Wenn etwas (beinahe) passiert ist: Das Arzthaftungsrecht in der Krise?
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Heilbehandlungsrisikoversicherung<br />
(Patientenversicherung)<br />
21<br />
• Versicherungsgegenstand: Behandlungsschaden von gewisser<br />
Erheblichkeit – potenziell vermeidbarer Schaden<br />
• Versicherungsnehmer (Risikogeme<strong>in</strong>schaft)<br />
◦ staatliche bzw. kommunale mediz<strong>in</strong>ische Versorgung<br />
◦ private mediz<strong>in</strong>ische Versorgung<br />
• Versicherungsprämie:<br />
Prämien werden von <strong>der</strong> öffentlichen Hand/ Betreiber von<br />
Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen bezahlt „first – party – Versicherung“<br />
• Organisation: übergeordnete Verwaltungsorganisation <br />
e<strong>in</strong>heitliche Beurteilung und effektive/ schnelle<br />
Schadensregulierung (dsch. Verfahrensdauer 6 Monate)<br />
Magdalena Flatscher-Thöni: <strong>Das</strong> <strong>Arzthaftungsrecht</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Krise</strong>?