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Dokument 1.pdf (214 KB) - DRG-Kompetenzteam Geriatrie

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OPS-G-Katalog Version 3.00 15.03.2002<br />

d) Spezifizierungen<br />

- Sozialdienst<br />

Für 8-550.U1 und 8-550.V1 (Beratung bzw. Intervention: Häusliche Krankenpflege) wurde festgelegt,<br />

dass diese Prozeduren auch eine entsprechende Beratung/Intervention hinsichtlich Widerspruchsverfahren<br />

beinhalten, wenn der Kostenträger eine Kostenübernahme ablehnt. Um dies unmissverständlich<br />

zu machen, wurden die Titel entsprechend angepasst.<br />

"Allgemeine Unterstützungsleistungen" (8-550.Ud, 8-550.Vd) beinhalten zum Beispiel auch Beratung/Intervention<br />

hinsichtlich Koordinierungsstellen und Selbsthilfegruppen. Klartextergänzungen zum<br />

Standard-Prozedurentext sollten benutzt werden, um die konkreten Leistungen näher zu bezeichnen,<br />

die ggfs. später (bei entsprechenden Häufigkeiten) eigene Codes zugewiesen bekommen können.<br />

- Physiotherapie und physikalische Therapie<br />

Der Umfang hinsichtlich Differenzierung der Leistungsarten wurde nach erneuter eingehender Prüfung<br />

nicht verändert. Die Differenzierung umfasst (bereichsübergreifend) insgesamt die nachstehenden<br />

Aspekte und ist damit ausreichend detailliert:<br />

• Einzelbehandlung auf neurophysiologischer Grundlage<br />

• Sonstige Formen der Einzelbehandlung<br />

• Gruppenbehandlung<br />

• Lymphdrainage<br />

• Lagerungsbehandlung<br />

• Schlingentisch<br />

• Stehtisch<br />

• Motorschiene<br />

• Thermotherapie (Eisbehandlung, Heulagerung etc.)<br />

• Elektrotherapie<br />

• TENS<br />

• Hydrotherapie (Bewegungsbad etc.)<br />

• Massage<br />

• Prothesenversorgung, -anpassung, -schulung<br />

• Sonstige Hilfsmittelversorgung, -anpassung, -reduktion<br />

- Logopädie<br />

Die Differenzierung mit/ohne PC erscheint möglicherweise in einigen Einrichtungen entbehrlich, wird<br />

aber zur Unterscheidung der Therapieansätze bzw. –möglichkeiten benötigt, da nicht davon auszugehen<br />

ist, dass überall PC-Therapieplätze zur Verfügung stehen.<br />

Eine (geriatriespezifische) diagnosebezogene Differenzierung der logopädischen Therapieintensität<br />

nach Aphasie, Dysphagie und Facialisparese ist nach wie vor nicht vorgesehen. Sie ergibt sich im<br />

OPSG aus der Kombination einerseits mit den logopädischen Diagnostikcodes sowie andererseits mit<br />

den ICD-Codes, aus denen zusammen die Indikation(en) hervorgehen. Die prinzipielle Unterschei-<br />

Borchelt/Wrobel/Pientka (2002) 7

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