I. Allgemeine Fragen - Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
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Ne<strong>in</strong>. Auch e<strong>in</strong> mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den<br />
Hof zur Straße und <strong>in</strong> den Straßenablauf [Gully]) ist gleichzusetzen mit e<strong>in</strong>em direkten<br />
Anschluss.<br />
8. Wie werden Direkte<strong>in</strong>leitungen <strong>in</strong> offene Gewässer berechnet?<br />
Wird das Nie<strong>der</strong>schlagswasser direkt, das heißt ohne Berührung <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Kanalisation, <strong>in</strong> e<strong>in</strong> offenes Gewässer e<strong>in</strong>geleitet, so fallen für diese Flächen ke<strong>in</strong>e<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren an.<br />
9. Gibt es e<strong>in</strong>e Berücksichtigung von versickerungsfähigen Materialien bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong><br />
Gebietsabflussbeiwerte?<br />
Ne<strong>in</strong>, grundsätzlich werden alle überbauten und befestigten Flächen e<strong>in</strong>es Grundstücks voll<br />
angesetzt. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, weil die Ermittlung und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />
ständige zukünftige Überprüfung <strong>der</strong> befestigten bzw. teilbefestigten Flächen e<strong>in</strong>en nicht<br />
gerechtfertigten Aufwand bedeuten würde.<br />
10. Werden spätere Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Flächen berücksichtigt?<br />
Ja, hierzu muss e<strong>in</strong> Antrag e<strong>in</strong>gereicht werden, <strong>der</strong> die neue Situation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Plan<br />
darstellt. Verwiesen sei dabei noch mal auf e<strong>in</strong>e Abweichung von 20 % zum<br />
Gebietsabflussbeiwert um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelveranlagung begründen zu können.