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Checkliste C-15 für Archive und Bibliotheken

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mit Merkblatt M-<strong>15</strong>


Verfasser:<br />

Dr. Bittighofer LGA BW Uhlandstr.14 70025 Stuttgart<br />

Herr Böhme Württembergischer GUVV Augsburger Str. 700 70329 Stuttgart<br />

Dr. Ernst Hauptstaatsarchiv Stuttgart Konrad-Adenauer-Str.4 70173 Stuttgart<br />

Dr. Grüner LGA BW Uhlandstr.14 70025 Stuttgart<br />

Dr. Haberditzl Institut <strong>für</strong> die Erhaltung von Schillerplatz 11 71638 Ludwigsburg<br />

Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

Dr. Trost Württembergische Landesbibliothek Konrad-Adenauer-Str.8 70173 Stuttgart<br />

Herr von Koch GAA Stuttgart Jägerstr 22 70174 Stuttgart<br />

Frau Wegener Württembergischer GUVV Augsburger Str. 700 70329 Stuttgart<br />

Frau Wenzel Landesamt <strong>für</strong> Soziales <strong>und</strong> Familie Karl-Liebknecht-Str.4 98490 Suhl


Auskunft<br />

erteilen folgende Behörden:<br />

Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg<br />

Abteilung Arbeitsmedizin, Staatlicher Gewerbearzt<br />

Uhlandstr.14, 70182 Stuttgart Telefon 0711/2124187, Fax 0711/2360206<br />

Hansastr.9, 79104 Freiburg, Telefon 0761/203-9308, Fax 0761/203-9301<br />

Staatliche Gewerbeaufsichtsämter -Ämter <strong>für</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Immissionsschutz-<br />

Freiburg, Schwendistr. 12, 79102 Freiburg i. Br.<br />

Telefon 0761/38720, Fax 0761/3872100<br />

Göppingen, Willi-Bleicher- Str.3, 73033 Göppingen<br />

Telefon 07161/657-0, Fax 07161/657199<br />

Heilbronn, Rollwagstr. 18, 74072 Heilbronn<br />

Telefon 07131/643800, Fax 07131/643840<br />

Karlsruhe, Hebelstr. 1-3, 76133 Karlsruhe<br />

Telefon 0721/9264122, Fax 0721/9264682<br />

Mannheim, Augusta-Anlage 24, 68165 Mannheim<br />

Telefon 0621/2924301, Fax 0621/2924617<br />

Sigmaringen, Fidelis-Graf-Str. 2, 72488 Sigmaringen<br />

Telefon 07571/7320, Fax 07571/732505<br />

Stuttgart, Jägerstr. 22, 70174 Stuttgart<br />

Telefon 0711/18690, Fax 0711/2263434<br />

Tübingen, Bismarckstr. 96, 72072 Tübingen<br />

Telefon 07071/9120, Fax 07071/912188<br />

Villingen-Schwenningen, Am Hopfbühl 5, 78048 VS-Villingen<br />

Telefon 07721/9140, Fax 07721/914100<br />

Herausgeber: Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg<br />

Stuttgart, Dezember 2002


<strong>Archive</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bibliotheken</strong><br />

C-<strong>15</strong><br />

5510.3-6.9 BioStoff<strong>Checkliste</strong> C-<strong>15</strong><br />

020404 V1.5-1<br />

Betrieb:<br />

Anschrift:<br />

Telefon:<br />

Datum der Revision:<br />

Revision durch:<br />

Die <strong>Checkliste</strong> gibt allgemeine Hinweise zur Beurteilung von Arbeitsbereichen<br />

<br />

Art des Betriebes:<br />

Archiv<br />

Bibliothek<br />

In der <strong>Checkliste</strong> erfolgt die Stellungnahme zu jeder Arbeitsschutz-Maßnahme in drei<br />

Kategorien:<br />

ja die Arbeitsschutz-Maßnahme wird gefordert <strong>und</strong> erfüllt<br />

nein die Arbeitsschutz-Maßnahme wird gefordert aber nicht erfüllt<br />

(Arbeitsschutzdefizit)<br />

nicht erforderlich die Arbeitsschutz-Maßnahme wird in diesem besonderen Fall<br />

nicht gefordert <strong>und</strong> muss deshalb nicht erfüllt sein


C-<strong>15</strong> 2<br />

Rechtliche<br />

Bezüge ja nein<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

1 Gefährdungsbeurteilung (GB) §§ 5, 6 ArbSchG<br />

1.1 GB vorgenommen § 5 BioStoffV<br />

Archiv/ Bibliothek durch Arbeitgeber beurteilt<br />

Betriebsarzt <strong>und</strong> Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />

beteiligt?<br />

1.2 Informationen <strong>für</strong> GB liegen vor:<br />

Gr<strong>und</strong>regeln <strong>für</strong> die Handhabung mit<br />

biologischen Arbeitsstoffen belasteter<br />

Objekte werden beachtet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

visuelle Prüfung neueingehenden Archiv<strong>und</strong><br />

Bibliotheksguts auf mikrobiellen Befall<br />

Feuchtemessung verdächtiger Objekte<br />

Trocknung <strong>und</strong>/oder Reinigung befallener<br />

Objekte vor allen anderen Arbeiten bzw.<br />

Einlagerung<br />

Objekte feucht/ akuter Befall: isolierte Lagerung<br />

<strong>und</strong> Trocknung, geeignete Transportbehälter<br />

Messung der Luftkeimzahl am Arbeitsplatz<br />

erfolgt, falls erforderlich?<br />

Ergebnis (Keimzahl):<br />

§ 5 BioStoffV<br />

1.3 Dokumentation erfolgt<br />

1.4 Von Dokumentationspflicht befreit § 14 BioStoffV<br />

1.5 Nicht gezielte Tätigkeit: § 7 BioStoffV<br />

Bereich höchsteRG § 7(1) BioStoffV<br />

1.6 GB nach MuSchRiV* erfolgt § 4 MuSchArbV<br />

1.7 GB ist aktualisiert. Anlass: § 8 BioStoffV<br />

- Jährliche Überprüfung<br />

- Erhöhte Gefährdung durch Änderung der<br />

Arbeitsbedingungen<br />

- Kontamination des Arbeitsplatzes<br />

- berufsbezogene Erkrankung<br />

- Ges<strong>und</strong>heitliche Bedenken<br />

nach ärztlicher Untersuchung


C-<strong>15</strong> 3<br />

Rechtliche<br />

Bezüge ja nein<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

2 Bauliche Schutzmaßnahmen/<br />

baulicher Zustand<br />

2.1 Baulicher Zustand der Wände <strong>und</strong> Decken:<br />

Wände, Böden <strong>und</strong> Decken trocken<br />

ohne sichtbaren Schimmelpilzbefall<br />

Beschattungsmöglichkeit vorhanden?<br />

§8 ArbStättV<br />

2.2 Raumluft §5 ArbStättV<br />

VDI 2262<br />

VDI 1946 Teil 1<br />

Kein muffiger Geruch<br />

relative Luftfeuchtigkeit wie empfohlen<br />

Raumtemperatur wie empfohlen<br />

Räume ausreichend durchlüftet<br />

2.3 Konventionelle Magazine <strong>und</strong> Räume <strong>für</strong><br />

die Bearbeitung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

Leicht zu reinigen<br />

feuchte /akut befallene von trockenen<br />

Objekten räumlich getrennt<br />

Akzessionsbereich von Bearbeitungs<strong>und</strong><br />

Magazinbereichen getrennt<br />

Räume zur restauratorischen Nassbehandlung<br />

von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

von anderen Räumen baulich getrennt<br />

Raum zur Bearbeitung von Objekten mit<br />

sichtbarem Befall baulich getrennt.<br />

2.4 Sozialräume<br />

Pausen- <strong>und</strong> Sozialraum vorhanden<br />

§ 29 ArbStättV<br />

§ 11 BioStoffV<br />

3 Technische Schutzmaßnahmen<br />

3.1 Raumlufttechnische Anlagen/<br />

Klimaanlagen<br />

RLT-Anlage vorhanden<br />

RLT-Anlage leicht zu reinigen<br />

RLT–Anlage regelmäßig gewartet <strong>und</strong><br />

gereinigt<br />

ordnungsgemäße Filterentsorgung<br />

Saubere Zuluft sichergestellt<br />

Bei Staubabsaugung Abluft nach unten<br />

abgesaugt<br />

Keine Shuntbildung zwischen Zu- <strong>und</strong><br />

Abluft<br />

Luftbilanz ausgeglichen<br />

§ 39(3) GUV 0.1


C-<strong>15</strong> 4<br />

Luftrückführung über geeignete Filter<br />

(Grob-<strong>und</strong> Feinstaubfilter)<br />

Luftbefeuchtung vorhanden<br />

Art der Luftbefeuchtung:<br />

Luftentfeuchtung vorhanden<br />

Rechtliche<br />

Bezüge ja nein<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

3.2 Laminar flow / Absaugungen TRGS 540<br />

im Akzessionsbereich / bei der Vorordnung<br />

vorhanden<br />

bei Trockenreinigung vorhanden<br />

an Arbeitsplätzen mit Staubbelastung<br />

vorhanden<br />

ordnungsgemäße Filterentsorgung<br />

3.3 Schutz vor Staubaufwirbelungen<br />

Stationäre Umluftgeräte, Luftbe- <strong>und</strong><br />

-entfeuchter, Heizgeräte <strong>und</strong> Ventilatoren<br />

sind so positioniert, dass sie keinen<br />

Staub aufwirbeln<br />

3.4 Staubsauger mit Keimfilter vorhanden<br />

4<br />

ordnungsgemäße Filterentsorgung<br />

3.5 Anzüchten von Mikroorganismen/ technische<br />

Aspekte<br />

Oberflächen leicht zu reinigen<br />

Laminar flow Klasse 2 vorhanden<br />

TRGS 540<br />

§ 10 BioStoffV<br />

IfSG 9.Abschn.<br />

4 Hygienische Schutzmaßnahmen<br />

4.1 Arbeitsräume § 11 BioStoffV<br />

TRBA 500,<br />

§ 22(3) GefStoffV<br />

Getrennte Schränke <strong>für</strong> Schutz- <strong>und</strong> Privatkleidung<br />

Verbot des Essens, Rauchens, Trinkens,<br />

Schnupfens<br />

Waschplatz mit Einmalhandtüchern oder<br />

Handtuchspendern <strong>und</strong> Reinigungsmittel<br />

vorhanden<br />

§ 22(1) GefStoffV<br />

4.2 Sozialräume § 29 ArbStättV<br />

Lebensmittel-Kühlschrank vorhanden<br />

Pausen- <strong>und</strong> Sozialräume nicht mit<br />

Schutzkleidung betreten


C-<strong>15</strong> 5<br />

4.3 Hautschutz <strong>und</strong> Hygieneplan<br />

Hautreinigungs-. Hautschutz- <strong>und</strong> Hautpflegemittel<br />

zur Verfügung gestellt<br />

Hautschutzplan vorhanden<br />

Handschuhplan vorhanden<br />

Arbeitsräume regelmäßig gereinigt § 54 ArbStättV<br />

TRGS 540<br />

Kontaminierte Flächen regelmäßig desinfiziert<br />

§ 11 BioStoffV<br />

Hygieneplan erstellt (ab RG 2) TRBA 100<br />

Rechtliche<br />

Bezüge ja nein<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

4.4 Anzüchten von Mikroorganismen/ hygienische<br />

Aspekte<br />

Anzüchtung von Mikroorganismen erfolgt<br />

ohne Öffnen der Zuchtgefäße<br />

Ordnungsgemäße Entsorgung von Keimschnelltests<br />

§ 10 BioStoffV<br />

IfSG 9.Abschn.<br />

5 Persönlicher Arbeitsschutz § 11 BioStoffV<br />

5.1 Persönliche Schutzausrüstung<br />

Schutzkleidung vom Arbeitgeber zur Verfügung<br />

gestellt <strong>und</strong> gereinigt<br />

Schutzkleidung getragen<br />

sonstige persönliche Schutzausrüstung<br />

wird vom Arbeitgeber gestellt <strong>und</strong> in hygienisch<br />

einwandfreiem Zustand gehalten<br />

sonstige persönliche Schutzausrüstung<br />

wird vorschriftsmäßig benutzt<br />

P2- (ggf. P3-)Atemschutz vorhanden<br />

Handschuhe nach DIN EN 455 vorhanden<br />

6 Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />

6.1 Information der Beschäftigten, Sachk<strong>und</strong>e<br />

Betriebsanweisungen erstellt<br />

Jährliche Unterweisung der Beschäftigten<br />

Dokumentation der Unterweisung<br />

6.2 Dauerarbeitsplätze<br />

Keine Dauerarbeitsplätze in Magazinräumen<br />

mit nachgewiesener mikrobiell belasteter<br />

Raumluft<br />

§ 7 ArbStättV


C-<strong>15</strong> 6<br />

6.3 Umgang mit schimmelbefallenen Objekten<br />

Umgang mit feuchten akut schimmelbefallenen<br />

Materialien entspricht Merkblatt<br />

Umgang mit trockenen schimmelbefallenen<br />

Materialien entspricht Merkblatt<br />

Geeignetes Personal zur Kultur von<br />

Mikroorganismen vorhanden<br />

Abweichungen:<br />

Rechtliche<br />

Bezüge ja nein<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

6.4 Bäder<br />

Flüssigkeit von Bearbeitungsbädern in<br />

Restaurierungswerkstätten regelmäßig<br />

gewechselt<br />

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge § <strong>15</strong> BioStoffV<br />

7.1 Untersuchungen<br />

Untersuchungen nach BioStoffV angeboten<br />

Arzt zur Vorsorge ermächtigt<br />

* Der Art. I der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) enthält die Verordnung zum Schutz der Mutter am Arbeitsplatz<br />

(Mutterschutzarbeitsplatzverordnung; MuSchArbV). Die MuSchRiV ist die Einführungsverordnung zur MuSchArbV.


<strong>Archive</strong> <strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong> M-<strong>15</strong><br />

5510.3-6.9 BioStoffMerkblatt<strong>Checkliste</strong> M-<strong>15</strong><br />

020404 V1.7<br />

A<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Einstufung in Risikogruppen /<br />

Informationen <strong>für</strong> die Gefährdungsbeurteilung<br />

Es liegt ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der<br />

Risikogruppen 1, 2 <strong>und</strong> selten 3 vor. Von sensibilisierenden Wirkungen ist<br />

auszugehen.<br />

Somit sind die Tätigkeiten in <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong> überwiegend in der<br />

Schutzstufe 1 einzuordnen. Treten biologische Arbeitsstoffe der<br />

Risikogruppe 3 auf, kann die Zuordnung zu einer höheren Schutzstufe<br />

erforderlich sein.<br />

<br />

<br />

<br />

Der Umgang mit mikrobiell kontaminierten Objekten fällt unter den<br />

Anwendungsbereich der BioStoffV. Die BioStoffV unterscheidet zwischen<br />

gezielten <strong>und</strong> nicht gezielten Tätigkeiten. Der Umgang mit mikrobiell<br />

kontaminierten Objekten ist eindeutig den nicht gezielten Tätigkeiten zuzuordnen.<br />

Akten <strong>und</strong> Bücher können mit Schimmelpilzen oder thermophilen Aktinomyceten<br />

besiedelt sein. Diese gehören überwiegend der Risikogruppe 1 an. Selten findet<br />

man einen Befall von Objekten mit dem Schimmelpilz Aspergillus fumigatus, der<br />

der Risikogruppe 2 zuzuordnen ist, da er Infektionen bei abwehrschwachen<br />

Menschen verursachen kann (Aspergillose, Aspergillom). Die vorhandenen<br />

Schimmelpilze können Typ-I-Sensibilisierungen verursachen oder allergische<br />

Symptome wie Neurodermitisschübe, Rhinitis allergica, Coniunctivitis allergica<br />

<strong>und</strong> allergisches Asthma bei Sensibilisierten hervorrufen.<br />

In sehr hohen Konzentrationen können sie toxische Wirkungen haben. Hier wäre<br />

an die Bildung von Mykotoxinen zu denken (z. B. durch Aspergillus flavus, aber<br />

auch durch andere am Arbeitsplatz gef<strong>und</strong>ene Schimmelpilze). Relevante<br />

Mykotoxin-Konzentrationen sind aber angesichts der nur leicht bis mittelgradig<br />

erhöhten Keimzahlen in der Luft am Arbeitsplatz eher nicht zu erwarten.<br />

Toxische Wirkungen organischer Stäube im Sinne von Entzündungen der Haut<br />

<strong>und</strong> Schleimhäute (MMI mucous membrane irritation) sind möglich.


M-<strong>15</strong><br />

Toxische <strong>und</strong> allergische Wirkungen sind von der Kultivierbarkeit der Erreger<br />

unabhängig. Eine Vermehrung der Mikroorganismen kann allerdings zu einer<br />

Zunahme von allergen oder toxisch wirksamen Besatndteilen führen. Eine<br />

Abtötung der Mikroorganismen kann deshalb einer weiteren Vermehrung der<br />

vorhandenen Sporen oder Mikroorganismen mit weiterer Produktion von Toxinen<br />

<strong>und</strong> Allergenen vorbeugen, mit der unter schimmelpilzfördernden Bedingungen<br />

(Wärme, Feuchtigkeit) gerechnet werden muss. Andererseits kann eine<br />

Desinfektion einen Neubefall nicht verhindern. Da Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

stets ausreichend Nahrung <strong>für</strong> Mikroorganismen bietet, können sich im Fall eines<br />

<strong>für</strong> das Wachstum günstigen Klimas neu gebildete Sporen sofort explosionsartig<br />

vermehren. Mit einer schnellen Desinfektion kann also die Vermehrung<br />

relevanter Biomasse nicht verhindert, möglicherweise aber minimiert werden.<br />

Wichtig erscheint die Abtötung der Mikroorganismen besonders beim<br />

Vorkommen von Exotoxin bildenden Schimmelpilzen mit bekannter<br />

arbeitstoxikologischer Relevanz (z. B. Stachybotrys chartarum (atra), Aspergillus<br />

flavus ) sowie bei ausgeprägtem Befall, falls bei der Lagerung oder Behandlung<br />

eine erhöhte Restfeuchte des angegriffenen Materials die Vermehrung von<br />

Schimmelpilzen oder Aktinomyceten begünstigt.<br />

Mit einer wesentlichen Vermehrung der Biomasse ist nicht zu rechnen, wenn<br />

getrocknetes Bibliotheks- <strong>und</strong> Archivgut z. B. im Laminar Flow Klasse 2<br />

abgebürstet <strong>und</strong> das Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut danach direkt unter<br />

Optimalbedingungen gelagert wird.<br />

Beim Transport <strong>und</strong> beim Umgang, z. B. Akzession, Erfassung, Erschließung,<br />

Einlagerung, Verfilmung, Restaurierung <strong>und</strong> in geringerem Ausmaß auch bei der<br />

Lagerung von mikrobiell kontaminierten Objekten werden mikrobiell belastete<br />

Aerosole in die Raumluft freigesetzt. Es besteht teilweise auch ein Hautkontakt<br />

mit den befallenen Objekten . Bei ungünstiger Betriebshygiene können<br />

Mikroorganismen Nahrung oder Genußmittel besiedeln <strong>und</strong> mit diesen in den<br />

Körper gelangen.<br />

Infektionen durch Mikroorganismen wurden aus <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong><br />

bisher so gut wie nie gemeldet. Allergische Erkrankungen durch mikrobielle<br />

Allergene werden nur gelegentlich bekannt. (Typ-I-Allergien). Typ-III-<br />

Allergien sind bei den in der Literatur angegebenen Keimzahlen überwiegend<br />

nicht zu erwarten. Toxische Erkrankungen werden in <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong><br />

<strong>Bibliotheken</strong> gelegentlich beobachtet (Hautreizungen).<br />

Bei Kontamination von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut mit frischem Taubenkot<br />

kann es zu einer Exposition der Arbeitnehmer mit Chlamydia psittaci (aviäre<br />

Stämme) oder Salmonellen kommen. Somit kann dann eine Exposition<br />

gegenüber Mikroorganismen der Risikogruppe 3 bzw. 2 <strong>und</strong> 3** vorkommen.<br />

Beim Auftreten von Ratten oder Mäusen kann ebenfalls eine Exposition<br />

gegenüber Mikroorganismen der Risikogruppe 2 (Leptospiren) oder 2<br />

bis 3 (Hantaviren) bestehen.<br />

Wenn keimmindernde Maßnahmen getroffen worden sind, reicht es hinsichtlich<br />

des Infektionsrisikos aus, die Vorschriften der TRBA 500 (Allgemeine<br />

Hygienemaßnahmen, Mindestanforderungen) <strong>und</strong> der TRGS 540<br />

(Sensibilisierende Stoffe) zu beachten.<br />

8


M-<strong>15</strong><br />

Damit kann ggf. auf über die Regeln der TRBA 500 hinausgehende Forderungen<br />

verzichtet werden. Eine Reduktion der ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Biomasse<br />

durch geeignetes Klima, Raumlufttechnik, organisatorische <strong>und</strong> hygienische<br />

Maßnahmen, in Ausnahmefällen auch durch Desinfektion des befallenen Archiv<strong>und</strong><br />

Bibliotheksguts ist notwendig. Unabhängig von der Reduktion der biologischen<br />

Arbeitsstoffe sind generell staubmindernde Maßnahmen <strong>für</strong> die Ges<strong>und</strong>heit<br />

der Arbeitnehmer erforderlich.<br />

Diese Maßnahmen helfen nicht nur, den Forderungen des technischen Regelwerks<br />

nachzukommen, sondern fördern auch die Erhaltung des Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksguts.<br />

9


M-<strong>15</strong><br />

10<br />

B Spezielle Anmerkungen zur <strong>Checkliste</strong> C-<strong>15</strong><br />

1 Gefährdungsbeurteilung<br />

Die Gefährdungsbeurteilung nach der BiostoffV auf Gr<strong>und</strong> von § 5 Arbeitsschutzgesetz<br />

muss vom Arbeitgeber unter Mitwirkung von Betriebs- oder Personalrat,<br />

Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Betriebsarzt erstellt <strong>und</strong> jährlich<br />

oder nach wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen überprüft werden.<br />

Sie muss schriftlich vorliegen. Zu beachten sind in diesem Bereich besonders<br />

die BioStoffV mit der Technischen Regel TRBA 500 sowie die GefStoffV mit den<br />

Technischen Regeln TRGS 540 <strong>und</strong> 907.<br />

Hilfestellungen sind erhältlich von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern,<br />

dem Staatlichen Gewerbearzt im Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg,<br />

der zuständigen Berufsgenossenschaft <strong>und</strong> Berufsverbänden.<br />

Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen müssen immer die Maßnahmen<br />

der TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“ eingehalten<br />

werden. Gleichzeitig gilt ein Minimierungsgebot <strong>für</strong> die Exposition mit<br />

biologischen Arbeitsstoffen nach § 10 Satz 6 BioStoffV <strong>und</strong> <strong>für</strong> allergene Stäube<br />

nach TRGS 540 <strong>und</strong> TRGS 907 unter Beachtung des Standes der Technik im<br />

Arbeitsschutz.<br />

Nach § 7 BioStoffV (Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten) ist<br />

in der Regel eine Zuordnung zur Schutzstufe 1 möglich. Bei Einhaltung von<br />

keimmindernden Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> der TRBA 500 sind die Anforderung<br />

der BioStoffV erfüllt.<br />

1.2 Informationen <strong>für</strong> die Gefährdungsbeurteilung<br />

Die Gr<strong>und</strong>regeln zur Handhabung mit biologischen Arbeitsstoffen belasteter<br />

Objekte sind unter 6.3 im Detail beschrieben. Die Überprüfung des Vorkommens<br />

kultivierbarer Mikroorganismen in der Luft am Arbeitsplatz kann gelegentlich<br />

zur Überprüfung der Raumluftqualität <strong>und</strong> von technischen Maßnahmen<br />

notwendig sein.<br />

1.4 Befreiung von Dokumentationspflicht<br />

Die Dokumentationspflicht kann von der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt)<br />

erlassen werden, falls der beantragende Betrieb unter 10 Mitarbeiter<br />

hat. (§ 14 BioStoffV).<br />

1.6 Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am<br />

Arbeitsplatz (MuSchArbV)*<br />

Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 bis 4 dürfen werdende Mütter<br />

nicht arbeiten, soweit bekannt ist, dass diese Arbeitsstoffe oder durch sie im<br />

Krankheitsfall bedingte therapeutische Maßnahmen die Ges<strong>und</strong>heit der<br />

schwangeren Arbeitnehmerin <strong>und</strong> des ungeborenen Kindes gefährden (Mu-<br />

SchArbV Anl. 1 Abs. A Nr. 2). Dies ist bei Einhaltung aller o.g. Regeln <strong>und</strong> Gesetze<br />

nicht zu erwarten. Probleme könnten sich bei Kontakt mit Schimmelpilzen<br />

ergeben, die kanzerogene Toxine (z. B. Aflatoxin, Trichothecene) freisetzen,<br />

falls es zu einer Exposition kommt.


M-<strong>15</strong><br />

11<br />

2 Bauliche Schutzmaßnahmen<br />

2.1 Baulicher Zustand der Wände, Böden <strong>und</strong> Decken<br />

Bei Verwahrung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut ist auf baulich sanierte <strong>und</strong> objektgerecht<br />

organisierte Magazinräume zu achten. Wände, Decken <strong>und</strong> Böden<br />

dürfen keine schädigende Baufeuchte, Wärmebrücken oder Schimmelpilzbefall<br />

aufweisen. Schimmelpilzbefall erkennt man an Verfärbungen, Rasenbildung<br />

oder scholligen Vorwölbungen des Verputzes. Die Räume müssen der Arbeitsstättenverordnung<br />

entsprechen.<br />

2.3 Raumluft<br />

Lagerräume <strong>für</strong> konventionelles Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut sollten eine relative<br />

Luftfeuchtigkeit zwischen 40 <strong>und</strong> 60 % r. LF <strong>und</strong> eine Raumtemperatur von 14<br />

bis 20° C haben. Darüber hinaus ist - insbesondere bei Kompaktus-Anlagen -<br />

auf eine ausreichende Durchlüftung des Raumes zu achten. Ein muffiger Geruch<br />

deutet auf schlechte Durchlüftung hin.<br />

Dauerarbeitsplätze mit vorwiegend sitzender Tätigkeit sollten, soweit vermeidbar,<br />

nicht in solchen Magazinen eingerichtet werden, da <strong>für</strong> sitzende Tätigkeit<br />

eine Raumtemperatur von mindestens 19° in der Arbeitsstättenverordnung vorgesehen<br />

ist.<br />

Für Sondermagazine (z.B. <strong>für</strong> Mikrofilm) <strong>und</strong> Feuchtbereiche der Werkstätten<br />

gelten abweichende Klimawerte, da die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung<br />

nur gelten, wenn es die Natur des Betriebs gestattet.<br />

2.4 Magazine <strong>und</strong> Räume <strong>für</strong> die Bearbeitung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

Die Räume sollten leicht zu reinigen sein. Fußböden sollten trittsicher, eben <strong>und</strong><br />

gut reinigbar sein. Feuchtbearbeitungsräume müssen mit einem FI =< 30 mA<br />

(DIN VDE 0100/737) abgesichert sein. Oberflächen sollten zwar rutschfest, aber<br />

möglichst glatt <strong>und</strong> vom Material her ohne besonderen Aufwand reinigbar sein.<br />

Hohlräume hinter Verkleidungen <strong>und</strong> schwer zugängliche Ecken sollten vermieden<br />

werden. Räume mit höherer Schimmelpilzbelastung wie der Akzessionsbereich,<br />

die technischen Werkstätten, Bearbeitungs- <strong>und</strong> Sonderlagerräume <strong>für</strong><br />

kontaminiertes Material sollten von regulären Magazinen <strong>und</strong> Sozialräumen<br />

baulich getrennt sein.<br />

3 Technische Schutzmaßnahmen<br />

3.1 Raumlufttechnische Anlagen<br />

Das Archiv ist, falls notwendig, mit einer technischen Lüftung auszustatten, die<br />

die Belastung der Arbeitnehmer durch luftgetragene biologische Arbeitsstoffe<br />

minimiert <strong>und</strong> ausgeglichene klimatische Verhältnisse gewährleistet. Die RLT<br />

Anlage soll der VDI 2262 "Lufttechnische Maßnahmen" <strong>und</strong> VDI 1946 Teil 1<br />

"Raumlufttechnik" entsprechen. Sie sollte leicht mechanisch zu reinigen sein.<br />

Auf Lärmschutz muß geachtet werden.


M-<strong>15</strong><br />

12<br />

Die Zuluft sollte über Grob- <strong>und</strong> Feinstaubfilter gereinigt werden. Das Austauschen<br />

von Filtern sollte bequem möglich sein. Schimmelpilz-belastete Abluft<br />

darf gemäß TRGS 540 nur über geeignete Abluftfilter (z. B. Filterklasse EU 13<br />

oder 14) in den Raum zurückgeführt werden. Die Luftströmung ist so zu wählen,<br />

dass nur Schwebestäube erfaßt werden, keine nachteiligen Zugerscheinungen<br />

<strong>für</strong> die Beschäftigten auftreten <strong>und</strong> das Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut nicht beschädigt<br />

wird.<br />

Die Zuluft sollte keinen Staub aufwirbeln. Die Zuluft wird am besten von oben<br />

zugeführt. Absaugungen sollten vom Arbeitnehmer weg nach hinten unten erfolgen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Zuluft nicht durch die Entnahmestelle<br />

oder in der Nähe liegende Abluftauslässe kontaminiert ist. Shunts zwischen Zu<strong>und</strong><br />

Abluft sollten vermieden werden. Die Zu- <strong>und</strong> Abluftbilanz muß ausgeglichen<br />

sein.<br />

Ablufteinrichtungen müssen alle zwei Jahre (Empfehlung: jährlich) gewartet <strong>und</strong><br />

auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden (GUV 01, § 39 (3).<br />

Filter der RLT-Anlage sollten unter Atemschutz <strong>und</strong> mit Schutzanzug gewechselt<br />

<strong>und</strong> in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden.<br />

Luftbefeuchtungen können zu einer mikrobiellen Belastung des Raums beitragen,<br />

wenn sie durch Befeuchterkammern oder Befeuchtungen mit Restwasser<br />

erfolgen. Befeuchtungen ohne Restwasser oder Dampfbefeuchter tragen selbst<br />

nicht zur mikrobiellen Belastung der Raumluft bei. Filter der Luftentfeuchtung<br />

sollten unter Atemschutz <strong>und</strong> mit Schutzanzug gewechselt <strong>und</strong> in geschlossenen<br />

Behältnissen entsorgt werden.<br />

3.2 Reine Werkbänke (laminar flow)/ Absaugungen<br />

An Arbeitsplätzen zur Annahme, Prüfung <strong>und</strong> Reinigung mikrobiell belasteter<br />

Objekte sowie generell zur Bearbeitung staubbelasteten Schriftguts<br />

(z.B.Verfilmung) sollen MSW Klasse 2 oder ähnliche Absauganlagen zum Personenschutz<br />

zur Verfügung stehen. Ersatzweise sind auch Abzüge mit Absaugung<br />

(Hinweis: haben nur Aktivkohlefilter, Abluft wird direkt nach außen geführt;<br />

Auslaß darf sich dann nicht in der Nähe anderer Arbeitsplätze oder Verkehrswege<br />

befinden) oder Staubsauger mit Feinstaubfilter möglich. Die abgesaugte<br />

Luft darf nur gefiltert in die Raumluft zurückgelangen (siehe 3.1). Die Filter sollten<br />

unter Atemschutz <strong>und</strong> mit Schutzanzug gewechselt <strong>und</strong> in geschlossenen<br />

Behältnissen entsorgt werden.<br />

3.3 Schutz vor Staubaufwirbelungen<br />

Stationäre Umluftgeräte, Luftbe-<strong>und</strong> -entfeuchter, Heizgeräte <strong>und</strong> Ventilatoren<br />

sind so zu positionieren, daß sie keinen Staub aufwirbeln.<br />

3.4 Anzüchten von Mikroorganismen<br />

Beim Anlegen von Kulturen <strong>und</strong> der Anzüchtung der Mikroorganismen zur Ü-<br />

berprüfung ihrer Keimfähigkeit kann eine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung durch<br />

Schimmelpilzsporen entstehen. Laborarbeiten sollten deshalb im Laminar flow<br />

Klasse 2 erfolgen. Das Personal muß sachk<strong>und</strong>ig <strong>und</strong> entsprechend unterwiesen<br />

sein.


M-<strong>15</strong><br />

Eine Erlaubnis nach § 45 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nach § 44 <strong>für</strong> Arbeiten<br />

zur mikrobiologischen Qualitätssicherung, wie sie hier anfallen, nicht notwendig,<br />

soweit bei dieser Tätigkeit keine Differenzierung von Krankheitserregern<br />

oder dazu notwendige Verfahrensschritte zur gezielten Züchtung von<br />

Krankheitserregern durchgeführt werden. Erlaubnisfreie Tätigkeiten durch sachk<strong>und</strong>ige<br />

Personen im Sinne des § 44 IfSG unterliegen weiterhin keiner Anzeigepflicht<br />

nach § 49 IfSG bei der zuständigen Behörde(Regierungspräsidium).<br />

Der Arbeitsplatz muß eine glatte, leicht zu reinigende Oberfläche haben, da die<br />

Arbeitsplatte bei Bedarf <strong>und</strong> am Ende des Arbeitsvorganges desinfiziert werden<br />

muß. Mikrobiologisches Material wie bewachsene Kulturflüssigkeiten <strong>und</strong> Platten<br />

muß autoklaviert oder direkt der Müllverbrennung zugeführt werden.<br />

4 Hygienische Schutzmaßnahmen<br />

4.1 Arbeitsräume<br />

Falls Archiv- oder Bibliotheksmitarbeiter mit schimmelbefallenen Objekten zu<br />

tun haben, benötigen sie getrennte Schränke <strong>für</strong> Schutzkleidung <strong>und</strong> persönliche<br />

Schutzausrüstung sowie Privatkleidung (Straßenbekleidung) (TRBA 500<br />

Punkt 5.3, GefStoffV).<br />

In Magazinen oder Räumen <strong>für</strong> die Bearbeitung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

darf nicht geraucht, gegessen, getrunken <strong>und</strong> geschnupft werden. Lebensmittel<br />

dürfen nicht am Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Vor dem Essen, Trinken, Rauchen<br />

<strong>und</strong> Schminken sollten die Hände gewaschen <strong>und</strong> mit Einmalhandtuch<br />

oder waschbaren Handtüchern vom Handtuchspender abgetrocknet werden.<br />

Entsprechende Waschplätze mit Reinigungsmittel <strong>und</strong> Einmalhandtüchern oder<br />

Handtuchspender sind in Arbeitsplatznähe zur Verfügung zu stellen.<br />

4.2 Sozialräume<br />

Ein Pausen- <strong>und</strong> Sozialraum mit Lebensmittelkühlschrank ist zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Pausen- <strong>und</strong> Sozialräume sind nicht mit verschmutzter Schutzkleidung zu betreten.<br />

4.3 Hautschutz <strong>und</strong> Hygieneplan<br />

Arbeitsräume sind arbeitstäglich (TRGS 540) zu reinigen. Nach Umgang mit<br />

stark mikrobiell kontaminiertem Material müssen alle Oberflächen durch Flächen-<br />

<strong>und</strong> Scheuerdesinfektion mit pilzabtötenden Desinfektionsmitteln behandelt<br />

werden.<br />

Die Hautreinigungs-, Hautschutz- <strong>und</strong> Hautpflegemittel sollten in hygienisch<br />

einwandfreier Form (z. B. Spender) zur Verfügung gestellt werden.<br />

Erste Hilfe-Material einschließlich Desinfektionsmittel bei Hautverletzungen muß<br />

vorhanden sein<br />

Ein Hautschutzplan, Handschuhplan <strong>und</strong> Hygieneplan muß erarbeitet werden.<br />

13


M-<strong>15</strong><br />

14<br />

5 Persönlicher Arbeitschutz<br />

5.1 Persönliche Schutzausrüstung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist beim Umgang mit Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut Arbeitskleidung<br />

(Kittel) empfehlenswert. Für Tätigkeiten mit stark schimmelpilzbefallenen Objekten<br />

(z.B. Annahme, Prüfung, Verpackung, Trocknung, Reinigung) ohne ausreichenden<br />

technischen Arbeitsschutz sind vom Arbeitgeber Schutzkleidung<br />

<strong>und</strong> PSA in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. (vgl.<br />

GUV 0.1, § 4 (1)). (Hinweis: Auch bei Arbeiten an einer Werkbank sind Schutzkittel<br />

<strong>und</strong> Schutzhandschuhe notwendig). Der Weisung des Arbeitgebers zur<br />

Benutzung der PSA ist Folge zu leisten.<br />

Bei nicht ständigen Arbeiten mit starker Staubbelastung sollten Schutzkleidung,<br />

Augenschutz, Handschuhe <strong>und</strong> bei Bedarf Atemschutz (mindestens P2; Hinweis:<br />

P2 ist nur zum Schutz gegen Schimmelpilze ausreichend, bei Chlamydien<br />

P 3 erforderlich) getragen werden. An ständigen Arbeitsplätzen ist nach TRGS<br />

540 in der Regel eine technische Lüftung vorzusehen.<br />

Ein Hautkontakt mit schimmelpilzhaltigen Stäuben sollte durch Tragen von geeigneten<br />

Handschuhen gemieden werden. (z. B. Einmalhandschuhe nach DIN<br />

EN 455 aus Vinyl, Nitril, nicht gepuderte Latexhandschuhe o.ä.).<br />

6 Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />

6.1 Information der Beschäftigten<br />

Der Arbeitgeber muß die Beschäftigten jährlich arbeitsplatzbezogen über Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

<strong>und</strong> Schutzmaßnahmen unterrichten. Hierbei können die<br />

Betriebsanweisungen herangezogen werden. Die Unterweisung ist vom Beschäftigten<br />

schriftlich zu bestätigen.<br />

6.2 Dauerarbeitsplätze<br />

Zum Schutz der Arbeitnehmer (Klimabedingungen, evtl. Schimmelpilzbefall) <strong>und</strong><br />

des verwahrten Schriftguts (Staubeintrag, Lichtschäden) sollten in Magazinräumen<br />

keine Dauerarbeitsplätze mit vorwiegend sitzender Tätigkeit eingerichtet<br />

werden, da die notwendigen raumlufttechnischen Maßnahmen <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />

oft ungünstige klimatische Bedingungen darstellen. Eine Aufwirbelung von<br />

Staub ist <strong>für</strong> die Objekte ungünstig. In unklimatisierten Räumen, in denen<br />

Schimmelpilz-befallene Objekte aufbewahrt werden, werden die Arbeitnehmer<br />

unnötig gegen Schimmelpilze exponiert.<br />

6.3 Isolierung <strong>und</strong> Weiterbehandlung feuchter, akut Schimmelpilz-befallener<br />

Objekte<br />

Befallene Objekte, feuchte wie trockene, müssen behandelt werden, bevor<br />

Archiv- <strong>und</strong> Bibliothekspersonal mit ihnen innerhalb der üblichen Arbeitsabläufe<br />

umgeht bzw. die endgültige Einlagerung ins Magazin erfolgt:<br />

Eingehende Materialien sollten visuell auf mikrobiellen Befall geprüft werden.<br />

Verfärbte, feuchte, geschädigte <strong>und</strong> muffig riechende Objekte sollten bei Eingang<br />

oder Entdeckung auf Feuchtigkeit geprüft werden. Die Feuchtigkeitsprüfung<br />

kann z. B. mit einem Feuchtigkeitsmessgerät <strong>für</strong> Pappe <strong>und</strong> Papier zum<br />

einfachen Auflegen erfolgen.<br />

Umgang mit feuchten Objekten bzw. akutem Befall:


M-<strong>15</strong><br />

Akut schimmelpilzbefallenes oder feuchtes Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut wird isoliert<br />

von nicht geschädigtem Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut in geeigneten geschlossenen,<br />

desinfizierbaren Transportbehältern transportiert. Das Ein- <strong>und</strong> Ausräumen<br />

des Behälters erfolgt unter geeignetem Arbeitsschutz.<br />

Papierobjekte mit einem Wassergehalt von über 10% bzw. alle akut schimmelpilzbefallenen<br />

Objekte müssen isoliert von anderem Schriftgut gelagert <strong>und</strong> unbedingt<br />

in kühler, trockener Atmosphäre bis auf einen Wassergehalt von maximal<br />

10% getrocknet werden, bevor sie in ein Magazin eingelagert oder von Archiv-<br />

oder Bibliothekspersonal bearbeitet werden.<br />

Falls Schimmelspuren vorhanden sind, erfolgt im Anschluß an die Trocknung<br />

die Reinigung (s.u.). Bei Umgang mit den Objekten ist technischer Arbeitsschutz<br />

oder Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig.<br />

Dasselbe gilt natürlich <strong>für</strong> akut vom Schimmel befallene Objekte, z. B. nach einem<br />

Wasserschaden. Hier wird auf die einschlägigen Notfallrichtlinien von <strong>Archive</strong>n<br />

<strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong> verwiesen. Magazine, in denen die Archivalien oder<br />

Bücher auch im Normalfall gr<strong>und</strong>sätzlich einen Wassergehalt von über 10%<br />

aufweisen, sind untauglich.<br />

Umgang mit trockenem Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut mit Schimmelspuren<br />

(Altschimmel)<br />

An Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut befindlicher, loser oder leicht anhaftender<br />

Altschimmel ist unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (technischer<br />

Arbeitsschutz an ständigen Arbeitsplätzen , PSA) vor dem Einlagern ins<br />

Magazin oder weiteren Bearbeitungsschritten so gut wie möglich mechanisch zu<br />

entfernen.<br />

Liegen größere Mengen stark abgebauten Papiers vor, das sich nicht mehr<br />

blättern läßt, kann ein Schnelltest auf mikrobiologische Keimfähigkeit Hinweise<br />

darauf geben, ob noch ein außergewöhnlich großes Potential an<br />

vermehrungsfähigen Schimmelsporen vorliegt. In diesen Sonderfällen kann eine<br />

Desinfektion der befallenen Objekte durch Gammabestrahlung oder Begasung<br />

mit Ethylenoxid durchgeführt werden, sofern das Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

durch diese Behandlung nicht gefährdet ist.<br />

Mikrobiell kontaminiertes Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut, bei dem bei der Lagerung<br />

oder Behandlung eine erhöhte Restfeuchte des angegriffenen Materials die<br />

Vermehrung von Schimmelpilzen oder Aktinomyceten begünstigt (z.B. Lagerung<br />

in ungeeigneten Räumen, Naßbehandlung, Restfeuchte des Archiv- oder<br />

Bibliotheksgutes), sollte kulturell <strong>und</strong> mikroskopisch untersucht werden. Falls<br />

der Nachweis positiv ist, sollte nach Möglichkeit eine Sterilisation der Objekte<br />

durchgeführt werden.<br />

6.4 Bäder<br />

Bei Bädern zur Bearbeitung von Objekten sollte die Flüssigkeit regelmäßig gewechselt<br />

werden, um eine mikrobielle Kontamination des Bades zu vermeiden.<br />

<strong>15</strong>


M-<strong>15</strong><br />

16<br />

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

7.1 Untersuchungen<br />

Arbeitnehmern, die mit schimmelbefallenem Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />

umgehen, muß eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden. In Frage<br />

kommen:<br />

G 26 (Atemschutz)<br />

G 42,<br />

fakultativ<br />

G24 (Haut) <strong>und</strong><br />

G23 (obstruktive Atemwegserkrankungen).<br />

* Der Art. I der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) enthält die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz<br />

(Mutterschutzarbeitsplatzverordnung; MuSchArbV). Die MuSchRiV ist die Einführungsverordnung zur MuSchArbV.<br />

Glossar<br />

PSA<br />

Biomasse<br />

Endotoxin<br />

Exotoxin<br />

Akzession<br />

Persönliche Schutzausrüstung. Hierzu gehören Atemschutz, Handschutz,<br />

Schutzkleidung u.ä.<br />

Gesamtheit der Mikroorganismen <strong>und</strong> ihrer Produkte.<br />

mikrobielles Toxin, das bei Verfall von Mikroorganismen stärker als<br />

während der Lebenszeit von Mikroorganismen freigesetzt wird.<br />

während der Lebenszeit von Mikroorganismen freigesetztes Toxin.<br />

Erwerb, Abholung, Annahme <strong>und</strong> Aufbereitung von neuem Archiv<strong>und</strong><br />

Bibliotheksgut.

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