Das VHV-Versicherungspaket ARCHIPROTECT - Ingenieurkammer ...
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Gebietsdirektion Mannheim<br />
Augustaanlage 24<br />
An die Kammermitglieder 68165 Mannheim<br />
der <strong>Ingenieurkammer</strong> Rheinland-Pfalz<br />
Tel. (0621) 1 26 83 33<br />
Fax (0621) 1 26 83 28<br />
E-Mail: svolland@vhv.de<br />
SICHER, SOLIDE, STABIL<br />
Berufs-Haftpflichtversicherung <strong>ARCHIPROTECT</strong> als Ruheversicherung<br />
Die Berufs-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
spätestens seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes in 2008 ist der Nachweis<br />
einer Berufs-Haftpflichtversicherung für Ingenieure in den meisten Bundesländern Pflicht – so<br />
auch in Rheinland-Pfalz.<br />
Hintergrund der Pflichtversicherung ist der Verbraucherschutzgedanke: Der Bauherr soll im<br />
Schadenfall geschützt sein, indem ein solventer Versicherer hinter seinem Vertragspartner, d.h.<br />
dem Ingenieur, steht.<br />
Auch Ingenieure ohne regelmäßige eigene Aufträge, wie z.B. Ruheständler, angestellte<br />
Ingenieure oder Beamte müssen eine eigene Berufs-Haftpflichtversicherung als durchlaufende<br />
Jahresversicherung nachweisen, um den Eintragungsvoraussetzungen der Kammer zu genügen.<br />
Ein mitunter kostspieliges Unterfangen in den Jahren, in denen die Versicherung trotz fehlender<br />
Aufträge aufrecht erhalten werden muss.<br />
Um den Anforderungen der Kammer dennoch Rechnung tragen zu können, bietet die <strong>VHV</strong> als<br />
Bauspezialversicherer die Möglichkeit des Abschlusses einer Berufs-Haftpflichtversicherung, die<br />
im Falle auftragsloser Zeiten ruht – und das zu einem äußerst günstigen Beitrag.<br />
Die Lösung: Umfassender Versicherungsschutz durch das Sonderkonzept der <strong>VHV</strong><br />
Mit der flexiblen Berufs-Haftpflichtversicherung der <strong>VHV</strong> erhält der Ingenieur umfassenden<br />
Versicherungsschutz und erfüllt damit die Anforderungen an eine Pflichtversicherung – auch in<br />
den Zeiten, in denen er keine Aufträge bearbeitet.<br />
Und das funktioniert so:<br />
Nach Abschluss der Berufs-Haftpflichtversicherung wird diese ruhend gestellt. Der Ingenieur hat<br />
aber trotz Ruhevereinbarung bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für seine privaten Risiken<br />
(Privat-, Tierhalter-, Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung).<br />
<strong>VHV</strong> Allgemeine Versicherung AG / <strong>VHV</strong>-Platz 1 / 30177 Hannover / T +49.511.907-0 / F +49.511.907-89 99<br />
Briefanschrift: 30138 Hannover<br />
Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Jürgen A. Junker / Dietrich Werner<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht: Amtsgericht Hannover / HRB 57331<br />
Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / www.vhv.de
-2-<br />
Sobald der Ingenieur seine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, hat er dies der <strong>VHV</strong> unverzüglich,<br />
spätestens jedoch rückwirkend bei der jährlichen Abfrage der Angaben zur Beitragsberechnung,<br />
mitzuteilen.<br />
Er hat damit längstens für die abgelaufene Versicherungsperiode vollen Versicherungsschutz für<br />
seine beruflichen Haftpflichtrisiken aus sämtlichen Objekten, die er seit Aufnahme seiner Tätigkeit<br />
durchgeführt hat. Dadurch entfällt die Beitragsreduzierung für die betroffene Ruheperiode.<br />
<strong>Das</strong> erneute Ruhen der Berufs-Haftpflichtversicherung in der laufenden Versicherungsperiode ist<br />
dann jedoch nicht mehr möglich; wohl aber mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode.<br />
Wichtig zu wissen: Während der Vertrag ruht, ist die gesetzliche Haftpflicht aus Verstößen, die in<br />
diesem Zeitraum bei der Ausübung einer nicht gemeldeten beruflichen Tätigkeit begangen<br />
wurden, nicht versichert. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherer im Schadenfall gesetzlich<br />
zur Leistung verpflichtet sein kann, allerdings den Versicherungsnehmer in Regress nehmen wird.<br />
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Berufs-Haftpflicht – Hotline: 0621 / 1 26 83 33<br />
Sie erhalten den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner vor Ort.<br />
Freundlich grüßt Sie<br />
Ihr Expertenteam der <strong>VHV</strong><br />
Helge Poll Markus Weyell Christian Walther<br />
Michael Kolligs Hans-Wilhelm Roeser Jens-Helge Herbst<br />
<strong>VHV</strong> Allgemeine Versicherung AG / <strong>VHV</strong>-Platz 1 / 30177 Hannover / T +49.511.907-0 / F +49.511.907-89 99<br />
Briefanschrift: 30138 Hannover<br />
Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Jürgen A. Junker / Dietrich Werner<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht: Amtsgericht Hannover / HRB 57331<br />
Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / www.vhv.de
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Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten,<br />
Bauingenieure und Beratende Ingenieure<br />
Berufs-Haftpflichtversicherung als<br />
Ruheversicherung<br />
Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz für Architekten,<br />
Bauingenieure und Beratende Ingenieure<br />
Kfz-Versicherung<br />
Inhalts- / Betriebsunterbrechungsversicherung Elektronik- / Softwareversicherung<br />
Gebäudeversicherung Kautionsversicherung<br />
Rechtsschutzversicherung Altersvorsorge (Basisrente für Kammerberufe)<br />
Mein / Unser Tätigkeitsbereich liegt im .................................................................................................<br />
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In meiner/unserer Unternehmung sind durchschnittlich ............. Personen beschäftigt.<br />
Ich/Wir bin/sind an einem Gespräch mit der <strong>VHV</strong> interessiert. Bitte setzen Sie sich mit mir/uns in Verbindung.<br />
�<br />
<strong>Das</strong> <strong>VHV</strong>-<strong>Versicherungspaket</strong><br />
<strong>ARCHIPROTECT</strong><br />
<strong>VHV</strong>-Rückruf-Service zur Terminvereinbarung<br />
Für den Anruf hätte/n ich/wir folgende Wunschzeit:<br />
09-13<br />
Uhr<br />
13-16<br />
Uhr<br />
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Firmenname Ansprechpartner<br />
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Straße � PLZ � Ort<br />
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Telefon Fax e-Mail<br />
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Datum Unterschrift<br />
16-18<br />
Uhr