Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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<strong>Bericht</strong><br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />
Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />
mit Schwerpunkt Land Steiermark<br />
Steiermark 2010/9 65
66 Steiermark 2010/9
Inhalt<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Tabellenverzeichnis 69<br />
Abkürzungsverzeichnis 70<br />
Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />
mit Schwerpunkt Land Steiermark<br />
Kurzfassung 72<br />
Prüfungsablauf und –gegenstand 77<br />
Glossar 78<br />
Allgemeiner Teil 81<br />
Organisation <strong>des</strong> Schuldenmanagements 81<br />
Finanzschuld 81<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte 86<br />
Risikomanagement 87<br />
Veranlagungen 88<br />
Externe Leistungen 90<br />
Steiermark 2010/9 67
Inhalt<br />
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark 91<br />
Schuldenmanagement 91<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte 98<br />
Liquiditätsmanagement 99<br />
Veranlagungen 99<br />
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen 102<br />
68 Steiermark 2010/9
Tabellen<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Finanzschulden 81<br />
Tabelle 2:<br />
Verhältnis heimische Währung : Fremdwährung vor<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäften 83<br />
Tabelle 3: Verhältnis fixe Verzinsung : variable Verzinsung 84<br />
Tabelle 4: Durchschnittsverzinsung vor <strong>Der</strong>ivativgeschäften 85<br />
Tabelle 5:<br />
Durchschnittsverzinsung und –rendite der<br />
Veranlagungen nach KESt 89<br />
Tabelle 6: Struktur der Finanzschuld 91<br />
Tabelle 7: Struktur der kurzfristigen Veranlagungen 100<br />
Tabelle 8: Struktur der langfristigen Veranlagungen 100<br />
Steiermark 2010/9 69
Abkürzungen<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
bspw. beispielsweise<br />
bzw. beziehungsweise<br />
CHF Schweizer Franken<br />
EUR Euro<br />
KESt Kapitalertragsteuer<br />
Mill. Million(en)<br />
Mrd. Milliarde(n)<br />
p.a. per annum<br />
rd. rund<br />
RH <strong>Rechnungshof</strong><br />
TZ Textzahl(en)<br />
u.a. unter anderem<br />
USD US–Dollar<br />
USt Umsatzsteuer<br />
usw. und so weiter<br />
z.B. zum Beispiel<br />
Weitere Abkürzungen sind bei der erstmaligen Erwähnung im Text angeführt.<br />
70 Steiermark 2010/9
Steiermark<br />
Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />
mit Schwerpunkt Land Steiermark<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
Die Strategien <strong>des</strong> Schulden– und <strong>des</strong> Veranlagungsmanagements<br />
der überprüften Gebietskörperschaften waren unterschiedlich ausgeprägt<br />
und geregelt. Dies zeigte sich sowohl bei der Zinsstruktur<br />
der Finanzschulden als auch hinsichtlich <strong>des</strong> Ausmaßes an Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />
und der Inanspruchnahme von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />
sowie bei den Veranlagungen. Das Risikomanagement<br />
war in den überprüften Gebietskörperschaften nicht durchgängig<br />
professionell aufgebaut bzw. eingesetzt.<br />
FINANZIERUNGSMANAGEMENT DES LANDES STEIERMARK<br />
Das Land Steiermark finanzierte sich im überprüften Zeitraum zur<br />
Gänze durch variabel verzinste Darlehen und Barvorlagen in heimischer<br />
und fremder Währung. Aufgrund <strong>des</strong> niedrigen Zinsniveaus<br />
und der Fremdwährungsfinanzierungen konnte sich das Land günstig<br />
finanzieren. Diesem Finanzierungsvorteil stand ein hohes Zinsänderungs–<br />
und Wechselkursrisiko gegenüber. Das Land Steiermark<br />
führte im überprüften Zeitraum keine Risikobewertungen <strong>des</strong> Portfolios<br />
durch und war daher nicht ausreichend über das bestehende<br />
Risiko seiner Finanzierungen informiert.<br />
Steiermark 2010/9 71
KURZFASSUNG<br />
Prüfungsziel<br />
Ziel der Überprüfung war es, die Finanzierungs– und Veranlagungsinstrumente<br />
sowie die Finanzierungsstrategien und –risiken<br />
der Bun<strong>des</strong>länder Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und<br />
Vorarlberg sowie der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Graz und der Bun<strong>des</strong>hauptstadt<br />
Wien zu beurteilen sowie zu vergleichen, wobei in diesem<br />
<strong>Bericht</strong>sbeitrag spezifisch auf das Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark eingegangen wird. (TZ 1)<br />
Diese Überprüfung stellte den zweiten Teil einer Querschnittsprüfung<br />
dar, die in der ersten Phase den Bund, die Bun<strong>des</strong>länder Burgenland,<br />
Kärnten, Salzburg und Tirol sowie die Städte Dornbirn,<br />
Villach und Wels umfasste. (TZ 1)<br />
<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2004 bis 2008, wobei<br />
auch wesentliche Entwicklungen <strong>des</strong> Jahres 2009 berücksichtigt<br />
wurden. (TZ 1)<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
Schuldenmanagement<br />
Das primäre Ziel <strong>des</strong> öffentlichen Schuldenmanagements bestand<br />
laut dem Internationalen Währungsfonds in der Gewährleistung der<br />
erforderlichen Finanzierungsmittel und deren Rückzahlungsverpflichtungen<br />
zu möglichst geringen mittel– bis langfristigen Finanzierungskosten,<br />
ohne dabei ein hohes Maß an Risiko einzugehen. (TZ 4)<br />
Das Schuldenmanagement der überprüften Gebietskörperschaften<br />
nahm die jeweilige Finanzabteilung <strong>des</strong> Amtes der Lan<strong>des</strong>regierung<br />
bzw. <strong>des</strong> Magistrats der Städte Graz und Wien wahr. (TZ 3)<br />
Zinsstruktur und Fremdwährungsfinanzierungen<br />
Die Schuldenportfolios der überprüften Gebietskörperschaften<br />
enthielten einen hohen Anteil an variablen Verzinsungen. Dadurch<br />
konnten bis 2006 durch das zum Teil vorherrschende niedrige Zinsniveau<br />
Finanzierungsvorteile erwirtschaftet werden. Allerdings war<br />
damit auch ein hohes Zinsänderungsrisiko verbunden. (TZ 6)<br />
72 Steiermark 2010/9
Kurzfassung<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Fremdwährungsfinanzierungen führten nur die Steiermark, Wien<br />
und in sehr geringem Umfang Niederösterreich durch. <strong>Der</strong> Anteil<br />
der Fremdwährungsfinanzierungen in Wien sank im überprüften<br />
Zeitraum deutlich. (TZ 5)<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
Für die Strukturierung der Schuldenportfolios setzten vier der überprüften<br />
Gebietskörperschaften (Niederösterreich, Steiermark (bis<br />
2006), Graz und Wien) auch derivative Finanzierungsinstrumente<br />
ein. Bei deren Einsatz stand nicht nur die Bedienung <strong>des</strong> Schuldendienstes<br />
im Vordergrund, sondern auch das Ziel, einerseits Zinserträge<br />
zu lukrieren und andererseits das Schuldenportfolio zu steuern<br />
und zu optimieren. Grundsätzlich waren vom Risikostandpunkt aus<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte zu reinen Spekulationszwecken nicht zu rechtfertigen,<br />
wobei bei den überprüften Gebietskörperschaften keine<br />
diesbezüglichen Anhaltspunkte zu Tage traten. (TZ 7)<br />
Insgesamt erzielte das Land Niederösterreich durch den Einsatz<br />
von <strong>Der</strong>ivativgeschäften im überprüften Zeitraum eine Reduktion<br />
der Zinsbelastung um 120,28 Mill. EUR. Demgegenüber wurde der<br />
Fremdwährungsanteil an der Finanzschuld deutlich erhöht, und zwar<br />
bspw. im Jahr 2008 von 0,1 % auf 33,5 %. Im Land Steiermark<br />
sowie in den Städten Graz und Wien lagen keine Aufzeichnungen<br />
über den Erfolg der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte vor. (TZ 7)<br />
Risikomanagement<br />
Bis auf das Land Niederösterreich führten die überprüften Gebietskörperschaften<br />
im überprüften Zeitraum keine durchgängigen Risikobewertungen<br />
der Schuldenportfolios durch, wobei das Land Oberösterreich<br />
in diesem Zeitraum keine Finanzschulden aufwies. Die<br />
Länder Steiermark und Vorarlberg sowie die Städte Graz und Wien<br />
waren daher zum Teil nicht ausreichend über das bestehende Risiko<br />
ihrer Finanzierungen informiert. Ein aussagekräftiger Vergleich von<br />
Risikokennzahlen zwischen allen Gebietskörperschaften war daher<br />
nicht möglich. (TZ 8)<br />
Steiermark 2010/9 73
Kurzfassung<br />
Veranlagungen<br />
Das Veranlagungsmanagement der überprüften Gebietskörperschaften<br />
basierte auf kurz– bzw. mittelfristigen Finanz– und Liquiditätsplanungen.<br />
Vorgaben zum maximal tragbaren Marktrisiko, Messungen<br />
der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und Benchmarks<br />
zur Performancebeurteilung fehlten bei allen überprüften Gebietskörperschaften.<br />
(TZ 9)<br />
Die Auswahl der Veranlagungsprodukte sowie die Fristigkeit der<br />
Veranlagungen der überprüften Gebietskörperschaften waren sehr<br />
unterschiedlich. Entsprechend stark wich auch die Performance der<br />
jeweiligen Veranlagungen zwischen den Gebietskörperschaften voneinander<br />
ab. (TZ 9)<br />
Externe Leistungen<br />
Externe Leistungen nahmen von den überprüften Gebietskörperschaften<br />
nur die Länder Niederösterreich und Steiermark für die<br />
Portfoliobewertung bzw. für eine Evaluierung <strong>des</strong> Finanz– und<br />
Liquiditätsmanagements in Anspruch. (TZ 10)<br />
FINANZIERUNGSMANAGEMENT DES LANDES STEIERMARK<br />
Finanzschuld<br />
Die Finanzierung erfolgte bis Juni 2009 zur Gänze durch variabel<br />
verzinste Darlehen in heimischer und fremder Währung sowie<br />
durch Barvorlagen. Durch die variable Verzinsung konnte das niedrige<br />
Zinsniveau zu günstigen Finanzierungen genutzt werden. Allerdings<br />
nahm das Land Steiermark ein hohes Zinsänderungs– und<br />
Wechselkursrisiko in Kauf. Eine Risikobewertung <strong>des</strong> Schuldenportfolios<br />
fehlte gänzlich. (TZ 11)<br />
Aufgrund <strong>des</strong> zum Teil niedrigen Zinsniveaus und der Finanzierung<br />
in fremder Währung lag die Durchschnittsverzinsung im Jahr 2004<br />
um 230 Basispunkte unter der Sekundärmarktrendite für inländische<br />
Nichtbanken. Mit dem Anstieg <strong>des</strong> Marktzinsniveaus erhöhte<br />
sich auch die Durchschnittsverzinsung sukzessive und lag <strong>des</strong>halb<br />
im Jahr 2008 nur mehr 20 Basispunkte unter der Sekundärmarktrendite.<br />
(TZ 11)<br />
74 Steiermark 2010/9
Kurzfassung<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Schuldennachweis<br />
Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen blieben in den Rechnungsabschlüssen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark Zahlungsrückstände für<br />
die Abgangsdeckung einzelner Finanzjahre viele Jahre lang bestehen.<br />
Dadurch könnte das Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Steiermark bei Bedarf Finanzschulden bis zur ausgewiesenen Höhe<br />
ohne weitere Genehmigungen zu Lasten abgeschlossener Finanzjahre<br />
aufnehmen. (TZ 12)<br />
Diese Ermächtigungsreserve für Kreditaufnahmen übertraf sowohl<br />
den Stand der Finanzschulden als auch den jährlich veranschlagten<br />
Betrag zur Abgangsdeckung deutlich. Dadurch wurden die budgetären<br />
Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Landtags erschwert. (TZ 12)<br />
Die über den Jahresultimo bestehenden Barvorlagen (z.B. 2008:<br />
347,77 Mill. EUR) waren im Rechnungsabschluss <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
nicht eindeutig nachvollziehbar dargestellt. (TZ 13)<br />
<strong>Der</strong> Euro–Gegenwert der Finanzschulden in fremder Währung wurde<br />
seit 2002 nicht aktualisiert, wodurch ein um bis zu 22 Mill. EUR<br />
höherer Schuldenstand in den betreffenden Rechnungsabschlüssen<br />
ausgewiesen wurde. (TZ 14)<br />
Finanzierungsstrategie<br />
Das Land Steiermark verfügte seit April 2009 über eine schriftlich<br />
dokumentierte Finanzierungsstrategie. Ein Finanzierungshandbuch,<br />
das insbesondere die einzelnen Arbeitsabläufe, die Erstellung von<br />
Auswertungen und das <strong>Bericht</strong>swesen regeln sollte, war in Ausarbeitung.<br />
(TZ 15)<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
Das Land Steiermark trug für ein bis 2006 bestehen<strong>des</strong> Fremdwährungsdarlehen<br />
das Counterpartrisiko aus dem mit diesem Darlehen<br />
zeitgleich abgeschlossenen Swapgeschäft. Eine gesonderte zusammengefasste<br />
Darstellung der Darlehen und der Swaps (zu Marktwerten)<br />
erfolgte nicht. (TZ 16)<br />
Steiermark 2010/9 75
Kurzfassung<br />
Liquiditätsmanagement<br />
Zur Optimierung <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs bestand ein so genannter<br />
Zinsverbund, der die Hauptkonten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark umfasste.<br />
Dadurch wurden bestehende Guthaben mit bestehenden Überziehungen<br />
saldiert. <strong>Der</strong> so ermittelte Finanzierungsbedarf wurde durch<br />
Barvorlagen abgedeckt. Die Liquiditätsplanung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
war zweckmäßig. (TZ 17)<br />
Veranlagungen<br />
Das Nominale der langfristigen Veranlagungen betrug Ende 2008<br />
rd. 75.000 EUR. Es war in wenig risikoreiche, festverzinsliche Kommunalbriefe<br />
veranlagt. Bis 2006 bestanden auch kurzfristige Veranlagungen.<br />
Schriftliche Vorgaben für den Veranlagungsbereich in<br />
Form einer Veranlagungsrichtlinie fehlten. (TZ 18)<br />
Kenndaten zu den überprüften Gebietskörperschaften<br />
Finanzschuld 2004 2005 2006 2007 2008<br />
in Mrd. EUR<br />
Länder<br />
Niederösterreich 1,380 1,680 2,043 2,271 2,557<br />
Oberösterreich – – – – –<br />
Steiermark 0,367 0,442 0,442 0,442 0,442<br />
Vorarlberg 0,074 0,074 0,084 0,078 0,073<br />
Städte<br />
Graz 0,493 0,506 0,485 0,453 0,493<br />
Wien 1,565 1,546 1,473 1,395 1,460<br />
76 Steiermark 2010/9
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Prüfungsablauf und –gegenstand<br />
1 <strong>Der</strong> RH überprüfte von März bis Juni 2009 das Finanzierungsmanagement<br />
der Bun<strong>des</strong>länder Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg<br />
und der Bun<strong>des</strong>hauptstadt Wien sowie im September und Oktober 2009<br />
jenes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark und der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Graz. Ziel der<br />
Überprüfung war es, die Finanzierungs– und Veranlagungsinstrumente<br />
sowie die Finanzierungsstrategien und –risiken dieser Gebietskörperschaften<br />
zu beurteilen und zu vergleichen.<br />
Die Überprüfung stellte den zweiten Teil einer Querschnittsprüfung<br />
dar, die in der ersten Phase den Bund (Reihe Bund 2009/8), die Bun<strong>des</strong>länder<br />
Burgenland (Reihe Burgenland 2009/4), Kärnten (Reihe<br />
Kärnten 2009/5), Salzburg (Reihe Salzburg 2009/3) und Tirol (Reihe<br />
Tirol 2009/3) sowie die Städte Dornbirn (Reihe Vorarlberg 2009/4), Villach<br />
(Reihe Kärnten 2009/6) und Wels (Reihe Oberösterreich 2009/6)<br />
umfasste.<br />
<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2004 bis 2008, wobei auch<br />
wesentliche Entwicklungen <strong>des</strong> Jahres 2009 berücksichtigt wurden.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong>sbeitrag enthält einen allgemeinen Teil, der grundlegende,<br />
aus dem Vergleich zwischen den Gebietskörperschaften resultierende<br />
Feststellungen zu den einzelnen Bereichen <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />
trifft, und einen besonderen Teil mit spezifischen Feststellungen<br />
zur jeweiligen Gebietskörperschaft; in diesem Beitrag wird spezifisch<br />
auf das Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark eingegangen.<br />
Zu dem im Dezember 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen<br />
die Lan<strong>des</strong>regierungen der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und<br />
Vorarlberg sowie der Wiener Stadtsenat in den Monaten Februar und<br />
März 2010 Stellung. Zum Prüfungsergebnis vom Mai 2010 übermittelten<br />
die Steiermärkische Lan<strong>des</strong>regierung und die Stadt Graz ihre<br />
Stellungnahmen im August 2010. <strong>Der</strong> RH erstattete seine Gegenäußerungen<br />
im Juni 2010 bzw. im Oktober 2010.<br />
Zur Sicherstellung einer umfassenden vergleichenden Darstellung<br />
erfolgt die Veröffentlichung der sechs <strong>Bericht</strong>sbeiträge zeitgleich.<br />
Steiermark 2010/9 77
Glossar<br />
2 Einleitend werden nachfolgende im Zusammenhang mit Finanzierungsmodellen<br />
von Gebietskörperschaften verwendete Fachbegriffe erläutert:<br />
Cashflow at Risk<br />
Dies ist eine statistische Risikokennzahl, die angibt, wie stark die Zinskosten<br />
der Verschuldung aufgrund der Volatilität (Schwankungsbreiten)<br />
von Zins– und Währungsmärkten in einem bestimmten Zeitraum<br />
mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit maximal ansteigen können<br />
(zahlungswirksames Zinsänderungsrisiko).<br />
Collateral–System<br />
Dies ist ein System zur Verwaltung von hinterlegten Sicherheiten im<br />
Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften.<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte sind Finanzierungsinstrumente, deren eigener Wert<br />
vom Marktpreis eines oder mehrerer anderer Finanztitel abgeleitet<br />
wird. Zu den <strong>Der</strong>ivativgeschäften zählen insbesondere Swaps, Optionen<br />
und Futures.<br />
EONIA (Euro Overnight Index Average)<br />
<strong>Der</strong> EONIA–Zinssatz ist ein gewichteter Durchschnitt aus unbesicherten<br />
Overnight–Zwischenbankausleihungen, die aus Zwischenbankeinlagen<br />
von repräsentativen Banken (EURIBOR–Panel–Banken) berechnet<br />
werden.<br />
EURIBOR (European Interbank Offered Rate)<br />
<strong>Der</strong> EURIBOR ist ein für Termingelder in Euro ermittelter Zwischenbanken–Zinssatz.<br />
Die Quotierung dieses Zinssatzes erfolgt durch repräsentative<br />
Banken (EURIBOR–Panel–Banken).<br />
78 Steiermark 2010/9
Glossar<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Modified Duration<br />
Die zur Beurteilung der Zinsempfindlichkeit von Anleihen dienende<br />
Kennzahl der Modified Duration gibt an, um wie viel sich der Wert<br />
eines Portfolios ändert, wenn sich die Zinskurve um einen Prozentpunkt<br />
verschiebt.<br />
Performance<br />
Darunter wird der prozentuelle Wertzuwachs von Kapitalanlagen verstanden.<br />
Rendite<br />
Unter Rendite wird der Ertrag einer Veranlagung (z.B. Nominalverzinsung,<br />
Kurswert– und Wechselkursänderungen), ausgedrückt in Prozent<br />
<strong>des</strong> investierten Kapitals, verstanden.<br />
Sekundärmarktrendite<br />
Dies ist die finanzmathematisch errechnete, durchschnittliche Rendite<br />
der im Umlauf befindlichen und am Sekundärmarkt gehandelten festverzinslichen<br />
Wertpapiere.<br />
Swaps<br />
Swaps sind Währungstauschverträge, bei denen über einen Swappartner<br />
die Schuld von einer Währung in eine andere zu einem im Voraus<br />
bestimmten Wechselkurs bzw. bei Zinsswaps ein variabler gegen einen<br />
fixen Zinssatz getauscht (geswapt) wird. Ziel ist die Risikoabsicherung<br />
bzw. –beschränkung gegen schwankende Wechselkurse bzw. unvorhersehbare<br />
Zinsentwicklungen.<br />
Value at Risk<br />
Darunter wird die Kennzahl bzw. Methode zur Quantifizierung der<br />
Marktrisiken von Kassainstrumenten oder derivativen Finanzierungsinstrumenten<br />
verstanden. Die Kennzahl beschreibt den Erwartungswert<br />
<strong>des</strong> Verlustes bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vor<br />
Steiermark 2010/9 79
Glossar<br />
gegebenen Wahrscheinlichkeit (bilanzielles Bewertungsrisiko) innerhalb<br />
einer bestimmten Periode.<br />
80 Steiermark 2010/9
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Allgemeiner Teil<br />
Organisation <strong>des</strong><br />
Schuldenmanagements<br />
3.1 Das Schuldenmanagement der überprüften Gebietskörperschaften nahm<br />
die jeweilige Finanzabteilung <strong>des</strong> Amtes der Lan<strong>des</strong>regierung bzw. <strong>des</strong><br />
Magistrats der Städte Graz und Wien wahr. Die Länder Nieder österreich<br />
und Steiermark (bis 2006) sowie die Städte Graz und Wien setzten für<br />
die Strukturierung der Schuldenportfolios auch derivative Finanzierungsinstrumente<br />
ein, die an die Finanzabteilungen zunehmend komplexere<br />
Anforderungen stellten.<br />
3.2 <strong>Der</strong> RH hielt es im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen<br />
Finanzgeschäften (z.B. Swaps oder Devisentermingeschäfte) für erforderlich,<br />
vor dem Einstieg in diese risikoreichen Geschäftsfelder sowohl<br />
ausreichend qualitativ personelle als auch geeignete organisatorische<br />
Voraussetzungen zu schaffen.<br />
Finanzschuld<br />
Höhe<br />
4.1 <strong>Der</strong> Internationale Währungsfonds definierte als primäres Ziel <strong>des</strong><br />
öffentlichen Schuldenmanagements die Gewährleistung der erforderlichen<br />
Finanzierungsmittel und deren Rückzahlungsverpflichtungen<br />
zu möglichst geringen mittel– bis langfristigen Finanzierungskosten,<br />
ohne dabei ein hohes Maß an Risiko einzugehen.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Finanzschulden der überprüften<br />
Gebietskörperschaften:<br />
Tabelle 1:<br />
Finanzschulden<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
in Mrd. EUR<br />
überprüfte Gebietskörperschaften 3,879 4,248 4,527 4,639 5,025<br />
Quellen: Rechnungsabschlüsse<br />
Steiermark 2010/9 81
Allgemeiner Teil<br />
Den überprüften Gebietskörperschaften diente als primäre Finanzierungsquelle<br />
die Inanspruchnahme von Darlehen.<br />
Die Strukturen der Finanzschulden der überprüften Gebietskörperschaften<br />
wichen — wie im Folgenden ausgeführt wird — hinsichtlich Fremdwährungs–<br />
und Zinsbindungsanteil stark voneinander ab.<br />
Laut Empfehlung <strong>des</strong> Staatsschuldenausschusses sollten die Länder<br />
und Gemeinden die Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hinsichtlich eines stabilitätsorientierten<br />
Debt–Managements verstärkt nutzen, um bestmögliche<br />
Finanzierungskonditionen langfristig zu gewährleisten.<br />
4.2 <strong>Der</strong> RH empfahl, die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt laufend zu<br />
beobachten und durch adäquate Finanzierungsmaßnahmen eine Optimierung<br />
von Risiko sowie von Zins– und Tilgungszahlungen zu erreichen.<br />
Nach seiner Ansicht sollten auch die vom Staatsschuldenausschuss<br />
empfohlenen Maßnahmen <strong>des</strong> Schuldenmanagements dazu beitragen,<br />
das Ziel der mittel– bis langfristigen Kostenminimierung unter Einhaltung<br />
der festgelegten Risikolimits bestmöglich zu erreichen.<br />
Fremdwährungsfinanzierungen<br />
5.1 Die Aufteilung <strong>des</strong> Portfolios zwischen Finanzierungen in heimischer<br />
Währung und Fremdwährung (vorwiegend CHF) vor der Durchführung<br />
von eventuellen <strong>Der</strong>ivativgeschäften zeigte folgende Entwicklung:<br />
82 Steiermark 2010/9
Allgemeiner Teil<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Tabelle 2:<br />
Verhältnis heimische Währung : Fremdwährung vor <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Verhältnis in %<br />
Länder<br />
Niederösterreich 99,9 : 0,1 100,0 : 0,0 99,8 : 0,2 99,7 : 0,3 99,9 : 0,1<br />
Oberösterreich 1) – – – – –<br />
Steiermark 50,4 : 49,6 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0<br />
Vorarlberg 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0<br />
Städte<br />
Graz 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0<br />
Wien 2) 14,6 : 85,4 14,2 : 85,8 40,2 : 59,8 49,4 : 50,6 47,3 : 52,7<br />
1) Oberösterreich wies keine Finanzschulden auf.<br />
2) In Wien erfolgte keine Differenzierung der Währungsanteile vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />
Quellen: Rechnungsabschlüsse<br />
Fremdwährungsfinanzierungen führten im überprüften Zeitraum nur<br />
Steiermark und Wien bzw. in sehr geringem Umfang Niederösterreich<br />
durch. <strong>Der</strong> Anteil der Fremdwährungsfinanzierungen in Wien sank im<br />
überprüften Zeitraum deutlich, was auf einen Ausstieg aus Fremdwährungsfinanzierungen<br />
wegen der steigenden Aufwertungsrisiken <strong>des</strong><br />
CHF und <strong>des</strong> schwindenden Zinsvorteils zurückzuführen war.<br />
5.2 <strong>Der</strong> RH wies auf die zusätzlichen Risiken (Zinsänderungs– und Wechselkursrisiko)<br />
von Fremdwährungsfinanzierungen gegenüber Finanzierungen<br />
in heimischer Währung hin.<br />
Er hielt fest, dass Fremdwährungsfinanzierungen grundsätzlich — unter<br />
Einhaltung nachstehend angeführter Rahmenbedingungen — geeignet<br />
sind, das Schuldenportfolio zu optimieren. Dabei sind jedoch die<br />
jeweiligen Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte (z.B. Zinsniveau,<br />
Zinsdifferenzial zwischen den Währungen, Investorenkreis) zu beachten,<br />
die in einer günstigen Relation zu den zusätzlich entstehenden<br />
Risiken stehen müssen.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt die Aufnahme von Fremdwährungsverbindlichkeiten daher<br />
nur unter Beobachtung <strong>des</strong> Marktumfelds und nach Vorliegen einer<br />
positiven Break–even–Rechnung für zulässig und gegebenenfalls für<br />
wirtschaftlich sinnvoll. Weiters muss das Gesamtrisiko der Fremdwäh<br />
Steiermark 2010/9 83
Allgemeiner Teil<br />
rungsverbindlichkeiten laufend gemessen, streng limitiert und gezielt<br />
überwacht werden.<br />
Zinsstruktur und<br />
Durchschnittsverzinsung<br />
6.1 <strong>Der</strong> Anteil der fix bzw. variabel verzinsten Finanzschulden wies zwischen<br />
den einzelnen Gebietskörperschaften beträchtliche Unterschiede<br />
auf:<br />
Tabelle 3:<br />
Verhältnis fixe Verzinsung : variable Verzinsung<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Verhältnis in %<br />
Länder<br />
Niederösterreich 27 : 73 23 : 77 31 : 69 28 : 72 38 : 62<br />
Oberösterreich 1) – – – – –<br />
Steiermark 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100<br />
Vorarlberg 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100<br />
Städte<br />
Graz 19 : 81 55 : 45 62 : 38 49 : 51 46 : 54<br />
Wien 2) 53 : 47 36 : 64 12 : 88 0 : 100 0 : 100<br />
1) Oberösterreich wies keine Finanzschulden auf.<br />
2) In der Steiermark (bis 2006), in Graz und in Wien erfolgten keine Differenzierungen der Art der Verzinsung<br />
vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />
Somit finanzierten sich Niederösterreich vorwiegend sowie Steiermark,<br />
Vorarlberg und Wien (ab 2007) zur Gänze durch variabel verzinste<br />
Finanzschulden. In Graz war das Verhältnis zwischen fix und variabel<br />
verzinsten Finanzschulden ab 2005 relativ ausgewogen. Bei Wien<br />
war eine deutliche Veränderung der Finanzierungsstrategie erkennbar.<br />
Während im Jahr 2004 der Anteil an fix verzinsten Finanzschulden<br />
noch 53 % betrug, waren ab 2007 nur mehr variabel verzinste Darlehen<br />
im Schuldenportfolio enthalten.<br />
84 Steiermark 2010/9
Allgemeiner Teil<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Durchschnittsverzinsung der Finanzschulden<br />
(ohne Berücksichtigung der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte):<br />
Tabelle 4:<br />
Durchschnittsverzinsung vor <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Durchschnittsverzinsung<br />
in %<br />
Länder<br />
Niederösterreich 3,1 3,3 2,6 3,7 3,9<br />
Oberösterreich 1) – – – – –<br />
Steiermark 2) 1,1 1,1 2,1 3,2 4,0<br />
Vorarlberg 2,2 2,2 2,9 4,0 4,1<br />
Städte<br />
Graz 2) 3,1 3,4 4,2 5,0 4,9<br />
Wien 2) 2,1 1,9 2,0 2,4 2,3<br />
Sekundärmarktrendite 3,4 3,0 3,7 4,3 4,2<br />
3–Monats–EURIBOR 2,1 2,2 3,1 4,3 4,6<br />
1) Oberösterreich wies keine Finanzschulden auf.<br />
2) In der Steiermark (bis 2006), in Graz und in Wien erfolgten keine Differenzierungen der Durchschnittsverzinsung<br />
vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />
Die Durchschnittsverzinsung wurde sowohl vom allgemeinen Zinsniveau,<br />
das bis 2006 sehr niedrig war, als auch von der jeweiligen Finanzierungsstrategie<br />
der Gebietskörperschaften beeinflusst.<br />
6.2 Die überprüften Gebietskörperschaften blieben — mit Ausnahme der<br />
Stadt Graz — ab 2006 sowohl unter der Sekundärmarktrendite für<br />
inländische Nichtbanken als auch unter dem 3–Monats–EURIBOR. Beim<br />
Land Steiermark und bei der Stadt Wien wirkte sich zusätzlich der hohe<br />
Anteil an Fremdwährungsfinanzierungen positiv auf das Zinsniveau<br />
aus. Dem daraus resultierenden Finanzierungsvorteil stand jedoch ein<br />
höheres Zinsänderungs– und Fremdwährungsrisiko gegenüber.<br />
<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass eine Verschuldungsstruktur mit kurzer<br />
Laufzeit (kurzfristige und variabel verzinste Schuldinstrumente) zwar<br />
tendenziell (bei steigender Zinsstrukturkurve) die Finanzierungskosten<br />
vermindert, die Budgetpolitik jedoch bei einem sprunghaften Anstieg <strong>des</strong><br />
Marktzinsniveaus durch unerwartet hohe Finanzierungskosten erheb<br />
Steiermark 2010/9 85
Allgemeiner Teil<br />
lich belastet werden kann. Andererseits trugen möglichst geringe und<br />
aufgrund von Risikolimits nicht zu stark schwankende Zinszahlungen<br />
für die Schulden der Gebietskörperschaften zur Budgetkonsolidierung<br />
und Finanzmarktstabilität bei.<br />
<strong>Der</strong> RH hielt fest, dass eine stärkere Nutzung von langfristigen Fixzinskonditionen<br />
den Einfluss <strong>des</strong> Risikos von Zinsänderungen auf das<br />
Budgetergebnis minimiert, jedoch damit nicht immer das wirtschaftlich<br />
optimale Ergebnis erzielt wird.<br />
Nach seiner Ansicht sollte eine dem Marktumfeld und dem jeweiligen<br />
Schuldenportfolio angepasste und risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung<br />
<strong>des</strong> Portfolios mit fix und variabel verzinsten Finanzierungen<br />
mit dem Ziel angestrebt werden, ein ausgewogenes Verhältnis<br />
von Zinsaufwand zu Zinsänderungs– und Wertänderungsrisiken<br />
zu erreichen.<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
7.1 Im überprüften Zeitraum führten die Länder Niederösterreich und Steiermark<br />
(bis 2006) sowie die Städte Graz und Wien <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
durch, wobei das Nominale der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte durch jenes der<br />
Grundgeschäfte gedeckt war. Daraus folgt, dass die Höhe der Finanzschuld<br />
aus dem Gesichtspunkt der Absicherung die Grenze für <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
bildete.<br />
Mit dem Einsatz dieser Produkte (Währungs– und Zinsswaps) wurde<br />
versucht, durch Ausnützung von Zins– und/oder Wechselkursdifferenzen<br />
weg von einer bloßen Bedienung <strong>des</strong> Schuldendienstes hin zu<br />
einer Steuerung und Optimierung ihres Schuldenportfolios in Bezug<br />
auf Laufzeit, Verzinsungsmodalität sowie Währungsstruktur zu gelangen.<br />
Damit sollte eine Reduzierung <strong>des</strong> Neuverschuldungs– bzw. Refinanzierungsbedarfs<br />
und der laufenden Zinszahlungen erreicht werden.<br />
Das Land Niederösterreich konnte durch den Einsatz von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />
Einsparungseffekte zwischen 60 und 250 Basispunkten<br />
erzielen. Absolut betrachtet konnte das Land Niederösterreich seine<br />
Zinsbelastung von 2004 bis 2008 um 120,28 Mill. EUR verringern.<br />
Demgegenüber wurde der Fremdwährungsanteil an der Finanzschuld<br />
deutlich erhöht, und zwar bspw. im Jahr 2008 von 0,1 % auf 33,5 %<br />
(nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften). Den übrigen Gebietskörperschaften (Steiermark,<br />
Graz und Wien) lagen keine Aufzeichnungen über den Erfolg<br />
der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte vor.<br />
86 Steiermark 2010/9
Allgemeiner Teil<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Hiezu war jedoch anzumerken, dass der RH im Rahmen der Gebarungsüberprüfung<br />
die durch den Einsatz von derivativen Finanzierungsinstrumenten<br />
erzielten Zinskosteneffekte nur hinsichtlich der reinen<br />
Zahlungsströme berücksichtigte (Cash–Betrachtung). Darüber hinausgehende<br />
Bewertungen, z.B. bezüglich der Marktwerte der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte,<br />
blieben außer Ansatz.<br />
7.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Strategien im Bereich der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
und ihre operative Umsetzung bei den einzelnen Gebietskörperschaften<br />
sehr unterschiedlich ausgeprägt waren.<br />
Er erachtete zu Absicherungszwecken abgeschlossene und an Grundgeschäfte<br />
gebundene <strong>Der</strong>ivativgeschäfte unter strikter Beachtung der<br />
vorgegebenen Risikolimits als ein taugliches Instrument, um ein gegebenes<br />
Schuldenportfolio hinsichtlich seiner Struktur einem veränderten<br />
Marktumfeld anzupassen. Für den Fall, dass solche Absicherungsgeschäfte<br />
nicht unmittelbar mit dem Grundgeschäft, sondern zeitversetzt<br />
abgeschlossen werden, sollten zur Beurteilung der zwischenzeitlichen<br />
Änderungen <strong>des</strong> Marktumfelds vor dem Abschluss grundsätzlich aktuelle<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH kann jedoch die Durchführung von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />
durch Gebietskörperschaften zu reinen Spekulationszwecken<br />
vom Risikostandpunkt aus grundsätzlich nicht gerechtfertigt werden,<br />
wobei bei den überprüften Gebietskörperschaften keine diesbezüglichen<br />
Anhaltspunkte zu Tage traten.<br />
Risikomanagement<br />
8.1 Bis auf das Land Niederösterreich führten die Gebietskörperschaften<br />
im überprüften Zeitraum keine durchgängigen Risikobewertungen der<br />
Schuldenportfolios durch, wobei das Land Oberösterreich in diesem<br />
Zeitraum keine Finanzschulden aufwies. Ein aussagekräftiger Vergleich<br />
von Risikokennzahlen zwischen allen Gebietskörperschaften war daher<br />
nicht möglich.<br />
8.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die überprüften Gebietskörperschaften<br />
bis auf das Land Niederösterreich nicht ausreichend über das bestehende<br />
Risiko ihrer Finanzierungen informiert waren.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements<br />
geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung<br />
und Steuerung von Finanzierungsrisiken zu ergreifen bzw. zu installieren.<br />
Dementsprechend sollte das Risikomanagement auf Methoden<br />
aufbauen, die bspw. auch im Bankensektor Anwendung finden. Das<br />
sind insbesondere Value at Risk–Modelle zur Abschätzung <strong>des</strong> Zins<br />
Steiermark 2010/9 87
Allgemeiner Teil<br />
änderungsrisikos in Bezug auf den Barwert (Marktwert) der Verschuldung<br />
sowie Modified Duration– und Cashflow at Risk–Modelle als<br />
Indikatoren für die Zinskostensensitivität in Bezug auf Marktzinsveränderungen.<br />
Weiters empfahl der RH, das Risiko insbesondere in Verbindung mit<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäften für verschiedene Haltedauern zu berechnen, um<br />
zusätzliche Anhaltspunkte für die Angemessenheit bestehender Ertragsvorstellungen<br />
zu gewinnen. Sollten Geschäfte mit speziellen, schwer<br />
bewertbaren Strukturen abgeschlossen werden, wäre aufgrund der<br />
Probleme mit der Bewertung <strong>des</strong> damit eingegangenen Risikos mit<br />
besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorzugehen bzw. der<br />
Abschluss komplexer und intransparenter Finanzprodukte gänzlich<br />
zu unterlassen.<br />
Darüber hinaus wäre das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche<br />
Ausfallsrisiko <strong>des</strong> Vertragspartners gebührend zu beachten bzw.<br />
zu reduzieren. Neben strengen Auswahlkriterien in Bezug auf die Bonität<br />
<strong>des</strong> Swappartners und Limitvorgaben für jeden Vertragspartner<br />
sollten Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten (so genannten<br />
Collaterals) unterlegt werden. Durch die Abwicklung der Swapgeschäfte<br />
über die Österreichische Bun<strong>des</strong>finanzierungsagentur (ÖBFA)<br />
könnten die Bun<strong>des</strong>länder in den Genuss <strong>des</strong> bei der ÖBFA installierten<br />
Collateral–Systems kommen und damit ihre Kreditrisiken reduzieren.<br />
Veranlagungen<br />
9.1 Die Veranlagungen der überprüften Gebietskörperschaften waren —<br />
ähnlich wie die Finanzierungsstrukturen — unterschiedlich. Sie differierten<br />
insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und der Auswahl der<br />
Veranlagungsprodukte. Die Länder Niederösterreich und Steiermark (ab<br />
2007) verfügten über keine kurzfristigen und nur über geringe langfristige<br />
Veranlagungen (Wertpapierbestand von rd. 41.000 EUR bzw.<br />
rd. 75.000 EUR); die Stadt Graz hingegen verfügte über keine langfristigen<br />
Veranlagungen.<br />
Die überprüften Gebietskörperschaften hatten keine Produkte im Portfolio,<br />
die von der Liquiditätskrise im Finanzmarkt besonders betroffen<br />
waren, wie z.B. alle von kurzfristigen Refinanzierungen abhängigen<br />
Wertpapiere.<br />
88 Steiermark 2010/9
Allgemeiner Teil<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Tabelle 5:<br />
Durchschnittsverzinsung und –rendite der Veranlagungen nach KESt<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
Durchschnittsverzinsung der<br />
kurzfristigen Veranlagungen<br />
in %<br />
Länder<br />
Niederösterreich – – – – –<br />
Oberösterreich 1,5 1,5 2,1 3,6 3,7<br />
Steiermark 2,0 2,1 2,8 – –<br />
Vorarlberg 2,0 2,1 2,2 3,5 4,1<br />
Städte<br />
Graz 1) 2,1 2,2 2,8 4,3 4,2<br />
Wien 1,7 1,5 2,1 3,0 3,4<br />
3–Monats–EURIBOR nach KESt 1,6 1,6 2,3 3,2 3,5<br />
Durchschnittsrendite der<br />
langfristigen Veranlagungen<br />
Länder<br />
Niederösterreich 2) – – – – –<br />
Oberösterreich 2,0 2,3 3,2 4,6 5,0<br />
Steiermark 2) – – – – –<br />
Vorarlberg 3,6 3,5 3,0 4,6 – 1,6<br />
Städte<br />
Graz – – – – –<br />
Wien 3,6 2,9 2,0 2,7 3,2<br />
Sekundärmarktrendite nach KESt 2,6 2,3 2,8 3,2 3,2<br />
1) Graz führte keine Berechnung <strong>des</strong> KESt–Anteils durch.<br />
2) Für Niederösterreich und Steiermark erfolgten aufgrund der Geringfügigkeit der Veranlagungen keine Renditeberechnungen.<br />
Steiermark 2010/9 89
Allgemeiner Teil<br />
Durch die unterschiedliche Gestaltung der einzelnen Portfolios wich<br />
auch die Performance der jeweiligen Veranlagungen zwischen den<br />
Gebietskörperschaften voneinander ab, so dass diesbezüglich ein aussagekräftiger<br />
Vergleich nur bedingt möglich war.<br />
Das Veranlagungsmanagement der überprüften Gebietskörperschaften<br />
basierte auf kurz– bzw. mittelfristigen Finanz– und Liquiditätsplanungen.<br />
Veranlagungsrichtlinien, die Vorgaben zum maximal tragbaren Marktrisiko,<br />
Messungen der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und Benchmarks<br />
zur Performancebeurteilung beinhalteten, fehlten bei allen überprüften<br />
Gebietskörperschaften.<br />
9.2 Nach Auffassung <strong>des</strong> RH sollten die Gebietskörperschaften Veranlagungsrichtlinien<br />
beschließen, die sowohl die Ertragsmöglichkeiten als<br />
auch die Risikokomponenten einzelner Veranlagungsprodukte berücksichtigen.<br />
Diese hätten zur Optimierung <strong>des</strong> Risiko–Ertragsverhältnisses<br />
auch festzuschreiben, welche Anlageklassen bis zu welchem Prozentsatz<br />
und mit welchem Risiko erlaubt sind. Darüber hinaus sollte die<br />
operative Abwicklung solcher Geschäfte durch eine Pouvoirordnung<br />
(Kompetenzregelung) und die Festlegung <strong>des</strong> Vier–Augen–Prinzips<br />
standardisiert werden.<br />
Die erzielte Gesamtperformance sollte zumin<strong>des</strong>t einmal jährlich ermittelt<br />
und einer aussagekräftigen Benchmark gegenübergestellt werden.<br />
Externe Leistungen<br />
10.1 Laufende externe Leistungen im Bereich <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />
nahm im überprüften Zeitraum nur das Land Niederösterreich in<br />
Anspruch, indem es externe Berater mit der Bewertung <strong>des</strong> Schuldenmanagements<br />
(Kennzahlenberechnung, Limitwesen usw.) beauftragte.<br />
Das Land Steiermark ließ sein Finanz– und Liquiditätsmanagement von<br />
einer externen Beratungsunternehmung evaluieren. Die übrigen überprüften<br />
Gebietskörperschaften bedienten sich im überprüften Zeitraum<br />
keiner externen Berater.<br />
10.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten vorwiegend das vorhandene interne<br />
Know–how genutzt bzw. ausgebaut und externe Beratungsleistungen<br />
zur Lösung von Spezialfragen oder –aufgaben herangezogen werden.<br />
Er empfahl weiters, externen Beratern bei der Übertragung von operativen<br />
Geschäften ein Limit– und <strong>Bericht</strong>swesen vorzugeben und deren<br />
Vertragserfüllung laufend zu überwachen.<br />
90 Steiermark 2010/9
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Steiermark<br />
Schuldenmanagement<br />
Finanzschuld<br />
11.1 Für das Schuldenmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark war die Finanzabteilung<br />
<strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung zuständig.<br />
Die Finanzschulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark und die Durchschnittsverzinsung<br />
stellten sich wie folgt dar:<br />
Tabelle 6:<br />
Struktur der Finanzschuld<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
in Mill. EUR<br />
Finanzschuld 367,34 442,34 442,34 442,34 442,34<br />
in %<br />
davon<br />
in heimischer Währung 50,4 59,0 59,0 59,0 59,0<br />
fix verzinst – – – – –<br />
über die ÖBFA finanziert 49,6 41,0 – – –<br />
Durchschnittsverzinsung 1) 1,1 1,1 2,1 3,2 4,0<br />
Sekundärmarktrendite 3,4 3,0 3,7 4,3 4,2<br />
1) keine Differenzierung der Durchschnittsverzinsung vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />
Die Finanzschuld <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark lag seit 2005 konstant bei<br />
442,34 Mill. EUR. Die Finanzierung setzte sich aus Darlehen und Barvorlagen<br />
zusammen. Die Finanzschulden waren bis Juni 2009 zur<br />
Gänze variabel verzinst. Im Juni 2009 nahm das Land Steiermark ein<br />
fix verzinstes Darlehen über 300 Mill. EUR auf. Insgesamt stiegen die<br />
Finanzschulden bis Ende 2009 auf 988,44 Mill. EUR. Die Finanzschulden<br />
beinhalteten auch ein Darlehen in fremder Währung in Höhe von<br />
265 Mill. CHF (laut Rechnungsabschluss 182,34 Mill. EUR).<br />
Die Durchschnittsverzinsung lag im Jahr 2004 um 230 Basispunkte<br />
unter der vom RH als Benchmark herangezogenen Sekundärmarktrendite<br />
für inländische Nichtbanken. <strong>Der</strong> Anstieg <strong>des</strong> Zinsniveaus wirkte<br />
sich jedoch ab 2006 negativ auf den Zinsendienst <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
aus. So reduzierte sich der Vorteil gegenüber der Sekundärmarktrendite<br />
sukzessive und sank im Jahr 2008 auf nur mehr 20 Basispunkte.<br />
Steiermark 2010/9 91
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Das Land Steiermark führte im überprüften Zeitraum keine Risikobewertung<br />
<strong>des</strong> Portfolios durch.<br />
11.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass sich das Land Steiermark im überprüften<br />
Zeitraum aufgrund der ausschließlich variabel verzinsten Finanzschulden<br />
und <strong>des</strong> niedrigen Zinsniveaus sowie durch den hohen Anteil<br />
an Finanzierungen in fremder Währung günstig finanzieren konnte.<br />
Allerdings nahm das Land Steiermark dadurch ein hohes Zinsänderungs–<br />
und Wechselkursrisiko in Kauf.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, die Finanzierungsstruktur zu überdenken und die Entwicklung<br />
auf dem Kapitalmarkt laufend zu beobachten. Nach seiner<br />
Ansicht sollte eine dem Marktumfeld angepasste und risikotechnisch<br />
vertretbare Zusammensetzung <strong>des</strong> Portfolios mit fix und variabel verzinsten<br />
Finanzierungen mit dem Ziel angestrebt werden, das Verhältnis<br />
von Zinsaufwand zu Risiko zu optimieren. Durch einen höheren<br />
Fixzinsanteil würde auch die Planbarkeit der Budgetierung <strong>des</strong> Zinsaufwands<br />
für die folgenden Jahre verbessert werden.<br />
Weiters kritisierte der RH das nach wie vor fehlende Risikomanagement,<br />
wodurch das Land Steiermark über das Risiko seiner Finanzierungen<br />
nicht informiert war.<br />
Er empfahl, zur besseren Einschätzung <strong>des</strong> eingegangenen Risikos<br />
aussagekräftige Risikokennzahlen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang<br />
sollten im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements<br />
ehest möglich geeignete, im Finanzsektor angewandte Maßnahmen<br />
und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung sowie Steuerung von<br />
Finanzierungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden, wie z.B. Value<br />
at Risk–Modelle zur Quantifizierung der Marktrisiken von Finanzierungsinstrumenten<br />
oder Cashflow at Risk–Methoden zur Bewertung<br />
<strong>des</strong> zahlungswirksamen Zinsänderungsrisikos.<br />
11.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung habe sie<br />
seit 2009 fix verzinste Darlehen über 500 Mill. EUR aufgenommen.<br />
Weiters sei geplant, das im Oktober 2011 auslaufende CHF–Darlehen<br />
mit einer Fixzinsvariante weiterzuführen. Durch diese Maßnahmen<br />
werde im Sinne der Empfehlungen <strong>des</strong> RH ein ausgewogenes Verhältnis<br />
zwischen variabel und fix verzinsten Darlehensschulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
sowie eine verbesserte Planbarkeit der Budgetierung <strong>des</strong> Zinsaufwands<br />
für die Folgejahre erreicht werden.<br />
Weiters habe die Lan<strong>des</strong>regierung am 10. Mai 2010 auf der Grundlage<br />
von Empfehlungen einer mit der Evaluierung <strong>des</strong> Liquiditätsmanagements<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beauftragten Wirtschaftsprüfungs– und Steuerbera<br />
92 Steiermark 2010/9
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
tungsgesellschaft den Beschluss gefasst, das Risikomanagementsystem<br />
mit Unterstützung eines österreichischen Kreditinstituts zu implementieren.<br />
Dieses Institut sei auch mit der laufenden begleitenden Beratung<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beauftragt worden.<br />
Mit der Vorlage <strong>des</strong> ersten Quartalberichts am 28. Mai 2010 sei die<br />
Einführung <strong>des</strong> Risikomanagements abgeschlossen worden.<br />
Sammelnachweis<br />
über den Schuldendienst<br />
und Schuldenstand<br />
Innere Anleihen und Sollstellungen<br />
12.1 Band 2 der Rechnungsabschlüsse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark enthielt einen<br />
Sammelnachweis über den Schuldendienst und Schuldenstand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>.<br />
Darin wurden neben den Finanzschulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> auch Innere<br />
Anleihen und Sollstellungen ausgewiesen.<br />
Innere Anleihen sind Darlehen, die formal bei den eigenen Rücklagenbeständen<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> aufgenommen werden, bspw. um einen<br />
Soll–Abgang zu bedecken. Sollstellungen sind die Summe der Zahlungsrückstände<br />
bei Finanzpositionen, die für Kreditaufnahmen eingerichtet<br />
wurden. Dabei entsprechen die Soll–Stände dieser Finanzpositionen<br />
einer budgetären Ermächtigung zur Kreditaufnahme und die<br />
Ist–Stände einer tatsächlichen Kreditaufnahme; die schließlichen Zahlungsrückstände<br />
stellen jenen Teil der Ermächtigung dar, der (noch)<br />
nicht realisiert wurde.<br />
Innere Anleihen und Sollstellungen wurden im Sammelnachweis als<br />
genehmigte, aber noch nicht vollzogene Fremdmittelaufnahmen ausgewiesen.<br />
Das bedeutet, dass die Finanzabteilung bei Bedarf Finanzschulden<br />
bis zur ausgewiesenen Höhe ohne weitere Genehmigungen<br />
zu Lasten abgeschlossener Finanzjahre aufnehmen könnte.<br />
Diese Schuldaufnahmeermächtigungen machten im Jahr 2001<br />
nicht ganz ein Drittel der Gesamtsumme genehmigter Fremdmittelaufnahmen<br />
(Gesamtschuldenstand) aus. Ihr Anteil (Innere Anleihen:<br />
146,21 Mill. EUR, Sollstellungen: 856,92 Mill. EUR) stieg im<br />
Laufe der Jahre durch Nichtausnützung von Ermächtigungen zur<br />
Abgangsdeckung bis auf knapp 70 % <strong>des</strong> Gesamtschuldenstands von<br />
1.445,47 Mill. EUR (2008) an. Die im Sammelnachweis 2008 ausgewiesenen<br />
Zahlungsrückstände für die Abgangsdeckung eines Finanzjahres<br />
gingen bis auf das Jahr 2000 zurück.<br />
Die Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 1997<br />
(VRV 1997), BGBl. Nr. 787/1996 i.d.g.F., normiert für Gemeinden die<br />
obligatorische Veranschlagung <strong>des</strong> Jahresüberschusses bzw. –abgangs<br />
Steiermark 2010/9 93
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
und damit die Auflösung <strong>des</strong> entsprechenden Zahlungsrückstands bei<br />
der Finanzposition „Haushaltsausgleich durch Kreditoperationen“ spätestens<br />
im übernächsten Finanzjahr. Den Ländern bleibt hingegen nach<br />
der VRV 1997 eine eigene Regelung überlassen. Das Land Steiermark<br />
traf keine diesbezügliche gesetzliche Regelung.<br />
Im Lan<strong>des</strong>voranschlag für 2008 waren 89,93 Mill. EUR für die Abgangsdeckung<br />
veranschlagt.<br />
12.2 <strong>Der</strong> RH hielt kritisch fest, dass der Sammelnachweis über den Schuldendienst<br />
und Schuldenstand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Ermächtigungen für Finanzschuldaufnahmen<br />
enthielt, die im Jahr 2008 bereits mehr als doppelt so<br />
hoch waren wie die ausgewiesenen realen Finanzschulden. Dieses frei<br />
verfügbare Kreditaufnahmevolumen machte bspw. im Jahr 2008 das<br />
Elffache <strong>des</strong> Betrags aus, der im Lan<strong>des</strong>voranschlag für die Abgangsdeckung<br />
in diesem Finanzjahr veranschlagt war.<br />
Ungeachtet der mit der Regelung verbundenen vermehrten Flexibilität<br />
für die Lan<strong>des</strong>regierung stand der RH einer solchen Ansammlung von<br />
Ermächtigungen aus vergangenen Jahren im Hinblick auf den Budgetgrundsatz<br />
der zeitlichen Spezialität (Einjährigkeit) kritisch gegenüber.<br />
<strong>Der</strong> Zweck einer jährlichen Ermächtigung für Kreditaufnahmen<br />
wird nach Ansicht <strong>des</strong> RH unterlaufen bzw. es werden die budgetären<br />
Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Landtages deutlich erschwert, wenn zu<br />
dieser Ermächtigung ein viel größerer und kontinuierlich ansteigender<br />
freier Kreditspielraum aus den Vorjahren hinzutritt.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher, das Instrument der Sollstellung — analog der<br />
Regelung der VRV 1997 für Gemeinden — in zeitlicher Hinsicht zu<br />
beschränken.<br />
12.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung seien die<br />
endgültigen Gebarungsabgänge eines jeden Jahres und damit die zu<br />
deren Abdeckung notwendigen Bedeckungsmaßnahmen mit den jährlichen<br />
Rechnungsabschlüssen ausnahmslos durch die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
und den Landtag Steiermark genehmigt worden. Eine nochmalige<br />
Beschlussfassung durch den Landtag zum Zeitpunkt der erforderlichen<br />
Darlehensaufnahme würde sich somit erübrigen. Das Cash–Management<br />
ermögliche es, genehmigte Darlehensaufnahmen erst zum spätest<br />
möglichen Zeitpunkt durchzuführen und damit Finanzierungskosten<br />
einzusparen.<br />
<strong>Der</strong> kritischen Anmerkung <strong>des</strong> RH, dass durch die längerfristig gegebenen<br />
Gebührstellungen bei den Darlehensaufnahmen der Zweck einer<br />
jährlichen Ermächtigung für Kreditaufnahmen unterlaufen würde,<br />
94 Steiermark 2010/9
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
könne keinesfalls beigepflichtet werden. Weiters wies die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
darauf hin, dass sich die Lan<strong>des</strong>haushalte hinsichtlich der<br />
Finanzierung von Abgängen wesentlich von den Gemeindehaushalten<br />
unterscheiden würden.<br />
Eine Anwendung der für die Gemeinden geltenden Regelungen der<br />
VRV 1997 hätte zur Folge, dass eine Ausbuchung <strong>des</strong> genehmigten<br />
Gebarungsabgangs und somit der in Soll verbuchten Fremdmittelaufnahme<br />
aus einem Vorjahr durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden<br />
müsste; andernfalls würde sich der neue Gebarungsabgang entsprechend<br />
erhöhen. Eine Umstellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushalts im Sinne<br />
dieser Regelungen würde die budgetären Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong><br />
Landtages erschweren.<br />
Darüber hinaus hielt die Lan<strong>des</strong>regierung fest, dass sich die laut Rechnungsabschluss<br />
2008 ausgewiesenen Sollstellungen von rd. 856 Mill. EUR<br />
im Jahr 2009 insbesondere durch effektive Fremdmittelaufnahmen auf<br />
rd. 449 Mill. EUR reduziert hätten. Im Juni 2010 hätten sich die Sollstellungen<br />
durch die Aufnahme von Darlehen über 200 Mill. EUR weiter<br />
verringert. <strong>Der</strong> Anteil der Sollstellungen am vom Landtag Steiermark<br />
genehmigten Gesamtschuldenstand von rd. 1.645 Mill. EUR betrage<br />
somit derzeit nur mehr 15 %.<br />
12.4 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass er nicht den Zeitpunkt von Schuldaufnahmen<br />
kritisierte, sondern deren teilweise Zuordnung in den Rechnungsabschlüssen<br />
zu Ermächtigungen teils längst vergangener Jahre.<br />
Nach seiner Ansicht werden die Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Landtages<br />
nicht erschwert, sondern erleichtert, wenn die Ausweisung <strong>des</strong><br />
Gebarungsabgangs in zeitlicher Hinsicht den realen Vorgängen entspricht.<br />
Dies gilt gerade auch für den Fall, dass die in einem Jahr<br />
aufgenommenen Schulden zu Lasten <strong>des</strong> Abgangs dieses Jahres aufgenommen<br />
werden müssen, anstatt zu Lasten weit zurückliegender<br />
Finanzjahre.<br />
<strong>Der</strong> RH zielte mit seiner Empfehlung, das beim Land Steiermark eingesetzte<br />
Instrument der Sollstellung zeitlich zu beschränken, auf den<br />
in der VRV 1997 für Gemeinden geregelten Grundsatz, Überschüsse<br />
und Abgänge aus Vorjahren spätestens im zweitnächsten Finanzjahr<br />
veranschlagen zu müssen, ab, ohne im Detail die Spezifika der einzelnen<br />
Gemeindehaushalte anzusprechen. Darüber hinaus verwies er in<br />
diesem Zusammenhang auf vergleichbare Regelungen in einem anderen<br />
Bun<strong>des</strong>land.<br />
Steiermark 2010/9 95
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Barvorlagen<br />
13.1 Die Bestimmung <strong>des</strong> § 6 <strong>des</strong> Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>gesetzes vom<br />
7. Oktober 1969 über die Führung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushalts ermächtigte<br />
die Steiermärkische Lan<strong>des</strong>regierung, zum Ausgleich eines<br />
vorüber gehenden Geldbedarfs Kassenkredite bis zum Betrag von 2 %<br />
(2008: 81,81 Mill. EUR) der Ausgabensumme <strong>des</strong> ordentlichen Lan<strong>des</strong>voranschlags<br />
aufzunehmen. Diese Kassenkredite waren innerhalb<br />
eines Jahres zurückzuzahlen.<br />
Die Zinsen für diese Barvorlagen waren im jeweiligen Sammelnachweis<br />
über den Schuldendienst und Schuldenstand ausgewiesen. Das<br />
diesen Zinsausgaben zugrunde liegende Kapital war in den Jahren 2007<br />
und 2008 erstmals in einer Fußnote zu den Sollstellungen als effektive<br />
Ausnützung der Sollstellungen in Höhe von 131,19 Mill. EUR (2007)<br />
bzw. 347,77 Mill. EUR (2008) dargestellt. Die Barvorlagen erstreckten<br />
sich in den Jahren 2007 und 2008 auch über den Jahresultimo. Die<br />
Zuordnung der Barvorlagen zu Kassenkrediten oder zu Finanzschulden<br />
war nicht feststellbar und damit die Höhe der jeweiligen Finanzschuld<br />
nicht eindeutig nachvollziehbar.<br />
13.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die intransparente Darstellung der aufgenommenen<br />
Barvorlagen in den Nachweisungen. Er wies kritisch darauf hin, dass<br />
im Fall der Zuordnung der Barvorlagen zu Kassenkrediten die gesetzliche<br />
2 %–Marke als gesetzliches Limit für deren Aufnahme zumin<strong>des</strong>t<br />
ab dem Jahr 2007 überschritten wurde. Sollten die Barvorlagen hingegen<br />
als Finanzschulden qualifiziert werden, entsprach deren Ausweisung<br />
im Nachweis über den Schuldenstand nicht den gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl daher, künftig die Barvorlagen transparent und eindeutig<br />
nachvollziehbar in den Rechnungsabschlüssen darzustellen.<br />
13.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung seien die<br />
Barvorlagen bereits im Rechnungsabschluss 2009 als Finanzschulden<br />
mit dem zum Jahresultimo aushaftenden Saldo ausgewiesen worden.<br />
Fremdwährungsdarlehen<br />
14.1 Im Oktober 2002 finanzierte sich das Land Steiermark durch ein bei<br />
der ÖBFA aufgenommenes Fremdwährungsdarlehen in Höhe von<br />
265 Mill. CHF im Gegenwert von 182,34 Mill. EUR.<br />
96 Steiermark 2010/9
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Im Oktober 2006 refinanzierte sich das Land Steiermark durch die Neuaufnahme<br />
eines Darlehens in gleicher Höhe von 265 Mill. CHF über<br />
eine deutsche Bank. Aufgrund <strong>des</strong> günstigeren Wechselkurses war<br />
der Euro–Gegenwert zum Jahresultimo 2006 auf rd. 165 Mill. EUR<br />
gesunken. In den Sammelnachweisen 2006 bis 2008 der Rechnungsabschlüsse<br />
wurde weiterhin der ursprüngliche Euro–Wert <strong>des</strong> Jahres<br />
2002 von 182,34 Mill. EUR ausgewiesen. Zum Jahresultimo 2007<br />
betrug der Euro–Gegenwert <strong>des</strong> Darlehens vergleichsweise nur mehr<br />
rd. 160 Mill. EUR bzw. 2008 rd. 178 Mill. EUR.<br />
14.2 <strong>Der</strong> RH hielt kritisch fest, dass das Land Steiermark trotz der Darlehensneuaufnahme<br />
im Oktober 2006 weiterhin den Euro–Gegenwert<br />
<strong>des</strong> Jahres 2002 im Rechnungsabschluss darstellte und dadurch seine<br />
Finanzschuld um bis zu 22 Mill. EUR zu hoch auswies.<br />
Er empfahl, die Finanzschulden in fremder Währung mit dem jeweils<br />
aktuellen Wechselkurs zu bewerten und diese im Rechnungsabschluss<br />
auszuweisen. Dadurch wäre eine transparentere Abbildung <strong>des</strong> tatsächlichen<br />
Schuldenstands <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark sichergestellt.<br />
14.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung habe sich<br />
die Lan<strong>des</strong>finanzabteilung zur Vermeidung der haushaltsmäßigen Darstellung<br />
von Kursgewinnen bzw. der Bedeckung von Kursverlusten für<br />
die Strategie entschieden, die CHF–Schulden jeweils mit dem zum<br />
Zeitpunkt der Aufnahme ausgewiesenen Wechselkurs in die jeweiligen<br />
Rechnungsabschlüsse aufzunehmen. Auf der Grundlage <strong>des</strong> von<br />
der Lan<strong>des</strong>regierung am 15. März 2010 genehmigten Handbuchs <strong>des</strong><br />
Liquiditätsmanagements werde die fiktive Schuld <strong>des</strong> CHF–Darlehens<br />
mit dem aktuellen Euro–Gegenwert monatlich ausgewiesen.<br />
Weiters wies die Lan<strong>des</strong>regierung darauf hin, dass in der Vergangenheit<br />
die CHF–Verbindlichkeiten zum Tilgungstermin jeweils durch die<br />
Aufnahme eines neuen Darlehens ersetzt worden seien, so dass bei<br />
Einhaltung dieser Strategie kein Währungsrisiko beim Kapital bestehe.<br />
14.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete, dass durch die vom Land Steiermark gewählte Vorgangsweise,<br />
Kursgewinne und –verluste nicht auszuweisen, die Aussagekraft<br />
der Rechnungsabschlüsse verringert wird.<br />
Nach Ansicht <strong>des</strong> RH führt eine jährlich aktualisierte Darstellung der<br />
Fremdwährungsverbindlichkeiten zu keinen Bedeckungserfordernissen,<br />
weil dadurch keine realen Zahlungsströme entstehen. Demgegenüber<br />
können Wechselkursrisiken bei einem Ausstieg aus Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />
sehr wohl schlagend werden.<br />
Steiermark 2010/9 97
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Darüber hinaus stellte er fest, dass das Land Steiermark seine eigene<br />
Strategie, wonach Fremdwährungsverbindlichkeiten jeweils mit dem<br />
zum Zeitpunkt der Aufnahme ausgewiesenen Wechselkurs in die jeweiligen<br />
Rechnungsabschlüsse aufgenommen würden, nicht befolgte, weil<br />
das im Oktober 2006 neu aufgenommene Darlehen nach wie vor mit<br />
dem Wechselkurs <strong>des</strong> Jahres 2002 bewertet wurde.<br />
Finanzierungsstrategie<br />
15.1 Im Dezember 2008 erstellte eine Beratungsunternehmung eine Studie<br />
über das Finanzierungs– und Liquiditätsmanagement der Finanzabteilung<br />
<strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung. Aufbauend<br />
auf den Empfehlungen dieser Studie wurde im April 2009 erstmals<br />
eine schriftlich dokumentierte Finanzierungsstrategie erarbeitet, die<br />
sowohl für das Finanzschulden– als auch für das Liquiditätsmanagement<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark Geltung hatte. Die Eckpunkte dieser Strategie<br />
beinhalteten u.a. die Deckung <strong>des</strong> Finanzierungsbedarfs durch fix<br />
verzinste Darlehen bzw. durch die Aufnahme von Barvorlagen sowie<br />
eine Beibehaltung <strong>des</strong> derzeitigen Umfangs der Fremdwährungsfinanzierungen.<br />
Weiters war ein Finanzierungshandbuch, das insbesondere die einzelnen<br />
Arbeitsabläufe, die Erstellung von Auswertungen und das <strong>Bericht</strong>swesen<br />
regeln sollte, zur Zeit der Überprüfung an Ort und Stelle in Ausarbeitung.<br />
15.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH stellten die erstmals schriftlich dokumentierte<br />
Finanzierungsstrategie und das in Ausarbeitung befindliche Handbuch<br />
eine qualitative Verbesserung <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark dar.<br />
15.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung sei das<br />
Handbuch <strong>des</strong> Liquiditätsmanagements <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark bereits<br />
fertiggestellt und von der Lan<strong>des</strong>regierung am 15. März 2010 genehmigt<br />
worden.<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
16.1 Das in TZ 14 erwähnte Darlehen in fremder Währung basierte auf<br />
einem Währungstauschvertrag (Tausch von 176,93 Mill. USD in<br />
265 Mill. CHF) und beinhaltete bis Oktober 2006 eine Vertragsklausel,<br />
wonach das Land Steiermark das Counterpartrisiko aus dem mit<br />
diesem Darlehen zeitgleich abgeschlossenen Swapgeschäft trug. Sonstige<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäfte tätigte das Land nicht. Da das Land Steiermark<br />
die Kombination aus Darlehensvertrag und zugehörigem Währungstauschvertrag<br />
als Einheit betrachtete, verrechnete es nur das CHF–<br />
98 Steiermark 2010/9
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Darlehen. Eine gesonderte zusammengefasste Darstellung der Darlehen<br />
und der Swaps (zu Marktwerten) erfolgte nicht.<br />
Ab 2007 bestand aufgrund eines Beschlusses der Steiermärkischen<br />
Lan<strong>des</strong>regierung ein Verbot für den Einsatz von <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />
16.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass das Land Steiermark keine Aufzeichnungen<br />
über den Erfolg der Swapgeschäfte erstellte.<br />
16.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung verfüge das<br />
Land über keine <strong>Der</strong>ivativgeschäfte und würden daher auch keine Aufzeichnungen<br />
über den Erfolg derartiger Geschäfte vorliegen.<br />
16.4 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass der überprüfte Zeitraum die Jahre 2004 bis 2008<br />
umfasste. Die bis Oktober 2006 bestehenden <strong>Der</strong>ivativkonstruktionen<br />
sowie die damit verbundenen Risiken waren nicht erfasst und bewertet.<br />
Liquiditätsmanagement<br />
17.1 Zur Optimierung <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs bestand ein so genannter<br />
Zinsverbund (Cash Pooling), der die Hauptkonten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
umfasste. Dadurch wurden bestehende Guthaben mit bestehenden<br />
Überziehungen saldiert und ein täglicher Gesamtstand aller Konten<br />
erhoben. <strong>Der</strong> sich daraus ergebende Finanzierungsbedarf (bis zu<br />
531 Mill. EUR) wurde ebenfalls täglich ermittelt und durch die Inanspruchnahme<br />
von Barvorlagen abgedeckt. Die Verzinsung der Barvorlagen<br />
orientierte sich am EONIA zuzüglich 5 Basispunkte. Weiters verfügte<br />
das Land Steiermark über eine detaillierte Liquiditätsplanung.<br />
17.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die gewählte Vorgangsweise <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
für zweckmäßig.<br />
Veranlagungen<br />
18.1 Für die Verwaltung der Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark war<br />
ebenfalls die Finanzabteilung <strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />
zuständig.<br />
Steiermark 2010/9 99
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Die kurzfristigen Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark stellten sich<br />
wie folgt dar:<br />
Tabelle 7:<br />
Struktur der kurzfristigen Veranlagungen<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
in Mill. EUR<br />
Veranlagungen 193,50 120,80 160,80 – –<br />
Durchschnittsverzinsung<br />
in %<br />
vor KESt 2,1 2,2 2,9 – –<br />
nach KESt 2,0 2,1 2,8 – –<br />
EONIA nach KESt 1,5 1,6 2,1 2,9 2,9<br />
3–Monats–EURIBOR nach KESt 1,6 1,6 2,3 3,2 3,5<br />
Bis 2006 verfügte das Land über liquide Mittel, die kurzfristig veranlagt<br />
wurden. Die erzielte Durchschnittsverzinsung nach KESt lag um<br />
bis zu 50 Basispunkte über dem 3–Monats–EURIBOR nach KESt.<br />
Die langfristigen Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark entwickelten<br />
sich wie folgt:<br />
Tabelle 8:<br />
Struktur der langfristigen Veranlagungen<br />
2004 2005 2006 2007 2008<br />
in Mill. EUR<br />
Veranlagungen 1,38 1,38 0,71 0,47 0,07<br />
in %<br />
Nominalverzinsung 1) 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5<br />
Sekundärmarktrendite 3,4 3,0 3,7 4,3 4,2<br />
1) Aufgrund der Geringfügigkeit der Veranlagungen erfolgten keine Renditeberechnungen.<br />
Quellen: Rechnungsabschlüsse<br />
100 Steiermark 2010/9
Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Die langfristigen Veranlagungen bestanden im überprüften Zeitraum<br />
aus wenig risikoreichen, festverzinslichen Kommunalbriefen eines<br />
heimischen Kreditinstituts. Im Jahr 2004 betrug das Nominale noch<br />
1,38 Mill. EUR und sank bis 2008 auf rd. 75.000 EUR. Die Nominalverzinsung<br />
betrug durchgängig 4,5 % p.a.<br />
Veranlagungsrichtlinien sowie Vorgaben zum maximal tragbaren<br />
Marktrisiko, Messungen der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und<br />
Benchmarks zur Performancebeurteilung fehlten.<br />
18.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark grundsätzlich<br />
als wenig risikoreich.<br />
Er empfahl, vor etwaigen Neuveranlagungen Veranlagungsrichtlinien<br />
zu erstellen. Diese sollten Veranlagungsstrategien, eine Pouvoirordnung,<br />
die Einhaltung <strong>des</strong> Vier–Augen–Prinzips, eine Aufzählung der<br />
zulässigen Finanzinstrumente, Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit<br />
von Risikobewertungen sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten,<br />
Einzeltransaktionen, Vertragspartner) beinhalten.<br />
Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen sollten Benchmarks festgelegt<br />
sowie regelmäßige Performanceberechnungen durchgeführt werden.<br />
<strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte jedoch immer in einem<br />
angemessenen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen.<br />
18.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung könne der<br />
Empfehlung <strong>des</strong> RH nicht gefolgt werden, weil aufgrund der angespannten<br />
Budgetsituation in naher Zukunft Veranlagungen nicht möglich<br />
sein würden und daher die Ausarbeitung von Veranlagungsrichtlinien<br />
nicht sinnvoll erscheine.<br />
Steiermark 2010/9 101
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />
19 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />
IN BEZUG AUF DEN ALLGEMEINEN TEIL<br />
(1) Im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements sollten geeignete<br />
Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und<br />
Steuerung von Finanzierungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden.<br />
(TZ 8)<br />
(2) Fremdwährungsfinanzierungen sollten nur dann vorgenommen<br />
werden, wenn Zins– und Wechselkursvorteile in günstiger Relation<br />
zu den zusätzlichen Risiken stehen. Diese Risiken wären laufend<br />
zu messen, streng zu limitieren und gezielt zu überwachen. (TZ 5)<br />
(3) Die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt sollte laufend beobachtet<br />
werden. Weiters sollte durch adäquate Finanzierungsmaßnahmen<br />
eine Optimierung von Risiko sowie von Zins– und Tilgungszahlungen<br />
erreicht werden. (TZ 4)<br />
(4) Das Risiko von derivativen Geschäften sollte für verschiedene<br />
Haltedauern berechnet werden, um zusätzliche Anhaltspunkte für<br />
die Angemessenheit von Ertragsvorstellungen zu gewinnen. (TZ 8)<br />
(5) Bei Geschäften mit speziellen, schwer bewertbaren Strukturen<br />
sollte aufgrund der Probleme mit der Bewertung <strong>des</strong> Risikos mit<br />
besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorgegangen werden<br />
bzw. wäre der Abschluss komplexer und intransparenter Finanzprodukte<br />
gänzlich zu unterlassen. (TZ 8)<br />
(6) Bei Absicherungsgeschäften, die nicht unmittelbar mit dem<br />
Grundgeschäft, sondern zeitversetzt abgeschlossen werden, sollten<br />
zur Beurteilung der zwischenzeitlichen Änderungen <strong>des</strong> Marktumfelds<br />
vor dem Abschluss grundsätzlich aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
durchgeführt werden. (TZ 7)<br />
(7) Um das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche Ausfallsrisiko<br />
der Vertragspartner gebührend zu beachten, sollten die<br />
Swappartner in Bezug auf die Bonität nach strengen Kriterien ausgewählt<br />
und Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten unterlegt<br />
werden. (TZ 8)<br />
102 Steiermark 2010/9
Schlussbemerkungen/<br />
Schlussempfehlungen<br />
Steiermark<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
(8) Vor dem Einstieg in die risikoreichen derivativen Geschäftsfelder<br />
sollten ausreichend qualitativ personelle und auch geeignete organisatorische<br />
Voraussetzungen geschaffen werden. (TZ 3)<br />
(9) Für die Veranlagungen wären Veranlagungsrichtlinien zu beschließen,<br />
die sowohl die Ertragsmöglichkeit als auch die Risikokomponenten<br />
einzelner Veranlagungsprodukte berücksichtigen. (TZ 9)<br />
(10) Die erzielte Gesamtperformance sollte zumin<strong>des</strong>t einmal jährlich<br />
ermittelt und einer Benchmark gegenübergestellt werden. (TZ 9)<br />
(11) Das intern vorhandene Know–how im Bereich <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />
sollte vorrangig genutzt bzw. ausgebaut werden.<br />
Externe Berater sollten zur Lösung von Spezialfragen oder<br />
– auf gaben herangezogen werden. (TZ 10)<br />
(12) Externen Beratern wäre bei der Übertragung von operativen<br />
Geschäften ein Limit– und <strong>Bericht</strong>swesen vorzugeben und deren<br />
Vertragserfüllung laufend zu überwachen. (TZ 10)<br />
IN BEZUG AUF DAS FINANZIERUNGSMANAGEMENT DES LAN<br />
DES STEIERMARK<br />
(13) Die Finanzierungsstruktur sollte überdacht und die Entwicklung<br />
auf dem Kapitalmarkt weiterhin laufend beobachtet werden.<br />
Eine dem Marktumfeld angepasste und risikotechnisch vertretbare<br />
Zusammensetzung <strong>des</strong> Portfolios mit fix und variabel verzinsten<br />
Finanzierungen wäre anzustreben. (TZ 11)<br />
(14) Zur besseren Einschätzung der eingegangenen Risiken wären<br />
aussagekräftige Risikokennzahlen zu erarbeiten sowie geeignete<br />
Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung sowie<br />
Steuerung von Finanzierungsrisiken zu ergreifen bzw. zu installieren.<br />
(TZ 11)<br />
(15) Das Instrument der Sollstellung sollte — analog der Regelung der<br />
Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 1997 für Gemeinden<br />
— in zeitlicher Hinsicht beschränkt werden. (TZ 12)<br />
(16) Die Barvorlagen sollten in den Rechnungsabschlüssen transparent<br />
und eindeutig nachvollziehbar dargestellt werden. (TZ 13)<br />
Steiermark 2010/9 103
Schlussbemerkungen/<br />
Schlussempfehlungen<br />
(17) Die Finanzschulden in fremder Währung wären mit dem jeweils<br />
aktuellen Wechselkurs zu bewerten und im Rechnungsabschluss auszuweisen.<br />
Dadurch wäre eine transparente Abbildung <strong>des</strong> tatsächlichen<br />
Schuldenstands sichergestellt. (TZ 14)<br />
(18) Es wären Veranlagungsrichtlinien zu erstellen, die Veranlagungsstrategien,<br />
eine Pouvoirordnung, die Einhaltung <strong>des</strong> Vier–<br />
Augen–Prinzips, eine Aufzählung der zulässigen Finanzinstrumente,<br />
Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit von Risikobewertungen<br />
sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten, Einzeltransaktionen, Vertragspartner)<br />
beinhalten. Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen<br />
wären Benchmarks festzulegen sowie regelmäßige Performanceberechnungen<br />
durchzuführen. <strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte<br />
jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis zum eingegangenen<br />
Risiko stehen. (TZ 18)<br />
104 Steiermark 2010/9