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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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<strong>Bericht</strong><br />

<strong>des</strong> <strong><strong>Rechnungshof</strong>es</strong><br />

Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />

mit Schwerpunkt Land Steiermark<br />

Steiermark 2010/9 65


66 Steiermark 2010/9


Inhalt<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis 69<br />

Abkürzungsverzeichnis 70<br />

Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />

mit Schwerpunkt Land Steiermark<br />

Kurzfassung 72<br />

Prüfungsablauf und –gegenstand 77<br />

Glossar 78<br />

Allgemeiner Teil 81<br />

Organisation <strong>des</strong> Schuldenmanagements 81<br />

Finanzschuld 81<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte 86<br />

Risikomanagement 87<br />

Veranlagungen 88<br />

Externe Leistungen 90<br />

Steiermark 2010/9 67


Inhalt<br />

Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark 91<br />

Schuldenmanagement 91<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte 98<br />

Liquiditätsmanagement 99<br />

Veranlagungen 99<br />

Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen 102<br />

68 Steiermark 2010/9


Tabellen<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Finanzschulden 81<br />

Tabelle 2:<br />

Verhältnis heimische Währung : Fremdwährung vor<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäften 83<br />

Tabelle 3: Verhältnis fixe Verzinsung : variable Verzinsung 84<br />

Tabelle 4: Durchschnittsverzinsung vor <strong>Der</strong>ivativgeschäften 85<br />

Tabelle 5:<br />

Durchschnittsverzinsung und –rendite der<br />

Veranlagungen nach KESt 89<br />

Tabelle 6: Struktur der Finanzschuld 91<br />

Tabelle 7: Struktur der kurzfristigen Veranlagungen 100<br />

Tabelle 8: Struktur der langfristigen Veranlagungen 100<br />

Steiermark 2010/9 69


Abkürzungen<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

bspw. beispielsweise<br />

bzw. beziehungsweise<br />

CHF Schweizer Franken<br />

EUR Euro<br />

KESt Kapitalertragsteuer<br />

Mill. Million(en)<br />

Mrd. Milliarde(n)<br />

p.a. per annum<br />

rd. rund<br />

RH <strong>Rechnungshof</strong><br />

TZ Textzahl(en)<br />

u.a. unter anderem<br />

USD US–Dollar<br />

USt Umsatzsteuer<br />

usw. und so weiter<br />

z.B. zum Beispiel<br />

Weitere Abkürzungen sind bei der erstmaligen Erwähnung im Text angeführt.<br />

70 Steiermark 2010/9


Steiermark<br />

Wirkungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften<br />

mit Schwerpunkt Land Steiermark<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

Die Strategien <strong>des</strong> Schulden– und <strong>des</strong> Veranlagungsmanagements<br />

der überprüften Gebietskörperschaften waren unterschiedlich ausgeprägt<br />

und geregelt. Dies zeigte sich sowohl bei der Zinsstruktur<br />

der Finanzschulden als auch hinsichtlich <strong>des</strong> Ausmaßes an Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />

und der Inanspruchnahme von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

sowie bei den Veranlagungen. Das Risikomanagement<br />

war in den überprüften Gebietskörperschaften nicht durchgängig<br />

professionell aufgebaut bzw. eingesetzt.<br />

FINANZIERUNGSMANAGEMENT DES LANDES STEIERMARK<br />

Das Land Steiermark finanzierte sich im überprüften Zeitraum zur<br />

Gänze durch variabel verzinste Darlehen und Barvorlagen in heimischer<br />

und fremder Währung. Aufgrund <strong>des</strong> niedrigen Zinsniveaus<br />

und der Fremdwährungsfinanzierungen konnte sich das Land günstig<br />

finanzieren. Diesem Finanzierungsvorteil stand ein hohes Zinsänderungs–<br />

und Wechselkursrisiko gegenüber. Das Land Steiermark<br />

führte im überprüften Zeitraum keine Risikobewertungen <strong>des</strong> Portfolios<br />

durch und war daher nicht ausreichend über das bestehende<br />

Risiko seiner Finanzierungen informiert.<br />

Steiermark 2010/9 71


KURZFASSUNG<br />

Prüfungsziel<br />

Ziel der Überprüfung war es, die Finanzierungs– und Veranlagungsinstrumente<br />

sowie die Finanzierungsstrategien und –risiken<br />

der Bun<strong>des</strong>länder Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und<br />

Vorarlberg sowie der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Graz und der Bun<strong>des</strong>hauptstadt<br />

Wien zu beurteilen sowie zu vergleichen, wobei in diesem<br />

<strong>Bericht</strong>sbeitrag spezifisch auf das Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark eingegangen wird. (TZ 1)<br />

Diese Überprüfung stellte den zweiten Teil einer Querschnittsprüfung<br />

dar, die in der ersten Phase den Bund, die Bun<strong>des</strong>länder Burgenland,<br />

Kärnten, Salzburg und Tirol sowie die Städte Dornbirn,<br />

Villach und Wels umfasste. (TZ 1)<br />

<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2004 bis 2008, wobei<br />

auch wesentliche Entwicklungen <strong>des</strong> Jahres 2009 berücksichtigt<br />

wurden. (TZ 1)<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

Schuldenmanagement<br />

Das primäre Ziel <strong>des</strong> öffentlichen Schuldenmanagements bestand<br />

laut dem Internationalen Währungsfonds in der Gewährleistung der<br />

erforderlichen Finanzierungsmittel und deren Rückzahlungsverpflichtungen<br />

zu möglichst geringen mittel– bis langfristigen Finanzierungskosten,<br />

ohne dabei ein hohes Maß an Risiko einzugehen. (TZ 4)<br />

Das Schuldenmanagement der überprüften Gebietskörperschaften<br />

nahm die jeweilige Finanzabteilung <strong>des</strong> Amtes der Lan<strong>des</strong>regierung<br />

bzw. <strong>des</strong> Magistrats der Städte Graz und Wien wahr. (TZ 3)<br />

Zinsstruktur und Fremdwährungsfinanzierungen<br />

Die Schuldenportfolios der überprüften Gebietskörperschaften<br />

enthielten einen hohen Anteil an variablen Verzinsungen. Dadurch<br />

konnten bis 2006 durch das zum Teil vorherrschende niedrige Zinsniveau<br />

Finanzierungsvorteile erwirtschaftet werden. Allerdings war<br />

damit auch ein hohes Zinsänderungsrisiko verbunden. (TZ 6)<br />

72 Steiermark 2010/9


Kurzfassung<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Fremdwährungsfinanzierungen führten nur die Steiermark, Wien<br />

und in sehr geringem Umfang Niederösterreich durch. <strong>Der</strong> Anteil<br />

der Fremdwährungsfinanzierungen in Wien sank im überprüften<br />

Zeitraum deutlich. (TZ 5)<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

Für die Strukturierung der Schuldenportfolios setzten vier der überprüften<br />

Gebietskörperschaften (Niederösterreich, Steiermark (bis<br />

2006), Graz und Wien) auch derivative Finanzierungsinstrumente<br />

ein. Bei deren Einsatz stand nicht nur die Bedienung <strong>des</strong> Schuldendienstes<br />

im Vordergrund, sondern auch das Ziel, einerseits Zinserträge<br />

zu lukrieren und andererseits das Schuldenportfolio zu steuern<br />

und zu optimieren. Grundsätzlich waren vom Risikostandpunkt aus<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte zu reinen Spekulationszwecken nicht zu rechtfertigen,<br />

wobei bei den überprüften Gebietskörperschaften keine<br />

diesbezüglichen Anhaltspunkte zu Tage traten. (TZ 7)<br />

Insgesamt erzielte das Land Niederösterreich durch den Einsatz<br />

von <strong>Der</strong>ivativgeschäften im überprüften Zeitraum eine Reduktion<br />

der Zinsbelastung um 120,28 Mill. EUR. Demgegenüber wurde der<br />

Fremdwährungsanteil an der Finanzschuld deutlich erhöht, und zwar<br />

bspw. im Jahr 2008 von 0,1 % auf 33,5 %. Im Land Steiermark<br />

sowie in den Städten Graz und Wien lagen keine Aufzeichnungen<br />

über den Erfolg der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte vor. (TZ 7)<br />

Risikomanagement<br />

Bis auf das Land Niederösterreich führten die überprüften Gebietskörperschaften<br />

im überprüften Zeitraum keine durchgängigen Risikobewertungen<br />

der Schuldenportfolios durch, wobei das Land Oberösterreich<br />

in diesem Zeitraum keine Finanzschulden aufwies. Die<br />

Länder Steiermark und Vorarlberg sowie die Städte Graz und Wien<br />

waren daher zum Teil nicht ausreichend über das bestehende Risiko<br />

ihrer Finanzierungen informiert. Ein aussagekräftiger Vergleich von<br />

Risikokennzahlen zwischen allen Gebietskörperschaften war daher<br />

nicht möglich. (TZ 8)<br />

Steiermark 2010/9 73


Kurzfassung<br />

Veranlagungen<br />

Das Veranlagungsmanagement der überprüften Gebietskörperschaften<br />

basierte auf kurz– bzw. mittelfristigen Finanz– und Liquiditätsplanungen.<br />

Vorgaben zum maximal tragbaren Marktrisiko, Messungen<br />

der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und Benchmarks<br />

zur Performancebeurteilung fehlten bei allen überprüften Gebietskörperschaften.<br />

(TZ 9)<br />

Die Auswahl der Veranlagungsprodukte sowie die Fristigkeit der<br />

Veranlagungen der überprüften Gebietskörperschaften waren sehr<br />

unterschiedlich. Entsprechend stark wich auch die Performance der<br />

jeweiligen Veranlagungen zwischen den Gebietskörperschaften voneinander<br />

ab. (TZ 9)<br />

Externe Leistungen<br />

Externe Leistungen nahmen von den überprüften Gebietskörperschaften<br />

nur die Länder Niederösterreich und Steiermark für die<br />

Portfoliobewertung bzw. für eine Evaluierung <strong>des</strong> Finanz– und<br />

Liquiditätsmanagements in Anspruch. (TZ 10)<br />

FINANZIERUNGSMANAGEMENT DES LANDES STEIERMARK<br />

Finanzschuld<br />

Die Finanzierung erfolgte bis Juni 2009 zur Gänze durch variabel<br />

verzinste Darlehen in heimischer und fremder Währung sowie<br />

durch Barvorlagen. Durch die variable Verzinsung konnte das niedrige<br />

Zinsniveau zu günstigen Finanzierungen genutzt werden. Allerdings<br />

nahm das Land Steiermark ein hohes Zinsänderungs– und<br />

Wechselkursrisiko in Kauf. Eine Risikobewertung <strong>des</strong> Schuldenportfolios<br />

fehlte gänzlich. (TZ 11)<br />

Aufgrund <strong>des</strong> zum Teil niedrigen Zinsniveaus und der Finanzierung<br />

in fremder Währung lag die Durchschnittsverzinsung im Jahr 2004<br />

um 230 Basispunkte unter der Sekundärmarktrendite für inländische<br />

Nichtbanken. Mit dem Anstieg <strong>des</strong> Marktzinsniveaus erhöhte<br />

sich auch die Durchschnittsverzinsung sukzessive und lag <strong>des</strong>halb<br />

im Jahr 2008 nur mehr 20 Basispunkte unter der Sekundärmarktrendite.<br />

(TZ 11)<br />

74 Steiermark 2010/9


Kurzfassung<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Schuldennachweis<br />

Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen blieben in den Rechnungsabschlüssen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark Zahlungsrückstände für<br />

die Abgangsdeckung einzelner Finanzjahre viele Jahre lang bestehen.<br />

Dadurch könnte das Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Steiermark bei Bedarf Finanzschulden bis zur ausgewiesenen Höhe<br />

ohne weitere Genehmigungen zu Lasten abgeschlossener Finanzjahre<br />

aufnehmen. (TZ 12)<br />

Diese Ermächtigungsreserve für Kreditaufnahmen übertraf sowohl<br />

den Stand der Finanzschulden als auch den jährlich veranschlagten<br />

Betrag zur Abgangsdeckung deutlich. Dadurch wurden die budgetären<br />

Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Landtags erschwert. (TZ 12)<br />

Die über den Jahresultimo bestehenden Barvorlagen (z.B. 2008:<br />

347,77 Mill. EUR) waren im Rechnungsabschluss <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

nicht eindeutig nachvollziehbar dargestellt. (TZ 13)<br />

<strong>Der</strong> Euro–Gegenwert der Finanzschulden in fremder Währung wurde<br />

seit 2002 nicht aktualisiert, wodurch ein um bis zu 22 Mill. EUR<br />

höherer Schuldenstand in den betreffenden Rechnungsabschlüssen<br />

ausgewiesen wurde. (TZ 14)<br />

Finanzierungsstrategie<br />

Das Land Steiermark verfügte seit April 2009 über eine schriftlich<br />

dokumentierte Finanzierungsstrategie. Ein Finanzierungshandbuch,<br />

das insbesondere die einzelnen Arbeitsabläufe, die Erstellung von<br />

Auswertungen und das <strong>Bericht</strong>swesen regeln sollte, war in Ausarbeitung.<br />

(TZ 15)<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

Das Land Steiermark trug für ein bis 2006 bestehen<strong>des</strong> Fremdwährungsdarlehen<br />

das Counterpartrisiko aus dem mit diesem Darlehen<br />

zeitgleich abgeschlossenen Swapgeschäft. Eine gesonderte zusammengefasste<br />

Darstellung der Darlehen und der Swaps (zu Marktwerten)<br />

erfolgte nicht. (TZ 16)<br />

Steiermark 2010/9 75


Kurzfassung<br />

Liquiditätsmanagement<br />

Zur Optimierung <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs bestand ein so genannter<br />

Zinsverbund, der die Hauptkonten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark umfasste.<br />

Dadurch wurden bestehende Guthaben mit bestehenden Überziehungen<br />

saldiert. <strong>Der</strong> so ermittelte Finanzierungsbedarf wurde durch<br />

Barvorlagen abgedeckt. Die Liquiditätsplanung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

war zweckmäßig. (TZ 17)<br />

Veranlagungen<br />

Das Nominale der langfristigen Veranlagungen betrug Ende 2008<br />

rd. 75.000 EUR. Es war in wenig risikoreiche, festverzinsliche Kommunalbriefe<br />

veranlagt. Bis 2006 bestanden auch kurzfristige Veranlagungen.<br />

Schriftliche Vorgaben für den Veranlagungsbereich in<br />

Form einer Veranlagungsrichtlinie fehlten. (TZ 18)<br />

Kenndaten zu den überprüften Gebietskörperschaften<br />

Finanzschuld 2004 2005 2006 2007 2008<br />

in Mrd. EUR<br />

Länder<br />

Niederösterreich 1,380 1,680 2,043 2,271 2,557<br />

Oberösterreich – – – – –<br />

Steiermark 0,367 0,442 0,442 0,442 0,442<br />

Vorarlberg 0,074 0,074 0,084 0,078 0,073<br />

Städte<br />

Graz 0,493 0,506 0,485 0,453 0,493<br />

Wien 1,565 1,546 1,473 1,395 1,460<br />

76 Steiermark 2010/9


Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Prüfungsablauf und –gegenstand<br />

1 <strong>Der</strong> RH überprüfte von März bis Juni 2009 das Finanzierungsmanagement<br />

der Bun<strong>des</strong>länder Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg<br />

und der Bun<strong>des</strong>hauptstadt Wien sowie im September und Oktober 2009<br />

jenes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark und der Lan<strong>des</strong>hauptstadt Graz. Ziel der<br />

Überprüfung war es, die Finanzierungs– und Veranlagungsinstrumente<br />

sowie die Finanzierungsstrategien und –risiken dieser Gebietskörperschaften<br />

zu beurteilen und zu vergleichen.<br />

Die Überprüfung stellte den zweiten Teil einer Querschnittsprüfung<br />

dar, die in der ersten Phase den Bund (Reihe Bund 2009/8), die Bun<strong>des</strong>länder<br />

Burgenland (Reihe Burgenland 2009/4), Kärnten (Reihe<br />

Kärnten 2009/5), Salzburg (Reihe Salzburg 2009/3) und Tirol (Reihe<br />

Tirol 2009/3) sowie die Städte Dornbirn (Reihe Vorarlberg 2009/4), Villach<br />

(Reihe Kärnten 2009/6) und Wels (Reihe Oberösterreich 2009/6)<br />

umfasste.<br />

<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2004 bis 2008, wobei auch<br />

wesentliche Entwicklungen <strong>des</strong> Jahres 2009 berücksichtigt wurden.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong>sbeitrag enthält einen allgemeinen Teil, der grundlegende,<br />

aus dem Vergleich zwischen den Gebietskörperschaften resultierende<br />

Feststellungen zu den einzelnen Bereichen <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />

trifft, und einen besonderen Teil mit spezifischen Feststellungen<br />

zur jeweiligen Gebietskörperschaft; in diesem Beitrag wird spezifisch<br />

auf das Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark eingegangen.<br />

Zu dem im Dezember 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen<br />

die Lan<strong>des</strong>regierungen der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und<br />

Vorarlberg sowie der Wiener Stadtsenat in den Monaten Februar und<br />

März 2010 Stellung. Zum Prüfungsergebnis vom Mai 2010 übermittelten<br />

die Steiermärkische Lan<strong>des</strong>regierung und die Stadt Graz ihre<br />

Stellungnahmen im August 2010. <strong>Der</strong> RH erstattete seine Gegenäußerungen<br />

im Juni 2010 bzw. im Oktober 2010.<br />

Zur Sicherstellung einer umfassenden vergleichenden Darstellung<br />

erfolgt die Veröffentlichung der sechs <strong>Bericht</strong>sbeiträge zeitgleich.<br />

Steiermark 2010/9 77


Glossar<br />

2 Einleitend werden nachfolgende im Zusammenhang mit Finanzierungsmodellen<br />

von Gebietskörperschaften verwendete Fachbegriffe erläutert:<br />

Cashflow at Risk<br />

Dies ist eine statistische Risikokennzahl, die angibt, wie stark die Zinskosten<br />

der Verschuldung aufgrund der Volatilität (Schwankungsbreiten)<br />

von Zins– und Währungsmärkten in einem bestimmten Zeitraum<br />

mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit maximal ansteigen können<br />

(zahlungswirksames Zinsänderungsrisiko).<br />

Collateral–System<br />

Dies ist ein System zur Verwaltung von hinterlegten Sicherheiten im<br />

Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften.<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte sind Finanzierungsinstrumente, deren eigener Wert<br />

vom Marktpreis eines oder mehrerer anderer Finanztitel abgeleitet<br />

wird. Zu den <strong>Der</strong>ivativgeschäften zählen insbesondere Swaps, Optionen<br />

und Futures.<br />

EONIA (Euro Overnight Index Average)<br />

<strong>Der</strong> EONIA–Zinssatz ist ein gewichteter Durchschnitt aus unbesicherten<br />

Overnight–Zwischenbankausleihungen, die aus Zwischenbankeinlagen<br />

von repräsentativen Banken (EURIBOR–Panel–Banken) berechnet<br />

werden.<br />

EURIBOR (European Interbank Offered Rate)<br />

<strong>Der</strong> EURIBOR ist ein für Termingelder in Euro ermittelter Zwischenbanken–Zinssatz.<br />

Die Quotierung dieses Zinssatzes erfolgt durch repräsentative<br />

Banken (EURIBOR–Panel–Banken).<br />

78 Steiermark 2010/9


Glossar<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Modified Duration<br />

Die zur Beurteilung der Zinsempfindlichkeit von Anleihen dienende<br />

Kennzahl der Modified Duration gibt an, um wie viel sich der Wert<br />

eines Portfolios ändert, wenn sich die Zinskurve um einen Prozentpunkt<br />

verschiebt.<br />

Performance<br />

Darunter wird der prozentuelle Wertzuwachs von Kapitalanlagen verstanden.<br />

Rendite<br />

Unter Rendite wird der Ertrag einer Veranlagung (z.B. Nominalverzinsung,<br />

Kurswert– und Wechselkursänderungen), ausgedrückt in Prozent<br />

<strong>des</strong> investierten Kapitals, verstanden.<br />

Sekundärmarktrendite<br />

Dies ist die finanzmathematisch errechnete, durchschnittliche Rendite<br />

der im Umlauf befindlichen und am Sekundärmarkt gehandelten festverzinslichen<br />

Wertpapiere.<br />

Swaps<br />

Swaps sind Währungstauschverträge, bei denen über einen Swappartner<br />

die Schuld von einer Währung in eine andere zu einem im Voraus<br />

bestimmten Wechselkurs bzw. bei Zinsswaps ein variabler gegen einen<br />

fixen Zinssatz getauscht (geswapt) wird. Ziel ist die Risikoabsicherung<br />

bzw. –beschränkung gegen schwankende Wechselkurse bzw. unvorhersehbare<br />

Zinsentwicklungen.<br />

Value at Risk<br />

Darunter wird die Kennzahl bzw. Methode zur Quantifizierung der<br />

Marktrisiken von Kassainstrumenten oder derivativen Finanzierungsinstrumenten<br />

verstanden. Die Kennzahl beschreibt den Erwartungswert<br />

<strong>des</strong> Verlustes bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vor­<br />

Steiermark 2010/9 79


Glossar<br />

gegebenen Wahrscheinlichkeit (bilanzielles Bewertungsrisiko) innerhalb<br />

einer bestimmten Periode.<br />

80 Steiermark 2010/9


Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Allgemeiner Teil<br />

Organisation <strong>des</strong><br />

Schuldenmanagements<br />

3.1 Das Schuldenmanagement der überprüften Gebietskörperschaften nahm<br />

die jeweilige Finanzabteilung <strong>des</strong> Amtes der Lan<strong>des</strong>regierung bzw. <strong>des</strong><br />

Magistrats der Städte Graz und Wien wahr. Die Länder Nieder österreich<br />

und Steiermark (bis 2006) sowie die Städte Graz und Wien setzten für<br />

die Strukturierung der Schuldenportfolios auch derivative Finanzierungsinstrumente<br />

ein, die an die Finanzabteilungen zunehmend komplexere<br />

Anforderungen stellten.<br />

3.2 <strong>Der</strong> RH hielt es im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen<br />

Finanzgeschäften (z.B. Swaps oder Devisentermingeschäfte) für erforderlich,<br />

vor dem Einstieg in diese risikoreichen Geschäftsfelder sowohl<br />

ausreichend qualitativ personelle als auch geeignete organisatorische<br />

Voraussetzungen zu schaffen.<br />

Finanzschuld<br />

Höhe<br />

4.1 <strong>Der</strong> Internationale Währungsfonds definierte als primäres Ziel <strong>des</strong><br />

öffentlichen Schuldenmanagements die Gewährleistung der erforderlichen<br />

Finanzierungsmittel und deren Rückzahlungsverpflichtungen<br />

zu möglichst geringen mittel– bis langfristigen Finanzierungskosten,<br />

ohne dabei ein hohes Maß an Risiko einzugehen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Finanzschulden der überprüften<br />

Gebietskörperschaften:<br />

Tabelle 1:<br />

Finanzschulden<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

in Mrd. EUR<br />

überprüfte Gebietskörperschaften 3,879 4,248 4,527 4,639 5,025<br />

Quellen: Rechnungsabschlüsse<br />

Steiermark 2010/9 81


Allgemeiner Teil<br />

Den überprüften Gebietskörperschaften diente als primäre Finanzierungsquelle<br />

die Inanspruchnahme von Darlehen.<br />

Die Strukturen der Finanzschulden der überprüften Gebietskörperschaften<br />

wichen — wie im Folgenden ausgeführt wird — hinsichtlich Fremdwährungs–<br />

und Zinsbindungsanteil stark voneinander ab.<br />

Laut Empfehlung <strong>des</strong> Staatsschuldenausschusses sollten die Länder<br />

und Gemeinden die Erfahrungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hinsichtlich eines stabilitätsorientierten<br />

Debt–Managements verstärkt nutzen, um bestmögliche<br />

Finanzierungskonditionen langfristig zu gewährleisten.<br />

4.2 <strong>Der</strong> RH empfahl, die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt laufend zu<br />

beobachten und durch adäquate Finanzierungsmaßnahmen eine Optimierung<br />

von Risiko sowie von Zins– und Tilgungszahlungen zu erreichen.<br />

Nach seiner Ansicht sollten auch die vom Staatsschuldenausschuss<br />

empfohlenen Maßnahmen <strong>des</strong> Schuldenmanagements dazu beitragen,<br />

das Ziel der mittel– bis langfristigen Kostenminimierung unter Einhaltung<br />

der festgelegten Risikolimits bestmöglich zu erreichen.<br />

Fremdwährungsfinanzierungen<br />

5.1 Die Aufteilung <strong>des</strong> Portfolios zwischen Finanzierungen in heimischer<br />

Währung und Fremdwährung (vorwiegend CHF) vor der Durchführung<br />

von eventuellen <strong>Der</strong>ivativgeschäften zeigte folgende Entwicklung:<br />

82 Steiermark 2010/9


Allgemeiner Teil<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Tabelle 2:<br />

Verhältnis heimische Währung : Fremdwährung vor <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Verhältnis in %<br />

Länder<br />

Niederösterreich 99,9 : 0,1 100,0 : 0,0 99,8 : 0,2 99,7 : 0,3 99,9 : 0,1<br />

Oberösterreich 1) – – – – –<br />

Steiermark 50,4 : 49,6 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0<br />

Vorarlberg 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0<br />

Städte<br />

Graz 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0<br />

Wien 2) 14,6 : 85,4 14,2 : 85,8 40,2 : 59,8 49,4 : 50,6 47,3 : 52,7<br />

1) Oberösterreich wies keine Finanzschulden auf.<br />

2) In Wien erfolgte keine Differenzierung der Währungsanteile vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />

Quellen: Rechnungsabschlüsse<br />

Fremdwährungsfinanzierungen führten im überprüften Zeitraum nur<br />

Steiermark und Wien bzw. in sehr geringem Umfang Niederösterreich<br />

durch. <strong>Der</strong> Anteil der Fremdwährungsfinanzierungen in Wien sank im<br />

überprüften Zeitraum deutlich, was auf einen Ausstieg aus Fremdwährungsfinanzierungen<br />

wegen der steigenden Aufwertungsrisiken <strong>des</strong><br />

CHF und <strong>des</strong> schwindenden Zinsvorteils zurückzuführen war.<br />

5.2 <strong>Der</strong> RH wies auf die zusätzlichen Risiken (Zinsänderungs– und Wechselkursrisiko)<br />

von Fremdwährungsfinanzierungen gegenüber Finanzierungen<br />

in heimischer Währung hin.<br />

Er hielt fest, dass Fremdwährungsfinanzierungen grundsätzlich — unter<br />

Einhaltung nachstehend angeführter Rahmenbedingungen — geeignet<br />

sind, das Schuldenportfolio zu optimieren. Dabei sind jedoch die<br />

jeweiligen Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte (z.B. Zinsniveau,<br />

Zinsdifferenzial zwischen den Währungen, Investorenkreis) zu beachten,<br />

die in einer günstigen Relation zu den zusätzlich entstehenden<br />

Risiken stehen müssen.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt die Aufnahme von Fremdwährungsverbindlichkeiten daher<br />

nur unter Beobachtung <strong>des</strong> Marktumfelds und nach Vorliegen einer<br />

positiven Break–even–Rechnung für zulässig und gegebenenfalls für<br />

wirtschaftlich sinnvoll. Weiters muss das Gesamtrisiko der Fremdwäh­<br />

Steiermark 2010/9 83


Allgemeiner Teil<br />

rungsverbindlichkeiten laufend gemessen, streng limitiert und gezielt<br />

überwacht werden.<br />

Zinsstruktur und<br />

Durchschnittsverzinsung<br />

6.1 <strong>Der</strong> Anteil der fix bzw. variabel verzinsten Finanzschulden wies zwischen<br />

den einzelnen Gebietskörperschaften beträchtliche Unterschiede<br />

auf:<br />

Tabelle 3:<br />

Verhältnis fixe Verzinsung : variable Verzinsung<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Verhältnis in %<br />

Länder<br />

Niederösterreich 27 : 73 23 : 77 31 : 69 28 : 72 38 : 62<br />

Oberösterreich 1) – – – – –<br />

Steiermark 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100<br />

Vorarlberg 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100 0 : 100<br />

Städte<br />

Graz 19 : 81 55 : 45 62 : 38 49 : 51 46 : 54<br />

Wien 2) 53 : 47 36 : 64 12 : 88 0 : 100 0 : 100<br />

1) Oberösterreich wies keine Finanzschulden auf.<br />

2) In der Steiermark (bis 2006), in Graz und in Wien erfolgten keine Differenzierungen der Art der Verzinsung<br />

vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />

Somit finanzierten sich Niederösterreich vorwiegend sowie Steiermark,<br />

Vorarlberg und Wien (ab 2007) zur Gänze durch variabel verzinste<br />

Finanzschulden. In Graz war das Verhältnis zwischen fix und variabel<br />

verzinsten Finanzschulden ab 2005 relativ ausgewogen. Bei Wien<br />

war eine deutliche Veränderung der Finanzierungsstrategie erkennbar.<br />

Während im Jahr 2004 der Anteil an fix verzinsten Finanzschulden<br />

noch 53 % betrug, waren ab 2007 nur mehr variabel verzinste Darlehen<br />

im Schuldenportfolio enthalten.<br />

84 Steiermark 2010/9


Allgemeiner Teil<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Durchschnittsverzinsung der Finanzschulden<br />

(ohne Berücksichtigung der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte):<br />

Tabelle 4:<br />

Durchschnittsverzinsung vor <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Durchschnittsverzinsung<br />

in %<br />

Länder<br />

Niederösterreich 3,1 3,3 2,6 3,7 3,9<br />

Oberösterreich 1) – – – – –<br />

Steiermark 2) 1,1 1,1 2,1 3,2 4,0<br />

Vorarlberg 2,2 2,2 2,9 4,0 4,1<br />

Städte<br />

Graz 2) 3,1 3,4 4,2 5,0 4,9<br />

Wien 2) 2,1 1,9 2,0 2,4 2,3<br />

Sekundärmarktrendite 3,4 3,0 3,7 4,3 4,2<br />

3–Monats–EURIBOR 2,1 2,2 3,1 4,3 4,6<br />

1) Oberösterreich wies keine Finanzschulden auf.<br />

2) In der Steiermark (bis 2006), in Graz und in Wien erfolgten keine Differenzierungen der Durchschnittsverzinsung<br />

vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />

Die Durchschnittsverzinsung wurde sowohl vom allgemeinen Zinsniveau,<br />

das bis 2006 sehr niedrig war, als auch von der jeweiligen Finanzierungsstrategie<br />

der Gebietskörperschaften beeinflusst.<br />

6.2 Die überprüften Gebietskörperschaften blieben — mit Ausnahme der<br />

Stadt Graz — ab 2006 sowohl unter der Sekundärmarktrendite für<br />

inländische Nichtbanken als auch unter dem 3–Monats–EURIBOR. Beim<br />

Land Steiermark und bei der Stadt Wien wirkte sich zusätzlich der hohe<br />

Anteil an Fremdwährungsfinanzierungen positiv auf das Zinsniveau<br />

aus. Dem daraus resultierenden Finanzierungsvorteil stand jedoch ein<br />

höheres Zinsänderungs– und Fremdwährungsrisiko gegenüber.<br />

<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass eine Verschuldungsstruktur mit kurzer<br />

Laufzeit (kurzfristige und variabel verzinste Schuldinstrumente) zwar<br />

tendenziell (bei steigender Zinsstrukturkurve) die Finanzierungskosten<br />

vermindert, die Budgetpolitik jedoch bei einem sprunghaften Anstieg <strong>des</strong><br />

Marktzinsniveaus durch unerwartet hohe Finanzierungskosten erheb­<br />

Steiermark 2010/9 85


Allgemeiner Teil<br />

lich belastet werden kann. Andererseits trugen möglichst geringe und<br />

aufgrund von Risikolimits nicht zu stark schwankende Zinszahlungen<br />

für die Schulden der Gebietskörperschaften zur Budgetkonsolidierung<br />

und Finanzmarktstabilität bei.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt fest, dass eine stärkere Nutzung von langfristigen Fixzinskonditionen<br />

den Einfluss <strong>des</strong> Risikos von Zinsänderungen auf das<br />

Budgetergebnis minimiert, jedoch damit nicht immer das wirtschaftlich<br />

optimale Ergebnis erzielt wird.<br />

Nach seiner Ansicht sollte eine dem Marktumfeld und dem jeweiligen<br />

Schuldenportfolio angepasste und risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung<br />

<strong>des</strong> Portfolios mit fix und variabel verzinsten Finanzierungen<br />

mit dem Ziel angestrebt werden, ein ausgewogenes Verhältnis<br />

von Zinsaufwand zu Zinsänderungs– und Wertänderungsrisiken<br />

zu erreichen.<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

7.1 Im überprüften Zeitraum führten die Länder Niederösterreich und Steiermark<br />

(bis 2006) sowie die Städte Graz und Wien <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

durch, wobei das Nominale der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte durch jenes der<br />

Grundgeschäfte gedeckt war. Daraus folgt, dass die Höhe der Finanzschuld<br />

aus dem Gesichtspunkt der Absicherung die Grenze für <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

bildete.<br />

Mit dem Einsatz dieser Produkte (Währungs– und Zinsswaps) wurde<br />

versucht, durch Ausnützung von Zins– und/oder Wechselkursdifferenzen<br />

weg von einer bloßen Bedienung <strong>des</strong> Schuldendienstes hin zu<br />

einer Steuerung und Optimierung ihres Schuldenportfolios in Bezug<br />

auf Laufzeit, Verzinsungsmodalität sowie Währungsstruktur zu gelangen.<br />

Damit sollte eine Reduzierung <strong>des</strong> Neuverschuldungs– bzw. Refinanzierungsbedarfs<br />

und der laufenden Zinszahlungen erreicht werden.<br />

Das Land Niederösterreich konnte durch den Einsatz von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

Einsparungseffekte zwischen 60 und 250 Basispunkten<br />

erzielen. Absolut betrachtet konnte das Land Niederösterreich seine<br />

Zinsbelastung von 2004 bis 2008 um 120,28 Mill. EUR verringern.<br />

Demgegenüber wurde der Fremdwährungsanteil an der Finanzschuld<br />

deutlich erhöht, und zwar bspw. im Jahr 2008 von 0,1 % auf 33,5 %<br />

(nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften). Den übrigen Gebietskörperschaften (Steiermark,<br />

Graz und Wien) lagen keine Aufzeichnungen über den Erfolg<br />

der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte vor.<br />

86 Steiermark 2010/9


Allgemeiner Teil<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Hiezu war jedoch anzumerken, dass der RH im Rahmen der Gebarungsüberprüfung<br />

die durch den Einsatz von derivativen Finanzierungsinstrumenten<br />

erzielten Zinskosteneffekte nur hinsichtlich der reinen<br />

Zahlungsströme berücksichtigte (Cash–Betrachtung). Darüber hinausgehende<br />

Bewertungen, z.B. bezüglich der Marktwerte der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte,<br />

blieben außer Ansatz.<br />

7.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Strategien im Bereich der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

und ihre operative Umsetzung bei den einzelnen Gebietskörperschaften<br />

sehr unterschiedlich ausgeprägt waren.<br />

Er erachtete zu Absicherungszwecken abgeschlossene und an Grundgeschäfte<br />

gebundene <strong>Der</strong>ivativgeschäfte unter strikter Beachtung der<br />

vorgegebenen Risikolimits als ein taugliches Instrument, um ein gegebenes<br />

Schuldenportfolio hinsichtlich seiner Struktur einem veränderten<br />

Marktumfeld anzupassen. Für den Fall, dass solche Absicherungsgeschäfte<br />

nicht unmittelbar mit dem Grundgeschäft, sondern zeitversetzt<br />

abgeschlossen werden, sollten zur Beurteilung der zwischenzeitlichen<br />

Änderungen <strong>des</strong> Marktumfelds vor dem Abschluss grundsätzlich aktuelle<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH kann jedoch die Durchführung von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

durch Gebietskörperschaften zu reinen Spekulationszwecken<br />

vom Risikostandpunkt aus grundsätzlich nicht gerechtfertigt werden,<br />

wobei bei den überprüften Gebietskörperschaften keine diesbezüglichen<br />

Anhaltspunkte zu Tage traten.<br />

Risikomanagement<br />

8.1 Bis auf das Land Niederösterreich führten die Gebietskörperschaften<br />

im überprüften Zeitraum keine durchgängigen Risikobewertungen der<br />

Schuldenportfolios durch, wobei das Land Oberösterreich in diesem<br />

Zeitraum keine Finanzschulden aufwies. Ein aussagekräftiger Vergleich<br />

von Risikokennzahlen zwischen allen Gebietskörperschaften war daher<br />

nicht möglich.<br />

8.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die überprüften Gebietskörperschaften<br />

bis auf das Land Niederösterreich nicht ausreichend über das bestehende<br />

Risiko ihrer Finanzierungen informiert waren.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements<br />

geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung<br />

und Steuerung von Finanzierungsrisiken zu ergreifen bzw. zu installieren.<br />

Dementsprechend sollte das Risikomanagement auf Methoden<br />

aufbauen, die bspw. auch im Bankensektor Anwendung finden. Das<br />

sind insbesondere Value at Risk–Modelle zur Abschätzung <strong>des</strong> Zins­<br />

Steiermark 2010/9 87


Allgemeiner Teil<br />

änderungsrisikos in Bezug auf den Barwert (Marktwert) der Verschuldung<br />

sowie Modified Duration– und Cashflow at Risk–Modelle als<br />

Indikatoren für die Zinskostensensitivität in Bezug auf Marktzinsveränderungen.<br />

Weiters empfahl der RH, das Risiko insbesondere in Verbindung mit<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäften für verschiedene Haltedauern zu berechnen, um<br />

zusätzliche Anhaltspunkte für die Angemessenheit bestehender Ertragsvorstellungen<br />

zu gewinnen. Sollten Geschäfte mit speziellen, schwer<br />

bewertbaren Strukturen abgeschlossen werden, wäre aufgrund der<br />

Probleme mit der Bewertung <strong>des</strong> damit eingegangenen Risikos mit<br />

besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorzugehen bzw. der<br />

Abschluss komplexer und intransparenter Finanzprodukte gänzlich<br />

zu unterlassen.<br />

Darüber hinaus wäre das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche<br />

Ausfallsrisiko <strong>des</strong> Vertragspartners gebührend zu beachten bzw.<br />

zu reduzieren. Neben strengen Auswahlkriterien in Bezug auf die Bonität<br />

<strong>des</strong> Swappartners und Limitvorgaben für jeden Vertragspartner<br />

sollten Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten (so genannten<br />

Collaterals) unterlegt werden. Durch die Abwicklung der Swapgeschäfte<br />

über die Österreichische Bun<strong>des</strong>finanzierungsagentur (ÖBFA)<br />

könnten die Bun<strong>des</strong>länder in den Genuss <strong>des</strong> bei der ÖBFA installierten<br />

Collateral–Systems kommen und damit ihre Kreditrisiken reduzieren.<br />

Veranlagungen<br />

9.1 Die Veranlagungen der überprüften Gebietskörperschaften waren —<br />

ähnlich wie die Finanzierungsstrukturen — unterschiedlich. Sie differierten<br />

insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und der Auswahl der<br />

Veranlagungsprodukte. Die Länder Niederösterreich und Steiermark (ab<br />

2007) verfügten über keine kurzfristigen und nur über geringe langfristige<br />

Veranlagungen (Wertpapierbestand von rd. 41.000 EUR bzw.<br />

rd. 75.000 EUR); die Stadt Graz hingegen verfügte über keine langfristigen<br />

Veranlagungen.<br />

Die überprüften Gebietskörperschaften hatten keine Produkte im Portfolio,<br />

die von der Liquiditätskrise im Finanzmarkt besonders betroffen<br />

waren, wie z.B. alle von kurzfristigen Refinanzierungen abhängigen<br />

Wertpapiere.<br />

88 Steiermark 2010/9


Allgemeiner Teil<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Tabelle 5:<br />

Durchschnittsverzinsung und –rendite der Veranlagungen nach KESt<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Durchschnittsverzinsung der<br />

kurzfristigen Veranlagungen<br />

in %<br />

Länder<br />

Niederösterreich – – – – –<br />

Oberösterreich 1,5 1,5 2,1 3,6 3,7<br />

Steiermark 2,0 2,1 2,8 – –<br />

Vorarlberg 2,0 2,1 2,2 3,5 4,1<br />

Städte<br />

Graz 1) 2,1 2,2 2,8 4,3 4,2<br />

Wien 1,7 1,5 2,1 3,0 3,4<br />

3–Monats–EURIBOR nach KESt 1,6 1,6 2,3 3,2 3,5<br />

Durchschnittsrendite der<br />

langfristigen Veranlagungen<br />

Länder<br />

Niederösterreich 2) – – – – –<br />

Oberösterreich 2,0 2,3 3,2 4,6 5,0<br />

Steiermark 2) – – – – –<br />

Vorarlberg 3,6 3,5 3,0 4,6 – 1,6<br />

Städte<br />

Graz – – – – –<br />

Wien 3,6 2,9 2,0 2,7 3,2<br />

Sekundärmarktrendite nach KESt 2,6 2,3 2,8 3,2 3,2<br />

1) Graz führte keine Berechnung <strong>des</strong> KESt–Anteils durch.<br />

2) Für Niederösterreich und Steiermark erfolgten aufgrund der Geringfügigkeit der Veranlagungen keine Renditeberechnungen.<br />

Steiermark 2010/9 89


Allgemeiner Teil<br />

Durch die unterschiedliche Gestaltung der einzelnen Portfolios wich<br />

auch die Performance der jeweiligen Veranlagungen zwischen den<br />

Gebietskörperschaften voneinander ab, so dass diesbezüglich ein aussagekräftiger<br />

Vergleich nur bedingt möglich war.<br />

Das Veranlagungsmanagement der überprüften Gebietskörperschaften<br />

basierte auf kurz– bzw. mittelfristigen Finanz– und Liquiditätsplanungen.<br />

Veranlagungsrichtlinien, die Vorgaben zum maximal tragbaren Marktrisiko,<br />

Messungen der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und Benchmarks<br />

zur Performancebeurteilung beinhalteten, fehlten bei allen überprüften<br />

Gebietskörperschaften.<br />

9.2 Nach Auffassung <strong>des</strong> RH sollten die Gebietskörperschaften Veranlagungsrichtlinien<br />

beschließen, die sowohl die Ertragsmöglichkeiten als<br />

auch die Risikokomponenten einzelner Veranlagungsprodukte berücksichtigen.<br />

Diese hätten zur Optimierung <strong>des</strong> Risiko–Ertragsverhältnisses<br />

auch festzuschreiben, welche Anlageklassen bis zu welchem Prozentsatz<br />

und mit welchem Risiko erlaubt sind. Darüber hinaus sollte die<br />

operative Abwicklung solcher Geschäfte durch eine Pouvoirordnung<br />

(Kompetenzregelung) und die Festlegung <strong>des</strong> Vier–Augen–Prinzips<br />

standardisiert werden.<br />

Die erzielte Gesamtperformance sollte zumin<strong>des</strong>t einmal jährlich ermittelt<br />

und einer aussagekräftigen Benchmark gegenübergestellt werden.<br />

Externe Leistungen<br />

10.1 Laufende externe Leistungen im Bereich <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />

nahm im überprüften Zeitraum nur das Land Niederösterreich in<br />

Anspruch, indem es externe Berater mit der Bewertung <strong>des</strong> Schuldenmanagements<br />

(Kennzahlenberechnung, Limitwesen usw.) beauftragte.<br />

Das Land Steiermark ließ sein Finanz– und Liquiditätsmanagement von<br />

einer externen Beratungsunternehmung evaluieren. Die übrigen überprüften<br />

Gebietskörperschaften bedienten sich im überprüften Zeitraum<br />

keiner externen Berater.<br />

10.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten vorwiegend das vorhandene interne<br />

Know–how genutzt bzw. ausgebaut und externe Beratungsleistungen<br />

zur Lösung von Spezialfragen oder –aufgaben herangezogen werden.<br />

Er empfahl weiters, externen Beratern bei der Übertragung von operativen<br />

Geschäften ein Limit– und <strong>Bericht</strong>swesen vorzugeben und deren<br />

Vertragserfüllung laufend zu überwachen.<br />

90 Steiermark 2010/9


Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Finanzierungsmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Steiermark<br />

Schuldenmanagement<br />

Finanzschuld<br />

11.1 Für das Schuldenmanagement <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark war die Finanzabteilung<br />

<strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung zuständig.<br />

Die Finanzschulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark und die Durchschnittsverzinsung<br />

stellten sich wie folgt dar:<br />

Tabelle 6:<br />

Struktur der Finanzschuld<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

in Mill. EUR<br />

Finanzschuld 367,34 442,34 442,34 442,34 442,34<br />

in %<br />

davon<br />

in heimischer Währung 50,4 59,0 59,0 59,0 59,0<br />

fix verzinst – – – – –<br />

über die ÖBFA finanziert 49,6 41,0 – – –<br />

Durchschnittsverzinsung 1) 1,1 1,1 2,1 3,2 4,0<br />

Sekundärmarktrendite 3,4 3,0 3,7 4,3 4,2<br />

1) keine Differenzierung der Durchschnittsverzinsung vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

Die Finanzschuld <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark lag seit 2005 konstant bei<br />

442,34 Mill. EUR. Die Finanzierung setzte sich aus Darlehen und Barvorlagen<br />

zusammen. Die Finanzschulden waren bis Juni 2009 zur<br />

Gänze variabel verzinst. Im Juni 2009 nahm das Land Steiermark ein<br />

fix verzinstes Darlehen über 300 Mill. EUR auf. Insgesamt stiegen die<br />

Finanzschulden bis Ende 2009 auf 988,44 Mill. EUR. Die Finanzschulden<br />

beinhalteten auch ein Darlehen in fremder Währung in Höhe von<br />

265 Mill. CHF (laut Rechnungsabschluss 182,34 Mill. EUR).<br />

Die Durchschnittsverzinsung lag im Jahr 2004 um 230 Basispunkte<br />

unter der vom RH als Benchmark herangezogenen Sekundärmarktrendite<br />

für inländische Nichtbanken. <strong>Der</strong> Anstieg <strong>des</strong> Zinsniveaus wirkte<br />

sich jedoch ab 2006 negativ auf den Zinsendienst <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

aus. So reduzierte sich der Vorteil gegenüber der Sekundärmarktrendite<br />

sukzessive und sank im Jahr 2008 auf nur mehr 20 Basispunkte.<br />

Steiermark 2010/9 91


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Das Land Steiermark führte im überprüften Zeitraum keine Risikobewertung<br />

<strong>des</strong> Portfolios durch.<br />

11.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass sich das Land Steiermark im überprüften<br />

Zeitraum aufgrund der ausschließlich variabel verzinsten Finanzschulden<br />

und <strong>des</strong> niedrigen Zinsniveaus sowie durch den hohen Anteil<br />

an Finanzierungen in fremder Währung günstig finanzieren konnte.<br />

Allerdings nahm das Land Steiermark dadurch ein hohes Zinsänderungs–<br />

und Wechselkursrisiko in Kauf.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, die Finanzierungsstruktur zu überdenken und die Entwicklung<br />

auf dem Kapitalmarkt laufend zu beobachten. Nach seiner<br />

Ansicht sollte eine dem Marktumfeld angepasste und risikotechnisch<br />

vertretbare Zusammensetzung <strong>des</strong> Portfolios mit fix und variabel verzinsten<br />

Finanzierungen mit dem Ziel angestrebt werden, das Verhältnis<br />

von Zinsaufwand zu Risiko zu optimieren. Durch einen höheren<br />

Fixzinsanteil würde auch die Planbarkeit der Budgetierung <strong>des</strong> Zinsaufwands<br />

für die folgenden Jahre verbessert werden.<br />

Weiters kritisierte der RH das nach wie vor fehlende Risikomanagement,<br />

wodurch das Land Steiermark über das Risiko seiner Finanzierungen<br />

nicht informiert war.<br />

Er empfahl, zur besseren Einschätzung <strong>des</strong> eingegangenen Risikos<br />

aussagekräftige Risikokennzahlen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang<br />

sollten im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements<br />

ehest möglich geeignete, im Finanzsektor angewandte Maßnahmen<br />

und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung sowie Steuerung von<br />

Finanzierungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden, wie z.B. Value<br />

at Risk–Modelle zur Quantifizierung der Marktrisiken von Finanzierungsinstrumenten<br />

oder Cashflow at Risk–Methoden zur Bewertung<br />

<strong>des</strong> zahlungswirksamen Zinsänderungsrisikos.<br />

11.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung habe sie<br />

seit 2009 fix verzinste Darlehen über 500 Mill. EUR aufgenommen.<br />

Weiters sei geplant, das im Oktober 2011 auslaufende CHF–Darlehen<br />

mit einer Fixzinsvariante weiterzuführen. Durch diese Maßnahmen<br />

werde im Sinne der Empfehlungen <strong>des</strong> RH ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zwischen variabel und fix verzinsten Darlehensschulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

sowie eine verbesserte Planbarkeit der Budgetierung <strong>des</strong> Zinsaufwands<br />

für die Folgejahre erreicht werden.<br />

Weiters habe die Lan<strong>des</strong>regierung am 10. Mai 2010 auf der Grundlage<br />

von Empfehlungen einer mit der Evaluierung <strong>des</strong> Liquiditätsmanagements<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beauftragten Wirtschaftsprüfungs– und Steuerbera­<br />

92 Steiermark 2010/9


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

tungsgesellschaft den Beschluss gefasst, das Risikomanagementsystem<br />

mit Unterstützung eines österreichischen Kreditinstituts zu implementieren.<br />

Dieses Institut sei auch mit der laufenden begleitenden Beratung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beauftragt worden.<br />

Mit der Vorlage <strong>des</strong> ersten Quartalberichts am 28. Mai 2010 sei die<br />

Einführung <strong>des</strong> Risikomanagements abgeschlossen worden.<br />

Sammelnachweis<br />

über den Schuldendienst<br />

und Schuldenstand<br />

Innere Anleihen und Sollstellungen<br />

12.1 Band 2 der Rechnungsabschlüsse <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark enthielt einen<br />

Sammelnachweis über den Schuldendienst und Schuldenstand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>.<br />

Darin wurden neben den Finanzschulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> auch Innere<br />

Anleihen und Sollstellungen ausgewiesen.<br />

Innere Anleihen sind Darlehen, die formal bei den eigenen Rücklagenbeständen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> aufgenommen werden, bspw. um einen<br />

Soll–Abgang zu bedecken. Sollstellungen sind die Summe der Zahlungsrückstände<br />

bei Finanzpositionen, die für Kreditaufnahmen eingerichtet<br />

wurden. Dabei entsprechen die Soll–Stände dieser Finanzpositionen<br />

einer budgetären Ermächtigung zur Kreditaufnahme und die<br />

Ist–Stände einer tatsächlichen Kreditaufnahme; die schließlichen Zahlungsrückstände<br />

stellen jenen Teil der Ermächtigung dar, der (noch)<br />

nicht realisiert wurde.<br />

Innere Anleihen und Sollstellungen wurden im Sammelnachweis als<br />

genehmigte, aber noch nicht vollzogene Fremdmittelaufnahmen ausgewiesen.<br />

Das bedeutet, dass die Finanzabteilung bei Bedarf Finanzschulden<br />

bis zur ausgewiesenen Höhe ohne weitere Genehmigungen<br />

zu Lasten abgeschlossener Finanzjahre aufnehmen könnte.<br />

Diese Schuldaufnahmeermächtigungen machten im Jahr 2001<br />

nicht ganz ein Drittel der Gesamtsumme genehmigter Fremdmittelaufnahmen<br />

(Gesamtschuldenstand) aus. Ihr Anteil (Innere Anleihen:<br />

146,21 Mill. EUR, Sollstellungen: 856,92 Mill. EUR) stieg im<br />

Laufe der Jahre durch Nichtausnützung von Ermächtigungen zur<br />

Abgangsdeckung bis auf knapp 70 % <strong>des</strong> Gesamtschuldenstands von<br />

1.445,47 Mill. EUR (2008) an. Die im Sammelnachweis 2008 ausgewiesenen<br />

Zahlungsrückstände für die Abgangsdeckung eines Finanzjahres<br />

gingen bis auf das Jahr 2000 zurück.<br />

Die Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 1997<br />

(VRV 1997), BGBl. Nr. 787/1996 i.d.g.F., normiert für Gemeinden die<br />

obligatorische Veranschlagung <strong>des</strong> Jahresüberschusses bzw. –abgangs<br />

Steiermark 2010/9 93


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

und damit die Auflösung <strong>des</strong> entsprechenden Zahlungsrückstands bei<br />

der Finanzposition „Haushaltsausgleich durch Kreditoperationen“ spätestens<br />

im übernächsten Finanzjahr. Den Ländern bleibt hingegen nach<br />

der VRV 1997 eine eigene Regelung überlassen. Das Land Steiermark<br />

traf keine diesbezügliche gesetzliche Regelung.<br />

Im Lan<strong>des</strong>voranschlag für 2008 waren 89,93 Mill. EUR für die Abgangsdeckung<br />

veranschlagt.<br />

12.2 <strong>Der</strong> RH hielt kritisch fest, dass der Sammelnachweis über den Schuldendienst<br />

und Schuldenstand <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Ermächtigungen für Finanzschuldaufnahmen<br />

enthielt, die im Jahr 2008 bereits mehr als doppelt so<br />

hoch waren wie die ausgewiesenen realen Finanzschulden. Dieses frei<br />

verfügbare Kreditaufnahmevolumen machte bspw. im Jahr 2008 das<br />

Elffache <strong>des</strong> Betrags aus, der im Lan<strong>des</strong>voranschlag für die Abgangsdeckung<br />

in diesem Finanzjahr veranschlagt war.<br />

Ungeachtet der mit der Regelung verbundenen vermehrten Flexibilität<br />

für die Lan<strong>des</strong>regierung stand der RH einer solchen Ansammlung von<br />

Ermächtigungen aus vergangenen Jahren im Hinblick auf den Budgetgrundsatz<br />

der zeitlichen Spezialität (Einjährigkeit) kritisch gegenüber.<br />

<strong>Der</strong> Zweck einer jährlichen Ermächtigung für Kreditaufnahmen<br />

wird nach Ansicht <strong>des</strong> RH unterlaufen bzw. es werden die budgetären<br />

Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Landtages deutlich erschwert, wenn zu<br />

dieser Ermächtigung ein viel größerer und kontinuierlich ansteigender<br />

freier Kreditspielraum aus den Vorjahren hinzutritt.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, das Instrument der Sollstellung — analog der<br />

Regelung der VRV 1997 für Gemeinden — in zeitlicher Hinsicht zu<br />

beschränken.<br />

12.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung seien die<br />

endgültigen Gebarungsabgänge eines jeden Jahres und damit die zu<br />

deren Abdeckung notwendigen Bedeckungsmaßnahmen mit den jährlichen<br />

Rechnungsabschlüssen ausnahmslos durch die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

und den Landtag Steiermark genehmigt worden. Eine nochmalige<br />

Beschlussfassung durch den Landtag zum Zeitpunkt der erforderlichen<br />

Darlehensaufnahme würde sich somit erübrigen. Das Cash–Management<br />

ermögliche es, genehmigte Darlehensaufnahmen erst zum spätest<br />

möglichen Zeitpunkt durchzuführen und damit Finanzierungskosten<br />

einzusparen.<br />

<strong>Der</strong> kritischen Anmerkung <strong>des</strong> RH, dass durch die längerfristig gegebenen<br />

Gebührstellungen bei den Darlehensaufnahmen der Zweck einer<br />

jährlichen Ermächtigung für Kreditaufnahmen unterlaufen würde,<br />

94 Steiermark 2010/9


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

könne keinesfalls beigepflichtet werden. Weiters wies die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

darauf hin, dass sich die Lan<strong>des</strong>haushalte hinsichtlich der<br />

Finanzierung von Abgängen wesentlich von den Gemeindehaushalten<br />

unterscheiden würden.<br />

Eine Anwendung der für die Gemeinden geltenden Regelungen der<br />

VRV 1997 hätte zur Folge, dass eine Ausbuchung <strong>des</strong> genehmigten<br />

Gebarungsabgangs und somit der in Soll verbuchten Fremdmittelaufnahme<br />

aus einem Vorjahr durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden<br />

müsste; andernfalls würde sich der neue Gebarungsabgang entsprechend<br />

erhöhen. Eine Umstellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushalts im Sinne<br />

dieser Regelungen würde die budgetären Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong><br />

Landtages erschweren.<br />

Darüber hinaus hielt die Lan<strong>des</strong>regierung fest, dass sich die laut Rechnungsabschluss<br />

2008 ausgewiesenen Sollstellungen von rd. 856 Mill. EUR<br />

im Jahr 2009 insbesondere durch effektive Fremdmittelaufnahmen auf<br />

rd. 449 Mill. EUR reduziert hätten. Im Juni 2010 hätten sich die Sollstellungen<br />

durch die Aufnahme von Darlehen über 200 Mill. EUR weiter<br />

verringert. <strong>Der</strong> Anteil der Sollstellungen am vom Landtag Steiermark<br />

genehmigten Gesamtschuldenstand von rd. 1.645 Mill. EUR betrage<br />

somit derzeit nur mehr 15 %.<br />

12.4 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass er nicht den Zeitpunkt von Schuldaufnahmen<br />

kritisierte, sondern deren teilweise Zuordnung in den Rechnungsabschlüssen<br />

zu Ermächtigungen teils längst vergangener Jahre.<br />

Nach seiner Ansicht werden die Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Landtages<br />

nicht erschwert, sondern erleichtert, wenn die Ausweisung <strong>des</strong><br />

Gebarungsabgangs in zeitlicher Hinsicht den realen Vorgängen entspricht.<br />

Dies gilt gerade auch für den Fall, dass die in einem Jahr<br />

aufgenommenen Schulden zu Lasten <strong>des</strong> Abgangs dieses Jahres aufgenommen<br />

werden müssen, anstatt zu Lasten weit zurückliegender<br />

Finanzjahre.<br />

<strong>Der</strong> RH zielte mit seiner Empfehlung, das beim Land Steiermark eingesetzte<br />

Instrument der Sollstellung zeitlich zu beschränken, auf den<br />

in der VRV 1997 für Gemeinden geregelten Grundsatz, Überschüsse<br />

und Abgänge aus Vorjahren spätestens im zweitnächsten Finanzjahr<br />

veranschlagen zu müssen, ab, ohne im Detail die Spezifika der einzelnen<br />

Gemeindehaushalte anzusprechen. Darüber hinaus verwies er in<br />

diesem Zusammenhang auf vergleichbare Regelungen in einem anderen<br />

Bun<strong>des</strong>land.<br />

Steiermark 2010/9 95


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Barvorlagen<br />

13.1 Die Bestimmung <strong>des</strong> § 6 <strong>des</strong> Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>gesetzes vom<br />

7. Oktober 1969 über die Führung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushalts ermächtigte<br />

die Steiermärkische Lan<strong>des</strong>regierung, zum Ausgleich eines<br />

vorüber gehenden Geldbedarfs Kassenkredite bis zum Betrag von 2 %<br />

(2008: 81,81 Mill. EUR) der Ausgabensumme <strong>des</strong> ordentlichen Lan<strong>des</strong>voranschlags<br />

aufzunehmen. Diese Kassenkredite waren innerhalb<br />

eines Jahres zurückzuzahlen.<br />

Die Zinsen für diese Barvorlagen waren im jeweiligen Sammelnachweis<br />

über den Schuldendienst und Schuldenstand ausgewiesen. Das<br />

diesen Zinsausgaben zugrunde liegende Kapital war in den Jahren 2007<br />

und 2008 erstmals in einer Fußnote zu den Sollstellungen als effektive<br />

Ausnützung der Sollstellungen in Höhe von 131,19 Mill. EUR (2007)<br />

bzw. 347,77 Mill. EUR (2008) dargestellt. Die Barvorlagen erstreckten<br />

sich in den Jahren 2007 und 2008 auch über den Jahresultimo. Die<br />

Zuordnung der Barvorlagen zu Kassenkrediten oder zu Finanzschulden<br />

war nicht feststellbar und damit die Höhe der jeweiligen Finanzschuld<br />

nicht eindeutig nachvollziehbar.<br />

13.2 <strong>Der</strong> RH kritisierte die intransparente Darstellung der aufgenommenen<br />

Barvorlagen in den Nachweisungen. Er wies kritisch darauf hin, dass<br />

im Fall der Zuordnung der Barvorlagen zu Kassenkrediten die gesetzliche<br />

2 %–Marke als gesetzliches Limit für deren Aufnahme zumin<strong>des</strong>t<br />

ab dem Jahr 2007 überschritten wurde. Sollten die Barvorlagen hingegen<br />

als Finanzschulden qualifiziert werden, entsprach deren Ausweisung<br />

im Nachweis über den Schuldenstand nicht den gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, künftig die Barvorlagen transparent und eindeutig<br />

nachvollziehbar in den Rechnungsabschlüssen darzustellen.<br />

13.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung seien die<br />

Barvorlagen bereits im Rechnungsabschluss 2009 als Finanzschulden<br />

mit dem zum Jahresultimo aushaftenden Saldo ausgewiesen worden.<br />

Fremdwährungsdarlehen<br />

14.1 Im Oktober 2002 finanzierte sich das Land Steiermark durch ein bei<br />

der ÖBFA aufgenommenes Fremdwährungsdarlehen in Höhe von<br />

265 Mill. CHF im Gegenwert von 182,34 Mill. EUR.<br />

96 Steiermark 2010/9


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Im Oktober 2006 refinanzierte sich das Land Steiermark durch die Neuaufnahme<br />

eines Darlehens in gleicher Höhe von 265 Mill. CHF über<br />

eine deutsche Bank. Aufgrund <strong>des</strong> günstigeren Wechselkurses war<br />

der Euro–Gegenwert zum Jahresultimo 2006 auf rd. 165 Mill. EUR<br />

gesunken. In den Sammelnachweisen 2006 bis 2008 der Rechnungsabschlüsse<br />

wurde weiterhin der ursprüngliche Euro–Wert <strong>des</strong> Jahres<br />

2002 von 182,34 Mill. EUR ausgewiesen. Zum Jahresultimo 2007<br />

betrug der Euro–Gegenwert <strong>des</strong> Darlehens vergleichsweise nur mehr<br />

rd. 160 Mill. EUR bzw. 2008 rd. 178 Mill. EUR.<br />

14.2 <strong>Der</strong> RH hielt kritisch fest, dass das Land Steiermark trotz der Darlehensneuaufnahme<br />

im Oktober 2006 weiterhin den Euro–Gegenwert<br />

<strong>des</strong> Jahres 2002 im Rechnungsabschluss darstellte und dadurch seine<br />

Finanzschuld um bis zu 22 Mill. EUR zu hoch auswies.<br />

Er empfahl, die Finanzschulden in fremder Währung mit dem jeweils<br />

aktuellen Wechselkurs zu bewerten und diese im Rechnungsabschluss<br />

auszuweisen. Dadurch wäre eine transparentere Abbildung <strong>des</strong> tatsächlichen<br />

Schuldenstands <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark sichergestellt.<br />

14.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung habe sich<br />

die Lan<strong>des</strong>finanzabteilung zur Vermeidung der haushaltsmäßigen Darstellung<br />

von Kursgewinnen bzw. der Bedeckung von Kursverlusten für<br />

die Strategie entschieden, die CHF–Schulden jeweils mit dem zum<br />

Zeitpunkt der Aufnahme ausgewiesenen Wechselkurs in die jeweiligen<br />

Rechnungsabschlüsse aufzunehmen. Auf der Grundlage <strong>des</strong> von<br />

der Lan<strong>des</strong>regierung am 15. März 2010 genehmigten Handbuchs <strong>des</strong><br />

Liquiditätsmanagements werde die fiktive Schuld <strong>des</strong> CHF–Darlehens<br />

mit dem aktuellen Euro–Gegenwert monatlich ausgewiesen.<br />

Weiters wies die Lan<strong>des</strong>regierung darauf hin, dass in der Vergangenheit<br />

die CHF–Verbindlichkeiten zum Tilgungstermin jeweils durch die<br />

Aufnahme eines neuen Darlehens ersetzt worden seien, so dass bei<br />

Einhaltung dieser Strategie kein Währungsrisiko beim Kapital bestehe.<br />

14.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete, dass durch die vom Land Steiermark gewählte Vorgangsweise,<br />

Kursgewinne und –verluste nicht auszuweisen, die Aussagekraft<br />

der Rechnungsabschlüsse verringert wird.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH führt eine jährlich aktualisierte Darstellung der<br />

Fremdwährungsverbindlichkeiten zu keinen Bedeckungserfordernissen,<br />

weil dadurch keine realen Zahlungsströme entstehen. Demgegenüber<br />

können Wechselkursrisiken bei einem Ausstieg aus Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />

sehr wohl schlagend werden.<br />

Steiermark 2010/9 97


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Darüber hinaus stellte er fest, dass das Land Steiermark seine eigene<br />

Strategie, wonach Fremdwährungsverbindlichkeiten jeweils mit dem<br />

zum Zeitpunkt der Aufnahme ausgewiesenen Wechselkurs in die jeweiligen<br />

Rechnungsabschlüsse aufgenommen würden, nicht befolgte, weil<br />

das im Oktober 2006 neu aufgenommene Darlehen nach wie vor mit<br />

dem Wechselkurs <strong>des</strong> Jahres 2002 bewertet wurde.<br />

Finanzierungsstrategie<br />

15.1 Im Dezember 2008 erstellte eine Beratungsunternehmung eine Studie<br />

über das Finanzierungs– und Liquiditätsmanagement der Finanzabteilung<br />

<strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung. Aufbauend<br />

auf den Empfehlungen dieser Studie wurde im April 2009 erstmals<br />

eine schriftlich dokumentierte Finanzierungsstrategie erarbeitet, die<br />

sowohl für das Finanzschulden– als auch für das Liquiditätsmanagement<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark Geltung hatte. Die Eckpunkte dieser Strategie<br />

beinhalteten u.a. die Deckung <strong>des</strong> Finanzierungsbedarfs durch fix<br />

verzinste Darlehen bzw. durch die Aufnahme von Barvorlagen sowie<br />

eine Beibehaltung <strong>des</strong> derzeitigen Umfangs der Fremdwährungsfinanzierungen.<br />

Weiters war ein Finanzierungshandbuch, das insbesondere die einzelnen<br />

Arbeitsabläufe, die Erstellung von Auswertungen und das <strong>Bericht</strong>swesen<br />

regeln sollte, zur Zeit der Überprüfung an Ort und Stelle in Ausarbeitung.<br />

15.2 Nach Ansicht <strong>des</strong> RH stellten die erstmals schriftlich dokumentierte<br />

Finanzierungsstrategie und das in Ausarbeitung befindliche Handbuch<br />

eine qualitative Verbesserung <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark dar.<br />

15.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung sei das<br />

Handbuch <strong>des</strong> Liquiditätsmanagements <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark bereits<br />

fertiggestellt und von der Lan<strong>des</strong>regierung am 15. März 2010 genehmigt<br />

worden.<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

16.1 Das in TZ 14 erwähnte Darlehen in fremder Währung basierte auf<br />

einem Währungstauschvertrag (Tausch von 176,93 Mill. USD in<br />

265 Mill. CHF) und beinhaltete bis Oktober 2006 eine Vertragsklausel,<br />

wonach das Land Steiermark das Counterpartrisiko aus dem mit<br />

diesem Darlehen zeitgleich abgeschlossenen Swapgeschäft trug. Sonstige<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäfte tätigte das Land nicht. Da das Land Steiermark<br />

die Kombination aus Darlehensvertrag und zugehörigem Währungstauschvertrag<br />

als Einheit betrachtete, verrechnete es nur das CHF–<br />

98 Steiermark 2010/9


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Darlehen. Eine gesonderte zusammengefasste Darstellung der Darlehen<br />

und der Swaps (zu Marktwerten) erfolgte nicht.<br />

Ab 2007 bestand aufgrund eines Beschlusses der Steiermärkischen<br />

Lan<strong>des</strong>regierung ein Verbot für den Einsatz von <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />

16.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass das Land Steiermark keine Aufzeichnungen<br />

über den Erfolg der Swapgeschäfte erstellte.<br />

16.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung verfüge das<br />

Land über keine <strong>Der</strong>ivativgeschäfte und würden daher auch keine Aufzeichnungen<br />

über den Erfolg derartiger Geschäfte vorliegen.<br />

16.4 <strong>Der</strong> RH hielt fest, dass der überprüfte Zeitraum die Jahre 2004 bis 2008<br />

umfasste. Die bis Oktober 2006 bestehenden <strong>Der</strong>ivativkonstruktionen<br />

sowie die damit verbundenen Risiken waren nicht erfasst und bewertet.<br />

Liquiditätsmanagement<br />

17.1 Zur Optimierung <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs bestand ein so genannter<br />

Zinsverbund (Cash Pooling), der die Hauptkonten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

umfasste. Dadurch wurden bestehende Guthaben mit bestehenden<br />

Überziehungen saldiert und ein täglicher Gesamtstand aller Konten<br />

erhoben. <strong>Der</strong> sich daraus ergebende Finanzierungsbedarf (bis zu<br />

531 Mill. EUR) wurde ebenfalls täglich ermittelt und durch die Inanspruchnahme<br />

von Barvorlagen abgedeckt. Die Verzinsung der Barvorlagen<br />

orientierte sich am EONIA zuzüglich 5 Basispunkte. Weiters verfügte<br />

das Land Steiermark über eine detaillierte Liquiditätsplanung.<br />

17.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die gewählte Vorgangsweise <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

für zweckmäßig.<br />

Veranlagungen<br />

18.1 Für die Verwaltung der Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark war<br />

ebenfalls die Finanzabteilung <strong>des</strong> Amtes der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung<br />

zuständig.<br />

Steiermark 2010/9 99


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Die kurzfristigen Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark stellten sich<br />

wie folgt dar:<br />

Tabelle 7:<br />

Struktur der kurzfristigen Veranlagungen<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

in Mill. EUR<br />

Veranlagungen 193,50 120,80 160,80 – –<br />

Durchschnittsverzinsung<br />

in %<br />

vor KESt 2,1 2,2 2,9 – –<br />

nach KESt 2,0 2,1 2,8 – –<br />

EONIA nach KESt 1,5 1,6 2,1 2,9 2,9<br />

3–Monats–EURIBOR nach KESt 1,6 1,6 2,3 3,2 3,5<br />

Bis 2006 verfügte das Land über liquide Mittel, die kurzfristig veranlagt<br />

wurden. Die erzielte Durchschnittsverzinsung nach KESt lag um<br />

bis zu 50 Basispunkte über dem 3–Monats–EURIBOR nach KESt.<br />

Die langfristigen Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark entwickelten<br />

sich wie folgt:<br />

Tabelle 8:<br />

Struktur der langfristigen Veranlagungen<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

in Mill. EUR<br />

Veranlagungen 1,38 1,38 0,71 0,47 0,07<br />

in %<br />

Nominalverzinsung 1) 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5<br />

Sekundärmarktrendite 3,4 3,0 3,7 4,3 4,2<br />

1) Aufgrund der Geringfügigkeit der Veranlagungen erfolgten keine Renditeberechnungen.<br />

Quellen: Rechnungsabschlüsse<br />

100 Steiermark 2010/9


Finanzierungsmanagement <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Steiermark<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Die langfristigen Veranlagungen bestanden im überprüften Zeitraum<br />

aus wenig risikoreichen, festverzinslichen Kommunalbriefen eines<br />

heimischen Kreditinstituts. Im Jahr 2004 betrug das Nominale noch<br />

1,38 Mill. EUR und sank bis 2008 auf rd. 75.000 EUR. Die Nominalverzinsung<br />

betrug durchgängig 4,5 % p.a.<br />

Veranlagungsrichtlinien sowie Vorgaben zum maximal tragbaren<br />

Marktrisiko, Messungen der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und<br />

Benchmarks zur Performancebeurteilung fehlten.<br />

18.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die Veranlagungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Steiermark grundsätzlich<br />

als wenig risikoreich.<br />

Er empfahl, vor etwaigen Neuveranlagungen Veranlagungsrichtlinien<br />

zu erstellen. Diese sollten Veranlagungsstrategien, eine Pouvoirordnung,<br />

die Einhaltung <strong>des</strong> Vier–Augen–Prinzips, eine Aufzählung der<br />

zulässigen Finanzinstrumente, Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit<br />

von Risikobewertungen sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten,<br />

Einzeltransaktionen, Vertragspartner) beinhalten.<br />

Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen sollten Benchmarks festgelegt<br />

sowie regelmäßige Performanceberechnungen durchgeführt werden.<br />

<strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte jedoch immer in einem<br />

angemessenen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen.<br />

18.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Lan<strong>des</strong>regierung könne der<br />

Empfehlung <strong>des</strong> RH nicht gefolgt werden, weil aufgrund der angespannten<br />

Budgetsituation in naher Zukunft Veranlagungen nicht möglich<br />

sein würden und daher die Ausarbeitung von Veranlagungsrichtlinien<br />

nicht sinnvoll erscheine.<br />

Steiermark 2010/9 101


Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />

19 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />

IN BEZUG AUF DEN ALLGEMEINEN TEIL<br />

(1) Im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements sollten geeignete<br />

Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und<br />

Steuerung von Finanzierungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden.<br />

(TZ 8)<br />

(2) Fremdwährungsfinanzierungen sollten nur dann vorgenommen<br />

werden, wenn Zins– und Wechselkursvorteile in günstiger Relation<br />

zu den zusätzlichen Risiken stehen. Diese Risiken wären laufend<br />

zu messen, streng zu limitieren und gezielt zu überwachen. (TZ 5)<br />

(3) Die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt sollte laufend beobachtet<br />

werden. Weiters sollte durch adäquate Finanzierungsmaßnahmen<br />

eine Optimierung von Risiko sowie von Zins– und Tilgungszahlungen<br />

erreicht werden. (TZ 4)<br />

(4) Das Risiko von derivativen Geschäften sollte für verschiedene<br />

Haltedauern berechnet werden, um zusätzliche Anhaltspunkte für<br />

die Angemessenheit von Ertragsvorstellungen zu gewinnen. (TZ 8)<br />

(5) Bei Geschäften mit speziellen, schwer bewertbaren Strukturen<br />

sollte aufgrund der Probleme mit der Bewertung <strong>des</strong> Risikos mit<br />

besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorgegangen werden<br />

bzw. wäre der Abschluss komplexer und intransparenter Finanzprodukte<br />

gänzlich zu unterlassen. (TZ 8)<br />

(6) Bei Absicherungsgeschäften, die nicht unmittelbar mit dem<br />

Grundgeschäft, sondern zeitversetzt abgeschlossen werden, sollten<br />

zur Beurteilung der zwischenzeitlichen Änderungen <strong>des</strong> Marktumfelds<br />

vor dem Abschluss grundsätzlich aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

durchgeführt werden. (TZ 7)<br />

(7) Um das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche Ausfallsrisiko<br />

der Vertragspartner gebührend zu beachten, sollten die<br />

Swappartner in Bezug auf die Bonität nach strengen Kriterien ausgewählt<br />

und Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten unterlegt<br />

werden. (TZ 8)<br />

102 Steiermark 2010/9


Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

Steiermark<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

(8) Vor dem Einstieg in die risikoreichen derivativen Geschäftsfelder<br />

sollten ausreichend qualitativ personelle und auch geeignete organisatorische<br />

Voraussetzungen geschaffen werden. (TZ 3)<br />

(9) Für die Veranlagungen wären Veranlagungsrichtlinien zu beschließen,<br />

die sowohl die Ertragsmöglichkeit als auch die Risikokomponenten<br />

einzelner Veranlagungsprodukte berücksichtigen. (TZ 9)<br />

(10) Die erzielte Gesamtperformance sollte zumin<strong>des</strong>t einmal jährlich<br />

ermittelt und einer Benchmark gegenübergestellt werden. (TZ 9)<br />

(11) Das intern vorhandene Know–how im Bereich <strong>des</strong> Finanzierungsmanagements<br />

sollte vorrangig genutzt bzw. ausgebaut werden.<br />

Externe Berater sollten zur Lösung von Spezialfragen oder<br />

– auf gaben herangezogen werden. (TZ 10)<br />

(12) Externen Beratern wäre bei der Übertragung von operativen<br />

Geschäften ein Limit– und <strong>Bericht</strong>swesen vorzugeben und deren<br />

Vertragserfüllung laufend zu überwachen. (TZ 10)<br />

IN BEZUG AUF DAS FINANZIERUNGSMANAGEMENT DES LAN­<br />

DES STEIERMARK<br />

(13) Die Finanzierungsstruktur sollte überdacht und die Entwicklung<br />

auf dem Kapitalmarkt weiterhin laufend beobachtet werden.<br />

Eine dem Marktumfeld angepasste und risikotechnisch vertretbare<br />

Zusammensetzung <strong>des</strong> Portfolios mit fix und variabel verzinsten<br />

Finanzierungen wäre anzustreben. (TZ 11)<br />

(14) Zur besseren Einschätzung der eingegangenen Risiken wären<br />

aussagekräftige Risikokennzahlen zu erarbeiten sowie geeignete<br />

Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung sowie<br />

Steuerung von Finanzierungsrisiken zu ergreifen bzw. zu installieren.<br />

(TZ 11)<br />

(15) Das Instrument der Sollstellung sollte — analog der Regelung der<br />

Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 1997 für Gemeinden<br />

— in zeitlicher Hinsicht beschränkt werden. (TZ 12)<br />

(16) Die Barvorlagen sollten in den Rechnungsabschlüssen transparent<br />

und eindeutig nachvollziehbar dargestellt werden. (TZ 13)<br />

Steiermark 2010/9 103


Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

(17) Die Finanzschulden in fremder Währung wären mit dem jeweils<br />

aktuellen Wechselkurs zu bewerten und im Rechnungsabschluss auszuweisen.<br />

Dadurch wäre eine transparente Abbildung <strong>des</strong> tatsächlichen<br />

Schuldenstands sichergestellt. (TZ 14)<br />

(18) Es wären Veranlagungsrichtlinien zu erstellen, die Veranlagungsstrategien,<br />

eine Pouvoirordnung, die Einhaltung <strong>des</strong> Vier–<br />

Augen–Prinzips, eine Aufzählung der zulässigen Finanzinstrumente,<br />

Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit von Risikobewertungen<br />

sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten, Einzeltransaktionen, Vertragspartner)<br />

beinhalten. Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen<br />

wären Benchmarks festzulegen sowie regelmäßige Performanceberechnungen<br />

durchzuführen. <strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte<br />

jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis zum eingegangenen<br />

Risiko stehen. (TZ 18)<br />

104 Steiermark 2010/9

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