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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMÜND - Weitra

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<strong>BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT</strong> <strong>GMÜND</strong><br />

Fachgebiet Gesundheitswesen<br />

3950 Gmünd, Schremser Straße 8<br />

Bezirkshauptmannschaft Gmünd, 3950<br />

An alle<br />

Bürgermeister im<br />

Verwaltungsbezirk Gmünd<br />

i Fp4t:<br />

•)rt\<br />

19. J?n. 2012<br />

"X<br />

Beilagen<br />

GDG3-I-079/005 1<br />

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)<br />

Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005<br />

In Verwaltungsfragen für Sie da: Montag-Freitag 07:00 - 19:00<br />

und natürlich auch am Samstag 07:00- 14:00 Uhr<br />

Bezug<br />

Bearbeiterin<br />

Brigitte Pariasek<br />

(0 28 52) 9025<br />

Durchwahl<br />

25576<br />

Datum<br />

16. Jänner 2012<br />

Betrifft<br />

FSME Impfaktion-2012<br />

Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd teilt mit, dass auch im Jahre 2012 wieder eine<br />

FSME-Impfaktion (Zeckenschutzimpfung) durchgeführt wird.<br />

Es sollten vor allem jene Personen zur Impfung kommen, die im Vorjahr die erste und<br />

zweite Teilimpfung erhalten haben. Weiters ist die Impfung bei Personen erforderlich, die<br />

im Jahre 2007 die letzte FSME-Auffrischungsimpfung erhalten haben.<br />

Ein kompletter und länger andauernder Impfschutz ist nur dann gegeben, wenn 4-12<br />

Wochen nach der ersten Teilimpfung eine zweite Teilimpfung und etwa nach einem Jahr<br />

eine dritte Teilimpfung verabreicht wird. Auffrischungsimpfungen werden in fünf bzw. ab<br />

dem 60. Lebensjahr in dreijährigen Intervallen nach der ersten Auffrischungsimpfung<br />

empfohlen.<br />

Nicht geimpft werden Personen mit akuten fieberhaften Erkrankungen,<br />

Erkrankungen des zentralen Nervensystems und der peripheren Nerven.<br />

akuten<br />

Bei dieser Impfaktion steht für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ein eigener<br />

Impfstoff (0,25ml) zur Verfügung. Die Kosten pro Impfung belaufen sich für Kinder (bis<br />

zum vollendeten 16. Lebensjahr) auf € 23,00 und für Erwachsene auf € 28,00.<br />

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 -12 Uhr und Dienstag 13 -15 Uhr<br />

Bürgerbüro und Information auch Dienstag 15-19 Uhr<br />

Internet: www.noe.gv.at/bh - DVR: 0024759<br />

E-Mail: gesundheit.bhgd@noel.gv.at-Telefax: 02852/9025-25571


-2<br />

Impf ort:<br />

Impftermine:<br />

Bezirkshauptmannschaft Gmünd,<br />

Fachgebiet Gesundheitswesen, 1. Stock, Zimmer 154<br />

ab 7. März 2012 jeden Mittwoch von 08.00 - 11.00 Uhr<br />

Für den Bezirkshauptmann<br />

Dr. W i 11 m a n n<br />

Amtsarzt<br />

elektronisch unterfertigt<br />

©<br />

ÄfäSr<br />

toSFa<br />

AMTSSIGNATUR<br />

Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.<br />

Hinweise finden Sie unter:<br />

www.noe.gv.at/amtssignatur<br />

An „, 2 0. Jan. 2012....,<br />

Angeschlagen am: .................................<br />

Abgenommen am: ...............,„„„>,„„


Amt der NÖ Landesregierung Wien, im Jänner 2012<br />

Landessanitätsdirektion<br />

MERKBLATT<br />

über die Schutzimpfung gegen die<br />

Frühsommermeningoenzephalitis (Zeckenkrankheit)<br />

Die Zeckenkrankheit ist eine gefährliche Infektionskrankheit der Gehirnhäute, die zumeist in zwei<br />

Phasen verläuft: die erste Phase beginnt etwa 7 Tage nach einem infektiösen Zeckenbefall in der Art<br />

einer Grippe. Nach dem Abfiebern kann es damit sein Bewenden haben. Es kann aber sein, dass der<br />

Erkrankte anschließend durch einige Tage fast beschwerdefrei ist und dann die zweite Phase, hochfieberhaft,<br />

mit den Anzeichen einer Entzündung des Gehirns und seiner Hüllen einsetzt. Die<br />

Genesung erfolgt sehr langsam. Tritt eine Lähmung auf, ist dauernde Invalidität zu befürchten.<br />

Der einzige sichere Schutz gegen diese gefährliche Krankheit ist die aktive Zeckenschutzimpfung!<br />

Seit dem Jahr 1980 wird die Zeckenschutzimpfung in Niederösterreich erfolgreich durchgeführt.<br />

ÄCHTUNG!<br />

«° Die Schutzimpfung gegen die FSME besteht aus 3 Teilimpfungen:<br />

Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite etwa 1 Monat und die dritte innerhalb<br />

von 5-12 Monaten nach der vorangegangenen Impfung zu erfolgen.<br />

Die erste Äuffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich.<br />

Dem Österreichischen Impfplan des BM für Gesundheit entsprechend sind<br />

alle weiteren Äuffrischungsimpfungen bei Erwachsenen im 5-Jahres-lntervall<br />

durchzuführen, um den Impfschutz fortgesetzt aufrecht zu erhalten.<br />

Dies gilt nur für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr.<br />

Ältere Personen sind im 3-Jahres-lntervall aufzufrischen.<br />

•*• Altersgrenzen<br />

Der für die NÖ Zeckenschutz-Impfaktion 2012 empfohlene FSME-Adsorbatimpfstoff steht in zwei<br />

Dosierungen zur Verfügung: Junior- und Erwachsenen-Dosis.<br />

Der öffentliche Gesundheitsdienst des Landes setzt seine Schutzimpfung gegen die Zeckenkrankheit<br />

mit der Kampagne 2012 fort. Der empfohlene Zeitraum für die Impfaktion 2012 wird mit Mitte Februar<br />

bis Ende Juni 2012 festgelegt.<br />

Der Preis pro Teilimpfung beträgt für Kinder € 23,00 und für Erwachsene € 28,00.<br />

Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22.3.1983, BGBl.Nr.<br />

217/1983, erhalten Personen, die gesetzlich krankenversichert oder als Angehörige anspruchsberechtigt<br />

sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine<br />

Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherung der Bauern) im Rahmen der Unfallverhütung ersetzt<br />

werden, vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss pro Impfung. Personen,<br />

die keiner gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, erhalten diesen Zuschuss von dem nach<br />

dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuständigen Krankenversicherungsträger. Der Kostenzuschuss<br />

kann aufgrund der Impfbestätigung unmittelbar im Anschluss an jede Teilimpfung beim<br />

zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.<br />

Vorsorgen ist der beste Schutz!<br />

Zeckenschutzimpfung - JETZT!<br />

0424/12/1

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