Testament-Ratgeber - World Vision Österreich
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Detailregelungen,<br />
Umsetzung und Steuern<br />
In diesem Kapitel erfahren Sie, was ein Ehegattentestament<br />
ist, wie Sie durch die Bestimmung von Vor-, Nach- und<br />
Ersatzerben in die Erbfolge eingreifen können, wie Ihr letzter<br />
Wille einmal umgesetzt werden wird und welche steuerlichen<br />
Besonderheiten Sie beachten müssen.<br />
Das Ehegattentestament<br />
Sind Sie verheiratet, kommt zur Regelung Ihres Nachlasses<br />
auch ein Ehegattentestament in Frage. Dabei<br />
setzen sich die Ehepartner in einem gemeinsamen<br />
<strong>Testament</strong> gegenseitig als Alleinerben ein. Gleichzeitig<br />
kann verfügt werden, wer den Letztverstorbenen<br />
beerben soll. Für ein Ehegattentestament gelten die<br />
gleichen Formvorschriften wie für jedes andere <strong>Testament</strong>:<br />
Es kann eigenhändig mit der Unterschrift<br />
beider Partner oder mit Hilfe eines Rechtsbeistandes,<br />
also fremdhändig, abgefasst werden. Ein Widerruf<br />
ist durch einen der Ehepartner möglich, solange<br />
beide leben.<br />
Vor-, Nach- und Ersatzerben<br />
Mit einer testamentarischen Regelung kann man eine<br />
Erbfolge bestimmen. Verstirbt der erste Erbe – Vorerbe<br />
genannt – können Sie festlegen, wer Nacherbe<br />
werden soll. Ein Beispiel finden Sie auf Seite 6 („Was<br />
ein <strong>Testament</strong> regeln kann“).<br />
Für den Fall, dass ein Erbe vor der <strong>Testament</strong>seröffnung<br />
stirbt oder die Erbschaft ablehnt, können Sie<br />
in Ihrem <strong>Testament</strong> auch beliebig viele Ersatzerben<br />
bestimmen.<br />
<strong>Testament</strong>svollstreckung<br />
Haben Sie einen Alleinerben eingesetzt, ist die Vollstreckung<br />
Ihrer Verfügungen recht einfach. Schwieriger<br />
kann es werden, wenn Sie mehreren Erben<br />
jeweils einen bestimmten Erbteil zugewiesen haben.<br />
Dann erhält ein Erbe das Alleineigentum an einer<br />
Sache erst im Zuge einer formellen Erbauseinandersetzung.<br />
Solch ein Verfahren kann leicht in Streitigkeiten<br />
enden. Mit genauen Teilungsanordnungen lässt<br />
sich das jedoch vermeiden: Jeder Erbe sollte klare<br />
Informationen darüber haben, welche Gegenstände,<br />
Immobilien oder Geldbeträge er bekommt. Für die<br />
Umsetzung des letzten Willens ist der Gerichtskommissär<br />
zuständig. Im <strong>Testament</strong> kann man eine<br />
oder mehrere Personen seines Vertrauens als Nachlassverwalter<br />
bestimmen. Oder man überlässt dem<br />
Verlassenschaftsgericht die Ernennung eines <strong>Testament</strong>svollstreckers.<br />
Zu seinen Aufgaben gehören<br />
die Sichtung und Bewertung des Nachlasses, die<br />
Verteilung unter den Erben und die Erfüllung von<br />
Vermächtnissen und Auflagen.<br />
Steuerbefreit Gutes tun<br />
Seit dem 1. August 2008 gibt es in <strong>Österreich</strong> keine<br />
Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Bei der<br />
Schenkung von Grundstücken fällt jedoch nach wie<br />
vor eine Grunderwerbssteuer an.<br />
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