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Wenn etwas (beinahe) passiert ist: Das Arzthaftungsrecht in der Krise?

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ONIAM<br />

Office National d'Indemnisation des Accidents Médicaux<br />

25<br />

• Seit 2002, verschuldensunabhängige Haftung, basierend<br />

auf e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>d. 25% Invalidität, <strong>der</strong>en Verschulden entwe<strong>der</strong><br />

nicht nachweisbar <strong>ist</strong> o<strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>er nosokomialen Infektion<br />

beruht<br />

• Regionale Kommissionen entscheiden über<br />

Kompensationseignung:<br />

◦ ONIAM übernimmt verschuldensunabhängige Kompensation<br />

◦ stellt regionale Kommission Verschulden fest, kann sich <strong>der</strong><br />

geschädigte Patient an Versicherung des Arztes wenden<br />

Magdalena Flatscher-Thöni: <strong>Das</strong> <strong>Arzthaftungsrecht</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Krise</strong>?

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