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Oberösterreich 1995/09 - Der Rechnungshof

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Wirkungsbereich der Stadt Wels<br />

PrŸfungsergebnisse<br />

GemeinnŸtzige Bauvereinigungen Ð Allgemeine Bemerkungen<br />

PrŸfungsgegenstand und -darstellung<br />

3.1 <strong>Der</strong> RH hat mehrere Wohnbaugesellschaften hinsichtlich der Verwendung ihrer Geldmittel<br />

ŸberprŸft, welche auch dem Bereich des Bundes (BMF) zuzuordnen waren. <strong>Der</strong><br />

RH berichtet vorerst allgemein Ÿber die fŸr sŠmtliche Wohnbaugesellschaften ma§geblichen<br />

Rahmenbedingungen und stellt nachfolgend die auf die jeweilige Gesellschaft<br />

bezogenen Ergebnisse seiner †berprŸfung dar.<br />

Rahmenbedingungen<br />

3.2 GemŠ§ dem WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetz 1979 haben gemeinnŸtzige Bauvereinigungen<br />

ihr Vermšgen der ErfŸllung der dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben des<br />

Wohnungs- und Siedlungswesens zu widmen.<br />

Verwendet eine gemeinnŸtzige Bauvereinigung eigenes Geld zur Finanzierung von<br />

Wohnbauten, darf sie fŸr diese Eigenfinanzierung den Mietern einen Zinssatz von nur<br />

5Ê% (seit 1.ÊJŠnnerÊ1994) verrechnen. Dieser Zinssatz ist weit geringer als jener fŸr<br />

Geldveranlagungen bei Banken, Versicherungen oder in Wertpapieren, er ist aber auch<br />

deutlich geringer als jener fŸr ein Hypothekardarlehen eines Kreditinstitutes.<br />

FŸr eine Gesellschaft bringt daher die Veranlagung ihrer Gelder in Wertpapieren einen<br />

hšheren Ertrag als deren Verwendung zur Finanzierung eines Wohnbaues. Die Mieter<br />

zahlen hingegen, wenn zur Finanzierung ihrer Wohnung nicht gefšrderte Hypothekardarlehen<br />

verwendet wurden - da die gesamten Finanzierungskosten ein Bestandteil der<br />

Grundmieten sindÊ- hšhere Mieten, als wenn die Gesellschaft Eigenmittel zum gesetzlichen<br />

Zinssatz von 5Ê% in Rechnung gestellt hŠtte.<br />

3.3.1 Eine gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigung benštigt wie jede Unternehmung zur<br />

Deckung des laufenden GeschŠftsbetriebes flŸssige Geldmittel. <strong>Der</strong> šsterreichische<br />

Verband gemeinnŸtziger Bauvereinigungen (Revisionsverband) hat festgestellt, da§ die<br />

gemeinnŸtzigen Bauvereinigungen fŸr ihren laufenden GeschŠftsbetrieb im Durchschnitt<br />

flŸssige Mittel in der Hšhe von 161Ê% ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten benštigten.<br />

3.3.2 <strong>Der</strong> RH hat im Rahmen der gegenstŠndlichen †berprŸfung gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigungen<br />

kritisiert, wenn sie einen hšheren als diesen Durchschnittsbetrag in Wertpapieren<br />

oder bei Banken veranlagt hatten, im selben Zeitraum aber zur Finanzierung<br />

ihrer Wohnungen teure, nicht gefšrderte Hypothekarkredite aufgenommen hatten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, fŸr den laufenden GeschŠftsbetrieb nicht notwendige liquide Mittel<br />

anstelle hochverzinster Hypothekardarlehen fŸr Wohnbauten einzusetzen, um so die<br />

Mieten entsprechend zu senken.

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