Oberösterreich 1995/09 - Der Rechnungshof
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Wirkungsbereich der Stadt Wels<br />
PrŸfungsergebnisse<br />
GemeinnŸtzige Bauvereinigungen Ð Allgemeine Bemerkungen<br />
PrŸfungsgegenstand und -darstellung<br />
3.1 <strong>Der</strong> RH hat mehrere Wohnbaugesellschaften hinsichtlich der Verwendung ihrer Geldmittel<br />
ŸberprŸft, welche auch dem Bereich des Bundes (BMF) zuzuordnen waren. <strong>Der</strong><br />
RH berichtet vorerst allgemein Ÿber die fŸr sŠmtliche Wohnbaugesellschaften ma§geblichen<br />
Rahmenbedingungen und stellt nachfolgend die auf die jeweilige Gesellschaft<br />
bezogenen Ergebnisse seiner †berprŸfung dar.<br />
Rahmenbedingungen<br />
3.2 GemŠ§ dem WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetz 1979 haben gemeinnŸtzige Bauvereinigungen<br />
ihr Vermšgen der ErfŸllung der dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben des<br />
Wohnungs- und Siedlungswesens zu widmen.<br />
Verwendet eine gemeinnŸtzige Bauvereinigung eigenes Geld zur Finanzierung von<br />
Wohnbauten, darf sie fŸr diese Eigenfinanzierung den Mietern einen Zinssatz von nur<br />
5Ê% (seit 1.ÊJŠnnerÊ1994) verrechnen. Dieser Zinssatz ist weit geringer als jener fŸr<br />
Geldveranlagungen bei Banken, Versicherungen oder in Wertpapieren, er ist aber auch<br />
deutlich geringer als jener fŸr ein Hypothekardarlehen eines Kreditinstitutes.<br />
FŸr eine Gesellschaft bringt daher die Veranlagung ihrer Gelder in Wertpapieren einen<br />
hšheren Ertrag als deren Verwendung zur Finanzierung eines Wohnbaues. Die Mieter<br />
zahlen hingegen, wenn zur Finanzierung ihrer Wohnung nicht gefšrderte Hypothekardarlehen<br />
verwendet wurden - da die gesamten Finanzierungskosten ein Bestandteil der<br />
Grundmieten sindÊ- hšhere Mieten, als wenn die Gesellschaft Eigenmittel zum gesetzlichen<br />
Zinssatz von 5Ê% in Rechnung gestellt hŠtte.<br />
3.3.1 Eine gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigung benštigt wie jede Unternehmung zur<br />
Deckung des laufenden GeschŠftsbetriebes flŸssige Geldmittel. <strong>Der</strong> šsterreichische<br />
Verband gemeinnŸtziger Bauvereinigungen (Revisionsverband) hat festgestellt, da§ die<br />
gemeinnŸtzigen Bauvereinigungen fŸr ihren laufenden GeschŠftsbetrieb im Durchschnitt<br />
flŸssige Mittel in der Hšhe von 161Ê% ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten benštigten.<br />
3.3.2 <strong>Der</strong> RH hat im Rahmen der gegenstŠndlichen †berprŸfung gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigungen<br />
kritisiert, wenn sie einen hšheren als diesen Durchschnittsbetrag in Wertpapieren<br />
oder bei Banken veranlagt hatten, im selben Zeitraum aber zur Finanzierung<br />
ihrer Wohnungen teure, nicht gefšrderte Hypothekarkredite aufgenommen hatten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, fŸr den laufenden GeschŠftsbetrieb nicht notwendige liquide Mittel<br />
anstelle hochverzinster Hypothekardarlehen fŸr Wohnbauten einzusetzen, um so die<br />
Mieten entsprechend zu senken.