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Technische Anschlussbedingungen Fernwärme der ...

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11.8 Vor Inbetriebnahme sind die Druckfestigkeit und die Dichtheit von einem Fachunternehmen zu bescheinigen<br />

11.9 Die Verlegung des Kabels zur Fernauslesung <strong>der</strong> Wärmezähler erfolgt in jedem Fall durch die Energieversorgung Olching. Die<br />

Verlegtermine sind zwischen Kunde und den Energieversorgung Olching abzustimmen. Die Verlegung erfolgt parallel zu den<br />

<strong>Fernwärme</strong>leitungen verlaufend. Die Kosten ergeben sich aus dem entsprechenden Preisblatt.<br />

12. Inbetriebnahme<br />

Energieversorgung Olching GmbH • Ilzweg 1 • 82140 Olching • Registergericht: Amtsgericht München HRB 181129 • Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Johannes van Bergen • Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsrats: Andreas Magg<br />

12.1 Die Erst- o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme <strong>der</strong> Hausanschlussstation darf nur in Anwesenheit eines Beauftragten <strong>der</strong> Energieversorgung<br />

Olching und des Anlagenerstellers erfolgen. Die kostenpflichtige Inbetriebnahme <strong>der</strong> Hausanschlussstation ist<br />

wenigstens 14 Tage vorher bei <strong>der</strong> Energieversorgung Olching auf einem Formblatt schriftlich zu beantragen.<br />

12.2 Die Inbetriebnahme <strong>der</strong> Hausanschlussstation ohne geeichten Wärmezähler ist nicht gestattet. Um eine unbefugte Wärmeentnahme<br />

aus dem <strong>Fernwärme</strong>netz zu unterbinden, werden die Absperrarmaturen nach <strong>der</strong> Hauseinführung bis zum Einbau<br />

des Wärmemengenzählers plombiert. Bei Verletzung o<strong>der</strong> Entfernung <strong>der</strong> Plombierung ist von unbefugtem Wärmebezug<br />

des Gebäudeeigentümers auszugehen, welcher von <strong>der</strong> Energieversorgung Olching zu erhöhtem Wärmeentgeld in Rechnung<br />

gestellt wird.<br />

12.3 Vor <strong>der</strong> Inbetriebnahme ist eine Spülung <strong>der</strong> Hausverteilanlage vorzunehmen.<br />

12.4 Die Inbetriebnahme ist nur durch schriftliche Abnahme <strong>der</strong> Anlage durch die Energieversorgung Olching gestattet. Diese<br />

darf die Abnahme <strong>der</strong> Anlage nur verweigern, wenn sicherheitstechnische o<strong>der</strong> messtechnische Mängel vorliegen.<br />

13 Erstbefüllung bzw. Wie<strong>der</strong>auffüllung Hausverteilanlage<br />

13.1 Die Erstbefüllung bzw. die Wie<strong>der</strong>auffüllung nach einer Reparatur o<strong>der</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Hausverteilanlage sollte zum Schutz<br />

des Wärmetauschers mit aufbereitetem Wasser aus dem <strong>Fernwärme</strong>netz, im Beisein <strong>der</strong> Energieversorgung Olching, erfolgen.<br />

Energieversorgung Olching. Mit kalk- und sauerstoffhaltigem Leitungswasser befüllten Kundenanlagen wird die Inbetriebnahme<br />

verweigert.<br />

13.2 Der Kunde bzw. dessen Heizungsinstallateur ist dafür zuständig, dass die Hausverteilanlage vollständig entlüftet ist und die<br />

an den einzelnen Heizkörpern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Wärmeverbrauchern rechnerisch erfor<strong>der</strong>lichen Wasservolumenströme an den<br />

Thermostatventilen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Einstellvorrichtungen tatsächlich eingestellt sind (hydraulischer Abgleich nach DIN 18380).<br />

Auf Verlangen ist <strong>der</strong> Energieversorgung Olching das Einstellprotokoll vorzulegen.<br />

13.3 Die Anlagen <strong>der</strong> Energieversorgung Olching sind zum Schutz unbefugter Entnahme von Heizwasser o<strong>der</strong> <strong>der</strong> unbefugten<br />

Ableitung von Wärmeenergie plombierbar. Plombenverschlüsse <strong>der</strong> Energieversorgung Olching dürfen nur mit Einwilligung<br />

<strong>der</strong> Energieversorgung Olching geöffnet werden. Stellt <strong>der</strong> Kunde o<strong>der</strong> dessen Beauftragter fest, dass Plomben fehlen, so ist<br />

auch das <strong>der</strong> Energieversorgung Olching unverzüglich mitzuteilen. Stellt die Energieversorgung Olching das Fehlen o<strong>der</strong> die<br />

Beschädigung von Plomben auf den Anlagenteilen bis zur Übergabestelle fest, so ist die Wie<strong>der</strong>herstellung vom Kunden zu<br />

erstatten.<br />

13.4 Haupt- und Sicherungsstempel (Marken und/o<strong>der</strong> Bleiplomben) <strong>der</strong> Mess- und Regelgeräte dürfen nicht beschädigt o<strong>der</strong><br />

entfernt werden. Ist dies <strong>der</strong> Fall, so ist die Energieversorgung Olching sofort hiervon zu unterrichten.<br />

14. Unterbrechung <strong>der</strong> Wärmeversorgung<br />

14.1 Bei Unterbrechung <strong>der</strong> Wärmeversorgung in <strong>der</strong> Kundenanlage aus Gründen <strong>der</strong> Wartung und Instandhaltung ist die Energieversorgung<br />

Olching rechtzeitig schriftlich zu informieren.<br />

14.2 Über bekannt gewordene Störungen, Defekte o<strong>der</strong> Undichtigkeiten an den <strong>Fernwärme</strong>leitungen o<strong>der</strong> Übergabestationen ist<br />

die Energieversorgung Olching zwecks Gefahrenabwehr sofort zu unterrichten.<br />

14.3 Über Störungen, Defekte und Undichtigkeiten in <strong>der</strong> Kundenanlage ist die Energieversorgung Olching umgehend für den<br />

Fall zu informieren, dass eine Unterbrechung <strong>der</strong> Wärmezufuhr nötig wird.<br />

14.4 Sollte <strong>der</strong> Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Wärmelieferungsvertrag o<strong>der</strong> den technischen <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />

nicht nachkommen, so ist die Energieversorgung Olching berechtigt, die Wärmeversorgung einzustellen. Die Sperrung und<br />

die Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Wärmeversorgung sind für den Kunden kostenpflichtig.<br />

14.5. Störungseinsätze <strong>der</strong> Energieversorgung Olching, die auf vom Kunden bzw. dessen Beauftragten zu vertretende Störungen<br />

beruhen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e Einsätze wegen eigenwilliger Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Regelung, Luft in <strong>der</strong> Kundenanlage, fehlen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> mangelhafter hydraulischer Abgleich, ungespülte Rohrleitungen<br />

etc.<br />

15. Sonstiges<br />

15.1 Der Energieversorgung Olching ist es unbenommen, diese technischen <strong>Anschlussbedingungen</strong> zu verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu erweitern.<br />

Anlage 1: Schematische Darstellung Hausanschlussstationen<br />

Anlage 2: Angaben zur Vorbereitung des Einbaus eines Wärmemengenzählers<br />

Stand 12/2011 - <strong>Technische</strong> <strong>Anschlussbedingungen</strong> <strong>Fernwärme</strong> 5 / 5

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