Ratgeber Arbeitszeit auf See (pdf, 108 KB) - Gewerbeaufsicht Bremen
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<strong>Arbeitszeit</strong> <strong>auf</strong> <strong>See</strong><br />
1. Allgemeines<br />
Das <strong>See</strong>mannsgesetz (<strong>See</strong>mG) wurde <strong>auf</strong>grund<br />
des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation<br />
(ILO) Nr. 180 zum 01.07.2002 geändert.<br />
In der Internationalen <strong>See</strong>fahrt gelten nunmehr<br />
überall gleiche <strong>Arbeitszeit</strong>maßstäbe. Dazu<br />
gehören folgende Regelungen:<br />
2. Verpflichtungen der Reeder<br />
Der Reeder ist nach § 80 <strong>See</strong>mannsgesetz<br />
(zusätzlich auch nach dem ISM-Code) und im<br />
Rahmen der allgemeinen Arbeitgeberpflichten<br />
(Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5<br />
Arbeitsschutzgesetz) zur Organisation eines sicheren<br />
Schiffsbetriebes und zur Vermeidung von Gefahren<br />
verpflichtet. Eine solche Gefahr entsteht<br />
auch durch Übermüdung der Besatzungsmitglieder<br />
<strong>auf</strong>grund überlanger <strong>Arbeitszeit</strong>en.<br />
Hinsichtlich der Einhaltung der <strong>Arbeitszeit</strong>regelungen<br />
kommt der Reeder u. a. seinen Verpflichtungen<br />
nach, wenn<br />
• der Schiffsbetrieb so organisiert ist, dass der<br />
Kapitän bei den zu erwartenden Einsatzbedingungen<br />
die <strong>See</strong>leute so einsetzen kann, dass<br />
die <strong>Arbeitszeit</strong>bestimmungen des <strong>See</strong>mannsgesetzes<br />
eingehalten werden und<br />
• eine betriebliche Überwachung der von den Besatzungsmitgliedern<br />
und Kapitäns gegenzuzeichnenden<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>nachweisen über die<br />
tatsächlich geleisteten <strong>Arbeitszeit</strong>en erfolgt.<br />
3. <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />
Die Arbeitzeit beträgt täglich 8 Stunden für Wachgänger<br />
und werktäglich 8 Stunden für nicht zum<br />
Wachdienst eingeteilte Besatzungsmitglieder.<br />
Durch Tarifvertrag und Bordvereinbarungen sind<br />
abweichende Regelungen möglich, jedoch müssen<br />
die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten<br />
eingehalten werden. Diese <strong>Arbeitszeit</strong>regelungen<br />
gelten für sämtliche Beschäftigte, also auch für<br />
Offiziere und Kapitäne.<br />
4. Höchstarbeitszeiten<br />
Die Höchstarbeitszeit beträgt:<br />
• 14 Stunden in jedem Zeitraum von 24 Stunden<br />
Der Hinweis „in jedem Zeitraum von 24 Stunden“<br />
bezieht sich nicht <strong>auf</strong> den Kalendertag<br />
von 0 bis 24 Uhr, sondern <strong>auf</strong> jeden beliebigen<br />
24-Stunden-Zeitraum, wie z. B. von 5 Uhr bis<br />
5 Uhr des Vortages. In keinem Fall darf die<br />
<strong>Arbeitszeit</strong> in dem vorausgegangenen 24-<br />
Stunden-Zeitraum 14 Stunden überschreiten.<br />
(Ausgenommen davon sind Notfälle nach § 88<br />
<strong>See</strong>mG und dringende Fälle nach § 89<br />
<strong>See</strong>mG)<br />
• 72 Stunden in jedem Zeitraum von sieben Tagen<br />
Der Hinweis „in jedem Zeitraum von 7 Tagen“<br />
bezieht sich nicht nur <strong>auf</strong> eine Kalenderwoche<br />
von Montag bis Sonntag der Vorwoche, sonder<br />
auch jeden 7-Tage-Zeitraum. So darf die<br />
<strong>Arbeitszeit</strong> auch von Dienstag 5 Uhr bis Dienstag<br />
5 Uhr die 72 Stunden nicht überschreiten.<br />
5. Ruhezeiten<br />
Die Ruhezeit darf:<br />
• 10 Stunden in jedem Zeitraum von 24 Stunden<br />
und<br />
• 77 Stunden in jedem Zeitraum von sieben Tagen<br />
nicht unterschreiten (§ 84a <strong>See</strong>mG).<br />
Die tägliche Ruhezeit darf nur in höchstens zwei<br />
Zeiträume <strong>auf</strong>geteilt werden, von denen einer<br />
eine Mindestdauer von sechs Stunden haben<br />
muss.<br />
Die Ruhezeit kann also z. B. in 6 + 4, 7 + 3, 8 +<br />
2, 9 + 1 Stunden unterteilt sein.<br />
Der Zeitraum zwischen zwei <strong>auf</strong>einander folgenden<br />
Ruhezeiten darf die Höchstarbeitszeit von 14<br />
Stunden nicht überschreiten.<br />
Zu jeder angefangenen Arbeitsstunde müssen<br />
die Ruhezeitregelungen in den davor liegenden<br />
24 Stunden eingehalten sein.<br />
Für Verpflegungs-, Bedienungs- und Krankenpflegepersonal<br />
gelten hiervon abweichende Regelungen.<br />
6. Arbeitsorganisation und <strong>Arbeitszeit</strong>nachweise<br />
Die <strong>See</strong>-<strong>Arbeitszeit</strong>nachweisverordnung schreibt<br />
detaillierte und vollständige Aufzeichnungen<br />
über die Arbeitsorganisation an Bord und über<br />
individuelle <strong>Arbeitszeit</strong>en in deutscher und englischer<br />
Sprache und in den weiteren Arbeitssprachen<br />
des Schiffes vor.<br />
Diese Dokumente sind 3 Jahre an Bord <strong>auf</strong>zubewahren.<br />
Im Einzelnen:<br />
Übersicht über die Arbeitsorganisation an<br />
Bord<br />
Sie ist mindestens in deutscher und englischer<br />
Sprache zu formulieren, vom Kapitän zu unterschreiben<br />
und an einem leicht zugänglichen Ort<br />
auszuhängen.<br />
Für jedes Besatzungsmitglied sind die geplanten<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>en einzutragen, wie z. B. Ablesen der<br />
Reefer <strong>auf</strong> <strong>See</strong>, Ablösung von Wachgängern<br />
während der Mahlzeiten oder Tätigkeiten als Sicherheitsfachkraft.
Nicht dazu gehören <strong>Arbeitszeit</strong>verlängerungen in<br />
besonderen Fällen“ nach § 89 <strong>See</strong>mG (z. B. <strong>See</strong>klarmachen,<br />
Schleusen, Ein- und Ausl<strong>auf</strong>en).<br />
Individuelle <strong>Arbeitszeit</strong>nachweise<br />
Sie werden in Tabellenform geführt. Einzutragen<br />
sind sämtlich geleisteten <strong>Arbeitszeit</strong>en in<br />
halbstündigen Intervallen und ggf. Erläuterungen<br />
der „besonderen Fälle“ nach § 89 <strong>See</strong>mG. Sie<br />
sind von der Schiffsleitung und dem Besatzungsmitglied<br />
zu unterschreiben und stellen den <strong>Arbeitszeit</strong>nachweis<br />
gegenüber den Aufsichtsbehörden<br />
dar.<br />
Jedes Besatzungsmitglied erhält bis zum dritten<br />
Arbeitstag des Folgemonats eine Zweitschrift<br />
des ihn betreffenden <strong>Arbeitszeit</strong>nachweises.<br />
Unter „Bemerkungen“ werden kurze zusätzliche<br />
Angaben für die Abrechnung toleriert, wenn dabei<br />
noch ausreichend Platz für weitere Eintragungen<br />
bleibt. Die letzten beiden Spalten „nicht<br />
vom <strong>See</strong>mann auszufüllen“ können für Kontrollen<br />
der Aufsichtsbehörden, aber auch für Notizen<br />
bei Überwachungsmaßnahmen des Reeders<br />
genutzt werden.<br />
7. Ordnungswidrigkeiten<br />
Verstöße gegen die Höchstarbeits- und Mindestruhezeitregelungen<br />
sowie gegen Arbeitsorganisationsvorschriften<br />
werden als Ordnungswidrigkeiten<br />
geahndet.<br />
Ihre Ansprechpartner bei weiteren Fragen<br />
Staatliches Gewerbe<strong>auf</strong>sichtsamt Cuxhaven<br />
Elfenweg 15<br />
27474 Cuxhaven<br />
Tel.: 04721/506-200, Fax: 04721/506-260<br />
E-Mail: Poststelle@gaa-cux.niedersachsen.de<br />
Staatliches Gewerbe<strong>auf</strong>sichtsamt Emden<br />
Brückstraße 38<br />
26725 Emden<br />
Tel.: 04921/9217-0, Fax: 04921/9217-58<br />
E-Mail: Poststelle@gaa-emd.niedersachsen.de<br />
Staatliches Gewerbe<strong>auf</strong>sichtsamt Oldenburg<br />
Theodor-Tantzen-Platz 8<br />
26122 Oldenburg<br />
Tel.: 0441/799-0, Fax: 0441/799-2700<br />
E-Mail: Poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de<br />
Zusätzlich können Sie sich auch <strong>auf</strong> unserer Internetseite<br />
www.gewerbe<strong>auf</strong>sicht.niedersachsen.de<br />
über weitere Aufgabenfelder der insgesamt 10 Staatlichen<br />
Gewerbe<strong>auf</strong>sichtsämter in Niedersachsen informieren.<br />
Herausgeber:<br />
ZUS BIÖ, Zentrale Unterstützungsstelle für<br />
Berichtswesen, Informations– u. Öffentlichkeitsarbeit<br />
im GAA Göttingen<br />
Alva-Myrdal-Weg 1, 37085 Göttingen<br />
Tel.:<br />
0551 / 5070-01<br />
FAX:<br />
0551 / 5070-250<br />
E-Mail:<br />
zusbioe@gaa-goe.niedersachsen.de<br />
Idee/Inhalt:<br />
Frau Schütte, GAA Oldenburg<br />
Herr Heinsohn, GAA Cuxhaven<br />
Herr Belling, GAA Emden<br />
Stand: März 2006<br />
<strong>Ratgeber</strong><br />
Gewerbe<strong>auf</strong>sicht<br />
in Niedersachsen<br />
Muster<br />
<strong>Arbeitszeit</strong><br />
<strong>auf</strong> <strong>See</strong><br />
Niedersachsen