Praktikum Physikalische Chemie Teil II (Diplom-Studiengang Chemie)
Praktikum Physikalische Chemie Teil II (Diplom-Studiengang Chemie)
Praktikum Physikalische Chemie Teil II (Diplom-Studiengang Chemie)
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Institut für <strong>Physikalische</strong> und Theoretische <strong>Chemie</strong><br />
J.W. Goethe-Universität Frankfurt a. M.<br />
Max-von-Laue-Str. 7<br />
60438 Frankfurt am Main<br />
Prof. Dr. T. Prisner Tel. (069) 798-29406<br />
Physikalisch-chemisches <strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong><br />
(<strong>Diplom</strong>-<strong>Chemie</strong>, nach dem Vorexamen)<br />
1. Planmäßig wird das PC-<strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong> im Anschluß an das Vorexamen<br />
durchgeführt. Eingangsvoraussetzung sind das Vorexamen und der Übungsschein<br />
zur Vorlesung Theoretische <strong>Chemie</strong> I.<br />
2. Die Anmeldung erfolgt im Assistentenzimmer N120-13 (Zeiten werden per<br />
Aushang bekannt gegeben).<br />
3. Im <strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong> werden 10 bzw. 12 Versuche aus den Gebieten Kinetik,<br />
Radioaktivität, Statistik und Spektroskopie durchgeführt. Außerdem gehört zu<br />
dieser Veranstaltung ein 4-wöchiges (bei 10 Versuchen) bzw. 2-wöchiges (bei 12<br />
Versuchen) <strong>Praktikum</strong> in den Arbeitsgruppen des Instituts für <strong>Physikalische</strong> und<br />
Theoretische <strong>Chemie</strong>. Bei der Anmeldung zum <strong>Praktikum</strong> ist festzulegen, ob 10<br />
oder 12 Versuche gemacht werden.<br />
4. Das <strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong> wird durch ein Seminar und Kolloquien über die Themen:<br />
a) Messverfahren und Labortechnik b) Kinetik und Radioaktivität c) Statistik<br />
d) Quantenmechanische Grundlagen zur Spektroskopie e) Spektroskopie f)<br />
Abschlusskolloquium (gesamter Stoff des <strong>Praktikum</strong>s) ergänzt.<br />
5. Vor Beginn der praktischen Durchführung der Versuche ist als 0-Kolloquium das<br />
Kolloquium a) über Messverfahren und Labortechnik abzulegen. Die Reihenfolge<br />
der übrigen Kolloquien ist b) vor c), vor d) vor e) oder alternativ c) vor b) vor d)<br />
vor e).<br />
Bei insgesamt 12 Versuchen ist nach je 4 Versuchen eines der Kolloquien, passend<br />
zu den durchgeführten Versuchen, abzulegen.<br />
Bei insgesamt 10 Versuchen sind die beiden Kolloquien b) und c) nach je 3<br />
zugehörigen Versuchen und die Kolliquien d) und e) nach Durchführung der<br />
restlichen Versuche abzulegen. Von den abzulegenden Kolloquien sollen<br />
maximal zwei vom gleichen Assistenten abgenommen werden. Nicht bestandene<br />
Kolloquien sind bei demselben Assistenten zu wiederholen, bei dem das<br />
Kolloquium nicht bestanden wurde. Eine 2. Wiederholung ist nur beim<br />
<strong>Praktikum</strong>sleiter möglich.
6. Vor Beginn des Versuchs ist beim Assistenten ein Versuchskolloquium abzulegen,<br />
das sicherstellt, dass sich die Praktikanten mir der Durchführung des Versuchs<br />
vertraut gemacht haben.<br />
7. Das Abschlusskolloquium wird bei dem <strong>Praktikum</strong>sleiter abgelegt. Zur Meldung<br />
zum Abschlusskolloquium müssen alle praktischen und theoretischen Aufgaben<br />
abgeschlossen sein. Wird das Abschlusskolloquium zweimal nicht bestanden, so<br />
müssen alle Einzelkolloquien bei den Assistenten wiederholt werden.<br />
8. <strong>Praktikum</strong>sbegleitend findet ein Seminar statt. Die <strong>Teil</strong>nahme am Seminar ist<br />
verpflichtend und beinhaltet einen Vortrag.<br />
9. Das gesamte <strong>Praktikum</strong> muss - unbeschadet der im Studienplan vorgesehenen<br />
Dauer von ca. 1 Semester - in einem Zeitrahmen von 2 Semestern einschließlich<br />
Schlußkolloquium abgeschlossen sein. Anderenfalls können die bereits erbrachten<br />
<strong>Praktikum</strong>sleistungen für verfallen erklärt werden.<br />
(Prof. Dr. T. Prisner)