Oberösterreich 1995/09 - Der Rechnungshof
Oberösterreich 1995/09 - Der Rechnungshof
Oberösterreich 1995/09 - Der Rechnungshof
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REIHE OBER…STERREICH <strong>1995</strong>/9<br />
Republik …sterreich<br />
T€TIGKEITSBERICHT<br />
DES RECHNUNGSHOFES<br />
in bezug auf die<br />
Stadt Wels<br />
VerwaltungsjahrÊ1994<br />
WIEN <strong>1995</strong><br />
…STERREICHISCHE STAATSDRUCKEREI
Hinweis fŸr die Staatsdruckerei<br />
Bitte auf der Innenseite des Umschlagbogens drucken:<br />
Bisher sind erschienen:<br />
REIHE OBER…STERREICH<br />
<strong>1995</strong>/1<br />
Wahrnehmungsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es Ÿber Unternehmungsbeteiligungen<br />
des Landes Oberšsterreich<br />
<strong>1995</strong>/2<br />
TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Stadtgemeinde Leonding<br />
<strong>1995</strong>/3<br />
Wahrnehmungsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es Ÿber die Stadtgemeinde Leonding<br />
(inhaltsgleich mit <strong>1995</strong>/2)<br />
<strong>1995</strong>/4<br />
TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Landeshauptstadt Linz<br />
<strong>1995</strong>/5<br />
Sonderbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es Ÿber die Verrechnung von SondergebŸhren und<br />
€rztehonoraren im Allgemeinen Krankenhaus der Landeshauptstadt Linz<br />
(inhaltsgleich mit <strong>1995</strong>/4)<br />
<strong>1995</strong>/6<br />
Nachtrag zum TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Landeshauptstadt Linz<br />
<strong>1995</strong>/7<br />
TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Stadt Steyr<br />
<strong>1995</strong>/8<br />
TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es in bezug auf die Stadtgemeinde Traun<br />
AuskŸnfte<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
1033 Wien, Dampfschiffstra§e 2<br />
Telefon: (00Ê43Ê1) 711 71-8466 oder 8225<br />
Fax: (00Ê43Ê1) 712 49 17
ÐÊIÊÐ<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Absatz/Seite<br />
Vorbemerkungen ..................................................................................................... 1, 2/1<br />
PrŸfungsergebnisse<br />
Wirkungsbereich der Stadt Wels<br />
GemeinnŸtzige Bauvereinigungen Ð Allgemeine Bemerkungen<br />
PrŸfungsgegenstand und -darstellung ...................................................................... 3.1/2<br />
Rahmenbedingungen ............................................................................................... 3.2-3.4/2<br />
GemeinnŸtzige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz GesmbH<br />
Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses ..................................................................... Ð/4<br />
PrŸfungsablauf ......................................................................................................... 4.1/4<br />
Eigenmittelverwendung ........................................................................................... 4.2/5<br />
Schlu§bemerkung .................................................................................................... 4.3/5<br />
GemeinnŸtzige Landeswohnungsgenossenschaft fŸr Oberšsterreich,<br />
GenossenschaftÊmbH, Linz<br />
Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses ..................................................................... Ð/5<br />
PrŸfungsablauf ......................................................................................................... 5.1/6<br />
Eigenmittelverwendung ........................................................................................... 5.2/6<br />
Schneegatterer, GemeinnŸtzige WohnungsgesmbH, Linz<br />
Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses ..................................................................... Ð/6<br />
PrŸfungsablauf ......................................................................................................... 6.1/7<br />
Eigenmittelverwendung ........................................................................................... 6.2/7<br />
Schlu§bemerkung .................................................................................................... 6.3/7
ÐÊIIÊÐ<br />
AbkŸrzungsverzeichnis<br />
Im Interesse einer BeschrŠnkung des Umfanges und ohne GefŠhrdung der Lesbarkeit erscheint dem<br />
RH die durchgehende Verwendung folgender AbkŸrzungen gerechtfertigt.<br />
Abs<br />
Absatz<br />
BM ... Bundesministerium ...<br />
BMF<br />
fŸr Finanzen<br />
BMwA<br />
fŸr wirtschaftliche Angelegenheiten<br />
B-VG<br />
Bundes-Verfassungsgesetz<br />
EU<br />
EuropŠische Union<br />
GesmbH Gesellschaft mit beschrŠnkter Haftung<br />
Mill<br />
Million(en)<br />
rd<br />
rund<br />
RH<br />
<strong>Rechnungshof</strong><br />
S<br />
Schilling (nachgestellt)<br />
Diese AbkŸrzungen werden - ausgenommen bei †berschriften oder wenn der Zusammenhang die<br />
offene Schreibweise verlangt - verwendet.
1<br />
TŠtigkeitsbericht des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />
in bezug auf die<br />
Stadt Wels<br />
Vorbemerkungen<br />
1. <strong>Der</strong> RH erstattet gemŠ§ ArtikelÊ127a AbsÊ6 erster Satz B-VG an den Gemeinderat der<br />
Stadt Wels Ÿber seine TŠtigkeit im vorausgegangenen Jahr nachstehenden Bericht. Dieser<br />
Bericht wird zeit- und inhaltsgleich dem Oberšsterreichischen Landtag gemŠ§ ArtikelÊ127<br />
AbsÊ6 erster Satz B-VG in Verbindung mit ¤Ê18 AbsÊ8 zweiter Satz des <strong>Rechnungshof</strong>gesetzes<br />
1948 vorgelegt. Ferner wird Ÿber die gemeinsamen Kapitalbeteiligungen<br />
- je nach Wirkungsbereich - sowohl dem Nationalrat als auch den GemeinderŠten<br />
der StŠdte Linz und Steyr sowie der Stadtgemeinden Leonding und Traun zeit- und inhaltsgleich<br />
berichtet.<br />
2. Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung<br />
(Kennzeichnung mit 1 an der dritten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung<br />
durch den RH (Kennzeichnung mitÊ2), die Stellungnahme der ŸberprŸften<br />
Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfŠllige GegenŠu§erung<br />
des RH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. Bei dem in diesem Bericht enthaltenen<br />
Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmŠnnische Auf- und Abrundungen vorgenommen.
2<br />
Wirkungsbereich der Stadt Wels<br />
PrŸfungsergebnisse<br />
GemeinnŸtzige Bauvereinigungen Ð Allgemeine Bemerkungen<br />
PrŸfungsgegenstand und -darstellung<br />
3.1 <strong>Der</strong> RH hat mehrere Wohnbaugesellschaften hinsichtlich der Verwendung ihrer Geldmittel<br />
ŸberprŸft, welche auch dem Bereich des Bundes (BMF) zuzuordnen waren. <strong>Der</strong><br />
RH berichtet vorerst allgemein Ÿber die fŸr sŠmtliche Wohnbaugesellschaften ma§geblichen<br />
Rahmenbedingungen und stellt nachfolgend die auf die jeweilige Gesellschaft<br />
bezogenen Ergebnisse seiner †berprŸfung dar.<br />
Rahmenbedingungen<br />
3.2 GemŠ§ dem WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetz 1979 haben gemeinnŸtzige Bauvereinigungen<br />
ihr Vermšgen der ErfŸllung der dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben des<br />
Wohnungs- und Siedlungswesens zu widmen.<br />
Verwendet eine gemeinnŸtzige Bauvereinigung eigenes Geld zur Finanzierung von<br />
Wohnbauten, darf sie fŸr diese Eigenfinanzierung den Mietern einen Zinssatz von nur<br />
5Ê% (seit 1.ÊJŠnnerÊ1994) verrechnen. Dieser Zinssatz ist weit geringer als jener fŸr<br />
Geldveranlagungen bei Banken, Versicherungen oder in Wertpapieren, er ist aber auch<br />
deutlich geringer als jener fŸr ein Hypothekardarlehen eines Kreditinstitutes.<br />
FŸr eine Gesellschaft bringt daher die Veranlagung ihrer Gelder in Wertpapieren einen<br />
hšheren Ertrag als deren Verwendung zur Finanzierung eines Wohnbaues. Die Mieter<br />
zahlen hingegen, wenn zur Finanzierung ihrer Wohnung nicht gefšrderte Hypothekardarlehen<br />
verwendet wurden - da die gesamten Finanzierungskosten ein Bestandteil der<br />
Grundmieten sindÊ- hšhere Mieten, als wenn die Gesellschaft Eigenmittel zum gesetzlichen<br />
Zinssatz von 5Ê% in Rechnung gestellt hŠtte.<br />
3.3.1 Eine gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigung benštigt wie jede Unternehmung zur<br />
Deckung des laufenden GeschŠftsbetriebes flŸssige Geldmittel. <strong>Der</strong> šsterreichische<br />
Verband gemeinnŸtziger Bauvereinigungen (Revisionsverband) hat festgestellt, da§ die<br />
gemeinnŸtzigen Bauvereinigungen fŸr ihren laufenden GeschŠftsbetrieb im Durchschnitt<br />
flŸssige Mittel in der Hšhe von 161Ê% ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten benštigten.<br />
3.3.2 <strong>Der</strong> RH hat im Rahmen der gegenstŠndlichen †berprŸfung gemeinnŸtzige Wohnbauvereinigungen<br />
kritisiert, wenn sie einen hšheren als diesen Durchschnittsbetrag in Wertpapieren<br />
oder bei Banken veranlagt hatten, im selben Zeitraum aber zur Finanzierung<br />
ihrer Wohnungen teure, nicht gefšrderte Hypothekarkredite aufgenommen hatten.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, fŸr den laufenden GeschŠftsbetrieb nicht notwendige liquide Mittel<br />
anstelle hochverzinster Hypothekardarlehen fŸr Wohnbauten einzusetzen, um so die<br />
Mieten entsprechend zu senken.
3<br />
3.3.3 Das BMF als EigentŸmervertreter von Bauvereinigungen vermeinte, das WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetz<br />
1979 schreibe nicht vor, fŸr die Finanzierung von Wohnbauten<br />
Eigenkapital vor einer Fremdmittelaufnahme einzusetzen. Ein eventueller Eigenmitteleinsatz<br />
mŸ§te fŸr die Unternehmung wirtschaftlicher und zweckmŠ§iger sein als die<br />
Aufnahme von Fremdmitteln.<br />
3.3.4 DemgegenŸber vertrat der RH die Ansicht, es sei nicht jene Finanzierungsform zu<br />
wŠhlen, die der Bauvereinigung den hšchsten Ertrag sichert, sondern jene Finanzierungsform,<br />
die die Kalkulation der niedrigsten Mieten mšglich macht. Es ist daher<br />
bei der Finanzierung eines Wohnhauses das jeweils billigste zur VerfŸgung stehende<br />
Kapital heranzuziehen. Dies werden in erster Linie Wohnbaufšrderungsmittel oder sonstige<br />
zu niedrigen Zinsen zur VerfŸgung gestellte Gelder sein, in weiterer Folge die<br />
ebenfalls niedrig zu verzinsenden Eigenmittel und erst, wenn all diese Finanzierungsquellen<br />
erschšpft sind, wŠren teure, nicht gefšrderte Hypothekardarlehen anzusprechen.<br />
StŸnde fŸr eine gemeinnŸtzige Bauvereinigung in erster Linie die hšchstmšgliche Gewinnerzielung<br />
und nicht die Errichtung billiger Mietwohnungen im Vordergrund, wŸrde<br />
der von der Verfassung und von der EU geforderte sachliche Unterschied zwischen<br />
einer als gemeinnŸtzig anerkannten Bauvereinigung und einer, die diese Anerkennung<br />
nicht erlangt hat, fehlen. Diesfalls wŠren auch Steuerbefreiungen und Vorteile bei der<br />
Erlangung von Fšrderungen, die nur den als gemeinnŸtzig anerkannten Unternehmungen<br />
zugute kommen, nicht gerechtfertigt.<br />
3.4 Um gemeinnŸtzige Bauvereinigungen stŠrker als bisher zum Einsatz von Eigenmitteln<br />
in Wohnbauten zu verhalten, wurde mit Wirkung vom 21.ÊAprilÊ1993 der ¤Ê7 AbsÊ6 des<br />
WohnungsgemeinnŸtzigkeitsgesetzes neu eingefŸhrt, wonach Bauvereinigungen verpflichtet<br />
werden, nicht fŸr andere Zwecke dringend benštigtes Eigenkapital (Reservekapital)<br />
fŸr die Finanzierung von Wohnbauten einzusetzen. Mit dieser Klarstellung ist<br />
der Gesetzgeber den Intentionen des RH gefolgt.<br />
Allerdings ist die genaue Hšhe der fŸr den laufenden GeschŠftsbetrieb bereitzuhaltenden<br />
flŸssigen Mittel noch im Wege einer ErgŠnzung der Gebarungsrichtlinienverordnung<br />
vom BMwA festzulegen, welche sich zu Redaktionsschlu§ dieses TŠtigkeitsberichtes<br />
noch in Begutachtung befand. Die diesbezŸglichen Vorstellungen Ÿber das Ausma§<br />
der von gemeinnŸtzigen Bauvereinigungen benštigten flŸssigen Mittel reichen von<br />
100Ê% bis zu 210Ê% der jeweiligen kurzfristigen Verbindlichkeiten.
4<br />
GemeinnŸtzige Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Linz GesmbH<br />
Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses<br />
Die Gesellschaft hat, obwohl sie Ÿber frei verfŸgbare Mittel von rd 130ÊMillÊS (1993) verfŸgte,<br />
auf Kosten ihrer Mieter Hypothekarkredite in der Hšhe von rd 25ÊMillÊS aufgenommen.<br />
GeschŠftsjahr 1989 1990 1991 1992 1993<br />
Anzahl<br />
Wohnungen (verwaltete) 2 150 2 628 2 753 2 8<strong>09</strong> 3 301<br />
Wohnungen (Baubeginn) Ð 48 56 70 26<br />
Wohnungen (Fertigstellung) 24 23 16 56 32<br />
in Mill S<br />
Bilanzsumme 817,9 858,1 911,9 842,7 970,0<br />
Bilanzgewinn 7,7 6,7 17,8 20,2 9,5<br />
GewinnausschŸttung 2,2 2,6 2,6 2,5 2,8<br />
Wertpapiere 117,1 128,4 134,4 138,8 135,6<br />
Bankguthaben 27,3 22,4 22,7 24,6 30,9<br />
Eigenkapital in Wohnbauten 22,1 25,3 27,2 38,7 45,4<br />
Fremdkapital in Wohnbauten<br />
(ohne begŸnstigte Darlehen) 250,0 253,9 263,4 270,7 316,6<br />
PrŸfungsablauf<br />
4.1 <strong>Der</strong> RH ŸberprŸfte im November 1994 die Gebarung der GemeinnŸtzigen Eisenbahnsiedlungsgesellschaft<br />
Linz GesmbH. Die PrŸfungsmitteilung wurde im Februar <strong>1995</strong><br />
der ŸberprŸften Unternehmung, dem BMF sowie den BŸrgermeistern von Linz, Wels<br />
und Steyr Ÿbermittelt. Die Stellungnahmen hiezu langten zwischen MŠrz und Juni <strong>1995</strong><br />
im RH ein.<br />
EigentŸmer der Gesellschaft sind die Republik …sterreich (Stammkapital von<br />
54Ê986Ê000 S), die Landeshauptstadt Linz (10 000 S), die Stadtgemeinden Steyr und<br />
Wels sowie die Marktgemeinde Attnang-Puchheim und die Ortsgemeinde Selzthal (je<br />
1Ê000 S).<br />
Die Gesellschaft ist an keinen anderen Unternehmungen beteiligt.
5<br />
Eigenmittelverwendung<br />
4.2.1 Die Gesellschaft hatte zum JahresendeÊ1993 rd 14,5ÊMillÊS in unbebauten GrundstŸcken<br />
und rd 45,4ÊMillÊS in Wohnbauten veranlagt und verfŸgte weiters Ÿber Bankguthaben in<br />
Hšhe von rd 30,9ÊMillÊS und Wertpapiere im Wert von rd 135,7ÊMillÊS, das LiquiditŠtserfordernis<br />
betrug dagegen rd 36,4 Mill S.<br />
4.2.2 <strong>Der</strong> RH bemŠngelte, da§ die Gesellschaft, obwohl sie Ÿber frei verfŸgbare Mittel in der<br />
Hšhe von rd 130ÊMillÊS verfŸgte, Hypothekarkredite von rd 25ÊMillÊS auf Kosten ihrer<br />
Mieter aufgenommen hat.<br />
4.2.3 Die Gesellschaft verwies darauf, da§ aufgrund geŠnderter Rahmenbedingungen in den<br />
kommenden Jahren massiver GrundstŸcksbedarf bestehe, und stellte den Verbrauch des<br />
MittelŸberhanges wŠhrend der kommenden fŸnf Jahre in Aussicht.<br />
Schlu§bemerkung<br />
4.3 Zusammenfassend vermerkte der RH, da§ die Gesellschaft ihre ohne betriebswirtschaftliche<br />
Notwendigkeit in Wertpapieren veranlagten Gelder aufgrund der Empfehlungen<br />
des RH nunmehr einer wohnungswirtschaftlich sinnvollen Verwendung zufŸhren werde.<br />
GemeinnŸtzige Landeswohnungsgenossenschaft fŸr Oberšsterreich,<br />
Genossenschaft mbH, Linz<br />
Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses<br />
Die Bauvereinigung hatte zum Jahresende 1993 nicht mehr an flŸssigen Mitteln in Form von<br />
Bankguthaben und Wertpapieren ausgewiesen, als fŸr den laufenden Betrieb notwendig war.<br />
GeschŠftsjahr 1989 1990 1991 1992 1993<br />
Anzahl<br />
Wohnungen (verwaltete) 11 877 12 451 12 546 13 085 13 259<br />
Wohnungen (Baubeginn) 98 370 148 265 323<br />
Wohnungen (Fertigstellung) 82 130 113 301 180<br />
in Mill S<br />
Bilanzsumme 3 568,5 4 055,9 4 415,0 3 825,4 3 687,8<br />
Bilanzgewinn 1,5 1,5 1,3 Ð 1,2<br />
GewinnausschŸttung Ð Ð Ð Ð Ð<br />
Wertpapiere 1<strong>09</strong>,7 115,7 150,7 153,0 188,0<br />
Bankguthaben 168,7 242,7 188,6 243,8 252,1<br />
Eigenkapital in Wohnbauten 248,0 197,5 288,2 260,9 257,8<br />
Fremdkapital in Wohnbauten<br />
(ohne begŸnstigte Darlehen) 920,4 1 119,0 1 077,7 1 110,6 1 199,0
6<br />
PrŸfungsablauf<br />
5.1 <strong>Der</strong> RH hat im November 1994 die Gebarung der Bauvereinigung ŸberprŸft. Die PrŸfungsmitteilungen<br />
wurden im Februar <strong>1995</strong> der ŸberprŸften Stelle sowie den der †berprŸfung<br />
durch den RH unterliegenden EigentŸmervertretern zugemittelt. Die Stellungnahmen<br />
der ŸberprŸften Stelle sowie der EigentŸmervertreter langten im MŠrz und<br />
April <strong>1995</strong> im RH ein.<br />
Genossenschafter der Bauvereinigung waren im wesentlichen das Land Oberšsterreich<br />
(55,5 %), 208 oberšsterreichische Gemeinden (43,9 %) sowie die Republik …sterreich<br />
und andere RechtstrŠger (zusammen 0,6 %).<br />
Eigenmittelverwendung<br />
5.2.1 Die Bauvereinigung hatte zum JahresendeÊ1993 rd 257,8ÊMillÊS in Wohnbauten veranlagt<br />
und verfŸgte weiters Ÿber Bankguthaben in Hšhe von 252,1 Mill S und Wertpapiere<br />
im Wert von 188,0 Mill S.<br />
5.2.2 <strong>Der</strong> RH beurteilte die Hšhe der LiquiditŠtsreserve als angemessen.<br />
Schneegatterer, GemeinnŸtzige WohnungsgesmbH, Linz<br />
Kurzfassung des PrŸfungsergebnisses<br />
Die Gesellschaft hat, obwohl sie mit Bankguthaben von 12,5 Mill S Ÿber ausreichend flŸssige<br />
Mittel verfŸgte, zur Ausfinanzierung ihrer Wohnbauten Hypothekardarlehen in Hšhe von<br />
14,4ÊMill S aushaften, deren Zinsen den Mietern verrechnet werden.<br />
GeschŠftsjahr 1989 1990 1991 1992 1993<br />
Anzahl<br />
Wohnungen (verwaltete) 147 147 147 147 147<br />
Wohnungen (Baubeginn) Ð Ð Ð Ð Ð<br />
Wohnungen (Fertigstellung) Ð Ð Ð Ð Ð<br />
in Mill S<br />
Bilanzsumme 73,3 70,4 74,9 66,5 69,2<br />
Bilanzgewinn 0,2 0,1 0,2 0,1 1,5<br />
GewinnausschŸttung Ð Ð Ð Ð Ð<br />
Wertpapiere Ð Ð 5,0 5,0 5,0<br />
Bankguthaben 14,4 14,5 9,1 8,7 12,5<br />
Eigenkapital in Wohnbauten 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3<br />
Fremdkapital in Wohnbauten<br />
(ohne begŸnstigte Darlehen) 16,7 16,2 15,6 15,0 14,4
7<br />
PrŸfungsablauf<br />
6.1 <strong>Der</strong> RH hat im November 1994 die Gebarung der Gesellschaft ŸberprŸft. Die PrŸfungsmitteilungen<br />
wurden im Februar <strong>1995</strong> der ŸberprŸften Stelle sowie den der †berprŸfung<br />
durch den RH unterliegenden EigentŸmervertretern zugemittelt. Die Stellungnahmen<br />
der ŸberprŸften Stelle sowie der EigentŸmervertreter langten zwischen MŠrz und<br />
Juni <strong>1995</strong> im RH ein.<br />
Die Gesellschaft befindet sich im Alleineigentum der LAWOG, GemeinnŸtzige Landeswohnungsgenossenschaft<br />
fŸr Oberšsterreich, Genossenschaft mbH, Linz.<br />
Eigenmittelverwendung<br />
6.2.1 Die Gesellschaft hatte zum JahresendeÊ1993 rd 0,3ÊMillÊS in Wohnbauten veranlagt,<br />
verfŸgte weiters Ÿber Wertpapiere im Wert von 5 Mill S und Bankguthaben in Hšhe<br />
von rd 12,5 Mill S, das LiquiditŠtserfordernis betrug dagegen rd 1,9ÊMillÊS.<br />
6.2.2 <strong>Der</strong> RH bemŠngelte, da§, obwohl die Gesellschaft mit Bankguthaben von 12,5 Mill S<br />
Ÿber ausreichend flŸssige Mittel verfŸgte, zur Ausfinanzierung ihrer Wohnbauten Hypothekardarlehen<br />
in Hšhe von 14,4 Mill S aushaften, deren Zinsen den Mietern verrechnet<br />
werden.<br />
6.2.3 Die Gesellschaft nahm die Kritik des RH zur Kenntnis und gab bekannt, kŸnftig dem gemeinnŸtzigen<br />
Auftrag Rechnung zu tragen. Im August <strong>1995</strong> wurden GrundstŸcke gekauft<br />
und Eigenmittel fŸr bereits begonnene Bauvorhaben bereitgestellt, so da§ den<br />
Empfehlungen des RH entsprochen wurde.<br />
Auch die an der LAWOG beteiligten Gemeinden sowie das Land Oberšsterreich schlossen<br />
sich der Meinung des RH an.<br />
Schlu§bemerkung<br />
6.3 Zusammenfassend vermerkte der RH, da§ die Gesellschaft ohne betriebswirtschaftliche<br />
Notwendigkeit Gelder in Wertpapieren veranlagt hatte, die sie aufgrund der Empfehlungen<br />
des RH nunmehr einer wohnungswirtschaftlich sinnvollen Verwendung zufŸhrt.<br />
Wien, im Dezember <strong>1995</strong><br />
<strong>Der</strong> PrŠsident:<br />
Dr Franz Fiedler