Antrag - Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Antrag - Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
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<strong>Antrag</strong><br />
auf Eintragung als Pflichtmitglied in die Liste der nachweisberechtigten Ingenieurinnen<br />
und Ingenieure für Standsicherheit im vereinfachten Genehmigungsverfahren § 66 Abs. 6<br />
LBauO<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
über die Voraussetzungen zur Eintragung in die Liste der nachweisberechtigten<br />
Ingenieurinnen und Ingenieure für Standsicherheit im vereinfachten<br />
Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs.5 Landesbauordnung <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
(LBauO) bei der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>.<br />
Nach § 66 Abs. 5 LBauO (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) müssen<br />
Bescheinigungen für Vorhaben, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, von<br />
Personen aufgestellt sein, die in einer von der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zu<br />
führenden Liste eingetragen sind.<br />
In die Liste sind auf <strong>Antrag</strong> Personen mit einem berufsqualifizierenden<br />
Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur oder<br />
Bauingenieurwesen einzutragen, die mindestens drei Jahre regelmäßig<br />
Standsicherheitsnachweise aufgestellt oder geprüft haben.<br />
Von der geforderten Regelmäßigkeit bei der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen<br />
kann nur gesprochen werden, wenn im Schnitt mindestens 10<br />
Standsicherheitsnachweise pro nachzuweisendem Jahr dokumentiert werden.<br />
Die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik<br />
Deutschland gilt auch in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Für Personen, die in einem anderen<br />
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen<br />
Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von<br />
Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 entsprechend. Mit dem<br />
Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im<br />
Binnenmarkt“ und der Novellierung der Landesbauordnung für <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> entfällt<br />
seit dem 28. Dezember 2009 die Verpflichtung der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>,<br />
auswärtige nachweisberechtigte Ingenieure in der Liste nach § 66 Abs. 5 LBauO zu<br />
führen, da nach § 66 Abs.5 Satz 3 LBauO die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines<br />
anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland auch in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> gilt. Gerne kann<br />
jedoch trotzdem eine Eintragung und Listenführung erfolgen mit dem Vorteil, dass eine<br />
Listung in der Expertensuche auf der Homepage der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
vorgenommen wird. In diesem Fall entstehen Gebühren und Beiträge.<br />
1
Einzureichende Unterlagen<br />
Für den <strong>Antrag</strong> auf Eintragung in die Liste nach § 66 Abs. 5 LBauO i.V.m. der<br />
"Landesverordnung über die von der Kammer der Beratenden Ingenieure nach § 63<br />
Abs. 2 und § 65 Abs. 3 der Landesbauordnung zu führenden Listen vom 30. März 1998"<br />
füllen Sie bitte das nachfolgende <strong>Antrag</strong>sformular aus und fügen bitte die hier<br />
aufgeführten Unterlagen bei:<br />
Ausgefülltes <strong>Antrag</strong>sformular<br />
Ausgefüllter Datenbogen<br />
Ausgefüllter Erklärungsbogen<br />
Ausgefülltes Formular zur Einwilligung in die Verwendung personenbezogener<br />
Daten<br />
Ausgefüllter Bogen zur Berufshaftpflichtversicherung<br />
Einzugsermächtigung<br />
Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (nicht die Diplom-Urkunde)<br />
Prüfberichte und/oder Standsicherheitsnachweise für drei Jahre nach § 66 Abs. 5<br />
LBauO sowie Bescheinigung/en Ihrer/Ihres Arbeitgeber/s mit ausführlichen<br />
Angaben über Ihre Tätigkeit als Baustatiker/in. Als Auskunft über die durch Sie<br />
eigenver-antwortlich/eigenständig aufgestellten Standsicherheitsnachweise nach §<br />
66 Abs. 1 kann eine Liste mit folgenden Angaben dienen:<br />
Baujahr, Bauort, Bauherr, Objektart, Seitenanzahl der statischen<br />
Berechnung, Anzahl der Konstruktionszeichnungen zum Nachweis der lt.<br />
der Landesverordnung geforderten Regelmäßigkeit. Falls vorhanden, sollten<br />
zugeordnete Prüfberichte mitgeliefert werden.<br />
Von der geforderten Regelmäßigkeit bei der Aufstellung von<br />
Standsicherheitsnachweisen kann nur gesprochen werden, wenn im Schnitt<br />
mindestens 10 Standsicherheits-nachweise pro nachzuweisendem Jahr<br />
dokumentiert werden.<br />
Kosten<br />
Die Gebühr für die Eintragung sowie den jährlichen Beitrag entnehmen Sie bitte der<br />
Kostenordnung der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>.<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung Ihres <strong>Antrag</strong>es erst nach<br />
Eingang der Gebühr erfolgen kann.<br />
Nach Beratung der eingereichten Unterlagen durch die zuständigen Sachverständigen<br />
und den Eintragungsausschuss werden wir Sie unaufgefordert über die Ergebnisse<br />
informieren.<br />
2
2. <strong>Antrag</strong> § 66 LBauO<br />
auf Eintragung in die Liste der nachweisberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure<br />
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in die Liste der nachweisberechtigten Ingenieurinnen<br />
und Ingenieure für Standsicherheit im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66<br />
Abs.5 LBauO im Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>.<br />
Die hierzu notwendigen Unterlagen habe ich ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise<br />
beigefügt.<br />
ausgefüllter Datenbogen<br />
beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (nicht Diplomurkunde)<br />
Prüfberichte und/oder Standsicherheitsnachweise für drei Jahre nach § 66<br />
Abs. 5 LBauO sowie Bescheinigung/en Ihrer/Ihres Arbeitgeber/s mit<br />
ausführlichen Angaben über Ihre Tätigkeit als Baustatiker/in. Als Auskunft über<br />
die durch Sie eigenverantwortlich/eigenständig aufgestellten<br />
Standsicherheitsnachweise nach § 66 Abs. 1 kann eine Liste mit folgenden<br />
Angaben dienen:<br />
Baujahr, Bauort, Bauherr, Objektart, Seitenanzahl der statischen<br />
Berechnung, Anzahl der Konstruktionszeichnungen zum Nachweis der lt.<br />
der Landesverordnung geforderten Regelmäßigkeit. Falls vorhanden, sollten<br />
zugeordnete Prüfberichte mitgeliefert werden.<br />
Von der geforderten Regelmäßigkeit bei der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen<br />
kann nur gesprochen werden, wenn im Schnitt mindestens<br />
10 Standsicherheitsnachweise pro nachzuweisendem Jahr dokumentiert<br />
werden.<br />
Tabellarische Auflistung zu den eingereichten Objekten mit Angaben, welche<br />
Tätigkeiten erbracht wurden<br />
Erklärungsbogen<br />
polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate<br />
(Original oder beglaubigte Abschrift)<br />
Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung bei<br />
selbstständiger und gewerblicher Tätigkeit, nicht älter als drei Monate<br />
(Original)<br />
Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten<br />
Kostenbeitrag habe ich auf das Konto 48 000 244 bei der Sparkasse Mainz (BLZ<br />
550 501 20) überwiesen.<br />
3
Mitgliedsnummer:<br />
(nur für Mitglieder der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>)<br />
_____________________<br />
Ort, Datum<br />
_________________________________<br />
Unterschrift<br />
4
3. Datenbogen<br />
Ich mache hiermit zum Zwecke der Eintragung in der bei der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> geführten Liste der nachweisberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure<br />
für Standsicherheit im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 5 LBauO<br />
nachfolgende Angaben:<br />
3.1 Angaben zur Person:<br />
3.1.1 Anrede: Frau Herr<br />
3.1.2 Familienname:<br />
3.1.3 Vorname:<br />
3.1.4 früher geführter Name:<br />
3.1.5 Titel und akademische Grade:<br />
3.1.6 Geburtsdatum:<br />
3.1.7 Geburtsort:<br />
3.1.8 Staatsangehörigkeit:<br />
3.1.9 Privatadresse:<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
E-Mail:<br />
3.1.10 Büroanschrift:<br />
Bürobezeichnung:<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
E-Mail:<br />
5
3.2 Fachdaten<br />
3.2.1 Examen folgender Hochschule:<br />
der Fachrichtung:<br />
wurde am:<br />
abgelegt<br />
Dabei wurde die akademischen Bezeichnung:<br />
_____<br />
erworben.<br />
3.2.2 Eine Staatsprüfung zum gehobenen oder höheren bautechnischen<br />
Verwaltungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland wurde<br />
am:<br />
bei:<br />
in der Fachrichtung:<br />
erfolgreich abgelegt.<br />
3.2.3 Amtliche Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung<br />
”Ingenieur” wurde wann von welcher Behörde ausgestellt?<br />
_____________________________<br />
3.2.4 Nach Abschluss der Berufsausbildung habe ich eine hauptberufliche praktische<br />
Tätigkeit (Berufspraxis) auf dem Gebiet der Tragwerksplanung in<br />
Vollzeitbeschäftigung von drei Jahren oder in Teilzeitbeschäftigung, die einer<br />
vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung von drei Jahren entspricht, ausgeübt<br />
von:<br />
bis:<br />
Zum Nachweis sind beigefügt:<br />
Arbeitgeberbescheinigung<br />
Auflistung der bearbeiteten Vorhaben mit Angaben, welche Tätigkeiten für die<br />
Genemigungsplanung erbracht wurden<br />
3.2.5 Berufshaftpflichtversichert bei welcher Versicherung?<br />
für Personenschäden<br />
in Höhe von EUR____________<br />
für Sachschäden und Vermögensschäden<br />
in Höhe von<br />
EUR_______________<br />
Ein Versicherungsnachweis aus dem der Bestand, die Höhe und eventuelle<br />
Ausschlüsse von Wagnissen der Berufshaftpflichtversicherung ersichtlich ist,<br />
beigefügt.<br />
3.2.6 Mitglied folgender anderer <strong>Ingenieurkammer</strong>n:<br />
6
3.3 Beschäftigungsart<br />
Die berufliche Tätigkeit wird:<br />
selbständig und eigenverantwortlich ausgeübt<br />
Im Rahmen einer Gesellschaft:<br />
als Gesellschafter einer Gesellschaft<br />
als Geschäftsführer einer Gesellschaft<br />
Rechtsform der Gesellschaft:<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
Aktiengesellschaft<br />
GmbH<br />
Amtsgericht:<br />
Handelsregister-Nr.:<br />
Partnerschaftgesellschaft<br />
Amtsgericht:<br />
PR-Nr. der Partnerschaft:<br />
Sonstige<br />
als Angestellter in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis<br />
Arbeitgeber:<br />
als Angestellter im öffentlichen Dienst<br />
Dienstherr:<br />
als Beamter im öffentlichen Dienst<br />
Dienstherr:<br />
_______________________<br />
Ort, Datum<br />
___________________________<br />
Unterschrift<br />
7
4. Fachgruppen<br />
Bitte kreuzen Sie an, unter welcher Fachgruppe Sie schwerpunktmäßig geführt<br />
werden wollen<br />
Geotechnik<br />
Elektrotechnik<br />
Hoch- und Industriebau<br />
Konstruktiver Ingenieurbau – Tragwerksplanung<br />
Kfz.- und Maschinenwesen<br />
Technische Gebäudeausrüstung<br />
Verkehrswesen<br />
Vermessungswesen<br />
Wasser/Raum/Umwelt<br />
8
5. Erklärungsbogen<br />
Hiermit erkläre ich:<br />
1. dass mir nach § 70 des Strafgesetzbuches die Ausübung der Berufsaufgaben<br />
eines Ingenieurs weder verboten, noch nach § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung die<br />
Ausübung der selbständigen Ingenieurtätigkeit untersagt ist<br />
2. dass ich nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer<br />
Strafe verurteilt worden bin,<br />
3. dass ich nicht infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über mein<br />
Vermögen beschränkt bin,<br />
4. dass innerhalb der letzten fünf Jahre vor Stellung des Eintragungsantrages<br />
a) von mir keine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der<br />
Zivilprozessordnung abgegeben wurde,<br />
b) kein Vergleichsverfahren über mein Vermögen zur Abwendung des<br />
Insolvenzverfahrens eröffnet wurde,<br />
c) kein Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet wurde oder<br />
mangels Masse nicht eröffnet werden konnte.<br />
Ich versichere, dass mir ein Exemplar des <strong>Ingenieurkammer</strong>gesetzes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe.<br />
Ich versichere die Richtigkeit der in meinem <strong>Antrag</strong>, im Personalbogen und in dieser<br />
Erklärung gemachten Angaben.<br />
Mir ist bekannt, dass ich irgendwelche, meine Angaben betreffenden Änderungen der<br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> unverzüglich bekanntgeben muss. Insbesondere<br />
verpflichte ich mich, Änderungen, Unterbrechungen oder die Beendigung meiner<br />
Berufshaftpflicht-versicherung der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> unverzüglich<br />
anzuzeigen.<br />
_______________________<br />
Ort, Datum<br />
___________________________<br />
Unterschrift<br />
9
6. Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten<br />
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die<br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> wie folgt ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin<br />
nach dem rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit<br />
der Veröffentlichung der im Berufsverzeichnis eingetragenen Daten einverstanden:<br />
- in einem von der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> im Internet<br />
geführten Berufsverzeichnis<br />
Ja<br />
nein<br />
- im deutschen Ingenieurblatt oder in einem anderen der Öffentlichkeit<br />
zugänglichen Druckwerk<br />
Ja<br />
nein<br />
- durch Weitergabe eines Berufsverzeichnisses an Mitglieder der<br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> sowie öffentliche und private<br />
Auftraggeber<br />
Ja<br />
nein<br />
- an Dritte (soweit diese ein berechtigtes Interesse dartun können) z.<br />
B. zur Versendung von Fachinformationen und Hinweisen zu<br />
fachbezogenen Veranstaltungen<br />
ja<br />
nein<br />
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem rheinland-pfälzischen<br />
Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise<br />
verweigern kann.<br />
___________________________<br />
Ort, Datum<br />
__________________________<br />
Unterschrift<br />
10
7. Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung<br />
Hiermit bestätigen wir, dass für den <strong>Antrag</strong>steller:<br />
Anschrift:<br />
Az:<br />
unter der Versicherungsscheinnummer<br />
…………………………………………………………………......<br />
bei dem Versicherungsunternehmen:<br />
eine Berufshaftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht als<br />
Ingenieur/Ingenieurin besteht und dass die Tätigkeit des <strong>Antrag</strong>stellers als<br />
Nachweisberechtigte/r für das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß §<br />
66 Abs.5 LBauO <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> versichert ist. Grundlage des Versicherungsschutzes sind<br />
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie<br />
die besonderen Bedingungen des Vertrages.<br />
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt für die Berufshaftpflichtversicherung:<br />
für Personenschäden<br />
.................................... EUR<br />
für Sach- und Vermögensschäden .................................... EUR<br />
je Versicherungsfall. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines<br />
Versicherungs-jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.<br />
Der Versicherungsschutz besteht bis zum vereinbarten Vertragsablauf am<br />
_________________ und verlängert sich vertragsgemäß, falls der Versicherungsvertrag<br />
nicht zuvor gekündigt wird.<br />
Bei Änderung, Unterbrechung oder Beendigung des Versicherungsvertrages<br />
verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen, dies der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> unverzüglich anzuzeigen. Eine mitteilungspflichtige Änderung<br />
ist insbesondere die Unterschreitung der im Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG) geregelten Mindestdeckungssummen.<br />
_______________________________________________________________________<br />
(Unterschrift/Stempel des Versicherungsunternehmens)<br />
Ort, Datum<br />
11
8. Einzugsermächtigung<br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
Löwenhofstraße 5<br />
55116 Mainz<br />
Fax 06131/95986-33<br />
Entscheiden Sie sich jetzt für das<br />
Lastschriftverfahren!<br />
Ihre Vorteile:<br />
- Zeit sparen: Das lästige Ausfüllen von<br />
Überweisungsformularen entfällt<br />
- Kein Risiko: Die Einzugsermächtigung<br />
kann jederzeit widerrufen werden<br />
Ausfüllen und abschicken!<br />
Mitgliedsnummer:<br />
____________________<br />
Hiermit ermächtige(n) ich/wir die INGENIEURKAMMER RHEINLAND-PFALZ bis auf<br />
Widerruf den Jahresbeitrag, die Zusatzbeiträge, die Eintragungsgebühr und sonstigen<br />
Gebühren zu Lasten des unten aufgeführten Kontos mittels Lastschrift bei Fälligkeit<br />
einzuziehen.<br />
Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften oder Rückbelastungen gehen zu meinen<br />
Lasten.<br />
Name<br />
Anschrift<br />
Name des Kreditinstituts<br />
___________________________________________<br />
Bankleitzahl<br />
___________________________________________<br />
Konto<br />
___________________________________________<br />
Kontoinhaber/in<br />
___________________________________________<br />
(Vor- und Zuname bzw. Firmenbezeichnung)<br />
Straße, Hausnummer<br />
___________________________________________<br />
Postleitzahl, Wohnort<br />
___________________________________________<br />
_____________________<br />
Ort / Datum<br />
___________________________________________<br />
Unterschrift des/der Kontoinhabers/in<br />
12
9. Merkblatt<br />
Zu <strong>Antrag</strong>sformular:<br />
Werden ddie im Foprmular geforderten Unterlagen nicht beigebracht, ist es uns leider<br />
nicht möglich, Ihrem <strong>Antrag</strong> zu entsprechen. Bitte denken Sie auch später daran, Ihrer<br />
gesetzlichen Obliegenheit nachzukommen, Änderungen gegenüber der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> bekanntzugeben.<br />
Zu Datenbogen:<br />
Wir möchten Sie um Verständnis darum bitten, dass auch Mitglieder der<br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> einen ausgefüllten Datenbogen einreichen müssen. Dies dient der<br />
Vollständigkeit der Unterlagen und wird zusätzlich zum Abgleich des vorhandenen<br />
Datenbestandes genutzt.<br />
Zu Berufsausbildung:<br />
Die Berufsbefähigung setzt zunächst eine abgeschlossene Berufsausbildung in der<br />
Fachrichtung „Architektur“ oder „Bauingenieurwesen“ voraus. Dies kann z. B. durch<br />
Vorlage einer Diplom-Urkunde bzw. eines Abschlusszeugnisses über ein Studium der<br />
Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen nachgewiesen werden, das einen<br />
Fachrichtungshinweis enthält. Bitte reichen Sie keine Originale der Zeugnisse sondern<br />
beglaubigte Kopien der entsprechenden Urkunden ein. Gehen die Originale auf dem<br />
Postweg verloren, so ist eine Neuausstellung mühsam und mit nicht unbeträchtlichen<br />
Kosten verbunden. Ausländische Abschlusszeugnisse einer entsprechenden<br />
Studienrichtung werden anerkannt, sofern sie einem nach dem Recht eines Bundeslandes<br />
oder der Europäischen Gemeinschaften anerkannten Diplom, Prüfungszeugnis oder<br />
sonstigen Befähigungsnachweis entsprechen. Die ausländischen Abschlüsse und<br />
Abschlusszeugnisse müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt<br />
werden.<br />
Zu polizeiliches Führungszeugnis<br />
Das polizeiliche Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, können Sie<br />
bei Ihrer Gemeinde entweder direkt zur Übersendung an die <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> anfordern oder selbst beifügen. Im ersten Fall dürfen wir um Beifügung<br />
einer Kopie des von der Gemeinde abgestempelten Anforderungsformulars bitten.<br />
13
Zum Erklärungsbogen:<br />
Diese Abfragen sind notwendig, da unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung in<br />
bestimmten Fällen abgelehnt werden kann. Sollte einer der möglichen Ablehnungsgründe<br />
für die Eintragung auf Sie zutreffen, legen Sie bitte dar, warum die Eintragung aus Ihrer<br />
Sicht trotzdem vorgenommen werden sollte. Am besten setzen Sie sich vorab mit<br />
unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Unter Umständen werden Sie zu einer Anhörung<br />
vor dem Eintragungsausschuss geladen.<br />
Zu Berufshaftpflichtversicherung:<br />
Das Gesetz verlangt den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Als<br />
Untergrenze ist eine Deckungssumme von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und<br />
300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden anzusehen. Bitte lassen Sie sich von<br />
Berufshaftpflichtversicherern oder -maklern ausführlich über den für Ihre berufliche<br />
Tätigkeit erforderlichen Versicherungsschutz informieren.<br />
Zu Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten:<br />
Das bei der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> geführte Berufsverzeichnis ist ein<br />
öffentliches Register. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, erhält auf Nachfrage<br />
Auskunft, ob eine Person, die sich als nachweisberechtigt bezeichnet, in das<br />
Berufsverzeichnis eingetragen ist. Hiergegen ist kein Widerspruch möglich.<br />
Darüber hinaus beabsichtigt die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> die Publikation des<br />
Berufsverzeichnisses soweit die Betroffenen dem zustimmen. Dabei geht es insbesondere<br />
um die Information von möglichen Auftraggebern und die Vermittlung von Informationen<br />
zu Fortbildungsveranstaltungen und anderen Fachinformationen.<br />
14
10. Auszug Landesbauordnung (LBauO)<br />
§ 66<br />
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />
(1) Bei folgenden Vorhaben wird, soweit sie nicht nach § 62 oder § 67 genehmigungsfrei sind, ein<br />
vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt:<br />
1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 einschließlich ihrer Nebengebäude und<br />
Nebenanlagen,<br />
2. landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit nicht mehr als zwei Geschossen über der<br />
Geländeoberfläche einschließlich ihrer Nebenanlagen,<br />
3. Gewächshäuser bis zu 5 m Firsthöhe,<br />
4. nicht gewerblich genutzte Gebäude bis zu 300 m³ umbauten Raums,<br />
5. oberirdische Garagen bis zu 100 m² Nutzfläche,<br />
6. Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude (§ 49),<br />
7. nicht gewerblich genutzte Lager-, Abstell-, Aufstell- und Ausstellungsplätze,<br />
8. Stellplätze, Sport- und Spielplätze,<br />
9. Werbeanlagen und Warenautomaten.<br />
Spätestens bei Baubeginn müssen der Bauaufsichtsbehörde die Nachweise der Standsicherheit und,<br />
soweit erforderlich, des Wärme- und Schallschutzes vorliegen.<br />
(2) Werden Bescheinigungen sachverständiger Personen nach § 65 Abs. 4 über die Gewährleistung<br />
der Standsicherheit und des Brandschutzes vorgelegt, wird bei folgenden Vorhaben einschließlich<br />
ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen ebenfalls ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />
durchgeführt:<br />
1. Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 mit Ausnahme von Hochhäusern,<br />
2. Gebäude der Gebäudeklassen 3 und 4, die ausschließlich oder neben der Wohnnutzung<br />
überwiegend freiberuflich im Sinne des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in der jeweils geltenden<br />
Fassung genutzt werden, mit Ausnahme von Hochhäusern,<br />
3. Gebäude der Gebäudeklassen 3 und 4, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen<br />
einschließlich der Wohnungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, mit Ausnahme von<br />
Hochhäusern,<br />
4. Gebäude, die ausschließlich als Garage genutzt werden, mit über 100 m² bis 1 000 m²<br />
Nutzfläche (Mittelgaragen),<br />
5. Werkstatt- und Lagergebäude der Gebäudeklasse 3 mit nicht mehr als 3 000 m² Nutzfläche<br />
und einer mittleren Höhe der Außenwände von nicht mehr als 7 m einschließlich der<br />
Wohnungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO .<br />
Spätestens bei Baubeginn müssen der Bauaufsichtsbehörde die Bescheinigungen der<br />
sachverständigen Personen nach § 65 Abs. 4 über die Gewährleistung der Standsicherheit und des<br />
Brandschutzes und, soweit erforderlich, die Nachweise des Wärme- und Schallschutzes vorliegen.<br />
(3) Im vereinfachten Genehmigungsverfahren beschränkt sich die Prüfung auf die Zulässigkeit des<br />
Vorhabens nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der sonstigen öffentlichrechtlichen<br />
Vorschriften. Die Prüfung auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der<br />
15
Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) in der jeweils geltenden Fassung ist<br />
nur bei Vorhaben nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 erforderlich. Aus der Stellungnahme der<br />
Gemeindeverwaltung nach § 63 Abs. 4 muss hervorgehen, dass die Erschließung (§ 6) und die<br />
Erfüllung der Stellplatzverpflichtung (§ 47) gesichert sind.<br />
(4) Die Vollständigkeit des Bauantrags ist unter Angabe des Datums ihrer Feststellung schriftlich zu<br />
bestätigen. Bei Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1 ist über den Bauantrag innerhalb einer Frist von<br />
einem Monat, bei Vorhaben nach Absatz 2 Satz 1 innerhalb einer Frist von drei Monaten nach<br />
Feststellung der Vollständigkeit zu entscheiden; ist das Einvernehmen der Gemeinde nach § 14 Abs.<br />
2 Satz 2 oder § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderlich, beginnt diese Frist mit Eingang der Mitteilung<br />
über die Entscheidung der Gemeinde oder, sofern das Einvernehmen der Gemeinde durch Fristablauf<br />
nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die Mitteilung über die<br />
Verweigerung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Bauaufsichtsbehörde hätte eingehen<br />
müssen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate<br />
verlängern. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die notwendige Beteiligung anderer Behörden<br />
sowie Entscheidungen über Abweichungen. Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn über den<br />
Bauantrag nicht innerhalb der nach den Sätzen 2 und 3 maßgeblichen Frist entschieden worden ist.<br />
Auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn hat die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung<br />
nach Satz 5 schriftlich zu bestätigen. Die Sätze 1 bis 6 gelten nicht für Vorhaben im Außenbereich<br />
nach § 35 BauGB .<br />
(5) Standsicherheitsnachweise für Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1, ausgenommen<br />
Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, müssen von Personen aufgestellt sein, die in einer von<br />
der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zu führenden Liste eingetragen sind. In die Liste sind auf<br />
<strong>Antrag</strong> Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der<br />
Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen einzutragen, die mindestens drei Jahre<br />
regelmäßig Standsicherheitsnachweise aufgestellt oder geprüft haben. Die Eintragung in eine<br />
vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in<br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder<br />
einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und<br />
dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5<br />
entsprechend.<br />
(6) Standsicherheitsnachweise für Wohngebäude der Gebäudeklasse 3 müssen von<br />
Prüfsachverständigen für Standsicherheit im Sinne der Rechtsverordnung nach § 87 Abs. 5 aufgestellt<br />
oder geprüft sein. Dies gilt nicht, wenn die Standsicherheitsnachweise von Personen aufgestellt sind,<br />
die vor dem 28. Dezember 2009 in der Liste nach Absatz 5 Satz 1 eingetragen sind.<br />
(7) Personen, die vor dem 1. Juli 1987 aufgrund des § 96 Abs. 3 der Landesbauordnung für<br />
<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> vom 27. Februar 1974 (GVBl. S. 53) einen Bescheid darüber erhalten haben, dass<br />
sie ausreichende Sachkunde und Erfahrung für die Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen für<br />
statisch einfache Konstruktionen besitzen, können solche Standsicherheitsnachweise für<br />
Einfamilienhäuser und deren zugehörige Nebengebäude auch weiterhin aufstellen, ohne dass die<br />
Nachweise einer Prüfung bedürfen.<br />
16