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von Rechtsanwalt Dieter Merz - Anwaltskanzlei Merz - Dresden

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und zumutbar ist oder das beschädigte Fahrzeug ein Luxusgegenstand ist, wie z.B. Wohnwagen.<br />

Weiter muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde bzw. Sie sich ein<br />

Ersatzfahrzeug angeschafft haben.<br />

Doch auch im Zusammenhang mit der Miete eines Ersatzwagens gilt die Schadensminderungspflicht.<br />

Deshalb besteht der Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten nur, wenn die tägliche Fahrtstrecke<br />

mehr als 20 km beträgt. Bei einer kurzen täglichen Fahrtstrecke ist die Inanspruchnahme eines Taxis<br />

wesentlich günstiger.<br />

Außerdem bekommen Sie bei einem noch fahrbereiten Fahrzeug nur die Mietwagenkosten für die Zeit<br />

der Reparatur ersetzt. Vor dieser Zeit können Sie das beschädigte Fahrzeug nutzen. Der Mietwagen<br />

kann nur für die für die Reparatur benötigte Zeit in Anspruch genommen werden. Eine obere Grenze<br />

bildet die vom Gutachter geschätzte Reparaturdauer oder ein detaillierter Reparaturablaufplan Ihrer<br />

Werkstatt.<br />

Bei einer Neuanschaffung können Sie den beschädigten Wagen bis zu dem Kauf nutzen, so dass gar<br />

kein Anspruch auf Mietwagenkosten besteht. Wenn das beschädigte Fahrzeug nicht fahrbereit ist,<br />

wird Ihnen höchstens eine Zeit <strong>von</strong> 3 bis 4 Wochen zugebilligt. In der Regel ergibt sich aber die<br />

notwendige Dauer der Wiederbeschaffung aus einem Gutachten, was vorrangig gilt.<br />

Im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht müssen Sie sich weiterhin nach preiswerten<br />

Mietfahrzeugen umsehen. Bei einer Mietdauer <strong>von</strong> bis zu 3 Tagen ist es allerdings ausreichend, sich<br />

Angebote <strong>von</strong> 2 Vermietern einzuholen und den günstigeren zu wählen.<br />

Manche Mietwagenunternehmen bieten einen erheblich höheren Unfallersatztarif an. Der Geschädigte<br />

kann nach der Rechtsprechung aber nur die Sätze des Normaltarifs ersetzt verlangen. Etwas anderes<br />

kann gelten, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die<br />

Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der<br />

Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.ä.) aus<br />

betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem „Normaltarif“ höheren Preis rechtfertigen, weil sie<br />

auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und<br />

infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind. Schließlich bekommen Sie maximal die<br />

Kosten für die Anmietung eines Fahrzeugs gleicher Klasse ersetzt.<br />

Wenn Sie den Mietwagen Vollkasko versichern, bekommen Sie die insoweit entstandenen Kosten in<br />

der Regel nur dann ersetzt, wenn Ihr eigenes Fahrzeug auch vollkaskoversichert ist.<br />

Da Sie Ihr eigenes Fahrzeug während der Miete eines Ersatzwagens schonen, erhalten Sie <strong>von</strong> den<br />

Mietwagenkosten ca. 10 % nicht ersetzt. Diesen Ersparnisabzug können Sie umgehen, indem Sie ein<br />

einfacheres Fahrzeug mieten, dessen Miete um 10 % geringer ist, als die Miete für einen<br />

gleichwertigen PKW.<br />

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