AMTSBLATT - Landkreis Aichach-Friedberg
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1<br />
<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG<br />
05.08.2013<br />
Herausgeber: Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> und Dienststelle <strong>Friedberg</strong><br />
Halbjährlicher Bezugspreis Euro 50,00. Bestellungen über das<br />
Landratsamt, 86551 <strong>Aichach</strong>. Kündigungen nur pro Halbjahr möglich.<br />
Kostenloser Bezug über das Internet unter:<br />
www.lra-aic-fdb.de<br />
Einzelverkauf, Landratsamt – Pforte Euro 2,50<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Jahrgang 68/Nr.9<br />
• Bekanntmachung des Bezirks Schwaben;<br />
Termin für die Außensprechstunde<br />
• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Änderung der<br />
Gemeindegebiete v. Adelzhausen u. Dasing<br />
• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />
Sielenbach; Haushaltssatzung 2013<br />
• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />
Adelzhausen-Tödtenried;<br />
Haushaltssatzung 2013<br />
• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />
Willprechtszell; Haushaltssatzung u.<br />
Haushaltsplan 2013<br />
• Bekanntmachung der zugelassenen<br />
Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 253<br />
Augsburg-Land; Bundestagswahl<br />
• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Immissionsschutz<br />
• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
• Bekanntmachung des Zweckverbandes f.<br />
Rettungsdienst u. Feuerwehralarmierung<br />
Augsburg; Verbandsversammlung<br />
• Bekanntmachung des Schulverbandes<br />
Eurasburg; Haushaltssatzung 2013<br />
• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Immissionsschutz<br />
• Bekanntmachung des Zweckverbandes z.<br />
Unterhaltung d. Gewässer III. Ordnung;<br />
Haushaltssatzung 2013<br />
• Bekanntmachung der zugelassenen<br />
Kreiswahlvorschläge f. d. Wahl z. 18. Dt.<br />
Bundestag; Wahlkreis 254 Donau-Ries<br />
• Bekanntmachung des<br />
Grundschulverbandes Merching;<br />
Haushaltssatzung 2013<br />
• Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
Bekanntmachung des Bezirks Schwaben; Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen<br />
Außensprechstunden des Bezirks Schwaben<br />
Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung zu Fragen<br />
- der Hilfe zur Pflege<br />
- und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />
im Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> an.<br />
Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige meist ältere Menschen, die in<br />
stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.<br />
Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen – für Kleinkinder bis zu Senioren – von<br />
Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in<br />
einem Heim.<br />
Die nächste Sprechstunde findet am<br />
Donnerstag, 22. August, von 10 bis 12 Uhr<br />
im Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str. 9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmernummer U 01 a,<br />
statt.<br />
Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.- Nr. 0821/3101-216 oder E-mail: Buergerberatung@bezirkschwaben.de
2<br />
Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus.<br />
Pressestelle<br />
Petra Bauer, VAe<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
„Betreff: Tekturen zu A1300229 bis A1300336 zur vollständigen Unterkellerung der Gebäude (Haus 1 – 8)“ in<br />
<strong>Aichach</strong>, Beckmühle 20 bis 20 g, auf den Gründstücken Flur-Nr. 465/48 und Flur-Nrn. 465/60 – 465/66 der<br />
Gemarkung <strong>Aichach</strong>.“<br />
Mit Bescheiden vom 19.07.2013 wurden vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />
folgende Genehmigungen erteilt:<br />
„Die bauaufsichtlichen Genehmigungen Tekturen zu A1200027 bis A1200034 zur vollständigen Unterkellerung<br />
der Gebäude (Haus 1 – 8) auf den Grundstücken Flur-Nr. 465/48 und Flur-Nrn. 465/60 – 465/66 der Gemarkung<br />
<strong>Aichach</strong> werden entsprechend den mit Genehmigungsvermerken vom 19.07.2013 versehenen Unterlagen erteilt.“<br />
Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden<br />
Antragsunterlagen, können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str.<br />
9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />
Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 –<br />
6 Bayer. Bauordnung).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />
Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg,<br />
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />
werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift<br />
beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt<br />
werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsverordnung vom 22.<br />
Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es<br />
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />
- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />
Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />
Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />
Im Auftrag<br />
Barbara Hohenbichler<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Verordnung zur Änderung der Gemeindegebiete<br />
von Adelzhausen und Dasing vom 18.07.2013<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> erlässt aufgrund Art. 11 und 12 Abs. 1 und 2 der Gemeinde-ordnung für den<br />
Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-2-1-I) zur Änderung des Gemeindegebietes der Gemeinde Adelzhausen und<br />
der Gemeinde Dasing, <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, folgende
3<br />
Verordnung:<br />
Aus der Gemeinde Adelzhausen wird eine Fläche von 23.137 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Dasing<br />
eingegliedert. Aus der Gemeinde Dasing wird eine Fläche von 9.661 m² ausgegliedert und in die Gemeinde<br />
Adelzhausen eingegliedert. Gleichzeitig ändert sich auch die Grenze zwischen den Gemarkungen Rieden,<br />
Zieglbach, Heretshausen und Adelzhausen entsprechend. Das Änderungsgebiet ergibt sich aus der<br />
Zusammenstellung der übergehenden Flurstücke. Diese Zusammenstellung ist Bestandteil dieser Verordnung.<br />
Das umzugliedernde Gebiet ist unbewohnt und unbebaut.<br />
Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das der<br />
aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft.<br />
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es in Kraft.<br />
<strong>Aichach</strong>, 25.07.2013<br />
Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
Christian Knauer<br />
Landrat<br />
___________________________________________________________________<br />
Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg<br />
am 22.07.2013 um 16:00 Uhr im Augsburger Rathaus<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
Anlagen:<br />
Sitzungsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 des<br />
öffentlichen Teils der Sitzung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im öffentlichen Teil der 16. Sitzung der Verbandsversammlung des ZRF Augsburg sind neben dem<br />
Tätigkeitsbericht der ÄLRD auch ein Bericht über den Hochwassereinsatz vorgesehen. Weitere Themen<br />
entnehmen Sie bitte der vorläufigen Tagesordnung.<br />
Dem öffentlichen Teil der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.<br />
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg lädt deshalb gemäß § 8 Abs. 1 Satz<br />
3 der Verbandssatzung zu einer<br />
ein.<br />
Die vorläufige Tagesordnung umfasst:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Verbandsversammlung<br />
am 22.07.2013 um 16:00 Uhr<br />
in den großen Sitzungssaal des Augsburger Rathauses<br />
1. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst;<br />
Geschäftsordnung und Tätigkeitsbericht - Kenntnisnahme -<br />
2. Hochwassereinsatz Juni 2013;<br />
Einsatz des schwäbischen Hilfskontingents - Information -<br />
3. Praxisnahe Informationen aus dem Rettungsdienst - Information -<br />
4. Durchführung des Luftrettungsdienstes;<br />
Kurzvorstellung der ADAC Luftrettung - Information -<br />
5. Genehmigung des öffentlichen Teils der 15. Niederschrift - Beschlussvorlage -
4<br />
6. Sonstiges / Verschiedenes / Wünsche, Fragen, Anregungen<br />
Über andere als in der Einladung angegebene Beratungsgegenstände darf nach § 9 Abs. 1 der Satzung des<br />
Zweckverbandes nur dann Beschluss gefasst werden, wenn alle Verbandsräte erschienen und mit einer<br />
Beschlussfassung einverstanden sind.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Dr. Kurt Gribl<br />
Vorsitzender des<br />
Zweckverbandes für Rettungsdienst<br />
und Feuerwehralarmierung Augsburg<br />
Haushaltssatzung des Schulverbandes Sielenbach (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das<br />
Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 35 KommZG sowie der Art.<br />
63 ff. der Gemeindeordnung, erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 242.262,00 €<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 42.660,00 €<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Verwaltungsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 168.552,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
01.Oktober 2012 auf 66 festgesetzt.<br />
Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.553,8182 € festgesetzt.<br />
Investitionsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober<br />
2012 auf 66 festgesetzt.<br />
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 35.000,00 €
5<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />
Sielenbach, den<br />
Schulverband Sielenbach<br />
Echter<br />
Schulverbandsvorsitzender<br />
Haushaltssatzung des Schulverbandes Eurasburg (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das<br />
Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 35 KommZG sowie der Art.<br />
63 ff. der Gemeindeordnung, erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 307.783,00 €<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 97.200,00 €<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Verwaltungsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 223.323,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
01.Oktober 2012 auf 100 festgesetzt.<br />
Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.233,23 € festgesetzt.<br />
Investitionsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 61.300,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober<br />
2012 auf 100 festgesetzt.<br />
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 613,00 € festgesetzt.
6<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 50.000,00 €<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />
Eurasburg, den<br />
Schulverband Eurasburg<br />
( Osterhuber )<br />
Schulverbandsvorsitzender<br />
Haushaltssatzung des Schulverbandes Adelzhausen-Tödtenried (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das<br />
Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG – Art. 35 KommZG sowie der Art.<br />
63 ff. der Gemeindeordnung, erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 326.093,00 €<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 45.082,00 €<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Verwaltungsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 239.141,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
01.Oktober 2012 auf 100 festgesetzt.<br />
Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.391,4100 € festgesetzt.<br />
Investitionsumlage<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4
7<br />
Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober<br />
2012 auf 100 festgesetzt.<br />
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 50.000,00 €<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />
Adelzhausen, den<br />
Schulverband Adelzhausen-Tödtenried<br />
( Braun )<br />
Schulverbandsvorsitzender<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Immissionsschutz:<br />
„Allgemeine Vorprüfung nach § 3a und § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
für die Errichtung einer neuen Enteisenungsanlage<br />
Die Federal-Mogul <strong>Friedberg</strong> GmbH, vertreten durch Herrn Peter Kienast, Engelschalkstr. 1, 86316 <strong>Friedberg</strong>, hat<br />
beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> die Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) für die Änderung der Galvanik durch Errichtung einer neuen Enteisenungsanlage auf dem Grundstück<br />
Flur-Nr. 778, Gemarkung <strong>Friedberg</strong>, beantragt.<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 3a Satz 1 und § 3c<br />
Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 3.9.1 der Anlage 1 des UVPG in einer allgemeinen Vorprüfung des<br />
Einzelfalles zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei<br />
ist überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben gemäß den in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien<br />
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> kam nach seinen Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch die<br />
Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Damit ist eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich.<br />
Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbständig<br />
anfechtbar.<br />
Dr. Georg Bruckmeir<br />
Oberregierungsrat“<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Willprechtszell; <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> für<br />
das Haushaltsjahr 2013<br />
Beteiligte Gemeinde:<br />
1. Markt Aindling<br />
2. Markt Pöttmes<br />
3. Gemeinde Petersdorf<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.
8<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
Willprechtszell<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund der Art. 35 Abs. 2, 42 Abs. 1 des Volksschulgesetzes sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt<br />
der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 158.220,00<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 33.100,00<br />
ab.<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4 1)<br />
(1) Verwaltungsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf € 108.420,00 festgesetzt und<br />
nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
1. Oktober 2012 auf 96 Verbandschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandschüler auf € ___ 1.129,38 € festgesetzt.<br />
1) Der nicht gedeckte Bedarf wird gemäß Art. 53 Abs. 1 VoSchG nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder<br />
des Schulverbandes umgelegt. Stichtag für die Feststellung der Verbandschüler ist der erste Oktober jeden Jahres.<br />
Mit Zweidrittelmehrheit kann der Schulverbandsausschuß eine andere Regelung beschließen (Art. 53 Abs. 2<br />
VoSchG). Hierauf ist bei der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung zu achten.<br />
Die Berechnung und die Höhe des Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage und Investitionsumlage) für die<br />
einzelnen Mit-glieder des Schulverbandes ist auf den Seiten 3 und 4 dieses Haushaltsplanes dargestellt.<br />
(2) Investitionsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf € 0,00 festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
2. Der Berechnung der Investitionsumlage<br />
wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 mit insgesamt 96 Verbandschülern.<br />
3. Die Investitionsumlage wird je Verbandschüler auf € 0,00 festgesetzt.
9<br />
§ 5<br />
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf € 20.000,00 festgesetzt.<br />
§ 6 2)<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.<br />
Petersdorf, den 02.07.2013<br />
(Siegl)<br />
Schulverband<br />
Johann Settele<br />
Vorsitzender des Schulverbands<br />
2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (z.B. zu §§ 25 bis 27 und zu<br />
§ 36 KommHV) und den<br />
Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.<br />
6. Sonstige Regelung<br />
(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere Regelung beschließen – Art. 40<br />
Abs. 2 VoSchG).<br />
C. Berechnung der Schulverbandsumlage für die einzelnen Mitglieder des Schulverbandes<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Bezeichnung der Mitglieder<br />
des Schulverbandes<br />
(Gemeinden)<br />
Verwaltungsumlage<br />
Zahl der Betrag<br />
Verband für das<br />
s- Haushaltsjahr<br />
schüler 2013<br />
am 1.<br />
Okt. € 1.129,38<br />
2012<br />
(Nr. 2.1)<br />
Investitionsumlage<br />
Zahl der<br />
Verbandsschüler<br />
am 1. Okt.<br />
2012<br />
(Nr. 5.1.)<br />
Betrag<br />
für das<br />
Haushaltsjahr<br />
2013<br />
€ 0,00<br />
Gesamtbetrag<br />
der<br />
Schulverbandsumlage<br />
(Spalte 3 * 5)<br />
1 Markt Aindling 23 25.975,74 23 0,00 25.975,74<br />
2 Markt Pöttmes 10 11.293,80 10 0,00 11.293,80<br />
€<br />
3 Gemeinde Petersdorf 63 71.150,46<br />
gerundet<br />
63 0,00 71.150,46<br />
gerundet<br />
Summe: 96 108.420,00 96 0,00 108.420,00<br />
Bemerkungen: ./.
10<br />
Ermittlung und Berechnung der Schulverbandsumlage<br />
(Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />
A. Verwaltungsumlage<br />
1. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen € 158.220,00<br />
1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 49.800,00<br />
(ohne Einnahmen der Haushaltsstelle 21.172)<br />
1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) € 108.420,00<br />
2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />
Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf<br />
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG,<br />
§ 4 der Haushaltssatzung).<br />
2.1. Zahl der Verbandschüler am 1. Oktober 2012 96<br />
2.2. Höhe der Verwaltungsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2013<br />
€ 108.420,00 : 96 = € 1.129,38<br />
Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Ver- Verwaltungsumlage<br />
(Umlagesoll (Nr. 1.3) bandschüler (Nr. 2.1) je Verbandsschüler<br />
3. Sonstige Regelung<br />
(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere<br />
Regelung beschließen - Art. 53 Abs. 2 VoSchG)<br />
B. Investitionsumlage<br />
4. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
4.1 Die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt betragen € 33.100,00<br />
4.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 33.100,00<br />
(ohne die Einnahmen der Haushaltsstellen 21.362 und 290.362)<br />
4.3 Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushalts (Umlagesoll) € 0,00<br />
5. Ermittlung der Investitionsumlage je Verbandsschüler<br />
Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die<br />
Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG, § 4 der<br />
Haushaltssatzung).<br />
5.1 Maßgebende Schülerzahl<br />
Maßgebend für die Berechnung der Investitionsumlage<br />
ist die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 mit 96<br />
Verbandsschülern<br />
5.2 Höhe der Investitionsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2013<br />
€ 0,00 : 96 = € 0,00<br />
Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Verbands- Investitionsumlage je V<br />
(Umlagesoll (Nr. 4.3) schüler (Nr. 5.1) schüler
11<br />
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Willprechtszell für das Haushaltsjahr 2013<br />
I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 wurde<br />
am 01.07.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Aindling, Marktplatz 1<br />
in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />
(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden<br />
bereitgelegt(§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />
Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />
vom 03.07.2013 bis einschließlich 19.07.2013 öffentlich aufgelegt.<br />
Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />
allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />
in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />
Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />
am 03.07.2013 angeheftet und am .07.2013 wieder abgenommen.<br />
II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />
(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />
Ort, Datum<br />
Schulverband Willprechtszell<br />
Aindling, den 01.07.2013<br />
Funk<br />
Kämmerin der VG-Aindling<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 des Zweckverbandes<br />
zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
Auf Grund der Art. 41 KommZG, Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Unterhaltung der<br />
Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 171.600,- €<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit -,- €<br />
ab.<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3
12<br />
§ 4<br />
1.Verwaltungsumlage<br />
Der nicht durch Zuschüsse oder sonstige Einnahmen gedeckte Finanzbedarf im Verwaltungshaushalt wird auf die<br />
Verbandsmitglieder nachfolgend umgelegt:<br />
1.1 Je Verbandsmitglied wird ein Jahresgrundbetrag in Höhe von 90,-- € festgesetzt, der zum 01.07.2013 fällig<br />
ist.<br />
Die Gesamtumlage wird für 23 Verbandsmitglieder auf 2.070,-- € festgesetzt.<br />
Führt ein Mitglied im Jahr 2013 keine Baumaßnahme durch, wird in diesem Jahr die Differenz zwischen dem<br />
Jahresgrundbetrag und der Mindestumlage von<br />
50,00 € erstattet.<br />
1.2 Der nach Ablauf des Haushaltsjahres verbleibende ungedeckte Restbedarf wird im Verhältnis zu den<br />
angefallenen Baukosten der einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt. Der ungedeckte Restbedarf 2012 wird<br />
auf 998,-- € festgesetzt.<br />
2. Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.<br />
Kassenkredite werden nicht beansprucht.<br />
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 42 Abs. 2 KommZG).<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
<strong>Friedberg</strong>, den 19.06.2013<br />
Dr. Peter Bergmair<br />
Erster Bürgermeister und<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Hinweis:<br />
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong> liegt nunmehr eine Woche lang öffentlich im Verwaltungsgebäude II, Marienplatz 7, Zimmer 204,<br />
während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />
Bekanntmachung<br />
Bundestagswahl am 22.September 2013<br />
Zugelassene Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 253 Augsburg-Land<br />
Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 253 Augsburg-Land hat in öffentlicher Sitzung am 26.Juli 2013<br />
nachstehende Kreiswahlvorschläge zugelassen:<br />
Wahlkreis 253 Augsburg-Land<br />
1. Durz, Hansjörg, 1. Bürgermeister, Portnerstr. 13, 86356 Neusäß<br />
geb. 1971 in Augsburg<br />
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)<br />
2. Bante, Bernd, Dipl.- Physiker, Attemstettstr. 12, 86316 <strong>Friedberg</strong><br />
geb. 1964 in Augsburg<br />
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)<br />
3. Pabst, Johannes, Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Römerstr. 28, 86836 Graben<br />
geb. 1953 in Kattenburg-Lindau<br />
Freie Demokratische Partei (FDP)<br />
4. Eser-Schuberth, Claudia, Berufsberaterin, Singerstr. 6, 86316 <strong>Friedberg</strong>
13<br />
geb. 1959 in Augsburg<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)<br />
5. Böck, Daniel, Student der Informatik, Hans-Sachs-Str. 6, 86368 Gersthofen<br />
geb. 1992 in Augsburg<br />
DIE LINKE<br />
6. Rigl, Hans-Jürgen, Kaufmännischer Sachbearbeiter, Waldstr. 18, 86462 Langweid<br />
geb. 1962 in Augsburg<br />
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)<br />
7. Kügle, Karl-Heinz, Angestellter, Kuckuckweg 28, 86169 Augsburg<br />
geb. 1963 in Augsburg<br />
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)<br />
8. Nießner, Dieter, Studiendirektor a.D., Wittenberger Str. 11, 86316 <strong>Friedberg</strong><br />
geb. 1947 in Schongau<br />
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)<br />
10. Dr. Link, Manfred, Rentner, Mendelssohnstr. 2, 86368 Gersthofen<br />
geb. 1941 in Ansbach<br />
Bündnis 21/RRP<br />
16. Mayer, Hermann, Personalchef i.R., Birkenstr. 26, 86343 Königsbrunn<br />
geb. 1952 in Königsbrunn<br />
Alternative für Deutschland (AfD)<br />
Die Nummerierung entspricht der Reihenfolge der Parteien für die Zweitstimme (Landesliste).<br />
Augsburg, 29.07.2013<br />
M. Koppe<br />
Kreiswahlleiterin<br />
Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 254 Donau-Ries<br />
Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am<br />
22. September 2013<br />
Folgende Kreiswahlvorschläge wurden zugelassen:<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Bewerberin/Bewerber<br />
(Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Jahr der<br />
Geburt, Geburtsort, Anschrift der Hauptwohnung)<br />
1 Lange, Ulrich<br />
Mitglied des Deutschen Bundestages<br />
1969 in Meran (Südtirol)<br />
Löpsinger Graben 4, 86720 Nördlingen<br />
2 Fograscher, Gabriele<br />
Mitglied des Deutschen Bundestages<br />
1957 in Nördlingen<br />
Steinerne Gewanne 2, 86720 Nördlingen<br />
3 Liehr, Heinz<br />
Angestellter Bundesagentur für Arbeit<br />
1975 in Kronstadt (Rumänien)<br />
Christoph-von-Beer-Str. 21, 86637 Wertingen<br />
4 Merkl-Zierer, Bettina<br />
Dipl.-Ing. Landespflege (FH)<br />
1959 in Regensburg<br />
Am Klosterhof 1a, 89407 Dillingen a.d.Donau<br />
5 Seel, Manfred<br />
Kaufmann<br />
1954 in Asbach-Bäumenheim<br />
Erlenstr. 3, 86663 Asbach-Bäumenheim<br />
Name der einreichenden Partei (ggf. mit Kurzbezeichnung)<br />
oder Kennwort (bei anderen Kreiswahlvorschlägen)<br />
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.<br />
(CSU)<br />
Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />
(SPD)<br />
Freie Demokratische Partei<br />
(FDP)<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
(GRÜNE)<br />
DIE LINKE<br />
(DIE LINKE)<br />
7 Feyen, Alexander Nationaldemokratische Partei Deutschlands
14<br />
Bankkaufmann<br />
1975 in Karlsruhe<br />
Buchenweg 16, 86692 Münster<br />
8 Dr. Becker, Andreas<br />
Tierarzt<br />
1958 in Emmelshausen<br />
Balgheimer Str. 19, 86753 Möttingen<br />
10 Oppel, Werner<br />
Rentner<br />
1945 in Augsburg<br />
Flurstr. 1, 86368 Gersthofen<br />
19 Riehl, Florian<br />
SPS-Programmierer<br />
1986 in Neuburg a.d.Donau<br />
Frankenstr. 60, 86641 Rain<br />
(NPD)<br />
Ökologisch-Demokratische Partei<br />
(ÖDP)<br />
Bündnis 21/RRP<br />
(Bündnis 21/RRP)<br />
FREIE WÄHLER Bayern<br />
(FREIE WÄHLER)<br />
Donauwörth, 30.07.2013<br />
Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 254 Donau-Ries<br />
Geiger<br />
Kreiswahlleiterin<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Immissionsschutz:<br />
„Allgemeine Vorprüfung nach § 3a und § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlagen zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder<br />
Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer<br />
Produktionskapazität von P Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag gemäß Mischungsregel<br />
(Geflügelmehlherstellung) und zur Herstellung von Futter- oder Düngemitteln oder technischen Fetten aus<br />
dem Schlachtnebenprodukt Federn mit einer Produktionskapazität von weniger als 75 Tonnen<br />
Fertigerzeugnissen je Tag (Federmehlherstellung)<br />
Die Firma Sonac Mering GmbH, Lechfeldstraße 2, 86415 Mering hat beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> die<br />
Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) auf wesentliche Änderung der<br />
bestehenden Anlagen zur Geflügelmehlherstellung und zur Federmehlherstellung durch Erhöhung der<br />
Verarbeitungskapazität auf 45.000 Mg/a Geflügelweichteile und Außerbetriebnahme und Demontage des<br />
Separators und verschiedener Behälter auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 3227/8, 3228/3 und 3229/3 der<br />
Gemarkung Mering beantragt.<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 3a Satz 1 und § 3c<br />
Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 7.18. der Anlage 1 des UVPG in einer allgemeinen Vorprüfung des<br />
Einzelfalles zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei<br />
ist überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben gemäß den in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien<br />
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>–<strong>Friedberg</strong> kam nach seinen Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch die<br />
Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Damit ist eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich.<br />
Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbständig<br />
anfechtbar.<br />
Dr. Georg Bruckmeir<br />
Oberregierungsrat“<br />
Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Merching<br />
Geschäftsführende Gemeinde: Merching<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund der Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 26 Abs. 1 KommZG und mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung<br />
erlässt der Grundschulverband Merching folgende Haushaltssatzung:
15<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt.<br />
ab.<br />
§ 1<br />
Er schließt im<br />
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 333.300 €<br />
und im<br />
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 30.400 €<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
a) Die Höhe des, durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den<br />
einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Grundschulverbandes umgelegt werden soll<br />
(Verwaltungsumlage), wird auf<br />
festgesetzt (Umlagesoll).<br />
312.100,00 €<br />
b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den<br />
einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Grundschulverbandes umgelegt werden soll<br />
(Investitionsumlage), wird auf<br />
festgesetzt (Umlagesoll).<br />
0,00 €<br />
c) Die Grundschule Merching wurde am 01. Oktober 2012 von insgesamt 198 Schülern (ohne Gastschüler)<br />
besucht. Für die Bemessung der Grundschulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag pro<br />
Schüler<br />
im Verwaltungshaushalt 1.576,2626 €<br />
im Vermögenshaushalt 0,0000 €<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
90.000 € festgesetzt.<br />
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.<br />
Merching, den 2013-07-04<br />
Martin Walch<br />
Grundschulverbandsvorsitzender<br />
§ 6<br />
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des<br />
Schulverbandes Merching, das ist die Gemeinde Merching, Hauptstr. 26, 86504 Merching innerhalb der<br />
allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.<br />
Der Haushaltsplan liegt dort vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang öffentlich auf (Art. 9 Abs. 9<br />
BaySchFG, Art. 24, 25 Abs. 1, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung).<br />
<strong>Aichach</strong>, den<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
„Errichtung einer Überdachung für die bestehende Tankstelle“
16<br />
Mit Bescheid vom 04.07.2013 wurde vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />
folgende Genehmigung erteilt:<br />
„Die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Überdachung für die bestehende Tankstelle auf dem<br />
Grundstück Fl.-Nr. 1202/92 der Gemarkung Algertshausen wird entsprechend den mit Genehmigungsvermerk<br />
vom 04.07.2013 versehenen Unterlagen erteilt.“<br />
Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden<br />
Antragsunterlagen, können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str.<br />
9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer 211, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />
Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 –<br />
6 Bayer. Bauordnung).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />
Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg,<br />
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />
werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift<br />
beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt<br />
werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsverordnung vom 22.<br />
Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es<br />
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />
- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />
Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />
Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />
Im Auftrag<br />
Barbara Hohenbichler<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
„Nutzungsänderung von Räumen der Mittelschule Kissing -Block IV- zur Errichtung von zwei Hortgruppen“<br />
Mit Bescheid vom 25.07.2013 wurde vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />
folgende Genehmigung erteilt:<br />
„Die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Räumen der Mittelschule Kissing -Block IV- zur<br />
Errichtung von zwei Hortgruppen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3051 der Gemarkung Kissing wird entsprechend<br />
den mit Genehmigungsvermerk vom 25.07.2013 versehenen Unterlagen erteilt. “<br />
Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden<br />
Antragsunterlagen, können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str.<br />
9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer 220, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />
Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 –<br />
6 Bayer. Bauordnung).
17<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />
Postfachanschrift: 11 23 43, 86048 Augsburg,<br />
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />
werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift<br />
beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt<br />
werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsverordnung vom 22.<br />
Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es<br />
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />
- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />
Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />
Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />
Im Auftrag<br />
Michael Gram<br />
Regierungsoberinspektor