Merkblatt für Ausbildungslehrer/innen
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Prüfungsklausuren<br />
Unterrichtseinsatz<br />
(Quelle: KuU, Verwaltungsvorschrift<br />
v. 18. Juli 2001;<br />
AZ.: 6722.1-01/204-116<br />
Mail v. Herrn Machner v.<br />
15.10.03)<br />
Unterrichtsentwurf<br />
(Die Qualitätsstandards bei der<br />
Gestaltung des Moduls 1 des<br />
Schulpraktikums; Uni KN,<br />
20.12.06)<br />
Stellenzulage<br />
(Quelle: Schreiben des MKS<br />
Baden-Württemberg vom<br />
07.10.2003; AZ 14-0321.30/79)<br />
Anrechnungen<br />
(Quelle: Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
0301-51/ Teil E, Ziffer 1.2 u. 2.5)<br />
VwV„Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen<br />
Schulen in BW“ v. 10. Nov. 93, zuletzt<br />
geändert am 8. Sept. 05)<br />
Auslandsaufenthalt<br />
(Quelle: Schreiben von Frau<br />
Tepaß vom 26. Oktober 2007,<br />
Änderung zum Protokoll der<br />
Dienstbesprechung des KM<br />
vom 25.09.07)<br />
richtsverpflichtungen) nicht erfüllt werden können.<br />
Die Volumina der Seminarveranstaltungen sind gemäß VwV des KM Teil des<br />
Vorbereitungsdienstes, dessen Lehrveranstaltungen da<strong>für</strong> im neuen VD reduziert<br />
wurden. Wenn also ein Praktikant die FD-Veranstaltung nur einmal versäumt, hat<br />
er die Hälfte des geforderten Lehrvolumens verpasst und damit die geforderte<br />
Leistung nicht erbracht.<br />
Entsprechend gilt <strong>für</strong> Prüfungsklausuren: Selbst wenn der/die Studierende die<br />
Unterrichtsleistung erbringen könnte: wenn er 1/3 oder mehr der Fachdidaktischen<br />
Begleitveranstaltungen des Seminars nicht besuchen kann, muss das<br />
Praxissemester wiederholt werden.<br />
Studierende des höheren Lehramts an Gymnasien:<br />
- 100 Std. Hospitation, 30 Std. angeleiteter Unterricht (gilt <strong>für</strong> die 2 Hauptfächer)<br />
Studierende des BA/ MA Studienganges Gewerbelehrer:<br />
- 70 Stunden Hospitation, 30 Stunden angeleiteter Unterricht<br />
Studierende des BA/ MA Studienganges Wirtschaftspädagogik:<br />
- 70 Stunden Hospitation, 30 Stunden angeleiteter Unterricht<br />
‣ <strong>für</strong> Studierende der Wirtschaftspädagogik an der Uni Konstanz<br />
Modul 1: Von einer aktiv gehaltenen Unterrichtsstunde muss ein Unterrichtsentwurf<br />
erstellt werden, der gewissen Anforderungen genügen muss (Langform).<br />
Modul 2 und 3 pro Fach 1 Entwurf in Kurzform (= 4 Ausarbeitungen).<br />
Regelung <strong>für</strong> <strong>Ausbildungslehrer</strong>/<strong>innen</strong> an beruflichen Schulen bei Praxissemestern<br />
in modulierter Form:<br />
Fiktive Zusammenfassung aller zulagenberechtigten Tätigkeiten auf das Schuljahr,<br />
in dem das zweite Modul durchgeführt wird. Zeitraum der Bestellung und<br />
Gewährung der Stellenzulage ist der erste Schultag nach den Sommerferien bis<br />
zum 31. Juli des Schuljahres.<br />
Für das Schulpraktikum BA/MA-Studiengänge gilt, dass die<br />
Anrechnungen erst im Modul 2 gewährt werden.<br />
Beruflicher Bereich: Ersatz eines Moduls durch Auslandsaufenthalt<br />
Im Rahmen der Studiengänge des beruflichen Schulwesens (Wirtschaftspädagogik,<br />
Gewerbelehrer, Pflegewissenschaft) kann ein Modul durch einen<br />
Aufenthalt als Schulassistent im Ausland ersetzt werden, insofern die<br />
Bedingungen (beruflich orientierte Schule im Ausland mit Bezug zur Studienrichtung,<br />
mindestens 10 Assistenzstunden pro Woche, Dauer mindestens 8<br />
Wochen) erfüllt werden. Der Studierende legt dem zuständigen Regierungspräsidium<br />
eine Bescheinigung vor, aus der die Dauer und der Unterrichtseinsatz<br />
des Praktikums hervorgehen sowie eine erfolgte Betreuung während des schulpraktischen<br />
Einsatzes bestätigt werden. Die Anerkennung erfolgt durch das<br />
Regierungspräsidium.<br />
Unfall- und Schlüsselversicherung der Praktikanten/Innen<br />
(Quelle:<br />
Protokoll<br />
der Dienstbesprechung<br />
zum SPS am<br />
08.10.09;<br />
Punkt 4.1)<br />
Die Praktikanten sind im baden-württembergischen SPS gesetzlich unfallversichert gemäß § 2 Absatz<br />
1, Ziffer 8 c des Sozialgesetzbuchs VII, und zwar über die Hochschulen, die im Versicherungsfall die<br />
Unfallanzeige der Unfallkasse vorlegen müssen. In BW lautet die Adresse: Unfallkasse Baden-<br />
Württemberg, Augsburger Str. 700, 70329 Stuttgart. Praktikanten sind hinsichtlich des Verlustes<br />
eines Schulschlüssels mit Lehrkräften und -beauftragten haftungsrechtlich gleichgestellt;<br />
Voraussetzung ist die Schulleitung hat ihnen einen Schlüssel ausgehändigt, weil sie es <strong>für</strong> die<br />
Tätigkeit <strong>für</strong> erforderlich hält. Die Praktikanten haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; <strong>für</strong> den<br />
Fall, dass das Land den Praktikanten wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nimmt, kann dieser eine<br />
Schlüsselversicherung abschließen. Bei vorsätzlichem Verhalten zahlt auch die Versicherung nicht.<br />
Seite 6 17.11.2010