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M4<br />

UNTERSCHEIDUNGEN<br />

1. Aktive Sterbehilfe<br />

Aktive Sterbehilfe ist die Durchführung von lebensverkürzen<strong>de</strong>n Maßnahmen auf Grund <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />

o<strong>de</strong>r mutmaßlichen Wunsches einer Person.<br />

Aktive Sterbehilfe erfolgt <strong>of</strong>t durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels,<br />

Narkosemittels, Muskelrelaxans, Insulin, durch Kaliuminjektion o<strong>de</strong>r eine Kombination davon.<br />

Ist <strong>de</strong>r tatsächliche Wille <strong>de</strong>r Person nicht zu ermitteln, kann eine Patientenverfügung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r früher<br />

geäußerte Wille hierfür Anhaltspunkte geben. Eine Tötung ohne Vorliegen einer Willensäußerung <strong>de</strong>s<br />

Betr<strong>of</strong>fenen wird allgemein nicht als aktive Sterbehilfe, son<strong>de</strong>rn als Totschlag o<strong>de</strong>r Mord aufgefasst.<br />

Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland (§ 216 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuches) und an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn verboten.<br />

2. Passive Sterbehilfe<br />

Passive Sterbehilfe ist das Nichtergreifen o<strong>de</strong>r Nichtfortführen lebenserhalten<strong>de</strong>r Maßnahmen aus ethischen,<br />

medizinischen und humanitären Grün<strong>de</strong>n bei nichteinwilligungsfähigen Personen, bei <strong>de</strong>nen<br />

vorbereiten<strong>de</strong> Gespräche nicht möglich waren o<strong>de</strong>r keine Patientenverfügung vorliegt. Dies geschieht<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Respekts vor <strong>de</strong>m Leben und Sterben eines Menschen, um damit ein leidvolles<br />

Sterben nicht zu verlängern und das Sterben als natürlichen Prozess zuzulassen. Obwohl es sich dabei<br />

um einen international etablierten Begriff han<strong>de</strong>lt, halten ihn viele für missverständlich und unglücklich<br />

gewählt und meinen, man solle besser und ein<strong>de</strong>utiger von „Sterbenlassen“ sprechen.<br />

3. Indirekte Sterbehilfe (Gabe von schmerzstillen<strong>de</strong>n, aber evtl. lebensverkürzen<strong>de</strong>n Medikamenten)<br />

Indirekte Sterbehilfe ist <strong>de</strong>r Einsatz von Medikamenten zur Lin<strong>de</strong>rung von Beschwer<strong>de</strong>n, die als Nebenwirkung<br />

die Lebensdauer evtl. verkürzen können. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphin<br />

im Endstadium <strong>de</strong>r Krebserkrankungen. Dieser Fall ist in <strong>de</strong>r Strafrechtswissenschaft in Deutschland<br />

diskutiert wor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis sind sich alle Meinungen einig, dass <strong>de</strong>r Arzt hier straffrei bleiben<br />

muss.<br />

4. Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid)<br />

Selbsttötung mit Hilfe einer Person, welche ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt; dies geschieht <strong>of</strong>t in<br />

<strong>de</strong>r Form, dass ein Arzt eine tödliche Dosis eines Barbiturats verschreibt und sie <strong>de</strong>m Patienten zur<br />

Verfügung stellt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, die dafür geeigneten<br />

Wirkst<strong>of</strong>fe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Quelle: http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe<br />

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