Infoblatt Kleinwindkraft - e5-Salzburg
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<strong>Infoblatt</strong> <strong>Kleinwindkraft</strong> (Stand 8/2012) Seite 4 von 6<br />
230 Volt und eine Frequenz von 50 Hertz). Damit wird gewährleistet, dass die erzeugte Energie ins<br />
öffentliche Niederspannungsnetz eingespeist werden kann. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung des<br />
Stroms für Gebäude in Insellage, z.B. Schutzhütten, landwirtschaftliche Nutzgebäude, da mithilfe der<br />
vom Windrad produzierten Gleichspannung Akkumulatoren geladen werden können.<br />
Benötigte Anlagenteile<br />
Windrad mit integriertem Gleichrichter und Überlastschutz<br />
Wechselrichter<br />
Mast inkl. Befestigung und Sicherung<br />
Elektrische Leitungen und Kabelführung von <strong>Kleinwindkraft</strong>anlage zu Wechselrichter<br />
Stromzähler mit zwei Zählwerken (vom Energieversorgungsunternehmen)<br />
zuverlässiger Blitzschutz/Erdung<br />
Bremsbox (sie reduziert bei Sturm die Generatordrehzahl und somit die Leistung, um die Anlage<br />
vor Beschädigungen zu bewahren.)<br />
Not-Aus, Abschaltungsmöglichkeit<br />
Trockener Raum zur Unterbringung der Technik (Bremsboxen, Wechselrichter)<br />
4 RECHTLICHE UND FÖRDERTECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
Bewilligung und Genehmigung<br />
Zur Installation einer <strong>Kleinwindkraft</strong>anlage in <strong>Salzburg</strong> sind insbesondere folgende Rechtsmaterien<br />
relevant: Baurecht inkl. Raumordnung und Ortsbildschutz, Naturschutzrecht und Energierecht. Hier<br />
die wichtigsten Fakten:<br />
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Baurecht: Es muss unbedingt Kontakt mit dem/der BürgermeisterIn als Baubehörde erster Instanz<br />
aufgenommen werden. Denn laut <strong>Salzburg</strong>er Baupolizeigesetz ist die Errichtung von<br />
<strong>Kleinwindkraft</strong>anlagen ausnahmslos genehmigungspflichtig. Die Gemeinde muss auch darauf<br />
achten, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung durch die Anlage im Ortsbild kommt.<br />
Raumordnung: Ob die bestehende Flächenwidmung innerhalb des Baulandes die Errichtung von<br />
<strong>Kleinwindkraft</strong>anlagen zulässt, muss im Einzelfall abgeklärt werden. Je nach Anlagengröße und<br />
Standort ist möglicherweise die Ausweisung einer "Sonderfläche" erforderlich. Eine<br />
Einzelbewilligung im Gründland ist für Windkraftanlagen nicht mehr möglich.<br />
Naturschutz: Außerhalb des Baulandes ist für die Errichtung von Windkraftanlagen eine<br />
naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich. Ob bei der Bewilligung ein vereinfachtes Verfahren<br />
ausreicht oder nicht, entscheidet die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.<br />
Energierecht: Lt. Landeselektrizitätsgesetz bedarf es unter einer Leistung von 10 kW weder einer<br />
Anzeige bei der energierechtlichen Behörde (Amt der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung) noch einer<br />
elektrizitätsrechtlichen Bewilligung.<br />
In allen Bundesländern gilt der Antrag zur Anerkennung als Ökostrom-Anlage durch die<br />
Landesregierung, falls die Anlage zur Netzeinspeisung aufgestellt werden soll.<br />
In <strong>Salzburg</strong> ist derzeit eine behördeninterne Vorbegutachtung für eine gänzliche Neuregelung der<br />
baurechtlichen Bewilligungserfordernisse für <strong>Kleinwindkraft</strong>anlagen im Gange. Wann diese<br />
Neuregelung vom Landtag beschlossen wird, ist derzeit noch unklar.<br />
Für weitere rechtliche Informationen wenden Sie sich an:<br />
Amt der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung<br />
Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/01 - Allgemeine Rechtsangelegenheiten<br />
Fanny-v.-Lehnert Straße 1, 5020 <strong>Salzburg</strong><br />
E-Mail: landw-recht@salzburg.gv.at, Web: www.salzburg.gv.at/energierecht.htm