Marktgemeinde: Nappersdorf - Kammersdorf
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<strong>Marktgemeinde</strong>:<strong>Nappersdorf</strong> - <strong>Kammersdorf</strong><br />
Polit. Bezirk: Hollabrunn<br />
Land: Niederösterreich<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> am 29. März 2012<br />
in <strong>Kammersdorf</strong> .<br />
Beginn: 19:32 Uhr<br />
Ende: 20:25 Uhr<br />
Anwesend waren:<br />
Bürgermeister Herbert Bauer<br />
Vizebürgermeisterin Maria Schodl<br />
Geschf. GR Gritschenberger Josef<br />
Geschf. GR Josef Hofmann, geb. 1953<br />
Geschf. GR Wilfried Sauberer<br />
GR Reinhard Binder<br />
GR Silvia Czarda<br />
GR Harald Dallinger<br />
GR Franz Eckl<br />
GR Franz Fischer<br />
GR Robert Herzig<br />
GR Josef Hofmann, geb. 1973<br />
GR Andreas Machate<br />
GR Gottfried Spitzer<br />
Anwesend war außerdem:<br />
AL Sabine Dötzl, Schriftführerin<br />
Entschuldigt abwesend waren:<br />
Geschf. GR Gottfried Pompe<br />
GR Bernd Bachmayer<br />
GR Michael Herzig<br />
GR Martin Mayer<br />
GR Reinhard Wimberger<br />
Nicht entschuldigt abwesend war niemand.<br />
Es waren 3 Zuhörer anwesend.<br />
Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.<br />
Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Herbert Bauer<br />
TAGESORDNUNG:<br />
Punkt 1:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />
KG Dürnleis.<br />
Punkt 2:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
1
Punkt 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen in der<br />
KG <strong>Kammersdorf</strong> (Wald).<br />
Punkt 4:<br />
Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der<br />
KG Dürnleis.<br />
Punkt 5:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (öffentliches<br />
Gut) in der KG Kleinweikersdorf und die Genehmigung des Pachtvertrages.<br />
Punkt 6:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung in der<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
Punkt 7:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend Räumlichkeiten in<br />
2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58.<br />
Punkt 8:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend der Liegenschaft<br />
2023 <strong>Nappersdorf</strong> 108b.<br />
Punkt 9:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am<br />
4. April 2006 unter TOP 12 gefassten Beschlusses.<br />
Punkt 10:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Vorhaben<br />
„Straßenbau“.<br />
Punkt 11:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung<br />
der Drucksteigerungsanlage Haslach.<br />
Punkt 12:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Subvention für den Verschönerungs- und<br />
Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
Punkt 13:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011.<br />
Punkt 14:<br />
Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss gemäß § 115, Abs. 3, NÖ Gemeindeordnung 1973.<br />
VERLAUF DER SITZUNG:<br />
Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister nachstehenden Dringlichkeitsantrag:<br />
Dringlichkeitsantrag<br />
Ich stelle den Antrag, gemäß § 46, Abs. 3, NÖ GO 1973, folgende Angelegenheit in die<br />
Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> am<br />
29.03.2012 aufzunehmen:<br />
Vorlage des Berichts über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom<br />
23.03.2012 und der Stellungnahmen des Bürgermeisters und der<br />
Kassenverwalterin.<br />
2
Dieser Tagesordnungspunkt soll als Punkt 1 der heutigen Gemeinderatssitzung aufgenommen werden.<br />
Begründung:<br />
Da die Sitzung des Prüfungsausschusses am 23.03.2012 erfolgt ist, jedoch die Vorberatung und<br />
Antragstellung der zum Wirkungskreis des Gemeinderates gehörenden Angelegenheiten gemäß § 36,<br />
Abs. 2, Z. 1 NÖ GO 1973, bereits am 21.03.2012 erfolgte, wird der gegenständliche<br />
Dringlichkeitsantrag gestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung lautet daher wie folgt:<br />
Punkt 1:<br />
Vorlage des Berichtes über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23.03.2012 und der<br />
Stellungnahmen des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin.<br />
Punkt 2:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />
KG Dürnleis.<br />
Punkt 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
Punkt 4:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen in der<br />
KG <strong>Kammersdorf</strong> (Wald).<br />
Punkt 5:<br />
Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der<br />
KG Dürnleis.<br />
Punkt 6:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (öffentliches<br />
Gut) in der KG Kleinweikersdorf und die Genehmigung des Pachtvertrages.<br />
Punkt 7:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung in der<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
Punkt 8:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend Räumlichkeiten in<br />
2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58.<br />
Punkt 9:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend der Liegenschaft<br />
2023 <strong>Nappersdorf</strong> 108b.<br />
Punkt 10:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am<br />
4. April 2006 unter TOP 12 gefassten Beschlusses.<br />
Punkt 11:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Vorhaben<br />
„Straßenbau“.<br />
3
Punkt 12:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung<br />
der Drucksteigerungsanlage Haslach.<br />
Punkt 13:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Subvention für den Verschönerungs- und<br />
Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
Punkt 14:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011.<br />
Punkt 15:<br />
Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss gemäß § 115, Abs. 3, NÖ Gemeindeordnung 1973.<br />
Die Vertreter der Wahlparteien haben die Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> vom 15.12.2011 erhalten.<br />
Gegen die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2011 wurden weder schriftliche<br />
noch mündliche Einwendungen eingebracht.<br />
Die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2011 gilt somit als genehmigt.<br />
Punkt 1:<br />
Vorlage des Berichtes über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23.03.2012 und der<br />
Stellungnahmen des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin.<br />
Der Gemeinderat nimmt das Sitzungsprotokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23.03.2012<br />
und der Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin zur Kenntnis.<br />
Punkt 2:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />
KG Dürnleis.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt das gemeindeeigene Grundstück Nr. 471/7, im Ausmaß von 1.471 m², das<br />
gemeindeeigene Grundstück Nr. 471/8, im Ausmaß von 960 m², sowie das gemeindeeigene<br />
Grundstück Nr. 471/9, im Ausmaß von 960 m², alle KG Dürnleis, zum Preis von EUR 4,36/m² an<br />
Dr. Johanna Schabl und Mag. Ferdinand Baumgartner, wohnhaft in 2105 Unterrohrbach, Badgasse<br />
39/2, zu verkaufen. Die Gemeinde behält sich das Wiederkaufsrecht im Sinne der §§ 1068 ff des<br />
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Gemeinde wird von diesem Recht nur dann<br />
Gebrauch machen, wenn:<br />
1) Die kaufende Partei nicht innerhalb von drei Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die<br />
Gemeinde ein vorschriftsmäßig belegtes Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für die<br />
Errichtung eines Eigenheimes auf dem vertragsgegenständlichen Baugrund bei der Gemeinde<br />
einbringt oder<br />
2) der Bauführer nicht innerhalb von fünf Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages eine<br />
Fertigstellungsanzeige samt vollständiger Beilagen gemäß § 30 Abs. 2 der NÖ BauO 1996 der<br />
Gemeinde vorlegt.<br />
Das Wiederkaufsrecht kann aber auch dann ausgeübt werden, wenn sich herausstellt, dass die<br />
kaufende Partei nicht selbst ein Eigenheim errichten will oder der Baugrund an dritte Personen<br />
weiterverkauft werden soll.<br />
Bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes ist die kaufende Partei verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten<br />
nach Rechtsausübung, der Gemeinde das Eigentum an dem vertragsgegenständlichen Baugrund<br />
zurück zu übertragen.<br />
Die Gemeinde ist dagegen verpflichtet, innerhalb der gleichen Frist den Kaufpreis und den durch<br />
gerichtliche Schätzung festzustellenden Wert des auf dem Baugrund allenfalls errichteten Bauwerkes<br />
hinauszuzahlen.<br />
Das Wiederkaufsrecht ist zu verdinglichen.<br />
Die Kosten für Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben, die in<br />
Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, tragen die Käufer zur Gänze.<br />
4
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen (Bauplatz) in der<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
1. Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt das lastenfreie Grundstück Parz. Nr. 836/7, EZ. 639,<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong>, im Ausmaß von 854 m² (Eigentümer Leopold Lembacher, 2023 <strong>Nappersdorf</strong> 14) mit<br />
dem lastenfreien Grundstück Parz. Nr. 836/6, EZ. 696, KG <strong>Nappersdorf</strong>, im Ausmaß von 854 m²<br />
(Eigentümer <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>) zu tauschen. Es besteht kein Bauzwang. Die<br />
Kosten für Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben, die in<br />
Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, trägt Leopold Lembacher zur<br />
Gänze.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
2. Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt das gemeindeeigene Grundstück Nr. 836/7, im Ausmaß von 854 m²,<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong>, zum Preis von EUR 9,81/m² an Melanie Reisch, wohnhaft in 1100 Wien,<br />
Per-Albin-Hansonstraße 7/12, zu verkaufen. Die Gemeinde behält sich das Wiederkaufsrecht im Sinne<br />
der §§ 1068 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Gemeinde wird von diesem Recht<br />
nur dann Gebrauch machen, wenn:<br />
1) Die kaufende Partei nicht innerhalb von drei Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die<br />
Gemeinde ein vorschriftsmäßig belegtes Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für die<br />
Errichtung eines Eigenheimes auf dem vertragsgegenständlichen Baugrund bei der Gemeinde<br />
einbringt oder<br />
2) der Bauführer nicht innerhalb von fünf Jahren nach Unterfertigung dieses Vertrages eine<br />
Fertigstellungsanzeige samt vollständiger Beilagen gemäß § 30 Abs. 2 der NÖ BauO 1996 der<br />
Gemeinde vorlegt.<br />
Das Wiederkaufsrecht kann aber auch dann ausgeübt werden, wenn sich herausstellt, dass die<br />
kaufende Partei nicht selbst ein Eigenheim errichten will oder der Baugrund an dritte Personen<br />
weiterverkauft werden soll.<br />
Bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes ist die kaufende Partei verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten<br />
nach Rechtsausübung, der Gemeinde das Eigentum an dem vertragsgegenständlichen Baugrund<br />
zurück zu übertragen.<br />
Die Gemeinde ist dagegen verpflichtet, innerhalb der gleichen Frist den Kaufpreis und den durch<br />
gerichtliche Schätzung festzustellenden Wert des auf dem Baugrund allenfalls errichteten Bauwerkes<br />
hinauszuzahlen.<br />
Das Wiederkaufsrecht ist zu verdinglichen.<br />
Die Kosten für Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben, die in<br />
Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, trägt die Käuferin zur Gänze.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 4:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen in der<br />
KG <strong>Kammersdorf</strong> (Wald).<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindeeigene Grundstück Nr. 1466, im Ausmaß von 8560 m²,<br />
KG <strong>Kammersdorf</strong>, an die Gutsverwaltung Hardegg, 2062 Seefeld-Kadolz, Seefeld 1, nicht zu<br />
verkaufen.<br />
5
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 5:<br />
Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch, Grundankauf bzw. Grundverkauf in der<br />
KG Dürnleis.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche „1“ des Grundstückes Nr. 556, KG Dürnleis (Eigentümerin<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>), im Ausmaß von 31 m² laut Vermessungsurkunde<br />
(Teilungsplan) des Dipl.-Ing. Dietmar Geiger, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen,<br />
2003 Leitzersdorf, Wiesenerstraße 28, vom 25.11.2011, GZ. 5543, zum Preis von EUR 15,00/m² an<br />
Mag. Reinhard Ruckenstuhl und Gertrude Ruckenstuhl, wohnhaft in 3040 Neulengbach,<br />
Matzelsdorf 12, zu verkaufen. Die Teilfläche „1“ wird mit dem Grundstück Nr. 573, KG Dürnleis – Mag.<br />
Reinhard Ruckenstuhl und Gertrude Ruckenstuhl, 3040 Neulengbach, Matzelsdorf 12 – vereinigt. Die<br />
Kosten für Vermessung, Vertragserrichtung und Verbücherung sowie jegliche Steuern und Abgaben,<br />
die in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Grundstücksgeschäft stehen, tragen die Käufer zur<br />
Gänze.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 6:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (öffentliches<br />
Gut) in der KG Kleinweikersdorf sowie die Genehmigung und Unterfertigung des Pachtvertrages.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung eines Teiles des gemeindeeigenen Grundstückes,<br />
Ortsried (öffentliches Gut), Parz. Nr. 185, EZ. 375, KG Kleinweikersdorf, im Ausmaß von 15 m², laut<br />
Ansuchen vom 13.03.2012, an Manfred Studnitzka, 2023 Kleinweikersdorf 96, zu einem jährlichen<br />
Pachtschilling in Höhe von € 10,00 (in Wo rten: zehn/00), beginnend mit 01.04.2012, auf unbestimmte<br />
Dauer.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
1 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
13 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 7:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung in der<br />
KG <strong>Nappersdorf</strong> sowie die Genehmigung und Unterfertigung der Nutzungsvereinbarung.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Antrag gestellt.<br />
Punkt 8:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend Räumlichkeiten in<br />
2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Mietvertrag, abgeschlossen zwischen der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>, 2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58, als Vermieterin einerseits und dem<br />
DART VEREIN Ziersdorf, Hollabrunner Straße 31, 3710 Ziersdorf, als Mieter andererseits.<br />
Mietgegenstand ist ein im Haus 2033 <strong>Kammersdorf</strong> Nr. 58 gelegenen Räumlichkeiten, und zwar rechts<br />
vom Haupteingang mit einer Fläche von ca. 68 m². Die Räumlichkeiten bestehen aus zwei Räumen mit<br />
einem Flächenausmaß von 35,78 m² bzw. 13,24 m², Vorraum, WC und einem Abstell- bzw.<br />
Manipulationsraum. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2012 und wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum<br />
6
Ende eines jeden Monats aufgekündigt werden. Der monatliche Mietzins beträgt derzeit € 70,00 excl.<br />
20 % USt., die monatlichen Betriebskosten betragen derzeit € 40,15 excl. USt.<br />
Der vorliegende Mietvertrag ist vollinhaltlich Bestandteil dieses Beschlusses und wird dieser<br />
Verhandlungsschrift beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 9:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Mietvertrages betreffend der Liegenschaft<br />
2023 <strong>Nappersdorf</strong> 108b.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Mietvertrag, abgeschlossen zwischen der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong>, 2033 <strong>Kammersdorf</strong> 58, als Vermieterin einerseits und Frau<br />
Erika Geyer, geboren am 04.10.1950, 2181 Dobermannsdorf, Friedhofgasse 239, als Mieterin<br />
andererseits. Mietgegenstand ist die Liegenschaft 2023 <strong>Nappersdorf</strong> Nr. 108b, Grundstück Nr. 337/2,<br />
EZ. 648, KG <strong>Nappersdorf</strong>, mit einer Gesamtfläche von 222 m², bestehend aus einem Gebäude mit<br />
einer Fläche von 72 m², einem Garten mit einer Fläche von 134 m² und einem Schuppen mit einer<br />
Fläche von 16 m². Das Mietverhältnis beginnt am 1. März 2012 und wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum<br />
Ende eines jeden Monats aufgekündigt werden. Der monatliche Mietzins beträgt derzeit € 150,00 excl.<br />
10 % USt., die monatlichen Betriebskosten betragen derzeit € 45,47 excl. USt.<br />
Der vorliegende Mietvertrag ist vollinhaltlich Bestandteil dieses Beschlusses und wird dieser<br />
Verhandlungsschrift beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 10:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am<br />
4. April 2006 unter TOP 12 gefassten Beschlusses.<br />
Der Gemeinderat der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
4. April 2006 unter TOP 12, nachstehenden Beschluss gefasst:<br />
Der Gemeinderat beschließt bezüglich der Nutzung des Saales in der Veranstaltungshalle<br />
grundsätzlich nachstehende Vorgangsweise:<br />
1. Der Saal wird grundsätzlich nur an gemeinnützige Organisationen, Vereine und<br />
Personengruppen, die eine Veranstaltung im allgemeinen Interesse im Saal abhalten wollen,<br />
und an den Pächter des Gasthauses in der Veranstaltungshalle vergeben.<br />
2. Die Nutzungsgebühr für eine Veranstaltung bis zu 24 Stunden beträgt für die gemeinnützigen<br />
Organisationen, Vereine und Personengruppen, die eine Veranstaltung im allgemeinen<br />
Interesse im Saal abhalten wollen € 50,00 inkl. 20 % Ust. inkl. allgemeiner<br />
Gebäudebetriebskosten, exkl. erforderliche Aufwendungen für Reinigung, Müllentsorgung.<br />
3. Die Nutzungsgebühr für eine Veranstaltung bis zu 24 Stunden beträgt für den Pächter des<br />
Gasthauses in der Veranstaltungshalle € 120,00 inkl. 20 % Ust. inkl. allgemeiner<br />
Gebäudebetriebskosten, exkl. erforderliche Aufwendungen für Reinigung, Müllentsorgung.<br />
4. Für den Fall, dass der Pächter des Gasthauses in der Veranstaltungshalle den Saal für die<br />
Bewirtung anlässlich eines Begräbnisses benötigt, beträgt die Nutzungsgebühr € 50,00 inkl.<br />
20 % Ust. inkl. allgemeiner Gebäudebetriebskosten, exkl. erforderliche Aufwendungen für<br />
Reinigung, Müllentsorgung.<br />
5. Für die allgemeine Reinigung und Pflege des Saales ist im Rahmen des Pachtvertrages der<br />
Pächter des Gasthauses in der Veranstaltungshalle verantwortlich.<br />
7
6. Jeder Nutzungsberechtigte hat spätestens am Tag nach einer Veranstaltung den Saal in jenem<br />
Zustand zu bringen, indem er ihn angefunden hat.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Abänderung des in der Gemeinderatssitzung am 4. April 2006 unter<br />
TOP 12 gefassten Beschlusses bezüglich der grundsätzlichen Vorgangsweise für die Nutzung des<br />
Saales in der Veranstaltungshalle wie folgt:<br />
1. bis 2. wie bisher.<br />
3. Die Nutzungsgebühr für eine Veranstaltung bis zu maximal 5 Stunden beträgt für den Pächter<br />
des Gasthauses in der Veranstaltungshalle € 50,00 inkl. 20 % Ust., die Nutzungsgebühr für<br />
eine Veranstaltung von 6 bis zu 24 Stunden beträgt für den Pächter des Gasthauses in der<br />
Veranstaltungshalle € 120,00 inkl. 20 % Ust. inkl. allgemeiner Gebäudebetriebskosten,<br />
exkl. erforderliche Aufwendungen für Reinigung, Müllentsorgung.<br />
4 bis 6. wie bisher.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 11:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Vorhaben<br />
„Straßenbau“.<br />
1. Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Firma Strabag AG, 2136 Laa an der Thaya, Ruhhofstraße 93, mit der<br />
Herstellung der Aussenanlagen sowie der Zufahrtsstraße beim FF-Haus <strong>Nappersdorf</strong> und<br />
Kleinweikersdorf, laut Angebot Nr. 11026756, vom 28.06.2011, bis zu einem max. Gesamtwert von<br />
€ 50.307,91 exkl. 20 % USt. zu beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
2. Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Firma Strabag AG, 2136 Laa an der Thaya, Ruhhofstraße 93, mit den<br />
Straßenbauarbeiten im Bereich der Liegenschaften Mörth und der Siedlungsstraße Dürnleis, laut Angebot<br />
Nr. 11045989, vom 19.09.2011, bis zu einem max. Gesamtwert von € 20.121,58 exkl. 20 % USt. zu<br />
beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 12:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die Sanierung<br />
der Drucksteigerungsanlage Haslach.<br />
1. Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Firma Forstlechner Installationstechnik GmbH, 4320 Perg,<br />
Kramelsbergstraße 11, mit den Installationsarbeiten für die Sanierung der Drucksteigerungsanlage<br />
Haslach , laut Angebot Nr. NO2258/2, vom 12.03.2012, bis zu einem max. Gesamtwert von € 15.864,71<br />
exkl. 20 % USt., laut Vergabevorschlag von DI Josef Pabinger, zu beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
8
2. Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Firma Bmst. Ing. Daniel Barbenetz, 2041 Wullersdorf,<br />
Ing. Hans Brabenetz-Straße 1, mit den Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Drucksteigerungsanlage<br />
Haslach, laut Angebot Nr. 051C / 23604, vom 08.03.2012, bis zu einem max. Gesamtwert von<br />
€ 12.872,40 exkl. 20 % USt., laut Vergabevorschlag von DI Josef Pabinger, zu beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 13:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Subvention für den Verschönerungs- und<br />
Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong>.<br />
Antrag von GR Harald Dallinger:<br />
Der Gemeinderat beschließt dem Verschönerungs- und Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong> für das<br />
Vorhaben „Sanierung der Sanitäranlage in der Kellergasse <strong>Nappersdorf</strong>, für Lieferungen und<br />
Leistungen, eine Subvention für den in Höhe von € 6.000,00, zu gewähren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
4 Stimmen für den Antrag von GR Harald Dallinger<br />
GR Silvia Czarda<br />
GR Josef Hofmann, geb. 1973<br />
GR Gottfried Spitzer<br />
9 Stimmen Bürgermeister Herbert Bauer<br />
Vizebürgermeisterin Maria Schodl<br />
Geschf. GR Josef Gitschenberger<br />
Geschf. GR Josef Hofmann, geb. 1953<br />
GR Reinhard Binder<br />
GR Franz Eckl<br />
GR Franz Fischer<br />
GR Robert Herzig<br />
GR Andreas Machate<br />
1 Stimmenthaltungen Geschf. GR Wilfried Sauberer<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt dem Verschönerungs- und Dorferneuerungsverein <strong>Nappersdorf</strong> für das<br />
Vorhaben „Sanierung der Sanitäranlage in der Kellergasse <strong>Nappersdorf</strong>, Grundstück Parz. Nr. 454/2,<br />
EZ. 566, KG <strong>Nappersdorf</strong>“ eine Subvention inklusive möglich lukrierter Förderungen in Höhe von<br />
€ 10.000,00 zu gewähren.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
9 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
4 Gegenstimmen GR Silvia Czarda<br />
GR Harald Dallinger<br />
GR Josef Hofmann, geb. 1973<br />
GR Gottfried Spitzer<br />
1 Stimmenthaltungen Geschf. GR Wilfried Sauberer<br />
Punkt 14:<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011.<br />
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011 ist in der Zeit vom 14.03.2012 bis 28.03.2012 zur<br />
allgemeinen Einsichtnahme aufgelegen. Es wurden keine schriftlichen Stellungnahmen (Erinnerungen)<br />
beim Gemeindeamt eingebracht. Der Entwurf des Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011<br />
wurde vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2012 geprüft.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 mit<br />
folgenden Änderungen gegenüber dem zur Einsichtnahme aufgelegten Rechnungsabschluss für das<br />
Haushaltsjahr 2011:<br />
9
Auf der Haushaltsstelle 2/980000+960000 (formeller Hausha ltsausgleich) wurde die vom Amt der<br />
Niederösterreichischen Landesregierung mit Schreiben vom 20.12.2011 bewilligte „Hilfe zum<br />
Haushaltsausgleich“ in Höhe von € 170.000,00 ins Anordnungssoll gestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Stimmen für den Antrag des Bürgermeisters<br />
0 Gegenstimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Punkt 15:<br />
Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss gemäß § 115, Abs. 3, NÖ Gemeindeordnung 1973.<br />
In der Sitzung des Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Nappersdorf</strong>-<strong>Kammersdorf</strong> am 19.04.2010<br />
wurde die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses mit fünf bestimmt (gemäß § 30 der<br />
NÖ GO 1973 muss die Zahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses 20 % der Zahl der Mitglieder<br />
des Gemeinderates, aufgerundet auf die nächsthöhere ungerade Zahl betragen).<br />
Gemäß § 113 Abs. 1 NÖ GO 1973 hat Gemeinderat Andreas Machate auf sein Amt als Mitglied des<br />
Prüfungsausschusses verzichtet. Aus diesem Grund muss eine Ergänzungswahl in den<br />
Prüfungsausschuss durchgeführt werden.<br />
Für die Ergänzungswahl in den Prüfungsausschuss wird folgender Wahlvorschlag eingebracht:<br />
Von der Partei Sozialdemokraten und Unabhängige (S&U): Gemeinderat Franz Eckl<br />
Die Wahl wird mittels Stimmzettel durchgeführt.<br />
Als Stimmenzähler werden die Gemeinderäte Reinhard Binder (S&U) und Gottfried Spitzer (ÖVP)<br />
bestimmt.<br />
1.) Abstimmung über den Wahlvorschlag der Sozialdemokraten und Unabhängige (S&U):<br />
Nach Vornahme der Stimmenzählung verkündet der Bürgermeister folgendes Abstimmungsergebnis:<br />
Von den 14 abgegebenen Stimmzetteln entfallen auf den Kandidaten Gemeinderat Franz Eckl,<br />
1 ungültige Stimmen und 13 gültige Stimmen.<br />
Der Gemeinderat Franz Eckl ist daher zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.<br />
Über Befragen durch den Bürgermeister erklärt Gemeinderat Franz Eckl, dass er die Wahl als Mitglied<br />
in den Prüfungsausschuss annimmt.<br />
Der Bürgermeister schließt die Sitzung um 20:25 Uhr.<br />
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