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Merkblatt für Ausbildungslehrer/innen

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Problem Terminierung<br />

(Quelle: Schreiben v. KM an<br />

Prof. Deißinger Uni KN vom<br />

25.02.2004)<br />

Umfang<br />

Die freie Terminierung der einzelnen Module liegt nicht in der Beliebigkeit der<br />

Studierenden. Die Termine sind vorgegeben und einzuhalten.<br />

‣ <strong>für</strong> BA/ MA Studiengänge<br />

30 Stunden Erziehungswissenschaft<br />

2x8 Stunden Fachdidaktik<br />

‣ <strong>für</strong> Studierende LG<br />

48 Stunden Erziehungswissenschaft<br />

2x8 Stunden Fachdidaktik<br />

Aufgaben der <strong>Ausbildungslehrer</strong><strong>innen</strong>/<strong>Ausbildungslehrer</strong><br />

Allgemein<br />

(Quelle: Schulintern 3/99)<br />

Speziell<br />

(Quelle: KuU, Verwaltungsvorschrift<br />

v. 18. Juli 2001;<br />

AZ.: 6722.1-01/204-116)<br />

Probleme<br />

(Quelle: Protokoll der Dienstbesprechung<br />

zum SPS am 08.10.09;<br />

Punkt 8.3)<br />

Zahl der Ausbildungsplätze<br />

(Dienstbesprechung zw. KM und<br />

RPs am 22.9.05; Mail an die<br />

Schulen von Herrn Endres<br />

15.12.05)<br />

I. Organisation und Planung des Praxissemesters<br />

II. Kooperation mit den Studienseminaren<br />

a) Vertiefung des Stoffes der Studienseminare<br />

b) Begleitung von Unterrichtsversuchen<br />

III. Beratung und Beurteilung<br />

a) Beratung im Praxissemester<br />

b) Abschlussberatung<br />

Abs. II, 8.<br />

„Der Schulleiter überwacht die Ausbildung der Praktikanten. Der Schulleiter<br />

und die von ihm Beauftragten (<strong>Ausbildungslehrer</strong> und Mentoren) sind diesen<br />

gegenüber weisungsberechtigt. Die Ausbildungslehrkräfte betreuen die Praktikanten<br />

in regelmäßigen Ausbildungssitzungen und organisieren die<br />

Ausbildung insbesondere durch:<br />

- Festlegung der individuellen Ausgestaltung des Praxissemesters<br />

- Einführung der Praktikanten in Lehrerrolle und Schulorganisation<br />

- Zuweisung der Praktikanten zu Mentoren und Klassen<br />

- Unterstützung bei der Vermittlung von zeitweiligen bzw. zusätzlichen<br />

Ausbildungsmöglichkeiten in Einrichtungen außerhalb der Schule<br />

(z.B. in Sport- oder Musikvereinen, in kirchlichen Einrichtungen,<br />

anderen Schularten usw.)<br />

- Zusammenarbeit mit den Studienseminaren (z.B. durch Teilnahme und<br />

Mitwirkung an den seminaristischen Veranstaltungen zum Praxissemester,<br />

Absprache mit den Fachleitern)<br />

- Anleitung der Praktikanten bei der Unterrichtstätigkeit und<br />

(gemeinsame) Auswertung der Unterrichtserfahrungen<br />

- gemeinsame Reflexion der Lerninhalte und Lernfortschritte im<br />

Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen<br />

- Anleitung der Praktikanten bei den Beobachtung- und Arbeitsaufgaben<br />

der Seminare und deren gemeinsame Auswertung<br />

Am Ende des Praktikums in der Schule steht eine mündliche<br />

Abschlussberatung mit einer schriftlichen Zusammenfassung durch die<br />

Ausbildungslehrkraft oder die Schulleitung.“<br />

Der AL ist also im Rahmen der rechtlichen Vorgaben befugt, Entscheidungen<br />

zu treffen. Für deren Richtigkeit trägt er die Verantwortung.<br />

"Ein Praktikant, der den Unterricht nachhaltig stört oder Schüler gefährdet,<br />

kann vom Schulleiter des Hauses verwiesen (Ausübung des Hausrechts) und<br />

vom Praktikum ausgeschlossen werden, falls er mehrfach Weisungen des<br />

Schulleiters trotz Abmahnung nicht einhält. Hält ein Praktikant sich nicht an<br />

formelle oder inhaltliche Rahmenvorgaben des PS durch den Schulleiter, kann<br />

ihm mitgeteilt werden, dass ihm bei Nichtbeachtung der Weisungen ein<br />

Bestehen des Schulpraktikums nicht bescheinigt werden kann."<br />

Bei der Ermittlung der Zahl der zur Verfügung zu stellenden Praktikumsplätze<br />

ist folgendermaßen vorzugehen: "Ab der Anmelderunde 2006 sollen nur noch<br />

Praktikanten eingerechnet werden mit der Formel 1/5 der Klassen minus 1 (<strong>für</strong><br />

Härtefälle)". Bei beruflichen Schulen ist <strong>für</strong> die Zahl der Klassen wegen der u.<br />

U. vorhandenen Teilzeitklassen folgende Berechnungsformel vorgegeben:<br />

Klassenzahl=(Zahl der Vollzeitklassen +Zahl der Teilzeitklassen dividiert<br />

Seite 4 17.11.2010

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