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Ansuchen um Bewilligung zum Aufstellen von Plakatständern

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Aufstellungsorte:<br />

Katastralgemeinde<br />

Aufstellungsort<br />

(z.B. bei/vor Hausn<strong>um</strong>mer/Grundstücksn<strong>um</strong>mer)<br />

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Auflagen:<br />

Die Plakatständer, Ankündigungs- und Hinweistafeln sowie sonstiger Werbeträger dürfen eine maximale Größe<br />

<strong>von</strong> A0 nicht übersteigen und dürfen frühestens drei Wochen vor dem Termin der Veranstaltung aufgestellt bzw.<br />

angebracht werden.<br />

Die Plakatständer, Ankündigungs- und Hinweistafeln sowie sonstiger Werbeträger müssen bis spätestens drei<br />

Tage nach dem Termin der Veranstaltung vom Aufsteller wieder entfernt werden, ansonsten werden diese <strong>von</strong><br />

den Bediensteten des Bauhofs der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf gegen Kostenersatz entfernt.<br />

Plakatständer, Ankündigungs- und Hinweistafeln sowie sonstiger Werbeträger dürfen nicht aufgestellt bzw.<br />

befestigt werden:<br />

in gestalteten Grünflächen<br />

auf Rohrstehern <strong>von</strong> Verkehrszeichen<br />

Im Bereich <strong>von</strong> weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder<br />

Plakatständer, Ankündigungs- und Hinweistafeln sowie sonstiger Werbeträger dürfen nicht verkehrsbehindernd<br />

und nicht sichtbehindernd aufgestellt werden.<br />

Die Sicherheit, Flüssigkeit und Leichtigkeit des Fahrzeug- und des Fußgängerverkehrs, insbesondere im<br />

Kreuzungsbereich, darf durch die Aufstellung der Plakatständer nicht beeinträchtigt werden.<br />

Durch das <strong>Aufstellen</strong> dürfen Bä<strong>um</strong>e, Sträucher und dergleichen keinen Schaden leiden. Im Schadensfall ist der<br />

Genehmigungswerber z<strong>um</strong> Schadenersatz verpflichtet.<br />

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