Brand- und Explosionsverhütung in Holzspänesilos
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KAPITEL 7<br />
Schutzmaßnahmen bei Anlagen<br />
In Betrieben, <strong>in</strong> denen neben Holzspänen auch viel Holzstaub<br />
anfällt, s<strong>in</strong>d Abscheidesysteme für Staub von jenen für Späne zu<br />
trennen. Funken erzeugende Masch<strong>in</strong>en (z. B. Vielblatt-Kreissägen<br />
<strong>und</strong> Hacker) dürfen nicht an die selben Abscheideanlagen angeschlossen<br />
werden wie Masch<strong>in</strong>en mit großem Staubanfall.<br />
Im Rahmen des Möglichen sollte versucht werden, die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Anlagekomponenten brandschutztechnisch zu trennen.<br />
Förder- <strong>und</strong> Rückluftleitungen<br />
Mit Ausnahme der flexiblen Absaugleitungen an Bearbeitungsmasch<strong>in</strong>en<br />
müssen luftführende Rohrleitungen unbrennbar <strong>und</strong> <strong>in</strong> der<br />
Regel aus Stahlblech se<strong>in</strong>.<br />
Pneumatische Förder- bzw. Rückluftleitungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />
10 cm Abstand zu brennbaren Elementen bzw. entflammbaren<br />
Stoffen zu führen. Ist dies nicht möglich, s<strong>in</strong>d die beiden benachbarten<br />
Teile durch e<strong>in</strong>e REI 30 Zwischenlage zu trennen.<br />
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