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I. Erläuterungen zum Mietenspiegel 2012 - Stadt Neumarkt in der ...

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Liebe Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürger,<br />

Vorwort<br />

<strong>der</strong> <strong>Neumarkt</strong>er Wohnungsmarkt<br />

kommt immer mehr <strong>in</strong> Bewegung<br />

und die Nachfrage wächst ständig<br />

weiter. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

ist es wichtig, dass alle Bürger<strong>in</strong>nen<br />

und Bürger e<strong>in</strong> erschw<strong>in</strong>gliches Angebot<br />

für das Wohnen vorf<strong>in</strong>den.<br />

Dies ist e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> wichtigsten Grundbedürfnisse<br />

überhaupt und sollte<br />

allen Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern <strong>in</strong><br />

adäquater Form zur Verfügung stehen.<br />

Es ist mir e<strong>in</strong> großes Anliegen, dass Sie<br />

sich alle <strong>in</strong> unserer <strong>Stadt</strong> wohl fühlen und ganz<br />

entscheidend ist dabei die passende Wohnung.<br />

Aber wie viel darf e<strong>in</strong>e Wohnung kosten? In<br />

dieser Frage gehen die Me<strong>in</strong>ungen zwischen<br />

Vermieter und Mieter nicht selten ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>.<br />

Mit dem Mietspiegel, <strong>der</strong> hiermit <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ersten<br />

Auflage ersche<strong>in</strong>t, möchte die <strong>Stadt</strong> <strong>Neumarkt</strong><br />

i.d.OPf. dazu beitragen, e<strong>in</strong>e möglichst<br />

umfangreiche Transparenz für den Mietwohnungsmarkt<br />

und e<strong>in</strong>e gewisse Rechtssicherheit<br />

für Vermieter und Mieter herzustellen. Der<br />

Mietspiegel gibt Ihnen e<strong>in</strong>e verlässliche Auskunft<br />

über die lokalen Mieten und ist e<strong>in</strong>e gute<br />

Orientierungshilfe für die E<strong>in</strong>ordnung des jeweiligen<br />

Mietobjekts. Der aktuelle, qualifizierte<br />

Mietspiegel nach §§ 558c ff. BGB soll genau<br />

diese Transparenz und Hilfestellung leisten und<br />

hat e<strong>in</strong>e Gültigkeit von zwei Jahren. Die Fortschreibung<br />

<strong>der</strong> 1. Auflage wird somit ab dem<br />

Jahr 2014 erarbeitet und veröffentlicht.<br />

Der <strong>Neumarkt</strong>er Mietspiegel<br />

wird Ihnen auch <strong>in</strong> elektronischer<br />

Form unter www.neumarkt.de bereitgestellt.<br />

Me<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er Dank gilt allen<br />

Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern, die als<br />

Mieter mit ihren freiwillige Angaben<br />

e<strong>in</strong>e Datenerhebung möglich gemacht<br />

haben. Herzlich bedanken<br />

möchte ich mich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch bei Frau <strong>Stadt</strong>rät<strong>in</strong> Heßl<strong>in</strong>ger.<br />

Sie hat, stellvertretend für die SPD-<br />

Fraktion, den wichtigen Impuls für den Mietspiegel<br />

gegeben. Darüber h<strong>in</strong>aus möchte ich<br />

mich bei allen bedanken, die bei <strong>der</strong> Erstellung<br />

mitgewirkt haben. Neben dem EMA-Institut für<br />

empirische Marktanalysen darf ich hierbei stellvertretend<br />

für alle Beteiligten ausdrücklich dem<br />

Mietervere<strong>in</strong> Nürnberg und Umgebung E.V.,<br />

dem Haus- und Grundbesitzervere<strong>in</strong> <strong>Neumarkt</strong><br />

sowie dem Mieterhilfe e.V. für Nürnberg und<br />

Umgebung me<strong>in</strong>en Dank aussprechen.<br />

Ich hoffe, dass <strong>der</strong> aktuelle Mietspiegel <strong>2012</strong><br />

Ihnen beim E<strong>in</strong>gehen von fairen Mietverhältnissen<br />

behilflich se<strong>in</strong> wird.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Thomas Thumann<br />

Oberbürgermeister<br />

I. <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mietenspiegel</strong> <strong>2012</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neumarkt</strong> hat zusammen mit dem<br />

EMA-Institut für empirische Marktanalysen auf<br />

Basis e<strong>in</strong>er repräsentativen Mieterumfrage e<strong>in</strong>en<br />

neuen <strong>Mietenspiegel</strong> erstellt. Er basiert auf<br />

knapp 500 Datensätzen, die im Sommer 2011<br />

bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten<br />

Haushalten per persönlicher Befragung erhoben<br />

wurden. An <strong>der</strong> Erstellung des <strong>Mietenspiegel</strong>s<br />

hat e<strong>in</strong> begleiten<strong>der</strong> Arbeitskreis aus<br />

Wohnungsmarktexperten mitgewirkt, u.a. mit<br />

Vertretern von Mieter und Vermieter:<br />

1. Haus & Grund <strong>Neumarkt</strong> e.V.<br />

2. Mietervere<strong>in</strong> Nürnberg und Umg. e.V.<br />

3. Mieterhilfe e.V. für Nürnberg und Umg.<br />

Mit <strong>der</strong> Konzeption des <strong>Mietenspiegel</strong>s, <strong>der</strong><br />

repräsentativen Datenerhebung und <strong>der</strong> Auswertung<br />

<strong>der</strong> Daten war das EMA-Institut beauftragt.<br />

Das dem <strong>Mietenspiegel</strong> zugrunde liegende<br />

regressionsanalytische Auswertungsverfahren<br />

ermöglicht detaillierte und mathematisch<br />

abgesicherte Ergebnisse für den Mietwohnungsmarkt<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Neumarkt</strong>.


Der <strong>Mietenspiegel</strong> wurde von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

am 03.05.<strong>2012</strong> als qualifizierter <strong>Mietenspiegel</strong><br />

Der <strong>Neumarkt</strong>er <strong>Mietenspiegel</strong> ist gemäß §§<br />

558c ff. BGB e<strong>in</strong>e Übersicht über die gezahlten<br />

Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum<br />

vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />

und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete).<br />

Die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

setzt sich aus Mieten zusammen, die <strong>in</strong> den<br />

letzten vier Jahren neu vere<strong>in</strong>bart o<strong>der</strong>, von<br />

Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geän<strong>der</strong>t<br />

worden s<strong>in</strong>d.<br />

Der <strong>Mietenspiegel</strong> trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge<br />

im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand<br />

transparent zu machen. Er stellt<br />

ke<strong>in</strong>e Preisfestsetzung dar. Streitigkeiten zwischen<br />

Mietvertragsparteien aus Unkenntnis<br />

über das Mietniveau sollen vermieden, Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />

über Mietpreise versachlicht<br />

und Kosten <strong>der</strong> Beschaffung und Bewertung<br />

von Informationen über Vergleichsmieten im<br />

E<strong>in</strong>zelfall verr<strong>in</strong>gert werden.<br />

Dieser <strong>Mietenspiegel</strong> gilt nur für Mietwohnungen<br />

und vermietete Häuser (E<strong>in</strong>familien-, Reihenhäuser,<br />

Doppelhaushälften) auf dem freien<br />

Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen<br />

20 und 140 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen<br />

fallen nicht <strong>in</strong> den Anwendungsbereich<br />

des <strong>Mietenspiegel</strong>s:<br />

Bei den Mietpreisangaben im <strong>Mietenspiegel</strong><br />

handelt es sich um monatliche Nettomieten <strong>in</strong><br />

Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m²),<br />

<strong>in</strong> denen die ortsüblichen Betriebskosten<br />

nicht enthalten s<strong>in</strong>d. Unter <strong>der</strong> Nettomiete<br />

versteht man das Entgelt für die Überlassung<br />

<strong>der</strong> Wohnung e<strong>in</strong>schließlich des Mietausfallwagnisses,<br />

<strong>der</strong> Verwaltungskosten und <strong>der</strong><br />

Aufwendungen für Instandhaltung, jedoch<br />

ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge<br />

und ohne jegliche Betriebskosten gemäß §2<br />

Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten<br />

s<strong>in</strong>d somit folgende Betriebskosten: Laufende<br />

öffentliche Lasten des Grundstücks (Grund-<br />

Funktion des <strong>Mietenspiegel</strong>s<br />

Mietpreisangaben im <strong>Mietenspiegel</strong><br />

anerkannt und tritt anschließend mit e<strong>in</strong>er Gültigkeit<br />

von 2 Jahren <strong>in</strong> Kraft.<br />

� Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln<br />

geför<strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d (sozialer Wohnungsbau);<br />

� Wohnraum, <strong>der</strong> überwiegend gewerblich<br />

o<strong>der</strong> geschäftlich genutzt wird;<br />

� Wohnraum <strong>in</strong> Studenten- und Jugendwohn-,<br />

Alten(pflege)-, Obdachlosenheimen<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> sonstigen Heimen, o<strong>der</strong> Wohnungen<br />

bei denen die Mietzahlung zusätzliche<br />

Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung<br />

und Verpflegung);<br />

� E<strong>in</strong>zelzimmer o<strong>der</strong> Wohnraum, <strong>der</strong> Teil<br />

<strong>der</strong> vom Vermieter selbst bewohnten<br />

Wohnung ist;<br />

Nicht unmittelbar anwendbar ist <strong>der</strong> <strong>Mietenspiegel</strong><br />

auf nachfolgend aufgelistete beson<strong>der</strong>e<br />

Wohnraumverhältnisse, die bei <strong>der</strong> Datenerhebung<br />

nicht erfasst wurden:<br />

� Dienst- o<strong>der</strong> Werkswohnungen, die an e<strong>in</strong><br />

Beschäftigungsverhältnis gebunden s<strong>in</strong>d;<br />

� möbliert o<strong>der</strong> teilmöbliert vermieteter<br />

Wohnraum (ausgenommen Ausstattung<br />

mit E<strong>in</strong>bauküchen und E<strong>in</strong>bauschränken);<br />

� Untermietverhältnisse;<br />

� Wohnraum, <strong>der</strong> nur vorübergehend – maximal<br />

3 Monate – vermietet ist (z.B. Ferienwohnung);<br />

� nicht abgeschlossener Wohnraum.<br />

steuer), Kosten <strong>der</strong> Wasserversorgung und<br />

Entwässerung, <strong>der</strong> zentralen Heizung und<br />

Warmwasserversorgung, des Aufzugs, <strong>der</strong><br />

Straßenre<strong>in</strong>igung, <strong>der</strong> Müllabfuhr, des Hausmeisters,<br />

<strong>der</strong> Hausre<strong>in</strong>igung und <strong>der</strong> Gartenpflege,<br />

<strong>der</strong> Hausbeleuchtung, <strong>der</strong> Schornste<strong>in</strong>re<strong>in</strong>igung,<br />

<strong>der</strong> hausbezogenen Versicherungen,<br />

<strong>der</strong> laufenden Kosten für Kabelfernsehen<br />

bzw. Geme<strong>in</strong>schaftsantenne und <strong>der</strong> sonstigen<br />

laufenden Betriebskosten. S<strong>in</strong>d Betriebskosten<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten Mietzahlung enthalten,<br />

muss <strong>der</strong> geleistete Mietbetrag vor <strong>der</strong> Anwendung<br />

des Mietspiegels um die enthaltenen<br />

Betriebskosten bere<strong>in</strong>igt werden.


II. Anwendung des <strong>Mietenspiegel</strong>s<br />

Die Berechnung <strong>der</strong> ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

für e<strong>in</strong>e konkrete Wohnung erfolgt im<br />

<strong>Mietenspiegel</strong> <strong>in</strong> 3 Schritten:<br />

1. Es wird das durchschnittliche Nettomietniveau<br />

(= Basis-Nettomiete) für e<strong>in</strong>e Wohnung<br />

je nach Wohnungsgröße und Baualter<br />

bestimmt (Tabelle 1).<br />

2. Beson<strong>der</strong>heiten bei <strong>der</strong> Ausstattung, <strong>der</strong><br />

Beschaffenheit, <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Wohnung und<br />

<strong>der</strong> Wohnlage werden über Punktwerte berücksichtigt<br />

(Tabelle 2). Diese können auch<br />

als prozentuale Zu- bzw. Abschläge auf das<br />

durchschnittliche Mietniveau aus Tabelle 1<br />

<strong>in</strong>terpretiert werden.<br />

3. Die Ergebnisse aus Tabelle 1 und 2 werden<br />

zusammengefasst, um daraus die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete für jede <strong>in</strong>dividuelle<br />

Wohnung zu ermitteln (Tabelle 3).<br />

Schritt 1: Ermittlung des Mietniveaus nach Wohnungsgröße und Baualter<br />

Tabelle 1 bildet die Basis des Mietspiegels.<br />

Sie gibt das durchschnittliche Nettomietniveau<br />

für Wohnungen mittleren Standards und mittlerer<br />

Wohnlage (= Basis-Nettomiete) <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

von Wohnungsgröße und Baualter<br />

<strong>in</strong> Euro/m² und pro Monat wie<strong>der</strong>.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Wohnfläche s<strong>in</strong>d die<br />

gesetzlichen Bestimmungen <strong>der</strong> Wohnflächenverordnung<br />

zu beachten.<br />

Grundsätzlich ist e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong> diejenige<br />

Baualtersklasse e<strong>in</strong>zuordnen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> das Ge-<br />

bäude fertig erstellt bzw. die Wohnung bezugsfertig<br />

wurde. Wenn durch An- o<strong>der</strong> Ausbau<br />

nachträglich neuer Wohnraum im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er Gesamtsanierung des Gebäudes geschaffen<br />

wurde (z.B. Ausbau e<strong>in</strong>er Dachgeschosswohnung),<br />

ist für diesen Wohnraum die<br />

Baualtersklasse zu verwenden, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die<br />

Baumaßnahme erfolgte. Bauliche Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen,<br />

die den Wohnraum eventuell<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en neueren Alterszustand versetzen,<br />

werden entwe<strong>der</strong> über Zuschläge o<strong>der</strong> wegfallende<br />

Abschläge <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tabelle 2 erfasst.<br />

Tabelle 1: Monatliche Basis-Nettomiete nur <strong>in</strong> Abhängigkeit von Wohnfläche und Baualter<br />

Wohnfläche<br />

*)<br />

vor<br />

1949<br />

1949 -<br />

1958<br />

1959 -<br />

1969<br />

Baujahr<br />

1970 - 1978 -<br />

1977 1984<br />

1985 -<br />

1994<br />

1995 -<br />

2002<br />

2003 -<br />

2011<br />

m² Euro/m² Euro/m² Euro/m² Euro/m² Euro/m² Euro/m² Euro/m² Euro/m²<br />

30 - < 35 5,50 5,90 6,10 6,30 6,50 6,70 6,90 7,20<br />

35 - < 40 5,30 5,60 5,80 6,00 6,20 6,40 6,60 6,90<br />

40 - < 45 5,10 5,50 5,70 5,90 6,00 6,20 6,40 6,70<br />

45 - < 50 5,00 5,30 5,50 5,70 5,90 6,10 6,30 6,50<br />

50 - < 60 4,90 5,20 5,40 5,50 5,70 5,90 6,10 6,30<br />

60 - < 70 4,70 5,00 5,20 5,40 5,50 5,70 5,90 6,10<br />

70 - < 80 4,60 4,90 5,10 5,30 5,40 5,60 5,80 6,00<br />

80 - 140 4,60 4,80 5,00 5,20 5,30 5,50 5,70 5,90<br />

*) Bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Grenzen <strong>der</strong> Wohnflächenklassen gilt die kaufmännische Rundung.<br />

Die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen beträgt <strong>in</strong> <strong>Neumarkt</strong><br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Datenerhebung: 5,32 Euro/m 2 .


Schritt 2: Zu-/Abschläge je nach Wohnungsart, Ausstattung, Beschaffenheit und<br />

Neben Wohnfläche und Baualter bee<strong>in</strong>flussen<br />

auch Beson<strong>der</strong>heiten bei <strong>der</strong> Art des Gebäudes<br />

bzw. <strong>der</strong> Wohnung, <strong>der</strong> Ausstattung, <strong>der</strong><br />

Beschaffenheit und <strong>der</strong> Wohnlage den Mietpreis<br />

e<strong>in</strong>er Wohnung. Tabelle 2 weist Punktwerte<br />

für das Vorhandense<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er,<br />

nicht standardgemäßer Wohnwertmerkmale<br />

aus. Tabelle 2 enthält nur Wohnwertmerkmale,<br />

die sich im Rahmen <strong>der</strong> Auswertungen als<br />

mietpreisbee<strong>in</strong>flussend herausgestellt haben.<br />

Wohnlage<br />

Maßgeblich s<strong>in</strong>d auch nur Merkmale, die vom<br />

Vermieter gestellt werden. Hat e<strong>in</strong> Mieter e<strong>in</strong>zelne<br />

Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen<br />

- ohne dass die Kosten hierfür vom Vermieter<br />

erstattet wurden -, so gelten diese<br />

Ausstattungsmerkmale als nicht vorhanden.<br />

Bei den ausgewiesenen Zu- und Abschlägen<br />

handelt es sich jeweils um durchschnittliche<br />

Punktwerte h<strong>in</strong>sichtlich Qualität und Zustand!<br />

Tabelle 2, Teil1: Zuschläge für positive Wohnwertmerkmale, die den Mietpreis bee<strong>in</strong>flussen<br />

Positive Wohnwertmerkmale nach Art, Ausstattung, Beschaffenheit und<br />

Lage des Wohnraums<br />

durch Mieter ausschließlich selbst nutzbarer, umzäunter Garten vorhanden 6<br />

3-Scheiben-Wärmeschutzfenster 6<br />

Aufzug <strong>in</strong> Gebäuden bis e<strong>in</strong>schließlich 4. Obergeschoss 6<br />

zusätzliche Feuerungsanlage für feste Brennstoffe (z.B. Kachelofen, offener<br />

Kam<strong>in</strong>, Schwedenofen) neben Zentralheizung vorhanden<br />

Wohnlage mit Vorteilen: m<strong>in</strong>destens 2 <strong>der</strong> folgenden 4 Merkmale müssen zu-<br />

treffen:<br />

- <strong>der</strong> durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster (Verkehr, Industrielärm,<br />

Fluglärm) ist sehr niedrig<br />

- die Bebauung ist offen bis frei (z.B. E<strong>in</strong>-/Zweifamilienhäuser)<br />

- E<strong>in</strong>kaufsmöglichkeiten für den speziellen Bedarf (E<strong>in</strong>kaufszentren, Innenstadt)<br />

s<strong>in</strong>d maximal 500 m entfernt<br />

- die fußläufige Entfernung zu e<strong>in</strong>er Grünanlage o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Park (m<strong>in</strong>destens<br />

Fußballplatzgröße) beträgt maximal 200 m<br />

barrierefreie Wohnung (<strong>in</strong>sb. Wohnung stufenlos erreichbar, beidseitig Hand-<br />

läufe im Treppenhaus, Haus-/Wohnungstürenbreite m<strong>in</strong>d. 90 cm, Türen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohnung m<strong>in</strong>d. 80 cm breit, bodengleiche Dusche)<br />

Maisonette-Wohnung <strong>in</strong> Mehrfamilienhaus 3<br />

hochwertige Sanitärausstattung: zusätzlich zur Standardausstattung (<strong>in</strong>sb. Bo-<br />

den/Wand im Nassbereich ganz gefliest, Lüftungsmöglichkeit (Fenster,<br />

Ventilator, Lüftungsanlage), Badewanne und separate E<strong>in</strong>zelduschkabi-<br />

ne) muss e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> folgenden 2 Ausstattungsmerkmale vorhanden se<strong>in</strong>:<br />

Fußbodenheizung o<strong>der</strong> Bidet<br />

überwiegend hochwertiger Fußboden (Parkett- o<strong>der</strong> Fliesen-/Kachelboden) 3<br />

Entfernung <strong>zum</strong> Rathaus beträgt weniger als 0,5 km (Pkw-Fahrstrecke) 1<br />

Punktsumme <strong>der</strong> Zuschläge =<br />

Punktwert<br />

Zuschlag Übertrag<br />

6<br />

5<br />

3<br />

3


Tabelle 2, Teil 2: Abschläge für negative Wohnwertmerkmale, die den Mietpreis bee<strong>in</strong>flussen<br />

Negative Wohnwertmerkmale nach Art, Ausstattung, Beschaffenheit und<br />

Lage des Wohnraums<br />

E<strong>in</strong>zelöfen (Gas, Öl, Holz/Kohle, Elektrospeicher) als Grundheizungsausstat-<br />

tung<br />

lediglich Rohboden/Estrich vom Vermieter gestellt o<strong>der</strong> überwiegend <strong>in</strong> den<br />

letzten 15 Jahren nicht mo<strong>der</strong>nisierte PVC/L<strong>in</strong>oleum-Böden vorhanden<br />

Entfernung <strong>zum</strong> Rathaus beträgt mehr als 3 km (Pkw-Fahrstrecke) 4<br />

ke<strong>in</strong>e zeitgemäße Elektro<strong>in</strong>stallation, (z.B. ke<strong>in</strong> gleichzeitiger Betrieb leistungs-<br />

starker Geräte möglich, Leitungen vor 1960 verlegt, nur e<strong>in</strong>e Sicherung<br />

für Elektroherd, max. 2 Steckdosen pro Raum o<strong>der</strong> ke<strong>in</strong>e FI-Schalter)<br />

überwiegend E<strong>in</strong>scheibenverglasung, Kastenfenster o<strong>der</strong> aufklappbare Doppel-<br />

fenster<br />

fensterloser Küchenbereich 3<br />

we<strong>der</strong> Rollläden noch Fensterläden an <strong>der</strong> überwiegenden Anzahl <strong>der</strong> Fenster 3<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Wohnraum, Küche, Bad ohne fest <strong>in</strong>stallierte Heizungsversor-<br />

gung (an die Wand geschraubtes Heißluftgebläse nicht ausreichend!)<br />

we<strong>der</strong> Kabel-, Satelliten- noch Geme<strong>in</strong>schaftsantennenanschluss wird gestellt 3<br />

Wohnung ab 4. Obergeschoss, nur ohne Aufzug erreichbar 3<br />

Wohnlage mit Nachteilen: m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> folgenden 4 Merkmale muss<br />

zutreffen:<br />

- die Hauptwohnräume s<strong>in</strong>d schattseitig (nach Norden) ausgerichtet.<br />

- die Räume s<strong>in</strong>d überwiegend schlecht belichtet (tagsüber ist meist elektri-<br />

sches Licht erfor<strong>der</strong>lich),<br />

- die Wohnung liegt <strong>in</strong> überwiegend gewerblich genutztem Gebiet (Industrie-<br />

/Gewerbegebiet)<br />

- die Entfernung zur nächsten Haltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln be-<br />

trägt mehr als 500 m<br />

Anmerkung:<br />

Punktwert<br />

Abschlag Übertrag<br />

16<br />

Punktsumme <strong>der</strong> Abschläge =<br />

Tabelle 2 enthält e<strong>in</strong>ige Bestandteile, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch bei Häusern vorkommen (z.B. Zuschlag<br />

für Garten, zusätzliche Feuerungsanlage, offene Bebauung). Deshalb ist Tabelle 1 auch für<br />

vermietete Häuser anwendbar und es gibt für diesen Gebäudetyp ke<strong>in</strong>e eigene Bewertungstabelle.<br />

Schritt 3: Ermittlung <strong>der</strong> ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

In Tabelle 3 wird aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Tabellen 1 und 2 die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete<br />

ermittelt.<br />

6<br />

3<br />

3<br />

3<br />

2


Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlung <strong>der</strong> Vergleichsmiete<br />

Zeile Beschreibung des Vorgangs Ergebnis<br />

A aus Tabelle 1: Basis-Nettomiete aus Wohnfläche und Baujahr<br />

B aus Tabelle 2: Punktsumme <strong>der</strong> Zuschläge – Punktsumme <strong>der</strong> Abschläge =<br />

C<br />

Umrechnung <strong>der</strong> Punktedifferenz <strong>der</strong> Zu-<br />

/Abschläge <strong>in</strong> Euro/m 2 :<br />

D durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichs-<br />

miete pro m 2 : (Euro/m 2 )<br />

E durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichs-<br />

miete: (Euro)<br />

–<br />

Ergebnis A x Ergebnis B : 100 =<br />

x : 100<br />

Ergebnis A ± Ergebnis C =<br />

±<br />

Ergebnis D x Wohnfläche =<br />

A: Wählen Sie die Basis-Nettomiete <strong>in</strong> Tabelle 1 aus und übertragen Sie diese <strong>in</strong> Tabelle 3.<br />

B: Ermitteln Sie jeweils getrennt die Punktsumme aller Zu- bzw. Abschläge <strong>in</strong> Tabelle 2 und übertragen<br />

Sie diese <strong>in</strong> Tabelle 3. Ziehen Sie anschließend von <strong>der</strong> Punktsumme <strong>der</strong> Zuschläge die<br />

Punktsumme <strong>der</strong> Abschläge ab. Die Punktedifferenz (Ergebnis B) kann auch e<strong>in</strong>en negativen<br />

Wert annehmen, wenn die Abschläge überwiegen. Die Punktsumme entspricht <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

prozentualen Zu-/Abschläge auf die Basis-Nettomiete <strong>in</strong> Tabelle 1.<br />

C: Rechnen Sie die Punktedifferenz <strong>in</strong> Euro/m 2 um, <strong>in</strong>dem Sie die Basis-Nettomiete (Ergebnis A)<br />

mit <strong>der</strong> Punktedifferenz (Ergebnis B) multiplizieren und anschließend durch 100 teilen. Der resultierende<br />

Zu-/Abschlagsbetrag kann wie<strong>der</strong>um negativ se<strong>in</strong>.<br />

D: Berechnen Sie die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m 2 (Ergebnis<br />

D), <strong>in</strong>dem Sie die Summe (bzw. im Falle e<strong>in</strong>es negativen Abschlagbetrags e<strong>in</strong>e Differenz) aus<br />

Basis-Nettomiete (Ergebnis A) und dem Zu-/Abschlagsbetrag (Ergebnis C) bilden.<br />

E: Berechnen Sie die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete (Ergebnis E), <strong>in</strong>dem<br />

Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m 2 und Monat (Ergebnis D) mit<br />

<strong>der</strong> Wohnfläche <strong>der</strong> Wohnung multiplizieren.<br />

Mietpreisspannen: Bei dem <strong>in</strong> Tabelle 3<br />

(Zeile E) ermittelten konkreten Vergleichwert<br />

handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche<br />

Vergleichsmiete, die für e<strong>in</strong>e Wohnung<br />

bestimmter Größe, Art, Ausstattung,<br />

Beschaffenheit und Lage im Schnitt pro Monat<br />

gezahlt wird.<br />

Die Auswertung zeigt allerd<strong>in</strong>gs, dass die<br />

Mietpreise von gleichen Wohnungen erheblich<br />

differieren können. Dies liegt <strong>zum</strong> e<strong>in</strong>em<br />

an <strong>der</strong> Vertragsgestaltungsfreiheit des Wohnungsmarktes<br />

und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en an qualitativen<br />

Unterschieden <strong>der</strong> Wohnwertmerkmale<br />

sowie nicht erfassten Wohnungskriterien, die<br />

x<br />

den Mietpreis ebenfalls mit bestimmen.<br />

Die Miete e<strong>in</strong>er konkreten Wohnung gilt dann<br />

als ortsüblich, wenn sie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />

Spannbreite von Mietpreisen liegt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> sich<br />

zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse<br />

bef<strong>in</strong>den. Diese 2/3-Spanne beläuft<br />

sich <strong>in</strong> <strong>Neumarkt</strong> im Schnitt auf � 15 Prozent<br />

um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche<br />

Vergleichsmiete <strong>in</strong> Tabelle 3. Abweichungen<br />

von <strong>der</strong> ermittelten durchschnittlichen ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete im Rahmen <strong>der</strong><br />

Spannen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e anhand nicht im<br />

Mietspiegel aufgeführter Wohnwertmerkmale<br />

zu begründen.


Anwendungsbeispiel für e<strong>in</strong>e exemplarische Wohnung<br />

Schritt Wohnwertmerkmale Konkrete Angaben Tabellenwerte<br />

Tabelle 1 Wohnfläche 84 m 2<br />

Baujahr 1964<br />

Tabelle 2 Positive Merkmale � Parkettboden<br />

� Wohnlage mit Vorteilen<br />

� selbst nutzbarer Garten vorhanden<br />

Negative Merkmale � alte Doppelfenster<br />

� ke<strong>in</strong>e Fensterläden/Rollläden<br />

5,00 Euro/m 2<br />

Zuschlag Abschlag<br />

Punktsumme <strong>der</strong> Zuschläge bzw. <strong>der</strong> Abschläge 14 6<br />

Ermittlung <strong>der</strong> durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete:<br />

Zeile Beschreibung des Vorgangs Ergebnis<br />

A aus Tabelle 1: Basis-Nettomiete aus Wohnfläche und Baujahr 5,00<br />

B aus Tabelle 2: Punktsumme <strong>der</strong> Zuschläge – Punktsumme <strong>der</strong> Abschläge =<br />

C<br />

Umrechnung <strong>der</strong> Punktedifferenz <strong>der</strong> Zu-<br />

/Abschläge <strong>in</strong> Euro/m 2 :<br />

D durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichs-<br />

miete pro m 2 : (Euro/m 2 )<br />

E durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichs-<br />

miete: (Euro)<br />

14 – 6 8<br />

Ergebnis A x Ergebnis B : 100 =<br />

Auskunft und Beratungsstellen<br />

5,00 x 8 : 100 0,40<br />

Ergebnis A ± Ergebnis C =<br />

5,00 ± 0,40 5,40<br />

Ergebnis D x Wohnfläche =<br />

5,40 x 84 454<br />

� <strong>Stadt</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Rathausplatz 1, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Tel: 09181/255 107, <strong>in</strong>-<br />

fo@neumarkt.de<br />

� Haus- und Grundbesitzervere<strong>in</strong> <strong>Neumarkt</strong> e.V., Pöll<strong>in</strong>ger Hauptstr. 11, 92318 <strong>Neumarkt</strong><br />

i.d.OPf., Tel: 09181/463055, <strong>in</strong>fo@haus-und-grundbesitzervere<strong>in</strong>-neumarkt.de<br />

� Mieterhilfe e.V. Beratungsstelle <strong>Neumarkt</strong>, Klostergasse 22, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Tel:<br />

09181/296253, vere<strong>in</strong>@mieterhilfevere<strong>in</strong>.de<br />

� Mietervere<strong>in</strong> Nürnberg und Umgebung e.V., Schlehengasse 10, 90402 Nürnberg, Tel:<br />

0911/22 029, <strong>in</strong>fo@mietervere<strong>in</strong>-nuernberg.de<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Rathausplatz 1, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

Datenerhebung und Mietspiegelerstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Waltenhofen<br />

2, 93161 S<strong>in</strong>z<strong>in</strong>g<br />

Copyright beim Herausgeber: Alle Rechte vorbehalten. Es ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nicht gestattet, ohne<br />

ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers die Daten des Mietspiegels o<strong>der</strong> Teile daraus zu<br />

vervielfältigen und <strong>in</strong> elektronischen Systemen zu speichern und anzubieten.<br />

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