<br />

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />

werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift<br />

beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt<br />

werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsverordnung vom 22.<br />

Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es<br />

besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />

- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />

Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />

Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />

Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />

Im Auftrag<br />

Barbara Hohenbichler<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Verordnung zur Änderung der Gemeindegebiete<br />

von Adelzhausen und Dasing vom 18.07.2013<br />

Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> erlässt aufgrund Art. 11 und 12 Abs. 1 und 2 der Gemeinde-ordnung für den<br />

Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-2-1-I) zur Änderung des Gemeindegebietes der Gemeinde Adelzhausen und<br />

der Gemeinde Dasing, <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, folgende


3<br />

Verordnung:<br />

Aus der Gemeinde Adelzhausen wird eine Fläche von 23.137 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Dasing<br />

eingegliedert. Aus der Gemeinde Dasing wird eine Fläche von 9.661 m² ausgegliedert und in die Gemeinde<br />

Adelzhausen eingegliedert. Gleichzeitig ändert sich auch die Grenze zwischen den Gemarkungen Rieden,<br />

Zieglbach, Heretshausen und Adelzhausen entsprechend. Das Änderungsgebiet ergibt sich aus der<br />

Zusammenstellung der übergehenden Flurstücke. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil dieser Verordnung.<br />

Das umzugliedernde Gebiet ist unbewohnt und unbebaut.<br />

Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das der<br />

aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft.<br />

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es in Kraft.<br />

<strong>Aichach</strong>, 25.07.2013<br />

Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

Christian Knauer<br />

Landrat<br />

___________________________________________________________________<br />

Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg<br />

am 22.07.2013 um 16:00 Uhr im Augsburger Rathaus<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Anlagen:<br />

Sitzungsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 des<br />

öffentlichen Teils der Sitzung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im öffentlichen Teil der 16. Sitzung der Verbandsversammlung des ZRF Augsburg sind neben dem<br />

Tätigkeitsbericht der ÄLRD auch ein Bericht über den Hochwassereinsatz vorgesehen. Weitere Themen<br />

entnehmen Sie bitte der vorläufigen Tagesordnung.<br />

Dem öffentlichen Teil der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.<br />

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg lädt deshalb gemäß § 8 Abs. 1 Satz<br />

3 der Verbandssatzung zu einer<br />

ein.<br />

Die vorläufige Tagesordnung umfasst:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Verbandsversammlung<br />

am 22.07.2013 um 16:00 Uhr<br />

in den großen Sitzungssaal des Augsburger Rathauses<br />

1. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst;<br />

Geschäftsordnung und Tätigkeitsbericht - Kenntnisnahme -<br />

2. Hochwassereinsatz Juni 2013;<br />

Einsatz des schwäbischen Hilfskontingents - Information -<br />

3. Praxisnahe Informationen aus dem Rettungsdienst - Information -<br />

4. Durchführung des Luftrettungsdienstes;<br />

Kurzvorstellung der ADAC Luftrettung - Information -<br />

5. Genehmigung des öffentlichen Teils der 15. Niederschrift - Beschlussvorlage -


4<br />

6. Sonstiges / Verschiedenes / Wünsche, Fragen, Anregungen<br />

Über andere als in der Einladung angegebene Beratungsgegenstände darf nach § 9 Abs. 1 der Satzung des<br />

Zweckverbandes nur dann Beschluss gefasst werden, wenn alle Verbandsräte erschienen und mit einer<br />

Beschlussfassung einverstanden sind.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Dr. Kurt Gribl<br />

Vorsitzender des<br />

Zweckverbandes für Rettungsdienst<br />

und Feuerwehralarmierung Augsburg<br />

Haushaltssatzung des Schulverbandes Sielenbach (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 35 KommZG sowie der Art.<br />

63 ff. der Gemeindeordnung, erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 242.262,00 €<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 42.660,00 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Verwaltungsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 168.552,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

01.Oktober 2012 auf 66 festgesetzt.<br />

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.553,8182 € festgesetzt.<br />

Investitionsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober<br />

2012 auf 66 festgesetzt.<br />

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 35.000,00 €


5<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

Sielenbach, den<br />

Schulverband Sielenbach<br />

Echter<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

Haushaltssatzung des Schulverbandes Eurasburg (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 35 KommZG sowie der Art.<br />

63 ff. der Gemeindeordnung, erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 307.783,00 €<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 97.200,00 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Verwaltungsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 223.323,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

01.Oktober 2012 auf 100 festgesetzt.<br />

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.233,23 € festgesetzt.<br />

Investitionsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 61.300,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober<br />

2012 auf 100 festgesetzt.<br />

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 613,00 € festgesetzt.


6<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 50.000,00 €<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

Eurasburg, den<br />

Schulverband Eurasburg<br />

( Osterhuber )<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

Haushaltssatzung des Schulverbandes Adelzhausen-Tödtenried (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 35 KommZG sowie der Art.<br />

63 ff. der Gemeindeordnung, erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 326.093,00 €<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 45.082,00 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Verwaltungsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 239.141,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

01.Oktober 2012 auf 100 festgesetzt.<br />

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.391,4100 € festgesetzt.<br />

Investitionsumlage<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4


7<br />

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober<br />

2012 auf 100 festgesetzt.<br />

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 50.000,00 €<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

Adelzhausen, den<br />

Schulverband Adelzhausen-Tödtenried<br />

( Braun )<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Immissionsschutz:<br />

„Allgemeine Vorprüfung nach § 3a und § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

für die Errichtung einer neuen Enteisenungsanlage<br />

Die Federal-Mogul <strong>Friedberg</strong> GmbH, vertreten durch Herrn Peter Kienast, Engelschalkstr. 1, 86316 <strong>Friedberg</strong>, hat<br />

beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> die Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) für die Änderung der Galvanik durch Errichtung einer neuen Enteisenungsanlage auf dem Grundstück<br />

Flur-Nr. 778, Gemarkung <strong>Friedberg</strong>, beantragt.<br />

Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 3a Satz 1 und § 3c<br />

Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 3.9.1 der Anlage 1 des UVPG in einer allgemeinen Vorprüfung des<br />

Einzelfalles zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei<br />

ist überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben gemäß den in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien<br />

erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> kam nach seinen Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch die<br />

Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Damit ist eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich.<br />

Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbständig<br />

anfechtbar.<br />

Dr. Georg Bruckmeir<br />

Oberregierungsrat“<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Willprechtszell; <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> für<br />

das Haushaltsjahr 2013<br />

Beteiligte Gemeinde:<br />

1. Markt Aindling<br />

2. Markt Pöttmes<br />

3. Gemeinde Petersdorf<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.


8<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

Willprechtszell<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der Art. 35 Abs. 2, 42 Abs. 1 des Volksschulgesetzes sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt<br />

der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 158.220,00<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 33.100,00<br />

ab.<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4 1)<br />

(1) Verwaltungsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf € 108.420,00 festgesetzt und<br />

nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

1. Oktober 2012 auf 96 Verbandschüler festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandschüler auf € ___ 1.129,38 € festgesetzt.<br />

1) Der nicht gedeckte Bedarf wird gemäß Art. 53 Abs. 1 VoSchG nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder<br />

des Schulverbandes umgelegt. Stichtag für die Feststellung der Verbandschüler ist der erste Oktober jeden Jahres.<br />

Mit Zweidrittelmehrheit kann der Schulverbandsausschuß eine andere Regelung beschließen (Art. 53 Abs. 2<br />

VoSchG). Hierauf ist bei der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung zu achten.<br />

Die Berechnung und die Höhe des Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage und Investitionsumlage) für die<br />

einzelnen Mit-glieder des Schulverbandes ist auf den Seiten 3 und 4 dieses Haushaltsplanes dargestellt.<br />

(2) Investitionsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf € 0,00 festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

2. Der Berechnung der Investitionsumlage<br />

wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 mit insgesamt 96 Verbandschülern.<br />

3. Die Investitionsumlage wird je Verbandschüler auf € 0,00 festgesetzt.


9<br />

§ 5<br />

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf € 20.000,00 festgesetzt.<br />

§ 6 2)<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

Petersdorf, den 02.07.2013<br />

(Siegl)<br />

Schulverband<br />

Johann Settele<br />

Vorsitzender des Schulverbands<br />

2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (z.B. zu §§ 25 bis 27 und zu<br />

§ 36 KommHV) und den<br />

Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.<br />

6. Sonstige Regelung<br />

(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere Regelung beschließen – Art. 40<br />

Abs. 2 VoSchG).<br />

C. Berechnung der Schulverbandsumlage für die einzelnen Mitglieder des Schulverbandes<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Bezeichnung der Mitglieder<br />

des Schulverbandes<br />

(Gemeinden)<br />

Verwaltungsumlage<br />

Zahl der Betrag<br />

Verband für das<br />

s- Haushaltsjahr<br />

schüler 2013<br />

am 1.<br />

Okt. € 1.129,38<br />

2012<br />

(Nr. 2.1)<br />

Investitionsumlage<br />

Zahl der<br />

Verbandsschüler<br />

am 1. Okt.<br />

2012<br />

(Nr. 5.1.)<br />

Betrag<br />

für das<br />

Haushaltsjahr<br />

2013<br />

€ 0,00<br />

Gesamtbetrag<br />

der<br />

Schulverbandsumlage<br />

(Spalte 3 * 5)<br />

1 Markt Aindling 23 25.975,74 23 0,00 25.975,74<br />

2 Markt Pöttmes 10 11.293,80 10 0,00 11.293,80<br />

€<br />

3 Gemeinde Petersdorf 63 71.150,46<br />

gerundet<br />

63 0,00 71.150,46<br />

gerundet<br />

Summe: 96 108.420,00 96 0,00 108.420,00<br />

Bemerkungen: ./.


10<br />

Ermittlung und Berechnung der Schulverbandsumlage<br />

(Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />

A. Verwaltungsumlage<br />

1. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen € 158.220,00<br />

1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 49.800,00<br />

(ohne Einnahmen der Haushaltsstelle 21.172)<br />

1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) € 108.420,00<br />

2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />

Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf<br />

die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG,<br />

§ 4 der Haushaltssatzung).<br />

2.1. Zahl der Verbandschüler am 1. Oktober 2012 96<br />

2.2. Höhe der Verwaltungsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2013<br />

€ 108.420,00 : 96 = € 1.129,38<br />

Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Ver- Verwaltungsumlage<br />

(Umlagesoll (Nr. 1.3) bandschüler (Nr. 2.1) je Verbandsschüler<br />

3. Sonstige Regelung<br />

(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere<br />

Regelung beschließen - Art. 53 Abs. 2 VoSchG)<br />

B. Investitionsumlage<br />

4. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

4.1 Die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt betragen € 33.100,00<br />

4.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 33.100,00<br />

(ohne die Einnahmen der Haushaltsstellen 21.362 und 290.362)<br />

4.3 Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushalts (Umlagesoll) € 0,00<br />

5. Ermittlung der Investitionsumlage je Verbandsschüler<br />

Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die<br />

Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG, § 4 der<br />

Haushaltssatzung).<br />

5.1 Maßgebende Schülerzahl<br />

Maßgebend für die Berechnung der Investitionsumlage<br />

ist die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 mit 96<br />

Verbandsschülern<br />

5.2 Höhe der Investitionsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2013<br />

€ 0,00 : 96 = € 0,00<br />

Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Verbands- Investitionsumlage je V<br />

(Umlagesoll (Nr. 4.3) schüler (Nr. 5.1) schüler


11<br />

Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Willprechtszell für das Haushaltsjahr 2013<br />

I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 wurde<br />

am 01.07.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aindling, Marktplatz 1<br />

in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />

(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden<br />

bereitgelegt(§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />

Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />

vom 03.07.2013 bis einschließlich 19.07.2013 öffentlich aufgelegt.<br />

Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />

allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />

in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />

Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />

am 03.07.2013 angeheftet und am .07.2013 wieder abgenommen.<br />

II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />

(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />

Ort, Datum<br />

Schulverband Willprechtszell<br />

Aindling, den 01.07.2013<br />

Funk<br />

Kämmerin der VG-Aindling<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 des Zweckverbandes<br />

zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

Auf Grund der Art. 41 KommZG, Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Unterhaltung der<br />

Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 171.600,- €<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit -,- €<br />

ab.<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3


12<br />

§ 4<br />

1.Verwaltungsumlage<br />

Der nicht durch Zuschüsse oder sonstige Einnahmen gedeckte Finanzbedarf im Verwaltungshaushalt wird auf die<br />

Verbandsmitglieder nachfolgend umgelegt:<br />

1.1 Je Verbandsmitglied wird ein Jahresgrundbetrag in Höhe von 90,-- € festgesetzt, der zum 01.07.2013 fällig<br />

ist.<br />

Die Gesamtumlage wird für 23 Verbandsmitglieder auf 2.070,-- € festgesetzt.<br />

Führt ein Mitglied im Jahr 2013 keine Baumaßnahme durch, wird in diesem Jahr die Differenz zwischen dem<br />

Jahresgrundbetrag und der Mindestumlage von<br />

50,00 € erstattet.<br />

1.2 Der nach Ablauf des Haushaltsjahres verbleibende ungedeckte Restbedarf wird im Verhältnis zu den<br />

angefallenen Baukosten der einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt. Der ungedeckte Restbedarf 2012 wird<br />

auf 998,-- € festgesetzt.<br />

2. Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.<br />

Kassenkredite werden nicht beansprucht.<br />

Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 42 Abs. 2 KommZG).<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

<strong>Friedberg</strong>, den 19.06.2013<br />

Dr. Peter Bergmair<br />

Erster Bürgermeister und<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Hinweis:<br />

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<br />

<strong>Friedberg</strong> liegt nunmehr eine Woche lang öffentlich im Verwaltungsgebäude II, Marienplatz 7, Zimmer 204,<br />

während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />

Bekanntmachung<br />

Bundestagswahl am 22.September 2013<br />

Zugelassene Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 253 Augsburg-Land<br />

Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 253 Augsburg-Land hat in öffentlicher Sitzung am 26.Juli 2013<br />

nachstehende Kreiswahlvorschläge zugelassen:<br />

Wahlkreis 253 Augsburg-Land<br />

1. Durz, Hansjörg, 1. Bürgermeister, Portnerstr. 13, 86356 Neusäß<br />

geb. 1971 in Augsburg<br />

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)<br />

2. Bante, Bernd, Dipl.- Physiker, Attemstettstr. 12, 86316 <strong>Friedberg</strong><br />

geb. 1964 in Augsburg<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />

3. Pabst, Johannes, Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Römerstr. 28, 86836 Graben<br />

geb. 1953 in Kattenburg-Lindau<br />

Freie Demokratische Partei (FDP)<br />

4. Eser-Schuberth, Claudia, Berufsberaterin, Singerstr. 6, 86316 <strong>Friedberg</strong>


13<br />

geb. 1959 in Augsburg<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)<br />

5. Böck, Daniel, Student der Informatik, Hans-Sachs-Str. 6, 86368 Gersthofen<br />

geb. 1992 in Augsburg<br />

DIE LINKE<br />

6. Rigl, Hans-Jürgen, Kaufmännischer Sachbearbeiter, Waldstr. 18, 86462 Langweid<br />

geb. 1962 in Augsburg<br />

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)<br />

7. Kügle, Karl-Heinz, Angestellter, Kuckuckweg 28, 86169 Augsburg<br />

geb. 1963 in Augsburg<br />

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)<br />

8. Nießner, Dieter, Studiendirektor a.D., Wittenberger Str. 11, 86316 <strong>Friedberg</strong><br />

geb. 1947 in Schongau<br />

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)<br />

10. Dr. Link, Manfred, Rentner, Mendelssohnstr. 2, 86368 Gersthofen<br />

geb. 1941 in Ansbach<br />

Bündnis 21/RRP<br />

16. Mayer, Hermann, Personalchef i.R., Birkenstr. 26, 86343 Königsbrunn<br />

geb. 1952 in Königsbrunn<br />

Alternative für Deutschland (AfD)<br />

Die Nummerierung entspricht der Reihenfolge der Parteien für die Zweitstimme (Landesliste).<br />

Augsburg, 29.07.2013<br />

M. Koppe<br />

Kreiswahlleiterin<br />

Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 254 Donau-Ries<br />

Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am<br />

22. September 2013<br />

Folgende Kreiswahlvorschläge wurden zugelassen:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Bewerberin/Bewerber<br />

(Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Jahr der<br />

Geburt, Geburtsort, Anschrift der Hauptwohnung)<br />

1 Lange, Ulrich<br />

Mitglied des Deutschen Bundestages<br />

1969 in Meran (Südtirol)<br />

Löpsinger Graben 4, 86720 Nördlingen<br />

2 Fograscher, Gabriele<br />

Mitglied des Deutschen Bundestages<br />

1957 in Nördlingen<br />

Steinerne Gewanne 2, 86720 Nördlingen<br />

3 Liehr, Heinz<br />

Angestellter Bundesagentur für Arbeit<br />

1975 in Kronstadt (Rumänien)<br />

Christoph-von-Beer-Str. 21, 86637 Wertingen<br />

4 Merkl-Zierer, Bettina<br />

Dipl.-Ing. Landespflege (FH)<br />

1959 in Regensburg<br />

Am Klosterhof 1a, 89407 Dillingen a.d.Donau<br />

5 Seel, Manfred<br />

Kaufmann<br />

1954 in Asbach-Bäumenheim<br />

Erlenstr. 3, 86663 Asbach-Bäumenheim<br />

Name der einreichenden Partei (ggf. mit Kurzbezeichnung)<br />

oder Kennwort (bei anderen Kreiswahlvorschlägen)<br />

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.<br />

(CSU)<br />

Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />

(SPD)<br />

Freie Demokratische Partei<br />

(FDP)<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

(GRÜNE)<br />

DIE LINKE<br />

(DIE LINKE)<br />

7 Feyen, Alexander Nationaldemokratische Partei Deutschlands


14<br />

Bankkaufmann<br />

1975 in Karlsruhe<br />

Buchenweg 16, 86692 Münster<br />

8 Dr. Becker, Andreas<br />

Tierarzt<br />

1958 in Emmelshausen<br />

Balgheimer Str. 19, 86753 Möttingen<br />

10 Oppel, Werner<br />

Rentner<br />

1945 in Augsburg<br />

Flurstr. 1, 86368 Gersthofen<br />

19 Riehl, Florian<br />

SPS-Programmierer<br />

1986 in Neuburg a.d.Donau<br />

Frankenstr. 60, 86641 Rain<br />

(NPD)<br />

Ökologisch-Demokratische Partei<br />

(ÖDP)<br />

Bündnis 21/RRP<br />

(Bündnis 21/RRP)<br />

FREIE WÄHLER Bayern<br />

(FREIE WÄHLER)<br />

Donauwörth, 30.07.2013<br />

Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 254 Donau-Ries<br />

Geiger<br />

Kreiswahlleiterin<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Immissionsschutz:<br />

„Allgemeine Vorprüfung nach § 3a und § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlagen zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder<br />

Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer<br />

Produktionskapazität von P Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag gemäß Mischungsregel<br />

(Geflügelmehlherstellung) und zur Herstellung von Futter- oder Düngemitteln oder technischen Fetten aus<br />

dem Schlachtnebenprodukt Federn mit einer Produktionskapazität von weniger als 75 Tonnen<br />

Fertigerzeugnissen je Tag (Federmehlherstellung)<br />

Die Firma Sonac Mering GmbH, Lechfeldstraße 2, 86415 Mering hat beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> die<br />

Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) auf wesentliche Änderung der<br />

bestehenden Anlagen zur Geflügelmehlherstellung und zur Federmehlherstellung durch Erhöhung der<br />

Verarbeitungskapazität auf 45.000 Mg/a Geflügelweichteile und Außerbetriebnahme und Demontage des<br />

Separators und verschiedener Behälter auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 3227/8, 3228/3 und 3229/3 der<br />

Gemarkung Mering beantragt.<br />

Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 3a Satz 1 und § 3c<br />

Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 7.18. der Anlage 1 des UVPG in einer allgemeinen Vorprüfung des<br />

Einzelfalles zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei<br />

ist überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben gemäß den in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien<br />

erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> kam nach seinen Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch die<br />

Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Damit ist eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich.<br />

Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbständig<br />

anfechtbar.<br />

Dr. Georg Bruckmeir<br />

Oberregierungsrat“<br />

Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Merching<br />

Geschäftsführende Gemeinde: Merching<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund der Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 26 Abs. 1 KommZG und mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />

erlässt der Grundschulverband Merching folgende Haushaltssatzung:


15<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt.<br />

ab.<br />

§ 1<br />

Er schließt im<br />

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 333.300 €<br />

und im<br />

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 30.400 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

a) Die Höhe des, durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den<br />

einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Grundschulverbandes umgelegt werden soll<br />

(Verwaltungsumlage), wird auf<br />

festgesetzt (Umlagesoll).<br />

312.100,00 €<br />

b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den<br />

einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Grundschulverbandes umgelegt werden soll<br />

(Investitionsumlage), wird auf<br />

festgesetzt (Umlagesoll).<br />

0,00 €<br />

c) Die Grundschule Merching wurde am 01. Oktober 2012 von insgesamt 198 Schülern (ohne Gastschüler)<br />

besucht. Für die Bemessung der Grundschulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag pro<br />

Schüler<br />

im Verwaltungshaushalt 1.576,2626 €<br />

im Vermögenshaushalt 0,0000 €<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

90.000 € festgesetzt.<br />

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

Merching, den 2013-07-04<br />

Martin Walch<br />

Grundschulverbandsvorsitzender<br />

§ 6<br />

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des<br />

Schulverbandes Merching, das ist die Gemeinde Merching, Hauptstr. 26, 86504 Merching innerhalb der<br />

allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.<br />

Der Haushaltsplan liegt dort vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang öffentlich auf (Art. 9 Abs. 9<br />

BaySchFG, Art. 24, 25 Abs. 1, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung).<br />

<strong>Aichach</strong>, den<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

„Errichtung einer Überdachung für die bestehende Tankstelle“


16<br />

Mit Bescheid vom 04.07.2013 wurde vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />

folgende Genehmigung erteilt:<br />

„Die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Überdachung für die bestehende Tankstelle auf dem<br />

Grundstück Fl.-Nr. 1202/92 der Gemarkung Algertshausen wird entsprechend den mit Genehmigungsvermerk<br />

vom 04.07.2013 versehenen Unterlagen erteilt.“<br />

Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden<br />

Antragsunterlagen, können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str.<br />

9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 –<br />

6 Bayer. Bauordnung).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />

Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg,<br />

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />

werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift<br />

beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt<br />

werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsverordnung vom 22.<br />

Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es<br />

besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />

- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />

Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />

Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />

Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />

Im Auftrag<br />

Barbara Hohenbichler<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

„Nutzungsänderung von Räumen der Mittelschule Kissing -Block IV- zur Errichtung von zwei Hortgruppen“<br />

Mit Bescheid vom 25.07.2013 wurde vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />

folgende Genehmigung erteilt:<br />

„Die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Räumen der Mittelschule Kissing -Block IV- zur<br />

Errichtung von zwei Hortgruppen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3051 der Gemarkung Kissing wird entsprechend<br />

den mit Genehmigungsvermerk vom 25.07.2013 versehenen Unterlagen erteilt. “<br />

Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden<br />

Antragsunterlagen, können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str.<br />

9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer 220, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 –<br />

6 Bayer. Bauordnung).


17<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />

Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg,<br />

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />

werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift<br />

beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt<br />

werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsverordnung vom 22.<br />

Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es<br />

besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />

- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />

Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />

Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />

Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />

Im Auftrag<br />

Michael Gram<br />

Regierungsoberinspektor

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