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Marktgemeinde: Nappersdorf - Kammersdorf

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<strong>Marktgemeinde</strong>:<strong>Nappersdorf</strong> - <strong>Kammersdorf</strong><br />

Polit. Bezirk: Hollabrunn<br />

Land: Niederösterreich<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> am 29. März 2012<br />

in <strong>Kammersdorf</strong> .<br />

Beginn: 19:32 Uhr<br />

Ende: 20:25 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister Herbert Bauer<br />

Vizebürgermeisterin Maria Schodl<br />

Geschf. GR Gritschenberger Josef<br />

Geschf. GR Josef Hofmann, geb. 1953<br />

Geschf. GR Wilfried Sauberer<br />

GR Reinhard Binder<br />

GR Silvia Czarda<br />

GR Harald Dallinger<br />

GR Franz Eckl<br />

GR Franz Fischer<br />

GR Robert Herzig<br />

GR Josef Hofmann, geb. 1973<br />

GR Andreas Machate<br />

GR Gottfried Spitzer<br />

Anwesend war außerdem:<br />

AL Sabine Dötzl, Schriftführerin<br />

Entschuldigt abwesend waren:<br />

Geschf. GR Gottfried Pompe<br />

GR Bernd Bachmayer<br />

GR Michael Herzig<br />

GR Martin Mayer<br />

GR Reinhard Wimberger<br />

Nicht entschuldigt abwesend war niemand.<br />

Es waren 3 Zuhörer anwesend.<br />

Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.<br />

Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Herbert Bauer<br />

TAGESORDNUNG:<br />

Punkt 1:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />

KG Dürnleis.<br />

Punkt 2:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

1


Punkt 3:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen in der<br />

KG <strong>Kammersdorf</strong> (Wald).<br />

Punkt 4:<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der<br />

KG Dürnleis.<br />

Punkt 5:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (öffentliches<br />

Gut) in der KG Kleinweikersdorf und die Genehmigung des Pachtvertrages.<br />

Punkt 6:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung in der<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

Punkt 7:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend Räumlichkeiten in<br />

2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58.<br />

Punkt 8:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend der Liegenschaft<br />

2023 <strong>Nappersdorf</strong> 108b.<br />

Punkt 9:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am<br />

4. April 2006 unter TOP 12 gefassten Beschlusses.<br />

Punkt 10:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Vorhaben<br />

„Straßenbau“.<br />

Punkt 11:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung<br />

der Drucksteigerungsanlage Haslach.<br />

Punkt 12:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Subvention für den Verschönerungs- und<br />

Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

Punkt 13:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011.<br />

Punkt 14:<br />

Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss gemäß § 115, Abs. 3, NÖ Gemeindeordnung 1973.<br />

VERLAUF DER SITZUNG:<br />

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister nachstehenden Dringlichkeitsantrag:<br />

Dringlichkeitsantrag<br />

Ich stelle den Antrag, gemäß § 46, Abs. 3, NÖ GO 1973, folgende Angelegenheit in die<br />

Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> am<br />

29.03.2012 aufzunehmen:<br />

Vorlage des Berichts über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom<br />

23.03.2012 und der Stellungnahmen des Bürgermeisters und der<br />

Kassenverwalterin.<br />

2


Dieser Tagesordnungspunkt soll als Punkt 1 der heutigen Gemeinderatssitzung aufgenommen werden.<br />

Begründung:<br />

Da die Sitzung des Prüfungsausschusses am 23.03.2012 erfolgt ist, jedoch die Vorberatung und<br />

Antragstellung der zum Wirkungskreis des Gemeinderates gehörenden Angelegenheiten gemäß § 36,<br />

Abs. 2, Z. 1 NÖ GO 1973, bereits am 21.03.2012 erfolgte, wird der gegenständliche<br />

Dringlichkeitsantrag gestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung lautet daher wie folgt:<br />

Punkt 1:<br />

Vorlage des Berichtes über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23.03.2012 und der<br />

Stellungnahmen des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin.<br />

Punkt 2:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />

KG Dürnleis.<br />

Punkt 3:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

Punkt 4:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen in der<br />

KG <strong>Kammersdorf</strong> (Wald).<br />

Punkt 5:<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der<br />

KG Dürnleis.<br />

Punkt 6:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (öffentliches<br />

Gut) in der KG Kleinweikersdorf und die Genehmigung des Pachtvertrages.<br />

Punkt 7:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung in der<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

Punkt 8:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend Räumlichkeiten in<br />

2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58.<br />

Punkt 9:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend der Liegenschaft<br />

2023 <strong>Nappersdorf</strong> 108b.<br />

Punkt 10:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am<br />

4. April 2006 unter TOP 12 gefassten Beschlusses.<br />

Punkt 11:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Vorhaben<br />

„Straßenbau“.<br />

3


Punkt 12:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung<br />

der Drucksteigerungsanlage Haslach.<br />

Punkt 13:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Subvention für den Verschönerungs- und<br />

Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

Punkt 14:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011.<br />

Punkt 15:<br />

Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss gemäß § 115, Abs. 3, NÖ Gemeindeordnung 1973.<br />

Die Vertreter der Wahlparteien haben die Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> vom 15.12.2011 erhalten.<br />

Gegen die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2011 wurden weder schriftliche<br />

noch mündliche Einwendungen eingebracht.<br />

Die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2011 gilt somit als genehmigt.<br />

Punkt 1:<br />

Vorlage des Berichtes über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23.03.2012 und der<br />

Stellungnahmen des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin.<br />

Der Gemeinderat nimmt das Sitzungsprotokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23.03.2012<br />

und der Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin zur Kenntnis.<br />

Punkt 2:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />

KG Dürnleis.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt das gemeindeeigene Grundstück Nr. 471/7, im Ausmaß von 1.471 m², das<br />

gemeindeeigene Grundstück Nr. 471/8, im Ausmaß von 960 m², sowie das gemeindeeigene<br />

Grundstück Nr. 471/9, im Ausmaß von 960 m², alle KG Dürnleis, zum Preis von EUR 4,36/m² an<br />

Dr. Johanna Schabl und Mag. Ferdinand Baumgartner, wohnhaft in 2105 Unterrohrbach, Badgasse<br />

39/2, zu verkaufen. Die Gemeinde behält sich das Wiederkaufsrecht im Sinne der §§ 1068 ff des<br />

Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Gemeinde wird von diesem Recht nur dann<br />

Gebrauch machen, wenn:<br />

1) Die kaufende Partei nicht innerhalb von drei Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die<br />

Gemeinde ein vorschriftsmäßig belegtes Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für die<br />

Errichtung eines Eigenheimes auf dem vertragsgegenständlichen Baugrund bei der Gemeinde<br />

einbringt oder<br />

2) der Bauführer nicht innerhalb von fünf Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages eine<br />

Fertigstellungsanzeige samt vollständiger Beilagen gemäß § 30 Abs. 2 der NÖ BauO 1996 der<br />

Gemeinde vorlegt.<br />

Das Wiederkaufsrecht kann aber auch dann ausgeübt werden, wenn sich herausstellt, dass die<br />

kaufende Partei nicht selbst ein Eigenheim errichten will oder der Baugrund an dritte Personen<br />

weiterverkauft werden soll.<br />

Bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes ist die kaufende Partei verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten<br />

nach Rechtsausübung, der Gemeinde das Eigentum an dem vertragsgegenständlichen Baugrund<br />

zurück zu übertragen.<br />

Die Gemeinde ist dagegen verpflichtet, innerhalb der gleichen Frist den Kaufpreis und den durch<br />

gerichtliche Schätzung festzustellenden Wert des auf dem Baugrund allenfalls errichteten Bauwerkes<br />

hinauszuzahlen.<br />

Das Wiederkaufsrecht ist zu verdinglichen.<br />

Die Kosten für Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben, die in<br />

Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, tragen die Käufer zur Gänze.<br />

4


Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 3:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

1. Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt das lastenfreie Grundstück Parz. Nr. 836/7, EZ. 639,<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong>, im Ausmaß von 854 m² (Eigentümer Leopold Lembacher, 2023 <strong>Nappersdorf</strong> 14) mit<br />

dem lastenfreien Grundstück Parz. Nr. 836/6, EZ. 696, KG <strong>Nappersdorf</strong>, im Ausmaß von 854 m²<br />

(Eigentümer <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>) zu tauschen. Es besteht kein Bauzwang. Die<br />

Kosten für Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben, die in<br />

Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, trägt Leopold Lembacher zur<br />

Gänze.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

2. Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt das gemeindeeigene Grundstück Nr. 836/7, im Ausmaß von 854 m²,<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong>, zum Preis von EUR 9,81/m² an Melanie Reisch, wohnhaft in 1100 Wien,<br />

Per-Albin-Hansonstraße 7/12, zu verkaufen. Die Gemeinde behält sich das Wiederkaufsrecht im Sinne<br />

der §§ 1068 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Gemeinde wird von diesem Recht<br />

nur dann Gebrauch machen, wenn:<br />

1) Die kaufende Partei nicht innerhalb von drei Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die<br />

Gemeinde ein vorschriftsmäßig belegtes Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für die<br />

Errichtung eines Eigenheimes auf dem vertragsgegenständlichen Baugrund bei der Gemeinde<br />

einbringt oder<br />

2) der Bauführer nicht innerhalb von fünf Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages eine<br />

Fertigstellungsanzeige samt vollständiger Beilagen gemäß § 30 Abs. 2 der NÖ BauO 1996 der<br />

Gemeinde vorlegt.<br />

Das Wiederkaufsrecht kann aber auch dann ausgeübt werden, wenn sich herausstellt, dass die<br />

kaufende Partei nicht selbst ein Eigenheim errichten will oder der Baugrund an dritte Personen<br />

weiterverkauft werden soll.<br />

Bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes ist die kaufende Partei verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten<br />

nach Rechtsausübung, der Gemeinde das Eigentum an dem vertragsgegenständlichen Baugrund<br />

zurück zu übertragen.<br />

Die Gemeinde ist dagegen verpflichtet, innerhalb der gleichen Frist den Kaufpreis und den durch<br />

gerichtliche Schätzung festzustellenden Wert des auf dem Baugrund allenfalls errichteten Bauwerkes<br />

hinauszuzahlen.<br />

Das Wiederkaufsrecht ist zu verdinglichen.<br />

Die Kosten für Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben, die in<br />

Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, trägt die Käuferin zur Gänze.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 4:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen in der<br />

KG <strong>Kammersdorf</strong> (Wald).<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindeeigene Grundstück Nr. 1466, im Ausmaß von 8560 m²,<br />

KG <strong>Kammersdorf</strong>, an die Gutsverwaltung Hardegg, 2062 Seefeld-Kadolz, Seefeld 1, nicht zu<br />

verkaufen.<br />

5


Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 5:<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der<br />

KG Dürnleis.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche „1“ des Grundstückes Nr. 556, KG Dürnleis (Eigentümerin<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>), im Ausmaß von 31 m² laut Vermessungsurkunde<br />

(Teilungsplan) des Dipl.-Ing. Dietmar Geiger, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen,<br />

2003 Leitzersdorf, Wiesenerstraße 28, vom 25.11.2011, GZ. 5543, zum Preis von EUR 15,00/m² an<br />

Mag. Reinhard Ruckenstuhl und Gertrude Ruckenstuhl, wohnhaft in 3040 Neulengbach,<br />

Matzelsdorf 12, zu verkaufen. Die Teilfläche „1“ wird mit dem Grundstück Nr. 573, KG Dürnleis – Mag.<br />

Reinhard Ruckenstuhl und Gertrude Ruckenstuhl, 3040 Neulengbach, Matzelsdorf 12 – vereinigt. Die<br />

Kosten für Vermessung, Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben,<br />

die in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, tragen die Käufer zur<br />

Gänze.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 6:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (öffentliches<br />

Gut) in der KG Kleinweikersdorf sowie die Genehmigung und Unterfertigung des Pachtvertrages.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung eines Teiles des gemeindeeigenen Grundstückes,<br />

Ortsried (öffentliches Gut), Parz. Nr. 185, EZ. 375, KG Kleinweikersdorf, im Ausmaß von 15 m², laut<br />

Ansuchen vom 13.03.2012, an Manfred Studnitzka, 2023 Kleinweikersdorf 96, zu einem jährlichen<br />

Pachtschilling in Höhe von € 10,00 (in Wo rten: zehn/00), beginnend mit 01.04.2012, auf unbestimmte<br />

Dauer.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

1 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

13 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 7:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung in der<br />

KG <strong>Nappersdorf</strong> sowie die Genehmigung und Unterfertigung der Nutzungsvereinbarung.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Antrag gestellt.<br />

Punkt 8:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend Räumlichkeiten in<br />

2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Mietvertrag, abgeschlossen zwischen der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>, 2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58, als Vermieterin einerseits und dem<br />

DART VEREIN Ziersdorf, Hollabrunner Straße 31, 3710 Ziersdorf, als Mieter andererseits.<br />

Mietgegenstand ist ein im Haus 2033 <strong>Kammersdorf</strong> Nr. 58 gelegenen Räumlichkeiten, und zwar rechts<br />

vom Haupteingang mit einer Fläche von ca. 68 m². Die Räumlichkeiten bestehen aus zwei Räumen mit<br />

einem Flächenausmaß von 35,78 m² bzw. 13,24 m², Vorraum, WC und einem Abstell- bzw.<br />

Manipulationsraum. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2012 und wird auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum<br />

6


Ende eines jeden Monats aufgekündigt werden. Der monatliche Mietzins beträgt derzeit € 70,00 excl.<br />

20 % USt., die monatlichen Betriebskosten betragen derzeit € 40,15 excl. USt.<br />

Der vorliegende Mietvertrag ist vollinhaltlich Bestandteil dieses Beschlusses und wird dieser<br />

Verhandlungsschrift beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 9:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend der Liegenschaft<br />

2023 <strong>Nappersdorf</strong> 108b.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Mietvertrag, abgeschlossen zwischen der<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>, 2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58, als Vermieterin einerseits und Frau<br />

Erika Geyer, geboren am 04.10.1950, 2181 Dobermannsdorf, Friedhofgasse 239, als Mieterin<br />

andererseits. Mietgegenstand ist die Liegenschaft 2023 <strong>Nappersdorf</strong> Nr. 108b, Grundstück Nr. 337/2,<br />

EZ. 648, KG <strong>Nappersdorf</strong>, mit einer Gesamtfläche von 222 m², bestehend aus einem Gebäude mit<br />

einer Fläche von 72 m², einem Garten mit einer Fläche von 134 m² und einem Schuppen mit einer<br />

Fläche von 16 m². Das Mietverhältnis beginnt am 1. März 2012 und wird auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum<br />

Ende eines jeden Monats aufgekündigt werden. Der monatliche Mietzins beträgt derzeit € 150,00 excl.<br />

10 % USt., die monatlichen Betriebskosten betragen derzeit € 45,47 excl. USt.<br />

Der vorliegende Mietvertrag ist vollinhaltlich Bestandteil dieses Beschlusses und wird dieser<br />

Verhandlungsschrift beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 10:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am<br />

4. April 2006 unter TOP 12 gefassten Beschlusses.<br />

Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

4. April 2006 unter TOP 12, nachstehenden Beschluss gefasst:<br />

Der Gemeinderat beschließt bezüglich der Nutzung des Saales in der Veranstaltungshalle<br />

grundsätzlich nachstehende Vorgangsweise:<br />

1. Der Saal wird grundsätzlich nur an gemeinnützige Organisationen, Vereine und<br />

Personengruppen, die eine Veranstaltung im allgemeinen Interesse im Saal abhalten wollen,<br />

und an den Pächter des Gasthauses in der Veranstaltungshalle vergeben.<br />

2. Die Nutzungsgebühr für eine Veranstaltung bis zu 24 Stunden beträgt für die gemeinnützigen<br />

Organisationen, Vereine und Personengruppen, die eine Veranstaltung im allgemeinen<br />

Interesse im Saal abhalten wollen € 50,00 inkl. 20 % Ust. inkl. allgemeiner<br />

Gebäudebetriebskosten, exkl. erforderliche Aufwendungen für Reinigung, Müllentsorgung.<br />

3. Die Nutzungsgebühr für eine Veranstaltung bis zu 24 Stunden beträgt für den Pächter des<br />

Gasthauses in der Veranstaltungshalle € 120,00 inkl. 20 % Ust. inkl. allgemeiner<br />

Gebäudebetriebskosten, exkl. erforderliche Aufwendungen für Reinigung, Müllentsorgung.<br />

4. Für den Fall, dass der Pächter des Gasthauses in der Veranstaltungshalle den Saal für die<br />

Bewirtung anlässlich eines Begräbnisses benötigt, beträgt die Nutzungsgebühr € 50,00 inkl.<br />

20 % Ust. inkl. allgemeiner Gebäudebetriebskosten, exkl. erforderliche Aufwendungen für<br />

Reinigung, Müllentsorgung.<br />

5. Für die allgemeine Reinigung und Pflege des Saales ist im Rahmen des Pachtvertrages der<br />

Pächter des Gasthauses in der Veranstaltungshalle verantwortlich.<br />

7


6. Jeder Nutzungsberechtigte hat spätestens am Tag nach einer Veranstaltung den Saal in jenem<br />

Zustand zu bringen, indem er ihn angefunden hat.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am 4. April 2006 unter<br />

TOP 12 gefassten Beschlusses bezüglich der grundsätzlichen Vorgangsweise für die Nutzung des<br />

Saales in der Veranstaltungshalle wie folgt:<br />

1. bis 2. wie bisher.<br />

3. Die Nutzungsgebühr für eine Veranstaltung bis zu maximal 5 Stunden beträgt für den Pächter<br />

des Gasthauses in der Veranstaltungshalle € 50,00 inkl. 20 % Ust., die Nutzungsgebühr für<br />

eine Veranstaltung von 6 bis zu 24 Stunden beträgt für den Pächter des Gasthauses in der<br />

Veranstaltungshalle € 120,00 inkl. 20 % Ust. inkl. allgemeiner Gebäudebetriebskosten,<br />

exkl. erforderliche Aufwendungen für Reinigung, Müllentsorgung.<br />

4 bis 6. wie bisher.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 11:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Vorhaben<br />

„Straßenbau“.<br />

1. Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Firma Strabag AG, 2136 Laa an der Thaya, Ruhhofstraße 93, mit der<br />

Herstellung der Aussenanlagen sowie der Zufahrtsstraße beim FF-Haus <strong>Nappersdorf</strong> und<br />

Kleinweikersdorf, laut Angebot Nr. 11026756, vom 28.06.2011, bis zu einem max. Gesamtwert von<br />

€ 50.307,91 exkl. 20 % USt. zu beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

2. Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Firma Strabag AG, 2136 Laa an der Thaya, Ruhhofstraße 93, mit den<br />

Straßenbauarbeiten im Bereich der Liegenschaften Mörth und der Siedlungsstraße Dürnleis, laut Angebot<br />

Nr. 11045989, vom 19.09.2011, bis zu einem max. Gesamtwert von € 20.121,58 exkl. 20 % USt. zu<br />

beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 12:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung<br />

der Drucksteigerungsanlage Haslach.<br />

1. Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Firma Forstlechner Installationstechnik GmbH, 4320 Perg,<br />

Kramelsbergstraße 11, mit den Installationsarbeiten für die Sanierung der Drucksteigerungsanlage<br />

Haslach , laut Angebot Nr. NO2258/2, vom 12.03.2012, bis zu einem max. Gesamtwert von € 15.864,71<br />

exkl. 20 % USt., laut Vergabevorschlag von DI Josef Pabinger, zu beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

8


2. Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Firma Bmst. Ing. Daniel Barbenetz, 2041 Wullersdorf,<br />

Ing. Hans Brabenetz-Straße 1, mit den Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Drucksteigerungsanlage<br />

Haslach, laut Angebot Nr. 051C / 23604, vom 08.03.2012, bis zu einem max. Gesamtwert von<br />

€ 12.872,40 exkl. 20 % USt., laut Vergabevorschlag von DI Josef Pabinger, zu beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 13:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Subvention für den Verschönerungs- und<br />

Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong>.<br />

Antrag von GR Harald Dallinger:<br />

Der Gemeinderat beschließt dem Verschönerungs- und Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong> für das<br />

Vorhaben „Sanierung der Sanitäranlage in der Kellergasse <strong>Nappersdorf</strong>, für Lieferungen und<br />

Leistungen, eine Subvention für den in Höhe von € 6.000,00, zu gewähren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

4 Stimmen für den Antrag von GR Harald Dallinger<br />

GR Silvia Czarda<br />

GR Josef Hofmann, geb. 1973<br />

GR Gottfried Spitzer<br />

9 Stimmen Bürgermeister Herbert Bauer<br />

Vizebürgermeisterin Maria Schodl<br />

Geschf. GR Josef Gitschenberger<br />

Geschf. GR Josef Hofmann, geb. 1953<br />

GR Reinhard Binder<br />

GR Franz Eckl<br />

GR Franz Fischer<br />

GR Robert Herzig<br />

GR Andreas Machate<br />

1 Stimmenthaltungen Geschf. GR Wilfried Sauberer<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt dem Verschönerungs- und Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong> für das<br />

Vorhaben „Sanierung der Sanitäranlage in der Kellergasse <strong>Nappersdorf</strong>, Grundstück Parz. Nr. 454/2,<br />

EZ. 566, KG <strong>Nappersdorf</strong>“ eine Subvention inklusive möglich lukrierter Förderungen in Höhe von<br />

€ 10.000,00 zu gewähren.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

9 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

4 Gegenstimmen GR Silvia Czarda<br />

GR Harald Dallinger<br />

GR Josef Hofmann, geb. 1973<br />

GR Gottfried Spitzer<br />

1 Stimmenthaltungen Geschf. GR Wilfried Sauberer<br />

Punkt 14:<br />

Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011.<br />

Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011 ist in der Zeit vom 14.03.2012 bis 28.03.2012 zur<br />

allgemeinen Einsichtnahme aufgelegen. Es wurden keine schriftlichen Stellungnahmen (Erinnerungen)<br />

beim Gemeindeamt eingebracht. Der Entwurf des Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011<br />

wurde vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2012 geprüft.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 mit<br />

folgenden Änderungen gegenüber dem zur Einsichtnahme aufgelegten Rechnungsabschluss für das<br />

Haushaltsjahr 2011:<br />

9


Auf der Haushaltsstelle 2/980000+960000 (formeller Hausha ltsausgleich) wurde die vom Amt der<br />

Niederösterreichischen Landesregierung mit Schreiben vom 20.12.2011 bewilligte „Hilfe zum<br />

Haushaltsausgleich“ in Höhe von € 170.000,00 ins Anordnungssoll gestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />

0 Gegenstimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Punkt 15:<br />

Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss gemäß § 115, Abs. 3, NÖ Gemeindeordnung 1973.<br />

In der Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> am 19.04.2010<br />

wurde die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses mit fünf bestimmt (gemäß § 30 der<br />

NÖ GO 1973 muss die Zahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses 20 % der Zahl der Mitglieder<br />

des Gemeinderates, aufgerundet auf die nächsthöhere ungerade Zahl betragen).<br />

Gemäß § 113 Abs. 1 NÖ GO 1973 hat Gemeinderat Andreas Machate auf sein Amt als Mitglied des<br />

Prüfungsausschusses verzichtet. Aus diesem Grund muss eine Ergänzungswahl in den<br />

Prüfungsausschuss durchgeführt werden.<br />

Für die Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss wird folgender Wahlvorschlag eingebracht:<br />

Von der Partei Sozialdemokraten und Unabhängige (S&U): Gemeinderat Franz Eckl<br />

Die Wahl wird mittels Stimmzettel durchgeführt.<br />

Als Stimmenzähler werden die Gemeinderäte Reinhard Binder (S&U) und Gottfried Spitzer (ÖVP)<br />

bestimmt.<br />

1.) Abstimmung über den Wahlvorschlag der Sozialdemokraten und Unabhängige (S&U):<br />

Nach Vornahme der Stimmenzählung verkündet der Bürgermeister folgendes Abstimmungsergebnis:<br />

Von den 14 abgegebenen Stimmzetteln entfallen auf den Kandidaten Gemeinderat Franz Eckl,<br />

1 ungültige Stimmen und 13 gültige Stimmen.<br />

Der Gemeinderat Franz Eckl ist daher zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.<br />

Über Befragen durch den Bürgermeister erklärt Gemeinderat Franz Eckl, dass er die Wahl als Mitglied<br />

in den Prüfungsausschuss annimmt.<br />

Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 20:25 Uhr.<br />

10

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