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Merkblatt für Ausbildungslehrer/innen

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Prüfungsklausuren<br />

Unterrichtseinsatz<br />

(Quelle: KuU, Verwaltungsvorschrift<br />

v. 18. Juli 2001;<br />

AZ.: 6722.1-01/204-116<br />

Mail v. Herrn Machner v.<br />

15.10.03)<br />

Unterrichtsentwurf<br />

(Die Qualitätsstandards bei der<br />

Gestaltung des Moduls 1 des<br />

Schulpraktikums; Uni KN,<br />

20.12.06)<br />

Stellenzulage<br />

(Quelle: Schreiben des MKS<br />

Baden-Württemberg vom<br />

07.10.2003; AZ 14-0321.30/79)<br />

Anrechnungen<br />

(Quelle: Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

0301-51/ Teil E, Ziffer 1.2 u. 2.5)<br />

VwV„Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen<br />

Schulen in BW“ v. 10. Nov. 93, zuletzt<br />

geändert am 8. Sept. 05)<br />

Auslandsaufenthalt<br />

(Quelle: Schreiben von Frau<br />

Tepaß vom 26. Oktober 2007,<br />

Änderung zum Protokoll der<br />

Dienstbesprechung des KM<br />

vom 25.09.07)<br />

richtsverpflichtungen) nicht erfüllt werden können.<br />

Die Volumina der Seminarveranstaltungen sind gemäß VwV des KM Teil des<br />

Vorbereitungsdienstes, dessen Lehrveranstaltungen da<strong>für</strong> im neuen VD reduziert<br />

wurden. Wenn also ein Praktikant die FD-Veranstaltung nur einmal versäumt, hat<br />

er die Hälfte des geforderten Lehrvolumens verpasst und damit die geforderte<br />

Leistung nicht erbracht.<br />

Entsprechend gilt <strong>für</strong> Prüfungsklausuren: Selbst wenn der/die Studierende die<br />

Unterrichtsleistung erbringen könnte: wenn er 1/3 oder mehr der Fachdidaktischen<br />

Begleitveranstaltungen des Seminars nicht besuchen kann, muss das<br />

Praxissemester wiederholt werden.<br />

Studierende des höheren Lehramts an Gymnasien:<br />

- 100 Std. Hospitation, 30 Std. angeleiteter Unterricht (gilt <strong>für</strong> die 2 Hauptfächer)<br />

Studierende des BA/ MA Studienganges Gewerbelehrer:<br />

- 70 Stunden Hospitation, 30 Stunden angeleiteter Unterricht<br />

Studierende des BA/ MA Studienganges Wirtschaftspädagogik:<br />

- 70 Stunden Hospitation, 30 Stunden angeleiteter Unterricht<br />

‣ <strong>für</strong> Studierende der Wirtschaftspädagogik an der Uni Konstanz<br />

Modul 1: Von einer aktiv gehaltenen Unterrichtsstunde muss ein Unterrichtsentwurf<br />

erstellt werden, der gewissen Anforderungen genügen muss (Langform).<br />

Modul 2 und 3 pro Fach 1 Entwurf in Kurzform (= 4 Ausarbeitungen).<br />

Regelung <strong>für</strong> <strong>Ausbildungslehrer</strong>/<strong>innen</strong> an beruflichen Schulen bei Praxissemestern<br />

in modulierter Form:<br />

Fiktive Zusammenfassung aller zulagenberechtigten Tätigkeiten auf das Schuljahr,<br />

in dem das zweite Modul durchgeführt wird. Zeitraum der Bestellung und<br />

Gewährung der Stellenzulage ist der erste Schultag nach den Sommerferien bis<br />

zum 31. Juli des Schuljahres.<br />

Für das Schulpraktikum BA/MA-Studiengänge gilt, dass die<br />

Anrechnungen erst im Modul 2 gewährt werden.<br />

Beruflicher Bereich: Ersatz eines Moduls durch Auslandsaufenthalt<br />

Im Rahmen der Studiengänge des beruflichen Schulwesens (Wirtschaftspädagogik,<br />

Gewerbelehrer, Pflegewissenschaft) kann ein Modul durch einen<br />

Aufenthalt als Schulassistent im Ausland ersetzt werden, insofern die<br />

Bedingungen (beruflich orientierte Schule im Ausland mit Bezug zur Studienrichtung,<br />

mindestens 10 Assistenzstunden pro Woche, Dauer mindestens 8<br />

Wochen) erfüllt werden. Der Studierende legt dem zuständigen Regierungspräsidium<br />

eine Bescheinigung vor, aus der die Dauer und der Unterrichtseinsatz<br />

des Praktikums hervorgehen sowie eine erfolgte Betreuung während des schulpraktischen<br />

Einsatzes bestätigt werden. Die Anerkennung erfolgt durch das<br />

Regierungspräsidium.<br />

Unfall- und Schlüsselversicherung der Praktikanten/Innen<br />

(Quelle:<br />

Protokoll<br />

der Dienstbesprechung<br />

zum SPS am<br />

08.10.09;<br />

Punkt 4.1)<br />

Die Praktikanten sind im baden-württembergischen SPS gesetzlich unfallversichert gemäß § 2 Absatz<br />

1, Ziffer 8 c des Sozialgesetzbuchs VII, und zwar über die Hochschulen, die im Versicherungsfall die<br />

Unfallanzeige der Unfallkasse vorlegen müssen. In BW lautet die Adresse: Unfallkasse Baden-<br />

Württemberg, Augsburger Str. 700, 70329 Stuttgart. Praktikanten sind hinsichtlich des Verlustes<br />

eines Schulschlüssels mit Lehrkräften und -beauftragten haftungsrechtlich gleichgestellt;<br />

Voraussetzung ist die Schulleitung hat ihnen einen Schlüssel ausgehändigt, weil sie es <strong>für</strong> die<br />

Tätigkeit <strong>für</strong> erforderlich hält. Die Praktikanten haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; <strong>für</strong> den<br />

Fall, dass das Land den Praktikanten wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nimmt, kann dieser eine<br />

Schlüsselversicherung abschließen. Bei vorsätzlichem Verhalten zahlt auch die Versicherung nicht.<br />

Seite 6 17.11.2010

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