und Konkursverfahren Thomas Hirt
und Konkursverfahren Thomas Hirt
und Konkursverfahren Thomas Hirt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erbschaftsgläubiger<br />
Instrumente der Erbschaftsgläubiger zum Schutz ihrer Forderungen<br />
ZGB 594 Begehren auf amtliche Liquidation der Erbschaft bei begründeter<br />
Besorgnis, dass ihre Forderungen nicht bezahlt werden.<br />
ZGB 497 Haftung bei Erbverzicht/Erbauskauf für die wegen des Verzichts in<br />
den fünf Jahren vor dem Tod des Erblassers empfangenen<br />
Gegenleistungen im Umfang der noch bestehenden Bereicherung.<br />
ZGB 579 Haftung des ausschlagenden Erben im Umfang der<br />
ausgleichungsspflichtigen Vorempfänge.<br />
<strong>Thomas</strong> <strong>Hirt</strong>, 2009<br />
Erbengläubiger<br />
Instrumente der Erbengläubiger zum Schutz ihrer Forderungen<br />
ZGB 578<br />
Anfechtung der Ausschlagung durch einen überschuldeten<br />
Erben<br />
ZGB 524 Abs. 1 Herabsetzung anstelle des überschuldeten Erben<br />
ZGB 524 Abs. 2 Anfechtung einer unzulässigen Enterbung/Präventiventerbung<br />
anstelle des überschuldeten Erben<br />
<strong>Thomas</strong> <strong>Hirt</strong>, 2009<br />
10