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kommen. K.Begle ergänzt, dass man akzeptieren muss, dass Fortschritte nicht gratis sind.<br />
C.Lenggenhager ruft dazu auf, darauf hinzuweisen, dass es auch Spezialärzte gibt, die<br />
weniger verdienen als Hausärzte. Das kann man auf verschiedenen Wegen tun, beispielsweise<br />
mit Mails oder Briefen an Parlamentarier, Blog-Beiträgen in Zeitungen, Leserbriefen etc.<br />
H.Schneider schlägt vor, dass wir vermehrt mit den Hausärzten zusammenarbeiten, da wir die<br />
Grundversorger für die Seele sind. A.Quarella findet diese Idee gut, falls sie umsetzbar ist.<br />
6. Psychiatriekommission:<br />
a. Erwachsenenschutzrecht<br />
Patienten können neu auch Verfügungen machen, in denen sie festhalten, wie sie in einer<br />
psychiatrischen Klinik behandelt werden möchten. Das kann eine Chance sein, mit Patienten<br />
in guten Tagen über stationäre Behandlungen zu sprechen, aber auch eine grosse<br />
Erschwerung für die Klinik. Bei einem Notstand muss man sich nicht an die<br />
Patientenverfügung halten. Die Rechtsmittel werden ausgebaut, sodass die VRK nun auch die<br />
Notwendigkeit von Zwangsmassnahmen beurteilen muss und man diese dem Patienten<br />
eröffnen und ihn auf die Rekursmöglichkeiten hinweisen muss. Es wird sich erst eine<br />
Rechtspraxis bilden müssen. Praktizierende Psychiater können mit Patienten darüber<br />
sprechen, was sie sinnvollerweise schreiben können. H.Wengle schlägt vor, SGGPP und<br />
Kliniken könnten zusammen eine Fortbildung machen oder eine sinnvolle Patientenverfügung<br />
auf die Homepage stellen.<br />
b. Psychiatrische Praxen seit Aufhebung Praxisstop<br />
Es gibt seit der Aufhebung des Praxisstops kaum neue Psychiatriepraxen. Man ist sich im<br />
Kanton SG wie auch auf Bundesebene bewusst, dass der Psychiaternachwuchs fehlt. Politiker<br />
werden dieses Thema aber kaum aufnehmen, weil man damit keine Stimmen gewinnen kann.<br />
c. Einbezug in ambulante Versorgungsplanung<br />
Das Gesundheitsdepartement macht nicht nur eine Versorgungsplanung im teilstationären,<br />
sondern auch im ambulanten Bereich, wobei die niedergelassenen Psychiater nicht<br />
berücksichtigt wurden. A.Quarella hat sich dagegen gewehrt, es scheint aber, dass der<br />
Kantonsarzt das nicht begriffen hat. Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der<br />
Überlappung der Klienten gibt es auch noch keine Planung. R.Zollinger hat sich dafür<br />
eingesetzt.<br />
7. Neuerungen Fortbildungsreglement<br />
H.Schneider hat herausgefunden, dass im Fortbildungsreglement der SGKJPP nur je 10<br />
Stunden Supervision und Intervision für die Kernfortbildung angerechnet werden. Da er<br />
Doppelfacharzttitelträger ist, hat er die beiden Fortbildungsreglemente verglichen. Das neue<br />
Fortbildungsreglement der SGKJPP wurde sozusagen stillschweigend geändert und viel<br />
autoritärer gestaltet. Die Fortbildung der Kinder- und Jugendpsychiater und<br />
Psychotherapeuten ist nun deutlich reglementierter als diejenige der Erwachsenenpsychiater/-<br />
psychotherapeuten. Diese müssen mindestens 10 Credits im Bereich<br />
Supervision/Intervision/Selbsterfahrung nachweisen. Kernfortbildungen können nur von<br />
Kinder- und Jugendpsychiatern angeboten werden, nicht aber von nichtärztlichen<br />
Institutionen etc, auch das im Gegensatz zur Erwachsenenpsychiatrie. Das zentrale<br />
Arbeitsinstrument der KJPP ist die Übertragung und Gegenübertragung, welche sich im<br />
Rahmen von Supervision und Intervision am besten reflektieren lässt. Die Sektion KJPP der