Checkliste C-15 für Archive und Bibliotheken
Checkliste C-15 für Archive und Bibliotheken
Checkliste C-15 für Archive und Bibliotheken
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mit Merkblatt M-<strong>15</strong>
Verfasser:<br />
Dr. Bittighofer LGA BW Uhlandstr.14 70025 Stuttgart<br />
Herr Böhme Württembergischer GUVV Augsburger Str. 700 70329 Stuttgart<br />
Dr. Ernst Hauptstaatsarchiv Stuttgart Konrad-Adenauer-Str.4 70173 Stuttgart<br />
Dr. Grüner LGA BW Uhlandstr.14 70025 Stuttgart<br />
Dr. Haberditzl Institut <strong>für</strong> die Erhaltung von Schillerplatz 11 71638 Ludwigsburg<br />
Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
Dr. Trost Württembergische Landesbibliothek Konrad-Adenauer-Str.8 70173 Stuttgart<br />
Herr von Koch GAA Stuttgart Jägerstr 22 70174 Stuttgart<br />
Frau Wegener Württembergischer GUVV Augsburger Str. 700 70329 Stuttgart<br />
Frau Wenzel Landesamt <strong>für</strong> Soziales <strong>und</strong> Familie Karl-Liebknecht-Str.4 98490 Suhl
Auskunft<br />
erteilen folgende Behörden:<br />
Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg<br />
Abteilung Arbeitsmedizin, Staatlicher Gewerbearzt<br />
Uhlandstr.14, 70182 Stuttgart Telefon 0711/2124187, Fax 0711/2360206<br />
Hansastr.9, 79104 Freiburg, Telefon 0761/203-9308, Fax 0761/203-9301<br />
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter -Ämter <strong>für</strong> Arbeits- <strong>und</strong> Immissionsschutz-<br />
Freiburg, Schwendistr. 12, 79102 Freiburg i. Br.<br />
Telefon 0761/38720, Fax 0761/3872100<br />
Göppingen, Willi-Bleicher- Str.3, 73033 Göppingen<br />
Telefon 07161/657-0, Fax 07161/657199<br />
Heilbronn, Rollwagstr. 18, 74072 Heilbronn<br />
Telefon 07131/643800, Fax 07131/643840<br />
Karlsruhe, Hebelstr. 1-3, 76133 Karlsruhe<br />
Telefon 0721/9264122, Fax 0721/9264682<br />
Mannheim, Augusta-Anlage 24, 68165 Mannheim<br />
Telefon 0621/2924301, Fax 0621/2924617<br />
Sigmaringen, Fidelis-Graf-Str. 2, 72488 Sigmaringen<br />
Telefon 07571/7320, Fax 07571/732505<br />
Stuttgart, Jägerstr. 22, 70174 Stuttgart<br />
Telefon 0711/18690, Fax 0711/2263434<br />
Tübingen, Bismarckstr. 96, 72072 Tübingen<br />
Telefon 07071/9120, Fax 07071/912188<br />
Villingen-Schwenningen, Am Hopfbühl 5, 78048 VS-Villingen<br />
Telefon 07721/9140, Fax 07721/914100<br />
Herausgeber: Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg<br />
Stuttgart, Dezember 2002
<strong>Archive</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Bibliotheken</strong><br />
C-<strong>15</strong><br />
5510.3-6.9 BioStoff<strong>Checkliste</strong> C-<strong>15</strong><br />
020404 V1.5-1<br />
Betrieb:<br />
Anschrift:<br />
Telefon:<br />
Datum der Revision:<br />
Revision durch:<br />
Die <strong>Checkliste</strong> gibt allgemeine Hinweise zur Beurteilung von Arbeitsbereichen<br />
<br />
Art des Betriebes:<br />
Archiv<br />
Bibliothek<br />
In der <strong>Checkliste</strong> erfolgt die Stellungnahme zu jeder Arbeitsschutz-Maßnahme in drei<br />
Kategorien:<br />
ja die Arbeitsschutz-Maßnahme wird gefordert <strong>und</strong> erfüllt<br />
nein die Arbeitsschutz-Maßnahme wird gefordert aber nicht erfüllt<br />
(Arbeitsschutzdefizit)<br />
nicht erforderlich die Arbeitsschutz-Maßnahme wird in diesem besonderen Fall<br />
nicht gefordert <strong>und</strong> muss deshalb nicht erfüllt sein
C-<strong>15</strong> 2<br />
Rechtliche<br />
Bezüge ja nein<br />
nicht<br />
erforderlich<br />
1 Gefährdungsbeurteilung (GB) §§ 5, 6 ArbSchG<br />
1.1 GB vorgenommen § 5 BioStoffV<br />
Archiv/ Bibliothek durch Arbeitgeber beurteilt<br />
Betriebsarzt <strong>und</strong> Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />
beteiligt?<br />
1.2 Informationen <strong>für</strong> GB liegen vor:<br />
Gr<strong>und</strong>regeln <strong>für</strong> die Handhabung mit<br />
biologischen Arbeitsstoffen belasteter<br />
Objekte werden beachtet:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
visuelle Prüfung neueingehenden Archiv<strong>und</strong><br />
Bibliotheksguts auf mikrobiellen Befall<br />
Feuchtemessung verdächtiger Objekte<br />
Trocknung <strong>und</strong>/oder Reinigung befallener<br />
Objekte vor allen anderen Arbeiten bzw.<br />
Einlagerung<br />
Objekte feucht/ akuter Befall: isolierte Lagerung<br />
<strong>und</strong> Trocknung, geeignete Transportbehälter<br />
Messung der Luftkeimzahl am Arbeitsplatz<br />
erfolgt, falls erforderlich?<br />
Ergebnis (Keimzahl):<br />
§ 5 BioStoffV<br />
1.3 Dokumentation erfolgt<br />
1.4 Von Dokumentationspflicht befreit § 14 BioStoffV<br />
1.5 Nicht gezielte Tätigkeit: § 7 BioStoffV<br />
Bereich höchsteRG § 7(1) BioStoffV<br />
1.6 GB nach MuSchRiV* erfolgt § 4 MuSchArbV<br />
1.7 GB ist aktualisiert. Anlass: § 8 BioStoffV<br />
- Jährliche Überprüfung<br />
- Erhöhte Gefährdung durch Änderung der<br />
Arbeitsbedingungen<br />
- Kontamination des Arbeitsplatzes<br />
- berufsbezogene Erkrankung<br />
- Ges<strong>und</strong>heitliche Bedenken<br />
nach ärztlicher Untersuchung
C-<strong>15</strong> 3<br />
Rechtliche<br />
Bezüge ja nein<br />
nicht<br />
erforderlich<br />
2 Bauliche Schutzmaßnahmen/<br />
baulicher Zustand<br />
2.1 Baulicher Zustand der Wände <strong>und</strong> Decken:<br />
Wände, Böden <strong>und</strong> Decken trocken<br />
ohne sichtbaren Schimmelpilzbefall<br />
Beschattungsmöglichkeit vorhanden?<br />
§8 ArbStättV<br />
2.2 Raumluft §5 ArbStättV<br />
VDI 2262<br />
VDI 1946 Teil 1<br />
Kein muffiger Geruch<br />
relative Luftfeuchtigkeit wie empfohlen<br />
Raumtemperatur wie empfohlen<br />
Räume ausreichend durchlüftet<br />
2.3 Konventionelle Magazine <strong>und</strong> Räume <strong>für</strong><br />
die Bearbeitung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
Leicht zu reinigen<br />
feuchte /akut befallene von trockenen<br />
Objekten räumlich getrennt<br />
Akzessionsbereich von Bearbeitungs<strong>und</strong><br />
Magazinbereichen getrennt<br />
Räume zur restauratorischen Nassbehandlung<br />
von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
von anderen Räumen baulich getrennt<br />
Raum zur Bearbeitung von Objekten mit<br />
sichtbarem Befall baulich getrennt.<br />
2.4 Sozialräume<br />
Pausen- <strong>und</strong> Sozialraum vorhanden<br />
§ 29 ArbStättV<br />
§ 11 BioStoffV<br />
3 Technische Schutzmaßnahmen<br />
3.1 Raumlufttechnische Anlagen/<br />
Klimaanlagen<br />
RLT-Anlage vorhanden<br />
RLT-Anlage leicht zu reinigen<br />
RLT–Anlage regelmäßig gewartet <strong>und</strong><br />
gereinigt<br />
ordnungsgemäße Filterentsorgung<br />
Saubere Zuluft sichergestellt<br />
Bei Staubabsaugung Abluft nach unten<br />
abgesaugt<br />
Keine Shuntbildung zwischen Zu- <strong>und</strong><br />
Abluft<br />
Luftbilanz ausgeglichen<br />
§ 39(3) GUV 0.1
C-<strong>15</strong> 4<br />
Luftrückführung über geeignete Filter<br />
(Grob-<strong>und</strong> Feinstaubfilter)<br />
Luftbefeuchtung vorhanden<br />
Art der Luftbefeuchtung:<br />
Luftentfeuchtung vorhanden<br />
Rechtliche<br />
Bezüge ja nein<br />
nicht<br />
erforderlich<br />
3.2 Laminar flow / Absaugungen TRGS 540<br />
im Akzessionsbereich / bei der Vorordnung<br />
vorhanden<br />
bei Trockenreinigung vorhanden<br />
an Arbeitsplätzen mit Staubbelastung<br />
vorhanden<br />
ordnungsgemäße Filterentsorgung<br />
3.3 Schutz vor Staubaufwirbelungen<br />
Stationäre Umluftgeräte, Luftbe- <strong>und</strong><br />
-entfeuchter, Heizgeräte <strong>und</strong> Ventilatoren<br />
sind so positioniert, dass sie keinen<br />
Staub aufwirbeln<br />
3.4 Staubsauger mit Keimfilter vorhanden<br />
4<br />
ordnungsgemäße Filterentsorgung<br />
3.5 Anzüchten von Mikroorganismen/ technische<br />
Aspekte<br />
Oberflächen leicht zu reinigen<br />
Laminar flow Klasse 2 vorhanden<br />
TRGS 540<br />
§ 10 BioStoffV<br />
IfSG 9.Abschn.<br />
4 Hygienische Schutzmaßnahmen<br />
4.1 Arbeitsräume § 11 BioStoffV<br />
TRBA 500,<br />
§ 22(3) GefStoffV<br />
Getrennte Schränke <strong>für</strong> Schutz- <strong>und</strong> Privatkleidung<br />
Verbot des Essens, Rauchens, Trinkens,<br />
Schnupfens<br />
Waschplatz mit Einmalhandtüchern oder<br />
Handtuchspendern <strong>und</strong> Reinigungsmittel<br />
vorhanden<br />
§ 22(1) GefStoffV<br />
4.2 Sozialräume § 29 ArbStättV<br />
Lebensmittel-Kühlschrank vorhanden<br />
Pausen- <strong>und</strong> Sozialräume nicht mit<br />
Schutzkleidung betreten
C-<strong>15</strong> 5<br />
4.3 Hautschutz <strong>und</strong> Hygieneplan<br />
Hautreinigungs-. Hautschutz- <strong>und</strong> Hautpflegemittel<br />
zur Verfügung gestellt<br />
Hautschutzplan vorhanden<br />
Handschuhplan vorhanden<br />
Arbeitsräume regelmäßig gereinigt § 54 ArbStättV<br />
TRGS 540<br />
Kontaminierte Flächen regelmäßig desinfiziert<br />
§ 11 BioStoffV<br />
Hygieneplan erstellt (ab RG 2) TRBA 100<br />
Rechtliche<br />
Bezüge ja nein<br />
nicht<br />
erforderlich<br />
4.4 Anzüchten von Mikroorganismen/ hygienische<br />
Aspekte<br />
Anzüchtung von Mikroorganismen erfolgt<br />
ohne Öffnen der Zuchtgefäße<br />
Ordnungsgemäße Entsorgung von Keimschnelltests<br />
§ 10 BioStoffV<br />
IfSG 9.Abschn.<br />
5 Persönlicher Arbeitsschutz § 11 BioStoffV<br />
5.1 Persönliche Schutzausrüstung<br />
Schutzkleidung vom Arbeitgeber zur Verfügung<br />
gestellt <strong>und</strong> gereinigt<br />
Schutzkleidung getragen<br />
sonstige persönliche Schutzausrüstung<br />
wird vom Arbeitgeber gestellt <strong>und</strong> in hygienisch<br />
einwandfreiem Zustand gehalten<br />
sonstige persönliche Schutzausrüstung<br />
wird vorschriftsmäßig benutzt<br />
P2- (ggf. P3-)Atemschutz vorhanden<br />
Handschuhe nach DIN EN 455 vorhanden<br />
6 Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
6.1 Information der Beschäftigten, Sachk<strong>und</strong>e<br />
Betriebsanweisungen erstellt<br />
Jährliche Unterweisung der Beschäftigten<br />
Dokumentation der Unterweisung<br />
6.2 Dauerarbeitsplätze<br />
Keine Dauerarbeitsplätze in Magazinräumen<br />
mit nachgewiesener mikrobiell belasteter<br />
Raumluft<br />
§ 7 ArbStättV
C-<strong>15</strong> 6<br />
6.3 Umgang mit schimmelbefallenen Objekten<br />
Umgang mit feuchten akut schimmelbefallenen<br />
Materialien entspricht Merkblatt<br />
Umgang mit trockenen schimmelbefallenen<br />
Materialien entspricht Merkblatt<br />
Geeignetes Personal zur Kultur von<br />
Mikroorganismen vorhanden<br />
Abweichungen:<br />
Rechtliche<br />
Bezüge ja nein<br />
nicht<br />
erforderlich<br />
6.4 Bäder<br />
Flüssigkeit von Bearbeitungsbädern in<br />
Restaurierungswerkstätten regelmäßig<br />
gewechselt<br />
7 Arbeitsmedizinische Vorsorge § <strong>15</strong> BioStoffV<br />
7.1 Untersuchungen<br />
Untersuchungen nach BioStoffV angeboten<br />
Arzt zur Vorsorge ermächtigt<br />
* Der Art. I der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) enthält die Verordnung zum Schutz der Mutter am Arbeitsplatz<br />
(Mutterschutzarbeitsplatzverordnung; MuSchArbV). Die MuSchRiV ist die Einführungsverordnung zur MuSchArbV.
<strong>Archive</strong> <strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong> M-<strong>15</strong><br />
5510.3-6.9 BioStoffMerkblatt<strong>Checkliste</strong> M-<strong>15</strong><br />
020404 V1.7<br />
A<br />
Allgemeine Anmerkungen<br />
Einstufung in Risikogruppen /<br />
Informationen <strong>für</strong> die Gefährdungsbeurteilung<br />
Es liegt ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der<br />
Risikogruppen 1, 2 <strong>und</strong> selten 3 vor. Von sensibilisierenden Wirkungen ist<br />
auszugehen.<br />
Somit sind die Tätigkeiten in <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong> überwiegend in der<br />
Schutzstufe 1 einzuordnen. Treten biologische Arbeitsstoffe der<br />
Risikogruppe 3 auf, kann die Zuordnung zu einer höheren Schutzstufe<br />
erforderlich sein.<br />
<br />
<br />
<br />
Der Umgang mit mikrobiell kontaminierten Objekten fällt unter den<br />
Anwendungsbereich der BioStoffV. Die BioStoffV unterscheidet zwischen<br />
gezielten <strong>und</strong> nicht gezielten Tätigkeiten. Der Umgang mit mikrobiell<br />
kontaminierten Objekten ist eindeutig den nicht gezielten Tätigkeiten zuzuordnen.<br />
Akten <strong>und</strong> Bücher können mit Schimmelpilzen oder thermophilen Aktinomyceten<br />
besiedelt sein. Diese gehören überwiegend der Risikogruppe 1 an. Selten findet<br />
man einen Befall von Objekten mit dem Schimmelpilz Aspergillus fumigatus, der<br />
der Risikogruppe 2 zuzuordnen ist, da er Infektionen bei abwehrschwachen<br />
Menschen verursachen kann (Aspergillose, Aspergillom). Die vorhandenen<br />
Schimmelpilze können Typ-I-Sensibilisierungen verursachen oder allergische<br />
Symptome wie Neurodermitisschübe, Rhinitis allergica, Coniunctivitis allergica<br />
<strong>und</strong> allergisches Asthma bei Sensibilisierten hervorrufen.<br />
In sehr hohen Konzentrationen können sie toxische Wirkungen haben. Hier wäre<br />
an die Bildung von Mykotoxinen zu denken (z. B. durch Aspergillus flavus, aber<br />
auch durch andere am Arbeitsplatz gef<strong>und</strong>ene Schimmelpilze). Relevante<br />
Mykotoxin-Konzentrationen sind aber angesichts der nur leicht bis mittelgradig<br />
erhöhten Keimzahlen in der Luft am Arbeitsplatz eher nicht zu erwarten.<br />
Toxische Wirkungen organischer Stäube im Sinne von Entzündungen der Haut<br />
<strong>und</strong> Schleimhäute (MMI mucous membrane irritation) sind möglich.
M-<strong>15</strong><br />
Toxische <strong>und</strong> allergische Wirkungen sind von der Kultivierbarkeit der Erreger<br />
unabhängig. Eine Vermehrung der Mikroorganismen kann allerdings zu einer<br />
Zunahme von allergen oder toxisch wirksamen Besatndteilen führen. Eine<br />
Abtötung der Mikroorganismen kann deshalb einer weiteren Vermehrung der<br />
vorhandenen Sporen oder Mikroorganismen mit weiterer Produktion von Toxinen<br />
<strong>und</strong> Allergenen vorbeugen, mit der unter schimmelpilzfördernden Bedingungen<br />
(Wärme, Feuchtigkeit) gerechnet werden muss. Andererseits kann eine<br />
Desinfektion einen Neubefall nicht verhindern. Da Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
stets ausreichend Nahrung <strong>für</strong> Mikroorganismen bietet, können sich im Fall eines<br />
<strong>für</strong> das Wachstum günstigen Klimas neu gebildete Sporen sofort explosionsartig<br />
vermehren. Mit einer schnellen Desinfektion kann also die Vermehrung<br />
relevanter Biomasse nicht verhindert, möglicherweise aber minimiert werden.<br />
Wichtig erscheint die Abtötung der Mikroorganismen besonders beim<br />
Vorkommen von Exotoxin bildenden Schimmelpilzen mit bekannter<br />
arbeitstoxikologischer Relevanz (z. B. Stachybotrys chartarum (atra), Aspergillus<br />
flavus ) sowie bei ausgeprägtem Befall, falls bei der Lagerung oder Behandlung<br />
eine erhöhte Restfeuchte des angegriffenen Materials die Vermehrung von<br />
Schimmelpilzen oder Aktinomyceten begünstigt.<br />
Mit einer wesentlichen Vermehrung der Biomasse ist nicht zu rechnen, wenn<br />
getrocknetes Bibliotheks- <strong>und</strong> Archivgut z. B. im Laminar Flow Klasse 2<br />
abgebürstet <strong>und</strong> das Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut danach direkt unter<br />
Optimalbedingungen gelagert wird.<br />
Beim Transport <strong>und</strong> beim Umgang, z. B. Akzession, Erfassung, Erschließung,<br />
Einlagerung, Verfilmung, Restaurierung <strong>und</strong> in geringerem Ausmaß auch bei der<br />
Lagerung von mikrobiell kontaminierten Objekten werden mikrobiell belastete<br />
Aerosole in die Raumluft freigesetzt. Es besteht teilweise auch ein Hautkontakt<br />
mit den befallenen Objekten . Bei ungünstiger Betriebshygiene können<br />
Mikroorganismen Nahrung oder Genußmittel besiedeln <strong>und</strong> mit diesen in den<br />
Körper gelangen.<br />
Infektionen durch Mikroorganismen wurden aus <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong><br />
bisher so gut wie nie gemeldet. Allergische Erkrankungen durch mikrobielle<br />
Allergene werden nur gelegentlich bekannt. (Typ-I-Allergien). Typ-III-<br />
Allergien sind bei den in der Literatur angegebenen Keimzahlen überwiegend<br />
nicht zu erwarten. Toxische Erkrankungen werden in <strong>Archive</strong>n <strong>und</strong><br />
<strong>Bibliotheken</strong> gelegentlich beobachtet (Hautreizungen).<br />
Bei Kontamination von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut mit frischem Taubenkot<br />
kann es zu einer Exposition der Arbeitnehmer mit Chlamydia psittaci (aviäre<br />
Stämme) oder Salmonellen kommen. Somit kann dann eine Exposition<br />
gegenüber Mikroorganismen der Risikogruppe 3 bzw. 2 <strong>und</strong> 3** vorkommen.<br />
Beim Auftreten von Ratten oder Mäusen kann ebenfalls eine Exposition<br />
gegenüber Mikroorganismen der Risikogruppe 2 (Leptospiren) oder 2<br />
bis 3 (Hantaviren) bestehen.<br />
Wenn keimmindernde Maßnahmen getroffen worden sind, reicht es hinsichtlich<br />
des Infektionsrisikos aus, die Vorschriften der TRBA 500 (Allgemeine<br />
Hygienemaßnahmen, Mindestanforderungen) <strong>und</strong> der TRGS 540<br />
(Sensibilisierende Stoffe) zu beachten.<br />
8
M-<strong>15</strong><br />
Damit kann ggf. auf über die Regeln der TRBA 500 hinausgehende Forderungen<br />
verzichtet werden. Eine Reduktion der ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Biomasse<br />
durch geeignetes Klima, Raumlufttechnik, organisatorische <strong>und</strong> hygienische<br />
Maßnahmen, in Ausnahmefällen auch durch Desinfektion des befallenen Archiv<strong>und</strong><br />
Bibliotheksguts ist notwendig. Unabhängig von der Reduktion der biologischen<br />
Arbeitsstoffe sind generell staubmindernde Maßnahmen <strong>für</strong> die Ges<strong>und</strong>heit<br />
der Arbeitnehmer erforderlich.<br />
Diese Maßnahmen helfen nicht nur, den Forderungen des technischen Regelwerks<br />
nachzukommen, sondern fördern auch die Erhaltung des Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksguts.<br />
9
M-<strong>15</strong><br />
10<br />
B Spezielle Anmerkungen zur <strong>Checkliste</strong> C-<strong>15</strong><br />
1 Gefährdungsbeurteilung<br />
Die Gefährdungsbeurteilung nach der BiostoffV auf Gr<strong>und</strong> von § 5 Arbeitsschutzgesetz<br />
muss vom Arbeitgeber unter Mitwirkung von Betriebs- oder Personalrat,<br />
Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Betriebsarzt erstellt <strong>und</strong> jährlich<br />
oder nach wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen überprüft werden.<br />
Sie muss schriftlich vorliegen. Zu beachten sind in diesem Bereich besonders<br />
die BioStoffV mit der Technischen Regel TRBA 500 sowie die GefStoffV mit den<br />
Technischen Regeln TRGS 540 <strong>und</strong> 907.<br />
Hilfestellungen sind erhältlich von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern,<br />
dem Staatlichen Gewerbearzt im Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg,<br />
der zuständigen Berufsgenossenschaft <strong>und</strong> Berufsverbänden.<br />
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen müssen immer die Maßnahmen<br />
der TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“ eingehalten<br />
werden. Gleichzeitig gilt ein Minimierungsgebot <strong>für</strong> die Exposition mit<br />
biologischen Arbeitsstoffen nach § 10 Satz 6 BioStoffV <strong>und</strong> <strong>für</strong> allergene Stäube<br />
nach TRGS 540 <strong>und</strong> TRGS 907 unter Beachtung des Standes der Technik im<br />
Arbeitsschutz.<br />
Nach § 7 BioStoffV (Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten) ist<br />
in der Regel eine Zuordnung zur Schutzstufe 1 möglich. Bei Einhaltung von<br />
keimmindernden Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> der TRBA 500 sind die Anforderung<br />
der BioStoffV erfüllt.<br />
1.2 Informationen <strong>für</strong> die Gefährdungsbeurteilung<br />
Die Gr<strong>und</strong>regeln zur Handhabung mit biologischen Arbeitsstoffen belasteter<br />
Objekte sind unter 6.3 im Detail beschrieben. Die Überprüfung des Vorkommens<br />
kultivierbarer Mikroorganismen in der Luft am Arbeitsplatz kann gelegentlich<br />
zur Überprüfung der Raumluftqualität <strong>und</strong> von technischen Maßnahmen<br />
notwendig sein.<br />
1.4 Befreiung von Dokumentationspflicht<br />
Die Dokumentationspflicht kann von der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt)<br />
erlassen werden, falls der beantragende Betrieb unter 10 Mitarbeiter<br />
hat. (§ 14 BioStoffV).<br />
1.6 Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am<br />
Arbeitsplatz (MuSchArbV)*<br />
Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 bis 4 dürfen werdende Mütter<br />
nicht arbeiten, soweit bekannt ist, dass diese Arbeitsstoffe oder durch sie im<br />
Krankheitsfall bedingte therapeutische Maßnahmen die Ges<strong>und</strong>heit der<br />
schwangeren Arbeitnehmerin <strong>und</strong> des ungeborenen Kindes gefährden (Mu-<br />
SchArbV Anl. 1 Abs. A Nr. 2). Dies ist bei Einhaltung aller o.g. Regeln <strong>und</strong> Gesetze<br />
nicht zu erwarten. Probleme könnten sich bei Kontakt mit Schimmelpilzen<br />
ergeben, die kanzerogene Toxine (z. B. Aflatoxin, Trichothecene) freisetzen,<br />
falls es zu einer Exposition kommt.
M-<strong>15</strong><br />
11<br />
2 Bauliche Schutzmaßnahmen<br />
2.1 Baulicher Zustand der Wände, Böden <strong>und</strong> Decken<br />
Bei Verwahrung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut ist auf baulich sanierte <strong>und</strong> objektgerecht<br />
organisierte Magazinräume zu achten. Wände, Decken <strong>und</strong> Böden<br />
dürfen keine schädigende Baufeuchte, Wärmebrücken oder Schimmelpilzbefall<br />
aufweisen. Schimmelpilzbefall erkennt man an Verfärbungen, Rasenbildung<br />
oder scholligen Vorwölbungen des Verputzes. Die Räume müssen der Arbeitsstättenverordnung<br />
entsprechen.<br />
2.3 Raumluft<br />
Lagerräume <strong>für</strong> konventionelles Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut sollten eine relative<br />
Luftfeuchtigkeit zwischen 40 <strong>und</strong> 60 % r. LF <strong>und</strong> eine Raumtemperatur von 14<br />
bis 20° C haben. Darüber hinaus ist - insbesondere bei Kompaktus-Anlagen -<br />
auf eine ausreichende Durchlüftung des Raumes zu achten. Ein muffiger Geruch<br />
deutet auf schlechte Durchlüftung hin.<br />
Dauerarbeitsplätze mit vorwiegend sitzender Tätigkeit sollten, soweit vermeidbar,<br />
nicht in solchen Magazinen eingerichtet werden, da <strong>für</strong> sitzende Tätigkeit<br />
eine Raumtemperatur von mindestens 19° in der Arbeitsstättenverordnung vorgesehen<br />
ist.<br />
Für Sondermagazine (z.B. <strong>für</strong> Mikrofilm) <strong>und</strong> Feuchtbereiche der Werkstätten<br />
gelten abweichende Klimawerte, da die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung<br />
nur gelten, wenn es die Natur des Betriebs gestattet.<br />
2.4 Magazine <strong>und</strong> Räume <strong>für</strong> die Bearbeitung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
Die Räume sollten leicht zu reinigen sein. Fußböden sollten trittsicher, eben <strong>und</strong><br />
gut reinigbar sein. Feuchtbearbeitungsräume müssen mit einem FI =< 30 mA<br />
(DIN VDE 0100/737) abgesichert sein. Oberflächen sollten zwar rutschfest, aber<br />
möglichst glatt <strong>und</strong> vom Material her ohne besonderen Aufwand reinigbar sein.<br />
Hohlräume hinter Verkleidungen <strong>und</strong> schwer zugängliche Ecken sollten vermieden<br />
werden. Räume mit höherer Schimmelpilzbelastung wie der Akzessionsbereich,<br />
die technischen Werkstätten, Bearbeitungs- <strong>und</strong> Sonderlagerräume <strong>für</strong><br />
kontaminiertes Material sollten von regulären Magazinen <strong>und</strong> Sozialräumen<br />
baulich getrennt sein.<br />
3 Technische Schutzmaßnahmen<br />
3.1 Raumlufttechnische Anlagen<br />
Das Archiv ist, falls notwendig, mit einer technischen Lüftung auszustatten, die<br />
die Belastung der Arbeitnehmer durch luftgetragene biologische Arbeitsstoffe<br />
minimiert <strong>und</strong> ausgeglichene klimatische Verhältnisse gewährleistet. Die RLT<br />
Anlage soll der VDI 2262 "Lufttechnische Maßnahmen" <strong>und</strong> VDI 1946 Teil 1<br />
"Raumlufttechnik" entsprechen. Sie sollte leicht mechanisch zu reinigen sein.<br />
Auf Lärmschutz muß geachtet werden.
M-<strong>15</strong><br />
12<br />
Die Zuluft sollte über Grob- <strong>und</strong> Feinstaubfilter gereinigt werden. Das Austauschen<br />
von Filtern sollte bequem möglich sein. Schimmelpilz-belastete Abluft<br />
darf gemäß TRGS 540 nur über geeignete Abluftfilter (z. B. Filterklasse EU 13<br />
oder 14) in den Raum zurückgeführt werden. Die Luftströmung ist so zu wählen,<br />
dass nur Schwebestäube erfaßt werden, keine nachteiligen Zugerscheinungen<br />
<strong>für</strong> die Beschäftigten auftreten <strong>und</strong> das Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut nicht beschädigt<br />
wird.<br />
Die Zuluft sollte keinen Staub aufwirbeln. Die Zuluft wird am besten von oben<br />
zugeführt. Absaugungen sollten vom Arbeitnehmer weg nach hinten unten erfolgen.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Zuluft nicht durch die Entnahmestelle<br />
oder in der Nähe liegende Abluftauslässe kontaminiert ist. Shunts zwischen Zu<strong>und</strong><br />
Abluft sollten vermieden werden. Die Zu- <strong>und</strong> Abluftbilanz muß ausgeglichen<br />
sein.<br />
Ablufteinrichtungen müssen alle zwei Jahre (Empfehlung: jährlich) gewartet <strong>und</strong><br />
auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden (GUV 01, § 39 (3).<br />
Filter der RLT-Anlage sollten unter Atemschutz <strong>und</strong> mit Schutzanzug gewechselt<br />
<strong>und</strong> in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden.<br />
Luftbefeuchtungen können zu einer mikrobiellen Belastung des Raums beitragen,<br />
wenn sie durch Befeuchterkammern oder Befeuchtungen mit Restwasser<br />
erfolgen. Befeuchtungen ohne Restwasser oder Dampfbefeuchter tragen selbst<br />
nicht zur mikrobiellen Belastung der Raumluft bei. Filter der Luftentfeuchtung<br />
sollten unter Atemschutz <strong>und</strong> mit Schutzanzug gewechselt <strong>und</strong> in geschlossenen<br />
Behältnissen entsorgt werden.<br />
3.2 Reine Werkbänke (laminar flow)/ Absaugungen<br />
An Arbeitsplätzen zur Annahme, Prüfung <strong>und</strong> Reinigung mikrobiell belasteter<br />
Objekte sowie generell zur Bearbeitung staubbelasteten Schriftguts<br />
(z.B.Verfilmung) sollen MSW Klasse 2 oder ähnliche Absauganlagen zum Personenschutz<br />
zur Verfügung stehen. Ersatzweise sind auch Abzüge mit Absaugung<br />
(Hinweis: haben nur Aktivkohlefilter, Abluft wird direkt nach außen geführt;<br />
Auslaß darf sich dann nicht in der Nähe anderer Arbeitsplätze oder Verkehrswege<br />
befinden) oder Staubsauger mit Feinstaubfilter möglich. Die abgesaugte<br />
Luft darf nur gefiltert in die Raumluft zurückgelangen (siehe 3.1). Die Filter sollten<br />
unter Atemschutz <strong>und</strong> mit Schutzanzug gewechselt <strong>und</strong> in geschlossenen<br />
Behältnissen entsorgt werden.<br />
3.3 Schutz vor Staubaufwirbelungen<br />
Stationäre Umluftgeräte, Luftbe-<strong>und</strong> -entfeuchter, Heizgeräte <strong>und</strong> Ventilatoren<br />
sind so zu positionieren, daß sie keinen Staub aufwirbeln.<br />
3.4 Anzüchten von Mikroorganismen<br />
Beim Anlegen von Kulturen <strong>und</strong> der Anzüchtung der Mikroorganismen zur Ü-<br />
berprüfung ihrer Keimfähigkeit kann eine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung durch<br />
Schimmelpilzsporen entstehen. Laborarbeiten sollten deshalb im Laminar flow<br />
Klasse 2 erfolgen. Das Personal muß sachk<strong>und</strong>ig <strong>und</strong> entsprechend unterwiesen<br />
sein.
M-<strong>15</strong><br />
Eine Erlaubnis nach § 45 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nach § 44 <strong>für</strong> Arbeiten<br />
zur mikrobiologischen Qualitätssicherung, wie sie hier anfallen, nicht notwendig,<br />
soweit bei dieser Tätigkeit keine Differenzierung von Krankheitserregern<br />
oder dazu notwendige Verfahrensschritte zur gezielten Züchtung von<br />
Krankheitserregern durchgeführt werden. Erlaubnisfreie Tätigkeiten durch sachk<strong>und</strong>ige<br />
Personen im Sinne des § 44 IfSG unterliegen weiterhin keiner Anzeigepflicht<br />
nach § 49 IfSG bei der zuständigen Behörde(Regierungspräsidium).<br />
Der Arbeitsplatz muß eine glatte, leicht zu reinigende Oberfläche haben, da die<br />
Arbeitsplatte bei Bedarf <strong>und</strong> am Ende des Arbeitsvorganges desinfiziert werden<br />
muß. Mikrobiologisches Material wie bewachsene Kulturflüssigkeiten <strong>und</strong> Platten<br />
muß autoklaviert oder direkt der Müllverbrennung zugeführt werden.<br />
4 Hygienische Schutzmaßnahmen<br />
4.1 Arbeitsräume<br />
Falls Archiv- oder Bibliotheksmitarbeiter mit schimmelbefallenen Objekten zu<br />
tun haben, benötigen sie getrennte Schränke <strong>für</strong> Schutzkleidung <strong>und</strong> persönliche<br />
Schutzausrüstung sowie Privatkleidung (Straßenbekleidung) (TRBA 500<br />
Punkt 5.3, GefStoffV).<br />
In Magazinen oder Räumen <strong>für</strong> die Bearbeitung von Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
darf nicht geraucht, gegessen, getrunken <strong>und</strong> geschnupft werden. Lebensmittel<br />
dürfen nicht am Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Vor dem Essen, Trinken, Rauchen<br />
<strong>und</strong> Schminken sollten die Hände gewaschen <strong>und</strong> mit Einmalhandtuch<br />
oder waschbaren Handtüchern vom Handtuchspender abgetrocknet werden.<br />
Entsprechende Waschplätze mit Reinigungsmittel <strong>und</strong> Einmalhandtüchern oder<br />
Handtuchspender sind in Arbeitsplatznähe zur Verfügung zu stellen.<br />
4.2 Sozialräume<br />
Ein Pausen- <strong>und</strong> Sozialraum mit Lebensmittelkühlschrank ist zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Pausen- <strong>und</strong> Sozialräume sind nicht mit verschmutzter Schutzkleidung zu betreten.<br />
4.3 Hautschutz <strong>und</strong> Hygieneplan<br />
Arbeitsräume sind arbeitstäglich (TRGS 540) zu reinigen. Nach Umgang mit<br />
stark mikrobiell kontaminiertem Material müssen alle Oberflächen durch Flächen-<br />
<strong>und</strong> Scheuerdesinfektion mit pilzabtötenden Desinfektionsmitteln behandelt<br />
werden.<br />
Die Hautreinigungs-, Hautschutz- <strong>und</strong> Hautpflegemittel sollten in hygienisch<br />
einwandfreier Form (z. B. Spender) zur Verfügung gestellt werden.<br />
Erste Hilfe-Material einschließlich Desinfektionsmittel bei Hautverletzungen muß<br />
vorhanden sein<br />
Ein Hautschutzplan, Handschuhplan <strong>und</strong> Hygieneplan muß erarbeitet werden.<br />
13
M-<strong>15</strong><br />
14<br />
5 Persönlicher Arbeitschutz<br />
5.1 Persönliche Schutzausrüstung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist beim Umgang mit Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut Arbeitskleidung<br />
(Kittel) empfehlenswert. Für Tätigkeiten mit stark schimmelpilzbefallenen Objekten<br />
(z.B. Annahme, Prüfung, Verpackung, Trocknung, Reinigung) ohne ausreichenden<br />
technischen Arbeitsschutz sind vom Arbeitgeber Schutzkleidung<br />
<strong>und</strong> PSA in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. (vgl.<br />
GUV 0.1, § 4 (1)). (Hinweis: Auch bei Arbeiten an einer Werkbank sind Schutzkittel<br />
<strong>und</strong> Schutzhandschuhe notwendig). Der Weisung des Arbeitgebers zur<br />
Benutzung der PSA ist Folge zu leisten.<br />
Bei nicht ständigen Arbeiten mit starker Staubbelastung sollten Schutzkleidung,<br />
Augenschutz, Handschuhe <strong>und</strong> bei Bedarf Atemschutz (mindestens P2; Hinweis:<br />
P2 ist nur zum Schutz gegen Schimmelpilze ausreichend, bei Chlamydien<br />
P 3 erforderlich) getragen werden. An ständigen Arbeitsplätzen ist nach TRGS<br />
540 in der Regel eine technische Lüftung vorzusehen.<br />
Ein Hautkontakt mit schimmelpilzhaltigen Stäuben sollte durch Tragen von geeigneten<br />
Handschuhen gemieden werden. (z. B. Einmalhandschuhe nach DIN<br />
EN 455 aus Vinyl, Nitril, nicht gepuderte Latexhandschuhe o.ä.).<br />
6 Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
6.1 Information der Beschäftigten<br />
Der Arbeitgeber muß die Beschäftigten jährlich arbeitsplatzbezogen über Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
<strong>und</strong> Schutzmaßnahmen unterrichten. Hierbei können die<br />
Betriebsanweisungen herangezogen werden. Die Unterweisung ist vom Beschäftigten<br />
schriftlich zu bestätigen.<br />
6.2 Dauerarbeitsplätze<br />
Zum Schutz der Arbeitnehmer (Klimabedingungen, evtl. Schimmelpilzbefall) <strong>und</strong><br />
des verwahrten Schriftguts (Staubeintrag, Lichtschäden) sollten in Magazinräumen<br />
keine Dauerarbeitsplätze mit vorwiegend sitzender Tätigkeit eingerichtet<br />
werden, da die notwendigen raumlufttechnischen Maßnahmen <strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />
oft ungünstige klimatische Bedingungen darstellen. Eine Aufwirbelung von<br />
Staub ist <strong>für</strong> die Objekte ungünstig. In unklimatisierten Räumen, in denen<br />
Schimmelpilz-befallene Objekte aufbewahrt werden, werden die Arbeitnehmer<br />
unnötig gegen Schimmelpilze exponiert.<br />
6.3 Isolierung <strong>und</strong> Weiterbehandlung feuchter, akut Schimmelpilz-befallener<br />
Objekte<br />
Befallene Objekte, feuchte wie trockene, müssen behandelt werden, bevor<br />
Archiv- <strong>und</strong> Bibliothekspersonal mit ihnen innerhalb der üblichen Arbeitsabläufe<br />
umgeht bzw. die endgültige Einlagerung ins Magazin erfolgt:<br />
Eingehende Materialien sollten visuell auf mikrobiellen Befall geprüft werden.<br />
Verfärbte, feuchte, geschädigte <strong>und</strong> muffig riechende Objekte sollten bei Eingang<br />
oder Entdeckung auf Feuchtigkeit geprüft werden. Die Feuchtigkeitsprüfung<br />
kann z. B. mit einem Feuchtigkeitsmessgerät <strong>für</strong> Pappe <strong>und</strong> Papier zum<br />
einfachen Auflegen erfolgen.<br />
Umgang mit feuchten Objekten bzw. akutem Befall:
M-<strong>15</strong><br />
Akut schimmelpilzbefallenes oder feuchtes Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut wird isoliert<br />
von nicht geschädigtem Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut in geeigneten geschlossenen,<br />
desinfizierbaren Transportbehältern transportiert. Das Ein- <strong>und</strong> Ausräumen<br />
des Behälters erfolgt unter geeignetem Arbeitsschutz.<br />
Papierobjekte mit einem Wassergehalt von über 10% bzw. alle akut schimmelpilzbefallenen<br />
Objekte müssen isoliert von anderem Schriftgut gelagert <strong>und</strong> unbedingt<br />
in kühler, trockener Atmosphäre bis auf einen Wassergehalt von maximal<br />
10% getrocknet werden, bevor sie in ein Magazin eingelagert oder von Archiv-<br />
oder Bibliothekspersonal bearbeitet werden.<br />
Falls Schimmelspuren vorhanden sind, erfolgt im Anschluß an die Trocknung<br />
die Reinigung (s.u.). Bei Umgang mit den Objekten ist technischer Arbeitsschutz<br />
oder Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig.<br />
Dasselbe gilt natürlich <strong>für</strong> akut vom Schimmel befallene Objekte, z. B. nach einem<br />
Wasserschaden. Hier wird auf die einschlägigen Notfallrichtlinien von <strong>Archive</strong>n<br />
<strong>und</strong> <strong>Bibliotheken</strong> verwiesen. Magazine, in denen die Archivalien oder<br />
Bücher auch im Normalfall gr<strong>und</strong>sätzlich einen Wassergehalt von über 10%<br />
aufweisen, sind untauglich.<br />
Umgang mit trockenem Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut mit Schimmelspuren<br />
(Altschimmel)<br />
An Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut befindlicher, loser oder leicht anhaftender<br />
Altschimmel ist unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (technischer<br />
Arbeitsschutz an ständigen Arbeitsplätzen , PSA) vor dem Einlagern ins<br />
Magazin oder weiteren Bearbeitungsschritten so gut wie möglich mechanisch zu<br />
entfernen.<br />
Liegen größere Mengen stark abgebauten Papiers vor, das sich nicht mehr<br />
blättern läßt, kann ein Schnelltest auf mikrobiologische Keimfähigkeit Hinweise<br />
darauf geben, ob noch ein außergewöhnlich großes Potential an<br />
vermehrungsfähigen Schimmelsporen vorliegt. In diesen Sonderfällen kann eine<br />
Desinfektion der befallenen Objekte durch Gammabestrahlung oder Begasung<br />
mit Ethylenoxid durchgeführt werden, sofern das Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
durch diese Behandlung nicht gefährdet ist.<br />
Mikrobiell kontaminiertes Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut, bei dem bei der Lagerung<br />
oder Behandlung eine erhöhte Restfeuchte des angegriffenen Materials die<br />
Vermehrung von Schimmelpilzen oder Aktinomyceten begünstigt (z.B. Lagerung<br />
in ungeeigneten Räumen, Naßbehandlung, Restfeuchte des Archiv- oder<br />
Bibliotheksgutes), sollte kulturell <strong>und</strong> mikroskopisch untersucht werden. Falls<br />
der Nachweis positiv ist, sollte nach Möglichkeit eine Sterilisation der Objekte<br />
durchgeführt werden.<br />
6.4 Bäder<br />
Bei Bädern zur Bearbeitung von Objekten sollte die Flüssigkeit regelmäßig gewechselt<br />
werden, um eine mikrobielle Kontamination des Bades zu vermeiden.<br />
<strong>15</strong>
M-<strong>15</strong><br />
16<br />
7 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
7.1 Untersuchungen<br />
Arbeitnehmern, die mit schimmelbefallenem Archiv- <strong>und</strong> Bibliotheksgut<br />
umgehen, muß eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden. In Frage<br />
kommen:<br />
G 26 (Atemschutz)<br />
G 42,<br />
fakultativ<br />
G24 (Haut) <strong>und</strong><br />
G23 (obstruktive Atemwegserkrankungen).<br />
* Der Art. I der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) enthält die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz<br />
(Mutterschutzarbeitsplatzverordnung; MuSchArbV). Die MuSchRiV ist die Einführungsverordnung zur MuSchArbV.<br />
Glossar<br />
PSA<br />
Biomasse<br />
Endotoxin<br />
Exotoxin<br />
Akzession<br />
Persönliche Schutzausrüstung. Hierzu gehören Atemschutz, Handschutz,<br />
Schutzkleidung u.ä.<br />
Gesamtheit der Mikroorganismen <strong>und</strong> ihrer Produkte.<br />
mikrobielles Toxin, das bei Verfall von Mikroorganismen stärker als<br />
während der Lebenszeit von Mikroorganismen freigesetzt wird.<br />
während der Lebenszeit von Mikroorganismen freigesetztes Toxin.<br />
Erwerb, Abholung, Annahme <strong>und</strong> Aufbereitung von neuem Archiv<strong>und</strong><br />
Bibliotheksgut.