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Das VHV-Versicherungspaket ARCHIPROTECT - Ingenieurkammer ...

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Gebietsdirektion Mannheim<br />

Augustaanlage 24<br />

An die Kammermitglieder 68165 Mannheim<br />

der <strong>Ingenieurkammer</strong> Rheinland-Pfalz<br />

Tel. (0621) 1 26 83 33<br />

Fax (0621) 1 26 83 28<br />

E-Mail: svolland@vhv.de<br />

SICHER, SOLIDE, STABIL<br />

Berufs-Haftpflichtversicherung <strong>ARCHIPROTECT</strong> als Ruheversicherung<br />

Die Berufs-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

spätestens seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes in 2008 ist der Nachweis<br />

einer Berufs-Haftpflichtversicherung für Ingenieure in den meisten Bundesländern Pflicht – so<br />

auch in Rheinland-Pfalz.<br />

Hintergrund der Pflichtversicherung ist der Verbraucherschutzgedanke: Der Bauherr soll im<br />

Schadenfall geschützt sein, indem ein solventer Versicherer hinter seinem Vertragspartner, d.h.<br />

dem Ingenieur, steht.<br />

Auch Ingenieure ohne regelmäßige eigene Aufträge, wie z.B. Ruheständler, angestellte<br />

Ingenieure oder Beamte müssen eine eigene Berufs-Haftpflichtversicherung als durchlaufende<br />

Jahresversicherung nachweisen, um den Eintragungsvoraussetzungen der Kammer zu genügen.<br />

Ein mitunter kostspieliges Unterfangen in den Jahren, in denen die Versicherung trotz fehlender<br />

Aufträge aufrecht erhalten werden muss.<br />

Um den Anforderungen der Kammer dennoch Rechnung tragen zu können, bietet die <strong>VHV</strong> als<br />

Bauspezialversicherer die Möglichkeit des Abschlusses einer Berufs-Haftpflichtversicherung, die<br />

im Falle auftragsloser Zeiten ruht – und das zu einem äußerst günstigen Beitrag.<br />

Die Lösung: Umfassender Versicherungsschutz durch das Sonderkonzept der <strong>VHV</strong><br />

Mit der flexiblen Berufs-Haftpflichtversicherung der <strong>VHV</strong> erhält der Ingenieur umfassenden<br />

Versicherungsschutz und erfüllt damit die Anforderungen an eine Pflichtversicherung – auch in<br />

den Zeiten, in denen er keine Aufträge bearbeitet.<br />

Und das funktioniert so:<br />

Nach Abschluss der Berufs-Haftpflichtversicherung wird diese ruhend gestellt. Der Ingenieur hat<br />

aber trotz Ruhevereinbarung bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für seine privaten Risiken<br />

(Privat-, Tierhalter-, Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung).<br />

<strong>VHV</strong> Allgemeine Versicherung AG / <strong>VHV</strong>-Platz 1 / 30177 Hannover / T +49.511.907-0 / F +49.511.907-89 99<br />

Briefanschrift: 30138 Hannover<br />

Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Jürgen A. Junker / Dietrich Werner<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht: Amtsgericht Hannover / HRB 57331<br />

Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / www.vhv.de


-2-<br />

Sobald der Ingenieur seine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, hat er dies der <strong>VHV</strong> unverzüglich,<br />

spätestens jedoch rückwirkend bei der jährlichen Abfrage der Angaben zur Beitragsberechnung,<br />

mitzuteilen.<br />

Er hat damit längstens für die abgelaufene Versicherungsperiode vollen Versicherungsschutz für<br />

seine beruflichen Haftpflichtrisiken aus sämtlichen Objekten, die er seit Aufnahme seiner Tätigkeit<br />

durchgeführt hat. Dadurch entfällt die Beitragsreduzierung für die betroffene Ruheperiode.<br />

<strong>Das</strong> erneute Ruhen der Berufs-Haftpflichtversicherung in der laufenden Versicherungsperiode ist<br />

dann jedoch nicht mehr möglich; wohl aber mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode.<br />

Wichtig zu wissen: Während der Vertrag ruht, ist die gesetzliche Haftpflicht aus Verstößen, die in<br />

diesem Zeitraum bei der Ausübung einer nicht gemeldeten beruflichen Tätigkeit begangen<br />

wurden, nicht versichert. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherer im Schadenfall gesetzlich<br />

zur Leistung verpflichtet sein kann, allerdings den Versicherungsnehmer in Regress nehmen wird.<br />

Möchten Sie weitere Informationen ?<br />

Fordern Sie noch heute Ihr individuelles und unverbindliches Angebot <strong>ARCHIPROTECT</strong> an.<br />

Nutzen Sie dazu den beiliegenden Beratungscoupon oder wenden Sie sich bitte an die<br />

Berufs-Haftpflicht – Hotline: 0621 / 1 26 83 33<br />

Sie erhalten den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner vor Ort.<br />

Freundlich grüßt Sie<br />

Ihr Expertenteam der <strong>VHV</strong><br />

Helge Poll Markus Weyell Christian Walther<br />

Michael Kolligs Hans-Wilhelm Roeser Jens-Helge Herbst<br />

<strong>VHV</strong> Allgemeine Versicherung AG / <strong>VHV</strong>-Platz 1 / 30177 Hannover / T +49.511.907-0 / F +49.511.907-89 99<br />

Briefanschrift: 30138 Hannover<br />

Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Jürgen A. Junker / Dietrich Werner<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht: Amtsgericht Hannover / HRB 57331<br />

Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / www.vhv.de


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<strong>VHV</strong> Versicherungen Gebietsdirektion Mannheim Telefon 0621/12683-33 Fax 0621/12683-28<br />

Ja,<br />

Überzeugen Sie mich/uns<br />

mit einer schriftlichen Risikoanalyse zu folgender Sparte:<br />

Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten,<br />

Bauingenieure und Beratende Ingenieure<br />

Berufs-Haftpflichtversicherung als<br />

Ruheversicherung<br />

Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz für Architekten,<br />

Bauingenieure und Beratende Ingenieure<br />

Kfz-Versicherung<br />

Inhalts- / Betriebsunterbrechungsversicherung Elektronik- / Softwareversicherung<br />

Gebäudeversicherung Kautionsversicherung<br />

Rechtsschutzversicherung Altersvorsorge (Basisrente für Kammerberufe)<br />

Mein / Unser Tätigkeitsbereich liegt im .................................................................................................<br />

Der Jahreseigenhonorarumsatz (ohne MwSt.) p.a. liegt bei €uro<br />

Der Jahresfremdhonorarumsatz (ohne MwSt.) p.a. liegt bei €uro<br />

In meiner/unserer Unternehmung sind durchschnittlich ............. Personen beschäftigt.<br />

Ich/Wir bin/sind an einem Gespräch mit der <strong>VHV</strong> interessiert. Bitte setzen Sie sich mit mir/uns in Verbindung.<br />

�<br />

<strong>Das</strong> <strong>VHV</strong>-<strong>Versicherungspaket</strong><br />

<strong>ARCHIPROTECT</strong><br />

<strong>VHV</strong>-Rückruf-Service zur Terminvereinbarung<br />

Für den Anruf hätte/n ich/wir folgende Wunschzeit:<br />

09-13<br />

Uhr<br />

13-16<br />

Uhr<br />

............................................................................................................... ......................................................................<br />

Firmenname Ansprechpartner<br />

.......................................................................................................................................................................................<br />

Straße � PLZ � Ort<br />

...................................................... ........................................................ ..................................................................<br />

Telefon Fax e-Mail<br />

........................ ...........................................................................................................................................................<br />

Datum Unterschrift<br />

16-18<br />

Uhr

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