Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit - Ein ... - GIZ
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<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> 2011<br />
<strong>Ein</strong> Wegweiser<br />
Im Auftrag des:
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />
<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
<strong>Ein</strong> Wegweiser<br />
Bonn 2011
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />
E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation<br />
Friedrich-Ebert-Allee 40<br />
53113 Bonn<br />
Fon +49 228 4460-0<br />
Fax +49 228 4460-1766<br />
dokumentation@giz.de, biblio@giz.de<br />
www.giz.de/dokumentation<br />
Redaktion: Herbert H. Henselek und Thomas Neugaertner<br />
<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
<strong>Ein</strong> Wegweiser<br />
Bonn 2011 / 17 (5.000)<br />
8.05-0001-2011<br />
ISBN 978-3-939394-67-9<br />
Titelgestaltung und Druck:<br />
in puncto druck+me<strong>die</strong>n GmbH, Bonn<br />
Bildnachweis Titelblatt<br />
Oben links: <strong>GIZ</strong> GmbH<br />
Oben rechts: <strong>GIZ</strong> GmbH<br />
Unten links: <strong>GIZ</strong> GmbH, Foto Jairo Ruiz Sanabria<br />
Unten rechts: <strong>GIZ</strong> GmbH, Foto Theresia Schreiber<br />
Aus stilistischen Gründen sind in der vorliegenden Publikation <strong>die</strong> zur Gleichstellung von Frau und Mann<br />
gebräuchlichen Schreibweisen nicht durchgängig verwendet worden. Bei allen männlichen Bezeichnungen<br />
sind Frauen selbstverständlich gleichermaßen angesprochen.
Vorwort<br />
Mit der 17. überarbeiteten Auflage des Verzeichnisses „<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>“ 1 (vormals „Arbeit in Übersee“) gibt InWEnt –<br />
Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH 2 erneut einen aktuellen<br />
Überblick über deutsche Organisationen, <strong>die</strong> <strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum<br />
in Entwicklungsländer, Länder Mittel- und Osteuropas sowie Nach folgestaaten der<br />
Sowjetunion entsenden.<br />
Teil I <strong>die</strong>ser Schrift enthält in alphabetischer Reihenfolge 31 Institutionen der<br />
<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> mit folgenden Informationen: Anschrift; Aufgaben;<br />
Regionale Schwerpunkte; Gesuchte Berufsgruppen; Dauer der Tätigkeit; Vergütung<br />
und soziale Leistungen; Bewerbungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren;<br />
Auslandskundliche und fachliche Vorbereitung.<br />
Teil II enthält Dachorganisationen der Entwicklungs<strong>die</strong>nste sowie <strong>Ein</strong>richtungen, <strong>die</strong><br />
Programme zur entwicklungsländerbezogenen Auslandsvorbereitung <strong>für</strong> Berufstätige,<br />
Fortbildungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Hochschulabsolventen und Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende<br />
und Jugendliche anbieten. Hier außerdem Hinweise auf Institutionen, <strong>die</strong> jungen<br />
Menschen Kurzzeit- und Freiwilligeneinsätze bieten.<br />
Im Anhang finden sich abgedruckt das Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) sowie betreffende<br />
Auszüge aus Wehrpflichtgesetz (WehrPflG) und Zivil<strong>die</strong>nstgesetz (ZDG).<br />
Allen <strong>Ein</strong>richtungen, <strong>die</strong> uns mit ihren Informationen bei der Zusammenstellung<br />
<strong>die</strong>ser Schrift geholfen haben, möchten wir unseren Dank aussprechen.<br />
1 Das Verzeichnis ist als PDF-Datei im Internet abrufbar unter<br />
www.inwent.org/dokumentation_bibliothek/publikationsstelle/publikationen<br />
2 Hinweis: 2011 werden durch <strong>die</strong> Reform der Technischen Zusammenarbeit der deutschen Entwicklungspolitik<br />
drei der Vorfeldorganisationen des Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftlichen Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (BMZ) – Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Deutscher<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) und InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH<br />
– unter dem rechtlichen Dach der GTZ vereinigt. Die neue Organisation wird Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong><br />
Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH heißen. Die bisherigen Stammsitze bleiben erhalten. Weitere<br />
<strong>Ein</strong>zelheiten lagen bis Redaktionsschluss (November 2010) nicht vor.<br />
3
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort .................................................................................................................................................................... 3<br />
<strong>Ein</strong>führung .............................................................................................................................................................. 7<br />
Teil I<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe (AGEH) ...................................................................13<br />
Ärzte der Welt – Médecins du Monde Germany ...........................................................................15<br />
Ärzte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dritte Welt ..............................................................................................................................17<br />
Ärzte ohne Grenzen (MSF) ..........................................................................................................................18<br />
ASA-Programm von InWEnt * ......................................................................................................................20<br />
Bundesverwaltungsamt (BVA) ...................................................................................................................22<br />
Cap Anamur ..........................................................................................................................................................24<br />
Centrum <strong>für</strong> internationale Migration und Entwicklung (CIM) .............................................25<br />
Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International (CFI) ........................................................................................28<br />
Christoffel-Blindenmission (CBM) ..........................................................................................................29<br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) * ..........................................30<br />
Deutsche Welthungerhilfe e.V. (DWHH) ...............................................................................................32<br />
Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD) ....................................................................34<br />
Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst (DED) * .................................................................................................36<br />
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) ...................................................................................................................40<br />
Dienste in Übersee (DÜ) ...............................................................................................................................41<br />
dvv international – Institut <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit<br />
des Deutschen Volkshochschul-Verbandes ...................................................................................43<br />
EIRENE .....................................................................................................................................................................44<br />
Forum Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst .....................................................................................................................45<br />
Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) .................................................................................................................47<br />
Friedrich-Naumann-Stiftung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freiheit (FNF) ....................................................................48<br />
Goethe-Institut (GI) .........................................................................................................................................49<br />
Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) .....................................................................................................................51<br />
Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) ............................................................................................................52<br />
Peace Brigades International (PBI) .......................................................................................................53<br />
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ...............................................................................55<br />
Senior Experten Service (SES) .................................................................................................................56<br />
Stiftung Sankt Barbara Deutschland (SSB) .....................................................................................58<br />
Weltfriedens<strong>die</strong>nst (WFD) ...........................................................................................................................59<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
5
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit (ZAV) ............................................................................................................................................60<br />
Zentrum <strong>für</strong> Internationale Friedenseinsätze (ZIF) .....................................................................62<br />
Teil II<br />
Dachorganisationen der Entwicklungs- und Freiwilligen<strong>die</strong>nste .......................................67<br />
Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine<br />
entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit ............................................................................72<br />
Fortbildungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Hochschulabsolventen .............................................................75<br />
Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende ..............................................................................................................................78<br />
Kurzzeiteinsätze <strong>für</strong> junge Berufstätige und Berufsanfänger mit<br />
nicht-akademischem Berufsabschluss (bis 30 Jahre) ........................................................82<br />
Kurzzeiteinsätze und Freiwilligen<strong>die</strong>nste <strong>für</strong><br />
Jugendliche und junge Erwachsene ................................................................................................84<br />
Der „Andere Dienst im Ausland“ .............................................................................................................85<br />
weltwärts – Der Freiwilligen<strong>die</strong>nst des Bundesministeriums<br />
<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ........................................85<br />
Register<br />
Berufe und Berufsgruppen .............................................................................................................................89<br />
Länder und Regionen ......................................................................................................................................93<br />
Anhang<br />
Entwicklungshelfer-Gesetz und Auszüge aus betreffenden Gesetzen ............................97<br />
6
<strong>Ein</strong>führung<br />
31 staatliche, private, kirchliche und parteinahe Organisationen der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
suchen hochqualifizierte <strong>Fachkräfte</strong> (männlich und weiblich) mit<br />
mehrjähriger Berufserfahrung, <strong>die</strong> <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum in einem Entwicklungsland,<br />
einem Land Mittel- und Osteuropas oder in einem Nachfolgestaat der<br />
Sowjetunion tätig werden. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Aus- und Fortbildung<br />
der einheimischen Arbeitskräfte, um sie auf <strong>die</strong> Weiterführung der Aufgaben<br />
vorzubereiten – vorrangig in den Bereichen: Industrie und Handwerk; Öffentliche und<br />
private Dienstleistungen; Berufliches Bildungswesen; Land- und Forstwirtschaft;<br />
Gesundheitswesen; Öffentliche Verwaltung; Ressourcen- und Umweltschutz.<br />
Die <strong>Fachkräfte</strong> können als Entwicklungshelfer, Entsandte Fachkraft (Experte), Integrierte<br />
Fachkraft oder Senior Experte in ein Partnerland vermittelt werden.<br />
Entwicklungshelfer<br />
sind berufserfahrene <strong>Fachkräfte</strong>, <strong>die</strong> nach § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes<br />
(EhfG) <strong>für</strong> mindestens zwei Jahre in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht tätig<br />
werden, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt <strong>die</strong>ser Länder<br />
beizutragen. Entwicklungs<strong>die</strong>nst kann in <strong>Ein</strong>zelfällen anstatt Wehr- oder Zivil<strong>die</strong>nst<br />
geleistet werden.<br />
Entwicklungshelfer werden von den sieben durch das EhfG anerkannten Trägerorganisationen<br />
in Projekte der Partnerorganisationen vermittelt: Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>für</strong> Entwicklungshilfe (AGEH); Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International (CFI); Deutscher<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nst (DED)*; Dienste in Übersee (DÜ) beim Evangelischen Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
(EED); EIRENE – Internationaler Christlicher Friedens<strong>die</strong>nst; Forum<br />
Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst (forumZFD); Weltfriedens<strong>die</strong>nst (WFD). Dachverband <strong>die</strong>ser<br />
<strong>Ein</strong>richtungen ist <strong>die</strong> Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungs<strong>die</strong>nste (AGdD).<br />
Der Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ unterhält eine gemeinsame Beratungs-<br />
und Anmeldestelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entwicklungs- und Freiwilligen<strong>die</strong>nste.<br />
Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Freiwilligen<strong>die</strong>nste ist ein Zusammenschluss<br />
aller Anbieter von unterschiedlichen Freiwilligen<strong>die</strong>nsten im In- und<br />
Ausland, <strong>die</strong> in katholischer Trägerschaft angeboten werden.<br />
Entsandte <strong>Fachkräfte</strong><br />
sind Spezialisten (auch Experten genannt) mit langjähriger Berufserfahrung, <strong>die</strong><br />
als fachliche Berater in Projekten und Programmen der folgenden Institutionen<br />
eingesetzt werden: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) * ;<br />
dvv international – Institut <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes;<br />
Friedrich-Ebert-Stiftung (FES); Friedrich-Naumann-Stiftung<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Freiheit (FNF); Hanns-Seidel-Stiftung (HSS); Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS);<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
7
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB); Consulting-Firmen sowie andere private<br />
und internationale Organisationen.<br />
Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />
schließen einen Arbeitsvertrag mit öffentlichen oder privaten <strong>Ein</strong>richtungen in einem<br />
Entwicklungsland oder einem Land Mittel- und Osteuropas, <strong>die</strong> ihnen ein ortsübliches<br />
Gehalt zahlen. Zusätzlich erhalten sie aus deutschen öffentlichen Mitteln einen<br />
Gehaltszuschuss sowie finanzielle Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Sicherung<br />
in Deutschland.<br />
In Deutschland lebende hochqualifizierte <strong>Fachkräfte</strong> aus Entwicklungsländern<br />
können als sogenannte Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> in ihre Heimatländer vermittelt<br />
werden.<br />
Die Programme werden vom Centrum <strong>für</strong> internationale Migration und Entwicklung<br />
(CIM) durchgeführt.<br />
Vermittelte Hochschullehrer<br />
Langzeitdozenten schließen einen Arbeitsvertrag mit einer Gasthochschule. Sie<br />
werden in der Regel wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet und<br />
erhalten vom DAAD eine monatliche Ausgleichszulage sowie Zuschüsse zur sozialen<br />
Sicherung.<br />
Kurzzeitdozenten werden von ihrer Heimathochschule unter Fortzahlung der Bezüge<br />
beurlaubt und folgen der <strong>Ein</strong>ladung einer Gasthochschule, <strong>die</strong> sich an den Kosten<br />
der Dozentur angemessen beteiligt.<br />
Die Vermittlung liegt beim Deutschen Akademischen Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD).<br />
Senior-Experten<br />
sind ehemalige Fach- und Führungskräfte der Wirtschaft, <strong>die</strong> kurzzeitig Beratungsaufgaben<br />
in Entwicklungsländern <strong>für</strong> den Senior Experten Service (SES) übernehmen.<br />
Sie erhalten kein Honorar.<br />
Rückkehrer<br />
Bei der beruflichen Wiedereingliederung von zurückkehrenden Entwicklungshelfern<br />
und <strong>Fachkräfte</strong>n ist <strong>die</strong> Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit (ZAV) behilflich. Sie vermittelt Stellengesuche im In- und Ausland und<br />
informiert über Fortbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten.<br />
Das Förderungswerk <strong>für</strong> rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> – ein Geschäftsbereich der Arbeitsgemeinschaft<br />
der Entwicklungs<strong>die</strong>nste (AGdD) – unterstützt <strong>die</strong> berufliche<br />
Wiedereingliederung der rückkehrenden <strong>Fachkräfte</strong> durch individuelle Beratung,<br />
Seminare zur beruflichen Orientierung sowie Förderung der Weiterbildung.<br />
8
Nachwuchsförderung<br />
Zur Förderung von Nachwuchskräften in den nationalen und internationalen Organisationen<br />
der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> werden <strong>für</strong> Hochschulabsolventen (bis<br />
28 und 32 Jahre) verschiedene Programme angeboten, <strong>die</strong> entwicklungspolitische,<br />
berufliche und interkulturelle Erfahrungen ermöglichen. Sie können als Praktikanten,<br />
Projektassistenten, -hospitanten (z.B. Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />
* ; Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst * ; Deutsch-Ausländische Handelskammern)<br />
oder als Beigeordnete Sachverständige (BS) bei den Vereinten Nationen und ihren<br />
Sonderorganisationen tätig werden (Vermittlung über das BFIO der Zentralen Auslands-<br />
und Fachvermittlung der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit).<br />
Der neunmonatige Lehrgang beim Deutschen Institut <strong>für</strong> Entwicklungspolitik (DIE),<br />
zweiwöchige interdisziplinäre Trainingskurse des Seminars <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung<br />
(SLE) der Humboldt-Universität zu Berlin sowie ein zwölfmonatiger interdisziplinärer<br />
Postgraduierten-Stu<strong>die</strong>ngang dort bieten ebenfalls Vorbereitungsmöglichkeiten auf<br />
eine entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit.<br />
Junge Berufstätige und Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss<br />
(bis 30 Jahre) haben <strong>die</strong> Gelegenheit zu Arbeits- und Erfahrungsaufenthalten in<br />
einem Entwicklungsland über den Deutschen Entwicklungs<strong>die</strong>nst * oder das ASA-<br />
Programm der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*.<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
9
Teil I
Teil I<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe e.V. (AGEH)<br />
1<br />
Ripuarenstraße 8<br />
50679 Köln<br />
Telefon (02 21) 88 96-0<br />
Telefax (02 21) 88 96-1 00<br />
E-Mail: info@ageh.org<br />
Internet: http://www.ageh.de<br />
Kontakt: Annette Hausmann, Telefon -1 22, E-Mail: annette.hausmann@ageh.org<br />
AGEH ist der Personal<strong>die</strong>nst der deutschen Katholiken <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>.<br />
Aufgaben<br />
Suche, Auswahl, Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung von <strong>Fachkräfte</strong>n; Hilfestellung<br />
bei der Reintegration rückkehrender <strong>Fachkräfte</strong><br />
<strong>Fachkräfte</strong>vermittlung nach Personalanforderungen der Partnerorganisationen (Kirchen;<br />
Staatliche Träger; Internationale Organisationen; Nichtregierungsorganisationen);<br />
Vermittelte <strong>Fachkräfte</strong> sind angestellt bei lokalen Organisationen<br />
Arbeitsbereiche<br />
Bildungswesen; Gesundheit; Handwerk; Technik; Landwirtschaft; Organisations- und<br />
Netzwerkentwicklung; Sozialwesen; Zivile Konflikt- und Friedensarbeit<br />
fid – Service und Beratung <strong>für</strong> internationale Freiwilligen<strong>die</strong>nste<br />
Seminarangebote zu Vorbereitung, Begleitung und Rückkehr von Freiwilligen; Versicherungsleistungen;<br />
Internationales Qualitätsmanagement; Beratung von Trägerorganisationen<br />
längerfristiger Freiwilligen<strong>die</strong>nste; Kooperation mit mehr als 300<br />
Organisationen des internationalen Freiwilligen<strong>die</strong>nstes<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa<br />
Berufsgruppen<br />
Sozialmanagement: Sozialarbeiter; Sozialpädagogen; Pädagogen; Sozialwissenschaftler;<br />
Betriebswirte; Volkswirte; Ethnologen; Regionalwissenschaftler<br />
Psychosoziale Arbeit: Psychologen; Theologen<br />
13
Gesundheitswesen: Ärzte, vor allem mit chirurgischer, gynäkologischer und allgemeinmedizinischer<br />
Erfahrung sowie im Bereich Public Health; Unterrichtsschwestern,<br />
-pfleger; Medizinisch-technische Assistenten; Krankengymnasten<br />
Handwerk/Technik: Handwerksmeister mit Erfahrung in Ausbildung und Betriebsführung;<br />
Betriebswirte des Handwerks; Ingenieure; Berufserfahrene <strong>Fachkräfte</strong> aus<br />
den Bereichen Kfz-Mechanik, Elektrotechnik, Holz; Agraringenieure mit praktischer<br />
Berufserfahrung, berufspädagogischer und Beratungskompetenz<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Drei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
AGEH vermittelt Dienstvertrag mit einheimischem Projektträger und garantiert<br />
Leistungen wie: Qualifizierte Personalentwicklung vor und nach der Ausreise; Freie<br />
Unterkunft; Individuell berechnetes monatliches Unterhaltsgeld, das sich jährlich<br />
um fünf Prozent erhöht; 13. Unterhaltsgeld pro Jahr als Urlaubsbeihilfe; Soziale<br />
Sicherung nach den Bestimmungen des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG); 30<br />
Tage Urlaub <strong>für</strong> jedes Vertragsjahr; Erstattung der Kosten <strong>für</strong> Hin- und Rückreise,<br />
Gepäcktransport, Ausreisepapiere und notwendige medizinische Maßnahmen; Wiedereingliederungshilfe<br />
(nach Familienstand gestaffelt)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Mindestalter 23 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige praktische<br />
Berufserfahrung; Tragfähige persönliche Motivation zur Mitarbeit als integrierte<br />
Fachkraft in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>; Zugehörigkeit zu einer christlichen<br />
Kirche<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Arbeitsplatzbezogene Bewerbung über das Online-Portal auf www.ageh.de unter<br />
„Jobs“; Zweistufiges Orientierungs- und Auswahlverfahren (Infoeinheiten; Gruppenübungen;<br />
Präsentationen; <strong>Ein</strong>zelgespräche); AGEH gibt Personalempfehlung, der<br />
einheimische Projektpartner und ggf. der europäische Kooperationspartner treffen<br />
<strong>die</strong> Entscheidung<br />
Vorbereitung<br />
Personalentwicklungsmaßnahmen betreffen Qualifizierungsphase, Begleitung vor Ort<br />
sowie <strong>die</strong> Reintegration der <strong>Fachkräfte</strong> nach ihrer Rückkehr; Elemente sind deren<br />
fachliche, sprachliche und personenbezogene Qualifizierung. Die Personalentwicklung<br />
ist individuell, ausgerichtet am jeweiligen Bedarf und dem Ziel optimaler Vorbereitung<br />
der <strong>Fachkräfte</strong> und ihrer Familien auf Arbeit und Leben vor Ort. Die Qualifizierungsphase<br />
umfasst im Durchschnitt rund vier Monate; Maßnahmen finden in<br />
14
Teil I<br />
Deutschland sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland statt. Während<br />
der Vertragszeit im Ausland bietet AGEH gezielte Weiterbildungen an. Im Rahmen<br />
der Reintegration findet ein einwöchiges Seminar statt. Zur Nachwuchsförderung<br />
führt AGEH in Kooperation mit Misereor ein Trainee-Programm durch und unterstützt<br />
zurückgekehrte <strong>Fachkräfte</strong>, sich in der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit zu<br />
engagieren<br />
Mitgliedsorganisationen<br />
Adveniat (Essen); Bund der Deutschen Katholischen Jugend (Düsseldorf); Bundesverband<br />
der katholischen Arbeitnehmerbewegung (Köln); Deutsche Kommission Justitia<br />
et Pax (Aachen/Bonn); Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (Neuss); Deutscher Caritasverband<br />
(Freiburg); Deutscher Katholischer Missionsrat (Bamberg); Katholische<br />
Frauengemeinschaft Deutschlands (Düsseldorf); Katholische Landjugend-Bewegung<br />
Deutschlands (Bad Honnef); Katholische Landvolkbewegung (Bad Honnef); Katholischer<br />
Deutscher Frauenbund (Köln); Kolpingwerk Deutschland (Köln); Misereor<br />
(Aachen); Misereor – Not in der Welt (Berlin); Missio (Aachen/München); Missionsärztliches<br />
Institut (Würzburg); Päpstliches Missionswerk der Kinder in Deutschland<br />
(Aachen); Pax-Christi-Bewegung (Aachen); RENOVABIS (Freising); Zentralkomitee der<br />
deutschen Katholiken (Bonn)<br />
Ärzte der Welt e.V. – Médecins du Monde Deutschland<br />
2<br />
Baumbachstraße 15<br />
81245 München<br />
Telefon (0 89) 4 52 30 81-0<br />
Telefax (0 89) 4 52 30 81-22<br />
E-Mail: info@aerztederwelt.org<br />
Internet: http://www.aerztederwelt.org<br />
Kontakt: Marc Gemeiner<br />
Ärzte der Welt arbeitet seit dem Jahr 2000 als deutscher Zweig der 1980 gegründeten<br />
international tätigen humanitären Hilfsorganisation Médecins du Monde – MdM<br />
(www.medecinsdumonde.org), einem weltweiten Netzwerk, bestehend aus 14 Mitgliedern<br />
in Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien,<br />
Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz.<br />
15
Aufgaben<br />
Das Netzwerk ist aktuell in 68 Ländern und 165 Gesundheitsprogrammen (dazu<br />
194 Projekte in den Heimatländern des MdM-Netzwerks; Übersicht unter www.<br />
aerztederwelt.org/projekte.html) mit dem Ziel tätig, <strong>die</strong> jeweiligen nationalen Gesundheitskapazitäten<br />
zu verbessern und zu stärken<br />
Arbeitsfelder<br />
Notfallsoforthilfe: Medizinische und psychosoziale Hilfe; Versorgung mit Medikamenten<br />
und Trinkwasser; Etablierung sanitärer <strong>Ein</strong>richtungen; Durchführung von<br />
Impfprogrammen<br />
Projektdauer: Wenige Wochen<br />
Wiederaufbau- und Rehabilitationsprojekte: Etablierung von Krankenstationen und<br />
sanitären <strong>Ein</strong>richtungen; Hilfe zur Selbsthilfe; Psycho-soziale Betreuung; Mutter-<br />
Kind-Gesundheit<br />
Projektdauer: 6 Monate bis 2 Jahre<br />
Entwicklungsprojekte: Implementierung nachhaltiger Gesundheitsstrukturen in<br />
strukturschwachen Ländern mit dem Ziel eigenständiger und dauerhafter Lösungen;<br />
Weiterführung der Projekte durch einheimische Behörden, Projektpartner und<br />
Organisationen<br />
Projektdauer: 1 bis 3 Jahre<br />
Medizinische Versorgung hilfsbedürftiger Menschen, nicht nur in Entwicklungsländern:<br />
Anonymer und kostenfreier Zugang zur Gesundheitsversorgung <strong>für</strong> benachteiligte<br />
Bevölkerungsgruppen auch in Europa (basismedizinische Versorgung <strong>für</strong><br />
Menschen ohne Versicherungsschutz, unabhängig von deren Herkunft)<br />
Menschenrechtsarbeit: Dokumentation von Verletzungen der Menschenrechte und<br />
des humanitären Völkerrechts sowie Information der Öffentlichkeit über derartige<br />
Vorfälle<br />
Berufsgruppen<br />
Medizinische Berufe: Medizinische Koordinatoren; Chirurgen; Ärzte; Krankenschwestern<br />
und -pfleger; Hebammen; Psychologen; Apotheker (je nach Bedarf)<br />
Andere Berufe: Koordinatoren; Administratoren; Logistiker<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Mindestens 6 Monate<br />
16
Teil I<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Aufwandsentschädigung; Unterbringung vor Ort und Tagespauschale; Sozialleistungen<br />
(<strong>die</strong>se Angaben variieren je nach Position, Projekt, <strong>Ein</strong>satzort und Ursprungsland)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Zweijährige Berufserfahrung; 6 Monate Verfügbarkeit; Fliessende Englisch-, Französisch-<br />
oder Spanischkenntnisse; Flexibilität und <strong>die</strong> Fähigkeit mit Stress umzugehen;<br />
Offenheit <strong>für</strong> andere Kulturen<br />
Vorbereitung<br />
Vorbereitungstraining <strong>für</strong> zukünftige Helfer; Projektspezifische Information (Vorbereitung<br />
variiert je nach <strong>Ein</strong>satzort)<br />
Ärzte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dritte Welt e.V.<br />
3<br />
Offenbacher Landstraße 224<br />
60599 Frankfurt<br />
Telefon (0 69) 70 79 97-0<br />
Telefax (0 69) 70 79 97-20<br />
E-Mail: aerzte3welt@aerzte3welt.de<br />
Internet: http://www.aerzte3welt.de<br />
Kontakt: Dr. Harald Kischlat; Anne Rouget<br />
Aufgaben<br />
Humanitäre, kurativ-medizinische Hilfe; Durchführung von Gesundheitsprogrammen;<br />
Präventivmedizinische Projekte; Impfkampagnen; Mütterschulungen; Familienplanungshilfen;<br />
Medikamentenhilfe; Basisgesundheits<strong>die</strong>nste; „Rolling Clinics“<br />
(überwiegend in Großstadt-Slums); Mitfinanzierung von Basisprojekten in den<br />
Bereichen Frauenförderung, Bildung, Ausbildung, Kleinproduktion und Hygiene<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Bangladesch, In<strong>die</strong>n, Kenia, Nicaragua, Philippinen<br />
Berufsgruppen<br />
Ärzte aller Fachrichtungen mit mindestens anderthalbjähriger Berufserfahrung<br />
17
Tätigkeitsdauer<br />
In der Regel sechs Wochen oder längerfristig<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Keine Vergütung; Aufenthalts- und <strong>Ein</strong>satzkosten; Flugkosten zur Hälfte; Reisekrankenzusatzversicherung;<br />
Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten ggf. bei Langzeit-<br />
<strong>Ein</strong>sätzen<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Humanitäres Engagement; Charakterliche Eignung; Identifikation mit den Grundsätzen<br />
der Organisation; Praktische Erfahrungen (wenigstens anderthalb Jahre),<br />
möglichst in Allgemeinmedizin und/oder Pädiatrie; Kommunikationsfähigkeit auf<br />
Englisch und/oder Spanisch, wenigstens <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anamnese; Altersgrenze bei Ersteinsätzen<br />
70 Jahre<br />
Vorbereitung<br />
Vorbereitungstreffen; Projekt-Kurzseminare; Ausführliche allgemeine und Projektinformationen<br />
bei <strong>Ein</strong>satzzusage; The Blue Book. A Medical Guide for our Projects;<br />
Projektmappen mit Berichten der Vorgänger<br />
Ärzte ohne Grenzen e.V. (MSF)<br />
4<br />
Am Köllnischen Park 1<br />
10179 Berlin<br />
Telefon (0 30) 70 01 30-1 00<br />
Telefax (0 30) 70 01 30-3 40<br />
E-Mail: office@berlin.msf.org<br />
Internet: http://www.aerzte-ohne-grenzen.de<br />
http://www.msf.org<br />
Kontakt: Sandra Lüttich; Ursula Michel; Dorrit Wagner<br />
Ärzte ohne Grenzen ist <strong>die</strong> deutsche Sektion der in Frankreich gegründeten Organisation<br />
Médecins Sans Frontières (MSF), <strong>die</strong> sich zu einem weltweiten Netzwerk mit<br />
19 Sektionen entwickelt hat.<br />
18
Teil I<br />
Aufgaben<br />
Humanitäre Hilfe in Kriegs- und Krisengebieten<br />
Basisgesundheitsversorgung; Hygiene- und Sanitärmaßnahmen; Ernährungsprogramme;<br />
Impfkampagnen; Trinkwasserversorgung<br />
Medizinische Programme<br />
HIV/Aids; Tuberkulose; Schlafkrankheit; Chirurgische Programme; Psycho-soziale<br />
Programme; Unterstützung von lokalen Gesundheitseinrichtungen<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika<br />
Berufsgruppen<br />
Ärzte; Psychologen; Krankenschwestern und -pfleger; Hebammen; Medizinische Laboranten;<br />
Ernährungswissenschaftler; Techniker; Logistiker; Finanzfachkräfte<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Neun bis zwölf Monate (bei Ärzten selten auch sechs Monate); Chirurgen und<br />
Anästhesisten auch kürzer<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Anfangsgehalt 859 EUR brutto;<br />
Unterkunft und Verpflegung vor Ort; Impfkosten; Reise-, Kranken-, Unfall- und<br />
Rückholversicherung<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung;<br />
Gute englische Sprachkenntnisse; Reiseerfahrung in Entwicklungsländern; Tropenkurs<br />
<strong>für</strong> Pflegepersonal; Hohe physische und psychische Belastbarkeit; Flexibilität,<br />
Organisations- und Improvisationstalent; Respekt vor anderen Kulturen; Spezielle<br />
fachliche Voraussetzungen (je nach Berufsgruppe)<br />
Bewerbungsverfahren<br />
In englischer Sprache: Bewerbungsbogen, Motivationsschreiben und tabellarischer<br />
Lebenslauf; <strong>Ein</strong>ladung zu einem persönlichen Gespräch<br />
Vorbereitung<br />
<strong>Ein</strong>wöchiger Vorbereitungskurs; Zwei- bis fünftägige individuelle Projektvorbereitung<br />
19
ASA-Programm<br />
5<br />
Lützowufer 6-9<br />
10785 Berlin<br />
Telefon (0 30) 2 54 82-0<br />
Telefax (0 30) 2 54 82-3 59<br />
E-Mail: info@asa-programm.de<br />
Internet: http://www.asa-programm.de<br />
Kontakt: Annette Schlicht<br />
ASA-Programm ist ein gemeinnützig und politisch unabhängig arbeitendes entwicklungspolitisches<br />
Lern- und Qualifizierungsprogramm in Trägerschaft der InWEnt<br />
gGmbH, einer Organisation <strong>für</strong> internationale Personalentwicklung, Weiterbildung<br />
und Dialog.<br />
2011 werden <strong>die</strong> InWEnt, der Deutsche Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) und <strong>die</strong><br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH bei Behalt der<br />
Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit<br />
(<strong>GIZ</strong>) GmbH fusionieren.<br />
Aufgaben<br />
Vermittlung von Teilstipen<strong>die</strong>n <strong>für</strong> ein einjähriges entwicklungspolitisches Lern- und<br />
Qualifizierungsprogramm als Kombination aus Selbststudium, Seminar- und Praxisphase<br />
im In- und Ausland<br />
Programmumfang: Trainingsseminare; Dreimonatiger Praxisaufenthalt in einem Land<br />
Afrikas, Asiens, Lateinamerikas oder Südosteuropas; Nachbereitung im Rahmen eines<br />
Auswertungsseminars als Abschluss des offiziellen ASA-Zyklus<br />
Zielsetzung: Vermittlung von Wissen über globale Zusammenhänge; Motivierung <strong>für</strong><br />
und Qualifizierung zu Engagement in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit;<br />
Anregen internationaler Kooperationen; Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenz<br />
Ehrenamtlichen-Netzwerk zur Förderung und Unterstützung der Programmteilnehmenden<br />
bei deren Engagement <strong>für</strong> <strong>die</strong> entwicklungspolitische Bildungsarbeit in<br />
Deutschland und Europa<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika, Südosteuropa<br />
20
Teil I<br />
Teilnehmerkreis<br />
Junge Berufstätige aller Fachrichtungen mit abgeschlossener nicht-akademischer<br />
Ausbildung, auch Arbeitslose; Stu<strong>die</strong>rende aller Fachrichtungen an Hoch- und<br />
Fachhochschulen einschließlich Berufsakademien; Deutsche, Schweizer, Belgier<br />
und Liechtensteiner; Interessierte nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, <strong>die</strong> ihren<br />
Lebensmittelpunkt in Deutschland haben<br />
Bewerbungen auf das europäische Tandemprogramm GLEN (Global Education Network<br />
of Young Europeans) <strong>für</strong> junge Europäer aus Deutschland, Estland, Frankreich,<br />
Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn<br />
Aufenthaltsdauer<br />
Drei Monate<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Übernahme der Seminarkosten sowie der Beiträge <strong>für</strong> Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung<br />
während des Auslandaufenthaltes; Bezuschussung von Reisekosten<br />
und Auslandaufenthalt in Form eines Teilstipendiums (abhängig vom Gastland)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Gute Sprachkenntnisse; Entwicklungspolitisches Interesse; Soziales Engagement;<br />
Team- und Kommunikationsfähigkeit im interkulturellen Kontext; Alter: 21 bis 30<br />
Jahre<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Teilnahmebedingungen, Bewerbungsunterlagen und angebotene Projektplätze können<br />
jeweils ab Herbst eines Jahres im Internet unter www.asa-programm.de eingesehen<br />
werden; Bewerbung ist einzig online möglich<br />
Vorbereitung<br />
Vorbereitung erfolgt im Selbststudium und auf länderspezifischen Trainingsseminaren<br />
vor der Ausreise; Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Stu<strong>die</strong>renden<br />
aus unterschiedlichen Fachbereichen und von Berufstätigen verschiedener<br />
Fachrichtungen; Nachweis guter Kenntnisse in der Verkehrssprache des jeweiligen<br />
Landes während der Vorbereitungszeit erforderlich; Erarbeitung landeskundlicher<br />
Informationen im Eigenstudium; Ausarbeitung von projektgebundenen Arbeitsplänen<br />
zur Vorlage bei den Partnerorganisationen<br />
21
Mitgliedsorganisationen<br />
Mitgliedschaft unter anderem im europaweiten Netzwerk GLEN – Global Education<br />
Network of Young Europeans (www.glen-europe.org), das junge Menschen aus Westund<br />
Osteuropa zu Multiplikatoren <strong>für</strong> Globales Lernen ausbildet<br />
Bundesverwaltungsamt (BVA)<br />
6<br />
Barbarastraße 1<br />
50735 Köln<br />
Telefon (02 21) 7 58-0, (02 28) 9 93 58-0<br />
Telefax (02 21) 7 58-28 23, (02 28) 9 93 58-28 23<br />
E-Mail: poststelle@bva.bund.de<br />
Internet: http://www.bundesverwaltungsamt.de<br />
BVA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />
des Innern (BMI) und nimmt als zentraler Dienstleister der Bundesregierung<br />
mehr als 100 verschiedene Fachaufgaben <strong>für</strong> alle Bundesministerien wahr.<br />
<strong>Ein</strong>e Abteilung innerhalb des BVA ist <strong>die</strong> Zentralstelle <strong>für</strong> das Auslandsschulwesen<br />
(ZfA). Sie untersteht der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes (AA).<br />
Aufgaben<br />
Personelle, finanzielle und materielle Förderung sowie pädagogische Beratung der<br />
Deutschen Schulen im Ausland: Vermittlung von Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräften und<br />
Bundesprogrammlehrkräften sowie Übernahme der finanziellen Betreuung; Beratung<br />
von Lehrkräften, <strong>die</strong> als Ortslehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen tätig werden<br />
wollen; Zuweisung von Bundesmitteln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausstattung von Schulen; Förderung<br />
des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen, unter anderem durch Entsendung<br />
von Fachberatern <strong>für</strong> Deutsch an ausländische Schulbehörden<br />
Personelle Förderung ausländischer schulischer <strong>Ein</strong>richtungen im Rahmen von Lehrerentsendeprogrammen<br />
(Bundesprogrammlehrkräfte)<br />
Berufsgruppen<br />
Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: Beamtete Lehrkräfte und aus den neuen Bundesländern<br />
unbefristet angestellte Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung <strong>für</strong> allgemein- und<br />
berufsbildende Schulzweige<br />
22
Teil I<br />
Bundesprogrammlehrkräfte: Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen <strong>für</strong> allgemein bildende<br />
Schulen und Diplomlehrer aus den neuen Bundesländern. Sie müssen nicht im innerdeutschen<br />
Schul<strong>die</strong>nst tätig sein<br />
Ortslehrkräfte: Lehrkräfte, <strong>die</strong> von Deutschen Auslandsschulen unmittelbar nach<br />
Landesrecht eingestellt werden<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: Drei bis sechs Jahre; Funktionsstelleninhaber bis acht<br />
Jahre; Schulleiter sechs bis acht Jahre<br />
Bundesprogrammlehrkräfte: Im Regelfall zwei bis sechs Jahre<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem örtlichen Schulträger.<br />
Das BVA-ZfA gewährt eine steuerpflichtige Zuwendung mit steuerfreien Zulagen,<br />
erstattet Reise- und Umzugskosten nach besonderen Zuwendungsrichtlinien und<br />
gewährt beamteten Lehrkräften in Krankheits- und Todesfällen Beihilfen entsprechend<br />
der Bundesbeihilfeverordnung i.V.m. den Sondervorschriften Ausland. Für<br />
Gesundheitsschäden als Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung auch<br />
in Folge von Tropenerkrankungen werden bei Anerkennung besondere Leistungen<br />
durch <strong>die</strong> Unfallkasse des Bundes gewährt<br />
Bundesprogrammlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem Schulträger sowie<br />
ortsübliches Gehalt und laufende Zuwendungen durch das BVA-ZfA. Zur sozialen<br />
Absicherung erhält <strong>die</strong>ser Personenkreis Pauschalen <strong>für</strong> Gesundheitsschäden als<br />
Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung bei Anerkennung besondere<br />
Leistungen durch <strong>die</strong> Unfallkasse des Bundes<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: Anträge auf Vermittlung in den Auslandsschul<strong>die</strong>nst sind<br />
auf dem Dienstweg an <strong>die</strong> zuständigen Landesschulbehörden in Deutschland zu richten;<br />
Angenommene Bewerbungen werden dem Bundesverwaltungsamt zugeleitet<br />
Bei ungefähr 1.800 freigestellten Bewerbern und etwa 320 Vermittlungsmöglichkeiten<br />
pro Jahr ergeben sich unterschiedliche, oft längere Wartezeiten<br />
Bundesprogrammlehrkräfte: Interessenten, <strong>die</strong> nicht in einem festen Beschäftigungsverhältnis<br />
im Landesschul<strong>die</strong>nst stehen, bewerben sich unmittelbar beim BVA-ZfA<br />
(www.auslandsschulwesen.de; E-Mail: zfa.bewerbung@bva.bund.de)<br />
Die Schulen wählen <strong>die</strong> Lehrkräfte aus der Bewerberdatei und nehmen mit den<br />
Bewerbern unmittelbar Kontakt auf<br />
23
Vorbereitung<br />
Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte werden in Seminaren und<br />
Lehrgängen auf ihre speziellen Aufgaben vorbereitet<br />
Cap Anamur<br />
7<br />
Thebäerstraße 30<br />
50823 Köln<br />
Telefon (02 21) 9 13 81 50<br />
Telefax (02 21) 9 13 81 59<br />
E-Mail: office@cap-anamur.org<br />
Internet: http://www.cap-anamur.org<br />
Kontakt: Bernd Goeken<br />
Aufgaben<br />
Auf- und Ausbau von Gesundheits<strong>die</strong>nsten; Medizinische Versorgung von Flüchtlingen;<br />
Medikamentenhilfe<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Kaukasus-Region<br />
Afghanistan, Angola, Bangladesch, Côte d‘Ivoire, Haiti, Kenia, Kolumbien, Kongo<br />
Demokratische Republik, Liberia, Sierra Leone, Sudan, Uganda<br />
Berufsgruppen<br />
Ärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Techniker; Logistiker<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Mindestens sechs Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit)<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
1.100 EUR brutto; Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Dreijährige berufliche Erfahrung; Charakterliche Eignung<br />
24
Teil I<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Persönliches Kennenlernen<br />
Vorbereitung<br />
Medizinische Vorbereitungskurse beim Institute of Public Health der Universität Heidelberg<br />
(finanziert von der ausreisenden Fachkraft); Länderkundliche Vorbereitung<br />
in der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad<br />
Honnef), ggf. Sprachintensivkurse; Projektinformationen in <strong>Ein</strong>zelgesprächen<br />
Centrum <strong>für</strong> internationale Migration und Entwicklung (CIM)<br />
8<br />
Mendelssohnstraße 75-77<br />
60325 Frankfurt<br />
Telefon (0 69) 71 91 21-0<br />
Telefax (0 69) 71 91 21-19<br />
E-Mail: cim@gtz.de<br />
Internet: http://www.cimonline.de<br />
CIM, Personalvermittler der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>, wurde 1980<br />
als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />
(GTZ) GmbH und der heutigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (ZAV) gegründet. Es wird zum größten Teil vom Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert.<br />
Weitere Ministerien, nichtstaatliche Institutionen und Nichtregierungsorganisationen<br />
sowie privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen sich ebenfalls finanziell an<br />
CIM-Programmen.<br />
Aufgaben<br />
Vermittlung von Fach- und Führungskräften an Arbeitgeber in Entwicklungs-, Transformations-<br />
und Schwellenländer<br />
Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />
Mit <strong>die</strong>sem Programm vermittelt CIM Fach- und Führungskräfte nach Afrika, Asien,<br />
Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa. Zu den Arbeitgebern in den Partnerländern<br />
gehören staatliche und halbstaatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen<br />
sowie Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft. Diese können sich mit ihrem<br />
Personalbedarf an CIM wenden. Voraussetzungen hier<strong>für</strong> sind: Fehlen kompetenter<br />
25
und gut ausgebildeter <strong>Fachkräfte</strong> vor Ort; Entwicklungspolitische Relevanz der Institutionen<br />
in den betreffenden Ländern; Übereinstimmung der Unternehmensziele mit<br />
denen der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>; Bereitschaft des lokalen Arbeitgebers,<br />
mit der Integrierten Fachkraft einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen<br />
und <strong>die</strong>ser ein ortsübliches Gehalt zu zahlen<br />
Auch jungen Nachwuchskräften mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung bietet<br />
CIM <strong>die</strong> Chance auf einen Auslandseinsatz in verantwortungsvoller Position. Die<br />
Arbeitgeber in den Partnerländern profitieren hierbei vom „state-of-the-art“-Knowhow,<br />
der großen Flexibilität und überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft <strong>die</strong>ser<br />
„Young Professionals“. Oft arbeiten <strong>die</strong>se im Tandem mit einer erfahrenen Fachkraft<br />
zusammen<br />
Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />
Mit <strong>die</strong>sem Programm fördert CIM Menschen aus Entwicklungsländern, <strong>die</strong> in Deutschland<br />
qualifizierte Berufserfahrung gesammelt bzw. ein Studium oder eine Ausbildung<br />
abgeschlossen haben. Sie werden bei der Rückkehr ins Heimatland unterstützt, um<br />
u.a. in entwicklungspolitisch bedeutsamen Positionen zu arbeiten und ihr Know-how<br />
im Herkunftsland einzubringen. Das Programm bietet ein breites Informationsangebot,<br />
Arbeitsvermittlung, Netzwerkbildung und finanzielle Förderung. In einzelnen Ländern<br />
stehen zudem Berater als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika südlich der Sahara, Asien, Lateinamerika, Maghreb, Neue unabhängige Staaten,<br />
Südosteuropa, Westasien<br />
Berufsgruppen<br />
Ingenieure; Volks-und Betriebswirte; Ausbilder; Hochschuldozenten; Naturwissenschaftler;<br />
Fachärzte; Juristen; Finanzexperten<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong>: Arbeitsvertrag in der Regel zwei Jahre; Verlängerung<br />
möglich<br />
Arbeitsvertrag <strong>für</strong> „Young Professionals“ ein bis zwei Jahre; Verlängerung möglich<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />
<strong>Ein</strong>stellung und Arbeitsvertrag durch lokalen Arbeitgeber zu einem ortsüblichen<br />
Gehalt; CIM bezuschusst Gehalt und Beiträge zur deutschen Sozialversicherung der<br />
Fachkraft<br />
26
Teil I<br />
Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />
Information und Beratung zur Stellensuche im Rückkehrerland; Reise- und Transportkostenzuschüsse<br />
können gewährt werden; Gehaltszuschüsse <strong>für</strong> bis zu 24<br />
Monate (je nach entwicklungspolitischem Stellenwert der Tätigkeit)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />
Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedslandes<br />
der Europäischen Union; Abgeschlossene Berufsausbildung oder/und Hochschulabschluss,<br />
dazu mindestens drei Jahre Berufserfahrung („Young Professionals“<br />
auch weniger); Fun<strong>die</strong>rte Fach- und gute Sprachkenntnisse in der Verkehrssprache<br />
des künftigen <strong>Ein</strong>satzlandes; <strong>Ein</strong>fühlungsvermögen in andere Kulturen und Arbeitsweisen<br />
sowie interkulturelle Kompetenz; Bereitschaft und Fähigkeit, eigenes Wissen<br />
weiterzugeben<br />
Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />
Dieses Programm wendet sich an Staatsangehörige aus Entwicklungs- und Transformationsländern,<br />
<strong>die</strong> in Deutschland leben und hier entweder beruflich tätig waren<br />
bzw. ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />
Schriftliche Bewerbung (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf); <strong>Ein</strong>ladung<br />
zum persönlichen Auswahlgespräch bei CIM; Nach Vorauswahl schlägt CIM dem<br />
Arbeitgeber geeignete <strong>Fachkräfte</strong> vor; <strong>Ein</strong>stellungsentscheidung beim Arbeitgeber<br />
im jeweiligen Partnerland<br />
Ausgeschriebene Stellen <strong>für</strong> Integrierte <strong>Fachkräfte</strong> unter www.cimonline.de<br />
Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />
Interessenten erhalten auf Anfrage Informationen und Antragsunterlagen<br />
Ausgeschriebene Stellen <strong>für</strong> Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> unter www.cimonline.de<br />
Vorbereitung<br />
Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />
Dreitägige <strong>Ein</strong>führung bei CIM in Frankfurt und der GTZ in Eschborn, dazu in der<br />
Regel eine bis zu dreimonatige Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
(V-EZ) von InWEnt in Bad Honnef<br />
27
Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />
Länder- und themenbezogene Informationsveranstaltungen und Seminare<br />
Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International e.V. (CFI)<br />
9<br />
Wächterstraße 3<br />
70182 Stuttgart<br />
Telefon (07 11) 2 10 66-0<br />
Telefax (07 11) 2 10 66-33<br />
E-Mail: cfi@gottes-liebe-weltweit.de<br />
Internet: http://www.gottes-liebe-weltweit.de<br />
CFI wurde 1984 von Hilfe <strong>für</strong> Brüder International (HfB) und mit Unterstützung<br />
der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) als Personalentsendeorganisation<br />
gegründet, ist mit HfB über gemeinsame Organisationsstrukturen eng<br />
verbunden und arbeitet mit AEM sowie der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA)<br />
bei verschiedenen Projekten zusammen.<br />
Aufgaben<br />
Vermittlung von <strong>Fachkräfte</strong>n in Entwicklungsprogramme und -projekte evangelischer<br />
Kirchen und christlicher Organisationen in Entwicklungsländern: Erziehungswesen;<br />
Land- und Forstwirtschaft; Technische und handwerkliche Ausbildung; Kleinunternehmerförderung;<br />
Dorfentwicklungsprogramme; Bauwesen; Sozialarbeit<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika<br />
Berufsgruppen<br />
Ärzte; Dipl.-Agraringenieure; Land- und Forstwirte; Ingenieure; Techniker; Handwerksmeister;<br />
Bauingenieure; Betriebswirte; Dozenten; Lehrer; Sozialpädagogen<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Drei Jahre; mit Verlängerungsoption<br />
28
Teil I<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Unterhaltsgeld, dazu ggf. Kaufkraftzuschlag; Soziale Sicherung nach Entwicklungshelfer-Gesetz<br />
(EhfG), mit Hilfen bei der Wiedereingliederung in Deutschland<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung und gefestigte Berufserfahrung; Gute Sprachkenntnisse<br />
in den allgemeinen Verkehrssprachen; Führungsqualitäten, Teamfähigkeit<br />
und psychische Stabilität; Willen zur Fortbildung; Interkulturelles Interesse<br />
Mit Rücksicht auf <strong>die</strong> ausländischen Partner von CFI sollte der Bewerber bewusster<br />
Christ und aktiv in einer Gemeinde sein<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Personalauswahl durch Bewerbungsgespräche und Vorbereitungsseminare; Endauswahl<br />
in Absprache mit den Partnerorganisationen<br />
Vorbereitung<br />
Kurse zu Landessprachen und Fachvokabular; Fachliche und landeskundliche Vorbereitung<br />
Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V.<br />
10<br />
Nibelungenstraße 124<br />
64625 Bensheim<br />
Telefon (0 62 51) 1 31-0<br />
Telefax (0 62 51) 1 31-1 2 78<br />
E-Mail: info@cbm.de<br />
Internet: http://www.cbm.de<br />
Aufgaben<br />
Finanzielle Förderung von und fachliche Beratung zu Projekten <strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderungen; Programme zur Verhütung von Behinderungen, insbesondere von Augenkrankheiten<br />
und orthopädischen Schädigungen; Community-based Rehabilitation<br />
(CBR); Schul- und Berufsausbildung; Rehabilitation <strong>für</strong> Behinderte<br />
29
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika<br />
Berufsgruppen<br />
Augenärzte; HNO-Ärzte; Orthopäden; Rehabilitationsfachkräfte; Verwaltungsfachkräfte<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Nach AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit<br />
Sonderkonditionen <strong>für</strong> Auslandseinsätze<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung; Sehr gute Englischkenntnisse; Mitgliedschaft<br />
in einer christlichen Kirche; Mindestalter: 28 Jahre<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Schriftliche Bewerbung; Interviews; Assessment Center; Offene Stellen über<br />
www.cbm.org unter „Jobs“<br />
Vorbereitung<br />
Die Vorbereitung erfolgt während einer individuell angepassten <strong>Ein</strong>führungswoche<br />
sowie Besuch im vorgesehenen Projekt<br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH<br />
11<br />
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5<br />
65760 Eschborn<br />
Telefon (0 61 96) 79-0<br />
Telefax (0 61 96) 79-11 15<br />
E-Mail: info@gtz.de<br />
Internet: http://www.gtz.de<br />
30
Teil I<br />
GTZ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen im Bundesbesitz und wurde 1975 als<br />
Zusammenschluss aus den Vorgänger-Institutionen GAWI – Garantieabwicklungs-<br />
Gesellschaft GmbH und Bundesstelle <strong>für</strong> Entwicklungshilfe (BfE) gegründet. Sie<br />
unterstützt <strong>die</strong> Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer entwicklungspolitischen<br />
Ziele. Ihr Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist sie tätig <strong>für</strong> andere<br />
Bundesressorts, Regierungen anderer Länder, internationale Auftraggeber wie Europäische<br />
Kommission, Vereinte Nationen und Weltbank sowie Unternehmen der<br />
privaten Wirtschaft.<br />
Das Unternehmen ist in 87 Ländern mit eigenen Büros vertreten und weltweit in<br />
mehr als 130 Ländern tätig.<br />
2011 werden <strong>die</strong> GTZ, der Deutsche Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) und <strong>die</strong> InWEnt<br />
– Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH bei Behalt der Stammsitze<br />
unter dem Namen Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>)<br />
GmbH fusionieren.<br />
Aufgaben<br />
Prüfung und Durchführung (Planung, Steuerung, Überwachung) von Programmen<br />
der Technischen Zusammenarbeit mit Partnern in Entwicklungsländern im Auftrag<br />
der Bundesrepublik Deutschland sowie staatlicher Stellen in Entwicklungsländern;<br />
Lieferung von Ausrüstungsgütern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Projekte; Durchführung von Nothilfe- und<br />
Flüchtlingsprogrammen in akuten Notsituationen<br />
Entsendung qualifizierten Fachpersonals in folgende Arbeitsbereiche: Wirtschaft und<br />
Beschäftigung; Staat und Demokratie – Regierungsberatung; Gesundheit; Bildung; Soziale<br />
Sicherheit; Umwelt; Infrastruktur; Agrarwirtschaft; Fischerei; Ernährung<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Arabische Länder, Karibik, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Maghreb, Mittelmeerraum,<br />
Osteuropa, Südliches Afrika, Südosteuropa, Westasien, Zentralasien<br />
Berufsgruppen<br />
Ökonomen; Soziologen; Politologen; Ethnologen; Stadt- und Regionalplaner; Geografen;<br />
Ärzte (Public Health); Gesundheitsökonomen; Sozialwissenschaftler; Hochschullehrer<br />
(Natur- und Ingenieurwissenschaften); Erziehungswissenschaftler; Pädagogen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Bereiche Grundbildung und Berufliche Bildung mit dem Schwerpunkt Entwicklung<br />
von Bildungssystemen, -institutionen; Volkswirte; Betriebswirte; Verwaltungswissenschaftler;<br />
Wirtschaftsingenieure; Agraringenieure (alle Fachrichtungen); Forstwirte;<br />
Ingenieure (Umwelt, Wasser, Energie); Transportökonomen; Juristen<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Abhängig von der Dauer des Projektabkommens, in der Regel zwei bis drei Jahre<br />
mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
31
Vergütung und soziale Leistungen<br />
<strong>Ein</strong> Tarifvertrag regelt <strong>die</strong> Vergütung (Grundgehalt, <strong>Ein</strong>satzzulage und Kaufkraftausgleich).<br />
Die gesetzlichen Sozialleistungen entsprechen den <strong>für</strong> das Inland geltenden<br />
Regelungen und umfassen <strong>die</strong> gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Freiwillige Sozialleistungen: Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung in<br />
Form einer Gruppenversicherung; Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen;<br />
Schul- und Kinderreisebeihilfen; Leistungen bei Krankheiten und Unfällen, <strong>die</strong> auf<br />
<strong>die</strong> besonderen Risiken des <strong>Ein</strong>satzlandes zurückzuführen sind; Ersatzleistungen <strong>für</strong><br />
Schäden infolge kriegerischer Ereignisse oder politischer Unruhen; Übergangsgeld<br />
Zusätzliche Leistungen: Übersiedlungskostenpauschale auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Familienangehörigen;<br />
Gewährung von Heimaturlaub nach einer bestimmten Aufenthaltszeit im<br />
Gastland; Zahlung von Sonderleistungspauschalen (jährlich)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Mehrjährige Berufs- und möglichst Auslandserfahrung; Gute Fremdsprachenkenntnisse;<br />
Tropentauglichkeit<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Bewerbungen online über das GTZ-Stellenportal unter www.gtz.de/jobs<br />
Vorbereitung<br />
Neben einer generellen unternehmensbezogenen und länderkundlichen Ausbildung<br />
werden ggf. nach Fachrichtungen getrennte Vorbereitungsmaßnahmen in Zusammenarbeit<br />
mit den zuständigen Institutionen durchgeführt, u.a. mit der Vorbereitungsstätte<br />
<strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)<br />
Deutsche Welthungerhilfe e.V.<br />
12<br />
Friedrich-Ebert-Straße 1<br />
53173 Bonn<br />
Telefon (02 28) 22 88-0<br />
Telefax (02 28) 22 88-3 33<br />
E-Mail: info@welthungerhilfe.de<br />
Internet: http://www.welthungerhilfe.de<br />
Kontakt: Gabriele Merten, Telefon -1 71<br />
32
Teil I<br />
Welthungerhilfe wurde 1962 als Nationales Komitee der „Freedom from Hunger<br />
Campaign“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen<br />
(FAO) gegründet. Sie ist seit 1967 eingetragen als „Deutsche Welthungerhilfe<br />
e.V.“, Mitbegründerin des Bündnisses „Entwicklung hilft“ sowie Mitbegründerin der<br />
Alliance2015 (November 2000), einem europäischen Verbund der Organisationen:<br />
Concern Worldwide (Irland), Hivos (Niederlande), Ibis (Dänemark), Cesvi (Italien),<br />
People In Need (Tschechische Republik), ACTED (Frankreich).<br />
Aufgaben<br />
Unterstützung von Partnerorganisationen in den Bereichen: Ernährungssicherung im<br />
ländlichen Raum; Trinkwasserversorgung; Ressourcenschutz; Basisinfrastruktur<br />
Durchführung eigener Projekte der Not- und Übergangshilfe<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika<br />
Berufsgruppen<br />
Agrar- und Bewässerungsingenieure; Bauingenieure; Geografen; Veterinärmediziner<br />
(gelegentlich)<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Sechs Monate bis zwei Jahre<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Regelwerk <strong>für</strong> Auslandsmitarbeiter der Welthungerhilfe<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium; Sprachkenntnisse; Mehrjährige<br />
Berufserfahrung in Entwicklungsländern<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interviews<br />
Vorbereitung<br />
Berufsbezogene Vorbereitung bei Welthungerhilfe; Länderkundliche Vorbereitung in<br />
der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad<br />
Honnef)<br />
33
Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />
13<br />
Kennedyallee 50<br />
53175 Bonn<br />
Telefon (02 28) 8 82-0<br />
Telefax (02 28) 8 82-4 44<br />
E-Mail: postmaster@daad.de<br />
Internet: http://www.daad.de<br />
Kontakt: Zuständige Regionalreferate<br />
DAAD (gegründet 1925) ist eine gemeinsame <strong>Ein</strong>richtung der deutschen Hochschulen<br />
zur Förderung der Hochschulbeziehungen mit dem Ausland, vor allem durch den<br />
Austausch von Studenten und Wissenschaftlern. Er unterhält 14 Außenstellen und<br />
50 Informationszentren.<br />
Er ist das nationale Sekretariat der IAESTE <strong>für</strong> den Praktikantenaustausch, <strong>die</strong> Nationale<br />
Agentur <strong>für</strong> EU-Hochschulzusammenarbeit und Beratungsstelle <strong>für</strong> TEMPUS.<br />
Aufgaben<br />
Pflege der akademischen Beziehungen zum Ausland: Vermittlung und Förderung u.a.<br />
von lang- und kurzfristigen Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte<br />
an ausländischen Hochschulen<br />
<strong>Ein</strong> aus Hochschullehrern bestehender unabhängiger Gutachterausschuss entscheidet<br />
über <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>richtung von Langzeitdozenturen und über <strong>die</strong> persönliche Eignung der<br />
Bewerber <strong>für</strong> Langzeitdozenturen sowie über <strong>die</strong> Förderung von Kurzzeitdozenturen<br />
Berufsgruppen<br />
Wissenschaftliche Lehrkräfte aller Fachrichtungen, <strong>die</strong> Lehrerfahrung an einer deutschen<br />
bzw. ausländischen Hochschule nachweisen können<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Langzeitdozenturen<br />
In der Regel mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre<br />
Kurzzeitdozenturen<br />
Mindestens vier Wochen, höchstens sechs Monate<br />
34
Teil I<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Langzeitdozenturen<br />
Der Dozent schließt mit seiner Gasthochschule einen Arbeitsvertrag und wird in<br />
der Regel von ihr wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet. Der<br />
DAAD gewährt im Rahmen einer besonderen Vereinbarung mit dem Dozenten als<br />
zusätzliche Leistungen eine monatliche Ausgleichszulage, Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten,<br />
Schulbeihilfe, Zuschüsse zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge<br />
einschließlich einiger Beihilfen in Krankheitsfällen sowie zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass der<br />
Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert.<br />
<strong>Ein</strong>e Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt<br />
werden<br />
Dozenten an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss <strong>für</strong><br />
Heimaturlaub, <strong>für</strong> Vorstellungsreisen und zur Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen<br />
Kongressen erhalten<br />
Auf Antrag kann nach Beendigung der Dozentur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden<br />
Hinweis: Da Dozenten während der Dauer der Auslandstätigkeit nicht der deutschen<br />
Arbeitslosenversicherung unterliegen, besteht in der Regel nach der Rückkehr kein<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe<br />
Kurzzeitdozenturen<br />
Die Förderung setzt eine <strong>Ein</strong>ladung von einer Gasthochschule voraus, <strong>die</strong> sich an den<br />
Kosten der Dozentur angemessen beteiligt (Zahlung eines Honorars oder Gewährung<br />
von Unterkunft und Verpflegung); Flug- und Fahrtkosten trägt der DAAD<br />
Für <strong>die</strong> Zeit des Auslandsaufenthaltes werden täglich Zuschüsse zu Unterkunft und<br />
Verpflegung gewährt; Leistungen der Gasthochschule in Form von Honorarzahlungen,<br />
Aufenthaltskosten, Fahrtkosten vermindern den vom DAAD bewilligten Zuschuss.<br />
Die Zuwendungsbedingungen gehen davon aus, dass Kurzzeitdozenturen in aller<br />
Regel von an deutschen Hochschulen beschäftigten Wissenschaftlern wahrgenommen<br />
werden, <strong>die</strong> dazu unter Fortzahlung der Bezüge von ihren Heimathochschulen<br />
beurlaubt werden<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Bewerber müssen <strong>die</strong> Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates und <strong>die</strong> entsprechende<br />
fachliche Qualifikation besitzen. Sie müssen in der Regel <strong>die</strong> Qualifikation<br />
<strong>für</strong> eine Hochschullehrertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und<br />
über Lehrerfahrung an einer deutschen Hochschule verfügen<br />
35
<strong>Ein</strong> erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch<br />
der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong> einen Erfolg der Lehrtätigkeit.<br />
Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse<br />
müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der<br />
Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt. Ausnahmen gelten <strong>für</strong><br />
selten gelehrte Sprachen<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Die Entscheidung über <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>richtung einer Lang- oder Kurzzeitdozentur setzt <strong>die</strong><br />
<strong>Ein</strong>ladung bzw. den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, <strong>die</strong> in einer<br />
Stellenausschreibung Aufgabenstellung und Qualifikation der benötigten Lehrkraft<br />
definiert und <strong>die</strong> erforderliche Infrastruktur bereitstellt<br />
Der DAAD sucht, ggf. durch Ausschreibungen, geeignete Bewerber und stellt sie<br />
dem Gutachterausschuss vor. Dieser entscheidet dann, welcher Kandidat der Gasthochschule<br />
zur <strong>Ein</strong>stellung vorgeschlagen werden soll. Wird ein Bewerber von der<br />
ausländischen Hochschule akzeptiert, erhält er vom DAAD eine Förderzusage<br />
Vorbereitung<br />
Es besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, an einem sechswöchigen Kurs der Vorbereitungsstätte<br />
<strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) teilzunehmen<br />
Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED)<br />
14<br />
Bewerberreferat<br />
Tulpenfeld 7<br />
53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 24 34-0<br />
Telefax (02 28) 24 34-1 11<br />
E-Mail: poststelle@ded.de<br />
Internet: http://www.ded.de<br />
Kontakt: Susanne Gentges (Anwerbung und Auswahl von Entwicklungshelfern),<br />
Telefon -2 51<br />
DED ist einer der führenden europäischen Personalentsende<strong>die</strong>nste in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>.<br />
Die 1963 gegründete <strong>Ein</strong>richtung arbeitet im Auftrag des<br />
Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).<br />
36
Teil I<br />
2011 werden der DED, <strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />
(GTZ) GmbH und <strong>die</strong> InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH<br />
bei Behalt der Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale<br />
Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH fusionieren.<br />
Aufgaben<br />
Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern. Da<strong>für</strong><br />
haben sich bis heute mehr als 16.000 Entwicklungshelferinnen und -helfer eingesetzt.<br />
Gegenwärtig sind rund 2.600 der fast 3.000 Beschäftigten in 47 Ländern<br />
tätig<br />
Arbeitsfelder<br />
Entsendung berufserfahrener und sozial engagierter <strong>Fachkräfte</strong> in staatliche<br />
und zivilgesellschaftliche Programme und Projekte der Partnerländer; Bereiche:<br />
Armutsminderung; Förderung selbstbestimmter nachhaltiger Entwicklung; Erhalt<br />
natürlicher Lebensgrundlagen; Verwirklichung demokratischer Strukturen; Zivile<br />
Konfliktbearbeitung<br />
Nachwuchsförderungsprogramm (NFP): <strong>Ein</strong>jähriger Aufenthalt <strong>für</strong> qualifizierte Berufsanfänger<br />
sowie Fach- und Hochschulabsolventen (bis 28 Jahre) in einem der<br />
Partnerländer des DED zur Sammlung von entwicklungspolitischen, beruflichen,<br />
persönlichen und interkulturellen Erfahrungen<br />
Freiwilligen<strong>die</strong>nst „weltwärts mit dem DED“ in Entwicklungsländer: Durch ehrenamtliche<br />
Tätigkeiten können junge Menschen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren<br />
internationale Erfahrungen sammeln sowie interkulturelle Kompetenz und Qualifikationen<br />
<strong>für</strong> ihre berufliche Orientierung erwerben<br />
Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zwecks Sensibilisierung<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> gemeinsamen Interessen und Probleme der <strong>Ein</strong>en Welt<br />
Unterstützung einheimischer Organisationen und Selbsthilfe-Initiativen durch fachliche<br />
Beratung, Finanzierung kleinerer Programme und Förderung einheimischer<br />
<strong>Fachkräfte</strong><br />
Vermittlung deutscher Entwicklungshelfer in das Freiwilligenprogramm der Vereinten<br />
Nationen (UNV)<br />
Arbeitsbereiche<br />
Armutsbekämpfung (Aktionsprogramm 2015); Ländliche Entwicklung; Ressourcenschutz;<br />
Forstwirtschaft; Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung; Kommunalentwicklung;<br />
Demokratieförderung; Gesundheitswesen; Soziale Dienste; Förderung der<br />
Zivilgesellschaft; Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst; Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft<br />
(PPP); Entwicklungspolitische Bildungsarbeit<br />
37
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika, Ostafrika, Südliches Afrika, Westafrika, Zentralasien<br />
Berufsgruppen<br />
Die Voraussetzungen <strong>für</strong> jeden Projektarbeitsplatz können aktuell im Internet unter<br />
www.ded.de/Stellenmarkt eingesehen werden<br />
In unterschiedlicher Häufigkeit werden geeignete Personen nachfolgend genannter<br />
Berufsgruppen gesucht (der genaue Berufsabschluss ist weniger wichtig als der<br />
Nachweis der geforderten Kompetenzen)<br />
Agraringenieure; Agrarökonomen; Agrarbiologen; Forstingenieure; Gartenbauingenieure;<br />
Geografen; Geologen; Hydrologen; Ingenieure <strong>für</strong> Wasserbau<br />
Meister und Betriebswirte des Handwerks; Berufsschul- und Gewerbelehrer aus den<br />
Bereichen Holz, Metall, Elektro- und Kraftfahrzeugtechnik<br />
Betriebs- und Volkswirte; Ökonomen; Master of Business Administration; Wirtschaftswissenschaftler;<br />
Bankbetriebswirte; Kaufleute; Marketingfachkräfte; Organisations-<br />
und Unternehmensberater; Wirtschaftsingenieure<br />
Ingenieure: Elektrotechnik; Informatik; Maschinenbau; Tiefbau (Wasser- und Abwasserversorgung);<br />
Straßen-, Pisten- und Brückenbau<br />
Fachärzte <strong>für</strong> Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Allgemeinmedizin; Lehrhebammen;<br />
Lehrkrankenschwestern; Physiotherapeuten; Orthopä<strong>die</strong>mechaniker<br />
Soziologen; Sozialpädagogen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Sozialwissenschaftler;<br />
Politologen; Ethnologen; Anthropologen; Psychologen; Friedenspädagogen; Kulturwissenschaftler;<br />
Regionalwissenschaftler (mit handwerklichem oder betriebswirtschaftlichem<br />
Hintergrund erwünscht, aber nicht Bedingung)<br />
<strong>Fachkräfte</strong> unterschiedlicher Fachrichtungen mit Erfahrungen im Zivilen Friedens<strong>die</strong>nst<br />
in Postkonfliktländern sowie Methodenkenntnissen zu Konfliktmanagement<br />
und Ziviler Konfliktbearbeitung<br />
<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> den Bereich Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser- und Abfallentsorgung<br />
(z.B. Umwelttechniker mit Stu<strong>die</strong>nschwerpunkt Geographie, Umweltwirtschaft,<br />
Wasserbau und Siedlungswesen, Abwasserwirtschaft; Ingenieure mit<br />
Schwerpunkt Wassermanagement, Wasserressourcenmanagement)<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Entwicklungshelfer<br />
Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren; zweitmalige Entsendung<br />
möglich<br />
38
Teil I<br />
Entwicklungsstipendiaten<br />
<strong>Ein</strong> Jahr, zusätzlich vier Wochen Vorbereitung in Deutschland<br />
Freiwillige mit weltwärts<br />
<strong>Ein</strong> Jahr, einschließlich dreiwöchiger Vor- und Nachbereitung in Deutschland<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Informationen zu den Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> verschiedenen Programme unter<br />
www.ded.de/leistungen<br />
Informationen zu den Leistungen <strong>für</strong> Freiwillige mit weltwärts unter<br />
www.ded.de/weltwärts<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Entwicklungshelfer<br />
Abgeschlossenes Studium und zwei- bis dreijährige Berufserfahrung oder abgeschlossene<br />
Berufsausbildung und Abschluss als Meister sowie zwei- bis dreijährige<br />
Berufserfahrung als Meister; Gute Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer der<br />
vier Verkehrssprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch; Persönliche<br />
und gesundheitliche Eignung sowie soziales Engagement<br />
Entwicklungsstipendiaten<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss im Spektrum der Tätigkeitsfelder<br />
des DED; Höchstalter 28 Jahre; Bereitschaft, alleine auszureisen; Gute<br />
Kenntnisse in einer der oben genannten Sprachen<br />
Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst<br />
Voraussetzungen wie unter Entwicklungshelfer genannt; Zusätzlich Auslandserfahrung,<br />
möglichst Projekterfahrung; Erfahrung in ziviler Konfliktbearbeitung und<br />
Konfliktmanagement<br />
weltwärts mit dem DED<br />
Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit oder<br />
dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss mit<br />
abgeschlossener Berufsausbildung; Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife;<br />
Weltoffenheit, Lernbereitschaft, Fähigkeit zur Teamarbeit, Interesse an Kultur<br />
und Problematik der Entwicklungsländer; Gute Grundkenntnisse einer im Partnerland<br />
gesprochenen Sprache; Teilnahme am mindestens 25-tägigen fachlich-pädagogischen<br />
Begleitprogramm (Informations- und Auswahltagung; Vorbereitung; Zwischen- und<br />
Rückkehrerseminare); Bereitschaft zum Engagement in der entwicklungspolitischen<br />
Bildungsarbeit in Deutschland nach Rückkehr<br />
39
Sämtliche Bewerbungen sind online an den DED zu richten (www.ded.de/<br />
stellenmarkt); Interessenten können sich auf bis zu drei angebotene Projektplätze<br />
gleichzeitig bewerben<br />
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)<br />
15<br />
Carstennstraße 58<br />
12205 Berlin<br />
Telefon (0 30) 8 54 04-0, -3 07<br />
Telefax (0 30) 8 54 04-4 50, -4 70<br />
E-Mail: drk@drk.de<br />
Internet: http://www.drk.de<br />
DRK hat 19 Landesverbände, 538 Kreisverbände, ca. 18.400 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften.<br />
Aufgaben<br />
Im Rahmen der internationalen Rotkreuz-Zusammenarbeit entsendet das DRK<br />
<strong>Fachkräfte</strong> in Programme der Humanitären Hilfe und in längerfristige Entwicklungsprogramme<br />
Berufsgruppen<br />
Fachärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Hebammen; Labortechniker; Wasser- und<br />
Hygiene-<strong>Fachkräfte</strong> (Trinkwasseraufbereitung); Finanz- und Verwaltungsfachleute;<br />
Logistiker; Projektmanager; Disaster Management and Preparedness Experten; Baufachkräfte<br />
(z.B. Architekten)<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Katastrophenhilfe: Vier bis zwölf Wochen (vor allem <strong>für</strong> medizinische <strong>Fachkräfte</strong>),<br />
andere <strong>Ein</strong>sätze in der Regel sechs bis zwölf Monate<br />
Institutional Development und andere Bereiche der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>:<br />
<strong>Ein</strong> bis zwei Jahre<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Vergütung in Anlehnung an DRK-Tarifvertrag, dazu länderspezifisch Tagegeld; Sozial-,<br />
Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung; Mitnahme von<br />
40
Teil I<br />
Familienangehörigen in der Regel nicht möglich; Arbeitszeiten nach den Erfordernissen<br />
vor Ort; Urlaub in der Regel nach <strong>Ein</strong>satzende<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zweijährige Berufserfahrung; Gute<br />
Sprachkenntnisse (Englisch; Französisch); Auslandserfahrung (nach Möglichkeit im<br />
Fachbereich des Bewerbers); Tropentauglichkeit<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Schriftliche Bewerbung an das: DRK Generalsekretariat, Team 21 – Internationale<br />
Zusammenarbeit, Personal Ausland, Carstennstraße 58, 12205 Berlin<br />
Vorbereitung<br />
Allgemeine und fachspezifische <strong>Ein</strong>führungsseminare<br />
Dienste in Übersee gGmbH (DÜ)<br />
16<br />
Ulrich-von-Hassell-Straße 76<br />
53123 Bonn<br />
Telefon (02 28) 81 01-0<br />
Telefax (02 28) 81 01-1 60<br />
E-Mail: eed@eed.de<br />
Internet: http://www.eed.de<br />
Kontakt: Jürgen Deile, Telefon: -25 13<br />
DÜ ist als Tochtergesellschaft des Evangelischen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes (EED) Träger<br />
des Personellen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes evangelischer Kirchen in Deutschland.<br />
Aufgaben<br />
Vermittlung von <strong>Fachkräfte</strong>n aufgrund von Personalanforderungen überseeischer<br />
Partnerorganisationen (Kirchen und kirchennahe <strong>Ein</strong>richtungen, Regierungsstellen<br />
und gemeinnützige Organisationen). Die vermittelten <strong>Fachkräfte</strong> sind bei den lokalen<br />
Trägern angestellt. DÜ übernimmt <strong>die</strong> Suche, Auswahl, Vorbereitung und Begleitung<br />
der <strong>Fachkräfte</strong> sowie deren Absicherung nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz<br />
(EhfG)<br />
41
Arbeitsbereiche<br />
Gemeinwesenarbeit; Bildungsarbeit; Gesundheit; Trägerstrukturförderung; Advocacy;<br />
Vernetzungsarbeit; Ökologie; Konfliktbearbeitung; Menschenrechtsarbeit<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa<br />
Berufsgruppen<br />
<strong>Fachkräfte</strong> zur Personal- und Organisationsberatung; Verwaltungsfachkräfte; Sozialpädagogen<br />
mit Zusatzqualifikationen (z.B. im Management); Sozialwissenschaftler;<br />
Erwachsenenbildner; <strong>Fachkräfte</strong> der beruflichen Bildung; Psychologen mit Erfahrung<br />
in interkultureller Trauma-Bearbeitung; Fachärzte <strong>für</strong> Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie<br />
und Innere Medizin; Gesundheitspersonal im Aus- und Weiterbildungsbereich;<br />
Ergotherapeuten; Agrarökonomen; <strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mitarbeit in der humanitären<br />
Katastrophenhilfe und <strong>für</strong> den Friedensfach<strong>die</strong>nst<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Unterhaltsleistungen und soziale Sicherung entsprechend den Bestimmungen des<br />
Entwicklungshelfer-Gesetzes; Ausreise- und Wiedereingliederungsbeihilfe<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Mindestalter 25 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zwei Jahre<br />
Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Bereitschaft, im kirchlichen Umfeld zu arbeiten;<br />
Gesellschaftspolitisches Engagement<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen; Teilnahme an einer Informationsveranstaltung<br />
(Orientierungskurs); Auswahltagung mit <strong>Ein</strong>zelgesprächen und psychologischer<br />
Beratung; Finale Entscheidung durch <strong>die</strong> anfordernde Partnerorganisation auf<br />
Basis eines Personalvorschlags von DÜ<br />
Vorbereitung<br />
DÜ-Ausreisekurs; Intensive Sprachvorbereitung; Länderkundliche, persönliche und<br />
ggf. berufsspezifische Vorbereitung<br />
42
Teil I<br />
dvv international – Institut <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit<br />
17<br />
des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.<br />
Obere Wilhelmstraße 32<br />
53225 Bonn<br />
Telefon (02 28) 9 75 69-0<br />
Telefax (02 28) 9 75 69-55<br />
E-Mail: info@dvv-international.de<br />
Internet: http://www.dvv-international.de<br />
Kontakt: Dr. Roland Schwartz; Uwe Gartenschlaeger<br />
dvv international ist ein Institut des Deutschen Volkshochschul-Verbandes. Dieser<br />
wurde 1953 als Dachverband der heute sechzehn Landesverbände der Volkshochschulen<br />
(VHS) in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.<br />
Aufgaben<br />
Projekte zur Armutsbekämpfung im Bereich Erwachsenenbildung<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Europa, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa,<br />
Zentralasien<br />
Berufsgruppen<br />
Erwachsenenbildner; Pädagogen; Sozialwissenschaftler<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Drei bis fünf Jahre<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
In Anlehnung an den Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossenes Studium; Fremdsprachenkenntnisse<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interview<br />
43
Vorbereitung<br />
In der Regel zwei bis drei Monate länderkundliche, projektspezifische und ggf.<br />
sprachliche Vorbereitung in Zusammenarbeit mit der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
(V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) und anderen Organisationen<br />
EIRENE<br />
18<br />
Internationaler Christlicher Friedens<strong>die</strong>nst e.V.<br />
Engerser Straße 81<br />
56564 Neuwied<br />
Telefon (0 26 31) 83 79-0<br />
Telefax (0 26 31) 83 79-90<br />
E-Mail: eirene-int@eirene.org<br />
Internet: http://www.eirene.org<br />
Kontakt: Thorsten Klein<br />
EIRENE wurde 1957 gegründet und ist eine internationale ökumenische Organisation<br />
<strong>für</strong> Friedens- und Entwicklungs<strong>die</strong>nste.<br />
Aufgaben<br />
Entsendung von <strong>Fachkräfte</strong>n in Projekte in Afrika und Lateinamerika<br />
Vermittlung von Freiwilligen in Länder des Nordens und Südens<br />
Partnerorganisationen sind tätig in den Bereichen: Ländliche Entwicklung; Zivile<br />
Konfliktbearbeitung; Erwachsenenbildung; Organisationsbetreuung; Menschrechtsarbeit;<br />
Me<strong>die</strong>narbeit<br />
Mitglied im Aktionsbündnis Landmine.de sowie bei der Kampagne <strong>für</strong> Saubere<br />
Kleidung<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Lateinamerika<br />
Bolivien, Burundi, Costa Rica, Kongo Demokratische Republik, Mali, Marokko, Nicaragua,<br />
Niger, Tschad, Uganda<br />
44
Teil I<br />
Berufsgruppen<br />
Agraringenieure/-wissenschaftler; Geografen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Soziologen;<br />
Politologen; Ethnologen; Journalisten; Verwaltungswissenschaftler; Me<strong>die</strong>nwissenschaftler;<br />
Erziehungswissenschaftler (<strong>für</strong> Bolivien; Burundi; Demokratische Republik<br />
Kongo, Mali; Nicaragua; Niger; Tschad)<br />
Tätigkeitsdauer<br />
<strong>Fachkräfte</strong>: Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Entsprechend dem Entwicklungshelfer-Gesetz und EIRENE-Richtlinien<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
<strong>Fachkräfte</strong>: Entsprechend der Stellenausschreibung (Abgeschlossene Berufsausbildung;<br />
Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Sprachkenntnisse; Engagement in<br />
den Bereichen „Dritte Welt“, Gewaltfreiheit oder Sozial-, Gemeinde-, Gruppenarbeit<br />
erwünscht)<br />
Bewerbungsverfahren<br />
<strong>Fachkräfte</strong>: Stellenausschreibungen erfolgen in der Presse, internen Mitteilungen<br />
bzw. über <strong>die</strong> EIRENE-Homepage. Nach persönlichen Gesprächen wird eine Entscheidung<br />
getroffen<br />
Vorbereitung<br />
<strong>Fachkräfte</strong>: In der Regel dreimonatige Vorbereitung (Fach-, Methoden- und Sprachkurse);<br />
Zweiwöchiger Kurs über Ziele und Methoden der friedens- und entwicklungspolitischen<br />
Arbeit von EIRENE<br />
Forum Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst e.V. (forumZFD)<br />
19<br />
Wesselstraße 12<br />
53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 85 02 96-0<br />
Telefax (02 28) 85 02 96-99<br />
E-Mail: kontakt@forumZFD.de<br />
Internet: http://www.forumZFD.de<br />
Kontakt: Heinz Wagner (Geschäftsführer)<br />
45
forumZFD wurde 1996 gegründet und ist Dachorganisation von 39 Mitgliedsorganisationen<br />
sowie rund 150 <strong>Ein</strong>zelmitgliedern. Als anerkannte Trägerorganisation<br />
im Zivilen Friedens<strong>die</strong>nst erhält es Projektmittel vom Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA)<br />
und Europäischer Union (EU).<br />
Aufgaben<br />
Stärkung der friedenswilligen Kräfte in Konfliktgebieten durch Entsendung von<br />
Friedensfachkräften<br />
Förderung von Konflikttransformationsprozessen: Vernetzung friedenswilliger Akteure;<br />
<strong>Ein</strong>bindung auch von Blockadekräften; Vermittlung zwischen verfeindeten Gruppen;<br />
Schaffung „geschützter Räume“ zur Begegnung von Vertretern der Konfliktparteien<br />
Kooperationspartner in der Projektarbeit sind: Pax Christi Aachen; Pax Christi<br />
Rottenburg-Stuttgart; Förderverein Willy Brandt Zentrum Jerusalem; Evangelische<br />
Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Westasien, Südostasien, Südosteuropa<br />
Bosnien und Herzegowina, Israel, Kosovo, Libanon, Mazedonien, Palästina, Philippinen,<br />
Serbien<br />
Berufsgruppen<br />
Alle Berufsgruppen<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Leistungen <strong>für</strong> <strong>Fachkräfte</strong> in forumZFD-Projekten orientieren sich am Entwicklungshelfer-Gesetz<br />
(EhfG): Unterhaltsgeld, das sich nach Familienstand und Lebenshaltungskosten<br />
vor Ort richtet; Umfassende Sozialversicherungen; Nach Rückkehr:<br />
Finanzielle Wiedereingliederungshilfe <strong>für</strong> jeden Monat der Vorbereitung und der<br />
Projekttätigkeit im Rahmen des EhfG<br />
Während der Vorbereitungszeit: Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung; Sozialversicherungen;<br />
Unfallversicherung; Reisekosten; Unterhaltsgeld<br />
46
Teil I<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufs- und Lebenserfahrung;<br />
Persönliche und emotionale Belastbarkeit in kritischen Situationen; Offenheit, sich<br />
auf persönliche Veränderungsprozesse einzulassen<br />
Mindestalter: 23 Jahre<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren <strong>für</strong><br />
Projektmitarbeit sowie <strong>für</strong> Praktikanten unter www.forumzfd.de/jobs<br />
Vorbereitung<br />
Die Aus- und Weiterbildung zu Friedensfachkräften und Konfliktberatern erfolgt in<br />
der Akademie <strong>für</strong> Konflikttransformation (www.forumzfd-akademie.de), einer <strong>Ein</strong>richtung<br />
des forumZFD<br />
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)<br />
20<br />
Godesberger Allee 149<br />
53175 Bonn<br />
Telefon (02 28) 8 83-0<br />
Telefax (02 28) 8 83-92 07<br />
E-Mail: presse@fes.de<br />
Internet: http://www.fes.de<br />
Kontakt: Dr. Jürgen Brummel<br />
FES wurde 1925 gegründet und verfügt über 100 Außenbüros weltweit.<br />
Aufgaben<br />
Förderung von sozialer Demokratie und Entwicklung durch Beratungs-, Bildungs-,<br />
Forschungs- und Informationsprogramme<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Arabische Länder, Asien, Karibik, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa<br />
47
Berufsgruppen<br />
Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Dipl.-Betriebswirte<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, vor allem in der internationalen<br />
Arbeit; Fremdsprachenkenntnisse<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Schriftliche Bewerbung an <strong>die</strong> Personalabteilung; Persönliche Vorstellung nur auf<br />
<strong>Ein</strong>ladung<br />
Vorbereitung<br />
Individuell<br />
Friedrich-Naumann-Stiftung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freiheit (FNF)<br />
21<br />
Truman-Haus<br />
Karl-Marx-Straße 2<br />
14482 Potsdam<br />
Telefon (03 31) 70 19-0<br />
Telefax (03 31) 70 19-1 88<br />
E-Mail: info@freiheit.org<br />
Internet: http://www.freiheit.org<br />
Kontakt: Bernhard Suppliet<br />
FNF wurde 1958 als Friedrich-Naumann-Stiftung (FNSt) gegründet. Die Umbenennung<br />
der Stiftung erfolgte 2007.<br />
48
Teil I<br />
Aufgaben<br />
Förderprogramme in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland: Rechtsstaat;<br />
Menschenrechte und Minderheiten; Offener Weltmarkt; Liberalismus und soziale<br />
Verantwortung; Föderalismus; Dezentralisierung; Bürgergesellschaft; Partizipative<br />
Kommunalpolitik; Subsidiarität; Chancen der Informationsgesellschaft; Entwicklung<br />
einer stabilen Eigentumsordnung<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerraum, Lateinamerika, Südasien, Südliches Afrika,<br />
Südostasien, Südosteuropa, Westafrika<br />
Berufsgruppen<br />
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler; Juristen; Journalisten; Pädagogen; Politikwissenschaftler<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Drei bis fünf Jahre<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Stellenvakanzen werden auf der FNF-Homepage veröffentlicht; <strong>Ein</strong>ladung zu Vorstellungsgesprächen<br />
erfolgt auf Basis der schriftlichen Bewerbung und Vorauswahl<br />
Vorbereitung<br />
Bis zu sechsmonatige Vorbereitung in der Geschäftsstelle (Potsdam)<br />
Goethe-Institut e.V. (GI)<br />
22<br />
Dachauer Straße 122<br />
80637 München<br />
Telefon (0 89) 1 59 21-0<br />
Telefax (0 89) 1 59 21-4 50<br />
E-Mail: info@goethe.de<br />
Internet: http://www.goethe.de<br />
49
GI (gegründet 1951) ist als weltweit tätiges Kulturinstitut der Bundesrepublik<br />
Deutschland größte Mittlerorganisation der deutschen Auswärtigen Kultur- und<br />
Bildungspolitik.<br />
Das Netzwerk besteht aus Goethe-Instituten (149 in 93 Ländern, 13 davon in<br />
Deutschland; dazu 10 Verbindungsbüros weltweit), Goethe-Zentren, Kulturgesellschaften,<br />
Lesesälen sowie Prüfungs- und Sprachlernzentren.<br />
Aufgaben<br />
Förderung der deutschen Sprache im Ausland; Pflege der internationalen kulturellen<br />
Zusammenarbeit; Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes<br />
Erteilung von Deutschunterricht (berufsbezogen; fachsprachlich; zielgruppenspezifisch);<br />
Abnahme von Sprachprüfungen mit Vergabe von Diplomen und Zertifikaten;<br />
Bildungskooperation: Aus- und Fortbildungen von Deutschlehrenden; Werbung <strong>für</strong><br />
Deutsch als Fremdsprache<br />
Kulturelle Kooperationsprogramme in den Bereichen: Architektur; Bildende Kunst;<br />
Design und Mode; Film; Literatur; Musik; Theater; Tanz<br />
Bibliotheken; Lern- und Informationszentren; Lesesäle; Dialogpunkte<br />
Informationsvermittlung durch eigene Kulturzeitschriften, Buchveröffentlichungen<br />
und multimediale Veröffentlichungen<br />
Informationsreisen nach Deutschland <strong>für</strong> ausländische Multiplikatoren (Journalisten;<br />
Mittler aus Kultur und Gesellschaft)<br />
Berufsgruppen<br />
Philologen; Kulturmanager; Kulturwissenschaftler<br />
Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter<br />
www.goethe.de/uun/bew/deindex.htm<br />
Für Studenten verschiedener Fachrichtungen Praktika in den GI-Instituten im<br />
In- und Ausland<br />
Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter<br />
www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm<br />
50
Teil I<br />
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (HSS)<br />
23<br />
Lazarettstraße 33<br />
80636 München<br />
Telefon (0 89) 12 58-0<br />
Telefax (0 89) 12 58-3 62<br />
E-Mail: info@hss.de<br />
Internet: http://www.hss.de<br />
Kontakt: Stephan Rumpel (Personalbereich Ausland), E-Mail: Rumpel@hss.de<br />
Aufgaben<br />
Verwaltungsförderung und Hilfe bei der Bildung staatlicher Institutionen, vor allem<br />
beim Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen; Beratung auf kommunaler, regionaler<br />
und nationaler Ebene<br />
Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat; Förderung lokaler Partner beim Aufbau<br />
von Organisationsstrukturen; Beratung von Regierungen und Parlamenten; Unterstützung<br />
von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen in politischen, ökonomischen,<br />
ökologischen und sozialen Fragen<br />
Maßnahmen der beruflichen Bildung und der ländlichen Entwicklung; Managementtraining;<br />
<strong>Ein</strong>beziehung von Frauen in Maßnahmen der allgemeinen, beruf lichen und<br />
politischen Bildung<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, China VR, Lateinamerika, Osteuropa, Südosteuropa<br />
Berufsgruppen<br />
Verwaltungswissenschaftler; Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler; Juristen<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Drei bis sechs Jahre<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Manteltarifvertag <strong>für</strong> Auslandsmitarbeiter der politischen Stiftungen (MTV)<br />
51
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, möglichst in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
und in der Planung und dem Monitoring von Projekten; Soziale<br />
Kompetenz; Fremdsprachenkenntnisse; Gesundheitliche Eignung<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Schriftliche Bewerbung an das Personalreferat; Persönliche Vorstellung nur auf<br />
<strong>Ein</strong>ladung<br />
Vorbereitung<br />
Individuell je nach Projekt, <strong>Ein</strong>satzland und persönlichen Vorkenntnissen<br />
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)<br />
24<br />
Rathausallee 12<br />
53757 St. Augustin<br />
Telefon (0 22 41) 2 46-0<br />
Telefax (0 22 41) 2 46-25 91<br />
E-Mail: zentrale@kas.de<br />
Internet: http://www.kas.de<br />
Kontakt: Markus Rosenberger, E-Mail: markus.rosenberger@kas.de<br />
KAS ging aus der 1956 gegründeten „Gesellschaft <strong>für</strong> christlichdemokratische<br />
Bildungsarbeit“ hervor. Sie unterhält zwei Bildungszentren und 17 Bildungswerke<br />
sowie 69 Auslandsbüros, <strong>die</strong> weltweit mehr als 200 Projekte in über 120 Ländern<br />
betreuen.<br />
Aufgaben<br />
Stärkung von politischen Parteien; Förderung freiheitlich-demokratischer Entwicklungen<br />
durch Politische Bildung und Beratung; Ordnungspolitik und Mittelstandsförderung;<br />
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit; Stärkung unabhängiger und<br />
demokratischer Gewerkschaften; Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft;<br />
Wissenschaftliche Kooperation und interkultureller Dialog<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa<br />
52
Teil I<br />
Berufsgruppen<br />
Politik- und Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Juristen<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sprachkenntnisse;<br />
Identifikation mit dem gesellschaftspolitischen Standort der Konrad-<br />
Adenauer-Stiftung; Gesellschaftspolitisches Engagement; Interesse <strong>für</strong> Politik und<br />
<strong>die</strong> Aufgaben einer politischen Stiftung<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Schriftliche Bewerbung<br />
Vorbereitung<br />
Mehrmonatige Vorbereitung in der Zentrale der KAS; Gesellschaftspolitische und<br />
projektbezogene Vorbereitung; Länderkundliche Vorbereitung erfolgt in der Vorbereitungsstätte<br />
<strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)<br />
Peace Brigades International (PBI)<br />
25<br />
Deutscher Zweig e.V.<br />
Harkortstraße 121<br />
22765 Hamburg<br />
Telefon (0 40) 3 89 04 37-0<br />
Telefax (0 40) 3 89 04 37-28<br />
E-Mail: info@pbi-deutschland.de<br />
Internet: http://www.pbideutschland.de<br />
Kontakt: Cathrin Schmock<br />
53
Aufgaben<br />
Entsendung von <strong>Fachkräfte</strong>n in Krisengebiete zur Überwachung der <strong>Ein</strong>haltung der<br />
Menschenrechte (z. B. Internationale Beobachtung; Schutz bedrohter Menschenrechtler)<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Asien, Lateinamerika<br />
Guatemala, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Nepal<br />
Berufsgruppen<br />
Alle Berufsgruppen<br />
Tätigkeitsdauer<br />
<strong>Ein</strong> bzw. zwei Jahre (projektabhängig), Verlängerung möglich; dazu drei bis sechs<br />
Monate Vorbereitungsphase<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Reisekosten; Unterkunft und Verpflegung; Unfall- und Krankenversicherung;<br />
Taschengeld<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Mindestalter: 25 Jahre; Sprach- und Landeskenntnisse; Politische Analysefähigkeit<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Informationsseminare; Bewerbergespräch<br />
Vorbereitung<br />
Internationales Training<br />
54
Teil I<br />
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)<br />
26<br />
Bundesallee 100<br />
38116 Braunschweig<br />
Telefon (05 31) 5 92-30 06<br />
Telefax (05 31) 5 92-30 08<br />
E-Mail: presse@ptb.de<br />
Internet: http://www.ptb.de<br />
Kontakt: Dieter Schwohnke, Telefon -82 00, E-Mail: <strong>die</strong>ter.schwohnke@ptb.de<br />
PTB gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />
(BMWi).<br />
Aufgaben<br />
Physikalische und ingenieurwissenschaftliche Forschung; <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>:<br />
Beratung und Ausbildung im Bereich Qualitätsinfrastruktur<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa<br />
Berufsgruppen<br />
Dipl.-Ingenieure; Dipl.-Physiker; Dipl.-Chemiker; Dipl.-Wirtschaftsingenieure;<br />
Spezialisten der Qualitätsinfrastruktur<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Kurzzeiteinsätze bis zu drei Monate<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Die Vergütung folgt den besoldungs- und tarifrechtlichen Bestimmungen des Öffentlichen<br />
Dienstes zuzüglich Auslandsvergütung; Umzugs-, Dienstantritts- und Reisekosten;<br />
Beihilfen<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Schriftliche Bewerbung; Persönliche Vorstellung<br />
55
Vorbereitung<br />
Fachliche Vorbereitung in den Fachlaboratorien der PTB und anderer QI-Institutionen;<br />
Länderkundliche Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
(V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)<br />
Senior Experten Service (SES)<br />
27<br />
Buschstraße 2<br />
53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 2 60 90-0<br />
Telefax (02 28) 2 60 90 77<br />
E-Mail: ses@ses-bonn.de<br />
Internet: http://www.ses-bonn.de<br />
Kontakt: Dr. Susanne Nonnen (Geschäftsführerin)<br />
SES wurde 1983 unter Obhut des Deutschen Industrie- und Handelskammertages<br />
(DIHK) und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen. 1986 wurde <strong>die</strong><br />
gemeinnützige GmbH gegründet, <strong>die</strong> seit 2003 von der SES-Stiftung getragen wird.<br />
Letztere beruht auf einem Stiftungsakt der früheren SES Gesellschafter (Bundesvereinigung<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesverband der deutschen<br />
Industrie e.V.; Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.; Zentralverband des<br />
Deutschen Handwerks e.V.), <strong>die</strong> ihre Anteile an der SES GmbH auf <strong>die</strong> neue Stiftung<br />
als alleinige Gesellschafterin übertragen haben.<br />
Derzeit sind mehr als 8.000 Senior Expertinnen und Experten registriert.<br />
Aufgaben<br />
Entsendung von Senior Expertinnen und Experten (aus dem aktiven Berufsleben<br />
ausgeschiedene Fach- und Führungskräfte) zur praxisnahen Unterstützung und<br />
Qualifizierung von Fach- und Führungskräften – vorwiegend in Entwicklungs- und<br />
Schwellenländern, darüber hinaus in Ländern Mittel- und Osteuropas sowie in<br />
Deutschland<br />
56
Teil I<br />
Arbeitsbereiche<br />
Kleine- und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen;<br />
Kommunen; Öffentliche Institutionen; Ausbildungseinrichtungen; Soziale<br />
<strong>Ein</strong>richtungen<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Asien, GUS, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Südosteuropa, Westasien<br />
Berufsgruppen<br />
Ehemalige Fach- und Führungskräfte der deutschen Wirtschaft: Betriebswirte;<br />
Gewerbe- und Techniklehrer; Stadt- und Regionalplaner; Handwerker; Techniker;<br />
Ingenieure aller Branchen der gewerblichen Wirtschaft; Kaufleute; Ärzte<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Bis zu sechs Monaten, im Durchschnitt vier bis zehn Wochen<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Der <strong>Ein</strong>satz ist ehrenamtlich. Die Auftraggeber im <strong>Ein</strong>satzland tragen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong><br />
Flug, Unterkunft, Verpflegung und lokalen Transport sowie <strong>die</strong> Nebenkosten. <strong>Ein</strong> Gemeinkostenanteil<br />
ist vom Auftraggeber an den SES zu entrichten. Soziale Sicherung:<br />
Gruppenversicherung des SES<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Langjährige berufliche Erfahrungen; Finanzielle Unabhängigkeit durch Alterssicherung<br />
(Pension, Rente usw.); Gesundheit<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Nach beruflicher Erfahrung<br />
Vorbereitung<br />
Informationsmaterial des SES und Erfahrungsaustausch mit anderen Senior<br />
Experten<br />
57
Stiftung Sankt Barbara<br />
28<br />
Kreutzen 17<br />
29633 Munster<br />
Telefon (50 55) 89 00<br />
Telefax (50 55) 50 53<br />
E-Mail: info@stiftung-sankt-barbara.de<br />
Internet: http://www.stiftung-sankt-barbara.de<br />
Kontakt: Dr.-Ing. Klaus Koehler<br />
Aufgaben<br />
Aufklärungsmaßnahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bevölkerung in verminten Gebieten; Ausbildung von<br />
einheimischem Fachpersonal zum Schutz der Zivilbevölkerung; Durchführung humanitärer<br />
Minenräumungsprojekte; Maßnahmen zur Rehabilitation von Minenopfern;<br />
<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika<br />
Berufsgruppen<br />
Ingenieure; Techniker; Betriebswirte; Sozialarbeiter; Feuerwerker<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Projektbezogen<br />
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Der Qualifikation entsprechend – einschließlich der üblichen Sozialleistungen und<br />
Unfallversicherung<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Fachliche und persönliche Eignung; Mehrjährige Berufs- und Auslandserfahrung;<br />
Gute Fremdsprachenkenntnisse<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Schriftliche Bewerbung; Projektinformationen in <strong>Ein</strong>zelgesprächen<br />
58
Teil I<br />
Weltfriedens<strong>die</strong>nst e.V. (WFD)<br />
29<br />
Hedemannstraße 14<br />
10969 Berlin<br />
Telefon (0 30) 25 39 90-0<br />
Telefax (0 30) 2 51 18 87<br />
E-Mail: info@wfd.de<br />
Internet: http://www.wfd.de<br />
Kontakt: Jürgen Steuber, E-Mail: steuber@wfd.de<br />
WFD wurde 1959 gegründet und ist seit 1971 anerkannter Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG).<br />
Aufgaben<br />
Unterstützung von Selbsthilfegruppen und gemeinnützigen Projekten; Vermittlung<br />
von <strong>Fachkräfte</strong>n<br />
Arbeitsbereiche<br />
Ländliche Entwicklung; Ausbildung in ländlichen Gebieten; Ökologie; Frauenförderung;<br />
Menschenrechte; Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst<br />
In Deutschland<br />
Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Geographische Schwerpunkte<br />
Afrika, Lateinamerika, Westasien<br />
Argentinien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Guinea, Guinea-Bissau, Mosambik,<br />
Palästina, Senegal, Simbabwe, Südafrikanische Republik<br />
Berufsgruppen<br />
Agrarökonomen; Berufsschullehrer; Friedensfachkräfte; Organisationsberater; Sozialwissenschaftler<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit<br />
59
Vergütung und soziale Leistungen<br />
Unterhaltsgeld; Vorbereitungskurs (kostenlos); Familiengerechte Unterbringung im<br />
Gastland; Reisekosten auch <strong>für</strong> Familienmitglieder; Erholungsurlaub (jährlich); Familienabhängige<br />
Ausrüstungs- und Wiedereingliederungsbeihilfe; Gesundheits- und<br />
Vorsorgeuntersuchung (kostenlos); Soziale Sicherung nach dem Entwicklungshelfer-<br />
Gesetz<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung; Mehrjährige Berufserfahrung; Projekterfahrung<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Die Projektplätze werden ausgeschrieben; Infos unter www.wfd.de<br />
Vorbereitung<br />
Zwei- bis viermonatige Vorbereitung in Deutschland und ggf. im europäischen<br />
Ausland<br />
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung<br />
30<br />
der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (ZAV)<br />
Villemombler Straße 76<br />
53123 Bonn<br />
Telefon (02 28) 7 13-0<br />
Telefax (02 28) 7 13-2 70 11 11<br />
E-Mail: zav@arbeitsagentur.de<br />
Internet: http://www.arbeitsagentur.de<br />
Kontakt: Dr. Beate Raabe<br />
Aufgaben<br />
ZAV betreut als gesonderte Dienststelle der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) deren<br />
internationales Beratungs- und Vermittlungsgeschäft. Sie hat weltweit Kooperationspartner<br />
und ist langjähriger Partner verschiedener Arbeitsmarkt-Netzwerke in<br />
der Europäischen Union<br />
Geschäftsfelder sind unter anderem: Vermittlung von Fach- und Führungskräften<br />
ins Ausland (Industrie-, Entwicklungsländer) und zu internationalen Organisationen;<br />
60
Teil I<br />
Personal<strong>die</strong>nstleistung <strong>für</strong> deutsche und ausländische Firmen, wissenschaftliche<br />
Institutionen, Verbände sowie Organisationen der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
Auslandsvermittlung der ZAV<br />
Die Auslandsvermittlung (www.ba-auslandsvermittlung.de) bietet an zwölf regionalen<br />
Standorten ihre internationalen Dienstleistungen <strong>für</strong> Arbeitnehmer an<br />
Info-Center der ZAV: Telefon (02 28) 7 13-13 13<br />
E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de<br />
Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO)<br />
Das Büro (www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio) ist der ZAV angegliedert. Es informiert,<br />
berät und vermittelt auf Grundlage von Vereinbarungen mit Auswärtigem Amt<br />
(AA) und Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) deutsche<br />
Führungs- und Nachwuchsführungskräfte, <strong>die</strong> an einer Tätigkeit bei <strong>Ein</strong>richtungen<br />
der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder bei anderen internationalen<br />
Organisationen interessiert sind. Außerdem betreut BFIO das Nachwuchsprogramm<br />
Beigeordnete Sachverständige<br />
<strong>Ein</strong> Kooperationsprojekt von ZAV und Deutscher Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />
GmbH (GTZ) unter dem Dach der ZAV ist das Centrum <strong>für</strong> internationale<br />
Migration und Entwicklung (CIM) in Frankfurt am Main (www.cimonline.de und www.<br />
zav-reintegration.de; siehe Nr. 8 in <strong>die</strong>sem Verzeichnis). Hauptaufgabe des CIM ist<br />
<strong>die</strong> Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Bereich der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
Berufsgruppen<br />
Angehörige aller Berufe, vornehmlich <strong>Fachkräfte</strong> mit abgeschlossener Berufsausbildung<br />
und erster Berufserfahrung sowie einschlägigen Sprachkenntnissen<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Auslandsvermittlung der ZAV<br />
Veranstaltungen zum Thema Arbeiten im Ausland, mit ersten <strong>Ein</strong>blicken in Lebensund<br />
Arbeitsbedingungen in anderen Ländern; Jobbörsen, auf denen Arbeitgeber ihre<br />
Stellenangebote präsentieren und Gelegenheit zu direktem Kontakt und Vorstellungsgesprächen<br />
bieten<br />
Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO)<br />
Information und Beratung zum Arbeitsmarkt Internationale Organisationen; Beratung<br />
zu Stellenausschreibungen und Hilfe bei der Bewerbungsvorbereitung; Unterstützung<br />
während der Bewerbungsphase in Zusammenarbeit mit dem AA und den deutschen<br />
61
Auslandsvertretungen; Vorträge an deutschen Hochschulen und bei Förderinstitutionen<br />
zum Thema <strong>Ein</strong>stiegs- und Karrieremöglichkeiten bei Internationalen Organisationen<br />
Zentrum <strong>für</strong> Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF)<br />
31<br />
Ludwigkirchplatz 3-4<br />
10719 Berlin<br />
Telefon (0 30) 5 20 05 65-0<br />
Telefax (0 30) 5 20 05 65-90<br />
Internet: http://www.zif-berlin.org<br />
ZIF wurde 2002 von Bundesregierung und Bundestag zwecks Stärkung der zivilen<br />
Kapazitäten <strong>für</strong> internationale Friedenseinsätze gegründet. Gesellschafter ist <strong>die</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. Seither wurden<br />
mehr als 2.800 Deutsche in internationale Wahlbeobachtermissionen sowie mehrere<br />
hundert in Friedenseinsätze entsandt.<br />
Aufgaben<br />
Rekrutierung, Vermittlung, Vorbereitung, Betreuung und Qualifizierung von zivilen<br />
Fach- und Führungskräften <strong>für</strong> Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze der Vereinten<br />
Nationen (UNO), der Organisation <strong>für</strong> Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />
(OSZE), der Europäischen Union (EU) und anderer Organisationen<br />
Aufbau und Pflege einer Personaldatenbank mit zur Zeit ca. 1.100 zivilen Experten,<br />
<strong>die</strong> <strong>für</strong> Friedenseinsätze, Wahlbeobachtung und verwandte <strong>Ein</strong>sätze (teils auch sehr<br />
kurzfristig) ausgewählt und entsandt werden können<br />
Vorbereitung und Qualifizierung deutschen Zivilpersonals <strong>für</strong> Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze<br />
durch themen- und methodenspezifische Kurse sowie zivilmilitärische<br />
Übungen und Bewerbungstraining<br />
Zweiwöchiger Grundkurs „Friedenseinsätze“ mit Modulen, Fallstu<strong>die</strong>n und Szenarien<br />
aus folgenden Bereichen: Evolution internationaler Friedenssicherung; Völkerrecht;<br />
Missionsaufbau und -ablauf; Arbeitsmethoden und -instrumente; Fahrtraining mit<br />
Geländewagen; Erste Hilfe; Sicherheitstraining in Zusammenarbeit mit Bundeswehr<br />
und Polizei<br />
62
Teil I<br />
Lang- und Kurzzeitwahlbeobachter- sowie Spezialisierungskurse z.B.: Rule of Law;<br />
Mission Management; Project Cycle Management; International Team Management<br />
and Supervisory Skills; Negotiation and Mediation in the Field<br />
Analyse, Forschung, Beratung und Information zur Unterstützung von Planungs- und<br />
Entscheidungsprozessen in Parlament und Regierung, Förderung des Dialogs zwischen<br />
Politik und Praxis sowie konzeptionelle Weiterentwicklung von Friedenseinsätzen<br />
(Handlungsspektrum umfasst u.a. Konferenzen, Briefings, aktuelle Analysen<br />
und Stu<strong>die</strong>n sowie Me<strong>die</strong>n- und Öffentlichkeitsarbeit)<br />
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />
(GTZ) Unterstützung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Center<br />
(KAIPTC) in Accra/Ghana und der westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS:<br />
Stärkung ziviler Krisenpräventionskapazitäten (u.a. Ausbildung Wahlbeobachter;<br />
Lessons Learned Seminare)<br />
Internationale Beratung zu Professionalisierung und Aufbau ziviler Kapazitäten bei<br />
Rekrutierung und Vermittlung, insbesondere in Europa, Afrika und Asien; Trainingskurse<br />
<strong>für</strong> internationale Partner sowie Ausbau internationaler Trainingsstandards<br />
Berufsgruppen<br />
Alle Berufsgruppen<br />
Tätigkeitsdauer<br />
Friedenseinsätze: In der Regel Verträge über sechs bis zwölf Monate; <strong>Ein</strong>satzdauer<br />
bis zu mehreren Jahren; <strong>Ein</strong>sätze häufig auch in verschiedenen Missionen<br />
Wahlbeobachter: Sieben bis vierzehn Tage (Kurzzeiteinsätze); <strong>Ein</strong> bis zwei Monate<br />
(Langzeiteinsätze)<br />
Bewerbungsvoraussetzungen<br />
ZIF-Expertenpool<br />
Mindestvoraussetzungen: Abgeschlossene Berufs- und/oder Hochschulausbildung;<br />
Mehrjährige Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sehr gute mündliche und schriftliche<br />
Kenntnisse der englischen Sprache; Fähigkeit und Bereitschaft, in einem<br />
international gemischten Team zu arbeiten; Gefestigte Persönlichkeit; Überdurchschnittliche<br />
soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz; Selbständigkeit<br />
und Selbstorganisation; Körperliche sowie psychische Belastbarkeit; Führerschein<br />
Klasse 3; Gute Computerkenntnisse (MS Office)<br />
Wünschenswert außerdem: Arbeitserfahrung in Konfliktregionen; Gute Kenntnisse<br />
weiterer einsatzrelevanter Sprachen (z.B. Arabisch; Französisch; Russisch; Spanisch);<br />
Methodenkompetenz in Bereichen wie Projektmanagement, Beratung und Coaching<br />
63
<strong>Ein</strong> entscheidendes Kriterium ist <strong>die</strong> Vermittelbarkeit in internationale Friedenseinsätze;<br />
ZIF orientiert sich hierbei an Personalbedarf und aktuellen Anforderungsprofilen<br />
von EU, OSZE, UNO u.a.<br />
Grundkurs Friedenseinsätze<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme in ZIF-Expertenpool und <strong>Ein</strong>satz-Vermittlung ist<br />
<strong>die</strong> Teilnahme am Grundkurs „Friedenseinsätze“ als praxisnahe Vorbereitung mit<br />
Vernetzung und Assessment<br />
Wahlbeobachtungskurs<br />
Bewerber <strong>für</strong> Wahlbeobachtungen müssen generell <strong>die</strong> gleichen Voraussetzungen wie<br />
beim Grundkurs erfüllen; Gute Kenntnisse einer zweiten einsatzrelevanten Fremdsprache<br />
neben Englisch sind erforderlich; Vermittlung des notwendigen Wissens<br />
erfolgt in einem dreitägigen Kompaktkurs<br />
Spezialisierungskurse<br />
Vorrangig <strong>für</strong> Personen aus dem ZIF-Expertenpool und aus aktuellen <strong>Ein</strong>sätzen;<br />
Teilnahme auch <strong>für</strong> externe Personen mit gleichwertiger Qualifikation möglich<br />
(Entscheidung hierzu fallweise); Kurse hier außerdem (je nach Thematik) mit<br />
besonderen Teilnahmevoraussetzungen; Informationen dazu auf den betreffenden<br />
ZIF-Webseiten<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Bewerbung Online unter<br />
www.zif-berlin.org/de/human-resources/bewerbung.html<br />
Nach Erhalt der Online-Bewerbung sendet ZIF eine <strong>Ein</strong>gangsbestätigung; Anforderung<br />
weiterer Unterlagen erfolgt bei positiver Auswahl, danach ggf. Benachrichtigung <strong>für</strong><br />
<strong>Ein</strong>ladung zum Grundkurs (etwa acht bis zehn Wochen vor jeweiligem Kursbeginn)<br />
64
Teil II
Teil II<br />
Dachorganisationen der Entwicklungsund<br />
Freiwilligen<strong>die</strong>nste<br />
Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungs<strong>die</strong>nste e.V. (AGdD)<br />
32<br />
Thomas-Mann-Straße 52<br />
53111 Bonn<br />
Telefon (02 28) 9 08 99 20<br />
Telefax (02 28) 9 08 99 11<br />
E-Mail: agdd@entwicklungs<strong>die</strong>nst.de<br />
info@foerderungswerk.de<br />
Internet: http://www.agdd.de<br />
http://www.foerderungswerk.de<br />
AGdD ist 1993 aus einer 1969 gegründeten informellen Arbeitsgemeinschaft hervorgegangen.<br />
Sie ist der Dachverband der nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz<br />
(EhfG) anerkannten Entwicklungs<strong>die</strong>nste. <strong>Ein</strong>er der AGdD-Geschäftsbereiche ist das<br />
Förderungswerk <strong>für</strong> rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> der Entwicklungs<strong>die</strong>nste.<br />
Aufgaben<br />
AGdD<br />
Förderung der internationalen Verständigung und entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung;<br />
Vertretung der gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit;<br />
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Personalentsendung <strong>für</strong> Parlament, Regierung<br />
und Parteien; Förderung der beruflichen Wiedereingliederung nach der Rückkehr aus<br />
dem Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
Förderungswerk<br />
Förderung zur beruflichen Wiedereingliederung der <strong>Fachkräfte</strong> nach Rückkehr aus<br />
dem Entwicklungs<strong>die</strong>nst: Information und individuelle Beratung; Seminare zur beruflichen<br />
Orientierung; Hilfe bei Arbeitsplatzsuche und beruflicher Fortbildung<br />
67
Arbeitsgemeinschaft privater Entwicklungs<strong>die</strong>nste e.V. (APED)<br />
33<br />
Argelanderstraße 50<br />
53115 Bonn<br />
Telefon (02 28) 21 53 04<br />
Telefax (02 28) 21 59 00<br />
Kontakt: Dr. Heribert Händel<br />
APED wurde 1967 gegründet und ist der Zusammenschluss von 19 Organisationen,<br />
<strong>die</strong> kurz-, mittel- oder langfristige Freiwilligen<strong>die</strong>nste durchführen.<br />
Aufgaben<br />
Wahrnehmung der Mitglieder-Interessen bei Bundesregierung und Bundestag<br />
Unterstützung entwicklungspolitischer Mitglieder-Vorhaben, insbesondere bei der<br />
finanziellen Förderung<br />
Mitglieder-Beratung bei der Vorbereitung von Projekten<br />
Mitgliedsorganisationen<br />
Advent-Wohlfahrtswerk (Hannover); Aktion Amorgos e.V. (Uelzen); Albert-Schweitzer-Freundeskreis<br />
Düsseldorf (Düsseldorf); Arbeitskreis Internationaler Gemeinschafts<strong>die</strong>nste<br />
in Deutschland (Marburg); Arbeitskreis Kindergärten in Entwicklungsländern<br />
(Sulzbach); Deutscher Freiwilligen<strong>die</strong>nst in Übersee (Bonn); Freundeskreis<br />
Indianerhilfe (Leverkusen); Freundeskreis Zentral- und Ostafrika (Hannover);<br />
Internationale Begegnung in Gemeinschafts<strong>die</strong>nsten (Stuttgart); Internationale<br />
Mennonitische Organisation (Neuwied); Jugend-Bildung-Hilfe in Bolivien (Aachen);<br />
Kinderdorf Rio (Oberhausen); Lateinamerika-Zentrum (Bonn); Nothelfergemeinschaft<br />
der Freunde (Düren); Quäkerhilfe (Neustadt a.R.); Sarvodaya-Freundeskreis in der<br />
Deutsch-Indischen Gesellschaft (Stuttgart); Service Civil International – Deutscher<br />
Zweig (Bonn); Tupac Amaru Peru (Nürnberg)<br />
68
Teil II<br />
Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (AKLHÜ)<br />
34<br />
Thomas-Mann-Straße 52<br />
53111 Bonn<br />
Telefon (02 28) 9 08 99-10<br />
Telefax (02 28) 9 08 99 11<br />
E-Mail: aklhue@entwicklungs<strong>die</strong>nst.de<br />
Internet: http://www.entwicklungs<strong>die</strong>nst.de<br />
http://www.internationale-freiwilligen<strong>die</strong>nste.org<br />
http://www.engagement-weltweit.de<br />
Kontakt: Hartwig Euler<br />
AKLHÜ ist seit 1963 eine zentrale Beratungs- und Informationsstelle zur Personellen<br />
<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (PZ). Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind<br />
staatlich anerkannte Entwicklungs<strong>die</strong>nste, internationale Freiwilligen<strong>die</strong>nste und<br />
Organisationen aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Der<br />
Verein wird gefördert vom Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
und Entwicklung (BMZ).<br />
Aufgaben<br />
Beratung berufserfahrener <strong>Fachkräfte</strong> zu <strong>Ein</strong>sätzen in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>;<br />
Beratung von Interessierten zu kurz- und längerfristigem Engagement in<br />
internationalen Freiwilligen<strong>die</strong>nsten<br />
Pflege eines zentralen Internetportals <strong>für</strong> weltweites Engagement unter<br />
www.entwicklungs<strong>die</strong>nst.de und der Stellendatenbank<br />
Durchführung von Fachtagungen und Seminaren zu aktuellen entwicklungspolitischen<br />
Themen; Organisation des Fachforums „ENGAGEMENT WELTWEIT“<br />
Förderung des fachlichen Austausches und der Vernetzung innerhalb der Mitgliedschaft<br />
und mit anderen nationalen und internationalen Akteuren der Personellen<br />
<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
Mitgliedsorganisationen<br />
ADRA Deutschland e.V.; AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.; Aktionsgemeinschaft<br />
Dienst <strong>für</strong> den Frieden e.V. (AGDF); Arbeiterwohlfahrt International e.V. (AWO);<br />
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB); Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe<br />
e.V. (AGEH); Arbeitsgemeinschaft Privater Entwicklungs<strong>die</strong>nste e.V. (APED);<br />
Arbeitskreis Entwicklungspolitik e.V. (AKE); Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International e.V.<br />
(CFI); Deutscher Freiwilligen<strong>die</strong>nst in Übersee e.V. (DFÜ); dvv international – Institut<br />
69
<strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.;<br />
EIRENE – Internationaler christlicher Friedens<strong>die</strong>nst e.V.; Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
e.V. (EED); Forum Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst e.V. (forumZFD); Freunde der Erziehungskunst<br />
Rudolf Steiners e.V.; Grenzenlos e.V.; ICJA Freiwilligenaustausch weltweit<br />
e.V.; IJAB – Fachstelle <strong>für</strong> internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland<br />
e.V.; Internationale Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste e.V. (IJGD); Internationaler<br />
Bund e.V. (IB); Kolping Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste e.V.; Konrad-Adenauer-Stiftung<br />
(KAS); Nothelfergemeinschaft der Freunde e.V. (NdF); Peace Brigades International<br />
(pbi) – Deutscher Zweig e.V.; Ring Deutscher Pfadfinderverbände; Senior Experten<br />
Service (SES); Service Civil International e.V. (SCI); Weltfriedens<strong>die</strong>nst e.V. (WFD);<br />
Weltweite Initiative <strong>für</strong> Soziales Engagement e.V. (WI); World University Service –<br />
Deutsches Komitee e.V. (WUS)<br />
Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Freiwilligen<strong>die</strong>nste<br />
35<br />
Geschäftsstelle: Jugendhaus Düsseldorf e.V.<br />
Carl-Mosterts-Platz 1<br />
40477 Düsseldorf<br />
Telefon (02 11) 46 93-1 71<br />
Telefax (02 11) 46 93-1 20<br />
E-Mail: uslueter@bdkj.de<br />
Internet: http://www.freiwilliges-jahr.de<br />
Kontakt: Uwe Slüter; Marianne Schmidle<br />
Die Katholische BAG ist ein Zusammenschluss aller Anbieter von unterschiedlichen<br />
Freiwilligen<strong>die</strong>nsten im In- und Ausland, <strong>die</strong> in katholischer Trägerschaft angeboten<br />
werden. Geborene Mitglieder sind <strong>die</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe<br />
(AGEH), Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und Deutscher Caritasverband<br />
(DCV).<br />
Aufgaben<br />
Förderung und Koordinierung von Fachinformationsaustausch und Mitgliederzusammenarbeit;<br />
Erarbeitung von Stellungnahmen, Memoranden und fachpolitischen<br />
Ausführungen; Beratung förderpolitischer Fragen<br />
Koordination und Vertretung gemeinsamer Mitgliederinteressen gegenüber Politik,<br />
Behörden und Institutionen, der Öffentlichkeit und in der Kirche<br />
70
Teil II<br />
Öffentlichkeitsarbeit zur Anerkennung und Förderung von Freiwilligen<strong>die</strong>nsten; Zielgruppen<br />
<strong>für</strong> Freiwilligen<strong>die</strong>nste ansprechen<br />
Vermittlung junger Menschen auf <strong>Ein</strong>satzstellen und Freiwilligenplätze im In- und<br />
Ausland im Rahmen von Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ) und Europäischem Freiwilligen<strong>die</strong>nst<br />
(EVS)<br />
Zusammenarbeit von Katholischer BAG, MISEREOR und AGEH bei der Durchführung<br />
des Welt-Freiwilligen<strong>die</strong>nstes, dem entwicklungspolitischen Freiwilligen<strong>die</strong>nst <strong>für</strong><br />
junge Menschen in katholischer Trägerschaft (www.welt-freiwilligen<strong>die</strong>nst.de)<br />
Mitgliedsorganisationen<br />
AG MaZ Spiritaner FWD -Stuttgart; AGEH Köln; Arbeitsstelle <strong>für</strong> Jugendseelsorge<br />
der DBK; Arbeitsstelle FSD Limburg; BDKJ Bayern / LAG <strong>für</strong> katholische Jugendarbeit;<br />
BDKJ Bundesstelle Düsseldorf; BDKJ Diözese München-Freising; BDKJ Diözese<br />
Essen – BJA; BDKJ Diözese Fulda; BDKJ Diözese Mainz; BDKJ Diözese Rottenburg-<br />
Stuttgart; BDKJ Diözese Speyer BJA; BDKJ Landesverband Oldenburg; Bischöfliches<br />
Generalvikariat – Referat Weltkirche; Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück; Caritasverband<br />
Dresden-Meißen; Caritasverband Freiburg; Caritasverband <strong>für</strong> das Bistum<br />
Erfurt e.V.; Caritasverband <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erzdiözese Freiburg e.V.; Caritasverband Görlitz;<br />
Caritasverband Hildesheim; Caritasverband Magdeburg; DiAG Bamberg; Don Bosco<br />
Mission Bonn; Erzbistum Hamburg; Freiwilligen Zentren Freiburg; Freiwilligen/Friedens<strong>die</strong>nste<br />
Freiburg; FSD Köln; fsj Münster gGmbH; IN VIA Berlin; IN VIA Freiburg;<br />
IN VIA Paderborn; Initiative Christen <strong>für</strong> Europa Dresden; Jesuit European Volunteers<br />
München; Jugendhaus Düsseldorf; Jugendseelsorge Mecklenburg; Katholisches Büro<br />
Berlin; Kolping JGD Köln; Malteser Köln; Pallottinischer FWD Odernheim; pax christi<br />
– Deutsche Sektion; Salesianer Don Boscos München; Soziale Lern<strong>die</strong>nste Bistum<br />
Trier und Soziale Friedens<strong>die</strong>nste; Sozialer Dienst <strong>für</strong> Frieden und Versöhnung; Steyler<br />
Freiwilligen<strong>die</strong>nst St. Augustin<br />
71
Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine entwicklungsländerbezogene<br />
Berufstätigkeit<br />
Interessierte an Entwicklungspolitik und Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst e.V. (EED)<br />
Ulrich-von Hassell-Straße 76, 53123 Bonn<br />
Telefon (02 28) 81 01-0; Telefax (02 28) 81 01-1 60<br />
E-Mail: eed@eed.de; Internet: http://www.eed.de<br />
Unterstützung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von rund 500 Gruppen und<br />
Gemeinden; Zuschüsse zu Seminaren, Stu<strong>die</strong>nreisen sowie zu Informationsmaterial;<br />
Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit; EED-Newsletter; Magazin <strong>für</strong> globale Entwicklung<br />
und ökumenische Zusammenarbeit „welt-sichten“ (monatlich; gemeinsame Herausgabe<br />
mit Brot <strong>für</strong> alle; Brot <strong>für</strong> <strong>die</strong> Welt; Christoffel-Blindenmission; Fastenopfer;<br />
Kindernothilfe; Misereor; Assoziation Förderung der entwicklungspolitischen Publizistik);<br />
Finanzielle Förderung von rund 300 Projekten und Programmen auf allen<br />
Kontinenten; Beratung von Partnerorganisationen<br />
Mitarbeiter deutscher Organisationen der Internationalen Zusammenarbeit<br />
Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ)<br />
InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />
Lohfelder Straße 128, 53604 Bad Honnef<br />
Telefon (0 22 24) 9 26-0; Telefax (0 22 24) 9 26-1 51<br />
Internet: http://www.inwent.org/vez<br />
Vorbereitung von Fach- und Führungskräften der Entwicklungs- und Internationalen<br />
Zusammenarbeit auf deren Auslandstätigkeit<br />
Praxisorientierte Seminare und Workshops: Grundlagen der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
und der Internationalen Zusammenarbeit; Strategien erfolgreicher<br />
interkultureller Zusammenarbeit; Landesanalysen <strong>für</strong> mehr als 130 Länder; International<br />
erprobte Managementverfahren; Berufsorientierte Kommunikationsfertigkeiten<br />
in den europäischen Verkehrssprachen und in bis zu 80 Landessprachen<br />
Online-Portale mit Informationen zu Entwicklungsländern und -themen:<br />
http://liportal.inwent.org und http://www.inwent.org/e-pol<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
72
Teil II<br />
Ausreisende Fach- und Führungskräfte folgender Sektoren<br />
Friedenseinsätze / Peacebuilding<br />
Peace Brigades lnternational (PBI)<br />
Deutscher Zweig e.V.<br />
Harkortstraße 121, 22765 Hamburg<br />
Telefon (0 40) 3 89 04 37-0; Telefax (0 40) 3 89 04 37-28<br />
E-Mail: info@pbi-deutschland.de; Internet: http://www.pbideutschland.de<br />
Zentrum <strong>für</strong> Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF)<br />
Ludwigkirchplatz 3–4, 10719 Berlin<br />
Telefon (0 30) 5 20 05 65-0; Telefax (0 30) 5 20 05 65-90<br />
Internet: http://www.zif-berlin.org<br />
Industrie / Wirtschaft<br />
Carl Duisberg Centren<br />
Hansaring 49–51, 50670 Köln<br />
Telefon (02 21) 16 26-2 62; Telefax (02 21) 16 26-3 37<br />
E-Mail: satta@cdc.de; Internet: http://www.cdc.de<br />
compass international GmbH<br />
relocation, training & consulting<br />
Epplestraße 5A, 70597 Stuttgart<br />
Telefon (07 11) 28 47 09-0; Telefax (07 11) 28 47 09-52<br />
E-Mail: mueller@compass-international.de<br />
Internet: http://www.compass-international.de<br />
IFIM – Institut <strong>für</strong> Interkulturelles Management GmbH<br />
Maarweg 48, 53619 Rheinbreitbach<br />
Telefon (0 22 24) 94 95-0; Telefax (0 22 24) 94 95-96<br />
E-Mail: info@ifim.de; Internet: http://www.ifim.de<br />
Landwirtschaft<br />
Seminar <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung (SLE)<br />
der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät<br />
der Humboldt-Universität zu Berlin<br />
Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin<br />
Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04<br />
E-Mail: sle@agrar.hu-berlin.de<br />
simone.aubram@agrar.hu-berlin.de<br />
sabine.doerr@agrar.hu-berlin.de<br />
Internet: http://www.sle-berlin.de<br />
73
Medizin<br />
Bernhard-Nocht-Institut <strong>für</strong> Tropenmedizin (BNI)<br />
Kursussekretariat<br />
Bernhard-Nocht-Straße 74, 20359 Hamburg<br />
Telefon (0 40) 4 28 18-5 11; Telefax (0 40) 4 28 18-5 12<br />
E-Mail: tropmed@bni-hamburg.de<br />
Internet: http://www.bni-hamburg.de<br />
Deutsches Institut <strong>für</strong> ärztliche Mission e.V. (Difäm)<br />
Träger der Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus<br />
Paul-Lechler-Straße 24, 72076 Tübingen<br />
Telefon (0 70 71) 20 6-5 12, -5 38; Telefax (0 70 71) 2 06-5 10<br />
E-Mail: hettler@difaem.de; Internet: http://www.difaem.de<br />
Institut <strong>für</strong> Public Health<br />
Entwicklungshelfer-Kurse<br />
Im Neuenheimer Feld 324, 69120 Heidelberg<br />
Telefon (0 62 21) 56-29 04; Telefax (0 62 21) 56-49 18<br />
E-Mail: EH.Kurs@URZ.Uni-Heidelberg.de<br />
Internet: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/index.php?id=7086<br />
74
Teil II<br />
Fortbildungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Hochschulabsolventen<br />
• als Beigeordnete Sachverständige (BS) – international bekannt als Junior Professional<br />
Officers (JPO), Associate Experts (AE) oder Associate Professional Officers<br />
(APO) – mit Hochschulabschluss und erster international ausgerichteter Berufserfahrung<br />
sowie sehr guten Fremdsprachenkenntnissen. BS können <strong>für</strong> zwei Jahre bei<br />
Internationalen Organisationen eingesetzt werden. Ab Januar eines jeden Jahres<br />
werden <strong>die</strong> im Rahmen des Programms Beigeordnete Sachverständige (BS) zu<br />
besetzenden Stellen, <strong>die</strong> Bewerbungsvoraussetzungen und der Programmablauf im<br />
Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio veröffentlicht. Die Durchführung<br />
des BS-Programms erfolgt durch das Büro Führungskräfte zu Internationalen<br />
Organisationen (BFIO) der<br />
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn<br />
Telefon (02 28) 7 13-13 31; Telefax (02 28) 7 13-2 70 10 36<br />
E-Mail: bfio-bs@arbeitsagentur.de<br />
• vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften,<br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelttechnik und -ökonomie, Medizin,<br />
Geographie, Berufspädagogik sowie ergänzender Postgraduiertenausbildung und/oder<br />
Berufserfahrung im Inland und in Entwicklungsländern können am EZ-Traineeprogramm<br />
(neun Monate in einem GTZ-Vorhaben, weitere Stationen in deutschen und<br />
internationalen EZ-Organisationen und im BMZ) teilnehmen<br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH *<br />
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn<br />
Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15<br />
E-Mail: praktika @gtz.de; Internet: http://www.gtz.de<br />
• aller Fachrichtungen mit insgesamt einem Jahr Auslandserfahrung nach<br />
herausragendem Hochschulabschluss sowie berufsähnlichen Erfahrungen<br />
(z.B. Praktika während des Studiums) und sehr guten Kenntnissen des<br />
Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache können sich <strong>für</strong><br />
das Mercator Kolleg <strong>für</strong> internationale Aufgaben (12 Monate) bewerben.<br />
Das Mercator Kolleg ist ein Projekt der Stu<strong>die</strong>nstiftung des deutschen Volkes und<br />
der Stiftung Mercator in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (näheres unter<br />
www.stu<strong>die</strong>nstiftung.de/mercator-kolleg.html sowie www.mercator-kolleg.de)<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
75
• vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts- und Sozialwissenschaf ten bietet<br />
das DIE neunmonatige Lehrgänge: Ausbildung im Institut; Empirische Untersuchung<br />
in einem Entwicklungs- oder Transformationsland (11 Wochen); Auswertung<br />
des Auslandsaufenthaltes:<br />
Deutsches Institut <strong>für</strong> Entwicklungspolitik gGmbH (DIE)<br />
Tulpenfeld 6, 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 9 49 27-1 11; Telefax (02 28) 9 49 27-1 30;<br />
E-Mail: elke.brueninghaus@<strong>die</strong>-gdi.de; Internet: http://www.<strong>die</strong>-gdi.de<br />
• der Fachrichtungen Wirtschafts-, Sozial-, Agrar-, Verwaltungs- und Rechtswissenschaften<br />
können an einem einjährigen interdisziplinären Trainingskurs mit dreimonatigem<br />
Arbeitsaufenthalt in einem deutschen EZ-Projekt teilnehmen:<br />
Seminar <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung (SLE) der<br />
Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin<br />
Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin<br />
Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04<br />
E-Mail: simone.aubram@agrar.hu-berlin.de<br />
Internet: http://www.sle-berlin.de<br />
• der Wirtschaftswissenschaften besteht <strong>die</strong> Möglichkeit eines drei- bis sechsmonatigen<br />
Praktikums an deutschen Auslandshandelskammern<br />
(Ansprechpartner unter www.ahk.de)<br />
Allgemeine Informationen unter<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)<br />
Breite Straße 29, 10178 Berlin<br />
Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77<br />
E-Mail: hildebrandt.karen@.dihk.de<br />
Internet: http://www.dihk.de<br />
• Rechtsreferendare können ihre Wahl-, Wahlpflicht- und Verwaltungsstation ableisten:<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),<br />
Referat 101<br />
Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 5 35-30 09, -33 26; Telefax (02 28) 5 35-40 09, -30 05<br />
E-Mail: Frank.Hofmann@bmz.bund.de; roswitha.horschel@bmz.bund.de<br />
Internet: http://www.bmz.de<br />
D • er Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)<br />
Vertretung <strong>für</strong> Deutschland und Österreich<br />
Wallstraße 9–13, 10179 Berlin<br />
Telefon (0 30) 20 22 02-0; Telefax (0 30) 20 22 02-20;<br />
E-Mail: gfrbe@unhcr.org; Internet: http://www.unhcr.de<br />
76
Teil II<br />
• Deutsche Auslandshandelskammern (in der Regel keine Verwaltungsstation möglich;<br />
Ansprechpartner unter www.ahkde)<br />
Allgemeine Informationen unter<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammerstag e.V. (DIHK)<br />
Breite Straße 29, 10178 Berlin<br />
Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77<br />
E-Mail: hildebrandt.karen@dihk.de<br />
Internet: http://www.dihk.de<br />
• aller Fachrichtungen<br />
12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partnerorganisation<br />
nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchsförderungsprogramm<br />
NFP; Höchstalter 28 Jahre):<br />
Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) *<br />
Tulpenfeld 7, 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11<br />
E-Mail: nfp@ded.de; Internet: http://www.ded.de/nfp<br />
Drei- bis zehnmonatige Praktika (Carlo-Schmid-Programm) bei einer Internationalen<br />
Organisation oder EU-Institution:<br />
Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />
Referat 514 – Carlo-Schmid-Programm<br />
Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />
Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />
E-Mail: kaiser@daad.de; Internet: http://www.daad.de/csp<br />
Drei- bis 12-monatige Praktika:<br />
World University Service (WUS), Deutsches Komitee<br />
Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden<br />
Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89<br />
E-Mail: loch@wusgermany.de; Internet: http://www.wusgermany.de<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
77
Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende<br />
Alle Fachrichtungen<br />
<strong>Ein</strong>jähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium,<br />
Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland:<br />
ASA-Programm<br />
der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />
Lützowufer 6–9, 10785 Berlin<br />
Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59<br />
E-Mail: ASA@inwent.org; Internet: http://www.asa-programm.de<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (BMZ); Personalreferat<br />
Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 5 35-30 08; Telefax (02 28) 1 05 35-30 08<br />
E-Mail: Melanie.Blissenbach@bmz.bund.de; Internet: http://www.bmz.de<br />
Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk – DSJW (drei- bis sechsmonatige Praktika in<br />
Programmen deutscher EZ-Organisationen und deren Partnerorganisationen sowie in<br />
Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien in der Südafrikanischen Republik,<br />
Namibia und Lesotho):<br />
Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW)<br />
Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef<br />
Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11<br />
E-Mail: info@dsjw.de; Internet: http://www.dsjw.de<br />
Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />
Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Carlo-Schmid-Programm<br />
(drei- bis zehnmonatige Praktika in Internationalen Organisationen und<br />
EU-Institutionen)<br />
Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />
Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />
E-Mail: kaiser@daad.de; Internet: http://www.daad.de/csp<br />
World University Service (WUS), Deutsches Komitee<br />
Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden<br />
Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89<br />
E-Mail: praktikum@wusgermany.de<br />
Internet: http://www.wusgermany.de<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
78
Teil II<br />
Angewandte Technik und Betriebswirtschaft<br />
(Fachhochschulen)<br />
Im Rahmen eines Praxissemesters sechsmonatige fachbezogene Tätigkeit in einem<br />
ausländischen Unternehmen – weltweit, vorzugsweise in Asien, Lateinamerika,<br />
Mittel- und Osteuropa:<br />
InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />
Abteilung 6.02<br />
Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 44 60-11 99, -12 73, -13 69; Telefax (02 28) 44 60-14 82<br />
E-Mail: fh-praxissemester@inwent.org<br />
Internet: http://www.inwent.org/fh-praxissemester<br />
Auslandsbezogene Stu<strong>die</strong>ngänge<br />
Zwei- bis dreimonatige Praktika weltweit:<br />
Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />
Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Kurzstipen<strong>die</strong>n<br />
Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />
Telefon (02 28) 8 82-2 55; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />
E-Mail: nej@daad.de; Internet: http://www.daad.de<br />
Geisteswissenschaften<br />
Praktika (Mindestdauer drei Monate):<br />
Goethe-Institut e.V. (GI) – Zentrale, Bereich 53<br />
Dachauer Straße 122, 80637 München<br />
Telefon (0 89) 1 59 21-4 68, -5 72; Telefax (0 89) 1 59 21-6 76<br />
E-Mail: nicole.bauer@goethe.de; rupp-fetsch@goethe.de<br />
Internet: http://www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm<br />
Informationstechnologie<br />
Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:<br />
Deutsches Komitee der AIESEC e.V.<br />
Kasernenstraße 26, 53111 Bonn<br />
Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10<br />
E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
79
Ingenieur- und Naturwissenschaften, Land- und<br />
Forstwirtschaft<br />
Praktika (zumeist in den Sommersemesterferien) in Industriebetrieben und Forschungsinstituten<br />
weltweit:<br />
Deutsches Komitee der IAESTE im<br />
Deutschen Akademischen Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />
Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch<br />
Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />
Telefon (02 28) 8 82-2 31; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />
E-Mail: iaeste@daad.de; Internet: http://www.iaeste.de/cms<br />
Wirtschafts-, Verwaltungs-, Politik-, Rechts-, Regional-,<br />
Kommunikations-, Umwelt- und Sozialwissenschaften,<br />
Agrar-, Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Informatik,<br />
Geografie, Berufspädagogik<br />
Dreimonatige Projekthospitation in einem GTZ-Auslandsprojekt<br />
<strong>Ein</strong>- bis dreimonatiges Praktikum in einer Abteilung der GTZ:<br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH *<br />
Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn<br />
Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15<br />
E-Mail: praktika@gtz.de; Internet: http://www.gtz.de<br />
Medizin<br />
Famulaturen, <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> und Forschungsaustausch (weltweit):<br />
Bundesvertretung der Medizinstu<strong>die</strong>renden in Deutschland e.V. (bvmd)<br />
Kennedyallee 91–103, 53175 Bonn<br />
Telefon (02 28) 8 82-7 31; Telefax (02 28) 8 82-7 32<br />
E-Mail: exchange-office@bvmd.de; Internet: http://www.bvmd.de<br />
famulieren & engagieren – Famulatur und Sozialpraktikum (weltweit) ab dem fünften<br />
Semester:<br />
IPPNW – Internationale Ärzte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verhütung des Atomkriegs /<br />
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.<br />
Körtestraße 10, 10967 Berlin<br />
Telefon: (0 30) 69 80 74-17; Telefax (0 30) 6 93 81 66<br />
E-Mail: gorges@ippnw.de;<br />
Internet: http://www.ippnw.de/Stu<strong>die</strong>rende/famulieren_&_engagieren<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
80
Teil II<br />
Sozialwissenschaften, Sozialarbeit, Psychologie, Volkswirtschaftslehre mit<br />
Schwerpunkt Umwelt oder <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>, Erziehungswissenschaften,<br />
Pädagogik<br />
Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:<br />
Deutsches Komitee der AIESEC e.V.<br />
Kasernenstraße 26, 53111 Bonn<br />
Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10<br />
E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de<br />
Wirtschaftswissenschaften<br />
Sechswöchige bis 18-monatige Praktika vorwiegend in Unternehmen weltweit:<br />
Deutsches Komitee der AIESEC e.V.<br />
Kasernenstraße 26, 53111 Bonn<br />
Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10<br />
E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de<br />
Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie kombinierte Stu<strong>die</strong>ngänge<br />
(Universitäten)<br />
Drei- bis sechsmonatige Praktika in ausgewählten Entwicklungs- und Transformationsländern;<br />
Schwerpunkt Asien:<br />
InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />
Abteilung 6.02<br />
Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 44 60-11 50; Telefax (02 28) 44 60-14 82<br />
E-Mail: stiftungen@inwent.org; Internet: http://www.inwent.org<br />
Zahnmedizin<br />
Famulatur im außereuropäischen Ausland:<br />
Zahnmedizinischer Austausch<strong>die</strong>nst e.V.<br />
Mallwitzstraße 16, 53177 Bonn<br />
Telefon (02 28) 85 57-44; Telefax (02 28) 34 06 71<br />
E-Mail: db@fvdz.de; Internet: http://www.zad-online.com<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
81
Kurzzeiteinsätze <strong>für</strong> junge Berufstätige und<br />
Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss<br />
(bis 30 Jahre)<br />
<strong>Ein</strong>jähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium,<br />
Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland:<br />
ASA-Programm<br />
der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />
Lützowufer 6–9, 10785 Berlin<br />
Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59<br />
E-Mail: ASA@inwent.org; Internet: http://www.asa-programm.de<br />
12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partner organisation<br />
nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchs förderungsprogramm<br />
NFP; Höchstalter 28 Jahre):<br />
Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED)*<br />
Tulpenfeld 7, 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11<br />
E-Mail: nfp@ded.de; Internet: http://www.ded.de/nfp<br />
12-monatiger Aufenthalt (zzgl. Vorbereitung von 25 Tagen) <strong>für</strong> junge Erwachsene<br />
im Rahmen des Freiwilligenprogramms „weltwärts mit dem DED“ (Voraussetzungen:<br />
Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit<br />
oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss<br />
mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife;<br />
Weltoffenheit und Lernbereitschaft; Interesse an fremden Kulturen und<br />
Problematik der Entwicklungsländer):<br />
Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) *<br />
Tulpenfeld 7, 53113 Bonn<br />
Telefon (02 28) 24 34-4 70; Telefax (02 28) 24 34-4 71<br />
E-Mail: Anne.Petzold@ded.de; Internet: http://www.ded.de/weltwaerts<br />
Drei- bis sechsmonatige Praktika in Programmen deutscher EZ-Institutionen und deren<br />
Partnerorganisationen sowie in Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien<br />
in der Südafrikanischen Republik, Namibia und Lesotho:<br />
Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW)<br />
Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef<br />
Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11<br />
E-Mail: info@dsjw.de; Internet: http://www.dsjw.de<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
82
Teil II<br />
<strong>Ein</strong>e umfassende Übersicht über Austausch- und Stipen<strong>die</strong>nprogramme <strong>für</strong><br />
junge Berufstätige, Auszubildende und Studenten, <strong>die</strong> Berufserfahrungen weltweit<br />
sammeln möchten, bieten <strong>die</strong> Verzeichnisse: „Mit InWEnt ins Ausland“ und<br />
„Weiterbildung ohne Grenzen – Mit 78 Organisationen zur beruflichen Qualifizierung<br />
ins Ausland“ – zu beziehen von der Informations- und Beratungsstelle der InWEnt<br />
– Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH * , Friedrich-Ebert-Allee<br />
40, 53113 Bonn; Telefon (02 28) 44 60-11 23; E-Mail: ibs@inwent.org; Internet:<br />
http://www.ibs.inwent.org<br />
* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />
83
Kurzzeiteinsätze und Freiwilligen<strong>die</strong>nste <strong>für</strong><br />
Jugendliche und junge Erwachsene<br />
<strong>Ein</strong>sätze und Dienste (von einer Woche bis zu vierundzwanzig Monaten) in gemeinnützigen<br />
Projekten – auch in Entwicklungsländern – führen eine Vielzahl von<br />
Organisationen durch:<br />
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.<br />
Friedensallee 48, 22765 Hamburg<br />
Telefon (0 40) 39 92 22-0; Telefax (0 40) 39 92 22-99<br />
E-Mail: germany@afs.org; Internet: http://www.afs.de<br />
Internationale Begegnung in Gemeinschafts<strong>die</strong>nsten e.V. (IBG)<br />
Schlosserstraße 28, 70180 Stuttgart<br />
Telefon (07 11) 6 49-02 63, -11 28; Telefax (07 11) 6 40 98 67<br />
E-Mail: info@ibg-workcamps.org.de<br />
Internet: http://www.ibg-workcamps.org<br />
Internationale Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste e.V. (IJGD)<br />
Geschäftsstelle Berlin / Landesverein Berlin e.V.<br />
Bereich Afrika, Asien, Lateinamerika (AALA)<br />
Glogauer Straße 21, 10999 Berlin<br />
Telefon (0 30) 6 12 03 13-50; Telefax (0 30) 6 12 03 13-38<br />
E-Mail: AALA@ijgd.de; Internet: http://www.ijgd.de (Programm)<br />
ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V.<br />
Stralauer Allee 20 e, 10245 Berlin<br />
Telefon (0 30) 21 23 82 52; Telefax (0 30) 21 23 82 53<br />
E-Mail: icja@icja.de; Internet: http://www.icja.de<br />
Kolpingwerk Deutschland gGmbH – Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste<br />
Kolpingplatz 5–11, 50667 Köln<br />
Telefon (02 21) 2 07 01-1 15; Telefax (02 21) 2 07 01-40<br />
E-Mail: jgd@kolping.de; Internet: http://www.kolping.de/jgd<br />
Service Civil International – Deutscher Zweig e.V. (SCI)<br />
Blücherstraße 14, 53115 Bonn<br />
Telefon (02 28) 21 20 86; Telefax (02 28) 26 42 34<br />
E-Mail: info@sci-d.de; Internet: http://www.sci-d.de<br />
Hinweise auf weitere internationale Freiwilligen<strong>die</strong>nste finden sich unter<br />
www.entwicklungs<strong>die</strong>nst.de/ifd.0.html<br />
84
Teil II<br />
Der „Andere Dienst im Ausland“<br />
ist <strong>für</strong> anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer ein Ersatz <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst in Deutschland.<br />
Der „andere Dienst“ dauert mindestens zwei Monate länger als <strong>die</strong> aktuelle<br />
Zivil<strong>die</strong>nstzeit. Dieser weltweite <strong>Ein</strong>satz <strong>die</strong>nt der Völkerverständigung und ist in<br />
der Regel an praktische Tätigkeiten im pädagogischen oder humanitären Bereich<br />
gebunden. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden.<br />
<strong>Ein</strong>e Übersicht zu den mehr als 250 Trägerorganisationen vermittelt das Informationsblatt<br />
„Andere Dienste im Ausland“ nach § 14 b des Zivil<strong>die</strong>nstgesetzes (ZDG).<br />
Es kann beim Bundesamt <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst, Sibille-Hartmann-Straße 2–8, 50964<br />
Köln, Telefon (02 21) 36 73-0; Telefax (02 21) 36 73-49 49; E-Mail: zivimagazin@<br />
baz.bund.de angefordert werden. Über <strong>die</strong> Homepage des Bundesamtes (http://www.<br />
zivil<strong>die</strong>nst.de) steht das Informationsblatt auch als Download zur Verfügung.<br />
Der entwicklungspolitische Freiwilligen<strong>die</strong>nst weltwärts wurde 2007 vom Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen.<br />
Er ermöglicht jungen Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren, sich mit finanzieller<br />
Unterstützung <strong>für</strong> sechs bis vierundzwanzig Monate ehrenamtlich in Entwicklungsländern<br />
zu engagieren.<br />
weltwärts wird durch das BMZ finanziert und von einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher<br />
Entsendeorganisationen im partnerschaftlichen Dialog mit den Projektpartnern<br />
durchgeführt.<br />
Ausführliche Informationen zum entwicklungspolitischen Freiwilligen<strong>die</strong>nst über<br />
das<br />
weltwärts-Sekretariat<br />
Postfach 12 06 19, 53048 Bonn<br />
Telefon (02 28) 2 43 44 44; Telefax (02 28) 2 43 44 43<br />
E-Mail: sekretariat@weltwaerts.de; Internet: http://www.weltwaerts.de<br />
85
Register
Register<br />
Berufe und Berufsgruppen<br />
Administratoren ................................................ 2<br />
Agrarberufe siehe<br />
Landwirtschaftliche Berufe<br />
Alle Berufsgruppen ......... 5, 19, 25, 30, 31<br />
Anthropologen ....................................................14<br />
Apotheker .............................................................. 2<br />
Ärzte ...............1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 14, 15, 27<br />
Allgemeinmedizin .......................................1, 14<br />
– Augenärzte .......................................................10<br />
– Chirurgie................................................ 1, 2, 14<br />
– Gynäkologie .......................................1, 14, 16<br />
– HNO ......................................................................10<br />
– Innere Medizin ...............................................16<br />
– Kinderheilkunde ............................................16<br />
– Psychiatrie .......................................................16<br />
– Public Health ...........................................1, 11<br />
Ausbilder ............................................................... 8<br />
Baufachkräfte .....................................................15<br />
Betriebswirte (diplomierte;<br />
graduierte) ........1, 8, 9, 11, 14, 20, 27, 28<br />
Chemiker ................................................................26<br />
Dozenten .................................................... 8, 9, 13<br />
Ergotherapeuten................................................16<br />
Ernährungswissenschaftler ....................... 4<br />
Erwachsenenbildner ......................16, 17, 18<br />
Erziehungswissenschaftler ............... 11, 18<br />
Ethnologen .....................................1, 11, 14, 18<br />
Facharbeiter siehe Handwerksmeister<br />
Fachärzte siehe Ärzte<br />
Feuerwerker .........................................................28<br />
Finanzfachkräfte ................................... 4, 8, 15<br />
Forstwirte siehe<br />
Landwirtschaftliche Berufe<br />
Friedensfachkräfte ...............14, 16, 18, 19,<br />
25, 29, 31<br />
Friedenspädagogen .........................................14<br />
Geografen ....................................11, 12, 14, 18<br />
Geologen ................................................................14<br />
Gesundheitsökonomen ...................................11<br />
Gewerbelehrer siehe Lehrkräfte<br />
Handwerksmeister .......................1, 9, 14, 27<br />
– Elektrotechnik .........................................1, 14<br />
– Holz ......................................................................14<br />
– Kraftfahrzeugtechnik ...........................1, 14<br />
– Metall ..................................................................14<br />
Hebammen ........................................2, 4, 14, 15<br />
Hochschullehrer<br />
– Alle Fachrichtungen .............................8, 13<br />
– Natur- und<br />
Ingenieurwissenschaften ........................11<br />
Hydrologen ...........................................................14<br />
Hygienefachkräfte ............................................15<br />
Ingenieure (diplomierte;<br />
graduierte) ......................... 1, 8, 9, 26, 27, 28<br />
– Agrarwissenschaften ....................1, 9, 11,<br />
12, 14, 18<br />
– Bautechnik .................................................9, 12<br />
– Bewässerung ..................................................12<br />
– Elektrotechnik .........................................1, 14<br />
– Energie ...............................................................11<br />
– Forst ....................................................................14<br />
Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />
89
– Gartenbau .........................................................14<br />
– Informatik.........................................................14<br />
– Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1<br />
– Maschinenbau ................................................14<br />
– Straßen-, Pisten- und Brückenbau ..14<br />
– Tiefbau ................................................................14<br />
– Umwelt...............................................................11<br />
– Wasser / Abwasser .......................... 11, 14<br />
– Wirtschaft .......................................11, 14, 26<br />
Journalisten ................................................ 18, 21<br />
Junge Berufstätige .......................................... 5<br />
Juristen .................................. 8, 11, 21, 23, 24<br />
Katastrophenhilfefachkräfte ............. 15, 16<br />
Kaufleute ...................................................... 14, 27<br />
Koordinatoren ..................................................... 2<br />
Krankengymnasten .......................................... 1<br />
Krankenschwestern, -pfleger.........1, 2, 4,<br />
7, 14, 15<br />
Kulturmanager,<br />
-wissenschaftler ..................................... 14, 22<br />
Labortechniker ...................................................15<br />
Landwirtschaftliche Berufe<br />
(Agrarökonomen; Agrarbiologen;<br />
Agraringenieure; Agrarwissenschaftler;<br />
Agrartechniker; Land- und Forstwirte;<br />
Gartenbauingenieure) ................1, 9, 11, 12,<br />
14, 16, 18, 29<br />
Lehrkräfte ................................6, 9, 13, 14, 22<br />
– Allgemein bildende Schulen ...........6, 11<br />
– Berufsbildende Schulen........... 6, 11, 14,<br />
16, 27, 29<br />
– Deutsch .............................................................. 6<br />
– Wissenschaft siehe Dozenten<br />
Logistiker ............................................ 2, 4, 7, 15<br />
Marketingfachkräfte .......................................14<br />
Me<strong>die</strong>nwissenschaftler .................................18<br />
Medizinische Laboranten ............................. 4<br />
Medizinisch-technische<br />
Assistenten .......................................................... 1<br />
Naturwissenschaftler..................................... 8<br />
Ökonomen (diplomierte) ..................... 11, 14<br />
Ökotrophologen siehe<br />
Ernährungswissenschaftler<br />
Organisations-, Personal- und<br />
Unternehmensberater ...................14, 16, 29<br />
Orthopäden ...........................................................10<br />
Orthopä<strong>die</strong>mechaniker ..................................14<br />
Pädagogen siehe auch Lehrkräfte ......... 1,<br />
11, 14, 17, 18, 21<br />
Philologen siehe auch Lehrkräfte .........22<br />
Physiker..................................................................26<br />
Physiotherapeuten ...........................................14<br />
Politologen / Politikwissenschaftler<br />
.....................11, 14, 18, 21, 23, 24<br />
Projektmanager .................................................15<br />
Psychologen ...............................1, 2, 4, 14, 16<br />
Regionalwissenschaftler........................1, 14<br />
Rehabilitationsfachkräfte ............................10<br />
Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> .....................8, 32<br />
Sozialarbeiter, -pädagogen...........1, 9, 14,<br />
16, 18, 28<br />
Sozialwissenschaftler ...........1, 11, 14, 16,<br />
17, 20, 21, 23, 24, 29<br />
Soziologen............................................11, 14, 18<br />
Stadt- und Regionalplaner ............... 11, 27<br />
Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />
90
Register<br />
Stu<strong>die</strong>rende aller Fachrichtungen ......... 5<br />
Techniker ...............................1, 4, 7, 9, 27, 28<br />
– Elektrotechnik .........................................1, 14<br />
– Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1<br />
– Umwelttechnik ..............................................14<br />
Theologen .............................................................. 1<br />
Tierärzte siehe Veterinärmediziner<br />
Transportökonomen .........................................11<br />
Verwaltungsfachkräfte ........10, 14, 15, 16<br />
Verwaltungswissenschaftler ....11, 18, 23<br />
Veterinärmediziner...........................................12<br />
Volkswirte (diplomierte;<br />
graduierte) .......................1, 8, 11, 14, 20, 24<br />
Wasserfachkräfte .................................... 14, 15<br />
Wirtschaftsingenieure siehe Ingenieure<br />
Wirtschaftswissenschaftler ......14, 21, 23<br />
Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />
91
Register<br />
Länder und Regionen<br />
Afghanistan .......................................................... 7<br />
Afrika .....................1, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 14,<br />
16, 17, 20, 23, 24, 26, 27, 28<br />
Afrika südlich der Sahara .......................... 8<br />
Angola ..................................................................... 7<br />
Arabische Länder .................................... 11, 20<br />
Argentinien ...........................................................29<br />
Asien ........................ 1, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 14,<br />
16, 17, 20, 23, 24, 26, 27<br />
Israel........................................................................19<br />
Karibik ............................................................ 11, 20<br />
Kaukasus-Region ..................................... 11, 17<br />
Kenia .....................................................................3, 7<br />
Kolumbien .......................................................7, 25<br />
Kongo Demokratische Republik ........7, 18<br />
Kosovo .....................................................................19<br />
Bangladesch .....................................................3, 7<br />
Bolivien ...................................................................18<br />
Bosnien und Herzegowina ..........................19<br />
Brasilien .................................................................29<br />
Burkina Faso .......................................................29<br />
Burundi .......................................................... 18, 29<br />
China VR.................................................................23<br />
Costa Rica ............................................................18<br />
Côte d’Ivoire ........................................................ 7<br />
Europa .....................................................................17<br />
Guatemala .............................................................25<br />
Guinea .....................................................................29<br />
Guinea-Bissau ....................................................29<br />
GUS ...........................................................................27<br />
Haiti .......................................................................... 7<br />
Lateinamerika ..............1, 4, 5, 8, 9, 10, 11,<br />
12, 14, 16, 17, 20, 21, 23, 24, 26, 27<br />
Libanon ...................................................................19<br />
Liberia ..................................................................... 7<br />
Maghreb ...........................................................8, 11<br />
Mali ...........................................................................18<br />
Marokko..................................................................18<br />
Mazedonien ..........................................................19<br />
Mexiko .....................................................................25<br />
Mittel- und Osteuropa ...........1, 21, 24, 27<br />
Mittelmeerraum .......................11, 17, 20, 21<br />
Mosambik ..............................................................29<br />
Nepal ........................................................................25<br />
Neue unabhängige Staaten ........................ 8<br />
Nicaragua ........................................................3, 18<br />
Niger .........................................................................18<br />
In<strong>die</strong>n ....................................................................... 3<br />
Indonesien.............................................................25<br />
Ostafrika ................................................................14<br />
Osteuropa ....................................11, 16, 23, 26<br />
Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />
93
Palästina....................................................... 19, 29<br />
Philippinen ......................................................3, 19<br />
Senegal ...................................................................29<br />
Serbien ....................................................................19<br />
Sierra Leone ........................................................ 7<br />
Simbabwe ..............................................................29<br />
Südafrikanische Republik ...........................29<br />
Sudan ....................................................................... 7<br />
Südasien ................................................................21<br />
Südliches Afrika ..............................11, 14, 21<br />
Südostasien .........................................................21<br />
Südosteuropa ........................5, 8, 11, 17, 20,<br />
21, 23, 27<br />
Tschad .....................................................................18<br />
Uganda ..............................................................7, 18<br />
Westafrika ................................................... 14, 21<br />
Westasien ................................................8, 11, 27<br />
Zentralasien ........................................11, 14, 17<br />
Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />
94
Anhang
Anhang<br />
Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG)<br />
Vom 18. Juni 1969 (Bundesgesetzblatt I, Seite 549)<br />
Zuletzt geändert durch Art 35 G v. 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954)<br />
I. Allgemeiner Teil<br />
§ 1 Entwicklungshelfer<br />
(1) Entwicklungshelfer im Sinne <strong>die</strong>ses Gesetzes ist, wer<br />
1. in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher<br />
Zusammenarbeit zum Fortschritt <strong>die</strong>ser Länder beizutragen (Entwicklungs<strong>die</strong>nst),<br />
2. sich zur Leistung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes gegenüber einem anerkannten Träger<br />
des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes <strong>für</strong> eine ununterbrochene Zeit von mindestens zwei<br />
Jahren vertraglich verpflichtet hat,<br />
3. <strong>für</strong> den Entwicklungs<strong>die</strong>nst nur Leistungen erhält, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ses Gesetz vorsieht,<br />
4. das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher im Sinne des Artikels 116 des<br />
Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen<br />
Gemeinschaften ist.<br />
(2) Als Entwicklungshelfer im Sinne <strong>die</strong>ses Gesetzes gilt auch, wer durch einen<br />
anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes darauf vorbereitet wird, Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
zu leisten (Vorbereitungs<strong>die</strong>nst), <strong>für</strong> den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst nur Leistungen<br />
erhält, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ses Gesetz vorsieht, neben dem Vorbereitungs<strong>die</strong>nst keine Tätigkeit<br />
gegen Entgelt ausübt und <strong>die</strong> Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 erfüllt.<br />
§ 2 Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
(1) Als Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes können juristische Personen des privaten<br />
Rechts anerkannt werden, <strong>die</strong><br />
1.<br />
2.<br />
ausschließlich oder überwiegend Entwicklungshelfer vorbereiten, entsenden und<br />
betreuen,<br />
Gewähr da<strong>für</strong> bieten, dass sie ihre Aufgabe auf <strong>die</strong> Dauer erfüllen und den ihnen<br />
nach <strong>die</strong>sem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nachkommen,<br />
3. sich verpflichten, Entwicklungshelfer nur zu solchen Vorhaben zu entsenden, <strong>die</strong><br />
mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland <strong>für</strong> Entwicklungsländer<br />
im <strong>Ein</strong>klang stehen,<br />
97
4. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51<br />
bis 68 der Abgabenordnung <strong>die</strong>nen,<br />
5. ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.<br />
(2) Über <strong>die</strong> Anerkennung eines Trägers des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes entscheidet auf<br />
dessen Antrag der Bundesminister <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit. Er kann <strong>die</strong><br />
Anerkennung mit Auflagen verbinden, insbesondere über <strong>die</strong> allgemeinen Bedingungen<br />
der mit den Entwicklungshelfern zu schließenden Verträge, über Entsendungsgrundsätze,<br />
<strong>die</strong> im Interesse der Gesundheit des Entwicklungshelfers erforderlich<br />
sind, über den Versicherungsschutz, über <strong>die</strong> Höhe der Unterhaltsleistungen, der<br />
Wiedereingliederungsbeihilfen und der Reisekostenerstattung sowie über Art und<br />
Dauer der Fortbildung (§ 22) und des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes. Die Auflagen können<br />
unter dem Vorbehalt späterer Änderungen erteilt werden.<br />
(3) Der Bundesminister <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit hat <strong>die</strong> Anerkennung<br />
zu widerrufen, wenn eine der in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr<br />
vorliegt, es sei denn, <strong>die</strong> Voraussetzung des Absatz 1 Nr. 1 ist nur deshalb entfallen,<br />
weil <strong>die</strong> Mehrheit der Entsandten allein wegen Fehlens der deutschen Staatsangehörigkeit<br />
keine Entwicklungshelfer nach § 1 Abs. 1 sind; <strong>die</strong> Anerkennung kann auch<br />
aus anderen wichtigen Gründen widerrufen werden, insbesondere, wenn eine Auflage<br />
nicht erfüllt worden ist. Durch den Widerruf oder <strong>die</strong> Rücknahme der Anerkennung<br />
werden <strong>die</strong> Rechte des Entwicklungshelfers nach <strong>die</strong>sem Gesetz nicht berührt.<br />
§ 3 Zuwendungen des Bundes<br />
Zu den Aufwendungen <strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> dem anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
(Träger) nach <strong>die</strong>sem Gesetz obliegen, kann der Bund Zuwendungen<br />
nach Maßgabe der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der <strong>für</strong><br />
ihre Vergabe geltenden Richtlinien gewähren.<br />
§ 4 Entwicklungs<strong>die</strong>nstvertrag<br />
(1) Der Träger hat mit dem Entwicklungshelfer einen schriftlichen Vertrag über<br />
den Entwicklungs<strong>die</strong>nst und den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst abzuschließen, der folgende<br />
Leistungen des Trägers vorsehen muß:<br />
1. Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs (Unterhaltsleistungen),<br />
2. eine nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes zu zahlende angemessene<br />
Wiedereingliederungsbeihilfe; <strong>die</strong>s gilt auch, wenn der Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
vorzeitig beendet wird; vor Ablauf von sechs Monaten jedoch nur dann, wenn<br />
der Entwicklungshelfer <strong>die</strong> vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat. Die<br />
Wiedereingliederungsbeihilfe gilt nicht als <strong>Ein</strong>kommen im Sinne von Rechts- und<br />
Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Ausbildung, beruflichen Fortbildung<br />
und Umschulung.<br />
98
Anhang<br />
3.<br />
4.<br />
Erstattungen der notwendigen Reisekosten,<br />
<strong>die</strong> Übernahme der Pflichten, <strong>die</strong> nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Mutterschutzgesetz<br />
dem Arbeitgeber obliegen.<br />
(2) In dem Vertrag über den Entwicklungs<strong>die</strong>nst und den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst können<br />
weitere Leistungen zur sozialen Sicherung des Entwicklungshelfers, seines Ehegatten<br />
und seiner unterhaltsberechtigten Kinder im Rahmen der vom Bundesminister<br />
<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 2 erlassenen Auflagen vereinbart<br />
werden.<br />
§ 5 Leistungen durch andere Stellen<br />
(1) Wirkt der Entwicklungshelfer auf Veranlassung des Trägers in Entwicklungsländern<br />
an Vorhaben mit, <strong>die</strong> von anderen Stellen als dem Träger durchgeführt werden,<br />
so hat der Träger da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> andere Stelle gegenüber dem Entwicklungshelfer<br />
vertraglich <strong>die</strong> in § 4 Nr. 4 bezeichneten Pflichten übernimmt.<br />
(2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, §§ 6, 7 Abs. 1, §§ 8 und 11 genannten und <strong>die</strong><br />
nach § 4 Abs. 2 zugelassenen Leistungen können auch von einer Stelle im Entwicklungsland<br />
oder der Stelle im Sinne des Absatzes 1 erbracht werden, <strong>die</strong> das<br />
Vorhaben durchführt.<br />
(3) Bei Leistungen anderer Stellen nach Absatz 1 oder Absatz 2 haftet auch der<br />
Träger dem Entwicklungshelfer <strong>für</strong> eine ordnungsgemäße Erfüllung.<br />
II. Besonderer Teil<br />
§ 6 Haftpflichtversicherung<br />
(1) Der Träger ist verpflichtet, <strong>für</strong> den Entwicklungshelfer und seinen unterhaltsberechtigten<br />
Ehegatten sowie seine unterhaltsberechtigten Kinder, <strong>die</strong> nicht nur vorübergehend<br />
mit ihm zusammenleben, eine angemessene Haftpflichtversicherung zur<br />
Deckung der Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se im Ausland<br />
im <strong>die</strong>nstlichen oder privaten Bereich verursachen.<br />
(2) Die Versicherung muss Leistungen <strong>für</strong> Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />
vorsehen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist unzulässig.<br />
(3) Im Versicherungsvertrag ist vorzusehen, dass dem Geschädigten ein unmittelbarer<br />
Anspruch gegen den Versicherer eingeräumt wird.<br />
(4) Wird der Entwicklungshelfer wegen der Schäden, <strong>die</strong> er im Ausland im <strong>die</strong>nstlichen<br />
oder privaten Bereich verursacht hat, auf Ersatz in Anspruch genommen, so<br />
hat der Träger bis zum <strong>Ein</strong>treten der Versicherung in angemessener Weise Schutz<br />
und Hilfe zu leisten.<br />
99
§ 7 Krankenversicherung<br />
(1) Für <strong>die</strong> Zeit des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes hat der Träger einen Gruppenversicherungsvertrag<br />
abzuschließen und aufrechtzuerhalten, der dem Entwicklungshelfer<br />
sowie dessen unterhaltsberechtigtem Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern,<br />
solange <strong>die</strong>se sich außerhalb des Geltungsbereichs <strong>die</strong>ses Gesetzes aufhalten, <strong>für</strong><br />
den Fall der Krankheit, der Entbindung und des Unfalles, soweit nicht Leistungen<br />
auf Grund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften oder nach § 10 <strong>die</strong>ses Gesetzes<br />
gewährt werden, Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Leistungen<br />
gewährt:<br />
1. Erstattung von Krankheitskosten und Entbindungskosten in voller Höhe bis zu<br />
5.000 DM 1 je Versicherungsfall (Krankheit, Entbindung, Unfall).<br />
2. Erstattung von Rückführungs- und Überführungskosten.<br />
In dem Gruppenversicherungsvertrag muss außerdem bestimmt sein, dass der<br />
Versicherte das Recht hat, <strong>die</strong> Versicherung innerhalb eines Monats nach dem<br />
Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag oder nach Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages<br />
als <strong>Ein</strong>zelversicherung nach den geltenden Krankheitskostentarifen<br />
fortzusetzen. Krankheiten, <strong>die</strong> sich der Entwicklungshelfer oder ein<br />
Familienangehöriger im Sinne des Satzes 1 während der Dauer seiner Versicherung<br />
im Gruppenversicherungsvertrag zugezogen hat, sind dabei ohne Risikozuschlag in<br />
den Versicherungsschutz einzubeziehen.<br />
(2) Für <strong>die</strong> Zeit des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes hat der Träger <strong>für</strong> den Fall, dass der<br />
Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, <strong>die</strong><br />
Beiträge in voller Höhe zu übernehmen; ist der Entwicklungshelfer oder ein Familienangehöriger<br />
im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bereits in einer privaten Krankheitskostenversicherung<br />
versichert, so hat der Träger <strong>die</strong> Beiträge oder Prämien<br />
in Höhe der Aufwendungen zu übernehmen, höchstens jedoch den Betrag, der <strong>für</strong><br />
einen versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Arbeitsver<strong>die</strong>nst in Höhe der<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesetzliche Krankenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu<br />
zahlen wäre; hierbei ist der Beitragssatz der <strong>für</strong> den Sitz des Trägers zuständigen<br />
Allgemeinen Ortskrankenkasse zugrunde zu legen.<br />
Sind der Entwicklungshelfer und seine Familienangehörigen im Sinne des Absatzes<br />
1 Satz 1 <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Zeit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch anderweitig<br />
in einer privaten Krankheitskostenversicherung versichert, so hat der Träger<br />
sie nach Absatz 1 zu versichern.<br />
(3) Entstehen dem Entwicklungshelfer oder einem Familienangehörigen im Sinne des<br />
Absatzes 1 Satz 1 durch den <strong>Ein</strong>tritt eines Versicherungsfalles (Absatz 1 Nr. 1 oder<br />
2) notwendige Kosten, <strong>die</strong> weder nach Absatz 1 noch durch Leistungen auf Grund<br />
1 jetzt: 2.556,46 EUR (Anm. d. Redaktion)<br />
100
Anhang<br />
sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften gedeckt sind, so trägt <strong>die</strong>se der Bund,<br />
soweit <strong>die</strong> Gesamtkosten <strong>die</strong> ortsüblichen Kosten nicht übersteigen. Der Bund kann<br />
in <strong>die</strong>sem Umfang auch Kosten übernehmen, <strong>die</strong> nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
erwachsen, sofern <strong>die</strong>s zur Abwendung einer unbilligen Härte geboten ist.<br />
§ 8 Weitergewährung der Unterhaltsleistungen<br />
(1) Ist der Entwicklungshelfer an der Dienstleistung verhindert und hat er <strong>die</strong> Verhinderung<br />
nicht vorsätzlich herbeigeführt, so hat der Träger ihm <strong>die</strong> vertraglichen<br />
Unterhaltsleistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Verhinderung, jedoch längstens bis zum Ende<br />
der sechsten Woche weiterzugewähren; <strong>die</strong>s gilt auch, wenn während <strong>die</strong>ser Zeit<br />
das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers aufgelöst wird.<br />
(2) Im Falle der Schwangerschaft einer Entwicklungshelferin hat der Träger <strong>die</strong><br />
vertraglichen Unterhaltsleistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2<br />
und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes weiterzugewähren, und zwar auch dann,<br />
wenn das Dienstverhältnis während der Schutzfristen endet.<br />
§ 9 Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit<br />
(1) Ist der Entwicklungshelfer arbeitsunfähig, so gewährt ihm der Bund im Anschluss<br />
an <strong>die</strong> Leistungen nach § 8 Abs. 1 ein Tagegeld in Höhe des Übergangsgeldes<br />
aus der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
1.<br />
2.<br />
wenn <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Gesundheitsstörung<br />
im Sinne des § 10 Abs. 1 ist,<br />
wenn der Entwicklungshelfer <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt<br />
hat und<br />
3. soweit kein Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
besteht.<br />
Wird das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers während der Arbeitsunfähigkeit<br />
aufgelöst, so bleibt der Anspruch auf Tagegeld hiervon unberührt.<br />
(2) Tagegeld wird wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles längstens<br />
<strong>für</strong> achtundsiebzig Wochen gewährt, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit<br />
an.<br />
(3) Der Anspruch auf Tagegeld endet mit dem Tag, von dem an<br />
a. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Altersrente aus<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung oder<br />
b. eine entsprechende Leistung aus einer nach Artikel 2 § 1 des Angestelltenver-<br />
sicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Finanzänderungsgesetzes<br />
1967 vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1259) von der Versicherungspflicht<br />
101
efreienden Lebensversicherung, an der sich der Arbeitgeber mit Beitragszuschüssen<br />
beteiligt hat, oder<br />
c. eine entsprechende Leistung aus einer Versicherungs- oder Versorgungseinrich-<br />
tung im Sinne der Vorschrift über <strong>die</strong> Versicherungsbefreiung in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung zugebilligt wird.<br />
Ist über <strong>die</strong>sen Zeitraum hinaus Tagegeld bezahlt worden, so geht der Anspruch<br />
auf <strong>die</strong> unter den Buchstaben a bis c bezeichneten Leistungen bis zur Höhe des<br />
<strong>für</strong> denselben Zeitraum gezahlten Tagegeldes auf den Bund über. Übersteigt das<br />
Tagegeld <strong>die</strong> genannten Leistungen, so kann der überschießende Betrag nicht zurückgefordert<br />
werden.<br />
(4) Wird dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezugs Rente wegen<br />
teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
zugebilligt, so wird das Tagegeld um den Betrag der <strong>für</strong> denselben<br />
Zeitraum gewährten Rente gekürzt. Insoweit geht bei rückwirkender Gewährung der<br />
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenanspruch auf den Bund<br />
über. Entsprechendes gilt <strong>für</strong> Leistungen nach Absatz 3 Buchstaben b und c, wenn<br />
sie wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit gewährt werden.<br />
(5) Der Anspruch auf Tagegeld entfällt, solange von einem Träger der Rentenversicherung<br />
Übergangsgeld gewährt wird. Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<br />
(6) Werden dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezuges Dienst- oder<br />
Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder<br />
entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente von einer<br />
Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes oder als Arbeitnehmer<br />
im öffentlichen Dienst oder im kirchlichen Dienst Krankenbezüge zugebilligt, so<br />
gilt Absatz 3 entsprechend, wenn <strong>die</strong> Bezüge nicht geringer als das Tagegeld sind;<br />
andernfalls gilt Absatz 4 entsprechend.<br />
§ 10 Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod infolge typischer Risiken des<br />
Entwicklungslandes<br />
(1) Ist eine Gesundheitsstörung oder der Tod des Entwicklungshelfers auf Verhältnisse<br />
zurückzuführen, <strong>die</strong> dem Entwicklungsland eigentümlich sind und <strong>für</strong> den<br />
Entwicklungshelfer eine besondere Gefahr auch außerhalb des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
bedeuten, und beruht <strong>die</strong> Gesundheitsstörung oder der Tod nicht auf einem Arbeitsunfall<br />
oder einer Berufskrankheit, so gewährt der Bund dem Berechtigten <strong>die</strong><br />
Leistungen, <strong>die</strong> er im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit aus der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung erhielte. <strong>Ein</strong> Anspruch auf <strong>die</strong> Leistungen besteht<br />
nicht, wenn der Entwicklungshelfer <strong>die</strong> Gesundheitsstörung oder den Tod vorsätzlich<br />
herbeigeführt hat.<br />
(2) Wird der Entwicklungshelfer durch eine Gesundheitsstörung im Sinne des Absatzes<br />
1 erwerbsgemindert oder berufsunfähig (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)<br />
102
Anhang<br />
oder stirbt er an ihren Folgen und ist <strong>die</strong> Wartezeit in der Rentenversicherung nicht<br />
erfüllt, so erhält der Berechtigte vom Bund Leistungen in der Höhe, wie er sie bei<br />
Erfüllung der Wartezeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielte. Dies gilt<br />
nicht, wenn der Berechtigte Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder<br />
Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente<br />
von einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erhält<br />
oder vom Träger einen Beitragszuschuss zu einer von der Versicherungspflicht der<br />
Angestelltenversicherung befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten<br />
Versicherungsunternehmen erhalten hat. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.<br />
(3) Trifft eine Leistung nach Absatz 1 mit einer Leistung nach Absatz 2 zusammen,<br />
so finden <strong>die</strong> Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über das Zusammentreffen<br />
von Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung entsprechende<br />
Anwendung.<br />
§ 11 Leistungen <strong>für</strong> den Fall der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit,<br />
Berufsunfähigkeit oder des Todes<br />
Der Träger ist verpflichtet, den Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung bei Beginn der Dienstzeit <strong>für</strong> alle Entwicklungshelfer zu<br />
stellen, welche <strong>die</strong> dort genannten Voraussetzungen erfüllen und nicht aufgrund<br />
des § 18 Abs. 3 des <strong>Ein</strong>kommensgrenzen-Erhöhungsgesetzes vom 13. August 1952<br />
(Bundesgesetzblatt I S. 437) oder des Artikels 2 § 1 des Angestelltenversicherungs-<br />
Neuregelungsgesetzes in den jeweils geltenden Fassungen von der Versicherungspflicht<br />
in der Angestelltenversicherung befreit sind. Entwicklungshelfern, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
der Antrag auf Versicherung nach Satz 1 nicht zu stellen ist und <strong>die</strong> freiwillig in<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer von der Versicherungspflicht<br />
befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen<br />
versichert sind, hat der Träger Beitragszuschüsse zu <strong>die</strong>sen Versicherungen<br />
in Höhe der Beiträge, <strong>die</strong> er im Falle der Pflichtversicherung auf Antrag zu entrichten<br />
hätte, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Beiträge, zu<br />
gewähren. Die Verpflichtung des Trägers nach den Sätzen 1 und 2 entfällt, wenn<br />
den Entwicklungshelfern eine Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und<br />
Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen<br />
oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen gewährleistet ist.<br />
§ 12 Berufliche Wiedereingliederung<br />
Wer nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes einen neuen Arbeitsplatz sucht,<br />
soll unter Berücksichtigung der besonderen Erfahrungen und Kenntnisse, <strong>die</strong> er sich<br />
während des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes und des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes angeeignet hat,<br />
vermittelt und beruflich gefördert werden.<br />
103
§ 13 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit<br />
(1) Für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch<br />
stehen Zeiten des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes einschließlich des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes<br />
den Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem Recht der Arbeitsförderung<br />
gleich.<br />
(2) Bei der Feststellung des <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bemessung der Leistung maßgebenden Arbeitsentgelts<br />
ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit eines nach Absatz 1 zu berücksichtigenden Dienstes das Arbeitsentgelt<br />
nach § 132 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde zu legen.<br />
(3) Mehraufwendungen, <strong>die</strong> der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit durch <strong>die</strong> Regelung des<br />
Absatzes 1 entstehen, erstattet der Bund. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.<br />
§ 14 (aufgehoben)<br />
§ 15 Tagegeld bei Arbeitslosigkeit<br />
(1) Wird der Arbeitslose binnen vier Wochen nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes,<br />
einer späteren krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder des<br />
Bezuges von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig und hat er keinen Anspruch auf<br />
Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, so erhält er vom Tage des<br />
Beginns der Arbeitsunfähigkeit an ein Tagegeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.<br />
(2) Wird der Arbeitslose zu Lasten einer Versicherung nach § 7 Abs. 1, 2 oder<br />
des Bundes nach § 7 Abs. 3 in ein Krankenhaus, ein Genesungs-, Erholungs- oder<br />
Kurheim aufgenommen, so sind fünfundzwanzig vom Hundert des Tagegeldes zu<br />
zahlen. Der Betrag erhöht sich auf sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert <strong>für</strong> den<br />
ersten bisher überwiegend von ihm unterhaltenen Angehörigen und um weitere zehn<br />
vom Hundert – bis zur vollen Höhe des Tagegeldes – <strong>für</strong> jeden weiteren derartigen<br />
Angehörigen. Das nach Satz 2 berechnete Tagegeld kann unmittelbar an <strong>die</strong> Angehörigen<br />
ausgezahlt werden, soweit es fünfundzwanzig vom Hundert des ungekürzten<br />
Tagegeldes übersteigt.<br />
(3) Der Anspruch auf Tagegeld ist ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nstes drei Jahre vergangen sind. Im übrigen gilt § 9 entsprechend.<br />
§ 16 Feststellung der Leistungen; Verwaltungszuständigkeit<br />
(1) Die vom Bund nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10 <strong>die</strong>ses Gesetzes zu erbringenden Leistungen<br />
werden auf Antrag festgestellt.<br />
(2) Die Durchführung der Aufgaben nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10, 15 <strong>die</strong>ses Gesetzes<br />
obliegt der Unfallkasse des Bundes.<br />
(3) (weggefallen)<br />
104
Anhang<br />
§ 17 Beamtenrechtliche Vorschriften<br />
(1) Bewirbt sich ein Entwicklungshelfer oder früherer Entwicklungshelfer, der ein<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nst-Verhältnis von nicht mehr als drei Jahren eingegangen ist und<br />
dessen Pflicht, Grundwehr<strong>die</strong>nst oder Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten, durch den geleisteten<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nst erloschen ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung<br />
des Entwicklungs<strong>die</strong>nstverhältnisses um <strong>Ein</strong>stellung als Beamter und wird<br />
er in den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst eingestellt, so darf nach Erwerb der Befähigung <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Laufbahn <strong>die</strong> Anstellung nicht über den Zeitpunkt hinausgeschoben werden,<br />
zu dem der Beamte ohne Ableisten eines Entwicklungs<strong>die</strong>nstes bis zur Dauer<br />
des Grundwehr<strong>die</strong>nstes zur Anstellung herangestanden hätte. Das Ableisten der<br />
vorgeschriebenen Probezeit wird dadurch nicht berührt. Die Sätze 1 und 2 gelten<br />
<strong>für</strong> Beförderungen sinngemäß, sofern <strong>die</strong> <strong>die</strong>nstlichen Leistungen eine Beförderung<br />
während der Probezeit rechtfertigen.<br />
(2) Beginnt ein früherer Entwicklungshelfer, der ein Entwicklungs<strong>die</strong>nstverhältnis<br />
von nicht mehr als drei Jahren eingegangen war und dessen Pflicht, Grundwehr<strong>die</strong>nst<br />
oder Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten, durch den geleisteten Entwicklungs<strong>die</strong>nst erloschen<br />
ist, im Anschluss an den Entwicklungs<strong>die</strong>nst eine <strong>für</strong> den künftigen Beruf als<br />
Beamter oder Richter vorgeschriebene Ausbildung (Hochschul-, Fachschul- oder<br />
praktische Ausbildung) oder wird <strong>die</strong>se durch den Entwicklungs<strong>die</strong>nst unterbrochen,<br />
so gilt Absatz 1 entsprechend, wenn er sich bis zum Ablauf von sechs Monaten<br />
nach Abschluss der Ausbildung um <strong>Ein</strong>stellung als Beamter oder Richter bewirbt<br />
und aufgrund <strong>die</strong>ser Bewerbung eingestellt wird. Dienstzeiten, <strong>die</strong> Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> eine Beförderung sind, beginnen <strong>für</strong> den unter den Voraussetzungen des Satzes<br />
1 eingestellten Richter mit dem Zeitpunkt, zu dem er ohne Ableisten eines Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
bis zur Dauer des Grundwehr<strong>die</strong>nstes zur Ernennung auf Lebenszeit<br />
herangestanden hätte.<br />
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend <strong>für</strong> einen früheren Entwicklungshelfer,<br />
dessen Ausbildung <strong>für</strong> ein späteres Beamtenverhältnis durch eine festgesetzte<br />
mehrjährige Tätigkeit im Arbeitsverhältnis an Stelle des sonst vorgeschriebenen<br />
Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes durchgeführt wird.<br />
§ 18 Zeugnis<br />
Bei Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes kann der Entwicklungshelfer von dem<br />
Träger ein schriftliches Zeugnis über <strong>die</strong> Art und Dauer des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
und der Vorbereitung fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf <strong>die</strong> Leistungen und<br />
<strong>die</strong> Führung während der Dienstzeit zu erstrecken.<br />
§ 19 Rechtsweg<br />
(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Träger und dem Entwicklungshelfer<br />
sind <strong>die</strong> Gerichte <strong>für</strong> Arbeitssachen zuständig.<br />
105
(2) Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Fällen des § 7 Abs. 3, der §§ 9,<br />
10, 15 <strong>die</strong>ses Gesetzes ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit<br />
gegeben.<br />
III. Änderung von Gesetzen<br />
§§ 20 bis 22 2<br />
IV. Übergangs- und Schlussvorschriften<br />
§ 23 Bisherige Rechtsverhältnisse<br />
Hat jemand im Dienst eines Trägers des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes vor dessen Anerkennung<br />
einen Schaden erlitten, der einen Anspruch auf Leistungen nach § 7 Abs. 3, §§<br />
8, 9, 10 oder 15 <strong>die</strong>ses Gesetzes begründen würde, so werden <strong>die</strong>se Leistungen mit<br />
Wirkung vom Tag der Anerkennung des Trägers des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes an gewährt.<br />
Als Schaden im Sinne des § 10 gelten auch Arbeitslosigkeit sowie <strong>die</strong> Folgen<br />
eines Unfalles oder einer Krankheit, <strong>die</strong> jemand vor Anerkennung eines Trägers des<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nstes bei einer Tätigkeit, welche der eines Entwicklungshelfers entspricht,<br />
erlitten hat, wenn der Unfall oder <strong>die</strong> Krankheit nicht ein Arbeitsunfall oder<br />
eine Berufskrankheit ist. Angerechnet werden <strong>die</strong> Leistungen, <strong>die</strong> der Berechtigte<br />
wegen des Schadens vom Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes oder aus Privatversicherungsverträgen<br />
erhalten hat oder erhält, <strong>die</strong> vom Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
oder einer Stelle im Entwicklungsland <strong>für</strong> ihn abgeschlossen worden sind, ehe der<br />
Träger nach § 2 <strong>die</strong>ses Gesetzes anerkannt wurde.<br />
§ 23a Übergangsvorschrift zu § 13<br />
(1) Ist der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe vor dem 01. Januar 1985 entstanden,<br />
ist § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 31. Dezember 1984 geltenden Fassung anzuwenden.<br />
(2) Ist in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember 1984 ein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe<br />
mit einer Anspruchsdauer von 312 Tagen noch nicht erschöpft, so erhöht<br />
sich <strong>die</strong>se Anspruchsdauer auf 468 Tage, wenn der Arbeitslose bei Entstehung des<br />
Anspruches das 49. Lebensjahr vollendet hatte.<br />
2 Nicht abgedruckt. Die §§ 20 bis 22 sind durch andere Gesetze geändert worden. Auszüge wichtiger<br />
anderer Gesetze sind im Anhang abgedruckt<br />
106
Anhang<br />
§ 23b Übergangsvorschrift zu § 13<br />
(1) Zeiten des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes einschließlich des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes, <strong>die</strong><br />
vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden <strong>für</strong><br />
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht<br />
berücksichtigt.<br />
(2) Die §§ 13, 14, 15 Abs. 1, § 16 Abs. 3 und <strong>die</strong> §§ 19 und 23 in der bis zum 30.<br />
Juni 1987 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosenbeihilfe, <strong>die</strong> vor<br />
dem 01. Juli 1987 entstanden sind, weiter anzuwenden.<br />
§ 23c Übergangsvorschrift zu § 10<br />
Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Leistungen nach § 10 Abs. 1 und 2,<br />
ist § 312 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch dann entsprechend anzuwenden,<br />
wenn <strong>die</strong> Gesundheitsstörung oder der Tod nach dem 31. Dezember 1978<br />
eingetreten ist.<br />
§ 24 (gegenstandslos)<br />
§ 25 Inkrafttreten<br />
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />
107
Auszüge aus anderen Gesetzen<br />
Wehrpflichtgesetz (WehrPflG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005<br />
§ 13b Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
(1) Wehrpflichtige werden bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres nicht<br />
zum Wehr<strong>die</strong>nst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach § 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes<br />
anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes im Rahmen<br />
des Bedarfs <strong>die</strong>ses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens zweijährigen<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium <strong>für</strong><br />
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung <strong>die</strong>s bestätigt.<br />
(2) Wehrpflichtige werden ferner nicht zum Wehr<strong>die</strong>nst herangezogen, wenn und<br />
solange sie <strong>die</strong> Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes<br />
erfüllen.<br />
(3) Haben Wehrpflichtige Entwicklungs<strong>die</strong>nst von der in Absatz 1 genannten Mindestdauer<br />
geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehr<strong>die</strong>nst zu leisten. Wird der<br />
Entwicklungs<strong>die</strong>nst aus Gründen, <strong>die</strong> der Wehrpflichtige nicht zu vertreten hat,<br />
vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> im Entwicklungs<strong>die</strong>nst zurückgelegte Zeit, soweit sie<br />
<strong>die</strong> Zeit übersteigt, <strong>die</strong> der Entwicklungs<strong>die</strong>nst gegenüber dem Grundwehr<strong>die</strong>nst<br />
mindestens länger dauert, auf den Wehr<strong>die</strong>nst anzurechnen.<br />
(4) Die Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes sind verpflichtet, das Vorliegen sowie den<br />
Wegfall der Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von Wehrpflichtigen der<br />
zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen.<br />
Zivil<strong>die</strong>nstgesetz (ZDG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt<br />
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1052) geändert worden<br />
ist.<br />
§ 14a Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
(1) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres<br />
nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach §<br />
2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />
im Rahmen des Bedarfs <strong>die</strong>ses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens<br />
zweijährigen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise<br />
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Anhang<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung <strong>die</strong>s bestätigt.<br />
(2) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden ferner nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen,<br />
wenn und solange sie <strong>die</strong> Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder 2 des<br />
Entwicklungshelfer-Gesetzes erfüllen.<br />
(3) Haben anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer Entwicklungs<strong>die</strong>nst von der in Absatz<br />
1 genannten Mindestdauer geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten;<br />
<strong>die</strong>s gilt nicht <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst im Verteidigungsfall. Wird der Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
aus Gründen, <strong>die</strong> der anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer nicht zu vertreten hat,<br />
vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> im Entwicklungs<strong>die</strong>nst zurückgelegte Zeit, soweit sie<br />
<strong>die</strong> Zeit übersteigt, <strong>die</strong> der Zivil<strong>die</strong>nst dauert, auf den Zivil<strong>die</strong>nst anzurechnen.<br />
(4) Die Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes sind verpflichtet, dem Bundesamt das<br />
Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von<br />
anerkannten Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerern zum Zivil<strong>die</strong>nst anzuzeigen.<br />
§ 14b Andere Dienste im Ausland<br />
(1) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen,<br />
wenn sie<br />
1. sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines<br />
vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der<br />
das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und der mindestens zwei<br />
Monate länger dauert als der Zivil<strong>die</strong>nst, den sie sonst zu leisten hätten, vertraglich<br />
verpflichtet haben und<br />
2. <strong>die</strong>sen Dienst unentgeltlich leisten.<br />
Die Träger sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von anerkannten Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerern<br />
zum Zivil<strong>die</strong>nst anzuzeigen.<br />
(2) Weisen anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres<br />
nach, dass sie Dienst von der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Mindestdauer<br />
geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten; das gilt nicht <strong>für</strong> den<br />
Zivil<strong>die</strong>nst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> in dem<br />
Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivil<strong>die</strong>nst<br />
anzurechnen.<br />
(3) Als Träger eines Dienstes nach Absatz 1 können juristische Personen anerkannt<br />
werden, <strong>die</strong><br />
1. ausschließlich, unmittelbar und selbstlos steuerbegünstigten Zwecken im Sinne<br />
der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung <strong>die</strong>nen,<br />
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2. Gewähr da<strong>für</strong> bieten, dass ihre Vorhaben den Interessen der Bundesrepublik<br />
Deutschland <strong>die</strong>nen, und<br />
3. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.<br />
Über <strong>die</strong> Anerkennung eines Trägers entscheidet auf dessen Antrag das Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen und Jugend im <strong>Ein</strong>vernehmen mit dem<br />
Auswärtigen Amt. Es kann <strong>die</strong> Anerkennung auf bestimmte Vorhaben des Trägers<br />
beschränken. § 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gelten entsprechend.<br />
§ 14c Freiwilliges Jahr<br />
(1) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen,<br />
wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer schriftlich zu<br />
einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligen<strong>die</strong>nstegesetz verpflichtet<br />
haben, der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivil<strong>die</strong>nst, den sie sonst<br />
zu leisten hätten. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie<br />
vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten. Die Verpflichtung ist gegenüber<br />
einem Träger zu übernehmen, der nach dem Jugendfreiwilligen<strong>die</strong>nstegesetz zugelassen<br />
ist.<br />
(2) Die Träger nach Absatz 1 Satz 3 sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen<br />
sowie den Wegfall der Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von anerkannten<br />
Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerern zum Zivil<strong>die</strong>nst anzuzeigen.<br />
(3) Weisen anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres<br />
nach, dass sie Dienst gemäß Absatz 1 geleistet haben, so erlischt ihre<br />
Pflicht, Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten; das gilt nicht <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst im Verteidigungsfall.<br />
Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit<br />
sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivil<strong>die</strong>nst anzurechnen.<br />
(4) (aufgehoben)<br />
(5) (aufgehoben)<br />
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Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale<br />
Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />
Umfassendes Know-how <strong>für</strong> nachhaltige Entwicklung – gebündelt unter<br />
einem Dach<br />
Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen und Gesellschaften<br />
in Entwicklungs-, Transformations- und Industrieländern dabei, eigene<br />
Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Da<strong>für</strong> steht<br />
<strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>). Sie bündelt<br />
<strong>die</strong> Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
(DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH<br />
und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH seit dem 1. Januar<br />
2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir <strong>die</strong> Bundesregierung<br />
bei der Erreichung ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit <strong>für</strong><br />
nachhaltige Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen<br />
Bildungsarbeit.<br />
Entwicklung wirkungsvoll gestalten<br />
Unsere Partner wollen ihre langfristigen Entwicklungsziele selbständig erreichen.<br />
Da<strong>für</strong> bieten wir nachfrageorientierte, maßgeschneiderte und wirksame Dienstleistungen<br />
<strong>für</strong> nachhaltige Entwicklung an. Mit unserem ganzheitlichen, an Werten<br />
orientierten Vorgehen stellen wir <strong>die</strong> Teilhabe aller Beteiligten sicher. Dabei handeln<br />
wir immer im Sinne unseres Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Entwicklung. In unserer Arbeit<br />
berücksichtigen wir politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte<br />
und unterstützen so unsere Partner bei gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen<br />
auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. So wird Entwicklung<br />
wirkungsvoll mitgestaltet.<br />
Das Unternehmen ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv – <strong>die</strong> Bandbreite reicht von Wirtschafts-<br />
und Beschäftigungsförderung über den Aufbau von Staat und Demokratie,<br />
<strong>die</strong> Förderung von Frieden, Sicherheit, Wiederaufbau sowie ziviler Konfliktbearbeitung,<br />
<strong>die</strong> Sicherung von Ernährung, Gesundheit und Grundbildung bis hin zu Umwelt-,<br />
Ressourcen- und Klimaschutz. Wir unterstützen unsere Partner bei der Umsetzung<br />
ihrer Entwicklungsaufgaben auch durch Management- und Logistik<strong>die</strong>nstleistungen.<br />
In akuten Notsituationen führen wir Nothilfe- und Flüchtlingsprogramme durch. Als<br />
anerkannter Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes entsenden wir <strong>Fachkräfte</strong> als Entwicklungshelferinnen<br />
und Entwicklungshelfer in <strong>die</strong> Partnerländer.<br />
Wir beraten unsere Auftraggeber und Partner in strategischen und konzeptionellen<br />
Fragen, vermitteln integrierte und rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> und fördern <strong>die</strong> Netzwerkbildung<br />
und den Dialog von Akteuren der Internationalen Zusammenarbeit.<br />
Die Weiterbildung unserer Partnerfachkräfte ist dabei ein wesentlicher Bestandteil
unseres Angebots. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Programme bieten<br />
wir vielfältige Möglichkeiten, ihre gewonnenen Kontakte in Wert zu setzen. Darüber<br />
hinaus bieten wir jungen Menschen <strong>die</strong> Chance, weltweit Berufserfahrungen zu<br />
sammeln. Austauschprogramme <strong>für</strong> junge Berufstätige legen den Grundstein <strong>für</strong><br />
erfolgreiches Arbeiten auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt.<br />
Die Auftraggeber der <strong>GIZ</strong><br />
Wichtigster Auftraggeber ist das Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist <strong>die</strong> <strong>GIZ</strong> <strong>für</strong> weitere Bundesressorts<br />
– vor allem das Auswärtige Amt, das Bundesumweltministerium und das<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung und Forschung –, <strong>für</strong> Bundesländer und Kommunen<br />
sowie <strong>für</strong> öffentliche und private Auftraggeber im In- und Ausland tätig. Dazu gehören<br />
beispielsweise Regierungen anderer Länder, <strong>die</strong> Europäische Kommission, <strong>die</strong><br />
Vereinten Nationen und <strong>die</strong> Weltbank. Wir kooperieren intensiv mit der deutschen<br />
Privatwirtschaft und tragen zu einem sinnvollen Zusammenspiel von Entwicklungsund<br />
außenwirtschaftlichen Aktivitäten bei. Langjährige Erfahrungen mit Allianzen<br />
in den Partnerländern und in Deutschland sind <strong>für</strong> eine erfolgreiche internationale<br />
Kooperation wichtige Säulen, nicht nur im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und<br />
kulturellen, sondern vor allem auch im zivilgesellschaftlichen Bereich.<br />
Das Unternehmen im Überblick<br />
Die <strong>GIZ</strong> ist in mehr als 130 Ländern weltweit aktiv. In Deutschland ist das Unternehmen<br />
in nahezu allen Bundesländern präsent. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in<br />
Bonn und Eschborn. Weltweit beschäftigt <strong>die</strong> <strong>GIZ</strong> etwa 17.000 Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter – über 60 Prozent von ihnen sind einheimische Kräfte. Hinzu kommen<br />
rund 1.135 Entwicklungshelferinnen und -helfer, 750 integrierte und 324 rückkehrende<br />
<strong>Fachkräfte</strong>, 700 einheimische <strong>Fachkräfte</strong> in Partnerorganisationen sowie 850<br />
weltwärts-Freiwillige. Auch ein Blick in <strong>die</strong> Umsatzzahlen unterstreicht: Mit rund<br />
1,9 Milliarden Euro Umsatz (Schätzung Dezember 2010) ist <strong>die</strong> <strong>GIZ</strong> bestens <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Zukunft gerüstet.
Unsere Dokumentation & Bibliothek<br />
Die Dokumentation & Bibliothek ist der größte Anbieter im deutschsprachigen Raum<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Themengebiete: <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>, Entwicklungsländer und Globale<br />
Strukturpolitik. Die wissenschaftliche Spezialbibliothek umfasst einen Präsenzbestand<br />
von gegenwärtig 100.000 Büchern, überwiegend in deutscher und englischer Sprache.<br />
Hinzu kommen etwa 440 Abonnements deutscher und fremdsprachiger Fachzeitschriften<br />
sowie 70.000 Zeitschriftenaufsätze und rund 500 CD-ROMs und DVDs. Der Bestand<br />
ist durch <strong>die</strong> elektronische Literaturdatenbank „LITDOK“ erschlossen.<br />
Die Dokumentation & Bibliothek arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, als Vermittler von Wissen und<br />
Informationen <strong>für</strong> <strong>die</strong> staatlichen Akteure der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
und <strong>die</strong> interessierte Öffentlichkeit. Sie trägt durch ihre Arbeit dazu bei, das<br />
Verständnis <strong>für</strong> Ziele und Aufgaben der Entwicklungspolitik und <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />
zu erhöhen.<br />
Zentrale Arbeitsinstrumente sind <strong>die</strong> Internetseiten mit ihren Online-Recherche-<br />
Angeboten. Ingesamt werden pro Jahr gut 118.000 Suchanfragen an <strong>die</strong> Datenbanken<br />
der Dokumentation & Bibliothek gestellt.<br />
Sie finden sie unter: www.giz.de/dokumentation<br />
Zu den Serviceleistungen der Dokumentation & Bibliothek gehören<br />
Entwicklungspolitische Informationen und Datensammlungen, Themen<strong>die</strong>nste, Literatur-<br />
und Linklisten zu Schwerpunkthemen der EZ, individuelle Recherchen, Institutionenverzeichnisse<br />
und Veröffentlichungen der vorherigen InWEnt-Fachabteilungen.<br />
Die Dokumentation & Bibliothek steht im ständigen Austausch mit nationalen und<br />
internationalen Partnern. Sie ist World Bank Information Partner und unterhält den<br />
„World Bank Information Kiosk“ www.wb-infokiosk.org/index69.html<br />
Zudem ist sie Depotbibliothek der Asian Development Bank (ADB) und der Inter-<br />
American Development Bank (IDB)<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag bis Donnerstag 9.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.30 bis 12.30 Uhr<br />
Anschrift<br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />
E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation<br />
Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn<br />
Fon +49 228 4460-1738, Fax +49 228 4460-1784<br />
dokumentation@giz.de; biblio@giz.de<br />
www.giz.de/dokumentation
Über <strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong><br />
Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />
Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen<br />
und Gesellschaften in Entwicklungs-, Transformations- und<br />
Industrieländern dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen<br />
zu verbessern. Da<strong>für</strong> steht <strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft<br />
<strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>). Sie bündelt <strong>die</strong> Kompetenzen<br />
und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />
(DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />
(GTZ) GmbH und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung<br />
gGmbH seit dem 1. Januar 2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen<br />
unterstützen wir <strong>die</strong> Bundesregierung bei der Erreichung<br />
ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit <strong>für</strong> nachhaltige<br />
Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen<br />
Bildungsarbeit.<br />
Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong><br />
Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />
Friedrich-Ebert-Allee 40<br />
53113 Bonn<br />
T +49 228 4460-0<br />
F +49 228 4460-1766<br />
E info@giz.de<br />
I www.giz.de<br />
Februar 2011 · 8.05-0001-2011