Erlösung ARBEITSHILFE - of materialserver.filmwerk.de ...
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Rechtslage(n)<br />
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten. Als eine „Tötung auf Verlangen“ wird sie mit bis zu<br />
fünf Jahren Haft bestraft. Eine Tötung ohne Vorliegen einer Willensäußerung <strong>de</strong>s Betr<strong>of</strong>fenen wird allgemein<br />
nicht als aktive Sterbehilfe, son<strong>de</strong>rn als Totschlag o<strong>de</strong>r Mord aufgefasst und entsprechend abgeurteilt.<br />
Im Fall <strong>de</strong>r passiven Sterbehilfe gilt, dass <strong>de</strong>utsche Gerichte dies verschie<strong>de</strong>ntlich für zulässig erklärt<br />
haben. Nach <strong>de</strong>utschem Recht gilt als passive Sterbehilfe <strong>de</strong>r Verzicht auf lebensverlängern<strong>de</strong> Maßnahmen<br />
bei einer tödlich verlaufen<strong>de</strong>n Erkrankung o<strong>de</strong>r Verletzung. Dieses bewusste Sterbenlassen<br />
etwa durch Abschalten eines Beatmungsgerätes ist zulässig, wenn eine entsprechen<strong>de</strong> Willenserklärung<br />
<strong>de</strong>s Patienten vorliegt o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Angehörigen glaubhaft nachgewiesen wer<strong>de</strong>n kann. Entschei<strong>de</strong>nd<br />
ist dabei zum einen <strong>de</strong>r Charakter <strong>de</strong>r Krankheit (tödlicher Verlauf, Sterbeprozess muss eingesetzt<br />
haben, unumkehrbar), zum an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>r Patientenwille, <strong>de</strong>r entwe<strong>de</strong>r erklärt o<strong>de</strong>r in Form einer<br />
Patientenverfügung/Vollmacht hinterlegt wer<strong>de</strong>n kann. Wer also wünscht, dass ihn die Ärzte nicht mehr<br />
o<strong>de</strong>r nur noch schmerzlin<strong>de</strong>rnd behan<strong>de</strong>ln, o<strong>de</strong>r wer künstliche Ernährung ablehnt, kann das in Deutschland<br />
durchsetzen – s<strong>of</strong>ern er bei klarem Bewusstsein ist.<br />
Selbsttötung ist juristisch erlaubt und damit auch die Beihilfe dazu. Tatsächlich kollidiert dieser Grundsatz<br />
aber mit <strong>de</strong>r Pflicht zur Hilfeleistung, so dass sie auch in Deutschland geahn<strong>de</strong>t wird. Zu<strong>de</strong>m dürfen<br />
entsprechen<strong>de</strong> Medikamente zu diesem Zweck nicht verordnet wer<strong>de</strong>n (Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz).<br />
Um mögliche Prozesse zu vermei<strong>de</strong>n sind (gera<strong>de</strong> in jüngster Zeit auch wie<strong>de</strong>r unter<br />
starker medialer Aufmerksamkeit) Sterbehilfe-Organisationen in die Schweiz ausgewichen, in <strong>de</strong>r Beihilfe<br />
zum Selbstmord und passive Sterbehilfe erlaubt sind, auch wenn <strong>de</strong>r Sterbeprozess noch nicht<br />
eingesetzt hat. Der Helfer hat hier keine Strafverfolgung zu befürchten, s<strong>of</strong>ern er „nicht eigennützig<br />
han<strong>de</strong>lt“.<br />
Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n meisten europäischen Län<strong>de</strong>rn verfügen die Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> (Belgien und Luxemburg<br />
folgten <strong>de</strong>m holländischen Mo<strong>de</strong>ll wenige Jahre später) über die mit Abstand freizügigste wie<br />
umstrittenste rechtliche Regelung. So war die umstrittene aktive Sterbehilfe seit einer Gesetzesreform<br />
im Jahr 1993 in <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n bereits <strong>of</strong>fiziell toleriert - wenn <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Arzt die Tat <strong>de</strong>m<br />
Staatsanwalt mel<strong>de</strong>te. Im Jahr 2000 wur<strong>de</strong> die Duldung <strong>de</strong>r Tötung auf Verlangen dann sogar legalisiert:<br />
Am 28. November genehmigt die zweite Kammer <strong>de</strong>s Haager Parlaments das s. g. Euthanasie-<br />
Gesetz mit 46 zu 28 Stimmen. Nach <strong>de</strong>n Buchstaben dieses Gesetzes ist das Töten eines unheilbar<br />
Kranken zwar immer noch strafbar. Aber wenn <strong>de</strong>r Patient aktive Sterbehilfe mündlich o<strong>de</strong>r in einer<br />
Patientenverfügung schriftlich verlangt, kann ein Arzt diese angebliche Hilfe leisten. Dabei muss er<br />
Auflagen beachten: Das Lei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Patienten muss „unerträglich“ sein, er muss mehrfach „aus freiem<br />
Willen“ <strong>de</strong>n Wunsch geäußert haben zu sterben. Nach <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Patienten entschei<strong>de</strong>t eine regionale<br />
Kontrollkommission selbstständig, ob <strong>de</strong>r Arzt alle 28 Sorgfaltskriterien eingehalten hat. Das weltweit<br />
erste Gesetz zur aktiven Sterbehilfe regelt das Töten von einwilligungsfähigen Patienten. Für die<br />
Befürworter ist die Regelung ein Ausdruck holländischer Toleranz, Offenheit und Autonomie. Für Euthanasie-Gegner<br />
han<strong>de</strong>lt es sich dabei allerdings um „eine von emanzipatorischen Inhalten entleerte<br />
Selbstbestimmungsrhetorik“. Die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) spricht von einer „Lizenz zum Töten“,<br />
die das Haager Parlament erteilt habe: „Anstatt menschenwürdiges Sterben durch effiziente und mo<strong>de</strong>rne<br />
Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Hospizarbeit und Palliativmedizin, die mo<strong>de</strong>rne Schmerztherapie, zu sichern, öffnen<br />
die Nie<strong>de</strong>rlän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Missbrauch Tür und Tor.“ 3 Nicht an<strong>de</strong>rs sehen die Stellungnahmen <strong>de</strong>r<br />
christlichen Kirchen aus.<br />
Kirchliche Positionen<br />
Dass die Positionen <strong>de</strong>r christlichen Kirchen in <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r sittlichen Beurteilung <strong>de</strong>r Sterbehilfe weitgehend<br />
übereinstimmen zeigt sich u. a. in <strong>de</strong>r Veröffentlichung einer „gemeinsamen Erklärung <strong>de</strong>s<br />
Rates <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche in Deutschland und <strong>de</strong>r Deutschen Bisch<strong>of</strong>skonferenz“ mit <strong>de</strong>m Titel<br />
„Gott ist ein Freund <strong>de</strong>s Lebens“ aus <strong>de</strong>m Jahr 1989. Mit Verweis auf Gott als Schöpfer allen Lebens<br />
3 http://www.wdr.<strong>de</strong>/themen/kultur/stichtag/2005/11/28.jhtml<br />
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