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Praktikum Physikalische Chemie Teil II (Diplom-Studiengang Chemie)

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Institut für <strong>Physikalische</strong> und Theoretische <strong>Chemie</strong><br />

J.W. Goethe-Universität Frankfurt a. M.<br />

Max-von-Laue-Str. 7<br />

60438 Frankfurt am Main<br />

Prof. Dr. T. Prisner Tel. (069) 798-29406<br />

Physikalisch-chemisches <strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong><br />

(<strong>Diplom</strong>-<strong>Chemie</strong>, nach dem Vorexamen)<br />

1. Planmäßig wird das PC-<strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong> im Anschluß an das Vorexamen<br />

durchgeführt. Eingangsvoraussetzung sind das Vorexamen und der Übungsschein<br />

zur Vorlesung Theoretische <strong>Chemie</strong> I.<br />

2. Die Anmeldung erfolgt im Assistentenzimmer N120-13 (Zeiten werden per<br />

Aushang bekannt gegeben).<br />

3. Im <strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong> werden 10 bzw. 12 Versuche aus den Gebieten Kinetik,<br />

Radioaktivität, Statistik und Spektroskopie durchgeführt. Außerdem gehört zu<br />

dieser Veranstaltung ein 4-wöchiges (bei 10 Versuchen) bzw. 2-wöchiges (bei 12<br />

Versuchen) <strong>Praktikum</strong> in den Arbeitsgruppen des Instituts für <strong>Physikalische</strong> und<br />

Theoretische <strong>Chemie</strong>. Bei der Anmeldung zum <strong>Praktikum</strong> ist festzulegen, ob 10<br />

oder 12 Versuche gemacht werden.<br />

4. Das <strong>Praktikum</strong> <strong>Teil</strong> <strong>II</strong> wird durch ein Seminar und Kolloquien über die Themen:<br />

a) Messverfahren und Labortechnik b) Kinetik und Radioaktivität c) Statistik<br />

d) Quantenmechanische Grundlagen zur Spektroskopie e) Spektroskopie f)<br />

Abschlusskolloquium (gesamter Stoff des <strong>Praktikum</strong>s) ergänzt.<br />

5. Vor Beginn der praktischen Durchführung der Versuche ist als 0-Kolloquium das<br />

Kolloquium a) über Messverfahren und Labortechnik abzulegen. Die Reihenfolge<br />

der übrigen Kolloquien ist b) vor c), vor d) vor e) oder alternativ c) vor b) vor d)<br />

vor e).<br />

Bei insgesamt 12 Versuchen ist nach je 4 Versuchen eines der Kolloquien, passend<br />

zu den durchgeführten Versuchen, abzulegen.<br />

Bei insgesamt 10 Versuchen sind die beiden Kolloquien b) und c) nach je 3<br />

zugehörigen Versuchen und die Kolliquien d) und e) nach Durchführung der<br />

restlichen Versuche abzulegen. Von den abzulegenden Kolloquien sollen<br />

maximal zwei vom gleichen Assistenten abgenommen werden. Nicht bestandene<br />

Kolloquien sind bei demselben Assistenten zu wiederholen, bei dem das<br />

Kolloquium nicht bestanden wurde. Eine 2. Wiederholung ist nur beim<br />

<strong>Praktikum</strong>sleiter möglich.


6. Vor Beginn des Versuchs ist beim Assistenten ein Versuchskolloquium abzulegen,<br />

das sicherstellt, dass sich die Praktikanten mir der Durchführung des Versuchs<br />

vertraut gemacht haben.<br />

7. Das Abschlusskolloquium wird bei dem <strong>Praktikum</strong>sleiter abgelegt. Zur Meldung<br />

zum Abschlusskolloquium müssen alle praktischen und theoretischen Aufgaben<br />

abgeschlossen sein. Wird das Abschlusskolloquium zweimal nicht bestanden, so<br />

müssen alle Einzelkolloquien bei den Assistenten wiederholt werden.<br />

8. <strong>Praktikum</strong>sbegleitend findet ein Seminar statt. Die <strong>Teil</strong>nahme am Seminar ist<br />

verpflichtend und beinhaltet einen Vortrag.<br />

9. Das gesamte <strong>Praktikum</strong> muss - unbeschadet der im Studienplan vorgesehenen<br />

Dauer von ca. 1 Semester - in einem Zeitrahmen von 2 Semestern einschließlich<br />

Schlußkolloquium abgeschlossen sein. Anderenfalls können die bereits erbrachten<br />

<strong>Praktikum</strong>sleistungen für verfallen erklärt werden.<br />

(Prof. Dr. T. Prisner)

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