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Oberösterreich 1995/09 - Der Rechnungshof

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REIHE OBER…STERREICH <strong>1995</strong>/9<br />

Republik …sterreich<br />

T€TIGKEITSBERICHT<br />

DES RECHNUNGSHOFES<br />

in bezug auf die<br />

Stadt Wels<br />

VerwaltungsjahrÊ1994<br />

WIEN <strong>1995</strong><br />

…STERREICHISCHE STAATSDRUCKEREI


Hinweis fŸr die Staatsdruckerei<br />

Bitte auf der Innenseite des Umschlagbogens drucken:<br />

Bisher sind erschienen:<br />

REIHE OBER…STERREICH<br />

<strong>1995</strong>/1<br />

Wahrnehmungsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es Ÿber Unternehmungsbeteiligungen<br />

des Landes Oberšsterreich<br />

<strong>1995</strong>/2<br />

TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Stadtgemeinde Leonding<br />

<strong>1995</strong>/3<br />

Wahrnehmungsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es Ÿber die Stadtgemeinde Leonding<br />

(inhaltsgleich mit <strong>1995</strong>/2)<br />

<strong>1995</strong>/4<br />

TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Landeshauptstadt Linz<br />

<strong>1995</strong>/5<br />

Sonderbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es Ÿber die Verrechnung von SondergebŸhren und<br />

€rztehonoraren im Allgemeinen Krankenhaus der Landeshauptstadt Linz<br />

(inhaltsgleich mit <strong>1995</strong>/4)<br />

<strong>1995</strong>/6<br />

Nachtrag zum TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Landeshauptstadt Linz<br />

<strong>1995</strong>/7<br />

TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Stadt Steyr<br />

<strong>1995</strong>/8<br />

TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Stadtgemeinde Traun<br />

AuskŸnfte<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

1033 Wien, Dampfschiffstra§e 2<br />

Telefon: (00Ê43Ê1) 711 71-8466 oder 8225<br />

Fax: (00Ê43Ê1) 712 49 17


ÐÊIÊÐ<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Absatz/Seite<br />

Vorbemerkungen ..................................................................................................... 1, 2/1<br />

PrŸfungsergebnisse<br />

Wirkungsbereich der Stadt Wels<br />

GemeinnŸtzige Bauvereinigungen Ð Allgemeine Bemerkungen<br />

PrŸfungsgegenstand und -darstellung ...................................................................... 3.1/2<br />

Rahmenbedingungen ............................................................................................... 3.2-3.4/2<br />

GemeinnŸtzige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz GesmbH<br />

Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses ..................................................................... Ð/4<br />

PrŸfungsablauf ......................................................................................................... 4.1/4<br />

Eigenmittelverwendung ........................................................................................... 4.2/5<br />

Schlu§bemerkung .................................................................................................... 4.3/5<br />

GemeinnŸtzige Landeswohnungsgenossenschaft fŸr Oberšsterreich,<br />

GenossenschaftÊmbH, Linz<br />

Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses ..................................................................... Ð/5<br />

PrŸfungsablauf ......................................................................................................... 5.1/6<br />

Eigenmittelverwendung ........................................................................................... 5.2/6<br />

Schneegatterer, GemeinnŸtzige WohnungsgesmbH, Linz<br />

Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses ..................................................................... Ð/6<br />

PrŸfungsablauf ......................................................................................................... 6.1/7<br />

Eigenmittelverwendung ........................................................................................... 6.2/7<br />

Schlu§bemerkung .................................................................................................... 6.3/7


ÐÊIIÊÐ<br />

AbkŸrzungsverzeichnis<br />

Im Interesse einer BeschrŠnkung des Umfanges und ohne GefŠhrdung der Lesbarkeit erscheint dem<br />

RH die durchgehende Verwendung folgender AbkŸrzungen gerechtfertigt.<br />

Abs<br />

Absatz<br />

BM ... Bundesministerium ...<br />

BMF<br />

fŸr Finanzen<br />

BMwA<br />

fŸr wirtschaftliche Angelegenheiten<br />

B-VG<br />

Bundes-Verfassungsgesetz<br />

EU<br />

EuropŠische Union<br />

GesmbH Gesellschaft mit beschrŠnkter Haftung<br />

Mill<br />

Million(en)<br />

rd<br />

rund<br />

RH<br />

<strong>Rechnungshof</strong><br />

S<br />

Schilling (nachgestellt)<br />

Diese AbkŸrzungen werden - ausgenommen bei †berschriften oder wenn der Zusammenhang die<br />

offene Schreibweise verlangt - verwendet.


1<br />

TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />

in bezug auf die<br />

Stadt Wels<br />

Vorbemerkungen<br />

1. <strong>Der</strong> RH erstattet gemŠ§ ArtikelÊ127a AbsÊ6 erster Satz B-VG an den Gemeinderat der<br />

Stadt Wels Ÿber seine TŠtigkeit im vorausgegangenen Jahr nachstehenden Bericht. Dieser<br />

Bericht wird zeit- und inhaltsgleich dem Oberšsterreichischen Landtag gemŠ§ ArtikelÊ127<br />

AbsÊ6 erster Satz B-VG in Verbindung mit ¤Ê18 AbsÊ8 zweiter Satz des <strong>Rechnungshof</strong>gesetzes<br />

1948 vorgelegt. Ferner wird Ÿber die gemeinsamen Kapitalbeteiligungen<br />

- je nach Wirkungsbereich - sowohl dem Nationalrat als auch den GemeinderŠten<br />

der StŠdte Linz und Steyr sowie der Stadtgemeinden Leonding und Traun zeit- und inhaltsgleich<br />

berichtet.<br />

2. Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung<br />

(Kennzeichnung mit 1 an der dritten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung<br />

durch den RH (Kennzeichnung mitÊ2), die Stellungnahme der ŸberprŸften<br />

Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfŠllige GegenŠu§erung<br />

des RH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. Bei dem in diesem Bericht enthaltenen<br />

Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmŠnnische Auf- und Abrundungen vorgenommen.


2<br />

Wirkungsbereich der Stadt Wels<br />

PrŸfungsergebnisse<br />

GemeinnŸtzige Bauvereinigungen Ð Allgemeine Bemerkungen<br />

PrŸfungsgegenstand und -darstellung<br />

3.1 <strong>Der</strong> RH hat mehrere Wohnbaugesellschaften hinsichtlich der Verwendung ihrer Geldmittel<br />

ŸberprŸft, welche auch dem Bereich des Bundes (BMF) zuzuordnen waren. <strong>Der</strong><br />

RH berichtet vorerst allgemein Ÿber die fŸr sŠmtliche Wohnbaugesellschaften ma§geblichen<br />

Rahmenbedingungen und stellt nachfolgend die auf die jeweilige Gesellschaft<br />

bezogenen Ergebnisse seiner †berprŸfung dar.<br />

Rahmenbedingungen<br />

3.2 GemŠ§ dem WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetz 1979 haben gemeinnŸtzige Bauvereinigungen<br />

ihr Vermšgen der ErfŸllung der dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben des<br />

Wohnungs- und Siedlungswesens zu widmen.<br />

Verwendet eine gemeinnŸtzige Bauvereinigung eigenes Geld zur Finanzierung von<br />

Wohnbauten, darf sie fŸr diese Eigenfinanzierung den Mietern einen Zinssatz von nur<br />

5Ê% (seit 1.ÊJŠnnerÊ1994) verrechnen. Dieser Zinssatz ist weit geringer als jener fŸr<br />

Geldveranlagungen bei Banken, Versicherungen oder in Wertpapieren, er ist aber auch<br />

deutlich geringer als jener fŸr ein Hypothekardarlehen eines Kreditinstitutes.<br />

FŸr eine Gesellschaft bringt daher die Veranlagung ihrer Gelder in Wertpapieren einen<br />

hšheren Ertrag als deren Verwendung zur Finanzierung eines Wohnbaues. Die Mieter<br />

zahlen hingegen, wenn zur Finanzierung ihrer Wohnung nicht gefšrderte Hypothekardarlehen<br />

verwendet wurden - da die gesamten Finanzierungskosten ein Bestandteil der<br />

Grundmieten sindÊ- hšhere Mieten, als wenn die Gesellschaft Eigenmittel zum gesetzlichen<br />

Zinssatz von 5Ê% in Rechnung gestellt hŠtte.<br />

3.3.1 Eine gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigung benštigt wie jede Unternehmung zur<br />

Deckung des laufenden GeschŠftsbetriebes flŸssige Geldmittel. <strong>Der</strong> šsterreichische<br />

Verband gemeinnŸtziger Bauvereinigungen (Revisionsverband) hat festgestellt, da§ die<br />

gemeinnŸtzigen Bauvereinigungen fŸr ihren laufenden GeschŠftsbetrieb im Durchschnitt<br />

flŸssige Mittel in der Hšhe von 161Ê% ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten benštigten.<br />

3.3.2 <strong>Der</strong> RH hat im Rahmen der gegenstŠndlichen †berprŸfung gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigungen<br />

kritisiert, wenn sie einen hšheren als diesen Durchschnittsbetrag in Wertpapieren<br />

oder bei Banken veranlagt hatten, im selben Zeitraum aber zur Finanzierung<br />

ihrer Wohnungen teure, nicht gefšrderte Hypothekarkredite aufgenommen hatten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, fŸr den laufenden GeschŠftsbetrieb nicht notwendige liquide Mittel<br />

anstelle hochverzinster Hypothekardarlehen fŸr Wohnbauten einzusetzen, um so die<br />

Mieten entsprechend zu senken.


3<br />

3.3.3 Das BMF als EigentŸmervertreter von Bauvereinigungen vermeinte, das WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetz<br />

1979 schreibe nicht vor, fŸr die Finanzierung von Wohnbauten<br />

Eigenkapital vor einer Fremdmittelaufnahme einzusetzen. Ein eventueller Eigenmitteleinsatz<br />

mŸ§te fŸr die Unternehmung wirtschaftlicher und zweckmŠ§iger sein als die<br />

Aufnahme von Fremdmitteln.<br />

3.3.4 DemgegenŸber vertrat der RH die Ansicht, es sei nicht jene Finanzierungsform zu<br />

wŠhlen, die der Bauvereinigung den hšchsten Ertrag sichert, sondern jene Finanzierungsform,<br />

die die Kalkulation der niedrigsten Mieten mšglich macht. Es ist daher<br />

bei der Finanzierung eines Wohnhauses das jeweils billigste zur VerfŸgung stehende<br />

Kapital heranzuziehen. Dies werden in erster Linie Wohnbaufšrderungsmittel oder sonstige<br />

zu niedrigen Zinsen zur VerfŸgung gestellte Gelder sein, in weiterer Folge die<br />

ebenfalls niedrig zu verzinsenden Eigenmittel und erst, wenn all diese Finanzierungsquellen<br />

erschšpft sind, wŠren teure, nicht gefšrderte Hypothekardarlehen anzusprechen.<br />

StŸnde fŸr eine gemeinnŸtzige Bauvereinigung in erster Linie die hšchstmšgliche Gewinnerzielung<br />

und nicht die Errichtung billiger Mietwohnungen im Vordergrund, wŸrde<br />

der von der Verfassung und von der EU geforderte sachliche Unterschied zwischen<br />

einer als gemeinnŸtzig anerkannten Bauvereinigung und einer, die diese Anerkennung<br />

nicht erlangt hat, fehlen. Diesfalls wŠren auch Steuerbefreiungen und Vorteile bei der<br />

Erlangung von Fšrderungen, die nur den als gemeinnŸtzig anerkannten Unternehmungen<br />

zugute kommen, nicht gerechtfertigt.<br />

3.4 Um gemeinnŸtzige Bauvereinigungen stŠrker als bisher zum Einsatz von Eigenmitteln<br />

in Wohnbauten zu verhalten, wurde mit Wirkung vom 21.ÊAprilÊ1993 der ¤Ê7 AbsÊ6 des<br />

WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetzes neu eingefŸhrt, wonach Bauvereinigungen verpflichtet<br />

werden, nicht fŸr andere Zwecke dringend benštigtes Eigenkapital (Reservekapital)<br />

fŸr die Finanzierung von Wohnbauten einzusetzen. Mit dieser Klarstellung ist<br />

der Gesetzgeber den Intentionen des RH gefolgt.<br />

Allerdings ist die genaue Hšhe der fŸr den laufenden GeschŠftsbetrieb bereitzuhaltenden<br />

flŸssigen Mittel noch im Wege einer ErgŠnzung der Gebarungsrichtlinienverordnung<br />

vom BMwA festzulegen, welche sich zu Redaktionsschlu§ dieses TŠtigkeitsberichtes<br />

noch in Begutachtung befand. Die diesbezŸglichen Vorstellungen Ÿber das Ausma§<br />

der von gemeinnŸtzigen Bauvereinigungen benštigten flŸssigen Mittel reichen von<br />

100Ê% bis zu 210Ê% der jeweiligen kurzfristigen Verbindlichkeiten.


4<br />

GemeinnŸtzige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz GesmbH<br />

Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses<br />

Die Gesellschaft hat, obwohl sie Ÿber frei verfŸgbare Mittel von rd 130ÊMillÊS (1993) verfŸgte,<br />

auf Kosten ihrer Mieter Hypothekarkredite in der Hšhe von rd 25ÊMillÊS aufgenommen.<br />

GeschŠftsjahr 1989 1990 1991 1992 1993<br />

Anzahl<br />

Wohnungen (verwaltete) 2 150 2 628 2 753 2 8<strong>09</strong> 3 301<br />

Wohnungen (Baubeginn) Ð 48 56 70 26<br />

Wohnungen (Fertigstellung) 24 23 16 56 32<br />

in Mill S<br />

Bilanzsumme 817,9 858,1 911,9 842,7 970,0<br />

Bilanzgewinn 7,7 6,7 17,8 20,2 9,5<br />

GewinnausschŸttung 2,2 2,6 2,6 2,5 2,8<br />

Wertpapiere 117,1 128,4 134,4 138,8 135,6<br />

Bankguthaben 27,3 22,4 22,7 24,6 30,9<br />

Eigenkapital in Wohnbauten 22,1 25,3 27,2 38,7 45,4<br />

Fremdkapital in Wohnbauten<br />

(ohne begŸnstigte Darlehen) 250,0 253,9 263,4 270,7 316,6<br />

PrŸfungsablauf<br />

4.1 <strong>Der</strong> RH ŸberprŸfte im November 1994 die Gebarung der GemeinnŸtzigen Eisenbahnsiedlungsgesellschaft<br />

Linz GesmbH. Die PrŸfungsmitteilung wurde im Februar <strong>1995</strong><br />

der ŸberprŸften Unternehmung, dem BMF sowie den BŸrgermeistern von Linz, Wels<br />

und Steyr Ÿbermittelt. Die Stellungnahmen hiezu langten zwischen MŠrz und Juni <strong>1995</strong><br />

im RH ein.<br />

EigentŸmer der Gesellschaft sind die Republik …sterreich (Stammkapital von<br />

54Ê986Ê000 S), die Landeshauptstadt Linz (10 000 S), die Stadtgemeinden Steyr und<br />

Wels sowie die Marktgemeinde Attnang-Puchheim und die Ortsgemeinde Selzthal (je<br />

1Ê000 S).<br />

Die Gesellschaft ist an keinen anderen Unternehmungen beteiligt.


5<br />

Eigenmittelverwendung<br />

4.2.1 Die Gesellschaft hatte zum JahresendeÊ1993 rd 14,5ÊMillÊS in unbebauten GrundstŸcken<br />

und rd 45,4ÊMillÊS in Wohnbauten veranlagt und verfŸgte weiters Ÿber Bankguthaben in<br />

Hšhe von rd 30,9ÊMillÊS und Wertpapiere im Wert von rd 135,7ÊMillÊS, das LiquiditŠtserfordernis<br />

betrug dagegen rd 36,4 Mill S.<br />

4.2.2 <strong>Der</strong> RH bemŠngelte, da§ die Gesellschaft, obwohl sie Ÿber frei verfŸgbare Mittel in der<br />

Hšhe von rd 130ÊMillÊS verfŸgte, Hypothekarkredite von rd 25ÊMillÊS auf Kosten ihrer<br />

Mieter aufgenommen hat.<br />

4.2.3 Die Gesellschaft verwies darauf, da§ aufgrund geŠnderter Rahmenbedingungen in den<br />

kommenden Jahren massiver GrundstŸcksbedarf bestehe, und stellte den Verbrauch des<br />

MittelŸberhanges wŠhrend der kommenden fŸnf Jahre in Aussicht.<br />

Schlu§bemerkung<br />

4.3 Zusammenfassend vermerkte der RH, da§ die Gesellschaft ihre ohne betriebswirtschaftliche<br />

Notwendigkeit in Wertpapieren veranlagten Gelder aufgrund der Empfehlungen<br />

des RH nunmehr einer wohnungswirtschaftlich sinnvollen Verwendung zufŸhren werde.<br />

GemeinnŸtzige Landeswohnungsgenossenschaft fŸr Oberšsterreich,<br />

Genossenschaft mbH, Linz<br />

Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses<br />

Die Bauvereinigung hatte zum Jahresende 1993 nicht mehr an flŸssigen Mitteln in Form von<br />

Bankguthaben und Wertpapieren ausgewiesen, als fŸr den laufenden Betrieb notwendig war.<br />

GeschŠftsjahr 1989 1990 1991 1992 1993<br />

Anzahl<br />

Wohnungen (verwaltete) 11 877 12 451 12 546 13 085 13 259<br />

Wohnungen (Baubeginn) 98 370 148 265 323<br />

Wohnungen (Fertigstellung) 82 130 113 301 180<br />

in Mill S<br />

Bilanzsumme 3 568,5 4 055,9 4 415,0 3 825,4 3 687,8<br />

Bilanzgewinn 1,5 1,5 1,3 Ð 1,2<br />

GewinnausschŸttung Ð Ð Ð Ð Ð<br />

Wertpapiere 1<strong>09</strong>,7 115,7 150,7 153,0 188,0<br />

Bankguthaben 168,7 242,7 188,6 243,8 252,1<br />

Eigenkapital in Wohnbauten 248,0 197,5 288,2 260,9 257,8<br />

Fremdkapital in Wohnbauten<br />

(ohne begŸnstigte Darlehen) 920,4 1 119,0 1 077,7 1 110,6 1 199,0


6<br />

PrŸfungsablauf<br />

5.1 <strong>Der</strong> RH hat im November 1994 die Gebarung der Bauvereinigung ŸberprŸft. Die PrŸfungsmitteilungen<br />

wurden im Februar <strong>1995</strong> der ŸberprŸften Stelle sowie den der †berprŸfung<br />

durch den RH unterliegenden EigentŸmervertretern zugemittelt. Die Stellungnahmen<br />

der ŸberprŸften Stelle sowie der EigentŸmervertreter langten im MŠrz und<br />

April <strong>1995</strong> im RH ein.<br />

Genossenschafter der Bauvereinigung waren im wesentlichen das Land Oberšsterreich<br />

(55,5 %), 208 oberšsterreichische Gemeinden (43,9 %) sowie die Republik …sterreich<br />

und andere RechtstrŠger (zusammen 0,6 %).<br />

Eigenmittelverwendung<br />

5.2.1 Die Bauvereinigung hatte zum JahresendeÊ1993 rd 257,8ÊMillÊS in Wohnbauten veranlagt<br />

und verfŸgte weiters Ÿber Bankguthaben in Hšhe von 252,1 Mill S und Wertpapiere<br />

im Wert von 188,0 Mill S.<br />

5.2.2 <strong>Der</strong> RH beurteilte die Hšhe der LiquiditŠtsreserve als angemessen.<br />

Schneegatterer, GemeinnŸtzige WohnungsgesmbH, Linz<br />

Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses<br />

Die Gesellschaft hat, obwohl sie mit Bankguthaben von 12,5 Mill S Ÿber ausreichend flŸssige<br />

Mittel verfŸgte, zur Ausfinanzierung ihrer Wohnbauten Hypothekardarlehen in Hšhe von<br />

14,4ÊMill S aushaften, deren Zinsen den Mietern verrechnet werden.<br />

GeschŠftsjahr 1989 1990 1991 1992 1993<br />

Anzahl<br />

Wohnungen (verwaltete) 147 147 147 147 147<br />

Wohnungen (Baubeginn) Ð Ð Ð Ð Ð<br />

Wohnungen (Fertigstellung) Ð Ð Ð Ð Ð<br />

in Mill S<br />

Bilanzsumme 73,3 70,4 74,9 66,5 69,2<br />

Bilanzgewinn 0,2 0,1 0,2 0,1 1,5<br />

GewinnausschŸttung Ð Ð Ð Ð Ð<br />

Wertpapiere Ð Ð 5,0 5,0 5,0<br />

Bankguthaben 14,4 14,5 9,1 8,7 12,5<br />

Eigenkapital in Wohnbauten 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />

Fremdkapital in Wohnbauten<br />

(ohne begŸnstigte Darlehen) 16,7 16,2 15,6 15,0 14,4


7<br />

PrŸfungsablauf<br />

6.1 <strong>Der</strong> RH hat im November 1994 die Gebarung der Gesellschaft ŸberprŸft. Die PrŸfungsmitteilungen<br />

wurden im Februar <strong>1995</strong> der ŸberprŸften Stelle sowie den der †berprŸfung<br />

durch den RH unterliegenden EigentŸmervertretern zugemittelt. Die Stellungnahmen<br />

der ŸberprŸften Stelle sowie der EigentŸmervertreter langten zwischen MŠrz und<br />

Juni <strong>1995</strong> im RH ein.<br />

Die Gesellschaft befindet sich im Alleineigentum der LAWOG, GemeinnŸtzige Landeswohnungsgenossenschaft<br />

fŸr Oberšsterreich, Genossenschaft mbH, Linz.<br />

Eigenmittelverwendung<br />

6.2.1 Die Gesellschaft hatte zum JahresendeÊ1993 rd 0,3ÊMillÊS in Wohnbauten veranlagt,<br />

verfŸgte weiters Ÿber Wertpapiere im Wert von 5 Mill S und Bankguthaben in Hšhe<br />

von rd 12,5 Mill S, das LiquiditŠtserfordernis betrug dagegen rd 1,9ÊMillÊS.<br />

6.2.2 <strong>Der</strong> RH bemŠngelte, da§, obwohl die Gesellschaft mit Bankguthaben von 12,5 Mill S<br />

Ÿber ausreichend flŸssige Mittel verfŸgte, zur Ausfinanzierung ihrer Wohnbauten Hypothekardarlehen<br />

in Hšhe von 14,4 Mill S aushaften, deren Zinsen den Mietern verrechnet<br />

werden.<br />

6.2.3 Die Gesellschaft nahm die Kritik des RH zur Kenntnis und gab bekannt, kŸnftig dem gemeinnŸtzigen<br />

Auftrag Rechnung zu tragen. Im August <strong>1995</strong> wurden GrundstŸcke gekauft<br />

und Eigenmittel fŸr bereits begonnene Bauvorhaben bereitgestellt, so da§ den<br />

Empfehlungen des RH entsprochen wurde.<br />

Auch die an der LAWOG beteiligten Gemeinden sowie das Land Oberšsterreich schlossen<br />

sich der Meinung des RH an.<br />

Schlu§bemerkung<br />

6.3 Zusammenfassend vermerkte der RH, da§ die Gesellschaft ohne betriebswirtschaftliche<br />

Notwendigkeit Gelder in Wertpapieren veranlagt hatte, die sie aufgrund der Empfehlungen<br />

des RH nunmehr einer wohnungswirtschaftlich sinnvollen Verwendung zufŸhrt.<br />

Wien, im Dezember <strong>1995</strong><br />

<strong>Der</strong> PrŠsident:<br />

Dr Franz Fiedler

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