von Rechtsanwalt Dieter Merz - Anwaltskanzlei Merz - Dresden
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und zumutbar ist oder das beschädigte Fahrzeug ein Luxusgegenstand ist, wie z.B. Wohnwagen.<br />
Weiter muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde bzw. Sie sich ein<br />
Ersatzfahrzeug angeschafft haben.<br />
Doch auch im Zusammenhang mit der Miete eines Ersatzwagens gilt die Schadensminderungspflicht.<br />
Deshalb besteht der Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten nur, wenn die tägliche Fahrtstrecke<br />
mehr als 20 km beträgt. Bei einer kurzen täglichen Fahrtstrecke ist die Inanspruchnahme eines Taxis<br />
wesentlich günstiger.<br />
Außerdem bekommen Sie bei einem noch fahrbereiten Fahrzeug nur die Mietwagenkosten für die Zeit<br />
der Reparatur ersetzt. Vor dieser Zeit können Sie das beschädigte Fahrzeug nutzen. Der Mietwagen<br />
kann nur für die für die Reparatur benötigte Zeit in Anspruch genommen werden. Eine obere Grenze<br />
bildet die vom Gutachter geschätzte Reparaturdauer oder ein detaillierter Reparaturablaufplan Ihrer<br />
Werkstatt.<br />
Bei einer Neuanschaffung können Sie den beschädigten Wagen bis zu dem Kauf nutzen, so dass gar<br />
kein Anspruch auf Mietwagenkosten besteht. Wenn das beschädigte Fahrzeug nicht fahrbereit ist,<br />
wird Ihnen höchstens eine Zeit <strong>von</strong> 3 bis 4 Wochen zugebilligt. In der Regel ergibt sich aber die<br />
notwendige Dauer der Wiederbeschaffung aus einem Gutachten, was vorrangig gilt.<br />
Im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht müssen Sie sich weiterhin nach preiswerten<br />
Mietfahrzeugen umsehen. Bei einer Mietdauer <strong>von</strong> bis zu 3 Tagen ist es allerdings ausreichend, sich<br />
Angebote <strong>von</strong> 2 Vermietern einzuholen und den günstigeren zu wählen.<br />
Manche Mietwagenunternehmen bieten einen erheblich höheren Unfallersatztarif an. Der Geschädigte<br />
kann nach der Rechtsprechung aber nur die Sätze des Normaltarifs ersetzt verlangen. Etwas anderes<br />
kann gelten, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die<br />
Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der<br />
Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.ä.) aus<br />
betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem „Normaltarif“ höheren Preis rechtfertigen, weil sie<br />
auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und<br />
infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind. Schließlich bekommen Sie maximal die<br />
Kosten für die Anmietung eines Fahrzeugs gleicher Klasse ersetzt.<br />
Wenn Sie den Mietwagen Vollkasko versichern, bekommen Sie die insoweit entstandenen Kosten in<br />
der Regel nur dann ersetzt, wenn Ihr eigenes Fahrzeug auch vollkaskoversichert ist.<br />
Da Sie Ihr eigenes Fahrzeug während der Miete eines Ersatzwagens schonen, erhalten Sie <strong>von</strong> den<br />
Mietwagenkosten ca. 10 % nicht ersetzt. Diesen Ersparnisabzug können Sie umgehen, indem Sie ein<br />
einfacheres Fahrzeug mieten, dessen Miete um 10 % geringer ist, als die Miete für einen<br />
gleichwertigen PKW.<br />
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