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Geltendmachung - ver.di Vertrauensleute Straßenbahn

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<strong>Vertrauensleute</strong><strong>ver</strong>sammlung VBS-Verkehr<br />

Mai 2009<br />

Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

auf Grund nicht eingehaltener Zusagen des Vorstandes, gibt es in unserem Betrieb<br />

keine, durch den Gesamtpersonalrat mitbestimmte Verfahrensweise, zur Beschaffung der<br />

Dienstkleidung.<br />

Selbst <strong>di</strong>e im Jahr 2008 praktizierte Art und Weise, entsprach nicht der Zusage des<br />

Vorstandes P, dass für <strong>di</strong>e betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein<br />

zusätzlicher Aufwand entsteht.<br />

Das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats zu <strong>di</strong>esem Tatbestand, musste<br />

gegenüber der obersten Dienstbehörde (Vorstand P) erst im <strong>ver</strong>waltungsgerichtlichen<br />

Beschluss<strong>ver</strong>fahren erstritten werden. Ende 2008 reichte <strong>di</strong>e oberste Dienstbehörde<br />

das Beteiligungs<strong>ver</strong>fahren beim Gesamtpersonalrat ein. Die Vorlage entsprach der bereits<br />

praktizierten Verfahrensweise, <strong>di</strong>e durch den Gesamtpersonalrat in <strong>di</strong>eser Form abzulehnen<br />

war und wurde.<br />

Wir bekräftigten unsere Forderung, nach einer völlig aufwandfreien Regelung!<br />

Zu mindestens aber <strong>di</strong>e Möglichkeit, beim persönlichen Aufsuchen der<br />

Ausgabestelle des Modeinstitutes in der Freizeit, <strong>di</strong>e tatsächlich aufgewendete<br />

Zeit auf dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.<br />

Das Ergebnis, der daraus resultierende Verhandlung nach § 80 PersVG Berlin<br />

zwischen Gesamtpersonalrat und Oberster Dienstbehörde, wurde durch den<br />

Gesamtpersonalrat in seiner Sitzung im Mai abgelehnt.<br />

Da es somit keine kollektive Regelung gibt, hat jede/er Kollegin/Kollege <strong>di</strong>e/der zum<br />

Tragen von Dienstkleidung <strong>ver</strong>pflichtet ist, in<strong>di</strong>vidualrechtlich <strong>di</strong>e Möglichkeit, seine<br />

Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.<br />

Für Kolleginnen und Kollegen für <strong>di</strong>e der § 9 TV-N Berlin zur Anwendung kommt, haben wir<br />

ein <strong>Geltendmachung</strong>sschreiben erarbeitet. Ihr könnt es euch unter dem folgenden<br />

Link: www.<strong>ver</strong><strong>di</strong><strong>ver</strong>trauensleute-strassenbahn.info herunterladen.<br />

Bitte beachtet <strong>di</strong>e tarif<strong>ver</strong>tragliche Ausschlussfrist von 6 Monaten! Liegt euer letzter Besuch<br />

des Modeinstituts länger als 6 Monate zurück könnt ihr <strong>di</strong>esen Anspruch nicht mehr<br />

geltend machen!<br />

Aus unserer Sicht ist es auch nur einmal im Jahr möglich <strong>di</strong>esen Anspruch geltend zu<br />

machen. Da wir nicht davon ausgehen, dass das Unternehmen unseren berechtigten<br />

Forderungen folgen wird, suchen wir noch einige Mitglieder, <strong>di</strong>e bereit sind mit<br />

Unterstützung von <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>, <strong>di</strong>e berechtigten Forderungen ggf. gerichtlich durchzusetzen.<br />

Für Fragen und Hinweise stehen wir Euch wie immer vor Ort oder unter<br />

www.<strong>ver</strong><strong>di</strong><strong>ver</strong>trauensleute-strassenbahn.info zur Verfügung.<br />

Eure <strong>ver</strong>.<strong>di</strong> <strong>Vertrauensleute</strong><br />

www.<strong>ver</strong><strong>di</strong><strong>ver</strong>trauensleute-strassenbahn.info


<strong>Vertrauensleute</strong><strong>ver</strong>sammlung VBS-Verkehr<br />

_______________ ______________ ___________ _______________________<br />

Vorname Name DA Nr. Dienststelle/ Betriebsbereich<br />

Dienstellenleiter i.S. PersVG<br />

Herr Mareck<br />

iPlz 32400<br />

Sehr geehrter Herr Mareck,<br />

im Jahr 2006 bis einschließlich 24. April 2007 wurde mir in der Dienststelle 15, auf der<br />

Grundlage einer Regelungsabrede zwischen Dienststelle und dem zustän<strong>di</strong>gen<br />

Personalrat, der zeitliche Aufwand für den Weg zur nächstgelegenen Ausgabestelle des<br />

Modeinstitutes Berlin pauschal mit einer Zeitgutschrift von 120 Minuten auf meinem<br />

Arbeitszeitkonto abgegolten.<br />

Am ........................... suchte ich in der Zeit von ..…..… bis ..…..… Uhr <strong>di</strong>e<br />

Ausgabestelle ………………..……. des Modeinstitutes Berlin auf, um mein jährliches<br />

Punktekontingent für Dienstkleidung einzulösen.<br />

Als Fahrer <strong>Straßenbahn</strong> bin ich stän<strong>di</strong>ger Dienstkleidungsträger gem.<br />

Dienst<strong>ver</strong>einbarung 05/2001 „Trageordnung für Dienstkleidung“ und somit <strong>ver</strong>pflichtet,<br />

während meines Dienstes Dienstkleidung zu tragen.<br />

Da es mir nicht möglich ist, während meiner Arbeitszeit in den Besitz der Dienstkleidung<br />

zu gelangen, muss ich <strong>di</strong>e Ausgabestelle des Modeinstitutes Berlin in der Freizeit<br />

aufzusuchen. Hierbei ist mir ein persönlicher Zeitaufwand durch den zurückgelegten<br />

Weg zwischen meiner Wohnung, der Ausgabestelle des Modeinstitutes und zurück<br />

sowie einer Aufenthaltszeit, <strong>di</strong>e auf <strong>di</strong>e Warte- und Anprobe Zeit zurückzuführen ist,<br />

entstanden.<br />

Die Wege Zeit setzt sich aus der zu <strong>di</strong>esem Zeitpunkt ermittelten Fahr<strong>ver</strong>bindung aus<br />

der „BVG Fahrinfo“ für Hin- und Rückfahrt von meiner Wohnung zur o. g.<br />

Ausgabestelle, zusammen.<br />

Hiermit mache ich ……….. Minuten als Arbeitszeit, gemäß Protokollerklärung zum<br />

Absatz 1 § 9 TV-N Berlin, geltend und fordere Sie auf, zu <strong>ver</strong>anlassen, dass <strong>di</strong>ese Zeit<br />

nachweislich meinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

…………………………..<br />

Unterschrift<br />

www.<strong>ver</strong><strong>di</strong><strong>ver</strong>trauensleute-strassenbahn.info

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