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M4<br />
UNTERSCHEIDUNGEN<br />
1. Aktive Sterbehilfe<br />
Aktive Sterbehilfe ist die Durchführung von lebensverkürzen<strong>de</strong>n Maßnahmen auf Grund <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />
o<strong>de</strong>r mutmaßlichen Wunsches einer Person.<br />
Aktive Sterbehilfe erfolgt <strong>of</strong>t durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels,<br />
Narkosemittels, Muskelrelaxans, Insulin, durch Kaliuminjektion o<strong>de</strong>r eine Kombination davon.<br />
Ist <strong>de</strong>r tatsächliche Wille <strong>de</strong>r Person nicht zu ermitteln, kann eine Patientenverfügung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r früher<br />
geäußerte Wille hierfür Anhaltspunkte geben. Eine Tötung ohne Vorliegen einer Willensäußerung <strong>de</strong>s<br />
Betr<strong>of</strong>fenen wird allgemein nicht als aktive Sterbehilfe, son<strong>de</strong>rn als Totschlag o<strong>de</strong>r Mord aufgefasst.<br />
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland (§ 216 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuches) und an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn verboten.<br />
2. Passive Sterbehilfe<br />
Passive Sterbehilfe ist das Nichtergreifen o<strong>de</strong>r Nichtfortführen lebenserhalten<strong>de</strong>r Maßnahmen aus ethischen,<br />
medizinischen und humanitären Grün<strong>de</strong>n bei nichteinwilligungsfähigen Personen, bei <strong>de</strong>nen<br />
vorbereiten<strong>de</strong> Gespräche nicht möglich waren o<strong>de</strong>r keine Patientenverfügung vorliegt. Dies geschieht<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Respekts vor <strong>de</strong>m Leben und Sterben eines Menschen, um damit ein leidvolles<br />
Sterben nicht zu verlängern und das Sterben als natürlichen Prozess zuzulassen. Obwohl es sich dabei<br />
um einen international etablierten Begriff han<strong>de</strong>lt, halten ihn viele für missverständlich und unglücklich<br />
gewählt und meinen, man solle besser und ein<strong>de</strong>utiger von „Sterbenlassen“ sprechen.<br />
3. Indirekte Sterbehilfe (Gabe von schmerzstillen<strong>de</strong>n, aber evtl. lebensverkürzen<strong>de</strong>n Medikamenten)<br />
Indirekte Sterbehilfe ist <strong>de</strong>r Einsatz von Medikamenten zur Lin<strong>de</strong>rung von Beschwer<strong>de</strong>n, die als Nebenwirkung<br />
die Lebensdauer evtl. verkürzen können. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphin<br />
im Endstadium <strong>de</strong>r Krebserkrankungen. Dieser Fall ist in <strong>de</strong>r Strafrechtswissenschaft in Deutschland<br />
diskutiert wor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis sind sich alle Meinungen einig, dass <strong>de</strong>r Arzt hier straffrei bleiben<br />
muss.<br />
4. Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid)<br />
Selbsttötung mit Hilfe einer Person, welche ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt; dies geschieht <strong>of</strong>t in<br />
<strong>de</strong>r Form, dass ein Arzt eine tödliche Dosis eines Barbiturats verschreibt und sie <strong>de</strong>m Patienten zur<br />
Verfügung stellt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, die dafür geeigneten<br />
Wirkst<strong>of</strong>fe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Quelle: http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe<br />
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