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kommen. K.Begle ergänzt, dass man akzeptieren muss, dass Fortschritte nicht gratis sind.<br />

C.Lenggenhager ruft dazu auf, darauf hinzuweisen, dass es auch Spezialärzte gibt, die<br />

weniger verdienen als Hausärzte. Das kann man auf verschiedenen Wegen tun, beispielsweise<br />

mit Mails oder Briefen an Parlamentarier, Blog-Beiträgen in Zeitungen, Leserbriefen etc.<br />

H.Schneider schlägt vor, dass wir vermehrt mit den Hausärzten zusammenarbeiten, da wir die<br />

Grundversorger für die Seele sind. A.Quarella findet diese Idee gut, falls sie umsetzbar ist.<br />

6. Psychiatriekommission:<br />

a. Erwachsenenschutzrecht<br />

Patienten können neu auch Verfügungen machen, in denen sie festhalten, wie sie in einer<br />

psychiatrischen Klinik behandelt werden möchten. Das kann eine Chance sein, mit Patienten<br />

in guten Tagen über stationäre Behandlungen zu sprechen, aber auch eine grosse<br />

Erschwerung für die Klinik. Bei einem Notstand muss man sich nicht an die<br />

Patientenverfügung halten. Die Rechtsmittel werden ausgebaut, sodass die VRK nun auch die<br />

Notwendigkeit von Zwangsmassnahmen beurteilen muss und man diese dem Patienten<br />

eröffnen und ihn auf die Rekursmöglichkeiten hinweisen muss. Es wird sich erst eine<br />

Rechtspraxis bilden müssen. Praktizierende Psychiater können mit Patienten darüber<br />

sprechen, was sie sinnvollerweise schreiben können. H.Wengle schlägt vor, SGGPP und<br />

Kliniken könnten zusammen eine Fortbildung machen oder eine sinnvolle Patientenverfügung<br />

auf die Homepage stellen.<br />

b. Psychiatrische Praxen seit Aufhebung Praxisstop<br />

Es gibt seit der Aufhebung des Praxisstops kaum neue Psychiatriepraxen. Man ist sich im<br />

Kanton SG wie auch auf Bundesebene bewusst, dass der Psychiaternachwuchs fehlt. Politiker<br />

werden dieses Thema aber kaum aufnehmen, weil man damit keine Stimmen gewinnen kann.<br />

c. Einbezug in ambulante Versorgungsplanung<br />

Das Gesundheitsdepartement macht nicht nur eine Versorgungsplanung im teilstationären,<br />

sondern auch im ambulanten Bereich, wobei die niedergelassenen Psychiater nicht<br />

berücksichtigt wurden. A.Quarella hat sich dagegen gewehrt, es scheint aber, dass der<br />

Kantonsarzt das nicht begriffen hat. Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der<br />

Überlappung der Klienten gibt es auch noch keine Planung. R.Zollinger hat sich dafür<br />

eingesetzt.<br />

7. Neuerungen Fortbildungsreglement<br />

H.Schneider hat herausgefunden, dass im Fortbildungsreglement der SGKJPP nur je 10<br />

Stunden Supervision und Intervision für die Kernfortbildung angerechnet werden. Da er<br />

Doppelfacharzttitelträger ist, hat er die beiden Fortbildungsreglemente verglichen. Das neue<br />

Fortbildungsreglement der SGKJPP wurde sozusagen stillschweigend geändert und viel<br />

autoritärer gestaltet. Die Fortbildung der Kinder- und Jugendpsychiater und<br />

Psychotherapeuten ist nun deutlich reglementierter als diejenige der Erwachsenenpsychiater/-<br />

psychotherapeuten. Diese müssen mindestens 10 Credits im Bereich<br />

Supervision/Intervision/Selbsterfahrung nachweisen. Kernfortbildungen können nur von<br />

Kinder- und Jugendpsychiatern angeboten werden, nicht aber von nichtärztlichen<br />

Institutionen etc, auch das im Gegensatz zur Erwachsenenpsychiatrie. Das zentrale<br />

Arbeitsinstrument der KJPP ist die Übertragung und Gegenübertragung, welche sich im<br />

Rahmen von Supervision und Intervision am besten reflektieren lässt. Die Sektion KJPP der

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