Dokument 1.pdf (214 KB) - DRG-Kompetenzteam Geriatrie
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OPS-G-Katalog Version 3.00 15.03.2002<br />
d) Spezifizierungen<br />
- Sozialdienst<br />
Für 8-550.U1 und 8-550.V1 (Beratung bzw. Intervention: Häusliche Krankenpflege) wurde festgelegt,<br />
dass diese Prozeduren auch eine entsprechende Beratung/Intervention hinsichtlich Widerspruchsverfahren<br />
beinhalten, wenn der Kostenträger eine Kostenübernahme ablehnt. Um dies unmissverständlich<br />
zu machen, wurden die Titel entsprechend angepasst.<br />
"Allgemeine Unterstützungsleistungen" (8-550.Ud, 8-550.Vd) beinhalten zum Beispiel auch Beratung/Intervention<br />
hinsichtlich Koordinierungsstellen und Selbsthilfegruppen. Klartextergänzungen zum<br />
Standard-Prozedurentext sollten benutzt werden, um die konkreten Leistungen näher zu bezeichnen,<br />
die ggfs. später (bei entsprechenden Häufigkeiten) eigene Codes zugewiesen bekommen können.<br />
- Physiotherapie und physikalische Therapie<br />
Der Umfang hinsichtlich Differenzierung der Leistungsarten wurde nach erneuter eingehender Prüfung<br />
nicht verändert. Die Differenzierung umfasst (bereichsübergreifend) insgesamt die nachstehenden<br />
Aspekte und ist damit ausreichend detailliert:<br />
• Einzelbehandlung auf neurophysiologischer Grundlage<br />
• Sonstige Formen der Einzelbehandlung<br />
• Gruppenbehandlung<br />
• Lymphdrainage<br />
• Lagerungsbehandlung<br />
• Schlingentisch<br />
• Stehtisch<br />
• Motorschiene<br />
• Thermotherapie (Eisbehandlung, Heulagerung etc.)<br />
• Elektrotherapie<br />
• TENS<br />
• Hydrotherapie (Bewegungsbad etc.)<br />
• Massage<br />
• Prothesenversorgung, -anpassung, -schulung<br />
• Sonstige Hilfsmittelversorgung, -anpassung, -reduktion<br />
- Logopädie<br />
Die Differenzierung mit/ohne PC erscheint möglicherweise in einigen Einrichtungen entbehrlich, wird<br />
aber zur Unterscheidung der Therapieansätze bzw. –möglichkeiten benötigt, da nicht davon auszugehen<br />
ist, dass überall PC-Therapieplätze zur Verfügung stehen.<br />
Eine (geriatriespezifische) diagnosebezogene Differenzierung der logopädischen Therapieintensität<br />
nach Aphasie, Dysphagie und Facialisparese ist nach wie vor nicht vorgesehen. Sie ergibt sich im<br />
OPSG aus der Kombination einerseits mit den logopädischen Diagnostikcodes sowie andererseits mit<br />
den ICD-Codes, aus denen zusammen die Indikation(en) hervorgehen. Die prinzipielle Unterschei-<br />
Borchelt/Wrobel/Pientka (2002) 7