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Dokument 1.pdf (214 KB) - DRG-Kompetenzteam Geriatrie

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OPS-G-Katalog Version 3.00 15.03.2002<br />

dung der Therapieformen erfolgt über die beiden Original-OPS 9-301 sowie 9-302 (die nicht vergessen<br />

werden dürfen) ergänzt um den OPSG-Code 9-303.<br />

- Neuropsychologie<br />

Äquivalent zur Differenzierung im Bereich der Logopädie und Ergotherapie bleiben PC-gestützte und<br />

nicht PC-gestützte Therapieformen zunächst getrennt. Auch wenn vielfach kombinierte Therapien (mit<br />

und ohne PC) durchgeführt werden, so kann doch die jeweilige Intensität durchaus deutlich variieren.<br />

Unterschiedliche Ressourcen sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

Im Hinblick auf Einzel- und Gruppenpsychotherapie ist explizit auf den Original-OPS 9-405 hinzuweisen.<br />

Eine Einbindung in den "Hauskatalog" ergibt folgende G-Codes:<br />

Tabelle 1-C: Aufnahme weiterer Original-Prozeduren in den Hauskatalog (OPS-G V2.70)<br />

G-Code OPSG-2.70 OPSG-2.61 Prozedur<br />

9-405 Psychotherapie (Original-OPS V2.1)<br />

9050 9-405.0 Einzeltherapie<br />

9060 9-405.1 Gruppentherapie<br />

9070 9-405.2 Einzel- und Gruppentherapie<br />

9080 9-405.3 Krisenintervention<br />

Der Original-OPS 9-404 "Neuropsychologische Therapie" sollte ebenfalls im Zusammenhang mit den<br />

OPS-G-Codes angegeben werden. Er kann jedoch auch automatisch aus den entsprechenden OPS-<br />

G-Codes generiert werden.<br />

Zu den "Neuropsychologischen Gruppentherapien" des OPS-G-Codes sind insbesondere Entspannungsgruppen<br />

und Gedächtnisgruppen zu zählen.<br />

Zu den Neuropsychologischen Diagnostikcodes: Der "Kurzbefund" wurde eingeführt, um die Leistung<br />

der Neuropsychologie beispielsweise im Rahmen eines vollständigen Basis-Assessments abbilden zu<br />

können, auch wenn daraus kein weitergehender neuropsychologischer Diagnostik- und/oder Therapiebedarf<br />

resultiert. Dies erfolgt unter der Annahme, dass Standard-Screeningverfahren sich innerhalb<br />

von mindestens 45 bis maximal unter 90 Minuten erheben lassen. Ergibt sich hieraus wie gesagt kein<br />

weiterer Detaillierungs- und Therapiebedarf, so ist diese Form der neuropsychologischen Diagnostik<br />

als "Kurzbefund" zu kodieren (OPS-G 8-550.J9). Demgegenüber liegt ab mindestens 90 Minuten immer<br />

eine neuropsychologische Detaildiagnostik (8-550.J1 bis J8) vor, die störungsspezifisch zu verschlüsseln<br />

ist (Demenz, Depression, SHT, Linkshirnschädigung, Rechtshirnschädigung, sonstige<br />

Schädigung).<br />

Borchelt/Wrobel/Pientka (2002) 8

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