Leitfaden für Zulassungen von Biozid-Produkten - Gewerbeaufsicht ...
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Vorwort<br />
Liebe Leser,<br />
die folgenden Seiten sollen den derzeitigen Informationsstand zu dem neuen<br />
Zulassungsverfahren <strong>für</strong> <strong>Biozid</strong>-Produkte wiedergeben.<br />
Es werden allgemeine Informationen über die <strong>Biozid</strong>-Produkte-Richtlinie 98/8/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen <strong>von</strong><br />
<strong>Biozid</strong>-<strong>Produkten</strong> (kurz: Richtlinie) und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen, Hinweise<br />
auf Begleitdokumente, Bezugsquellen <strong>für</strong> Antragsformulare und weitere Internetadressen<br />
gegeben mit dem Ziel Beteiligten und Interessierten einen raschen Einblick in das Thema<br />
„<strong>Biozid</strong>e“ zu ermöglichen. Dieser <strong>Leitfaden</strong> erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Trotz aller Sorgfalt können sich Fehler eingeschlichen haben. Eine Haftung in<br />
Zusammenhang mit Entscheidungen, die auf der Grundlage der in diesem <strong>Leitfaden</strong><br />
enthaltenen Informationen getroffen werden, kann nicht begründet werden.<br />
Fragen können Sie unter folgender E-Mail-Adresse an uns richten: chemg@baua.bund.de.<br />
Stand 27.11.2003