Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung von Offshore ...
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Ökologische Begleitforschung zur Windenergienutzung im <strong>Offshore</strong>-Bereich der Nord- und Ostsee:<br />
Teilbereich „Instrumente des Umwelt- und Naturschutzes: Strategische Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
und Flora-Fauna-Habitat-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>“<br />
Forschungsvorhaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung<br />
Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ 0327531)<br />
B<strong>an</strong>d III<br />
<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />
Endbericht<br />
August 2003<br />
Instutut für L<strong>an</strong>dschafts- und Umweltpl<strong>an</strong>ung<br />
Fr<strong>an</strong>klinstr. 28/29, 10587 Berlin, Sekr. FR 2-6<br />
Tel.: + 49/ (0)30/ 314 73324; Fax: + 49/ (0)30/ 314 23507<br />
peters@imup.tu-berlin.de
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Projektleitung:<br />
Prof. Dr. Joh<strong>an</strong>n Köppel, TU Berlin<br />
Bearbeitung:<br />
TU Berlin<br />
Dr. Wolfg<strong>an</strong>g Peters<br />
C<strong>an</strong>d.-Ing. Stef<strong>an</strong>ie Sommer<br />
Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht der Universität Rostock<br />
Dr. Stef<strong>an</strong> Mahlburg<br />
In Zusammenarbeit mit<br />
Anna Ziese (Bundesamt für Naturschutz)
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorbemerkung ........................................................................................................................1<br />
1 Einführung .......................................................................................................................2<br />
2 Rechtliche Grundlagen der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ ..........................................................3<br />
2.1 Beeinträchtigung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten .........................................................3<br />
3 Vorprüfung, ob eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchzuführen ist .......................7<br />
3.1.1 Konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen ....................................................... 8<br />
4 Durchführung der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> ........................................................12<br />
4.1 Einführung ................................................................................................................12<br />
4.2 Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs.....................................12<br />
4.3 Erstellung der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong>................................................................15<br />
4.3.1 Einführung......................................................................................................................... 15<br />
4.3.2 Beschreibung des Vorhabens und Erfassung der Intensität und Reichweite seiner<br />
Wirkfaktoren...................................................................................................................... 17<br />
4.3.3 Analyse der betroffenen NATURA 2000-Gebiete und ihrer spezifischen Empfindlichkeiten<br />
.......................................................................................................................................... 19<br />
4.3.4 Prognose der Beeinträchtigungen der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />
maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete........................................................................... 28<br />
4.3.5 Gutachterliche Bewertung der Auswirkungen und Einschätzung der Erheblichkeit der<br />
Beeinträchtigungen ........................................................................................................... 31<br />
4.4 Bewertung der Beeinträchtigungen und Prüfung der Verträglichkeit........................34<br />
4.5 Berücksichtigung des Ergebnisses der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> im<br />
Genehmigungsverfahren..........................................................................................35<br />
5 Ausnahmeverfahren......................................................................................................36<br />
5.1 Rechtliche Fragen ....................................................................................................36<br />
5.2 Nachweis fehlender Alternativen..............................................................................38<br />
6 Verknüpfung <strong>von</strong> UVP und <strong>FFH</strong>-VP im Genehmigungsverfahren für <strong>Offshore</strong>-WKA<br />
in der AWZ .....................................................................................................................40<br />
7 Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf ........................................................................41<br />
8 Literatur..........................................................................................................................42<br />
Anhänge ................................................................................................................................45<br />
Anh<strong>an</strong>g I: Checkliste zur Überprüfung der Erfordernisse einer <strong>FFH</strong>-VP gem. Art.6 <strong>FFH</strong>-RL 45<br />
Anh<strong>an</strong>g II: Gegenüberstellung der Betrachtungsgegenstände in einer UVP und <strong>FFH</strong>-VP ....55<br />
Anh<strong>an</strong>g III: Materialsammlung zu Arten und Lebensraumtypen nach <strong>FFH</strong>-RL und Vogelarten<br />
nach VS-RL .........................................................................................................57<br />
Lebensraumtypen des Anh<strong>an</strong>gs I <strong>FFH</strong>-RL ....................................................................... 57<br />
Arten des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL in der AWZ ................................................................. 61<br />
Anh<strong>an</strong>g IV: Vorschläge möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen..................110<br />
I
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Verfahrensschritte der <strong>FFH</strong>-VP nach § 34 und § 35 BnatSchG..........................6<br />
Abbildung 2: Einflussfaktoren der Prüfung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im<br />
Rahmen der Vorprüfung......................................................................................9<br />
Abbildung 3: Grundprinzip der im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU zu untersuchenden Wirkbeziehungen<br />
(BERNOTAT 2003)...............................................................................................15<br />
Kasten 1: Informationsbefarf für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung .......................................10<br />
Kasten 2: Fragen für <strong>die</strong> Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs beim Scoping-Termin<br />
bzw. der Antragskonferenz................................................................................14<br />
Kasten 3: Mustergliederung <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung............................................17<br />
Kasten 4: Kriterien des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zur Beurteilung der Bedeutung des<br />
betroffenen Gebietes für NATURA 2000...........................................................27<br />
Kasten 5: Inhalte des Berichts über <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>............................................35<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Arbeitsschritte der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ und zuständige Akteure............................7<br />
Tabelle 2: Unterschiede zwischen <strong>FFH</strong>-Vorprüfung und <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
(BERNOTAT 2003)...............................................................................................11<br />
Tabelle 3: Erforderliche Informationen für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> ..........................12<br />
Tabelle 4: Struktur der Formulierung <strong>von</strong> Erhaltungszielen ...................................................22<br />
Tabelle 5: Darstellung der Zielaussagen zu charakteristischen Arten ...................................24<br />
Tabelle 6:<br />
Möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Best<strong>an</strong>dteile der<br />
NATURA 2000-Gebiete in der AWZ..................................................................32<br />
II
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Vorbemerkung<br />
Der ursprüngliche offizielle Zeitpl<strong>an</strong> der Auswahl und Abgrenzung der <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete<br />
in der deutschen AWZ sah vor, den Fachvorschlag zur Abgrenzung der Gebiete<br />
bis zum Ende des Jahres 2002 vorgelegt zu haben. Entsprechend wurde bei der Konzeption<br />
und Bearbeitung des vorliegenden Anforderungsprofils zur <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen, dass <strong>die</strong> Abgrenzungen und <strong>die</strong> inhaltliche Charakterisierung<br />
der Gebiete abschließend vorliegt. Aufgrund der mit ca. 10 Gebieten sehr überschaubaren<br />
Zahl der zu erwartenden Gebietsmeldungen, ist es <strong>an</strong>ders als bei entsprechenden Anforderungsprofilen<br />
oder Leitfäden zur <strong>FFH</strong>-VP hier möglich und sinnvoll, <strong>die</strong> <strong>Anforderungen</strong> im<br />
Detail direkt auf <strong>die</strong> konkreten Gebiete zu beziehen.<br />
Durch <strong>die</strong> Verzögerung der Gebietsauswahl konnte <strong>die</strong>ses Konzept in der vorgesehen Laufzeit<br />
des Vorhabens nicht bis in <strong>die</strong> für einen Leitfaden notwendige Detaillierung umgesetzt<br />
werden. Dennoch wurde in Abstimmung mit dem Forschungsbegleitkreis <strong>an</strong> dem Grundkonzept<br />
festgehalten.<br />
Sol<strong>an</strong>ge <strong>die</strong> Gebietsmeldungen nicht erfolgt sind, muss <strong>die</strong> erforderliche Konkretisierung<br />
über <strong>die</strong> allgemein in der deutschen AWZ vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der<br />
Anhänge I und II der <strong>FFH</strong>-RL sowie der Vogelarten nach Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutzrichtlinie<br />
erfolgen. Die dazu notwendigen Informationen sind soweit vorliegend im Anh<strong>an</strong>g III zusammengestellt.<br />
- 1 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
1 Einführung<br />
Seit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes finden <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Richtlinie und <strong>die</strong> Vogelschutzrichtlinie<br />
auch in der AWZ Anwendung, so dass der Bund nach § 38 BNatSchG<br />
aufgefordert ist, Schutzgebieten nach der <strong>FFH</strong>-RL und der Vogelschutzrichtlinie in der AWZ<br />
auszuweisen.<br />
Inzwischen hat das Bundesamt für Naturschutz eine erste Auswahl und Abgrenzung <strong>von</strong><br />
<strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebieten in der AWZ der Nord- und Ostsee vorgenommen (vgl.<br />
http://www.HabitatMareNatura2000.de). Nach der Ressortabstimmung meldet das BMU <strong>die</strong><br />
Gebietsvorschläge <strong>an</strong> <strong>die</strong> EU-Kommission.<br />
Wenn <strong>die</strong> Vorschläge für Vogelschutzgebiete offiziell als SPA (Special Protected Area), d.h.<br />
als besondere Schutzgebiete gemeldet werden bzw. <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Vorschlagsgebiete der EU-<br />
Kommission als SCI (Site of Community Interest, Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung) gemeldet<br />
sind, sind <strong>die</strong> Vorschriften zu <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach <strong>FFH</strong>-RL in vollem Umf<strong>an</strong>g<br />
<strong>an</strong>zuwenden.<br />
Die fachlich-methodischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ können nicht ohne<br />
weiteres vom terrestrischen Bereich übertragen werden. Da <strong>die</strong> Lebensräume der zu schützenden<br />
Arten nicht ohne Weiteres wissenschaftlich abzugrenzen sind, ist es erforderlich, bei<br />
der Prognose und Bewertung der Auswirkungen <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA sehr konkret auf Gegebenheiten<br />
in den einzelnen Gebieten einzugehen. D<strong>an</strong>eben sind <strong>die</strong> wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
über <strong>die</strong> spezifischen Empfindlichkeiten der betreffenden Arten und Lebensraumtypen<br />
mit ihren charakteristischen Arten gegenüber der Errichtung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA noch<br />
sehr unzureichend.<br />
Auf der <strong>an</strong>deren Seite ist <strong>die</strong> Zahl der zu meldenden Vogelschutz- und <strong>FFH</strong>-Gebiete sehr<br />
überschaubar, so dass es sinnvoll ist <strong>die</strong> fachlich-methodischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dserfassung,<br />
<strong>die</strong> Wirkungsprognose und <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen direkt im<br />
Hinblick auf <strong>die</strong> Gegebenheiten in den konkreten Gebieten zu formulieren.<br />
Aus <strong>die</strong>sem Grund sollen nach Abgrenzung und Meldung der Gebiete, neben den allgemeinen<br />
<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP, gebietsbezogene Untersuchungsrahmen vorgegeben<br />
werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong><br />
• <strong>die</strong> zu erfassende Artengruppen und abiotische Faktoren,<br />
• <strong>die</strong> Erfassungsmethoden (Art, Frequenz, Dauer etc. der Untersuchungen),<br />
• <strong>die</strong> Methoden der Wirkungsprognose sowie<br />
• <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen formulieren.<br />
- 2 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Angesicht der bisher noch nicht abgeschlossenen und veröffentlichten Gebietsauswahl und -<br />
meldung liegt der Schwerpunkt der vorliegenden <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP im Wesentlichen<br />
im Bereich der fachlich-methodischen Notwendigkeiten im Hinblick auf <strong>die</strong> spezifische<br />
Situation der <strong>FFH</strong>-VP im Rahmen der Genehmigung nach § 3 SeeAnlV. Die Arbeit gibt <strong>die</strong><br />
Struktur einer <strong>FFH</strong>-VP vor, d<strong>an</strong>eben werden <strong>die</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen sowie <strong>die</strong><br />
Zuständigkeiten geklärt. Die Anhänge liefern umf<strong>an</strong>greiche Informationen zu den relev<strong>an</strong>ten<br />
Lebensraumtypen und Arten.<br />
Adressaten der vorliegenden Arbeit sind sowohl <strong>die</strong> Gutachter, <strong>die</strong> im Auftrag der Vorhabensträger<br />
<strong>die</strong> erforderlichen Untersuchungen durchzuführen haben als auch <strong>die</strong> Prüfbehörden.<br />
2 Rechtliche Grundlagen der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ<br />
2.1 Beeinträchtigung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten<br />
Art. 6 Abs. 3 der <strong>FFH</strong>-Richtline bestimmt, dass Pläne oder Projekte, <strong>die</strong> ein NATURA 2000<br />
Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit <strong>an</strong>deren Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen<br />
könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für <strong>die</strong>ses Gebiet festgelegten<br />
Erhaltungszielen erfordern. Die Pflicht zur <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> gilt für Gebiete <strong>von</strong> gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung (<strong>FFH</strong>-Gebiete) sowie für ausgewiesene Europäische Vogelschutzgebiete.<br />
Gleichzeitig legt <strong>die</strong> Richtlinie als konkrete Rechtsfolge der <strong>FFH</strong>-VP fest, dass<br />
<strong>die</strong> zuständige Behörde dem Pl<strong>an</strong> bzw. Projekt nur zustimmen darf, wenn sie festgestellt hat,<br />
dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird.<br />
Neben den Regelungen der §§ 2, 3 SeeAnlVO sind für <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen<br />
in der AWZ also auch <strong>die</strong> §§ 34, 38 BNatSchG bedeutsam, soweit es sich bei dem Vorhaben<br />
zur Errichtung der Windkraft<strong>an</strong>lagen um ein Projekt im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 11<br />
BNatSchG 1 h<strong>an</strong>delt, was in aller Regel zutrifft.<br />
Solche Projekte sind nach dem der Umsetzung der <strong>FFH</strong>-Richtlinie 2 und der Vogelschutzrichtlinie<br />
3 <strong>die</strong>nenden § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre<br />
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen 4 . Ergibt sich dabei, dass das<br />
Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines in Absatz 1 gen<strong>an</strong>nten Gebiets in seinen für<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Zum Projektbegriff vgl. etwa APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999, 63, 69 f.); WIRTHS (2000, 190 ff.); ders.<br />
(2003: 150, 152 f.)<br />
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />
Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen, ABl. EG Nr. L 206, 7.<br />
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 über <strong>die</strong> Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. EG<br />
Nr. L 103, 1.<br />
Allg. zur <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> etwa APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999, 63, 69 ff.); BECKMANN/LAMBRECHT<br />
(2000: 1, 1 ff.); BERG (2002: 130 ff.); WIRTHS (2003: 150, 150 ff.); SCHINK (2002: 340, 340 ff.); ders. (1999: 417,<br />
417 ff.); zur Erheblichkeit der Beeinträchtigungen in <strong>die</strong>sem Zusammenh<strong>an</strong>g jüngst GELLERMANN/SCHREIBER<br />
(2003: 205, 205 ff.)<br />
- 3 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
<strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n, ist es<br />
unzulässig (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Abweichend da<strong>von</strong> darf ein Projekt nach Abs. 3 der<br />
Vorschrift nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es:<br />
1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher<br />
sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und<br />
2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck <strong>an</strong> <strong>an</strong>derer Stelle ohne<br />
oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.<br />
Befinden sich in dem vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Biotope oder prioritäre Arten,<br />
können nach § 34 Abs. 4 BNatSchG als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses nur solche im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen<br />
Sicherheit, einschließlich der L<strong>an</strong>desverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung,<br />
oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf <strong>die</strong> Umwelt geltend<br />
gemacht werden. Sonstige Gründe im Sinne des § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG können nur<br />
berücksichtigt werden, wenn <strong>die</strong> zuständige Behörde zuvor über das Bundesministerium für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt<br />
hat.<br />
Abschließend regelt Abs. 5 der Vorschrift, dass, soweit ein Projekt nach Absatz 3, auch in<br />
Verbindung mit Absatz 4, zugelassen oder durchgeführt werden soll, <strong>die</strong> zur Sicherung des<br />
Zusammenh<strong>an</strong>gs des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" notwendigen Maßnahmen<br />
vorzusehen sind und <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>die</strong> Kommission über das Bundesministerium<br />
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über <strong>die</strong> getroffenen Maßnahmen<br />
unterrichtet. 5<br />
Ähnlich wie in den Vorschriften zur <strong>FFH</strong>-VP in der Umsetzung der <strong>FFH</strong>-RL spielt der Begriff<br />
der Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen als rechtsfolgenauslösende Schwelle auch in der<br />
Vogelschutzrichtlinie eine zentrale Rolle. Artikel 4 (4) <strong>die</strong>ser Bestimmung fordert <strong>die</strong> Mitgliedsstaaten<br />
auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, „um <strong>die</strong> Verschmutzung oder Beeinträchtigung<br />
der Lebensräume sowie <strong>die</strong> Belästigung der Vögel, sofern sich <strong>die</strong>se auf <strong>die</strong><br />
Zielsetzung <strong>die</strong>ses Artikels erheblich auswirken, (...) zu vermeiden(...)“.<br />
Die erforderliche Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle <strong>von</strong> Beeinträchtigungen wird damit<br />
auch im Rahmen der Zulassung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA in der AWZ zur zentralen Aufgabe der<br />
<strong>FFH</strong> VP. Die EU KOMMISSION (2000, S.30) hat sich in Bezug auf <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
gem. Art. 6 <strong>FFH</strong>-RL dahingehend geäußert, dass der Begriff der „Erheblichkeit“ objektiv interpretiert<br />
werden muss. Gleichzeitig sollte <strong>die</strong> Signifik<strong>an</strong>z <strong>von</strong> Auswirkungen in Abhängigkeit<br />
<strong>von</strong> den spezifischen Merkmalen des <strong>von</strong> dem Pl<strong>an</strong> bzw. Projekt betroffenen Schutzgebietes<br />
5<br />
Ob mit <strong>die</strong>sem Regelungsregime eine dem <strong>Anforderungen</strong> des europäischen Rechts entsprechende Umsetzung<br />
der <strong>FFH</strong>- und der Vogelschutz-Richtlinie gelungen ist, ist vielfach diskutiert worden und k<strong>an</strong>n in <strong>die</strong>sem<br />
Rahmen nicht vertieft werden. Vgl. insoweit nur WIRTHS (2003: 150, 150 ff.) mit zahlreichen weiteren Nachweisen.<br />
- 4 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
und den dort herrschenden Umweltbedingungen beurteilt werden, wobei den Erhaltungszielen<br />
für das Gebiet besonderes Augenmerk gelten muss.“<br />
Aus den rechtlichen Vorgaben der <strong>FFH</strong>-Richtlinie und des BNatSchG lassen sich drei<br />
Hauptprüfschritte der <strong>FFH</strong>-VP ableiten, in denen jeweils eine zentrale Frage be<strong>an</strong>twortet<br />
werden muss (vgl. Abbildung 1).<br />
- 5 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
1. Vorprüfung (=> § 10, § 34 (1) und § 35 BNatSchG)<br />
Sind <strong>die</strong> Tatbestände erfüllt, <strong>die</strong> eine <strong>FFH</strong>-VP erforderlich machen?<br />
a) Ist der Pl<strong>an</strong> oder das Projekt Prüfpflichtig?<br />
und<br />
b) Ist das betroffenen Gebiet ein Natura 2000 Gebiet?<br />
und<br />
c) Sind Wirkbeziehungen zu erwarten, <strong>die</strong> zu erheblichen Beeinträchtigungen führen<br />
kö t ?<br />
Ja ⇒ <strong>FFH</strong>-VP erforderlich<br />
2. <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>(=> § 34 (1, 2) BNatSchG)<br />
K<strong>an</strong>n das Projekt oder der Pl<strong>an</strong> zu erheblichen Beeinträchtigungen der<br />
für <strong>die</strong> Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen<br />
Best<strong>an</strong>dteilen führen?<br />
Nein ⇒ Zulassung des<br />
Projektes oder<br />
Pl<strong>an</strong>s<br />
a) Was sind <strong>die</strong> relev<strong>an</strong>ten Wirkungen des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s?<br />
b) Welche Erhaltungsziele bestehen und was sind <strong>die</strong> dafür maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile?<br />
c) Welche negativen Veränderungen sind zu erwarten und wie erheblich sind <strong>die</strong>se?<br />
Ablehnung des Projektes<br />
oder Pl<strong>an</strong>s<br />
⇐ Ja ⇒<br />
Ausnahmeverfahren<br />
3. Prüfung der Ausnahmebestimmungen (=> § 34 (3, 4) BNatSchG)<br />
Sind <strong>die</strong> für eine Zulassung erforderlichen Ausnahmetatbestände gegeben?<br />
Nein ⇒ Ablehnung des<br />
Projektes oder<br />
Pl<strong>an</strong>s<br />
a) Fehlen verträglichere Alternativen?<br />
b) Können <strong>die</strong> Ausnahmegründe geltend gemacht werden?<br />
c) Sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kohärenz <strong>von</strong> NATURA 2000 möglich?<br />
Ja ⇒ Zulassung des Projektes<br />
oder Pl<strong>an</strong>s<br />
Abbildung 1: Verfahrensschritte der <strong>FFH</strong>-VP nach § 34 und § 35 BnatSchG<br />
- 6 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Um <strong>die</strong> drei Hauptprüfschritte der <strong>FFH</strong>-VP zu durchlaufen, sind jeweils mehrere<br />
Arbeitsschritte erforderlich, <strong>die</strong> <strong>von</strong> unterschiedlichen Akteuren zu bewältigen sind (vgl.<br />
Tabelle 1).<br />
Tabelle 1: Arbeitsschritte der <strong>FFH</strong>-VP in der AWZ und zuständige Akteure<br />
Prüfschritte<br />
1. Vorprüfung<br />
Rechtlich: Prüfpflichtiges/er Projekt oder Pl<strong>an</strong>?<br />
Prüfpflichtiges Gebiet?<br />
Fachlich: Erhebliche Beeinträchtigungen möglich bzw.<br />
nicht auszuschließen?<br />
Beteiligte Akteure<br />
BSH<br />
BSH, BfN<br />
BSH im Benehmen mit dem<br />
BfN<br />
2. <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
(Wirkungsabschätzung und –bewertung)<br />
Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs<br />
Prognose und fachliche Beurteilung der Auswirkungen<br />
(<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong>)<br />
Behördliche Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
3. Ausnahmeverfahren<br />
Nachweis fehlender Alternativen<br />
Abprüfen der Ausnahmegründe<br />
Festlegen <strong>von</strong> Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz<br />
<strong>von</strong> NATURA 2000<br />
BSH, BfN und Vorhabensträger<br />
mit Gutachter<br />
Vorhabensträger mit Gutachter<br />
BSH im Benehmen mit dem<br />
BfN<br />
BSH, Vorhabensträger<br />
BSH, Vorhabensträger und<br />
Gutachter<br />
BSH unter Beteiligung des<br />
BfN auf Vorschlag des Gutachters<br />
3 Vorprüfung, ob eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchzuführen<br />
ist<br />
In der Vorprüfung ist <strong>die</strong> Frage zu klären, ob im Zuge der Genehmigung eines Projektes oder<br />
Pl<strong>an</strong>s eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> erforderlich ist, d.h. <strong>die</strong> formalen und sachlichen<br />
Tatbestände erfüllt sind, <strong>die</strong> eine <strong>FFH</strong>-VP vorschreiben. Dazu sind drei Aspekte zu Berücksichtigen:<br />
1. Rechtliche Prüfpflichtigkeit des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s<br />
H<strong>an</strong>delt es sich bei den vorgesehenen Aktivitäten um ein Projekt- oder Pl<strong>an</strong>typ im Sinne der<br />
Definitionen des § 10, § 34 (1) und § 35 BNatSchG, der prinzipiell prüfpflichtig ist?<br />
2. Rechtliche Prüfpflichtigkeit des betroffenen Gebietes<br />
Besitzt das durch Einwirkungen betroffene Gebiete den Status eines prinzipiell prüfpflichtigen<br />
Gebietes nach § 10 (1), § 33 und § 34 BNatSchG? Dieser Schritt wird sich in der Zukunft<br />
- 7 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
vermutlich erübrigen, da bereits <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete identifiziert sind und vermutlich<br />
Ende des Jahres 2003 <strong>die</strong> Meldung nach Brüssel erfolgt.<br />
3. Sachliche Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen<br />
Besteht in der konkreten Konstellation <strong>von</strong> prinzipiell prüfpflichtigem Projekt bzw. Pl<strong>an</strong> und<br />
prinzipiell prüfpflichtigem Gebiet <strong>die</strong> Möglichkeit, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
kommt oder können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden?<br />
Ver<strong>an</strong>twortlich für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung ist <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Genehmigung des Vorhabens<br />
zuständige Behörde. Zur Entscheidungsfindung sind in der Regel Informationen der<br />
Naturschutzbehörde und des Vorhabenträgers bzw. seines Gutachters erforderlich. Die Vorprüfung<br />
sollte stets in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen. RP<br />
DARMSTADT (1999) sieht <strong>die</strong> Zuständigkeit für <strong>die</strong> abschließende Entscheidung über <strong>die</strong><br />
Durchführung einer <strong>FFH</strong>-VP bei der Naturschutzbehörde.<br />
Da <strong>Offshore</strong>-WEA eindeutig den Projektbegriff der <strong>FFH</strong>-RL erfüllen und da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen<br />
werden k<strong>an</strong>n, dass <strong>die</strong> Kulisse der einer Prüfpflicht unterliegenden NATURA 2000-<br />
Gebiete nach der fachlichen Auswahl des BfN eindeutig definiert ist, k<strong>an</strong>n sich <strong>die</strong> Vorprüfung<br />
<strong>von</strong> Anträgen für <strong>Offshore</strong>-WEA in der AWZ auf <strong>die</strong> Untersuchung der sachlichen Möglichkeit<br />
erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der Lage des Projektes zu den NATURA<br />
2000-Gebieten beschränken. Da mögliche erhebliche Beeinträchtigungen <strong>von</strong> NATURA<br />
2000-Gebieten auch durch Fernwirkungen hervorgerufen werden können, beschränkt sich<br />
eine <strong>FFH</strong>-VP Pflicht nicht allein auf solche Vorhaben, <strong>die</strong> in oder in unmittelbarer Näher <strong>von</strong><br />
NATURA 2000-Gebieten <strong>an</strong>gesiedelt werden sollen.<br />
3.1.1 Konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen<br />
Die konkrete Pflicht zur Durchführung einer <strong>FFH</strong>-VP ist d<strong>an</strong>n gegeben, wenn <strong>die</strong> Arten oder<br />
Lebensräume durch <strong>die</strong> <strong>von</strong> dem Pl<strong>an</strong> oder Projekt ausgehenden Wirkfaktoren betroffen sind<br />
– also Ursache-Wirkungs-Beziehungen denkbar sind (WEIHRICH 2001). Grundsätzlich gilt im<br />
Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz. Das heißt, wenn erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist eine <strong>FFH</strong>-VP durchzuführen.<br />
Die konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen k<strong>an</strong>n nur bezogen auf den Einzelfall<br />
abgeschätzt werden. Im Einzelnen sind dabei folgende Aspekte <strong>von</strong> Bedeutung:<br />
• Die Art des Vorhabens und <strong>die</strong> <strong>von</strong> ihm ausgehenden Wirkfaktoren (Reichweite und Intensität);<br />
• Die Lage der NATURA-2000-Gebiete zum gepl<strong>an</strong>ten Vorhaben (Entfernung und Ausrichtung);<br />
• Andere Pläne und Projekte, <strong>die</strong> ggf. im Zusammenwirken mit dem Vorhaben zu kumulativen<br />
Beeinträchtigungen führen könnten;<br />
- 8 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
• Die Erhaltungsziele bzw. der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete und <strong>die</strong> spezifische<br />
Empfindlichkeit der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile gegenüber den<br />
Wirkfaktoren.<br />
Abgeleitet aus <strong>die</strong>sen Kriterien sind <strong>die</strong> potentiell möglichen Beeinträchtigungen des Gebiets<br />
darzustellen. Dabei ist v.a. zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen mit Sicherheit auszuschließen<br />
sind (vgl. Abbildung 2).<br />
Vorhaben<br />
Reichweite und<br />
Intensität der Wirkfaktoren<br />
NATURA 2000-Gebiete<br />
Lage zum Vorhaben und<br />
spezifische Empfindlichkeit<br />
gegenüber den Wirkfaktoren<br />
Andere<br />
Pläne und<br />
Projekte<br />
Reichweite<br />
und<br />
Intensität<br />
der Wirkfaktoren<br />
Beeinträchtigungen <strong>von</strong><br />
NATURA 2000 nicht<br />
ausgeschlossen<br />
?<br />
Entscheidung über <strong>die</strong> Durchführung<br />
einer <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
Abbildung 2: Einflussfaktoren der Prüfung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der<br />
Vorprüfung<br />
Beeinträchtigungen können insbesondere d<strong>an</strong>n ausgeschlossen werden, wenn keine Ursache-Wirkungsbeziehungen<br />
zwischen den Projektwirkungen einerseits und den für <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete <strong>an</strong>dererseits erkennbar sind (vgl. Karte<br />
mit Zonen in denen Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete ausgeschlossen werden<br />
können).<br />
Der Aufw<strong>an</strong>d der Vorprüfung k<strong>an</strong>n <strong>von</strong> Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Häufig ist <strong>die</strong><br />
Notwendigkeit einer <strong>FFH</strong>-VP so eindeutig, dass auf eine eigene Prüfung de facto verzichtet<br />
werden k<strong>an</strong>n. Genauso wird eine Vorprüfung auch d<strong>an</strong>n sehr kurz ausfallen k<strong>an</strong>n, wenn<br />
selbst in größerer Entfernung kein NATURA 2000-Gebiet vorkommt und mögliche direkte<br />
oder indirekte Zerschneidungs- oder Fernwirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden<br />
können. Voraussetzung ist jedoch eine vorausgeg<strong>an</strong>gene Betrachtung der möglichen Fern-<br />
- 9 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
wirkungen durch Scheuch- und Vertreibungseffekt der Anlagen oder zusätzlichen Schiffsverkehr<br />
(Vögel, Säuger) sowie der Barrierewirkung (Rast- und Zugvögel, z.T. Säuger).<br />
Die EU-Kommission verweist in ihrer Ausarbeitung zum Art. 6 Abs. 3 und 4 der<br />
<strong>FFH</strong> Richtlinie bei der Entscheidungsfindung, ob eine <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchgeführt<br />
werden muss, auf das <strong>an</strong>zuwendende Vorsorgeprinzip (EU-KOMMISSION 2000). Allein<br />
<strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit, dass erhebliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind, reicht aus,<br />
um <strong>die</strong> Prüfpflicht einer <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> auszulösen.<br />
Für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung muss <strong>die</strong> zuständige Behörde (BSH in Benehmen mit<br />
BfN) Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen zugrunde legen (vgl. Kasten 1).<br />
Informationsbedarf für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung<br />
1. Projektbeschreibung<br />
• Genaue Lage, Umf<strong>an</strong>g, Größe, Flächenverbrauch, technische Daten,<br />
• Abst<strong>an</strong>d zum bzw. Lage im Natura 2000-Gebiet oder zu wichtigen Gebietsmerkmalen (möglichst Flächenverschneidungen<br />
mit GIS),<br />
• vorgesehener Zeitpl<strong>an</strong> (für Bauphasen und <strong>die</strong> gepl<strong>an</strong>ten Untersuchungen im Rahmen der UVU und <strong>FFH</strong>-<br />
VU),<br />
• chemische und physikalische Auswirkungen und Veränderungen, <strong>die</strong> aus dem Bau, der Anlage, Betrieb,<br />
aus Störfällen oder dem Rückbau resultieren,<br />
• Ressourcenverbrauch, erzeugter zusätzlicher Verkehr, Rückbaukonzept<br />
• Sicherheitsvorkehrungen, Gutachten zu Schiffskollisionen<br />
• Beschreibung und Bewertung der kumulativen Auswirkungen (Bestimmung der Wirkungsarten und -pfade)<br />
2. Merkmale des Schutzgebietes<br />
• Auswertung der St<strong>an</strong>darddatenbögen und Karten (Anh<strong>an</strong>g III-Kriterien und weitere Bewertungen des Gebietes)<br />
• Auswertung <strong>von</strong> vorh<strong>an</strong>denen Forschungsergebnissen, Daten und Kartenmaterial (Sedimentaufnahmen,<br />
Fauna-Flora-Erfassungen und Auswertungen, IBA-Daten, hydrologische Daten etc.)<br />
• Literatur und Daten zu den betroffenen Arten oder Lebensraumtypen<br />
• Bewertung der Kohärenz (NATURA 2000-Netz)<br />
• Aktuelle Gefahren oder Störungen des Gebietes<br />
3. Prüfung der Möglichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />
Beispiele für Erheblichkeitsindikatoren (EU-KOMMISSION 2000):<br />
• Prozentualer Flächenverlust <strong>von</strong> Lebensräumen<br />
• Fragmentierung (Dauer, Ausmaß, Vergleich vorher-nachher)<br />
• Störung (Dauer, Abst<strong>an</strong>d zum Gebiet)<br />
• Best<strong>an</strong>dsverlust (Dichte vorher-nachher)<br />
• Veränderung der Habitat<strong>an</strong>sprüche (Dauer, Wiederherstellbarkeit)<br />
Für <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgebiet als G<strong>an</strong>zes:<br />
• Eingriffe in <strong>die</strong> Schlüsselbeziehungen, <strong>die</strong> charakteristisch für <strong>die</strong> Struktur des Gebietes sind<br />
• Eingriff in <strong>die</strong> Schlüsselbeziehungen, <strong>die</strong> charakteristisch für <strong>die</strong> Funktion des Gebietes sind<br />
Kasten 1: Informationsbefarf für <strong>die</strong> Durchführung der Vorprüfung<br />
Für <strong>die</strong> Beurteilung der Frage, ob Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, reichen<br />
häufig <strong>die</strong> Informationen aus, <strong>die</strong> bereits für <strong>die</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung zu erar-<br />
- 10 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
beiten sind. In den Fällen wo <strong>die</strong> Situation weniger eindeutig ist, sollte im Sinne der Vorsorge<br />
besser eine <strong>FFH</strong>-VP durchgeführt werden, statt den Untersuchungsaufw<strong>an</strong>d und den Detaillierungsgrad<br />
im Rahmen der Vorprüfung zu erhöhen und <strong>die</strong> Unterschiede zur eigentlichen<br />
<strong>FFH</strong>-VP zu verwischen (vgl. Tabelle 2).<br />
Tabelle 2: Unterschiede zwischen <strong>FFH</strong>-Vorprüfung und <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> (BERNOTAT 2003)<br />
<strong>FFH</strong>-Vorprüfung<br />
Ermittelt, ob prinzipiell (erhebliche) Beeinträchtigungen<br />
eines Gebiets auftreten könnten<br />
Erfolgt i.d.R. überschlägig <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d vorh<strong>an</strong>dener Unterlagen,<br />
allgemeingültiger Informationen bzw. akzeptierter<br />
Erfahrungswerte<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen müssen mit Sicherheit<br />
auszuschließen sein, sonst <strong>FFH</strong>-VP<br />
Vermeidungsmaßnahmen werden i.d.R. noch nicht<br />
berücksichtigt (da Wirksamkeit schwer feststellbar)<br />
<strong>FFH</strong>-VP<br />
Ermittelt, ob erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher<br />
Best<strong>an</strong>dteile eines Gebietsauftreten können<br />
Erfolgt i.d.R. <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d detaillierter Untersuchungen, <strong>die</strong><br />
auch Kartierungen u. differenzierte Aussagen zu Spezialfällen<br />
einschließen<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen müssen mit großer<br />
Wahrscheinlichkeit auszuschließen sein, sonst ist das<br />
Projekt unzulässig<br />
Vermeidungsmaßnahmen werden differenziert ermittelt<br />
und gehen voll in <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP ein<br />
Die Ergebnisse der Vorprüfung sind in jedem Fall ausführlich zu protokollieren und zu dokumentieren.<br />
Insbesondere d<strong>an</strong>n, wenn m<strong>an</strong> zu dem Ergebnis gel<strong>an</strong>gen sollte, dass erhebliche<br />
Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebietes ausgeschlossen werden können und<br />
damit eine <strong>FFH</strong>-VP als nicht erforderlich <strong>an</strong>gesehen wird, sind <strong>die</strong> Gründe sorgfältig und<br />
nachvollziehbar darzulegen. Die EU-Kommission hat hierfür entsprechende Formblätter entwickelt<br />
(vgl. EU-KOMMISSION 2000).<br />
<strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen sind grundsätzlich geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen<br />
<strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten oder einzelnen Arten hervorzurufen, so dass eine<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> durchzuführen ist, wenn NATURA 2000-Gebiete im Wirkungsbereich<br />
einer gepl<strong>an</strong>ten Anlage liegen und Wirkungsbeziehungen zu den für <strong>die</strong><br />
Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen bestehen.<br />
Nach Festlegung der Abgrenzungen und der Erhaltungsziele der zu meldenden NATURA<br />
2000-Gebiete in der AWZ k<strong>an</strong>n ausgehend <strong>von</strong> den spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen<br />
Gebiete für jedes Gebiet spezifisch festgelegt werden, bis zu welcher Entfernung <strong>von</strong><br />
den Grenzen der Gebiete eine <strong>FFH</strong>-VP durchzuführen ist.<br />
- 11 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
4 Durchführung der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
4.1 Einführung<br />
In der eigentlichen <strong>FFH</strong>-VP ist zu klären, ob ein Projekt oder Pl<strong>an</strong> zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
eines in NATURA 2000-Gebietes „in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den<br />
Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n“ (§ 34 (2) BNatSchG).<br />
Die Durchführung des Verfahrens der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> ist Sache der zuständigen Behörde<br />
(EU-Kommission 2001), das heißt hier des BSH. Grundlage der Prüfung sind <strong>die</strong> Informationen<br />
verschiedener Beteiligter. Dazu gehören neben dem Antragsteller und dessen<br />
Gutachter insbesondere <strong>die</strong> Naturschutzbehörde der zuständigen Verwaltungsebene sowie<br />
<strong>die</strong> Naturschutzverbände. Genau wie bei der UVP muss der Antragsteller der zuständigen<br />
Behörde <strong>die</strong> für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> erforderlichen Informationen (in der Regel in<br />
Form einer <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong> als Ergebnis der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung)<br />
vorlegen (vgl. Tabelle 3). Auf der Grundlage <strong>die</strong>ser Informationen beteiligt <strong>die</strong> verfahrensführende<br />
Behörde d<strong>an</strong>n <strong>die</strong> weiteren Akteure.<br />
Tabelle 3: Erforderliche Informationen für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
Informationen zum Vorhaben:<br />
Informationen zu NATURA 2000:<br />
• Beschreibung des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s<br />
• Wirkfaktoren des Pl<strong>an</strong>s oder Projektes<br />
• Kumulativ wirkende Wirkfaktoren <strong>an</strong>derer Pläne<br />
oder Projekte<br />
• NATURA 2000-Gebiete im Einflussbereich des<br />
Vorhabens<br />
• Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck<br />
• Für <strong>die</strong> Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck maßgebliche<br />
Best<strong>an</strong>dteile<br />
• Auswirkungen des Pl<strong>an</strong>es oder Projektes auf <strong>die</strong><br />
Natura 2000 Gebiete<br />
In welcher Detaillierung <strong>die</strong> erforderlichen Informationen zu den vorgen<strong>an</strong>nten Bereichen zu<br />
erheben sind, ist sinnvoller Weise möglichst frühzeitig im Pl<strong>an</strong>ungsprozess festzulegen. Die<br />
zuständige Behörde sollte dazu den Untersuchungsrahmen mit den verschiedenen beteiligten<br />
Akteuren vorab in der Antragskonferenz oder zu einem gesonderten Termin besprechen.<br />
4.2 Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs<br />
Anders als bei der UVP ist <strong>die</strong> Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs in<br />
der <strong>FFH</strong>-VP kein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritt. Dennoch ist es im Sinne<br />
einer zügigen Verfahrensabwicklung dringend zu empfehlen, sich frühzeitig mit den beteiligten<br />
Akteuren darüber zu verständigen, welche Informationen wie detailliert erforderlich sind<br />
(vgl. Kasten 2). Gleichzeitig k<strong>an</strong>n im Rahmen <strong>die</strong>ses Termins geklärt werden, welche Infor-<br />
- 12 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
mationen zu den einzelnen Bereichen bereits vorliegen und vor allem, wie und <strong>von</strong> wem <strong>die</strong><br />
fehlenden Informationen zu erarbeiten sind.<br />
Neben der verfahrensführenden Behörde und dem Vorhabensträger mit seinem für <strong>die</strong> Erarbeitung<br />
der <strong>FFH</strong>-VU ver<strong>an</strong>twortlichen Fachgutachter, sollten auf jeden Fall <strong>die</strong> zuständige<br />
Naturschutzbehörde und möglichst auch bereits <strong>die</strong> Naturschutzverbände <strong>an</strong> dem Termin<br />
teilnehmen. Bei UVP-pflichtigen Projekten oder Plänen ist es zweckmäßig, <strong>die</strong> Besprechung<br />
des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP in <strong>die</strong> nach UVPG vorgeschriebene Besprechung<br />
des vorläufigen Untersuchungsrahmens zu integrieren. Auf <strong>die</strong>se Weise wird eine<br />
enge Verknüpfung der erforderlichen Untersuchungen gefördert und Doppelarbeit vermieden.<br />
Als Vorlage zur Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs ist es sinnvoll, das Vorhaben bereits<br />
so weit zu konkretisieren ( Aufgabe des Vorhabensträgers) und <strong>die</strong> vorliegenden Informationen<br />
zu den betroffenen NATURA 2000-Gebiete so aufzubereiten ( Aufgabe der<br />
Naturschutzbehörde und des Gutachters), dass <strong>die</strong> möglichen Konfliktbereiche bereits identifiziert<br />
werden können. So können <strong>die</strong> notwendigen Untersuchungen g<strong>an</strong>z gezielt auf <strong>die</strong> Aufklärung<br />
der entscheidungsrelev<strong>an</strong>ten Sachverhalte ausgerichtet werden.<br />
- 13 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Fragen für <strong>die</strong> Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs beim Scoping-Termin bzw.<br />
der Antragskonferenz<br />
Zum Vorhaben:<br />
• Gibt es mehrere technische Vari<strong>an</strong>ten, Aufstellungskonzepte, Baumethoden für das Vorhaben mit jeweils<br />
unterschiedlichen Auswirkungen auf <strong>die</strong> marine Natur und Umwelt?<br />
• Welche Projektteile und Projektvari<strong>an</strong>ten sind in <strong>die</strong> Untersuchungen einzubeziehen? (Diese Frage ist auch<br />
im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der UVP zu be<strong>an</strong>tworten.)<br />
• Welche Wirkfaktoren des Projektes sind zu berücksichtigen (auch UVP-relev<strong>an</strong>t)?<br />
• Sind Projekte bek<strong>an</strong>nt <strong>von</strong> denen kumulative Wirkungen auf <strong>die</strong> betreffenden Gebiete ausgehen (vgl. SIE-<br />
DENTOP 2001)?<br />
Zu NATURA 2000:<br />
• Welche NATURA 2000-Gebiete in bis zu welcher Entfernung sind voraussichtlich betroffen und zu untersuchen<br />
(vgl. WEIHRICH 1999)?<br />
Abfrage vorliegender Informationen:<br />
• Welche Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke sind für <strong>die</strong> Gebiete bereits ben<strong>an</strong>nt?<br />
• Was sind <strong>die</strong> bek<strong>an</strong>nten für <strong>die</strong> Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile der zu untersuchenden<br />
Gebiete?<br />
• Wie sind <strong>die</strong> günstigen Erhaltungszustände definiert?<br />
Festlegung erforderlicher Untersuchungen:<br />
• Welche Artengruppen sind zu erfassen?<br />
• Welche Erfassungsmethoden sind zu verwenden (Art, Frequenz, Dauer etc. der Untersuchungen)?<br />
Zur Wirkungsprognose und -bewertung:<br />
• Wie ist <strong>die</strong> Wirkungsprognose durchzuführen?<br />
• Wie soll <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen vorbereitet werden?<br />
Dokumentation der Ergebnisse:<br />
• Welche Textlichen Darstellungen in welcher Form (Tabellen, Diagramme, Fließtext)ß<br />
• Welche Karten in welchem Maßstab?<br />
Wenn abzusehen ist, dass erhebliche Beeinträchtigungen <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten auftreten<br />
und der Vorhabensträger beabsichtigt eine ausnahmsweise Genehmigung zu be<strong>an</strong>tragen, ist es<br />
sinnvoll bereits in <strong>die</strong>sem Gespräch auch <strong>die</strong> Vorhabensalternativen festzulegen, deren Prüfung im<br />
Ausnahmeverfahren nachzuweisen ist.<br />
Kasten 2: Fragen für <strong>die</strong> Besprechung des Untersuchungsumf<strong>an</strong>gs beim Scoping-Termin bzw. der Antragskonferenz<br />
Die Untersuchungen können sich bei sehr großen Schutzgebieten auf Teilräume (Wirkräume)<br />
beschränken. Der Untersuchungsumf<strong>an</strong>g der <strong>FFH</strong>-VU wird <strong>von</strong> der Behörde auf der<br />
Grundlage der Informationen aus der Besprechung und in Abstimmung mit der zuständigen<br />
Naturschutzbehörde abschließend festgelegt und dem Vorhabensträger mitgeteilt.<br />
Nach bek<strong>an</strong>nt werden der Erhaltungsziele und der für sie maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der in<br />
der AWZ gemeldeten NATURA 2000-Gebiete sollte ausgehend <strong>von</strong> den spezifischen Empfindlichkeiten<br />
der einzelnen Gebiete für jedes Gebiet einzeln festgelegt werden, welche Aspekte<br />
im Falle einer <strong>FFH</strong>-VP <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA besonders zu untersuchen wären<br />
- 14 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
4.3 Erstellung der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong><br />
4.3.1 Einführung<br />
Die <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstu<strong>die</strong> (<strong>FFH</strong>-VS) bildet als Ergebnis der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
(<strong>FFH</strong>-VU) den fachlichen Kern des Verfahrens der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>.<br />
Die <strong>FFH</strong>-VS liefert damit <strong>die</strong> wesentlichen Fachinformationen für <strong>die</strong> im Rahmen der<br />
<strong>FFH</strong>-VP zu treffenden Entscheidungen. Ver<strong>an</strong>twortlich für <strong>die</strong> Erarbeitung der <strong>FFH</strong>-VS ist der<br />
Vorhabensträger, der dazu in der Regel einen Gutachter beauftragen wird. Je nach erforderlichen<br />
Einzeluntersuchungen zu spezifischen Arten oder Artengruppen werden weitere<br />
Fachgutachter hinzugezogen.<br />
Genau wie in der UVS und im Eingriffsgutachten ist auch in der <strong>FFH</strong>-VU den Auswirkungen<br />
des Pl<strong>an</strong>s oder Projektes entsprechend dem Grundmodell <strong>von</strong> „Ursache-Wirkung-<br />
Betroffener-Beeinträchtigung“ nachzugehen (vgl. Abbildung 3).<br />
vorhabensbedingte<br />
Wirkfaktoren<br />
mit spezifischen<br />
Wirkgrößen<br />
treffen<br />
auf<br />
art-/lebensraumspezifische<br />
Empfindlichkeiten<br />
gegenüber<br />
<strong>die</strong>sen Wirkfaktoren<br />
führen<br />
zu<br />
Auswirkungen<br />
bestimmter Intensität<br />
Abbildung 3: Grundprinzip der im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU zu untersuchenden Wirkbeziehungen<br />
(BERNOTAT 2003)<br />
Die im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU zu untersuchenden Beeinträchtigungen ergeben sich als negative<br />
Veränderungen grundsätzlich aus den vom Projekt oder Pl<strong>an</strong> ausgehenden Wirkfaktoren<br />
und ihren direkten sowie indirekten Auswirkungen auf <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den<br />
Schutzzweck eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile. Um <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Entscheidung<br />
über <strong>die</strong> Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Vorhabens relev<strong>an</strong>te Grundmuster<br />
der Wirkungsbeziehungen zwischen Vorhaben und betroffenen NATURA 2000-Gebiet<br />
aufzuklären, muss <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VU<br />
1. Das Vorhaben und seine Wirkfaktoren erfassen;<br />
2. Die für <strong>die</strong> Erhaltungsziele der betroffenen Gebiete maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />
identifizieren und ihre spezifischen Empfindlichkeiten <strong>an</strong>alysieren;<br />
3. Die Auswirkungen im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen prognostizieren und<br />
bewerten.<br />
Folgende Mustergliederung sollte als Orientierung für <strong>die</strong> Inhalte und den Aufbau der <strong>FFH</strong>-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung her<strong>an</strong>gezogen werden (vgl. Kasten 3).<br />
- 15 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Mustergliederung <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
0 Erläuterung der Methodik<br />
1 Das Vorhaben<br />
1.1 Beschreibung des Vorhabens:<br />
- Pl<strong>an</strong>ungsst<strong>an</strong>d<br />
- Art und Aufstellung der einzelnen Anlagen und Umf<strong>an</strong>g des gesamten Vorhabens<br />
- Art und Ausführung der Anlagenteile und Neben<strong>an</strong>lagen<br />
- Lage des Vorhabens<br />
- ggf. <strong>die</strong> zu untersuchenden Vari<strong>an</strong>ten<br />
1.2 Begründung des Vorhabens (im Hinblick auf ggf. erforderliche Prüfung, ob zwingende Gründe des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen<br />
1.3 Darlegung der Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
- Art<br />
- Intensität<br />
- Reichweite der Auswirkungen (v.a. im Verhältnis zu den Schutzgebieten)<br />
1.4 Darlegung der ggf. gepl<strong>an</strong>ten Alternativen und deren Wirkfaktoren<br />
1.5 Andere Pläne oder Projekte, <strong>die</strong> kumulativ wirken<br />
2 Das europäische Schutzgebiet bzw. das Schutzgebietssystem<br />
2.1 Allgemeine Beschreibung des bzw. der betroffenen gemeldeten <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebiete<br />
- Lage, Abgrenzung<br />
- Lebensraumtypen, Strukturen, vorkommende Arten, welche da<strong>von</strong> liegen im Einwirkungsbereich<br />
des Vorhabens<br />
2.2 Darlegung der Erhaltungsziele der Gebiete<br />
- Auswertung der Angaben in den St<strong>an</strong>darddatenbögen; ersatzweise Her<strong>an</strong>ziehung des<br />
Schutzzweckes, so weit er sich auf <strong>die</strong> Schutzgüter gem. <strong>FFH</strong>- bzw. V-RL erstreckt<br />
2.4 Darstellung bzw. Ermittlung der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />
- Darstellung und Beschreibung der natürlichen Lebensräume <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
mit ihren Lebensgemeinschaften, relev<strong>an</strong>ten St<strong>an</strong>dortfaktoren und funktionalen<br />
Beziehungen<br />
- Darstellung und Beschreibung der vorkommenden Arten <strong>von</strong> gemeinschaftlichem Interesse<br />
(<strong>FFH</strong>-RL und VRL) und ihrer Lebensräume im Hinblick auf relev<strong>an</strong>te St<strong>an</strong>dortfaktoren und<br />
funktionale Beziehungen; Unterscheidung nach prioritären und nicht prioritären Arten<br />
- Beschreibung der abiotischen Faktoren, <strong>die</strong> als maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile in den Erhal-<br />
tungszielen für das Schutzgebiet entsprechende <strong>Anforderungen</strong> formuliert sind<br />
- vorh<strong>an</strong>dene Nutzungen und Beeinträchtigungen<br />
2.5 Darstellung der Bedeutung der Gebiete bzw. Vorkommen (Signifik<strong>an</strong>z => St<strong>an</strong>darddatenbögen)<br />
- Bedeutung der Vorkommen der relev<strong>an</strong>ten Arten und Lebensräume im Schutzgebiet im regionalen<br />
und überregionalen Kontext<br />
- wenn bereits möglich, Stellung im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000<br />
2.6 Darstellung und Bewertung der vorhabensbezogenen Empfindlichkeit des Gebietes (St<strong>an</strong>darddatenbögen)<br />
- 16 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
3 Beeinträchtigungen des Schutzgebietes durch das Vorhaben<br />
3.1 Feststellung der Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen<br />
Best<strong>an</strong>dteilen unter Berücksichtigung der kumulativen Wirkungen mit <strong>an</strong>deren Plänen oder Projekte<br />
3.2 Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen<br />
3.3 Pl<strong>an</strong>optimierung: Einbeziehung <strong>von</strong> Vermeidungsmaßnahmen in <strong>die</strong> Antragsvari<strong>an</strong>te<br />
3.4 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes<br />
4 ggf. Gesamtvergleich der Alternativen und Begründung der Trassenauswahl im Hinblick<br />
auf das europäische Schutzgebietssystem, wenn erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt<br />
wurden<br />
5 Votum des Gutachters zur Verträglichkeit<br />
Kartographische Darstellung:<br />
Lage des Vorhabens zum Schutzgebiet<br />
Darstellung der LRT oder gesichteten Schweinswale, Seetaucher etc.<br />
Lage weiterer evt. kumulativ wirkender Projekte<br />
(nach: Eisenbahn-Bundesamt 2002, FROELICH & SPORBECK 2002, verändert)<br />
Kasten 3: Mustergliederung <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
Da sich <strong>die</strong> Methodik <strong>von</strong> UVU und <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung zum großen Teil überlagert,<br />
sollten <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dsaufnahmen in den im Scoping-Termin festgelegten Untersuchungs-<br />
und Referenzgebieten aus Effizienzgründen auch zusammen durchgeführt werden.<br />
Dabei sollten <strong>die</strong> Voruntersuchungen, wenn abzusehen ist, dass auch eine Prüfung gem.<br />
<strong>FFH</strong>-Richtlinie durchzuführen ist, besonders <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Arten und Lebensraumtypen bzw. <strong>die</strong><br />
Vogelarten gem. der Vogelschutz-Richtlinie ermitteln 6 . Auch <strong>die</strong> Ergebnisse der Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z<br />
der UVU sind für <strong>die</strong> Beeinträchtigungsprognose innerhalb der <strong>FFH</strong>-VU <strong>von</strong><br />
Bedeutung. So können sich durch Veränderung der UVU-Schutzgüter Boden oder Wasser<br />
<strong>die</strong> Habitate oder Strukturen für <strong>FFH</strong>-Arten oder Lebensraumtypen erheblich verändern.<br />
4.3.2 Beschreibung des Vorhabens und Erfassung der Intensität und Reichweite seiner<br />
Wirkfaktoren<br />
Beschreibung des Vorhabens<br />
Entsprechend dem festgelegten Untersuchungsrahmen muss der Gutachter <strong>die</strong> einzelnen<br />
Vorhabensbest<strong>an</strong>dteile bzw. Einzelaktivitäten des Projektes beschreiben und <strong>die</strong> daraus<br />
resultierenden Wirkfaktoren detailliert darstellen. Die Vorhabensbeschreibung sollte einen<br />
solchen Detaillierungsgrad aufweisen, dass damit verbundene Wirkfaktoren bzw. Wirkungen<br />
abgeleitet und möglicherweise auch schon qu<strong>an</strong>tifiziert werden können. Um Doppelarbeit<br />
mit der Erstellung der <strong>FFH</strong>-VU zu vermeiden, k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Vorhabensbeschreibung gemein-<br />
6<br />
So sollten z.B. in einem <strong>FFH</strong>-Gebiet in dem <strong>die</strong> Lebensraumtypen Riffe und/oder S<strong>an</strong>dbänke vorkommen, im<br />
Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU kartografisch <strong>die</strong> Flächen dargestellt werden, <strong>die</strong> innerhalb des Wirkraumes des gepl<strong>an</strong>ten<br />
WKA-Vorhabens liegen. Nur auf <strong>die</strong>se Weise ist eine tr<strong>an</strong>sparente und nachvollziehbare Bewertung der<br />
Erheblichkeit der Beeinträchtigung möglich.<br />
- 17 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
sam mit der UVU abgearbeitet werden. Sie sollte jedoch auch in der <strong>FFH</strong>-VU dokumentiert<br />
sein, damit eine eigenständige Prüf- und Lesbarkeit möglich ist.<br />
Begründung des Vorhabens<br />
Die Projektbegründung ist im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VP besonders d<strong>an</strong>n <strong>von</strong> großer Bedeutung,<br />
wenn aufgrund einer festgestellten Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen<br />
der betroffenen NATURA 2000-Gebiete ein Projektgenehmigung im Wege des Ausnahmeverfahrens<br />
<strong>an</strong>gestrebt wird. In <strong>die</strong>sem Fall sollte <strong>die</strong> Begründung hier bereits so dargestellt<br />
werden, dass sie d<strong>an</strong>n mit den rechtlich vorgegebenen Ausnahmetatbeständen abgeglichen<br />
werden k<strong>an</strong>n. Da jedoch bei einer Genehmigung <strong>von</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen nach<br />
SeeAnlV kein Ausnahmeverfahren nach § 34 (3) BNatSchG möglich ist, k<strong>an</strong>n im Rahmen<br />
der <strong>FFH</strong>-VU auf eine detaillierte Projektbegründung verzichtet werden.<br />
Darlegung der Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Neben der Art der einzelnen Wirkfaktoren sind insbesondere ihre räumlichen Reichweiten,<br />
ihre Intensitäten sowie <strong>die</strong> Zeitdauer des Auftretens zu erfassen (vgl. Wirkfaktorenkatalog im<br />
UVP-Leitfaden). Dabei sollte besonderes Augenmerk auf <strong>die</strong>jenigen Wirkfaktoren gelegt<br />
werden, <strong>die</strong> aufgrund der spezifischen Empfindlichkeiten der betroffenen NATURA 2000-<br />
Gebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.<br />
Darlegung der Alternativen und deren Wirkfaktoren<br />
Wenn erhebliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich sind und eine Genehmigung des Vorhabens<br />
im Zuge des Ausnahmeverfahrens <strong>an</strong>gestrebt wird, sollten zur Verfahrensbeschleunigung<br />
bei der Erfassung des Vorhabens und der Wirkfaktoren bereits frühzeitig <strong>die</strong><br />
zumutbare Alternativen mit berücksichtigt werden. Es ist zu bedenken, dass für eine ausnahmsweise<br />
Genehmigung der Nachweis erbracht werden muss, dass kein St<strong>an</strong>dort für <strong>die</strong><br />
Windenergie<strong>an</strong>lage in Frage kommt, der zu geringeren Beeinträchtigungen <strong>von</strong> NATU-<br />
RA 2000 – Gebieten führen würde. Da jedoch bei einer Genehmigung <strong>von</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />
nach SeeAnlV kein Ausnahmeverfahren möglich ist, k<strong>an</strong>n im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU auf<br />
den Nachweis der <strong>FFH</strong>-verträglichsten Alternative verzichtet werden.<br />
Andere Pläne oder Projekte, <strong>die</strong> kumulativ wirken<br />
Aus der Verpflichtung des Art. 6 Abs. 3 <strong>FFH</strong>-RL <strong>die</strong> Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />
<strong>von</strong> NATURA 2000 - Gebieten durch Vorhaben auch im Zusammenwirken mit <strong>an</strong>deren<br />
Plänen und Projekten zu bewerten, ergibt sich für <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dserfassung und für <strong>die</strong> Bewertung<br />
der Beeinträchtigungen im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU <strong>die</strong> Verpflichtung, neben dem zur<br />
Prüfung <strong>an</strong>stehenden Windpark auch alle Projekte oder Pläne zu ermitteln, <strong>die</strong> mit dem Vorhaben<br />
kumulativ zusammenwirken könnten. Dieses können sein:<br />
• Projekte und Pläne, <strong>die</strong> bereits abgeschlossen sind<br />
• bereits genehmigte, aber noch nicht realisierte Pläne und Projekte<br />
- 18 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
• in Pl<strong>an</strong>ung befindliche Pläne oder Projekte mit bereits erkennbarer pl<strong>an</strong>erischer Verfestigung<br />
(vgl. BAUMANN ET AL. 1999, EU-KOMMISSION 2000, SIEDENTOP 2001).<br />
Nach GELLERMANN (1996) ist ein Pl<strong>an</strong> oder Vorhaben d<strong>an</strong>n konkret genug, um berücksichtigt<br />
zu werden, wenn das Stadium der Einleitung des öffentlichen Zulassungsverfahrens erreicht<br />
wird.<br />
Neben <strong>an</strong>deren bestehenden oder gepl<strong>an</strong>ten Windparks, sind insbesondere auch Kies- und<br />
S<strong>an</strong>dentnahmen, Gas- oder Ölförderungen, Kabelverbindungen <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d, ggf. weitere Pipelines,<br />
Kabel und Aquakulturen zu berücksichtigen.<br />
Die Betrachtungsperspektive ist in der <strong>FFH</strong>-VP damit umgekehrt zur UVP oder der Eingriffsregelung.<br />
Das Wirkungsgefüge wird hier nicht ausgehend <strong>von</strong> Pl<strong>an</strong> oder Vorhaben betrachtet.<br />
In der <strong>FFH</strong>-VP müssen vielmehr ausgehend vom NATURA 2000-Gebiet <strong>die</strong> aus unterschiedlichen<br />
Quellen (<strong>an</strong>dere Projekte oder Pläne) einwirkenden Wirkfaktoren erfasst und im<br />
Hinblick auf ihre gleichzeitige Einwirkung auf das Gebiet <strong>an</strong>alysiert werden. Hierzu ist zunächst<br />
festzulegen, welche <strong>an</strong>deren Pläne und Projekte in <strong>die</strong> Analyse einzubeziehenden<br />
sind. Sofern <strong>die</strong>se Entscheidung nicht schon bei der Besprechung des Untersuchungsrahmens<br />
getroffen wurde, sind Informationen hierzu bei den Pl<strong>an</strong>ungsbehörden der Küstenländer<br />
und des Bundes (insbesondere dem BSH) abzufragen. Die Festlegung der in <strong>die</strong> Untersuchung<br />
der kumulativen Wirkungen einzubeziehenden Projekte und Pläne sollte in enger<br />
Abstimmung mit dem BSH und dem BfN erfolgen. Genau wie zu dem be<strong>an</strong>tragten Projekt<br />
sind auch zu den kumulativ wirkenden Projekten oder Plänen <strong>die</strong> aus Sicht der spezifischen<br />
Empfindlichkeiten der NATURA 2000-Gebiete relev<strong>an</strong>ten Wirkfaktoren zu erfassen.<br />
4.3.3 Analyse der betroffenen NATURA 2000-Gebiete und ihrer spezifischen Empfindlichkeiten<br />
Allgemeine Beschreibung des oder der betroffenen NATURA 2000-Gebiete<br />
Neben der naturräumlichen Lage und der Abgrenzung der möglicherweise betroffenen NA-<br />
TURA 2000 - Gebiete, sollten in der allgemeinen Beschreibung der Gebiete insbesondere<br />
<strong>die</strong> vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der <strong>FFH</strong>-RL bzw. <strong>die</strong><br />
vorkommenden Vogelarten nach Anh<strong>an</strong>g I der VRL aufgeführt und ihre Verbreitung innerhalb<br />
der Gebiete in einer Karte dargestellt werden.<br />
Darlegung der Erhaltungsziele der Gebiete<br />
Als zentraler Bewertungsmaßstab für <strong>die</strong> Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung<br />
und damit der Verträglichkeit des Windparkprojektes kommt den Erhaltungszielen der NA-<br />
TURA 2000 - Gebiete zentrale Bedeutung zu. Allgemein beschreiben <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />
den für ein Gebiet <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet<br />
festzulegenden <strong>an</strong>gestrebten Zust<strong>an</strong>d (Zielzust<strong>an</strong>d), der für <strong>die</strong> nachhaltige Sicherung<br />
der Lebensräume und Arten nach Anh<strong>an</strong>g I und II <strong>FFH</strong>-RL sowie Anh<strong>an</strong>g I VRL erforderlich<br />
ist (LOUIS, ENGELKE 2000). Die Formulierung der Erhaltungsziele der Gebiete in der AWZ ist<br />
- 19 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Aufgabe des BfN. Die Festlegung der Erhaltungsziele ist Gegenst<strong>an</strong>d des Ausweisungsverfahrens<br />
und nicht der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> (AG EINGRIFFSREGELUNG 1998). Da konkrete<br />
Erhaltungs- und Entwicklungsziele häufig erst im Rahmen der M<strong>an</strong>agementpläne bzw.<br />
Schutzgebietsverordnungen für <strong>die</strong> nationalen Schutzgebiete formuliert werden, können vorläufige<br />
Schutzziele vom Gutachter entwickelt werden. Diese müssen d<strong>an</strong>n mit dem BfN als<br />
zuständiger Naturschutzbehörde abgestimmt werden, um eine einheitliche H<strong>an</strong>dhabung sicherzustellen<br />
und Widersprüche zu dem in der künftigen Schutzerklärung zu bestimmenden<br />
Schutzzweck zu vermeiden.<br />
<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Formulierung <strong>von</strong> Erhaltungszielen<br />
Unabhängig da<strong>von</strong>, wie <strong>die</strong> Erhaltungsziele im Detail formuliert sind, umfassen sie nach § 10<br />
(1) Nr. 9 BNatSchG) im Kern <strong>die</strong> Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>ds<br />
a) Der im Anh<strong>an</strong>g I der <strong>FFH</strong>-RL aufgeführten natürlichen Lebensräume und der im Anh<strong>an</strong>g II<br />
<strong>die</strong>ser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten, <strong>die</strong> in einem Gebiet <strong>von</strong> gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung vorkommen;<br />
b) Der im Anh<strong>an</strong>g I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten<br />
und Zugvögel sowie ihrer Lebensräume, <strong>die</strong> in einem Europäischen Vogelschutzgebiet<br />
vorkommen.<br />
Der aktuelle Erhaltungszust<strong>an</strong>d jedes einzelnen Lebensraumtyps und der einzelnen Populationen<br />
jeder Art eines Gebietes ist im St<strong>an</strong>dard-Datenbogen bereits nach den Kategorien<br />
`A = hervorragend‘, `B = gut‘ oder `C =durchschnittlich oder beschränkt‘ vorbewertet.<br />
Nach Art. 1e und i <strong>FFH</strong>-RL sind <strong>die</strong> Voraussetzungen für einen günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />
eines natürlichen Lebensraumes und einer Art d<strong>an</strong>n gegeben, wenn<br />
• „sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie <strong>die</strong> Flächen, <strong>die</strong> er in <strong>die</strong>sem Gebiet einnimmt,<br />
beständig sind oder sich ausdehnen; und<br />
• <strong>die</strong> für seinen l<strong>an</strong>gfristigen Fortbest<strong>an</strong>d notwendige Struktur und spezifische Funktionen<br />
bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden; und<br />
• der Erhaltungszust<strong>an</strong>d der für ihn charakteristischen Arten günstig ist.‘<br />
Bei einer Art ist ein günstiger Erhaltungszust<strong>an</strong>d d<strong>an</strong>n vorh<strong>an</strong>den, wenn:<br />
• „aufgrund der Daten über <strong>die</strong> Populationsdynamik der Art <strong>an</strong>zunehmen ist, dass <strong>die</strong>se<br />
Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie <strong>an</strong>gehört, bildet<br />
und l<strong>an</strong>gfristig weiterhin bleiben wird; und<br />
• das natürliche Verbreitungsgebiet <strong>die</strong>ser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit<br />
vermutlich abnehmen wird; und<br />
• ein genügend großer Lebensraum vorh<strong>an</strong>den ist und wahrscheinlich weiterhin vorh<strong>an</strong>den<br />
sein wird, um l<strong>an</strong>gfristig ein Überleben der Populationen <strong>die</strong>ser Art zu sichern.“<br />
- 20 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Die bloße Benennung des günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des als Erhaltungsziel eines Gebietes<br />
genügt als Maßstab für <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VP jedoch häufig nicht. Vielmehr müssen auch <strong>die</strong> Bedingungen<br />
formuliert werden, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />
<strong>die</strong>ser Lebensräume und Arten erforderlich sind (vgl. BREUER 2000). Neben<br />
dem aktuellen Best<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n das Erhaltungsziel auch das Entwicklungspotenzial des<br />
Gebiets berücksichtigen und eine <strong>an</strong>zustrebende positive Entwicklung als Soll-Zust<strong>an</strong>d des<br />
Gebiets formulieren (GELLERMANN 2001, Louis, ENGELKE 2000).<br />
Als Ausg<strong>an</strong>gsbasis für eine konkrete Formulierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist<br />
es wichtig, den günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d der <strong>FFH</strong>-Arten und -Lebensraumtypen für das<br />
jeweilige <strong>FFH</strong>-Gebiet zu definieren und dessen charakteristische Arten bzw. maßgeblichen<br />
Best<strong>an</strong>dteile zu erfassen. Dies ist im Falle einiger <strong>FFH</strong>-Gebiete und <strong>FFH</strong>-Arten schwierig,<br />
aber je konkreter und gebietsspezifischer <strong>die</strong> Erhaltungs- und Entwicklungsziele vom BfN<br />
formuliert werden, desto eher gel<strong>an</strong>gt m<strong>an</strong> zu möglichen Schwellen der Erheblichkeit.<br />
Die Erhaltungsziele sollten grundsätzlich so konkret formuliert sein, dass differenzierte Aussagen<br />
über <strong>die</strong> Erheblichkeit möglicher Beeinträchtigungen der einzelnen Lebensräume bzw.<br />
Arten getroffen werden können (AG <strong>FFH</strong>-VP 1999, EISENBAHN-BUNDESAMT 2002) und der<br />
großen Auslegungsspielraum bei der Bewertung der Erheblichkeit vermindert werden k<strong>an</strong>n.<br />
Die Zielformulierungen sollten <strong>von</strong> allgemeinen Zielen auf spezifische Ziele heruntergebrochen<br />
werden. Bei der Formulierung der Ziele sollten auch <strong>die</strong> Funktionen, <strong>die</strong> das <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiet erfüllt (z.B. S<strong>an</strong>dbänke als Nahrungsinseln in tieferen Gewässern), berücksichtigt<br />
werden. Die Ziele sollen sich nicht nur auf <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Arten und Lebensraumtypen, sondern<br />
auch <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Lebensraumtypen charakteristischen Arten sowie auf <strong>die</strong> abiotischen maßgeblichen<br />
Best<strong>an</strong>dteile beziehen. Damit ergibt sich eine gewisse Grundstruktur der Formulierung<br />
<strong>von</strong> Erhaltungszielen für <strong>FFH</strong>-Gebiete in der AWZ (vgl. Tabelle 4).<br />
- 21 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Tabelle 4: Struktur der Formulierung <strong>von</strong> Erhaltungszielen<br />
Allgemeines Erhaltungsziel<br />
Maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile<br />
Günstiger Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />
LRT-/artbezogen<br />
und gebietsbezogen<br />
Erforderliche Voraussetzung<br />
natürlich Nutzungsbezogen<br />
Riffe<br />
Charakt. Art 1<br />
Sicherung (und Entwicklung)<br />
eines günstigen<br />
Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />
der im <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiet vorkommenden<br />
LRT, ihrer charakteristischen<br />
Arten sowie<br />
der im Gebiet vorkommenden<br />
Arten<br />
nach Anh<strong>an</strong>g II der<br />
<strong>FFH</strong>-RL. Insbesondere<br />
soll ....<br />
Charakt. Art 2<br />
Charakt. Art 3<br />
:<br />
S<strong>an</strong>dbänke<br />
Charakt. Art 1<br />
Charakt. Art 2<br />
Charakt. Art 3<br />
:<br />
Schweinswal<br />
Robbe<br />
Seehund<br />
Finte<br />
:<br />
:<br />
Sollte es erforderlich sein, <strong>die</strong> Erhaltungsziele im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VP entsprechend zu<br />
konkretisieren, k<strong>an</strong>n auf verschiedene Informationen zurückgegriffen werden:<br />
• Auswertung aller bei der Naturschutzbehörde verfügbaren Daten, insbesondere der<br />
St<strong>an</strong>dard-Datenbögen und der Gebietsbeschreibungen, <strong>die</strong> zur Gebietsmeldung erarbeitet<br />
wurden<br />
- 22 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
• Eigene Ermittlung fehlender Daten der St<strong>an</strong>dard-Datenbögen<br />
• Auswertung weiterer Unterlagen, z.B. wissenschaftliche Kartierungen im Rahmen der<br />
ökologischen Begleitforschung.<br />
Um <strong>die</strong> Nachvollziehbarkeit der Erhebungen zu gewährleisten, sollte dokumentiert werden,<br />
welche Stellen zur Informationsrecherche konsultiert wurden und welche Quellen bzw. Pläne<br />
ausgewertet wurden.<br />
Beispiel: Generelle Erhaltungsziele für <strong>die</strong> Lebensraumtypen Riff und S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k<br />
Hinsichtlich der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des ist das Ziel für <strong>die</strong><br />
Lebensraumtypen <strong>die</strong> Entwicklung der aktuellen Biozönosen. Die Gemeinschaften sollten<br />
sich insbesondere in Abhängigkeit vom St<strong>an</strong>dort wieder vermehrt aus l<strong>an</strong>glebigen Benthos<br />
Arten zusammensetzen. Ein weiteres Merkmal für einen günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d ist <strong>die</strong><br />
Tiefenverbreitung der Großalgengemeinschaften.<br />
Die Formulierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele sollte nicht nur gebietsspezifisch<br />
erfolgen, sondern k<strong>an</strong>n auch differenziert auf einzelne Lebensräume innerhalb der <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiete eingehen, z.B. ein Riff abgrenzen, in dem kein oder nur ein festgelegter, geringer<br />
Flächenverlust akzeptabel ist. Die Datengrundlagen für solche Zonierungen sind derzeit<br />
schlecht. Es ist aber möglich, den Gutachter der <strong>FFH</strong>-VU damit zu beauftragen, <strong>die</strong> exakten<br />
Abgrenzungen <strong>von</strong> Riffstrukturen zumindest im Wirkraum des Vorhabens zu ermitteln. Dazu<br />
müsste das BfN <strong>die</strong> Methodik der Erfassung und <strong>die</strong> gebietsspezifischen Kriterien für <strong>die</strong><br />
Abgrenzung einer typischen Riffausprägung beibringen, z.B. <strong>die</strong> typische Packungsdichte<br />
<strong>von</strong> Steinen im jeweiligen <strong>FFH</strong>-Gebiet benennen.<br />
Lebensraumtyp Riffe (1170)<br />
Der günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d ist über <strong>die</strong> typischen Lebensgemeinschaften in Ost- und<br />
Nordsee zu ermitteln. Als Indikatorarten bzw. charakteristische Arten für einen günstigen<br />
Erhaltungszust<strong>an</strong>d können <strong>die</strong> tote M<strong>an</strong>nsh<strong>an</strong>d (Alcyonium) und der große essbare Seeigel<br />
(Echinus) her<strong>an</strong>gezogen werden. M<strong>an</strong>che Seescheiden sind empfindlich gegenüber Trübungsfahnen<br />
und können <strong>die</strong>sbezüglich ggf. als Indikatorarten <strong>die</strong>nen. Hinsichtlich eines<br />
Entwicklungs-/Wiederherstellungsziels für biogene Riffe (z.B. Miesmuschel- oder Austernbänke)<br />
sind alle Reststrukturen, <strong>die</strong> eventuell noch in den <strong>FFH</strong>-Gebieten gefunden werden,<br />
unbedingt zu erhalten. Daraus ergibt sich als allgemeines Erhaltungsziel:<br />
Sicherung und/oder Entwicklung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des des Riffs und Entwicklung<br />
seiner charakteristischen Arten in seiner derzeitigen räumlichen Ausdehnung.<br />
- 23 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen:<br />
a) Strukturelle, morphologische Aspekte<br />
Leitfrage: Welche abiotischen Bedingungen sollten wie erfüllt sein?<br />
Beispiele für Zielaussagen:<br />
- Erhalt der dichten, flächenhaften Block- und Steinbedeckung<br />
- Erhalt der bis über <strong>die</strong> Meeresbodenoberfläche hinausragen Auftragungen aus Geschiebe<br />
b) Charakteristische Arten<br />
Leitfrage: Welche Arten sollen in welcher Anzahl/Dichte, Altersstruktur und räumlichen Verteilung<br />
vorkommen (vgl. Tabelle 5)?<br />
Die Klärung <strong>die</strong>ser Frage ist generell schwierig, da <strong>die</strong> Zusammensetzung <strong>an</strong>thropogen nicht<br />
beeinflusster Gemeinschaften nicht mehr bek<strong>an</strong>nt ist. Deshalb sind feste Abund<strong>an</strong>z und Alterszahlen<br />
kaum sinnvoll. Vielmehr müsste ein Trend zum Ausweisungszeitpunkt beschrieben<br />
werden.<br />
Tabelle 5: Darstellung der Zielaussagen zu charakteristischen Arten<br />
charakteristische Arten Anzahl/Dichte Altersstruktur Räumliche Verteilung<br />
Benthos: ...<br />
...<br />
...<br />
Fische: ...<br />
...<br />
...<br />
Vögel: ...<br />
...<br />
...<br />
Algen: ...<br />
...<br />
..<br />
c) Funktion des Lebensraums für <strong>die</strong> charakteristischen Arten und <strong>an</strong>dere Teile der<br />
Meeresumwelt<br />
Leitfrage: Welche natürlichen Wirkbeziehungen und Funktionen sollen wo in welchem Maße<br />
erbracht werden?<br />
Beispiel für ein Erhaltungsziel: Erhaltung der Trittsteinfunktion für <strong>die</strong> auf Hartsubstrat siedelnden,<br />
küstennahen, benthischen Populationen.<br />
- 24 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Lebensraumtyp S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k (1110)<br />
Der Status Quo <strong>von</strong> S<strong>an</strong>dbänken ist vor allem hinsichtlich seiner Qualität und nicht hinsichtlich<br />
seiner Größe zu verbessern. Es ist noch zu erörtern, wie <strong>die</strong> konkreten, gebietsspezifischen<br />
Entwicklungsziele zu definieren sind. Als charakteristisch für ungestörte Strukturen<br />
sind z.B. l<strong>an</strong>glebige Muschelarten zu sehen. Einige S<strong>an</strong>dbänke zeichnen sich durch ihre<br />
funktionale Bedeutung im Ökosystem aus, z.B. als Nahrungshabitate für Seevögel. Im Gegensatz<br />
zum Lebensraumtyp Riff ist <strong>die</strong> künstliche Einbringung <strong>von</strong> Hartsubstrat nicht förderlich<br />
für eine natürliche, typische Entwicklung <strong>von</strong> S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k-Biozönosen. Beide Lebensraumtypen,<br />
insbesondere aber <strong>die</strong> S<strong>an</strong>dbänke, profitieren <strong>von</strong> einer Regulierung und Verminderung<br />
der fischereilichen Aktivitäten. Daraus ergibt sich als allgemeines Erhaltungsziel:<br />
Erhalt bzw. Entwicklung/Regeneration der S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k mit ihrer typischen Hydro- und Morphodynamik<br />
und ihrer charakteristischen Arten im derzeitigen räumlichen Umf<strong>an</strong>g bzw. in einer<br />
<strong>an</strong>zugebenden Mindestgröße.<br />
Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen:<br />
a) Strukturelle, morphologische Aspekte<br />
Leitfrage: Welche abiotischen Bedingungen sollten wie erfüllt sein? Differenziert nach<br />
- Substrat:<br />
- Relief (H<strong>an</strong>gneigung, Höhe):<br />
- Morphodynamik:<br />
- Hydrodynamik:<br />
b) Charakteristische Arten<br />
Leitfrage: Welche Arten sollen in welcher Anzahl/Dichte, Altersstruktur und räumlichen Verteilung<br />
vorkommen?<br />
Hier ergeben sich allerdings ähnliche Schwierigkeiten, wie bei den Riffen. Besonderes Augenmerk<br />
sollte auf l<strong>an</strong>glebige Arten mit Indikatorfunktion gelegt werden.<br />
c) Funktion des Lebensraums für <strong>die</strong> charakteristischen Arten und <strong>an</strong>dere Teile der<br />
Meeresumwelt<br />
Leitfrage: Welche natürlichen Wirkbeziehungen und Funktionen sollen wo in welchem Maße<br />
erbracht werden?<br />
Beispiele für Erhaltungsziele: Der Lebensraum soll in seiner Funktion als Winter-<br />
Nahrungsquelle für <strong>die</strong> Art .... gesichert werden.<br />
- 25 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Schweinswal (Art des Anh<strong>an</strong>g II der <strong>FFH</strong>-RL)<br />
Allgemeines Erhaltungsziel:<br />
Sicherung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des der Schweinswalvorkommen im <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiet. (Das Ziel ergibt sich direkt aus dem allgemeinen Erhaltungsziel für das <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
„Sicherung eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des der vorkommenden Arten des Anh<strong>an</strong>g II“)<br />
Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen:<br />
a) Anzahl/Dichte der Individuen<br />
- Räumliche Verteilung<br />
- Zeitliche Verteilung<br />
- Altersstruktur<br />
Beispiel für Erhaltungsziele:<br />
Im Gebiet soll l<strong>an</strong>gfristig eine Individuendichte <strong>von</strong> mind. .... Tieren/km 2 gesichert sein. Da<strong>von</strong><br />
soll in der Jahreszeit <strong>von</strong> ..... bis .... mind. ....% Kälber sein.<br />
Der Konkretisierungsgrad <strong>die</strong>ses Ziels ist vermutlich nicht zu erfüllen. Hier müsste über <strong>an</strong>dere<br />
Wege nachgedacht werden, z.B. <strong>die</strong> Überprüfung im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU, ob <strong>die</strong> aktuellen<br />
Vorkommen den beschriebenen entsprechen. Verluste oder Vertreibungen sollten<br />
den <strong>an</strong>gestrebten, positiven Entwicklungstrend nicht nachteilig beeinträchtigen.<br />
Die Anwesenheit der Tiere soll g<strong>an</strong>zjährig möglich sein.<br />
b) Funktionen des Gebietes für Schweinswale<br />
- Nahrungsgrundlage<br />
- Austauschbeziehungen<br />
Beispiel für Erhaltungsziele: Im Gebiet sollen W<strong>an</strong>der- und Austauschbeziehungen ermöglicht<br />
werden.<br />
Neben den Erhaltungszielen ist eine Einschätzung der Bedeutung der möglicherweise<br />
betroffenen Gebiete für das gesamte Netz NATURA 2000 Voraussetzung für <strong>die</strong> Durchführung<br />
der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> (WEIHRICH 1999). Diese Bedeutung ist <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der Kriterien<br />
des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zu beurteilen, <strong>die</strong> auch für <strong>die</strong> Auswahl der Gebiete relev<strong>an</strong>t<br />
sind (vgl. Kasten 4).<br />
- 26 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Kriterien des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zur Beurteilung der Bedeutung des betroffenen<br />
Gebietes für NATURA 2000<br />
A. Kriterien zur Beurteilung der Bedeutung des Gebietes für einen natürlichen Lebensraumtyp<br />
des Anh<strong>an</strong>gs I<br />
a) Repräsentativitätsgrad des in <strong>die</strong>sem Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtyps.<br />
b) Vom natürlichen Lebensraumtyp eingenommene Fläche im Vergleich zur Gesamtfläche des<br />
betreffenden Lebensraumtyps im gesamten Hoheitsgebiet des Staates.<br />
c) Erhaltungsgrad der Struktur und der Funktionen des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps<br />
und Wiederherstellungsmöglichkeit.<br />
d) Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für <strong>die</strong> Erhaltung des betreffenden natürlichen<br />
Lebensraumtyps.<br />
B. Kriterien zur Beurteilung des Gebiets für eine gegebene Art des Anh<strong>an</strong>gs II<br />
a) Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in <strong>die</strong>sem Gebiet im Vergleich zu den Populationen<br />
im g<strong>an</strong>zen L<strong>an</strong>d.<br />
c) Isolierungsgrad der in <strong>die</strong>sem Gebiet vorkommenden Population im Vergleich zum<br />
türlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art.<br />
nad)<br />
Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für <strong>die</strong> Erhaltung der betreffenden Art.<br />
b) Erhaltungsgrad der für <strong>die</strong> betreffende Art wichtigen Habitatselemente und Wiederherstellungsmöglichkeit.<br />
Kasten 4:<br />
Kriterien des Anh<strong>an</strong>gs III der <strong>FFH</strong>-RL zur Beurteilung der Bedeutung des betroffenen Gebietes<br />
für NATURA 2000<br />
Darstellung bzw. Ermittlung der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />
Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Pl<strong>an</strong> oder Projekt unzulässig wenn er/es zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebietes „in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder<br />
den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile“ führen k<strong>an</strong>n. Die Art und vor allem <strong>die</strong> Empfindlichkeit<br />
der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />
eines Gebietes sind also g<strong>an</strong>z entscheidend für <strong>die</strong> Beurteilung <strong>von</strong> Beeinträchtigungen im<br />
Rahmen der <strong>FFH</strong>-VP. In der <strong>FFH</strong>-VU kommt der Erfassung der maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile<br />
durch Gutachter daher ein besonders Gewicht zu.<br />
Maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung sind zunächst vor<br />
allem <strong>die</strong> in den Erhaltungszielen als zu schützen, zu entwickeln oder wiederherzustellen<br />
ben<strong>an</strong>nten Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie. Maßgebliche<br />
Best<strong>an</strong>dteile der Europäischen Vogelschutzgebiete sind entsprechend <strong>die</strong> in den Erhaltungszielen<br />
ben<strong>an</strong>nten Vorkommen der im Anh<strong>an</strong>g I und Art. 4 Abs. 2 der<br />
EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten sowie ihre Lebensräume. Für <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />
oder den Schutzzweck maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile können aber auch abiotische<br />
Teile <strong>von</strong> Natur und L<strong>an</strong>dschaft sein, <strong>die</strong> wichtig sind, um <strong>die</strong> Habitate oder Lebensraumbedingungen<br />
zu sichern (z.B. eine bestimmte Artenzusammensetzung <strong>von</strong> Fischen als Nahrungsgrundlage,<br />
ein besonderer Salzgehalt im Wasser oder eine spezifische Sedimentstruktur).<br />
Darüber hinaus können auch Biotope oder Artenvorkommen, <strong>die</strong> nicht <strong>von</strong> der <strong>FFH</strong>oder<br />
Vogelschutzrichtlinie erfasst sind, als maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile fungieren, wenn sie für<br />
- 27 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
einen günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d der zu schützenden Lebensräume oder Arten <strong>von</strong> Bedeutung<br />
sind.<br />
Die für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile müssen, wenn<br />
sie nicht in den Unterlagen zur Gebietsmeldung bereits hinreichend konkretisiert sind, im<br />
Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU ermittelt werden. Für <strong>die</strong> in Anh<strong>an</strong>g I <strong>FFH</strong>-RL aufgeführten Lebensraumtypen<br />
bedeutet das, dass sie nicht abstrakt oder pauschal in <strong>die</strong> Prüfung der Verträglichkeit<br />
Eing<strong>an</strong>g finden, sondern unter Berücksichtigung ihrer charakteristischen Arten und<br />
deren Empfindlichkeit gegenüber den verschiedenen konkret auftretenden Wirkfaktoren beurteilt<br />
werden müssen (vgl. u.a. BAUMANN et al. 1999, KÜSTER 2001). Im Rahmen der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
wird <strong>die</strong> Betrachtung der charakteristischen Arten v.a. d<strong>an</strong>n relev<strong>an</strong>t,<br />
wenn durch sie besondere Empfindlichkeiten der Lebensraumtypen bedingt werden.<br />
Welche der charakteristischen Arten zugleich maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile des Gebietes darstellen,<br />
ist im Einzelfall <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d ihrer Bedeutung für das Gebiet zu ermitteln. Hierzu ist es in<br />
der Regel erforderlich, vertiefende Untersuchungen über <strong>die</strong> Beschaffenheit und <strong>die</strong> spezifische<br />
Empfindlichkeit <strong>die</strong>ser Best<strong>an</strong>dteile <strong>an</strong>zustellen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Lebensräume<br />
und Arten, als auch hinsichtlich ihrer St<strong>an</strong>dort- und Habitatbedingungen. Der<br />
erforderliche Untersuchungsumf<strong>an</strong>g sollte in Abstimmung mit dem BfN festgelegt werden.<br />
Die Lebensraumtypen und Arten sind in der Regel in den St<strong>an</strong>darddatenbögen zu den NA-<br />
TURA 2000 - Gebieten erfasst. Die Bearbeitungstiefe und der Untersuchungsumf<strong>an</strong>g sind im<br />
Einzelfall festzulegen. Beides ergibt sich nicht zuletzt aus der Empfindlichkeit charakteristischer<br />
Arten gegenüber den auftretenden Wirkfaktoren. Vor allem <strong>die</strong> charakteristischen Tierarten<br />
werden aufgrund ihrer Mobilität, ihrer räumlich-funktionalen Beziehungen sowie spezieller<br />
Empfindlichkeiten gegenüber weitreichenden Wirkfaktoren wie Lärm, Licht, Störung<br />
etc. den Untersuchungsumf<strong>an</strong>g mitbestimmen. Charakteristische Arten (ggf. auch g<strong>an</strong>ze<br />
Artengruppen), für <strong>die</strong> dagegen entweder grundsätzlich keine vorhabensbedingten Auswirkungen<br />
bek<strong>an</strong>nt sind oder für <strong>die</strong> im konkreten Fall Auswirkungen auszuschließen sind,<br />
brauchen i.d.R. nicht untersucht zu werden (BERNOTAT 2003). Im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU sind<br />
also sehr gezielte eigene Untersuchungen erforderlich, <strong>die</strong> in der Regel nicht ohne <strong>die</strong> Hinzuziehung<br />
<strong>von</strong> Fachgutachtern leistbar sind, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> konkret betroffenen Lebensraumtypen<br />
oder Arten spezialisiert sind.<br />
4.3.4 Prognose der Beeinträchtigungen der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />
maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der Gebiete<br />
Die Prognose der Auswirkungen der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Offshore</strong>-WEA hat im Hinblick auf alle für <strong>die</strong><br />
Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile der NATURA 2000 - Gebiete zu erfolgen, damit<br />
alle entscheidungsrelev<strong>an</strong>ten „erhebliche Beeinträchtigungen“ vollständig und qualifiziert<br />
ermittelt werden können. Insbesondere sind zu prognostizieren:<br />
• Auswirkungen auf <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-Lebensraumtypen<br />
- 28 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
• Auswirkungen auf <strong>die</strong> Arten nach Anh<strong>an</strong>g I und II <strong>FFH</strong>-RL und Anh<strong>an</strong>g I VRL und deren<br />
Habitate,<br />
• Auswirkungen auf <strong>die</strong> charakteristischen Arten der Lebensräume,<br />
• Veränderungen abiotischer Faktoren, <strong>die</strong> als maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile auf <strong>die</strong> Erhaltungsziele<br />
der Gebiete negativ zurückwirken können,<br />
• Auswirkungen auf <strong>die</strong> Wiederherstellungs- bzw. Entwicklungsaspekte der Erhaltungsziele.<br />
Dabei sind jeweils zu unterscheiden<br />
• direkte und indirekte Wirkungen,<br />
• Kurz- und L<strong>an</strong>gzeitwirkungen,<br />
• Wirkungen in der Bauphase, der Betriebsphase und der Stilllegungsphase,<br />
• Einzelwirkungen und interaktive oder kumulative Wirkungen.<br />
(vgl. BAUMANN ET AL. 1999, EU-KOMMISSION 2000, GARNIEL, MIERWALD 2001)<br />
Wie in der UVP müssen in der Wirkungsprognose <strong>die</strong> ermittelten Wirkfaktoren mit den in der<br />
Analyse der betroffenen Gebiete ermittelten maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen und deren<br />
Empfindlichkeiten. verknüpft werden<br />
Besonderes Augenmerk ist in der <strong>FFH</strong>-VU auf <strong>die</strong> kumulativen Wirkungen zu legen. Dabei<br />
sind verschiedenen Arten zu unterscheiden (vgl. SIEDENTOP 2001):<br />
• Mehrere Projekte oder Pläne führen durch gleiche Wirkfaktoren zu einer summierten<br />
Wirkung auf einzelne maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile eines Gebiets (z. B. summierte Flächenverluste,<br />
summierte Immissionen).<br />
• Verschiedenartige Projekte oder Pläne mit unterschiedlichen Wirkfaktoren wirken auf<br />
den gleichen maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteil eines Gebietes (z. B. Grundwasserabsenkungen<br />
durch Flächenversiegelung und Grundwasserentnahme).<br />
• Ein Gebiet k<strong>an</strong>n schließlich auch durch Belastungen aus verschiedenartigen Belastungsquellen<br />
mit Wirkungen auf verschiedene maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile Auswirkungen<br />
erfahren (z. B. Populationsrückg<strong>an</strong>g einer Tierart aufgrund <strong>von</strong> multiplen Stresseinflüssen).<br />
Dabei ist insgesamt zu beachten, dass <strong>die</strong> Wirkfaktoren auch gegenseitige Abhängigkeiten<br />
aufweisen und in ihrem Zusammenwirken nicht nur summarische, sondern auch synergetische<br />
Wirkungen erzeugen können (BERNOTAT 2003).<br />
Die Ergebnisse der detaillierten Prognosen sollten tabellarisch aufgearbeitet und in Wirkfaktor-Beeinträchtigungsketten<br />
möglichst weitgehend qualifiziert und ggf. qu<strong>an</strong>tifiziert werden<br />
- 29 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
(BAUMANN et al. 1999). Dabei sollte zur leichteren Anknüpfung <strong>an</strong> <strong>die</strong> nachfolgende Bewertung<br />
immer auch der Bezug der als Auswirkungen prognostizierten negativen Veränderungen<br />
der maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile zu den für das Gebiet formulierten Erhaltungszielen<br />
deutlich gemacht werden.<br />
Ist frühzeitig abzusehen, dass im Rahmen des Ausnahmeverfahrens eine Alternativenprüfung<br />
erforderlich wird, sollten <strong>die</strong> Prognosen bereits <strong>von</strong> Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> auf <strong>die</strong> zu vergleichenden<br />
Alternativen ausgedehnt und <strong>die</strong> Ergebnisse vergleichend dargestellt werden (näheres Kap.5<br />
Ausnahmeverfahren). Die Frage, ob <strong>die</strong> Ausnahmeregelungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />
für <strong>Offshore</strong>-WEA Anwendung prinzipiell Anwendung finden dürfen, ist<br />
noch nicht abschließend geklärt.<br />
Zeichnen sich negative Auswirkungen auf Lebensräume oder Arten ab, fordert <strong>die</strong><br />
EU-KOMMISSION (2001) ‚Maßnahmen zur Schadensbegrenzung‘ zu entwickeln und vorzuschlagen.<br />
Dabei h<strong>an</strong>delt es sich um Maßnahmen, <strong>die</strong> auf eine Minimierung oder möglichst<br />
eine Beseitigung der negativen Auswirkungen eines Pl<strong>an</strong>s oder Projekts abzielen und eine<br />
Modifikation der Ausführung des Projektes oder Pl<strong>an</strong>s, in <strong>die</strong>sem Fall den Windpark bzw. <strong>die</strong><br />
einzelnen WKA, betreffen. Sie sind in <strong>die</strong> Projektbeschreibungen aufzunehmen und in der<br />
Wirkungsprognose zu berücksichtigen. Als Maßnahmen zur Schadensbegrenzung kommen<br />
z.B. in Frage:<br />
• Modifikation der Termine und des Zeitpl<strong>an</strong>s , z.B. beim Bau der WKA, der Durchführung<br />
des Vorhabens (beispielsweise außerhalb der Brutzeit einer geschützten Vogelart),<br />
• räumliche Begrenzung in der Pl<strong>an</strong>ung und beim Bau,<br />
• Schutzvorkehrungen, wie z.B. Vergrämungsmaßnahmen: Pinger oder Maßnahmen zur<br />
Minderung der Schallausbreitung: Bubble curtains,<br />
• Meidung störempfindlicher Habitate einer Art, z.B. Steinfeldern<br />
(vgl. auch <strong>die</strong> entsprechende Checkliste im Anh<strong>an</strong>g V).<br />
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind strikt <strong>von</strong> den im Rahmen des Ausnahmeverfahrens<br />
zur <strong>FFH</strong>-VP ggf. festzulegenden Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenh<strong>an</strong>gs des<br />
Netzes NATURA 2000 (Sicherungsmaßnahmen) zu unterscheiden.<br />
Da <strong>die</strong> Effektivität der gen<strong>an</strong>nten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen häufig nicht<br />
wissenschaftlich belegt ist, sollten im Rahmen des Monitoring-Programms <strong>die</strong> Maßnahmen<br />
zur Schadensbegrenzung auf ihre Wirksamkeit geprüft und ggf. <strong>an</strong>gepasst werden.<br />
- 30 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
4.3.5 Gutachterliche Bewertung der Auswirkungen und Einschätzung der Erheblichkeit<br />
der Beeinträchtigungen<br />
Die Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist prinzipiell Aufgabe derjenigen<br />
Behörde, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Genehmigung oder Zustimmung für den Pl<strong>an</strong> oder das Projekt erteilt (EU-<br />
KOMMISSION 2000). Im Rahmen der <strong>FFH</strong>-VU sollte <strong>die</strong> Bewertung der prognostizierten Beeinträchtigungen<br />
jedoch bereits durch den Gutachter vorbereitet werden (WEIHRICH 1999). Für<br />
<strong>die</strong> Praxis bedeutet das, dass der Gutachter faktisch bereits einen Vorschlag für <strong>die</strong> Bewertung<br />
der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen zu erarbeiten hat (AG <strong>FFH</strong>-<br />
VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 1999, <strong>an</strong>ders sieht das LOUIS 2001). Die <strong>an</strong>zulegenden Kriterien<br />
dürfen dabei keine <strong>an</strong>deren sein als bei der abschließenden förmlichen Bewertung durch <strong>die</strong><br />
zuständige Behörde, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bewertung des Gutachters nachvollziehen und sich zu Eigen<br />
machen muss.<br />
Entscheidend für <strong>die</strong> Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines sich auf NATURA 2000 auswirkenden<br />
Projektes oder Pl<strong>an</strong>s ist <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> Beeinträchtigungen erheblich sind. Erheblich<br />
sind <strong>die</strong> Beeinträchtigungen d<strong>an</strong>n, „wenn <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />
eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile so verändert oder gestört<br />
werden, dass sie ihre Funktion in Bezug auf <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck nur<br />
noch in deutlich eingeschränktem Umf<strong>an</strong>g erfüllen können“ (BAUMANN et al. 1999). Die Feststellung<br />
der Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgebiet und seine maßgeblichen<br />
Best<strong>an</strong>dteile muss einzelfallbezogen, d.h. für jedes Schutzgut einzeln und bei jedem Projekt<br />
neu geschehen, da das Ziel der <strong>FFH</strong>- und Vogelschutz-Richtlinie ein Schutz der individuell<br />
aufgeführten Arten ist. Auch der Kohärenz-Aspekt der <strong>FFH</strong>-Richtlinie sollte bei der Bewertung<br />
der Erheblichkeit berücksichtigt werden. Die Bewertung der Erheblichkeit des Vorhabens<br />
sollte sich auf das gesamte <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet beziehen.<br />
Die EU-KOMMISSION (2001) verl<strong>an</strong>gt eine objektive Anwendung des Begriffs der Erheblichkeit<br />
und stellt zugleich fest, dass es absolute Grenzwerte der Erheblichkeit nicht geben k<strong>an</strong>n.<br />
Daraus folgt, dass <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle abhängig <strong>von</strong> den betroffenen Arten bzw. Lebensräumen<br />
bei jeder Prüfung einzelfallbezogenen begründet werden muss. Um <strong>die</strong> Objektivität<br />
zu gewährleisten, sind dabei allerdings Regeln einzuhalten, <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d derer eine Beurteilung<br />
der Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen nach einheitlichen Maßstäben sowie unabhängig<br />
<strong>von</strong> persönlichen Auffassungen der Gutachter vorgenommen werden k<strong>an</strong>n.<br />
Die genaue Ausgestaltung <strong>die</strong>ser Regeln ist derzeit noch intensiv in der Diskussion. Die Einführung<br />
<strong>von</strong> Schwellenwerten (oder auch Relev<strong>an</strong>z-, Bagatellewerten o.ä.) würde in der Praxis<br />
wesentlich zu einem klareren Bewertungsverfahren für den Gutachter und <strong>die</strong> Genehmigungsbehörde<br />
bzw. <strong>die</strong> ins Benehmen zu setzenden Behörden beitragen. Darüber hinaus<br />
würde dadurch <strong>die</strong> Nachvollziehbarkeit, <strong>die</strong> Tr<strong>an</strong>sparenz und <strong>die</strong> Vergleichbarkeit <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-<br />
Verträglichkeitsuntersuchungen gefördert.<br />
WACHTER, JESSEL (2002) gehen jedoch da<strong>von</strong> aus, dass allgemein st<strong>an</strong>dardisierte Erheblichkeitsschwellen<br />
nicht im Sinne der Einzelfall- und auf das jeweilige Schutzgebiet bezoge-<br />
- 31 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
nen Prüfung sind. Als hilfreich werden aber für exemplarische Fallgestaltungen abzuarbeitende<br />
Prüfkriterien erachtet, <strong>die</strong> ggf. mit „Entscheidungsbäumen“ strukturiert werden sollten<br />
(einen Ansatz hierfür liefert FROEHLICH & SPORBECK 2002).<br />
Kriterien zur Bewertung der Erheblichkeit<br />
Bedeutender Maßstab für <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist der<br />
günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d der für <strong>die</strong> Erhaltungsziele der Gebiete maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile.<br />
Je ungünstiger <strong>die</strong>ser ist, desto niedriger liegt <strong>die</strong> Schwelle der Erheblichkeit (BREUER<br />
et al. 1999). Dabei k<strong>an</strong>n auch <strong>die</strong> Verhinderung der Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen, wenn <strong>die</strong> Erhaltungsziele für ein<br />
Gebiet ‚Entwicklung’ vorsehen.<br />
Wenn im Rahmen der Best<strong>an</strong>ds<strong>an</strong>alyse einerseits <strong>die</strong> maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile eines Gebietes<br />
differenziert erfasst und jeweils der günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d bestimmt wurde und<br />
<strong>an</strong>dererseits <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Wirkungen des Pl<strong>an</strong>s oder Projektes verursachten negativen Veränderungen<br />
der maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile prognostiziert wurden, können <strong>die</strong> Beeinträchtigungen<br />
als Abweichungen vom gewünschten günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>d interpretiert und<br />
bewertet werden. Neben der Art der Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />
sind zur Bewertung der Erheblichkeit auch noch deren Umf<strong>an</strong>g, Intensität sowie Dauer zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen und zur Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle<br />
setzen also im Wesentlichen <strong>an</strong> den Lebensraumtypen und Arten <strong>an</strong> <strong>die</strong> als maßgebliche<br />
Best<strong>an</strong>dteile <strong>die</strong> Erhaltungsziele der Gebiete bestimmen (vgl. Anh<strong>an</strong>g III). Ähnlich<br />
wie <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der UVP konzentriert sich<br />
auch <strong>die</strong> Bewertung der Beeinträchtigungen in der <strong>FFH</strong>-VP insbesondere auf folgende Beeinträchtigungskomplexe<br />
(vgl. Tabelle 6).<br />
Tabelle 6:<br />
Möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Best<strong>an</strong>dteile der NATURA<br />
2000-Gebiete in der AWZ<br />
• Kollision oder Verscheuchung <strong>von</strong> Seevögeln des Anh<strong>an</strong>gs 1 der Vogelschutz-RL<br />
• Schädigung und/ oder Vertreibung der Meeressäuger des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL durch Bau- und Betriebslärm<br />
• Schädigung und/ oder Vertreibung der Fischarten und Rundmäuler des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL durch Sedimentfahnen<br />
und/ oder elektromagnetische Felder<br />
• Schädigung und/ oder Verlust der Lebensraumtypen S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k und Riff und deren Benthos-<br />
Lebensgemeinschaften der durch Überbauung und/ oder Sedimentumlagerungen<br />
• Verschmutzung der NATURA 2000-Gebiete durch Schiffskollisionen<br />
Entscheidend für <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit ist <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> Wirkfaktoren eines<br />
Projektes oder Pl<strong>an</strong>s zu den negativen Veränderungen führen können, nicht ob <strong>die</strong>s nachweislich<br />
und mit Sicherheit so sein wird (GELLERMANN 2001).<br />
- 32 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Die Bezugsgröße zur Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist immer der<br />
günstige Erhaltungszust<strong>an</strong>d des betroffenen Vorkommens im konkreten NATURA 2000-<br />
Gebiet, nicht etwa eine übergeordnete Population oder etwa <strong>die</strong> europäische Verbreitung<br />
(BAUMANN et al. 1999, WEIHRICH 2001).<br />
Da den in den Anhängen der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als prioritär gekennzeichneten Arten und Lebensräumen<br />
eine herausragende Bedeutung zugewiesen wird, k<strong>an</strong>n da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen<br />
werden, dass bei <strong>die</strong>sen Arten <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle besonders niedrig ist. In der AWZ<br />
sind allerdings nur 2 prioritäre <strong>FFH</strong>-Arten zu verzeichnen: Stör und Nordsee-Schnäpel.<br />
Beeinträchtigungen sind laut BREUER et al. 1999 und GÜNNEWIG (1999) erheblich, wenn <strong>die</strong><br />
für <strong>die</strong> Erhaltungs- und Entwicklungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile, z.B. alle wichtigen<br />
Schutzgüter und Parameter, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Lebensraum<strong>an</strong>sprüche einer bestimmten <strong>FFH</strong>-Art sichern,<br />
so verändert und gestört werden, dass sie ihre Funktion in Bezug auf <strong>die</strong> Erhaltungsund<br />
Entwicklungsziele nur noch in deutlich eingeschränktem Umf<strong>an</strong>g erfüllen können. Zum<br />
unbestimmten Rechtsbegriff der „erheblichen Beeinträchtigung“ schlägt CZYBULKA (2002)<br />
vor, <strong>von</strong> einer Erheblichkeit auszugehen, wenn <strong>die</strong> Beeinträchtigung „nicht nur geringfügig<br />
und nicht nur vorübergehend“ sei. HALMA (2001), als Richter beim BVerwG tätig, kommt zu<br />
dem Schluss, dass <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle nicht losgelöst <strong>von</strong> Art. 6 Abs. 2 <strong>FFH</strong>-RL (Verschlechterungsverbot)<br />
betrachtet werden k<strong>an</strong>n: „Jede Veränderung, <strong>die</strong> zu einer Verschlechterung<br />
der natürlichen Lebensräume oder Habitate führt, ist erheblich. Da<strong>von</strong> ist auszugehen,<br />
wenn das Biotop oder Habitat durch <strong>die</strong> Verwirklichung eines Projekts oder Pl<strong>an</strong>s unmittelbar<br />
in Mitleidenschaft gezogen wird. Denn eine In<strong>an</strong>spruchnahme <strong>die</strong>ser Flächen für <strong>an</strong>dere<br />
Zwecke widerspricht zw<strong>an</strong>gsläufig den Erhaltungszielen der Richtlinie“. Auch GELLER-<br />
MANN (2001) weist darauf hin, dass <strong>von</strong> einer erheblichen Beeinträchtigung eines Schutzgebietes<br />
im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie auszugehen sei, „...wenn <strong>die</strong> notwendigen<br />
Gebietsbest<strong>an</strong>dteile in negativer Weise beeinflusst werden können, und zwar unabhängig<br />
<strong>von</strong> der Schwere der Einwirkung.“ Wirkt sich ein Pl<strong>an</strong> oder Projekt dagegen „...nicht auf<br />
<strong>die</strong>se Gebietsteile, sondern allein auf sie umgebende Flächen, namentlich auf R<strong>an</strong>d- und<br />
Pufferzonen, Erweiterungs- oder solche in <strong>die</strong> Gebietskulisse einbezogenen Bereiche aus,<br />
<strong>die</strong> der Wiederherstellung schutzwürdiger Strukturen <strong>die</strong>nen, ist eine <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
nur erforderlich, wenn <strong>die</strong> zu erwartenden negativen Einflüsse <strong>von</strong> einigem Gewicht und einiger<br />
Schwere sind“.<br />
Ein Kriterium zur Bewertung der Erheblichkeitsschwelle ist, dass <strong>die</strong> definierten Erhaltungsund<br />
Entwicklungsziele trotz der Auswirkungen des Vorhabens erreicht werden müssen.<br />
Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Erheblichkeitsschwelle ist zudem <strong>die</strong> Pflicht, weitere<br />
Pläne und Projekte, <strong>die</strong> mit dem gepl<strong>an</strong>ten WEA-Vorhaben zusammen erhebliche kumulative<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgebietes verursachen können, zu berücksichtigen<br />
(Art. 6 Abs. 3 <strong>FFH</strong>-Richtlinie). Das bedeutet, dass selbst wenn <strong>die</strong> gepl<strong>an</strong>te Windenergie<strong>an</strong>lage<br />
alleine keine erheblichen Beeinträchtigungen befürchten lässt, <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwel-<br />
- 33 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
le durch <strong>die</strong> zusätzliche Prüfung kumulativer Effekte weiterer Vorhaben erreicht werden<br />
k<strong>an</strong>n.<br />
Bei der Einschätzung der Erheblichkeit dürfen im Übrigen Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen<br />
nicht berücksichtigt werden (EU-KOMMISSION 2000, VERWALTUNGSVORSCHRIFT<br />
BRANDENBURG 1999, LOUIS 1999, CZYBULKA 2002 bezieht sogar Minderungsmaßnahmen mit<br />
ein). Da <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> vor der Zulassungsentscheidung durchzuführen ist, können<br />
zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt noch keine Ausgleichsmaßnahmen fest- oder umgesetzt werden.<br />
Ausgleichsmaßnahmen können daher nicht dazu <strong>die</strong>nen, <strong>die</strong> Erheblichkeitsschwelle in Bezug<br />
auf befürchtete Beeinträchtigungen zu erhöhen. Die Erfahrungen mit der Eingriffsregelung<br />
zeigen zudem, dass <strong>die</strong> Wirksamkeit <strong>von</strong> Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf<br />
<strong>die</strong> <strong>an</strong>gedachten Funktionen, <strong>die</strong> erfüllt werden sollen, häufig nicht, nur unzureichend oder<br />
erst sehr spät gegeben ist.<br />
Auch wenn <strong>die</strong> Bewertung der Erheblichkeit als Voraussetzung für <strong>die</strong> Entscheidung über <strong>die</strong><br />
Verträglichkeit eines Pl<strong>an</strong>s oder Projektes zunächst nur zweistufige Bewertungsskalen mit<br />
den Stufen „erhebliche Beeinträchtigung“ und nicht „erhebliche Beeinträchtigung“ erfordert,<br />
genügt es vor dem Hintergrund der <strong>Anforderungen</strong> eines ggf. nachfolgenden Ausnahmeverfahrens<br />
nicht, lediglich das Unter- oder Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle zu bestimmen.<br />
Spätestens für den Alternativenvergleich im Rahmen des Ausnahmeverfahrens ist eine<br />
weitergehende Differenzierung der Beeinträchtigungsintensitäten oberhalb der Erheblichkeitsschwelle<br />
erforderlich. Sollte sich daher im Laufe der Verträglichkeitsuntersuchungen<br />
abzeichnen, dass durch den Pl<strong>an</strong> oder das Projekt erhebliche Beeinträchtigungen auftreten<br />
werden und eine ausnahmsweise Genehmigung <strong>an</strong>gestrebt wird, ist es empfehlenswert,<br />
bereits jetzt eine mehrstufige Skala zur Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>an</strong>zulegen (vgl.<br />
MIERWALD 2003).<br />
Im Ergebnis müssen <strong>die</strong> erarbeiteten Unterlagen insgesamt <strong>die</strong> zuständigen Behörden in <strong>die</strong><br />
Lage versetzen können, im Rahmen der formalen <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> <strong>die</strong> Folgen des<br />
Projekts zu erkennen und zu bewerten, um <strong>die</strong>sbezüglich über <strong>die</strong> ggf. zu ergreifenden<br />
Rechtsfolgen entscheiden zu können.<br />
4.4 Bewertung der Beeinträchtigungen und Prüfung der Verträglichkeit<br />
Die Bewertung der Verträglichkeit oder Unverträglichkeit eines Pl<strong>an</strong>s oder Projektes und -<br />
direkt damit verbunden - <strong>die</strong> Entscheidung über dessen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit ist<br />
Aufgabe des BSH als für <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA in der AWZ zuständige Behörde.<br />
Die für <strong>die</strong>se Entscheidung erforderliche Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen<br />
ist ebenfalls Aufgabe der verfahrensführenden Behörde. Fachliche Grundlage <strong>die</strong>ser Bewertung<br />
sind im Wesentlichen <strong>die</strong> in der <strong>FFH</strong>-VS dokumentierten Ergebnisse der <strong>FFH</strong>-VU. Die<br />
Behörde k<strong>an</strong>n <strong>die</strong>se Verträglichkeitsuntersuchung als Grundlage für Konsultationen mit internen<br />
und externen Fachleuten und <strong>an</strong>deren Beteiligten verwenden und muss darüber hin-<br />
- 34 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
aus ggf. Berichte erstellen lassen, <strong>die</strong> sicherstellen, dass <strong>die</strong> abschließende Prüfung umfassend<br />
und objektiv ist (EU-KOMMISSION 2001).<br />
Um <strong>die</strong> Bewertung fachlich abzusichern, sollte sich das BSH eng mit dem BfN als zuständiger<br />
Naturschutzbehörde abstimmen. Das BfN sollte <strong>die</strong> Ergebnisse der <strong>FFH</strong>-VU dazu fachlich<br />
beurteilen und dem BSH ggf. zusätzliche entscheidungsrelev<strong>an</strong>te Fachinformationen und<br />
vom Urteil der Gutachter abweichende Bewertungen mitteilen.<br />
Zur Unterstützung <strong>die</strong>ser Aufgabe wird zu Überprüfungen oder: zur Überprüfung der Einhaltung<br />
der im Leitfaden formulierten fachlichen <strong>Anforderungen</strong> im Anh<strong>an</strong>g des Leitfadens eine<br />
Checkliste als Prüfprofil zur Verfügung gestellt.<br />
Aufbauend auf der eigenen Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen muss <strong>die</strong><br />
verfahrensführende Behörde <strong>die</strong> Verträglichkeit oder Unverträglichkeit des Pl<strong>an</strong>es oder Projektes<br />
feststellen. Dabei ist zu beachten, dass jede einzelne erhebliche Beeinträchtigung<br />
eines für <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteils zur Unverträglichkeit des Projekts<br />
bzw. Pl<strong>an</strong>s führt (LOUIS, ENGELKE 2000, WEIHRICH 1999). Die EU-KOMMISSION (2001) empfiehlt<br />
der verfahrensführenden Behörde, nach Abschluss der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> einen<br />
Prüfbericht zu erstellen (vgl. Kasten 5).<br />
Inhalte des Berichts über <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
- möglichst ausführliche Beschreibung des Projekts/Pl<strong>an</strong>s, um dem Bürger einen Eindruck vom Umf<strong>an</strong>g<br />
und <strong>von</strong> der Größenordnung sowie <strong>von</strong> den Zielen zu vermitteln;<br />
- Beschreibung der Ausg<strong>an</strong>gsbedingungen in dem Natura-2000-Gebiet;<br />
- Charakterisierung der nachteiligen Auswirkungen des Projekts bzw. Pl<strong>an</strong>s auf das Natura-2000-<br />
Gebiet;<br />
- Aussage darüber, wie <strong>die</strong>se Auswirkungen durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen vermieden<br />
werden können;<br />
- Aufstellung eines Zeitpl<strong>an</strong>s und <strong>die</strong> Bestimmung der Mech<strong>an</strong>ismen, <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d derer <strong>die</strong> Maßnahmen<br />
zur Schadensbegrenzung fest gepl<strong>an</strong>t, durchgeführt und überwacht werden<br />
Kasten 5: Inhalte des Berichts über <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
(aus: EU-KOMMISSION 2001: 28)<br />
4.5 Berücksichtigung des Ergebnisses der <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> im Genehmigungsverfahren<br />
Mit einer Unverträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen eines oder mehrerer<br />
NATURA 2000-Gebiete ist der in der SeeAnlV gen<strong>an</strong>nte Versagensgrund „Gefährdung der<br />
Meeresumwelt“ erfüllt, so dass das Vorhaben nicht zugelassen werden darf.<br />
Rechtlich zu klären ist noch <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> nach <strong>FFH</strong>-RL möglichen Ausnahmegründe im<br />
Verfahren nach SeeAnlV Anwendung finden dürfen. Wenn Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen<br />
eines NATURA 2000-Gebietes eine „Gefährdung der Meeresumwelt“ im Sinne<br />
- 35 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
der SeeAnlV darstellt und damit nicht nur aus Sicht der <strong>FFH</strong>-VP zum Versagen der Genehmigung<br />
führt, sondern auch nach SeeAnlV ein Versagensgrund besteht, dürften <strong>die</strong> Ausnahmegründe<br />
nach §34 BNatSchG keine Anwendung finden, da <strong>die</strong> SeeAnlV keine Ausnahmen<br />
vom Verbotstatbest<strong>an</strong>d vorsieht.<br />
Sollten <strong>die</strong> in § 34 BNatSchG formulierten Ausnahmegründe dennoch Anwendung finden<br />
dürfen, wäre als erstes der Nachweis zu führen, dass zur be<strong>an</strong>tragten Form des Projektes<br />
keine zumutbaren Alternativen bestehen. Dieser Nachweis dürfte in der Praxis <strong>an</strong>gesichts<br />
der großen Zahl möglicher Alternativst<strong>an</strong>dorte kaum zu erbringen sein.<br />
5 Ausnahmeverfahren<br />
5.1 Rechtliche Fragen<br />
In materieller Hinsicht ist zunächst zu fragen, ob es <strong>an</strong>gesichts der Regelungen der §§ 2, 3<br />
SeeAnlVO überhaupt denkbar ist, dass <strong>die</strong> Errichtung und der Betrieb <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-<br />
Windkraft<strong>an</strong>lagen genehmigt wird, obwohl <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach § 34 Abs. 1<br />
BNatSchG erbracht hat, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebiets<br />
<strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets in seinen<br />
für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n. § 34<br />
Abs. 3 und 4 BNatSchG sehen solche ausnahmsweisen Zulassungen unter den dort normierten<br />
Voraussetzungen vor.<br />
Von NEBELSIECK ist insoweit darauf hingewiesen worden, dass zwischen den Regelungen<br />
der §§ 38, 34 BNatSchG und § 3 SeeAnlVO eine ausdrückliche Verknüpfung fehlt. 7 Von der<br />
Prämisse ausgehend, dass der Versagungsgrund der Gefährdung der Meeresumwelt in § 3<br />
SeeAnlVO gemeinschaftsrechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass Projekte, <strong>die</strong> Natura<br />
2000 - Gebiete im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG erheblich beeinträchtigen können,<br />
zugleich auch als Gefährdung der Meeresumwelt einzustufen sind, folgert NEBELSIECK weiter,<br />
dass <strong>die</strong> Ausnahmemöglichkeiten des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG der Normstruktur<br />
des § 3 SeeAnlVO widersprechen und folglich Projektbetreiber sich bei Projekten, <strong>die</strong> erhebliche<br />
Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten haben können, nicht auf etwaige Ausnahmegründe<br />
nach § 34 Abs. 3 und 4 bzw. Art. 6 Abs. 4 <strong>FFH</strong>-RL berufen können. 8<br />
Diese Argumentation ver<strong>die</strong>nt insoweit Zustimmung, als <strong>die</strong> m<strong>an</strong>gelnde gesetzgeberische<br />
Abstimmung der naturschutzrechtlichen und der see<strong>an</strong>lagenrechtlichen Normen unterein<strong>an</strong>der<br />
gerügt wird. Ebenso sprechen gute Gründe dafür, jedes Projekt, das zu erheblichen Beeinträchtigung<br />
eines Gebiets <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen<br />
Vogelschutzgebiets in seinen für <strong>die</strong> Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />
Best<strong>an</strong>dteilen führen k<strong>an</strong>n, zugleich als <strong>die</strong> Meeresumwelt gefährdend <strong>an</strong>zusehen.<br />
7<br />
8<br />
NEBELSIECK (2002: 24 f.)<br />
NEBELSIECK (2002: 25)<br />
- 36 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
Fraglich erscheint aber <strong>die</strong> Pauschalität, mit der NEBELSIECK meint, <strong>die</strong> Ausnahmemöglichkeiten<br />
des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG bzw. des Art. 6 Abs. 4 <strong>FFH</strong>-RL fänden in der Normstruktur<br />
des § 3 SeeAnlVO keinen Platz. Hier wird übersehen, dass § 3 S. 1 und § 4 Abs. 2<br />
SeeAnlVO vorsehen, dass eine Genehmigung auch d<strong>an</strong>n zu erteilen ist, wenn zwar eine<br />
Gefährdung der Meeresumwelt vorliegt, <strong>die</strong>se jedoch durch Befristung, Bedingungen oder<br />
Auflagen ausgeglichen werden k<strong>an</strong>n.<br />
Es ist d<strong>an</strong>ach jedenfalls abstrakt denkbar, dass gepl<strong>an</strong>te <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen zwar<br />
eine Gefährdung der Meeresumwelt i.S.v. § 3 SeeAnlVO darstellen und zugleich zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten i.S.v. § 34 Abs. 2 BNatSchG führen<br />
können, aber gleichwohl genehmigungsfähig sind, weil einerseits <strong>die</strong> Gefährdung der Meeresumwelt<br />
durch Befristung, Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden k<strong>an</strong>n und<br />
<strong>an</strong>dererseits Gründe für eine ausnahmsweise Zulassung nach § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG<br />
vorliegen.<br />
Nur am R<strong>an</strong>de sei darauf hingewiesen, dass der see<strong>an</strong>lagenrechtliche Ausgleich in § 3 S. 1<br />
bzw. § 4 Abs. 2 SeeAnlVO wohl in Parallele zum Ausgleichsbegriff 9 der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung in § 19 Abs. 2 S. 2 BNatSchG zu interpretieren sein wird und im Übrigen<br />
trotz aller rechtlichen Unterschiede im Detail 10 häufig eine gewisse Deckungsgleichheit<br />
mit den <strong>von</strong> § 34 Abs. 5 BNatSchG geforderten notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des<br />
Zusammenh<strong>an</strong>gs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ bestehen dürfte.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass <strong>die</strong> jeweils formellen und materiellen Vorgaben<br />
für <strong>die</strong> Genehmigung bzw. Zulassung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen enthaltenden §§ 2, 3<br />
SeeAnlVO und §§ 38, 34 BNatSchG zwar vom Gesetzgeber unbefriedigend mitein<strong>an</strong>der<br />
verknüpft wurden, es aber gleichwohl abstrakt denkbar erscheint, dass <strong>die</strong> Ausnahmetatbestände<br />
des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG im konkreten Fall zum Tragen kommen können.<br />
Ausnahmsweisen Zulässigkeit <strong>von</strong> Projekten nach § 34 Abs. 3 BNatSchG<br />
Soweit m<strong>an</strong> im Gegensatz zu NEBELSIECK 11 wie oben dargelegt da<strong>von</strong> ausgeht, dass der<br />
Ausnahmetatbest<strong>an</strong>d des § 34 Abs. 3 BNatSchG auch für <strong>die</strong> Genehmigung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-<br />
Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ Bedeutung entfalten k<strong>an</strong>n, gilt es <strong>die</strong> einzelnen Ausnahmegründe<br />
in <strong>die</strong>sem Zusammenh<strong>an</strong>g näher zu betrachten.<br />
§ 34 Abs. 3 BNatSchG fordert für <strong>die</strong> Abweichung vom grundsätzlichen Verbot des § 34<br />
Abs. 2 BNatSchG kumulativ sowohl <strong>die</strong> Notwendigkeit des Projekts aus zwingenden Gründen<br />
des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher<br />
Art 12 , als auch das Nichtgegebensein <strong>von</strong> zumutbaren Alternativen, um den mit<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
Allgemein dazu noch zur Rechtslage vor der BNatSchG-Novelle GASSNER (1996, § 8 Rdnr. 27 ff.); LOUIS 2000,<br />
(§ 8 Rdnr. 212 ff.)<br />
Vgl. dazu BERG (2002: 164 ff.); FISAHN (2000: 92 ff.); WIRTHS (2003: 150, 153); SCHINK (2002: 45, 56); SCHRÖD-<br />
TER (2001: 8, 17); DURNER (2001: 601, 606 ff.)<br />
NEBELSIECK (2002: 24 f.)<br />
Näher dazu BERG (2002: S 160 ff); APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999: 63, 76)<br />
- 37 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
dem Projekt verfolgten Zweck auch <strong>an</strong> <strong>an</strong>derer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen<br />
zu erreichen 13 . Diese beiden Bedingungen sind im Rahmen des Ausnahmeverfahrens<br />
zu überprüfen.<br />
5.2 Nachweis fehlender Alternativen<br />
Das mit § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG geforderte Nichtvorh<strong>an</strong>densein zumutbarer Alternativen,<br />
dürfte mit Blick auf <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ jedenfalls kurz- und mittelfristig<br />
kaum zu bejahen sein. Sol<strong>an</strong>ge technisch nach dem derzeitigen St<strong>an</strong>d der Technik unproblematisch<br />
erschließbare und wirtschaftlich attraktive St<strong>an</strong>dorte in der AWZ vorh<strong>an</strong>den<br />
sind, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten ausgeschlossen<br />
werden k<strong>an</strong>n, werden sich <strong>die</strong> Projektbetreiber regelmäßig auf <strong>die</strong>se St<strong>an</strong>dorte verweisen<br />
lassen müssen. 14 Ohne <strong>die</strong> technische Erschließbarkeit und <strong>die</strong> wirtschaftliche Attraktivität<br />
<strong>von</strong> St<strong>an</strong>dorten für Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ hier abschließend beurteilen zu können<br />
und ohne <strong>die</strong> künftig als Natura 2000 - Gebiete auszuweisenden Meeresräume in allen Einzelheiten<br />
zu kennen, wird gleichwohl da<strong>von</strong> auszugehen sein, dass St<strong>an</strong>dorte für Windkraft<strong>an</strong>lagen<br />
in der AWZ außerhalb und mit genügendem Abst<strong>an</strong>d zu Natura 2000 - Gebieten<br />
über längere Sicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Dies umso mehr, als sich <strong>die</strong> auf<br />
dem festen L<strong>an</strong>d bei der Alternativenprüfung häufig limitierende Problematik der zivilrechtlichen<br />
Verfügbarkeit oder Verfügbarmachung der notwendigen Flächen 15 in der AWZ m<strong>an</strong>gels<br />
privaten Eigentums nicht stellt.<br />
Wenn derartige Flächen für Windkraft<strong>an</strong>lagen in der Zukunft vollständig überpl<strong>an</strong>t und erschöpft<br />
sein sollten, wird der Frage nachzugehen sein, ob und gegebenenfalls in welchem<br />
Ausmaß sich Projektbetreiber darauf verweisen lassen müssen, vor einer In<strong>an</strong>spruchnahme<br />
<strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten zunächst weniger attraktive St<strong>an</strong>dorte unter Vor<strong>an</strong>treiben des<br />
St<strong>an</strong>des der Technik zu erschließen. Dies entzieht sich jedoch einer allgemeingültigen Betrachtung.<br />
Vielmehr werden im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung <strong>die</strong> konkreten<br />
Umstände und Interessen abzuwägen sein. 16<br />
Nach alledem dürfte jedenfalls in näherer Zukunft <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen in der<br />
AWZ auf der Grundlage <strong>von</strong> § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG nicht ernsthaft in Betracht kommen,<br />
weil in ausreichendem Maße alternative St<strong>an</strong>dorte im Sinne <strong>von</strong> Nr. 2 der Vorschrift<br />
verfügbar sein dürften.<br />
Die Frage, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses i.S.d. § 34<br />
Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG für <strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen in der AWZ streiten, bedarf<br />
d<strong>an</strong>ach <strong>an</strong> sich keiner Be<strong>an</strong>twortung mehr. Lediglich der Vollständigkeit halber, sei darauf<br />
hingewiesen, dass es wegen der mit der <strong>Offshore</strong>-Windenergienutzung verbundenen Absicht,<br />
<strong>die</strong> weitgesteckten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, nicht g<strong>an</strong>z<br />
13<br />
14<br />
15<br />
Näher dazu BERG 2002, S 147 ff.; APFELBACHER/ADENAUER/IVEN, NuR 1999, 63, 75 f.<br />
So auch NEBELSIECK (2002: 35)<br />
Vgl. etwa BERG (2002: 150 f.); KUES (2001: 145).<br />
- 38 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
fernliegend erscheint, hier überwiegende öffentliche Interessen zu bejahen, soweit jene Klimaschutzziele<br />
nicht bereits mit den <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen, <strong>die</strong> ohne Beeinträchtigung<br />
<strong>von</strong> Natura 2000 - Gebieten errichtet werden können, erreichbar sind. 17<br />
16<br />
17<br />
So zurecht NEBELSIECK (2002: 35)<br />
Vgl. NEBELSIECK (2002: 35)<br />
- 39 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
6 Verknüpfung <strong>von</strong> UVP und <strong>FFH</strong>-VP im Genehmigungsverfahren<br />
für <strong>Offshore</strong>-WKA in der AWZ<br />
Da <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VU einen <strong>an</strong>deren Schwerpunkt und <strong>an</strong>dere Prüfkriterien (Erhaltungs- und Entwicklungsziele)<br />
aufweist als <strong>die</strong> UVU und vor allem verbindlichere Rechtsfolgen als eine UVP<br />
gemäß UVPG hat, sollte eine getrennte Dokumentation der Untersuchungen erfolgen.<br />
Die bereits entwickelten und in der Praxis vielfach <strong>an</strong>gewendeten Methoden der UVU, z.B.<br />
zu Best<strong>an</strong>dsaufnahmen und zu Bewertungsverfahren können und sollten aber durchaus für<br />
<strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-VU übernommen werden (EU-KOMMISSION 2000, dazu auch BERNOTAT, HERBERT<br />
2001 und Anh<strong>an</strong>g VII <strong>die</strong>ser Ausarbeitung).<br />
Hat <strong>die</strong> Vorprüfung am Anf<strong>an</strong>g des Genehmigungsverfahrens ergeben, dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />
eines bereits gemeldeten oder potenziellen/faktischen <strong>FFH</strong>- bzw. Vogelschutzgebietes<br />
nicht auszuschließen sind, muss parallel zur UVP, <strong>die</strong> generell bei mehr als<br />
19 WKA durchzuführen ist, eine <strong>FFH</strong>-VP durchgeführt werden.<br />
In <strong>die</strong>sem Fall könnte bereits <strong>die</strong> Phase des Scoping im UVP-Verfahren als Möglichkeit genutzt<br />
werden, auch den Untersuchungsrahmen der <strong>FFH</strong>-VU abzustimmen und zu koordinieren.<br />
Die Voruntersuchungen sollten für UVU und <strong>FFH</strong>-VU zusammen durchgeführt werden.<br />
Dazu wird das Untersuchungskonzept der UVU um <strong>die</strong> betroffenen „maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile“<br />
des Schutzgebietes erweitert, d.h. <strong>die</strong> signifik<strong>an</strong>ten <strong>FFH</strong>-Arten, -Lebensraumtypen,<br />
Vogelarten nach VSR und <strong>die</strong> Strukturen und Funktionen, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> jeweiligen Habitate<br />
wichtig sind.<br />
Die Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z muss, auch wenn <strong>die</strong> Methodik der Wirkungsprognose für beide<br />
Prüfinstrumente durchaus gleich sein k<strong>an</strong>n, getrennt durchgeführt werden, da <strong>die</strong> Bewertungsmaßstäbe<br />
unterschiedlich sind.<br />
Die Suche nach Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und Alternativlösungen, <strong>die</strong><br />
keine oder weniger Auswirkungen auf <strong>die</strong> Umwelt haben, k<strong>an</strong>n wiederum für UVU und<br />
<strong>FFH</strong>-VU parallel geschehen. Das Monitoringkonzept für <strong>die</strong> UVU muss bei einer parallel zur<br />
UVU durchgeführten <strong>FFH</strong>-VU besonders <strong>die</strong> betroffenen Schutzgüter des <strong>FFH</strong>- bzw. Vogelschutzgebietes<br />
berücksichtigen.<br />
- 40 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
7 Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf<br />
Mit den vorliegenden Ergebnissen sind <strong>die</strong> grundlegenden <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<br />
<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen in der AWZ bestimmt. Da eine<br />
weitere Konkretisierung der fachlich-methodischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> im Rahmen der<br />
<strong>FFH</strong>-VP zu leistende Best<strong>an</strong>dserfassung, Prognose und Bewertung im konkreten Bezug auf<br />
<strong>die</strong> spezifischen Eigenschaften der gemeldeten Gebiete und vor allem deren individuelle<br />
Erhaltungsziele erfolgen soll, ist zunächst <strong>die</strong> abschließende Auswahl und Meldung der Gebiete<br />
abzuwarten.<br />
Stehen <strong>die</strong> Gebiete fest, sollten <strong>die</strong> in der vorliegenden Ausarbeitung bereits <strong>an</strong>gelegten gebietsbezogenen<br />
Konkretisierungen erfolgen.<br />
Parallel dazu sollte <strong>die</strong> Formulierung möglichst konkreter Erhaltungsziele für <strong>die</strong> Gebiete<br />
vor<strong>an</strong>getrieben werden, damit entsprechend detaillierte Maßstäbe für <strong>die</strong> Prüfung der Verträglichkeit<br />
<strong>von</strong> Vorhaben vorliegen, <strong>die</strong> möglichst eine Feststellung der Überschreitung <strong>von</strong><br />
Erheblichkeitsschwellen ermöglichen.<br />
- 41 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
8 Literatur<br />
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<strong>die</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> in der Praxis. Natur und L<strong>an</strong>dschaft, Heft 2/1999,<br />
S.65-73<br />
APFELBACHER, D, ADENAUER, U., IVEN, K. (1999): Das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
– Innerstaatliche Umsetzung und Durchführung gemeinschaftlicher<br />
Vorgaben auf dem Gebiet des Naturschutzes – Teil 2: Biotopschutz.<br />
Natur und Recht, Heft 2/1999, S.63-78<br />
BAUMANN, W.; BIEDERMANN U.; BREUER W.; HERBERT M.; RUDOLF E.; WEIHRICH, D.; WEY-<br />
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Unzulässigkeit und Ausnahmen). In: Natur und L<strong>an</strong>dschaft Jg.74, Nr.11, S.<br />
463-472)<br />
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§ 19c BNatSchG. Zeitschrift für Umweltrecht 11 (1): 1-8.<br />
BERG, G. (2002): Europäisches Naturschutzrecht und Raumordnung, Münster (Beiträge zur<br />
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BERNOTAT, D. (2003): <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> - Fachliche <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Prüfungen<br />
nach § 34 und § 35 BNatSchG. In: UVP-Report (17) Sonderheft „UVP-<br />
Kongress“, 17-26<br />
BERNOTAT, D.; HERBERT, M. (2001): Verhältnis der Prüfung nach §§ 19c, 19d<br />
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75-80.<br />
BREUER, W., HERBERT, M., WINKELBRANDT, A., WEIHRICH, D. (1999): Naturschutzfachliche<br />
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- 42 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
EU-KOMMISSION (2000): Natura 2000 - Gebietsm<strong>an</strong>agement. Die Vorgaben des Artikels 6 der<br />
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der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie<br />
92/43/EWG. Oxfort<br />
FISAHN, A. (2000): Die <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Verhältnis<br />
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W., Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz: Rechtsfragen, Baden-Baden<br />
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FROELICH & SPORBECK 2002: Leitfaden zur Durchführung <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-<br />
Verträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Erstellt im Auftrag des<br />
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, L<strong>an</strong>dwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
des L<strong>an</strong>des Nordrhein-Westfalen. 49 S. + Anlagen, Anh<strong>an</strong>g und Glossar<br />
GARNIEL, A., MIERWALD, U. (2001): Wachtelkönig und gepl<strong>an</strong>te Bebauung Neugraben-<br />
Fischbeck 15 (Hamburg). UVP-report (Jg. 15, Nr. 2, S. 93-95)<br />
GASSNER, E. BENDOMIR-KAHLO, G., SCHMIDT-RÄNTSCH, A. (1996): Bundesnaturschutzgesetz<br />
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GELLERMANN, M. (1996): Rechtsfragen des europäischen Habitatschutzes. Natur und Recht<br />
18 (11/12): 548-558<br />
GELLERMANN, M. (2001): Natura 2000: Europäisches Habitatschutzrecht und seine Durchführung<br />
in der Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d, 2. neubearb. und erw. Aufl., Berlin; Wien<br />
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GELLERMANN, M.; SCHREIBER, M. (2003): Zur "Erheblichkeit" der Beeinträchtigung <strong>von</strong> Natura-2000-Gebieten<br />
und solchen, <strong>die</strong> es werden wollenin: Natur und Recht, 2003,<br />
Heft 4, S. 205-213<br />
GÜNNEWIG, D. (1999): Inhaltliche und Methodische <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Prüfung <strong>von</strong> Projekten<br />
und Plänen gemäß § 19c BNatSchG. Vortrag IWU-Seminar <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
nach <strong>FFH</strong>-Richtlinie am 10.05.1999 in Magdeburg, M<strong>an</strong>uskript, H<strong>an</strong>nover<br />
HALAMA, G. (2001): Die <strong>FFH</strong>-Richtlinie – unmittelbare Auswirkungen auf das Pl<strong>an</strong>ungs- und<br />
Zulassungsrecht. NVwZ 2001 (5): 506-513.<br />
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im Sinne des § 50 HOAI“. UVP-report, Heft 2/2001. S.81-87<br />
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- 43 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
denburg, insbesondere zur <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach der <strong>FFH</strong>-Richtlinie vom<br />
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LOUIS, H. W. (2001): Die <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> nach der Fauna-<br />
Flora-Habitat-Richtlinie in der Umsetzung durch <strong>die</strong> §§ 19a ff. BNatSchG“. UVPreport,<br />
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LOUIS, H. W., ENGELKE, A. (2000): Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar der §§ 1 bis 19f, 2.<br />
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12, S.417ff<br />
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WACHTER, T., JESSEL, B. (2002): Einflüsse auf <strong>die</strong> Zulassung <strong>von</strong> Projekten im Rahmen der<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>. Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>ung, Heft 5/2002,<br />
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WEIHRICH, D. (1999): „ Rechtliche und naturschutzfachliche <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong><br />
nach § 19c BNatSchG“. aus: „Deutsches Verwaltungsblatt – Sonderdruck“.<br />
Heft 15. Dez./1999. Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag KG, Berlin/Köln. S.1697-<br />
1704<br />
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– Zu den Einwirkungen der <strong>FFH</strong>Richtlinie auf das deutsche Recht. In:<br />
Zeitschrift für Umweltrecht 03/00. S. 190- 197.<br />
WIRTHS, V. (2003): Defizite bei der Umsetzung der <strong>FFH</strong>-<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> im neuen<br />
BNatSchG und ihre Konsequenzen - in: Natur und Recht, 2003, Heft 3, S. 150-154<br />
- 44 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Anh<strong>an</strong>g<br />
Anh<strong>an</strong>g I: Checkliste zur Überprüfung der Erfordernisse einer <strong>FFH</strong>-VP gem. Art.6 <strong>FFH</strong>-RL<br />
In Anlehnung <strong>an</strong> EU-Kommission, DG Umwelt (2001a)<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
I. Informationen über den St<strong>an</strong>dort der WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />
(Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />
I.1 Ist das Ziel des Projekts beschrieben?<br />
I.2 Ist der St<strong>an</strong>dort/<strong>die</strong> Lage des Vorhabens <strong>an</strong>gegeben?<br />
Gibt es Karten, Übersichten, Koordinaten?<br />
I.2.1 Ist beschrieben, wie viel Fläche des Schutzgebietes<br />
<strong>von</strong> dem gepl<strong>an</strong>ten Vorhaben für wie l<strong>an</strong>ge eingenommen<br />
wird? Bzw. <strong>die</strong> Dist<strong>an</strong>z zum Schutzgebiet<br />
I.2.2 Gibt es einen realistischen Zeitpl<strong>an</strong> für <strong>die</strong> verschiedenen<br />
Bau- und Betriebsphasen?<br />
I.3 Sind <strong>die</strong> Hauptkomponenten des Vorhabens beschrieben?<br />
I.3.1 Ist der Anlagentyp beschrieben (insbesondere Höhe)?<br />
I.3.2 Ist <strong>die</strong> Art des Fundaments beschrieben?<br />
- 45 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
I.3.3 Ist <strong>die</strong> elektrotechnische Erschließung im Windpark<br />
und zur Küste beschrieben? (Karten)<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
I.3.3.1 Wird Dreh- oder Gleichstrom verwendet? In welcher<br />
Art <strong>von</strong> Kabeln?<br />
I.3.4 Ist <strong>die</strong> Anordnung der einzelnen Anlagen beschrieben?<br />
(Karten)<br />
I. Informationen über <strong>die</strong> WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />
(Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />
I.3.5 Ist <strong>die</strong> Wartung des Windparks geregelt? (zusätzlicher<br />
Schiffsverkehr)<br />
I.4 Sind alle nötigen Baumaßnahmen beschrieben?<br />
I.5 Sind alle nötigen Maßnahmen für den Betrieb der<br />
WKA beschrieben?<br />
I.6 Sind alle nötigen Maßnahmen für den Rückbau beschrieben?<br />
I.7 Sind <strong>die</strong> Auswirkungen des Projekts hinreichend<br />
genau beschrieben?<br />
I.7.1 Wird der Einsatz <strong>von</strong> umweltschädigenden Stoffe<br />
beschrieben und qu<strong>an</strong>tifiziert? Liegt ein Konzept vor,<br />
wie z.B. bei drohenden Austritten reagiert wird (Öl,<br />
Anti-Fouling-Anstriche)?<br />
I.7.2 Ist der Körper- und Luftschalleintrag dargestellt und<br />
qu<strong>an</strong>tifiziert? (Reichweite und Dauer bei Bau und<br />
Betrieb)<br />
- 46 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
I.7.2.1 Wurden Berechnungen durchgeführt oder <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d<br />
einer Pilot<strong>an</strong>lage hochgerechnet?<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
1.7.2.2<br />
Wurde zusätzlicher Schiffs- und Flugzeugverkehr<br />
dabei berücksichtigt?<br />
I.7.3 Wurde <strong>die</strong> zu erwartende Trübungsfahne beim Bau<br />
und Rückbau der Anlage ausreichend ermittelt? (Anteil,<br />
Dichte und Ausdehnung der Schwebstofffracht?<br />
I.7.4 Erfolgte eine Durchführung <strong>von</strong> Untersuchungen oder<br />
Berechnungen zur Veränderung der Wasserschichtung,<br />
Sedimentologie, Auskolkung<br />
I. Informationen über <strong>die</strong> WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />
(Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />
I.7.5 Wurde <strong>die</strong> Entstehung <strong>von</strong> elektromagnetischen<br />
Feldern und Wärmeabstrahlung der Kabel ermittelt?<br />
I.7.6 Wurden <strong>die</strong> Lichtquellen der WKA ermittelt/dargestellt?<br />
(Reichweite, Intensität, Höhe)<br />
I.7.7 Wurde der Schattenwurf der WKA ermittelt?<br />
I.7.8 Wurde ein Gutachten zur Gefahr <strong>von</strong> Schiffskollisionen<br />
erstellt?<br />
I.7.8.1 Aussagen, wie und wie schnell k<strong>an</strong>n in Gefahrenfällen<br />
(bei Unwettern, drohenden Kollisionen, Feuer,<br />
defekten Anlagen) reagiert werden k<strong>an</strong>n?<br />
- 47 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
I.8.1 Wurden Unsicherheiten bei der Ermittlung und Abschätzung<br />
der zu erhebenden Daten dargestellt und<br />
diskutiert?<br />
II.1 Wurden alle Projekte und Pläne identifiziert, <strong>die</strong> durch<br />
ihr Zusammenwirken mit dem vorgeschlagenen WKA-<br />
Vorhaben negative Effekte auf das <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiet<br />
befürchten lassen?<br />
II.1.1 Liegen Gebietsgrenzen vor, in denen kumulative<br />
Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden?<br />
II.1.2 Ist <strong>die</strong> Prüfung der Auswirkungen kumulativer Effekte<br />
nachvollziehbar, fun<strong>die</strong>rt und ausreichend?<br />
III.1 Größe und Abgrenzung des/r Schutzgebiete/s (Karten)<br />
ausreichend dargestellt?<br />
III.2 Sind <strong>die</strong> besonderen Schutzgüter des <strong>FFH</strong>- oder<br />
Vogelschutzgebietes (<strong>FFH</strong>-Arten, Lebensräume,<br />
Vogelarten) beschrieben?<br />
III.2.1 Ist <strong>die</strong> jeweilige Signifik<strong>an</strong>z/Populationsgröße/Erhaltungszust<strong>an</strong>d<br />
der Arten/Lebensraumtypen<br />
klar (Anh<strong>an</strong>g III)?<br />
II. Kumulative Effekte<br />
(Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />
III. Beschreibung des <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebietes<br />
(Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
- 48 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
III.2.2 Erfolgte eine Beschreibung des derzeitigen Zust<strong>an</strong>ds<br />
des Schutzgebietes und seiner Elemente? Beschreibung<br />
der Hauptstrukturen, Gefährdungen, bes. Empfindlichkeiten<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
III.2.3 Gibt es Aussagen über <strong>die</strong> Einbindung in das Natura<br />
2000-Netz eingebunden (Trittsteinfunktion etc.)?<br />
III.2.4 Gibt es bereits vollständige St<strong>an</strong>darddatenbögen?<br />
III.3 Welcher Bereich des Schutzgebietes und welche<br />
<strong>FFH</strong>-Arten und Lebensraumtypen bzw. welche Habitate<br />
<strong>von</strong> Vögeln werden vermutlich beeinträchtigt?<br />
(Wirkraum)<br />
III.3.1 Welche Methodik wurde zur Erfassung der <strong>FFH</strong>-Arten<br />
und Lebensraumtypen bzw. der Vogelarten im Untersuchungs-<br />
bzw. Wirkraum <strong>an</strong>gewendet?<br />
II.3.1.1 Wurden Naturschutzbehörden und Verbände für <strong>die</strong><br />
Datenbest<strong>an</strong>dsaufnahme konsultiert?<br />
III. Beschreibung des <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebietes<br />
(Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen)<br />
- 49 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
III.3.2 Gibt es Karten mit dem Wirkraum und seinen <strong>FFH</strong>-<br />
Lebensraumtypen, ggf. <strong>FFH</strong>- oder Vogelarten?<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
III.4 Gibt es Erhaltungs- und Entwicklungsziele für <strong>die</strong><br />
betroffenen <strong>FFH</strong>-Arten, -Lebensraumtypen bzw. Vogelarten?<br />
18<br />
III.4.1 Wurden Erhaltungs- und Entwicklungsziele gutachterlich<br />
vorgeschlagen, wenn noch keine Schutzziele<br />
vorliegen?<br />
III.4.2 Sind <strong>die</strong>se gutachterlich entwickelten Schutzziele mit<br />
den zuständigen Naturschutzbehörden abgesprochen,<br />
qualitativ ausreichend und detailliert genug?<br />
IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />
IV.1 Wurden <strong>die</strong> verwendeten Methoden hinreichend<br />
erläutert?<br />
(Matrix, Checklisten, Simulations- u. Berechnungsmodelle,<br />
GIS-Darstellungen?)<br />
18 Wenn keine St<strong>an</strong>darddatenbögen oder M<strong>an</strong>agementpläne vorliegen, aus denen Erhaltungs- und ggf. Entwicklungsziele für <strong>die</strong> maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile des Schutzgebietes<br />
hervorgehen, müssen <strong>die</strong> Lebensraum<strong>an</strong>sprüche und Habitate der betroffenen Arten und Lebensraumtypen und deren Gefährdungsgrund und –grad ermittelt werden.<br />
Daraus folgend sind, nach gängiger Pl<strong>an</strong>ungspraxis, <strong>von</strong> Seiten des Gutachters Erhaltungs- und ggf. Entwicklungsziele für <strong>die</strong> betroffenen Vogel- und <strong>FFH</strong>-Arten bzw. Lebensraumtypen<br />
zu entwickeln. Dieser Vorg<strong>an</strong>g sollte in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden erfolgen. Beispiele <strong>von</strong> bereits erarbeiteten <strong>FFH</strong>-<br />
Verträglichkeitsuntersuchungen verdeutlichen <strong>die</strong> Bedeutung <strong>die</strong>ses Schrittes: bei fehlenden oder unzureichenden Erhaltungszielen fehlen Bewertungsmaßstäbe und <strong>die</strong> gesamte<br />
Beeinträchtigungsprognose wird damit hinfällig.<br />
- 50 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
IV.1.1.1 Wurden <strong>die</strong> Bewertungskriterien und ggf. Parameter<br />
nachvollziehbar dargestellt?<br />
IV.1.1.2 Wurden dabei <strong>die</strong> Erhaltungs- und Schutzziele des<br />
Gebietes einbezogen? (siehe auch III.4)<br />
IV.1.1 Sind <strong>die</strong> gewählten Methoden geeignet, um zu einer<br />
möglichst genauen Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z zu gel<strong>an</strong>gen?<br />
IV.2 Wurden alle bau-, <strong>an</strong>lage- und betriebsbedingten<br />
Auswirkungen beschrieben und wenn möglich, qu<strong>an</strong>-<br />
tifiziert?<br />
IV.2.1 Wurde unterschieden zwischen kurz, l<strong>an</strong>gfristigen<br />
bzw. mittelbaren und unmittelbaren Wirkungen?<br />
IV.2.2 Sind Reichweite, Dauer und Intensität der Auswirkungen<br />
auf <strong>die</strong> maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile des Schutzgebietes<br />
plausibel und fun<strong>die</strong>rt beschrieben?<br />
IV.2.3 Wurden <strong>die</strong> Signifik<strong>an</strong>z / <strong>die</strong> Erheblichkeit der einzelnen<br />
bil<strong>an</strong>zierten Auswirkungen nachvollziehbar diskutiert?<br />
IV.2.4 Wurden kumulative Wirkungen ausreichend berücksichtigt?<br />
(siehe II)<br />
IV.3 Wurden alle signifik<strong>an</strong>ten <strong>FFH</strong>-Arten, -<br />
Lebensraumtypen und Vogelarten des Schutzgebietes<br />
und deren Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />
in <strong>die</strong> Beeinträchtigungsprognose mit einbezogen?<br />
IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />
- 51 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
IV.3.1 Wurden weitere maßgebliche Best<strong>an</strong>dteile des Gebietes<br />
dabei berücksichtigt (z.B. Nahrungsgrundlagen,<br />
Wasserqualität und weitere Habitat<strong>an</strong>sprüche)?<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
IV.3.2 Sind Wechselwirkungen zwischen <strong>die</strong>sen Schutzgütern<br />
dargestellt? (siehe UVU IV.5)<br />
IV.4<br />
Wurden Fachgutachten eingeholt, bzw. Expertengespräche<br />
geführt, um Unsicherheiten bei der Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z<br />
zu diskutieren?<br />
IV.5 Sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
mit in <strong>die</strong> Beeinträchtigungsbil<strong>an</strong>z eingeflossen?<br />
IV.5.1 Wurden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
vorgeschlagen, sind sie ausreichen?<br />
IV.6 Wurden Unsicherheiten bei der Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
ausreichend dargestellt und diskutiert?<br />
IV.7 Ist das „Gebiet als solches“ beeinträchtigt? (eigentliche<br />
<strong>Verträglichkeitsprüfung</strong>, <strong>die</strong> folgenden Fragen<br />
sollten dabei berücksichtigt werden)<br />
IV.7.1 Besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, dass das WKA-Projekt zu<br />
Verzögerungen bei der Verwirklichung der Erhaltungsziele<br />
des Gebietes führt oder sie verhindert?<br />
IV.7.2 Werden durch das WKA-Projekt Faktoren gestört, <strong>die</strong><br />
zu einer Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />
des Schutzgebietes beitragen?<br />
IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />
- 52 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
IV.7.3 Greift das WKA-Vorhaben in das Gleichgewicht, <strong>die</strong><br />
Verteilung und <strong>die</strong> Dichte der Schlüsselarten ein?<br />
Wird der Best<strong>an</strong>d reduziert?<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
IV.7.4 Führt das Vorhaben zu Veränderungen der wichtigsten<br />
Bestimmungsfaktoren <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Funktion oder<br />
<strong>die</strong> Struktur des Schutzgebietes ausschlaggebend<br />
sind? (z.B. Sedimentstruktur, Benthos<br />
IV.7.5 Wird <strong>die</strong> verfügbare Fläche für <strong>die</strong> Schlüsselarten des<br />
Schutzgebietes reduziert?<br />
IV.7.6 Wird <strong>die</strong> biologische Vielfalt des Gebietes verringert?<br />
IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose<br />
IV.7.7 Führt das WKA-Vorhaben zu einer Fragmentierung<br />
des Schutzgebietes?<br />
IV.8 Wurde bei offenen Bewertungsfragen das Umweltvorsorgeprinzip<br />
beachtet?<br />
V.1 Wurden alle durchzuführenden Maßnahmen einzeln<br />
beschrieben und erläutert inwiefern sie negative<br />
Auswirkungen auf das Schutzgebiet vermeiden oder<br />
vermindern können?<br />
V.2 Ist klar, <strong>von</strong> wem und w<strong>an</strong>n (Zeitrahmen) <strong>die</strong> Maßnahmen<br />
durchgeführt werden sollen?<br />
V. Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
- 53 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER <strong>FFH</strong>-VP<br />
Nr. Frage zur Überprüfung der <strong>FFH</strong>-VU Frage hinreichend be<strong>an</strong>twortet?<br />
V.3 Wie ist <strong>die</strong> Erfolgswahrscheinlichkeit zu beurteilen?<br />
(gibt es Beispiele aus <strong>an</strong>deren Projekten?)<br />
Welche weiteren Informationen sind<br />
nötig?<br />
V.4 Ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen vorgesehen?<br />
- 54 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG II – GEGENÜBERSTELLUNG DER BETRACHTUNGSGEGENSTÄNDE IN EINER UVP UND <strong>FFH</strong>-VP<br />
Anh<strong>an</strong>g II:<br />
Gegenüberstellung der Betrachtungsgegenstände in einer UVP und <strong>FFH</strong>-VP<br />
Betrachtungsgegenst<strong>an</strong>d<br />
Ziel<br />
Schutzgegenst<strong>an</strong>d Best<strong>an</strong>dserfassung<br />
Anwendungsfall<br />
Untersuchungsraum<br />
Ermittlung der Beeinträchtigungen<br />
Maßstäbe für Bewertung<br />
UVP<br />
gemäß UVPG<br />
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung<br />
der Auswirkungen <strong>von</strong> Vorhaben<br />
auf <strong>die</strong> Umwelt zur wirksamen Umweltvorsorge<br />
Schutzgüter: Menschen, Kultur und<br />
Sachgüter, Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen, Boden,<br />
Wasser, Luft, Klima und L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />
einschließlich ihrer Wechselwirkungen<br />
Art des Vorhabens gem. Anh<strong>an</strong>g<br />
UVPG (WKA: Anlage 1, Nr. 1.6)<br />
Größe entsprechend den zu erwarteten<br />
räumlichen Auswirkungen des<br />
Vorhabens<br />
einzelvorhabensbezogene Beschreibung<br />
der zu erwartenden bau-, <strong>an</strong>lage-<br />
und betriebsbedingten Umweltauswirkungen<br />
im Hinblick auf <strong>die</strong><br />
Empfindlichkeiten der Schutzgüter<br />
Bewertung <strong>von</strong> Umweltauswirkungen<br />
im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge<br />
<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d fachgesetzlicher<br />
Regelungen und Richtlinien und evtl.<br />
vorh<strong>an</strong>dener Umweltqualitätsziele;<br />
Einhaltung <strong>von</strong> gemeinschaftlichen<br />
<strong>FFH</strong>-VP<br />
gem. § 34 BNatSchGNeuregG<br />
Sicherung und Schutz des ökologischen<br />
kohärenten Netzes NATURA<br />
2000 (aus <strong>FFH</strong>- und Vogelschutzgebieten)<br />
NATURA 2000-Gebiet und seine<br />
maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteile, d.h. <strong>FFH</strong>-<br />
Arten und -Lebensräume (Anh<strong>an</strong>g I<br />
und II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie) bzw. Vogelarten<br />
(Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutz-<br />
Richtlinie) und Zugvögel (gem. Art. 4<br />
Vogelschutz-Richtlinie) und Funktionen,<br />
<strong>die</strong> ein Habitat oder Lebensraum<br />
<strong>die</strong>ser Arten erfüllen muss (z.B. bestimmte<br />
Sedimentverhältnisse)<br />
Projekte und Pläne, <strong>die</strong> einzeln oder<br />
im Zusammenwirken mit <strong>an</strong>deren<br />
Projekten und Plänen ein <strong>FFH</strong>- oder<br />
Vogelschutzgebiet erheblich auch<br />
durch Fernwirkungen beeinträchtigen<br />
können<br />
Bewertet wird das Gebiet <strong>von</strong> gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung. Sol<strong>an</strong>ge es<br />
<strong>die</strong> entsprechende Liste der EU-<br />
Kommission noch nicht gibt und Umsetzungsdefizite<br />
bestehen, alle <strong>FFH</strong>-<br />
Gebiete und europäischen Vogelschutzgebiete<br />
Für <strong>die</strong> Best<strong>an</strong>dsaufnahme bzw. <strong>die</strong><br />
Untersuchungen auch kleinere Untersuchungsräume<br />
(voraussichtliche<br />
Wirkräume) denkbar<br />
Prognose der bau-, <strong>an</strong>lage- und betriebsbedingten<br />
Beeinträchtigungen<br />
<strong>von</strong> Projekten und Plänen, <strong>die</strong> einzeln<br />
oder in Zusammenwirken <strong>die</strong> Erhaltungs-<br />
und Entwicklungsziele des<br />
Schutzgebietes erheblich beeinträchtigen<br />
können<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
eines günstigen Erhaltungszust<strong>an</strong>des<br />
eines <strong>FFH</strong>- oder Vogelschutzgebiets,<br />
d.h. Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />
bilden den Bewertungsmaßstab. Zu<br />
berücksichtigen ist dabei <strong>die</strong> Kohärenz<br />
- 55 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG II – GEGENÜBERSTELLUNG DER BETRACHTUNGSGEGENSTÄNDE IN EINER UVP UND <strong>FFH</strong>-VP<br />
des NATURA 2000-Netzes. Einschätzen<br />
der Erheblichkeit, eigentliche<br />
Prüfung der zuständigen Behörde:<br />
wird das „Gebiet als solches“ beeinträchtigt?<br />
Betrachtungsgegenst<strong>an</strong>d<br />
Vermeidung und Verminderung<br />
bzw. Kompensation<br />
Rechtsfolgen<br />
Zuständigkeit<br />
Beteiligung der Naturschutzbehörden<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
und internationalen Rechts und Abkommen<br />
UVP gemäß UVPG<br />
Darstellung <strong>von</strong> Vermeidung, Verminderung,<br />
Ausgleich, Ersatz und der<br />
geprüften Vorhaben- bzw. St<strong>an</strong>dortalternativen<br />
einschl. Null-Vari<strong>an</strong>te<br />
Berücksichtigung der Ergebnisse<br />
(UVS kommt einem Gutachten gleich)<br />
verfahrensführende Behörde, in der<br />
AWZ: BSH<br />
als Träger öffentlicher Bel<strong>an</strong>ge, hier<br />
v.a. BfN<br />
Einbeziehung der Öffentlichkeit bzw.<br />
betroffener Mitgliedstaaten (auch<br />
gemäß Espoo- und Aarhus-<br />
Konvention)<br />
<strong>FFH</strong>-VP gem. § 34<br />
BNatSchGNeuregG<br />
Vermeidung/Verminderung; Unzulässigkeit,<br />
wenn Erhaltungs- und Entwicklungsziele<br />
erheblich beeinträchtigt<br />
werden, Zulässigkeit nur aus zwingenden<br />
Gründen öffentlichen Interesses<br />
und nicht gegebenen zumutbaren<br />
und verträglichen Alternativen (Alternativenprüfung)<br />
d<strong>an</strong>n sind Maßnahmen<br />
zur Sicherung des „NATU-<br />
RA 2000“ Netzes als Ausgleichsmaßnahmen<br />
durchzuführen.<br />
strengere Ausnahmeregelungen bei<br />
prioritären <strong>FFH</strong>-Lebensräumen und<br />
-Arten<br />
Rechtsfolgen verbindlich; direkte Unzulässigkeit,<br />
k<strong>an</strong>n nicht durch Abwägung<br />
überwunden werden, Ausnahmebestimmungen<br />
möglich<br />
Nach BNatSchGNeuregG: Ausweisung<br />
der Gebiete vom BfN über das<br />
BMU (Ressortabstimmung), Prüfung<br />
der Verträglichkeit und Ausnahmeregelungen<br />
jedoch nicht BfN, vermutlich<br />
obliegt <strong>die</strong>se Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde<br />
(BSH). Bei <strong>an</strong>zunehmenden<br />
erheblichen Auswirkungen<br />
auf prioritäre Arten, hat <strong>die</strong> EU-<br />
Kommission Stellung zu nehmen<br />
keine genauen Regelungen (s.o.)<br />
nicht vorgeschrieben, in Hinsicht auf<br />
<strong>die</strong> verabschiedete Aarhus-Konvention<br />
jedoch <strong>an</strong>zuraten<br />
- 56 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Anh<strong>an</strong>g III:<br />
Materialsammlung zu Arten und Lebensraumtypen nach <strong>FFH</strong>-RL und Vogelarten<br />
nach VS-RL<br />
Lebensraumtypen des Anh<strong>an</strong>gs I <strong>FFH</strong>-RL<br />
In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind zwei Lebensraumtypen des<br />
Anh<strong>an</strong>gs I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie <strong>an</strong>zutreffen:<br />
1110 S<strong>an</strong>dbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser,<br />
1170 Riffe.<br />
Die genauen Definitionskriterien <strong>die</strong>ser Typen sind bisher nicht abschließend geklärt.<br />
Die zu den Lebensraumtypen verfügbaren Informationen werden entsprechend der Struktur<br />
der nachfolgend dargestellten Tabellen systematisch mit Blick auf <strong>die</strong> zu erwartenden Konflikte<br />
mit <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen aufbereitet.<br />
1110 S<strong>an</strong>dbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser<br />
Kenndaten<br />
S<strong>an</strong>dbänke des Sublitorals (euphotische Zone) reichen i.d.R. bis dicht unter <strong>die</strong> Meeresoberfläche<br />
(selten mehr als 20 m) und fallen bei MTNW noch nicht frei, einschließlich<br />
des darüber liegenden Wasserkörpers. Sie sind vegetationsfrei oder mit zumeist spärlicher<br />
Makrophytenvegetation (BfN 2003: http://www.HabitatMareNatura2000.de).<br />
In Abhängigkeit <strong>von</strong> den Meeresströmungen k<strong>an</strong>n der Lebensraum relativ stabil sein<br />
oder aber einer hohen Dynamik mit ständiger Abtragung und Aufs<strong>an</strong>dung unterliegen.<br />
Kartierungshinweise<br />
Der Lebensraumtyp stellt Erhebungen des Meeresgrundes dar und ist auf das Sublitoral<br />
bzw. <strong>die</strong> euphotische Zone beschränkt. Diese erstreckt sich in der Nordsee durchschnittlich<br />
in größere Tiefen als in der Ostsee. Für <strong>die</strong> Abgrenzung ist weiterhin das<br />
Vorkommen <strong>von</strong> S<strong>an</strong>den (Fein- bis Grobs<strong>an</strong>d) ausschlaggebend. In der Regel unterliegen<br />
<strong>die</strong> S<strong>an</strong>dbänke einer gewissen Umlagerungsdynamik. Sie können sowohl vollständig<br />
aus S<strong>an</strong>den bestehen, wie z.B. <strong>die</strong> Oderb<strong>an</strong>k als ertrunkene Düne oder als mehr<br />
oder weniger mächtige Ablagerungen auf submarinen Geschiebemergelrücken oder<br />
<strong>an</strong>deren Hartsubstraten auftreten. Bei Letzterem können <strong>die</strong> Übergänge zu Riffen (EU-<br />
Code 1170) fließend sein und teilweise besonders in der Ostsee eine enge Verzahnung<br />
aufweisen.<br />
Eine Zuordnung zur S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k erfordert eine flächenhafte Domin<strong>an</strong>z der S<strong>an</strong>de mit<br />
einer Mindestmächtigkeit <strong>von</strong> 30-40 cm, um den typischen S<strong>an</strong>dbodengemeinschaften<br />
einen Lebensraum zu bieten. Einzelne erratische Blöcke können <strong>die</strong> Oberfläche durchragen.<br />
Die Abgrenzung zu den Wattflächen der Nordsee wird durch <strong>die</strong> mittlere Tide-<br />
Niedrigwasserlinie (MTNW) gebildet. Die Abgrenzung k<strong>an</strong>n <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der Wassertiefen<strong>an</strong>gaben<br />
der Topographischen Karten bzw. <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der Auswertung <strong>von</strong> Luftbildern<br />
erfolgen.<br />
S<strong>an</strong>dbänke im freien Meer, <strong>die</strong> bei Ebbe regelmäßig trocken fallen, sind als Teile des<br />
S<strong>an</strong>dwattes (1140) aufzufassen und werden dort erfasst. Windwattflächen gehören<br />
nicht zu <strong>die</strong>sem Typ (vgl. Lebensraumtyp 1140) (BfN, NATURA 2000-Datenb<strong>an</strong>k).<br />
Typische Tier- und<br />
Pfl<strong>an</strong>zenarten<br />
S<strong>an</strong>dbänke sind oft vegetationsfrei oder nur mit einer spärlichen Makrophytenvegetation<br />
bewachsen<br />
- 57 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Pfl<strong>an</strong>zen:<br />
Potamogeton pectinatus (Kamm Laichkraut),<br />
Zostera marina (Seegrass)<br />
Wirbellose: Seestern, S<strong>an</strong>dgrundel, Gerippte Tellmuschel, Trogmuschel, Zwerg-<br />
Seeigel, Vielborster, Ruderfußkrebs, Gewöhnlicher Blutwurm, Spindelförmiger<br />
Borstenwurm, Opalwurm<br />
Säuger:<br />
Vögel:<br />
Ostsee-Kegekrobbe, Ostsee-Ringelrobbe<br />
Atl<strong>an</strong>tischer Seehund<br />
Nahrungshabitat rastender und überwinternder Vögel<br />
z.B. Prachttaucher und Trauerente<br />
Verbreitung/Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Empfindlichkeiten /<br />
Wirkungen<br />
pot. Konflikte mit WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
sonstiges<br />
z.B. Oderb<strong>an</strong>k in der Ostsee, Doggerb<strong>an</strong>k in der Nordsee (pdf-Datei des WWF mit<br />
Karte der S<strong>an</strong>dbänke in der Nordsee:<br />
http://www.ngo.grida.no/wwfneap/Projects/reflink.htm#reefsb<strong>an</strong>ks)<br />
In der Nord- und Ostsee kommen in den folgenden potenzielle NATURA-2000- Gebieten<br />
S<strong>an</strong>dbänke vor: „Doggerb<strong>an</strong>k“, „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche<br />
Deutsche Bucht“, „Fehmarnbelt“, „Adlergrund“, “Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“,<br />
„SPA Pommersche Bucht“.<br />
s<strong>an</strong>diges Substrat, submarin, meist Meeresströmungen ausgesetzt mit entsprechender<br />
Substratumlagerung, Wassertiefen bis 20 m.<br />
Untersuchungen der Sedimentstruktur und ihrer natürlichen Dynamik mit dem Seitensichtsonar<br />
(Erkundung der Bodentopographie und des Substrattypus) <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d Seitensichtsonar<br />
(SSS mit Fahrtgeschwindigkeit max. 4 kn; möglichst flächendeckendeerfassung,<br />
zumindest aber mit einem Profilabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 500 m)<br />
Untersuchungen zu den Sedimenteigenschaften + Korngrößenverteilung<br />
Die Untersuchungen zu den vorkommenden Benthoslebensgemeinschaften sollten sich<br />
<strong>an</strong> den Vorgaben des St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzeptes des BSH orientieren (BSH<br />
2003)<br />
Schad- und Nährstoffeintrag, S<strong>an</strong>dabbau, Grundschleppnetzfischerei, Ölförderung,<br />
Störung durch Schifffahrt und Tourismus<br />
baubedingt:<br />
Störung durch Baustelleneinrichtung, Rammen der Piles und Schiffsverkehr, Sedimentumlagerung<br />
<strong>an</strong>lagebedingt:<br />
Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme durch <strong>die</strong> Piles, Auskolkungen <strong>an</strong> den Piles<br />
Alle Formen der Gründung <strong>von</strong> Anl<strong>an</strong>gen innerhalb der Grenzen eines Lebensraums<br />
<strong>die</strong>ses Typs verursachen erhebliche Beeinträchtigungen<br />
Literatur:<br />
http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />
http://www.bfn.de/03/030301_typ1110.htm<br />
1170 Riffe<br />
Kenndaten<br />
Riffe sind vom Meeresboden aufragende Hartsustrate des Sublitorals (euphotische<br />
Zone, i.d.R. bis max. 15 m Tiefe) und des Litorals, Riffe sind vom Meeresboden<br />
schwach bis stark aufragende mineralische Hartsubstrate wie Felsen, Geschiebe, Steine,<br />
hauptsächlich Moränenrücken mit Block- und Steinbedeckung in kiesig-s<strong>an</strong>diger<br />
Umgebunghäufig (BfN 2003: http://www.HabitatMareNatura2000.de).<br />
Dazu kommen biogene Hartsubstrate wie S<strong>an</strong>dkorallen-Riffe und Miesmuschelbänke.<br />
Eingeschlossen sind sowohl das Felswatt, Riffe entl<strong>an</strong>g der Felsküsten (litoral reefs) als<br />
- 58 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
auch im freien Meer aufragende Riffe (offshore reefs)<br />
Riffe sind <strong>von</strong> Großalgen und Muscheln bewachsen, v.a. in der Ostsee auch <strong>von</strong> höheren<br />
Pfl<strong>an</strong>zen.<br />
Kartierungshinweise<br />
Typische Tier und<br />
Pfl<strong>an</strong>zenarten<br />
Zu den Riffen zählen dauerhaft überflutete oder bei Niedrigwasser herausragende Erhebungen<br />
aus Hartsubstraten, wie Felsen, Felswatt, Geschiebe und biogene Bildungen<br />
(Muschelbänke [z.B. Miesmuschelbänke auf Moränen] und S<strong>an</strong>dkorallen(Sabellaria-<br />
Riffe), aber auch <strong>an</strong>stehender Geschiebemergel auf submarinen, schwellenartigen<br />
Moränenrücken. In der Regel sind sie im Bereich des Sublitorals der euphotischen Zone<br />
<strong>an</strong>zutreffen, zuweilen, insbesondere in der Nordsee in Zusammenh<strong>an</strong>g mit Muschelbänken,<br />
jedoch auch tiefer reichend. Auf Grund der spezifischen glazialen und postglazialen<br />
Entwicklung <strong>von</strong> Nord- und Ostsee treten hier vielfach enge Verzahnungen mit<br />
dem Lebensraumtyp 1110 (S<strong>an</strong>db<strong>an</strong>k) auf. Geschiebereiche Erhebungen mit Mischsubstraten<br />
(z.B. Geschiebe, Mergel, S<strong>an</strong>de, Schlick) werden zu <strong>die</strong>sem Typ gestellt,<br />
wenn das Hartsubstrat dominiert.<br />
Riffe sind Lebensraum und Rückzugshabitat für z.T. seltener und z.B. durch Fischerei<br />
gefährdeter Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten.<br />
Großalgen, Muschelarten<br />
See<strong>an</strong>emone, Miesmuschel, Seeigel, Seenelke<br />
Verbreitung/Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
submarin oder im Litoralbereich (wechselhalin); Felssubstrat und große Felsblöcke inkl.<br />
Moränenverwitterungsmaterial<br />
Bsp.: Nordsee: Helgoländer Felssockel und Steingrund, Ostsee: Blockfelder in der<br />
Kadetrinne<br />
In den potenziellen NATURA 2000 –Gebieten „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“,<br />
„SPA Östliche Deutsche Bucht“, „Fehmarnbelt“, „Kadettrinne“, „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“,<br />
„Adlergrund und „SPA Pommersche Bucht“ kommt der <strong>FFH</strong>-Lebensraumtyp ‚Riff‘ vor.<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Empfindlichkeiten/<br />
Wirkungen<br />
pot. Konflikte mit WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
sonstiges<br />
Zur Erfassung der Benthos-Lebensgemeinschaften der Riffe vgl. <strong>die</strong> Vorgaben des<br />
St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzeptes (BSH 2003)<br />
Schad- und Nährstoffeintrag, Grundschleppnetzfischerei nach Muscheln, Schwermetalleintrag,<br />
Verschlammung<br />
Verschlammung durch Trübungsfahnen während der Bauphase, Lebensraumverlust<br />
durch <strong>die</strong> Fundamente der Anlagen<br />
Alle Formen der Gründung <strong>von</strong> Anl<strong>an</strong>gen innerhalb der Grenzen eines Lebensraums<br />
<strong>die</strong>ses Typs verursachen erhebliche Beeinträchtigungen<br />
Literatur: u.a.<br />
http://www.indira.de/riff.htm<br />
http://www.starfish.ch/Korallenriff/<br />
http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />
Zur Vervollständigung der Informationen und insbesondere zur Festlegung <strong>von</strong> möglichen<br />
Hinweisen auf Erheblichkeitsschwellen zur Bestimmung der Zulässigkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />
müssen noch weitere abgeschlossenen und laufende Kartierungen und Forschungsprojekte<br />
ausgewertet werden. D<strong>an</strong>eben sollen mit ausgewählten Bearbeitern der Projekte<br />
Gespräche geführt werden, um zu abgestimmten Bewertungsskalen zu kommen.<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Kartierung der S<strong>an</strong>dbänke und Riffe<br />
Inventarisierung <strong>von</strong> S<strong>an</strong>dbänken und Riffen in der Nordsee durch den WWF<br />
Basierend auf verfügbaren Daten, nicht sehr detailliert<br />
Download demnächst unter: http://www.p<strong>an</strong>da.org/resources/programmes/epo/about_epo/epo_mission.cfm<br />
Kartierung S<strong>an</strong>dbänke und Riffe (F+E-Vorhaben, Universität Kiel)<br />
Schiffseinsätze unter Verwendung <strong>von</strong> Sidesc<strong>an</strong>n-Sonar zur Sediment und Meeresbodenstrukturerfassung in<br />
ökologisch wertvollen Meeresgebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee<br />
Erste Grobkartierung der Anh<strong>an</strong>g I Lebensräume in der deutschen 12-SM-Zone und der AWZ (BfN-Vilm)<br />
Auf der Grundlage vorh<strong>an</strong>dener Informationen aus Karten und Literatur.<br />
(Hinweis <strong>von</strong> Dieter Boedeker, Workshop NATURA 2000, 27 June to 1 July 2001 Vilm)<br />
Laufende und abgeschlossenen Forschungsaktivitäten<br />
Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Nordsee (BfN-Vilm, Abschluss 2002)<br />
Wichtige Grundlagen für <strong>die</strong> Ausweisung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten<br />
Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Ostsee (BfN-Vilm, abgeschlossen)<br />
Wichtige Grundlagen für <strong>die</strong> Ausweisung <strong>von</strong> NATURA 2000-Gebieten<br />
Erarbeitung <strong>von</strong> Abgrenzungskriterien für S<strong>an</strong>dbänke (F+E-Vorhaben, N.N.)<br />
Anwendung <strong>von</strong> Computermodellen zur Auswertung hochauflösender Tiefendaten<br />
Vorarbeiten zur Ableitung <strong>von</strong> Fachlichen Kriterien für <strong>die</strong> Benennung und Abgrenzung <strong>von</strong> besonderen<br />
Schutzgebieten nach Art. 4 Abs. 1 u. 2 der Vogelschutzrichtlinie bzw. Vorschlagsgebieten gem. Art. 4 der<br />
<strong>FFH</strong>-RL für <strong>die</strong> deutsche AWZ (ZIP-Vorhaben, Schreiber Umweltpl<strong>an</strong>ung)<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Arten des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL in der AWZ<br />
Neben den Lebensraumtypen des Anh<strong>an</strong>gs I der <strong>FFH</strong>-RL kommen vier Säugetierarten und<br />
sechs Fischarten des Anh<strong>an</strong>gs II der <strong>FFH</strong>-RL regelmäßig in der deutschen AWZ der Nordoder<br />
Ostsee vor:<br />
Art Natura 2000 Wissenschaftlicher Name<br />
Code<br />
Säugetiere:<br />
Kegelrobbe 1364 Halichoerus grypus<br />
Seehund 1365 Phoca vitulina<br />
Schweinswal 1351 Phocoena phocoena<br />
Teichfledermaus 1318 Myotis dasycneme<br />
Fische:<br />
Stör * 1101 Acipenser sturio<br />
Maifisch 1102 Alosa alosa<br />
Finte 1103 Alosa fallax<br />
Nordsee-Schnäpel * 1113 Coregonus oxyrhinchus<br />
Flussneunauge 1099 Lampetra fluviatilis<br />
Meerneunauge 1095 Petromyzon marinus<br />
Groppe 1163 Cottus gobio<br />
* prioritäre <strong>FFH</strong>-Arten des Anh<strong>an</strong>g II, insbesondere bei Anwendung der Ausnahmeregelungen <strong>von</strong> Bedeutung<br />
Ähnlich wie zu den Lebensraumtypen werden auch <strong>die</strong> verfügbaren Informationen zu den<br />
vorkommenden Arten des Anh<strong>an</strong>gs II entsprechend der Struktur der nachfolgend dargestellten<br />
Tabellen systematisch mit Blick auf <strong>die</strong> zu erwartenden Konflikte mit <strong>Offshore</strong>-<br />
Windenergie<strong>an</strong>lagen aufbereitet.<br />
Säugetiere<br />
1364 Halichoerus grypus (FABR., 1791) Kegelrobbe<br />
Eigenschaften/ Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Kegelrobben können einen Zeitraum <strong>von</strong> 20 Minuten l<strong>an</strong>g und 140 Meter tief tauchen.<br />
Bei Niedrigwasser rasten <strong>die</strong> Tiere auf S<strong>an</strong>dbänken oder Felsen, bei Hochwasser<br />
gehen sie auf <strong>die</strong> Jagd.<br />
Die Jungen werden ab Dezember <strong>an</strong> ungestörten, hochwassersicheren Plätzen geboren.<br />
Sie werden bis zu 2,30 m l<strong>an</strong>g und 300 kg schwer.<br />
Jedes Tier braucht etwa 10 kg Fisch täglich. Kegelrobben haben ein vielseitiges Nahrungsspektrum<br />
mit Schwerpunkt auf juvenilen Schwarm- und Schulfischen, Tintenfischen<br />
und kleinen Polypen. Sie ernähren sich jedoch auch <strong>von</strong> hochwertigere Speisefischen<br />
wie Hering, Scholle, Flunder, Kabeljau. Pro Tag können sie über 12 kg Fisch<br />
fressen, legen aber Fastentage ein (http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm,<br />
http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html, http://www.marinemammals.de<br />
sowie http://www.seehundstationnorddeich.de/daten_fakten.HTM#verbreitung).<br />
Im Wattenmeer kommen sie in drei kleinen Kolonien vor: bei Terschelling, auf Helgol<strong>an</strong>d<br />
und zwischen Sylt und Amrum.<br />
Im gesamten Wattenmeer der Nordsee gibt es zwei ständige Kolonien, bei der Insel<br />
Terschelling und westlich <strong>von</strong> auf den Knobsänden. Bei Amrum halten sich etwa 25<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Tiere ständig auf, während der im Frühling sind es bis zu 120 Tiere.<br />
Zur Zeit gibt es zwei Aufzuchtgebiete für Kegelrobben im Wattenmeergebiet. Eines<br />
bei der Insel Vliel<strong>an</strong>d in den Niederl<strong>an</strong>den mit rund 315 Tieren, wo mindestens 30<br />
Jungtiere pro Jahr geboren werden, sowie eine kleine Fortpfl<strong>an</strong>zungskolonie <strong>von</strong> rund<br />
30 bis 40 Tieren in Schleswig-Holstein in Deutschl<strong>an</strong>d.<br />
„Auf der Helgoländer Düne sind Kegelrobben g<strong>an</strong>zjährig <strong>an</strong>wesend, mit einem Maximum<br />
<strong>von</strong> Oktober bis Dezember (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 72).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Ein ständiges Vorkommen <strong>von</strong> Kegelrobben-Populationen k<strong>an</strong>n im „Sylter Außenriff“,<br />
dem “Borkum Riffgrund“, dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“, und um „Fehmarnbelt“<br />
verzeichnet werden.<br />
Generell kommt <strong>die</strong> Kegelrobbe in klippigen Fels- und Geröllküsten, weniger auf S<strong>an</strong>den<br />
und Watten vor (VAN DEN BRINK 1957, 138).<br />
Zur Ermittlung des Vorkommens und der Verbreitung mariner Säugetiere sollten Sichtungen<br />
mittels Tr<strong>an</strong>sektuntersuchungen und simult<strong>an</strong>em Einsatz <strong>von</strong> Schlepphydrophonen,<br />
ggfs. in Kombination mit Klickdetektoren erfolgen.<br />
Die Untersuchungen sollen mindestens 6 mal im Jahr, im Februar, Mai, August und<br />
November und während der Fortpfl<strong>an</strong>zungszeit zur Erfassung der Kälber im Juni und<br />
Juli stattfinden.<br />
Durch den Bau und Betrieb <strong>von</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen ist mit einem breitb<strong>an</strong>digen<br />
Schalleintrag (u.a. Körperschall und Luftschall) in den Wasserkörper zu rechnen. Die<br />
Bildung <strong>von</strong> Interferenzen k<strong>an</strong>n nicht ausgeschlossen werden. Es sollen st<strong>an</strong>dortbezogene<br />
Immissions- wie auch schallquellenbezogene Emissionsmessungen (während<br />
der Bau- und Betriebsphase des <strong>Offshore</strong>-Windparks; auch Hintergrundgeräuschsmessungen)<br />
durchgeführt werden.<br />
Linientr<strong>an</strong>sekt-Methode<br />
Entsprechend der Methodenbeschreibung "Introduction into Dist<strong>an</strong>ce Sampling"<br />
(Buckl<strong>an</strong>d, S.T. et al. (2001):Oxford University Press) vom Schiff oder<br />
<strong>von</strong> Flugzeug. Ein Wechsel der Methoden ist nicht zulässig, es sei denn, eine<br />
Ermittlung des Korrekturfaktors zur Bestimmung absoluter Dichte<strong>an</strong>gaben<br />
wurde für beide Methoden (einschließlich Beobachter) durchgeführt.<br />
Schiffstr<strong>an</strong>sekt-Untersuchungen ist der Vorzug zu geben.<br />
Schiffstr<strong>an</strong>sektuntersuchungen:<br />
• Tr<strong>an</strong>sektabstände: Mindestabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 2 km , gerade Linien oder Zickzack-<br />
Kurs, repräsentative Erfassung, eventuell vorh<strong>an</strong>denen Dichtegra<strong>die</strong>nten soll<br />
möglichst gefolgt werden<br />
• Tr<strong>an</strong>sektstrecke: mindestens 200 Kilometer<br />
• Fahrtgeschwindigkeit: Fahrtgeschwindigkeit zwischen 8 bis 10 kn.<br />
• Beobachtungsaufw<strong>an</strong>d: mindestens drei Beobachter (2 Beobachter + 1 Datenaufzeichner;<br />
Rotationsprinzip), zu beiden Seiten des Schiffes. Beobachtungen<br />
sollen entsprechend dem beigefügten Protokoll registriert werden (Anlage)<br />
• Begleitparameter: Temperatur und Salzgehalt<br />
• Witterungsbedingter Abbruch: Zuverlässige Zählungen sind nur bei guter Sicht<br />
bis zu einer Windstärke <strong>von</strong> 3 Beaufort möglich.<br />
• Hydrophone: Einsatz <strong>von</strong> Schlepphydrophonen mit nachgeschalteten Klickdetektoren<br />
zur Erhöhung der Effizienz der visuellen Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen.<br />
Flugzeugtr<strong>an</strong>sektuntersuchungen:<br />
• Beobachtungsaufw<strong>an</strong>d: Die visuelle Erfassung vom Flugzeug aus muss mit 2<br />
Beobachtern durchgeführt werden. Beobachtungen sollen entsprechend dem<br />
beigefügten Protokoll registriert werden (Anlage)<br />
• Witterungsbedingter Abbruch: Erfassungen sind nur bei guten Witterungsbedingungen<br />
(bis Windstärke 2) möglich.<br />
• Flughöhe/Geschwindigkeit: Die Flughöhe sollte unterhalb <strong>von</strong> 200 m liegen und<br />
- 62 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
<strong>die</strong> Fluggeschwindigkeit ca. 160 km/h betragen.<br />
Klickdetektoren:<br />
Positionierung: In Kerngebieten <strong>von</strong> Pl<strong>an</strong>ungs- und Referenzgebiet sind jeweils<br />
mindestens 12 Klickdetektoren in einem Abst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 600 – 700 Meter<br />
ca. 5 m unter der Wasseroberfläche zu installieren. An größer dimensionierten<br />
WEA-St<strong>an</strong>dorten, <strong>an</strong> denen Unterschiede in der Verteilung<br />
und Habitatnutzung innerhalb des St<strong>an</strong>dortes nicht ausgeschlossen werden<br />
können, ist eine Ausdehnung des Untersuchungsaufw<strong>an</strong>des (höhere Anzahl<br />
<strong>von</strong> Klickdetektoren / mehrere Detektorenfelder) vorzunehmen.<br />
R<strong>an</strong>dbedingungen: Eine fischereiliche Nutzung oder Untersuchungen sollte im Gebiet<br />
der Detektoren vermieden werden, um für <strong>die</strong> Betriebsphase <strong>die</strong> Vergleichbarkeit<br />
der Ergebnisse aus dem Anlagenbereich und dem Referenzgebiet zu gewährleisten<br />
und um den Verlust oder eine Beschädigung der Geräte zu vermeiden (STANDARDUN-<br />
TERSUNCHUNGSKONZEPT 2001, 21 ff).<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
Kegelrobben sind durch <strong>die</strong> Anhänge II (IV und V) der <strong>FFH</strong>-Richtlinie geschützt. Sie<br />
werden ebenfalls im Anh<strong>an</strong>g II der Bonner Konvention aufgezählt.<br />
Nach der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds sind sie stark gefährdet; nach der Roten Liste des<br />
Deutschen Wattenmeers und der Ostsee gelten sie als „vom Aussterben bedroht“<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie DISKUSSIONSPLATTFORM Kap.<br />
6.3.4.1).<br />
Aufnahme <strong>von</strong> Schadstoffen: <strong>die</strong> Ostseepopulation ist durch <strong>die</strong> Belastung mit Chlorkohlenwasserstoffen<br />
vom Aussterben bedroht.<br />
Vergleiche hierzu auch entsprechenden Abschnitt Seehunde<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />
1. Schalleintrag<br />
2. elektromagnetische Strahlung<br />
3. Schattenwurf<br />
Die Hörempfindlichkeit <strong>von</strong> Kegelrobben liegt in etwa bei 2-90 kHz. Da aber <strong>die</strong> Lautäußerungen<br />
in der Luft 0,1-16 kHz betragen, ist wahrscheinlich auch eine Hörempfindlichkeit<br />
unterhalb <strong>von</strong> 2 kHz <strong>an</strong>zunehmen (U.S.-NAVY 2001).<br />
Unterwasser – Verhaltensaudiogramme zeigen, dass <strong>die</strong> Hörempfindlichkeit in einem<br />
Frequenzbereich zwischen 1 kHz und 50 kHz unterhalb <strong>von</strong> 85 dB re 1µPa liegt (DA-<br />
NISH INSTI-TUTE FOR FISHERIES RESEARCH 2000 nach LOUDEN 1998, 34 nach<br />
TERHUNE & TURNBULL, 1995). In der Luft scheinen Robben im Bereich um 2 kHz<br />
und 8 – 16 kHz am sensibelsten zu sein. In <strong>die</strong>sem Bereich liegt <strong>die</strong> Hörschwelle bei<br />
ca. 45 dB re 1µPa (ebd.).<br />
Bezüglich des Meidungsverhaltens <strong>von</strong> Robben gegenüber Schallemissionen durch<br />
Ramm- oder Bohrtätigkeiten liegen nur wenige und darüber hinaus widersprüchliche<br />
Beobachtungen vor. So konnte einerseits <strong>die</strong> Tolerierung <strong>von</strong> Schallpegeln <strong>von</strong> ca.<br />
130 dB re 1 µPa nachgewiesen werden, <strong>an</strong>dererseits nahm <strong>die</strong> Robbendichte in einem<br />
Umkreis <strong>von</strong> 3,7 km um <strong>die</strong>se Schallquelle ab (ARSU 1998, 142 nach RI-<br />
CHARDSON 1995).<br />
Genauere Aussagen bezüglich der Empfindlichkeit der Kegelrobben sind derzeit<br />
nicht/kaum möglich. Diese Erkenntnissen sollten als Grundlage und erste Hinweise<br />
für <strong>die</strong> Festlegung <strong>von</strong> Erheblichkeitsschwellen <strong>die</strong>nen.<br />
Kegelrobben und Seehunde sind in der Geburts- und Aufzuchtsphase für Störungen<br />
am <strong>an</strong>fälligsten. Bei Seehunden liegt <strong>die</strong>ser Zeitraum im Sommer <strong>von</strong> Juni bis Juli, bei<br />
den Kegelrobben etwas später in der Zeit <strong>von</strong> Oktober bis November. Seehunde<br />
nutzen im Durchschnitt einen Bereich <strong>von</strong> 50 km um den S<strong>an</strong>dbänken, um dort zu<br />
fressen. Die räumliche Empfindlichkeit beschränkt sich auf das nähere Umfeld der<br />
Liegeplätze (www.sky2000.info/n-stu<strong>die</strong>meer.htm ) (DISKUSSIONSPLATTFORM Kap.6.3.8<br />
und 6.3.11).<br />
- 63 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Sonstiges<br />
Literatur:<br />
http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />
http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html<br />
http://www.marine-mammals.de<br />
1365 Phoca vitulina (L., 1758) Seehund<br />
Eigenschaften/ Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Die Raubtiere sind mit ihrem Körperbau und den zu Flossen umgew<strong>an</strong>delten Vorderund<br />
Hintergliedmaßen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Jagd unter Wasser <strong>an</strong>gepasst: Hier f<strong>an</strong>gen Seehunde<br />
vor allem Plattfische wie Schollen und Flundern. Seehunde können kurzzeitig<br />
35 Stundenkilometer schnell schwimmen und ausdauernd tauchen.<br />
Während das Weibchen eine Größe zwischen 1.30 m und1.55 m (Gewicht: max. 95<br />
kg) aufweist, werden <strong>die</strong> Männchen ca. 1.50 m bis 1.75 m groß und max. 110 kg<br />
schwer.<br />
Die Tauchleistung des Seehundes ist regional durch <strong>die</strong> topographischen Bedingungen<br />
sehr unterschiedlich. Seehunde können jedoch bis über 500 Meter tief und bis zu<br />
einer halben Stunde l<strong>an</strong>g tauchen.<br />
Sie ernähren sich vorwiegend <strong>von</strong> Grundfischen. Ihre Hauptnahrungsquelle ist der<br />
S<strong>an</strong>daal, gefolgt <strong>von</strong> Grundeln und Plattfischen. Aber auch Kleinkrebse, Schwarmfische,<br />
Schnecken, Muscheln und Tintenfische finden sich in seinem Nahrugsspektrum<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61 sowie http://www.seehundstationnorddeich.de/daten_fakten.HTM#verbreitung).<br />
In den deutschen Gewässern der Ostsee befinden sich keine Hauptlebensräume des<br />
Seehundes.<br />
Allerdings ist der Seehund eine charakteristische Art des Wattenmeeres. In der Nordsee<br />
wird aber auch der „<strong>Offshore</strong>-Bereich g<strong>an</strong>zjährig genutzt (...). Es wird geschätzt,<br />
dass sich (...) rund 20% der Wattenmeerpopulation (im Winter) in <strong>die</strong>sem Bereich<br />
aufhalten.“ (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68). Ähnliches gilt für <strong>die</strong><br />
Sommermonate. (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68).<br />
Bei koordinierten Flügen im gesamten Wattenmeergebiet wurden 1997 insgesamt<br />
12.927 Seehunde gezählt, da<strong>von</strong> 2.783 Jungtiere.<br />
1999 wurden im gesamten Wattenmeer 15.244 Seehunde (Phoca vitulina) gezählt,<br />
da<strong>von</strong> 6.134 im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.<br />
„Die stark schw<strong>an</strong>kenden Zahlen auf Helgol<strong>an</strong>d rastender Seehunde und telemetrische<br />
Untersuchungen (...) deuten auf einen regelmäßigen Austausch zwischen den<br />
einzelnen Vorkommensgebieten entl<strong>an</strong>g der Wattenmeerküste hin, wobei auch der<br />
<strong>Offshore</strong>-Bereich bis Helgol<strong>an</strong>d eingeschlossen ist“.<br />
Auf Helgol<strong>an</strong>d konnten maximale Aufenthaltszahlen <strong>von</strong> Seehunden <strong>von</strong> Juni bis<br />
August festgestellt werden (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Auf dem Durchzug sind im Bereich der „Doggerb<strong>an</strong>kk“ Seehunde kartiert worden.<br />
Nicht ziehende Populationen sind im „Sylter Außenriff“, dem „Borkum Riffgrund“, dem<br />
„SPA Östliche Deutsche Bucht“ und um das „Fehmarnbelt“ <strong>an</strong>zutreffen.<br />
In Nord- und Ostsee sind sie sowohl <strong>an</strong> Felsküsten als auch auf den S<strong>an</strong>dbänken des<br />
Wattenmeeres <strong>an</strong>zutreffen.<br />
Ihr Vorkommen ist <strong>an</strong> Wassertiefen bis etwa 20 m gebunden. Es werden selten Tiere<br />
in tiefern Bereichen der Nordsee gesichtet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />
2001; 68).<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Siehe hierzu entsprechendem Abschnitt Kegelrobbe<br />
Seehunde fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt. Nach<br />
der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds und des deutschen Wattenmeers gelten sie als „gefährdet“;<br />
in der Roten Liste der Ostsee sind sie als „vom Aussterben bedroht“ aufgeführt<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie DISKUSSIONSPLATTFORM<br />
- 64 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Kap. 6.3.4.1).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Bedroht sind <strong>die</strong> Seehundpopulationen der Nord- und Ostsee v.a. durch Schadstoffbelastungen<br />
(Schwermetalle und Chlorierte Kohlenwasserstoffe, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Nahrung<br />
aufgenommen und im Körper, z.B. Nieren, Leber und Fettgewebe eingelagert<br />
werden), Kr<strong>an</strong>kheiten (Parasiten, Viren, erhöhte Infektions<strong>an</strong>fälligkeit und Immunschwäche<br />
durch Schadstoffe sowie erhöhtes Erkr<strong>an</strong>kungsrisiko durch Nahrungsm<strong>an</strong>gel),<br />
Verschmutzung sowie Verlust <strong>an</strong> Lebensraum und Nahrungsgrundlage.<br />
Auch <strong>die</strong> Störung durch den Menschen (v.a. während den Sommermonaten Juni bis<br />
September Paarungszeit, Geburt und Jungenaufzucht) tragen zu einer Gefährdung<br />
der Populationsgröße bei, da <strong>die</strong> Tiere besonders in <strong>die</strong>se Zeit empfindlich gegenüber<br />
Störungen/Unruhe sind.<br />
(http://www.seehundstation-norddeich.de/daten_fakten.HTM#gefährdung).<br />
Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />
1. Schalleintrag<br />
2. elektromagnetische Strahlung<br />
3. Schattenwurf<br />
Seehunde besitzen eine gutes Hörvermögen im Bereich <strong>von</strong> 1 – 50 kHz. Die Hörempfindlichkeit<br />
liegt in einem Frequenzbereich zwischen 1 und 50 kHz teilweise weit unter<br />
85 dB re 1µPa. Der empfindlichste Bereich ist um 30 kHz, dort werden Geräusche<br />
schon bei 60 dB re 1µPa wahrgenommen (vgl. Audiogramme in LUCKE in DEUT-<br />
SCHES WINDENERGIE – INSTITUT 2001, 66).<br />
Aus <strong>die</strong>sen Aussagen bezüglich der Empfindlichkeit der Seehunde gegenüber der<br />
Nutzung mariner Flächen durch WEA sind erste Hinweise für <strong>die</strong> Festlegung <strong>von</strong><br />
Erheblichkeitsschwellen ggf. ableitbar.<br />
Kegelrobben und Seehunde sind in der Geburts- und Aufzuchtsphase für Störungen<br />
am <strong>an</strong>fälligsten. Bei Seehunden liegt <strong>die</strong>ser Zeitraum im Sommer <strong>von</strong> Juni bis Juli, bei<br />
den Kegelrobben etwas später in der Zeit <strong>von</strong> Oktober bis November. Seehunde<br />
nutzen im Durchschnitt einen Bereich <strong>von</strong> 50 km um den S<strong>an</strong>dbänken, um dort zu<br />
fressen. Die räumliche Empfindlichkeit beschränkt sich auf das nähere Umfeld der<br />
Liegeplätze (www.sky2000.info/n-stu<strong>die</strong>meer.htm ).<br />
Sonstiges<br />
Literatur:<br />
http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />
http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html<br />
http://www.marine-mammals.de<br />
1351 Phocoena phocoena (L., 1758) Schweinswal<br />
Eigenschaften/ Kenndaten<br />
Zum Lebensraum der Tiere gehören <strong>die</strong> flachen Küstenbereiche, aber auch tiefere<br />
Schelfgebiete, Buchten, Fjorde und Flussmündungen<br />
Die maximale Tauchzeit der Tiere liegt bei etwa sechs Minuten, <strong>die</strong> meisten Tauchgänge<br />
sind aber kürzer als 30 sec. Schweinswale sind darauf <strong>an</strong>gewiesen, auch im<br />
Trüben zu fischen - dafür haben sie ein Schall-Ortungssystem.<br />
Ihr Kopf ist abgerundet und besitzt keinen Schnabel, höchstens <strong>an</strong>satzweise, da der<br />
Unterkiefer länger als der Oberkiefer ist. Sie haben eine dunkelgraue bis blauschwarze<br />
Rückenfärbung und einen weißlich bis hellgrau gefärbten Bauch. Die Lippen der<br />
Tiere sind schwarz, ebenso wie das Kinn.<br />
Bei der Geburt messen Schweinswale zwischen 67 und 85 cm, 1,4 bis 1,9 Meter<br />
messen <strong>die</strong> Tiere im ausgewachsenen Zust<strong>an</strong>d und wiegen als ausgewachsene Tiere<br />
zwischen 55 bis 65 kg.<br />
Die Tiere brauchen täglich mindestens 4 kg Fisch, zum Beispiel Seezunge und Flunder,<br />
Grundeln, S<strong>an</strong>daal und Kabeljau sowie gelegentlich Tintenfisch, Krill und <strong>an</strong>dere<br />
Kleinkrebse.<br />
- 65 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Typische Verhaltensmerkmale: l<strong>an</strong>gsamer Schwimmer; relativ scheu; kommt normalerweise<br />
in kleinen Gruppen oder allein vor<br />
Im Wattenmeer haben Schweinswale keine Feinde.<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
In der Ostsee und der südlicher Nordsee ist der Best<strong>an</strong>d seit Mitte des 20. Jh. stark<br />
zurückgeg<strong>an</strong>gen.<br />
In der Nord- und Ostsee findet m<strong>an</strong> den Schweinswal in küstennahen Gebiete mit<br />
einer Wassertiefe bis 20 m .<br />
Etwa 264.000 Schweinswale leben in der Nordsee. Hier sind <strong>die</strong> Nationalpark-<br />
Gewässer westlich der Inseln Sylt und Amrum bevorzugte Gebiete.<br />
Nach MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001 gibt es keine Begünstigung der Gebiete<br />
um Sylt; <strong>die</strong> Tiere kommen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer im gesamten<br />
<strong>Offshore</strong>-Bereich bis in eine maximale Wassertiefe <strong>von</strong> 20 m vor (MISCHKE, A.,<br />
GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 74).<br />
Maximalzahlen <strong>an</strong> Schweinswal-Sichtungen liegen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer<br />
im Herbst (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 74).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
In der Nord- und Ostsee kommt der Schweinswal in allen potenziellen NATU-<br />
RA-2000-Gebieten vor.<br />
Die kleinen Wale sind in fast allen europäischen Küstengewässern zu finden.<br />
Schweinswale werden in subarktischen und den kühleren Gewässern des Nordatl<strong>an</strong>tik<br />
und Nordpazifik gefunden. Am häufigsten kommen sie in der 10 km-Zone vor den<br />
Küsten vor. Abhängig <strong>von</strong> der Verteilung der Nahrung über das Jahr sind sie im<br />
Sommer eher in Küstengewässern, im Winter jedoch in der Hochsee zu finden.<br />
Schalleintrag (Baulärm):<br />
• Messung der Unter- und Übererwassergeräuschemissionen<br />
• Kenntnisse zu Schallübertragung und -ausbreitung sowie Spezifizierung des<br />
Einwirkbereiches der Schallemissionen (Entfernungen zum Windpark)<br />
• Anzahl der Schallimpulse und <strong>die</strong> Dauer der Beschallung<br />
(aus: DISKUSSIONSPLATTFORM Kap. 6.3.3.1).<br />
Schweinswale sind im Anh<strong>an</strong>g II der Bonner Konvention aufgelistet. Sie sind nach<br />
Anh<strong>an</strong>g II, IV und V <strong>FFH</strong>-RL geschützt. In der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds sind sie als<br />
„stark gefährdet“ aufgenommen; nach der Roten Liste des Deutschen Wattenmeers<br />
und der Ostsee gelten sie als „vom Aussterben bedroht“.<br />
Das ASCOBANS – Abkommen (Abkommen zum Schutz <strong>von</strong> Kleinwalen in der Nordund<br />
Ostsee 1992) enthält ebenfalls Anweisungen zum Schutz/Umg<strong>an</strong>g mit<br />
Schweinswalen zu deren Schutz (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie<br />
DISKUSSIONSPLATTFORM Kap. 6.3.4.1 und 3.6.5).<br />
Bootsverkehr, intensive Fischerei (Stellnetzfischerei), Lebensraumverlust, menschliche<br />
Störung, chemische Meeresverschmutzung, Lärmbelastung, Erschöpfung der<br />
Beutefischpopulationen (Nahrungsm<strong>an</strong>gel)<br />
Aufgrund der hohen Abhängigkeit vom Hörsinn weisen sie eine besondere Empfindlichkeit<br />
gegenüber akustischen Störungen auf.<br />
Schweinswale hören schnelle beispielsweise Katamar<strong>an</strong>fährboote schon in 15 km<br />
Entfernung, große Schiffe mit Kavitationsgeräuschen in 2 km Entfernung und Fischereiboote<br />
in 600 m Entfernung. Gehörschäden sind bei 6-150 m zu <strong>die</strong>sen Fahrzeugen<br />
zu erwarten. Unterhalb der Hörschädigung gibt es allerdings einen weiten Bereich der<br />
Verhaltensreaktion (z.B. Flucht) und Maskierung akustischer Signale, der als<br />
maßgeblich für <strong>die</strong> Empfindlichkeit <strong>von</strong> Schweinswalen gegenüber<br />
Beeinträchtigungen <strong>an</strong>gesehen wird.<br />
Kleinwale reagieren jedoch besonders empfindlich auf Störungen und Auswirkungen<br />
<strong>von</strong> Hochgeschwindigkeitsbooten (z.B. Jet Skis) sowie auf <strong>die</strong> Auswirkungen der<br />
- 66 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Fischerei (Beif<strong>an</strong>g). Mögliche Folgen <strong>von</strong> Vergnügungsbooten und Schiffen sind starke<br />
Schallemissionen unter Wasser, <strong>die</strong> das Kommunikations- und Orientierungssystem<br />
<strong>von</strong> Kleinwalen stören, <strong>die</strong> Gefahr eines Zusammenstoßes mit schnellen Booten,<br />
<strong>die</strong> <strong>von</strong> Walen nur schwer geortet werden können, sowie Störungen, <strong>die</strong> eine dauernde<br />
Trennung <strong>von</strong> Mutter und Jungtier bewirken.<br />
Die Beifänge der Fischerei stellen eine massive Bedrohung für <strong>die</strong> Schweinswale dar.<br />
Nach einer Hochrechnung beläuft sich <strong>die</strong> Zahl der in dänischen Stellnetzen getöteten<br />
Tiere im gesamten Nordseegebiet auf etwa 7.000 pro Jahr.<br />
Schweinswal reagieren während Kalbungszeit im Sommermonate besonders<br />
empfindlich auf Störungen 19 .<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Gehörschädigungen durch Rammen der Piles<br />
Vergrämung, Einengung des Lebensraums<br />
Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />
1. Schalleintrag<br />
2. elektromagnetische Strahlung<br />
3. Schattenwurf<br />
Besonders relev<strong>an</strong>t für Beurteilung schallbedingter Beeinträchtigungen ist <strong>die</strong> Intensität<br />
und der Frequenzbereich (zwischen 0,1 Hz und 150 Hz). Daher ist es für <strong>die</strong><br />
Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Meeressäugern zu ermitteln, in welcher Intensität<br />
und in welchen Frequenzbereichen beim Rammen der Piles <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong> WEA<br />
Lärm entsteht. (Der Hörbereich der Schweinswale erstreckt sich auf 1 – 150 (160) kHz<br />
und weist in <strong>die</strong>sem Bereich eine maximale Hörempfindlichkeit <strong>von</strong>
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
form Kap. 6.3.3.3).<br />
Sonstiges<br />
Verhalten: obwohl Schweinswale nahe der Küste leben, sind sie relativ scheue Tiere<br />
und bleiben <strong>die</strong> meiste Zeit unter der Wasseroberfläche. Jedoch können sie trotzdem<br />
gelegentlich beim Ruhen <strong>an</strong> der Oberfläche beobachtet werden. Sie schwimmen<br />
l<strong>an</strong>gsam und gewöhnlich eher in kleinen Gruppen, oder allein. Bis 6 Minuten können<br />
sie tauchen, bevor sie zum Atmen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Wasseroberfläche kommen. Der Blas eines<br />
Schweinswals k<strong>an</strong>n aufgrund des "schneuzerartigen Puffgeräusches" leicht wahrgenommen<br />
werden.<br />
Literatur:<br />
http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />
http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html<br />
http://www.marine-mammals.de<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Meeressäugern<br />
Zur Ermittlung geeigneter Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-Gebieten<br />
mit Säugetieren sollen <strong>die</strong> nachfolgend aufgeführten Forschungsprojekte ausgewertet werden.<br />
Laufende und abgeschlossenen Forschungsaktivitäten<br />
Erfassung der Dichte und Verteilung <strong>von</strong> Schweinswalen in der deutschen Nord- und Ostsee (Teilprojekt<br />
des ZIP-Vorhabens MINOS, FTZ Büsum)<br />
Flächendeckende Flugzeugerfassung <strong>von</strong> Schweinswalen in der Nord- und Ostsee, gepl<strong>an</strong>t sind vier Erfassungen<br />
in 2002/2003<br />
Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen (F+E-Vorhaben, Deutsches Meeresmuseum)<br />
Akustische Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen in weiteren ausgewählten Gebieten der Ostsee mit Hilfe <strong>von</strong> POD’s<br />
Untersuchungen zur Raumnutzung durch Schweinswale mit Hilfe akustischer Verfahren (PODs) (Teilprojekt<br />
des ZIP-Vorhabens MINOS, Deutsches Meeresmuseum<br />
Einsatz <strong>von</strong> stationären Klickdedektoren in ausgewählten Gebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee zur kleinräumigen,<br />
kontinuierlichen akustischen Erfassung <strong>von</strong> Schweinswalen<br />
Erfassung <strong>von</strong> Meeressäugetieren (F+E-Vorhaben, FTZ-Büsum)<br />
Flugzeugzählungen in ausgewählten Meeresgebieten <strong>von</strong> Nord und Ostsee<br />
Untersuchungen zum Einfluss akustischer Emissionen <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windkraft<strong>an</strong>lagen auf mariene Säuger<br />
(Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, Kellerm<strong>an</strong>n et al.)<br />
Untersuchungen zur räumlichen und zeitlichen Nutzung der deutschen Nordsee durch Seehund und<br />
Kegelrobbe im Hinblick auf <strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windparks (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS,<br />
Prof. Dr. Adelung)<br />
Fische und Rundmäuler (12 Arten in Anh<strong>an</strong>g II)<br />
1101 Acipenser sturio (L., 1758) Stör<br />
Kenndaten<br />
Der Stör hat einen l<strong>an</strong>gen Torpedoförmigen Körperbau. Sein Rücken ist Bräunlich,<br />
Seitlich ist er silberschimmernd und der Bauch ist weißlich. Statt mit Schuppen ist <strong>die</strong><br />
Haut auf Rücken, Seiten und Bauch mit Knochenschildern besetzt. Er hat ein unter-<br />
- 68 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
ständiges Maul mit Barteln vor dem Oberkiefer.<br />
Er ist der größte heimische <strong>an</strong>adrome W<strong>an</strong>derfisch, bei dem <strong>die</strong> Männchen bis 2 m und<br />
<strong>die</strong> Weibchen sogar bis 6 m l<strong>an</strong>g und über 400 kg schwer werden. Störe können bis zu<br />
100 Jahre alt werden. Sie verbringen den Hauptteil ihres Lebens im Meer.<br />
Männchen werden mit 7-9 Jahren und Weibchen mit 8-14 Jahren geschlechtsreif, d<strong>an</strong>n<br />
w<strong>an</strong>dern <strong>die</strong> Fische zum Laichen flussaufwärts. Sie leben am Boden. Beim trägen<br />
Schwimmen über den Boden berühren <strong>die</strong> Bartfäden den Untergrund und spüren <strong>die</strong><br />
überwiegend tierische Nahrung auf, <strong>die</strong> mit der vorstülpbaren Mundöffnung eingesaugt<br />
wird.<br />
Die Nahrung besteht aus Würmern, Weichtieren, Krebsen und kleinen Fischen<br />
(http://www.das-tierlexikon.de/stoere.htm und http://www.riesadiver1.de/derstr.htm).<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/<br />
Wirkungen<br />
Früher gab es ihn großer Anzahl <strong>an</strong> den europäischen Küsten vom Nordkap durch das<br />
Mittelmeer bis ins Schwarze Meer, auch in der Ostsee, im Onega- und Ladogasee war<br />
er weit verbreitet.<br />
Heute steht der Stör fast in seinem g<strong>an</strong>zen Verbreitungsgebiet am R<strong>an</strong>d der Ausrottung.<br />
Dieser W<strong>an</strong>derfisch steigt nur noch in wenigen mittel- und westeuropäischen<br />
Flüssen zum laichen auf. Größere Bestände gibt es nur noch im Schwarzen Meer.<br />
Dieser stattliche Fisch ist heute in West- und Mitteleuropa sehr selten geworden ist. Nur<br />
in einigen großen Strömen, so in der Elbe, in der Gironde (Westfr<strong>an</strong>kreich) und im Guadalquivir<br />
(Süds p<strong>an</strong>ien) steigen im Frühjahr noch wenige Störe auf.<br />
In der Nord- und Ostsee ist er vereinzelt zu beobachten; v.a. im Bereich zur Nord- und<br />
Ostsee entwässernder Flusssysteme.<br />
In der Ostsee „besiedelt“ er den größten Teil des deutschen Ostseegebietes einschließlich<br />
der AWZ und der inneren Gewässer (http://www.das-tierlexikon.de/stoere.htm und<br />
http://www.riesadiver1.de/derstr.htm).<br />
Der Stör konnte in Bereichen der potenziellen NATURA-2000-Gebiete „SPA Pommersche<br />
Bucht“ und „Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ nachgewiesen werden.<br />
Er ist ein W<strong>an</strong>derfisch, der zur Laichzeit <strong>von</strong> Juni bis Juli aus dem Meer in <strong>die</strong> Flüsse<br />
aufsteigt, wo sie über festem Grund und Kiesbänken, in 2 bis 10 m Tiefe, im strömenden<br />
Wasser ablaichen. Der Aufstieg aus dem Meer in <strong>die</strong> Flüsse beginnt jedoch schon<br />
in den Monaten April und Mai. Die Jungfische verbleiben 1 bis 2 Jahre im Süßwasser<br />
und w<strong>an</strong>dern d<strong>an</strong>n ebenfalls ins Meer ab (http://www.riesadiver1.de/derstr.htm).<br />
Charakterisierung und Erfassung der Fischfauna mittels Untersuchungen mit Schleppnetz<br />
und/ oder Baumkurre (zufällige Stationsverteilung oder festes Stationsnetz); begleitend<br />
sind Informationen zu Wetter, Tiefe, Salzgehalt, Temperatur, Sauerstoffgehalt und<br />
Sedimentcharakteristika (Korngrößenverteilung, org<strong>an</strong>ischer Kohlenstoffgehalt) zu<br />
ermitteln und festzuhalten (STANDARDUNTERSUCHUNGSKONZEPT 2001, 16)<br />
Eine nach CMS (Bonner Konvention) zu schützende Art ist der Stör, der im Anh<strong>an</strong>g II<br />
der Richtlinie aufgelistet ist. In der <strong>FFH</strong>-Richtlinie ist der Stör im Anh<strong>an</strong>g II aufgelistet,<br />
wobei er hier zusätzlich als prioritäre Art (strengerer Schutz) ausgewiesen ist (DISKUSSI-<br />
ONSPLATTFORM 2003, 95 ff). Der Stör gilt in Deutschl<strong>an</strong>d als „ausgestorben oder verschollen“<br />
(ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 63).<br />
Die Ursachen für sein Verschwinden in Deutschl<strong>an</strong>d sind eindeutig. Der Stör wurde<br />
Opfer <strong>von</strong> Flussregulierungen, Gewässerverschmutzungen und Überfischung. Auch <strong>die</strong><br />
Raubfischerei hat zu ihrer Minimierung beigetragen. Durch den Verbau der W<strong>an</strong>derwege<br />
wurde <strong>die</strong> europäische Stör-Population bis auf Restbestände in Fr<strong>an</strong>kreich und Sp<strong>an</strong>ien<br />
vernichtet. Die Hauptursache für <strong>die</strong> Gefährdung der Fische liegt gegenwärtig nicht<br />
in der Nutzung der Bestände durch Fischerei, sondern in der Verschlechterung der<br />
Lebensräume z. B. durch Begradigungsmaßnahmen und Uferbefestigungen sowie <strong>die</strong><br />
Anlage <strong>von</strong> Staustufen. Best<strong>an</strong>dsmindernd hat sich auch <strong>die</strong> Verschlechterung der<br />
Wasserqualität durch <strong>die</strong> zunehmende Umweltverschmutzung ausgewirkt<br />
(http://www.ens.dk/nyt/Hoeringer/VindHornsRev/BaggrundsMateriale/Rapport_24.pdf<br />
- 69 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
und http://www.<strong>an</strong>geltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html sowie<br />
http://snb.blinx.de/service/gruenstift/gst12-01/pfl<strong>an</strong>zen_und_tiere_des_jahres.htm und<br />
http://www.umwelt-deutschl<strong>an</strong>d.de/index.html).<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
Im Zuge der Errichtung <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-Windparks in der Nord- und Ostsee muss mit<br />
einer potenziellen Schädigung und/ oder Vertreibung des Störs durch Sedimentfahnen,<br />
Vibration und elektromagnetische Felder gerechnet werden.<br />
Während <strong>die</strong> Sedimentfahnen nur zu einer temporären Beeinträchtigung (Vertreibung)<br />
der Fische im Bereich der zu errichtenden WEA während der Bauphase führen könnten,<br />
sind erheblichere Auswirkungen auf <strong>die</strong> Fische durch elektromagnetische Felder in der<br />
Nähe der Stromkabel zu erwarten. Diese Annahme wird gestützt durch <strong>die</strong> Tatsache<br />
dass der Stör als <strong>an</strong>adrome Art elektromagnetische Felder zur Orientierung während<br />
seiner W<strong>an</strong>derungen nutzt. Ausführlichere Darstellungen sind in der Diskussionsplattform<br />
nachzulesen (DISKUSSIONSPLATTFORM 2003, 89 ff).<br />
Die generelle Hörfähigkeit <strong>von</strong> Fischen liegt zwischen 0-130 kHz 20 .<br />
Fische sind im Allgemeinen nur für einen beschränkten Frequenzbereich sensibel. Er<br />
liegt zwischen 30 Hz und 3 kHz. Die Erzeugung und <strong>die</strong> Fähigkeit der Wahrnehmung<br />
<strong>von</strong> Geräuschen ist artspezifisch und k<strong>an</strong>n in Einzelfällen den oben <strong>an</strong>gegebenen Frequenzbereich<br />
überschreiten. Die maximale Empfindlichkeit des Hörens liegt beim Hering<br />
zwischen 20 Hz und 1.2 kHz; beim Kabeljau in einer sehr viel engeren B<strong>an</strong>dbreite<br />
zwischen 100 und 300 Hz (ANON. 1994).<br />
Einige Arten können auch Ultraschall <strong>von</strong> mehr als 10 kHz wahrnehmen. Viele Fische<br />
reagieren auch sehr sensibel und wiederum artspezifisch auf den Infraschall. SAND et<br />
al. (1986) stellten <strong>die</strong> Hypothese auf, dass Fische Informationen aus dem Verteilungsmuster<br />
des Infraschalls ziehen, während sie W<strong>an</strong>derungen unternehmen. Auf starken<br />
Infraschall sollen Fische mit einem Fluchtverhalten reagieren (KNUDSEN et al.,<br />
1992). 21<br />
Fische reagieren stark auf tiefe Frequenzen unter 50 Hz 22<br />
Fische verlassen Bereiche mit Trübungsfahnen 23<br />
Schädigung <strong>von</strong> Fischlaich durch Bedeckung mit Sedimenten 24<br />
Wird bei Fischeiern der Gasaustausch durch <strong>die</strong> Bedeckung mit Sediment erheblich<br />
beeinträchtigt, kommt es zu einer erhöhten Sterblichkeit der Embryonen [BAVECO<br />
1988]. Möglicherweise werden einige Arten durch <strong>die</strong> Trübungsfahnen abgeschreckt, da<br />
sie zum Teil ihre Beuteoptisch wahrnehmen und <strong>die</strong>ses durch <strong>die</strong> Trübung erschwert<br />
wird [BAVECO 1988]. In der Regel meiden Fische jedoch Gebiete mit extremer Trübung,<br />
da der Kiemenapparat durch das feinsuspen<strong>die</strong>rte Material beschädigt werden<br />
k<strong>an</strong>n. 25<br />
Literatur:<br />
G.-M. Arndt 1999: Der Stör Acipenser sturio L. Verg<strong>an</strong>genheit und Perspektive im Nordund<br />
Ostseeraum (Ausdruck, http://www.sdn-web.de/Mag1999/STOER.pdf)<br />
http://www.ens.dk/nyt/Hoeringer/VindHornsRev/BaggrundsMateriale/Rapport_24.pdf<br />
http://www.<strong>an</strong>geltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html<br />
vgl. auch DISKUSSIONSPLATTFORM zum UVP-Leitfaden<br />
1103 Alosa fallax (LACEPEDE, 1803) Finte<br />
Kenndaten<br />
Die Finte ist durchschnittlich 40 cm, maximal bis 55 cm groß und weißt ein Gewicht <strong>von</strong><br />
maximal bis 2 kg auf.<br />
20 http://www.sky2000.info/n-empf.htm<br />
21 EHRICH 2000 S. 2<br />
22 LOUDEN 1998 nach D<strong>an</strong>ish Institute for Fisheries Research<br />
23 BfN (2000a) S. 12 nach Ices Wgext (1998)<br />
24 BfN (2000a) S. 12 nach Hygum (1993)<br />
25 STERR S. 34<br />
- 70 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Sein Körper ist l<strong>an</strong>ggestreckt, im Querschnitt fast drehrund und er besitzt einen kegelförmiger<br />
Kopf mit vergleichsweise großen Augen<br />
Sie hat dunkle Flecken auf der unteren Rückenpartie. Die Oberseite ist dunkel blaugrün<br />
bis stahlblau, <strong>die</strong> Seite gelblich silbern, der Bauch weißlich bis silbern, <strong>die</strong> Flossen<br />
grünlichgrau. Hinter dem oberen Teil des Kiemendeckels hat sie einen schwarzen Fleck<br />
und <strong>die</strong> Brustflossen sind schwärzlich.<br />
Die Finten sind Schwarmfische, <strong>die</strong> sich in den unteren Flußgebieten aufhalten. Zum<br />
Laichen w<strong>an</strong>dern <strong>die</strong> Finten in <strong>die</strong> Flüsse hinauf.<br />
Nahrung: Insekten , Würmer<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/<br />
Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
sonstiges<br />
Die Meereslebensräume der Finte liegen neben Hubold im wesentlichen in den Gewässern<br />
der Deutschen Bucht.<br />
Im größten Teil des deutschen Ostseegebietes einschließlich der AWZ und der inneren<br />
Gewässern könne Finten vorkommen.<br />
Nicht ziehend wurde <strong>die</strong> Finte im „Sylter Außenriff“, dem „Borkum Riffgrund“; dem „SPA<br />
Östliche Deutsche Bucht“ und der „Westlichen Rönneb<strong>an</strong>k“ (potenzielle NATURA-2000-<br />
Gebiete) im Zuge <strong>von</strong> Forschungsprojekten beobachtet.<br />
Sie ist eine reine Süßwasserformen; vor allem in Oberitalien. Sie ist in allen europäische<br />
Küstengebiete außer nördliches Sk<strong>an</strong>dinavien <strong>an</strong>zutreffen.<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Stör.<br />
Die Finte ist eine geschützte Art nach Anh<strong>an</strong>g II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie. Sie ist ebenfalls<br />
geschützt im Zuge der Bonner Konvention (DISKUSSIONSPLATTFORM 2003, 95 ff).<br />
Nach der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschl<strong>an</strong>ds (1998) gilt <strong>die</strong> Finte als „stark<br />
gefährdet“ (ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 63). In der Roten-<br />
Liste der Ostsee ist <strong>die</strong> Finte als „ausgestorben oder verschollen“ eingeschätzt und<br />
nach der Roten Liste des Wattenmeeres als „gefährdet“ eigestuft (HEIBGES & HÜP-<br />
POP 2000,41 sowie MERCK & NORDHEIM 1996, 85 f).<br />
Diese Fische sind sehr empfindlich gegen Gewässerverschmutzung und dadurch leider<br />
selten geworden.<br />
Siehe hierzu entsprechender Abschnitt Stör<br />
Siehe hierzu entsprechender Abschnitt Stör<br />
Literatur:<br />
http://www.<strong>an</strong>geltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html<br />
1163 Cottus gobio Groppe oder Mühlkoppe<br />
Kenndaten<br />
Die Groppe, ein kleiner 10-18 cm großer Süsswasserfisch mit spindelartiger/ keulenförmiger<br />
Körperform, und wird ca. bis 100 g schwer. Sie hat einen grossen, breiten<br />
Kopf, der mit einem Stachel <strong>an</strong> jeder Seite versehen ist und glatte, schuppenlose Haut.<br />
Auffällig sind <strong>die</strong> weite Mundspalte, der Kiemendeckel mit kräftigem gekrümmten Dorn,<br />
<strong>die</strong> vordere Rückenflosse mit Stachelstrahlen und <strong>die</strong> große Brustflosse.<br />
Der Körper ist meist grau oder hellbraun gefärbt, ist gep<strong>an</strong>zert und hat eine unregelmässige,<br />
dunklere Marmorierung mit vier undeutlichen dunklen Querstreifen. Die Flossen<br />
sind überwiegend hellgrau und gefleckt.<br />
Männchen unterscheiden sich <strong>von</strong> den Weibchen durch ihren grösseren Kopf, das<br />
breitere Maul und vor allem durch <strong>die</strong> röhrchenartig verlängerte Genitalpapille.<br />
Die Groppen besitzen keine Schwimmblase und sind sehr schlechte Schwimmer.<br />
Die zuweilen bis 8 Jahre alt werdenden Fische laichen <strong>von</strong> März bis Mai. Das Männ-<br />
- 71 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
chen gräbt eine Grube unter Felsen, das Weibchen legt bis 250 or<strong>an</strong>gefarbene Eier<br />
klumpenweise <strong>an</strong> der Unterseite der Felsen ab. Das Männchen bewacht <strong>die</strong> Eier und<br />
sorgt durch ständige Flossenbewegung für sauerstoffreiches Wasser. Drei bis vier Wochen<br />
später schlüpfen <strong>die</strong> Jungen aus und zerstreuen sich sofort.<br />
Die Groppe sucht am Tag Zuflucht unter Steinen, geht nachts auf Jagd nach Krebstieren,<br />
kleinen Fischen und Insektenlarven. Die Nahrung der Koppe besteht vorwiegend<br />
aus wirbellosen Kleintieren (Insektenlarven, Bachflohkrebse). Die Koppe wurde früher -<br />
zu Unrecht - als gefährlicher Brut- und Laichräuber für Forellen <strong>an</strong>gesehen und auch<br />
"bekämpft". Die Koppe ist im Gegenteil eine wichtige Beute für größere Forellen<br />
(http://www.fischerweb.ch/groppe.htm,<br />
http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und http://www.naturparkbarnim.de/html/natur/eg03c2a.shtml)<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/<br />
Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Verbreitung: Grossteil Europas<br />
Die Koppe kommt in Mitteleuropa hauptsächlich westlich der Elbe bis zu den Pyrenäen<br />
vor. Sie fehlt in Irl<strong>an</strong>d, Schottl<strong>an</strong>d, Norwegen, Süditalien und Süddalmatien. Östlich der<br />
Elbe bis Sibirien und in Sk<strong>an</strong>dinavien findet sich häufig <strong>die</strong> sehr ähnliche Ostgroppe<br />
oder Sibirische Groppe (http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm).<br />
Speziell in der Ostsee kommt <strong>die</strong> Groppe in den beiden potenziellen NATURA–2000-<br />
Gebieten „SPA Pommersche Bucht“ sowie „Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ ständig<br />
vor.<br />
Groppen können in Salz- und Süßwasser leben. Sie kommen vor allem in seichten<br />
Gebirgs- und Vorgebirgsflüssen und Bächen mit gegliedertem, steinigem Grund vor. Sie<br />
bewohnt bevorzugt kleinere, klare und rasch fließende Bäche der Forellenregion. Tagsüber<br />
verstecken sie sich unter Steinen, in den Abend- und Nachtstunden werden sie<br />
aktiv. Ihr Versteck verlassen sie, wenn sie gestört werden, wobei sie sich d<strong>an</strong>n mit<br />
kurzen Sprüngen zur nächsten Deckung bewegen<br />
(http://www.fischerweb.ch/groppe.htm,<br />
http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und http://www.naturparkbarnim.de/html/natur/eg03c2a.shtml).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Stör<br />
Bei den Gefährdungsursachen sind <strong>an</strong> erster Stelle <strong>die</strong> Gewässerverunreinigung und<br />
wasserbauliche Maßnahmen zu nennen. Eine Bedrohung der Groppen-Populationen<br />
liegt beispielsweise in der Zerstückelung der Bachoberläufe. Negativ wirken sich zudem<br />
Maßnahmen wie der Uferverbau oder der Bau <strong>von</strong> Wehren aus, da <strong>die</strong> Groppe sehr<br />
empfindlich auf Lebensraumveränderungen reagiert und schon sehr niedrige Hindernisse<br />
nicht überwinden k<strong>an</strong>n.<br />
In einigen Ländern ist <strong>die</strong> Groppe durch <strong>die</strong> L<strong>an</strong>desfischereiordnung geschützt (Bsp.:<br />
Nordrhein-Westfalen: Schutz nach § 1 der L<strong>an</strong>desfischereiordnung).<br />
Nach der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschl<strong>an</strong>ds (1998) gilt <strong>die</strong> Groppe als „stark<br />
gefährdet“ http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und<br />
http://www.biostation-gt-bi.de/artenschutz/html/25-groppe.html sowie ROTE LISTE DER<br />
GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 58).<br />
Die Groppe ist sehr empfindlich gegenüber Verunreinigungen<br />
(http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm).<br />
Sie reagiert empfindlich auf Lebensraumveränderungen. Mit der Errichtung <strong>von</strong> Windparken<br />
könnte hier eine Beeinträchtigung der Groppen; evtl. auch eine Vertreibung aus<br />
dem jeweiligen Raum erfolgen (so sie in den Pl<strong>an</strong>gebieten vorkommen). Gewässerverunreinigungen<br />
durch Bau und Betrieb sind zu vermeiden. Siehe hierzu auch entsprechender<br />
Abschnitt Stör<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
- 72 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Verbreitung <strong>von</strong> <strong>FFH</strong>-Fischarten<br />
Bei vielen <strong>an</strong>adromen Fischarten weiß m<strong>an</strong> nicht, ob sie im offenen Meer bzw. in der AWZ<br />
vorkommen. Zur Erfassung <strong>von</strong> Fluss- und Meerneunauge sind zunächst neue F<strong>an</strong>gmethoden<br />
zu entwickeln.<br />
Mögliche Beeinträchtigungen der Fischfauna durch Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />
Stör- und Scheuchwirkung durch:<br />
1. elektromagnetische Felder<br />
2. Schalleintrag<br />
3. Sedimentfahnen (baubedingt)<br />
4. Schattenwurf<br />
Einflüsse <strong>von</strong> <strong>Offshore</strong>-WEA auf <strong>die</strong> Fischfauna (aus: EHRICH o. J.):<br />
1. Trübungsfahnen und Sedimentveränderungen während der Bauphase<br />
Im Vergleich zu den natürlichen und <strong>an</strong>thropogenen Sedimentaufwirbelungen sind <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen Folgen<br />
der Fundamentgründungen <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen als gering zu betrachten.<br />
2. Biotopveränderung durch Einbringung <strong>von</strong> Hartsubstraten (Fundamente)<br />
Die Fundamente <strong>von</strong> Windkraft<strong>an</strong>lagen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit <strong>von</strong> den Tieren als begehrte Hartsubstrate<br />
<strong>an</strong>genommen und besiedelt.<br />
3. Erhöhter Lärmpegel während des Betriebes der Windräder<br />
Es ist bisher nicht möglich zu beurteilen, ob Fische sich durch <strong>die</strong> Schallemissionen der Anlagen gestört fühlen<br />
und eventuell den Nahbereich verlassen. Es ist nicht bek<strong>an</strong>nt, mit welcher Intensität und Frequenz der Lärm und<br />
<strong>die</strong> Vibrationen ins Wasser übertragen werden.<br />
4. Magnetische und elektrische Felder über den Stromkabeln<br />
Eine mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit bzw. der Fortpfl<strong>an</strong>zungsfähigkeit <strong>von</strong> Meereslebewesen, <strong>die</strong> sich<br />
in der Nähe des Kabels aufhalten, konnte aus wissenschaftlicher Sicht nicht bestätigt werden.<br />
Eine Auswirkung auf das Orientierungsverhalten adulter (erwachsener) Exemplare <strong>von</strong> Arten, <strong>die</strong> elektrische oder<br />
magnetische Felder zur Orientierung nutzen (wie Aale, Haie, Lachse), wird nur kurzfristig sein, denn <strong>die</strong> Fische<br />
greifen auf unterschiedliche Umweltparameter zurück, <strong>die</strong> im Zusammenspiel für <strong>die</strong> Orientierungsleistungen<br />
ver<strong>an</strong>twortlich sind (KULLNICK und MARHOLD (1999).<br />
Es k<strong>an</strong>n aber da<strong>von</strong> ausgeg<strong>an</strong>gen werden, dass <strong>die</strong> im oder auf dem Boden liegenden Kabel keinen Einfluss auf<br />
<strong>die</strong> Larvendrift haben.<br />
5. Erwärmung des Bodens und des Wassers in unmittelbarer Nähe des Kabels<br />
Da <strong>die</strong> Kabel der Windparks in ca. 3m Tiefe verlegt werden, tritt keine Erwärmung des Bodenwassers in unmittelbarer<br />
Umgebung der Kabel eines Windparks auf, <strong>die</strong> einen Einfluss auf <strong>die</strong> Fischfauna haben könnte.<br />
Voraussichtliche Veränderungen der Fischfauna im Bereich des Windparkgebietes:<br />
Bezogen auf <strong>die</strong> gesamte Nord- oder Ostsee wird durch <strong>die</strong> Einrichtung vieler Windparks keine Änderung im<br />
Artenreichtum zu erwarten sein.<br />
Falls <strong>die</strong> Anzahl und Größe der in der AWZ gepl<strong>an</strong>ten Windparks, auf <strong>die</strong> <strong>an</strong>deren Nord- und Ostsee Anliegernationen<br />
übertragen werden, d<strong>an</strong>n erreichen <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Fischerei teilweise oder g<strong>an</strong>z geschlossenen Gebiete eine<br />
Größe, <strong>die</strong> einen nachweisbaren positiven Effekt auf <strong>die</strong> Rekrutierung haben müsste (EHRICH o.J.).<br />
- 73 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Laufende und abgeschlossenen Forschungsvorhaben<br />
Erfassung Fische (F+E-Vorhaben, BFA Fischerei)<br />
Auswertung <strong>von</strong> F<strong>an</strong>gstatistiken für <strong>FFH</strong>-Anh<strong>an</strong>g II-Fischarten; Beschreibung der Fischfauna in ökologisch wertvollen<br />
Meeresgebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee<br />
Abgrenzung <strong>von</strong> pSCI für <strong>die</strong> Finte (F+E-Vorhaben, Uni Oldenburg)<br />
Anwendung <strong>von</strong> Computermodellen zur Auswertung diffuser Datensätze<br />
Ökologische besonders wertvolle Meeresgebiete (BfN-Ab-grenzung)<br />
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Bereich der AWZ Flächen abgegrenzt, <strong>die</strong> derzeit<br />
ohne Schutzstatus sind, für <strong>die</strong> aber ein besonderer naturschutzfachlicher Wert u.a. aufgrund<br />
des Vorkommens <strong>von</strong> Lebensraumtypen gem. Anh<strong>an</strong>g I <strong>FFH</strong>-RL und/oder Arten gem.<br />
Anh<strong>an</strong>g II <strong>FFH</strong>-RL vermutet wird.<br />
Die Abgrenzung <strong>die</strong>ser Fläche wird mit deren besonders wichtigen ökologischen Vernetzungs-<br />
oder Trittsteinfunktionen auf Grund der Benthosgemeinschaften bzw. ihrer Bedeutung<br />
als Lebensraum für marine Säuger begründet. Das BfN nimmt <strong>an</strong>, dass <strong>die</strong>ses Gebiet möglicherweise<br />
nach weiterer naturschutzfachlicher und –rechtlicher Prüfung in das Netz NATU-<br />
RA 2000 integriert werden muss.<br />
Vogelschutz<br />
Bestehende IBA Gebiete<br />
(Hauptkriterium: Vogelvorkommen internationaler Bedeutung, d.h. > 1% der Gesamtpopulation)<br />
Für <strong>die</strong> Abgrenzung <strong>von</strong> marinen IBA haben SKOV et al. (1995) <strong>die</strong> Kriterien auf marine Bedingungen<br />
<strong>an</strong>gepasst und präzisiert. Sie empfehlen, das 1%-Kriterium künftig auf eine Fläche<br />
<strong>von</strong> 3000 km² <strong>an</strong>zuwenden. Das heißt, dass ein Gebiet als IBA ben<strong>an</strong>nt werden soll,<br />
wenn sich 1% einer biogeografischen Population oder eines „Flyways“ auf einer Fläche <strong>von</strong><br />
bis zu 3000 km² befinden (oder 2% auf bis zu 6000 km² usw.). Eine ausführliche Darlegung<br />
der Methodik findet sich in SKOV et al. (2000).<br />
Nordsee:<br />
BA Gebiet „Östliche Deutsche Bucht mit Helgol<strong>an</strong>d“<br />
800.000 ha<br />
DE291<br />
Das grenzüberschreitende Gebiet reicht <strong>von</strong> der Elbmündung bis nördlich <strong>von</strong> Esbjerg. Das<br />
IBA umfasst gem. des Vorschlags <strong>von</strong> SKOV et al. (1995) eine Gesamtfläche <strong>von</strong><br />
12.800 km², wo<strong>von</strong> 8400 km² auf den deutschen Kontinentalschelf entfallen, der Rest auf<br />
den dänischen Kontinentalschelf. Die westliche Grenze liegt im Bereich <strong>von</strong> Sylt etwa<br />
- 74 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
65 km westlich der Insel (vgl. Abbildung 6, S.1-26).<br />
Die Abgrenzung des IBA ist aufgrund der bei Abfassung des Vorschlags lückigen Datenlage<br />
als ungenau und vorläufig zu bezeichnen. SKOV et al. (1995) empfehlen, <strong>die</strong> <strong>an</strong>gegebenen<br />
Grenzen als Richtlinien <strong>an</strong>zusehen, <strong>die</strong> vor der Ausweisung <strong>von</strong> Schutzgebieten durch<br />
weitere Forschungsarbeiten zu verifizieren sind.<br />
Neuere Angaben weisen darauf hin, dass sich <strong>die</strong> schutzwürdigen Bestände einiger Arten<br />
deutlich weiter nach Westen über <strong>die</strong> IBA-Grenze hinaus ausdehnen. Im IBA-2000 Verzeichnis<br />
(HEATH & EVANS 2000) ist der dänische Teil des IBA Östliche Deutsche Bucht bereits<br />
erheblich vergrößert worden und umfasst jetzt 11.500 km² allein in den dänischen Gewässern.<br />
Eine neue Karte wird bei HEATH & EVANS (2000) jedoch nicht <strong>an</strong>gegeben, nach<br />
den schriftlichen Angaben reicht das IBA <strong>von</strong> 1 m bis 40 m Wassertiefe. Der deutsche Teil<br />
des IBA Östliche Deutsche Bucht bezieht sich jedoch unverändert auf <strong>die</strong> ursprüngliche<br />
Abgrenzung <strong>von</strong> SKOV et al. (1995) und wird wohl auch in <strong>die</strong>sen Grenzen als deutscher<br />
IBA Vorschlag ben<strong>an</strong>nt (SUDFELD et al. im Druck).<br />
Ausschlaggebend für <strong>die</strong> Benennung als IBA sind international bedeutende Vorkommen<br />
<strong>von</strong> 7 Vogelarten mit einem Gesamtbest<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 245.000 Exemplaren:<br />
Pracht- und Sterntaucher 24.000<br />
Rothalstaucher 1.850<br />
Trauerente 190.000<br />
Zwergmöwe 2.900<br />
Sturmmöwe 21.500<br />
Br<strong>an</strong>dseeschwalbe 6.700.<br />
Die einzelnen Arten verteilen sich jedoch nicht gleichmäßig auf alle Bereiche des IBA. Während<br />
<strong>die</strong> Seetaucher großflächig im IBA verbreitet sind, konzentrieren sich <strong>die</strong> <strong>an</strong>deren Arten<br />
meist in Teilbereichen des IBA.<br />
Knapp 80 % der Vogelindividuen entfallen auf <strong>die</strong> Trauerente, deren Vorkommen auf den<br />
küstennahen Bereich beschränkt ist. Das Vorkommen des Rothalstauchers konzentriert<br />
sich vor der dänischen Küste, das der Br<strong>an</strong>dseeschwalbe liegt im Elbemündungsgebiet, wo<br />
sich große Brutkolonien befinden.<br />
Legt m<strong>an</strong> für das IBA Östliche Deutsche Bucht das Kriterium zugrunde, dass sich 1 % einer<br />
Population auf 3000 km² Seegebiet konzentrieren müssen (SKOV et al. 2000), so wird das<br />
IBA-Kriterium für <strong>die</strong> Sturmmöwe nicht für das Gesamtgebiet erreicht, auch wenn <strong>die</strong> Gesamtzahl<br />
der Sturmmöwen in dem Gebiet recht hoch ist. Eine internationale Bedeutung für<br />
<strong>die</strong>se Art besteht nach SKOV et al. (1995) nur für den Bereich der Amrum B<strong>an</strong>k. Für <strong>die</strong><br />
Zwergmöwe lagen aus dem Bereich westlich der Insel Sylt bisl<strong>an</strong>g nur Einzelbeobachtungen<br />
vor (CAMPHYSEN 2000). Die im Rahmen der vorliegenden Stu<strong>die</strong> durchgeführten Untersuchungen<br />
zeigen jedoch, dass <strong>die</strong>ser Bereich auch für <strong>die</strong>se Art <strong>von</strong> Bedeutung ist,<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
jedoch mit deutlicher Betonung der küstennahen Bereiche.<br />
Für <strong>die</strong> Beurteilung des Konfliktpotenzials mit dem gepl<strong>an</strong>ten Windpark und insbesondere<br />
<strong>die</strong> westliche Abgrenzung des IBA sind demnach in erster Linie <strong>die</strong> Vorkommen der beiden<br />
Seetaucherarten (Stern- und Prachttaucher) bestimmend, wobei <strong>die</strong> Zwergmöwe aufgrund<br />
neuerer Erkenntnisse mit in <strong>die</strong> Betrachtung einbezogen werden muss (aus: UVS Buten<strong>die</strong>ck<br />
2002).<br />
Vorschlag für Erhaltungsziele:<br />
Ziel ist <strong>die</strong> Sicherung der Funktion des Gebietes als Nahrungs-, Mauser- und Überwinterungshabitat<br />
für Seevögel, insbesondere für fischfressende Arten wie See- und Lappentaucherarten,<br />
Zwergmöwen und Seeschwalben. Hierbei kommt der Sicherung der Nahrungsressourcen<br />
(Fischreichtum) und einer ausreichenden Störungsarmut sowie dem Erhalt der<br />
funktionsökologischern Vernetzung mit den weiteren Teillebensräumen der Arten (z.B.<br />
Brutgebiete) eine besondere Bedeutung zu (aus: UVS Buten<strong>die</strong>ck 2002).<br />
Ostsee:<br />
IBA-Gebiet DE040 „Pommersche Bucht“<br />
333.425 ha<br />
Site Description<br />
An open, shallow bay with mainly s<strong>an</strong>d <strong>an</strong>d gravel sediments rich in<br />
benthic fauna, lying offshore from Vorpommern (Germ<strong>an</strong>y) <strong>an</strong>d<br />
Pol<strong>an</strong>d. The IBA comprises only the Germ<strong>an</strong> part of the bay.<br />
Sea/marine area<br />
Open Sea<br />
Sea inlets <strong>an</strong>d coastal features<br />
Birds<br />
The site is a wintering area for approximately 1.25 million seaducks, one of the largest concentrations<br />
in Europe.<br />
Species Season Year Min Max Data/Quality Criteria<br />
Red-necked Grebe winter 1993 425 0 unset A4i, B1i, C3<br />
(Podiceps grisegena)<br />
Horned Grebe (Podiceps<br />
winter 1993 570 0 unset A4i, B1i, C2<br />
auritus)<br />
Long-tailed Duck<br />
(Cl<strong>an</strong>gula hyemalis)<br />
winter 1993 273020 0 unset A4i, A4iii,<br />
B1i, C3<br />
Black Scoter<br />
(Mel<strong>an</strong>itta nigra)<br />
winter 1993 31099 0 unset A4i, A4iii,<br />
B1i, C3<br />
Trauerente<br />
White-winged Scoter winter 1993 121451 0 unset A4iii, B1i, C3<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
(Mel<strong>an</strong>itta fusca)<br />
Samtente<br />
Red-breasted Merg<strong>an</strong>ser(Mergus<br />
serrator)<br />
winter 1993 1807 0 unset B1i, C3<br />
nach: BirdLife international: IBA Factsheet – Germ<strong>an</strong>y (http://www.birdlife.net/sites/)<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Geschützte Vogelarten<br />
Vogelarten in der AWZ mit mehr als 1%-Anteil (nicht abschließend):<br />
Sterntaucher<br />
Prachttaucher<br />
Rothalstaucher<br />
Haubentaucher<br />
Ohrentaucher<br />
Trauerente<br />
Eisente<br />
Samtente<br />
Mittelsäger<br />
Zwergmöwe<br />
Sturmmöwe<br />
Br<strong>an</strong>dseeschwalbe<br />
Gryllteiste<br />
(nach E-mail Garthe)<br />
Vogelarten nach Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutzrichtlinie<br />
Nicht abschließende Liste <strong>von</strong> Vogelarten in der AWZ (Brut-, Zugvogel oder Nahrungsgast)<br />
nach Anh<strong>an</strong>g I Vogelschutz-Richtlinie<br />
V-RL Art Natura 2000<br />
Code<br />
1 Sterntaucher A 001 Gavia stellata<br />
2 Prachftaucher A 002 Gavia arctica<br />
3 Eistaucher A 003 Gavia immer<br />
Wissenschaftlicher Name<br />
4 Ohrentaucher<br />
A 007 Podiceps auritus<br />
112 Br<strong>an</strong>dseeschwalbe A 191 Sterna s<strong>an</strong>dvicensis<br />
114 Flussseeschwalbe A 193 Sterna hirundo<br />
115 Küstenseeschwalbe A 194 Sterna paradisaea<br />
12 Sturmschwalbe A 012 Hydrobates pelagicus<br />
13 Wellenläufer A 013 Oce<strong>an</strong>odroma leucorhoa<br />
27 Schwarzstorch A 030 Ciconia niqra<br />
28 Weißstorch A 031 Ciconia ciconia<br />
32 Zwergschw<strong>an</strong> A 032 Cygnus bewickii<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
33 Singschw<strong>an</strong> A 038 Cygnus cygnus<br />
35 Zwergg<strong>an</strong>s A 042 Anser erythropus<br />
36 Nonneng<strong>an</strong>s A 045 Br<strong>an</strong>ta leucopsis<br />
37 Rothalsg<strong>an</strong>s A 396 Br<strong>an</strong>ta ruficollis<br />
42 Wespenbussard A 072 Pernis apivorus<br />
44 Schwarzmil<strong>an</strong> A 073 Milvus migr<strong>an</strong>s<br />
45 Rotmil<strong>an</strong> A 074 Milvus milvus<br />
46 Seeadler A 075 Haliaeetus albicilla<br />
52 Rohrweihe A 081 Circus aeruginosus<br />
53 Kornweihe A 082 Circus cy<strong>an</strong>eus<br />
55 Wiesenweihe A 084 Circus pygargus<br />
60 Schreiadler A 089 Aquila pomarina<br />
67 Fischadler A 094 P<strong>an</strong>dion haliaetus<br />
69 Merlin A 098 Falco columbarius<br />
72 W<strong>an</strong>derfalke A 103 Faico peregrius<br />
90 Kr<strong>an</strong>ich A 127 Grus grus<br />
95 Säbelschnäbler A 132 Recurvirostra avosetta<br />
99 Mornellregenpfeifer A 139 Charadrius morinellus<br />
100 Goldregenpfeifer A 140 Pluvialis apricaria<br />
102 Kampfläufer A 151 Philomachus pugnax<br />
105 Bruchwasserläufer A 166 Trinaa alareola<br />
106 Odinshühnchen A 170 Phalaropus lobatus<br />
107 Schwarzkopfmöwe A 176 Larus mel<strong>an</strong>ocephalus<br />
110 Lachseeschwalbe A 189 Sterna nilotica<br />
111 Raubseeschwalbe A 190 Sterna caspia<br />
116 Zwergseeschwalbe A 195 Sterna albifrons<br />
118 Trauerseeschwalbe A 197 Chlidonias niger<br />
129 Sumpfohreule A 222 Asio flammeus<br />
131 Ziegenmelker A 224 Caprimulgus europaeus<br />
? Zwergsäger A 068 Mergus albellus<br />
Bezüglich der Vögel, <strong>die</strong> in Anh<strong>an</strong>g I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind und in der<br />
AWZ als Durchzügler vorkommen, bestehen derzeit große Wissenslücken über <strong>die</strong> Zugrouten.<br />
Es k<strong>an</strong>n daher nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Anh<strong>an</strong>g I-Vogelarten in der<br />
AWZ<br />
vorkommen.<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Arten nach Anh<strong>an</strong>g I der Richtlinie 79/409/EWG<br />
A 002 Gavia arctica Prachttaucher<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetz-<br />
Seine Körperlänge beträgt rund 60 cm. Im Brutkleid ist er leicht am aschgrauen Oberkopf<br />
<strong>von</strong> den <strong>an</strong>deren Seetauchern zu unterscheiden. Im Winterkleid ist <strong>die</strong> Unterscheidung<br />
nicht so einfach, auch d<strong>an</strong>n bleibt der Oberkopf heller als der schwarzgraue<br />
Rücken. Der Schnabel ist etwas schwächer und <strong>die</strong> Körperlänge etwas bis<br />
deutlich geringer als beim Eistaucher. Ihr Schnabel ist ungemein scharfr<strong>an</strong>dig Er<br />
bleibt bei der Jagd bis zu zwei Minuten unter Wasser und dabei über 100 Meter weit<br />
tauchen.<br />
Prachttaucher liegen leicht wie Enten auf dem Wasser, tauchen aber meist tiefer ein.<br />
Wenn sie sich bedroht fühlen, so machen sie sich durch Auspressen der Luft aus dem<br />
Gefieder so schwer, dass nur noch Kopf und Nacken aus dem Wasser ragen.<br />
Im Flug strecken sie wie alle Taucher den Hals starr nach vorn und <strong>die</strong> Füße nach<br />
hinten. Sie sind ausdauernde Flieger, auch wenn sie nur nach einem längeren Anlauf<br />
aus dem Wasser starten können. Er setzt beim L<strong>an</strong>den auf dem Wasser mit nach<br />
hinten gestreckten Beinen und auf der Brust auf und k<strong>an</strong>n bei der L<strong>an</strong>dung überg<strong>an</strong>gslos<br />
wie ein Pfeil in <strong>die</strong> Tiefe schießen.<br />
Prachttaucher greifen auch Fische <strong>an</strong>, <strong>die</strong> sie nicht g<strong>an</strong>z verschlingen können und<br />
reißen ihnen Fleischstücke aus dem Körper. Als Beikost nimmt er Wasserinsekten,<br />
Schnecken, Würmer und Krebse. Auch soll er m<strong>an</strong>chmal <strong>die</strong> Küken <strong>an</strong>derer Seevögel<br />
<strong>an</strong>greifen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Ein größeres Überwinterungsgebiet des Prachttauchers liegt in der Deutschen Bucht.<br />
Entl<strong>an</strong>g der 20-m Tiefenlinie nördlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d konnte für <strong>die</strong> Nordsee ebenfalls<br />
ein Verbreitungsschwerpunkt in den Wintermonaten nachgewiesen werden. Generell<br />
meiden Seetaucher den Bereich <strong>von</strong> Schifffahrtswegen.<br />
Hauptüberwinterungsgebiete sind <strong>die</strong> Ostsee, das Schwarze und das Mittelmeer.<br />
Einige Vögel überwintern regelmäßig auf den großen Voralpenseen.<br />
In der Deutschen Bucht kommen <strong>die</strong> Seetaucher im küstennahen Bereich zwischen<br />
Anf<strong>an</strong>g Oktober und Anf<strong>an</strong>g Mai auf (Best<strong>an</strong>dsmaxima: Dezember – Februar) vor.<br />
Vereinzelt können Prachttaucher bereits ab Mitte Juli auftreten (MISCHKE, A., GARTHE,<br />
S., HÜPPOP, O. 2001; 54 ff).<br />
Der Prachttaucher überwintert in fast allen potenziellen marinen NATURA-2000-<br />
Gebieten Deutschl<strong>an</strong>ds. Die einzigen Ausnahmen sind <strong>die</strong> „Doggerb<strong>an</strong>k“ und <strong>die</strong><br />
„Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“.<br />
Zur Brutzeit sucht der Prachttaucher meist große, tiefe, klare und fischreiche Seen<br />
auf. In Meeresnähe begnügt er sich auch mit kleineren Seen und jagt d<strong>an</strong>n im Meer.<br />
Öfters befischt ein Paar mehrere kleine Seen.<br />
Als Zugvogel folgt er den Flüssen und überwintert meist in Küstennähe auf dem Wasser<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Grundlegende Erfassung der großräumigen Verteilung und Dichte des Vogelaufkommens<br />
sowie des Verhaltens der Vögel (Fluggewohnheiten, Störungsempfindlichkeit)<br />
zur Überprüfung der Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und/oder Mausergebiet.<br />
Erfassung der Nahrungsgäste, Mauser- und Rastbestände mittels Schiffstr<strong>an</strong>sekt-<br />
Untersuchungen (Position und Uhrzeit sind zu jeder Beobachtung mittels H<strong>an</strong>d-GPS<br />
(je Beobachter ein Gerät) als Wegpunkt zu speichern). Es sollten 2-3 Untersuchungseinheiten<br />
pro Monat erfolgen (empfohlener Tr<strong>an</strong>sektabst<strong>an</strong>d 3 km, ein<br />
Abst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 1,5 km ist nicht zu unterschreiten; Gefahr <strong>von</strong> Vertreibungseffekten bei<br />
störungsempfindlichen Arten; Tr<strong>an</strong>sektbreite: bei guten Witterungsverhältnissen beidseitige<br />
Beobachtungen <strong>von</strong> jeweils 300 m möglich bei einer Fahrtgeschwindigkeit<br />
zwischen 7 und 16 kn). Flugzeugtr<strong>an</strong>sekt-Untersuchungen werden als Ergänzung<br />
zu den Schiffstr<strong>an</strong>sekt-Untersuchungen empfohlen (STANDARDUNTERSUCHUNGSKON-<br />
ZEPT 2001, 18).<br />
Prachttaucher sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet, wobei<br />
- 80 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
licher Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention<br />
und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001;<br />
80).<br />
Prachttaucher verstricken sich gelegentlich in Fischernetzen und gehen zugrunde.<br />
„Seetaucher sind hoch empfindlich gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen und fliegen<br />
bereits mehrere hundert Meter vorher auf (Camphuysen & Leopold 1994, Camphuysen<br />
et al. 1999; Mitschke at al. 2001)“ (it. nach: Fachgutachten Rastvögel/UVS Buten<strong>die</strong>k,<br />
45).<br />
Seetaucher fliegen oft bereits bei einer Entfernung <strong>von</strong> 2 km zu einem sich nähernden<br />
Schiff auf (BIOCONSULT 2002, 1-98). Beeinträchtigungen rastender Prachttaucher sind<br />
hier nicht auszuschließen.<br />
Prachttaucher haben eine schlechte M<strong>an</strong>övrierfähigkeit, wodurch sie Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />
kaum ausweichen können. Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich<br />
und weisen Fluchdist<strong>an</strong>zen <strong>von</strong> mehreren Kilometern auf (GARTHE & HÜP-<br />
POP2002, BfN 2000).<br />
Prachttaucher sind relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden, so dass sie<br />
nur schlecht in <strong>an</strong>dere Gebiete ausweichen können.<br />
Prachttaucher gelten als besonders empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks<br />
(GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 24.000 Pracht- und Sterntaucher vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der<br />
nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde,<br />
so wäre eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 1200 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
A 001 Gavia stellata Sterntaucher<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Der Sterntaucher ist der kleinste aus der Familie der Seetaucher, etwas größer als<br />
eine Ente.<br />
Die Länge des Männchens beträgt um <strong>die</strong> 66 cm, <strong>die</strong> des Weibchens um 60 cm bei<br />
einer Sp<strong>an</strong>nweite über 1 Meter. Im Brutkleid ist er unverwechselbar durch das rostrote<br />
Halsgefieder, im Winter bilden der mit hellen Sternpunkten übersäte Rücken und der<br />
etwas nach oben gerichtete Schnabel sichere Kennzeichen. Die Vögel fliegen mühelos<br />
und ohne Anlauf vom Wasser auf.<br />
Als einzige Seetaucher können sie auch vom L<strong>an</strong>d aus sicher starten. Sie gehen<br />
außer zum Brüten nie freiwillig <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d.<br />
Sterntaucher ziehen teils einzeln, teils in lockeren Gesellschaften.<br />
Die Nahrung wird unter Wasser erbeutet und besteht hauptsächlich aus Fischen,<br />
dazu kommen Krebse, Schnecken und Wasserinsekten, vor allem Libellenlarven.<br />
Kleinere Beutetiere werden unter Wasser tot gequetscht und verschluckt, mit größeren<br />
taucht der Vogel auf (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Ein größeres Überwinterungsgebiet des Sterntauchers liegt in der Deutschen Bucht.<br />
Entl<strong>an</strong>g der 20-m Tiefenlinie nördlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d konnte für <strong>die</strong> Nordsee ebenfalls<br />
ein Verbreitungsschwerpunkt in den Wintermonaten nachgewiesen werden. Generell<br />
meiden Seetaucher den Bereich <strong>von</strong> Schifffahrtswegen.<br />
In der Deutschen Bucht kommen <strong>die</strong> Seetaucher im küstennahen Bereich zwischen<br />
Anf<strong>an</strong>g Oktober und Anf<strong>an</strong>g Mai auf (Best<strong>an</strong>dsmaxima: Dezember – Februar) vor<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54 ff).<br />
Der Sterntaucher überwintert in fast allen potenziellen marinen NATURA-2000-<br />
Gebieten Deutschl<strong>an</strong>ds; Ausnahme bildet <strong>die</strong> „Doggerb<strong>an</strong>k“ und <strong>die</strong> „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“.<br />
- 81 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
Zur Brutzeit lebt der Sterntaucher <strong>an</strong> ruhigen, nicht unbedingt großen Seen, meist in<br />
Küstennähe. Er erscheint im Mai oder Anf<strong>an</strong>g Juni auf seinem Brutgewässer, dem er<br />
lebensl<strong>an</strong>g treu bleibt.<br />
Der Wegzug im Herbst erfolgt mit der ersten Eisdecke auf dem Brutsee, im hohen<br />
Norden m<strong>an</strong>chmal schon im August. Die Taucher fliegen auf dem Zug hoch und<br />
schnell und immer nachts. Sie rasten auf Flüssen, Strömen und Binnenseen, vor<br />
allem aber in Meeresbuchten oder zwischen Inseln, wo der Welleng<strong>an</strong>g geringer ist.<br />
Ziehende Sterntaucher erscheinen ab Oktober, hauptsächlich aber im November <strong>an</strong><br />
den Küsten der Ost- und Nordsee, viele ziehen weiter bis in den Atl<strong>an</strong>tik. Einzelne<br />
überwintern auch im Mittelmeer, viele, <strong>die</strong> aus östlichen Brutgebieten kommen, im<br />
Schwarzen Meer (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Sterntaucher sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet (SPEC),<br />
wobei das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter <strong>die</strong> Bonner<br />
Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />
2001; 80).<br />
„Seetaucher sind hoch empfindlich gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen und fliegen<br />
bereits mehrere hundert Meter vorher auf (Camphuysen & Leopold 1994, Camphuysen<br />
et al. 1999; Mitschke at al. 2001)“ (it. nach: Fachgutachten Rastvögel/UVS Buten<strong>die</strong>k,<br />
45). Es kommt häufiger vor, dass sie sich in Fischernetzen verstricken und<br />
d<strong>an</strong>n verenden.<br />
Sterntaucher haben eine schlechte M<strong>an</strong>övrierfähigkeit, wodurch sie Windenergie<strong>an</strong>lagen<br />
kaum ausweichen können.<br />
Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich und weisen Fluchdist<strong>an</strong>zen<br />
<strong>von</strong> mehreren Kilometern auf (GARTHE & HÜPPOP 2002 und MISCHKE, A., GARTHE, S.,<br />
HÜPPOP, O. 2001; 54). Seetaucher fliegen oft bereits bei einer Entfernung <strong>von</strong> 2 km zu<br />
einem sich nähernden Schiff auf (BIOCONSULT 2002, 1-98). Hier ist eine Beeinträchtigung<br />
der (rastenden) Sterntaucher während des Baus und Betriebs der WEA zu erwarten.<br />
Sterntaucher sind relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden, so dass sie<br />
nur schlecht in <strong>an</strong>dere Gebiete ausweichen können. Gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks<br />
gelten Sterntaucher als besonders empfindlich (GARTHE & HÜPPOP 2002 und (MISCH-<br />
KE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54).<br />
Auch Störungen der Seetaucher durch Lärmemissionen während der Bauphase der<br />
<strong>Offshore</strong>-Windparks sind nicht auszuschließen (BIOCONSULT 2002, 1-98).<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 24.000 Pracht- und Sterntaucher vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der<br />
nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde,<br />
so wäre eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 1200 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
A 007 Podiceps auritus Ohrentaucher<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Der Ohrentaucher ist größer als der Schwarzhalstaucher mit einer Länge um 33 cm.<br />
Im Brutkleid am rostfarbenen Hals, dem schwarzen Backenbart und den rostroten<br />
Federohren leicht zu erkennen. Im Winter ist er unscheinbar grau und weiß. Vom<br />
Schwarzhalstaucher am sichersten <strong>an</strong> Form und Farbe des Schnabels zu erkennen:<br />
er ist gerade, kräftig und schwärzlichgrau mit gelbroter Spitze. Die Stimme ist trillernd<br />
bis gackernd. Außerhalb der Brutzeit stumm.<br />
Als Nahrung nimmt er Wasserinsekten, Flohkrebse, Fischchen, dazu Wasserpfl<strong>an</strong>zen<br />
und deren Samen in so großen Anteilen, dass m<strong>an</strong> nicht <strong>von</strong> pfl<strong>an</strong>zlicher Beikost,<br />
sondern <strong>von</strong> einer gemischten Ernährung sprechen k<strong>an</strong>n, zu sich (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Die Überwinterungsgebiete liegen über 1000 km südlich des Brutgebietes in Westund<br />
Südeuropa; nur im wintermilden Engl<strong>an</strong>d berühren sich Sommer- und Winterherberge.<br />
Im Winter kommen sie meist auf Strömen und <strong>an</strong> der Meeresküste, nicht selten<br />
- 82 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
in Hafenbecken vor. Einzelne Tiere überwintern auch auf den deutschen und Schweizer<br />
Alpenseen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html.).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
Der Ohrentaucher überwintert in der deutschen Nord- und Ostsee in der „Pommerschen<br />
Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ sowie im „SPA Pommerschen Bucht“.<br />
Im Sommer findet m<strong>an</strong> Ohrentaucher auf krautreichen Süßwasserseen in der nordischen<br />
Nadelwaldzone, auch auf Isl<strong>an</strong>d und in Nordamerika kommen sie vor. M<strong>an</strong>chmal<br />
während der Brutzeit sind sie auch <strong>an</strong> l<strong>an</strong>gsam fließenden Strömen, selten aber<br />
auf dem offenen Wasser, sondern mehr in der Ufervegetation zu finden<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html.).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds wird der Ohrentaucher<br />
als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion klassifiziert“. Dies sind<br />
Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen<br />
sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (RO-<br />
TEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 193 Sterna hirundo Flussseeschwalbe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Sie rudert, schwebt und rüttelt fast pausenlos über dem Wasser. Flussseeschwalben<br />
haben einen steil nach unten gerichteten roten Schnabel mit Spitze, hochrote Füsse<br />
und im Winterkleid einen schwarzem Schnabel mit heller Stirn. Im Jugendkleid tragen<br />
<strong>die</strong> grauen Federn. Ihr Flug wirkt schwerelos.<br />
Sie sitzt mit eingezogenem Kopf und über dem Schw<strong>an</strong>z gekreuzten Flügeln,<br />
schwimmt schlecht, ruht aber gelegentlich, vor allem in den heißesten Stunden, auf<br />
dem Wasser. Reckt beim Starten und L<strong>an</strong>den eleg<strong>an</strong>t <strong>die</strong> l<strong>an</strong>gen Schwingen in <strong>die</strong><br />
Höhe. Stimme kreischend "kriää" und "kirri...kirri" sowie keckernde Laute.<br />
Länge 35 cm, Sp<strong>an</strong>nweite um 80 cm.<br />
Flussseeschwalben sind Stoßtaucher, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Beute im Rüttelflug <strong>an</strong>peilen und d<strong>an</strong>n<br />
senkrecht ins Wasser stoßen. So erbeuten sie kleine Fische, Kaulquappen, junge<br />
Frösche, Wasserinsekten und Blutegel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Generell lässt sich feststellen, dass <strong>die</strong> Flussseeschwalbe, genau wie <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe,<br />
vorwiegend in Gebieten mit einer Wassertiefe <strong>von</strong> maximal 20 m vorkommt.<br />
Jedoch kommen sie in der Nordsee während der Nachbrutzeit auch südlich<br />
<strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d vor. Die Flussseeschwalbe tritt vorwiegend im küstennahen Bereich<br />
auf (Ende April bis Ende September) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 35<br />
ff).<br />
Die Flusseeschwalbe ist ein Durchzügler. Sie kommt in folgenden potentiellen NATU-<br />
RA-2000-Gebieten vor: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche<br />
Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Die Flussseeschwalbe ist sehr <strong>an</strong>passungsfähig. Ihr Idealbiotop sind Flüsse mit weiten<br />
flachen Betten, klarem fischreichem Wasser und vegetationslosen Kies- oder<br />
S<strong>an</strong>dinseln. Sie kommt aber auch <strong>an</strong> der Meeresküste vor. Heute ist sie im Binnen-<br />
- 83 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
l<strong>an</strong>d bis auf geringe Reste ausgerottet.<br />
Flussseeschwalben sind Fernzieher, <strong>die</strong> im August in kleinen Gesellschaften südwärts<br />
ziehen und meist <strong>an</strong> tropischen Küsten überwintern. Ende April kehren sie in<br />
ihre mitteleuropäischen Brutgebiete zurück (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Erfassungsmethodik<br />
Bei ziehenden Vögeln ist <strong>die</strong> Erfassung des Vogelzugs und Vogelbewegungen <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d<br />
<strong>von</strong> Radaruntersuchungen <strong>an</strong>zuraten. Die Untersuchungsfrequenz sollte mindestens<br />
1 Tag/Monat, in den Hauptzugzeiten 7 Tage/Monat (Untersuchungstage =<br />
volle 24 Stunden) umfassen. Im Jahresverlauf ist <strong>von</strong> einer Mindest<strong>an</strong>zahl <strong>von</strong> 50<br />
Untersuchungstagen auszugehen.<br />
Überwachungsradar<br />
Radargerät mit horizontal drehender Antenne zur Feststellung der Flugrichtung und -<br />
intensität mit einer Leistung (nominal peak power output) <strong>von</strong> mindestens 25 kW.<br />
Bewährt haben sich Antennen mit einem Öffnungswinkel <strong>von</strong> 25° x 1,2° und einer<br />
Sendefrequenz <strong>von</strong> etwa 9,4 GHz. Bevorzugter Arbeitsbereich (r<strong>an</strong>ge) sollte 1,5 nm<br />
oder 3 nm sein (bei besonderem Bedarf – z.B. bei niedrig fliegenden Vögeln auch<br />
0,75 nm).<br />
Höhenradar<br />
[Überwachungen mit dem Höhenradar werden für <strong>die</strong> Basisaufnahme empfohlen. In<br />
der Bau- und Betriebsphase ist <strong>die</strong> Überwachung mit dem Höhenradar erforderlich.]<br />
Radargerät mit vertikal drehender Antenne zur Analyse der Flugintensität in verschiedenen<br />
Flughöhen mit einer Leistung (nominal peak power output) <strong>von</strong> mindestens 10<br />
kW. Bewährt haben sich Antennen mit einem Öffnungswinkel <strong>von</strong> 25° x 1,2° und einer<br />
Sendefrequenz <strong>von</strong> etwa 9,4 GHz. Bevorzugter Arbeitsbereich (r<strong>an</strong>ge) sollte 1,5 nm<br />
oder 3 nm sein (bei besonderem Bedarf – z.B. bei niedrig fliegenden Vögeln auch<br />
0,75 nm).<br />
Die Messungen sollten vorzugsweise <strong>von</strong> unbeweglichen St<strong>an</strong>dorten aus durchgeführt<br />
werden, <strong>an</strong>sonsten <strong>von</strong> Schiffen.<br />
Zur Bestimmung des Artenspektrums der mit Radar erfassten Vögel sind parallel<br />
tagsüber Sichtbeobachtungen durchzuführen und nachts <strong>die</strong> Flugrufe zu registrieren.<br />
Dies k<strong>an</strong>n stichprobenartig in Blöcke <strong>von</strong> jeweils 2 X 15 Min pro Stunde erfolgen<br />
(STANDARDUNTERSUCHUNGSKONZEPT 2001, 19 f).<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Flusseeschwalben fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt.<br />
Nach der Roten Liste der Brutvögel des deutschen Wattenmeers gelten sie<br />
als stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Flussseeschwalben sind nicht g<strong>an</strong>z unempfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks.<br />
Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit gut ausweichen,<br />
allerdings fliegen sie auch ständig herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate<br />
haben, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken.<br />
(GARTHE & HÜPPOP 2002)<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 6.200 Fluss- und Küstenseeschwalben vor. MISCHKE, GARTHE UND HÜPPOP<br />
geben für <strong>die</strong> nordwesteuropäische Population (Flussseeschwalbe) einen Ramsar-<br />
Wert <strong>von</strong> 6.000 Exemplaren <strong>an</strong> (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Sonstiges<br />
A 194 Sterna paradisaea Küstenseeschwalbe<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Der Schnabel ist bei der Küstenseeschwalbe während der Brutzeit durchgehend rot,<br />
allenfalls mit einem kleinen schwarzen Fleck <strong>an</strong> der Spitze; im Winter ist der Schnabel<br />
schwarz, und m<strong>an</strong>chmal auch noch im Frühjahr zur Zeit der Umfärbung.<br />
Die Küstenseeschwalbe ist besonders kurzbeinig und ihre Brust hellgrau überflogen,<br />
ihre W<strong>an</strong>gen wirken auffallend weiß. Die Flügelspitzen (äußere H<strong>an</strong>dschwingen)<br />
wirken bei der Küstenseeschwalbe, <strong>von</strong> unten gesehen, eher grau mit dunklerem<br />
Außenr<strong>an</strong>d. Stirn und Oberkopf der Küstenseeschwalbe sind im Winterkleid weiß.<br />
Die Stimme der Küstenseeschwalbe klingt schrill "kiraaa", wenn sie ihre Brut verteidigt.<br />
Sie verbringt mehr Zeit bei Tageslicht als jedes <strong>an</strong>dere Tier der Welt: Sie lebt etwa 8<br />
Monate des Jahres unter der Mitternachtssonne.<br />
Als Meeresvogel ist <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe ein besonders geschickter und erfolgreicher<br />
Stoßtaucher. Sie erbeutet Fischchen, Wasserinsekten, Krebse; in ihren Winterquartieren<br />
auf der Sudhalbkugel lebt sie fast ausschließlich vom Krill, den als Pl<strong>an</strong>kton<br />
im Wasser treibenden Kleinkrebsen, <strong>von</strong> denen sich auch m<strong>an</strong>che Walarten ernähren<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Die Küstenseeschwalbe kommt, genau wie <strong>die</strong> Flussseeschwalbe, vorwiegend in<br />
Gebieten mit einer Wassertiefe <strong>von</strong> maximal 20 m vor. Jedoch sind sie in der Nordsee<br />
während der Nachbrutzeit auch südlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zutreffen. Die Küstenseeschwalbe<br />
tritt vorwiegend im küstennahen Bereich auf (Ende April bis Ende September)<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 35 ff).<br />
Die Küstenseeschwalbe nutzt auf ihrem Durchzug folgende potentiellen NATURA-<br />
2000-Gebiete: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“<br />
sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Im Schärengürtel der Ostsee brüten sie auf den äußersten, der Br<strong>an</strong>dung ausgesetzten<br />
Klippen. Im Norden brütet <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe auf flachen Felseninseln, in<br />
den Kiesbetten der Küste, in S<strong>an</strong>ddünen, Str<strong>an</strong>dwiesen, küstennaher Flechtentundra<br />
und <strong>an</strong> ähnlichen Orten. Vereinzelt findet m<strong>an</strong> sie auch im Binnenl<strong>an</strong>d <strong>an</strong> Flüssen und<br />
Seen.<br />
Außerhalb der Brutzeit ist <strong>die</strong> Küstenseeschwalbe ein Meeresvogel. Unter den Zugvögeln<br />
legt sie <strong>die</strong> längsten W<strong>an</strong>derwege zurück. Die Vögel folgen den Küsten, überfliegen<br />
aber auch den Atl<strong>an</strong>tik und überwintern schließlich in der Treibeiszone der<br />
Antarktis. Sie legen auf <strong>die</strong>sem Fernzug Strecken <strong>von</strong> etwa 18.000 km zurück<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Küstenseeschwalben fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt.<br />
Nach der Roten Liste der Brutvögel des deutschen Wattenmeers gelten sie<br />
als stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Küstenseeschwalben sind nicht besonders empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />
Windparks. Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit gut<br />
ausweichen und optisch wahrnehmen (tagsüber jagendS), allerdings fliegen sie ständig<br />
herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate haben, können sich Individuenverluste<br />
verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002). Seeschwalben<br />
zeigen wenig Scheu gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen o.ä. (BIOCONSULT 2002, 1-<br />
100). Ähnliches könnte über ihr Verhalten gegenüber den WEA <strong>an</strong>genommen werden,<br />
so dass eine Scheuchwirkung nahezu ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n.<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 6.200 Fluss- und Küstenseeschwalben vor (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP,<br />
O. 2001; 80).<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Sonstiges<br />
A 191 Sterna s<strong>an</strong>dvicensis Br<strong>an</strong>dseeschwalbe<br />
Kenndaten Sie ist <strong>die</strong> größte heute noch <strong>an</strong> der Nordsee brütenden Seeschwalbe. Sie werden 41<br />
cm l<strong>an</strong>g und haben eine Sp<strong>an</strong>nweite <strong>von</strong> 110 cm. Im Nacken haben sie eine struppige<br />
Federhaube. Ihr l<strong>an</strong>g, schl<strong>an</strong>k Schnabel ist schwarz Schnabel mit einer weißen Spitze.<br />
Im Flug wirken Br<strong>an</strong>dseeschwalben fast weiß. Sie sind treffsichere Stoßtaucher,<br />
<strong>die</strong> auch in <strong>die</strong> rollende Br<strong>an</strong>dung stoßen und wenn nötig völlig untertauchen.<br />
Hauptnahrung sind kleine Fische. Als Beikost ernähren sie sich <strong>von</strong> Krebsen, Schnecken,<br />
Würmern sowie <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d erbeuteten Heuschrecken und Käfern. Sogar <strong>von</strong> ausgeplünderten<br />
Kleinvogelnestern wird berichtet. Br<strong>an</strong>dseeschwalben sind strenge<br />
Koloniebrüter. Sie haben einen weißen Körper mit schmalen grauen Schwingen sowie<br />
einen zerzausten schwarzen Federschopf am Hinterkopf und einen mark<strong>an</strong>t krächzenden<br />
Ruf (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
„Die Einzugsgebiete der einzelne Brutkolonien der Br<strong>an</strong>dseeschwalbe“ in der deutschen<br />
Nordsee „sind recht gut <strong>von</strong>ein<strong>an</strong>der unterscheidbar. (...) Vögel der ostfriesischen<br />
Inseln Juist und W<strong>an</strong>gerooge halten sich in der Umgebung ihrer Kolonien bis<br />
<strong>an</strong> sie 20 m Tiefenlinie am Südr<strong>an</strong>d des Seeschifffahrtsweges auf,. Brutvögel <strong>von</strong><br />
Nigehörn und Trischen nutzen <strong>die</strong> küstennahe Deutsche Bucht bis nach Helgol<strong>an</strong>d.<br />
Vögel der Brutkolonie auf Norderoog finden ihre Nahrung vor allem vor Amrum und<br />
wohl auch südwestlich in Gewässern mit Tiefen zwischen 15 und 20 m bis vor Helgol<strong>an</strong>d.<br />
Dabei ist in den Gewässern um Helgol<strong>an</strong>d eine Trennung zwischen Brutvögeln<br />
der Nordseeküste und auf Helgol<strong>an</strong>d übersommernden Nichtbrütern (im Mittel rund<br />
300 Exemplare) nicht möglich. Während der Jungenaufzucht vergrößert sich der<br />
Verbreitungsraum/Aktionsraum aufgrund erhöhter Nahrungssuche.“ Br<strong>an</strong>dseeschwalben<br />
meiden flache Gewässer als Nahrungshabitate (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜP-<br />
POP, O. 2001; 42 ff).<br />
Auf ihrem Durchzug nutzt <strong>die</strong> Br<strong>an</strong>dseeschwalbe folgende potentiellen NATURA-<br />
2000-Gebiete: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“<br />
sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Die Br<strong>an</strong>dseeschwalbe bewohnt alle Erdteile und verschiedene Klimagürtel <strong>von</strong> den<br />
Tropen bis in <strong>die</strong> kühlen Zonen ( z.B. Schweden ), aber ihr Lebensraum ist wie der<br />
<strong>an</strong>derer Seeschwalben in hohem Maß in kleinste Inseln zersplittert.<br />
In den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts brüteten <strong>an</strong> der deutschen Nordseeküste<br />
noch 6.000 bis 7.000 Paare in mehreren Kolonien, <strong>die</strong> der Öffentlichkeit<br />
nicht zugänglich sind. Die Br<strong>an</strong>dseeschwalbe bevorzugt fischreiche Meeresküsten mit<br />
klarem, flachem Wasser und vegetationslosen Inseln und S<strong>an</strong>dbänken.<br />
Sie bildet im Wattenmeer nur wenige, dafür aber oft große Kolonien mit 1000-8000<br />
Brutpaaren. Pro Quadratmeter können 10 – 12 Paare leben! (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Br<strong>an</strong>dseeschwalben sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet<br />
(SPEC), wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter <strong>die</strong> Bonner<br />
Konvention und sind nach <strong>FFH</strong>-RL geschützt. Sie sind nach der Roten Liste der<br />
Brutvögel des Wattenmeers stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />
2001; 80).<br />
Nur völlig ungestörte Brutplätze auf Vogelinseln werden <strong>von</strong> den Vögeln akzeptiert.<br />
Eine einzige Störung während der Koloniegründung k<strong>an</strong>n reichen, um <strong>die</strong> g<strong>an</strong>ze Kolonie<br />
zu vertreiben. (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html)<br />
Br<strong>an</strong>dseeschwalben sind nicht g<strong>an</strong>z unempfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks.<br />
Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit gut ausweih<br />
ll di fli i h tä di h D i i h h Alt lüb l b<br />
- 86 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
chen, allerdings fliegen sie auch ständig herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate<br />
haben und <strong>die</strong> biogeographische Population relativ klein ist, können sich jedoch<br />
Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 2.400 Br<strong>an</strong>dseeschwalben vor. Nach MISCHKE, GARTHE UND HÜPPOP wäre ein<br />
Schwellenwert <strong>von</strong> 1.500 Exemplaren der nordwesteuropäischen Population als Kriterium<br />
(für Bestände <strong>von</strong> internationaler Bedeutung) <strong>an</strong>zusehen (MISCHKE, A., GARTHE,<br />
S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Sonstiges<br />
Regelmäßig vorkommende Zugvögel, <strong>die</strong> nicht im Anh<strong>an</strong>g I der Richtlinie 79/409/EWG<br />
sind<br />
A 064 Cl<strong>an</strong>gula hyemalis Eisente<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Wichtige Überwinterungsgebiete liegen in der westlichen Ostsee um Öl<strong>an</strong>d, aber auch<br />
<strong>an</strong> den Südküsten der Ostsee. Weitere Scharen überwintern vor der norwegischen<br />
Küste etwa in Höhe der Färöer-Inseln und kommen nur in sehr strengen Wintern in<br />
größerer Zahl bis in <strong>die</strong> Deutsche Bucht (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Die unscheinbare Ente wird durch einen verwaschenen dunklen W<strong>an</strong>genfleck auf<br />
hellerem Grund gekennzeichnet. D<strong>an</strong>eben kommen recht verschieden gezeichnete<br />
Überg<strong>an</strong>gs- und Jugendkleider vor. Die Flügel aller Kleider sind einfarbig dunkel. Sie<br />
schwimmt mit tief im Wasser liegendem Vorderkörper und in der Erregung hochgehobenen<br />
Schw<strong>an</strong>zspießen.<br />
Eisenten können ohne Anlauf vom Wasser abheben. Sie fliegen meist niedrig und mit<br />
sehr schnellem Flügelschlag bei einer Geschwindigkeit um 100 km/h und sind im Flug<br />
recht ruflustig. Sie setzen mit der Brust und zurückgestreckten Beinen auf dem Wasser<br />
auf. Der Balzruf der Erpel ist ein wohlklingender, weittragender Drei- oder Vierkl<strong>an</strong>g.<br />
Die Eisente ist zwar <strong>die</strong> kleinste, aber auch <strong>die</strong> leistungsfähigste Tauchente. Im Meer<br />
taucht sie auf der Nahrungssuche zum Grund bis in 30 Meter Tiefe. Im Süßwasser,<br />
das weniger Auftrieb gibt, wurden Eisenten schon in Fischernetzen gefunden, <strong>die</strong> in<br />
55 Meter Tiefe lagen. Die Eisente "fliegt" unter Wasser wie <strong>die</strong> Alken mit halb geöffneten<br />
Flügeln. Sie k<strong>an</strong>n beim Auftauchen gleich in <strong>die</strong> Luft starten und sich umgekehrt<br />
aus der Luft unmittelbar in <strong>die</strong> Tiefe stürzen. Sie taucht leicht zwei Minuten.<br />
Sie verzehrt ihre Nahrung unter Wasser, vor allem Muscheln, aber auch Krebse und<br />
<strong>an</strong>dere Meerestiere einschließlich kleiner Fische. Die Jungen auf den Süßwasserseen<br />
fressen vor allem Kleinkrebse und Mückenlarven (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Die Eisente kommt im hohen Norden <strong>von</strong> der Grenze der Waldtundra bis zum Packeisgürtel<br />
vor.<br />
Dieser in Deutschen Gewässern überwinternde Zugvogel ist in folgenden NATURA-<br />
2000-Gebieten <strong>an</strong>zutreffen: ‚“Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“, „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“,<br />
„Adlergrund“, „Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ und „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Mit Ende der Brutzeit ziehen <strong>die</strong> Eisenten zurück aufs Meer. Sie besuchen außerhalb<br />
der Brutzeit fast niemals das L<strong>an</strong>d und ziehen sich zum Ruhen und Schlafen weit aufs<br />
Meer zurück, während sie zur Nahrungssuche mehr in Küstennähe kommen, wo sie<br />
bis auf den Grund tauchen. Sie bevorzugen geschützte Buchten und Stillwasserzonen<br />
zwischen Inseln und flüchten vor Stürmen in großer Zahl in <strong>die</strong> Flussmündungen<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
- 87 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
bedroht durch Entenjäger<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 066 Mel<strong>an</strong>itta fusca Samtente<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Der Erpel trägt einen weißen, nach unten und hinten ausgezogenen Augenring und<br />
ein weißes Feld im Flügel, das aber je nach Körperstellung <strong>von</strong> dunklen Federn verdeckt<br />
sein k<strong>an</strong>n. Im Schlichtkleid dunkelbraun mit einem hellen W<strong>an</strong>gen- und einem<br />
hellen Ohrfleck. Dazu hat <strong>die</strong> Samtente einen weißen Flügelspiegel wie im Prachtkleid,<br />
der im Flug sehr auffällt. Bei alten Weibchen treten <strong>die</strong> hellen Kopfseitenflecken<br />
m<strong>an</strong>chmal wenig hervor.<br />
Samtenten tauchen mit halbgeöffneten Flügeln bis 14 Meter tief. Sie können länger<br />
als eine Minute unter Wasser bleiben. Generell ist <strong>die</strong>se Art recht schweigsam.<br />
Länge um 56 cm, Gewicht bis über 2 kg.<br />
Sie fressen Muscheln, Schnecken, Krebse, Stachelhäuter, kleine Fische<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Viele Samtenten überwintern <strong>an</strong> der Nord- und Ostsee. Sie halten sich dort oft außer<br />
Sichtweite vor der Küste auf, kommen aber auch, wo draußen das Wasser für sie zu<br />
tief ist, um bis auf den Grund zu tauchen, zur Nahrungssuche näher <strong>an</strong> <strong>die</strong> Küste<br />
her<strong>an</strong> (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Die Samtente ist ein in der Nord- und Ostsee überwinternder Zugvogel. Er kommt<br />
beispielsweise im „Adlergrund“, der „Pommerschen Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ und dem<br />
„SPA Pommersche Bucht“ vor.<br />
Sie kommen außerhalb der Brutzeit auf dem Meer vor, auch während rauer See. Sie<br />
brüten in Gebieten <strong>von</strong> der Tundra bis in <strong>die</strong> unterwuchsreichen nördlichenWälder<br />
(PETERSON et al. 1983, 70 f).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Beim Wechsel zwischen den einzelnen Habitaten fliegen sie meist flach über dem<br />
Wasser in Höhen bis 5 m. Daher sind Kollisionen im Rotorbereich unwahrscheinlich.<br />
Samtenten haben eine mittlere M<strong>an</strong>övrierfähigkeit.<br />
Sie sind gegenüber Schiffsbewegungen sehr störungsempfindlich und weisen hohe<br />
Fluchtdist<strong>an</strong>zen auf. Sie sind relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden.<br />
Insgesamt wurde eine relativ hohe Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks<br />
prognostiziert (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Sonstiges<br />
- 88 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
A 065 Mel<strong>an</strong>itta nigra Trauerente<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Die Erpel besitzen ein tiefschwarzes Federkleid. Gesunde Trauerenten überwintern<br />
weit vor der Küste bis etwa zur 20 m-Tiefenlinie. Sie sind allenfalls als schwarze<br />
Pünktchen auf See zu erahnen.<br />
Auf dem Meer frisst sie Muscheln und Schnecken, <strong>die</strong> sie tauchend aus bis zu 30 m<br />
Tiefe heraufholt und im muskulösen Kaumagen zerknackt. Trauerenten sind sehr<br />
gesellig. Sie tauchen oft zu mehreren synchron nach Nahrung und kehren gleichzeitig<br />
wieder <strong>an</strong> <strong>die</strong> Oberfläche zurück.<br />
Den größten Teil des Jahres verbringen <strong>die</strong> europäischen Trauerenten auf der Nordund<br />
Ostsee, wo sie ab Juli zur Mauser und <strong>an</strong>schließend zur Überwinterung bleiben.<br />
Im Wattenmeer halten sich einige 10.000 Stück auf, auf der Ostsee bis zu 1 Million<br />
Exemplare. Im März ziehen sie wieder in ihre Brutgebiete.<br />
Während der Wintermonate zeichnen sich in der Nordsee das Äußere Rütergat, <strong>die</strong><br />
äußere Eidermündung und der Elbemündungsbereich als Verbreitungsschwerpunkte<br />
ab. Ob der Bereich um <strong>die</strong> ostfriesische Küste ebenfalls als Verbreitungsschwerpunkt<br />
zu zählen ist, ist derzeit noch nicht hinreichend untersucht.<br />
In der Deutschen Bucht treten sie g<strong>an</strong>zjährig (küstennah und –fern) auf (MISCHKE, A.,<br />
GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 50).<br />
Dieser Zugvogel überwintert in der Nord- und Ostsee in folgenden potenziellen NA-<br />
TURA-2000-Gebieten: „SPA Östliche Deutsche Bucht“, „Kadetrinne“, „Adlergrund“,<br />
„Pommersche Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Außerhalb der Brutzeit findet m<strong>an</strong> sie auf dem Meer, aber eher in stillerem Wasser.<br />
Sie nisten <strong>an</strong> Seen, auf Hochmooren oder in der Tundra (PETERSON et al. 1983, 70).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Trauerenten fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O.<br />
2001; 80).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
Beim Wechsel zwischen den einzelnen Habitaten fliegen sie meist flach über dem<br />
Wasser in Höhen bis 5 m. Daher sind Kollisionen im Rotorbereich unwahrscheinlich.<br />
Trauerenten haben eine mittlere M<strong>an</strong>övrierfähigkeit. (GARTHE & HÜPPOP2002)<br />
Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich und flüchten z.T. schon in<br />
kilometerweiter Entfernung (GARTHE & HÜPPOP2002, BfN 2000).<br />
Insgesamt wurde eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks prognostiziert.<br />
(GARTHE & HÜPPOP2002)<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 150.000 Trauerenten vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />
Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre<br />
eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 8.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Literatur:<br />
http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html<br />
http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (Hrsg.) (2000): Empfehlungen des Bundesamtes<br />
für Naturschutz zu naturschutzverträglichen Windkraft<strong>an</strong>lagen. Schriftenreihe, Bonn,<br />
64 S. + 55 S. Anh<strong>an</strong>g<br />
- 89 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
A 063 Somateria mollissima Eiderente<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Eiderenten sind große, eher plump wirkende Tauchenten, <strong>die</strong> ca. 2,5 kg wiegen. Sie<br />
haben einen relativ kurzen Hals und weisen eine Länge <strong>von</strong> ca. 58 cm auf.<br />
Die Erpel tragen bis Juli ihr Prachtkleid. Die Enten sind dunkelbraun mit dichter<br />
schwarzer Querstreifung. Sie sehen aus der Ferne schwärzlich aus. Neben den Alterskleidern<br />
kommen verschieden gefärbte und meist gescheckte Jugend- und Überg<strong>an</strong>skleider<br />
vor.<br />
Charakteristisch sind der keilförmige Schnabel mit seitlich hereinlaufender W<strong>an</strong>gen-<br />
befiederung und <strong>die</strong> flache Stirn.<br />
An der Schnabelwurzel befindet sich eine Salzdrüse, <strong>die</strong> das zusammen mit der Nahrung<br />
aufgenommene überschüssige Salz ausscheidet. Halten sich <strong>die</strong> Enten längere<br />
Zeit, etwa ein Jahr, im Süßwasser auf, so verkümmert <strong>die</strong> Salzdrüse, und <strong>die</strong> Schnabelwurzel<br />
sinkt ein.<br />
Eiderenten fliegen mit gleichmäßigem Flügelschlag und mit etwa 55 km/h dicht über<br />
der Wasseroberfläche.<br />
Die Erpel im Prachtkleid wirken im Flug schwarzweiß mit einer schwarzen Kopfplatte.<br />
Das Kleid der Küken ist unscheinbar braungrau.<br />
Der Balzruf des Erpels , ein leises "Aguuu", wird mit einer charakteristischen Kopfbewegung<br />
vorgetragen. Die Weibchen rufen dumpf "korr".<br />
Eiderenten tauchen zur Nahrungsaufnahme bis 25 Meter tief und bis 3 Minuten l<strong>an</strong>g.<br />
Sie rudern unter Wasser mit Beinen und Flügeln. Eiderenten fressen Muscheln,<br />
Schnecken, Krebse, Seesterne, Seeigel, Seegurken, Tintenfische und kleine Fische.<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html)<br />
Heute sind sie in Engl<strong>an</strong>d, auf den westfriesischen Inseln zahlreich vertretene Brutvögel.<br />
Seitdem das Sammeln <strong>von</strong> Eiern und Dunen verboten ist, haben sich besonders<br />
vermehrt. Die nördlichen Populationen sind Zugvögel, <strong>die</strong> im Winter bis <strong>an</strong> <strong>die</strong> Küsten<br />
der Nord- und Ostsee gel<strong>an</strong>gen. Die Brutvögel der Nordseeinseln überwintern im<br />
Wattenmeer (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Überwinternd ist <strong>die</strong> Eiderente im Bereich des potentiellen NATURA-2000-Gebietes<br />
„Fehmarnbelt“ sowie der „Kadetrinne“ zu beobachten. Auf dem Durchzug nutzt er<br />
beispielsweise das „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Die Eiderente ist eine Meerente. Sie hält sich am liebsten zwischen vorgelagerten<br />
Inseln und in der Nähe geschützter Meeresbuchten auf, in <strong>die</strong> sie sich bei stürmischer<br />
See zurückzieht. Seit rund 100 Jahren ist zu beobachten, dass <strong>die</strong> Vögel ihr Brutgebiet<br />
nach Süden ausdehnen.<br />
Die Eiderente ist im hohen Norden ein sehr häufiger Vogel. Hier finden sich <strong>die</strong> Vögel<br />
während der Brutzeit <strong>an</strong> und auf küstennahen Süßwasserseen ein. Mit der Zunahme<br />
der Bestände in der Nordsee mehren sich auch Winterfunde auf den Voralpenseen.<br />
Hier scheint sich eine Überwinterungstradition herauszubilden, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Zunahme<br />
der W<strong>an</strong>dermuschel gefördert wird, <strong>die</strong> <strong>von</strong> den Eiderenten gern als Nahrung<br />
genommen wird (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Eiderenten fallen unter <strong>die</strong> Bonner Konvention und sind nach der Roten Liste<br />
Deutschl<strong>an</strong>ds gefährdet, und speziell für den Bereich des Wattenmeeres gelten sie<br />
als potentiell gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Eiderenten sind relativ empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen. Sie<br />
können nur schlecht m<strong>an</strong>övrieren. Gegenüber Schiffsverkehr haben sie recht hohe<br />
Fluchtdist<strong>an</strong>zen. In ihrer Habitatwahl sind sie recht eingeschränkt (GARTHE & HÜP-<br />
POP2002).<br />
Sonstiges<br />
- 90 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
A 005 Podiceps cristatus Haubentaucher<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Der Haubentaucher ist entengroß mit einer Länge um 48 cm - <strong>von</strong> einer Ente schon<br />
<strong>von</strong> fern durch den hochgereckten Hals zu unterscheiden. Der Schnabel ist rötlich. Im<br />
Brutkleid ist er mit beweglicher Federhaube und rostrotem Halskragen ausgestattet.<br />
Zum Winter verschwinden <strong>die</strong> Federohren fast g<strong>an</strong>z, <strong>die</strong> W<strong>an</strong>gen sind d<strong>an</strong>n weiß<br />
ohne Braun. Der Vogel wirkt im Flug <strong>von</strong> unten fast g<strong>an</strong>z weiß. Er ist ruflustig, mit<br />
verschiedenen knarrenden Tönen.<br />
Unter Wasser schwimmen <strong>die</strong> Taucher mit <strong>an</strong>gelegten Flügeln nur mit den Füßen, <strong>die</strong><br />
sie ähnlich wie ein Brustschwimmer grätschend nach hinten schlagen. Sie bleiben bis<br />
50 Sekunden unter Wasser und tauchen einige Meter tief.<br />
Sie fressen Fische, Schnecken, Frösche, Molche, Wasserinsekten, <strong>die</strong> meist tauchend<br />
erbeutet werden. (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Haubentaucher kommen überall in Mitteleuropa <strong>an</strong> größeren Gewässern vor.<br />
Die mittel- und nordeuropäischen Haubentaucher ziehen im Winter süd- und westwärts<br />
und überwintern in Westeuropa, auch in Engl<strong>an</strong>d und im Mittelmeerraum<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Der Haubentaucher ist ein Durchzügler, der sich (jedoch) im Bereich des faktischen<br />
Vogelschutzgebietes „SPA Pommersche Bucht“ aufhält.<br />
Der Haubentaucher ist eine Zierde ruhiger, fischreicher Gewässer, <strong>die</strong> im Idealfall<br />
einen breiten Schilfsaum und eine reiche Wasserpfl<strong>an</strong>zenwelt besiedeln. Hier finden<br />
sich <strong>die</strong> Vögel im April oder Mai ein und bleiben m<strong>an</strong>chmal bis in den Spätherbst.<br />
Im Winter trifft m<strong>an</strong> sie in ruhigen Buchten auf dem Meer <strong>an</strong> (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Haubentaucher haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />
Windenergie<strong>an</strong>lagen. Sie können den Anlagen nur schlecht ausweichen. Sie sind<br />
relativ eng <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden und daher weniger flexibel in<br />
der Wahl ihres Lebensraums. Individuenverlust können sich relativ stark auf <strong>die</strong> zahlenmäßig<br />
kleine Population auswirken, da <strong>die</strong> Altvogelüberlebensrate normalerweise<br />
sehr hoch ist (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Sonstiges<br />
A 006 Podiceps grisegena Rothalstaucher<br />
Kenndaten<br />
Im Brutkleid ist er leicht durch den kast<strong>an</strong>ienroten Hals, <strong>die</strong> grauweißen W<strong>an</strong>gen und<br />
den schwarzen Scheitel mit kleinen Federohren zu erkennen. Im Ruhekleid ist vor<br />
allem der kurze, gedrungene Schnabel mit gelber Wurzel und schwärzlicher Spitze<br />
ein sicheres Kennzeichen.<br />
Die Länge des Männchens beträgt ca. 45 cm, das Weibchen ist etwa 2 cm kleiner. Sie<br />
weisen ein Gewicht <strong>von</strong> über 0,5 kg auf.<br />
Der Vogel ist scheu und verbirgt sich oft im Schilfwald. Seine Stimme ist keckernd, zur<br />
Brutzeit Tag und Nacht zu hören.<br />
Rothalstaucher können unter Wasser bis 50 Meter zurücklegen. Fühlen sie sich bedroht,<br />
so flüchten sie in den Wasserpfl<strong>an</strong>zengürtel und verbergen sich unter Wasser,<br />
- 91 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
In Mitteleuropa tritt der Rothalstaucher vor allem als Durchzügler auf. Dabei halten sie<br />
sich meist weit vom Ufer entfernt in der Seemitte auf (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
wobei nur Schnabel und Augen herausragen.<br />
Die Nahrung besteht aus kleinen Fischen und Fröschen, Kaulquappen, Würmern,<br />
Schnecken oder Wasserinsekten. Dazu verzehren sie auch Pfl<strong>an</strong>zenkost wie Sprosse<br />
<strong>von</strong> Wasserpfl<strong>an</strong>zen und Schilfsamen. Die Nahrung wird teils im Schwimmen <strong>von</strong> der<br />
Wasseroberfläche aufgepickt, teils tauchend erbeutet (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
In Mitteleuropa selten, häufiger im Osten, vor allem in den Gewässern der Wolg<strong>an</strong>iederung.<br />
Im Winter auf Seen im Tiefl<strong>an</strong>d, in Lagunen und in Meeresbuchten.<br />
Dieser in der Nord- und Ostsee überwinternde Zugvogel kommt beispielsweise im<br />
„SPA Östliche Deutsche Bucht“, im Bereich „Fehmarnbelt“ und dem „SPA Pommersche<br />
Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiete) vor.<br />
Im Winter kommt der Rothalstaucher hautsächlich in Küstennähe vor. Er nistet im<br />
Röhricht und Pfl<strong>an</strong>zendickicht in stilleren Gewässern (PETERSON et al. 1983, 38).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
In der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds (1997) ist er als „bedroht“ eingestuft (BEZZEL 1988,<br />
192).<br />
Rothalstaucher werden insbesondere aufgrund ihrer schlechten M<strong>an</strong>övrierfähigkeit,<br />
ihrer engen Bindung <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen und wegen ihrer hohen Empfindlichkeit<br />
gegenüber Schiffsbewegungen als empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />
Windenergie<strong>an</strong>lagen eingestuft (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 184 Larus argentatus Silbermöwe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Ist mit einer Länge <strong>von</strong> 56 bis 66 cm etwas größer als <strong>die</strong> Heringsmöwe. Sie hat eine<br />
Sp<strong>an</strong>nweite um 150 cm. Rücken und Flügeldecken ( der M<strong>an</strong>tel ) sind hell aschgrau<br />
bis dunkel schiefergrau. Die Füße der westeuropäischen und sk<strong>an</strong>dinavischen Vögel<br />
sind fleischfarben, sonst, etwa im Mittelmeerraum, gelb. Silbermöwen sind l<strong>an</strong>gsame,<br />
aber ausdauernde Flieger. Sie bewegen sich sehr ruhig, fast phlegmatisch und beherrschen<br />
den Segelflug im Aufwind <strong>von</strong> Küsten und Wellenbergen. Am Boden gehen<br />
sie nach Krähenart und sitzen gern auf Pfosten, Steinen und sogar Schiffsmasten.<br />
Silbsermöwen sind sehr gesellig. Außer dem durchdringenden Stimmlaut "kauu..kauu"<br />
hört m<strong>an</strong> schrilles Gelächter und jaulende Rufe (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Silbermöwen sind Allesfresser. Sie suchen Genießbares im Spülsaum und im Müll,<br />
jagen Tauchenten <strong>die</strong> heraufgeholten Muscheln ab und können, Krabben und Muscheln<br />
aus großer Höhe auf Steine zu werfen, bis sie zerspringen. In Vogelkolonien<br />
stehlen sie gern Eier und Küken. Wo sich im hohen Norden Lemminge stark vermehrt<br />
haben, werden sie vorübergehend zu L<strong>an</strong>dvögeln. Die Silbermöwen der asiatischen<br />
Steppenseen erbeuten sogar Springmäuse und Erdhörnchen (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Bei Untersuchungen in Brutkolonien<br />
der Nordsee konnten als Hauptnahrungstypen Muscheln und Crustaceen festgestellt<br />
werden (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />
Die Silbermöwe ist sehr <strong>an</strong>passungsfähig. Ihr Brutgebiet reicht südwärts bis zu den<br />
K<strong>an</strong>arischen und Kapverdischen Inseln, im Norden auf den Inseln des nördlichen<br />
Eismeeres und tief im asiatischen Binnenl<strong>an</strong>d bis in <strong>die</strong> Innere Mongolei. In Europa<br />
und in Amerika ist sie <strong>die</strong> am häufigsten vertretene und am weitesten verbleiteste<br />
- 92 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Großmöwe. Auf dem Zug durchstreift sie <strong>die</strong> fast gesamte nördliche Hemisphäre mit<br />
Ausnahme der vom Eis bedeckten Polkappe. In Mitteleuropa hat ihr Best<strong>an</strong>d in <strong>die</strong>sem<br />
Jahrhundert sehr stark zugenommen. Häfen und Müllplätze sichern ihr ein reiches<br />
und g<strong>an</strong>zjährig zur Verfügung stehendes Nahrungs<strong>an</strong>gebot. (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html)<br />
Während des Winterhalbjahres weist <strong>die</strong> Silbermöwe in der Nordsee einen Verbreitungsschwerpunkt<br />
um Helgol<strong>an</strong>d auf. Sie treten während der Wintermonate in größeren<br />
Dichten auf; auch weit abseits der Küste bis zu 50 km westlich entfernt <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 20)<br />
Die Silbermöwe ist ein Zugvogel, der im Bereich des „SPA Östliche Deutsche Bucht“<br />
überwintert. Auf dem Durchzug nutzt sie das faktische Vogelschutzgebiet „SPA Pommersche<br />
Bucht“.<br />
Die Silbermöwe kommt <strong>an</strong>/in Meeresküsten, Flussmündungen, küstennahen Gewässern<br />
und Feldern vor, z.T. auch tiefer im Binnenl<strong>an</strong>d vor. Sie nistet gewöhnlich kolonieweise<br />
auf Felsklippen, Inseln, am Str<strong>an</strong>d und gelegentlich auch in Sümpfen (PE-<br />
TERSON et al. 1983, 144).<br />
Siehe entsprechende Abschnitte bei Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
Silbermöwen sind weniger empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie können<br />
den Anlagen gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl sehr flexibel. Allerdings<br />
fliegen sie häufig in Rotorhöhe (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 11.600 Silbermöwen vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />
Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine<br />
Beeinträchtigung <strong>von</strong> 14.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCH-<br />
KE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
A 182 Larus c<strong>an</strong>us Sturmmöwe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
In der Färbung ähnlich der Silbermöwe, aber mit 45 cm Länge und um 112 cm<br />
Sp<strong>an</strong>nweite ist sie viel kleiner und zierlicher. Die Beine sind grünlich-grau, ohne roten<br />
Fleck am Unterschnabel. Die Altvögel weisen im Winterkleid dunkele graubraunen<br />
Streifen <strong>an</strong> Kopf und Nacken auf. Die Jungvögel sind schmutzig braun längsgefleckt<br />
mit braunschwarzen Schwingen und fast weißem Schw<strong>an</strong>z mit breiter schwarzer<br />
Endbinde.<br />
Sturmmöwen folgen mit großer Ausdauer den Schiffen. Durchdringende Stimmlaute<br />
auf "skiaa", in der Erregung "skak", bei der Verteidigung des Nestes kreischend "skriii"<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Sie ernährt sich vorwiegend <strong>von</strong> Muscheln, Polychaeten und Crustaceen (MISCHKE,<br />
A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />
In Mitteleuropa ist sie weitgehend ein Küstenvogel, scheint aber auch hier l<strong>an</strong>gsam<br />
l<strong>an</strong>deinwärts vorzudringen. An der Ostsee ist sie häufiger als <strong>an</strong> der Nordsee und hat<br />
hier auch ihre größten Kolonien bei Graswarder und L<strong>an</strong>genwerder mit zusammen<br />
über 12.000 Brutpaaren. Sie sind Zug- und Strichvögel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
In der Nordsee ist <strong>die</strong> Deutsche Bucht ein bedeutendes Überwinterungsgebiet für <strong>die</strong><br />
Sturmmöwe. „Im Winterhalbjahr wird ein Best<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 9900 Exemplaren erreicht.“<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 59) Hier kommt sie schwerpunktmäßig<br />
nördlich und östlich <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d vor (auch in tieferen Gewässern als 20 m). Weitere<br />
Verbreitungsschwerpunkte in der Nordsee liegen in den Flussmündungen, den Wat-<br />
- 93 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
tengebieten (sowie küstenfernen Bereichern jenseits der 20 m-Tiefenlinie) (MISCHKE,<br />
A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 59).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
Die Sturmmöwe überwintert im Bereich des „Sylter Außenriffs“, des „Borkum Riffgrunds“<br />
und des „SPA Östliche Deutsche Bucht“. Das Gebiet des faktischen Vogelschutzgebietes<br />
„SPA Pommersche Bucht“ nutzend wurde sie auf dem Durchzug beobachtet.<br />
Die Sturmmöwe kommt <strong>an</strong>/in Meeresküsten, Flussmündungen, küstennahen Gewässern<br />
und Feldern vor, generell aber mehr im Binnenl<strong>an</strong>d als <strong>die</strong> Silbermöwe. Sie nistet<br />
gewöhnlich kolonieweise auf Mooren oder Inseln (PETERSON et al. 1983, 143).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Sturmmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet, wobei<br />
das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (SPEC) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜP-<br />
POP, O. 2001; 80).<br />
Sturmmöwen sind weniger empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie können<br />
den Anlagen gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl flexibel (GARTHE & HÜP-<br />
POP2002). “Gegenüber Windkraft<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d zeigen sich (Sturm)Möwen wenig<br />
störempfindlich, so dass kaum damit zu rechne ist, dass <strong>die</strong> Vögel eine hohe Meidungszone<br />
um Windkraft<strong>an</strong>lagen einhalten (BIOCONSULT 2002, 1-100).<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
mehr als 30.000 Sturmmöwen vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />
Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so<br />
wäre eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 16.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
A 183 Larus fuscus Heringsmöwe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwer-<br />
Mit einer Länge <strong>von</strong> 52 bis 56 cm und einer Sp<strong>an</strong>nweite um 140 cm ist <strong>die</strong> Heringsmöwe<br />
etwas kleiner als <strong>die</strong> Silbermöwe, doch ist der Unterschied ohne Vergleichsmöglichkeit<br />
kaum zu sehen. In Europa gibt es zwei Rassen, eine westliche mit dunkelgrauem<br />
M<strong>an</strong>tel (Flügel und Rücken) und eine mit schieferschwarzem M<strong>an</strong>tel im<br />
Norden und Osten. Dazwischen, etwa in Dänemark und Südnorwegen, treten auch<br />
Überg<strong>an</strong>gsformen auf. Die Beine der Heringsmöwen sind stets gelb. Die Jungvögel<br />
sind meist etwas dunkler als gleichaltrige junge Silbermöwen, allerdings sind sie wegen<br />
der geringen Unterschiede schwer ausein<strong>an</strong>der zu halten. Ihr Ruf ist volltönend<br />
"gag...gag" und zur Paarungszeit "kiau...kiau...kiau".<br />
Heringsmöwen sind Allesfresser. Die unverdaulichen Nahrungsbest<strong>an</strong>dteile werden<br />
als Gewölle oder Speiballen ausgeworfen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html).<br />
Untersuchungen in Brutkolonien<br />
in der Nordsee zufolge sind <strong>die</strong> Hauptnahrungstypen der Heringsmöwe Fische, Muscheln<br />
und Crustaceen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />
In Engl<strong>an</strong>d und Fr<strong>an</strong>kreich ist eine helle Westrasse verbreitet, <strong>die</strong> seit einiger Zeit<br />
auch <strong>die</strong> Küsten <strong>von</strong> Holl<strong>an</strong>d und Deutschl<strong>an</strong>d besiedelt. Die dunkle Rasse im Nordosten<br />
ist kaum <strong>von</strong> der weiter östlich <strong>an</strong>schließenden Silbermöwe unterscheidbar.<br />
Eigene Vogelkundler sehen <strong>die</strong>se nur als Rasse der Heringsmöwe <strong>an</strong>. Die Heringsmöwen<br />
sind strenge Zugvögel. Sie überwintern <strong>an</strong> den Küsten Westeuropas, im Mittelmeer,<br />
im Roten und Schwarzen Meer und sogar <strong>an</strong> den großen Seen Ostafrikas<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html).<br />
Sie treten in der deutschen Nordsee vorwiegend in der Deutschen Bucht auf (küstennah<br />
<strong>von</strong> Mitte März bis Anf<strong>an</strong>g Oktober). Ein maximaler Best<strong>an</strong>d ist hier während der<br />
zweiten Julihälfte zu verzeichnen. Auf Helgol<strong>an</strong>d hingegen ist im August das Best<strong>an</strong>dsmaximum<br />
<strong>an</strong> Heringsmöwen zu erkennen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP,<br />
O. 2001; 29).<br />
Auf dem Durchzug rastet <strong>die</strong> Heringsmöwe in fast allen NATURA-2000-Gebieten<br />
- 94 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
punktein der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
(Ausnahme: „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Westliche Rönneb<strong>an</strong>k“).<br />
Heringsmöwen brüten bevorzugt auf felsigen, bewachsenen Inseln. Die mitteleuropäischen<br />
Kolonien liegen am Meer z.B. auf der Vogelinsel Memmert. Im Norden und<br />
Osten brüten sie auch in kleinen Kolonien <strong>an</strong> Seen und Flüssen im Binnenl<strong>an</strong>d. Im<br />
April, im Norden auch im Mai und m<strong>an</strong>chmal erst Anf<strong>an</strong>g Juni finden sich <strong>die</strong> Vögel in<br />
der Brutkolonie ein, <strong>die</strong> über viele Jahre hin beibehalten wird. Beide Partner bauen ein<br />
recht geräumiges Nest. Es wurden auch schon Nester in Bäumen gefunden. In Wales,<br />
wo sie nicht verfolgt werden, brüten Heringsmöwen auf Hausdächern<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Heringsmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus (SPEC) generell nicht<br />
gefährdet, wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE,<br />
S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Heringsmöwen weisen eine relativ geringe Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />
Windenergie<strong>an</strong>lagen auf. Sie können gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen.<br />
In ihrer Habitatwahl sind sie sehr flexibel. Allerdings können sich Individuenverlust<br />
relativ stark auf <strong>die</strong> zahlenmäßig kleine Population auswirken, da <strong>die</strong> Altvogelüberlebensrate<br />
normalerweise sehr hoch ist (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Im <strong>Offshore</strong>-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig<br />
ca. 18.000 Heringsmöwen vor. Legt m<strong>an</strong> den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen<br />
Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre<br />
eine Beeinträchtigung <strong>von</strong> 4.500 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
A 187 Larus marinus M<strong>an</strong>telmöwe<br />
Kenndaten Diese gänsegroße Möwe wird um 70 cm groß und erreicht eine Sp<strong>an</strong>nweite bis 170<br />
cm. Die Flügelränder und -spitzen sind weiß, der Rücken und Oberseite der Flügel<br />
schieferschwarz. Der Nacken ist im Winterkleid leicht grau gefleckt. Im Gegensatz zur<br />
Heringsmöwe sind <strong>die</strong> Beine in allen Kleidern fleischfarben. Die Jungvögel sind lehmbraun<br />
quergestreift und haben dunkle Schwingen, eine schwarze Schw<strong>an</strong>zbinde und<br />
einen schwärzlichgrau Schnabel. Sie unterscheiden sich <strong>von</strong> jungen Silbermöwen<br />
durch <strong>die</strong> bedeutende Größe und <strong>die</strong> kontrastreichere Zeichnung, besonders auf dem<br />
Schw<strong>an</strong>z. Die Bewegungen der M<strong>an</strong>telmöwe wirken bedächtig und kraftvoll. Sie fliegt<br />
l<strong>an</strong>gsam, aber ausdauernd. Bei Sturm senkt sie sich dicht auf <strong>die</strong> Wogen. M<strong>an</strong>telmöwen<br />
sind gut Schwimmer und schlafen auch auf dem Wasser, selbst bei hohem Seeg<strong>an</strong>g.<br />
Die Stimme ist ein tiefes "kjau" in sehr verschiedenen Tonlagen sowie ein sonores<br />
"ga...ga...ga".<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
M<strong>an</strong>telmöwen ernähren sich räuberische. Sie erbeuten nicht nur Eier und Küken der<br />
Meeresvögel, sondern auch erwachsene Krabbentaucher, Papageientaucher, Blässhühner<br />
und <strong>an</strong>dere, sogar Enten, wobei vor allem kränkelnde Tiere töten. Sie erbeuten<br />
auch Fische, wenn sie zum Laichen das Flachwasser aufsuchen, sogar den meterl<strong>an</strong>gen<br />
Lachs. Aus dem Flug heraus stoßen sie ins Wasser und können etwa mit<br />
dem halben Körper untertauchen. An L<strong>an</strong>d jagen sie Lemminge. M<strong>an</strong>telmöwen lassen<br />
gep<strong>an</strong>zerte Krebse aus großer Höhe auf Felsplatten fallen, um sie zu zerbrechen. Sie<br />
laufen am Spülsaum des Meeres entl<strong>an</strong>g und sammeln alles Fressbare. Sie waten<br />
dabei oft bis zum Bauchgefieder im Flachwasser und tauchen den Kopf ein<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelM<strong>an</strong>telmoeve.html).<br />
In den verg<strong>an</strong>genen Jahrzehnten hat sich das Brutgebiet der M<strong>an</strong>telmöwe nach Norden<br />
und Süden ausgedehnt. Sie siedelte mittlerweile auf Spitzbergen und weitete<br />
innerhalb <strong>von</strong> 20 Jahren ihr Verbreitungsgebiet <strong>an</strong> der amerik<strong>an</strong>ischen Ostküste um<br />
700 km nach Süden aus. Überall <strong>an</strong>, wo sie sich g<strong>an</strong>zjährig auf Müllkippen und in<br />
Fischereihäfen mühelos ernähren k<strong>an</strong>n, stieg ihr Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong> (http://www.reuber-<br />
- 95 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
norwegen.de/RundeInfoVoegelM<strong>an</strong>telmoeve.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Ein wichtiges Gebiet für M<strong>an</strong>telmöwen auf dem Durchzug ist das potenzielle NATU-<br />
RA-2000-Gebiet „SPA Pommersche Bucht“<br />
Sie überwintern beispielsweise im Bereich des “Sylter Außenriff“, des „Borkum Riffgrund“<br />
und dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiet).<br />
M<strong>an</strong>telmöwen sind Strich- oder St<strong>an</strong>dvögel, <strong>die</strong> im Winter <strong>an</strong> allen Küsten Mitteleuropas<br />
entl<strong>an</strong>g streifen und auch in <strong>die</strong> Flussmündungen vordringen. Das g<strong>an</strong>ze Jahr<br />
über trifft m<strong>an</strong> nicht ausgefärbte Jungvögel <strong>an</strong> den Nordseeküsten <strong>an</strong>.<br />
M<strong>an</strong>telmöwen brüten einzeln, in kleinen Gruppen oder in lockeren Kolonien, m<strong>an</strong>chmal<br />
auch zusammen mit Silbermöwen. Die Nester liegen haben einige Dutzend Meter<br />
Abst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> ein<strong>an</strong>der. M<strong>an</strong>che Paare nisten hoch in den Felsen in der Nähe <strong>von</strong><br />
Seevogelkolonien (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelM<strong>an</strong>telmoeve.html).<br />
Siehe entsprechende Abschnitte zu Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />
M<strong>an</strong>telmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus (SPEC) generell nicht<br />
gefährdet, wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE,<br />
S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds wird <strong>die</strong> M<strong>an</strong>telmöwe<br />
als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ klassifiziert. Dies sind<br />
Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen<br />
sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (RO-<br />
TEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
M<strong>an</strong>telmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks.<br />
Sie können gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate<br />
und eine geringe Populationsgröße haben, können sich jedoch<br />
Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Sonstiges<br />
A 177 Larus minutus Zwergmöwe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Die Brutgebiete ziehen sich, in zahlreiche Inseln aufgelöst, durch <strong>die</strong> nördliche gemäßigte<br />
Zone bis weit nach Asien hinein.<br />
Die Zwergmöwe ist nirgends häufig.<br />
Im Winter zeigt sie sich <strong>an</strong> der Nord- und Ostsee, am Schwarzen Meer und am Mittelmeer,<br />
auch fern der Küste (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Sie ist <strong>die</strong> kleinste europäische Möwe. Das Alterskleid ist immer weiß, der Schnabel<br />
der Altvögel im Sommer rot, im Winter und bei den Jungvögeln ist er schwärzlich. Die<br />
Flügelunterseiten aller Kleider sind rußig grau.<br />
Zwergmöwen fliegen fast den g<strong>an</strong>zen Tag mit schroffen Wendungen und gaukelndem,<br />
<strong>an</strong> Seeschwalben erinnernden Flug.<br />
Länge um 28, Sp<strong>an</strong>nweite um 70 cm. Flügelspitzen<br />
Insekten, <strong>die</strong> im Flug <strong>von</strong> Halmen erhascht, aus der Luft gegriffen und <strong>von</strong> der Wasseroberfläche<br />
aufgelesen werden sowie im Winter kleine Fische und Pl<strong>an</strong>kton der<br />
obersten Wasserschicht bilden ihre Nahrung (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Die Zwergmöwe ist ein Zugvogel, der beispielsweise im faktischen Vogelschutzgebiet<br />
„SPA Pommersche Bucht“ vorkommt.<br />
- 96 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Die Zwergmöwe kommt häufig im Binnenl<strong>an</strong>d und <strong>an</strong> der Küste vor. Sie sucht Seen,<br />
Flussufer, Rieselfelder, Häfen oder Äcker auf und nistet in kleinen, zerstreuten Kolonien,<br />
oft unter Seeschwalben oder <strong>an</strong>deren Möwen. Gewöhnlich legt sie ihren Nistplatz<br />
in Sümpfen des Binnenl<strong>an</strong>des <strong>an</strong> (PETERSON et al. 1983, 139).<br />
Siehe entsprechende Abschnitte zu Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />
Zwergmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet (SPEC),<br />
wobei das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE, S.,<br />
HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds (1998) wird sie als eine<br />
„extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ aufgeführt. Dies sind Arten mit<br />
sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />
eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />
DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
Zwergmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie<br />
können sehr gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. In ihrer Habitatwahl sind<br />
sie mäßig flexibel (GARTHE & HÜPPOP2002). Da sie ihre Nahrung vorwiegend tagsüber<br />
suchen, ist das Risiko einer Nicht-Wahrnehmung der Anlagen (Kollision) relativ gering<br />
(BIOCONSULT 2002, 1-99).<br />
Sonstiges<br />
A 179 Larus ridibundus Lachmöwe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Lachmöwen haben im Sommer eine schwarzbrauner Gesichtsmaske, roten Beinen<br />
und rotem Schnabel. Sie sind gesellig und lärmend. Im Winter ist ihr Kopf weiß mit<br />
graubraunen "Schmutzflecken" in der Ohrgegend. Die Flügelvorderk<strong>an</strong>te ist immer<br />
weiß. Lachmöwen erreichen eine Länge um 36 cm und eine Sp<strong>an</strong>nweite um 100 cm.<br />
Das Jugendkleid der Jungvögel ist in ihrem ersten Herbst auf dem Rücken braun<br />
gefleckt und im zweiten Sommer sind Füße und Schnabel noch graubraun. Erst im<br />
dritten Jahr bekommen sie <strong>die</strong> schwarzbraune Gesichtsmaske und Füße und Schnabel<br />
färben sich lackrot. Nur in <strong>die</strong>sem Kleid werden sie in den Brutkolonien geduldet<br />
und können d<strong>an</strong>n zum ersten Mal brüten (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html.).<br />
Lachmöwen sind überwiegend Fleischfresser, <strong>die</strong> sich u.a. <strong>von</strong> Insekten, Würmer,<br />
Fischchen und Aas ernähren (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />
Bei Nahrungs<strong>an</strong>alysen in ihren<br />
Brutkolonien f<strong>an</strong>d m<strong>an</strong> als Nahrungsschwerpunkte. Muscheln und Polychaeten heraus<br />
(MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61).<br />
Auf Äckern folgen sie dem Pflug, f<strong>an</strong>gen Heuschrecken in der Wiese, erbeuten Jungfische<br />
mit einem <strong>an</strong>gedeuteten Stoßtauchen, bei dem sie sich kurz vor dem Wasserspiegel<br />
abf<strong>an</strong>gen und nur mit dem Kopf ins Wasser stoßen. Auch Müllplätze werden<br />
zur Nahrungssuche genutzt. Die Verstädterung der Möwen beg<strong>an</strong>n erst um 1900<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />
Die Lachmöwe nutzt auf dem Durchzug <strong>die</strong> faktischen Vogelschutzgebiete „SPA Östliche<br />
Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Die Lachmöwe ist im gesamten gemäßigten und stellenweise auch im kalten Eurasien<br />
verbreitet. Ihr Verbreitungsgebiet hat sich in den letzten 100 Jahren nach Norden und<br />
Nordwesten erweitert. Ab 1880 besiedelte sie Norwegen, ab 1911 auch Isl<strong>an</strong>d, wo sie<br />
heute eine der häufigsten Möwen ist.<br />
Viele mitteleuropäische Lachmöwen überwintern in Westeuropa und in der Schweiz.<br />
Die Lachmöwen aus Osteuropa halten sich dafür im Winter in unsere Städte auf<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Die Brutkolonien der Lachmöwe liegen im Uferbewuchs mooriger Weiher und Seen, in<br />
Lagunen, Salzsümpfen und zunehmend auch auf Inseln am Meer. Sie schließen sich<br />
oft <strong>an</strong>dere Arten, wie Sturmmöwen und verschiedene Seeschwalbenarten, den Lachmöwen<br />
<strong>an</strong>. In den volkreichen Kolonien sind <strong>die</strong> <strong>von</strong> Wasser umgebenen Seggenbülten<br />
<strong>die</strong> begehrtesten Nistplätze (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Lachmöwen sind gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen unempfindlich. Sie können<br />
den Anlagen sehr gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl recht flexibel. Der<br />
Anteil der Flugbewegungen ist sehr gering (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Sonstiges<br />
A 173 Stercorarius parasisticus Schmarotzerraubmöwe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Die Schmarotzerraubmöwe erreicht eine Länge um 45 cm und eine Sp<strong>an</strong>nweite <strong>von</strong><br />
100 bis 110 cm. Es kommen zwei Farbvari<strong>an</strong>ten der "Phasen" vor. Die helle Phase ist<br />
gekennzeichnet durch eine weißlichgraue Bauchseite und den einfarbig dunkelbraunen<br />
Rücken. In der dunklen Phase ist der Vogel gleichmäßig dunkelbraun. Dazwischen<br />
gibt es zahlreiche Übergänge, z.B. Individuen mit hellen W<strong>an</strong>gen und dunklem<br />
Scheitel und solche mit gelblichem Halsring. Die Jungvögel wirken im ersten Herbst<br />
durch helle Federsäume gefleckt und gestreift. Sie tragen erst Andeutungen der spitzen,<br />
weit herausragenden mittleren Schw<strong>an</strong>zfedern. Durch <strong>die</strong> Form und Länge <strong>die</strong>ser<br />
Schw<strong>an</strong>zspieße k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe <strong>von</strong> der recht ähnlichen, nur<br />
wenig größeren Spatelraubmöwe unterschieden werden. In ihrem ersten Winter ähnelt<br />
das Kleid der Jungmöwen schon sehr dem der Eltern. Ihr endgültiges Alterskleid<br />
bekommen sie jedoch erst nach dem dritten Sommer. Meist fliegen <strong>die</strong> Vögel rasch<br />
und leicht mit gleichmäßigen Flügelschlägen dahin. Gelegentlich segeln sie auch oder<br />
verharren beobachtend im Rüttelflug. Bei der Jagd k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Schmarotzermöwe falkenartig<br />
dahinschießen und aus kühnen Sturzflügen steil emporsteigen, im Wechsel<br />
schnell oder l<strong>an</strong>gsam, in Schl<strong>an</strong>genlinien oder in Rückenlage fliegen. Fliegerisch ist<br />
sie allen Meeresvögeln überlegen. Die Schmarotzerraubmöwe schwimmt möwenleicht<br />
und läuft am Boden hurtig. Ihre Stimme ruft pfauenartig laut "kaou", m<strong>an</strong>chmal<br />
auch tief keckernd "kak...kak...".<br />
Schmarotzraubmöwen jagen <strong>an</strong>deren Vögeln <strong>die</strong> Nahrung ab. Ein vorüberfliegender<br />
fischtragender Vogel wird zum Fallenlassen seiner Beute gezwungen. Die Raubmöwe<br />
lässt jedoch <strong>von</strong> ihm ab, wenn es dem Überfallenen gelingt zu tauchen. Nicht das<br />
Auflauern, sondern <strong>die</strong> Hetze kennzeichnet ihre Jagdweise. Raubmöwen ernähren<br />
sich aber auch <strong>von</strong> Selbsterjagtem: Sie nehmen Vogelnester aus, selbst <strong>von</strong> den viel<br />
größeren Arten und jagen erfolgreich kleinere Vögel und Kleinsäuger<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html).<br />
In den Tundren der nördlichen Hemisphäre ist <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe <strong>die</strong> am<br />
häufigsten vertretene Raubmöwe, doch weichen sich Spatel- und Schmarotzerraubmöwe<br />
aus: Wo <strong>die</strong> Lemminge überh<strong>an</strong>dnehmen, kommen <strong>die</strong> Spatelraubmöwen <strong>von</strong><br />
weither zusammen und <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe verschwindet. In Gebieten, wo<br />
Lemminge und Spatelraubmöwen fehlen, k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> mit der Schmarotzerraubmöwe<br />
rechnen.<br />
An den Küsten Mitteleuropas sieht m<strong>an</strong> sie auf dem Durchzug im Mai und <strong>von</strong> August<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
bis Oktober. Einzelne Tiere übersommern auch im Nordseeraum. Die Winterquartiere<br />
können südlich des Äquators liegen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Auf dem Durchzug nutzt <strong>die</strong> Schmarotzerraubmöwe <strong>die</strong> faktischen Vogelschutzgebiete<br />
„SPA Östliche Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“.<br />
Sie brütet bevorzugt in der Nähe <strong>von</strong> Seevogelkolonien, vor allem bei Seeschwalbenbrutplätzen.<br />
Die meiste Zeit des Jahres verbringt sie auf dem Meer. Sie halten sich<br />
meist in Küstennähe auf, sind aber auch wochenl<strong>an</strong>g auf hoher See.<br />
Schmarotzerraubmöwen sind Koloniebrüter. In der Regel brüten nur einige Paare<br />
zusammen. Es gibt aber auch Kolonien mit bis zu 100 Paaren, <strong>von</strong> denen jedes einen<br />
Nestbezirk <strong>von</strong> 25 bis 50 Meter Durchmesser gegen <strong>die</strong> <strong>an</strong>deren Mitglieder der Kolonie<br />
verteidigt (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Schmarotzerraubmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />
Windparks. Sie können sehr gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. Allerdings<br />
fliegen sie sehr viel herum (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 175 Stercorarius skua Große Raubmöwe<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
d N d dO t<br />
Die Große Raubmöwe ist ca. 58 cm l<strong>an</strong>g. Der Körper ist größer und gedrungener als<br />
der der Silbermöwe. Das Gefieder ist ziemlich einfarbig dunkel, unten rostfarbener.<br />
Der Körperbau ist etwas plump; <strong>die</strong> Große Raubmöwe hat einen kurzen etwas keilförmigen<br />
Schw<strong>an</strong>z, einen kräftigen, hakenförmigen, schwarzen Schnabel (Oberschnabel<br />
mit 4 getrennten Hornplatten / Unterschnabel ist aus einem Stück) und sehr<br />
auffallend weiße Spiegel über den Wurzeln der H<strong>an</strong>dschwingen. Die Flügel selbst<br />
sind breit und rund, nicht g<strong>an</strong>z spitz und <strong>die</strong> Beine sind schwärzlich. Sie besitzt kräftige,<br />
spitze Krallen.<br />
Außerhalb der Brutzeit sind <strong>die</strong>se Vögel ungesellig.<br />
Er lässt sich gern auf dem Wasser nieder.<br />
Die Stimme ist während eines Angriffs gutteral „tak-tak“, ferner rauh und nasal „skirr“<br />
und tief bellend „ok- ok- ok“.<br />
Sie jagen <strong>an</strong>deren Vögeln ihre Nahrung ab (PETERSON et al. 1983, 134 f sowie<br />
http://www.faunistik.net/BSWT/AVES/CHARADRIIFORMES/stercorariidae.html).<br />
Raubmöwen sind <strong>an</strong> unseren Küsten seltener. Normalerweise kommen sie nur im<br />
hohen Norden (Isl<strong>an</strong>d) vor und finden sich bei uns nur in strengen Wintern ein. Häufig<br />
<strong>an</strong>zutreffen sind sie in Isl<strong>an</strong>d, Färöer, auf den Shetl<strong>an</strong>d- und Orkney-Inseln, sowie in<br />
Nord- Schottl<strong>an</strong>d und Norwegen. Dieser Zugvogel w<strong>an</strong>dert im Winter südwärts über<br />
den Atl<strong>an</strong>tik und <strong>die</strong> westliche Nordsee bis Südsp<strong>an</strong>ien (und darüber hinaus).<br />
Außerhalb der Brutzeit halten sie sich auf dem Meer auf (PETERSON et al. 1983, 134 f<br />
sowie<br />
http://www.faunistik.net/BSWT/AVES/CHARADRIIFORMES/stercorariidae.html).<br />
Die Große Raubmöwe nutzt auf dem Durchzug beispielsweise Bereiche des faktischen<br />
Vogelschutzgebietes „SPA Östliche Deutsche Bucht“.<br />
- 99 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Sie kommen vorwiegend auf dem offenen Meer und in Küstengewässern vor. Große<br />
Raubmöwen nisten in zerstreuten Kolonien auf hochgelegenen Mooren in Meeresnähe<br />
(PETERSON et al. 1983, 134 f).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Raubmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Sie<br />
können sehr gut m<strong>an</strong>övrieren und den Anlagen ausweichen. Allerdings fliegen sie<br />
sehr viel herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate und eine geringe Populationsgröße<br />
haben, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken<br />
(GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 188 Rissa tridactyla Dreizehenmöwe<br />
Kenndaten<br />
Ihre Nahrung besteht aus kleinen Fischen, Krebs- und Krustentieren und auf der O-<br />
berfläche treibenden Pl<strong>an</strong>ktonorg<strong>an</strong>ismen. Auch Fischabfälle nehmen sie auf. Zur<br />
Nahrungssuche schwimmen <strong>die</strong> Möwen teils auf dem Wasser, teils stürzen sie in<br />
flachen Winkel auf das Wasser, das sie aber nur oberflächlich streifen und holen sich<br />
dabei kleine Fische aus einem Fischschwarm (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html).<br />
Verbreitungsschwerpunkte<br />
Die Dreizehenmöwe ist <strong>die</strong> einzige Hochseemöwe und zugleich der häufigste Vogel<br />
des Nordatl<strong>an</strong>tiks. Die größte ihrer Kolonien liegt im Norden Norwegens in den Steilwänden<br />
des Svaerholtklubben. Schätzungsweise 360.000 Dreizehenmöwen brüten<br />
hier, zusammen mit Lummen, Papageitauchern, Gryllteisten, Tölpeln und <strong>an</strong>deren<br />
Meeresvögeln. Auch <strong>von</strong> Grönl<strong>an</strong>d gibt es eine Kolonie mit über 100.000 Brutpaaren.<br />
Im Norden brütenden Populationen ziehen im Winter Richtung Süden bis in gemäßigte<br />
Breiten. Die südlicher brütenden bleiben teilweise auch im Winter in der Nähe ihrer<br />
Kolonien. Die nördlichsten Möwenfelsen befinden sich auf Spitzbergen, <strong>die</strong> südlichsten<br />
in der Bretagne. Gelegentlich verfliegen sich Dreizehnmöwen im Binnenl<strong>an</strong>d, wo<br />
<strong>die</strong> meist ermattet und abgemagert aufgegriffen werden, da sie sich nur auf dem Meer<br />
und vom Meer ausreichend ernähren können (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Die Dreizehnmöwe ähnelt in Größe und Färbung der Sturmmöwe, hat aber schwarzen<br />
Beinen. Ihr Rücken ist blaugrau und <strong>die</strong> Flügelspitzen sind schwarz gefärbt. Sie<br />
wird etwa 41 cm groß. Dreizehenmöwen haben einen gelben Schnabel mit einem<br />
roten Rachen. Die Hinterzehe ist noch mehr verkümmert als bei den <strong>an</strong>deren Möwen<br />
und bei der europäischen Rasse ohne Kralle. Das Jugendkleid ist mark<strong>an</strong>t gezeichnete<br />
und weist ein dunkles Längsb<strong>an</strong>d der Flügel auf, einen leicht gegabelten Schw<strong>an</strong>z<br />
mit schwarzer Endbinde und einen schwärzlichen Nackenring. Diese Möwenart ist<br />
sehr gesellig und zutraulich. Sie folgt mit großer Ausdauer den Schiffen. In den Brutkolonien<br />
ist ihre auffällige Stimme "kiti-we" ohne Unterlass zu hören, auf See aber nur<br />
selten.<br />
Populationen der Dreizehenmöwe wurden im Zuge <strong>von</strong> Forschungsprojekten auf dem<br />
Durchzug im potenziellen NATURA-2000-Gebiet der „Doggerb<strong>an</strong>k“ und überwinternde<br />
Populationen im Bereich des „Sylter Außenriffs“, dem „Borkum Riffgrund“ sowie dem<br />
„SPA Östliche Deutsche Bucht“ beobachtet.<br />
- 100 -
ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Die Dreizehenmöwen leben außerhalb der Brutzeit auf dem offenen Meer. Ihre Flughöhe<br />
k<strong>an</strong>n stark variieren; sie fliegen sowohl niedrig über den Wellen wie in großen<br />
Höhen. Auch schweren Stürmen können sie widerstehen und schlafen auf dem oft<br />
stark bewegten Wasser.<br />
Die Kolonien der Dreizehenmöwen sind teilweise uralt. Im April treffen <strong>die</strong> Möwen dort<br />
ein, im höchsten Norden auch im Mai, und im August oder September verlassen sie<br />
<strong>die</strong> Kolonie wieder (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html).<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Siehe entsprechende Abschnitte bei Flussseeschwalbe und Prachttaucher<br />
Die Dreizehenmöwe ist nach der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>ds (1997) potenziell bedroht<br />
(BEZZEL 1988, 202). Sie ist eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“.<br />
Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die<br />
Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen<br />
aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Die Dreizehenmöwe ist gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen unempfindlich. Sie<br />
k<strong>an</strong>n den Anlagen sehr gut ausweichen und ist in ihrer Habitatwahl recht flexibel<br />
(GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 200 Alca Torda Tordalk<br />
Kenndaten Tordalken haben eine Länge <strong>von</strong> etwa 41 bis 48 cm, eine Sp<strong>an</strong>nweite <strong>von</strong> 62 bis 78<br />
cm und wiegen ca. 700 Gramm. Ihr Schnabel wirkt seitlich zusammengedrückt und in<br />
der Brutzeit aufgewölbt mit mehreren Querrinnen. Der gelber Rachen <strong>die</strong>nt wahrscheinlich<br />
als Signalfarbe für <strong>die</strong> Jungen. Tordalken schwimmen mit aufgestelltem<br />
Schwänzchen und liegen hoch auf dem Wasser. Wenn <strong>die</strong> Vögel sich bedroht fühlen,<br />
machen sie sich schwer und sinken tiefer ein. Sie tauchen auch sehr früh weg und<br />
kommen erst in größerer Entfernung wieder hervor. Unter Wasser rudern sie mit halb<br />
ausgebreiteten Flügeln. In Notsituationen k<strong>an</strong>n <strong>die</strong> Tauchdauer bis über 150 Sekunden<br />
dauern. Werden sie <strong>an</strong>gegriffen, wehren sie sich mit ihren scharfen Schnäbeln.<br />
Tordalken senktem im Flug den Hals etwas ab, strecken <strong>die</strong> Füßen ausund spreizten<br />
den Schw<strong>an</strong>z. Sie fliegen reißend schnell mit schwirrenden, fast insektenartig schnellen<br />
Flügelschlägen. Auf dem Boden laufen <strong>die</strong> Tordalken ähnlich wie Pinguine mit<br />
aufrechtem Körper und zum Bal<strong>an</strong>cieren weggestreckten Flügeln. Sie l<strong>an</strong>den nur auf<br />
dem Wasser, und zwar mit dem Kopf vor<strong>an</strong>, wodurch sie zunächst völlig untertauchen.<br />
Beim Starten vom Wasser nehmen sie einen kurzen Anlauf. Zum Rasten stehen<br />
sie oft stundenl<strong>an</strong>g, unbewegt auf Klippen. Sie geben nur selten Laute <strong>von</strong> sich,<br />
erschreckt oder zur Balzzeit lassen sie ihre rauhe Stimme hören, wie "korr".<br />
Während <strong>die</strong> Jungen ausschließlich mit Fischen aufgezogen werden, ernähren sich<br />
<strong>die</strong> Altvögel auch <strong>von</strong> Krebse, Würmer und <strong>an</strong>deres Meereskleingetier<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Nach Süden hin nisten Tordalken bis in <strong>die</strong> Bretagne. Sie sind im Süden jedoch selten<br />
<strong>an</strong>zutreffen, aber auch im Norden nicht besonders zahlreich. Es gibt aber auch Kolonien<br />
mit Tausenden <strong>von</strong> Brutpaaren, etwa auf den Lofoten und auf Runde. Tordalken<br />
haben auch in der Ostsee Brutreviere. Als einzige Alkenart brüten sie auch am Süßwasser,<br />
und zwar in einer kleinen Kolonie am Ladoga-See bei Leningrad. Tordalken<br />
gibt es nur im Nordatl<strong>an</strong>tik (http://www.reuber-<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Der Tordalk ist ein Zugvogel, der i in den faktischen Vogelschutzgebieten „SPA Östliche<br />
Deutsche Bucht“ und „SPA Pommersche Bucht“ vorkommt.<br />
Tordalken sind Teilzieher, halten sich aber meist in Küstennähe auf. Sie können dort<br />
bis zum Meeresgrund tauchen. Aber auch über 100 km <strong>von</strong> der Küste entfernt wurden<br />
sie schon <strong>an</strong>getroffen. In kalten Wintern streichen sie <strong>an</strong> der Alt<strong>an</strong>tikküste entl<strong>an</strong>g bis<br />
in <strong>die</strong> Höhe <strong>von</strong> Sp<strong>an</strong>ien und erscheinen vereinzelt auch im Mittelmeer.<br />
Tordalken brüten meist einzeln oder in kleinen Gruppen inmitten der Lummenfelsen.<br />
Dort nisten sie in Felsspalten, Höhlen oder unter überhängenden Felsen, <strong>die</strong> sie alljährlich<br />
wieder aufsuchen. Im Süden brüten Tordalken im Mai, im Norden erst Ende<br />
Mai oder Anf<strong>an</strong>g Juni (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Der Tordalk ist nach nicht gefährdet (SPEC), sein Vorkommen ist allerdings auf Europa<br />
beschränkt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80).<br />
Die Rote Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds (1988) führt den Tordalk als<br />
eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ auf. Dieses sind Arten mit<br />
sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />
eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />
DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Tordalken sind nicht allzu empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergie<strong>an</strong>lagen. Sie<br />
m<strong>an</strong>övrieren zwar nur relativ schlecht, dafür fliegen sie selten herum und meist nur<br />
dicht über der Wasseroberfläche (unter 5 m) (GARTHE & HÜPPOP2002). Sie erbeuten<br />
ihre Nahrung zumeist tauchend und sind nicht wirklich scheu gegenüber her<strong>an</strong>nahenden<br />
Schiffen, so dass eine Meidung der Gebiete auf Grund der Anlagen ziemlich<br />
ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n (BIOCONSULT 2002, 1-101).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 202 Cepphus grylle Gryllteiste<br />
Kenndaten<br />
Sie ist etwas kleiner als <strong>die</strong> Lumme, Länge 34 cm, Sp<strong>an</strong>nweite 68 cm. Im Sommer<br />
der einzige Alk mit auch unterseits schwarzem Federkleid - sein scharf begrenztes<br />
Flügelfeld ist in allen Kleidern weiß. Im Winter weist sie eine völlig weiße Unter- und<br />
dunkel gefleckte Oberseite auf. Bei der Rast sitzen <strong>die</strong> Teisten in aufrechter Körperhaltung<br />
und mit S-förmig eingezogenem Hals auf Klippen oder Eisschollen. Ihr G<strong>an</strong>g<br />
ist ein beschwerliches Watscheln, der Flug hingegen ist rasch und schwirrend, nachdem<br />
<strong>die</strong> Vögel mit einem kurzen Anlauf vom Wasser abgehoben haben. Beim Tauchen<br />
rudern sie mit den Flügeln und steuern mit den Füßen.<br />
Sie brütet in Spalten zwischen Geröll und Felsen<br />
Gryllteisten suchen ihre Nahrung hauptsächlich am Gewässergrund. Deshalb entfernen<br />
sie sich nie weit <strong>von</strong> der Küste. Fische bilden bei ihnen gewöhnlich nur <strong>die</strong> Beikost.<br />
Hauptsächlich ernähren <strong>die</strong> sich <strong>von</strong> Krebsen aller Art, <strong>von</strong> Meereswürmern,<br />
Muscheln und Polypen. Bei der Nahrungssuche tauchen sie selten länger als etwa<br />
30 Sekunden. Auf der Flucht bleiben sie aber bis 2 Minuten unter Wasser<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
In der Ostsee geht <strong>die</strong> Gryllteiste bis <strong>an</strong> das Ende des Finnischen Meerbusens, wo<br />
das Wasser praktisch nicht mehr salzig ist und im Winter gefriert. D<strong>an</strong>n weichen <strong>die</strong><br />
Teisten südwärts aus und sind Wintergäste <strong>an</strong> der deutschen Ostseeküste. In der<br />
Nordsee werden sie nur als seltene Irrgäste gesichtet (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Die Gryllteiste ist zirkumpolar in den kühlen und kalten Meeren verbreitet. In Europa<br />
reicht das Brutgebiet <strong>von</strong> den Küsten Irl<strong>an</strong>ds im Süden bis zu den nördlichsten Inseln<br />
am R<strong>an</strong>de des Packeises, wo <strong>die</strong> Wassertemperatur auch im Sommer nicht über<br />
0 Grad <strong>an</strong>steigt.<br />
Dieser Zugvogel überwintert beispielsweise im „Adlergrund“, der „Pommerschen<br />
Bucht mit Oderb<strong>an</strong>k“ und dem „SPA Pommersche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-<br />
Gebiete).<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Die Gryllteiste ist kein Vogel des offenen Meeres, sondern lebt in Stillwasserzonen<br />
hinter vorgelagerten Inseln, in Fjorden und Flachwasserzonen; dort hält sie sich das<br />
g<strong>an</strong>ze Jahr über auf (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 009 Fulmarus glacialis Eissturmvogel;<br />
Kenndaten<br />
Der Eissturmvogel ähnelt äußerlich der Möwe, ist aber leicht am g<strong>an</strong>z <strong>an</strong>deren Flug<br />
zu unterscheiden. Er k<strong>an</strong>n auch nicht aufrecht stehen, sondern ruht auf der Laufsohle.<br />
Der Eissturmvogel hält seine Schwingen beim Segeln starr ausgebreitet und neigt den<br />
Körper mal auf <strong>die</strong> eine, mal auf <strong>die</strong> <strong>an</strong>dere Seite. Er fliegt oft dicht über dem Wasser<br />
und folgt eleg<strong>an</strong>t und unermüdlich dem Heben und Senken der Wogen ohne <strong>von</strong><br />
ihnen erfasst zu werden. Seine Flügelschläge sind rasch und kurz, aber im Aufwind<br />
der steilen Vogelberge nutzt er <strong>die</strong> Luftströme und gleitet schwerelos dahin.<br />
Der Eissturmvogel schwimmt ähnlich wie ein Korken auf dem Wasser und erhebt sich<br />
mühelos nach kurzem Anlauf. Auf geneigtem Boden k<strong>an</strong>n er auch vom Festl<strong>an</strong>d aus<br />
starten. Es gibt zwei unterschiedliche Farbphasen und zwischen beiden kaum Übergänge.<br />
Die eine ist auf der Unterseite weiß und auf Rücken und Flügeldecken silbergrau,<br />
<strong>die</strong> <strong>an</strong>dere fast einfarbig dunkelgrau. Körperlänge beträgt um 47 cm, Sp<strong>an</strong>nweite<br />
ca. 112 cm und das Gewicht um 800 g. Eissturmvögel haben einen kräftigen<br />
Schnabel mit röhrenförmigen Nasenlöchern. Sie sind sehr gesellig und lärmend. Von<br />
der Ferne hören sich <strong>die</strong> Stimmen wie das Gackern <strong>von</strong> Hühnern oder Gänseschnattern<br />
<strong>an</strong> und tragen sehr weit.<br />
Eissturmvögel ernähren sich <strong>von</strong> Fischen, Schnecken, Krebse, Aas und Abfälle. Die<br />
Nahrung wird ohne Tauchen <strong>von</strong> der Wasseroberfläche gepickt. Beim Streit um Fischereiabfälle<br />
hört m<strong>an</strong> auch <strong>die</strong> Stimmen der sonst auf hoher See recht schweigsamen<br />
Vögel (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html).<br />
Verbreitung/ Verbrei-<br />
Die nördlichen Meere <strong>von</strong> der Packeisgrenze im Norden bis etwa auf <strong>die</strong> Höhe der<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
tungsschwerpunkte<br />
Bretagne gehören zum Verbreitungsgebiet des Eissturmvogels.<br />
Seit einiger Zeit brüten auch auf Helgol<strong>an</strong>d einige Paare (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Überwinternde Populationen des Eissturmvogels konnten im Zuge <strong>von</strong> Forschungsprojekten<br />
für folgende potenzielle NATURA-2000-Gebiete nachgewiesen werden:<br />
„Doggerb<strong>an</strong>k“ sowie „SPA Östliche Deutsche Bucht“.<br />
Während der Brutzeit entfernen sich <strong>die</strong> Vögel nicht mehr als 30 bis 40 km <strong>von</strong> den<br />
Kolonien, <strong>an</strong>sonsten streifen sie über das offene Meer. Die Vögel folgen oftmals den<br />
Fischereibooten und balgen sich um <strong>die</strong> Abfälle. Früher war der Eissturmvogel ein<br />
hochnordischer Vogel und bevölkerte <strong>die</strong> nördlichste Seevogelkolonie überhaupt, <strong>an</strong><br />
der Nordspitze Grönl<strong>an</strong>ds, dicht <strong>an</strong> der Packeisgrenze. In den letzten hundert Jahren<br />
hat er sein Brutgebiet aber weit nach Süden erweitert und sich stark vermehrt. Er gilt<br />
heute als einer der am häufigsten vorkommenden Vögel. Seine Zahl wird auf etwa<br />
eine Million geschätzt.<br />
Der Eissturmvogel ist ein Koloniebrüter. Er brütet in oft riesigen Kolonien, meist in<br />
Gesellschaft <strong>an</strong>derer Meeresvögel. Die Kolonien liegen in der Regel in Felswänden<br />
über der Br<strong>an</strong>dung bis in Höhen <strong>von</strong> einigen hunderten Metern. Am Brutplatz wirkt er<br />
ziemlich unbeholfen, liegt auf dem Bauch und schiebt sich <strong>an</strong> <strong>die</strong> Felsk<strong>an</strong>te, wenn<br />
Gefahr droht. Im März und April erscheinen <strong>die</strong> Vögel vor dem Brutfelsen, gehen aber<br />
<strong>an</strong>f<strong>an</strong>gs meist nicht <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d. Der Eissturmvogel besetzt in den Vogelfelsen meist <strong>die</strong><br />
obersten Etagen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds ist der Eissturmvogel<br />
als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“. Dies sind Arten mit<br />
sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />
eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />
DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Der Eissturmvogel ist nur wenig empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windparks. Er ist in<br />
seiner Habitatwahl sehr flexibel. Er m<strong>an</strong>övriert mittelmäßig, fliegt jedoch nicht allzu<br />
häufig herum (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 069 Mergus serrator Mittelsäger<br />
Kenndaten<br />
Mittelsäger sind mit etwa 58 cm Länge etwas kleiner als eine Stockente. Beide Geschlechter<br />
haben eine zweizipfelige Federhaube. Das Männchen ist im Prachtkleid<br />
durch ein rotbraunes Brustb<strong>an</strong>d <strong>von</strong> den <strong>an</strong>deren Sängern gut zu unterscheiden. Die<br />
Fl<strong>an</strong>ken sind grau gefärbt. Das Schlichkleid und das Kleid des Weibchens sehen den<br />
entsprechenden Kleidern des Gesängesägers recht ähnlich. Zu unterscheiden sind<br />
sie am allmählichen Überg<strong>an</strong>g des rostfarbenen Kopfgefieders zum bräunlichgrauen<br />
Körpergefieder. Am l<strong>an</strong>gen, schmalen Schnabel ist <strong>an</strong> der Spitze einen kleinen Haken<br />
ausgebildet, der für den Fischf<strong>an</strong>g nützlich ist.<br />
Die Säger liegen tiefer im Wasser als <strong>die</strong> Enten. Sie bewegen sich auch <strong>an</strong> L<strong>an</strong>d<br />
recht gut und ruhen gern am Ufer, ein paar Schritte vom Wasser entfernt. Sie können<br />
sowohl vom L<strong>an</strong>d als auch vom Wasser nach kurzem Anlauf auffliegen. Ein Bestimmungsmerkmal,<br />
besonders in der Nacht, ist das sausende Fluggeräusch. Im Flug<br />
ordnen sich meist mehrere Säger zu schrägen Linien zusammen. Aus dem Gleitflug<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
heraus könne sie unmittelbar ins Wasser tauchen. Mittelsäger erreichen Fluggeschwindigkeiten<br />
bis über 100 km/h.<br />
Ihre Nahrung besteht aus Fischen, <strong>die</strong> meist in Gemeinschaftsjagd erbeutet wird.<br />
Mittelsäger tauchen selten länger als 20 Sekunden, beim Fluchttauchen aber bis<br />
2 Minuten (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelMittelsaeger.html).<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Mittelsäger brüten am Meer in ruhigen Buchten und in <strong>von</strong> kleinen Inseln durchbrochenen<br />
Süßwasserzonen, d<strong>an</strong>eben auch <strong>an</strong> Seen und Flüssen in der nordischen<br />
Nadelwaldzone. Die südliche Grenze ihres Brutgebietes liegt in den Masurischen<br />
Seen und <strong>an</strong> der Ostseeküste. Im Winter kommen sie zahlreich <strong>an</strong> der Ostseeküste,<br />
vor Norwegen und um <strong>die</strong> Britischen Inseln vor (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelMittelsaeger.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
In dem faktischen Vogelschutzgebiet „SPA Pommersche Bucht“ konnten Populationen<br />
des Mittelsägers auf Durchzug wissenschaftlich dokumentiert werden.<br />
Außerhalb der Brutzeit findet m<strong>an</strong> ihn hauptsächlich auf dem Meer. Er nistet im Heidekraut<br />
und sonstiger Vegetation, zwischen Felsen usw. <strong>an</strong> waldumsäumten Seen<br />
oder Flüssen, auf Inseln, in Meeresbuchten und in der Tundra (PETERSON et al. 1983,<br />
72 f).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe<br />
Der Mittelsäger ist in der Roten Liste Deutschl<strong>an</strong>d als 2stark gefährdet“ eingestuft.<br />
(ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 46)<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 016 Sula bass<strong>an</strong>a/ Morus bass<strong>an</strong>us Basstölpel<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Basstölpel kommen als Brutvogel in etwa 30 großen Vogelkolonien vor, <strong>von</strong> denen<br />
gut ein Dutzend auf den Britischen Inseln liegen, zwei <strong>an</strong> der norwegischen Küste und<br />
zwei <strong>an</strong> der Küste der Bretagne. Weitere Kolonien befinden sich auf Isl<strong>an</strong>d, in Nordamerika,<br />
bei Australien, Neuseel<strong>an</strong>d und Südafrika. Von m<strong>an</strong>chen Zoologen werden<br />
<strong>die</strong> Tölpel der Südmeere als eigene Arten <strong>an</strong>gesehen. Die Altvögel der nordatl<strong>an</strong>tischen<br />
Populationen sind Strichvögel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
Die etwa gänsegroßen Basstölpel werden um 92 cm l<strong>an</strong>g und haben eine Sp<strong>an</strong>nweite<br />
um 175 cm. Sie sind weiß mit schwarzen Flügelspitzen. Die Jungvögel sind in den<br />
ersten Jahren mehr oder weniger braun gefleckt. Basstölpel fliegen meist in etwa 20<br />
m Höhe mit raschen Flügelschlägen und eingeschobenem Segelflug dahin. Fern der<br />
Brutkolonien sind sie gewöhnlich einzeln <strong>an</strong>zutreffen.<br />
Basstölpel ernähren sich <strong>von</strong> Fischen. Sie lassen sich bei der Jagd aus 10 bis 40<br />
Metern Höhe abkippen und stoßen steil nach unten. Anf<strong>an</strong>gs steuern sie noch mit den<br />
Flügeln, d<strong>an</strong>n legen sie <strong>die</strong> Flügel nach hinten und stoßen mit bis zu 100 km/h in <strong>die</strong><br />
Wogen. Unter Wasser rudern sie mit den Füßen und tauchen 15 Meter tief<br />
(http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Der Basstölpel ist ein Zugvogel, der im „Sylter Außenriff“, im „Borkum Riffgrund“ und<br />
im “SPA Östliche Deutsche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiete) überwintert.<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
Nicht ziehend wurden Populationen im Bereich der „Doggerb<strong>an</strong>k“ dokumentiert.<br />
Basstölpel sind außerhalb der Brutzeit kaum in Sichtweite der Küsten <strong>an</strong>zutreffen,<br />
aber sie entfernen sich auch selten mehr als 200 km vom Festl<strong>an</strong>d. Sie sind streng<br />
<strong>an</strong>s Meer gebunden.<br />
Sie sammeln sich außerhalb der Brutzeit vor allem dort, wo es reichlich Fische gibt.<br />
Die Jungvögel dagegen fliegen in weitere W<strong>an</strong>derungen nach Süden und kommen<br />
dabei bis vor <strong>die</strong> Küsten Westafrikas.<br />
Zahlreiche Basstölpel brüten in zum Teil jahrhundertealten, auf Inseln befindlichen<br />
Kolonien (in Nischen und auf Simsen). Bis zur Jahrhundertwende, als <strong>die</strong> Kolonien<br />
rücksichtslos geplündert wurden und der Tölpel vom Aussterben bedroht war, lagen<br />
<strong>die</strong> verbliebenen Brutplätze <strong>an</strong> unzugänglichen Steilwänden über der Br<strong>an</strong>dung. Der<br />
Best<strong>an</strong>d hat sich heute wieder erholt. (PETERSON et al. 1983, 45 und<br />
http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds ist der Basstölpel als eine<br />
„extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ aufgeführt. Dies sind Arten mit<br />
sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen sind geographisch<br />
eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE<br />
DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Basstölpel sind nicht besonders empfindlich gegenüber <strong>Offshore</strong>-<br />
Windenergienutzung. Sie haben eine durchschnittliche M<strong>an</strong>övrierfähigkeit und sind in<br />
ihrer Habitatwahl sehr flexibel. Da ihre Altvogelüberlebensrate sehr hoch und <strong>die</strong><br />
biogeographische Population relativ klein ist, könnte sich der Verlust einzelner Individuen<br />
bemerkbar machen (GARTHE & HÜPPOP2002).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
A 199 Uria aalge Trottellumme<br />
Kenndaten<br />
Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte<br />
Trottellumme weisen <strong>von</strong> den Alkenvögeln <strong>die</strong> südlichsten Brutgebiete auf. Sie brüten<br />
bis hinunter zu Vogelfelsen <strong>an</strong> der sp<strong>an</strong>ischen Atl<strong>an</strong>tikküste (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Verbreitungsschwerpunktein<br />
der dt. AWZ<br />
der Nord- und Ostsee<br />
Lebensraum-/ St<strong>an</strong>dort-<br />
Trottellummen sind etwa entengroß und weisen eine Länge <strong>von</strong> ca. 42 cm und eine<br />
Sp<strong>an</strong>nweite bis 70 cm auf. Im Sommer haben sie eine schwarze, im Winter eine weiße<br />
Kehle. Um das Auge tragen einige Lummen einen dünnen weißen Ring, <strong>von</strong> dem<br />
ein feiner weißer Strich zum Nacken weist. Sie werden d<strong>an</strong>n als Ringellummen bezeichnet,<br />
stellen jedoch keine eigene Art oder Rasse dar, sondern sind nur eine Farbabart.<br />
Zur Brutzeit und zur Jungenaufzucht ernähren sich <strong>die</strong> Lummen fast ausschließlich<br />
<strong>von</strong> kleinen pelagischen Fischen, vor allem <strong>von</strong> S<strong>an</strong>daale. Außerhalb der Brutzeit<br />
verzehren sie neben Fischen auch Krebse, Meereswürmer, Muscheln und sogar<br />
Quallen. Sie können bis über 100 Meter tief tauchen. Bleiben <strong>die</strong> Fischschwärme aus,<br />
k<strong>an</strong>n es zu Hungersnöten kommen; am Str<strong>an</strong>d vor den Brutfelsen werden d<strong>an</strong>n zahlteiche<br />
tote Lummen <strong>an</strong>geschwemmt (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
In der Nordsee im Bereich der „Doggerb<strong>an</strong>k“ (potentielles NATURA-2000-Gebiet)<br />
kommt eine nicht ziehende Population Trottellummen vor.<br />
Überwinternde Trottellummen wurden nachgewiesen im „Sylter Außenriff“ und im<br />
„Borkum Riffgrund“.<br />
Lummen brüten in volkreichen Kolonien auf den Simsen steiler Felswände und auf<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
<strong>an</strong>sprüche<br />
Erfassungsmethodik<br />
Gefährdung und gesetzlicher<br />
Schutz<br />
flachen Gipfeln; oft mit Tordalken und Dreizehenmöwen gemeinsam. In den Vogelfelsen<br />
besetzen sie <strong>die</strong> mittleren Etagen.<br />
Trottellummen sind ausgesprochene Seevögel. Sie kommen in Küstengewässern und<br />
in einiger Entfernung zur Küste vor (PETERSON et al. 1983, 155 sowie<br />
http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher<br />
Um 1880 war der Lummenbest<strong>an</strong>d in der Ostsee durch Eiersammeln auf etwa 20<br />
Paare gesunken. Aufgrund <strong>von</strong> Schutzmaßnahmen hat er sich bis heute auf einige<br />
10.000 Paare erholt. Auch im Nordseebereich wurden <strong>die</strong> Lummen bejagt, z.B. am<br />
Lummenfelsen <strong>von</strong> Helgol<strong>an</strong>d. Die globale Population <strong>an</strong> Trottellummen schätzt m<strong>an</strong><br />
heute auf etwa 20 Millionen. Jährlich werden schätzungsweise 1 Million für Speisezwecke<br />
gef<strong>an</strong>gen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html).<br />
Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschl<strong>an</strong>ds wird <strong>die</strong> Trottellumme<br />
als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ klassifiziert. Dies sind<br />
Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschl<strong>an</strong>d. Die Vorkommen<br />
sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (RO-<br />
TEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47).<br />
Empfindlichkeiten/ Wirkungen<br />
pot. Beeinträchtigungen<br />
durch WEA<br />
Gegenüber <strong>Offshore</strong>-Windenergienutzung sind Trottellummen weniger empfindlich.<br />
Sie können zwar nur schlecht m<strong>an</strong>övrieren, aber sie fliegen relativ selten und d<strong>an</strong>n<br />
nur dicht über der Wasseroberfläche (max. 5 m), sodass das Kollisionsrisiko mit den<br />
Rotoren sehr gering ist.<br />
Sie sind nur bedingt <strong>an</strong> bestimmte Habitatstrukturen gebunden.<br />
Da sie eine geringe Scheu gegenüber her<strong>an</strong>nahenden Schiffen aufweisen, ist eine<br />
Vertreibung der Trottellummen durch WEA unwahrscheinlich (GARTHE & HÜPPOP2002<br />
und BIOCONSULT 2002, 1-101).<br />
Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen<br />
Sonstiges<br />
Mögliche Beeinträchtigungen durch WEA<br />
Denkbare Risiken für Wasservögel aber auch für L<strong>an</strong>dvögel, welche Meeresgebiete auf ihrem<br />
Zug überfliegen sind (nach HÜPPOP 2000, Vortrag Kiel):<br />
• Gefahr der Kollision mit WEA (Vogelschlag) bei Flugbewegungen jeglicher Art (Vogelzug,<br />
Flüge zwischen Nahrungs- und Rastgebieten),<br />
• Barrierewirkung <strong>von</strong> WEA auf „Zugstraßen“ oder „Zerschneidung“ der Verbindungen<br />
zwischen verschiedenen Rast- und/ oder Nahrungsgebieten,<br />
• kurzfristiger Verlust <strong>von</strong> Lebensräumen (Rast-, Nahrungsgebiete) während der Bauphase<br />
und bei Wartungsarbeiten durch Versorgungsschiffe und evtl. –helikopter,<br />
• l<strong>an</strong>gfristiger Verlust <strong>von</strong> Lebensräumen (Rast-, Nahrungsgebiete) aufgrund der<br />
Scheuchwirkung <strong>von</strong> WEA,<br />
• Verlust <strong>von</strong> Nahrungsgebieten benthosfressender Enten durch Veränderung der Bodenstruktur.<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
Laufende und abgeschlossenen Forschungsvorhaben zu See- und Zugvögeln<br />
Erfassung der Verbreitung, Häufigkeit und W<strong>an</strong>derung <strong>von</strong> See- und Wasservögeln in der deutschen<br />
Nordsee und Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung internationaler Naturschutzziele (BfN-Skripten<br />
34)<br />
See- und Wasservögel in der deutschen Ostsee und ihr Schutz im Rahmen internationaler Vereinbarungen<br />
(Boye, BfN, Abschluss 2002)<br />
Rastvogel-Vorkommen und <strong>Offshore</strong>-Windkraftnutzung: Analyse des Konfliktpotentials für <strong>die</strong> deutsche<br />
Nord- und Ostsee (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, FTZ Büsum)<br />
Flächendeckende Flugzeugerfassung <strong>von</strong> rastenden Seevögeln (Seetaucher, Meeresente etc.) in Nord und<br />
Ostsee; gepl<strong>an</strong>t sind 6 Erfassungen in 2002/2003<br />
Vorkommen <strong>von</strong> Seevögeln/Abgrenzung <strong>von</strong> SPAs (F+E-Vorhaben, FTZ Büsum)<br />
Schiffszählungen in ausgewählten Gebieten <strong>von</strong> Nord- und Ostsee, z.B. IBA; Arbeit mit ESAS-Datenb<strong>an</strong>k<br />
Auswertung <strong>von</strong> Radardaten der Bundeswehr zur Erfassung vn Vogelzugrouten über Nord- und Ostsee<br />
(F+E-Vorhaben, IfV Helgol<strong>an</strong>d)<br />
Auswirkungen <strong>von</strong> WEA auf den Vogelzug und <strong>die</strong> Gefahr des Vogelschlages (Teilprojekt des ZIP-<br />
Vorhabens BEOFINO, AWI)<br />
Vor allem plattformgestützte Erfassung des Vogelzuges (Zugzeiten, Zugrichtung, Zughöhen) <strong>an</strong> drei St<strong>an</strong>dorten<br />
in der Nord- und Ostsee (Borkum, Sylt, Kriegers Flak) mit Hilfe <strong>von</strong> Radar, Video etc.<br />
Literatur zum Anh<strong>an</strong>g III<br />
ARSU (ARBEITSGRUPPE FÜR REGIONALE STRUKTUR- UND UMWELTFORSCHUNG) (1998): Errichtung<br />
und Betrieb einer Bohr- und Förderplattform in den Blöcken A6/ B4 der deutschen<br />
Nordsee. Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Oldenburg, S.162 und weitere<br />
BEZZEL, E. (1988): Vögel. BLV Verlagsgesellschaft. München, Wien, Zürich.<br />
BIOCONSULT SH & GFN mbH (2002): UVS und <strong>Verträglichkeitsprüfung</strong> für potenzieller NA-<br />
TURA-2000-Gebiete für den <strong>Offshore</strong>-Bürger-Windpark Buten<strong>die</strong>k GmbH & Co<br />
KG. Husum.<br />
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (1998): Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschl<strong>an</strong>ds.<br />
Schriftreihe für L<strong>an</strong>dschaftspflege und Naturschutz. Heft 55. Bonn-Bad<br />
Godesberg<br />
BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE( BSH) (HRSG.) (2003): St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzept<br />
für <strong>die</strong> Untersuchung und Überwachung der Auswirkungen <strong>von</strong><br />
<strong>Offshore</strong> Windenergie<strong>an</strong>lagen( WEA) auf <strong>die</strong> Meeresumwelt., Hamburg und Rostock.<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH <strong>FFH</strong>-RL & VS-RL<br />
CAMPHUYSEN, C.J. & LEOPOLD, M.F (1994): Atlas of Seabirds in the southern North Sea. IBN<br />
Research Report 94/6. Texel<br />
CAMPHUYSEN, C.J. LAVALEYE, M.S.S. & LEOPOLD, M.F (1999): Birds, marine mammals <strong>an</strong>d<br />
macrobentic fauna around a potential gas-exploitation area at Q4 (North Sea).<br />
NIOZ-Report 1999/4. Netherl<strong>an</strong>ds Institute for Sea Research. Texel.<br />
DANISH INSTITUTE FOR FISHERIES RESEARCH (Hrsg.) (2000): Effects of marine windfarms on<br />
the distribution of fish, shellfish <strong>an</strong>d marine mammals in the Horns Rev area.<br />
DEUTSCHES WINDENERGIE INSTITUT (DEWI) (2001): Weiterer Ausbau der Windenergienutzung<br />
im Hinblick auf den Klimaschutz- Teil 1 und 2. Wilhelmshaven.<br />
GARTHE, S. & HÜPPOP, O. (2002): Scaling possible adverse effects of marine wind farms on<br />
seabirds: suggestion of a vulnerability indexs <strong>an</strong>d application to the southeastern<br />
North Sea. M<strong>an</strong>uskript, eingereicht bei „Journal of Applied Ecology“.<br />
HEIBGES, ANNE-KATHRIN, HÜPPOP DR. OMMO (2000): Ökologische Bedeutung der seewärtigen<br />
Bereiche des niedersächsischen Wattenmeeres. Stu<strong>die</strong> des WWF<br />
Deutsch-l<strong>an</strong>d. Fr<strong>an</strong>kfurt am Main<br />
MERCK, TH. & VON NORDHEIM, H. (Bearb.) (1996): Rote Listen und Artenlisten der Tiere und<br />
Pfl<strong>an</strong>zen des deutschen Meeres- und Küstenbereiches der Ostsee. BfN. in: Schriften-reihe<br />
für L<strong>an</strong>dschaftspflege und Naturschutz, Heft 48. Bonn-Bad Godesberg<br />
MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. (2001): Erfassung der Verbreitung, Häufigkeiten und<br />
W<strong>an</strong>derungen <strong>von</strong> See- und Wasservögeln in der deutschen Nordsee. In: BfN-<br />
Skripten Bd. 34.<br />
PETERSON, R. et al. (1983): Die Vögel Europas. 13. Aufl. Verlag Paul Parey. Hamburg und<br />
Berlin.<br />
U.S.-NAVY (Hrsg.) (2001): Executive Summary, Final Overseas Environmental Impact Statement<br />
<strong>an</strong>d Environmental Impact Statement for Surveill<strong>an</strong>ce Towed Array Sensor<br />
System Low Frequency Active (SURTASS LFA) Sonar<br />
VAN DEN BRINK, F.H. (1957): Die Säugetiere Europas. Verlag Paul Parey. Hamburg und Berlin.<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN<br />
Anh<strong>an</strong>g IV: Vorschläge möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen<br />
Lebensraumverlust <strong>von</strong> Seevögeln<br />
Baubedingt<br />
Anlagebedingt<br />
Betriebsbedingt<br />
Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />
KER et al. 2000, 65)<br />
Vermeidung <strong>von</strong> Störungen während der Mauserzeit (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 44)<br />
Minimierung des Schiffsverkehrs<br />
Minimierung der Helikoptereinsätze<br />
Kleinere Ausbauvari<strong>an</strong>ten für eine geringere Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme<br />
Minimierung des Schiffsverkehrs und der Helikoptereinsätze zur Wartung<br />
Schädigung und/ oder Vertreibung <strong>von</strong> Meeressäugern durch Bau- und Betriebslärm<br />
Baubedingt<br />
Anlagebedingt<br />
Betriebsbedingt<br />
Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />
KER et al. 2000, 65)<br />
Beschränkung der Bauzeit auf bestimmte „Zeitfenster“: Vermeidung störungs- und schallintensiver<br />
Baumaßnahmen während der Kalbungszeit (Mai bis Juli) und der Paarungszeit<br />
(Juli bis August)<br />
Vorzug <strong>von</strong> Tripoid-Konstruktionen für <strong>die</strong> Gründung vor Monopile-Konstruktionen (OE-<br />
COS-UMWELTPLANUNG 2001, 41)<br />
Einsatz akustischer Vergrämer („Pinger“) vor Baubeginn (LUCKE 2000, 176)<br />
Einsatz akustischer Sicherungsmaßnahmen (LUCKE 2000, 44)<br />
Schrittweise Erhöhung der Schallintensität <strong>von</strong> einem ungefährlichen Ausg<strong>an</strong>gswert auf<br />
<strong>die</strong> höchste erforderliche Schallintensität („soft start procedure“) (LUCKE 2001, 77; FTZ<br />
Westküste 2002, 14)<br />
Vermeidung schallintensiver Verfahren:<br />
Schallemissionen auf Bereiche zw. 30 und 50 Hz begrenzen (GERASCH 2002,<br />
mündl.)<br />
Verminderung der Schallintensität bei der Bautätigkeit mittels Lufthülle/ Luftblasenschleiern<br />
(„bubble curtains“) (LUCKE 2001, 77; OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 47<br />
nach MATHERS et al. 1988; TIMOFEEV et al. 1985; VAGLE; FARMER 1994)<br />
Reduzierung <strong>von</strong> Bohrgeräuschen durch Umleiten des Luftauslasses (OECOS-<br />
UMWELTPLANUNG 2001, 47 nach MATHERS et al. 1988)<br />
Rammtätigkeit: max. 10-20 Schläge pro Minute<br />
Alternativ zum Rammen: Einsatz eines Rüttlers oder – sofern möglich – des „Maulwurfverfahrens“<br />
(„Schildvortriebsverfahrens“) (GERASCH 2002, mündl.)<br />
Modifikation der Geräte (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 47 nach MATHERS et al.<br />
1988)<br />
Anzeigen <strong>von</strong> Schweinswalvorkommen im näheren Bauumfeld mittels Klick-Detektor und<br />
Unterbrechung der schallintensiven Baumaßnahmen (LUCKE; SCHEIDAT 2000, 32)<br />
Minimierung des Schiffsverkehrs<br />
Minimierung der Helikoptereinsätze (SÖKER et al. 2000, 65)<br />
Zufahrtswege zum Baust<strong>an</strong>dort <strong>an</strong> <strong>die</strong> Aufenthaltsorte <strong>von</strong> Schweinswalen <strong>an</strong>passen<br />
(OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 45)<br />
Bei der Aufstellung (Konfiguration) der einzelnen Anlagen ist darauf zu achten, dass durch<br />
den gleichzeitigen Betrieb keine schädlichen Interferenzen entstehen können (BSH 2003,<br />
32)<br />
Schallemissionen im hörbaren und nicht hörbaren Bereich auf das technisch sinnvoll dar-<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN<br />
stellbare Minimum reduzieren (CARSTENSEN 2000, 107)<br />
Entkoppelung zwischen Getriebe, Gondel und Turm zur Vermeidung <strong>von</strong> Schall und Vibrationen<br />
(CARSTENSEN 2000, 109)<br />
Minimierung des Einsatzes <strong>von</strong> Echolokation bei Wartungsarbeiten<br />
Schädigung und/ oder Vertreibung der Fischfauna durch Sedimentfahnen, Vibration<br />
und/ oder elektromagnetische Felder<br />
Baubedingt<br />
Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />
KER et al. 2000, 65)<br />
Meidung <strong>von</strong> Laichgebieten bzw. Vermeidung <strong>von</strong> sedimentverlagernden Baumaßnahmen<br />
während der Laichzeit<br />
Vermeidung sedimentverlagernder und wassertrübender Bauweisen (CARSTENSEN 2000,<br />
105)<br />
Schädigung und/ oder Verlust <strong>von</strong> Benthos-Lebensgemeinschaften der S<strong>an</strong>dbänke<br />
und Riffe durch Überbauung und/ oder Sedimentumlagerungen<br />
Baubedingt<br />
Anlagebedingt<br />
Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />
KER et al. 2000, 65)<br />
Vermeidung sedimentverlagernder und wassertrübender Bauweisen (CARSTENSEN 2000,<br />
105)<br />
Schutzvorkehrungen zur Verhinderung der Auskolkung (Steinschüttung, Seegraspfl<strong>an</strong>zung)<br />
(SÖKER et al. 2000, 68)<br />
Meeresverschmutzung durch Schiffskollisionen<br />
Baubedingt<br />
Anlagebedingt<br />
Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vor<strong>an</strong>gehende Bauablaufspl<strong>an</strong>ung (SÖ-<br />
KER et al. 2000, 65)<br />
Kennzeichnung der für den Bauverkehr genutzten Schifffahrtsrouten (OECOS-<br />
UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />
Sicherheitsabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 500 m zum Windpark für normale Schifffahrt (OECOS-<br />
UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />
Verhängung spezifischer Fahrverbote im Baugebiet und ggf. Umleitung des normalen<br />
Schiffsverkehrs (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />
Qualitätssicherung gemäß St<strong>an</strong>darduntersuchungskonzept (BSH 2003, 7ff)<br />
Sichtbarkeit der Schifffahrtszeichen und ihre Befeuerung darf nicht verdeckt oder<br />
eingeschränkt werden<br />
Schifffahrtzeichen einschließlich Befeuerung und AIS-Gerätschaften müssen eine<br />
Verfügbarkeit <strong>von</strong> > 99 % haben<br />
Befeuerung der Eckpositionen eines Blocks mit Kennung Ubr (3) gelb, 5 sm Nenntragweite<br />
und mit Anstrahlung des Turms sowie einer Benennung der Position<br />
Befeuerung der peripheren Anlagen mit der Kennung Blz. gelb, Nenntragweite 2 sm<br />
und mit Anstrahlung des Turms sowie einer Benennung der Position<br />
Türme sind bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 15 m über HAT (Highest Astronomical Tide) gelb<br />
(RAL 1023 nach DIN 6171; Teil 1) <strong>an</strong>zustreichen<br />
Verkehrstrennungs- und Sperrgebiete, Schifffahrtsrouten mit sicherem Abst<strong>an</strong>d zum<br />
Windpark, L<strong>an</strong>gsamfahrzonen (BRAASCH 2000, 66)<br />
Sicherheitsabst<strong>an</strong>d <strong>von</strong> 500 m zum Windpark für normale Schifffahrt (OECOS-<br />
UMWELTPLANUNG 2001, 48)<br />
Indirekte Beleuchtung (BRAASCH 2000, 65)<br />
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ANFORDERUNGEN AN DIE <strong>FFH</strong>-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA<br />
ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN<br />
Eckpositionen mit AIS (Automatic Identification System) und Sonartr<strong>an</strong>sponder (BRAASCH<br />
2000, 65f)<br />
Signalfarbe (BRAASCH 2000, 65)<br />
Akustische Signale (BRAASCH 2000, 65f)<br />
Kollisionsfreundliche Bauweise:<br />
Möglichst keine Absteifungen (BRAASCH 2000, 65)<br />
WEA-Konstruktion mit schiffskörpererhaltendem Kollisionsverhalten (BRAASCH 2000,<br />
65)<br />
Herunterfallen der Gondel auf kolli<strong>die</strong>rende Schiffe konstruktiv vermeiden (UBA<br />
2001, 7ff)<br />
WEA außerhalb der theoretischen Wurfweite <strong>von</strong> WEA-Teilen zu Schifffahrtswegen,<br />
Seezeichen, Bohrinseln, L<strong>an</strong>dungsbrücken (CARSTENSEN 2000, 106)<br />
Geringe und schadstoffarme Mengen <strong>an</strong> Öl (BRAASCH 2000, 65)<br />
Stationierung <strong>von</strong> Bergungs-/ St<strong>an</strong>d-by-Schleppern und Gewässerschutzschiffen<br />
(BRAASCH 2000, 65f)<br />
Stationierung <strong>von</strong> Ölbekämpfungsmaterial (BRAASCH 2000, 65f)<br />
Betriebsbedingt Notfall- und Havariem<strong>an</strong>agementsystem (BRAASCH 2000, 65f)<br />
Schnellabschaltung (BRAASCH 2000, 65f)<br />
Lotsen-/ Beobachterübernahmen (BRAASCH 2000, 65f)<br />
Radar- und Funküberwachung (BRAASCH 2000, 65f)<br />
Integriertes System zur Diagnose und Fernwartung (CARSTENSEN 2000, 109)<br />
Hafenstaatkontrolle (BRAASCH 2000, 65f)<br />
Meldepflicht (BRAASCH 2000, 65f)<br />
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