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Wenn etwas (beinahe) passiert ist: Das Arzthaftungsrecht in der Krise?

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Heilbehandlungsrisikoversicherung<br />

(Patientenversicherung)<br />

21<br />

• Versicherungsgegenstand: Behandlungsschaden von gewisser<br />

Erheblichkeit – potenziell vermeidbarer Schaden<br />

• Versicherungsnehmer (Risikogeme<strong>in</strong>schaft)<br />

◦ staatliche bzw. kommunale mediz<strong>in</strong>ische Versorgung<br />

◦ private mediz<strong>in</strong>ische Versorgung<br />

• Versicherungsprämie:<br />

Prämien werden von <strong>der</strong> öffentlichen Hand/ Betreiber von<br />

Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen bezahlt „first – party – Versicherung“<br />

• Organisation: übergeordnete Verwaltungsorganisation <br />

e<strong>in</strong>heitliche Beurteilung und effektive/ schnelle<br />

Schadensregulierung (dsch. Verfahrensdauer 6 Monate)<br />

Magdalena Flatscher-Thöni: <strong>Das</strong> <strong>Arzthaftungsrecht</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Krise</strong>?

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