Wenn etwas (beinahe) passiert ist: Das Arzthaftungsrecht in der Krise?
Wenn etwas (beinahe) passiert ist: Das Arzthaftungsrecht in der Krise?
Wenn etwas (beinahe) passiert ist: Das Arzthaftungsrecht in der Krise?
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ONIAM<br />
Office National d'Indemnisation des Accidents Médicaux<br />
25<br />
• Seit 2002, verschuldensunabhängige Haftung, basierend<br />
auf e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>d. 25% Invalidität, <strong>der</strong>en Verschulden entwe<strong>der</strong><br />
nicht nachweisbar <strong>ist</strong> o<strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>er nosokomialen Infektion<br />
beruht<br />
• Regionale Kommissionen entscheiden über<br />
Kompensationseignung:<br />
◦ ONIAM übernimmt verschuldensunabhängige Kompensation<br />
◦ stellt regionale Kommission Verschulden fest, kann sich <strong>der</strong><br />
geschädigte Patient an Versicherung des Arztes wenden<br />
Magdalena Flatscher-Thöni: <strong>Das</strong> <strong>Arzthaftungsrecht</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Krise</strong>?