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Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung von Offshore ...

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Ökologische Begleitforschung zur Windenergienutzung im <strong>Offshore</strong>-Bereich der Nord- und Ostsee:<br />

Teilbereich „Instrumente des Umwelt- und Naturschutzes: Strategische Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

und Flora-Fauna-Habitat-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>“<br />

Forschungsvorhaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung<br />

Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ 0327531)<br />

B<strong>an</strong>d III<br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />

Endbericht<br />

August 2003<br />

Instutut für L<strong>an</strong>dschafts- und Umweltpl<strong>an</strong>ung<br />

Fr<strong>an</strong>klinstr. 28/29, 10587 Berlin, Sekr. FR 2-6<br />

Tel.: + 49/ (0)30/ 314 73324; Fax: + 49/ (0)30/ 314 23507<br />

peters@imup.tu-berlin.de


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Projektleitung:<br />

Prof. Dr. Joh<strong>an</strong>n Köppel, TU Berlin<br />

Bearbeitung:<br />

TU Berlin<br />

Dr. Wolfg<strong>an</strong>g Peters<br />

C<strong>an</strong>d.-Ing. Stef<strong>an</strong>ie Sommer<br />

Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht der Universität Rostock<br />

Dr. Stef<strong>an</strong> Mahlburg<br />

In Zusammenarbeit mit<br />

Anna Ziese (Bundesamt für Naturschutz)


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorbemerkung ........................................................................................................................1<br />

1 Einführung .......................................................................................................................2<br />

2 Rechtliche Grundlagen der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ ..........................................................3<br />

2.1 Beeinträchtigung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten .........................................................3<br />

3 Vorprüfung, ob eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchzuführen ist .......................7<br />

3.1.1 Konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen ....................................................... 8<br />

4 Durchführung der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> ........................................................12<br />

4.1 Einführung ................................................................................................................12<br />

4.2 Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs.....................................12<br />

4.3 Erstellung der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong>................................................................15<br />

4.3.1 Einführung......................................................................................................................... 15<br />

4.3.2 Beschreibung des Vorhabens und Erfassung der Intensität und Reichweite seiner<br />

Wirkfaktoren...................................................................................................................... 17<br />

4.3.3 Analyse der betroffenen NATURA 2000-Gebiete und ihrer spezifischen Empfindlichkeiten<br />

.......................................................................................................................................... 19<br />

4.3.4 Prognose der Beeinträchtigungen der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />

maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete........................................................................... 28<br />

4.3.5 Gutachterliche Bewertung der Auswirkungen und Einschätzung der Erheblichkeit der<br />

Beeinträchtigungen ........................................................................................................... 31<br />

4.4 Bewertung der Beeinträchtigungen und Prüfung der Verträglichkeit........................34<br />

4.5 Berücksichtigung des Ergebnisses der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> im<br />

Genehmigungsverfahren..........................................................................................35<br />

5 Ausnahmeverfahren......................................................................................................36<br />

5.1 Rechtliche Fragen ....................................................................................................36<br />

5.2 Nachweis fehlender Alternativen..............................................................................38<br />

6 Verknüpfung <strong>von</strong> UVP und <strong>FFH</strong>-VP im Genehmigungsverfahren für <strong>Offshore</strong>-WKA<br />

in der AWZ .....................................................................................................................40<br />

7 Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf ........................................................................41<br />

8 Literatur..........................................................................................................................42<br />

Anhänge ................................................................................................................................45<br />

Anh<strong>an</strong>g I: Checkliste zur Überprüfung der Erfordernisse einer <strong>FFH</strong>-VP gem. Art.6 <strong>FFH</strong>-RL 45<br />

Anh<strong>an</strong>g II: Gegenüberstellung der Betrachtungsgegenstände in einer UVP und <strong>FFH</strong>-VP ....55<br />

Anh<strong>an</strong>g III: Materialsammlung zu Arten und Lebensraumtypen nach <strong>FFH</strong>-RL und Vogelarten<br />

nach VS-RL .........................................................................................................57<br />

Lebensraumtypen des Anh<strong>an</strong>gs I <strong>FFH</strong>-RL ....................................................................... 57<br />

Arten des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL in der AWZ ................................................................. 61<br />

Anh<strong>an</strong>g IV: Vorschläge möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen..................110<br />

I


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Verfahrensschritte der <strong>FFH</strong>-VP nach § 34 und § 35 BnatSchG..........................6<br />

Abbildung 2: Einflussfaktoren der Prüfung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im<br />

Rahmen der Vorprüfung......................................................................................9<br />

Abbildung 3: Grundprinzip der im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU zu untersuchenden Wirkbeziehungen<br />

(BERNOTAT 2003)...............................................................................................15<br />

Kasten 1: Informationsbefarf für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung .......................................10<br />

Kasten 2: Fragen für <strong>die</strong> Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs beim Scoping-Termin<br />

bzw. der Antragskonferenz................................................................................14<br />

Kasten 3: Mustergliederung <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung............................................17<br />

Kasten 4: Kriterien des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zur Beurteilung der Bedeutung des<br />

betroffenen Gebietes für NATURA 2000...........................................................27<br />

Kasten 5: Inhalte des Berichts über <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>............................................35<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Arbeitsschritte der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ und zuständige Akteure............................7<br />

Tabelle 2: Unterschiede zwischen <strong>FFH</strong>-Vorprüfung und <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

(BERNOTAT 2003)...............................................................................................11<br />

Tabelle 3: Erforderliche Informationen für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> ..........................12<br />

Tabelle 4: Struktur der Formulierung <strong>von</strong> Erhaltungszielen ...................................................22<br />

Tabelle 5: Darstellung der Zielaussagen zu charakteristischen Arten ...................................24<br />

Tabelle 6:<br />

Möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Best<strong>an</strong>dteile der<br />

NATURA 2000-Gebiete in der AWZ..................................................................32<br />

II


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Vorbemerkung<br />

Der ursprüngliche offizielle Zeitpl<strong>an</strong> der Auswahl und Abgrenzung der <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete<br />

in der deutschen AWZ sah vor, den Fachvorschlag zur Abgrenzung der Gebiete<br />

bis zum Ende des Jahres 2002 vorgelegt zu haben. Entsprechend wurde bei der Konzeption<br />

und Bearbeitung des vorliegenden Anforderungsprofils zur <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen, dass <strong>die</strong> Abgrenzungen und <strong>die</strong> inhaltliche Charakterisierung<br />

der Gebiete abschließend vorliegt. Aufgrund der mit ca. 10 Gebieten sehr überschaubaren<br />

Zahl der zu erwartenden Gebietsmeldungen, ist es <strong>an</strong>ders als bei entsprechenden Anforderungsprofilen<br />

oder Leitfäden zur <strong>FFH</strong>-VP hier möglich und sinnvoll, <strong>die</strong> <strong>Anforderungen</strong> im<br />

Detail direkt auf <strong>die</strong> konkreten Gebiete zu beziehen.<br />

Durch <strong>die</strong> Verzögerung der Gebietsauswahl konnte <strong>die</strong>ses Konzept in der vorgesehen Laufzeit<br />

des Vorhabens nicht bis in <strong>die</strong> für einen Leitfaden notwendige Detaillierung umgesetzt<br />

werden. Dennoch wurde in Abstimmung mit dem Forschungsbegleitkreis <strong>an</strong> dem Grundkonzept<br />

festgehalten.<br />

Sol<strong>an</strong>ge <strong>die</strong> Gebietsmeldungen nicht erfolgt sind, muss <strong>die</strong> erforderliche Konkretisierung<br />

über <strong>die</strong> allgemein in der deutschen AWZ vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der<br />

Anhänge I und II der <strong>FFH</strong>-RL sowie der Vogelarten nach Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutzrichtlinie<br />

erfolgen. Die dazu notwendigen Informationen sind soweit vorliegend im Anh<strong>an</strong>g III zusammengestellt.<br />

- 1 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

1 Einführung<br />

Seit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes finden <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Richtlinie und <strong>die</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />

auch in der AWZ Anwendung, so dass der Bund nach § 38 BNatSchG<br />

aufgefordert ist, Schutzgebieten nach der <strong>FFH</strong>-RL und der Vogelschutzrichtlinie in der AWZ<br />

auszuweisen.<br />

Inzwischen hat das Bundesamt für Naturschutz eine erste Auswahl und Abgrenzung <strong>von</strong><br />

<strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebieten in der AWZ der Nord- und Ostsee vorgenommen (vgl.<br />

http://www.HabitatMareNatura2000.de). Nach der Ressortabstimmung meldet das BMU <strong>die</strong><br />

Gebietsvorschläge <strong>an</strong> <strong>die</strong> EU-Kommission.<br />

Wenn <strong>die</strong> Vorschläge für Vogelschutzgebiete offiziell als SPA (Special Protected Area), d.h.<br />

als besondere Schutzgebiete gemeldet werden bzw. <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Vorschlagsgebiete der EU-<br />

Kommission als SCI (Site of Community Interest, Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung) gemeldet<br />

sind, sind <strong>die</strong> Vorschriften zu <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach <strong>FFH</strong>-RL in vollem Umf<strong>an</strong>g<br />

<strong>an</strong>zuwenden.<br />

Die fachlich-methodischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ können nicht ohne<br />

weiteres vom terrestrischen Bereich übertragen werden. Da <strong>die</strong> Lebensräume der zu schützenden<br />

Arten nicht ohne Weiteres wissenschaftlich abzugrenzen sind, ist es erforderlich, bei<br />

der Prognose und Bewertung der Auswirkungen <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA sehr konkret auf Gegebenheiten<br />

in den einzelnen Gebieten einzugehen. D<strong>an</strong>eben sind <strong>die</strong> wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

über <strong>die</strong> spezifischen Empfindlichkeiten der betreffenden Arten und Lebensraumtypen<br />

mit ihren charakteristischen Arten gegenüber der Errichtung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA noch<br />

sehr unzureichend.<br />

Auf der <strong>an</strong>deren Seite ist <strong>die</strong> Zahl der zu meldenden Vogelschutz- und <strong>FFH</strong>-Gebiete sehr<br />

überschaubar, so dass es sinnvoll ist <strong>die</strong> fachlich-methodischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dserfassung,<br />

<strong>die</strong> Wirkungsprognose und <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen direkt im<br />

Hinblick auf <strong>die</strong> Gegebenheiten in den konkreten Gebieten zu formulieren.<br />

Aus <strong>die</strong>sem Grund sollen nach Abgrenzung und Meldung der Gebiete, neben den allgemeinen<br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP, gebietsbezogene Untersuchungsrahmen vorgegeben<br />

werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong><br />

• <strong>die</strong> zu erfassende Artengruppen und abiotische Faktoren,<br />

• <strong>die</strong> Erfassungsmethoden (Art, Frequenz, Dauer etc. der Untersuchungen),<br />

• <strong>die</strong> Methoden der Wirkungsprognose sowie<br />

• <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen formulieren.<br />

- 2 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Angesicht der bisher noch nicht abgeschlossenen und veröffentlichten Gebietsauswahl und -<br />

meldung liegt der Schwerpunkt der vorliegenden <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP im Wesentlichen<br />

im Bereich der fachlich-methodischen Notwendigkeiten im Hinblick auf <strong>die</strong> spezifische<br />

Situation der <strong>FFH</strong>-VP im Rahmen der Genehmigung nach § 3 SeeAnlV. Die Arbeit gibt <strong>die</strong><br />

Struktur einer <strong>FFH</strong>-VP vor, d<strong>an</strong>eben werden <strong>die</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen sowie <strong>die</strong><br />

Zuständigkeiten geklärt. Die Anhänge liefern umf<strong>an</strong>greiche Informationen zu den relev<strong>an</strong>ten<br />

Lebensraumtypen und Arten.<br />

Adressaten der vorliegenden Arbeit sind sowohl <strong>die</strong> Gutachter, <strong>die</strong> im Auftrag der Vorhabensträger<br />

<strong>die</strong> erforderlichen Untersuchungen durchzuführen haben als auch <strong>die</strong> Prüfbehörden.<br />

2 Rechtliche Grundlagen der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ<br />

2.1 Beeinträchtigung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten<br />

Art. 6 Abs. 3 der <strong>FFH</strong>-Richtline bestimmt, dass Pläne oder Projekte, <strong>die</strong> ein NATURA 2000<br />

Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit <strong>an</strong>deren Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen<br />

könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für <strong>die</strong>ses Gebiet festgelegten<br />

Erhaltungszielen erfordern. Die Pflicht zur <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> gilt für Gebiete <strong>von</strong> gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung (<strong>FFH</strong>-Gebiete) sowie für ausgewiesene Europäische Vogelschutzgebiete.<br />

Gleichzeitig legt <strong>die</strong> Richtlinie als konkrete Rechtsfolge der <strong>FFH</strong>-VP fest, dass<br />

<strong>die</strong> zuständige Behörde dem Pl<strong>an</strong> bzw. Projekt nur zustimmen darf, wenn sie festgestellt hat,<br />

dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird.<br />

Neben den Regelungen der §§ 2, 3 SeeAnlVO sind für <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen<br />

in der AWZ also auch <strong>die</strong> §§ 34, 38 BNatSchG bedeutsam, soweit es sich bei dem Vorhaben<br />

zur Errichtung der Windkraft<strong>an</strong>lagen um ein Projekt im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 11<br />

BNatSchG 1 h<strong>an</strong>delt, was in aller Regel zutrifft.<br />

Solche Projekte sind nach dem der Umsetzung der <strong>FFH</strong>-Richtlinie 2 und der Vogelschutzrichtlinie<br />

3 <strong>die</strong>nenden § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre<br />

Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen 4 . Ergibt sich dabei, dass das<br />

Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines in Absatz 1 gen<strong>an</strong>nten Gebiets in seinen für<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Zum Projektbegriff vgl. etwa APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999, 63, 69 f.); WIRTHS (2000, 190 ff.); ders.<br />

(2003: 150, 152 f.)<br />

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />

Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen, ABl. EG Nr. L 206, 7.<br />

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 über <strong>die</strong> Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. EG<br />

Nr. L 103, 1.<br />

Allg. zur <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> etwa APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999, 63, 69 ff.); BECKMANN/LAMBRECHT<br />

(2000: 1, 1 ff.); BERG (2002: 130 ff.); WIRTHS (2003: 150, 150 ff.); SCHINK (2002: 340, 340 ff.); ders. (1999: 417,<br />

417 ff.); zur Erheblichkeit der Beeinträchtigungen in <strong>die</strong>sem Zusammenh<strong>an</strong>g jüngst GELLERMANN/SCHREIBER<br />

(2003: 205, 205 ff.)<br />

- 3 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

<strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n, ist es<br />

unzulässig (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Abweichend da<strong>von</strong> darf ein Projekt nach Abs. 3 der<br />

Vorschrift nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es:<br />

1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher<br />

sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und<br />

2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck <strong>an</strong> <strong>an</strong>derer Stelle ohne<br />

oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.<br />

Befinden sich in dem vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Biotope oder prioritäre Arten,<br />

können nach § 34 Abs. 4 BNatSchG als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses nur solche im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen<br />

Sicherheit, einschließlich der L<strong>an</strong>desverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung,<br />

oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf <strong>die</strong> Umwelt geltend<br />

gemacht werden. Sonstige Gründe im Sinne des § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG können nur<br />

berücksichtigt werden, wenn <strong>die</strong> zuständige Behörde zuvor über das Bundesministerium für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt<br />

hat.<br />

Abschließend regelt Abs. 5 der Vorschrift, dass, soweit ein Projekt nach Absatz 3, auch in<br />

Verbindung mit Absatz 4, zugelassen oder durchgeführt werden soll, <strong>die</strong> zur Sicherung des<br />

Zusammenh<strong>an</strong>gs des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" notwendigen Maßnahmen<br />

vorzusehen sind und <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>die</strong> Kommission über das Bundesministerium<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über <strong>die</strong> getroffenen Maßnahmen<br />

unterrichtet. 5<br />

Ähnlich wie in den Vorschriften zur <strong>FFH</strong>-VP in der Umsetzung der <strong>FFH</strong>-RL spielt der Begriff<br />

der Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen als rechtsfolgenauslösende Schwelle auch in der<br />

Vogelschutzrichtlinie eine zentrale Rolle. Artikel 4 (4) <strong>die</strong>ser Bestimmung fordert <strong>die</strong> Mitgliedsstaaten<br />

auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, „um <strong>die</strong> Verschmutzung oder Beeinträchtigung<br />

der Lebensräume sowie <strong>die</strong> Belästigung der Vögel, sofern sich <strong>die</strong>se auf <strong>die</strong><br />

Zielsetzung <strong>die</strong>ses Artikels erheblich auswirken, (...) zu vermeiden(...)“.<br />

Die erforderliche Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle <strong>von</strong> Beeinträchtigungen wird damit<br />

auch im Rahmen der Zulassung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA in der AWZ zur zentralen Aufgabe der<br />

<strong>FFH</strong> VP. Die EU KOMMISSION (2000, S.30) hat sich in Bezug auf <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

gem. Art. 6 <strong>FFH</strong>-RL dahingehend geäußert, dass der Begriff der „Erheblichkeit“ objektiv interpretiert<br />

werden muss. Gleichzeitig sollte <strong>die</strong> Signifik<strong>an</strong>z <strong>von</strong> Auswirkungen in Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> den spezifischen Merkmalen des <strong>von</strong> dem Pl<strong>an</strong> bzw. Projekt betroffenen Schutzgebietes<br />

5<br />

Ob mit <strong>die</strong>sem Regelungsregime eine dem <strong>Anforderungen</strong> des europäischen Rechts entsprechende Umsetzung<br />

der <strong>FFH</strong>- und der Vogelschutz-Richtlinie gelungen ist, ist vielfach diskutiert worden und k<strong>an</strong>n in <strong>die</strong>sem<br />

Rahmen nicht vertieft werden. Vgl. insoweit nur WIRTHS (2003: 150, 150 ff.) mit zahlreichen weiteren Nachweisen.<br />

- 4 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

und den dort herrschenden Umweltbedingungen beurteilt werden, wobei den Erhaltungszielen<br />

für das Gebiet besonderes Augenmerk gelten muss.“<br />

Aus den rechtlichen Vorgaben der <strong>FFH</strong>-Richtlinie und des BNatSchG lassen sich drei<br />

Hauptprüfschritte der <strong>FFH</strong>-VP ableiten, in denen jeweils eine zentrale Frage be<strong>an</strong>twortet<br />

werden muss (vgl. Abbildung 1).<br />

- 5 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

1. Vorprüfung (=> § 10, § 34 (1) und § 35 BNatSchG)<br />

Sind <strong>die</strong> Tatbestände erfüllt, <strong>die</strong> eine <strong>FFH</strong>-VP erforderlich machen?<br />

a) Ist der Pl<strong>an</strong> oder das Projekt Prüfpflichtig?<br />

und<br />

b) Ist das betroffenen Gebiet ein Natura 2000 Gebiet?<br />

und<br />

c) Sind Wirkbeziehungen zu erwarten, <strong>die</strong> zu erheblichen Beeinträchtigungen führen<br />

kö t ?<br />

Ja ⇒ <strong>FFH</strong>-VP erforderlich<br />

2. <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>(=> § 34 (1, 2) BNatSchG)<br />

K<strong>an</strong>n das Projekt oder der Pl<strong>an</strong> zu erheblichen Beeinträchtigungen der<br />

für <strong>die</strong> Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen<br />

Best<strong>an</strong>dteilen führen?<br />

Nein ⇒ Zulassung des<br />

Projektes oder<br />

Pl<strong>an</strong>s<br />

a) Was sind <strong>die</strong> relev<strong>an</strong>ten Wirkungen des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s?<br />

b) Welche Erhaltungsziele bestehen und was sind <strong>die</strong> dafür maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile?<br />

c) Welche negativen Veränderungen sind zu erwarten und wie erheblich sind <strong>die</strong>se?<br />

Ablehnung des Projektes<br />

oder Pl<strong>an</strong>s<br />

⇐ Ja ⇒<br />

Ausnahmeverfahren<br />

3. Prüfung der Ausnahmebestimmungen (=> § 34 (3, 4) BNatSchG)<br />

Sind <strong>die</strong> für eine Zulassung erforderlichen Ausnahmetatbestände gegeben?<br />

Nein ⇒ Ablehnung des<br />

Projektes oder<br />

Pl<strong>an</strong>s<br />

a) Fehlen verträglichere Alternativen?<br />

b) Können <strong>die</strong> Ausnahmegründe geltend gemacht werden?<br />

c) Sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kohärenz <strong>von</strong> NATURA 2000 möglich?<br />

Ja ⇒ Zulassung des Projektes<br />

oder Pl<strong>an</strong>s<br />

Abbildung 1: Verfahrensschritte der <strong>FFH</strong>-VP nach § 34 und § 35 BnatSchG<br />

- 6 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Um <strong>die</strong> drei Hauptprüfschritte der <strong>FFH</strong>-VP zu durchlaufen, sind jeweils mehrere<br />

Arbeitsschritte erforderlich, <strong>die</strong> <strong>von</strong> unterschiedlichen Akteuren zu bewältigen sind (vgl.<br />

Tabelle 1).<br />

Tabelle 1: Arbeitsschritte der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ und zuständige Akteure<br />

Prüfschritte<br />

1. Vorprüfung<br />

Rechtlich: Prüfpflichtiges/er Projekt oder Pl<strong>an</strong>?<br />

Prüfpflichtiges Gebiet?<br />

Fachlich: Erhebliche Beeinträchtigungen möglich bzw.<br />

nicht auszuschließen?<br />

Beteiligte Akteure<br />

BSH<br />

BSH, BfN<br />

BSH im Benehmen mit dem<br />

BfN<br />

2. <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

(Wirkungsabschätzung und –bewertung)<br />

Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs<br />

Prognose und fachliche Beurteilung der Auswirkungen<br />

(<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong>)<br />

Behördliche Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

3. Ausnahmeverfahren<br />

Nachweis fehlender Alternativen<br />

Abprüfen der Ausnahmegründe<br />

Festlegen <strong>von</strong> Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz<br />

<strong>von</strong> NATURA 2000<br />

BSH, BfN und Vorhabensträger<br />

mit Gutachter<br />

Vorhabensträger mit Gutachter<br />

BSH im Benehmen mit dem<br />

BfN<br />

BSH, Vorhabensträger<br />

BSH, Vorhabensträger und<br />

Gutachter<br />

BSH unter Beteiligung des<br />

BfN auf Vorschlag des Gutachters<br />

3 Vorprüfung, ob eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchzuführen<br />

ist<br />

In der Vorprüfung ist <strong>die</strong> Frage zu klären, ob im Zuge der Genehmigung eines Projektes oder<br />

Pl<strong>an</strong>s eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> erforderlich ist, d.h. <strong>die</strong> formalen und sachlichen<br />

Tatbestände erfüllt sind, <strong>die</strong> eine <strong>FFH</strong>-VP vorschreiben. Dazu sind drei Aspekte zu Berücksichtigen:<br />

1. Rechtliche Prüfpflichtigkeit des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s<br />

H<strong>an</strong>delt es sich bei den vorgesehenen Aktivitäten um ein Projekt- oder Pl<strong>an</strong>typ im Sinne der<br />

Definitionen des § 10, § 34 (1) und § 35 BNatSchG, der prinzipiell prüfpflichtig ist?<br />

2. Rechtliche Prüfpflichtigkeit des betroffenen Gebietes<br />

Besitzt das durch Einwirkungen betroffene Gebiete den Status eines prinzipiell prüfpflichtigen<br />

Gebietes nach § 10 (1), § 33 und § 34 BNatSchG? Dieser Schritt wird sich in der Zukunft<br />

- 7 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

vermutlich erübrigen, da bereits <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete identifiziert sind und vermutlich<br />

Ende des Jahres 2003 <strong>die</strong> Meldung nach Brüssel erfolgt.<br />

3. Sachliche Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen<br />

Besteht in der konkreten Konstellation <strong>von</strong> prinzipiell prüfpflichtigem Projekt bzw. Pl<strong>an</strong> und<br />

prinzipiell prüfpflichtigem Gebiet <strong>die</strong> Möglichkeit, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

kommt oder können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden?<br />

Ver<strong>an</strong>twortlich für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung ist <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Genehmigung des Vorhabens<br />

zuständige Behörde. Zur Entscheidungsfindung sind in der Regel Informationen der<br />

Naturschutzbehörde und des Vorhabenträgers bzw. seines Gutachters erforderlich. Die Vorprüfung<br />

sollte stets in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen. RP<br />

DARMSTADT (1999) sieht <strong>die</strong> Zuständigkeit für <strong>die</strong> abschließende Entscheidung über <strong>die</strong><br />

Durchführung einer <strong>FFH</strong>-VP bei der Naturschutzbehörde.<br />

Da <strong>Offshore</strong>-WEA eindeutig den Projektbegriff der <strong>FFH</strong>-RL erfüllen und da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen<br />

werden k<strong>an</strong>n, dass <strong>die</strong> Kulisse der einer Prüfpflicht unterliegenden NATURA 2000-<br />

Gebiete nach der fachlichen Auswahl des BfN eindeutig definiert ist, k<strong>an</strong>n sich <strong>die</strong> Vorprüfung<br />

<strong>von</strong> Anträgen für <strong>Offshore</strong>-WEA in der AWZ auf <strong>die</strong> Untersuchung der sachlichen Möglichkeit<br />

erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der Lage des Projektes zu den NATURA<br />

2000-Gebieten beschränken. Da mögliche erhebliche Beeinträchtigungen <strong>von</strong> NATURA<br />

2000-Gebieten auch durch Fernwirkungen hervorgerufen werden können, beschränkt sich<br />

eine <strong>FFH</strong>-VP Pflicht nicht allein auf solche Vorhaben, <strong>die</strong> in oder in unmittelbarer Näher <strong>von</strong><br />

NATURA 2000-Gebieten <strong>an</strong>gesiedelt werden sollen.<br />

3.1.1 Konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen<br />

Die konkrete Pflicht zur Durchführung einer <strong>FFH</strong>-VP ist d<strong>an</strong>n gegeben, wenn <strong>die</strong> Arten oder<br />

Lebensräume durch <strong>die</strong> <strong>von</strong> dem Pl<strong>an</strong> oder Projekt ausgehenden Wirkfaktoren betroffen sind<br />

– also Ursache-Wirkungs-Beziehungen denkbar sind (WEIHRICH 2001). Grundsätzlich gilt im<br />

Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz. Das heißt, wenn erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist eine <strong>FFH</strong>-VP durchzuführen.<br />

Die konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen k<strong>an</strong>n nur bezogen auf den Einzelfall<br />

abgeschätzt werden. Im Einzelnen sind dabei folgende Aspekte <strong>von</strong> Bedeutung:<br />

• Die Art des Vorhabens und <strong>die</strong> <strong>von</strong> ihm ausgehenden Wirkfaktoren (Reichweite und Intensität);<br />

• Die Lage der NATURA-2000-Gebiete zum gepl<strong>an</strong>ten Vorhaben (Entfernung und Ausrichtung);<br />

• Andere Pläne und Projekte, <strong>die</strong> ggf. im Zusammenwirken mit dem Vorhaben zu kumulativen<br />

Beeinträchtigungen führen könnten;<br />

- 8 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

• Die Erhaltungsziele bzw. der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete und <strong>die</strong> spezifische<br />

Empfindlichkeit der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile gegenüber den<br />

Wirkfaktoren.<br />

Abgeleitet aus <strong>die</strong>sen Kriterien sind <strong>die</strong> potentiell möglichen Beeinträchtigungen des Gebiets<br />

darzustellen. Dabei ist v.a. zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen mit Sicherheit auszuschließen<br />

sind (vgl. Abbildung 2).<br />

Vorhaben<br />

Reichweite und<br />

Intensität der Wirkfaktoren<br />

NATURA 2000-Gebiete<br />

Lage zum Vorhaben und<br />

spezifische Empfindlichkeit<br />

gegenüber den Wirkfaktoren<br />

Andere<br />

Pläne und<br />

Projekte<br />

Reichweite<br />

und<br />

Intensität<br />

der Wirkfaktoren<br />

Beeinträchtigungen <strong>von</strong><br />

NATURA 2000 nicht<br />

ausgeschlossen<br />

?<br />

Entscheidung über <strong>die</strong> Durchführung<br />

einer <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

Abbildung 2: Einflussfaktoren der Prüfung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der<br />

Vorprüfung<br />

Beeinträchtigungen können insbesondere d<strong>an</strong>n ausgeschlossen werden, wenn keine Ursache-Wirkungsbeziehungen<br />

zwischen den Projektwirkungen einerseits und den für <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />

maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete <strong>an</strong>dererseits erkennbar sind (vgl. Karte<br />

mit Zonen in denen Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete ausgeschlossen werden<br />

können).<br />

Der Aufw<strong>an</strong>d der Vorprüfung k<strong>an</strong>n <strong>von</strong> Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Häufig ist <strong>die</strong><br />

Notwendigkeit einer <strong>FFH</strong>-VP so eindeutig, dass auf eine eigene Prüfung de facto verzichtet<br />

werden k<strong>an</strong>n. Genauso wird eine Vorprüfung auch d<strong>an</strong>n sehr kurz ausfallen k<strong>an</strong>n, wenn<br />

selbst in größerer Entfernung kein NATURA 2000-Gebiet vorkommt und mögliche direkte<br />

oder indirekte Zerschneidungs- oder Fernwirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden<br />

können. Voraussetzung ist jedoch eine vorausgeg<strong>an</strong>gene Betrachtung der möglichen Fern-<br />

- 9 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

wirkungen durch Scheuch- und Vertreibungseffekt der Anlagen oder zusätzlichen Schiffsverkehr<br />

(Vögel, Säuger) sowie der Barrierewirkung (Rast- und Zugvögel, z.T. Säuger).<br />

Die EU-Kommission verweist in ihrer Ausarbeitung zum Art. 6 Abs. 3 und 4 der<br />

<strong>FFH</strong> Richtlinie bei der Entscheidungsfindung, ob eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchgeführt<br />

werden muss, auf das <strong>an</strong>zuwendende Vorsorgeprinzip (EU-KOMMISSION 2000). Allein<br />

<strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit, dass erhebliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind, reicht aus,<br />

um <strong>die</strong> Prüfpflicht einer <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> auszulösen.<br />

Für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung muss <strong>die</strong> zuständige Behörde (BSH in Benehmen mit<br />

BfN) Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen zugrunde legen (vgl. Kasten 1).<br />

Informationsbedarf für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung<br />

1. Projektbeschreibung<br />

• Genaue Lage, Umf<strong>an</strong>g, Größe, Flächenverbrauch, technische Daten,<br />

• Abst<strong>an</strong>d zum bzw. Lage im Natura 2000-Gebiet oder zu wichtigen Gebietsmerkmalen (möglichst Flächenverschneidungen<br />

mit GIS),<br />

• vorgesehener Zeitpl<strong>an</strong> (für Bauphasen und <strong>die</strong> gepl<strong>an</strong>ten Untersuchungen im Rahmen der UVU und <strong>FFH</strong>-<br />

VU),<br />

• chemische und physikalische Auswirkungen und Veränderungen, <strong>die</strong> aus dem Bau, der Anlage, Betrieb,<br />

aus Störfällen oder dem Rückbau resultieren,<br />

• Ressourcenverbrauch, erzeugter zusätzlicher Verkehr, Rückbaukonzept<br />

• Sicherheitsvorkehrungen, Gutachten zu Schiffskollisionen<br />

• Beschreibung und Bewertung der kumulativen Auswirkungen (Bestimmung der Wirkungsarten und -pfade)<br />

2. Merkmale des Schutzgebietes<br />

• Auswertung der St<strong>an</strong>darddatenbögen und Karten (Anh<strong>an</strong>g III-Kriterien und weitere Bewertungen des Gebietes)<br />

• Auswertung <strong>von</strong> vorh<strong>an</strong>denen Forschungsergebnissen, Daten und Kartenmaterial (Sedimentaufnahmen,<br />

Fauna-Flora-Erfassungen und Auswertungen, IBA-Daten, hydrologische Daten etc.)<br />

• Literatur und Daten zu den betroffenen Arten oder Lebensraumtypen<br />

• Bewertung der Kohärenz (NATURA 2000-Netz)<br />

• Aktuelle Gefahren oder Störungen des Gebietes<br />

3. Prüfung der Möglichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />

Beispiele für Erheblichkeitsindikatoren (EU-KOMMISSION 2000):<br />

• Prozentualer Flächenverlust <strong>von</strong> Lebensräumen<br />

• Fragmentierung (Dauer, Ausmaß, Vergleich vorher-nachher)<br />

• Störung (Dauer, Abst<strong>an</strong>d zum Gebiet)<br />

• Best<strong>an</strong>dsverlust (Dichte vorher-nachher)<br />

• Veränderung der Habitat<strong>an</strong>sprüche (Dauer, Wiederherstellbarkeit)<br />

Für <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgebiet als G<strong>an</strong>zes:<br />

• Eingriffe in <strong>die</strong> Schlüsselbeziehungen, <strong>die</strong> charakteristisch für <strong>die</strong> Struktur des Gebietes sind<br />

• Eingriff in <strong>die</strong> Schlüsselbeziehungen, <strong>die</strong> charakteristisch für <strong>die</strong> Funktion des Gebietes sind<br />

Kasten 1: Informationsbefarf für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung<br />

Für <strong>die</strong> Beurteilung der Frage, ob Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, reichen<br />

häufig <strong>die</strong> Informationen aus, <strong>die</strong> bereits für <strong>die</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung zu erar-<br />

- 10 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

beiten sind. In den Fällen wo <strong>die</strong> Situation weniger eindeutig ist, sollte im Sinne der Vorsorge<br />

besser eine <strong>FFH</strong>-VP durchgeführt werden, statt den Untersuchungsaufw<strong>an</strong>d und den Detaillierungsgrad<br />

im Rahmen der Vorprüfung zu erhöhen und <strong>die</strong> Unterschiede zur eigentlichen<br />

<strong>FFH</strong>-VP zu verwischen (vgl. Tabelle 2).<br />

Tabelle 2: Unterschiede zwischen <strong>FFH</strong>-Vorprüfung und <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> (BERNOTAT 2003)<br />

<strong>FFH</strong>-Vorprüfung<br />

Ermittelt, ob prinzipiell (erhebliche) Beeinträchtigungen<br />

eines Gebiets auftreten könnten<br />

Erfolgt i.d.R. überschlägig <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d vorh<strong>an</strong>dener Unterlagen,<br />

allgemeingültiger Informationen bzw. akzeptierter<br />

Erfahrungswerte<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen müssen mit Sicherheit<br />

auszuschließen sein, sonst <strong>FFH</strong>-VP<br />

Vermeidungsmaßnahmen werden i.d.R. noch nicht<br />

berücksichtigt (da Wirksamkeit schwer feststellbar)<br />

<strong>FFH</strong>-VP<br />

Ermittelt, ob erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher<br />

Best<strong>an</strong>dteile eines Gebietsauftreten können<br />

Erfolgt i.d.R. <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d detaillierter Untersuchungen, <strong>die</strong><br />

auch Kartierungen u. differenzierte Aussagen zu Spezialfällen<br />

einschließen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen müssen mit großer<br />

Wahrscheinlichkeit auszuschließen sein, sonst ist das<br />

Projekt unzulässig<br />

Vermeidungsmaßnahmen werden differenziert ermittelt<br />

und gehen voll in <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP ein<br />

Die Ergebnisse der Vorprüfung sind in jedem Fall ausführlich zu protokollieren und zu dokumentieren.<br />

Insbesondere d<strong>an</strong>n, wenn m<strong>an</strong> zu dem Ergebnis gel<strong>an</strong>gen sollte, dass erhebliche<br />

Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebietes ausgeschlossen werden können und<br />

damit eine <strong>FFH</strong>-VP als nicht erforderlich <strong>an</strong>gesehen wird, sind <strong>die</strong> Gründe sorgfältig und<br />

nachvollziehbar darzulegen. Die EU-Kommission hat hierfür entsprechende Formblätter entwickelt<br />

(vgl. EU-KOMMISSION 2000).<br />

<strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen sind grundsätzlich geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen<br />

<strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten oder einzelnen Arten hervorzurufen, so dass eine<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchzuführen ist, wenn NATURA 2000-Gebiete im Wirkungsbereich<br />

einer gepl<strong>an</strong>ten Anlage liegen und Wirkungsbeziehungen zu den für <strong>die</strong><br />

Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen bestehen.<br />

Nach Festlegung der Abgrenzungen und der Erhaltungsziele der zu meldenden NATURA<br />

2000-Gebiete in der AWZ k<strong>an</strong>n ausgehend <strong>von</strong> den spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen<br />

Gebiete für jedes Gebiet spezifisch festgelegt werden, bis zu welcher Entfernung <strong>von</strong><br />

den Grenzen der Gebiete eine <strong>FFH</strong>-VP durchzuführen ist.<br />

- 11 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

4 Durchführung der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

4.1 Einführung<br />

In der eigentlichen <strong>FFH</strong>-VP ist zu klären, ob ein Projekt oder Pl<strong>an</strong> zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

eines in NATURA 2000-Gebietes „in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den<br />

Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n“ (§ 34 (2) BNatSchG).<br />

Die Durchführung des Verfahrens der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> ist Sache der zuständigen Behörde<br />

(EU-Kommission 2001), das heißt hier des BSH. Grundlage der Prüfung sind <strong>die</strong> Informationen<br />

verschiedener Beteiligter. Dazu gehören neben dem Antragsteller und dessen<br />

Gutachter insbesondere <strong>die</strong> Naturschutzbehörde der zuständigen Verwaltungsebene sowie<br />

<strong>die</strong> Naturschutzverbände. Genau wie bei der UVP muss der Antragsteller der zuständigen<br />

Behörde <strong>die</strong> für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> erforderlichen Informationen (in der Regel in<br />

Form einer <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong> als Ergebnis der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung)<br />

vorlegen (vgl. Tabelle 3). Auf der Grundlage <strong>die</strong>ser Informationen beteiligt <strong>die</strong> verfahrensführende<br />

Behörde d<strong>an</strong>n <strong>die</strong> weiteren Akteure.<br />

Tabelle 3: Erforderliche Informationen für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

Informationen zum Vorhaben:<br />

Informationen zu NATURA 2000:<br />

• Beschreibung des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s<br />

• Wirkfaktoren des Pl<strong>an</strong>s oder Projektes<br />

• Kumulativ wirkende Wirkfaktoren <strong>an</strong>derer Pläne<br />

oder Projekte<br />

• NATURA 2000-Gebiete im Einflussbereich des<br />

Vorhabens<br />

• Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck<br />

• Für <strong>die</strong> Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck maßgebliche<br />

Best<strong>an</strong>dteile<br />

• Auswirkungen des Pl<strong>an</strong>es oder Projektes auf <strong>die</strong><br />

Natura 2000 Gebiete<br />

In welcher Detaillierung <strong>die</strong> erforderlichen Informationen zu den vorgen<strong>an</strong>nten Bereichen zu<br />

erheben sind, ist sinnvoller Weise möglichst frühzeitig im Pl<strong>an</strong>ungsprozess festzulegen. Die<br />

zuständige Behörde sollte dazu den Untersuchungsrahmen mit den verschiedenen beteiligten<br />

Akteuren vorab in der Antragskonferenz oder zu einem gesonderten Termin besprechen.<br />

4.2 Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs<br />

Anders als bei der UVP ist <strong>die</strong> Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs in<br />

der <strong>FFH</strong>-VP kein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritt. Dennoch ist es im Sinne<br />

einer zügigen Verfahrensabwicklung dringend zu empfehlen, sich frühzeitig mit den beteiligten<br />

Akteuren darüber zu verständigen, welche Informationen wie detailliert erforderlich sind<br />

(vgl. Kasten 2). Gleichzeitig k<strong>an</strong>n im Rahmen <strong>die</strong>ses Termins geklärt werden, welche Infor-<br />

- 12 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

mationen zu den einzelnen Bereichen bereits vorliegen und vor allem, wie und <strong>von</strong> wem <strong>die</strong><br />

fehlenden Informationen zu erarbeiten sind.<br />

Neben der verfahrensführenden Behörde und dem Vorhabensträger mit seinem für <strong>die</strong> Erarbeitung<br />

der <strong>FFH</strong>-VU ver<strong>an</strong>twortlichen Fachgutachter, sollten auf jeden Fall <strong>die</strong> zuständige<br />

Naturschutzbehörde und möglichst auch bereits <strong>die</strong> Naturschutzverbände <strong>an</strong> dem Termin<br />

teilnehmen. Bei UVP-pflichtigen Projekten oder Plänen ist es zweckmäßig, <strong>die</strong> Besprechung<br />

des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP in <strong>die</strong> nach UVPG vorgeschriebene Besprechung<br />

des vorläufigen Untersuchungsrahmens zu integrieren. Auf <strong>die</strong>se Weise wird eine<br />

enge Verknüpfung der erforderlichen Untersuchungen gefördert und Doppelarbeit vermieden.<br />

Als Vorlage zur Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs ist es sinnvoll, das Vorhaben bereits<br />

so weit zu konkretisieren ( Aufgabe des Vorhabensträgers) und <strong>die</strong> vorliegenden Informationen<br />

zu den betroffenen NATURA 2000-Gebiete so aufzubereiten ( Aufgabe der<br />

Naturschutzbehörde und des Gutachters), dass <strong>die</strong> möglichen Konfliktbereiche bereits identifiziert<br />

werden können. So können <strong>die</strong> notwendigen Untersuchungen g<strong>an</strong>z gezielt auf <strong>die</strong> Aufklärung<br />

der entscheidungsrelev<strong>an</strong>ten Sachverhalte ausgerichtet werden.<br />

- 13 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Fragen für <strong>die</strong> Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs beim Scoping-Termin bzw.<br />

der Antragskonferenz<br />

Zum Vorhaben:<br />

• Gibt es mehrere technische Vari<strong>an</strong>ten, Aufstellungskonzepte, Baumethoden für das Vorhaben mit jeweils<br />

unterschiedlichen Auswirkungen auf <strong>die</strong> marine Natur und Umwelt?<br />

• Welche Projektteile und Projektvari<strong>an</strong>ten sind in <strong>die</strong> Untersuchungen einzubeziehen? (Diese Frage ist auch<br />

im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der UVP zu be<strong>an</strong>tworten.)<br />

• Welche Wirkfaktoren des Projektes sind zu berücksichtigen (auch UVP-relev<strong>an</strong>t)?<br />

• Sind Projekte bek<strong>an</strong>nt <strong>von</strong> denen kumulative Wirkungen auf <strong>die</strong> betreffenden Gebiete ausgehen (vgl. SIE-<br />

DENTOP 2001)?<br />

Zu NATURA 2000:<br />

• Welche NATURA 2000-Gebiete in bis zu welcher Entfernung sind voraussichtlich betroffen und zu untersuchen<br />

(vgl. WEIHRICH 1999)?<br />

Abfrage vorliegender Informationen:<br />

• Welche Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke sind für <strong>die</strong> Gebiete bereits ben<strong>an</strong>nt?<br />

• Was sind <strong>die</strong> bek<strong>an</strong>nten für <strong>die</strong> Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile der zu untersuchenden<br />

Gebiete?<br />

• Wie sind <strong>die</strong> günstigen Erhaltungszustände definiert?<br />

Festlegung erforderlicher Untersuchungen:<br />

• Welche Artengruppen sind zu erfassen?<br />

• Welche Erfassungsmethoden sind zu verwenden (Art, Frequenz, Dauer etc. der Untersuchungen)?<br />

Zur Wirkungsprognose und -bewertung:<br />

• Wie ist <strong>die</strong> Wirkungsprognose durchzuführen?<br />

• Wie soll <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen vorbereitet werden?<br />

Dokumentation der Ergebnisse:<br />

• Welche Textlichen Darstellungen in welcher Form (Tabellen, Diagramme, Fließtext)ß<br />

• Welche Karten in welchem Maßstab?<br />

Wenn abzusehen ist, dass erhebliche Beeinträchtigungen <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten auftreten<br />

und der Vorhabensträger beabsichtigt eine ausnahmsweise Genehmigung zu be<strong>an</strong>tragen, ist es<br />

sinnvoll bereits in <strong>die</strong>sem Gespräch auch <strong>die</strong> Vorhabensalternativen festzulegen, deren Prüfung im<br />

Ausnahmeverfahren nachzuweisen ist.<br />

Kasten 2: Fragen für <strong>die</strong> Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs beim Scoping-Termin bzw. der Antragskonferenz<br />

Die Untersuchungen können sich bei sehr großen Schutzgebieten auf Teilräume (Wirkräume)<br />

beschränken. Der Untersuchungsumf<strong>an</strong>g der <strong>FFH</strong>-VU wird <strong>von</strong> der Behörde auf der<br />

Grundlage der Informationen aus der Besprechung und in Abstimmung mit der zuständigen<br />

Naturschutzbehörde abschließend festgelegt und dem Vorhabensträger mitgeteilt.<br />

Nach bek<strong>an</strong>nt werden der Erhaltungsziele und der für sie maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der in<br />

der AWZ gemeldeten NATURA 2000-Gebiete sollte ausgehend <strong>von</strong> den spezifischen Empfindlichkeiten<br />

der einzelnen Gebiete für jedes Gebiet einzeln festgelegt werden, welche Aspekte<br />

im Falle einer <strong>FFH</strong>-VP <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA besonders zu untersuchen wären<br />

- 14 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

4.3 Erstellung der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />

4.3.1 Einführung<br />

Die <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong> (<strong>FFH</strong>-VS) bildet als Ergebnis der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

(<strong>FFH</strong>-VU) den fachlichen Kern des Verfahrens der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>.<br />

Die <strong>FFH</strong>-VS liefert damit <strong>die</strong> wesentlichen Fachinformationen für <strong>die</strong> im Rahmen der<br />

<strong>FFH</strong>-VP zu treffenden Entscheidungen. Ver<strong>an</strong>twortlich für <strong>die</strong> Erarbeitung der <strong>FFH</strong>-VS ist der<br />

Vorhabensträger, der dazu in der Regel einen Gutachter beauftragen wird. Je nach erforderlichen<br />

Einzeluntersuchungen zu spezifischen Arten oder Artengruppen werden weitere<br />

Fachgutachter hinzugezogen.<br />

Genau wie in der UVS und im Eingriffsgutachten ist auch in der <strong>FFH</strong>-VU den Auswirkungen<br />

des Pl<strong>an</strong>s oder Projektes entsprechend dem Grundmodell <strong>von</strong> „Ursache-Wirkung-<br />

Betroffener-Beeinträchtigung“ nachzugehen (vgl. Abbildung 3).<br />

vorhabensbedingte<br />

Wirkfaktoren<br />

mit spezifischen<br />

Wirkgrößen<br />

treffen<br />

auf<br />

art-/lebensraumspezifische<br />

Empfindlichkeiten<br />

gegenüber<br />

<strong>die</strong>sen Wirkfaktoren<br />

führen<br />

zu<br />

Auswirkungen<br />

bestimmter Intensität<br />

Abbildung 3: Grundprinzip der im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU zu untersuchenden Wirkbeziehungen<br />

(BERNOTAT 2003)<br />

Die im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU zu untersuchenden Beeinträchtigungen ergeben sich als negative<br />

Veränderungen grundsätzlich aus den vom Projekt oder Pl<strong>an</strong> ausgehenden Wirkfaktoren<br />

und ihren direkten sowie indirekten Auswirkungen auf <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den<br />

Schutzzweck eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile. Um <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Entscheidung<br />

über <strong>die</strong> Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Vorhabens relev<strong>an</strong>te Grundmuster<br />

der Wirkungsbeziehungen zwischen Vorhaben und betroffenen NATURA 2000-Gebiet<br />

aufzuklären, muss <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VU<br />

1. Das Vorhaben und seine Wirkfaktoren erfassen;<br />

2. Die für <strong>die</strong> Erhaltungsziele der betroffenen Gebiete maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />

identifizieren und ihre spezifischen Empfindlichkeiten <strong>an</strong>alysieren;<br />

3. Die Auswirkungen im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen prognostizieren und<br />

bewerten.<br />

Folgende Mustergliederung sollte als Orientierung für <strong>die</strong> Inhalte und den Aufbau der <strong>FFH</strong>-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung her<strong>an</strong>gezogen werden (vgl. Kasten 3).<br />

- 15 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Mustergliederung <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

0 Erläuterung der Methodik<br />

1 Das Vorhaben<br />

1.1 Beschreibung des Vorhabens:<br />

- Pl<strong>an</strong>ungsst<strong>an</strong>d<br />

- Art und Aufstellung der einzelnen Anlagen und Umf<strong>an</strong>g des gesamten Vorhabens<br />

- Art und Ausführung der Anlagenteile und Neben<strong>an</strong>lagen<br />

- Lage des Vorhabens<br />

- ggf. <strong>die</strong> zu untersuchenden Vari<strong>an</strong>ten<br />

1.2 Begründung des Vorhabens (im Hinblick auf ggf. erforderliche Prüfung, ob zwingende Gründe des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen<br />

1.3 Darlegung der Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

- Art<br />

- Intensität<br />

- Reichweite der Auswirkungen (v.a. im Verhältnis zu den Schutzgebieten)<br />

1.4 Darlegung der ggf. gepl<strong>an</strong>ten Alternativen und deren Wirkfaktoren<br />

1.5 Andere Pläne oder Projekte, <strong>die</strong> kumulativ wirken<br />

2 Das europäische Schutzgebiet bzw. das Schutzgebietssystem<br />

2.1 Allgemeine Beschreibung des bzw. der betroffenen gemeldeten <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete<br />

- Lage, Abgrenzung<br />

- Lebensraumtypen, Strukturen, vorkommende Arten, welche da<strong>von</strong> liegen im Einwirkungsbereich<br />

des Vorhabens<br />

2.2 Darlegung der Erhaltungsziele der Gebiete<br />

- Auswertung der Angaben in den St<strong>an</strong>darddatenbögen; ersatzweise Her<strong>an</strong>ziehung des<br />

Schutzzweckes, so weit er sich auf <strong>die</strong> Schutzgüter gem. <strong>FFH</strong>- bzw. V-RL erstreckt<br />

2.4 Darstellung bzw. Ermittlung der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />

- Darstellung und Beschreibung der natürlichen Lebensräume <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

mit ihren Lebensgemeinschaften, relev<strong>an</strong>ten St<strong>an</strong>dortfaktoren und funktionalen<br />

Beziehungen<br />

- Darstellung und Beschreibung der vorkommenden Arten <strong>von</strong> gemeinschaftlichem Interesse<br />

(<strong>FFH</strong>-RL und VRL) und ihrer Lebensräume im Hinblick auf relev<strong>an</strong>te St<strong>an</strong>dortfaktoren und<br />

funktionale Beziehungen; Unterscheidung nach prioritären und nicht prioritären Arten<br />

- Beschreibung der abiotischen Faktoren, <strong>die</strong> als maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile in den Erhal-<br />

tungszielen für das Schutzgebiet entsprechende <strong>Anforderungen</strong> formuliert sind<br />

- vorh<strong>an</strong>dene Nutzungen und Beeinträchtigungen<br />

2.5 Darstellung der Bedeutung der Gebiete bzw. Vorkommen (Signifik<strong>an</strong>z => St<strong>an</strong>darddatenbögen)<br />

- Bedeutung der Vorkommen der relev<strong>an</strong>ten Arten und Lebensräume im Schutzgebiet im regionalen<br />

und überregionalen Kontext<br />

- wenn bereits möglich, Stellung im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000<br />

2.6 Darstellung und Bewertung der vorhabensbezogenen Empfindlichkeit des Gebietes (St<strong>an</strong>darddatenbögen)<br />

- 16 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

3 Beeinträchtigungen des Schutzgebietes durch das Vorhaben<br />

3.1 Feststellung der Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Best<strong>an</strong>dteilen unter Berücksichtigung der kumulativen Wirkungen mit <strong>an</strong>deren Plänen oder Projekte<br />

3.2 Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen<br />

3.3 Pl<strong>an</strong>optimierung: Einbeziehung <strong>von</strong> Vermeidungsmaßnahmen in <strong>die</strong> Antragsvari<strong>an</strong>te<br />

3.4 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes<br />

4 ggf. Gesamtvergleich der Alternativen und Begründung der Trassenauswahl im Hinblick<br />

auf das europäische Schutzgebietssystem, wenn erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt<br />

wurden<br />

5 Votum des Gutachters zur Verträglichkeit<br />

Kartographische Darstellung:<br />

Lage des Vorhabens zum Schutzgebiet<br />

Darstellung der LRT oder gesichteten Schweinswale, Seetaucher etc.<br />

Lage weiterer evt. kumulativ wirkender Projekte<br />

(nach: Eisenbahn-Bundesamt 2002, FROELICH & SPORBECK 2002, verändert)<br />

Kasten 3: Mustergliederung <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

Da sich <strong>die</strong> Methodik <strong>von</strong> UVU und <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung zum großen Teil überlagert,<br />

sollten <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dsaufnahmen in den im Scoping-Termin festgelegten Untersuchungs-<br />

und Referenzgebieten aus Effizienzgründen auch zusammen durchgeführt werden.<br />

Dabei sollten <strong>die</strong> Voruntersuchungen, wenn abzusehen ist, dass auch eine Prüfung gem.<br />

<strong>FFH</strong>-Richtlinie durchzuführen ist, besonders <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Arten und Lebensraumtypen bzw. <strong>die</strong><br />

Vogelarten gem. der Vogelschutz-Richtlinie ermitteln 6 . Auch <strong>die</strong> Ergebnisse der Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z<br />

der UVU sind für <strong>die</strong> Beeinträchtigungsprognose innerhalb der <strong>FFH</strong>-VU <strong>von</strong><br />

Bedeutung. So können sich durch Veränderung der UVU-Schutzgüter Boden oder Wasser<br />

<strong>die</strong> Habitate oder Strukturen für <strong>FFH</strong>-Arten oder Lebensraumtypen erheblich verändern.<br />

4.3.2 Beschreibung des Vorhabens und Erfassung der Intensität und Reichweite seiner<br />

Wirkfaktoren<br />

Beschreibung des Vorhabens<br />

Entsprechend dem festgelegten Untersuchungsrahmen muss der Gutachter <strong>die</strong> einzelnen<br />

Vorhabensbest<strong>an</strong>dteile bzw. Einzelaktivitäten des Projektes beschreiben und <strong>die</strong> daraus<br />

resultierenden Wirkfaktoren detailliert darstellen. Die Vorhabensbeschreibung sollte einen<br />

solchen Detaillierungsgrad aufweisen, dass damit verbundene Wirkfaktoren bzw. Wirkungen<br />

abgeleitet und möglicherweise auch schon qu<strong>an</strong>tifiziert werden können. Um Doppelarbeit<br />

mit der Erstellung der <strong>FFH</strong>-VU zu vermeiden, k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Vorhabensbeschreibung gemein-<br />

6<br />

So sollten z.B. in einem <strong>FFH</strong>-Gebiet in dem <strong>die</strong> Lebensraumtypen Riffe und/oder S<strong>an</strong>dbänke vorkommen, im<br />

Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU kartografisch <strong>die</strong> Flächen dargestellt werden, <strong>die</strong> innerhalb des Wirkraumes des gepl<strong>an</strong>ten<br />

WKA-Vorhabens liegen. Nur auf <strong>die</strong>se Weise ist eine tr<strong>an</strong>sparente und nachvollziehbare Bewertung der<br />

Erheblichkeit der Beeinträchtigung möglich.<br />

- 17 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

sam mit der UVU abgearbeitet werden. Sie sollte jedoch auch in der <strong>FFH</strong>-VU dokumentiert<br />

sein, damit eine eigenständige Prüf- und Lesbarkeit möglich ist.<br />

Begründung des Vorhabens<br />

Die Projektbegründung ist im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VP besonders d<strong>an</strong>n <strong>von</strong> großer Bedeutung,<br />

wenn aufgrund einer festgestellten Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen<br />

der betroffenen NATURA 2000-Gebiete ein Projektgenehmigung im Wege des Ausnahmeverfahrens<br />

<strong>an</strong>gestrebt wird. In <strong>die</strong>sem Fall sollte <strong>die</strong> Begründung hier bereits so dargestellt<br />

werden, dass sie d<strong>an</strong>n mit den rechtlich vorgegebenen Ausnahmetatbeständen abgeglichen<br />

werden k<strong>an</strong>n. Da jedoch bei einer Genehmigung <strong>von</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen nach<br />

SeeAnlV kein Ausnahmeverfahren nach § 34 (3) BNatSchG möglich ist, k<strong>an</strong>n im Rahmen<br />

der <strong>FFH</strong>-VU auf eine detaillierte Projektbegründung verzichtet werden.<br />

Darlegung der Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

Neben der Art der einzelnen Wirkfaktoren sind insbesondere ihre räumlichen Reichweiten,<br />

ihre Intensitäten sowie <strong>die</strong> Zeitdauer des Auftretens zu erfassen (vgl. Wirkfaktorenkatalog im<br />

UVP-Leitfaden). Dabei sollte besonderes Augenmerk auf <strong>die</strong>jenigen Wirkfaktoren gelegt<br />

werden, <strong>die</strong> aufgrund der spezifischen Empfindlichkeiten der betroffenen NATURA 2000-<br />

Gebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.<br />

Darlegung der Alternativen und deren Wirkfaktoren<br />

Wenn erhebliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich sind und eine Genehmigung des Vorhabens<br />

im Zuge des Ausnahmeverfahrens <strong>an</strong>gestrebt wird, sollten zur Verfahrensbeschleunigung<br />

bei der Erfassung des Vorhabens und der Wirkfaktoren bereits frühzeitig <strong>die</strong><br />

zumutbare Alternativen mit berücksichtigt werden. Es ist zu bedenken, dass für eine ausnahmsweise<br />

Genehmigung der Nachweis erbracht werden muss, dass kein St<strong>an</strong>dort für <strong>die</strong><br />

Windenergie<strong>an</strong>lage in Frage kommt, der zu geringeren Beeinträchtigungen <strong>von</strong> NATU-<br />

RA 2000 – Gebieten führen würde. Da jedoch bei einer Genehmigung <strong>von</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />

nach SeeAnlV kein Ausnahmeverfahren möglich ist, k<strong>an</strong>n im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU auf<br />

den Nachweis der <strong>FFH</strong>-verträglichsten Alternative verzichtet werden.<br />

Andere Pläne oder Projekte, <strong>die</strong> kumulativ wirken<br />

Aus der Verpflichtung des Art. 6 Abs. 3 <strong>FFH</strong>-RL <strong>die</strong> Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />

<strong>von</strong> NATURA 2000 - Gebieten durch Vorhaben auch im Zusammenwirken mit <strong>an</strong>deren<br />

Plänen und Projekten zu bewerten, ergibt sich für <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dserfassung und für <strong>die</strong> Bewertung<br />

der Beeinträchtigungen im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU <strong>die</strong> Verpflichtung, neben dem zur<br />

Prüfung <strong>an</strong>stehenden Windpark auch alle Projekte oder Pläne zu ermitteln, <strong>die</strong> mit dem Vorhaben<br />

kumulativ zusammenwirken könnten. Dieses können sein:<br />

• Projekte und Pläne, <strong>die</strong> bereits abgeschlossen sind<br />

• bereits genehmigte, aber noch nicht realisierte Pläne und Projekte<br />

- 18 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

• in Pl<strong>an</strong>ung befindliche Pläne oder Projekte mit bereits erkennbarer pl<strong>an</strong>erischer Verfestigung<br />

(vgl. BAUMANN ET AL. 1999, EU-KOMMISSION 2000, SIEDENTOP 2001).<br />

Nach GELLERMANN (1996) ist ein Pl<strong>an</strong> oder Vorhaben d<strong>an</strong>n konkret genug, um berücksichtigt<br />

zu werden, wenn das Stadium der Einleitung des öffentlichen Zulassungsverfahrens erreicht<br />

wird.<br />

Neben <strong>an</strong>deren bestehenden oder gepl<strong>an</strong>ten Windparks, sind insbesondere auch Kies- und<br />

S<strong>an</strong>dentnahmen, Gas- oder Ölförderungen, Kabelverbindungen <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d, ggf. weitere Pipelines,<br />

Kabel und Aquakulturen zu berücksichtigen.<br />

Die Betrachtungsperspektive ist in der <strong>FFH</strong>-VP damit umgekehrt zur UVP oder der Eingriffsregelung.<br />

Das Wirkungsgefüge wird hier nicht ausgehend <strong>von</strong> Pl<strong>an</strong> oder Vorhaben betrachtet.<br />

In der <strong>FFH</strong>-VP müssen vielmehr ausgehend vom NATURA 2000-Gebiet <strong>die</strong> aus unterschiedlichen<br />

Quellen (<strong>an</strong>dere Projekte oder Pläne) einwirkenden Wirkfaktoren erfasst und im<br />

Hinblick auf ihre gleichzeitige Einwirkung auf das Gebiet <strong>an</strong>alysiert werden. Hierzu ist zunächst<br />

festzulegen, welche <strong>an</strong>deren Pläne und Projekte in <strong>die</strong> Analyse einzubeziehenden<br />

sind. Sofern <strong>die</strong>se Entscheidung nicht schon bei der Besprechung des Untersuchungsrahmens<br />

getroffen wurde, sind Informationen hierzu bei den Pl<strong>an</strong>ungsbehörden der Küstenländer<br />

und des Bundes (insbesondere dem BSH) abzufragen. Die Festlegung der in <strong>die</strong> Untersuchung<br />

der kumulativen Wirkungen einzubeziehenden Projekte und Pläne sollte in enger<br />

Abstimmung mit dem BSH und dem BfN erfolgen. Genau wie zu dem be<strong>an</strong>tragten Projekt<br />

sind auch zu den kumulativ wirkenden Projekten oder Plänen <strong>die</strong> aus Sicht der spezifischen<br />

Empfindlichkeiten der NATURA 2000-Gebiete relev<strong>an</strong>ten Wirkfaktoren zu erfassen.<br />

4.3.3 Analyse der betroffenen NATURA 2000-Gebiete und ihrer spezifischen Empfindlichkeiten<br />

Allgemeine Beschreibung des oder der betroffenen NATURA 2000-Gebiete<br />

Neben der naturräumlichen Lage und der Abgrenzung der möglicherweise betroffenen NA-<br />

TURA 2000 - Gebiete, sollten in der allgemeinen Beschreibung der Gebiete insbesondere<br />

<strong>die</strong> vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der <strong>FFH</strong>-RL bzw. <strong>die</strong><br />

vorkommenden Vogelarten nach Anh<strong>an</strong>g I der VRL aufgeführt und ihre Verbreitung innerhalb<br />

der Gebiete in einer Karte dargestellt werden.<br />

Darlegung der Erhaltungsziele der Gebiete<br />

Als zentraler Bewertungsmaßstab für <strong>die</strong> Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung<br />

und damit der Verträglichkeit des Windparkprojektes kommt den Erhaltungszielen der NA-<br />

TURA 2000 - Gebiete zentrale Bedeutung zu. Allgemein beschreiben <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />

den für ein Gebiet <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet<br />

festzulegenden <strong>an</strong>gestrebten Zust<strong>an</strong>d (Zielzust<strong>an</strong>d), der für <strong>die</strong> nachhaltige Sicherung<br />

der Lebensräume und Arten nach Anh<strong>an</strong>g I und II <strong>FFH</strong>-RL sowie Anh<strong>an</strong>g I VRL erforderlich<br />

ist (LOUIS, ENGELKE 2000). Die Formulierung der Erhaltungsziele der Gebiete in der AWZ ist<br />

- 19 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Aufgabe des BfN. Die Festlegung der Erhaltungsziele ist Gegenst<strong>an</strong>d des Ausweisungsverfahrens<br />

und nicht der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> (AG EINGRIFFSREGELUNG 1998). Da konkrete<br />

Erhaltungs- und Entwicklungsziele häufig erst im Rahmen der M<strong>an</strong>agementpläne bzw.<br />

Schutzgebietsverordnungen für <strong>die</strong> nationalen Schutzgebiete formuliert werden, können vorläufige<br />

Schutzziele vom Gutachter entwickelt werden. Diese müssen d<strong>an</strong>n mit dem BfN als<br />

zuständiger Naturschutzbehörde abgestimmt werden, um eine einheitliche H<strong>an</strong>dhabung sicherzustellen<br />

und Widersprüche zu dem in der künftigen Schutzerklärung zu bestimmenden<br />

Schutzzweck zu vermeiden.<br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Formulierung <strong>von</strong> Erhaltungszielen<br />

Unabhängig da<strong>von</strong>, wie <strong>die</strong> Erhaltungsziele im Detail formuliert sind, umfassen sie nach § 10<br />

(1) Nr. 9 BNatSchG) im Kern <strong>die</strong> Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>ds<br />

a) Der im Anh<strong>an</strong>g I der <strong>FFH</strong>-RL aufgeführten natürlichen Lebensräume und der im Anh<strong>an</strong>g II<br />

<strong>die</strong>ser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten, <strong>die</strong> in einem Gebiet <strong>von</strong> gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung vorkommen;<br />

b) Der im Anh<strong>an</strong>g I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten<br />

und Zugvögel sowie ihrer Lebensräume, <strong>die</strong> in einem Europäischen Vogelschutzgebiet<br />

vorkommen.<br />

Der aktuelle Erhaltungszust<strong>an</strong>d jedes einzelnen Lebensraumtyps und der einzelnen Populationen<br />

jeder Art eines Gebietes ist im St<strong>an</strong>dard-Datenbogen bereits nach den Kategorien<br />

`A = hervorragend‘, `B = gut‘ oder `C =durchschnittlich oder beschränkt‘ vorbewertet.<br />

Nach Art. 1e und i <strong>FFH</strong>-RL sind <strong>die</strong> Voraussetzungen für einen günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />

eines natürlichen Lebensraumes und einer Art d<strong>an</strong>n gegeben, wenn<br />

• „sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie <strong>die</strong> Flächen, <strong>die</strong> er in <strong>die</strong>sem Gebiet einnimmt,<br />

beständig sind oder sich ausdehnen; und<br />

• <strong>die</strong> für seinen l<strong>an</strong>gfristigen Fortbest<strong>an</strong>d notwendige Struktur und spezifische Funktionen<br />

bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden; und<br />

• der Erhaltungszust<strong>an</strong>d der für ihn charakteristischen Arten günstig ist.‘<br />

Bei einer Art ist ein günstiger Erhaltungszust<strong>an</strong>d d<strong>an</strong>n vorh<strong>an</strong>den, wenn:<br />

• „aufgrund der Daten über <strong>die</strong> Populationsdynamik der Art <strong>an</strong>zunehmen ist, dass <strong>die</strong>se<br />

Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie <strong>an</strong>gehört, bildet<br />

und l<strong>an</strong>gfristig weiterhin bleiben wird; und<br />

• das natürliche Verbreitungsgebiet <strong>die</strong>ser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit<br />

vermutlich abnehmen wird; und<br />

• ein genügend großer Lebensraum vorh<strong>an</strong>den ist und wahrscheinlich weiterhin vorh<strong>an</strong>den<br />

sein wird, um l<strong>an</strong>gfristig ein Überleben der Populationen <strong>die</strong>ser Art zu sichern.“<br />

- 20 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Die bloße Benennung des günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des als Erhaltungsziel eines Gebietes<br />

genügt als Maßstab für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP jedoch häufig nicht. Vielmehr müssen auch <strong>die</strong> Bedingungen<br />

formuliert werden, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />

<strong>die</strong>ser Lebensräume und Arten erforderlich sind (vgl. BREUER 2000). Neben<br />

dem aktuellen Best<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n das Erhaltungsziel auch das Entwicklungspotenzial des<br />

Gebiets berücksichtigen und eine <strong>an</strong>zustrebende positive Entwicklung als Soll-Zust<strong>an</strong>d des<br />

Gebiets formulieren (GELLERMANN 2001, Louis, ENGELKE 2000).<br />

Als Ausg<strong>an</strong>gsbasis für eine konkrete Formulierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist<br />

es wichtig, den günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d der <strong>FFH</strong>-Arten und -Lebensraumtypen für das<br />

jeweilige <strong>FFH</strong>-Gebiet zu definieren und dessen charakteristische Arten bzw. maßgeblichen<br />

Best<strong>an</strong>dteile zu erfassen. Dies ist im Falle einiger <strong>FFH</strong>-Gebiete und <strong>FFH</strong>-Arten schwierig,<br />

aber je konkreter und gebietsspezifischer <strong>die</strong> Erhaltungs- und Entwicklungsziele vom BfN<br />

formuliert werden, desto eher gel<strong>an</strong>gt m<strong>an</strong> zu möglichen Schwellen der Erheblichkeit.<br />

Die Erhaltungsziele sollten grundsätzlich so konkret formuliert sein, dass differenzierte Aussagen<br />

über <strong>die</strong> Erheblichkeit möglicher Beeinträchtigungen der einzelnen Lebensräume bzw.<br />

Arten getroffen werden können (AG <strong>FFH</strong>-VP 1999, EISENBAHN-BUNDESAMT 2002) und der<br />

großen Auslegungsspielraum bei der Bewertung der Erheblichkeit vermindert werden k<strong>an</strong>n.<br />

Die Zielformulierungen sollten <strong>von</strong> allgemeinen Zielen auf spezifische Ziele heruntergebrochen<br />

werden. Bei der Formulierung der Ziele sollten auch <strong>die</strong> Funktionen, <strong>die</strong> das <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiet erfüllt (z.B. S<strong>an</strong>dbänke als Nahrungsinseln in tieferen Gewässern), berücksichtigt<br />

werden. Die Ziele sollen sich nicht nur auf <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Arten und Lebensraumtypen, sondern<br />

auch <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Lebensraumtypen charakteristischen Arten sowie auf <strong>die</strong> abiotischen maßgeblichen<br />

Best<strong>an</strong>dteile beziehen. Damit ergibt sich eine gewisse Grundstruktur der Formulierung<br />

<strong>von</strong> Erhaltungszielen für <strong>FFH</strong>-Gebiete in der AWZ (vgl. Tabelle 4).<br />

- 21 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Tabelle 4: Struktur der Formulierung <strong>von</strong> Erhaltungszielen<br />

Allgemeines Erhaltungsziel<br />

Maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile<br />

Günstiger Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />

LRT-/artbezogen<br />

und gebietsbezogen<br />

Erforderliche Voraussetzung<br />

natürlich Nutzungsbezogen<br />

Riffe<br />

Charakt. Art 1<br />

Sicherung (und Entwicklung)<br />

eines günstigen<br />

Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />

der im <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiet vorkommenden<br />

LRT, ihrer charakteristischen<br />

Arten sowie<br />

der im Gebiet vorkommenden<br />

Arten<br />

nach Anh<strong>an</strong>g II der<br />

<strong>FFH</strong>-RL. Insbesondere<br />

soll ....<br />

Charakt. Art 2<br />

Charakt. Art 3<br />

:<br />

S<strong>an</strong>dbänke<br />

Charakt. Art 1<br />

Charakt. Art 2<br />

Charakt. Art 3<br />

:<br />

Schweinswal<br />

Robbe<br />

Seehund<br />

Finte<br />

:<br />

:<br />

Sollte es erforderlich sein, <strong>die</strong> Erhaltungsziele im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VP entsprechend zu<br />

konkretisieren, k<strong>an</strong>n auf verschiedene Informationen zurückgegriffen werden:<br />

• Auswertung aller bei der Naturschutzbehörde verfügbaren Daten, insbesondere der<br />

St<strong>an</strong>dard-Datenbögen und der Gebietsbeschreibungen, <strong>die</strong> zur Gebietsmeldung erarbeitet<br />

wurden<br />

- 22 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

• Eigene Ermittlung fehlender Daten der St<strong>an</strong>dard-Datenbögen<br />

• Auswertung weiterer Unterlagen, z.B. wissenschaftliche Kartierungen im Rahmen der<br />

ökologischen Begleitforschung.<br />

Um <strong>die</strong> Nachvollziehbarkeit der Erhebungen zu gewährleisten, sollte dokumentiert werden,<br />

welche Stellen zur Informationsrecherche konsultiert wurden und welche Quellen bzw. Pläne<br />

ausgewertet wurden.<br />

Beispiel: Generelle Erhaltungsziele für <strong>die</strong> Lebensraumtypen Riff und S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k<br />

Hinsichtlich der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des ist das Ziel für <strong>die</strong><br />

Lebensraumtypen <strong>die</strong> Entwicklung der aktuellen Biozönosen. Die Gemeinschaften sollten<br />

sich insbesondere in Abhängigkeit vom St<strong>an</strong>dort wieder vermehrt aus l<strong>an</strong>glebigen Benthos<br />

Arten zusammensetzen. Ein weiteres Merkmal für einen günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d ist <strong>die</strong><br />

Tiefenverbreitung der Großalgengemeinschaften.<br />

Die Formulierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele sollte nicht nur gebietsspezifisch<br />

erfolgen, sondern k<strong>an</strong>n auch differenziert auf einzelne Lebensräume innerhalb der <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiete eingehen, z.B. ein Riff abgrenzen, in dem kein oder nur ein festgelegter, geringer<br />

Flächenverlust akzeptabel ist. Die Datengrundlagen für solche Zonierungen sind derzeit<br />

schlecht. Es ist aber möglich, den Gutachter der <strong>FFH</strong>-VU damit zu beauftragen, <strong>die</strong> exakten<br />

Abgrenzungen <strong>von</strong> Riffstrukturen zumindest im Wirkraum des Vorhabens zu ermitteln. Dazu<br />

müsste das BfN <strong>die</strong> Methodik der Erfassung und <strong>die</strong> gebietsspezifischen Kriterien für <strong>die</strong><br />

Abgrenzung einer typischen Riffausprägung beibringen, z.B. <strong>die</strong> typische Packungsdichte<br />

<strong>von</strong> Steinen im jeweiligen <strong>FFH</strong>-Gebiet benennen.<br />

Lebensraumtyp Riffe (1170)<br />

Der günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d ist über <strong>die</strong> typischen Lebensgemeinschaften in Ost- und<br />

Nordsee zu ermitteln. Als Indikatorarten bzw. charakteristische Arten für einen günstigen<br />

Erhaltungszust<strong>an</strong>d können <strong>die</strong> tote M<strong>an</strong>nsh<strong>an</strong>d (Alcyonium) und der große essbare Seeigel<br />

(Echinus) her<strong>an</strong>gezogen werden. M<strong>an</strong>che Seescheiden sind empfindlich gegenüber Trübungsfahnen<br />

und können <strong>die</strong>sbezüglich ggf. als Indikatorarten <strong>die</strong>nen. Hinsichtlich eines<br />

Entwicklungs-/Wiederherstellungsziels für biogene Riffe (z.B. Miesmuschel- oder Austernbänke)<br />

sind alle Reststrukturen, <strong>die</strong> eventuell noch in den <strong>FFH</strong>-Gebieten gefunden werden,<br />

unbedingt zu erhalten. Daraus ergibt sich als allgemeines Erhaltungsziel:<br />

Sicherung und/oder Entwicklung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des des Riffs und Entwicklung<br />

seiner charakteristischen Arten in seiner derzeitigen räumlichen Ausdehnung.<br />

- 23 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen:<br />

a) Strukturelle, morphologische Aspekte<br />

Leitfrage: Welche abiotischen Bedingungen sollten wie erfüllt sein?<br />

Beispiele für Zielaussagen:<br />

- Erhalt der dichten, flächenhaften Block- und Steinbedeckung<br />

- Erhalt der bis über <strong>die</strong> Meeresbodenoberfläche hinausragen Auftragungen aus Geschiebe<br />

b) Charakteristische Arten<br />

Leitfrage: Welche Arten sollen in welcher Anzahl/Dichte, Altersstruktur und räumlichen Verteilung<br />

vorkommen (vgl. Tabelle 5)?<br />

Die Klärung <strong>die</strong>ser Frage ist generell schwierig, da <strong>die</strong> Zusammensetzung <strong>an</strong>thropogen nicht<br />

beeinflusster Gemeinschaften nicht mehr bek<strong>an</strong>nt ist. Deshalb sind feste Abund<strong>an</strong>z und Alterszahlen<br />

kaum sinnvoll. Vielmehr müsste ein Trend zum Ausweisungszeitpunkt beschrieben<br />

werden.<br />

Tabelle 5: Darstellung der Zielaussagen zu charakteristischen Arten<br />

charakteristische Arten Anzahl/Dichte Altersstruktur Räumliche Verteilung<br />

Benthos: ...<br />

...<br />

...<br />

Fische: ...<br />

...<br />

...<br />

Vögel: ...<br />

...<br />

...<br />

Algen: ...<br />

...<br />

..<br />

c) Funktion des Lebensraums für <strong>die</strong> charakteristischen Arten und <strong>an</strong>dere Teile der<br />

Meeresumwelt<br />

Leitfrage: Welche natürlichen Wirkbeziehungen und Funktionen sollen wo in welchem Maße<br />

erbracht werden?<br />

Beispiel für ein Erhaltungsziel: Erhaltung der Trittsteinfunktion für <strong>die</strong> auf Hartsubstrat siedelnden,<br />

küstennahen, benthischen Populationen.<br />

- 24 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Lebensraumtyp S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k (1110)<br />

Der Status Quo <strong>von</strong> S<strong>an</strong>dbänken ist vor allem hinsichtlich seiner Qualität und nicht hinsichtlich<br />

seiner Größe zu verbessern. Es ist noch zu erörtern, wie <strong>die</strong> konkreten, gebietsspezifischen<br />

Entwicklungsziele zu definieren sind. Als charakteristisch für ungestörte Strukturen<br />

sind z.B. l<strong>an</strong>glebige Muschelarten zu sehen. Einige S<strong>an</strong>dbänke zeichnen sich durch ihre<br />

funktionale Bedeutung im Ökosystem aus, z.B. als Nahrungshabitate für Seevögel. Im Gegensatz<br />

zum Lebensraumtyp Riff ist <strong>die</strong> künstliche Einbringung <strong>von</strong> Hartsubstrat nicht förderlich<br />

für eine natürliche, typische Entwicklung <strong>von</strong> S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k-Biozönosen. Beide Lebensraumtypen,<br />

insbesondere aber <strong>die</strong> S<strong>an</strong>dbänke, profitieren <strong>von</strong> einer Regulierung und Verminderung<br />

der fischereilichen Aktivitäten. Daraus ergibt sich als allgemeines Erhaltungsziel:<br />

Erhalt bzw. Entwicklung/Regeneration der S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k mit ihrer typischen Hydro- und Morphodynamik<br />

und ihrer charakteristischen Arten im derzeitigen räumlichen Umf<strong>an</strong>g bzw. in einer<br />

<strong>an</strong>zugebenden Mindestgröße.<br />

Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen:<br />

a) Strukturelle, morphologische Aspekte<br />

Leitfrage: Welche abiotischen Bedingungen sollten wie erfüllt sein? Differenziert nach<br />

- Substrat:<br />

- Relief (H<strong>an</strong>gneigung, Höhe):<br />

- Morphodynamik:<br />

- Hydrodynamik:<br />

b) Charakteristische Arten<br />

Leitfrage: Welche Arten sollen in welcher Anzahl/Dichte, Altersstruktur und räumlichen Verteilung<br />

vorkommen?<br />

Hier ergeben sich allerdings ähnliche Schwierigkeiten, wie bei den Riffen. Besonderes Augenmerk<br />

sollte auf l<strong>an</strong>glebige Arten mit Indikatorfunktion gelegt werden.<br />

c) Funktion des Lebensraums für <strong>die</strong> charakteristischen Arten und <strong>an</strong>dere Teile der<br />

Meeresumwelt<br />

Leitfrage: Welche natürlichen Wirkbeziehungen und Funktionen sollen wo in welchem Maße<br />

erbracht werden?<br />

Beispiele für Erhaltungsziele: Der Lebensraum soll in seiner Funktion als Winter-<br />

Nahrungsquelle für <strong>die</strong> Art .... gesichert werden.<br />

- 25 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Schweinswal (Art des Anh<strong>an</strong>g II der <strong>FFH</strong>-RL)<br />

Allgemeines Erhaltungsziel:<br />

Sicherung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des der Schweinswalvorkommen im <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiet. (Das Ziel ergibt sich direkt aus dem allgemeinen Erhaltungsziel für das <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />

„Sicherung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des der vorkommenden Arten des Anh<strong>an</strong>g II“)<br />

Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen:<br />

a) Anzahl/Dichte der Individuen<br />

- Räumliche Verteilung<br />

- Zeitliche Verteilung<br />

- Altersstruktur<br />

Beispiel für Erhaltungsziele:<br />

Im Gebiet soll l<strong>an</strong>gfristig eine Individuendichte <strong>von</strong> mind. .... Tieren/km 2 gesichert sein. Da<strong>von</strong><br />

soll in der Jahreszeit <strong>von</strong> ..... bis .... mind. ....% Kälber sein.<br />

Der Konkretisierungsgrad <strong>die</strong>ses Ziels ist vermutlich nicht zu erfüllen. Hier müsste über <strong>an</strong>dere<br />

Wege nachgedacht werden, z.B. <strong>die</strong> Überprüfung im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU, ob <strong>die</strong> aktuellen<br />

Vorkommen den beschriebenen entsprechen. Verluste oder Vertreibungen sollten<br />

den <strong>an</strong>gestrebten, positiven Entwicklungstrend nicht nachteilig beeinträchtigen.<br />

Die Anwesenheit der Tiere soll g<strong>an</strong>zjährig möglich sein.<br />

b) Funktionen des Gebietes für Schweinswale<br />

- Nahrungsgrundlage<br />

- Austauschbeziehungen<br />

Beispiel für Erhaltungsziele: Im Gebiet sollen W<strong>an</strong>der- und Austauschbeziehungen ermöglicht<br />

werden.<br />

Neben den Erhaltungszielen ist eine Einschätzung der Bedeutung der möglicherweise<br />

betroffenen Gebiete für das gesamte Netz NATURA 2000 Voraussetzung für <strong>die</strong> Durchführung<br />

der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> (WEIHRICH 1999). Diese Bedeutung ist <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der Kriterien<br />

des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zu beurteilen, <strong>die</strong> auch für <strong>die</strong> Auswahl der Gebiete relev<strong>an</strong>t<br />

sind (vgl. Kasten 4).<br />

- 26 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Kriterien des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zur Beurteilung der Bedeutung des betroffenen<br />

Gebietes für NATURA 2000<br />

A. Kriterien zur Beurteilung der Bedeutung des Gebietes für einen natürlichen Lebensraumtyp<br />

des Anh<strong>an</strong>gs I<br />

a) Repräsentativitätsgrad des in <strong>die</strong>sem Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtyps.<br />

b) Vom natürlichen Lebensraumtyp eingenommene Fläche im Vergleich zur Gesamtfläche des<br />

betreffenden Lebensraumtyps im gesamten Hoheitsgebiet des Staates.<br />

c) Erhaltungsgrad der Struktur und der Funktionen des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps<br />

und Wiederherstellungsmöglichkeit.<br />

d) Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für <strong>die</strong> Erhaltung des betreffenden natürlichen<br />

Lebensraumtyps.<br />

B. Kriterien zur Beurteilung des Gebiets für eine gegebene Art des Anh<strong>an</strong>gs II<br />

a) Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in <strong>die</strong>sem Gebiet im Vergleich zu den Populationen<br />

im g<strong>an</strong>zen L<strong>an</strong>d.<br />

c) Isolierungsgrad der in <strong>die</strong>sem Gebiet vorkommenden Population im Vergleich zum<br />

türlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art.<br />

nad)<br />

Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für <strong>die</strong> Erhaltung der betreffenden Art.<br />

b) Erhaltungsgrad der für <strong>die</strong> betreffende Art wichtigen Habitatselemente und Wiederherstellungsmöglichkeit.<br />

Kasten 4:<br />

Kriterien des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zur Beurteilung der Bedeutung des betroffenen Gebietes<br />

für NATURA 2000<br />

Darstellung bzw. Ermittlung der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />

Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Pl<strong>an</strong> oder Projekt unzulässig wenn er/es zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebietes „in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder<br />

den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile“ führen k<strong>an</strong>n. Die Art und vor allem <strong>die</strong> Empfindlichkeit<br />

der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />

eines Gebietes sind also g<strong>an</strong>z entscheidend für <strong>die</strong> Beurteilung <strong>von</strong> Beeinträchtigungen im<br />

Rahmen der <strong>FFH</strong>-VP. In der <strong>FFH</strong>-VU kommt der Erfassung der maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />

durch Gutachter daher ein besonders Gewicht zu.<br />

Maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung sind zunächst vor<br />

allem <strong>die</strong> in den Erhaltungszielen als zu schützen, zu entwickeln oder wiederherzustellen<br />

ben<strong>an</strong>nten Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie. Maßgebliche<br />

Best<strong>an</strong>dteile der Europäischen Vogelschutzgebiete sind entsprechend <strong>die</strong> in den Erhaltungszielen<br />

ben<strong>an</strong>nten Vorkommen der im Anh<strong>an</strong>g I und Art. 4 Abs. 2 der<br />

EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten sowie ihre Lebensräume. Für <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />

oder den Schutzzweck maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile können aber auch abiotische<br />

Teile <strong>von</strong> Natur und L<strong>an</strong>dschaft sein, <strong>die</strong> wichtig sind, um <strong>die</strong> Habitate oder Lebensraumbedingungen<br />

zu sichern (z.B. eine bestimmte Artenzusammensetzung <strong>von</strong> Fischen als Nahrungsgrundlage,<br />

ein besonderer Salzgehalt im Wasser oder eine spezifische Sedimentstruktur).<br />

Darüber hinaus können auch Biotope oder Artenvorkommen, <strong>die</strong> nicht <strong>von</strong> der <strong>FFH</strong>oder<br />

Vogelschutzrichtlinie erfasst sind, als maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile fungieren, wenn sie für<br />

- 27 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

einen günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d der zu schützenden Lebensräume oder Arten <strong>von</strong> Bedeutung<br />

sind.<br />

Die für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile müssen, wenn<br />

sie nicht in den Unterlagen zur Gebietsmeldung bereits hinreichend konkretisiert sind, im<br />

Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU ermittelt werden. Für <strong>die</strong> in Anh<strong>an</strong>g I <strong>FFH</strong>-RL aufgeführten Lebensraumtypen<br />

bedeutet das, dass sie nicht abstrakt oder pauschal in <strong>die</strong> Prüfung der Verträglichkeit<br />

Eing<strong>an</strong>g finden, sondern unter Berücksichtigung ihrer charakteristischen Arten und<br />

deren Empfindlichkeit gegenüber den verschiedenen konkret auftretenden Wirkfaktoren beurteilt<br />

werden müssen (vgl. u.a. BAUMANN et al. 1999, KÜSTER 2001). Im Rahmen der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

wird <strong>die</strong> Betrachtung der charakteristischen Arten v.a. d<strong>an</strong>n relev<strong>an</strong>t,<br />

wenn durch sie besondere Empfindlichkeiten der Lebensraumtypen bedingt werden.<br />

Welche der charakteristischen Arten zugleich maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile des Gebietes darstellen,<br />

ist im Einzelfall <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d ihrer Bedeutung für das Gebiet zu ermitteln. Hierzu ist es in<br />

der Regel erforderlich, vertiefende Untersuchungen über <strong>die</strong> Beschaffenheit und <strong>die</strong> spezifische<br />

Empfindlichkeit <strong>die</strong>ser Best<strong>an</strong>dteile <strong>an</strong>zustellen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Lebensräume<br />

und Arten, als auch hinsichtlich ihrer St<strong>an</strong>dort- und Habitatbedingungen. Der<br />

erforderliche Untersuchungsumf<strong>an</strong>g sollte in Abstimmung mit dem BfN festgelegt werden.<br />

Die Lebensraumtypen und Arten sind in der Regel in den St<strong>an</strong>darddatenbögen zu den NA-<br />

TURA 2000 - Gebieten erfasst. Die Bearbeitungstiefe und der Untersuchungsumf<strong>an</strong>g sind im<br />

Einzelfall festzulegen. Beides ergibt sich nicht zuletzt aus der Empfindlichkeit charakteristischer<br />

Arten gegenüber den auftretenden Wirkfaktoren. Vor allem <strong>die</strong> charakteristischen Tierarten<br />

werden aufgrund ihrer Mobilität, ihrer räumlich-funktionalen Beziehungen sowie spezieller<br />

Empfindlichkeiten gegenüber weitreichenden Wirkfaktoren wie Lärm, Licht, Störung<br />

etc. den Untersuchungsumf<strong>an</strong>g mitbestimmen. Charakteristische Arten (ggf. auch g<strong>an</strong>ze<br />

Artengruppen), für <strong>die</strong> dagegen entweder grundsätzlich keine vorhabensbedingten Auswirkungen<br />

bek<strong>an</strong>nt sind oder für <strong>die</strong> im konkreten Fall Auswirkungen auszuschließen sind,<br />

brauchen i.d.R. nicht untersucht zu werden (BERNOTAT 2003). Im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU sind<br />

also sehr gezielte eigene Untersuchungen erforderlich, <strong>die</strong> in der Regel nicht ohne <strong>die</strong> Hinzuziehung<br />

<strong>von</strong> Fachgutachtern leistbar sind, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> konkret betroffenen Lebensraumtypen<br />

oder Arten spezialisiert sind.<br />

4.3.4 Prognose der Beeinträchtigungen der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />

maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete<br />

Die Prognose der Auswirkungen der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Offshore</strong>-WEA hat im Hinblick auf alle für <strong>die</strong><br />

Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der NATURA 2000 - Gebiete zu erfolgen, damit<br />

alle entscheidungsrelev<strong>an</strong>ten „erhebliche Beeinträchtigungen“ vollständig und qualifiziert<br />

ermittelt werden können. Insbesondere sind zu prognostizieren:<br />

• Auswirkungen auf <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Lebensraumtypen<br />

- 28 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

• Auswirkungen auf <strong>die</strong> Arten nach Anh<strong>an</strong>g I und II <strong>FFH</strong>-RL und Anh<strong>an</strong>g I VRL und deren<br />

Habitate,<br />

• Auswirkungen auf <strong>die</strong> charakteristischen Arten der Lebensräume,<br />

• Veränderungen abiotischer Faktoren, <strong>die</strong> als maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile auf <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />

der Gebiete negativ zurückwirken können,<br />

• Auswirkungen auf <strong>die</strong> Wiederherstellungs- bzw. Entwicklungsaspekte der Erhaltungsziele.<br />

Dabei sind jeweils zu unterscheiden<br />

• direkte und indirekte Wirkungen,<br />

• Kurz- und L<strong>an</strong>gzeitwirkungen,<br />

• Wirkungen in der Bauphase, der Betriebsphase und der Stilllegungsphase,<br />

• Einzelwirkungen und interaktive oder kumulative Wirkungen.<br />

(vgl. BAUMANN ET AL. 1999, EU-KOMMISSION 2000, GARNIEL, MIERWALD 2001)<br />

Wie in der UVP müssen in der Wirkungsprognose <strong>die</strong> ermittelten Wirkfaktoren mit den in der<br />

Analyse der betroffenen Gebiete ermittelten maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen und deren<br />

Empfindlichkeiten. verknüpft werden<br />

Besonderes Augenmerk ist in der <strong>FFH</strong>-VU auf <strong>die</strong> kumulativen Wirkungen zu legen. Dabei<br />

sind verschiedenen Arten zu unterscheiden (vgl. SIEDENTOP 2001):<br />

• Mehrere Projekte oder Pläne führen durch gleiche Wirkfaktoren zu einer summierten<br />

Wirkung auf einzelne maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile eines Gebiets (z. B. summierte Flächenverluste,<br />

summierte Immissionen).<br />

• Verschiedenartige Projekte oder Pläne mit unterschiedlichen Wirkfaktoren wirken auf<br />

den gleichen maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteil eines Gebietes (z. B. Grundwasserabsenkungen<br />

durch Flächenversiegelung und Grundwasserentnahme).<br />

• Ein Gebiet k<strong>an</strong>n schließlich auch durch Belastungen aus verschiedenartigen Belastungsquellen<br />

mit Wirkungen auf verschiedene maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile Auswirkungen<br />

erfahren (z. B. Populationsrückg<strong>an</strong>g einer Tierart aufgrund <strong>von</strong> multiplen Stresseinflüssen).<br />

Dabei ist insgesamt zu beachten, dass <strong>die</strong> Wirkfaktoren auch gegenseitige Abhängigkeiten<br />

aufweisen und in ihrem Zusammenwirken nicht nur summarische, sondern auch synergetische<br />

Wirkungen erzeugen können (BERNOTAT 2003).<br />

Die Ergebnisse der detaillierten Prognosen sollten tabellarisch aufgearbeitet und in Wirkfaktor-Beeinträchtigungsketten<br />

möglichst weitgehend qualifiziert und ggf. qu<strong>an</strong>tifiziert werden<br />

- 29 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

(BAUMANN et al. 1999). Dabei sollte zur leichteren Anknüpfung <strong>an</strong> <strong>die</strong> nachfolgende Bewertung<br />

immer auch der Bezug der als Auswirkungen prognostizierten negativen Veränderungen<br />

der maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile zu den für das Gebiet formulierten Erhaltungszielen<br />

deutlich gemacht werden.<br />

Ist frühzeitig abzusehen, dass im Rahmen des Ausnahmeverfahrens eine Alternativenprüfung<br />

erforderlich wird, sollten <strong>die</strong> Prognosen bereits <strong>von</strong> Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> auf <strong>die</strong> zu vergleichenden<br />

Alternativen ausgedehnt und <strong>die</strong> Ergebnisse vergleichend dargestellt werden (näheres Kap.5<br />

Ausnahmeverfahren). Die Frage, ob <strong>die</strong> Ausnahmeregelungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

für <strong>Offshore</strong>-WEA Anwendung prinzipiell Anwendung finden dürfen, ist<br />

noch nicht abschließend geklärt.<br />

Zeichnen sich negative Auswirkungen auf Lebensräume oder Arten ab, fordert <strong>die</strong><br />

EU-KOMMISSION (2001) ‚Maßnahmen zur Schadensbegrenzung‘ zu entwickeln und vorzuschlagen.<br />

Dabei h<strong>an</strong>delt es sich um Maßnahmen, <strong>die</strong> auf eine Minimierung oder möglichst<br />

eine Beseitigung der negativen Auswirkungen eines Pl<strong>an</strong>s oder Projekts abzielen und eine<br />

Modifikation der Ausführung des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s, in <strong>die</strong>sem Fall den Windpark bzw. <strong>die</strong><br />

einzelnen WKA, betreffen. Sie sind in <strong>die</strong> Projektbeschreibungen aufzunehmen und in der<br />

Wirkungsprognose zu berücksichtigen. Als Maßnahmen zur Schadensbegrenzung kommen<br />

z.B. in Frage:<br />

• Modifikation der Termine und des Zeitpl<strong>an</strong>s , z.B. beim Bau der WKA, der Durchführung<br />

des Vorhabens (beispielsweise außerhalb der Brutzeit einer geschützten Vogelart),<br />

• räumliche Begrenzung in der Pl<strong>an</strong>ung und beim Bau,<br />

• Schutzvorkehrungen, wie z.B. Vergrämungsmaßnahmen: Pinger oder Maßnahmen zur<br />

Minderung der Schallausbreitung: Bubble curtains,<br />

• Meidung störempfindlicher Habitate einer Art, z.B. Steinfeldern<br />

(vgl. auch <strong>die</strong> entsprechende Checkliste im Anh<strong>an</strong>g V).<br />

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind strikt <strong>von</strong> den im Rahmen des Ausnahmeverfahrens<br />

zur <strong>FFH</strong>-VP ggf. festzulegenden Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenh<strong>an</strong>gs des<br />

Netzes NATURA 2000 (Sicherungsmaßnahmen) zu unterscheiden.<br />

Da <strong>die</strong> Effektivität der gen<strong>an</strong>nten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen häufig nicht<br />

wissenschaftlich belegt ist, sollten im Rahmen des Monitoring-Programms <strong>die</strong> Maßnahmen<br />

zur Schadensbegrenzung auf ihre Wirksamkeit geprüft und ggf. <strong>an</strong>gepasst werden.<br />

- 30 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

4.3.5 Gutachterliche Bewertung der Auswirkungen und Einschätzung der Erheblichkeit<br />

der Beeinträchtigungen<br />

Die Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist prinzipiell Aufgabe derjenigen<br />

Behörde, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Genehmigung oder Zustimmung für den Pl<strong>an</strong> oder das Projekt erteilt (EU-<br />

KOMMISSION 2000). Im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU sollte <strong>die</strong> Bewertung der prognostizierten Beeinträchtigungen<br />

jedoch bereits durch den Gutachter vorbereitet werden (WEIHRICH 1999). Für<br />

<strong>die</strong> Praxis bedeutet das, dass der Gutachter faktisch bereits einen Vorschlag für <strong>die</strong> Bewertung<br />

der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen zu erarbeiten hat (AG <strong>FFH</strong>-<br />

VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 1999, <strong>an</strong>ders sieht das LOUIS 2001). Die <strong>an</strong>zulegenden Kriterien<br />

dürfen dabei keine <strong>an</strong>deren sein als bei der abschließenden förmlichen Bewertung durch <strong>die</strong><br />

zuständige Behörde, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bewertung des Gutachters nachvollziehen und sich zu Eigen<br />

machen muss.<br />

Entscheidend für <strong>die</strong> Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines sich auf NATURA 2000 auswirkenden<br />

Projektes oder Pl<strong>an</strong>s ist <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> Beeinträchtigungen erheblich sind. Erheblich<br />

sind <strong>die</strong> Beeinträchtigungen d<strong>an</strong>n, „wenn <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />

eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile so verändert oder gestört<br />

werden, dass sie ihre Funktion in Bezug auf <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck nur<br />

noch in deutlich eingeschränktem Umf<strong>an</strong>g erfüllen können“ (BAUMANN et al. 1999). Die Feststellung<br />

der Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgebiet und seine maßgeblichen<br />

Best<strong>an</strong>dteile muss einzelfallbezogen, d.h. für jedes Schutzgut einzeln und bei jedem Projekt<br />

neu geschehen, da das Ziel der <strong>FFH</strong>- und Vogelschutz-Richtlinie ein Schutz der individuell<br />

aufgeführten Arten ist. Auch der Kohärenz-Aspekt der <strong>FFH</strong>-Richtlinie sollte bei der Bewertung<br />

der Erheblichkeit berücksichtigt werden. Die Bewertung der Erheblichkeit des Vorhabens<br />

sollte sich auf das gesamte <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet beziehen.<br />

Die EU-KOMMISSION (2001) verl<strong>an</strong>gt eine objektive Anwendung des Begriffs der Erheblichkeit<br />

und stellt zugleich fest, dass es absolute Grenzwerte der Erheblichkeit nicht geben k<strong>an</strong>n.<br />

Daraus folgt, dass <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle abhängig <strong>von</strong> den betroffenen Arten bzw. Lebensräumen<br />

bei jeder Prüfung einzelfallbezogenen begründet werden muss. Um <strong>die</strong> Objektivität<br />

zu gewährleisten, sind dabei allerdings Regeln einzuhalten, <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d derer eine Beurteilung<br />

der Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen nach einheitlichen Maßstäben sowie unabhängig<br />

<strong>von</strong> persönlichen Auffassungen der Gutachter vorgenommen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Die genaue Ausgestaltung <strong>die</strong>ser Regeln ist derzeit noch intensiv in der Diskussion. Die Einführung<br />

<strong>von</strong> Schwellenwerten (oder auch Relev<strong>an</strong>z-, Bagatellewerten o.ä.) würde in der Praxis<br />

wesentlich zu einem klareren Bewertungsverfahren für den Gutachter und <strong>die</strong> Genehmigungsbehörde<br />

bzw. <strong>die</strong> ins Benehmen zu setzenden Behörden beitragen. Darüber hinaus<br />

würde dadurch <strong>die</strong> Nachvollziehbarkeit, <strong>die</strong> Tr<strong>an</strong>sparenz und <strong>die</strong> Vergleichbarkeit <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen gefördert.<br />

WACHTER, JESSEL (2002) gehen jedoch da<strong>von</strong> aus, dass allgemein st<strong>an</strong>dardisierte Erheblichkeitsschwellen<br />

nicht im Sinne der Einzelfall- und auf das jeweilige Schutzgebiet bezoge-<br />

- 31 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

nen Prüfung sind. Als hilfreich werden aber für exemplarische Fallgestaltungen abzuarbeitende<br />

Prüfkriterien erachtet, <strong>die</strong> ggf. mit „Entscheidungsbäumen“ strukturiert werden sollten<br />

(einen Ansatz hierfür liefert FROEHLICH & SPORBECK 2002).<br />

Kriterien zur Bewertung der Erheblichkeit<br />

Bedeutender Maßstab für <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist der<br />

günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele der Gebiete maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile.<br />

Je ungünstiger <strong>die</strong>ser ist, desto niedriger liegt <strong>die</strong> Schwelle der Erheblichkeit (BREUER<br />

et al. 1999). Dabei k<strong>an</strong>n auch <strong>die</strong> Verhinderung der Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen, wenn <strong>die</strong> Erhaltungsziele für ein<br />

Gebiet ‚Entwicklung’ vorsehen.<br />

Wenn im Rahmen der Best<strong>an</strong>ds<strong>an</strong>alyse einerseits <strong>die</strong> maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile eines Gebietes<br />

differenziert erfasst und jeweils der günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d bestimmt wurde und<br />

<strong>an</strong>dererseits <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Wirkungen des Pl<strong>an</strong>s oder Projektes verursachten negativen Veränderungen<br />

der maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile prognostiziert wurden, können <strong>die</strong> Beeinträchtigungen<br />

als Abweichungen vom gewünschten günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d interpretiert und<br />

bewertet werden. Neben der Art der Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />

sind zur Bewertung der Erheblichkeit auch noch deren Umf<strong>an</strong>g, Intensität sowie Dauer zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen und zur Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle<br />

setzen also im Wesentlichen <strong>an</strong> den Lebensraumtypen und Arten <strong>an</strong> <strong>die</strong> als maßgebliche<br />

Best<strong>an</strong>dteile <strong>die</strong> Erhaltungsziele der Gebiete bestimmen (vgl. Anh<strong>an</strong>g III). Ähnlich<br />

wie <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der UVP konzentriert sich<br />

auch <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen in der <strong>FFH</strong>-VP insbesondere auf folgende Beeinträchtigungskomplexe<br />

(vgl. Tabelle 6).<br />

Tabelle 6:<br />

Möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Best<strong>an</strong>dteile der NATURA<br />

2000-Gebiete in der AWZ<br />

• Kollision oder Verscheuchung <strong>von</strong> Seevögeln des Anh<strong>an</strong>gs 1 der Vogelschutz-RL<br />

• Schädigung und/ oder Vertreibung der Meeressäuger des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL durch Bau- und Betriebslärm<br />

• Schädigung und/ oder Vertreibung der Fischarten und Rundmäuler des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL durch Sedimentfahnen<br />

und/ oder elektromagnetische Felder<br />

• Schädigung und/ oder Verlust der Lebensraumtypen S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k und Riff und deren Benthos-<br />

Lebensgemeinschaften der durch Überbauung und/ oder Sedimentumlagerungen<br />

• Verschmutzung der NATURA 2000-Gebiete durch Schiffskollisionen<br />

Entscheidend für <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit ist <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> Wirkfaktoren eines<br />

Projektes oder Pl<strong>an</strong>s zu den negativen Veränderungen führen können, nicht ob <strong>die</strong>s nachweislich<br />

und mit Sicherheit so sein wird (GELLERMANN 2001).<br />

- 32 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Die Bezugsgröße zur Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist immer der<br />

günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d des betroffenen Vorkommens im konkreten NATURA 2000-<br />

Gebiet, nicht etwa eine übergeordnete Population oder etwa <strong>die</strong> europäische Verbreitung<br />

(BAUMANN et al. 1999, WEIHRICH 2001).<br />

Da den in den Anhängen der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als prioritär gekennzeichneten Arten und Lebensräumen<br />

eine herausragende Bedeutung zugewiesen wird, k<strong>an</strong>n da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen<br />

werden, dass bei <strong>die</strong>sen Arten <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle besonders niedrig ist. In der AWZ<br />

sind allerdings nur 2 prioritäre <strong>FFH</strong>-Arten zu verzeichnen: Stör und Nordsee-Schnäpel.<br />

Beeinträchtigungen sind laut BREUER et al. 1999 und GÜNNEWIG (1999) erheblich, wenn <strong>die</strong><br />

für <strong>die</strong> Erhaltungs- und Entwicklungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile, z.B. alle wichtigen<br />

Schutzgüter und Parameter, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Lebensraum<strong>an</strong>sprüche einer bestimmten <strong>FFH</strong>-Art sichern,<br />

so verändert und gestört werden, dass sie ihre Funktion in Bezug auf <strong>die</strong> Erhaltungsund<br />

Entwicklungsziele nur noch in deutlich eingeschränktem Umf<strong>an</strong>g erfüllen können. Zum<br />

unbestimmten Rechtsbegriff der „erheblichen Beeinträchtigung“ schlägt CZYBULKA (2002)<br />

vor, <strong>von</strong> einer Erheblichkeit auszugehen, wenn <strong>die</strong> Beeinträchtigung „nicht nur geringfügig<br />

und nicht nur vorübergehend“ sei. HALMA (2001), als Richter beim BVerwG tätig, kommt zu<br />

dem Schluss, dass <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle nicht losgelöst <strong>von</strong> Art. 6 Abs. 2 <strong>FFH</strong>-RL (Verschlechterungsverbot)<br />

betrachtet werden k<strong>an</strong>n: „Jede Veränderung, <strong>die</strong> zu einer Verschlechterung<br />

der natürlichen Lebensräume oder Habitate führt, ist erheblich. Da<strong>von</strong> ist auszugehen,<br />

wenn das Biotop oder Habitat durch <strong>die</strong> Verwirklichung eines Projekts oder Pl<strong>an</strong>s unmittelbar<br />

in Mitleidenschaft gezogen wird. Denn eine In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>die</strong>ser Flächen für <strong>an</strong>dere<br />

Zwecke widerspricht zw<strong>an</strong>gsläufig den Erhaltungszielen der Richtlinie“. Auch GELLER-<br />

MANN (2001) weist darauf hin, dass <strong>von</strong> einer erheblichen Beeinträchtigung eines Schutzgebietes<br />

im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie auszugehen sei, „...wenn <strong>die</strong> notwendigen<br />

Gebietsbest<strong>an</strong>dteile in negativer Weise beeinflusst werden können, und zwar unabhängig<br />

<strong>von</strong> der Schwere der Einwirkung.“ Wirkt sich ein Pl<strong>an</strong> oder Projekt dagegen „...nicht auf<br />

<strong>die</strong>se Gebietsteile, sondern allein auf sie umgebende Flächen, namentlich auf R<strong>an</strong>d- und<br />

Pufferzonen, Erweiterungs- oder solche in <strong>die</strong> Gebietskulisse einbezogenen Bereiche aus,<br />

<strong>die</strong> der Wiederherstellung schutzwürdiger Strukturen <strong>die</strong>nen, ist eine <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

nur erforderlich, wenn <strong>die</strong> zu erwartenden negativen Einflüsse <strong>von</strong> einigem Gewicht und einiger<br />

Schwere sind“.<br />

Ein Kriterium zur Bewertung der Erheblichkeitsschwelle ist, dass <strong>die</strong> definierten Erhaltungsund<br />

Entwicklungsziele trotz der Auswirkungen des Vorhabens erreicht werden müssen.<br />

Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Erheblichkeitsschwelle ist zudem <strong>die</strong> Pflicht, weitere<br />

Pläne und Projekte, <strong>die</strong> mit dem gepl<strong>an</strong>ten WEA-Vorhaben zusammen erhebliche kumulative<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgebietes verursachen können, zu berücksichtigen<br />

(Art. 6 Abs. 3 <strong>FFH</strong>-Richtlinie). Das bedeutet, dass selbst wenn <strong>die</strong> gepl<strong>an</strong>te Windenergie<strong>an</strong>lage<br />

alleine keine erheblichen Beeinträchtigungen befürchten lässt, <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwel-<br />

- 33 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

le durch <strong>die</strong> zusätzliche Prüfung kumulativer Effekte weiterer Vorhaben erreicht werden<br />

k<strong>an</strong>n.<br />

Bei der Einschätzung der Erheblichkeit dürfen im Übrigen Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen<br />

nicht berücksichtigt werden (EU-KOMMISSION 2000, VERWALTUNGSVORSCHRIFT<br />

BRANDENBURG 1999, LOUIS 1999, CZYBULKA 2002 bezieht sogar Minderungsmaßnahmen mit<br />

ein). Da <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> vor der Zulassungsentscheidung durchzuführen ist, können<br />

zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt noch keine Ausgleichsmaßnahmen fest- oder umgesetzt werden.<br />

Ausgleichsmaßnahmen können daher nicht dazu <strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle in Bezug<br />

auf befürchtete Beeinträchtigungen zu erhöhen. Die Erfahrungen mit der Eingriffsregelung<br />

zeigen zudem, dass <strong>die</strong> Wirksamkeit <strong>von</strong> Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf<br />

<strong>die</strong> <strong>an</strong>gedachten Funktionen, <strong>die</strong> erfüllt werden sollen, häufig nicht, nur unzureichend oder<br />

erst sehr spät gegeben ist.<br />

Auch wenn <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit als Voraussetzung für <strong>die</strong> Entscheidung über <strong>die</strong><br />

Verträglichkeit eines Pl<strong>an</strong>s oder Projektes zunächst nur zweistufige Bewertungsskalen mit<br />

den Stufen „erhebliche Beeinträchtigung“ und nicht „erhebliche Beeinträchtigung“ erfordert,<br />

genügt es vor dem Hintergrund der <strong>Anforderungen</strong> eines ggf. nachfolgenden Ausnahmeverfahrens<br />

nicht, lediglich das Unter- oder Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle zu bestimmen.<br />

Spätestens für den Alternativenvergleich im Rahmen des Ausnahmeverfahrens ist eine<br />

weitergehende Differenzierung der Beeinträchtigungsintensitäten oberhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />

erforderlich. Sollte sich daher im Laufe der Verträglichkeitsuntersuchungen<br />

abzeichnen, dass durch den Pl<strong>an</strong> oder das Projekt erhebliche Beeinträchtigungen auftreten<br />

werden und eine ausnahmsweise Genehmigung <strong>an</strong>gestrebt wird, ist es empfehlenswert,<br />

bereits jetzt eine mehrstufige Skala zur Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>an</strong>zulegen (vgl.<br />

MIERWALD 2003).<br />

Im Ergebnis müssen <strong>die</strong> erarbeiteten Unterlagen insgesamt <strong>die</strong> zuständigen Behörden in <strong>die</strong><br />

Lage versetzen können, im Rahmen der formalen <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> <strong>die</strong> Folgen des<br />

Projekts zu erkennen und zu bewerten, um <strong>die</strong>sbezüglich über <strong>die</strong> ggf. zu ergreifenden<br />

Rechtsfolgen entscheiden zu können.<br />

4.4 Bewertung der Beeinträchtigungen und Prüfung der Verträglichkeit<br />

Die Bewertung der Verträglichkeit oder Unverträglichkeit eines Pl<strong>an</strong>s oder Projektes und -<br />

direkt damit verbunden - <strong>die</strong> Entscheidung über dessen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit ist<br />

Aufgabe des BSH als für <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA in der AWZ zuständige Behörde.<br />

Die für <strong>die</strong>se Entscheidung erforderliche Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen<br />

ist ebenfalls Aufgabe der verfahrensführenden Behörde. Fachliche Grundlage <strong>die</strong>ser Bewertung<br />

sind im Wesentlichen <strong>die</strong> in der <strong>FFH</strong>-VS dokumentierten Ergebnisse der <strong>FFH</strong>-VU. Die<br />

Behörde k<strong>an</strong>n <strong>die</strong>se Verträglichkeitsuntersuchung als Grundlage für Konsultationen mit internen<br />

und externen Fachleuten und <strong>an</strong>deren Beteiligten verwenden und muss darüber hin-<br />

- 34 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

aus ggf. Berichte erstellen lassen, <strong>die</strong> sicherstellen, dass <strong>die</strong> abschließende Prüfung umfassend<br />

und objektiv ist (EU-KOMMISSION 2001).<br />

Um <strong>die</strong> Bewertung fachlich abzusichern, sollte sich das BSH eng mit dem BfN als zuständiger<br />

Naturschutzbehörde abstimmen. Das BfN sollte <strong>die</strong> Ergebnisse der <strong>FFH</strong>-VU dazu fachlich<br />

beurteilen und dem BSH ggf. zusätzliche entscheidungsrelev<strong>an</strong>te Fachinformationen und<br />

vom Urteil der Gutachter abweichende Bewertungen mitteilen.<br />

Zur Unterstützung <strong>die</strong>ser Aufgabe wird zu Überprüfungen oder: zur Überprüfung der Einhaltung<br />

der im Leitfaden formulierten fachlichen <strong>Anforderungen</strong> im Anh<strong>an</strong>g des Leitfadens eine<br />

Checkliste als Prüfprofil zur Verfügung gestellt.<br />

Aufbauend auf der eigenen Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen muss <strong>die</strong><br />

verfahrensführende Behörde <strong>die</strong> Verträglichkeit oder Unverträglichkeit des Pl<strong>an</strong>es oder Projektes<br />

feststellen. Dabei ist zu beachten, dass jede einzelne erhebliche Beeinträchtigung<br />

eines für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteils zur Unverträglichkeit des Projekts<br />

bzw. Pl<strong>an</strong>s führt (LOUIS, ENGELKE 2000, WEIHRICH 1999). Die EU-KOMMISSION (2001) empfiehlt<br />

der verfahrensführenden Behörde, nach Abschluss der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> einen<br />

Prüfbericht zu erstellen (vgl. Kasten 5).<br />

Inhalte des Berichts über <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

- möglichst ausführliche Beschreibung des Projekts/Pl<strong>an</strong>s, um dem Bürger einen Eindruck vom Umf<strong>an</strong>g<br />

und <strong>von</strong> der Größenordnung sowie <strong>von</strong> den Zielen zu vermitteln;<br />

- Beschreibung der Ausg<strong>an</strong>gsbedingungen in dem Natura-2000-Gebiet;<br />

- Charakterisierung der nachteiligen Auswirkungen des Projekts bzw. Pl<strong>an</strong>s auf das Natura-2000-<br />

Gebiet;<br />

- Aussage darüber, wie <strong>die</strong>se Auswirkungen durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen vermieden<br />

werden können;<br />

- Aufstellung eines Zeitpl<strong>an</strong>s und <strong>die</strong> Bestimmung der Mech<strong>an</strong>ismen, <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d derer <strong>die</strong> Maßnahmen<br />

zur Schadensbegrenzung fest gepl<strong>an</strong>t, durchgeführt und überwacht werden<br />

Kasten 5: Inhalte des Berichts über <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

(aus: EU-KOMMISSION 2001: 28)<br />

4.5 Berücksichtigung des Ergebnisses der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> im Genehmigungsverfahren<br />

Mit einer Unverträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen eines oder mehrerer<br />

NATURA 2000-Gebiete ist der in der SeeAnlV gen<strong>an</strong>nte Versagensgrund „Gefährdung der<br />

Meeresumwelt“ erfüllt, so dass das Vorhaben nicht zugelassen werden darf.<br />

Rechtlich zu klären ist noch <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> nach <strong>FFH</strong>-RL möglichen Ausnahmegründe im<br />

Verfahren nach SeeAnlV Anwendung finden dürfen. Wenn Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen<br />

eines NATURA 2000-Gebietes eine „Gefährdung der Meeresumwelt“ im Sinne<br />

- 35 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

der SeeAnlV darstellt und damit nicht nur aus Sicht der <strong>FFH</strong>-VP zum Versagen der Genehmigung<br />

führt, sondern auch nach SeeAnlV ein Versagensgrund besteht, dürften <strong>die</strong> Ausnahmegründe<br />

nach §34 BNatSchG keine Anwendung finden, da <strong>die</strong> SeeAnlV keine Ausnahmen<br />

vom Verbotstatbest<strong>an</strong>d vorsieht.<br />

Sollten <strong>die</strong> in § 34 BNatSchG formulierten Ausnahmegründe dennoch Anwendung finden<br />

dürfen, wäre als erstes der Nachweis zu führen, dass zur be<strong>an</strong>tragten Form des Projektes<br />

keine zumutbaren Alternativen bestehen. Dieser Nachweis dürfte in der Praxis <strong>an</strong>gesichts<br />

der großen Zahl möglicher Alternativst<strong>an</strong>dorte kaum zu erbringen sein.<br />

5 Ausnahmeverfahren<br />

5.1 Rechtliche Fragen<br />

In materieller Hinsicht ist zunächst zu fragen, ob es <strong>an</strong>gesichts der Regelungen der §§ 2, 3<br />

SeeAnlVO überhaupt denkbar ist, dass <strong>die</strong> Errichtung und der Betrieb <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-<br />

Windkraft<strong>an</strong>lagen genehmigt wird, obwohl <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach § 34 Abs. 1<br />

BNatSchG erbracht hat, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebiets<br />

<strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets in seinen<br />

für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n. § 34<br />

Abs. 3 und 4 BNatSchG sehen solche ausnahmsweisen Zulassungen unter den dort normierten<br />

Voraussetzungen vor.<br />

Von NEBELSIECK ist insoweit darauf hingewiesen worden, dass zwischen den Regelungen<br />

der §§ 38, 34 BNatSchG und § 3 SeeAnlVO eine ausdrückliche Verknüpfung fehlt. 7 Von der<br />

Prämisse ausgehend, dass der Versagungsgrund der Gefährdung der Meeresumwelt in § 3<br />

SeeAnlVO gemeinschaftsrechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass Projekte, <strong>die</strong> Natura<br />

2000 - Gebiete im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG erheblich beeinträchtigen können,<br />

zugleich auch als Gefährdung der Meeresumwelt einzustufen sind, folgert NEBELSIECK weiter,<br />

dass <strong>die</strong> Ausnahmemöglichkeiten des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG der Normstruktur<br />

des § 3 SeeAnlVO widersprechen und folglich Projektbetreiber sich bei Projekten, <strong>die</strong> erhebliche<br />

Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten haben können, nicht auf etwaige Ausnahmegründe<br />

nach § 34 Abs. 3 und 4 bzw. Art. 6 Abs. 4 <strong>FFH</strong>-RL berufen können. 8<br />

Diese Argumentation ver<strong>die</strong>nt insoweit Zustimmung, als <strong>die</strong> m<strong>an</strong>gelnde gesetzgeberische<br />

Abstimmung der naturschutzrechtlichen und der see<strong>an</strong>lagenrechtlichen Normen unterein<strong>an</strong>der<br />

gerügt wird. Ebenso sprechen gute Gründe dafür, jedes Projekt, das zu erheblichen Beeinträchtigung<br />

eines Gebiets <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen<br />

Vogelschutzgebiets in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n, zugleich als <strong>die</strong> Meeresumwelt gefährdend <strong>an</strong>zusehen.<br />

7<br />

8<br />

NEBELSIECK (2002: 24 f.)<br />

NEBELSIECK (2002: 25)<br />

- 36 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

Fraglich erscheint aber <strong>die</strong> Pauschalität, mit der NEBELSIECK meint, <strong>die</strong> Ausnahmemöglichkeiten<br />

des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG bzw. des Art. 6 Abs. 4 <strong>FFH</strong>-RL fänden in der Normstruktur<br />

des § 3 SeeAnlVO keinen Platz. Hier wird übersehen, dass § 3 S. 1 und § 4 Abs. 2<br />

SeeAnlVO vorsehen, dass eine Genehmigung auch d<strong>an</strong>n zu erteilen ist, wenn zwar eine<br />

Gefährdung der Meeresumwelt vorliegt, <strong>die</strong>se jedoch durch Befristung, Bedingungen oder<br />

Auflagen ausgeglichen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Es ist d<strong>an</strong>ach jedenfalls abstrakt denkbar, dass gepl<strong>an</strong>te <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen zwar<br />

eine Gefährdung der Meeresumwelt i.S.v. § 3 SeeAnlVO darstellen und zugleich zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten i.S.v. § 34 Abs. 2 BNatSchG führen<br />

können, aber gleichwohl genehmigungsfähig sind, weil einerseits <strong>die</strong> Gefährdung der Meeresumwelt<br />

durch Befristung, Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden k<strong>an</strong>n und<br />

<strong>an</strong>dererseits Gründe für eine ausnahmsweise Zulassung nach § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG<br />

vorliegen.<br />

Nur am R<strong>an</strong>de sei darauf hingewiesen, dass der see<strong>an</strong>lagenrechtliche Ausgleich in § 3 S. 1<br />

bzw. § 4 Abs. 2 SeeAnlVO wohl in Parallele zum Ausgleichsbegriff 9 der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung in § 19 Abs. 2 S. 2 BNatSchG zu interpretieren sein wird und im Übrigen<br />

trotz aller rechtlichen Unterschiede im Detail 10 häufig eine gewisse Deckungsgleichheit<br />

mit den <strong>von</strong> § 34 Abs. 5 BNatSchG geforderten notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des<br />

Zusammenh<strong>an</strong>gs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ bestehen dürfte.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass <strong>die</strong> jeweils formellen und materiellen Vorgaben<br />

für <strong>die</strong> Genehmigung bzw. Zulassung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen enthaltenden §§ 2, 3<br />

SeeAnlVO und §§ 38, 34 BNatSchG zwar vom Gesetzgeber unbefriedigend mitein<strong>an</strong>der<br />

verknüpft wurden, es aber gleichwohl abstrakt denkbar erscheint, dass <strong>die</strong> Ausnahmetatbestände<br />

des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG im konkreten Fall zum Tragen kommen können.<br />

Ausnahmsweisen Zulässigkeit <strong>von</strong> Projekten nach § 34 Abs. 3 BNatSchG<br />

Soweit m<strong>an</strong> im Gegensatz zu NEBELSIECK 11 wie oben dargelegt da<strong>von</strong> ausgeht, dass der<br />

Ausnahmetatbest<strong>an</strong>d des § 34 Abs. 3 BNatSchG auch für <strong>die</strong> Genehmigung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-<br />

Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ Bedeutung entfalten k<strong>an</strong>n, gilt es <strong>die</strong> einzelnen Ausnahmegründe<br />

in <strong>die</strong>sem Zusammenh<strong>an</strong>g näher zu betrachten.<br />

§ 34 Abs. 3 BNatSchG fordert für <strong>die</strong> Abweichung vom grundsätzlichen Verbot des § 34<br />

Abs. 2 BNatSchG kumulativ sowohl <strong>die</strong> Notwendigkeit des Projekts aus zwingenden Gründen<br />

des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher<br />

Art 12 , als auch das Nichtgegebensein <strong>von</strong> zumutbaren Alternativen, um den mit<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

Allgemein dazu noch zur Rechtslage vor der BNatSchG-Novelle GASSNER (1996, § 8 Rdnr. 27 ff.); LOUIS 2000,<br />

(§ 8 Rdnr. 212 ff.)<br />

Vgl. dazu BERG (2002: 164 ff.); FISAHN (2000: 92 ff.); WIRTHS (2003: 150, 153); SCHINK (2002: 45, 56); SCHRÖD-<br />

TER (2001: 8, 17); DURNER (2001: 601, 606 ff.)<br />

NEBELSIECK (2002: 24 f.)<br />

Näher dazu BERG (2002: S 160 ff); APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999: 63, 76)<br />

- 37 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

dem Projekt verfolgten Zweck auch <strong>an</strong> <strong>an</strong>derer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen<br />

zu erreichen 13 . Diese beiden Bedingungen sind im Rahmen des Ausnahmeverfahrens<br />

zu überprüfen.<br />

5.2 Nachweis fehlender Alternativen<br />

Das mit § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG geforderte Nichtvorh<strong>an</strong>densein zumutbarer Alternativen,<br />

dürfte mit Blick auf <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ jedenfalls kurz- und mittelfristig<br />

kaum zu bejahen sein. Sol<strong>an</strong>ge technisch nach dem derzeitigen St<strong>an</strong>d der Technik unproblematisch<br />

erschließbare und wirtschaftlich attraktive St<strong>an</strong>dorte in der AWZ vorh<strong>an</strong>den<br />

sind, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten ausgeschlossen<br />

werden k<strong>an</strong>n, werden sich <strong>die</strong> Projektbetreiber regelmäßig auf <strong>die</strong>se St<strong>an</strong>dorte verweisen<br />

lassen müssen. 14 Ohne <strong>die</strong> technische Erschließbarkeit und <strong>die</strong> wirtschaftliche Attraktivität<br />

<strong>von</strong> St<strong>an</strong>dorten für Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ hier abschließend beurteilen zu können<br />

und ohne <strong>die</strong> künftig als Natura 2000 - Gebiete auszuweisenden Meeresräume in allen Einzelheiten<br />

zu kennen, wird gleichwohl da<strong>von</strong> auszugehen sein, dass St<strong>an</strong>dorte für Windkraft<strong>an</strong>lagen<br />

in der AWZ außerhalb und mit genügendem Abst<strong>an</strong>d zu Natura 2000 - Gebieten<br />

über längere Sicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Dies umso mehr, als sich <strong>die</strong> auf<br />

dem festen L<strong>an</strong>d bei der Alternativenprüfung häufig limitierende Problematik der zivilrechtlichen<br />

Verfügbarkeit oder Verfügbarmachung der notwendigen Flächen 15 in der AWZ m<strong>an</strong>gels<br />

privaten Eigentums nicht stellt.<br />

Wenn derartige Flächen für Windkraft<strong>an</strong>lagen in der Zukunft vollständig überpl<strong>an</strong>t und erschöpft<br />

sein sollten, wird der Frage nachzugehen sein, ob und gegebenenfalls in welchem<br />

Ausmaß sich Projektbetreiber darauf verweisen lassen müssen, vor einer In<strong>an</strong>spruchnahme<br />

<strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten zunächst weniger attraktive St<strong>an</strong>dorte unter Vor<strong>an</strong>treiben des<br />

St<strong>an</strong>des der Technik zu erschließen. Dies entzieht sich jedoch einer allgemeingültigen Betrachtung.<br />

Vielmehr werden im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung <strong>die</strong> konkreten<br />

Umstände und Interessen abzuwägen sein. 16<br />

Nach alledem dürfte jedenfalls in näherer Zukunft <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen in der<br />

AWZ auf der Grundlage <strong>von</strong> § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG nicht ernsthaft in Betracht kommen,<br />

weil in ausreichendem Maße alternative St<strong>an</strong>dorte im Sinne <strong>von</strong> Nr. 2 der Vorschrift<br />

verfügbar sein dürften.<br />

Die Frage, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses i.S.d. § 34<br />

Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG für <strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ streiten, bedarf<br />

d<strong>an</strong>ach <strong>an</strong> sich keiner Be<strong>an</strong>twortung mehr. Lediglich der Vollständigkeit halber, sei darauf<br />

hingewiesen, dass es wegen der mit der <strong>Offshore</strong>-Windenergienutzung verbundenen Absicht,<br />

<strong>die</strong> weitgesteckten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, nicht g<strong>an</strong>z<br />

13<br />

14<br />

15<br />

Näher dazu BERG 2002, S 147 ff.; APFELBACHER/ADENAUER/IVEN, NuR 1999, 63, 75 f.<br />

So auch NEBELSIECK (2002: 35)<br />

Vgl. etwa BERG (2002: 150 f.); KUES (2001: 145).<br />

- 38 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

fernliegend erscheint, hier überwiegende öffentliche Interessen zu bejahen, soweit jene Klimaschutzziele<br />

nicht bereits mit den <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen, <strong>die</strong> ohne Beeinträchtigung<br />

<strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten errichtet werden können, erreichbar sind. 17<br />

16<br />

17<br />

So zurecht NEBELSIECK (2002: 35)<br />

Vgl. NEBELSIECK (2002: 35)<br />

- 39 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

6 Verknüpfung <strong>von</strong> UVP und <strong>FFH</strong>-VP im Genehmigungsverfahren<br />

für <strong>Offshore</strong>-WKA in der AWZ<br />

Da <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VU einen <strong>an</strong>deren Schwerpunkt und <strong>an</strong>dere Prüfkriterien (Erhaltungs- und Entwicklungsziele)<br />

aufweist als <strong>die</strong> UVU und vor allem verbindlichere Rechtsfolgen als eine UVP<br />

gemäß UVPG hat, sollte eine getrennte Dokumentation der Untersuchungen erfolgen.<br />

Die bereits entwickelten und in der Praxis vielfach <strong>an</strong>gewendeten Methoden der UVU, z.B.<br />

zu Best<strong>an</strong>dsaufnahmen und zu Bewertungsverfahren können und sollten aber durchaus für<br />

<strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VU übernommen werden (EU-KOMMISSION 2000, dazu auch BERNOTAT, HERBERT<br />

2001 und Anh<strong>an</strong>g VII <strong>die</strong>ser Ausarbeitung).<br />

Hat <strong>die</strong> Vorprüfung am Anf<strong>an</strong>g des Genehmigungsverfahrens ergeben, dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />

eines bereits gemeldeten oder potenziellen/faktischen <strong>FFH</strong>- bzw. Vogelschutzgebietes<br />

nicht auszuschließen sind, muss parallel zur UVP, <strong>die</strong> generell bei mehr als<br />

19 WKA durchzuführen ist, eine <strong>FFH</strong>-VP durchgeführt werden.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall könnte bereits <strong>die</strong> Phase des Scoping im UVP-Verfahren als Möglichkeit genutzt<br />

werden, auch den Untersuchungsrahmen der <strong>FFH</strong>-VU abzustimmen und zu koordinieren.<br />

Die Voruntersuchungen sollten für UVU und <strong>FFH</strong>-VU zusammen durchgeführt werden.<br />

Dazu wird das Untersuchungskonzept der UVU um <strong>die</strong> betroffenen „maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile“<br />

des Schutzgebietes erweitert, d.h. <strong>die</strong> signifik<strong>an</strong>ten <strong>FFH</strong>-Arten, -Lebensraumtypen,<br />

Vogelarten nach VSR und <strong>die</strong> Strukturen und Funktionen, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> jeweiligen Habitate<br />

wichtig sind.<br />

Die Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z muss, auch wenn <strong>die</strong> Methodik der Wirkungsprognose für beide<br />

Prüfinstrumente durchaus gleich sein k<strong>an</strong>n, getrennt durchgeführt werden, da <strong>die</strong> Bewertungsmaßstäbe<br />

unterschiedlich sind.<br />

Die Suche nach Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und Alternativlösungen, <strong>die</strong><br />

keine oder weniger Auswirkungen auf <strong>die</strong> Umwelt haben, k<strong>an</strong>n wiederum für UVU und<br />

<strong>FFH</strong>-VU parallel geschehen. Das Monitoringkonzept für <strong>die</strong> UVU muss bei einer parallel zur<br />

UVU durchgeführten <strong>FFH</strong>-VU besonders <strong>die</strong> betroffenen Schutzgüter des <strong>FFH</strong>- bzw. Vogelschutzgebietes<br />

berücksichtigen.<br />

- 40 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

7 Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf<br />

Mit den vorliegenden Ergebnissen sind <strong>die</strong> grundlegenden <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<br />

<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen in der AWZ bestimmt. Da eine<br />

weitere Konkretisierung der fachlich-methodischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> im Rahmen der<br />

<strong>FFH</strong>-VP zu leistende Best<strong>an</strong>dserfassung, Prognose und Bewertung im konkreten Bezug auf<br />

<strong>die</strong> spezifischen Eigenschaften der gemeldeten Gebiete und vor allem deren individuelle<br />

Erhaltungsziele erfolgen soll, ist zunächst <strong>die</strong> abschließende Auswahl und Meldung der Gebiete<br />

abzuwarten.<br />

Stehen <strong>die</strong> Gebiete fest, sollten <strong>die</strong> in der vorliegenden Ausarbeitung bereits <strong>an</strong>gelegten gebietsbezogenen<br />

Konkretisierungen erfolgen.<br />

Parallel dazu sollte <strong>die</strong> Formulierung möglichst konkreter Erhaltungsziele für <strong>die</strong> Gebiete<br />

vor<strong>an</strong>getrieben werden, damit entsprechend detaillierte Maßstäbe für <strong>die</strong> Prüfung der Verträglichkeit<br />

<strong>von</strong> Vorhaben vorliegen, <strong>die</strong> möglichst eine Feststellung der Überschreitung <strong>von</strong><br />

Erheblichkeitsschwellen ermöglichen.<br />

- 41 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

8 Literatur<br />

AG EINGRIFFSREGELUNG der L<strong>an</strong>des<strong>an</strong>stalten/-ämter und des Bundesamtes für Naturschutz<br />

(1998): Empfehlungen zum Vollzug der Eingriffsregelung Teil II - Inhaltlichmethodische<br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Erfassungen und Bewertungen. - Veröff. M<strong>an</strong>uskript.<br />

AG <strong>FFH</strong>-VP (Arbeitsgemeinschaft <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>) 1999: H<strong>an</strong>dlungsrahmen für<br />

<strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> in der Praxis. Natur und L<strong>an</strong>dschaft, Heft 2/1999,<br />

S.65-73<br />

APFELBACHER, D, ADENAUER, U., IVEN, K. (1999): Das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

– Innerstaatliche Umsetzung und Durchführung gemeinschaftlicher<br />

Vorgaben auf dem Gebiet des Naturschutzes – Teil 2: Biotopschutz.<br />

Natur und Recht, Heft 2/1999, S.63-78<br />

BAUMANN, W.; BIEDERMANN U.; BREUER W.; HERBERT M.; RUDOLF E.; WEIHRICH, D.; WEY-<br />

RATH, U.; WINKELBRANDT, A. (1999): Naturschutzfachliche <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong><br />

Prüfung <strong>von</strong> Projekten und Plänen nach § 19c und § 19d BNatSchG (Vertäglichkeit,<br />

Unzulässigkeit und Ausnahmen). In: Natur und L<strong>an</strong>dschaft Jg.74, Nr.11, S.<br />

463-472)<br />

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§ 19c BNatSchG. Zeitschrift für Umweltrecht 11 (1): 1-8.<br />

BERG, G. (2002): Europäisches Naturschutzrecht und Raumordnung, Münster (Beiträge zur<br />

Raumpl<strong>an</strong>ung (ZIR), Bd. 205)<br />

BERNOTAT, D. (2003): <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> - Fachliche <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Prüfungen<br />

nach § 34 und § 35 BNatSchG. In: UVP-Report (17) Sonderheft „UVP-<br />

Kongress“, 17-26<br />

BERNOTAT, D.; HERBERT, M. (2001): Verhältnis der Prüfung nach §§ 19c, 19d<br />

BNatSchG zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Eingriffsregelung. UVP-Report 15 (2):<br />

75-80.<br />

BREUER, W., HERBERT, M., WINKELBRANDT, A., WEIHRICH, D. (1999): Naturschutzfachliche<br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Prüfung <strong>von</strong> Projekten und Plänen nach § 19c BNatSchG<br />

(Verträglichkeit, Unzulässigkeit und Ausnahmen). Hildesheim, Leipzig, Halle (Saale).<br />

DURNER, W. (2001): Kompensation für Eingriffe in Natur und L<strong>an</strong>dschaft nach deutschem<br />

und europäischem Recht, NuR 2001, 60<br />

EISENBAHN-BUNDESAMT (HRSG.) (2002): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Pl<strong>an</strong>feststellung<br />

und Pl<strong>an</strong>genehmigung sowie für Magnetschwebebahnen (3. Fassung,<br />

St<strong>an</strong>d Juli 2002) (als pdf-Datei unter www.eba.bund.de verfügbar)<br />

- 42 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

EU-KOMMISSION (2000): Natura 2000 - Gebietsm<strong>an</strong>agement. Die Vorgaben des Artikels 6 der<br />

Habitat-Richtlinie 92/43/EWG. April 2000.<br />

EU-KOMMISSION HRSG. 2001: Prüfung der Verträglichkeit <strong>von</strong> Plänen und Projekten mit erheblichen<br />

Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete. - Methodische Leitlinien zur Erfüllung<br />

der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie<br />

92/43/EWG. Oxfort<br />

FISAHN, A. (2000): Die <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Verhältnis<br />

zur Eingriffsregelung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung. In: Erbguth,<br />

W., Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz: Rechtsfragen, Baden-Baden<br />

2000, S. 91-108<br />

FROELICH & SPORBECK 2002: Leitfaden zur Durchführung <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Erstellt im Auftrag des<br />

Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, L<strong>an</strong>dwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

des L<strong>an</strong>des Nordrhein-Westfalen. 49 S. + Anlagen, Anh<strong>an</strong>g und Glossar<br />

GARNIEL, A., MIERWALD, U. (2001): Wachtelkönig und gepl<strong>an</strong>te Bebauung Neugraben-<br />

Fischbeck 15 (Hamburg). UVP-report (Jg. 15, Nr. 2, S. 93-95)<br />

GASSNER, E. BENDOMIR-KAHLO, G., SCHMIDT-RÄNTSCH, A. (1996): Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG), Kommentar, 1. Auflage.,<br />

GELLERMANN, M. (1996): Rechtsfragen des europäischen Habitatschutzes. Natur und Recht<br />

18 (11/12): 548-558<br />

GELLERMANN, M. (2001): Natura 2000: Europäisches Habitatschutzrecht und seine Durchführung<br />

in der Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d, 2. neubearb. und erw. Aufl., Berlin; Wien<br />

u.a., 293 S.<br />

GELLERMANN, M.; SCHREIBER, M. (2003): Zur "Erheblichkeit" der Beeinträchtigung <strong>von</strong> Natura-2000-Gebieten<br />

und solchen, <strong>die</strong> es werden wollenin: Natur und Recht, 2003,<br />

Heft 4, S. 205-213<br />

GÜNNEWIG, D. (1999): Inhaltliche und Methodische <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Prüfung <strong>von</strong> Projekten<br />

und Plänen gemäß § 19c BNatSchG. Vortrag IWU-Seminar <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

nach <strong>FFH</strong>-Richtlinie am 10.05.1999 in Magdeburg, M<strong>an</strong>uskript, H<strong>an</strong>nover<br />

HALAMA, G. (2001): Die <strong>FFH</strong>-Richtlinie – unmittelbare Auswirkungen auf das Pl<strong>an</strong>ungs- und<br />

Zulassungsrecht. NVwZ 2001 (5): 506-513.<br />

KÜSTER, F. (2001): Die <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> in der Verkehrswegepl<strong>an</strong>ung auf den<br />

Ebenen Linienbestimmung und Pl<strong>an</strong>feststellung als l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erische Leistung<br />

im Sinne des § 50 HOAI“. UVP-report, Heft 2/2001. S.81-87<br />

LANDESREGIERUNG BRANDENBURG (2000): Verwaltungsvorschrift der L<strong>an</strong>desregierung zur<br />

Anwendung der §§ 19 a bis 19 f Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Br<strong>an</strong>-<br />

- 43 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

denburg, insbesondere zur <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach der <strong>FFH</strong>-Richtlinie vom<br />

24.06.2000, ABl. 28/00 S. 358<br />

LOUIS, H. W. (2001): Die <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach der Fauna-<br />

Flora-Habitat-Richtlinie in der Umsetzung durch <strong>die</strong> §§ 19a ff. BNatSchG“. UVPreport,<br />

Heft 2/2001: S.61-66<br />

LOUIS, H. W., ENGELKE, A. (2000): Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar der §§ 1 bis 19f, 2.<br />

Aufl., Braunschweig. 746 S.<br />

MIERWALD, U. (2003): Zur Erheblichkeitsschwelle in der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> – Erfahrungen<br />

aus der Gutachterpraxis. In: UVP-Report (17) Sonderheft „UVP-Kongress“,<br />

134-140.<br />

NEBELSIECK, R. (2002): Die Genehmigung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen in der AWZ.<br />

Rechtsgutachten (http://www.NABU-SH.de/Rechtsgutachten.pdf)<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (HRSG.) (1999): Informationen zur <strong>FFH</strong>-<br />

<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>. Darmstadt, 18 S. + Anh<strong>an</strong>g<br />

SCHINK, A. (1999): Die <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach der <strong>FFH</strong>-Richtlinie. UPR 1999, Heft 11-<br />

12, S.417ff<br />

SCHINK, A (2002): Die <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der<br />

Eignungsgebiete. Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2002, S. 45 ff.<br />

SCHRÖDTER (2001): Bauleitpl<strong>an</strong>ung in <strong>FFH</strong>-Gebieten und Vogelschutzgebieten, NuR 2001,<br />

S. 8ff.<br />

SIEDENTOP, S. (2001): Zum Umg<strong>an</strong>g mit kumulativen Umweltwirkungen in der <strong>FFH</strong>-<br />

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WACHTER, T., JESSEL, B. (2002): Einflüsse auf <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> Projekten im Rahmen der<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>. Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung, Heft 5/2002,<br />

S.133-138<br />

WEIHRICH, D. (1999): „ Rechtliche und naturschutzfachliche <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />

nach § 19c BNatSchG“. aus: „Deutsches Verwaltungsblatt – Sonderdruck“.<br />

Heft 15. Dez./1999. Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag KG, Berlin/Köln. S.1697-<br />

1704<br />

WIRTHS, V. (2000): Gemeinschaftsrechtlicher Habitatschutz und deutsches Immissionsschutzrecht<br />

– Zu den Einwirkungen der <strong>FFH</strong>Richtlinie auf das deutsche Recht. In:<br />

Zeitschrift für Umweltrecht 03/00. S. 190- 197.<br />

WIRTHS, V. (2003): Defizite bei der Umsetzung der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> im neuen<br />

BNatSchG und ihre Konsequenzen - in: Natur und Recht, 2003, Heft 3, S. 150-154<br />

- 44 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Anh<strong>an</strong>g<br />

Anh<strong>an</strong>g I: Checkliste zur Überprüfung der Erfordernisse einer <strong>FFH</strong>-VP gem. Art.6 <strong>FFH</strong>-RL<br />

In Anlehnung <strong>an</strong> EU-Kommission, DG Umwelt (2001a)<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

I. Informationen über den St<strong>an</strong>dort der WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />

(Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />

I.1 Ist das Ziel des Projekts beschrieben?<br />

I.2 Ist der St<strong>an</strong>dort/<strong>die</strong> Lage des Vorhabens <strong>an</strong>gegeben?<br />

Gibt es Karten, Übersichten, Koordinaten?<br />

I.2.1 Ist beschrieben, wie viel Fläche des Schutzgebietes<br />

<strong>von</strong> dem gepl<strong>an</strong>ten Vorhaben für wie l<strong>an</strong>ge eingenommen<br />

wird? Bzw. <strong>die</strong> Dist<strong>an</strong>z zum Schutzgebiet<br />

I.2.2 Gibt es einen realistischen Zeitpl<strong>an</strong> für <strong>die</strong> verschiedenen<br />

Bau- und Betriebsphasen?<br />

I.3 Sind <strong>die</strong> Hauptkomponenten des Vorhabens beschrieben?<br />

I.3.1 Ist der Anlagentyp beschrieben (insbesondere Höhe)?<br />

I.3.2 Ist <strong>die</strong> Art des Fundaments beschrieben?<br />

- 45 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

I.3.3 Ist <strong>die</strong> elektrotechnische Erschließung im Windpark<br />

und zur Küste beschrieben? (Karten)<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

I.3.3.1 Wird Dreh- oder Gleichstrom verwendet? In welcher<br />

Art <strong>von</strong> Kabeln?<br />

I.3.4 Ist <strong>die</strong> Anordnung der einzelnen Anlagen beschrieben?<br />

(Karten)<br />

I. Informationen über <strong>die</strong> WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />

(Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />

I.3.5 Ist <strong>die</strong> Wartung des Windparks geregelt? (zusätzlicher<br />

Schiffsverkehr)<br />

I.4 Sind alle nötigen Baumaßnahmen beschrieben?<br />

I.5 Sind alle nötigen Maßnahmen für den Betrieb der<br />

WKA beschrieben?<br />

I.6 Sind alle nötigen Maßnahmen für den Rückbau beschrieben?<br />

I.7 Sind <strong>die</strong> Auswirkungen des Projekts hinreichend<br />

genau beschrieben?<br />

I.7.1 Wird der Einsatz <strong>von</strong> umweltschädigenden Stoffe<br />

beschrieben und qu<strong>an</strong>tifiziert? Liegt ein Konzept vor,<br />

wie z.B. bei drohenden Austritten reagiert wird (Öl,<br />

Anti-Fouling-Anstriche)?<br />

I.7.2 Ist der Körper- und Luftschalleintrag dargestellt und<br />

qu<strong>an</strong>tifiziert? (Reichweite und Dauer bei Bau und<br />

Betrieb)<br />

- 46 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

I.7.2.1 Wurden Berechnungen durchgeführt oder <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d<br />

einer Pilot<strong>an</strong>lage hochgerechnet?<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

1.7.2.2<br />

Wurde zusätzlicher Schiffs- und Flugzeugverkehr<br />

dabei berücksichtigt?<br />

I.7.3 Wurde <strong>die</strong> zu erwartende Trübungsfahne beim Bau<br />

und Rückbau der Anlage ausreichend ermittelt? (Anteil,<br />

Dichte und Ausdehnung der Schwebstofffracht?<br />

I.7.4 Erfolgte eine Durchführung <strong>von</strong> Untersuchungen oder<br />

Berechnungen zur Veränderung der Wasserschichtung,<br />

Sedimentologie, Auskolkung<br />

I. Informationen über <strong>die</strong> WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />

(Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />

I.7.5 Wurde <strong>die</strong> Entstehung <strong>von</strong> elektromagnetischen<br />

Feldern und Wärmeabstrahlung der Kabel ermittelt?<br />

I.7.6 Wurden <strong>die</strong> Lichtquellen der WKA ermittelt/dargestellt?<br />

(Reichweite, Intensität, Höhe)<br />

I.7.7 Wurde der Schattenwurf der WKA ermittelt?<br />

I.7.8 Wurde ein Gutachten zur Gefahr <strong>von</strong> Schiffskollisionen<br />

erstellt?<br />

I.7.8.1 Aussagen, wie und wie schnell k<strong>an</strong>n in Gefahrenfällen<br />

(bei Unwettern, drohenden Kollisionen, Feuer,<br />

defekten Anlagen) reagiert werden k<strong>an</strong>n?<br />

- 47 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

I.8.1 Wurden Unsicherheiten bei der Ermittlung und Abschätzung<br />

der zu erhebenden Daten dargestellt und<br />

diskutiert?<br />

II.1 Wurden alle Projekte und Pläne identifiziert, <strong>die</strong> durch<br />

ihr Zusammenwirken mit dem vorgeschlagenen WKA-<br />

Vorhaben negative Effekte auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />

befürchten lassen?<br />

II.1.1 Liegen Gebietsgrenzen vor, in denen kumulative<br />

Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden?<br />

II.1.2 Ist <strong>die</strong> Prüfung der Auswirkungen kumulativer Effekte<br />

nachvollziehbar, fun<strong>die</strong>rt und ausreichend?<br />

III.1 Größe und Abgrenzung des/r Schutzgebiete/s (Karten)<br />

ausreichend dargestellt?<br />

III.2 Sind <strong>die</strong> besonderen Schutzgüter des <strong>FFH</strong>- oder<br />

Vogelschutzgebietes (<strong>FFH</strong>-Arten, Lebensräume,<br />

Vogelarten) beschrieben?<br />

III.2.1 Ist <strong>die</strong> jeweilige Signifik<strong>an</strong>z/Populationsgröße/Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />

der Arten/Lebensraumtypen<br />

klar (Anh<strong>an</strong>g III)?<br />

II. Kumulative Effekte<br />

(Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />

III. Beschreibung des <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebietes<br />

(Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

- 48 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

III.2.2 Erfolgte eine Beschreibung des derzeitigen Zust<strong>an</strong>ds<br />

des Schutzgebietes und seiner Elemente? Beschreibung<br />

der Hauptstrukturen, Gefährdungen, bes. Empfindlichkeiten<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

III.2.3 Gibt es Aussagen über <strong>die</strong> Einbindung in das Natura<br />

2000-Netz eingebunden (Trittsteinfunktion etc.)?<br />

III.2.4 Gibt es bereits vollständige St<strong>an</strong>darddatenbögen?<br />

III.3 Welcher Bereich des Schutzgebietes und welche<br />

<strong>FFH</strong>-Arten und Lebensraumtypen bzw. welche Habitate<br />

<strong>von</strong> Vögeln werden vermutlich beeinträchtigt?<br />

(Wirkraum)<br />

III.3.1 Welche Methodik wurde zur Erfassung der <strong>FFH</strong>-Arten<br />

und Lebensraumtypen bzw. der Vogelarten im Untersuchungs-<br />

bzw. Wirkraum <strong>an</strong>gewendet?<br />

II.3.1.1 Wurden Naturschutzbehörden und Verbände für <strong>die</strong><br />

Datenbest<strong>an</strong>dsaufnahme konsultiert?<br />

III. Beschreibung des <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebietes<br />

(Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />

- 49 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

III.3.2 Gibt es Karten mit dem Wirkraum und seinen <strong>FFH</strong>-<br />

Lebensraumtypen, ggf. <strong>FFH</strong>- oder Vogelarten?<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

III.4 Gibt es Erhaltungs- und Entwicklungsziele für <strong>die</strong><br />

betroffenen <strong>FFH</strong>-Arten, -Lebensraumtypen bzw. Vogelarten?<br />

18<br />

III.4.1 Wurden Erhaltungs- und Entwicklungsziele gutachterlich<br />

vorgeschlagen, wenn noch keine Schutzziele<br />

vorliegen?<br />

III.4.2 Sind <strong>die</strong>se gutachterlich entwickelten Schutzziele mit<br />

den zuständigen Naturschutzbehörden abgesprochen,<br />

qualitativ ausreichend und detailliert genug?<br />

IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />

IV.1 Wurden <strong>die</strong> verwendeten Methoden hinreichend<br />

erläutert?<br />

(Matrix, Checklisten, Simulations- u. Berechnungsmodelle,<br />

GIS-Darstellungen?)<br />

18 Wenn keine St<strong>an</strong>darddatenbögen oder M<strong>an</strong>agementpläne vorliegen, aus denen Erhaltungs- und ggf. Entwicklungsziele für <strong>die</strong> maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile des Schutzgebietes<br />

hervorgehen, müssen <strong>die</strong> Lebensraum<strong>an</strong>sprüche und Habitate der betroffenen Arten und Lebensraumtypen und deren Gefährdungsgrund und –grad ermittelt werden.<br />

Daraus folgend sind, nach gängiger Pl<strong>an</strong>ungspraxis, <strong>von</strong> Seiten des Gutachters Erhaltungs- und ggf. Entwicklungsziele für <strong>die</strong> betroffenen Vogel- und <strong>FFH</strong>-Arten bzw. Lebensraumtypen<br />

zu entwickeln. Dieser Vorg<strong>an</strong>g sollte in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden erfolgen. Beispiele <strong>von</strong> bereits erarbeiteten <strong>FFH</strong>-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen verdeutlichen <strong>die</strong> Bedeutung <strong>die</strong>ses Schrittes: bei fehlenden oder unzureichenden Erhaltungszielen fehlen Bewertungsmaßstäbe und <strong>die</strong> gesamte<br />

Beeinträchtigungsprognose wird damit hinfällig.<br />

- 50 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

IV.1.1.1 Wurden <strong>die</strong> Bewertungskriterien und ggf. Parameter<br />

nachvollziehbar dargestellt?<br />

IV.1.1.2 Wurden dabei <strong>die</strong> Erhaltungs- und Schutzziele des<br />

Gebietes einbezogen? (siehe auch III.4)<br />

IV.1.1 Sind <strong>die</strong> gewählten Methoden geeignet, um zu einer<br />

möglichst genauen Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z zu gel<strong>an</strong>gen?<br />

IV.2 Wurden alle bau-, <strong>an</strong>lage- und betriebsbedingten<br />

Auswirkungen beschrieben und wenn möglich, qu<strong>an</strong>-<br />

tifiziert?<br />

IV.2.1 Wurde unterschieden zwischen kurz, l<strong>an</strong>gfristigen<br />

bzw. mittelbaren und unmittelbaren Wirkungen?<br />

IV.2.2 Sind Reichweite, Dauer und Intensität der Auswirkungen<br />

auf <strong>die</strong> maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile des Schutzgebietes<br />

plausibel und fun<strong>die</strong>rt beschrieben?<br />

IV.2.3 Wurden <strong>die</strong> Signifik<strong>an</strong>z / <strong>die</strong> Erheblichkeit der einzelnen<br />

bil<strong>an</strong>zierten Auswirkungen nachvollziehbar diskutiert?<br />

IV.2.4 Wurden kumulative Wirkungen ausreichend berücksichtigt?<br />

(siehe II)<br />

IV.3 Wurden alle signifik<strong>an</strong>ten <strong>FFH</strong>-Arten, -<br />

Lebensraumtypen und Vogelarten des Schutzgebietes<br />

und deren Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />

in <strong>die</strong> Beeinträchtigungsprognose mit einbezogen?<br />

IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />

- 51 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

IV.3.1 Wurden weitere maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile des Gebietes<br />

dabei berücksichtigt (z.B. Nahrungsgrundlagen,<br />

Wasserqualität und weitere Habitat<strong>an</strong>sprüche)?<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

IV.3.2 Sind Wechselwirkungen zwischen <strong>die</strong>sen Schutzgütern<br />

dargestellt? (siehe UVU IV.5)<br />

IV.4<br />

Wurden Fachgutachten eingeholt, bzw. Expertengespräche<br />

geführt, um Unsicherheiten bei der Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z<br />

zu diskutieren?<br />

IV.5 Sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

mit in <strong>die</strong> Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z eingeflossen?<br />

IV.5.1 Wurden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

vorgeschlagen, sind sie ausreichen?<br />

IV.6 Wurden Unsicherheiten bei der Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

ausreichend dargestellt und diskutiert?<br />

IV.7 Ist das „Gebiet als solches“ beeinträchtigt? (eigentliche<br />

<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>, <strong>die</strong> folgenden Fragen<br />

sollten dabei berücksichtigt werden)<br />

IV.7.1 Besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, dass das WKA-Projekt zu<br />

Verzögerungen bei der Verwirklichung der Erhaltungsziele<br />

des Gebietes führt oder sie verhindert?<br />

IV.7.2 Werden durch das WKA-Projekt Faktoren gestört, <strong>die</strong><br />

zu einer Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />

des Schutzgebietes beitragen?<br />

IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />

- 52 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

IV.7.3 Greift das WKA-Vorhaben in das Gleichgewicht, <strong>die</strong><br />

Verteilung und <strong>die</strong> Dichte der Schlüsselarten ein?<br />

Wird der Best<strong>an</strong>d reduziert?<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

IV.7.4 Führt das Vorhaben zu Veränderungen der wichtigsten<br />

Bestimmungsfaktoren <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Funktion oder<br />

<strong>die</strong> Struktur des Schutzgebietes ausschlaggebend<br />

sind? (z.B. Sedimentstruktur, Benthos<br />

IV.7.5 Wird <strong>die</strong> verfügbare Fläche für <strong>die</strong> Schlüsselarten des<br />

Schutzgebietes reduziert?<br />

IV.7.6 Wird <strong>die</strong> biologische Vielfalt des Gebietes verringert?<br />

IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />

IV.7.7 Führt das WKA-Vorhaben zu einer Fragmentierung<br />

des Schutzgebietes?<br />

IV.8 Wurde bei offenen Bewertungsfragen das Umweltvorsorgeprinzip<br />

beachtet?<br />

V.1 Wurden alle durchzuführenden Maßnahmen einzeln<br />

beschrieben und erläutert inwiefern sie negative<br />

Auswirkungen auf das Schutzgebiet vermeiden oder<br />

vermindern können?<br />

V.2 Ist klar, <strong>von</strong> wem und w<strong>an</strong>n (Zeitrahmen) <strong>die</strong> Maßnahmen<br />

durchgeführt werden sollen?<br />

V. Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen<br />

- 53 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />

Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />

V.3 Wie ist <strong>die</strong> Erfolgswahrscheinlichkeit zu beurteilen?<br />

(gibt es Beispiele aus <strong>an</strong>deren Projekten?)<br />

Welche weiteren Informationen sind<br />

nötig?<br />

V.4 Ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen vorgesehen?<br />

- 54 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG II – GEGENÜBERSTELLUNG DER BETRACHTUNGSGEGENSTÄNDE IN EINER UVP UND <strong>FFH</strong>-VP<br />

Anh<strong>an</strong>g II:<br />

Gegenüberstellung der Betrachtungsgegenstände in einer UVP und <strong>FFH</strong>-VP<br />

Betrachtungsgegenst<strong>an</strong>d<br />

Ziel<br />

Schutzgegenst<strong>an</strong>d Best<strong>an</strong>dserfassung<br />

Anwendungsfall<br />

Untersuchungsraum<br />

Ermittlung der Beeinträchtigungen<br />

Maßstäbe für Bewertung<br />

UVP<br />

gemäß UVPG<br />

Ermittlung, Beschreibung und Bewertung<br />

der Auswirkungen <strong>von</strong> Vorhaben<br />

auf <strong>die</strong> Umwelt zur wirksamen Umweltvorsorge<br />

Schutzgüter: Menschen, Kultur und<br />

Sachgüter, Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen, Boden,<br />

Wasser, Luft, Klima und L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

einschließlich ihrer Wechselwirkungen<br />

Art des Vorhabens gem. Anh<strong>an</strong>g<br />

UVPG (WKA: Anlage 1, Nr. 1.6)<br />

Größe entsprechend den zu erwarteten<br />

räumlichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens<br />

einzelvorhabensbezogene Beschreibung<br />

der zu erwartenden bau-, <strong>an</strong>lage-<br />

und betriebsbedingten Umweltauswirkungen<br />

im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Empfindlichkeiten der Schutzgüter<br />

Bewertung <strong>von</strong> Umweltauswirkungen<br />

im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge<br />

<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d fachgesetzlicher<br />

Regelungen und Richtlinien und evtl.<br />

vorh<strong>an</strong>dener Umweltqualitätsziele;<br />

Einhaltung <strong>von</strong> gemeinschaftlichen<br />

<strong>FFH</strong>-VP<br />

gem. § 34 BNatSchGNeuregG<br />

Sicherung und Schutz des ökologischen<br />

kohärenten Netzes NATURA<br />

2000 (aus <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebieten)<br />

NATURA 2000-Gebiet und seine<br />

maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile, d.h. <strong>FFH</strong>-<br />

Arten und -Lebensräume (Anh<strong>an</strong>g I<br />

und II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie) bzw. Vogelarten<br />

(Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutz-<br />

Richtlinie) und Zugvögel (gem. Art. 4<br />

Vogelschutz-Richtlinie) und Funktionen,<br />

<strong>die</strong> ein Habitat oder Lebensraum<br />

<strong>die</strong>ser Arten erfüllen muss (z.B. bestimmte<br />

Sedimentverhältnisse)<br />

Projekte und Pläne, <strong>die</strong> einzeln oder<br />

im Zusammenwirken mit <strong>an</strong>deren<br />

Projekten und Plänen ein <strong>FFH</strong>- oder<br />

Vogelschutzgebiet erheblich auch<br />

durch Fernwirkungen beeinträchtigen<br />

können<br />

Bewertet wird das Gebiet <strong>von</strong> gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung. Sol<strong>an</strong>ge es<br />

<strong>die</strong> entsprechende Liste der EU-<br />

Kommission noch nicht gibt und Umsetzungsdefizite<br />

bestehen, alle <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiete und europäischen Vogelschutzgebiete<br />

Für <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dsaufnahme bzw. <strong>die</strong><br />

Untersuchungen auch kleinere Untersuchungsräume<br />

(voraussichtliche<br />

Wirkräume) denkbar<br />

Prognose der bau-, <strong>an</strong>lage- und betriebsbedingten<br />

Beeinträchtigungen<br />

<strong>von</strong> Projekten und Plänen, <strong>die</strong> einzeln<br />

oder in Zusammenwirken <strong>die</strong> Erhaltungs-<br />

und Entwicklungsziele des<br />

Schutzgebietes erheblich beeinträchtigen<br />

können<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />

eines <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiets,<br />

d.h. Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />

bilden den Bewertungsmaßstab. Zu<br />

berücksichtigen ist dabei <strong>die</strong> Kohärenz<br />

- 55 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG II – GEGENÜBERSTELLUNG DER BETRACHTUNGSGEGENSTÄNDE IN EINER UVP UND <strong>FFH</strong>-VP<br />

des NATURA 2000-Netzes. Einschätzen<br />

der Erheblichkeit, eigentliche<br />

Prüfung der zuständigen Behörde:<br />

wird das „Gebiet als solches“ beeinträchtigt?<br />

Betrachtungsgegenst<strong>an</strong>d<br />

Vermeidung und Verminderung<br />

bzw. Kompensation<br />

Rechtsfolgen<br />

Zuständigkeit<br />

Beteiligung der Naturschutzbehörden<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

und internationalen Rechts und Abkommen<br />

UVP gemäß UVPG<br />

Darstellung <strong>von</strong> Vermeidung, Verminderung,<br />

Ausgleich, Ersatz und der<br />

geprüften Vorhaben- bzw. St<strong>an</strong>dortalternativen<br />

einschl. Null-Vari<strong>an</strong>te<br />

Berücksichtigung der Ergebnisse<br />

(UVS kommt einem Gutachten gleich)<br />

verfahrensführende Behörde, in der<br />

AWZ: BSH<br />

als Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge, hier<br />

v.a. BfN<br />

Einbeziehung der Öffentlichkeit bzw.<br />

betroffener Mitgliedstaaten (auch<br />

gemäß Espoo- und Aarhus-<br />

Konvention)<br />

<strong>FFH</strong>-VP gem. § 34<br />

BNatSchGNeuregG<br />

Vermeidung/Verminderung; Unzulässigkeit,<br />

wenn Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />

erheblich beeinträchtigt<br />

werden, Zulässigkeit nur aus zwingenden<br />

Gründen öffentlichen Interesses<br />

und nicht gegebenen zumutbaren<br />

und verträglichen Alternativen (Alternativenprüfung)<br />

d<strong>an</strong>n sind Maßnahmen<br />

zur Sicherung des „NATU-<br />

RA 2000“ Netzes als Ausgleichsmaßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

strengere Ausnahmeregelungen bei<br />

prioritären <strong>FFH</strong>-Lebensräumen und<br />

-Arten<br />

Rechtsfolgen verbindlich; direkte Unzulässigkeit,<br />

k<strong>an</strong>n nicht durch Abwägung<br />

überwunden werden, Ausnahmebestimmungen<br />

möglich<br />

Nach BNatSchGNeuregG: Ausweisung<br />

der Gebiete vom BfN über das<br />

BMU (Ressortabstimmung), Prüfung<br />

der Verträglichkeit und Ausnahmeregelungen<br />

jedoch nicht BfN, vermutlich<br />

obliegt <strong>die</strong>se Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde<br />

(BSH). Bei <strong>an</strong>zunehmenden<br />

erheblichen Auswirkungen<br />

auf prioritäre Arten, hat <strong>die</strong> EU-<br />

Kommission Stellung zu nehmen<br />

keine genauen Regelungen (s.o.)<br />

nicht vorgeschrieben, in Hinsicht auf<br />

<strong>die</strong> verabschiedete Aarhus-Konvention<br />

jedoch <strong>an</strong>zuraten<br />

- 56 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Anh<strong>an</strong>g III:<br />

Materialsammlung zu Arten und Lebensraumtypen nach <strong>FFH</strong>-RL und Vogelarten<br />

nach VS-RL<br />

Lebensraumtypen des Anh<strong>an</strong>gs I <strong>FFH</strong>-RL<br />

In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind zwei Lebensraumtypen des<br />

Anh<strong>an</strong>gs I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie <strong>an</strong>zutreffen:<br />

1110 S<strong>an</strong>dbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser,<br />

1170 Riffe.<br />

Die genauen Definitionskriterien <strong>die</strong>ser Typen sind bisher nicht abschließend geklärt.<br />

Die zu den Lebensraumtypen verfügbaren Informationen werden entsprechend der Struktur<br />

der nachfolgend dargestellten Tabellen systematisch mit Blick auf <strong>die</strong> zu erwartenden Konflikte<br />

mit <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen aufbereitet.<br />

1110 S<strong>an</strong>dbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser<br />

Kenndaten<br />

S<strong>an</strong>dbänke des Sublitorals (euphotische Zone) reichen i.d.R. bis dicht unter <strong>die</strong> Meeresoberfläche<br />

(selten mehr als 20 m) und fallen bei MTNW noch nicht frei, einschließlich<br />

des darüber liegenden Wasserkörpers. Sie sind vegetationsfrei oder mit zumeist spärlicher<br />

Makrophytenvegetation (BfN 2003: http://www.HabitatMareNatura2000.de).<br />

In Abhängigkeit <strong>von</strong> den Meeresströmungen k<strong>an</strong>n der Lebensraum relativ stabil sein<br />

oder aber einer hohen Dynamik mit ständiger Abtragung und Aufs<strong>an</strong>dung unterliegen.<br />

Kartierungshinweise<br />

Der Lebensraumtyp stellt Erhebungen des Meeresgrundes dar und ist auf das Sublitoral<br />

bzw. <strong>die</strong> euphotische Zone beschränkt. Diese erstreckt sich in der Nordsee durchschnittlich<br />

in größere Tiefen als in der Ostsee. Für <strong>die</strong> Abgrenzung ist weiterhin das<br />

Vorkommen <strong>von</strong> S<strong>an</strong>den (Fein- bis Grobs<strong>an</strong>d) ausschlaggebend. In der Regel unterliegen<br />

<strong>die</strong> S<strong>an</strong>dbänke einer gewissen Umlagerungsdynamik. Sie können sowohl vollständig<br />

aus S<strong>an</strong>den bestehen, wie z.B. <strong>die</strong> Oderb<strong>an</strong>k als ertrunkene Düne oder als mehr<br />

oder weniger mächtige Ablagerungen auf submarinen Geschiebemergelrücken oder<br />

<strong>an</strong>deren Hartsubstraten auftreten. Bei Letzterem können <strong>die</strong> Übergänge zu Riffen (EU-<br />

Code 1170) fließend sein und teilweise besonders in der Ostsee eine enge Verzahnung<br />

aufweisen.<br />

Eine Zuordnung zur S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k erfordert eine flächenhafte Domin<strong>an</strong>z der S<strong>an</strong>de mit<br />

einer Mindestmächtigkeit <strong>von</strong> 30-40 cm, um den typischen S<strong>an</strong>dbodengemeinschaften<br />

einen Lebensraum zu bieten. Einzelne erratische Blöcke können <strong>die</strong> Oberfläche durchragen.<br />

Die Abgrenzung zu den Wattflächen der Nordsee wird durch <strong>die</strong> mittlere Tide-<br />

Niedrigwasserlinie (MTNW) gebildet. Die Abgrenzung k<strong>an</strong>n <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der Wassertiefen<strong>an</strong>gaben<br />

der Topographischen Karten bzw. <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der Auswertung <strong>von</strong> Luftbildern<br />

erfolgen.<br />

S<strong>an</strong>dbänke im freien Meer, <strong>die</strong> bei Ebbe regelmäßig trocken fallen, sind als Teile des<br />

S<strong>an</strong>dwattes (1140) aufzufassen und werden dort erfasst. Windwattflächen gehören<br />

nicht zu <strong>die</strong>sem Typ (vgl. Lebensraumtyp 1140) (BfN, NATURA 2000-Datenb<strong>an</strong>k).<br />

Typische Tier- und<br />

Pfl<strong>an</strong>zenarten<br />

S<strong>an</strong>dbänke sind oft vegetationsfrei oder nur mit einer spärlichen Makrophytenvegetation<br />

bewachsen<br />

- 57 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Pfl<strong>an</strong>zen:<br />

Potamogeton pectinatus (Kamm Laichkraut),<br />

Zostera marina (Seegrass)<br />

Wirbellose: Seestern, S<strong>an</strong>dgrundel, Gerippte Tellmuschel, Trogmuschel, Zwerg-<br />

Seeigel, Vielborster, Ruderfußkrebs, Gewöhnlicher Blutwurm, Spindelförmiger<br />

Borstenwurm, Opalwurm<br />

Säuger:<br />

Vögel:<br />

Ostsee-Kegekrobbe, Ostsee-Ringelrobbe<br />

Atl<strong>an</strong>tischer Seehund<br />

Nahrungshabitat rastender und überwinternder Vögel<br />

z.B. Prachttaucher und Trauerente<br />

Verbreitung/Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Empfindlichkeiten /<br />

Wirkungen<br />

pot. Konflikte mit WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

sonstiges<br />

z.B. Oderb<strong>an</strong>k in der Ostsee, Doggerb<strong>an</strong>k in der Nordsee (pdf-Datei des WWF mit<br />

Karte der S<strong>an</strong>dbänke in der Nordsee:<br />

http://www.ngo.grida.no/wwfneap/Projects/reflink.htm#reefsb<strong>an</strong>ks)<br />

In der Nord- und Ostsee kommen in den folgenden potenzielle NATURA-2000- Gebieten<br />

S<strong>an</strong>dbänke vor: „Doggerb<strong>an</strong>k“, „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche<br />

Deutsche Bucht“, „Fehmarnbelt“, „Adlergrund“, “Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“,<br />

„SPA Pommersche Bucht“.<br />

s<strong>an</strong>diges Substrat, submarin, meist Meeresströmungen ausgesetzt mit entsprechender<br />

Substratumlagerung, Wassertiefen bis 20 m.<br />

Untersuchungen der Sedimentstruktur und ihrer natürlichen Dynamik mit dem Seitensichtsonar<br />

(Erkundung der Bodentopographie und des Substrattypus) <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d Seitensichtsonar<br />

(SSS mit Fahrtgeschwindigkeit max. 4 kn; möglichst flächendeckendeerfassung,<br />

zumindest aber mit einem Profilabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 500 m)<br />

Untersuchungen zu den Sedimenteigenschaften + Korngrößenverteilung<br />

Die Untersuchungen zu den vorkommenden Benthoslebensgemeinschaften sollten sich<br />

<strong>an</strong> den Vorgaben des St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzeptes des BSH orientieren (BSH<br />

2003)<br />

Schad- und Nährstoffeintrag, S<strong>an</strong>dabbau, Grundschleppnetzfischerei, Ölförderung,<br />

Störung durch Schifffahrt und Tourismus<br />

baubedingt:<br />

Störung durch Baustelleneinrichtung, Rammen der Piles und Schiffsverkehr, Sedimentumlagerung<br />

<strong>an</strong>lagebedingt:<br />

Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme durch <strong>die</strong> Piles, Auskolkungen <strong>an</strong> den Piles<br />

Alle Formen der Gründung <strong>von</strong> Anl<strong>an</strong>gen innerhalb der Grenzen eines Lebensraums<br />

<strong>die</strong>ses Typs verursachen erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Literatur:<br />

http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />

http://www.bfn.de/03/030301_typ1110.htm<br />

1170 Riffe<br />

Kenndaten<br />

Riffe sind vom Meeresboden aufragende Hartsustrate des Sublitorals (euphotische<br />

Zone, i.d.R. bis max. 15 m Tiefe) und des Litorals, Riffe sind vom Meeresboden<br />

schwach bis stark aufragende mineralische Hartsubstrate wie Felsen, Geschiebe, Steine,<br />

hauptsächlich Moränenrücken mit Block- und Steinbedeckung in kiesig-s<strong>an</strong>diger<br />

Umgebunghäufig (BfN 2003: http://www.HabitatMareNatura2000.de).<br />

Dazu kommen biogene Hartsubstrate wie S<strong>an</strong>dkorallen-Riffe und Miesmuschelbänke.<br />

Eingeschlossen sind sowohl das Felswatt, Riffe entl<strong>an</strong>g der Felsküsten (litoral reefs) als<br />

- 58 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

auch im freien Meer aufragende Riffe (offshore reefs)<br />

Riffe sind <strong>von</strong> Großalgen und Muscheln bewachsen, v.a. in der Ostsee auch <strong>von</strong> höheren<br />

Pfl<strong>an</strong>zen.<br />

Kartierungshinweise<br />

Typische Tier und<br />

Pfl<strong>an</strong>zenarten<br />

Zu den Riffen zählen dauerhaft überflutete oder bei Niedrigwasser herausragende Erhebungen<br />

aus Hartsubstraten, wie Felsen, Felswatt, Geschiebe und biogene Bildungen<br />

(Muschelbänke [z.B. Miesmuschelbänke auf Moränen] und S<strong>an</strong>dkorallen(Sabellaria-<br />

Riffe), aber auch <strong>an</strong>stehender Geschiebemergel auf submarinen, schwellenartigen<br />

Moränenrücken. In der Regel sind sie im Bereich des Sublitorals der euphotischen Zone<br />

<strong>an</strong>zutreffen, zuweilen, insbesondere in der Nordsee in Zusammenh<strong>an</strong>g mit Muschelbänken,<br />

jedoch auch tiefer reichend. Auf Grund der spezifischen glazialen und postglazialen<br />

Entwicklung <strong>von</strong> Nord- und Ostsee treten hier vielfach enge Verzahnungen mit<br />

dem Lebensraumtyp 1110 (S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k) auf. Geschiebereiche Erhebungen mit Mischsubstraten<br />

(z.B. Geschiebe, Mergel, S<strong>an</strong>de, Schlick) werden zu <strong>die</strong>sem Typ gestellt,<br />

wenn das Hartsubstrat dominiert.<br />

Riffe sind Lebensraum und Rückzugshabitat für z.T. seltener und z.B. durch Fischerei<br />

gefährdeter Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten.<br />

Großalgen, Muschelarten<br />

See<strong>an</strong>emone, Miesmuschel, Seeigel, Seenelke<br />

Verbreitung/Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

submarin oder im Litoralbereich (wechselhalin); Felssubstrat und große Felsblöcke inkl.<br />

Moränenverwitterungsmaterial<br />

Bsp.: Nordsee: Helgoländer Felssockel und Steingrund, Ostsee: Blockfelder in der<br />

Kadetrinne<br />

In den potenziellen NATURA 2000 –Gebieten „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“,<br />

„SPA Östliche Deutsche Bucht“, „Fehmarnbelt“, „Kadettrinne“, „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“,<br />

„Adlergrund und „SPA Pommersche Bucht“ kommt der <strong>FFH</strong>-Lebensraumtyp ‚Riff‘ vor.<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Empfindlichkeiten/<br />

Wirkungen<br />

pot. Konflikte mit WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

sonstiges<br />

Zur Erfassung der Benthos-Lebensgemeinschaften der Riffe vgl. <strong>die</strong> Vorgaben des<br />

St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzeptes (BSH 2003)<br />

Schad- und Nährstoffeintrag, Grundschleppnetzfischerei nach Muscheln, Schwermetalleintrag,<br />

Verschlammung<br />

Verschlammung durch Trübungsfahnen während der Bauphase, Lebensraumverlust<br />

durch <strong>die</strong> Fundamente der Anlagen<br />

Alle Formen der Gründung <strong>von</strong> Anl<strong>an</strong>gen innerhalb der Grenzen eines Lebensraums<br />

<strong>die</strong>ses Typs verursachen erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Literatur: u.a.<br />

http://www.indira.de/riff.htm<br />

http://www.starfish.ch/Korallenriff/<br />

http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />

Zur Vervollständigung der Informationen und insbesondere zur Festlegung <strong>von</strong> möglichen<br />

Hinweisen auf Erheblichkeitsschwellen zur Bestimmung der Zulässigkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />

müssen noch weitere abgeschlossenen und laufende Kartierungen und Forschungsprojekte<br />

ausgewertet werden. D<strong>an</strong>eben sollen mit ausgewählten Bearbeitern der Projekte<br />

Gespräche geführt werden, um zu abgestimmten Bewertungsskalen zu kommen.<br />

- 59 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Kartierung der S<strong>an</strong>dbänke und Riffe<br />

Inventarisierung <strong>von</strong> S<strong>an</strong>dbänken und Riffen in der Nordsee durch den WWF<br />

Basierend auf verfügbaren Daten, nicht sehr detailliert<br />

Download demnächst unter: http://www.p<strong>an</strong>da.org/resources/programmes/epo/about_epo/epo_mission.cfm<br />

Kartierung S<strong>an</strong>dbänke und Riffe (F+E-Vorhaben, Universität Kiel)<br />

Schiffseinsätze unter Verwendung <strong>von</strong> Sidesc<strong>an</strong>n-Sonar zur Sediment und Meeresbodenstrukturerfassung in<br />

ökologisch wertvollen Meeresgebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee<br />

Erste Grobkartierung der Anh<strong>an</strong>g I Lebensräume in der deutschen 12-SM-Zone und der AWZ (BfN-Vilm)<br />

Auf der Grundlage vorh<strong>an</strong>dener Informationen aus Karten und Literatur.<br />

(Hinweis <strong>von</strong> Dieter Boedeker, Workshop NATURA 2000, 27 June to 1 July 2001 Vilm)<br />

Laufende und abgeschlossenen Forschungsaktivitäten<br />

Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Nordsee (BfN-Vilm, Abschluss 2002)<br />

Wichtige Grundlagen für <strong>die</strong> Ausweisung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten<br />

Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Ostsee (BfN-Vilm, abgeschlossen)<br />

Wichtige Grundlagen für <strong>die</strong> Ausweisung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten<br />

Erarbeitung <strong>von</strong> Abgrenzungskriterien für S<strong>an</strong>dbänke (F+E-Vorhaben, N.N.)<br />

Anwendung <strong>von</strong> Computermodellen zur Auswertung hochauflösender Tiefendaten<br />

Vorarbeiten zur Ableitung <strong>von</strong> Fachlichen Kriterien für <strong>die</strong> Benennung und Abgrenzung <strong>von</strong> besonderen<br />

Schutzgebieten nach Art. 4 Abs. 1 u. 2 der Vogelschutzrichtlinie bzw. Vorschlagsgebieten gem. Art. 4 der<br />

<strong>FFH</strong>-RL für <strong>die</strong> deutsche AWZ (ZIP-Vorhaben, Schreiber Umweltpl<strong>an</strong>ung)<br />

- 60 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Arten des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL in der AWZ<br />

Neben den Lebensraumtypen des Anh<strong>an</strong>gs I der <strong>FFH</strong>-RL kommen vier Säugetierarten und<br />

sechs Fischarten des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL regelmäßig in der deutschen AWZ der Nordoder<br />

Ostsee vor:<br />

Art Natura 2000 Wissenschaftlicher Name<br />

Code<br />

Säugetiere:<br />

Kegelrobbe 1364 Halichoerus grypus<br />

Seehund 1365 Phoca vitulina<br />

Schweinswal 1351 Phocoena phocoena<br />

Teichfledermaus 1318 Myotis dasycneme<br />

Fische:<br />

Stör * 1101 Acipenser sturio<br />

Maifisch 1102 Alosa alosa<br />

Finte 1103 Alosa fallax<br />

Nordsee-Schnäpel * 1113 Coregonus oxyrhinchus<br />

Flussneunauge 1099 Lampetra fluviatilis<br />

Meerneunauge 1095 Petromyzon marinus<br />

Groppe 1163 Cottus gobio<br />

* prioritäre <strong>FFH</strong>-Arten des Anh<strong>an</strong>g II, insbesondere bei Anwendung der Ausnahmeregelungen <strong>von</strong> Bedeutung<br />

Ähnlich wie zu den Lebensraumtypen werden auch <strong>die</strong> verfügbaren Informationen zu den<br />

vorkommenden Arten des Anh<strong>an</strong>gs II entsprechend der Struktur der nachfolgend dargestellten<br />

Tabellen systematisch mit Blick auf <strong>die</strong> zu erwartenden Konflikte mit <strong>Offshore</strong>-<br />

Windenergie<strong>an</strong>lagen aufbereitet.<br />

Säugetiere<br />

1364 Halichoerus grypus (FABR., 1791) Kegelrobbe<br />

Eigenschaften/ Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Kegelrobben können einen Zeitraum <strong>von</strong> 20 Minuten l<strong>an</strong>g und 140 Meter tief tauchen.<br />

Bei Niedrigwasser rasten <strong>die</strong> Tiere auf S<strong>an</strong>dbänken oder Felsen, bei Hochwasser<br />

gehen sie auf <strong>die</strong> Jagd.<br />

Die Jungen werden ab Dezember <strong>an</strong> ungestörten, hochwassersicheren Plätzen geboren.<br />

Sie werden bis zu 2,30 m l<strong>an</strong>g und 300 kg schwer.<br />

Jedes Tier braucht etwa 10 kg Fisch täglich. Kegelrobben haben ein vielseitiges Nahrungsspektrum<br />

mit Schwerpunkt auf juvenilen Schwarm- und Schulfischen, Tintenfischen<br />

und kleinen Polypen. Sie ernähren sich jedoch auch <strong>von</strong> hochwertigere Speisefischen<br />

wie Hering, Scholle, Flunder, Kabeljau. Pro Tag können sie über 12 kg Fisch<br />

fressen, legen aber Fastentage ein (http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm,<br />

http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html, http://www.marinemammals.de<br />

sowie http://www.seehundstationnorddeich.de/daten_fakten.HTM#verbreitung).<br />

Im Wattenmeer kommen sie in drei kleinen Kolonien vor: bei Terschelling, auf Helgol<strong>an</strong>d<br />

und zwischen Sylt und Amrum.<br />

Im gesamten Wattenmeer der Nordsee gibt es zwei ständige Kolonien, bei der Insel<br />

Terschelling und westlich <strong>von</strong> auf den Knobsänden. Bei Amrum halten sich etwa 25<br />

- 61 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Tiere ständig auf, während der im Frühling sind es bis zu 120 Tiere.<br />

Zur Zeit gibt es zwei Aufzuchtgebiete für Kegelrobben im Wattenmeergebiet. Eines<br />

bei der Insel Vliel<strong>an</strong>d in den Niederl<strong>an</strong>den mit rund 315 Tieren, wo mindestens 30<br />

Jungtiere pro Jahr geboren werden, sowie eine kleine Fortpfl<strong>an</strong>zungskolonie <strong>von</strong> rund<br />

30 bis 40 Tieren in Schleswig-Holstein in Deutschl<strong>an</strong>d.<br />

„Auf der Helgoländer Düne sind Kegelrobben g<strong>an</strong>zjährig <strong>an</strong>wesend, mit einem Maximum<br />

<strong>von</strong> Oktober bis Dezember (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 72).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Ein ständiges Vorkommen <strong>von</strong> Kegelrobben-Populationen k<strong>an</strong>n im „Sylter Außenriff“,<br />

dem “Borkum Riffgrund“, dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“, und um „Fehmarnbelt“<br />

verzeichnet werden.<br />

Generell kommt <strong>die</strong> Kegelrobbe in klippigen Fels- und Geröllküsten, weniger auf S<strong>an</strong>den<br />

und Watten vor (VAN DEN BRINK 1957, 138).<br />

Zur Ermittlung des Vorkommens und der Verbreitung mariner Säugetiere sollten Sichtungen<br />

mittels Tr<strong>an</strong>sektuntersuchungen und simult<strong>an</strong>em Einsatz <strong>von</strong> Schlepphydrophonen,<br />

ggfs. in Kombination mit Klickdetektoren erfolgen.<br />

Die Untersuchungen sollen mindestens 6 mal im Jahr, im Februar, Mai, August und<br />

November und während der Fortpfl<strong>an</strong>zungszeit zur Erfassung der Kälber im Juni und<br />

Juli stattfinden.<br />

Durch den Bau und Betrieb <strong>von</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen ist mit einem breitb<strong>an</strong>digen<br />

Schalleintrag (u.a. Körperschall und Luftschall) in den Wasserkörper zu rechnen. Die<br />

Bildung <strong>von</strong> Interferenzen k<strong>an</strong>n nicht ausgeschlossen werden. Es sollen st<strong>an</strong>dortbezogene<br />

Immissions- wie auch schallquellenbezogene Emissionsmessungen (während<br />

der Bau- und Betriebsphase des <strong>Offshore</strong>-Windparks; auch Hintergrundgeräuschsmessungen)<br />

durchgeführt werden.<br />

Linientr<strong>an</strong>sekt-Methode<br />

Entsprechend der Methodenbeschreibung "Introduction into Dist<strong>an</strong>ce Sampling"<br />

(Buckl<strong>an</strong>d, S.T. et al. (2001):Oxford University Press) vom Schiff oder<br />

<strong>von</strong> Flugzeug. Ein Wechsel der Methoden ist nicht zulässig, es sei denn, eine<br />

Ermittlung des Korrekturfaktors zur Bestimmung absoluter Dichte<strong>an</strong>gaben<br />

wurde für beide Methoden (einschließlich Beobachter) durchgeführt.<br />

Schiffstr<strong>an</strong>sekt-Untersuchungen ist der Vorzug zu geben.<br />

Schiffstr<strong>an</strong>sektuntersuchungen:<br />

• Tr<strong>an</strong>sektabstände: Mindestabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 2 km , gerade Linien oder Zickzack-<br />

Kurs, repräsentative Erfassung, eventuell vorh<strong>an</strong>denen Dichtegra<strong>die</strong>nten soll<br />

möglichst gefolgt werden<br />

• Tr<strong>an</strong>sektstrecke: mindestens 200 Kilometer<br />

• Fahrtgeschwindigkeit: Fahrtgeschwindigkeit zwischen 8 bis 10 kn.<br />

• Beobachtungsaufw<strong>an</strong>d: mindestens drei Beobachter (2 Beobachter + 1 Datenaufzeichner;<br />

Rotationsprinzip), zu beiden Seiten des Schiffes. Beobachtungen<br />

sollen entsprechend dem beigefügten Protokoll registriert werden (Anlage)<br />

• Begleitparameter: Temperatur und Salzgehalt<br />

• Witterungsbedingter Abbruch: Zuverlässige Zählungen sind nur bei guter Sicht<br />

bis zu einer Windstärke <strong>von</strong> 3 Beaufort möglich.<br />

• Hydrophone: Einsatz <strong>von</strong> Schlepphydrophonen mit nachgeschalteten Klickdetektoren<br />

zur Erhöhung der Effizienz der visuellen Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen.<br />

Flugzeugtr<strong>an</strong>sektuntersuchungen:<br />

• Beobachtungsaufw<strong>an</strong>d: Die visuelle Erfassung vom Flugzeug aus muss mit 2<br />

Beobachtern durchgeführt werden. Beobachtungen sollen entsprechend dem<br />

beigefügten Protokoll registriert werden (Anlage)<br />

• Witterungsbedingter Abbruch: Erfassungen sind nur bei guten Witterungsbedingungen<br />

(bis Windstärke 2) möglich.<br />

• Flughöhe/Geschwindigkeit: Die Flughöhe sollte unterhalb <strong>von</strong> 200 m liegen und<br />

- 62 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

<strong>die</strong> Fluggeschwindigkeit ca. 160 km/h betragen.<br />

Klickdetektoren:<br />

Positionierung: In Kerngebieten <strong>von</strong> Pl<strong>an</strong>ungs- und Referenzgebiet sind jeweils<br />

mindestens 12 Klickdetektoren in einem Abst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 600 – 700 Meter<br />

ca. 5 m unter der Wasseroberfläche zu installieren. An größer dimensionierten<br />

WEA-St<strong>an</strong>dorten, <strong>an</strong> denen Unterschiede in der Verteilung<br />

und Habitatnutzung innerhalb des St<strong>an</strong>dortes nicht ausgeschlossen werden<br />

können, ist eine Ausdehnung des Untersuchungsaufw<strong>an</strong>des (höhere Anzahl<br />

<strong>von</strong> Klickdetektoren / mehrere Detektorenfelder) vorzunehmen.<br />

R<strong>an</strong>dbedingungen: Eine fischereiliche Nutzung oder Untersuchungen sollte im Gebiet<br />

der Detektoren vermieden werden, um für <strong>die</strong> Betriebsphase <strong>die</strong> Vergleichbarkeit<br />

der Ergebnisse aus dem Anlagenbereich und dem Referenzgebiet zu gewährleisten<br />

und um den Verlust oder eine Beschädigung der Geräte zu vermeiden (STANDARDUN-<br />

TERSUNCHUNGSKONZEPT 2001, 21 ff).<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

Kegelrobben sind durch <strong>die</strong> Anhänge II (IV und V) der <strong>FFH</strong>-Richtlinie geschützt. Sie<br />

werden ebenfalls im Anh<strong>an</strong>g II der Bonner Konvention aufgezählt.<br />

Nach der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds sind sie stark gefährdet; nach der Roten Liste des<br />

Deutschen Wattenmeers und der Ostsee gelten sie als „vom Aussterben bedroht“<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie DISKUSSIONSPLATTFORM Kap.<br />

6.3.4.1).<br />

Aufnahme <strong>von</strong> Schadstoffen: <strong>die</strong> Ostseepopulation ist durch <strong>die</strong> Belastung mit Chlorkohlenwasserstoffen<br />

vom Aussterben bedroht.<br />

Vergleiche hierzu auch entsprechenden Abschnitt Seehunde<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />

1. Schalleintrag<br />

2. elektromagnetische Strahlung<br />

3. Schattenwurf<br />

Die Hörempfindlichkeit <strong>von</strong> Kegelrobben liegt in etwa bei 2-90 kHz. Da aber <strong>die</strong> Lautäußerungen<br />

in der Luft 0,1-16 kHz betragen, ist wahrscheinlich auch eine Hörempfindlichkeit<br />

unterhalb <strong>von</strong> 2 kHz <strong>an</strong>zunehmen (U.S.-NAVY 2001).<br />

Unterwasser – Verhaltensaudiogramme zeigen, dass <strong>die</strong> Hörempfindlichkeit in einem<br />

Frequenzbereich zwischen 1 kHz und 50 kHz unterhalb <strong>von</strong> 85 dB re 1µPa liegt (DA-<br />

NISH INSTI-TUTE FOR FISHERIES RESEARCH 2000 nach LOUDEN 1998, 34 nach<br />

TERHUNE & TURNBULL, 1995). In der Luft scheinen Robben im Bereich um 2 kHz<br />

und 8 – 16 kHz am sensibelsten zu sein. In <strong>die</strong>sem Bereich liegt <strong>die</strong> Hörschwelle bei<br />

ca. 45 dB re 1µPa (ebd.).<br />

Bezüglich des Meidungsverhaltens <strong>von</strong> Robben gegenüber Schallemissionen durch<br />

Ramm- oder Bohrtätigkeiten liegen nur wenige und darüber hinaus widersprüchliche<br />

Beobachtungen vor. So konnte einerseits <strong>die</strong> Tolerierung <strong>von</strong> Schallpegeln <strong>von</strong> ca.<br />

130 dB re 1 µPa nachgewiesen werden, <strong>an</strong>dererseits nahm <strong>die</strong> Robbendichte in einem<br />

Umkreis <strong>von</strong> 3,7 km um <strong>die</strong>se Schallquelle ab (ARSU 1998, 142 nach RI-<br />

CHARDSON 1995).<br />

Genauere Aussagen bezüglich der Empfindlichkeit der Kegelrobben sind derzeit<br />

nicht/kaum möglich. Diese Erkenntnissen sollten als Grundlage und erste Hinweise<br />

für <strong>die</strong> Festlegung <strong>von</strong> Erheblichkeitsschwellen <strong>die</strong>nen.<br />

Kegelrobben und Seehunde sind in der Geburts- und Aufzuchtsphase für Störungen<br />

am <strong>an</strong>fälligsten. Bei Seehunden liegt <strong>die</strong>ser Zeitraum im Sommer <strong>von</strong> Juni bis Juli, bei<br />

den Kegelrobben etwas später in der Zeit <strong>von</strong> Oktober bis November. Seehunde<br />

nutzen im Durchschnitt einen Bereich <strong>von</strong> 50 km um den S<strong>an</strong>dbänken, um dort zu<br />

fressen. Die räumliche Empfindlichkeit beschränkt sich auf das nähere Umfeld der<br />

Liegeplätze (www.sky2000.info/n-stu<strong>die</strong>meer.htm ) (DISKUSSIONSPLATTFORM Kap.6.3.8<br />

und 6.3.11).<br />

- 63 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Sonstiges<br />

Literatur:<br />

http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />

http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html<br />

http://www.marine-mammals.de<br />

1365 Phoca vitulina (L., 1758) Seehund<br />

Eigenschaften/ Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Die Raubtiere sind mit ihrem Körperbau und den zu Flossen umgew<strong>an</strong>delten Vorderund<br />

Hintergliedmaßen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Jagd unter Wasser <strong>an</strong>gepasst: Hier f<strong>an</strong>gen Seehunde<br />

vor allem Plattfische wie Schollen und Flundern. Seehunde können kurzzeitig<br />

35 Stundenkilometer schnell schwimmen und ausdauernd tauchen.<br />

Während das Weibchen eine Größe zwischen 1.30 m und1.55 m (Gewicht: max. 95<br />

kg) aufweist, werden <strong>die</strong> Männchen ca. 1.50 m bis 1.75 m groß und max. 110 kg<br />

schwer.<br />

Die Tauchleistung des Seehundes ist regional durch <strong>die</strong> topographischen Bedingungen<br />

sehr unterschiedlich. Seehunde können jedoch bis über 500 Meter tief und bis zu<br />

einer halben Stunde l<strong>an</strong>g tauchen.<br />

Sie ernähren sich vorwiegend <strong>von</strong> Grundfischen. Ihre Hauptnahrungsquelle ist der<br />

S<strong>an</strong>daal, gefolgt <strong>von</strong> Grundeln und Plattfischen. Aber auch Kleinkrebse, Schwarmfische,<br />

Schnecken, Muscheln und Tintenfische finden sich in seinem Nahrugsspektrum<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61 sowie http://www.seehundstationnorddeich.de/daten_fakten.HTM#verbreitung).<br />

In den deutschen Gewässern der Ostsee befinden sich keine Hauptlebensräume des<br />

Seehundes.<br />

Allerdings ist der Seehund eine charakteristische Art des Wattenmeeres. In der Nordsee<br />

wird aber auch der „<strong>Offshore</strong>-Bereich g<strong>an</strong>zjährig genutzt (...). Es wird geschätzt,<br />

dass sich (...) rund 20% der Wattenmeerpopulation (im Winter) in <strong>die</strong>sem Bereich<br />

aufhalten.“ (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68). Ähnliches gilt für <strong>die</strong><br />

Sommermonate. (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68).<br />

Bei koordinierten Flügen im gesamten Wattenmeergebiet wurden 1997 insgesamt<br />

12.927 Seehunde gezählt, da<strong>von</strong> 2.783 Jungtiere.<br />

1999 wurden im gesamten Wattenmeer 15.244 Seehunde (Phoca vitulina) gezählt,<br />

da<strong>von</strong> 6.134 im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.<br />

„Die stark schw<strong>an</strong>kenden Zahlen auf Helgol<strong>an</strong>d rastender Seehunde und telemetrische<br />

Untersuchungen (...) deuten auf einen regelmäßigen Austausch zwischen den<br />

einzelnen Vorkommensgebieten entl<strong>an</strong>g der Wattenmeerküste hin, wobei auch der<br />

<strong>Offshore</strong>-Bereich bis Helgol<strong>an</strong>d eingeschlossen ist“.<br />

Auf Helgol<strong>an</strong>d konnten maximale Aufenthaltszahlen <strong>von</strong> Seehunden <strong>von</strong> Juni bis<br />

August festgestellt werden (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Auf dem Durchzug sind im Bereich der „Doggerb<strong>an</strong>kk“ Seehunde kartiert worden.<br />

Nicht ziehende Populationen sind im „Sylter Außenriff“, dem „Borkum Riffgrund“, dem<br />

„SPA Östliche Deutsche Bucht“ und um das „Fehmarnbelt“ <strong>an</strong>zutreffen.<br />

In Nord- und Ostsee sind sie sowohl <strong>an</strong> Felsküsten als auch auf den S<strong>an</strong>dbänken des<br />

Wattenmeeres <strong>an</strong>zutreffen.<br />

Ihr Vorkommen ist <strong>an</strong> Wassertiefen bis etwa 20 m gebunden. Es werden selten Tiere<br />

in tiefern Bereichen der Nordsee gesichtet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />

2001; 68).<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Siehe hierzu entsprechendem Abschnitt Kegelrobbe<br />

Seehunde fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt. Nach<br />

der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds und des deutschen Wattenmeers gelten sie als „gefährdet“;<br />

in der Roten Liste der Ostsee sind sie als „vom Aussterben bedroht“ aufgeführt<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie DISKUSSIONSPLATTFORM<br />

- 64 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Kap. 6.3.4.1).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Bedroht sind <strong>die</strong> Seehundpopulationen der Nord- und Ostsee v.a. durch Schadstoffbelastungen<br />

(Schwermetalle und Chlorierte Kohlenwasserstoffe, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Nahrung<br />

aufgenommen und im Körper, z.B. Nieren, Leber und Fettgewebe eingelagert<br />

werden), Kr<strong>an</strong>kheiten (Parasiten, Viren, erhöhte Infektions<strong>an</strong>fälligkeit und Immunschwäche<br />

durch Schadstoffe sowie erhöhtes Erkr<strong>an</strong>kungsrisiko durch Nahrungsm<strong>an</strong>gel),<br />

Verschmutzung sowie Verlust <strong>an</strong> Lebensraum und Nahrungsgrundlage.<br />

Auch <strong>die</strong> Störung durch den Menschen (v.a. während den Sommermonaten Juni bis<br />

September Paarungszeit, Geburt und Jungenaufzucht) tragen zu einer Gefährdung<br />

der Populationsgröße bei, da <strong>die</strong> Tiere besonders in <strong>die</strong>se Zeit empfindlich gegenüber<br />

Störungen/Unruhe sind.<br />

(http://www.seehundstation-norddeich.de/daten_fakten.HTM#gefährdung).<br />

Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />

1. Schalleintrag<br />

2. elektromagnetische Strahlung<br />

3. Schattenwurf<br />

Seehunde besitzen eine gutes Hörvermögen im Bereich <strong>von</strong> 1 – 50 kHz. Die Hörempfindlichkeit<br />

liegt in einem Frequenzbereich zwischen 1 und 50 kHz teilweise weit unter<br />

85 dB re 1µPa. Der empfindlichste Bereich ist um 30 kHz, dort werden Geräusche<br />

schon bei 60 dB re 1µPa wahrgenommen (vgl. Audiogramme in LUCKE in DEUT-<br />

SCHES WINDENERGIE – INSTITUT 2001, 66).<br />

Aus <strong>die</strong>sen Aussagen bezüglich der Empfindlichkeit der Seehunde gegenüber der<br />

Nutzung mariner Flächen durch WEA sind erste Hinweise für <strong>die</strong> Festlegung <strong>von</strong><br />

Erheblichkeitsschwellen ggf. ableitbar.<br />

Kegelrobben und Seehunde sind in der Geburts- und Aufzuchtsphase für Störungen<br />

am <strong>an</strong>fälligsten. Bei Seehunden liegt <strong>die</strong>ser Zeitraum im Sommer <strong>von</strong> Juni bis Juli, bei<br />

den Kegelrobben etwas später in der Zeit <strong>von</strong> Oktober bis November. Seehunde<br />

nutzen im Durchschnitt einen Bereich <strong>von</strong> 50 km um den S<strong>an</strong>dbänken, um dort zu<br />

fressen. Die räumliche Empfindlichkeit beschränkt sich auf das nähere Umfeld der<br />

Liegeplätze (www.sky2000.info/n-stu<strong>die</strong>meer.htm ).<br />

Sonstiges<br />

Literatur:<br />

http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />

http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html<br />

http://www.marine-mammals.de<br />

1351 Phocoena phocoena (L., 1758) Schweinswal<br />

Eigenschaften/ Kenndaten<br />

Zum Lebensraum der Tiere gehören <strong>die</strong> flachen Küstenbereiche, aber auch tiefere<br />

Schelfgebiete, Buchten, Fjorde und Flussmündungen<br />

Die maximale Tauchzeit der Tiere liegt bei etwa sechs Minuten, <strong>die</strong> meisten Tauchgänge<br />

sind aber kürzer als 30 sec. Schweinswale sind darauf <strong>an</strong>gewiesen, auch im<br />

Trüben zu fischen - dafür haben sie ein Schall-Ortungssystem.<br />

Ihr Kopf ist abgerundet und besitzt keinen Schnabel, höchstens <strong>an</strong>satzweise, da der<br />

Unterkiefer länger als der Oberkiefer ist. Sie haben eine dunkelgraue bis blauschwarze<br />

Rückenfärbung und einen weißlich bis hellgrau gefärbten Bauch. Die Lippen der<br />

Tiere sind schwarz, ebenso wie das Kinn.<br />

Bei der Geburt messen Schweinswale zwischen 67 und 85 cm, 1,4 bis 1,9 Meter<br />

messen <strong>die</strong> Tiere im ausgewachsenen Zust<strong>an</strong>d und wiegen als ausgewachsene Tiere<br />

zwischen 55 bis 65 kg.<br />

Die Tiere brauchen täglich mindestens 4 kg Fisch, zum Beispiel Seezunge und Flunder,<br />

Grundeln, S<strong>an</strong>daal und Kabeljau sowie gelegentlich Tintenfisch, Krill und <strong>an</strong>dere<br />

Kleinkrebse.<br />

- 65 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Typische Verhaltensmerkmale: l<strong>an</strong>gsamer Schwimmer; relativ scheu; kommt normalerweise<br />

in kleinen Gruppen oder allein vor<br />

Im Wattenmeer haben Schweinswale keine Feinde.<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

In der Ostsee und der südlicher Nordsee ist der Best<strong>an</strong>d seit Mitte des 20. Jh. stark<br />

zurückgeg<strong>an</strong>gen.<br />

In der Nord- und Ostsee findet m<strong>an</strong> den Schweinswal in küstennahen Gebiete mit<br />

einer Wassertiefe bis 20 m .<br />

Etwa 264.000 Schweinswale leben in der Nordsee. Hier sind <strong>die</strong> Nationalpark-<br />

Gewässer westlich der Inseln Sylt und Amrum bevorzugte Gebiete.<br />

Nach MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001 gibt es keine Begünstigung der Gebiete<br />

um Sylt; <strong>die</strong> Tiere kommen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer im gesamten<br />

<strong>Offshore</strong>-Bereich bis in eine maximale Wassertiefe <strong>von</strong> 20 m vor (MISCHKE, A.,<br />

GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 74).<br />

Maximalzahlen <strong>an</strong> Schweinswal-Sichtungen liegen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer<br />

im Herbst (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 74).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

In der Nord- und Ostsee kommt der Schweinswal in allen potenziellen NATU-<br />

RA-2000-Gebieten vor.<br />

Die kleinen Wale sind in fast allen europäischen Küstengewässern zu finden.<br />

Schweinswale werden in subarktischen und den kühleren Gewässern des Nordatl<strong>an</strong>tik<br />

und Nordpazifik gefunden. Am häufigsten kommen sie in der 10 km-Zone vor den<br />

Küsten vor. Abhängig <strong>von</strong> der Verteilung der Nahrung über das Jahr sind sie im<br />

Sommer eher in Küstengewässern, im Winter jedoch in der Hochsee zu finden.<br />

Schalleintrag (Baulärm):<br />

• Messung der Unter- und Übererwassergeräuschemissionen<br />

• Kenntnisse zu Schallübertragung und -ausbreitung sowie Spezifizierung des<br />

Einwirkbereiches der Schallemissionen (Entfernungen zum Windpark)<br />

• Anzahl der Schallimpulse und <strong>die</strong> Dauer der Beschallung<br />

(aus: DISKUSSIONSPLATTFORM Kap. 6.3.3.1).<br />

Schweinswale sind im Anh<strong>an</strong>g II der Bonner Konvention aufgelistet. Sie sind nach<br />

Anh<strong>an</strong>g II, IV und V <strong>FFH</strong>-RL geschützt. In der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds sind sie als<br />

„stark gefährdet“ aufgenommen; nach der Roten Liste des Deutschen Wattenmeers<br />

und der Ostsee gelten sie als „vom Aussterben bedroht“.<br />

Das ASCOBANS – Abkommen (Abkommen zum Schutz <strong>von</strong> Kleinwalen in der Nordund<br />

Ostsee 1992) enthält ebenfalls Anweisungen zum Schutz/Umg<strong>an</strong>g mit<br />

Schweinswalen zu deren Schutz (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie<br />

DISKUSSIONSPLATTFORM Kap. 6.3.4.1 und 3.6.5).<br />

Bootsverkehr, intensive Fischerei (Stellnetzfischerei), Lebensraumverlust, menschliche<br />

Störung, chemische Meeresverschmutzung, Lärmbelastung, Erschöpfung der<br />

Beutefischpopulationen (Nahrungsm<strong>an</strong>gel)<br />

Aufgrund der hohen Abhängigkeit vom Hörsinn weisen sie eine besondere Empfindlichkeit<br />

gegenüber akustischen Störungen auf.<br />

Schweinswale hören schnelle beispielsweise Katamar<strong>an</strong>fährboote schon in 15 km<br />

Entfernung, große Schiffe mit Kavitationsgeräuschen in 2 km Entfernung und Fischereiboote<br />

in 600 m Entfernung. Gehörschäden sind bei 6-150 m zu <strong>die</strong>sen Fahrzeugen<br />

zu erwarten. Unterhalb der Hörschädigung gibt es allerdings einen weiten Bereich der<br />

Verhaltensreaktion (z.B. Flucht) und Maskierung akustischer Signale, der als<br />

maßgeblich für <strong>die</strong> Empfindlichkeit <strong>von</strong> Schweinswalen gegenüber<br />

Beeinträchtigungen <strong>an</strong>gesehen wird.<br />

Kleinwale reagieren jedoch besonders empfindlich auf Störungen und Auswirkungen<br />

<strong>von</strong> Hochgeschwindigkeitsbooten (z.B. Jet Skis) sowie auf <strong>die</strong> Auswirkungen der<br />

- 66 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Fischerei (Beif<strong>an</strong>g). Mögliche Folgen <strong>von</strong> Vergnügungsbooten und Schiffen sind starke<br />

Schallemissionen unter Wasser, <strong>die</strong> das Kommunikations- und Orientierungssystem<br />

<strong>von</strong> Kleinwalen stören, <strong>die</strong> Gefahr eines Zusammenstoßes mit schnellen Booten,<br />

<strong>die</strong> <strong>von</strong> Walen nur schwer geortet werden können, sowie Störungen, <strong>die</strong> eine dauernde<br />

Trennung <strong>von</strong> Mutter und Jungtier bewirken.<br />

Die Beifänge der Fischerei stellen eine massive Bedrohung für <strong>die</strong> Schweinswale dar.<br />

Nach einer Hochrechnung beläuft sich <strong>die</strong> Zahl der in dänischen Stellnetzen getöteten<br />

Tiere im gesamten Nordseegebiet auf etwa 7.000 pro Jahr.<br />

Schweinswal reagieren während Kalbungszeit im Sommermonate besonders<br />

empfindlich auf Störungen 19 .<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Gehörschädigungen durch Rammen der Piles<br />

Vergrämung, Einengung des Lebensraums<br />

Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />

1. Schalleintrag<br />

2. elektromagnetische Strahlung<br />

3. Schattenwurf<br />

Besonders relev<strong>an</strong>t für Beurteilung schallbedingter Beeinträchtigungen ist <strong>die</strong> Intensität<br />

und der Frequenzbereich (zwischen 0,1 Hz und 150 Hz). Daher ist es für <strong>die</strong><br />

Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Meeressäugern zu ermitteln, in welcher Intensität<br />

und in welchen Frequenzbereichen beim Rammen der Piles <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong> WEA<br />

Lärm entsteht. (Der Hörbereich der Schweinswale erstreckt sich auf 1 – 150 (160) kHz<br />

und weist in <strong>die</strong>sem Bereich eine maximale Hörempfindlichkeit <strong>von</strong>


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

form Kap. 6.3.3.3).<br />

Sonstiges<br />

Verhalten: obwohl Schweinswale nahe der Küste leben, sind sie relativ scheue Tiere<br />

und bleiben <strong>die</strong> meiste Zeit unter der Wasseroberfläche. Jedoch können sie trotzdem<br />

gelegentlich beim Ruhen <strong>an</strong> der Oberfläche beobachtet werden. Sie schwimmen<br />

l<strong>an</strong>gsam und gewöhnlich eher in kleinen Gruppen, oder allein. Bis 6 Minuten können<br />

sie tauchen, bevor sie zum Atmen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Wasseroberfläche kommen. Der Blas eines<br />

Schweinswals k<strong>an</strong>n aufgrund des "schneuzerartigen Puffgeräusches" leicht wahrgenommen<br />

werden.<br />

Literatur:<br />

http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />

http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html<br />

http://www.marine-mammals.de<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Meeressäugern<br />

Zur Ermittlung geeigneter Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-Gebieten<br />

mit Säugetieren sollen <strong>die</strong> nachfolgend aufgeführten Forschungsprojekte ausgewertet werden.<br />

Laufende und abgeschlossenen Forschungsaktivitäten<br />

Erfassung der Dichte und Verteilung <strong>von</strong> Schweinswalen in der deutschen Nord- und Ostsee (Teilprojekt<br />

des ZIP-Vorhabens MINOS, FTZ Büsum)<br />

Flächendeckende Flugzeugerfassung <strong>von</strong> Schweinswalen in der Nord- und Ostsee, gepl<strong>an</strong>t sind vier Erfassungen<br />

in 2002/2003<br />

Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen (F+E-Vorhaben, Deutsches Meeresmuseum)<br />

Akustische Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen in weiteren ausgewählten Gebieten der Ostsee mit Hilfe <strong>von</strong> POD’s<br />

Untersuchungen zur Raumnutzung durch Schweinswale mit Hilfe akustischer Verfahren (PODs) (Teilprojekt<br />

des ZIP-Vorhabens MINOS, Deutsches Meeresmuseum<br />

Einsatz <strong>von</strong> stationären Klickdedektoren in ausgewählten Gebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee zur kleinräumigen,<br />

kontinuierlichen akustischen Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen<br />

Erfassung <strong>von</strong> Meeressäugetieren (F+E-Vorhaben, FTZ-Büsum)<br />

Flugzeugzählungen in ausgewählten Meeresgebieten <strong>von</strong> Nord und Ostsee<br />

Untersuchungen zum Einfluss akustischer Emissionen <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen auf mariene Säuger<br />

(Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, Kellerm<strong>an</strong>n et al.)<br />

Untersuchungen zur räumlichen und zeitlichen Nutzung der deutschen Nordsee durch Seehund und<br />

Kegelrobbe im Hinblick auf <strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windparks (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS,<br />

Prof. Dr. Adelung)<br />

Fische und Rundmäuler (12 Arten in Anh<strong>an</strong>g II)<br />

1101 Acipenser sturio (L., 1758) Stör<br />

Kenndaten<br />

Der Stör hat einen l<strong>an</strong>gen Torpedoförmigen Körperbau. Sein Rücken ist Bräunlich,<br />

Seitlich ist er silberschimmernd und der Bauch ist weißlich. Statt mit Schuppen ist <strong>die</strong><br />

Haut auf Rücken, Seiten und Bauch mit Knochenschildern besetzt. Er hat ein unter-<br />

- 68 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

ständiges Maul mit Barteln vor dem Oberkiefer.<br />

Er ist der größte heimische <strong>an</strong>adrome W<strong>an</strong>derfisch, bei dem <strong>die</strong> Männchen bis 2 m und<br />

<strong>die</strong> Weibchen sogar bis 6 m l<strong>an</strong>g und über 400 kg schwer werden. Störe können bis zu<br />

100 Jahre alt werden. Sie verbringen den Hauptteil ihres Lebens im Meer.<br />

Männchen werden mit 7-9 Jahren und Weibchen mit 8-14 Jahren geschlechtsreif, d<strong>an</strong>n<br />

w<strong>an</strong>dern <strong>die</strong> Fische zum Laichen flussaufwärts. Sie leben am Boden. Beim trägen<br />

Schwimmen über den Boden berühren <strong>die</strong> Bartfäden den Untergrund und spüren <strong>die</strong><br />

überwiegend tierische Nahrung auf, <strong>die</strong> mit der vorstülpbaren Mundöffnung eingesaugt<br />

wird.<br />

Die Nahrung besteht aus Würmern, Weichtieren, Krebsen und kleinen Fischen<br />

(http://www.das-tierlexikon.de/stoere.htm und http://www.riesadiver1.de/derstr.htm).<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/<br />

Wirkungen<br />

Früher gab es ihn großer Anzahl <strong>an</strong> den europäischen Küsten vom Nordkap durch das<br />

Mittelmeer bis ins Schwarze Meer, auch in der Ostsee, im Onega- und Ladogasee war<br />

er weit verbreitet.<br />

Heute steht der Stör fast in seinem g<strong>an</strong>zen Verbreitungsgebiet am R<strong>an</strong>d der Ausrottung.<br />

Dieser W<strong>an</strong>derfisch steigt nur noch in wenigen mittel- und westeuropäischen<br />

Flüssen zum laichen auf. Größere Bestände gibt es nur noch im Schwarzen Meer.<br />

Dieser stattliche Fisch ist heute in West- und Mitteleuropa sehr selten geworden ist. Nur<br />

in einigen großen Strömen, so in der Elbe, in der Gironde (Westfr<strong>an</strong>kreich) und im Guadalquivir<br />

(Süds p<strong>an</strong>ien) steigen im Frühjahr noch wenige Störe auf.<br />

In der Nord- und Ostsee ist er vereinzelt zu beobachten; v.a. im Bereich zur Nord- und<br />

Ostsee entwässernder Flusssysteme.<br />

In der Ostsee „besiedelt“ er den größten Teil des deutschen Ostseegebietes einschließlich<br />

der AWZ und der inneren Gewässer (http://www.das-tierlexikon.de/stoere.htm und<br />

http://www.riesadiver1.de/derstr.htm).<br />

Der Stör konnte in Bereichen der potenziellen NATURA-2000-Gebiete „SPA Pommersche<br />

Bucht“ und „Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ nachgewiesen werden.<br />

Er ist ein W<strong>an</strong>derfisch, der zur Laichzeit <strong>von</strong> Juni bis Juli aus dem Meer in <strong>die</strong> Flüsse<br />

aufsteigt, wo sie über festem Grund und Kiesbänken, in 2 bis 10 m Tiefe, im strömenden<br />

Wasser ablaichen. Der Aufstieg aus dem Meer in <strong>die</strong> Flüsse beginnt jedoch schon<br />

in den Monaten April und Mai. Die Jungfische verbleiben 1 bis 2 Jahre im Süßwasser<br />

und w<strong>an</strong>dern d<strong>an</strong>n ebenfalls ins Meer ab (http://www.riesadiver1.de/derstr.htm).<br />

Charakterisierung und Erfassung der Fischfauna mittels Untersuchungen mit Schleppnetz<br />

und/ oder Baumkurre (zufällige Stationsverteilung oder festes Stationsnetz); begleitend<br />

sind Informationen zu Wetter, Tiefe, Salzgehalt, Temperatur, Sauerstoffgehalt und<br />

Sedimentcharakteristika (Korngrößenverteilung, org<strong>an</strong>ischer Kohlenstoffgehalt) zu<br />

ermitteln und festzuhalten (STANDARDUNTERSUCHUNGSKONZEPT 2001, 16)<br />

Eine nach CMS (Bonner Konvention) zu schützende Art ist der Stör, der im Anh<strong>an</strong>g II<br />

der Richtlinie aufgelistet ist. In der <strong>FFH</strong>-Richtlinie ist der Stör im Anh<strong>an</strong>g II aufgelistet,<br />

wobei er hier zusätzlich als prioritäre Art (strengerer Schutz) ausgewiesen ist (DISKUSSI-<br />

ONSPLATTFORM 2003, 95 ff). Der Stör gilt in Deutschl<strong>an</strong>d als „ausgestorben oder verschollen“<br />

(ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 63).<br />

Die Ursachen für sein Verschwinden in Deutschl<strong>an</strong>d sind eindeutig. Der Stör wurde<br />

Opfer <strong>von</strong> Flussregulierungen, Gewässerverschmutzungen und Überfischung. Auch <strong>die</strong><br />

Raubfischerei hat zu ihrer Minimierung beigetragen. Durch den Verbau der W<strong>an</strong>derwege<br />

wurde <strong>die</strong> europäische Stör-Population bis auf Restbestände in Fr<strong>an</strong>kreich und Sp<strong>an</strong>ien<br />

vernichtet. Die Hauptursache für <strong>die</strong> Gefährdung der Fische liegt gegenwärtig nicht<br />

in der Nutzung der Bestände durch Fischerei, sondern in der Verschlechterung der<br />

Lebensräume z. B. durch Begradigungsmaßnahmen und Uferbefestigungen sowie <strong>die</strong><br />

Anlage <strong>von</strong> Staustufen. Best<strong>an</strong>dsmindernd hat sich auch <strong>die</strong> Verschlechterung der<br />

Wasserqualität durch <strong>die</strong> zunehmende Umweltverschmutzung ausgewirkt<br />

(http://www.ens.dk/nyt/Hoeringer/VindHornsRev/BaggrundsMateriale/Rapport_24.pdf<br />

- 69 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

und http://www.<strong>an</strong>geltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html sowie<br />

http://snb.blinx.de/service/gruenstift/gst12-01/pfl<strong>an</strong>zen_und_tiere_des_jahres.htm und<br />

http://www.umwelt-deutschl<strong>an</strong>d.de/index.html).<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

Im Zuge der Errichtung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windparks in der Nord- und Ostsee muss mit<br />

einer potenziellen Schädigung und/ oder Vertreibung des Störs durch Sedimentfahnen,<br />

Vibration und elektromagnetische Felder gerechnet werden.<br />

Während <strong>die</strong> Sedimentfahnen nur zu einer temporären Beeinträchtigung (Vertreibung)<br />

der Fische im Bereich der zu errichtenden WEA während der Bauphase führen könnten,<br />

sind erheblichere Auswirkungen auf <strong>die</strong> Fische durch elektromagnetische Felder in der<br />

Nähe der Stromkabel zu erwarten. Diese Annahme wird gestützt durch <strong>die</strong> Tatsache<br />

dass der Stör als <strong>an</strong>adrome Art elektromagnetische Felder zur Orientierung während<br />

seiner W<strong>an</strong>derungen nutzt. Ausführlichere Darstellungen sind in der Diskussionsplattform<br />

nachzulesen (DISKUSSIONSPLATTFORM 2003, 89 ff).<br />

Die generelle Hörfähigkeit <strong>von</strong> Fischen liegt zwischen 0-130 kHz 20 .<br />

Fische sind im Allgemeinen nur für einen beschränkten Frequenzbereich sensibel. Er<br />

liegt zwischen 30 Hz und 3 kHz. Die Erzeugung und <strong>die</strong> Fähigkeit der Wahrnehmung<br />

<strong>von</strong> Geräuschen ist artspezifisch und k<strong>an</strong>n in Einzelfällen den oben <strong>an</strong>gegebenen Frequenzbereich<br />

überschreiten. Die maximale Empfindlichkeit des Hörens liegt beim Hering<br />

zwischen 20 Hz und 1.2 kHz; beim Kabeljau in einer sehr viel engeren B<strong>an</strong>dbreite<br />

zwischen 100 und 300 Hz (ANON. 1994).<br />

Einige Arten können auch Ultraschall <strong>von</strong> mehr als 10 kHz wahrnehmen. Viele Fische<br />

reagieren auch sehr sensibel und wiederum artspezifisch auf den Infraschall. SAND et<br />

al. (1986) stellten <strong>die</strong> Hypothese auf, dass Fische Informationen aus dem Verteilungsmuster<br />

des Infraschalls ziehen, während sie W<strong>an</strong>derungen unternehmen. Auf starken<br />

Infraschall sollen Fische mit einem Fluchtverhalten reagieren (KNUDSEN et al.,<br />

1992). 21<br />

Fische reagieren stark auf tiefe Frequenzen unter 50 Hz 22<br />

Fische verlassen Bereiche mit Trübungsfahnen 23<br />

Schädigung <strong>von</strong> Fischlaich durch Bedeckung mit Sedimenten 24<br />

Wird bei Fischeiern der Gasaustausch durch <strong>die</strong> Bedeckung mit Sediment erheblich<br />

beeinträchtigt, kommt es zu einer erhöhten Sterblichkeit der Embryonen [BAVECO<br />

1988]. Möglicherweise werden einige Arten durch <strong>die</strong> Trübungsfahnen abgeschreckt, da<br />

sie zum Teil ihre Beuteoptisch wahrnehmen und <strong>die</strong>ses durch <strong>die</strong> Trübung erschwert<br />

wird [BAVECO 1988]. In der Regel meiden Fische jedoch Gebiete mit extremer Trübung,<br />

da der Kiemenapparat durch das feinsuspen<strong>die</strong>rte Material beschädigt werden<br />

k<strong>an</strong>n. 25<br />

Literatur:<br />

G.-M. Arndt 1999: Der Stör Acipenser sturio L. Verg<strong>an</strong>genheit und Perspektive im Nordund<br />

Ostseeraum (Ausdruck, http://www.sdn-web.de/Mag1999/STOER.pdf)<br />

http://www.ens.dk/nyt/Hoeringer/VindHornsRev/BaggrundsMateriale/Rapport_24.pdf<br />

http://www.<strong>an</strong>geltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html<br />

vgl. auch DISKUSSIONSPLATTFORM zum UVP-Leitfaden<br />

1103 Alosa fallax (LACEPEDE, 1803) Finte<br />

Kenndaten<br />

Die Finte ist durchschnittlich 40 cm, maximal bis 55 cm groß und weißt ein Gewicht <strong>von</strong><br />

maximal bis 2 kg auf.<br />

20 http://www.sky2000.info/n-empf.htm<br />

21 EHRICH 2000 S. 2<br />

22 LOUDEN 1998 nach D<strong>an</strong>ish Institute for Fisheries Research<br />

23 BfN (2000a) S. 12 nach Ices Wgext (1998)<br />

24 BfN (2000a) S. 12 nach Hygum (1993)<br />

25 STERR S. 34<br />

- 70 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Sein Körper ist l<strong>an</strong>ggestreckt, im Querschnitt fast drehrund und er besitzt einen kegelförmiger<br />

Kopf mit vergleichsweise großen Augen<br />

Sie hat dunkle Flecken auf der unteren Rückenpartie. Die Oberseite ist dunkel blaugrün<br />

bis stahlblau, <strong>die</strong> Seite gelblich silbern, der Bauch weißlich bis silbern, <strong>die</strong> Flossen<br />

grünlichgrau. Hinter dem oberen Teil des Kiemendeckels hat sie einen schwarzen Fleck<br />

und <strong>die</strong> Brustflossen sind schwärzlich.<br />

Die Finten sind Schwarmfische, <strong>die</strong> sich in den unteren Flußgebieten aufhalten. Zum<br />

Laichen w<strong>an</strong>dern <strong>die</strong> Finten in <strong>die</strong> Flüsse hinauf.<br />

Nahrung: Insekten , Würmer<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/<br />

Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

sonstiges<br />

Die Meereslebensräume der Finte liegen neben Hubold im wesentlichen in den Gewässern<br />

der Deutschen Bucht.<br />

Im größten Teil des deutschen Ostseegebietes einschließlich der AWZ und der inneren<br />

Gewässern könne Finten vorkommen.<br />

Nicht ziehend wurde <strong>die</strong> Finte im „Sylter Außenriff“, dem „Borkum Riffgrund“; dem „SPA<br />

Östliche Deutsche Bucht“ und der „Westlichen Rönneb<strong>an</strong>k“ (potenzielle NATURA-2000-<br />

Gebiete) im Zuge <strong>von</strong> Forschungsprojekten beobachtet.<br />

Sie ist eine reine Süßwasserformen; vor allem in Oberitalien. Sie ist in allen europäische<br />

Küstengebiete außer nördliches Sk<strong>an</strong>dinavien <strong>an</strong>zutreffen.<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Stör.<br />

Die Finte ist eine geschützte Art nach Anh<strong>an</strong>g II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie. Sie ist ebenfalls<br />

geschützt im Zuge der Bonner Konvention (DISKUSSIONSPLATTFORM 2003, 95 ff).<br />

Nach der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschl<strong>an</strong>ds (1998) gilt <strong>die</strong> Finte als „stark<br />

gefährdet“ (ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 63). In der Roten-<br />

Liste der Ostsee ist <strong>die</strong> Finte als „ausgestorben oder verschollen“ eingeschätzt und<br />

nach der Roten Liste des Wattenmeeres als „gefährdet“ eigestuft (HEIBGES & HÜP-<br />

POP 2000,41 sowie MERCK & NORDHEIM 1996, 85 f).<br />

Diese Fische sind sehr empfindlich gegen Gewässerverschmutzung und dadurch leider<br />

selten geworden.<br />

Siehe hierzu entsprechender Abschnitt Stör<br />

Siehe hierzu entsprechender Abschnitt Stör<br />

Literatur:<br />

http://www.<strong>an</strong>geltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html<br />

1163 Cottus gobio Groppe oder Mühlkoppe<br />

Kenndaten<br />

Die Groppe, ein kleiner 10-18 cm großer Süsswasserfisch mit spindelartiger/ keulenförmiger<br />

Körperform, und wird ca. bis 100 g schwer. Sie hat einen grossen, breiten<br />

Kopf, der mit einem Stachel <strong>an</strong> jeder Seite versehen ist und glatte, schuppenlose Haut.<br />

Auffällig sind <strong>die</strong> weite Mundspalte, der Kiemendeckel mit kräftigem gekrümmten Dorn,<br />

<strong>die</strong> vordere Rückenflosse mit Stachelstrahlen und <strong>die</strong> große Brustflosse.<br />

Der Körper ist meist grau oder hellbraun gefärbt, ist gep<strong>an</strong>zert und hat eine unregelmässige,<br />

dunklere Marmorierung mit vier undeutlichen dunklen Querstreifen. Die Flossen<br />

sind überwiegend hellgrau und gefleckt.<br />

Männchen unterscheiden sich <strong>von</strong> den Weibchen durch ihren grösseren Kopf, das<br />

breitere Maul und vor allem durch <strong>die</strong> röhrchenartig verlängerte Genitalpapille.<br />

Die Groppen besitzen keine Schwimmblase und sind sehr schlechte Schwimmer.<br />

Die zuweilen bis 8 Jahre alt werdenden Fische laichen <strong>von</strong> März bis Mai. Das Männ-<br />

- 71 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

chen gräbt eine Grube unter Felsen, das Weibchen legt bis 250 or<strong>an</strong>gefarbene Eier<br />

klumpenweise <strong>an</strong> der Unterseite der Felsen ab. Das Männchen bewacht <strong>die</strong> Eier und<br />

sorgt durch ständige Flossenbewegung für sauerstoffreiches Wasser. Drei bis vier Wochen<br />

später schlüpfen <strong>die</strong> Jungen aus und zerstreuen sich sofort.<br />

Die Groppe sucht am Tag Zuflucht unter Steinen, geht nachts auf Jagd nach Krebstieren,<br />

kleinen Fischen und Insektenlarven. Die Nahrung der Koppe besteht vorwiegend<br />

aus wirbellosen Kleintieren (Insektenlarven, Bachflohkrebse). Die Koppe wurde früher -<br />

zu Unrecht - als gefährlicher Brut- und Laichräuber für Forellen <strong>an</strong>gesehen und auch<br />

"bekämpft". Die Koppe ist im Gegenteil eine wichtige Beute für größere Forellen<br />

(http://www.fischerweb.ch/groppe.htm,<br />

http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und http://www.naturparkbarnim.de/html/natur/eg03c2a.shtml)<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/<br />

Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Verbreitung: Grossteil Europas<br />

Die Koppe kommt in Mitteleuropa hauptsächlich westlich der Elbe bis zu den Pyrenäen<br />

vor. Sie fehlt in Irl<strong>an</strong>d, Schottl<strong>an</strong>d, Norwegen, Süditalien und Süddalmatien. Östlich der<br />

Elbe bis Sibirien und in Sk<strong>an</strong>dinavien findet sich häufig <strong>die</strong> sehr ähnliche Ostgroppe<br />

oder Sibirische Groppe (http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm).<br />

Speziell in der Ostsee kommt <strong>die</strong> Groppe in den beiden potenziellen NATURA–2000-<br />

Gebieten „SPA Pommersche Bucht“ sowie „Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ ständig<br />

vor.<br />

Groppen können in Salz- und Süßwasser leben. Sie kommen vor allem in seichten<br />

Gebirgs- und Vorgebirgsflüssen und Bächen mit gegliedertem, steinigem Grund vor. Sie<br />

bewohnt bevorzugt kleinere, klare und rasch fließende Bäche der Forellenregion. Tagsüber<br />

verstecken sie sich unter Steinen, in den Abend- und Nachtstunden werden sie<br />

aktiv. Ihr Versteck verlassen sie, wenn sie gestört werden, wobei sie sich d<strong>an</strong>n mit<br />

kurzen Sprüngen zur nächsten Deckung bewegen<br />

(http://www.fischerweb.ch/groppe.htm,<br />

http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und http://www.naturparkbarnim.de/html/natur/eg03c2a.shtml).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Stör<br />

Bei den Gefährdungsursachen sind <strong>an</strong> erster Stelle <strong>die</strong> Gewässerverunreinigung und<br />

wasserbauliche Maßnahmen zu nennen. Eine Bedrohung der Groppen-Populationen<br />

liegt beispielsweise in der Zerstückelung der Bachoberläufe. Negativ wirken sich zudem<br />

Maßnahmen wie der Uferverbau oder der Bau <strong>von</strong> Wehren aus, da <strong>die</strong> Groppe sehr<br />

empfindlich auf Lebensraumveränderungen reagiert und schon sehr niedrige Hindernisse<br />

nicht überwinden k<strong>an</strong>n.<br />

In einigen Ländern ist <strong>die</strong> Groppe durch <strong>die</strong> L<strong>an</strong>desfischereiordnung geschützt (Bsp.:<br />

Nordrhein-Westfalen: Schutz nach § 1 der L<strong>an</strong>desfischereiordnung).<br />

Nach der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschl<strong>an</strong>ds (1998) gilt <strong>die</strong> Groppe als „stark<br />

gefährdet“ http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und<br />

http://www.biostation-gt-bi.de/artenschutz/html/25-groppe.html sowie ROTE LISTE DER<br />

GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 58).<br />

Die Groppe ist sehr empfindlich gegenüber Verunreinigungen<br />

(http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm).<br />

Sie reagiert empfindlich auf Lebensraumveränderungen. Mit der Errichtung <strong>von</strong> Windparken<br />

könnte hier eine Beeinträchtigung der Groppen; evtl. auch eine Vertreibung aus<br />

dem jeweiligen Raum erfolgen (so sie in den Pl<strong>an</strong>gebieten vorkommen). Gewässerverunreinigungen<br />

durch Bau und Betrieb sind zu vermeiden. Siehe hierzu auch entsprechender<br />

Abschnitt Stör<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Verbreitung <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-Fischarten<br />

Bei vielen <strong>an</strong>adromen Fischarten weiß m<strong>an</strong> nicht, ob sie im offenen Meer bzw. in der AWZ<br />

vorkommen. Zur Erfassung <strong>von</strong> Fluss- und Meerneunauge sind zunächst neue F<strong>an</strong>gmethoden<br />

zu entwickeln.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen der Fischfauna durch Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />

Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />

1. elektromagnetische Felder<br />

2. Schalleintrag<br />

3. Sedimentfahnen (baubedingt)<br />

4. Schattenwurf<br />

Einflüsse <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA auf <strong>die</strong> Fischfauna (aus: EHRICH o. J.):<br />

1. Trübungsfahnen und Sedimentveränderungen während der Bauphase<br />

Im Vergleich zu den natürlichen und <strong>an</strong>thropogenen Sedimentaufwirbelungen sind <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen Folgen<br />

der Fundamentgründungen <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen als gering zu betrachten.<br />

2. Biotopveränderung durch Einbringung <strong>von</strong> Hartsubstraten (Fundamente)<br />

Die Fundamente <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit <strong>von</strong> den Tieren als begehrte Hartsubstrate<br />

<strong>an</strong>genommen und besiedelt.<br />

3. Erhöhter Lärmpegel während des Betriebes der Windräder<br />

Es ist bisher nicht möglich zu beurteilen, ob Fische sich durch <strong>die</strong> Schallemissionen der Anlagen gestört fühlen<br />

und eventuell den Nahbereich verlassen. Es ist nicht bek<strong>an</strong>nt, mit welcher Intensität und Frequenz der Lärm und<br />

<strong>die</strong> Vibrationen ins Wasser übertragen werden.<br />

4. Magnetische und elektrische Felder über den Stromkabeln<br />

Eine mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit bzw. der Fortpfl<strong>an</strong>zungsfähigkeit <strong>von</strong> Meereslebewesen, <strong>die</strong> sich<br />

in der Nähe des Kabels aufhalten, konnte aus wissenschaftlicher Sicht nicht bestätigt werden.<br />

Eine Auswirkung auf das Orientierungsverhalten adulter (erwachsener) Exemplare <strong>von</strong> Arten, <strong>die</strong> elektrische oder<br />

magnetische Felder zur Orientierung nutzen (wie Aale, Haie, Lachse), wird nur kurzfristig sein, denn <strong>die</strong> Fische<br />

greifen auf unterschiedliche Umweltparameter zurück, <strong>die</strong> im Zusammenspiel für <strong>die</strong> Orientierungsleistungen<br />

ver<strong>an</strong>twortlich sind (KULLNICK und MARHOLD (1999).<br />

Es k<strong>an</strong>n aber da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen werden, dass <strong>die</strong> im oder auf dem Boden liegenden Kabel keinen Einfluss auf<br />

<strong>die</strong> Larvendrift haben.<br />

5. Erwärmung des Bodens und des Wassers in unmittelbarer Nähe des Kabels<br />

Da <strong>die</strong> Kabel der Windparks in ca. 3m Tiefe verlegt werden, tritt keine Erwärmung des Bodenwassers in unmittelbarer<br />

Umgebung der Kabel eines Windparks auf, <strong>die</strong> einen Einfluss auf <strong>die</strong> Fischfauna haben könnte.<br />

Voraussichtliche Veränderungen der Fischfauna im Bereich des Windparkgebietes:<br />

Bezogen auf <strong>die</strong> gesamte Nord- oder Ostsee wird durch <strong>die</strong> Einrichtung vieler Windparks keine Änderung im<br />

Artenreichtum zu erwarten sein.<br />

Falls <strong>die</strong> Anzahl und Größe der in der AWZ gepl<strong>an</strong>ten Windparks, auf <strong>die</strong> <strong>an</strong>deren Nord- und Ostsee Anliegernationen<br />

übertragen werden, d<strong>an</strong>n erreichen <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Fischerei teilweise oder g<strong>an</strong>z geschlossenen Gebiete eine<br />

Größe, <strong>die</strong> einen nachweisbaren positiven Effekt auf <strong>die</strong> Rekrutierung haben müsste (EHRICH o.J.).<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Laufende und abgeschlossenen Forschungsvorhaben<br />

Erfassung Fische (F+E-Vorhaben, BFA Fischerei)<br />

Auswertung <strong>von</strong> F<strong>an</strong>gstatistiken für <strong>FFH</strong>-Anh<strong>an</strong>g II-Fischarten; Beschreibung der Fischfauna in ökologisch wertvollen<br />

Meeresgebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee<br />

Abgrenzung <strong>von</strong> pSCI für <strong>die</strong> Finte (F+E-Vorhaben, Uni Oldenburg)<br />

Anwendung <strong>von</strong> Computermodellen zur Auswertung diffuser Datensätze<br />

Ökologische besonders wertvolle Meeresgebiete (BfN-Ab-grenzung)<br />

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Bereich der AWZ Flächen abgegrenzt, <strong>die</strong> derzeit<br />

ohne Schutzstatus sind, für <strong>die</strong> aber ein besonderer naturschutzfachlicher Wert u.a. aufgrund<br />

des Vorkommens <strong>von</strong> Lebensraumtypen gem. Anh<strong>an</strong>g I <strong>FFH</strong>-RL und/oder Arten gem.<br />

Anh<strong>an</strong>g II <strong>FFH</strong>-RL vermutet wird.<br />

Die Abgrenzung <strong>die</strong>ser Fläche wird mit deren besonders wichtigen ökologischen Vernetzungs-<br />

oder Trittsteinfunktionen auf Grund der Benthosgemeinschaften bzw. ihrer Bedeutung<br />

als Lebensraum für marine Säuger begründet. Das BfN nimmt <strong>an</strong>, dass <strong>die</strong>ses Gebiet möglicherweise<br />

nach weiterer naturschutzfachlicher und –rechtlicher Prüfung in das Netz NATU-<br />

RA 2000 integriert werden muss.<br />

Vogelschutz<br />

Bestehende IBA Gebiete<br />

(Hauptkriterium: Vogelvorkommen internationaler Bedeutung, d.h. > 1% der Gesamtpopulation)<br />

Für <strong>die</strong> Abgrenzung <strong>von</strong> marinen IBA haben SKOV et al. (1995) <strong>die</strong> Kriterien auf marine Bedingungen<br />

<strong>an</strong>gepasst und präzisiert. Sie empfehlen, das 1%-Kriterium künftig auf eine Fläche<br />

<strong>von</strong> 3000 km² <strong>an</strong>zuwenden. Das heißt, dass ein Gebiet als IBA ben<strong>an</strong>nt werden soll,<br />

wenn sich 1% einer biogeografischen Population oder eines „Flyways“ auf einer Fläche <strong>von</strong><br />

bis zu 3000 km² befinden (oder 2% auf bis zu 6000 km² usw.). Eine ausführliche Darlegung<br />

der Methodik findet sich in SKOV et al. (2000).<br />

Nordsee:<br />

BA Gebiet „Östliche Deutsche Bucht mit Helgol<strong>an</strong>d“<br />

800.000 ha<br />

DE291<br />

Das grenzüberschreitende Gebiet reicht <strong>von</strong> der Elbmündung bis nördlich <strong>von</strong> Esbjerg. Das<br />

IBA umfasst gem. des Vorschlags <strong>von</strong> SKOV et al. (1995) eine Gesamtfläche <strong>von</strong><br />

12.800 km², wo<strong>von</strong> 8400 km² auf den deutschen Kontinentalschelf entfallen, der Rest auf<br />

den dänischen Kontinentalschelf. Die westliche Grenze liegt im Bereich <strong>von</strong> Sylt etwa<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

65 km westlich der Insel (vgl. Abbildung 6, S.1-26).<br />

Die Abgrenzung des IBA ist aufgrund der bei Abfassung des Vorschlags lückigen Datenlage<br />

als ungenau und vorläufig zu bezeichnen. SKOV et al. (1995) empfehlen, <strong>die</strong> <strong>an</strong>gegebenen<br />

Grenzen als Richtlinien <strong>an</strong>zusehen, <strong>die</strong> vor der Ausweisung <strong>von</strong> Schutzgebieten durch<br />

weitere Forschungsarbeiten zu verifizieren sind.<br />

Neuere Angaben weisen darauf hin, dass sich <strong>die</strong> schutzwürdigen Bestände einiger Arten<br />

deutlich weiter nach Westen über <strong>die</strong> IBA-Grenze hinaus ausdehnen. Im IBA-2000 Verzeichnis<br />

(HEATH & EVANS 2000) ist der dänische Teil des IBA Östliche Deutsche Bucht bereits<br />

erheblich vergrößert worden und umfasst jetzt 11.500 km² allein in den dänischen Gewässern.<br />

Eine neue Karte wird bei HEATH & EVANS (2000) jedoch nicht <strong>an</strong>gegeben, nach<br />

den schriftlichen Angaben reicht das IBA <strong>von</strong> 1 m bis 40 m Wassertiefe. Der deutsche Teil<br />

des IBA Östliche Deutsche Bucht bezieht sich jedoch unverändert auf <strong>die</strong> ursprüngliche<br />

Abgrenzung <strong>von</strong> SKOV et al. (1995) und wird wohl auch in <strong>die</strong>sen Grenzen als deutscher<br />

IBA Vorschlag ben<strong>an</strong>nt (SUDFELD et al. im Druck).<br />

Ausschlaggebend für <strong>die</strong> Benennung als IBA sind international bedeutende Vorkommen<br />

<strong>von</strong> 7 Vogelarten mit einem Gesamtbest<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 245.000 Exemplaren:<br />

Pracht- und Sterntaucher 24.000<br />

Rothalstaucher 1.850<br />

Trauerente 190.000<br />

Zwergmöwe 2.900<br />

Sturmmöwe 21.500<br />

Br<strong>an</strong>dseeschwalbe 6.700.<br />

Die einzelnen Arten verteilen sich jedoch nicht gleichmäßig auf alle Bereiche des IBA. Während<br />

<strong>die</strong> Seetaucher großflächig im IBA verbreitet sind, konzentrieren sich <strong>die</strong> <strong>an</strong>deren Arten<br />

meist in Teilbereichen des IBA.<br />

Knapp 80 % der Vogelindividuen entfallen auf <strong>die</strong> Trauerente, deren Vorkommen auf den<br />

küstennahen Bereich beschränkt ist. Das Vorkommen des Rothalstauchers konzentriert<br />

sich vor der dänischen Küste, das der Br<strong>an</strong>dseeschwalbe liegt im Elbemündungsgebiet, wo<br />

sich große Brutkolonien befinden.<br />

Legt m<strong>an</strong> für das IBA Östliche Deutsche Bucht das Kriterium zugrunde, dass sich 1 % einer<br />

Population auf 3000 km² Seegebiet konzentrieren müssen (SKOV et al. 2000), so wird das<br />

IBA-Kriterium für <strong>die</strong> Sturmmöwe nicht für das Gesamtgebiet erreicht, auch wenn <strong>die</strong> Gesamtzahl<br />

der Sturmmöwen in dem Gebiet recht hoch ist. Eine internationale Bedeutung für<br />

<strong>die</strong>se Art besteht nach SKOV et al. (1995) nur für den Bereich der Amrum B<strong>an</strong>k. Für <strong>die</strong><br />

Zwergmöwe lagen aus dem Bereich westlich der Insel Sylt bisl<strong>an</strong>g nur Einzelbeobachtungen<br />

vor (CAMPHYSEN 2000). Die im Rahmen der vorliegenden Stu<strong>die</strong> durchgeführten Untersuchungen<br />

zeigen jedoch, dass <strong>die</strong>ser Bereich auch für <strong>die</strong>se Art <strong>von</strong> Bedeutung ist,<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

jedoch mit deutlicher Betonung der küstennahen Bereiche.<br />

Für <strong>die</strong> Beurteilung des Konfliktpotenzials mit dem gepl<strong>an</strong>ten Windpark und insbesondere<br />

<strong>die</strong> westliche Abgrenzung des IBA sind demnach in erster Linie <strong>die</strong> Vorkommen der beiden<br />

Seetaucherarten (Stern- und Prachttaucher) bestimmend, wobei <strong>die</strong> Zwergmöwe aufgrund<br />

neuerer Erkenntnisse mit in <strong>die</strong> Betrachtung einbezogen werden muss (aus: UVS Buten<strong>die</strong>ck<br />

2002).<br />

Vorschlag für Erhaltungsziele:<br />

Ziel ist <strong>die</strong> Sicherung der Funktion des Gebietes als Nahrungs-, Mauser- und Überwinterungshabitat<br />

für Seevögel, insbesondere für fischfressende Arten wie See- und Lappentaucherarten,<br />

Zwergmöwen und Seeschwalben. Hierbei kommt der Sicherung der Nahrungsressourcen<br />

(Fischreichtum) und einer ausreichenden Störungsarmut sowie dem Erhalt der<br />

funktionsökologischern Vernetzung mit den weiteren Teillebensräumen der Arten (z.B.<br />

Brutgebiete) eine besondere Bedeutung zu (aus: UVS Buten<strong>die</strong>ck 2002).<br />

Ostsee:<br />

IBA-Gebiet DE040 „Pommersche Bucht“<br />

333.425 ha<br />

Site Description<br />

An open, shallow bay with mainly s<strong>an</strong>d <strong>an</strong>d gravel sediments rich in<br />

benthic fauna, lying offshore from Vorpommern (Germ<strong>an</strong>y) <strong>an</strong>d<br />

Pol<strong>an</strong>d. The IBA comprises only the Germ<strong>an</strong> part of the bay.<br />

Sea/marine area<br />

Open Sea<br />

Sea inlets <strong>an</strong>d coastal features<br />

Birds<br />

The site is a wintering area for approximately 1.25 million seaducks, one of the largest concentrations<br />

in Europe.<br />

Species Season Year Min Max Data/Quality Criteria<br />

Red-necked Grebe winter 1993 425 0 unset A4i, B1i, C3<br />

(Podiceps grisegena)<br />

Horned Grebe (Podiceps<br />

winter 1993 570 0 unset A4i, B1i, C2<br />

auritus)<br />

Long-tailed Duck<br />

(Cl<strong>an</strong>gula hyemalis)<br />

winter 1993 273020 0 unset A4i, A4iii,<br />

B1i, C3<br />

Black Scoter<br />

(Mel<strong>an</strong>itta nigra)<br />

winter 1993 31099 0 unset A4i, A4iii,<br />

B1i, C3<br />

Trauerente<br />

White-winged Scoter winter 1993 121451 0 unset A4iii, B1i, C3<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

(Mel<strong>an</strong>itta fusca)<br />

Samtente<br />

Red-breasted Merg<strong>an</strong>ser(Mergus<br />

serrator)<br />

winter 1993 1807 0 unset B1i, C3<br />

nach: BirdLife international: IBA Factsheet – Germ<strong>an</strong>y (http://www.birdlife.net/sites/)<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Geschützte Vogelarten<br />

Vogelarten in der AWZ mit mehr als 1%-Anteil (nicht abschließend):<br />

Sterntaucher<br />

Prachttaucher<br />

Rothalstaucher<br />

Haubentaucher<br />

Ohrentaucher<br />

Trauerente<br />

Eisente<br />

Samtente<br />

Mittelsäger<br />

Zwergmöwe<br />

Sturmmöwe<br />

Br<strong>an</strong>dseeschwalbe<br />

Gryllteiste<br />

(nach E-mail Garthe)<br />

Vogelarten nach Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutzrichtlinie<br />

Nicht abschließende Liste <strong>von</strong> Vogelarten in der AWZ (Brut-, Zugvogel oder Nahrungsgast)<br />

nach Anh<strong>an</strong>g I Vogelschutz-Richtlinie<br />

V-RL Art Natura 2000<br />

Code<br />

1 Sterntaucher A 001 Gavia stellata<br />

2 Prachftaucher A 002 Gavia arctica<br />

3 Eistaucher A 003 Gavia immer<br />

Wissenschaftlicher Name<br />

4 Ohrentaucher<br />

A 007 Podiceps auritus<br />

112 Br<strong>an</strong>dseeschwalbe A 191 Sterna s<strong>an</strong>dvicensis<br />

114 Flussseeschwalbe A 193 Sterna hirundo<br />

115 Küstenseeschwalbe A 194 Sterna paradisaea<br />

12 Sturmschwalbe A 012 Hydrobates pelagicus<br />

13 Wellenläufer A 013 Oce<strong>an</strong>odroma leucorhoa<br />

27 Schwarzstorch A 030 Ciconia niqra<br />

28 Weißstorch A 031 Ciconia ciconia<br />

32 Zwergschw<strong>an</strong> A 032 Cygnus bewickii<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

33 Singschw<strong>an</strong> A 038 Cygnus cygnus<br />

35 Zwergg<strong>an</strong>s A 042 Anser erythropus<br />

36 Nonneng<strong>an</strong>s A 045 Br<strong>an</strong>ta leucopsis<br />

37 Rothalsg<strong>an</strong>s A 396 Br<strong>an</strong>ta ruficollis<br />

42 Wespenbussard A 072 Pernis apivorus<br />

44 Schwarzmil<strong>an</strong> A 073 Milvus migr<strong>an</strong>s<br />

45 Rotmil<strong>an</strong> A 074 Milvus milvus<br />

46 Seeadler A 075 Haliaeetus albicilla<br />

52 Rohrweihe A 081 Circus aeruginosus<br />

53 Kornweihe A 082 Circus cy<strong>an</strong>eus<br />

55 Wiesenweihe A 084 Circus pygargus<br />

60 Schreiadler A 089 Aquila pomarina<br />

67 Fischadler A 094 P<strong>an</strong>dion haliaetus<br />

69 Merlin A 098 Falco columbarius<br />

72 W<strong>an</strong>derfalke A 103 Faico peregrius<br />

90 Kr<strong>an</strong>ich A 127 Grus grus<br />

95 Säbelschnäbler A 132 Recurvirostra avosetta<br />

99 Mornellregenpfeifer A 139 Charadrius morinellus<br />

100 Goldregenpfeifer A 140 Pluvialis apricaria<br />

102 Kampfläufer A 151 Philomachus pugnax<br />

105 Bruchwasserläufer A 166 Trinaa alareola<br />

106 Odinshühnchen A 170 Phalaropus lobatus<br />

107 Schwarzkopfmöwe A 176 Larus mel<strong>an</strong>ocephalus<br />

110 Lachseeschwalbe A 189 Sterna nilotica<br />

111 Raubseeschwalbe A 190 Sterna caspia<br />

116 Zwergseeschwalbe A 195 Sterna albifrons<br />

118 Trauerseeschwalbe A 197 Chlidonias niger<br />

129 Sumpfohreule A 222 Asio flammeus<br />

131 Ziegenmelker A 224 Caprimulgus europaeus<br />

? Zwergsäger A 068 Mergus albellus<br />

Bezüglich der Vögel, <strong>die</strong> in Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind und in der<br />

AWZ als Durchzügler vorkommen, bestehen derzeit große Wissenslücken über <strong>die</strong> Zugrouten.<br />

Es k<strong>an</strong>n daher nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Anh<strong>an</strong>g I-Vogelarten in der<br />

AWZ<br />

vorkommen.<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Arten nach Anh<strong>an</strong>g I der Richtlinie 79/409/EWG<br />

A 002 Gavia arctica Prachttaucher<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetz-<br />

Seine Körperlänge beträgt rund 60 cm. Im Brutkleid ist er leicht am aschgrauen Oberkopf<br />

<strong>von</strong> den <strong>an</strong>deren Seetauchern zu unterscheiden. Im Winterkleid ist <strong>die</strong> Unterscheidung<br />

nicht so einfach, auch d<strong>an</strong>n bleibt der Oberkopf heller als der schwarzgraue<br />

Rücken. Der Schnabel ist etwas schwächer und <strong>die</strong> Körperlänge etwas bis<br />

deutlich geringer als beim Eistaucher. Ihr Schnabel ist ungemein scharfr<strong>an</strong>dig Er<br />

bleibt bei der Jagd bis zu zwei Minuten unter Wasser und dabei über 100 Meter weit<br />

tauchen.<br />

Prachttaucher liegen leicht wie Enten auf dem Wasser, tauchen aber meist tiefer ein.<br />

Wenn sie sich bedroht fühlen, so machen sie sich durch Auspressen der Luft aus dem<br />

Gefieder so schwer, dass nur noch Kopf und Nacken aus dem Wasser ragen.<br />

Im Flug strecken sie wie alle Taucher den Hals starr nach vorn und <strong>die</strong> Füße nach<br />

hinten. Sie sind ausdauernde Flieger, auch wenn sie nur nach einem längeren Anlauf<br />

aus dem Wasser starten können. Er setzt beim L<strong>an</strong>den auf dem Wasser mit nach<br />

hinten gestreckten Beinen und auf der Brust auf und k<strong>an</strong>n bei der L<strong>an</strong>dung überg<strong>an</strong>gslos<br />

wie ein Pfeil in <strong>die</strong> Tiefe schießen.<br />

Prachttaucher greifen auch Fische <strong>an</strong>, <strong>die</strong> sie nicht g<strong>an</strong>z verschlingen können und<br />

reißen ihnen Fleischstücke aus dem Körper. Als Beikost nimmt er Wasserinsekten,<br />

Schnecken, Würmer und Krebse. Auch soll er m<strong>an</strong>chmal <strong>die</strong> Küken <strong>an</strong>derer Seevögel<br />

<strong>an</strong>greifen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Ein größeres Überwinterungsgebiet des Prachttauchers liegt in der Deutschen Bucht.<br />

Entl<strong>an</strong>g der 20-m Tiefenlinie nördlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d konnte für <strong>die</strong> Nordsee ebenfalls<br />

ein Verbreitungsschwerpunkt in den Wintermonaten nachgewiesen werden. Generell<br />

meiden Seetaucher den Bereich <strong>von</strong> Schifffahrtswegen.<br />

Hauptüberwinterungsgebiete sind <strong>die</strong> Ostsee, das Schwarze und das Mittelmeer.<br />

Einige Vögel überwintern regelmäßig auf den großen Voralpenseen.<br />

In der Deutschen Bucht kommen <strong>die</strong> Seetaucher im küstennahen Bereich zwischen<br />

Anf<strong>an</strong>g Oktober und Anf<strong>an</strong>g Mai auf (Best<strong>an</strong>dsmaxima: Dezember – Februar) vor.<br />

Vereinzelt können Prachttaucher bereits ab Mitte Juli auftreten (MISCHKE, A., GARTHE,<br />

S., HÜPPOP, O. 2001; 54 ff).<br />

Der Prachttaucher überwintert in fast allen potenziellen marinen NATURA-2000-<br />

Gebieten Deutschl<strong>an</strong>ds. Die einzigen Ausnahmen sind <strong>die</strong> „Doggerb<strong>an</strong>k“ und <strong>die</strong><br />

„Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“.<br />

Zur Brutzeit sucht der Prachttaucher meist große, tiefe, klare und fischreiche Seen<br />

auf. In Meeresnähe begnügt er sich auch mit kleineren Seen und jagt d<strong>an</strong>n im Meer.<br />

Öfters befischt ein Paar mehrere kleine Seen.<br />

Als Zugvogel folgt er den Flüssen und überwintert meist in Küstennähe auf dem Wasser<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Grundlegende Erfassung der großräumigen Verteilung und Dichte des Vogelaufkommens<br />

sowie des Verhaltens der Vögel (Fluggewohnheiten, Störungsempfindlichkeit)<br />

zur Überprüfung der Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und/oder Mausergebiet.<br />

Erfassung der Nahrungsgäste, Mauser- und Rastbestände mittels Schiffstr<strong>an</strong>sekt-<br />

Untersuchungen (Position und Uhrzeit sind zu jeder Beobachtung mittels H<strong>an</strong>d-GPS<br />

(je Beobachter ein Gerät) als Wegpunkt zu speichern). Es sollten 2-3 Untersuchungseinheiten<br />

pro Monat erfolgen (empfohlener Tr<strong>an</strong>sektabst<strong>an</strong>d 3 km, ein<br />

Abst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 1,5 km ist nicht zu unterschreiten; Gefahr <strong>von</strong> Vertreibungseffekten bei<br />

störungsempfindlichen Arten; Tr<strong>an</strong>sektbreite: bei guten Witterungsverhältnissen beidseitige<br />

Beobachtungen <strong>von</strong> jeweils 300 m möglich bei einer Fahrtgeschwindigkeit<br />

zwischen 7 und 16 kn). Flugzeugtr<strong>an</strong>sekt-Untersuchungen werden als Ergänzung<br />

zu den Schiffstr<strong>an</strong>sekt-Untersuchungen empfohlen (STANDARDUNTERSUCHUNGSKON-<br />

ZEPT 2001, 18).<br />

Prachttaucher sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet, wobei<br />

- 80 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

licher Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention<br />

und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001;<br />

80).<br />

Prachttaucher verstricken sich gelegentlich in Fischernetzen und gehen zugrunde.<br />

„Seetaucher sind hoch empfindlich gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen und fliegen<br />

bereits mehrere hundert Meter vorher auf (Camphuysen & Leopold 1994, Camphuysen<br />

et al. 1999; Mitschke at al. 2001)“ (it. nach: Fachgutachten Rastvögel/UVS Buten<strong>die</strong>k,<br />

45).<br />

Seetaucher fliegen oft bereits bei einer Entfernung <strong>von</strong> 2 km zu einem sich nähernden<br />

Schiff auf (BIOCONSULT 2002, 1-98). Beeinträchtigungen rastender Prachttaucher sind<br />

hier nicht auszuschließen.<br />

Prachttaucher haben eine schlechte M<strong>an</strong>övrierfähigkeit, wodurch sie Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />

kaum ausweichen können. Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich<br />

und weisen Fluchdist<strong>an</strong>zen <strong>von</strong> mehreren Kilometern auf (GARTHE & HÜP-<br />

POP2002, BfN 2000).<br />

Prachttaucher sind relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden, so dass sie<br />

nur schlecht in <strong>an</strong>dere Gebiete ausweichen können.<br />

Prachttaucher gelten als besonders empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks<br />

(GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 24.000 Pracht- und Sterntaucher vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der<br />

nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde,<br />

so wäre eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 1200 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

A 001 Gavia stellata Sterntaucher<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Der Sterntaucher ist der kleinste aus der Familie der Seetaucher, etwas größer als<br />

eine Ente.<br />

Die Länge des Männchens beträgt um <strong>die</strong> 66 cm, <strong>die</strong> des Weibchens um 60 cm bei<br />

einer Sp<strong>an</strong>nweite über 1 Meter. Im Brutkleid ist er unverwechselbar durch das rostrote<br />

Halsgefieder, im Winter bilden der mit hellen Sternpunkten übersäte Rücken und der<br />

etwas nach oben gerichtete Schnabel sichere Kennzeichen. Die Vögel fliegen mühelos<br />

und ohne Anlauf vom Wasser auf.<br />

Als einzige Seetaucher können sie auch vom L<strong>an</strong>d aus sicher starten. Sie gehen<br />

außer zum Brüten nie freiwillig <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d.<br />

Sterntaucher ziehen teils einzeln, teils in lockeren Gesellschaften.<br />

Die Nahrung wird unter Wasser erbeutet und besteht hauptsächlich aus Fischen,<br />

dazu kommen Krebse, Schnecken und Wasserinsekten, vor allem Libellenlarven.<br />

Kleinere Beutetiere werden unter Wasser tot gequetscht und verschluckt, mit größeren<br />

taucht der Vogel auf (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Ein größeres Überwinterungsgebiet des Sterntauchers liegt in der Deutschen Bucht.<br />

Entl<strong>an</strong>g der 20-m Tiefenlinie nördlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d konnte für <strong>die</strong> Nordsee ebenfalls<br />

ein Verbreitungsschwerpunkt in den Wintermonaten nachgewiesen werden. Generell<br />

meiden Seetaucher den Bereich <strong>von</strong> Schifffahrtswegen.<br />

In der Deutschen Bucht kommen <strong>die</strong> Seetaucher im küstennahen Bereich zwischen<br />

Anf<strong>an</strong>g Oktober und Anf<strong>an</strong>g Mai auf (Best<strong>an</strong>dsmaxima: Dezember – Februar) vor<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54 ff).<br />

Der Sterntaucher überwintert in fast allen potenziellen marinen NATURA-2000-<br />

Gebieten Deutschl<strong>an</strong>ds; Ausnahme bildet <strong>die</strong> „Doggerb<strong>an</strong>k“ und <strong>die</strong> „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“.<br />

- 81 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

Zur Brutzeit lebt der Sterntaucher <strong>an</strong> ruhigen, nicht unbedingt großen Seen, meist in<br />

Küstennähe. Er erscheint im Mai oder Anf<strong>an</strong>g Juni auf seinem Brutgewässer, dem er<br />

lebensl<strong>an</strong>g treu bleibt.<br />

Der Wegzug im Herbst erfolgt mit der ersten Eisdecke auf dem Brutsee, im hohen<br />

Norden m<strong>an</strong>chmal schon im August. Die Taucher fliegen auf dem Zug hoch und<br />

schnell und immer nachts. Sie rasten auf Flüssen, Strömen und Binnenseen, vor<br />

allem aber in Meeresbuchten oder zwischen Inseln, wo der Welleng<strong>an</strong>g geringer ist.<br />

Ziehende Sterntaucher erscheinen ab Oktober, hauptsächlich aber im November <strong>an</strong><br />

den Küsten der Ost- und Nordsee, viele ziehen weiter bis in den Atl<strong>an</strong>tik. Einzelne<br />

überwintern auch im Mittelmeer, viele, <strong>die</strong> aus östlichen Brutgebieten kommen, im<br />

Schwarzen Meer (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Sterntaucher sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet (SPEC),<br />

wobei das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter <strong>die</strong> Bonner<br />

Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />

2001; 80).<br />

„Seetaucher sind hoch empfindlich gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen und fliegen<br />

bereits mehrere hundert Meter vorher auf (Camphuysen & Leopold 1994, Camphuysen<br />

et al. 1999; Mitschke at al. 2001)“ (it. nach: Fachgutachten Rastvögel/UVS Buten<strong>die</strong>k,<br />

45). Es kommt häufiger vor, dass sie sich in Fischernetzen verstricken und<br />

d<strong>an</strong>n verenden.<br />

Sterntaucher haben eine schlechte M<strong>an</strong>övrierfähigkeit, wodurch sie Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />

kaum ausweichen können.<br />

Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich und weisen Fluchdist<strong>an</strong>zen<br />

<strong>von</strong> mehreren Kilometern auf (GARTHE & HÜPPOP 2002 und MISCHKE, A., GARTHE, S.,<br />

HÜPPOP, O. 2001; 54). Seetaucher fliegen oft bereits bei einer Entfernung <strong>von</strong> 2 km zu<br />

einem sich nähernden Schiff auf (BIOCONSULT 2002, 1-98). Hier ist eine Beeinträchtigung<br />

der (rastenden) Sterntaucher während des Baus und Betriebs der WEA zu erwarten.<br />

Sterntaucher sind relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden, so dass sie<br />

nur schlecht in <strong>an</strong>dere Gebiete ausweichen können. Gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks<br />

gelten Sterntaucher als besonders empfindlich (GARTHE & HÜPPOP 2002 und (MISCH-<br />

KE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54).<br />

Auch Störungen der Seetaucher durch Lärmemissionen während der Bauphase der<br />

<strong>Offshore</strong>-Windparks sind nicht auszuschließen (BIOCONSULT 2002, 1-98).<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 24.000 Pracht- und Sterntaucher vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der<br />

nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde,<br />

so wäre eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 1200 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

A 007 Podiceps auritus Ohrentaucher<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Der Ohrentaucher ist größer als der Schwarzhalstaucher mit einer Länge um 33 cm.<br />

Im Brutkleid am rostfarbenen Hals, dem schwarzen Backenbart und den rostroten<br />

Federohren leicht zu erkennen. Im Winter ist er unscheinbar grau und weiß. Vom<br />

Schwarzhalstaucher am sichersten <strong>an</strong> Form und Farbe des Schnabels zu erkennen:<br />

er ist gerade, kräftig und schwärzlichgrau mit gelbroter Spitze. Die Stimme ist trillernd<br />

bis gackernd. Außerhalb der Brutzeit stumm.<br />

Als Nahrung nimmt er Wasserinsekten, Flohkrebse, Fischchen, dazu Wasserpfl<strong>an</strong>zen<br />

und deren Samen in so großen Anteilen, dass m<strong>an</strong> nicht <strong>von</strong> pfl<strong>an</strong>zlicher Beikost,<br />

sondern <strong>von</strong> einer gemischten Ernährung sprechen k<strong>an</strong>n, zu sich (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Die Überwinterungsgebiete liegen über 1000 km südlich des Brutgebietes in Westund<br />

Südeuropa; nur im wintermilden Engl<strong>an</strong>d berühren sich Sommer- und Winterherberge.<br />

Im Winter kommen sie meist auf Strömen und <strong>an</strong> der Meeresküste, nicht selten<br />

- 82 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

in Hafenbecken vor. Einzelne Tiere überwintern auch auf den deutschen und Schweizer<br />

Alpenseen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html.).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

Der Ohrentaucher überwintert in der deutschen Nord- und Ostsee in der „Pommerschen<br />

Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ sowie im „SPA Pommerschen Bucht“.<br />

Im Sommer findet m<strong>an</strong> Ohrentaucher auf krautreichen Süßwasserseen in der nordischen<br />

Nadelwaldzone, auch auf Isl<strong>an</strong>d und in Nordamerika kommen sie vor. M<strong>an</strong>chmal<br />

während der Brutzeit sind sie auch <strong>an</strong> l<strong>an</strong>gsam fließenden Strömen, selten aber<br />

auf dem offenen Wasser, sondern mehr in der Ufervegetation zu finden<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html.).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds wird der Ohrentaucher<br />

als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion klassifiziert“. Dies sind<br />

Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen<br />

sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (RO-<br />

TEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 193 Sterna hirundo Flussseeschwalbe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Sie rudert, schwebt und rüttelt fast pausenlos über dem Wasser. Flussseeschwalben<br />

haben einen steil nach unten gerichteten roten Schnabel mit Spitze, hochrote Füsse<br />

und im Winterkleid einen schwarzem Schnabel mit heller Stirn. Im Jugendkleid tragen<br />

<strong>die</strong> grauen Federn. Ihr Flug wirkt schwerelos.<br />

Sie sitzt mit eingezogenem Kopf und über dem Schw<strong>an</strong>z gekreuzten Flügeln,<br />

schwimmt schlecht, ruht aber gelegentlich, vor allem in den heißesten Stunden, auf<br />

dem Wasser. Reckt beim Starten und L<strong>an</strong>den eleg<strong>an</strong>t <strong>die</strong> l<strong>an</strong>gen Schwingen in <strong>die</strong><br />

Höhe. Stimme kreischend "kriää" und "kirri...kirri" sowie keckernde Laute.<br />

Länge 35 cm, Sp<strong>an</strong>nweite um 80 cm.<br />

Flussseeschwalben sind Stoßtaucher, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Beute im Rüttelflug <strong>an</strong>peilen und d<strong>an</strong>n<br />

senkrecht ins Wasser stoßen. So erbeuten sie kleine Fische, Kaulquappen, junge<br />

Frösche, Wasserinsekten und Blutegel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Generell lässt sich feststellen, dass <strong>die</strong> Flussseeschwalbe, genau wie <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe,<br />

vorwiegend in Gebieten mit einer Wassertiefe <strong>von</strong> maximal 20 m vorkommt.<br />

Jedoch kommen sie in der Nordsee während der Nachbrutzeit auch südlich<br />

<strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d vor. Die Flussseeschwalbe tritt vorwiegend im küstennahen Bereich<br />

auf (Ende April bis Ende September) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 35<br />

ff).<br />

Die Flusseeschwalbe ist ein Durchzügler. Sie kommt in folgenden potentiellen NATU-<br />

RA-2000-Gebieten vor: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche<br />

Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Die Flussseeschwalbe ist sehr <strong>an</strong>passungsfähig. Ihr Idealbiotop sind Flüsse mit weiten<br />

flachen Betten, klarem fischreichem Wasser und vegetationslosen Kies- oder<br />

S<strong>an</strong>dinseln. Sie kommt aber auch <strong>an</strong> der Meeresküste vor. Heute ist sie im Binnen-<br />

- 83 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

l<strong>an</strong>d bis auf geringe Reste ausgerottet.<br />

Flussseeschwalben sind Fernzieher, <strong>die</strong> im August in kleinen Gesellschaften südwärts<br />

ziehen und meist <strong>an</strong> tropischen Küsten überwintern. Ende April kehren sie in<br />

ihre mitteleuropäischen Brutgebiete zurück (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Erfassungsmethodik<br />

Bei ziehenden Vögeln ist <strong>die</strong> Erfassung des Vogelzugs und Vogelbewegungen <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d<br />

<strong>von</strong> Radaruntersuchungen <strong>an</strong>zuraten. Die Untersuchungsfrequenz sollte mindestens<br />

1 Tag/Monat, in den Hauptzugzeiten 7 Tage/Monat (Untersuchungstage =<br />

volle 24 Stunden) umfassen. Im Jahresverlauf ist <strong>von</strong> einer Mindest<strong>an</strong>zahl <strong>von</strong> 50<br />

Untersuchungstagen auszugehen.<br />

Überwachungsradar<br />

Radargerät mit horizontal drehender Antenne zur Feststellung der Flugrichtung und -<br />

intensität mit einer Leistung (nominal peak power output) <strong>von</strong> mindestens 25 kW.<br />

Bewährt haben sich Antennen mit einem Öffnungswinkel <strong>von</strong> 25° x 1,2° und einer<br />

Sendefrequenz <strong>von</strong> etwa 9,4 GHz. Bevorzugter Arbeitsbereich (r<strong>an</strong>ge) sollte 1,5 nm<br />

oder 3 nm sein (bei besonderem Bedarf – z.B. bei niedrig fliegenden Vögeln auch<br />

0,75 nm).<br />

Höhenradar<br />

[Überwachungen mit dem Höhenradar werden für <strong>die</strong> Basisaufnahme empfohlen. In<br />

der Bau- und Betriebsphase ist <strong>die</strong> Überwachung mit dem Höhenradar erforderlich.]<br />

Radargerät mit vertikal drehender Antenne zur Analyse der Flugintensität in verschiedenen<br />

Flughöhen mit einer Leistung (nominal peak power output) <strong>von</strong> mindestens 10<br />

kW. Bewährt haben sich Antennen mit einem Öffnungswinkel <strong>von</strong> 25° x 1,2° und einer<br />

Sendefrequenz <strong>von</strong> etwa 9,4 GHz. Bevorzugter Arbeitsbereich (r<strong>an</strong>ge) sollte 1,5 nm<br />

oder 3 nm sein (bei besonderem Bedarf – z.B. bei niedrig fliegenden Vögeln auch<br />

0,75 nm).<br />

Die Messungen sollten vorzugsweise <strong>von</strong> unbeweglichen St<strong>an</strong>dorten aus durchgeführt<br />

werden, <strong>an</strong>sonsten <strong>von</strong> Schiffen.<br />

Zur Bestimmung des Artenspektrums der mit Radar erfassten Vögel sind parallel<br />

tagsüber Sichtbeobachtungen durchzuführen und nachts <strong>die</strong> Flugrufe zu registrieren.<br />

Dies k<strong>an</strong>n stichprobenartig in Blöcke <strong>von</strong> jeweils 2 X 15 Min pro Stunde erfolgen<br />

(STANDARDUNTERSUCHUNGSKONZEPT 2001, 19 f).<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Flusseeschwalben fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt.<br />

Nach der Roten Liste der Brutvögel des deutschen Wattenmeers gelten sie<br />

als stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Flussseeschwalben sind nicht g<strong>an</strong>z unempfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks.<br />

Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit gut ausweichen,<br />

allerdings fliegen sie auch ständig herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate<br />

haben, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken.<br />

(GARTHE & HÜPPOP 2002)<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 6.200 Fluss- und Küstenseeschwalben vor. MISCHKE, GARTHE UND HÜPPOP<br />

geben für <strong>die</strong> nordwesteuropäische Population (Flussseeschwalbe) einen Ramsar-<br />

Wert <strong>von</strong> 6.000 Exemplaren <strong>an</strong> (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Sonstiges<br />

A 194 Sterna paradisaea Küstenseeschwalbe<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Der Schnabel ist bei der Küstenseeschwalbe während der Brutzeit durchgehend rot,<br />

allenfalls mit einem kleinen schwarzen Fleck <strong>an</strong> der Spitze; im Winter ist der Schnabel<br />

schwarz, und m<strong>an</strong>chmal auch noch im Frühjahr zur Zeit der Umfärbung.<br />

Die Küstenseeschwalbe ist besonders kurzbeinig und ihre Brust hellgrau überflogen,<br />

ihre W<strong>an</strong>gen wirken auffallend weiß. Die Flügelspitzen (äußere H<strong>an</strong>dschwingen)<br />

wirken bei der Küstenseeschwalbe, <strong>von</strong> unten gesehen, eher grau mit dunklerem<br />

Außenr<strong>an</strong>d. Stirn und Oberkopf der Küstenseeschwalbe sind im Winterkleid weiß.<br />

Die Stimme der Küstenseeschwalbe klingt schrill "kiraaa", wenn sie ihre Brut verteidigt.<br />

Sie verbringt mehr Zeit bei Tageslicht als jedes <strong>an</strong>dere Tier der Welt: Sie lebt etwa 8<br />

Monate des Jahres unter der Mitternachtssonne.<br />

Als Meeresvogel ist <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe ein besonders geschickter und erfolgreicher<br />

Stoßtaucher. Sie erbeutet Fischchen, Wasserinsekten, Krebse; in ihren Winterquartieren<br />

auf der Sudhalbkugel lebt sie fast ausschließlich vom Krill, den als Pl<strong>an</strong>kton<br />

im Wasser treibenden Kleinkrebsen, <strong>von</strong> denen sich auch m<strong>an</strong>che Walarten ernähren<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Die Küstenseeschwalbe kommt, genau wie <strong>die</strong> Flussseeschwalbe, vorwiegend in<br />

Gebieten mit einer Wassertiefe <strong>von</strong> maximal 20 m vor. Jedoch sind sie in der Nordsee<br />

während der Nachbrutzeit auch südlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zutreffen. Die Küstenseeschwalbe<br />

tritt vorwiegend im küstennahen Bereich auf (Ende April bis Ende September)<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 35 ff).<br />

Die Küstenseeschwalbe nutzt auf ihrem Durchzug folgende potentiellen NATURA-<br />

2000-Gebiete: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“<br />

sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Im Schärengürtel der Ostsee brüten sie auf den äußersten, der Br<strong>an</strong>dung ausgesetzten<br />

Klippen. Im Norden brütet <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe auf flachen Felseninseln, in<br />

den Kiesbetten der Küste, in S<strong>an</strong>ddünen, Str<strong>an</strong>dwiesen, küstennaher Flechtentundra<br />

und <strong>an</strong> ähnlichen Orten. Vereinzelt findet m<strong>an</strong> sie auch im Binnenl<strong>an</strong>d <strong>an</strong> Flüssen und<br />

Seen.<br />

Außerhalb der Brutzeit ist <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe ein Meeresvogel. Unter den Zugvögeln<br />

legt sie <strong>die</strong> längsten W<strong>an</strong>derwege zurück. Die Vögel folgen den Küsten, überfliegen<br />

aber auch den Atl<strong>an</strong>tik und überwintern schließlich in der Treibeiszone der<br />

Antarktis. Sie legen auf <strong>die</strong>sem Fernzug Strecken <strong>von</strong> etwa 18.000 km zurück<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Küstenseeschwalben fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt.<br />

Nach der Roten Liste der Brutvögel des deutschen Wattenmeers gelten sie<br />

als stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Küstenseeschwalben sind nicht besonders empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />

Windparks. Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit gut<br />

ausweichen und optisch wahrnehmen (tagsüber jagendS), allerdings fliegen sie ständig<br />

herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate haben, können sich Individuenverluste<br />

verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002). Seeschwalben<br />

zeigen wenig Scheu gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen o.ä. (BIOCONSULT 2002, 1-<br />

100). Ähnliches könnte über ihr Verhalten gegenüber den WEA <strong>an</strong>genommen werden,<br />

so dass eine Scheuchwirkung nahezu ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 6.200 Fluss- und Küstenseeschwalben vor (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP,<br />

O. 2001; 80).<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Sonstiges<br />

A 191 Sterna s<strong>an</strong>dvicensis Br<strong>an</strong>dseeschwalbe<br />

Kenndaten Sie ist <strong>die</strong> größte heute noch <strong>an</strong> der Nordsee brütenden Seeschwalbe. Sie werden 41<br />

cm l<strong>an</strong>g und haben eine Sp<strong>an</strong>nweite <strong>von</strong> 110 cm. Im Nacken haben sie eine struppige<br />

Federhaube. Ihr l<strong>an</strong>g, schl<strong>an</strong>k Schnabel ist schwarz Schnabel mit einer weißen Spitze.<br />

Im Flug wirken Br<strong>an</strong>dseeschwalben fast weiß. Sie sind treffsichere Stoßtaucher,<br />

<strong>die</strong> auch in <strong>die</strong> rollende Br<strong>an</strong>dung stoßen und wenn nötig völlig untertauchen.<br />

Hauptnahrung sind kleine Fische. Als Beikost ernähren sie sich <strong>von</strong> Krebsen, Schnecken,<br />

Würmern sowie <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d erbeuteten Heuschrecken und Käfern. Sogar <strong>von</strong> ausgeplünderten<br />

Kleinvogelnestern wird berichtet. Br<strong>an</strong>dseeschwalben sind strenge<br />

Koloniebrüter. Sie haben einen weißen Körper mit schmalen grauen Schwingen sowie<br />

einen zerzausten schwarzen Federschopf am Hinterkopf und einen mark<strong>an</strong>t krächzenden<br />

Ruf (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

„Die Einzugsgebiete der einzelne Brutkolonien der Br<strong>an</strong>dseeschwalbe“ in der deutschen<br />

Nordsee „sind recht gut <strong>von</strong>ein<strong>an</strong>der unterscheidbar. (...) Vögel der ostfriesischen<br />

Inseln Juist und W<strong>an</strong>gerooge halten sich in der Umgebung ihrer Kolonien bis<br />

<strong>an</strong> sie 20 m Tiefenlinie am Südr<strong>an</strong>d des Seeschifffahrtsweges auf,. Brutvögel <strong>von</strong><br />

Nigehörn und Trischen nutzen <strong>die</strong> küstennahe Deutsche Bucht bis nach Helgol<strong>an</strong>d.<br />

Vögel der Brutkolonie auf Norderoog finden ihre Nahrung vor allem vor Amrum und<br />

wohl auch südwestlich in Gewässern mit Tiefen zwischen 15 und 20 m bis vor Helgol<strong>an</strong>d.<br />

Dabei ist in den Gewässern um Helgol<strong>an</strong>d eine Trennung zwischen Brutvögeln<br />

der Nordseeküste und auf Helgol<strong>an</strong>d übersommernden Nichtbrütern (im Mittel rund<br />

300 Exemplare) nicht möglich. Während der Jungenaufzucht vergrößert sich der<br />

Verbreitungsraum/Aktionsraum aufgrund erhöhter Nahrungssuche.“ Br<strong>an</strong>dseeschwalben<br />

meiden flache Gewässer als Nahrungshabitate (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜP-<br />

POP, O. 2001; 42 ff).<br />

Auf ihrem Durchzug nutzt <strong>die</strong> Br<strong>an</strong>dseeschwalbe folgende potentiellen NATURA-<br />

2000-Gebiete: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“<br />

sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Die Br<strong>an</strong>dseeschwalbe bewohnt alle Erdteile und verschiedene Klimagürtel <strong>von</strong> den<br />

Tropen bis in <strong>die</strong> kühlen Zonen ( z.B. Schweden ), aber ihr Lebensraum ist wie der<br />

<strong>an</strong>derer Seeschwalben in hohem Maß in kleinste Inseln zersplittert.<br />

In den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts brüteten <strong>an</strong> der deutschen Nordseeküste<br />

noch 6.000 bis 7.000 Paare in mehreren Kolonien, <strong>die</strong> der Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich sind. Die Br<strong>an</strong>dseeschwalbe bevorzugt fischreiche Meeresküsten mit<br />

klarem, flachem Wasser und vegetationslosen Inseln und S<strong>an</strong>dbänken.<br />

Sie bildet im Wattenmeer nur wenige, dafür aber oft große Kolonien mit 1000-8000<br />

Brutpaaren. Pro Quadratmeter können 10 – 12 Paare leben! (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Br<strong>an</strong>dseeschwalben sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet<br />

(SPEC), wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter <strong>die</strong> Bonner<br />

Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt. Sie sind nach der Roten Liste der<br />

Brutvögel des Wattenmeers stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />

2001; 80).<br />

Nur völlig ungestörte Brutplätze auf Vogelinseln werden <strong>von</strong> den Vögeln akzeptiert.<br />

Eine einzige Störung während der Koloniegründung k<strong>an</strong>n reichen, um <strong>die</strong> g<strong>an</strong>ze Kolonie<br />

zu vertreiben. (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html)<br />

Br<strong>an</strong>dseeschwalben sind nicht g<strong>an</strong>z unempfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks.<br />

Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit gut ausweih<br />

ll di fli i h tä di h D i i h h Alt lüb l b<br />

- 86 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

chen, allerdings fliegen sie auch ständig herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate<br />

haben und <strong>die</strong> biogeographische Population relativ klein ist, können sich jedoch<br />

Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 2.400 Br<strong>an</strong>dseeschwalben vor. Nach MISCHKE, GARTHE UND HÜPPOP wäre ein<br />

Schwellenwert <strong>von</strong> 1.500 Exemplaren der nordwesteuropäischen Population als Kriterium<br />

(für Bestände <strong>von</strong> internationaler Bedeutung) <strong>an</strong>zusehen (MISCHKE, A., GARTHE,<br />

S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Sonstiges<br />

Regelmäßig vorkommende Zugvögel, <strong>die</strong> nicht im Anh<strong>an</strong>g I der Richtlinie 79/409/EWG<br />

sind<br />

A 064 Cl<strong>an</strong>gula hyemalis Eisente<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Wichtige Überwinterungsgebiete liegen in der westlichen Ostsee um Öl<strong>an</strong>d, aber auch<br />

<strong>an</strong> den Südküsten der Ostsee. Weitere Scharen überwintern vor der norwegischen<br />

Küste etwa in Höhe der Färöer-Inseln und kommen nur in sehr strengen Wintern in<br />

größerer Zahl bis in <strong>die</strong> Deutsche Bucht (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Die unscheinbare Ente wird durch einen verwaschenen dunklen W<strong>an</strong>genfleck auf<br />

hellerem Grund gekennzeichnet. D<strong>an</strong>eben kommen recht verschieden gezeichnete<br />

Überg<strong>an</strong>gs- und Jugendkleider vor. Die Flügel aller Kleider sind einfarbig dunkel. Sie<br />

schwimmt mit tief im Wasser liegendem Vorderkörper und in der Erregung hochgehobenen<br />

Schw<strong>an</strong>zspießen.<br />

Eisenten können ohne Anlauf vom Wasser abheben. Sie fliegen meist niedrig und mit<br />

sehr schnellem Flügelschlag bei einer Geschwindigkeit um 100 km/h und sind im Flug<br />

recht ruflustig. Sie setzen mit der Brust und zurückgestreckten Beinen auf dem Wasser<br />

auf. Der Balzruf der Erpel ist ein wohlklingender, weittragender Drei- oder Vierkl<strong>an</strong>g.<br />

Die Eisente ist zwar <strong>die</strong> kleinste, aber auch <strong>die</strong> leistungsfähigste Tauchente. Im Meer<br />

taucht sie auf der Nahrungssuche zum Grund bis in 30 Meter Tiefe. Im Süßwasser,<br />

das weniger Auftrieb gibt, wurden Eisenten schon in Fischernetzen gefunden, <strong>die</strong> in<br />

55 Meter Tiefe lagen. Die Eisente "fliegt" unter Wasser wie <strong>die</strong> Alken mit halb geöffneten<br />

Flügeln. Sie k<strong>an</strong>n beim Auftauchen gleich in <strong>die</strong> Luft starten und sich umgekehrt<br />

aus der Luft unmittelbar in <strong>die</strong> Tiefe stürzen. Sie taucht leicht zwei Minuten.<br />

Sie verzehrt ihre Nahrung unter Wasser, vor allem Muscheln, aber auch Krebse und<br />

<strong>an</strong>dere Meerestiere einschließlich kleiner Fische. Die Jungen auf den Süßwasserseen<br />

fressen vor allem Kleinkrebse und Mückenlarven (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Die Eisente kommt im hohen Norden <strong>von</strong> der Grenze der Waldtundra bis zum Packeisgürtel<br />

vor.<br />

Dieser in Deutschen Gewässern überwinternde Zugvogel ist in folgenden NATURA-<br />

2000-Gebieten <strong>an</strong>zutreffen: ‚“Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“, „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“,<br />

„Adlergrund“, „Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ und „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Mit Ende der Brutzeit ziehen <strong>die</strong> Eisenten zurück aufs Meer. Sie besuchen außerhalb<br />

der Brutzeit fast niemals das L<strong>an</strong>d und ziehen sich zum Ruhen und Schlafen weit aufs<br />

Meer zurück, während sie zur Nahrungssuche mehr in Küstennähe kommen, wo sie<br />

bis auf den Grund tauchen. Sie bevorzugen geschützte Buchten und Stillwasserzonen<br />

zwischen Inseln und flüchten vor Stürmen in großer Zahl in <strong>die</strong> Flussmündungen<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

- 87 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

bedroht durch Entenjäger<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 066 Mel<strong>an</strong>itta fusca Samtente<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Der Erpel trägt einen weißen, nach unten und hinten ausgezogenen Augenring und<br />

ein weißes Feld im Flügel, das aber je nach Körperstellung <strong>von</strong> dunklen Federn verdeckt<br />

sein k<strong>an</strong>n. Im Schlichtkleid dunkelbraun mit einem hellen W<strong>an</strong>gen- und einem<br />

hellen Ohrfleck. Dazu hat <strong>die</strong> Samtente einen weißen Flügelspiegel wie im Prachtkleid,<br />

der im Flug sehr auffällt. Bei alten Weibchen treten <strong>die</strong> hellen Kopfseitenflecken<br />

m<strong>an</strong>chmal wenig hervor.<br />

Samtenten tauchen mit halbgeöffneten Flügeln bis 14 Meter tief. Sie können länger<br />

als eine Minute unter Wasser bleiben. Generell ist <strong>die</strong>se Art recht schweigsam.<br />

Länge um 56 cm, Gewicht bis über 2 kg.<br />

Sie fressen Muscheln, Schnecken, Krebse, Stachelhäuter, kleine Fische<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Viele Samtenten überwintern <strong>an</strong> der Nord- und Ostsee. Sie halten sich dort oft außer<br />

Sichtweite vor der Küste auf, kommen aber auch, wo draußen das Wasser für sie zu<br />

tief ist, um bis auf den Grund zu tauchen, zur Nahrungssuche näher <strong>an</strong> <strong>die</strong> Küste<br />

her<strong>an</strong> (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Die Samtente ist ein in der Nord- und Ostsee überwinternder Zugvogel. Er kommt<br />

beispielsweise im „Adlergrund“, der „Pommerschen Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ und dem<br />

„SPA Pommersche Bucht“ vor.<br />

Sie kommen außerhalb der Brutzeit auf dem Meer vor, auch während rauer See. Sie<br />

brüten in Gebieten <strong>von</strong> der Tundra bis in <strong>die</strong> unterwuchsreichen nördlichenWälder<br />

(PETERSON et al. 1983, 70 f).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Beim Wechsel zwischen den einzelnen Habitaten fliegen sie meist flach über dem<br />

Wasser in Höhen bis 5 m. Daher sind Kollisionen im Rotorbereich unwahrscheinlich.<br />

Samtenten haben eine mittlere M<strong>an</strong>övrierfähigkeit.<br />

Sie sind gegenüber Schiffsbewegungen sehr störungsempfindlich und weisen hohe<br />

Fluchtdist<strong>an</strong>zen auf. Sie sind relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden.<br />

Insgesamt wurde eine relativ hohe Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks<br />

prognostiziert (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Sonstiges<br />

- 88 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

A 065 Mel<strong>an</strong>itta nigra Trauerente<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Die Erpel besitzen ein tiefschwarzes Federkleid. Gesunde Trauerenten überwintern<br />

weit vor der Küste bis etwa zur 20 m-Tiefenlinie. Sie sind allenfalls als schwarze<br />

Pünktchen auf See zu erahnen.<br />

Auf dem Meer frisst sie Muscheln und Schnecken, <strong>die</strong> sie tauchend aus bis zu 30 m<br />

Tiefe heraufholt und im muskulösen Kaumagen zerknackt. Trauerenten sind sehr<br />

gesellig. Sie tauchen oft zu mehreren synchron nach Nahrung und kehren gleichzeitig<br />

wieder <strong>an</strong> <strong>die</strong> Oberfläche zurück.<br />

Den größten Teil des Jahres verbringen <strong>die</strong> europäischen Trauerenten auf der Nordund<br />

Ostsee, wo sie ab Juli zur Mauser und <strong>an</strong>schließend zur Überwinterung bleiben.<br />

Im Wattenmeer halten sich einige 10.000 Stück auf, auf der Ostsee bis zu 1 Million<br />

Exemplare. Im März ziehen sie wieder in ihre Brutgebiete.<br />

Während der Wintermonate zeichnen sich in der Nordsee das Äußere Rütergat, <strong>die</strong><br />

äußere Eidermündung und der Elbemündungsbereich als Verbreitungsschwerpunkte<br />

ab. Ob der Bereich um <strong>die</strong> ostfriesische Küste ebenfalls als Verbreitungsschwerpunkt<br />

zu zählen ist, ist derzeit noch nicht hinreichend untersucht.<br />

In der Deutschen Bucht treten sie g<strong>an</strong>zjährig (küstennah und –fern) auf (MISCHKE, A.,<br />

GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 50).<br />

Dieser Zugvogel überwintert in der Nord- und Ostsee in folgenden potenziellen NA-<br />

TURA-2000-Gebieten: „SPA Östliche Deutsche Bucht“, „Kadetrinne“, „Adlergrund“,<br />

„Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Außerhalb der Brutzeit findet m<strong>an</strong> sie auf dem Meer, aber eher in stillerem Wasser.<br />

Sie nisten <strong>an</strong> Seen, auf Hochmooren oder in der Tundra (PETERSON et al. 1983, 70).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Trauerenten fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />

2001; 80).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

Beim Wechsel zwischen den einzelnen Habitaten fliegen sie meist flach über dem<br />

Wasser in Höhen bis 5 m. Daher sind Kollisionen im Rotorbereich unwahrscheinlich.<br />

Trauerenten haben eine mittlere M<strong>an</strong>övrierfähigkeit. (GARTHE & HÜPPOP2002)<br />

Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich und flüchten z.T. schon in<br />

kilometerweiter Entfernung (GARTHE & HÜPPOP2002, BfN 2000).<br />

Insgesamt wurde eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks prognostiziert.<br />

(GARTHE & HÜPPOP2002)<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 150.000 Trauerenten vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />

Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre<br />

eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 8.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Literatur:<br />

http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html<br />

http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (Hrsg.) (2000): Empfehlungen des Bundesamtes<br />

für Naturschutz zu naturschutzverträglichen Windkraft<strong>an</strong>lagen. Schriftenreihe, Bonn,<br />

64 S. + 55 S. Anh<strong>an</strong>g<br />

- 89 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

A 063 Somateria mollissima Eiderente<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Eiderenten sind große, eher plump wirkende Tauchenten, <strong>die</strong> ca. 2,5 kg wiegen. Sie<br />

haben einen relativ kurzen Hals und weisen eine Länge <strong>von</strong> ca. 58 cm auf.<br />

Die Erpel tragen bis Juli ihr Prachtkleid. Die Enten sind dunkelbraun mit dichter<br />

schwarzer Querstreifung. Sie sehen aus der Ferne schwärzlich aus. Neben den Alterskleidern<br />

kommen verschieden gefärbte und meist gescheckte Jugend- und Überg<strong>an</strong>skleider<br />

vor.<br />

Charakteristisch sind der keilförmige Schnabel mit seitlich hereinlaufender W<strong>an</strong>gen-<br />

befiederung und <strong>die</strong> flache Stirn.<br />

An der Schnabelwurzel befindet sich eine Salzdrüse, <strong>die</strong> das zusammen mit der Nahrung<br />

aufgenommene überschüssige Salz ausscheidet. Halten sich <strong>die</strong> Enten längere<br />

Zeit, etwa ein Jahr, im Süßwasser auf, so verkümmert <strong>die</strong> Salzdrüse, und <strong>die</strong> Schnabelwurzel<br />

sinkt ein.<br />

Eiderenten fliegen mit gleichmäßigem Flügelschlag und mit etwa 55 km/h dicht über<br />

der Wasseroberfläche.<br />

Die Erpel im Prachtkleid wirken im Flug schwarzweiß mit einer schwarzen Kopfplatte.<br />

Das Kleid der Küken ist unscheinbar braungrau.<br />

Der Balzruf des Erpels , ein leises "Aguuu", wird mit einer charakteristischen Kopfbewegung<br />

vorgetragen. Die Weibchen rufen dumpf "korr".<br />

Eiderenten tauchen zur Nahrungsaufnahme bis 25 Meter tief und bis 3 Minuten l<strong>an</strong>g.<br />

Sie rudern unter Wasser mit Beinen und Flügeln. Eiderenten fressen Muscheln,<br />

Schnecken, Krebse, Seesterne, Seeigel, Seegurken, Tintenfische und kleine Fische.<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html)<br />

Heute sind sie in Engl<strong>an</strong>d, auf den westfriesischen Inseln zahlreich vertretene Brutvögel.<br />

Seitdem das Sammeln <strong>von</strong> Eiern und Dunen verboten ist, haben sich besonders<br />

vermehrt. Die nördlichen Populationen sind Zugvögel, <strong>die</strong> im Winter bis <strong>an</strong> <strong>die</strong> Küsten<br />

der Nord- und Ostsee gel<strong>an</strong>gen. Die Brutvögel der Nordseeinseln überwintern im<br />

Wattenmeer (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Überwinternd ist <strong>die</strong> Eiderente im Bereich des potentiellen NATURA-2000-Gebietes<br />

„Fehmarnbelt“ sowie der „Kadetrinne“ zu beobachten. Auf dem Durchzug nutzt er<br />

beispielsweise das „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Die Eiderente ist eine Meerente. Sie hält sich am liebsten zwischen vorgelagerten<br />

Inseln und in der Nähe geschützter Meeresbuchten auf, in <strong>die</strong> sie sich bei stürmischer<br />

See zurückzieht. Seit rund 100 Jahren ist zu beobachten, dass <strong>die</strong> Vögel ihr Brutgebiet<br />

nach Süden ausdehnen.<br />

Die Eiderente ist im hohen Norden ein sehr häufiger Vogel. Hier finden sich <strong>die</strong> Vögel<br />

während der Brutzeit <strong>an</strong> und auf küstennahen Süßwasserseen ein. Mit der Zunahme<br />

der Bestände in der Nordsee mehren sich auch Winterfunde auf den Voralpenseen.<br />

Hier scheint sich eine Überwinterungstradition herauszubilden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Zunahme<br />

der W<strong>an</strong>dermuschel gefördert wird, <strong>die</strong> <strong>von</strong> den Eiderenten gern als Nahrung<br />

genommen wird (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Eiderenten fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach der Roten Liste<br />

Deutschl<strong>an</strong>ds gefährdet, und speziell für den Bereich des Wattenmeeres gelten sie<br />

als potentiell gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Eiderenten sind relativ empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen. Sie<br />

können nur schlecht m<strong>an</strong>övrieren. Gegenüber Schiffsverkehr haben sie recht hohe<br />

Fluchtdist<strong>an</strong>zen. In ihrer Habitatwahl sind sie recht eingeschränkt (GARTHE & HÜP-<br />

POP2002).<br />

Sonstiges<br />

- 90 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

A 005 Podiceps cristatus Haubentaucher<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Der Haubentaucher ist entengroß mit einer Länge um 48 cm - <strong>von</strong> einer Ente schon<br />

<strong>von</strong> fern durch den hochgereckten Hals zu unterscheiden. Der Schnabel ist rötlich. Im<br />

Brutkleid ist er mit beweglicher Federhaube und rostrotem Halskragen ausgestattet.<br />

Zum Winter verschwinden <strong>die</strong> Federohren fast g<strong>an</strong>z, <strong>die</strong> W<strong>an</strong>gen sind d<strong>an</strong>n weiß<br />

ohne Braun. Der Vogel wirkt im Flug <strong>von</strong> unten fast g<strong>an</strong>z weiß. Er ist ruflustig, mit<br />

verschiedenen knarrenden Tönen.<br />

Unter Wasser schwimmen <strong>die</strong> Taucher mit <strong>an</strong>gelegten Flügeln nur mit den Füßen, <strong>die</strong><br />

sie ähnlich wie ein Brustschwimmer grätschend nach hinten schlagen. Sie bleiben bis<br />

50 Sekunden unter Wasser und tauchen einige Meter tief.<br />

Sie fressen Fische, Schnecken, Frösche, Molche, Wasserinsekten, <strong>die</strong> meist tauchend<br />

erbeutet werden. (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Haubentaucher kommen überall in Mitteleuropa <strong>an</strong> größeren Gewässern vor.<br />

Die mittel- und nordeuropäischen Haubentaucher ziehen im Winter süd- und westwärts<br />

und überwintern in Westeuropa, auch in Engl<strong>an</strong>d und im Mittelmeerraum<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Der Haubentaucher ist ein Durchzügler, der sich (jedoch) im Bereich des faktischen<br />

Vogelschutzgebietes „SPA Pommersche Bucht“ aufhält.<br />

Der Haubentaucher ist eine Zierde ruhiger, fischreicher Gewässer, <strong>die</strong> im Idealfall<br />

einen breiten Schilfsaum und eine reiche Wasserpfl<strong>an</strong>zenwelt besiedeln. Hier finden<br />

sich <strong>die</strong> Vögel im April oder Mai ein und bleiben m<strong>an</strong>chmal bis in den Spätherbst.<br />

Im Winter trifft m<strong>an</strong> sie in ruhigen Buchten auf dem Meer <strong>an</strong> (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Haubentaucher haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />

Windenergie<strong>an</strong>lagen. Sie können den Anlagen nur schlecht ausweichen. Sie sind<br />

relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden und daher weniger flexibel in<br />

der Wahl ihres Lebensraums. Individuenverlust können sich relativ stark auf <strong>die</strong> zahlenmäßig<br />

kleine Population auswirken, da <strong>die</strong> Altvogelüberlebensrate normalerweise<br />

sehr hoch ist (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Sonstiges<br />

A 006 Podiceps grisegena Rothalstaucher<br />

Kenndaten<br />

Im Brutkleid ist er leicht durch den kast<strong>an</strong>ienroten Hals, <strong>die</strong> grauweißen W<strong>an</strong>gen und<br />

den schwarzen Scheitel mit kleinen Federohren zu erkennen. Im Ruhekleid ist vor<br />

allem der kurze, gedrungene Schnabel mit gelber Wurzel und schwärzlicher Spitze<br />

ein sicheres Kennzeichen.<br />

Die Länge des Männchens beträgt ca. 45 cm, das Weibchen ist etwa 2 cm kleiner. Sie<br />

weisen ein Gewicht <strong>von</strong> über 0,5 kg auf.<br />

Der Vogel ist scheu und verbirgt sich oft im Schilfwald. Seine Stimme ist keckernd, zur<br />

Brutzeit Tag und Nacht zu hören.<br />

Rothalstaucher können unter Wasser bis 50 Meter zurücklegen. Fühlen sie sich bedroht,<br />

so flüchten sie in den Wasserpfl<strong>an</strong>zengürtel und verbergen sich unter Wasser,<br />

- 91 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

In Mitteleuropa tritt der Rothalstaucher vor allem als Durchzügler auf. Dabei halten sie<br />

sich meist weit vom Ufer entfernt in der Seemitte auf (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

wobei nur Schnabel und Augen herausragen.<br />

Die Nahrung besteht aus kleinen Fischen und Fröschen, Kaulquappen, Würmern,<br />

Schnecken oder Wasserinsekten. Dazu verzehren sie auch Pfl<strong>an</strong>zenkost wie Sprosse<br />

<strong>von</strong> Wasserpfl<strong>an</strong>zen und Schilfsamen. Die Nahrung wird teils im Schwimmen <strong>von</strong> der<br />

Wasseroberfläche aufgepickt, teils tauchend erbeutet (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

In Mitteleuropa selten, häufiger im Osten, vor allem in den Gewässern der Wolg<strong>an</strong>iederung.<br />

Im Winter auf Seen im Tiefl<strong>an</strong>d, in Lagunen und in Meeresbuchten.<br />

Dieser in der Nord- und Ostsee überwinternde Zugvogel kommt beispielsweise im<br />

„SPA Östliche Deutsche Bucht“, im Bereich „Fehmarnbelt“ und dem „SPA Pommersche<br />

Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiete) vor.<br />

Im Winter kommt der Rothalstaucher hautsächlich in Küstennähe vor. Er nistet im<br />

Röhricht und Pfl<strong>an</strong>zendickicht in stilleren Gewässern (PETERSON et al. 1983, 38).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

In der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds (1997) ist er als „bedroht“ eingestuft (BEZZEL 1988,<br />

192).<br />

Rothalstaucher werden insbesondere aufgrund ihrer schlechten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit,<br />

ihrer engen Bindung <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen und wegen ihrer hohen Empfindlichkeit<br />

gegenüber Schiffsbewegungen als empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />

Windenergie<strong>an</strong>lagen eingestuft (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 184 Larus argentatus Silbermöwe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Ist mit einer Länge <strong>von</strong> 56 bis 66 cm etwas größer als <strong>die</strong> Heringsmöwe. Sie hat eine<br />

Sp<strong>an</strong>nweite um 150 cm. Rücken und Flügeldecken ( der M<strong>an</strong>tel ) sind hell aschgrau<br />

bis dunkel schiefergrau. Die Füße der westeuropäischen und sk<strong>an</strong>dinavischen Vögel<br />

sind fleischfarben, sonst, etwa im Mittelmeerraum, gelb. Silbermöwen sind l<strong>an</strong>gsame,<br />

aber ausdauernde Flieger. Sie bewegen sich sehr ruhig, fast phlegmatisch und beherrschen<br />

den Segelflug im Aufwind <strong>von</strong> Küsten und Wellenbergen. Am Boden gehen<br />

sie nach Krähenart und sitzen gern auf Pfosten, Steinen und sogar Schiffsmasten.<br />

Silbsermöwen sind sehr gesellig. Außer dem durchdringenden Stimmlaut "kauu..kauu"<br />

hört m<strong>an</strong> schrilles Gelächter und jaulende Rufe (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Silbermöwen sind Allesfresser. Sie suchen Genießbares im Spülsaum und im Müll,<br />

jagen Tauchenten <strong>die</strong> heraufgeholten Muscheln ab und können, Krabben und Muscheln<br />

aus großer Höhe auf Steine zu werfen, bis sie zerspringen. In Vogelkolonien<br />

stehlen sie gern Eier und Küken. Wo sich im hohen Norden Lemminge stark vermehrt<br />

haben, werden sie vorübergehend zu L<strong>an</strong>dvögeln. Die Silbermöwen der asiatischen<br />

Steppenseen erbeuten sogar Springmäuse und Erdhörnchen (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Bei Untersuchungen in Brutkolonien<br />

der Nordsee konnten als Hauptnahrungstypen Muscheln und Crustaceen festgestellt<br />

werden (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />

Die Silbermöwe ist sehr <strong>an</strong>passungsfähig. Ihr Brutgebiet reicht südwärts bis zu den<br />

K<strong>an</strong>arischen und Kapverdischen Inseln, im Norden auf den Inseln des nördlichen<br />

Eismeeres und tief im asiatischen Binnenl<strong>an</strong>d bis in <strong>die</strong> Innere Mongolei. In Europa<br />

und in Amerika ist sie <strong>die</strong> am häufigsten vertretene und am weitesten verbleiteste<br />

- 92 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Großmöwe. Auf dem Zug durchstreift sie <strong>die</strong> fast gesamte nördliche Hemisphäre mit<br />

Ausnahme der vom Eis bedeckten Polkappe. In Mitteleuropa hat ihr Best<strong>an</strong>d in <strong>die</strong>sem<br />

Jahrhundert sehr stark zugenommen. Häfen und Müllplätze sichern ihr ein reiches<br />

und g<strong>an</strong>zjährig zur Verfügung stehendes Nahrungs<strong>an</strong>gebot. (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html)<br />

Während des Winterhalbjahres weist <strong>die</strong> Silbermöwe in der Nordsee einen Verbreitungsschwerpunkt<br />

um Helgol<strong>an</strong>d auf. Sie treten während der Wintermonate in größeren<br />

Dichten auf; auch weit abseits der Küste bis zu 50 km westlich entfernt <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 20)<br />

Die Silbermöwe ist ein Zugvogel, der im Bereich des „SPA Östliche Deutsche Bucht“<br />

überwintert. Auf dem Durchzug nutzt sie das faktische Vogelschutzgebiet „SPA Pommersche<br />

Bucht“.<br />

Die Silbermöwe kommt <strong>an</strong>/in Meeresküsten, Flussmündungen, küstennahen Gewässern<br />

und Feldern vor, z.T. auch tiefer im Binnenl<strong>an</strong>d vor. Sie nistet gewöhnlich kolonieweise<br />

auf Felsklippen, Inseln, am Str<strong>an</strong>d und gelegentlich auch in Sümpfen (PE-<br />

TERSON et al. 1983, 144).<br />

Siehe entsprechende Abschnitte bei Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

Silbermöwen sind weniger empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie können<br />

den Anlagen gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl sehr flexibel. Allerdings<br />

fliegen sie häufig in Rotorhöhe (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 11.600 Silbermöwen vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />

Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine<br />

Beeinträchtigung <strong>von</strong> 14.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCH-<br />

KE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

A 182 Larus c<strong>an</strong>us Sturmmöwe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

In der Färbung ähnlich der Silbermöwe, aber mit 45 cm Länge und um 112 cm<br />

Sp<strong>an</strong>nweite ist sie viel kleiner und zierlicher. Die Beine sind grünlich-grau, ohne roten<br />

Fleck am Unterschnabel. Die Altvögel weisen im Winterkleid dunkele graubraunen<br />

Streifen <strong>an</strong> Kopf und Nacken auf. Die Jungvögel sind schmutzig braun längsgefleckt<br />

mit braunschwarzen Schwingen und fast weißem Schw<strong>an</strong>z mit breiter schwarzer<br />

Endbinde.<br />

Sturmmöwen folgen mit großer Ausdauer den Schiffen. Durchdringende Stimmlaute<br />

auf "skiaa", in der Erregung "skak", bei der Verteidigung des Nestes kreischend "skriii"<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Sie ernährt sich vorwiegend <strong>von</strong> Muscheln, Polychaeten und Crustaceen (MISCHKE,<br />

A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />

In Mitteleuropa ist sie weitgehend ein Küstenvogel, scheint aber auch hier l<strong>an</strong>gsam<br />

l<strong>an</strong>deinwärts vorzudringen. An der Ostsee ist sie häufiger als <strong>an</strong> der Nordsee und hat<br />

hier auch ihre größten Kolonien bei Graswarder und L<strong>an</strong>genwerder mit zusammen<br />

über 12.000 Brutpaaren. Sie sind Zug- und Strichvögel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

In der Nordsee ist <strong>die</strong> Deutsche Bucht ein bedeutendes Überwinterungsgebiet für <strong>die</strong><br />

Sturmmöwe. „Im Winterhalbjahr wird ein Best<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 9900 Exemplaren erreicht.“<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 59) Hier kommt sie schwerpunktmäßig<br />

nördlich und östlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d vor (auch in tieferen Gewässern als 20 m). Weitere<br />

Verbreitungsschwerpunkte in der Nordsee liegen in den Flussmündungen, den Wat-<br />

- 93 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

tengebieten (sowie küstenfernen Bereichern jenseits der 20 m-Tiefenlinie) (MISCHKE,<br />

A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 59).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

Die Sturmmöwe überwintert im Bereich des „Sylter Außenriffs“, des „Borkum Riffgrunds“<br />

und des „SPA Östliche Deutsche Bucht“. Das Gebiet des faktischen Vogelschutzgebietes<br />

„SPA Pommersche Bucht“ nutzend wurde sie auf dem Durchzug beobachtet.<br />

Die Sturmmöwe kommt <strong>an</strong>/in Meeresküsten, Flussmündungen, küstennahen Gewässern<br />

und Feldern vor, generell aber mehr im Binnenl<strong>an</strong>d als <strong>die</strong> Silbermöwe. Sie nistet<br />

gewöhnlich kolonieweise auf Mooren oder Inseln (PETERSON et al. 1983, 143).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Sturmmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet, wobei<br />

das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (SPEC) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜP-<br />

POP, O. 2001; 80).<br />

Sturmmöwen sind weniger empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie können<br />

den Anlagen gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl flexibel (GARTHE & HÜP-<br />

POP2002). “Gegenüber Windkraft<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d zeigen sich (Sturm)Möwen wenig<br />

störempfindlich, so dass kaum damit zu rechne ist, dass <strong>die</strong> Vögel eine hohe Meidungszone<br />

um Windkraft<strong>an</strong>lagen einhalten (BIOCONSULT 2002, 1-100).<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

mehr als 30.000 Sturmmöwen vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />

Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so<br />

wäre eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 16.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

A 183 Larus fuscus Heringsmöwe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwer-<br />

Mit einer Länge <strong>von</strong> 52 bis 56 cm und einer Sp<strong>an</strong>nweite um 140 cm ist <strong>die</strong> Heringsmöwe<br />

etwas kleiner als <strong>die</strong> Silbermöwe, doch ist der Unterschied ohne Vergleichsmöglichkeit<br />

kaum zu sehen. In Europa gibt es zwei Rassen, eine westliche mit dunkelgrauem<br />

M<strong>an</strong>tel (Flügel und Rücken) und eine mit schieferschwarzem M<strong>an</strong>tel im<br />

Norden und Osten. Dazwischen, etwa in Dänemark und Südnorwegen, treten auch<br />

Überg<strong>an</strong>gsformen auf. Die Beine der Heringsmöwen sind stets gelb. Die Jungvögel<br />

sind meist etwas dunkler als gleichaltrige junge Silbermöwen, allerdings sind sie wegen<br />

der geringen Unterschiede schwer ausein<strong>an</strong>der zu halten. Ihr Ruf ist volltönend<br />

"gag...gag" und zur Paarungszeit "kiau...kiau...kiau".<br />

Heringsmöwen sind Allesfresser. Die unverdaulichen Nahrungsbest<strong>an</strong>dteile werden<br />

als Gewölle oder Speiballen ausgeworfen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html).<br />

Untersuchungen in Brutkolonien<br />

in der Nordsee zufolge sind <strong>die</strong> Hauptnahrungstypen der Heringsmöwe Fische, Muscheln<br />

und Crustaceen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />

In Engl<strong>an</strong>d und Fr<strong>an</strong>kreich ist eine helle Westrasse verbreitet, <strong>die</strong> seit einiger Zeit<br />

auch <strong>die</strong> Küsten <strong>von</strong> Holl<strong>an</strong>d und Deutschl<strong>an</strong>d besiedelt. Die dunkle Rasse im Nordosten<br />

ist kaum <strong>von</strong> der weiter östlich <strong>an</strong>schließenden Silbermöwe unterscheidbar.<br />

Eigene Vogelkundler sehen <strong>die</strong>se nur als Rasse der Heringsmöwe <strong>an</strong>. Die Heringsmöwen<br />

sind strenge Zugvögel. Sie überwintern <strong>an</strong> den Küsten Westeuropas, im Mittelmeer,<br />

im Roten und Schwarzen Meer und sogar <strong>an</strong> den großen Seen Ostafrikas<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html).<br />

Sie treten in der deutschen Nordsee vorwiegend in der Deutschen Bucht auf (küstennah<br />

<strong>von</strong> Mitte März bis Anf<strong>an</strong>g Oktober). Ein maximaler Best<strong>an</strong>d ist hier während der<br />

zweiten Julihälfte zu verzeichnen. Auf Helgol<strong>an</strong>d hingegen ist im August das Best<strong>an</strong>dsmaximum<br />

<strong>an</strong> Heringsmöwen zu erkennen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP,<br />

O. 2001; 29).<br />

Auf dem Durchzug rastet <strong>die</strong> Heringsmöwe in fast allen NATURA-2000-Gebieten<br />

- 94 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

punktein der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

(Ausnahme: „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“).<br />

Heringsmöwen brüten bevorzugt auf felsigen, bewachsenen Inseln. Die mitteleuropäischen<br />

Kolonien liegen am Meer z.B. auf der Vogelinsel Memmert. Im Norden und<br />

Osten brüten sie auch in kleinen Kolonien <strong>an</strong> Seen und Flüssen im Binnenl<strong>an</strong>d. Im<br />

April, im Norden auch im Mai und m<strong>an</strong>chmal erst Anf<strong>an</strong>g Juni finden sich <strong>die</strong> Vögel in<br />

der Brutkolonie ein, <strong>die</strong> über viele Jahre hin beibehalten wird. Beide Partner bauen ein<br />

recht geräumiges Nest. Es wurden auch schon Nester in Bäumen gefunden. In Wales,<br />

wo sie nicht verfolgt werden, brüten Heringsmöwen auf Hausdächern<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Heringsmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus (SPEC) generell nicht<br />

gefährdet, wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE,<br />

S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Heringsmöwen weisen eine relativ geringe Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />

Windenergie<strong>an</strong>lagen auf. Sie können gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen.<br />

In ihrer Habitatwahl sind sie sehr flexibel. Allerdings können sich Individuenverlust<br />

relativ stark auf <strong>die</strong> zahlenmäßig kleine Population auswirken, da <strong>die</strong> Altvogelüberlebensrate<br />

normalerweise sehr hoch ist (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />

ca. 18.000 Heringsmöwen vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />

Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre<br />

eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 4.500 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

A 187 Larus marinus M<strong>an</strong>telmöwe<br />

Kenndaten Diese gänsegroße Möwe wird um 70 cm groß und erreicht eine Sp<strong>an</strong>nweite bis 170<br />

cm. Die Flügelränder und -spitzen sind weiß, der Rücken und Oberseite der Flügel<br />

schieferschwarz. Der Nacken ist im Winterkleid leicht grau gefleckt. Im Gegensatz zur<br />

Heringsmöwe sind <strong>die</strong> Beine in allen Kleidern fleischfarben. Die Jungvögel sind lehmbraun<br />

quergestreift und haben dunkle Schwingen, eine schwarze Schw<strong>an</strong>zbinde und<br />

einen schwärzlichgrau Schnabel. Sie unterscheiden sich <strong>von</strong> jungen Silbermöwen<br />

durch <strong>die</strong> bedeutende Größe und <strong>die</strong> kontrastreichere Zeichnung, besonders auf dem<br />

Schw<strong>an</strong>z. Die Bewegungen der M<strong>an</strong>telmöwe wirken bedächtig und kraftvoll. Sie fliegt<br />

l<strong>an</strong>gsam, aber ausdauernd. Bei Sturm senkt sie sich dicht auf <strong>die</strong> Wogen. M<strong>an</strong>telmöwen<br />

sind gut Schwimmer und schlafen auch auf dem Wasser, selbst bei hohem Seeg<strong>an</strong>g.<br />

Die Stimme ist ein tiefes "kjau" in sehr verschiedenen Tonlagen sowie ein sonores<br />

"ga...ga...ga".<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

M<strong>an</strong>telmöwen ernähren sich räuberische. Sie erbeuten nicht nur Eier und Küken der<br />

Meeresvögel, sondern auch erwachsene Krabbentaucher, Papageientaucher, Blässhühner<br />

und <strong>an</strong>dere, sogar Enten, wobei vor allem kränkelnde Tiere töten. Sie erbeuten<br />

auch Fische, wenn sie zum Laichen das Flachwasser aufsuchen, sogar den meterl<strong>an</strong>gen<br />

Lachs. Aus dem Flug heraus stoßen sie ins Wasser und können etwa mit<br />

dem halben Körper untertauchen. An L<strong>an</strong>d jagen sie Lemminge. M<strong>an</strong>telmöwen lassen<br />

gep<strong>an</strong>zerte Krebse aus großer Höhe auf Felsplatten fallen, um sie zu zerbrechen. Sie<br />

laufen am Spülsaum des Meeres entl<strong>an</strong>g und sammeln alles Fressbare. Sie waten<br />

dabei oft bis zum Bauchgefieder im Flachwasser und tauchen den Kopf ein<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelM<strong>an</strong>telmoeve.html).<br />

In den verg<strong>an</strong>genen Jahrzehnten hat sich das Brutgebiet der M<strong>an</strong>telmöwe nach Norden<br />

und Süden ausgedehnt. Sie siedelte mittlerweile auf Spitzbergen und weitete<br />

innerhalb <strong>von</strong> 20 Jahren ihr Verbreitungsgebiet <strong>an</strong> der amerik<strong>an</strong>ischen Ostküste um<br />

700 km nach Süden aus. Überall <strong>an</strong>, wo sie sich g<strong>an</strong>zjährig auf Müllkippen und in<br />

Fischereihäfen mühelos ernähren k<strong>an</strong>n, stieg ihr Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong> (http://www.reuber-<br />

- 95 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

norwegen.de/RundeInfoVoegelM<strong>an</strong>telmoeve.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Ein wichtiges Gebiet für M<strong>an</strong>telmöwen auf dem Durchzug ist das potenzielle NATU-<br />

RA-2000-Gebiet „SPA Pommersche Bucht“<br />

Sie überwintern beispielsweise im Bereich des “Sylter Außenriff“, des „Borkum Riffgrund“<br />

und dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiet).<br />

M<strong>an</strong>telmöwen sind Strich- oder St<strong>an</strong>dvögel, <strong>die</strong> im Winter <strong>an</strong> allen Küsten Mitteleuropas<br />

entl<strong>an</strong>g streifen und auch in <strong>die</strong> Flussmündungen vordringen. Das g<strong>an</strong>ze Jahr<br />

über trifft m<strong>an</strong> nicht ausgefärbte Jungvögel <strong>an</strong> den Nordseeküsten <strong>an</strong>.<br />

M<strong>an</strong>telmöwen brüten einzeln, in kleinen Gruppen oder in lockeren Kolonien, m<strong>an</strong>chmal<br />

auch zusammen mit Silbermöwen. Die Nester liegen haben einige Dutzend Meter<br />

Abst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> ein<strong>an</strong>der. M<strong>an</strong>che Paare nisten hoch in den Felsen in der Nähe <strong>von</strong><br />

Seevogelkolonien (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelM<strong>an</strong>telmoeve.html).<br />

Siehe entsprechende Abschnitte zu Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />

M<strong>an</strong>telmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus (SPEC) generell nicht<br />

gefährdet, wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE,<br />

S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds wird <strong>die</strong> M<strong>an</strong>telmöwe<br />

als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ klassifiziert. Dies sind<br />

Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen<br />

sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (RO-<br />

TEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

M<strong>an</strong>telmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks.<br />

Sie können gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate<br />

und eine geringe Populationsgröße haben, können sich jedoch<br />

Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Sonstiges<br />

A 177 Larus minutus Zwergmöwe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Die Brutgebiete ziehen sich, in zahlreiche Inseln aufgelöst, durch <strong>die</strong> nördliche gemäßigte<br />

Zone bis weit nach Asien hinein.<br />

Die Zwergmöwe ist nirgends häufig.<br />

Im Winter zeigt sie sich <strong>an</strong> der Nord- und Ostsee, am Schwarzen Meer und am Mittelmeer,<br />

auch fern der Küste (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Sie ist <strong>die</strong> kleinste europäische Möwe. Das Alterskleid ist immer weiß, der Schnabel<br />

der Altvögel im Sommer rot, im Winter und bei den Jungvögeln ist er schwärzlich. Die<br />

Flügelunterseiten aller Kleider sind rußig grau.<br />

Zwergmöwen fliegen fast den g<strong>an</strong>zen Tag mit schroffen Wendungen und gaukelndem,<br />

<strong>an</strong> Seeschwalben erinnernden Flug.<br />

Länge um 28, Sp<strong>an</strong>nweite um 70 cm. Flügelspitzen<br />

Insekten, <strong>die</strong> im Flug <strong>von</strong> Halmen erhascht, aus der Luft gegriffen und <strong>von</strong> der Wasseroberfläche<br />

aufgelesen werden sowie im Winter kleine Fische und Pl<strong>an</strong>kton der<br />

obersten Wasserschicht bilden ihre Nahrung (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Die Zwergmöwe ist ein Zugvogel, der beispielsweise im faktischen Vogelschutzgebiet<br />

„SPA Pommersche Bucht“ vorkommt.<br />

- 96 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Die Zwergmöwe kommt häufig im Binnenl<strong>an</strong>d und <strong>an</strong> der Küste vor. Sie sucht Seen,<br />

Flussufer, Rieselfelder, Häfen oder Äcker auf und nistet in kleinen, zerstreuten Kolonien,<br />

oft unter Seeschwalben oder <strong>an</strong>deren Möwen. Gewöhnlich legt sie ihren Nistplatz<br />

in Sümpfen des Binnenl<strong>an</strong>des <strong>an</strong> (PETERSON et al. 1983, 139).<br />

Siehe entsprechende Abschnitte zu Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />

Zwergmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet (SPEC),<br />

wobei das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE, S.,<br />

HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds (1998) wird sie als eine<br />

„extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ aufgeführt. Dies sind Arten mit<br />

sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />

eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />

DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

Zwergmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie<br />

können sehr gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. In ihrer Habitatwahl sind<br />

sie mäßig flexibel (GARTHE & HÜPPOP2002). Da sie ihre Nahrung vorwiegend tagsüber<br />

suchen, ist das Risiko einer Nicht-Wahrnehmung der Anlagen (Kollision) relativ gering<br />

(BIOCONSULT 2002, 1-99).<br />

Sonstiges<br />

A 179 Larus ridibundus Lachmöwe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Lachmöwen haben im Sommer eine schwarzbrauner Gesichtsmaske, roten Beinen<br />

und rotem Schnabel. Sie sind gesellig und lärmend. Im Winter ist ihr Kopf weiß mit<br />

graubraunen "Schmutzflecken" in der Ohrgegend. Die Flügelvorderk<strong>an</strong>te ist immer<br />

weiß. Lachmöwen erreichen eine Länge um 36 cm und eine Sp<strong>an</strong>nweite um 100 cm.<br />

Das Jugendkleid der Jungvögel ist in ihrem ersten Herbst auf dem Rücken braun<br />

gefleckt und im zweiten Sommer sind Füße und Schnabel noch graubraun. Erst im<br />

dritten Jahr bekommen sie <strong>die</strong> schwarzbraune Gesichtsmaske und Füße und Schnabel<br />

färben sich lackrot. Nur in <strong>die</strong>sem Kleid werden sie in den Brutkolonien geduldet<br />

und können d<strong>an</strong>n zum ersten Mal brüten (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html.).<br />

Lachmöwen sind überwiegend Fleischfresser, <strong>die</strong> sich u.a. <strong>von</strong> Insekten, Würmer,<br />

Fischchen und Aas ernähren (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />

Bei Nahrungs<strong>an</strong>alysen in ihren<br />

Brutkolonien f<strong>an</strong>d m<strong>an</strong> als Nahrungsschwerpunkte. Muscheln und Polychaeten heraus<br />

(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />

Auf Äckern folgen sie dem Pflug, f<strong>an</strong>gen Heuschrecken in der Wiese, erbeuten Jungfische<br />

mit einem <strong>an</strong>gedeuteten Stoßtauchen, bei dem sie sich kurz vor dem Wasserspiegel<br />

abf<strong>an</strong>gen und nur mit dem Kopf ins Wasser stoßen. Auch Müllplätze werden<br />

zur Nahrungssuche genutzt. Die Verstädterung der Möwen beg<strong>an</strong>n erst um 1900<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />

Die Lachmöwe nutzt auf dem Durchzug <strong>die</strong> faktischen Vogelschutzgebiete „SPA Östliche<br />

Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Die Lachmöwe ist im gesamten gemäßigten und stellenweise auch im kalten Eurasien<br />

verbreitet. Ihr Verbreitungsgebiet hat sich in den letzten 100 Jahren nach Norden und<br />

Nordwesten erweitert. Ab 1880 besiedelte sie Norwegen, ab 1911 auch Isl<strong>an</strong>d, wo sie<br />

heute eine der häufigsten Möwen ist.<br />

Viele mitteleuropäische Lachmöwen überwintern in Westeuropa und in der Schweiz.<br />

Die Lachmöwen aus Osteuropa halten sich dafür im Winter in unsere Städte auf<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />

- 97 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Die Brutkolonien der Lachmöwe liegen im Uferbewuchs mooriger Weiher und Seen, in<br />

Lagunen, Salzsümpfen und zunehmend auch auf Inseln am Meer. Sie schließen sich<br />

oft <strong>an</strong>dere Arten, wie Sturmmöwen und verschiedene Seeschwalbenarten, den Lachmöwen<br />

<strong>an</strong>. In den volkreichen Kolonien sind <strong>die</strong> <strong>von</strong> Wasser umgebenen Seggenbülten<br />

<strong>die</strong> begehrtesten Nistplätze (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Lachmöwen sind gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen unempfindlich. Sie können<br />

den Anlagen sehr gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl recht flexibel. Der<br />

Anteil der Flugbewegungen ist sehr gering (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Sonstiges<br />

A 173 Stercorarius parasisticus Schmarotzerraubmöwe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Die Schmarotzerraubmöwe erreicht eine Länge um 45 cm und eine Sp<strong>an</strong>nweite <strong>von</strong><br />

100 bis 110 cm. Es kommen zwei Farbvari<strong>an</strong>ten der "Phasen" vor. Die helle Phase ist<br />

gekennzeichnet durch eine weißlichgraue Bauchseite und den einfarbig dunkelbraunen<br />

Rücken. In der dunklen Phase ist der Vogel gleichmäßig dunkelbraun. Dazwischen<br />

gibt es zahlreiche Übergänge, z.B. Individuen mit hellen W<strong>an</strong>gen und dunklem<br />

Scheitel und solche mit gelblichem Halsring. Die Jungvögel wirken im ersten Herbst<br />

durch helle Federsäume gefleckt und gestreift. Sie tragen erst Andeutungen der spitzen,<br />

weit herausragenden mittleren Schw<strong>an</strong>zfedern. Durch <strong>die</strong> Form und Länge <strong>die</strong>ser<br />

Schw<strong>an</strong>zspieße k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe <strong>von</strong> der recht ähnlichen, nur<br />

wenig größeren Spatelraubmöwe unterschieden werden. In ihrem ersten Winter ähnelt<br />

das Kleid der Jungmöwen schon sehr dem der Eltern. Ihr endgültiges Alterskleid<br />

bekommen sie jedoch erst nach dem dritten Sommer. Meist fliegen <strong>die</strong> Vögel rasch<br />

und leicht mit gleichmäßigen Flügelschlägen dahin. Gelegentlich segeln sie auch oder<br />

verharren beobachtend im Rüttelflug. Bei der Jagd k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Schmarotzermöwe falkenartig<br />

dahinschießen und aus kühnen Sturzflügen steil emporsteigen, im Wechsel<br />

schnell oder l<strong>an</strong>gsam, in Schl<strong>an</strong>genlinien oder in Rückenlage fliegen. Fliegerisch ist<br />

sie allen Meeresvögeln überlegen. Die Schmarotzerraubmöwe schwimmt möwenleicht<br />

und läuft am Boden hurtig. Ihre Stimme ruft pfauenartig laut "kaou", m<strong>an</strong>chmal<br />

auch tief keckernd "kak...kak...".<br />

Schmarotzraubmöwen jagen <strong>an</strong>deren Vögeln <strong>die</strong> Nahrung ab. Ein vorüberfliegender<br />

fischtragender Vogel wird zum Fallenlassen seiner Beute gezwungen. Die Raubmöwe<br />

lässt jedoch <strong>von</strong> ihm ab, wenn es dem Überfallenen gelingt zu tauchen. Nicht das<br />

Auflauern, sondern <strong>die</strong> Hetze kennzeichnet ihre Jagdweise. Raubmöwen ernähren<br />

sich aber auch <strong>von</strong> Selbsterjagtem: Sie nehmen Vogelnester aus, selbst <strong>von</strong> den viel<br />

größeren Arten und jagen erfolgreich kleinere Vögel und Kleinsäuger<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html).<br />

In den Tundren der nördlichen Hemisphäre ist <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe <strong>die</strong> am<br />

häufigsten vertretene Raubmöwe, doch weichen sich Spatel- und Schmarotzerraubmöwe<br />

aus: Wo <strong>die</strong> Lemminge überh<strong>an</strong>dnehmen, kommen <strong>die</strong> Spatelraubmöwen <strong>von</strong><br />

weither zusammen und <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe verschwindet. In Gebieten, wo<br />

Lemminge und Spatelraubmöwen fehlen, k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> mit der Schmarotzerraubmöwe<br />

rechnen.<br />

An den Küsten Mitteleuropas sieht m<strong>an</strong> sie auf dem Durchzug im Mai und <strong>von</strong> August<br />

- 98 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

bis Oktober. Einzelne Tiere übersommern auch im Nordseeraum. Die Winterquartiere<br />

können südlich des Äquators liegen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Auf dem Durchzug nutzt <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe <strong>die</strong> faktischen Vogelschutzgebiete<br />

„SPA Östliche Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />

Sie brütet bevorzugt in der Nähe <strong>von</strong> Seevogelkolonien, vor allem bei Seeschwalbenbrutplätzen.<br />

Die meiste Zeit des Jahres verbringt sie auf dem Meer. Sie halten sich<br />

meist in Küstennähe auf, sind aber auch wochenl<strong>an</strong>g auf hoher See.<br />

Schmarotzerraubmöwen sind Koloniebrüter. In der Regel brüten nur einige Paare<br />

zusammen. Es gibt aber auch Kolonien mit bis zu 100 Paaren, <strong>von</strong> denen jedes einen<br />

Nestbezirk <strong>von</strong> 25 bis 50 Meter Durchmesser gegen <strong>die</strong> <strong>an</strong>deren Mitglieder der Kolonie<br />

verteidigt (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Schmarotzerraubmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />

Windparks. Sie können sehr gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. Allerdings<br />

fliegen sie sehr viel herum (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 175 Stercorarius skua Große Raubmöwe<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

d N d dO t<br />

Die Große Raubmöwe ist ca. 58 cm l<strong>an</strong>g. Der Körper ist größer und gedrungener als<br />

der der Silbermöwe. Das Gefieder ist ziemlich einfarbig dunkel, unten rostfarbener.<br />

Der Körperbau ist etwas plump; <strong>die</strong> Große Raubmöwe hat einen kurzen etwas keilförmigen<br />

Schw<strong>an</strong>z, einen kräftigen, hakenförmigen, schwarzen Schnabel (Oberschnabel<br />

mit 4 getrennten Hornplatten / Unterschnabel ist aus einem Stück) und sehr<br />

auffallend weiße Spiegel über den Wurzeln der H<strong>an</strong>dschwingen. Die Flügel selbst<br />

sind breit und rund, nicht g<strong>an</strong>z spitz und <strong>die</strong> Beine sind schwärzlich. Sie besitzt kräftige,<br />

spitze Krallen.<br />

Außerhalb der Brutzeit sind <strong>die</strong>se Vögel ungesellig.<br />

Er lässt sich gern auf dem Wasser nieder.<br />

Die Stimme ist während eines Angriffs gutteral „tak-tak“, ferner rauh und nasal „skirr“<br />

und tief bellend „ok- ok- ok“.<br />

Sie jagen <strong>an</strong>deren Vögeln ihre Nahrung ab (PETERSON et al. 1983, 134 f sowie<br />

http://www.faunistik.net/BSWT/AVES/CHARADRIIFORMES/stercorariidae.html).<br />

Raubmöwen sind <strong>an</strong> unseren Küsten seltener. Normalerweise kommen sie nur im<br />

hohen Norden (Isl<strong>an</strong>d) vor und finden sich bei uns nur in strengen Wintern ein. Häufig<br />

<strong>an</strong>zutreffen sind sie in Isl<strong>an</strong>d, Färöer, auf den Shetl<strong>an</strong>d- und Orkney-Inseln, sowie in<br />

Nord- Schottl<strong>an</strong>d und Norwegen. Dieser Zugvogel w<strong>an</strong>dert im Winter südwärts über<br />

den Atl<strong>an</strong>tik und <strong>die</strong> westliche Nordsee bis Südsp<strong>an</strong>ien (und darüber hinaus).<br />

Außerhalb der Brutzeit halten sie sich auf dem Meer auf (PETERSON et al. 1983, 134 f<br />

sowie<br />

http://www.faunistik.net/BSWT/AVES/CHARADRIIFORMES/stercorariidae.html).<br />

Die Große Raubmöwe nutzt auf dem Durchzug beispielsweise Bereiche des faktischen<br />

Vogelschutzgebietes „SPA Östliche Deutsche Bucht“.<br />

- 99 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Sie kommen vorwiegend auf dem offenen Meer und in Küstengewässern vor. Große<br />

Raubmöwen nisten in zerstreuten Kolonien auf hochgelegenen Mooren in Meeresnähe<br />

(PETERSON et al. 1983, 134 f).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Raubmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie<br />

können sehr gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. Allerdings fliegen sie<br />

sehr viel herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate und eine geringe Populationsgröße<br />

haben, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken<br />

(GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 188 Rissa tridactyla Dreizehenmöwe<br />

Kenndaten<br />

Ihre Nahrung besteht aus kleinen Fischen, Krebs- und Krustentieren und auf der O-<br />

berfläche treibenden Pl<strong>an</strong>ktonorg<strong>an</strong>ismen. Auch Fischabfälle nehmen sie auf. Zur<br />

Nahrungssuche schwimmen <strong>die</strong> Möwen teils auf dem Wasser, teils stürzen sie in<br />

flachen Winkel auf das Wasser, das sie aber nur oberflächlich streifen und holen sich<br />

dabei kleine Fische aus einem Fischschwarm (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html).<br />

Verbreitungsschwerpunkte<br />

Die Dreizehenmöwe ist <strong>die</strong> einzige Hochseemöwe und zugleich der häufigste Vogel<br />

des Nordatl<strong>an</strong>tiks. Die größte ihrer Kolonien liegt im Norden Norwegens in den Steilwänden<br />

des Svaerholtklubben. Schätzungsweise 360.000 Dreizehenmöwen brüten<br />

hier, zusammen mit Lummen, Papageitauchern, Gryllteisten, Tölpeln und <strong>an</strong>deren<br />

Meeresvögeln. Auch <strong>von</strong> Grönl<strong>an</strong>d gibt es eine Kolonie mit über 100.000 Brutpaaren.<br />

Im Norden brütenden Populationen ziehen im Winter Richtung Süden bis in gemäßigte<br />

Breiten. Die südlicher brütenden bleiben teilweise auch im Winter in der Nähe ihrer<br />

Kolonien. Die nördlichsten Möwenfelsen befinden sich auf Spitzbergen, <strong>die</strong> südlichsten<br />

in der Bretagne. Gelegentlich verfliegen sich Dreizehnmöwen im Binnenl<strong>an</strong>d, wo<br />

<strong>die</strong> meist ermattet und abgemagert aufgegriffen werden, da sie sich nur auf dem Meer<br />

und vom Meer ausreichend ernähren können (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Die Dreizehnmöwe ähnelt in Größe und Färbung der Sturmmöwe, hat aber schwarzen<br />

Beinen. Ihr Rücken ist blaugrau und <strong>die</strong> Flügelspitzen sind schwarz gefärbt. Sie<br />

wird etwa 41 cm groß. Dreizehenmöwen haben einen gelben Schnabel mit einem<br />

roten Rachen. Die Hinterzehe ist noch mehr verkümmert als bei den <strong>an</strong>deren Möwen<br />

und bei der europäischen Rasse ohne Kralle. Das Jugendkleid ist mark<strong>an</strong>t gezeichnete<br />

und weist ein dunkles Längsb<strong>an</strong>d der Flügel auf, einen leicht gegabelten Schw<strong>an</strong>z<br />

mit schwarzer Endbinde und einen schwärzlichen Nackenring. Diese Möwenart ist<br />

sehr gesellig und zutraulich. Sie folgt mit großer Ausdauer den Schiffen. In den Brutkolonien<br />

ist ihre auffällige Stimme "kiti-we" ohne Unterlass zu hören, auf See aber nur<br />

selten.<br />

Populationen der Dreizehenmöwe wurden im Zuge <strong>von</strong> Forschungsprojekten auf dem<br />

Durchzug im potenziellen NATURA-2000-Gebiet der „Doggerb<strong>an</strong>k“ und überwinternde<br />

Populationen im Bereich des „Sylter Außenriffs“, dem „Borkum Riffgrund“ sowie dem<br />

„SPA Östliche Deutsche Bucht“ beobachtet.<br />

- 100 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Die Dreizehenmöwen leben außerhalb der Brutzeit auf dem offenen Meer. Ihre Flughöhe<br />

k<strong>an</strong>n stark variieren; sie fliegen sowohl niedrig über den Wellen wie in großen<br />

Höhen. Auch schweren Stürmen können sie widerstehen und schlafen auf dem oft<br />

stark bewegten Wasser.<br />

Die Kolonien der Dreizehenmöwen sind teilweise uralt. Im April treffen <strong>die</strong> Möwen dort<br />

ein, im höchsten Norden auch im Mai, und im August oder September verlassen sie<br />

<strong>die</strong> Kolonie wieder (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html).<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Siehe entsprechende Abschnitte bei Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />

Die Dreizehenmöwe ist nach der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds (1997) potenziell bedroht<br />

(BEZZEL 1988, 202). Sie ist eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“.<br />

Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die<br />

Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen<br />

aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Die Dreizehenmöwe ist gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen unempfindlich. Sie<br />

k<strong>an</strong>n den Anlagen sehr gut ausweichen und ist in ihrer Habitatwahl recht flexibel<br />

(GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 200 Alca Torda Tordalk<br />

Kenndaten Tordalken haben eine Länge <strong>von</strong> etwa 41 bis 48 cm, eine Sp<strong>an</strong>nweite <strong>von</strong> 62 bis 78<br />

cm und wiegen ca. 700 Gramm. Ihr Schnabel wirkt seitlich zusammengedrückt und in<br />

der Brutzeit aufgewölbt mit mehreren Querrinnen. Der gelber Rachen <strong>die</strong>nt wahrscheinlich<br />

als Signalfarbe für <strong>die</strong> Jungen. Tordalken schwimmen mit aufgestelltem<br />

Schwänzchen und liegen hoch auf dem Wasser. Wenn <strong>die</strong> Vögel sich bedroht fühlen,<br />

machen sie sich schwer und sinken tiefer ein. Sie tauchen auch sehr früh weg und<br />

kommen erst in größerer Entfernung wieder hervor. Unter Wasser rudern sie mit halb<br />

ausgebreiteten Flügeln. In Notsituationen k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Tauchdauer bis über 150 Sekunden<br />

dauern. Werden sie <strong>an</strong>gegriffen, wehren sie sich mit ihren scharfen Schnäbeln.<br />

Tordalken senktem im Flug den Hals etwas ab, strecken <strong>die</strong> Füßen ausund spreizten<br />

den Schw<strong>an</strong>z. Sie fliegen reißend schnell mit schwirrenden, fast insektenartig schnellen<br />

Flügelschlägen. Auf dem Boden laufen <strong>die</strong> Tordalken ähnlich wie Pinguine mit<br />

aufrechtem Körper und zum Bal<strong>an</strong>cieren weggestreckten Flügeln. Sie l<strong>an</strong>den nur auf<br />

dem Wasser, und zwar mit dem Kopf vor<strong>an</strong>, wodurch sie zunächst völlig untertauchen.<br />

Beim Starten vom Wasser nehmen sie einen kurzen Anlauf. Zum Rasten stehen<br />

sie oft stundenl<strong>an</strong>g, unbewegt auf Klippen. Sie geben nur selten Laute <strong>von</strong> sich,<br />

erschreckt oder zur Balzzeit lassen sie ihre rauhe Stimme hören, wie "korr".<br />

Während <strong>die</strong> Jungen ausschließlich mit Fischen aufgezogen werden, ernähren sich<br />

<strong>die</strong> Altvögel auch <strong>von</strong> Krebse, Würmer und <strong>an</strong>deres Meereskleingetier<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Nach Süden hin nisten Tordalken bis in <strong>die</strong> Bretagne. Sie sind im Süden jedoch selten<br />

<strong>an</strong>zutreffen, aber auch im Norden nicht besonders zahlreich. Es gibt aber auch Kolonien<br />

mit Tausenden <strong>von</strong> Brutpaaren, etwa auf den Lofoten und auf Runde. Tordalken<br />

haben auch in der Ostsee Brutreviere. Als einzige Alkenart brüten sie auch am Süßwasser,<br />

und zwar in einer kleinen Kolonie am Ladoga-See bei Leningrad. Tordalken<br />

gibt es nur im Nordatl<strong>an</strong>tik (http://www.reuber-<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Der Tordalk ist ein Zugvogel, der i in den faktischen Vogelschutzgebieten „SPA Östliche<br />

Deutsche Bucht“ und „SPA Pommersche Bucht“ vorkommt.<br />

Tordalken sind Teilzieher, halten sich aber meist in Küstennähe auf. Sie können dort<br />

bis zum Meeresgrund tauchen. Aber auch über 100 km <strong>von</strong> der Küste entfernt wurden<br />

sie schon <strong>an</strong>getroffen. In kalten Wintern streichen sie <strong>an</strong> der Alt<strong>an</strong>tikküste entl<strong>an</strong>g bis<br />

in <strong>die</strong> Höhe <strong>von</strong> Sp<strong>an</strong>ien und erscheinen vereinzelt auch im Mittelmeer.<br />

Tordalken brüten meist einzeln oder in kleinen Gruppen inmitten der Lummenfelsen.<br />

Dort nisten sie in Felsspalten, Höhlen oder unter überhängenden Felsen, <strong>die</strong> sie alljährlich<br />

wieder aufsuchen. Im Süden brüten Tordalken im Mai, im Norden erst Ende<br />

Mai oder Anf<strong>an</strong>g Juni (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Der Tordalk ist nach nicht gefährdet (SPEC), sein Vorkommen ist allerdings auf Europa<br />

beschränkt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />

Die Rote Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds (1988) führt den Tordalk als<br />

eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ auf. Dieses sind Arten mit<br />

sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />

eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />

DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Tordalken sind nicht allzu empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen. Sie<br />

m<strong>an</strong>övrieren zwar nur relativ schlecht, dafür fliegen sie selten herum und meist nur<br />

dicht über der Wasseroberfläche (unter 5 m) (GARTHE & HÜPPOP2002). Sie erbeuten<br />

ihre Nahrung zumeist tauchend und sind nicht wirklich scheu gegenüber her<strong>an</strong>nahenden<br />

Schiffen, so dass eine Meidung der Gebiete auf Grund der Anlagen ziemlich<br />

ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n (BIOCONSULT 2002, 1-101).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 202 Cepphus grylle Gryllteiste<br />

Kenndaten<br />

Sie ist etwas kleiner als <strong>die</strong> Lumme, Länge 34 cm, Sp<strong>an</strong>nweite 68 cm. Im Sommer<br />

der einzige Alk mit auch unterseits schwarzem Federkleid - sein scharf begrenztes<br />

Flügelfeld ist in allen Kleidern weiß. Im Winter weist sie eine völlig weiße Unter- und<br />

dunkel gefleckte Oberseite auf. Bei der Rast sitzen <strong>die</strong> Teisten in aufrechter Körperhaltung<br />

und mit S-förmig eingezogenem Hals auf Klippen oder Eisschollen. Ihr G<strong>an</strong>g<br />

ist ein beschwerliches Watscheln, der Flug hingegen ist rasch und schwirrend, nachdem<br />

<strong>die</strong> Vögel mit einem kurzen Anlauf vom Wasser abgehoben haben. Beim Tauchen<br />

rudern sie mit den Flügeln und steuern mit den Füßen.<br />

Sie brütet in Spalten zwischen Geröll und Felsen<br />

Gryllteisten suchen ihre Nahrung hauptsächlich am Gewässergrund. Deshalb entfernen<br />

sie sich nie weit <strong>von</strong> der Küste. Fische bilden bei ihnen gewöhnlich nur <strong>die</strong> Beikost.<br />

Hauptsächlich ernähren <strong>die</strong> sich <strong>von</strong> Krebsen aller Art, <strong>von</strong> Meereswürmern,<br />

Muscheln und Polypen. Bei der Nahrungssuche tauchen sie selten länger als etwa<br />

30 Sekunden. Auf der Flucht bleiben sie aber bis 2 Minuten unter Wasser<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

In der Ostsee geht <strong>die</strong> Gryllteiste bis <strong>an</strong> das Ende des Finnischen Meerbusens, wo<br />

das Wasser praktisch nicht mehr salzig ist und im Winter gefriert. D<strong>an</strong>n weichen <strong>die</strong><br />

Teisten südwärts aus und sind Wintergäste <strong>an</strong> der deutschen Ostseeküste. In der<br />

Nordsee werden sie nur als seltene Irrgäste gesichtet (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Die Gryllteiste ist zirkumpolar in den kühlen und kalten Meeren verbreitet. In Europa<br />

reicht das Brutgebiet <strong>von</strong> den Küsten Irl<strong>an</strong>ds im Süden bis zu den nördlichsten Inseln<br />

am R<strong>an</strong>de des Packeises, wo <strong>die</strong> Wassertemperatur auch im Sommer nicht über<br />

0 Grad <strong>an</strong>steigt.<br />

Dieser Zugvogel überwintert beispielsweise im „Adlergrund“, der „Pommerschen<br />

Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ und dem „SPA Pommersche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-<br />

Gebiete).<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Die Gryllteiste ist kein Vogel des offenen Meeres, sondern lebt in Stillwasserzonen<br />

hinter vorgelagerten Inseln, in Fjorden und Flachwasserzonen; dort hält sie sich das<br />

g<strong>an</strong>ze Jahr über auf (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 009 Fulmarus glacialis Eissturmvogel;<br />

Kenndaten<br />

Der Eissturmvogel ähnelt äußerlich der Möwe, ist aber leicht am g<strong>an</strong>z <strong>an</strong>deren Flug<br />

zu unterscheiden. Er k<strong>an</strong>n auch nicht aufrecht stehen, sondern ruht auf der Laufsohle.<br />

Der Eissturmvogel hält seine Schwingen beim Segeln starr ausgebreitet und neigt den<br />

Körper mal auf <strong>die</strong> eine, mal auf <strong>die</strong> <strong>an</strong>dere Seite. Er fliegt oft dicht über dem Wasser<br />

und folgt eleg<strong>an</strong>t und unermüdlich dem Heben und Senken der Wogen ohne <strong>von</strong><br />

ihnen erfasst zu werden. Seine Flügelschläge sind rasch und kurz, aber im Aufwind<br />

der steilen Vogelberge nutzt er <strong>die</strong> Luftströme und gleitet schwerelos dahin.<br />

Der Eissturmvogel schwimmt ähnlich wie ein Korken auf dem Wasser und erhebt sich<br />

mühelos nach kurzem Anlauf. Auf geneigtem Boden k<strong>an</strong>n er auch vom Festl<strong>an</strong>d aus<br />

starten. Es gibt zwei unterschiedliche Farbphasen und zwischen beiden kaum Übergänge.<br />

Die eine ist auf der Unterseite weiß und auf Rücken und Flügeldecken silbergrau,<br />

<strong>die</strong> <strong>an</strong>dere fast einfarbig dunkelgrau. Körperlänge beträgt um 47 cm, Sp<strong>an</strong>nweite<br />

ca. 112 cm und das Gewicht um 800 g. Eissturmvögel haben einen kräftigen<br />

Schnabel mit röhrenförmigen Nasenlöchern. Sie sind sehr gesellig und lärmend. Von<br />

der Ferne hören sich <strong>die</strong> Stimmen wie das Gackern <strong>von</strong> Hühnern oder Gänseschnattern<br />

<strong>an</strong> und tragen sehr weit.<br />

Eissturmvögel ernähren sich <strong>von</strong> Fischen, Schnecken, Krebse, Aas und Abfälle. Die<br />

Nahrung wird ohne Tauchen <strong>von</strong> der Wasseroberfläche gepickt. Beim Streit um Fischereiabfälle<br />

hört m<strong>an</strong> auch <strong>die</strong> Stimmen der sonst auf hoher See recht schweigsamen<br />

Vögel (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html).<br />

Verbreitung/ Verbrei-<br />

Die nördlichen Meere <strong>von</strong> der Packeisgrenze im Norden bis etwa auf <strong>die</strong> Höhe der<br />

- 103 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

tungsschwerpunkte<br />

Bretagne gehören zum Verbreitungsgebiet des Eissturmvogels.<br />

Seit einiger Zeit brüten auch auf Helgol<strong>an</strong>d einige Paare (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Überwinternde Populationen des Eissturmvogels konnten im Zuge <strong>von</strong> Forschungsprojekten<br />

für folgende potenzielle NATURA-2000-Gebiete nachgewiesen werden:<br />

„Doggerb<strong>an</strong>k“ sowie „SPA Östliche Deutsche Bucht“.<br />

Während der Brutzeit entfernen sich <strong>die</strong> Vögel nicht mehr als 30 bis 40 km <strong>von</strong> den<br />

Kolonien, <strong>an</strong>sonsten streifen sie über das offene Meer. Die Vögel folgen oftmals den<br />

Fischereibooten und balgen sich um <strong>die</strong> Abfälle. Früher war der Eissturmvogel ein<br />

hochnordischer Vogel und bevölkerte <strong>die</strong> nördlichste Seevogelkolonie überhaupt, <strong>an</strong><br />

der Nordspitze Grönl<strong>an</strong>ds, dicht <strong>an</strong> der Packeisgrenze. In den letzten hundert Jahren<br />

hat er sein Brutgebiet aber weit nach Süden erweitert und sich stark vermehrt. Er gilt<br />

heute als einer der am häufigsten vorkommenden Vögel. Seine Zahl wird auf etwa<br />

eine Million geschätzt.<br />

Der Eissturmvogel ist ein Koloniebrüter. Er brütet in oft riesigen Kolonien, meist in<br />

Gesellschaft <strong>an</strong>derer Meeresvögel. Die Kolonien liegen in der Regel in Felswänden<br />

über der Br<strong>an</strong>dung bis in Höhen <strong>von</strong> einigen hunderten Metern. Am Brutplatz wirkt er<br />

ziemlich unbeholfen, liegt auf dem Bauch und schiebt sich <strong>an</strong> <strong>die</strong> Felsk<strong>an</strong>te, wenn<br />

Gefahr droht. Im März und April erscheinen <strong>die</strong> Vögel vor dem Brutfelsen, gehen aber<br />

<strong>an</strong>f<strong>an</strong>gs meist nicht <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d. Der Eissturmvogel besetzt in den Vogelfelsen meist <strong>die</strong><br />

obersten Etagen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds ist der Eissturmvogel<br />

als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“. Dies sind Arten mit<br />

sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />

eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />

DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Der Eissturmvogel ist nur wenig empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Er ist in<br />

seiner Habitatwahl sehr flexibel. Er m<strong>an</strong>övriert mittelmäßig, fliegt jedoch nicht allzu<br />

häufig herum (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 069 Mergus serrator Mittelsäger<br />

Kenndaten<br />

Mittelsäger sind mit etwa 58 cm Länge etwas kleiner als eine Stockente. Beide Geschlechter<br />

haben eine zweizipfelige Federhaube. Das Männchen ist im Prachtkleid<br />

durch ein rotbraunes Brustb<strong>an</strong>d <strong>von</strong> den <strong>an</strong>deren Sängern gut zu unterscheiden. Die<br />

Fl<strong>an</strong>ken sind grau gefärbt. Das Schlichkleid und das Kleid des Weibchens sehen den<br />

entsprechenden Kleidern des Gesängesägers recht ähnlich. Zu unterscheiden sind<br />

sie am allmählichen Überg<strong>an</strong>g des rostfarbenen Kopfgefieders zum bräunlichgrauen<br />

Körpergefieder. Am l<strong>an</strong>gen, schmalen Schnabel ist <strong>an</strong> der Spitze einen kleinen Haken<br />

ausgebildet, der für den Fischf<strong>an</strong>g nützlich ist.<br />

Die Säger liegen tiefer im Wasser als <strong>die</strong> Enten. Sie bewegen sich auch <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d<br />

recht gut und ruhen gern am Ufer, ein paar Schritte vom Wasser entfernt. Sie können<br />

sowohl vom L<strong>an</strong>d als auch vom Wasser nach kurzem Anlauf auffliegen. Ein Bestimmungsmerkmal,<br />

besonders in der Nacht, ist das sausende Fluggeräusch. Im Flug<br />

ordnen sich meist mehrere Säger zu schrägen Linien zusammen. Aus dem Gleitflug<br />

- 104 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

heraus könne sie unmittelbar ins Wasser tauchen. Mittelsäger erreichen Fluggeschwindigkeiten<br />

bis über 100 km/h.<br />

Ihre Nahrung besteht aus Fischen, <strong>die</strong> meist in Gemeinschaftsjagd erbeutet wird.<br />

Mittelsäger tauchen selten länger als 20 Sekunden, beim Fluchttauchen aber bis<br />

2 Minuten (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelMittelsaeger.html).<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Mittelsäger brüten am Meer in ruhigen Buchten und in <strong>von</strong> kleinen Inseln durchbrochenen<br />

Süßwasserzonen, d<strong>an</strong>eben auch <strong>an</strong> Seen und Flüssen in der nordischen<br />

Nadelwaldzone. Die südliche Grenze ihres Brutgebietes liegt in den Masurischen<br />

Seen und <strong>an</strong> der Ostseeküste. Im Winter kommen sie zahlreich <strong>an</strong> der Ostseeküste,<br />

vor Norwegen und um <strong>die</strong> Britischen Inseln vor (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelMittelsaeger.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

In dem faktischen Vogelschutzgebiet „SPA Pommersche Bucht“ konnten Populationen<br />

des Mittelsägers auf Durchzug wissenschaftlich dokumentiert werden.<br />

Außerhalb der Brutzeit findet m<strong>an</strong> ihn hauptsächlich auf dem Meer. Er nistet im Heidekraut<br />

und sonstiger Vegetation, zwischen Felsen usw. <strong>an</strong> waldumsäumten Seen<br />

oder Flüssen, auf Inseln, in Meeresbuchten und in der Tundra (PETERSON et al. 1983,<br />

72 f).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />

Der Mittelsäger ist in der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>d als 2stark gefährdet“ eingestuft.<br />

(ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 46)<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 016 Sula bass<strong>an</strong>a/ Morus bass<strong>an</strong>us Basstölpel<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Basstölpel kommen als Brutvogel in etwa 30 großen Vogelkolonien vor, <strong>von</strong> denen<br />

gut ein Dutzend auf den Britischen Inseln liegen, zwei <strong>an</strong> der norwegischen Küste und<br />

zwei <strong>an</strong> der Küste der Bretagne. Weitere Kolonien befinden sich auf Isl<strong>an</strong>d, in Nordamerika,<br />

bei Australien, Neuseel<strong>an</strong>d und Südafrika. Von m<strong>an</strong>chen Zoologen werden<br />

<strong>die</strong> Tölpel der Südmeere als eigene Arten <strong>an</strong>gesehen. Die Altvögel der nordatl<strong>an</strong>tischen<br />

Populationen sind Strichvögel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

Die etwa gänsegroßen Basstölpel werden um 92 cm l<strong>an</strong>g und haben eine Sp<strong>an</strong>nweite<br />

um 175 cm. Sie sind weiß mit schwarzen Flügelspitzen. Die Jungvögel sind in den<br />

ersten Jahren mehr oder weniger braun gefleckt. Basstölpel fliegen meist in etwa 20<br />

m Höhe mit raschen Flügelschlägen und eingeschobenem Segelflug dahin. Fern der<br />

Brutkolonien sind sie gewöhnlich einzeln <strong>an</strong>zutreffen.<br />

Basstölpel ernähren sich <strong>von</strong> Fischen. Sie lassen sich bei der Jagd aus 10 bis 40<br />

Metern Höhe abkippen und stoßen steil nach unten. Anf<strong>an</strong>gs steuern sie noch mit den<br />

Flügeln, d<strong>an</strong>n legen sie <strong>die</strong> Flügel nach hinten und stoßen mit bis zu 100 km/h in <strong>die</strong><br />

Wogen. Unter Wasser rudern sie mit den Füßen und tauchen 15 Meter tief<br />

(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Der Basstölpel ist ein Zugvogel, der im „Sylter Außenriff“, im „Borkum Riffgrund“ und<br />

im “SPA Östliche Deutsche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiete) überwintert.<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

Nicht ziehend wurden Populationen im Bereich der „Doggerb<strong>an</strong>k“ dokumentiert.<br />

Basstölpel sind außerhalb der Brutzeit kaum in Sichtweite der Küsten <strong>an</strong>zutreffen,<br />

aber sie entfernen sich auch selten mehr als 200 km vom Festl<strong>an</strong>d. Sie sind streng<br />

<strong>an</strong>s Meer gebunden.<br />

Sie sammeln sich außerhalb der Brutzeit vor allem dort, wo es reichlich Fische gibt.<br />

Die Jungvögel dagegen fliegen in weitere W<strong>an</strong>derungen nach Süden und kommen<br />

dabei bis vor <strong>die</strong> Küsten Westafrikas.<br />

Zahlreiche Basstölpel brüten in zum Teil jahrhundertealten, auf Inseln befindlichen<br />

Kolonien (in Nischen und auf Simsen). Bis zur Jahrhundertwende, als <strong>die</strong> Kolonien<br />

rücksichtslos geplündert wurden und der Tölpel vom Aussterben bedroht war, lagen<br />

<strong>die</strong> verbliebenen Brutplätze <strong>an</strong> unzugänglichen Steilwänden über der Br<strong>an</strong>dung. Der<br />

Best<strong>an</strong>d hat sich heute wieder erholt. (PETERSON et al. 1983, 45 und<br />

http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds ist der Basstölpel als eine<br />

„extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ aufgeführt. Dies sind Arten mit<br />

sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />

eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />

DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Basstölpel sind nicht besonders empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />

Windenergienutzung. Sie haben eine durchschnittliche M<strong>an</strong>övrierfähigkeit und sind in<br />

ihrer Habitatwahl sehr flexibel. Da ihre Altvogelüberlebensrate sehr hoch und <strong>die</strong><br />

biogeographische Population relativ klein ist, könnte sich der Verlust einzelner Individuen<br />

bemerkbar machen (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

A 199 Uria aalge Trottellumme<br />

Kenndaten<br />

Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />

Trottellumme weisen <strong>von</strong> den Alkenvögeln <strong>die</strong> südlichsten Brutgebiete auf. Sie brüten<br />

bis hinunter zu Vogelfelsen <strong>an</strong> der sp<strong>an</strong>ischen Atl<strong>an</strong>tikküste (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Verbreitungsschwerpunktein<br />

der dt. AWZ<br />

der Nord- und Ostsee<br />

Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort-<br />

Trottellummen sind etwa entengroß und weisen eine Länge <strong>von</strong> ca. 42 cm und eine<br />

Sp<strong>an</strong>nweite bis 70 cm auf. Im Sommer haben sie eine schwarze, im Winter eine weiße<br />

Kehle. Um das Auge tragen einige Lummen einen dünnen weißen Ring, <strong>von</strong> dem<br />

ein feiner weißer Strich zum Nacken weist. Sie werden d<strong>an</strong>n als Ringellummen bezeichnet,<br />

stellen jedoch keine eigene Art oder Rasse dar, sondern sind nur eine Farbabart.<br />

Zur Brutzeit und zur Jungenaufzucht ernähren sich <strong>die</strong> Lummen fast ausschließlich<br />

<strong>von</strong> kleinen pelagischen Fischen, vor allem <strong>von</strong> S<strong>an</strong>daale. Außerhalb der Brutzeit<br />

verzehren sie neben Fischen auch Krebse, Meereswürmer, Muscheln und sogar<br />

Quallen. Sie können bis über 100 Meter tief tauchen. Bleiben <strong>die</strong> Fischschwärme aus,<br />

k<strong>an</strong>n es zu Hungersnöten kommen; am Str<strong>an</strong>d vor den Brutfelsen werden d<strong>an</strong>n zahlteiche<br />

tote Lummen <strong>an</strong>geschwemmt (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

In der Nordsee im Bereich der „Doggerb<strong>an</strong>k“ (potentielles NATURA-2000-Gebiet)<br />

kommt eine nicht ziehende Population Trottellummen vor.<br />

Überwinternde Trottellummen wurden nachgewiesen im „Sylter Außenriff“ und im<br />

„Borkum Riffgrund“.<br />

Lummen brüten in volkreichen Kolonien auf den Simsen steiler Felswände und auf<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

<strong>an</strong>sprüche<br />

Erfassungsmethodik<br />

Gefährdung und gesetzlicher<br />

Schutz<br />

flachen Gipfeln; oft mit Tordalken und Dreizehenmöwen gemeinsam. In den Vogelfelsen<br />

besetzen sie <strong>die</strong> mittleren Etagen.<br />

Trottellummen sind ausgesprochene Seevögel. Sie kommen in Küstengewässern und<br />

in einiger Entfernung zur Küste vor (PETERSON et al. 1983, 155 sowie<br />

http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />

Um 1880 war der Lummenbest<strong>an</strong>d in der Ostsee durch Eiersammeln auf etwa 20<br />

Paare gesunken. Aufgrund <strong>von</strong> Schutzmaßnahmen hat er sich bis heute auf einige<br />

10.000 Paare erholt. Auch im Nordseebereich wurden <strong>die</strong> Lummen bejagt, z.B. am<br />

Lummenfelsen <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d. Die globale Population <strong>an</strong> Trottellummen schätzt m<strong>an</strong><br />

heute auf etwa 20 Millionen. Jährlich werden schätzungsweise 1 Million für Speisezwecke<br />

gef<strong>an</strong>gen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />

Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds wird <strong>die</strong> Trottellumme<br />

als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ klassifiziert. Dies sind<br />

Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen<br />

sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (RO-<br />

TEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />

Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />

pot. Beeinträchtigungen<br />

durch WEA<br />

Gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergienutzung sind Trottellummen weniger empfindlich.<br />

Sie können zwar nur schlecht m<strong>an</strong>övrieren, aber sie fliegen relativ selten und d<strong>an</strong>n<br />

nur dicht über der Wasseroberfläche (max. 5 m), sodass das Kollisionsrisiko mit den<br />

Rotoren sehr gering ist.<br />

Sie sind nur bedingt <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden.<br />

Da sie eine geringe Scheu gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen aufweisen, ist eine<br />

Vertreibung der Trottellummen durch WEA unwahrscheinlich (GARTHE & HÜPPOP2002<br />

und BIOCONSULT 2002, 1-101).<br />

Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />

Sonstiges<br />

Mögliche Beeinträchtigungen durch WEA<br />

Denkbare Risiken für Wasservögel aber auch für L<strong>an</strong>dvögel, welche Meeresgebiete auf ihrem<br />

Zug überfliegen sind (nach HÜPPOP 2000, Vortrag Kiel):<br />

• Gefahr der Kollision mit WEA (Vogelschlag) bei Flugbewegungen jeglicher Art (Vogelzug,<br />

Flüge zwischen Nahrungs- und Rastgebieten),<br />

• Barrierewirkung <strong>von</strong> WEA auf „Zugstraßen“ oder „Zerschneidung“ der Verbindungen<br />

zwischen verschiedenen Rast- und/ oder Nahrungsgebieten,<br />

• kurzfristiger Verlust <strong>von</strong> Lebensräumen (Rast-, Nahrungsgebiete) während der Bauphase<br />

und bei Wartungsarbeiten durch Versorgungsschiffe und evtl. –helikopter,<br />

• l<strong>an</strong>gfristiger Verlust <strong>von</strong> Lebensräumen (Rast-, Nahrungsgebiete) aufgrund der<br />

Scheuchwirkung <strong>von</strong> WEA,<br />

• Verlust <strong>von</strong> Nahrungsgebieten benthosfressender Enten durch Veränderung der Bodenstruktur.<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

Laufende und abgeschlossenen Forschungsvorhaben zu See- und Zugvögeln<br />

Erfassung der Verbreitung, Häufigkeit und W<strong>an</strong>derung <strong>von</strong> See- und Wasservögeln in der deutschen<br />

Nordsee und Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung internationaler Naturschutzziele (BfN-Skripten<br />

34)<br />

See- und Wasservögel in der deutschen Ostsee und ihr Schutz im Rahmen internationaler Vereinbarungen<br />

(Boye, BfN, Abschluss 2002)<br />

Rastvogel-Vorkommen und <strong>Offshore</strong>-Windkraftnutzung: Analyse des Konfliktpotentials für <strong>die</strong> deutsche<br />

Nord- und Ostsee (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, FTZ Büsum)<br />

Flächendeckende Flugzeugerfassung <strong>von</strong> rastenden Seevögeln (Seetaucher, Meeresente etc.) in Nord und<br />

Ostsee; gepl<strong>an</strong>t sind 6 Erfassungen in 2002/2003<br />

Vorkommen <strong>von</strong> Seevögeln/Abgrenzung <strong>von</strong> SPAs (F+E-Vorhaben, FTZ Büsum)<br />

Schiffszählungen in ausgewählten Gebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee, z.B. IBA; Arbeit mit ESAS-Datenb<strong>an</strong>k<br />

Auswertung <strong>von</strong> Radardaten der Bundeswehr zur Erfassung vn Vogelzugrouten über Nord- und Ostsee<br />

(F+E-Vorhaben, IfV Helgol<strong>an</strong>d)<br />

Auswirkungen <strong>von</strong> WEA auf den Vogelzug und <strong>die</strong> Gefahr des Vogelschlages (Teilprojekt des ZIP-<br />

Vorhabens BEOFINO, AWI)<br />

Vor allem plattformgestützte Erfassung des Vogelzuges (Zugzeiten, Zugrichtung, Zughöhen) <strong>an</strong> drei St<strong>an</strong>dorten<br />

in der Nord- und Ostsee (Borkum, Sylt, Kriegers Flak) mit Hilfe <strong>von</strong> Radar, Video etc.<br />

Literatur zum Anh<strong>an</strong>g III<br />

ARSU (ARBEITSGRUPPE FÜR REGIONALE STRUKTUR- UND UMWELTFORSCHUNG) (1998): Errichtung<br />

und Betrieb einer Bohr- und Förderplattform in den Blöcken A6/ B4 der deutschen<br />

Nordsee. Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Oldenburg, S.162 und weitere<br />

BEZZEL, E. (1988): Vögel. BLV Verlagsgesellschaft. München, Wien, Zürich.<br />

BIOCONSULT SH & GFN mbH (2002): UVS und <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> für potenzieller NA-<br />

TURA-2000-Gebiete für den <strong>Offshore</strong>-Bürger-Windpark Buten<strong>die</strong>k GmbH & Co<br />

KG. Husum.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (1998): Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschl<strong>an</strong>ds.<br />

Schriftreihe für L<strong>an</strong>dschaftspflege und Naturschutz. Heft 55. Bonn-Bad<br />

Godesberg<br />

BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE( BSH) (HRSG.) (2003): St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzept<br />

für <strong>die</strong> Untersuchung und Überwachung der Auswirkungen <strong>von</strong><br />

<strong>Offshore</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen( WEA) auf <strong>die</strong> Meeresumwelt., Hamburg und Rostock.<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />

CAMPHUYSEN, C.J. & LEOPOLD, M.F (1994): Atlas of Seabirds in the southern North Sea. IBN<br />

Research Report 94/6. Texel<br />

CAMPHUYSEN, C.J. LAVALEYE, M.S.S. & LEOPOLD, M.F (1999): Birds, marine mammals <strong>an</strong>d<br />

macrobentic fauna around a potential gas-exploitation area at Q4 (North Sea).<br />

NIOZ-Report 1999/4. Netherl<strong>an</strong>ds Institute for Sea Research. Texel.<br />

DANISH INSTITUTE FOR FISHERIES RESEARCH (Hrsg.) (2000): Effects of marine windfarms on<br />

the distribution of fish, shellfish <strong>an</strong>d marine mammals in the Horns Rev area.<br />

DEUTSCHES WINDENERGIE INSTITUT (DEWI) (2001): Weiterer Ausbau der Windenergienutzung<br />

im Hinblick auf den Klimaschutz- Teil 1 und 2. Wilhelmshaven.<br />

GARTHE, S. & HÜPPOP, O. (2002): Scaling possible adverse effects of marine wind farms on<br />

seabirds: suggestion of a vulnerability indexs <strong>an</strong>d application to the southeastern<br />

North Sea. M<strong>an</strong>uskript, eingereicht bei „Journal of Applied Ecology“.<br />

HEIBGES, ANNE-KATHRIN, HÜPPOP DR. OMMO (2000): Ökologische Bedeutung der seewärtigen<br />

Bereiche des niedersächsischen Wattenmeeres. Stu<strong>die</strong> des WWF<br />

Deutsch-l<strong>an</strong>d. Fr<strong>an</strong>kfurt am Main<br />

MERCK, TH. & VON NORDHEIM, H. (Bearb.) (1996): Rote Listen und Artenlisten der Tiere und<br />

Pfl<strong>an</strong>zen des deutschen Meeres- und Küstenbereiches der Ostsee. BfN. in: Schriften-reihe<br />

für L<strong>an</strong>dschaftspflege und Naturschutz, Heft 48. Bonn-Bad Godesberg<br />

MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. (2001): Erfassung der Verbreitung, Häufigkeiten und<br />

W<strong>an</strong>derungen <strong>von</strong> See- und Wasservögeln in der deutschen Nordsee. In: BfN-<br />

Skripten Bd. 34.<br />

PETERSON, R. et al. (1983): Die Vögel Europas. 13. Aufl. Verlag Paul Parey. Hamburg und<br />

Berlin.<br />

U.S.-NAVY (Hrsg.) (2001): Executive Summary, Final Overseas Environmental Impact Statement<br />

<strong>an</strong>d Environmental Impact Statement for Surveill<strong>an</strong>ce Towed Array Sensor<br />

System Low Frequency Active (SURTASS LFA) Sonar<br />

VAN DEN BRINK, F.H. (1957): Die Säugetiere Europas. Verlag Paul Parey. Hamburg und Berlin.<br />

- 109 -


ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN<br />

Anh<strong>an</strong>g IV: Vorschläge möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />

Lebensraumverlust <strong>von</strong> Seevögeln<br />

Baubedingt<br />

Anlagebedingt<br />

Betriebsbedingt<br />

Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />

KER et al. 2000, 65)<br />

Vermeidung <strong>von</strong> Störungen während der Mauserzeit (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 44)<br />

Minimierung des Schiffsverkehrs<br />

Minimierung der Helikoptereinsätze<br />

Kleinere Ausbauvari<strong>an</strong>ten für eine geringere Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme<br />

Minimierung des Schiffsverkehrs und der Helikoptereinsätze zur Wartung<br />

Schädigung und/ oder Vertreibung <strong>von</strong> Meeressäugern durch Bau- und Betriebslärm<br />

Baubedingt<br />

Anlagebedingt<br />

Betriebsbedingt<br />

Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />

KER et al. 2000, 65)<br />

Beschränkung der Bauzeit auf bestimmte „Zeitfenster“: Vermeidung störungs- und schallintensiver<br />

Baumaßnahmen während der Kalbungszeit (Mai bis Juli) und der Paarungszeit<br />

(Juli bis August)<br />

Vorzug <strong>von</strong> Tripoid-Konstruktionen für <strong>die</strong> Gründung vor Monopile-Konstruktionen (OE-<br />

COS-UMWELTPLANUNG 2001, 41)<br />

Einsatz akustischer Vergrämer („Pinger“) vor Baubeginn (LUCKE 2000, 176)<br />

Einsatz akustischer Sicherungsmaßnahmen (LUCKE 2000, 44)<br />

Schrittweise Erhöhung der Schallintensität <strong>von</strong> einem ungefährlichen Ausg<strong>an</strong>gswert auf<br />

<strong>die</strong> höchste erforderliche Schallintensität („soft start procedure“) (LUCKE 2001, 77; FTZ<br />

Westküste 2002, 14)<br />

Vermeidung schallintensiver Verfahren:<br />

Schallemissionen auf Bereiche zw. 30 und 50 Hz begrenzen (GERASCH 2002,<br />

mündl.)<br />

Verminderung der Schallintensität bei der Bautätigkeit mittels Lufthülle/ Luftblasenschleiern<br />

(„bubble curtains“) (LUCKE 2001, 77; OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 47<br />

nach MATHERS et al. 1988; TIMOFEEV et al. 1985; VAGLE; FARMER 1994)<br />

Reduzierung <strong>von</strong> Bohrgeräuschen durch Umleiten des Luftauslasses (OECOS-<br />

UMWELTPLANUNG 2001, 47 nach MATHERS et al. 1988)<br />

Rammtätigkeit: max. 10-20 Schläge pro Minute<br />

Alternativ zum Rammen: Einsatz eines Rüttlers oder – sofern möglich – des „Maulwurfverfahrens“<br />

(„Schildvortriebsverfahrens“) (GERASCH 2002, mündl.)<br />

Modifikation der Geräte (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 47 nach MATHERS et al.<br />

1988)<br />

Anzeigen <strong>von</strong> Schweinswalvorkommen im näheren Bauumfeld mittels Klick-Detektor und<br />

Unterbrechung der schallintensiven Baumaßnahmen (LUCKE; SCHEIDAT 2000, 32)<br />

Minimierung des Schiffsverkehrs<br />

Minimierung der Helikoptereinsätze (SÖKER et al. 2000, 65)<br />

Zufahrtswege zum Baust<strong>an</strong>dort <strong>an</strong> <strong>die</strong> Aufenthaltsorte <strong>von</strong> Schweinswalen <strong>an</strong>passen<br />

(OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 45)<br />

Bei der Aufstellung (Konfiguration) der einzelnen Anlagen ist darauf zu achten, dass durch<br />

den gleichzeitigen Betrieb keine schädlichen Interferenzen entstehen können (BSH 2003,<br />

32)<br />

Schallemissionen im hörbaren und nicht hörbaren Bereich auf das technisch sinnvoll dar-<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN<br />

stellbare Minimum reduzieren (CARSTENSEN 2000, 107)<br />

Entkoppelung zwischen Getriebe, Gondel und Turm zur Vermeidung <strong>von</strong> Schall und Vibrationen<br />

(CARSTENSEN 2000, 109)<br />

Minimierung des Einsatzes <strong>von</strong> Echolokation bei Wartungsarbeiten<br />

Schädigung und/ oder Vertreibung der Fischfauna durch Sedimentfahnen, Vibration<br />

und/ oder elektromagnetische Felder<br />

Baubedingt<br />

Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />

KER et al. 2000, 65)<br />

Meidung <strong>von</strong> Laichgebieten bzw. Vermeidung <strong>von</strong> sedimentverlagernden Baumaßnahmen<br />

während der Laichzeit<br />

Vermeidung sedimentverlagernder und wassertrübender Bauweisen (CARSTENSEN 2000,<br />

105)<br />

Schädigung und/ oder Verlust <strong>von</strong> Benthos-Lebensgemeinschaften der S<strong>an</strong>dbänke<br />

und Riffe durch Überbauung und/ oder Sedimentumlagerungen<br />

Baubedingt<br />

Anlagebedingt<br />

Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />

KER et al. 2000, 65)<br />

Vermeidung sedimentverlagernder und wassertrübender Bauweisen (CARSTENSEN 2000,<br />

105)<br />

Schutzvorkehrungen zur Verhinderung der Auskolkung (Steinschüttung, Seegraspfl<strong>an</strong>zung)<br />

(SÖKER et al. 2000, 68)<br />

Meeresverschmutzung durch Schiffskollisionen<br />

Baubedingt<br />

Anlagebedingt<br />

Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />

KER et al. 2000, 65)<br />

Kennzeichnung der für den Bauverkehr genutzten Schifffahrtsrouten (OECOS-<br />

UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />

Sicherheitsabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 500 m zum Windpark für normale Schifffahrt (OECOS-<br />

UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />

Verhängung spezifischer Fahrverbote im Baugebiet und ggf. Umleitung des normalen<br />

Schiffsverkehrs (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />

Qualitätssicherung gemäß St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzept (BSH 2003, 7ff)<br />

Sichtbarkeit der Schifffahrtszeichen und ihre Befeuerung darf nicht verdeckt oder<br />

eingeschränkt werden<br />

Schifffahrtzeichen einschließlich Befeuerung und AIS-Gerätschaften müssen eine<br />

Verfügbarkeit <strong>von</strong> > 99 % haben<br />

Befeuerung der Eckpositionen eines Blocks mit Kennung Ubr (3) gelb, 5 sm Nenntragweite<br />

und mit Anstrahlung des Turms sowie einer Benennung der Position<br />

Befeuerung der peripheren Anlagen mit der Kennung Blz. gelb, Nenntragweite 2 sm<br />

und mit Anstrahlung des Turms sowie einer Benennung der Position<br />

Türme sind bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 15 m über HAT (Highest Astronomical Tide) gelb<br />

(RAL 1023 nach DIN 6171; Teil 1) <strong>an</strong>zustreichen<br />

Verkehrstrennungs- und Sperrgebiete, Schifffahrtsrouten mit sicherem Abst<strong>an</strong>d zum<br />

Windpark, L<strong>an</strong>gsamfahrzonen (BRAASCH 2000, 66)<br />

Sicherheitsabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 500 m zum Windpark für normale Schifffahrt (OECOS-<br />

UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />

Indirekte Beleuchtung (BRAASCH 2000, 65)<br />

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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />

ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN<br />

Eckpositionen mit AIS (Automatic Identification System) und Sonartr<strong>an</strong>sponder (BRAASCH<br />

2000, 65f)<br />

Signalfarbe (BRAASCH 2000, 65)<br />

Akustische Signale (BRAASCH 2000, 65f)<br />

Kollisionsfreundliche Bauweise:<br />

Möglichst keine Absteifungen (BRAASCH 2000, 65)<br />

WEA-Konstruktion mit schiffskörpererhaltendem Kollisionsverhalten (BRAASCH 2000,<br />

65)<br />

Herunterfallen der Gondel auf kolli<strong>die</strong>rende Schiffe konstruktiv vermeiden (UBA<br />

2001, 7ff)<br />

WEA außerhalb der theoretischen Wurfweite <strong>von</strong> WEA-Teilen zu Schifffahrtswegen,<br />

Seezeichen, Bohrinseln, L<strong>an</strong>dungsbrücken (CARSTENSEN 2000, 106)<br />

Geringe und schadstoffarme Mengen <strong>an</strong> Öl (BRAASCH 2000, 65)<br />

Stationierung <strong>von</strong> Bergungs-/ St<strong>an</strong>d-by-Schleppern und Gewässerschutzschiffen<br />

(BRAASCH 2000, 65f)<br />

Stationierung <strong>von</strong> Ölbekämpfungsmaterial (BRAASCH 2000, 65f)<br />

Betriebsbedingt Notfall- und Havariem<strong>an</strong>agementsystem (BRAASCH 2000, 65f)<br />

Schnellabschaltung (BRAASCH 2000, 65f)<br />

Lotsen-/ Beobachterübernahmen (BRAASCH 2000, 65f)<br />

Radar- und Funküberwachung (BRAASCH 2000, 65f)<br />

Integriertes System zur Diagnose und Fernwartung (CARSTENSEN 2000, 109)<br />

Hafenstaatkontrolle (BRAASCH 2000, 65f)<br />

Meldepflicht (BRAASCH 2000, 65f)<br />

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