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Fachkräfte für die Entwicklungszusammenarbeit - Ein ... - GIZ

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<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> 2011<br />

<strong>Ein</strong> Wegweiser<br />

Im Auftrag des:


Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />

<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

<strong>Ein</strong> Wegweiser<br />

Bonn 2011


Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />

E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation<br />

Friedrich-Ebert-Allee 40<br />

53113 Bonn<br />

Fon +49 228 4460-0<br />

Fax +49 228 4460-1766<br />

dokumentation@giz.de, biblio@giz.de<br />

www.giz.de/dokumentation<br />

Redaktion: Herbert H. Henselek und Thomas Neugaertner<br />

<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

<strong>Ein</strong> Wegweiser<br />

Bonn 2011 / 17 (5.000)<br />

8.05-0001-2011<br />

ISBN 978-3-939394-67-9<br />

Titelgestaltung und Druck:<br />

in puncto druck+me<strong>die</strong>n GmbH, Bonn<br />

Bildnachweis Titelblatt<br />

Oben links: <strong>GIZ</strong> GmbH<br />

Oben rechts: <strong>GIZ</strong> GmbH<br />

Unten links: <strong>GIZ</strong> GmbH, Foto Jairo Ruiz Sanabria<br />

Unten rechts: <strong>GIZ</strong> GmbH, Foto Theresia Schreiber<br />

Aus stilistischen Gründen sind in der vorliegenden Publikation <strong>die</strong> zur Gleichstellung von Frau und Mann<br />

gebräuchlichen Schreibweisen nicht durchgängig verwendet worden. Bei allen männlichen Bezeichnungen<br />

sind Frauen selbstverständlich gleichermaßen angesprochen.


Vorwort<br />

Mit der 17. überarbeiteten Auflage des Verzeichnisses „<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>“ 1 (vormals „Arbeit in Übersee“) gibt InWEnt –<br />

Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH 2 erneut einen aktuellen<br />

Überblick über deutsche Organisationen, <strong>die</strong> <strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum<br />

in Entwicklungsländer, Länder Mittel- und Osteuropas sowie Nach folgestaaten der<br />

Sowjetunion entsenden.<br />

Teil I <strong>die</strong>ser Schrift enthält in alphabetischer Reihenfolge 31 Institutionen der<br />

<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> mit folgenden Informationen: Anschrift; Aufgaben;<br />

Regionale Schwerpunkte; Gesuchte Berufsgruppen; Dauer der Tätigkeit; Vergütung<br />

und soziale Leistungen; Bewerbungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren;<br />

Auslandskundliche und fachliche Vorbereitung.<br />

Teil II enthält Dachorganisationen der Entwicklungs<strong>die</strong>nste sowie <strong>Ein</strong>richtungen, <strong>die</strong><br />

Programme zur entwicklungsländerbezogenen Auslandsvorbereitung <strong>für</strong> Berufstätige,<br />

Fortbildungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Hochschulabsolventen und Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende<br />

und Jugendliche anbieten. Hier außerdem Hinweise auf Institutionen, <strong>die</strong> jungen<br />

Menschen Kurzzeit- und Freiwilligeneinsätze bieten.<br />

Im Anhang finden sich abgedruckt das Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) sowie betreffende<br />

Auszüge aus Wehrpflichtgesetz (WehrPflG) und Zivil<strong>die</strong>nstgesetz (ZDG).<br />

Allen <strong>Ein</strong>richtungen, <strong>die</strong> uns mit ihren Informationen bei der Zusammenstellung<br />

<strong>die</strong>ser Schrift geholfen haben, möchten wir unseren Dank aussprechen.<br />

1 Das Verzeichnis ist als PDF-Datei im Internet abrufbar unter<br />

www.inwent.org/dokumentation_bibliothek/publikationsstelle/publikationen<br />

2 Hinweis: 2011 werden durch <strong>die</strong> Reform der Technischen Zusammenarbeit der deutschen Entwicklungspolitik<br />

drei der Vorfeldorganisationen des Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftlichen Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (BMZ) – Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Deutscher<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) und InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH<br />

– unter dem rechtlichen Dach der GTZ vereinigt. Die neue Organisation wird Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong><br />

Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH heißen. Die bisherigen Stammsitze bleiben erhalten. Weitere<br />

<strong>Ein</strong>zelheiten lagen bis Redaktionsschluss (November 2010) nicht vor.<br />

3


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort .................................................................................................................................................................... 3<br />

<strong>Ein</strong>führung .............................................................................................................................................................. 7<br />

Teil I<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe (AGEH) ...................................................................13<br />

Ärzte der Welt – Médecins du Monde Germany ...........................................................................15<br />

Ärzte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dritte Welt ..............................................................................................................................17<br />

Ärzte ohne Grenzen (MSF) ..........................................................................................................................18<br />

ASA-Programm von InWEnt * ......................................................................................................................20<br />

Bundesverwaltungsamt (BVA) ...................................................................................................................22<br />

Cap Anamur ..........................................................................................................................................................24<br />

Centrum <strong>für</strong> internationale Migration und Entwicklung (CIM) .............................................25<br />

Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International (CFI) ........................................................................................28<br />

Christoffel-Blindenmission (CBM) ..........................................................................................................29<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) * ..........................................30<br />

Deutsche Welthungerhilfe e.V. (DWHH) ...............................................................................................32<br />

Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD) ....................................................................34<br />

Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst (DED) * .................................................................................................36<br />

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) ...................................................................................................................40<br />

Dienste in Übersee (DÜ) ...............................................................................................................................41<br />

dvv international – Institut <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit<br />

des Deutschen Volkshochschul-Verbandes ...................................................................................43<br />

EIRENE .....................................................................................................................................................................44<br />

Forum Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst .....................................................................................................................45<br />

Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) .................................................................................................................47<br />

Friedrich-Naumann-Stiftung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freiheit (FNF) ....................................................................48<br />

Goethe-Institut (GI) .........................................................................................................................................49<br />

Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) .....................................................................................................................51<br />

Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) ............................................................................................................52<br />

Peace Brigades International (PBI) .......................................................................................................53<br />

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ...............................................................................55<br />

Senior Experten Service (SES) .................................................................................................................56<br />

Stiftung Sankt Barbara Deutschland (SSB) .....................................................................................58<br />

Weltfriedens<strong>die</strong>nst (WFD) ...........................................................................................................................59<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

5


Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit (ZAV) ............................................................................................................................................60<br />

Zentrum <strong>für</strong> Internationale Friedenseinsätze (ZIF) .....................................................................62<br />

Teil II<br />

Dachorganisationen der Entwicklungs- und Freiwilligen<strong>die</strong>nste .......................................67<br />

Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine<br />

entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit ............................................................................72<br />

Fortbildungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Hochschulabsolventen .............................................................75<br />

Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende ..............................................................................................................................78<br />

Kurzzeiteinsätze <strong>für</strong> junge Berufstätige und Berufsanfänger mit<br />

nicht-akademischem Berufsabschluss (bis 30 Jahre) ........................................................82<br />

Kurzzeiteinsätze und Freiwilligen<strong>die</strong>nste <strong>für</strong><br />

Jugendliche und junge Erwachsene ................................................................................................84<br />

Der „Andere Dienst im Ausland“ .............................................................................................................85<br />

weltwärts – Der Freiwilligen<strong>die</strong>nst des Bundesministeriums<br />

<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ........................................85<br />

Register<br />

Berufe und Berufsgruppen .............................................................................................................................89<br />

Länder und Regionen ......................................................................................................................................93<br />

Anhang<br />

Entwicklungshelfer-Gesetz und Auszüge aus betreffenden Gesetzen ............................97<br />

6


<strong>Ein</strong>führung<br />

31 staatliche, private, kirchliche und parteinahe Organisationen der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

suchen hochqualifizierte <strong>Fachkräfte</strong> (männlich und weiblich) mit<br />

mehrjähriger Berufserfahrung, <strong>die</strong> <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum in einem Entwicklungsland,<br />

einem Land Mittel- und Osteuropas oder in einem Nachfolgestaat der<br />

Sowjetunion tätig werden. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Aus- und Fortbildung<br />

der einheimischen Arbeitskräfte, um sie auf <strong>die</strong> Weiterführung der Aufgaben<br />

vorzubereiten – vorrangig in den Bereichen: Industrie und Handwerk; Öffentliche und<br />

private Dienstleistungen; Berufliches Bildungswesen; Land- und Forstwirtschaft;<br />

Gesundheitswesen; Öffentliche Verwaltung; Ressourcen- und Umweltschutz.<br />

Die <strong>Fachkräfte</strong> können als Entwicklungshelfer, Entsandte Fachkraft (Experte), Integrierte<br />

Fachkraft oder Senior Experte in ein Partnerland vermittelt werden.<br />

Entwicklungshelfer<br />

sind berufserfahrene <strong>Fachkräfte</strong>, <strong>die</strong> nach § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes<br />

(EhfG) <strong>für</strong> mindestens zwei Jahre in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht tätig<br />

werden, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt <strong>die</strong>ser Länder<br />

beizutragen. Entwicklungs<strong>die</strong>nst kann in <strong>Ein</strong>zelfällen anstatt Wehr- oder Zivil<strong>die</strong>nst<br />

geleistet werden.<br />

Entwicklungshelfer werden von den sieben durch das EhfG anerkannten Trägerorganisationen<br />

in Projekte der Partnerorganisationen vermittelt: Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>für</strong> Entwicklungshilfe (AGEH); Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International (CFI); Deutscher<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nst (DED)*; Dienste in Übersee (DÜ) beim Evangelischen Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

(EED); EIRENE – Internationaler Christlicher Friedens<strong>die</strong>nst; Forum<br />

Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst (forumZFD); Weltfriedens<strong>die</strong>nst (WFD). Dachverband <strong>die</strong>ser<br />

<strong>Ein</strong>richtungen ist <strong>die</strong> Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungs<strong>die</strong>nste (AGdD).<br />

Der Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ unterhält eine gemeinsame Beratungs-<br />

und Anmeldestelle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entwicklungs- und Freiwilligen<strong>die</strong>nste.<br />

Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Freiwilligen<strong>die</strong>nste ist ein Zusammenschluss<br />

aller Anbieter von unterschiedlichen Freiwilligen<strong>die</strong>nsten im In- und<br />

Ausland, <strong>die</strong> in katholischer Trägerschaft angeboten werden.<br />

Entsandte <strong>Fachkräfte</strong><br />

sind Spezialisten (auch Experten genannt) mit langjähriger Berufserfahrung, <strong>die</strong><br />

als fachliche Berater in Projekten und Programmen der folgenden Institutionen<br />

eingesetzt werden: Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) * ;<br />

dvv international – Institut <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes;<br />

Friedrich-Ebert-Stiftung (FES); Friedrich-Naumann-Stiftung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Freiheit (FNF); Hanns-Seidel-Stiftung (HSS); Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS);<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

7


Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB); Consulting-Firmen sowie andere private<br />

und internationale Organisationen.<br />

Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />

schließen einen Arbeitsvertrag mit öffentlichen oder privaten <strong>Ein</strong>richtungen in einem<br />

Entwicklungsland oder einem Land Mittel- und Osteuropas, <strong>die</strong> ihnen ein ortsübliches<br />

Gehalt zahlen. Zusätzlich erhalten sie aus deutschen öffentlichen Mitteln einen<br />

Gehaltszuschuss sowie finanzielle Beiträge zur Fortsetzung der sozialen Sicherung<br />

in Deutschland.<br />

In Deutschland lebende hochqualifizierte <strong>Fachkräfte</strong> aus Entwicklungsländern<br />

können als sogenannte Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> in ihre Heimatländer vermittelt<br />

werden.<br />

Die Programme werden vom Centrum <strong>für</strong> internationale Migration und Entwicklung<br />

(CIM) durchgeführt.<br />

Vermittelte Hochschullehrer<br />

Langzeitdozenten schließen einen Arbeitsvertrag mit einer Gasthochschule. Sie<br />

werden in der Regel wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet und<br />

erhalten vom DAAD eine monatliche Ausgleichszulage sowie Zuschüsse zur sozialen<br />

Sicherung.<br />

Kurzzeitdozenten werden von ihrer Heimathochschule unter Fortzahlung der Bezüge<br />

beurlaubt und folgen der <strong>Ein</strong>ladung einer Gasthochschule, <strong>die</strong> sich an den Kosten<br />

der Dozentur angemessen beteiligt.<br />

Die Vermittlung liegt beim Deutschen Akademischen Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD).<br />

Senior-Experten<br />

sind ehemalige Fach- und Führungskräfte der Wirtschaft, <strong>die</strong> kurzzeitig Beratungsaufgaben<br />

in Entwicklungsländern <strong>für</strong> den Senior Experten Service (SES) übernehmen.<br />

Sie erhalten kein Honorar.<br />

Rückkehrer<br />

Bei der beruflichen Wiedereingliederung von zurückkehrenden Entwicklungshelfern<br />

und <strong>Fachkräfte</strong>n ist <strong>die</strong> Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit (ZAV) behilflich. Sie vermittelt Stellengesuche im In- und Ausland und<br />

informiert über Fortbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten.<br />

Das Förderungswerk <strong>für</strong> rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> – ein Geschäftsbereich der Arbeitsgemeinschaft<br />

der Entwicklungs<strong>die</strong>nste (AGdD) – unterstützt <strong>die</strong> berufliche<br />

Wiedereingliederung der rückkehrenden <strong>Fachkräfte</strong> durch individuelle Beratung,<br />

Seminare zur beruflichen Orientierung sowie Förderung der Weiterbildung.<br />

8


Nachwuchsförderung<br />

Zur Förderung von Nachwuchskräften in den nationalen und internationalen Organisationen<br />

der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> werden <strong>für</strong> Hochschulabsolventen (bis<br />

28 und 32 Jahre) verschiedene Programme angeboten, <strong>die</strong> entwicklungspolitische,<br />

berufliche und interkulturelle Erfahrungen ermöglichen. Sie können als Praktikanten,<br />

Projektassistenten, -hospitanten (z.B. Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />

* ; Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst * ; Deutsch-Ausländische Handelskammern)<br />

oder als Beigeordnete Sachverständige (BS) bei den Vereinten Nationen und ihren<br />

Sonderorganisationen tätig werden (Vermittlung über das BFIO der Zentralen Auslands-<br />

und Fachvermittlung der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit).<br />

Der neunmonatige Lehrgang beim Deutschen Institut <strong>für</strong> Entwicklungspolitik (DIE),<br />

zweiwöchige interdisziplinäre Trainingskurse des Seminars <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung<br />

(SLE) der Humboldt-Universität zu Berlin sowie ein zwölfmonatiger interdisziplinärer<br />

Postgraduierten-Stu<strong>die</strong>ngang dort bieten ebenfalls Vorbereitungsmöglichkeiten auf<br />

eine entwicklungsländerbezogene Berufstätigkeit.<br />

Junge Berufstätige und Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss<br />

(bis 30 Jahre) haben <strong>die</strong> Gelegenheit zu Arbeits- und Erfahrungsaufenthalten in<br />

einem Entwicklungsland über den Deutschen Entwicklungs<strong>die</strong>nst * oder das ASA-<br />

Programm der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH*.<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

9


Teil I


Teil I<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe e.V. (AGEH)<br />

1<br />

Ripuarenstraße 8<br />

50679 Köln<br />

Telefon (02 21) 88 96-0<br />

Telefax (02 21) 88 96-1 00<br />

E-Mail: info@ageh.org<br />

Internet: http://www.ageh.de<br />

Kontakt: Annette Hausmann, Telefon -1 22, E-Mail: annette.hausmann@ageh.org<br />

AGEH ist der Personal<strong>die</strong>nst der deutschen Katholiken <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>.<br />

Aufgaben<br />

Suche, Auswahl, Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung von <strong>Fachkräfte</strong>n; Hilfestellung<br />

bei der Reintegration rückkehrender <strong>Fachkräfte</strong><br />

<strong>Fachkräfte</strong>vermittlung nach Personalanforderungen der Partnerorganisationen (Kirchen;<br />

Staatliche Träger; Internationale Organisationen; Nichtregierungsorganisationen);<br />

Vermittelte <strong>Fachkräfte</strong> sind angestellt bei lokalen Organisationen<br />

Arbeitsbereiche<br />

Bildungswesen; Gesundheit; Handwerk; Technik; Landwirtschaft; Organisations- und<br />

Netzwerkentwicklung; Sozialwesen; Zivile Konflikt- und Friedensarbeit<br />

fid – Service und Beratung <strong>für</strong> internationale Freiwilligen<strong>die</strong>nste<br />

Seminarangebote zu Vorbereitung, Begleitung und Rückkehr von Freiwilligen; Versicherungsleistungen;<br />

Internationales Qualitätsmanagement; Beratung von Trägerorganisationen<br />

längerfristiger Freiwilligen<strong>die</strong>nste; Kooperation mit mehr als 300<br />

Organisationen des internationalen Freiwilligen<strong>die</strong>nstes<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa<br />

Berufsgruppen<br />

Sozialmanagement: Sozialarbeiter; Sozialpädagogen; Pädagogen; Sozialwissenschaftler;<br />

Betriebswirte; Volkswirte; Ethnologen; Regionalwissenschaftler<br />

Psychosoziale Arbeit: Psychologen; Theologen<br />

13


Gesundheitswesen: Ärzte, vor allem mit chirurgischer, gynäkologischer und allgemeinmedizinischer<br />

Erfahrung sowie im Bereich Public Health; Unterrichtsschwestern,<br />

-pfleger; Medizinisch-technische Assistenten; Krankengymnasten<br />

Handwerk/Technik: Handwerksmeister mit Erfahrung in Ausbildung und Betriebsführung;<br />

Betriebswirte des Handwerks; Ingenieure; Berufserfahrene <strong>Fachkräfte</strong> aus<br />

den Bereichen Kfz-Mechanik, Elektrotechnik, Holz; Agraringenieure mit praktischer<br />

Berufserfahrung, berufspädagogischer und Beratungskompetenz<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Drei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

AGEH vermittelt Dienstvertrag mit einheimischem Projektträger und garantiert<br />

Leistungen wie: Qualifizierte Personalentwicklung vor und nach der Ausreise; Freie<br />

Unterkunft; Individuell berechnetes monatliches Unterhaltsgeld, das sich jährlich<br />

um fünf Prozent erhöht; 13. Unterhaltsgeld pro Jahr als Urlaubsbeihilfe; Soziale<br />

Sicherung nach den Bestimmungen des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG); 30<br />

Tage Urlaub <strong>für</strong> jedes Vertragsjahr; Erstattung der Kosten <strong>für</strong> Hin- und Rückreise,<br />

Gepäcktransport, Ausreisepapiere und notwendige medizinische Maßnahmen; Wiedereingliederungshilfe<br />

(nach Familienstand gestaffelt)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Mindestalter 23 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige praktische<br />

Berufserfahrung; Tragfähige persönliche Motivation zur Mitarbeit als integrierte<br />

Fachkraft in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>; Zugehörigkeit zu einer christlichen<br />

Kirche<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Arbeitsplatzbezogene Bewerbung über das Online-Portal auf www.ageh.de unter<br />

„Jobs“; Zweistufiges Orientierungs- und Auswahlverfahren (Infoeinheiten; Gruppenübungen;<br />

Präsentationen; <strong>Ein</strong>zelgespräche); AGEH gibt Personalempfehlung, der<br />

einheimische Projektpartner und ggf. der europäische Kooperationspartner treffen<br />

<strong>die</strong> Entscheidung<br />

Vorbereitung<br />

Personalentwicklungsmaßnahmen betreffen Qualifizierungsphase, Begleitung vor Ort<br />

sowie <strong>die</strong> Reintegration der <strong>Fachkräfte</strong> nach ihrer Rückkehr; Elemente sind deren<br />

fachliche, sprachliche und personenbezogene Qualifizierung. Die Personalentwicklung<br />

ist individuell, ausgerichtet am jeweiligen Bedarf und dem Ziel optimaler Vorbereitung<br />

der <strong>Fachkräfte</strong> und ihrer Familien auf Arbeit und Leben vor Ort. Die Qualifizierungsphase<br />

umfasst im Durchschnitt rund vier Monate; Maßnahmen finden in<br />

14


Teil I<br />

Deutschland sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland statt. Während<br />

der Vertragszeit im Ausland bietet AGEH gezielte Weiterbildungen an. Im Rahmen<br />

der Reintegration findet ein einwöchiges Seminar statt. Zur Nachwuchsförderung<br />

führt AGEH in Kooperation mit Misereor ein Trainee-Programm durch und unterstützt<br />

zurückgekehrte <strong>Fachkräfte</strong>, sich in der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit zu<br />

engagieren<br />

Mitgliedsorganisationen<br />

Adveniat (Essen); Bund der Deutschen Katholischen Jugend (Düsseldorf); Bundesverband<br />

der katholischen Arbeitnehmerbewegung (Köln); Deutsche Kommission Justitia<br />

et Pax (Aachen/Bonn); Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (Neuss); Deutscher Caritasverband<br />

(Freiburg); Deutscher Katholischer Missionsrat (Bamberg); Katholische<br />

Frauengemeinschaft Deutschlands (Düsseldorf); Katholische Landjugend-Bewegung<br />

Deutschlands (Bad Honnef); Katholische Landvolkbewegung (Bad Honnef); Katholischer<br />

Deutscher Frauenbund (Köln); Kolpingwerk Deutschland (Köln); Misereor<br />

(Aachen); Misereor – Not in der Welt (Berlin); Missio (Aachen/München); Missionsärztliches<br />

Institut (Würzburg); Päpstliches Missionswerk der Kinder in Deutschland<br />

(Aachen); Pax-Christi-Bewegung (Aachen); RENOVABIS (Freising); Zentralkomitee der<br />

deutschen Katholiken (Bonn)<br />

Ärzte der Welt e.V. – Médecins du Monde Deutschland<br />

2<br />

Baumbachstraße 15<br />

81245 München<br />

Telefon (0 89) 4 52 30 81-0<br />

Telefax (0 89) 4 52 30 81-22<br />

E-Mail: info@aerztederwelt.org<br />

Internet: http://www.aerztederwelt.org<br />

Kontakt: Marc Gemeiner<br />

Ärzte der Welt arbeitet seit dem Jahr 2000 als deutscher Zweig der 1980 gegründeten<br />

international tätigen humanitären Hilfsorganisation Médecins du Monde – MdM<br />

(www.medecinsdumonde.org), einem weltweiten Netzwerk, bestehend aus 14 Mitgliedern<br />

in Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien,<br />

Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz.<br />

15


Aufgaben<br />

Das Netzwerk ist aktuell in 68 Ländern und 165 Gesundheitsprogrammen (dazu<br />

194 Projekte in den Heimatländern des MdM-Netzwerks; Übersicht unter www.<br />

aerztederwelt.org/projekte.html) mit dem Ziel tätig, <strong>die</strong> jeweiligen nationalen Gesundheitskapazitäten<br />

zu verbessern und zu stärken<br />

Arbeitsfelder<br />

Notfallsoforthilfe: Medizinische und psychosoziale Hilfe; Versorgung mit Medikamenten<br />

und Trinkwasser; Etablierung sanitärer <strong>Ein</strong>richtungen; Durchführung von<br />

Impfprogrammen<br />

Projektdauer: Wenige Wochen<br />

Wiederaufbau- und Rehabilitationsprojekte: Etablierung von Krankenstationen und<br />

sanitären <strong>Ein</strong>richtungen; Hilfe zur Selbsthilfe; Psycho-soziale Betreuung; Mutter-<br />

Kind-Gesundheit<br />

Projektdauer: 6 Monate bis 2 Jahre<br />

Entwicklungsprojekte: Implementierung nachhaltiger Gesundheitsstrukturen in<br />

strukturschwachen Ländern mit dem Ziel eigenständiger und dauerhafter Lösungen;<br />

Weiterführung der Projekte durch einheimische Behörden, Projektpartner und<br />

Organisationen<br />

Projektdauer: 1 bis 3 Jahre<br />

Medizinische Versorgung hilfsbedürftiger Menschen, nicht nur in Entwicklungsländern:<br />

Anonymer und kostenfreier Zugang zur Gesundheitsversorgung <strong>für</strong> benachteiligte<br />

Bevölkerungsgruppen auch in Europa (basismedizinische Versorgung <strong>für</strong><br />

Menschen ohne Versicherungsschutz, unabhängig von deren Herkunft)<br />

Menschenrechtsarbeit: Dokumentation von Verletzungen der Menschenrechte und<br />

des humanitären Völkerrechts sowie Information der Öffentlichkeit über derartige<br />

Vorfälle<br />

Berufsgruppen<br />

Medizinische Berufe: Medizinische Koordinatoren; Chirurgen; Ärzte; Krankenschwestern<br />

und -pfleger; Hebammen; Psychologen; Apotheker (je nach Bedarf)<br />

Andere Berufe: Koordinatoren; Administratoren; Logistiker<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Mindestens 6 Monate<br />

16


Teil I<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Aufwandsentschädigung; Unterbringung vor Ort und Tagespauschale; Sozialleistungen<br />

(<strong>die</strong>se Angaben variieren je nach Position, Projekt, <strong>Ein</strong>satzort und Ursprungsland)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Zweijährige Berufserfahrung; 6 Monate Verfügbarkeit; Fliessende Englisch-, Französisch-<br />

oder Spanischkenntnisse; Flexibilität und <strong>die</strong> Fähigkeit mit Stress umzugehen;<br />

Offenheit <strong>für</strong> andere Kulturen<br />

Vorbereitung<br />

Vorbereitungstraining <strong>für</strong> zukünftige Helfer; Projektspezifische Information (Vorbereitung<br />

variiert je nach <strong>Ein</strong>satzort)<br />

Ärzte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dritte Welt e.V.<br />

3<br />

Offenbacher Landstraße 224<br />

60599 Frankfurt<br />

Telefon (0 69) 70 79 97-0<br />

Telefax (0 69) 70 79 97-20<br />

E-Mail: aerzte3welt@aerzte3welt.de<br />

Internet: http://www.aerzte3welt.de<br />

Kontakt: Dr. Harald Kischlat; Anne Rouget<br />

Aufgaben<br />

Humanitäre, kurativ-medizinische Hilfe; Durchführung von Gesundheitsprogrammen;<br />

Präventivmedizinische Projekte; Impfkampagnen; Mütterschulungen; Familienplanungshilfen;<br />

Medikamentenhilfe; Basisgesundheits<strong>die</strong>nste; „Rolling Clinics“<br />

(überwiegend in Großstadt-Slums); Mitfinanzierung von Basisprojekten in den<br />

Bereichen Frauenförderung, Bildung, Ausbildung, Kleinproduktion und Hygiene<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Bangladesch, In<strong>die</strong>n, Kenia, Nicaragua, Philippinen<br />

Berufsgruppen<br />

Ärzte aller Fachrichtungen mit mindestens anderthalbjähriger Berufserfahrung<br />

17


Tätigkeitsdauer<br />

In der Regel sechs Wochen oder längerfristig<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Keine Vergütung; Aufenthalts- und <strong>Ein</strong>satzkosten; Flugkosten zur Hälfte; Reisekrankenzusatzversicherung;<br />

Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten ggf. bei Langzeit-<br />

<strong>Ein</strong>sätzen<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Humanitäres Engagement; Charakterliche Eignung; Identifikation mit den Grundsätzen<br />

der Organisation; Praktische Erfahrungen (wenigstens anderthalb Jahre),<br />

möglichst in Allgemeinmedizin und/oder Pädiatrie; Kommunikationsfähigkeit auf<br />

Englisch und/oder Spanisch, wenigstens <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anamnese; Altersgrenze bei Ersteinsätzen<br />

70 Jahre<br />

Vorbereitung<br />

Vorbereitungstreffen; Projekt-Kurzseminare; Ausführliche allgemeine und Projektinformationen<br />

bei <strong>Ein</strong>satzzusage; The Blue Book. A Medical Guide for our Projects;<br />

Projektmappen mit Berichten der Vorgänger<br />

Ärzte ohne Grenzen e.V. (MSF)<br />

4<br />

Am Köllnischen Park 1<br />

10179 Berlin<br />

Telefon (0 30) 70 01 30-1 00<br />

Telefax (0 30) 70 01 30-3 40<br />

E-Mail: office@berlin.msf.org<br />

Internet: http://www.aerzte-ohne-grenzen.de<br />

http://www.msf.org<br />

Kontakt: Sandra Lüttich; Ursula Michel; Dorrit Wagner<br />

Ärzte ohne Grenzen ist <strong>die</strong> deutsche Sektion der in Frankreich gegründeten Organisation<br />

Médecins Sans Frontières (MSF), <strong>die</strong> sich zu einem weltweiten Netzwerk mit<br />

19 Sektionen entwickelt hat.<br />

18


Teil I<br />

Aufgaben<br />

Humanitäre Hilfe in Kriegs- und Krisengebieten<br />

Basisgesundheitsversorgung; Hygiene- und Sanitärmaßnahmen; Ernährungsprogramme;<br />

Impfkampagnen; Trinkwasserversorgung<br />

Medizinische Programme<br />

HIV/Aids; Tuberkulose; Schlafkrankheit; Chirurgische Programme; Psycho-soziale<br />

Programme; Unterstützung von lokalen Gesundheitseinrichtungen<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika<br />

Berufsgruppen<br />

Ärzte; Psychologen; Krankenschwestern und -pfleger; Hebammen; Medizinische Laboranten;<br />

Ernährungswissenschaftler; Techniker; Logistiker; Finanzfachkräfte<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Neun bis zwölf Monate (bei Ärzten selten auch sechs Monate); Chirurgen und<br />

Anästhesisten auch kürzer<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Anfangsgehalt 859 EUR brutto;<br />

Unterkunft und Verpflegung vor Ort; Impfkosten; Reise-, Kranken-, Unfall- und<br />

Rückholversicherung<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung;<br />

Gute englische Sprachkenntnisse; Reiseerfahrung in Entwicklungsländern; Tropenkurs<br />

<strong>für</strong> Pflegepersonal; Hohe physische und psychische Belastbarkeit; Flexibilität,<br />

Organisations- und Improvisationstalent; Respekt vor anderen Kulturen; Spezielle<br />

fachliche Voraussetzungen (je nach Berufsgruppe)<br />

Bewerbungsverfahren<br />

In englischer Sprache: Bewerbungsbogen, Motivationsschreiben und tabellarischer<br />

Lebenslauf; <strong>Ein</strong>ladung zu einem persönlichen Gespräch<br />

Vorbereitung<br />

<strong>Ein</strong>wöchiger Vorbereitungskurs; Zwei- bis fünftägige individuelle Projektvorbereitung<br />

19


ASA-Programm<br />

5<br />

Lützowufer 6-9<br />

10785 Berlin<br />

Telefon (0 30) 2 54 82-0<br />

Telefax (0 30) 2 54 82-3 59<br />

E-Mail: info@asa-programm.de<br />

Internet: http://www.asa-programm.de<br />

Kontakt: Annette Schlicht<br />

ASA-Programm ist ein gemeinnützig und politisch unabhängig arbeitendes entwicklungspolitisches<br />

Lern- und Qualifizierungsprogramm in Trägerschaft der InWEnt<br />

gGmbH, einer Organisation <strong>für</strong> internationale Personalentwicklung, Weiterbildung<br />

und Dialog.<br />

2011 werden <strong>die</strong> InWEnt, der Deutsche Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) und <strong>die</strong><br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH bei Behalt der<br />

Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit<br />

(<strong>GIZ</strong>) GmbH fusionieren.<br />

Aufgaben<br />

Vermittlung von Teilstipen<strong>die</strong>n <strong>für</strong> ein einjähriges entwicklungspolitisches Lern- und<br />

Qualifizierungsprogramm als Kombination aus Selbststudium, Seminar- und Praxisphase<br />

im In- und Ausland<br />

Programmumfang: Trainingsseminare; Dreimonatiger Praxisaufenthalt in einem Land<br />

Afrikas, Asiens, Lateinamerikas oder Südosteuropas; Nachbereitung im Rahmen eines<br />

Auswertungsseminars als Abschluss des offiziellen ASA-Zyklus<br />

Zielsetzung: Vermittlung von Wissen über globale Zusammenhänge; Motivierung <strong>für</strong><br />

und Qualifizierung zu Engagement in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit;<br />

Anregen internationaler Kooperationen; Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenz<br />

Ehrenamtlichen-Netzwerk zur Förderung und Unterstützung der Programmteilnehmenden<br />

bei deren Engagement <strong>für</strong> <strong>die</strong> entwicklungspolitische Bildungsarbeit in<br />

Deutschland und Europa<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika, Südosteuropa<br />

20


Teil I<br />

Teilnehmerkreis<br />

Junge Berufstätige aller Fachrichtungen mit abgeschlossener nicht-akademischer<br />

Ausbildung, auch Arbeitslose; Stu<strong>die</strong>rende aller Fachrichtungen an Hoch- und<br />

Fachhochschulen einschließlich Berufsakademien; Deutsche, Schweizer, Belgier<br />

und Liechtensteiner; Interessierte nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, <strong>die</strong> ihren<br />

Lebensmittelpunkt in Deutschland haben<br />

Bewerbungen auf das europäische Tandemprogramm GLEN (Global Education Network<br />

of Young Europeans) <strong>für</strong> junge Europäer aus Deutschland, Estland, Frankreich,<br />

Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn<br />

Aufenthaltsdauer<br />

Drei Monate<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Übernahme der Seminarkosten sowie der Beiträge <strong>für</strong> Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung<br />

während des Auslandaufenthaltes; Bezuschussung von Reisekosten<br />

und Auslandaufenthalt in Form eines Teilstipendiums (abhängig vom Gastland)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Gute Sprachkenntnisse; Entwicklungspolitisches Interesse; Soziales Engagement;<br />

Team- und Kommunikationsfähigkeit im interkulturellen Kontext; Alter: 21 bis 30<br />

Jahre<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Teilnahmebedingungen, Bewerbungsunterlagen und angebotene Projektplätze können<br />

jeweils ab Herbst eines Jahres im Internet unter www.asa-programm.de eingesehen<br />

werden; Bewerbung ist einzig online möglich<br />

Vorbereitung<br />

Vorbereitung erfolgt im Selbststudium und auf länderspezifischen Trainingsseminaren<br />

vor der Ausreise; Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Stu<strong>die</strong>renden<br />

aus unterschiedlichen Fachbereichen und von Berufstätigen verschiedener<br />

Fachrichtungen; Nachweis guter Kenntnisse in der Verkehrssprache des jeweiligen<br />

Landes während der Vorbereitungszeit erforderlich; Erarbeitung landeskundlicher<br />

Informationen im Eigenstudium; Ausarbeitung von projektgebundenen Arbeitsplänen<br />

zur Vorlage bei den Partnerorganisationen<br />

21


Mitgliedsorganisationen<br />

Mitgliedschaft unter anderem im europaweiten Netzwerk GLEN – Global Education<br />

Network of Young Europeans (www.glen-europe.org), das junge Menschen aus Westund<br />

Osteuropa zu Multiplikatoren <strong>für</strong> Globales Lernen ausbildet<br />

Bundesverwaltungsamt (BVA)<br />

6<br />

Barbarastraße 1<br />

50735 Köln<br />

Telefon (02 21) 7 58-0, (02 28) 9 93 58-0<br />

Telefax (02 21) 7 58-28 23, (02 28) 9 93 58-28 23<br />

E-Mail: poststelle@bva.bund.de<br />

Internet: http://www.bundesverwaltungsamt.de<br />

BVA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />

des Innern (BMI) und nimmt als zentraler Dienstleister der Bundesregierung<br />

mehr als 100 verschiedene Fachaufgaben <strong>für</strong> alle Bundesministerien wahr.<br />

<strong>Ein</strong>e Abteilung innerhalb des BVA ist <strong>die</strong> Zentralstelle <strong>für</strong> das Auslandsschulwesen<br />

(ZfA). Sie untersteht der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes (AA).<br />

Aufgaben<br />

Personelle, finanzielle und materielle Förderung sowie pädagogische Beratung der<br />

Deutschen Schulen im Ausland: Vermittlung von Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräften und<br />

Bundesprogrammlehrkräften sowie Übernahme der finanziellen Betreuung; Beratung<br />

von Lehrkräften, <strong>die</strong> als Ortslehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen tätig werden<br />

wollen; Zuweisung von Bundesmitteln <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausstattung von Schulen; Förderung<br />

des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen, unter anderem durch Entsendung<br />

von Fachberatern <strong>für</strong> Deutsch an ausländische Schulbehörden<br />

Personelle Förderung ausländischer schulischer <strong>Ein</strong>richtungen im Rahmen von Lehrerentsendeprogrammen<br />

(Bundesprogrammlehrkräfte)<br />

Berufsgruppen<br />

Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: Beamtete Lehrkräfte und aus den neuen Bundesländern<br />

unbefristet angestellte Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung <strong>für</strong> allgemein- und<br />

berufsbildende Schulzweige<br />

22


Teil I<br />

Bundesprogrammlehrkräfte: Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen <strong>für</strong> allgemein bildende<br />

Schulen und Diplomlehrer aus den neuen Bundesländern. Sie müssen nicht im innerdeutschen<br />

Schul<strong>die</strong>nst tätig sein<br />

Ortslehrkräfte: Lehrkräfte, <strong>die</strong> von Deutschen Auslandsschulen unmittelbar nach<br />

Landesrecht eingestellt werden<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: Drei bis sechs Jahre; Funktionsstelleninhaber bis acht<br />

Jahre; Schulleiter sechs bis acht Jahre<br />

Bundesprogrammlehrkräfte: Im Regelfall zwei bis sechs Jahre<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem örtlichen Schulträger.<br />

Das BVA-ZfA gewährt eine steuerpflichtige Zuwendung mit steuerfreien Zulagen,<br />

erstattet Reise- und Umzugskosten nach besonderen Zuwendungsrichtlinien und<br />

gewährt beamteten Lehrkräften in Krankheits- und Todesfällen Beihilfen entsprechend<br />

der Bundesbeihilfeverordnung i.V.m. den Sondervorschriften Ausland. Für<br />

Gesundheitsschäden als Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung auch<br />

in Folge von Tropenerkrankungen werden bei Anerkennung besondere Leistungen<br />

durch <strong>die</strong> Unfallkasse des Bundes gewährt<br />

Bundesprogrammlehrkräfte: In der Regel Arbeitsvertrag mit dem Schulträger sowie<br />

ortsübliches Gehalt und laufende Zuwendungen durch das BVA-ZfA. Zur sozialen<br />

Absicherung erhält <strong>die</strong>ser Personenkreis Pauschalen <strong>für</strong> Gesundheitsschäden als<br />

Folge von Arbeitsunfällen oder einer Berufserkrankung bei Anerkennung besondere<br />

Leistungen durch <strong>die</strong> Unfallkasse des Bundes<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte: Anträge auf Vermittlung in den Auslandsschul<strong>die</strong>nst sind<br />

auf dem Dienstweg an <strong>die</strong> zuständigen Landesschulbehörden in Deutschland zu richten;<br />

Angenommene Bewerbungen werden dem Bundesverwaltungsamt zugeleitet<br />

Bei ungefähr 1.800 freigestellten Bewerbern und etwa 320 Vermittlungsmöglichkeiten<br />

pro Jahr ergeben sich unterschiedliche, oft längere Wartezeiten<br />

Bundesprogrammlehrkräfte: Interessenten, <strong>die</strong> nicht in einem festen Beschäftigungsverhältnis<br />

im Landesschul<strong>die</strong>nst stehen, bewerben sich unmittelbar beim BVA-ZfA<br />

(www.auslandsschulwesen.de; E-Mail: zfa.bewerbung@bva.bund.de)<br />

Die Schulen wählen <strong>die</strong> Lehrkräfte aus der Bewerberdatei und nehmen mit den<br />

Bewerbern unmittelbar Kontakt auf<br />

23


Vorbereitung<br />

Auslands<strong>die</strong>nstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte werden in Seminaren und<br />

Lehrgängen auf ihre speziellen Aufgaben vorbereitet<br />

Cap Anamur<br />

7<br />

Thebäerstraße 30<br />

50823 Köln<br />

Telefon (02 21) 9 13 81 50<br />

Telefax (02 21) 9 13 81 59<br />

E-Mail: office@cap-anamur.org<br />

Internet: http://www.cap-anamur.org<br />

Kontakt: Bernd Goeken<br />

Aufgaben<br />

Auf- und Ausbau von Gesundheits<strong>die</strong>nsten; Medizinische Versorgung von Flüchtlingen;<br />

Medikamentenhilfe<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Kaukasus-Region<br />

Afghanistan, Angola, Bangladesch, Côte d‘Ivoire, Haiti, Kenia, Kolumbien, Kongo<br />

Demokratische Republik, Liberia, Sierra Leone, Sudan, Uganda<br />

Berufsgruppen<br />

Ärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Techniker; Logistiker<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Mindestens sechs Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit)<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

1.100 EUR brutto; Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Dreijährige berufliche Erfahrung; Charakterliche Eignung<br />

24


Teil I<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Persönliches Kennenlernen<br />

Vorbereitung<br />

Medizinische Vorbereitungskurse beim Institute of Public Health der Universität Heidelberg<br />

(finanziert von der ausreisenden Fachkraft); Länderkundliche Vorbereitung<br />

in der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad<br />

Honnef), ggf. Sprachintensivkurse; Projektinformationen in <strong>Ein</strong>zelgesprächen<br />

Centrum <strong>für</strong> internationale Migration und Entwicklung (CIM)<br />

8<br />

Mendelssohnstraße 75-77<br />

60325 Frankfurt<br />

Telefon (0 69) 71 91 21-0<br />

Telefax (0 69) 71 91 21-19<br />

E-Mail: cim@gtz.de<br />

Internet: http://www.cimonline.de<br />

CIM, Personalvermittler der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>, wurde 1980<br />

als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />

(GTZ) GmbH und der heutigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (ZAV) gegründet. Es wird zum größten Teil vom Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert.<br />

Weitere Ministerien, nichtstaatliche Institutionen und Nichtregierungsorganisationen<br />

sowie privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen sich ebenfalls finanziell an<br />

CIM-Programmen.<br />

Aufgaben<br />

Vermittlung von Fach- und Führungskräften an Arbeitgeber in Entwicklungs-, Transformations-<br />

und Schwellenländer<br />

Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />

Mit <strong>die</strong>sem Programm vermittelt CIM Fach- und Führungskräfte nach Afrika, Asien,<br />

Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa. Zu den Arbeitgebern in den Partnerländern<br />

gehören staatliche und halbstaatliche Institutionen, Nichtregierungsorganisationen<br />

sowie Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft. Diese können sich mit ihrem<br />

Personalbedarf an CIM wenden. Voraussetzungen hier<strong>für</strong> sind: Fehlen kompetenter<br />

25


und gut ausgebildeter <strong>Fachkräfte</strong> vor Ort; Entwicklungspolitische Relevanz der Institutionen<br />

in den betreffenden Ländern; Übereinstimmung der Unternehmensziele mit<br />

denen der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>; Bereitschaft des lokalen Arbeitgebers,<br />

mit der Integrierten Fachkraft einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen<br />

und <strong>die</strong>ser ein ortsübliches Gehalt zu zahlen<br />

Auch jungen Nachwuchskräften mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung bietet<br />

CIM <strong>die</strong> Chance auf einen Auslandseinsatz in verantwortungsvoller Position. Die<br />

Arbeitgeber in den Partnerländern profitieren hierbei vom „state-of-the-art“-Knowhow,<br />

der großen Flexibilität und überdurchschnittlichen Leistungsbereitschaft <strong>die</strong>ser<br />

„Young Professionals“. Oft arbeiten <strong>die</strong>se im Tandem mit einer erfahrenen Fachkraft<br />

zusammen<br />

Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />

Mit <strong>die</strong>sem Programm fördert CIM Menschen aus Entwicklungsländern, <strong>die</strong> in Deutschland<br />

qualifizierte Berufserfahrung gesammelt bzw. ein Studium oder eine Ausbildung<br />

abgeschlossen haben. Sie werden bei der Rückkehr ins Heimatland unterstützt, um<br />

u.a. in entwicklungspolitisch bedeutsamen Positionen zu arbeiten und ihr Know-how<br />

im Herkunftsland einzubringen. Das Programm bietet ein breites Informationsangebot,<br />

Arbeitsvermittlung, Netzwerkbildung und finanzielle Förderung. In einzelnen Ländern<br />

stehen zudem Berater als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika südlich der Sahara, Asien, Lateinamerika, Maghreb, Neue unabhängige Staaten,<br />

Südosteuropa, Westasien<br />

Berufsgruppen<br />

Ingenieure; Volks-und Betriebswirte; Ausbilder; Hochschuldozenten; Naturwissenschaftler;<br />

Fachärzte; Juristen; Finanzexperten<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong>: Arbeitsvertrag in der Regel zwei Jahre; Verlängerung<br />

möglich<br />

Arbeitsvertrag <strong>für</strong> „Young Professionals“ ein bis zwei Jahre; Verlängerung möglich<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />

<strong>Ein</strong>stellung und Arbeitsvertrag durch lokalen Arbeitgeber zu einem ortsüblichen<br />

Gehalt; CIM bezuschusst Gehalt und Beiträge zur deutschen Sozialversicherung der<br />

Fachkraft<br />

26


Teil I<br />

Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />

Information und Beratung zur Stellensuche im Rückkehrerland; Reise- und Transportkostenzuschüsse<br />

können gewährt werden; Gehaltszuschüsse <strong>für</strong> bis zu 24<br />

Monate (je nach entwicklungspolitischem Stellenwert der Tätigkeit)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />

Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedslandes<br />

der Europäischen Union; Abgeschlossene Berufsausbildung oder/und Hochschulabschluss,<br />

dazu mindestens drei Jahre Berufserfahrung („Young Professionals“<br />

auch weniger); Fun<strong>die</strong>rte Fach- und gute Sprachkenntnisse in der Verkehrssprache<br />

des künftigen <strong>Ein</strong>satzlandes; <strong>Ein</strong>fühlungsvermögen in andere Kulturen und Arbeitsweisen<br />

sowie interkulturelle Kompetenz; Bereitschaft und Fähigkeit, eigenes Wissen<br />

weiterzugeben<br />

Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />

Dieses Programm wendet sich an Staatsangehörige aus Entwicklungs- und Transformationsländern,<br />

<strong>die</strong> in Deutschland leben und hier entweder beruflich tätig waren<br />

bzw. ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />

Schriftliche Bewerbung (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf); <strong>Ein</strong>ladung<br />

zum persönlichen Auswahlgespräch bei CIM; Nach Vorauswahl schlägt CIM dem<br />

Arbeitgeber geeignete <strong>Fachkräfte</strong> vor; <strong>Ein</strong>stellungsentscheidung beim Arbeitgeber<br />

im jeweiligen Partnerland<br />

Ausgeschriebene Stellen <strong>für</strong> Integrierte <strong>Fachkräfte</strong> unter www.cimonline.de<br />

Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />

Interessenten erhalten auf Anfrage Informationen und Antragsunterlagen<br />

Ausgeschriebene Stellen <strong>für</strong> Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> unter www.cimonline.de<br />

Vorbereitung<br />

Programm Integrierte <strong>Fachkräfte</strong><br />

Dreitägige <strong>Ein</strong>führung bei CIM in Frankfurt und der GTZ in Eschborn, dazu in der<br />

Regel eine bis zu dreimonatige Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

(V-EZ) von InWEnt in Bad Honnef<br />

27


Programm Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong><br />

Länder- und themenbezogene Informationsveranstaltungen und Seminare<br />

Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International e.V. (CFI)<br />

9<br />

Wächterstraße 3<br />

70182 Stuttgart<br />

Telefon (07 11) 2 10 66-0<br />

Telefax (07 11) 2 10 66-33<br />

E-Mail: cfi@gottes-liebe-weltweit.de<br />

Internet: http://www.gottes-liebe-weltweit.de<br />

CFI wurde 1984 von Hilfe <strong>für</strong> Brüder International (HfB) und mit Unterstützung<br />

der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) als Personalentsendeorganisation<br />

gegründet, ist mit HfB über gemeinsame Organisationsstrukturen eng<br />

verbunden und arbeitet mit AEM sowie der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA)<br />

bei verschiedenen Projekten zusammen.<br />

Aufgaben<br />

Vermittlung von <strong>Fachkräfte</strong>n in Entwicklungsprogramme und -projekte evangelischer<br />

Kirchen und christlicher Organisationen in Entwicklungsländern: Erziehungswesen;<br />

Land- und Forstwirtschaft; Technische und handwerkliche Ausbildung; Kleinunternehmerförderung;<br />

Dorfentwicklungsprogramme; Bauwesen; Sozialarbeit<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika<br />

Berufsgruppen<br />

Ärzte; Dipl.-Agraringenieure; Land- und Forstwirte; Ingenieure; Techniker; Handwerksmeister;<br />

Bauingenieure; Betriebswirte; Dozenten; Lehrer; Sozialpädagogen<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Drei Jahre; mit Verlängerungsoption<br />

28


Teil I<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Unterhaltsgeld, dazu ggf. Kaufkraftzuschlag; Soziale Sicherung nach Entwicklungshelfer-Gesetz<br />

(EhfG), mit Hilfen bei der Wiedereingliederung in Deutschland<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung und gefestigte Berufserfahrung; Gute Sprachkenntnisse<br />

in den allgemeinen Verkehrssprachen; Führungsqualitäten, Teamfähigkeit<br />

und psychische Stabilität; Willen zur Fortbildung; Interkulturelles Interesse<br />

Mit Rücksicht auf <strong>die</strong> ausländischen Partner von CFI sollte der Bewerber bewusster<br />

Christ und aktiv in einer Gemeinde sein<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Personalauswahl durch Bewerbungsgespräche und Vorbereitungsseminare; Endauswahl<br />

in Absprache mit den Partnerorganisationen<br />

Vorbereitung<br />

Kurse zu Landessprachen und Fachvokabular; Fachliche und landeskundliche Vorbereitung<br />

Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V.<br />

10<br />

Nibelungenstraße 124<br />

64625 Bensheim<br />

Telefon (0 62 51) 1 31-0<br />

Telefax (0 62 51) 1 31-1 2 78<br />

E-Mail: info@cbm.de<br />

Internet: http://www.cbm.de<br />

Aufgaben<br />

Finanzielle Förderung von und fachliche Beratung zu Projekten <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderungen; Programme zur Verhütung von Behinderungen, insbesondere von Augenkrankheiten<br />

und orthopädischen Schädigungen; Community-based Rehabilitation<br />

(CBR); Schul- und Berufsausbildung; Rehabilitation <strong>für</strong> Behinderte<br />

29


Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika<br />

Berufsgruppen<br />

Augenärzte; HNO-Ärzte; Orthopäden; Rehabilitationsfachkräfte; Verwaltungsfachkräfte<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Nach AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit<br />

Sonderkonditionen <strong>für</strong> Auslandseinsätze<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung; Sehr gute Englischkenntnisse; Mitgliedschaft<br />

in einer christlichen Kirche; Mindestalter: 28 Jahre<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Schriftliche Bewerbung; Interviews; Assessment Center; Offene Stellen über<br />

www.cbm.org unter „Jobs“<br />

Vorbereitung<br />

Die Vorbereitung erfolgt während einer individuell angepassten <strong>Ein</strong>führungswoche<br />

sowie Besuch im vorgesehenen Projekt<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH<br />

11<br />

Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5<br />

65760 Eschborn<br />

Telefon (0 61 96) 79-0<br />

Telefax (0 61 96) 79-11 15<br />

E-Mail: info@gtz.de<br />

Internet: http://www.gtz.de<br />

30


Teil I<br />

GTZ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen im Bundesbesitz und wurde 1975 als<br />

Zusammenschluss aus den Vorgänger-Institutionen GAWI – Garantieabwicklungs-<br />

Gesellschaft GmbH und Bundesstelle <strong>für</strong> Entwicklungshilfe (BfE) gegründet. Sie<br />

unterstützt <strong>die</strong> Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer entwicklungspolitischen<br />

Ziele. Ihr Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist sie tätig <strong>für</strong> andere<br />

Bundesressorts, Regierungen anderer Länder, internationale Auftraggeber wie Europäische<br />

Kommission, Vereinte Nationen und Weltbank sowie Unternehmen der<br />

privaten Wirtschaft.<br />

Das Unternehmen ist in 87 Ländern mit eigenen Büros vertreten und weltweit in<br />

mehr als 130 Ländern tätig.<br />

2011 werden <strong>die</strong> GTZ, der Deutsche Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) und <strong>die</strong> InWEnt<br />

– Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH bei Behalt der Stammsitze<br />

unter dem Namen Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>)<br />

GmbH fusionieren.<br />

Aufgaben<br />

Prüfung und Durchführung (Planung, Steuerung, Überwachung) von Programmen<br />

der Technischen Zusammenarbeit mit Partnern in Entwicklungsländern im Auftrag<br />

der Bundesrepublik Deutschland sowie staatlicher Stellen in Entwicklungsländern;<br />

Lieferung von Ausrüstungsgütern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Projekte; Durchführung von Nothilfe- und<br />

Flüchtlingsprogrammen in akuten Notsituationen<br />

Entsendung qualifizierten Fachpersonals in folgende Arbeitsbereiche: Wirtschaft und<br />

Beschäftigung; Staat und Demokratie – Regierungsberatung; Gesundheit; Bildung; Soziale<br />

Sicherheit; Umwelt; Infrastruktur; Agrarwirtschaft; Fischerei; Ernährung<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Arabische Länder, Karibik, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Maghreb, Mittelmeerraum,<br />

Osteuropa, Südliches Afrika, Südosteuropa, Westasien, Zentralasien<br />

Berufsgruppen<br />

Ökonomen; Soziologen; Politologen; Ethnologen; Stadt- und Regionalplaner; Geografen;<br />

Ärzte (Public Health); Gesundheitsökonomen; Sozialwissenschaftler; Hochschullehrer<br />

(Natur- und Ingenieurwissenschaften); Erziehungswissenschaftler; Pädagogen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Bereiche Grundbildung und Berufliche Bildung mit dem Schwerpunkt Entwicklung<br />

von Bildungssystemen, -institutionen; Volkswirte; Betriebswirte; Verwaltungswissenschaftler;<br />

Wirtschaftsingenieure; Agraringenieure (alle Fachrichtungen); Forstwirte;<br />

Ingenieure (Umwelt, Wasser, Energie); Transportökonomen; Juristen<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Abhängig von der Dauer des Projektabkommens, in der Regel zwei bis drei Jahre<br />

mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

31


Vergütung und soziale Leistungen<br />

<strong>Ein</strong> Tarifvertrag regelt <strong>die</strong> Vergütung (Grundgehalt, <strong>Ein</strong>satzzulage und Kaufkraftausgleich).<br />

Die gesetzlichen Sozialleistungen entsprechen den <strong>für</strong> das Inland geltenden<br />

Regelungen und umfassen <strong>die</strong> gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Freiwillige Sozialleistungen: Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung in<br />

Form einer Gruppenversicherung; Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen;<br />

Schul- und Kinderreisebeihilfen; Leistungen bei Krankheiten und Unfällen, <strong>die</strong> auf<br />

<strong>die</strong> besonderen Risiken des <strong>Ein</strong>satzlandes zurückzuführen sind; Ersatzleistungen <strong>für</strong><br />

Schäden infolge kriegerischer Ereignisse oder politischer Unruhen; Übergangsgeld<br />

Zusätzliche Leistungen: Übersiedlungskostenpauschale auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Familienangehörigen;<br />

Gewährung von Heimaturlaub nach einer bestimmten Aufenthaltszeit im<br />

Gastland; Zahlung von Sonderleistungspauschalen (jährlich)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Mehrjährige Berufs- und möglichst Auslandserfahrung; Gute Fremdsprachenkenntnisse;<br />

Tropentauglichkeit<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Bewerbungen online über das GTZ-Stellenportal unter www.gtz.de/jobs<br />

Vorbereitung<br />

Neben einer generellen unternehmensbezogenen und länderkundlichen Ausbildung<br />

werden ggf. nach Fachrichtungen getrennte Vorbereitungsmaßnahmen in Zusammenarbeit<br />

mit den zuständigen Institutionen durchgeführt, u.a. mit der Vorbereitungsstätte<br />

<strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)<br />

Deutsche Welthungerhilfe e.V.<br />

12<br />

Friedrich-Ebert-Straße 1<br />

53173 Bonn<br />

Telefon (02 28) 22 88-0<br />

Telefax (02 28) 22 88-3 33<br />

E-Mail: info@welthungerhilfe.de<br />

Internet: http://www.welthungerhilfe.de<br />

Kontakt: Gabriele Merten, Telefon -1 71<br />

32


Teil I<br />

Welthungerhilfe wurde 1962 als Nationales Komitee der „Freedom from Hunger<br />

Campaign“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen<br />

(FAO) gegründet. Sie ist seit 1967 eingetragen als „Deutsche Welthungerhilfe<br />

e.V.“, Mitbegründerin des Bündnisses „Entwicklung hilft“ sowie Mitbegründerin der<br />

Alliance2015 (November 2000), einem europäischen Verbund der Organisationen:<br />

Concern Worldwide (Irland), Hivos (Niederlande), Ibis (Dänemark), Cesvi (Italien),<br />

People In Need (Tschechische Republik), ACTED (Frankreich).<br />

Aufgaben<br />

Unterstützung von Partnerorganisationen in den Bereichen: Ernährungssicherung im<br />

ländlichen Raum; Trinkwasserversorgung; Ressourcenschutz; Basisinfrastruktur<br />

Durchführung eigener Projekte der Not- und Übergangshilfe<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika<br />

Berufsgruppen<br />

Agrar- und Bewässerungsingenieure; Bauingenieure; Geografen; Veterinärmediziner<br />

(gelegentlich)<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Sechs Monate bis zwei Jahre<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Regelwerk <strong>für</strong> Auslandsmitarbeiter der Welthungerhilfe<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium; Sprachkenntnisse; Mehrjährige<br />

Berufserfahrung in Entwicklungsländern<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interviews<br />

Vorbereitung<br />

Berufsbezogene Vorbereitung bei Welthungerhilfe; Länderkundliche Vorbereitung in<br />

der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad<br />

Honnef)<br />

33


Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />

13<br />

Kennedyallee 50<br />

53175 Bonn<br />

Telefon (02 28) 8 82-0<br />

Telefax (02 28) 8 82-4 44<br />

E-Mail: postmaster@daad.de<br />

Internet: http://www.daad.de<br />

Kontakt: Zuständige Regionalreferate<br />

DAAD (gegründet 1925) ist eine gemeinsame <strong>Ein</strong>richtung der deutschen Hochschulen<br />

zur Förderung der Hochschulbeziehungen mit dem Ausland, vor allem durch den<br />

Austausch von Studenten und Wissenschaftlern. Er unterhält 14 Außenstellen und<br />

50 Informationszentren.<br />

Er ist das nationale Sekretariat der IAESTE <strong>für</strong> den Praktikantenaustausch, <strong>die</strong> Nationale<br />

Agentur <strong>für</strong> EU-Hochschulzusammenarbeit und Beratungsstelle <strong>für</strong> TEMPUS.<br />

Aufgaben<br />

Pflege der akademischen Beziehungen zum Ausland: Vermittlung und Förderung u.a.<br />

von lang- und kurzfristigen Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte<br />

an ausländischen Hochschulen<br />

<strong>Ein</strong> aus Hochschullehrern bestehender unabhängiger Gutachterausschuss entscheidet<br />

über <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>richtung von Langzeitdozenturen und über <strong>die</strong> persönliche Eignung der<br />

Bewerber <strong>für</strong> Langzeitdozenturen sowie über <strong>die</strong> Förderung von Kurzzeitdozenturen<br />

Berufsgruppen<br />

Wissenschaftliche Lehrkräfte aller Fachrichtungen, <strong>die</strong> Lehrerfahrung an einer deutschen<br />

bzw. ausländischen Hochschule nachweisen können<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Langzeitdozenturen<br />

In der Regel mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre<br />

Kurzzeitdozenturen<br />

Mindestens vier Wochen, höchstens sechs Monate<br />

34


Teil I<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Langzeitdozenturen<br />

Der Dozent schließt mit seiner Gasthochschule einen Arbeitsvertrag und wird in<br />

der Regel von ihr wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet. Der<br />

DAAD gewährt im Rahmen einer besonderen Vereinbarung mit dem Dozenten als<br />

zusätzliche Leistungen eine monatliche Ausgleichszulage, Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten,<br />

Schulbeihilfe, Zuschüsse zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge<br />

einschließlich einiger Beihilfen in Krankheitsfällen sowie zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass der<br />

Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert.<br />

<strong>Ein</strong>e Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt<br />

werden<br />

Dozenten an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss <strong>für</strong><br />

Heimaturlaub, <strong>für</strong> Vorstellungsreisen und zur Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen<br />

Kongressen erhalten<br />

Auf Antrag kann nach Beendigung der Dozentur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden<br />

Hinweis: Da Dozenten während der Dauer der Auslandstätigkeit nicht der deutschen<br />

Arbeitslosenversicherung unterliegen, besteht in der Regel nach der Rückkehr kein<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe<br />

Kurzzeitdozenturen<br />

Die Förderung setzt eine <strong>Ein</strong>ladung von einer Gasthochschule voraus, <strong>die</strong> sich an den<br />

Kosten der Dozentur angemessen beteiligt (Zahlung eines Honorars oder Gewährung<br />

von Unterkunft und Verpflegung); Flug- und Fahrtkosten trägt der DAAD<br />

Für <strong>die</strong> Zeit des Auslandsaufenthaltes werden täglich Zuschüsse zu Unterkunft und<br />

Verpflegung gewährt; Leistungen der Gasthochschule in Form von Honorarzahlungen,<br />

Aufenthaltskosten, Fahrtkosten vermindern den vom DAAD bewilligten Zuschuss.<br />

Die Zuwendungsbedingungen gehen davon aus, dass Kurzzeitdozenturen in aller<br />

Regel von an deutschen Hochschulen beschäftigten Wissenschaftlern wahrgenommen<br />

werden, <strong>die</strong> dazu unter Fortzahlung der Bezüge von ihren Heimathochschulen<br />

beurlaubt werden<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Bewerber müssen <strong>die</strong> Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates und <strong>die</strong> entsprechende<br />

fachliche Qualifikation besitzen. Sie müssen in der Regel <strong>die</strong> Qualifikation<br />

<strong>für</strong> eine Hochschullehrertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und<br />

über Lehrerfahrung an einer deutschen Hochschule verfügen<br />

35


<strong>Ein</strong> erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch<br />

der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong> einen Erfolg der Lehrtätigkeit.<br />

Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse<br />

müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der<br />

Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt. Ausnahmen gelten <strong>für</strong><br />

selten gelehrte Sprachen<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Die Entscheidung über <strong>die</strong> <strong>Ein</strong>richtung einer Lang- oder Kurzzeitdozentur setzt <strong>die</strong><br />

<strong>Ein</strong>ladung bzw. den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, <strong>die</strong> in einer<br />

Stellenausschreibung Aufgabenstellung und Qualifikation der benötigten Lehrkraft<br />

definiert und <strong>die</strong> erforderliche Infrastruktur bereitstellt<br />

Der DAAD sucht, ggf. durch Ausschreibungen, geeignete Bewerber und stellt sie<br />

dem Gutachterausschuss vor. Dieser entscheidet dann, welcher Kandidat der Gasthochschule<br />

zur <strong>Ein</strong>stellung vorgeschlagen werden soll. Wird ein Bewerber von der<br />

ausländischen Hochschule akzeptiert, erhält er vom DAAD eine Förderzusage<br />

Vorbereitung<br />

Es besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, an einem sechswöchigen Kurs der Vorbereitungsstätte<br />

<strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) teilzunehmen<br />

Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED)<br />

14<br />

Bewerberreferat<br />

Tulpenfeld 7<br />

53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 24 34-0<br />

Telefax (02 28) 24 34-1 11<br />

E-Mail: poststelle@ded.de<br />

Internet: http://www.ded.de<br />

Kontakt: Susanne Gentges (Anwerbung und Auswahl von Entwicklungshelfern),<br />

Telefon -2 51<br />

DED ist einer der führenden europäischen Personalentsende<strong>die</strong>nste in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>.<br />

Die 1963 gegründete <strong>Ein</strong>richtung arbeitet im Auftrag des<br />

Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).<br />

36


Teil I<br />

2011 werden der DED, <strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />

(GTZ) GmbH und <strong>die</strong> InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH<br />

bei Behalt der Stammsitze unter dem Namen Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale<br />

Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH fusionieren.<br />

Aufgaben<br />

Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern. Da<strong>für</strong><br />

haben sich bis heute mehr als 16.000 Entwicklungshelferinnen und -helfer eingesetzt.<br />

Gegenwärtig sind rund 2.600 der fast 3.000 Beschäftigten in 47 Ländern<br />

tätig<br />

Arbeitsfelder<br />

Entsendung berufserfahrener und sozial engagierter <strong>Fachkräfte</strong> in staatliche<br />

und zivilgesellschaftliche Programme und Projekte der Partnerländer; Bereiche:<br />

Armutsminderung; Förderung selbstbestimmter nachhaltiger Entwicklung; Erhalt<br />

natürlicher Lebensgrundlagen; Verwirklichung demokratischer Strukturen; Zivile<br />

Konfliktbearbeitung<br />

Nachwuchsförderungsprogramm (NFP): <strong>Ein</strong>jähriger Aufenthalt <strong>für</strong> qualifizierte Berufsanfänger<br />

sowie Fach- und Hochschulabsolventen (bis 28 Jahre) in einem der<br />

Partnerländer des DED zur Sammlung von entwicklungspolitischen, beruflichen,<br />

persönlichen und interkulturellen Erfahrungen<br />

Freiwilligen<strong>die</strong>nst „weltwärts mit dem DED“ in Entwicklungsländer: Durch ehrenamtliche<br />

Tätigkeiten können junge Menschen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren<br />

internationale Erfahrungen sammeln sowie interkulturelle Kompetenz und Qualifikationen<br />

<strong>für</strong> ihre berufliche Orientierung erwerben<br />

Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zwecks Sensibilisierung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> gemeinsamen Interessen und Probleme der <strong>Ein</strong>en Welt<br />

Unterstützung einheimischer Organisationen und Selbsthilfe-Initiativen durch fachliche<br />

Beratung, Finanzierung kleinerer Programme und Förderung einheimischer<br />

<strong>Fachkräfte</strong><br />

Vermittlung deutscher Entwicklungshelfer in das Freiwilligenprogramm der Vereinten<br />

Nationen (UNV)<br />

Arbeitsbereiche<br />

Armutsbekämpfung (Aktionsprogramm 2015); Ländliche Entwicklung; Ressourcenschutz;<br />

Forstwirtschaft; Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung; Kommunalentwicklung;<br />

Demokratieförderung; Gesundheitswesen; Soziale Dienste; Förderung der<br />

Zivilgesellschaft; Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst; Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft<br />

(PPP); Entwicklungspolitische Bildungsarbeit<br />

37


Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika, Ostafrika, Südliches Afrika, Westafrika, Zentralasien<br />

Berufsgruppen<br />

Die Voraussetzungen <strong>für</strong> jeden Projektarbeitsplatz können aktuell im Internet unter<br />

www.ded.de/Stellenmarkt eingesehen werden<br />

In unterschiedlicher Häufigkeit werden geeignete Personen nachfolgend genannter<br />

Berufsgruppen gesucht (der genaue Berufsabschluss ist weniger wichtig als der<br />

Nachweis der geforderten Kompetenzen)<br />

Agraringenieure; Agrarökonomen; Agrarbiologen; Forstingenieure; Gartenbauingenieure;<br />

Geografen; Geologen; Hydrologen; Ingenieure <strong>für</strong> Wasserbau<br />

Meister und Betriebswirte des Handwerks; Berufsschul- und Gewerbelehrer aus den<br />

Bereichen Holz, Metall, Elektro- und Kraftfahrzeugtechnik<br />

Betriebs- und Volkswirte; Ökonomen; Master of Business Administration; Wirtschaftswissenschaftler;<br />

Bankbetriebswirte; Kaufleute; Marketingfachkräfte; Organisations-<br />

und Unternehmensberater; Wirtschaftsingenieure<br />

Ingenieure: Elektrotechnik; Informatik; Maschinenbau; Tiefbau (Wasser- und Abwasserversorgung);<br />

Straßen-, Pisten- und Brückenbau<br />

Fachärzte <strong>für</strong> Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Allgemeinmedizin; Lehrhebammen;<br />

Lehrkrankenschwestern; Physiotherapeuten; Orthopä<strong>die</strong>mechaniker<br />

Soziologen; Sozialpädagogen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Sozialwissenschaftler;<br />

Politologen; Ethnologen; Anthropologen; Psychologen; Friedenspädagogen; Kulturwissenschaftler;<br />

Regionalwissenschaftler (mit handwerklichem oder betriebswirtschaftlichem<br />

Hintergrund erwünscht, aber nicht Bedingung)<br />

<strong>Fachkräfte</strong> unterschiedlicher Fachrichtungen mit Erfahrungen im Zivilen Friedens<strong>die</strong>nst<br />

in Postkonfliktländern sowie Methodenkenntnissen zu Konfliktmanagement<br />

und Ziviler Konfliktbearbeitung<br />

<strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> den Bereich Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser- und Abfallentsorgung<br />

(z.B. Umwelttechniker mit Stu<strong>die</strong>nschwerpunkt Geographie, Umweltwirtschaft,<br />

Wasserbau und Siedlungswesen, Abwasserwirtschaft; Ingenieure mit<br />

Schwerpunkt Wassermanagement, Wasserressourcenmanagement)<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Entwicklungshelfer<br />

Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren; zweitmalige Entsendung<br />

möglich<br />

38


Teil I<br />

Entwicklungsstipendiaten<br />

<strong>Ein</strong> Jahr, zusätzlich vier Wochen Vorbereitung in Deutschland<br />

Freiwillige mit weltwärts<br />

<strong>Ein</strong> Jahr, einschließlich dreiwöchiger Vor- und Nachbereitung in Deutschland<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Informationen zu den Leistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> verschiedenen Programme unter<br />

www.ded.de/leistungen<br />

Informationen zu den Leistungen <strong>für</strong> Freiwillige mit weltwärts unter<br />

www.ded.de/weltwärts<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Entwicklungshelfer<br />

Abgeschlossenes Studium und zwei- bis dreijährige Berufserfahrung oder abgeschlossene<br />

Berufsausbildung und Abschluss als Meister sowie zwei- bis dreijährige<br />

Berufserfahrung als Meister; Gute Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer der<br />

vier Verkehrssprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch; Persönliche<br />

und gesundheitliche Eignung sowie soziales Engagement<br />

Entwicklungsstipendiaten<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss im Spektrum der Tätigkeitsfelder<br />

des DED; Höchstalter 28 Jahre; Bereitschaft, alleine auszureisen; Gute<br />

Kenntnisse in einer der oben genannten Sprachen<br />

Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst<br />

Voraussetzungen wie unter Entwicklungshelfer genannt; Zusätzlich Auslandserfahrung,<br />

möglichst Projekterfahrung; Erfahrung in ziviler Konfliktbearbeitung und<br />

Konfliktmanagement<br />

weltwärts mit dem DED<br />

Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit oder<br />

dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss mit<br />

abgeschlossener Berufsausbildung; Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife;<br />

Weltoffenheit, Lernbereitschaft, Fähigkeit zur Teamarbeit, Interesse an Kultur<br />

und Problematik der Entwicklungsländer; Gute Grundkenntnisse einer im Partnerland<br />

gesprochenen Sprache; Teilnahme am mindestens 25-tägigen fachlich-pädagogischen<br />

Begleitprogramm (Informations- und Auswahltagung; Vorbereitung; Zwischen- und<br />

Rückkehrerseminare); Bereitschaft zum Engagement in der entwicklungspolitischen<br />

Bildungsarbeit in Deutschland nach Rückkehr<br />

39


Sämtliche Bewerbungen sind online an den DED zu richten (www.ded.de/<br />

stellenmarkt); Interessenten können sich auf bis zu drei angebotene Projektplätze<br />

gleichzeitig bewerben<br />

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)<br />

15<br />

Carstennstraße 58<br />

12205 Berlin<br />

Telefon (0 30) 8 54 04-0, -3 07<br />

Telefax (0 30) 8 54 04-4 50, -4 70<br />

E-Mail: drk@drk.de<br />

Internet: http://www.drk.de<br />

DRK hat 19 Landesverbände, 538 Kreisverbände, ca. 18.400 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften.<br />

Aufgaben<br />

Im Rahmen der internationalen Rotkreuz-Zusammenarbeit entsendet das DRK<br />

<strong>Fachkräfte</strong> in Programme der Humanitären Hilfe und in längerfristige Entwicklungsprogramme<br />

Berufsgruppen<br />

Fachärzte; Krankenschwestern, -pfleger; Hebammen; Labortechniker; Wasser- und<br />

Hygiene-<strong>Fachkräfte</strong> (Trinkwasseraufbereitung); Finanz- und Verwaltungsfachleute;<br />

Logistiker; Projektmanager; Disaster Management and Preparedness Experten; Baufachkräfte<br />

(z.B. Architekten)<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Katastrophenhilfe: Vier bis zwölf Wochen (vor allem <strong>für</strong> medizinische <strong>Fachkräfte</strong>),<br />

andere <strong>Ein</strong>sätze in der Regel sechs bis zwölf Monate<br />

Institutional Development und andere Bereiche der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>:<br />

<strong>Ein</strong> bis zwei Jahre<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Vergütung in Anlehnung an DRK-Tarifvertrag, dazu länderspezifisch Tagegeld; Sozial-,<br />

Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung; Mitnahme von<br />

40


Teil I<br />

Familienangehörigen in der Regel nicht möglich; Arbeitszeiten nach den Erfordernissen<br />

vor Ort; Urlaub in der Regel nach <strong>Ein</strong>satzende<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zweijährige Berufserfahrung; Gute<br />

Sprachkenntnisse (Englisch; Französisch); Auslandserfahrung (nach Möglichkeit im<br />

Fachbereich des Bewerbers); Tropentauglichkeit<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Schriftliche Bewerbung an das: DRK Generalsekretariat, Team 21 – Internationale<br />

Zusammenarbeit, Personal Ausland, Carstennstraße 58, 12205 Berlin<br />

Vorbereitung<br />

Allgemeine und fachspezifische <strong>Ein</strong>führungsseminare<br />

Dienste in Übersee gGmbH (DÜ)<br />

16<br />

Ulrich-von-Hassell-Straße 76<br />

53123 Bonn<br />

Telefon (02 28) 81 01-0<br />

Telefax (02 28) 81 01-1 60<br />

E-Mail: eed@eed.de<br />

Internet: http://www.eed.de<br />

Kontakt: Jürgen Deile, Telefon: -25 13<br />

DÜ ist als Tochtergesellschaft des Evangelischen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes (EED) Träger<br />

des Personellen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes evangelischer Kirchen in Deutschland.<br />

Aufgaben<br />

Vermittlung von <strong>Fachkräfte</strong>n aufgrund von Personalanforderungen überseeischer<br />

Partnerorganisationen (Kirchen und kirchennahe <strong>Ein</strong>richtungen, Regierungsstellen<br />

und gemeinnützige Organisationen). Die vermittelten <strong>Fachkräfte</strong> sind bei den lokalen<br />

Trägern angestellt. DÜ übernimmt <strong>die</strong> Suche, Auswahl, Vorbereitung und Begleitung<br />

der <strong>Fachkräfte</strong> sowie deren Absicherung nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz<br />

(EhfG)<br />

41


Arbeitsbereiche<br />

Gemeinwesenarbeit; Bildungsarbeit; Gesundheit; Trägerstrukturförderung; Advocacy;<br />

Vernetzungsarbeit; Ökologie; Konfliktbearbeitung; Menschenrechtsarbeit<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa<br />

Berufsgruppen<br />

<strong>Fachkräfte</strong> zur Personal- und Organisationsberatung; Verwaltungsfachkräfte; Sozialpädagogen<br />

mit Zusatzqualifikationen (z.B. im Management); Sozialwissenschaftler;<br />

Erwachsenenbildner; <strong>Fachkräfte</strong> der beruflichen Bildung; Psychologen mit Erfahrung<br />

in interkultureller Trauma-Bearbeitung; Fachärzte <strong>für</strong> Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie<br />

und Innere Medizin; Gesundheitspersonal im Aus- und Weiterbildungsbereich;<br />

Ergotherapeuten; Agrarökonomen; <strong>Fachkräfte</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mitarbeit in der humanitären<br />

Katastrophenhilfe und <strong>für</strong> den Friedensfach<strong>die</strong>nst<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Unterhaltsleistungen und soziale Sicherung entsprechend den Bestimmungen des<br />

Entwicklungshelfer-Gesetzes; Ausreise- und Wiedereingliederungsbeihilfe<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Mindestalter 25 Jahre; Abgeschlossene Berufsausbildung; Mindestens zwei Jahre<br />

Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Bereitschaft, im kirchlichen Umfeld zu arbeiten;<br />

Gesellschaftspolitisches Engagement<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen; Teilnahme an einer Informationsveranstaltung<br />

(Orientierungskurs); Auswahltagung mit <strong>Ein</strong>zelgesprächen und psychologischer<br />

Beratung; Finale Entscheidung durch <strong>die</strong> anfordernde Partnerorganisation auf<br />

Basis eines Personalvorschlags von DÜ<br />

Vorbereitung<br />

DÜ-Ausreisekurs; Intensive Sprachvorbereitung; Länderkundliche, persönliche und<br />

ggf. berufsspezifische Vorbereitung<br />

42


Teil I<br />

dvv international – Institut <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit<br />

17<br />

des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.<br />

Obere Wilhelmstraße 32<br />

53225 Bonn<br />

Telefon (02 28) 9 75 69-0<br />

Telefax (02 28) 9 75 69-55<br />

E-Mail: info@dvv-international.de<br />

Internet: http://www.dvv-international.de<br />

Kontakt: Dr. Roland Schwartz; Uwe Gartenschlaeger<br />

dvv international ist ein Institut des Deutschen Volkshochschul-Verbandes. Dieser<br />

wurde 1953 als Dachverband der heute sechzehn Landesverbände der Volkshochschulen<br />

(VHS) in der Bundesrepublik Deutschland gegründet.<br />

Aufgaben<br />

Projekte zur Armutsbekämpfung im Bereich Erwachsenenbildung<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Europa, Kaukasus-Region, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa,<br />

Zentralasien<br />

Berufsgruppen<br />

Erwachsenenbildner; Pädagogen; Sozialwissenschaftler<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Drei bis fünf Jahre<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

In Anlehnung an den Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossenes Studium; Fremdsprachenkenntnisse<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Bewerbung nur auf Ausschreibung erbeten; Interview<br />

43


Vorbereitung<br />

In der Regel zwei bis drei Monate länderkundliche, projektspezifische und ggf.<br />

sprachliche Vorbereitung in Zusammenarbeit mit der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

(V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef) und anderen Organisationen<br />

EIRENE<br />

18<br />

Internationaler Christlicher Friedens<strong>die</strong>nst e.V.<br />

Engerser Straße 81<br />

56564 Neuwied<br />

Telefon (0 26 31) 83 79-0<br />

Telefax (0 26 31) 83 79-90<br />

E-Mail: eirene-int@eirene.org<br />

Internet: http://www.eirene.org<br />

Kontakt: Thorsten Klein<br />

EIRENE wurde 1957 gegründet und ist eine internationale ökumenische Organisation<br />

<strong>für</strong> Friedens- und Entwicklungs<strong>die</strong>nste.<br />

Aufgaben<br />

Entsendung von <strong>Fachkräfte</strong>n in Projekte in Afrika und Lateinamerika<br />

Vermittlung von Freiwilligen in Länder des Nordens und Südens<br />

Partnerorganisationen sind tätig in den Bereichen: Ländliche Entwicklung; Zivile<br />

Konfliktbearbeitung; Erwachsenenbildung; Organisationsbetreuung; Menschrechtsarbeit;<br />

Me<strong>die</strong>narbeit<br />

Mitglied im Aktionsbündnis Landmine.de sowie bei der Kampagne <strong>für</strong> Saubere<br />

Kleidung<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Lateinamerika<br />

Bolivien, Burundi, Costa Rica, Kongo Demokratische Republik, Mali, Marokko, Nicaragua,<br />

Niger, Tschad, Uganda<br />

44


Teil I<br />

Berufsgruppen<br />

Agraringenieure/-wissenschaftler; Geografen; Sozialarbeiter; Pädagogen; Soziologen;<br />

Politologen; Ethnologen; Journalisten; Verwaltungswissenschaftler; Me<strong>die</strong>nwissenschaftler;<br />

Erziehungswissenschaftler (<strong>für</strong> Bolivien; Burundi; Demokratische Republik<br />

Kongo, Mali; Nicaragua; Niger; Tschad)<br />

Tätigkeitsdauer<br />

<strong>Fachkräfte</strong>: Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Entsprechend dem Entwicklungshelfer-Gesetz und EIRENE-Richtlinien<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

<strong>Fachkräfte</strong>: Entsprechend der Stellenausschreibung (Abgeschlossene Berufsausbildung;<br />

Berufserfahrung; Tropentauglichkeit; Sprachkenntnisse; Engagement in<br />

den Bereichen „Dritte Welt“, Gewaltfreiheit oder Sozial-, Gemeinde-, Gruppenarbeit<br />

erwünscht)<br />

Bewerbungsverfahren<br />

<strong>Fachkräfte</strong>: Stellenausschreibungen erfolgen in der Presse, internen Mitteilungen<br />

bzw. über <strong>die</strong> EIRENE-Homepage. Nach persönlichen Gesprächen wird eine Entscheidung<br />

getroffen<br />

Vorbereitung<br />

<strong>Fachkräfte</strong>: In der Regel dreimonatige Vorbereitung (Fach-, Methoden- und Sprachkurse);<br />

Zweiwöchiger Kurs über Ziele und Methoden der friedens- und entwicklungspolitischen<br />

Arbeit von EIRENE<br />

Forum Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst e.V. (forumZFD)<br />

19<br />

Wesselstraße 12<br />

53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 85 02 96-0<br />

Telefax (02 28) 85 02 96-99<br />

E-Mail: kontakt@forumZFD.de<br />

Internet: http://www.forumZFD.de<br />

Kontakt: Heinz Wagner (Geschäftsführer)<br />

45


forumZFD wurde 1996 gegründet und ist Dachorganisation von 39 Mitgliedsorganisationen<br />

sowie rund 150 <strong>Ein</strong>zelmitgliedern. Als anerkannte Trägerorganisation<br />

im Zivilen Friedens<strong>die</strong>nst erhält es Projektmittel vom Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA)<br />

und Europäischer Union (EU).<br />

Aufgaben<br />

Stärkung der friedenswilligen Kräfte in Konfliktgebieten durch Entsendung von<br />

Friedensfachkräften<br />

Förderung von Konflikttransformationsprozessen: Vernetzung friedenswilliger Akteure;<br />

<strong>Ein</strong>bindung auch von Blockadekräften; Vermittlung zwischen verfeindeten Gruppen;<br />

Schaffung „geschützter Räume“ zur Begegnung von Vertretern der Konfliktparteien<br />

Kooperationspartner in der Projektarbeit sind: Pax Christi Aachen; Pax Christi<br />

Rottenburg-Stuttgart; Förderverein Willy Brandt Zentrum Jerusalem; Evangelische<br />

Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Westasien, Südostasien, Südosteuropa<br />

Bosnien und Herzegowina, Israel, Kosovo, Libanon, Mazedonien, Palästina, Philippinen,<br />

Serbien<br />

Berufsgruppen<br />

Alle Berufsgruppen<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Zwei Jahre; mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu fünf Jahren<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Leistungen <strong>für</strong> <strong>Fachkräfte</strong> in forumZFD-Projekten orientieren sich am Entwicklungshelfer-Gesetz<br />

(EhfG): Unterhaltsgeld, das sich nach Familienstand und Lebenshaltungskosten<br />

vor Ort richtet; Umfassende Sozialversicherungen; Nach Rückkehr:<br />

Finanzielle Wiedereingliederungshilfe <strong>für</strong> jeden Monat der Vorbereitung und der<br />

Projekttätigkeit im Rahmen des EhfG<br />

Während der Vorbereitungszeit: Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung; Sozialversicherungen;<br />

Unfallversicherung; Reisekosten; Unterhaltsgeld<br />

46


Teil I<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufs- und Lebenserfahrung;<br />

Persönliche und emotionale Belastbarkeit in kritischen Situationen; Offenheit, sich<br />

auf persönliche Veränderungsprozesse einzulassen<br />

Mindestalter: 23 Jahre<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren <strong>für</strong><br />

Projektmitarbeit sowie <strong>für</strong> Praktikanten unter www.forumzfd.de/jobs<br />

Vorbereitung<br />

Die Aus- und Weiterbildung zu Friedensfachkräften und Konfliktberatern erfolgt in<br />

der Akademie <strong>für</strong> Konflikttransformation (www.forumzfd-akademie.de), einer <strong>Ein</strong>richtung<br />

des forumZFD<br />

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)<br />

20<br />

Godesberger Allee 149<br />

53175 Bonn<br />

Telefon (02 28) 8 83-0<br />

Telefax (02 28) 8 83-92 07<br />

E-Mail: presse@fes.de<br />

Internet: http://www.fes.de<br />

Kontakt: Dr. Jürgen Brummel<br />

FES wurde 1925 gegründet und verfügt über 100 Außenbüros weltweit.<br />

Aufgaben<br />

Förderung von sozialer Demokratie und Entwicklung durch Beratungs-, Bildungs-,<br />

Forschungs- und Informationsprogramme<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Arabische Länder, Asien, Karibik, Lateinamerika, Mittelmeerraum, Südosteuropa<br />

47


Berufsgruppen<br />

Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Dipl.-Betriebswirte<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, vor allem in der internationalen<br />

Arbeit; Fremdsprachenkenntnisse<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Schriftliche Bewerbung an <strong>die</strong> Personalabteilung; Persönliche Vorstellung nur auf<br />

<strong>Ein</strong>ladung<br />

Vorbereitung<br />

Individuell<br />

Friedrich-Naumann-Stiftung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Freiheit (FNF)<br />

21<br />

Truman-Haus<br />

Karl-Marx-Straße 2<br />

14482 Potsdam<br />

Telefon (03 31) 70 19-0<br />

Telefax (03 31) 70 19-1 88<br />

E-Mail: info@freiheit.org<br />

Internet: http://www.freiheit.org<br />

Kontakt: Bernhard Suppliet<br />

FNF wurde 1958 als Friedrich-Naumann-Stiftung (FNSt) gegründet. Die Umbenennung<br />

der Stiftung erfolgte 2007.<br />

48


Teil I<br />

Aufgaben<br />

Förderprogramme in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland: Rechtsstaat;<br />

Menschenrechte und Minderheiten; Offener Weltmarkt; Liberalismus und soziale<br />

Verantwortung; Föderalismus; Dezentralisierung; Bürgergesellschaft; Partizipative<br />

Kommunalpolitik; Subsidiarität; Chancen der Informationsgesellschaft; Entwicklung<br />

einer stabilen Eigentumsordnung<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerraum, Lateinamerika, Südasien, Südliches Afrika,<br />

Südostasien, Südosteuropa, Westafrika<br />

Berufsgruppen<br />

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler; Juristen; Journalisten; Pädagogen; Politikwissenschaftler<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Drei bis fünf Jahre<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Stellenvakanzen werden auf der FNF-Homepage veröffentlicht; <strong>Ein</strong>ladung zu Vorstellungsgesprächen<br />

erfolgt auf Basis der schriftlichen Bewerbung und Vorauswahl<br />

Vorbereitung<br />

Bis zu sechsmonatige Vorbereitung in der Geschäftsstelle (Potsdam)<br />

Goethe-Institut e.V. (GI)<br />

22<br />

Dachauer Straße 122<br />

80637 München<br />

Telefon (0 89) 1 59 21-0<br />

Telefax (0 89) 1 59 21-4 50<br />

E-Mail: info@goethe.de<br />

Internet: http://www.goethe.de<br />

49


GI (gegründet 1951) ist als weltweit tätiges Kulturinstitut der Bundesrepublik<br />

Deutschland größte Mittlerorganisation der deutschen Auswärtigen Kultur- und<br />

Bildungspolitik.<br />

Das Netzwerk besteht aus Goethe-Instituten (149 in 93 Ländern, 13 davon in<br />

Deutschland; dazu 10 Verbindungsbüros weltweit), Goethe-Zentren, Kulturgesellschaften,<br />

Lesesälen sowie Prüfungs- und Sprachlernzentren.<br />

Aufgaben<br />

Förderung der deutschen Sprache im Ausland; Pflege der internationalen kulturellen<br />

Zusammenarbeit; Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes<br />

Erteilung von Deutschunterricht (berufsbezogen; fachsprachlich; zielgruppenspezifisch);<br />

Abnahme von Sprachprüfungen mit Vergabe von Diplomen und Zertifikaten;<br />

Bildungskooperation: Aus- und Fortbildungen von Deutschlehrenden; Werbung <strong>für</strong><br />

Deutsch als Fremdsprache<br />

Kulturelle Kooperationsprogramme in den Bereichen: Architektur; Bildende Kunst;<br />

Design und Mode; Film; Literatur; Musik; Theater; Tanz<br />

Bibliotheken; Lern- und Informationszentren; Lesesäle; Dialogpunkte<br />

Informationsvermittlung durch eigene Kulturzeitschriften, Buchveröffentlichungen<br />

und multimediale Veröffentlichungen<br />

Informationsreisen nach Deutschland <strong>für</strong> ausländische Multiplikatoren (Journalisten;<br />

Mittler aus Kultur und Gesellschaft)<br />

Berufsgruppen<br />

Philologen; Kulturmanager; Kulturwissenschaftler<br />

Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter<br />

www.goethe.de/uun/bew/deindex.htm<br />

Für Studenten verschiedener Fachrichtungen Praktika in den GI-Instituten im<br />

In- und Ausland<br />

Informationen zu Voraussetzungen, Aufgabengebiete und Bewerbungsverfahren unter<br />

www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm<br />

50


Teil I<br />

Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (HSS)<br />

23<br />

Lazarettstraße 33<br />

80636 München<br />

Telefon (0 89) 12 58-0<br />

Telefax (0 89) 12 58-3 62<br />

E-Mail: info@hss.de<br />

Internet: http://www.hss.de<br />

Kontakt: Stephan Rumpel (Personalbereich Ausland), E-Mail: Rumpel@hss.de<br />

Aufgaben<br />

Verwaltungsförderung und Hilfe bei der Bildung staatlicher Institutionen, vor allem<br />

beim Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen; Beratung auf kommunaler, regionaler<br />

und nationaler Ebene<br />

Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat; Förderung lokaler Partner beim Aufbau<br />

von Organisationsstrukturen; Beratung von Regierungen und Parlamenten; Unterstützung<br />

von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen in politischen, ökonomischen,<br />

ökologischen und sozialen Fragen<br />

Maßnahmen der beruflichen Bildung und der ländlichen Entwicklung; Managementtraining;<br />

<strong>Ein</strong>beziehung von Frauen in Maßnahmen der allgemeinen, beruf lichen und<br />

politischen Bildung<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, China VR, Lateinamerika, Osteuropa, Südosteuropa<br />

Berufsgruppen<br />

Verwaltungswissenschaftler; Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler; Juristen<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Drei bis sechs Jahre<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Manteltarifvertag <strong>für</strong> Auslandsmitarbeiter der politischen Stiftungen (MTV)<br />

51


Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung, möglichst in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

und in der Planung und dem Monitoring von Projekten; Soziale<br />

Kompetenz; Fremdsprachenkenntnisse; Gesundheitliche Eignung<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Schriftliche Bewerbung an das Personalreferat; Persönliche Vorstellung nur auf<br />

<strong>Ein</strong>ladung<br />

Vorbereitung<br />

Individuell je nach Projekt, <strong>Ein</strong>satzland und persönlichen Vorkenntnissen<br />

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS)<br />

24<br />

Rathausallee 12<br />

53757 St. Augustin<br />

Telefon (0 22 41) 2 46-0<br />

Telefax (0 22 41) 2 46-25 91<br />

E-Mail: zentrale@kas.de<br />

Internet: http://www.kas.de<br />

Kontakt: Markus Rosenberger, E-Mail: markus.rosenberger@kas.de<br />

KAS ging aus der 1956 gegründeten „Gesellschaft <strong>für</strong> christlichdemokratische<br />

Bildungsarbeit“ hervor. Sie unterhält zwei Bildungszentren und 17 Bildungswerke<br />

sowie 69 Auslandsbüros, <strong>die</strong> weltweit mehr als 200 Projekte in über 120 Ländern<br />

betreuen.<br />

Aufgaben<br />

Stärkung von politischen Parteien; Förderung freiheitlich-demokratischer Entwicklungen<br />

durch Politische Bildung und Beratung; Ordnungspolitik und Mittelstandsförderung;<br />

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit; Stärkung unabhängiger und<br />

demokratischer Gewerkschaften; Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft;<br />

Wissenschaftliche Kooperation und interkultureller Dialog<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa<br />

52


Teil I<br />

Berufsgruppen<br />

Politik- und Sozialwissenschaftler; Dipl.-Volkswirte; Juristen<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Zwei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Gemeinsamer Mantel- und Vergütungstarifvertrag der politischen Stiftungen (MTV)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sprachkenntnisse;<br />

Identifikation mit dem gesellschaftspolitischen Standort der Konrad-<br />

Adenauer-Stiftung; Gesellschaftspolitisches Engagement; Interesse <strong>für</strong> Politik und<br />

<strong>die</strong> Aufgaben einer politischen Stiftung<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Schriftliche Bewerbung<br />

Vorbereitung<br />

Mehrmonatige Vorbereitung in der Zentrale der KAS; Gesellschaftspolitische und<br />

projektbezogene Vorbereitung; Länderkundliche Vorbereitung erfolgt in der Vorbereitungsstätte<br />

<strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)<br />

Peace Brigades International (PBI)<br />

25<br />

Deutscher Zweig e.V.<br />

Harkortstraße 121<br />

22765 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 3 89 04 37-0<br />

Telefax (0 40) 3 89 04 37-28<br />

E-Mail: info@pbi-deutschland.de<br />

Internet: http://www.pbideutschland.de<br />

Kontakt: Cathrin Schmock<br />

53


Aufgaben<br />

Entsendung von <strong>Fachkräfte</strong>n in Krisengebiete zur Überwachung der <strong>Ein</strong>haltung der<br />

Menschenrechte (z. B. Internationale Beobachtung; Schutz bedrohter Menschenrechtler)<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Asien, Lateinamerika<br />

Guatemala, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Nepal<br />

Berufsgruppen<br />

Alle Berufsgruppen<br />

Tätigkeitsdauer<br />

<strong>Ein</strong> bzw. zwei Jahre (projektabhängig), Verlängerung möglich; dazu drei bis sechs<br />

Monate Vorbereitungsphase<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Reisekosten; Unterkunft und Verpflegung; Unfall- und Krankenversicherung;<br />

Taschengeld<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Mindestalter: 25 Jahre; Sprach- und Landeskenntnisse; Politische Analysefähigkeit<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Informationsseminare; Bewerbergespräch<br />

Vorbereitung<br />

Internationales Training<br />

54


Teil I<br />

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)<br />

26<br />

Bundesallee 100<br />

38116 Braunschweig<br />

Telefon (05 31) 5 92-30 06<br />

Telefax (05 31) 5 92-30 08<br />

E-Mail: presse@ptb.de<br />

Internet: http://www.ptb.de<br />

Kontakt: Dieter Schwohnke, Telefon -82 00, E-Mail: <strong>die</strong>ter.schwohnke@ptb.de<br />

PTB gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie<br />

(BMWi).<br />

Aufgaben<br />

Physikalische und ingenieurwissenschaftliche Forschung; <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>:<br />

Beratung und Ausbildung im Bereich Qualitätsinfrastruktur<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa<br />

Berufsgruppen<br />

Dipl.-Ingenieure; Dipl.-Physiker; Dipl.-Chemiker; Dipl.-Wirtschaftsingenieure;<br />

Spezialisten der Qualitätsinfrastruktur<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Kurzzeiteinsätze bis zu drei Monate<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Die Vergütung folgt den besoldungs- und tarifrechtlichen Bestimmungen des Öffentlichen<br />

Dienstes zuzüglich Auslandsvergütung; Umzugs-, Dienstantritts- und Reisekosten;<br />

Beihilfen<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossenes Hochschulstudium; Berufserfahrung<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Schriftliche Bewerbung; Persönliche Vorstellung<br />

55


Vorbereitung<br />

Fachliche Vorbereitung in den Fachlaboratorien der PTB und anderer QI-Institutionen;<br />

Länderkundliche Vorbereitung in der Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

(V-EZ) von InWEnt (Bad Honnef)<br />

Senior Experten Service (SES)<br />

27<br />

Buschstraße 2<br />

53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 2 60 90-0<br />

Telefax (02 28) 2 60 90 77<br />

E-Mail: ses@ses-bonn.de<br />

Internet: http://www.ses-bonn.de<br />

Kontakt: Dr. Susanne Nonnen (Geschäftsführerin)<br />

SES wurde 1983 unter Obhut des Deutschen Industrie- und Handelskammertages<br />

(DIHK) und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums <strong>für</strong> wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen. 1986 wurde <strong>die</strong><br />

gemeinnützige GmbH gegründet, <strong>die</strong> seit 2003 von der SES-Stiftung getragen wird.<br />

Letztere beruht auf einem Stiftungsakt der früheren SES Gesellschafter (Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesverband der deutschen<br />

Industrie e.V.; Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.; Zentralverband des<br />

Deutschen Handwerks e.V.), <strong>die</strong> ihre Anteile an der SES GmbH auf <strong>die</strong> neue Stiftung<br />

als alleinige Gesellschafterin übertragen haben.<br />

Derzeit sind mehr als 8.000 Senior Expertinnen und Experten registriert.<br />

Aufgaben<br />

Entsendung von Senior Expertinnen und Experten (aus dem aktiven Berufsleben<br />

ausgeschiedene Fach- und Führungskräfte) zur praxisnahen Unterstützung und<br />

Qualifizierung von Fach- und Führungskräften – vorwiegend in Entwicklungs- und<br />

Schwellenländern, darüber hinaus in Ländern Mittel- und Osteuropas sowie in<br />

Deutschland<br />

56


Teil I<br />

Arbeitsbereiche<br />

Kleine- und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen;<br />

Kommunen; Öffentliche Institutionen; Ausbildungseinrichtungen; Soziale<br />

<strong>Ein</strong>richtungen<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Asien, GUS, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Südosteuropa, Westasien<br />

Berufsgruppen<br />

Ehemalige Fach- und Führungskräfte der deutschen Wirtschaft: Betriebswirte;<br />

Gewerbe- und Techniklehrer; Stadt- und Regionalplaner; Handwerker; Techniker;<br />

Ingenieure aller Branchen der gewerblichen Wirtschaft; Kaufleute; Ärzte<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Bis zu sechs Monaten, im Durchschnitt vier bis zehn Wochen<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Der <strong>Ein</strong>satz ist ehrenamtlich. Die Auftraggeber im <strong>Ein</strong>satzland tragen <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong><br />

Flug, Unterkunft, Verpflegung und lokalen Transport sowie <strong>die</strong> Nebenkosten. <strong>Ein</strong> Gemeinkostenanteil<br />

ist vom Auftraggeber an den SES zu entrichten. Soziale Sicherung:<br />

Gruppenversicherung des SES<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Langjährige berufliche Erfahrungen; Finanzielle Unabhängigkeit durch Alterssicherung<br />

(Pension, Rente usw.); Gesundheit<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Nach beruflicher Erfahrung<br />

Vorbereitung<br />

Informationsmaterial des SES und Erfahrungsaustausch mit anderen Senior<br />

Experten<br />

57


Stiftung Sankt Barbara<br />

28<br />

Kreutzen 17<br />

29633 Munster<br />

Telefon (50 55) 89 00<br />

Telefax (50 55) 50 53<br />

E-Mail: info@stiftung-sankt-barbara.de<br />

Internet: http://www.stiftung-sankt-barbara.de<br />

Kontakt: Dr.-Ing. Klaus Koehler<br />

Aufgaben<br />

Aufklärungsmaßnahmen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bevölkerung in verminten Gebieten; Ausbildung von<br />

einheimischem Fachpersonal zum Schutz der Zivilbevölkerung; Durchführung humanitärer<br />

Minenräumungsprojekte; Maßnahmen zur Rehabilitation von Minenopfern;<br />

<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika<br />

Berufsgruppen<br />

Ingenieure; Techniker; Betriebswirte; Sozialarbeiter; Feuerwerker<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Projektbezogen<br />

Vergütung und soziale Leistungen<br />

Der Qualifikation entsprechend – einschließlich der üblichen Sozialleistungen und<br />

Unfallversicherung<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Fachliche und persönliche Eignung; Mehrjährige Berufs- und Auslandserfahrung;<br />

Gute Fremdsprachenkenntnisse<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Schriftliche Bewerbung; Projektinformationen in <strong>Ein</strong>zelgesprächen<br />

58


Teil I<br />

Weltfriedens<strong>die</strong>nst e.V. (WFD)<br />

29<br />

Hedemannstraße 14<br />

10969 Berlin<br />

Telefon (0 30) 25 39 90-0<br />

Telefax (0 30) 2 51 18 87<br />

E-Mail: info@wfd.de<br />

Internet: http://www.wfd.de<br />

Kontakt: Jürgen Steuber, E-Mail: steuber@wfd.de<br />

WFD wurde 1959 gegründet und ist seit 1971 anerkannter Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG).<br />

Aufgaben<br />

Unterstützung von Selbsthilfegruppen und gemeinnützigen Projekten; Vermittlung<br />

von <strong>Fachkräfte</strong>n<br />

Arbeitsbereiche<br />

Ländliche Entwicklung; Ausbildung in ländlichen Gebieten; Ökologie; Frauenförderung;<br />

Menschenrechte; Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst<br />

In Deutschland<br />

Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Geographische Schwerpunkte<br />

Afrika, Lateinamerika, Westasien<br />

Argentinien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Guinea, Guinea-Bissau, Mosambik,<br />

Palästina, Senegal, Simbabwe, Südafrikanische Republik<br />

Berufsgruppen<br />

Agrarökonomen; Berufsschullehrer; Friedensfachkräfte; Organisationsberater; Sozialwissenschaftler<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Zwei bis drei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit<br />

59


Vergütung und soziale Leistungen<br />

Unterhaltsgeld; Vorbereitungskurs (kostenlos); Familiengerechte Unterbringung im<br />

Gastland; Reisekosten auch <strong>für</strong> Familienmitglieder; Erholungsurlaub (jährlich); Familienabhängige<br />

Ausrüstungs- und Wiedereingliederungsbeihilfe; Gesundheits- und<br />

Vorsorgeuntersuchung (kostenlos); Soziale Sicherung nach dem Entwicklungshelfer-<br />

Gesetz<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

Abgeschlossene Berufsausbildung; Mehrjährige Berufserfahrung; Projekterfahrung<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Die Projektplätze werden ausgeschrieben; Infos unter www.wfd.de<br />

Vorbereitung<br />

Zwei- bis viermonatige Vorbereitung in Deutschland und ggf. im europäischen<br />

Ausland<br />

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung<br />

30<br />

der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (ZAV)<br />

Villemombler Straße 76<br />

53123 Bonn<br />

Telefon (02 28) 7 13-0<br />

Telefax (02 28) 7 13-2 70 11 11<br />

E-Mail: zav@arbeitsagentur.de<br />

Internet: http://www.arbeitsagentur.de<br />

Kontakt: Dr. Beate Raabe<br />

Aufgaben<br />

ZAV betreut als gesonderte Dienststelle der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (BA) deren<br />

internationales Beratungs- und Vermittlungsgeschäft. Sie hat weltweit Kooperationspartner<br />

und ist langjähriger Partner verschiedener Arbeitsmarkt-Netzwerke in<br />

der Europäischen Union<br />

Geschäftsfelder sind unter anderem: Vermittlung von Fach- und Führungskräften<br />

ins Ausland (Industrie-, Entwicklungsländer) und zu internationalen Organisationen;<br />

60


Teil I<br />

Personal<strong>die</strong>nstleistung <strong>für</strong> deutsche und ausländische Firmen, wissenschaftliche<br />

Institutionen, Verbände sowie Organisationen der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

Auslandsvermittlung der ZAV<br />

Die Auslandsvermittlung (www.ba-auslandsvermittlung.de) bietet an zwölf regionalen<br />

Standorten ihre internationalen Dienstleistungen <strong>für</strong> Arbeitnehmer an<br />

Info-Center der ZAV: Telefon (02 28) 7 13-13 13<br />

E-Mail: zav-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de<br />

Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO)<br />

Das Büro (www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio) ist der ZAV angegliedert. Es informiert,<br />

berät und vermittelt auf Grundlage von Vereinbarungen mit Auswärtigem Amt<br />

(AA) und Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) deutsche<br />

Führungs- und Nachwuchsführungskräfte, <strong>die</strong> an einer Tätigkeit bei <strong>Ein</strong>richtungen<br />

der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder bei anderen internationalen<br />

Organisationen interessiert sind. Außerdem betreut BFIO das Nachwuchsprogramm<br />

Beigeordnete Sachverständige<br />

<strong>Ein</strong> Kooperationsprojekt von ZAV und Deutscher Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />

GmbH (GTZ) unter dem Dach der ZAV ist das Centrum <strong>für</strong> internationale<br />

Migration und Entwicklung (CIM) in Frankfurt am Main (www.cimonline.de und www.<br />

zav-reintegration.de; siehe Nr. 8 in <strong>die</strong>sem Verzeichnis). Hauptaufgabe des CIM ist<br />

<strong>die</strong> Vermittlung von Fach- und Führungskräften im Bereich der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

Berufsgruppen<br />

Angehörige aller Berufe, vornehmlich <strong>Fachkräfte</strong> mit abgeschlossener Berufsausbildung<br />

und erster Berufserfahrung sowie einschlägigen Sprachkenntnissen<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Auslandsvermittlung der ZAV<br />

Veranstaltungen zum Thema Arbeiten im Ausland, mit ersten <strong>Ein</strong>blicken in Lebensund<br />

Arbeitsbedingungen in anderen Ländern; Jobbörsen, auf denen Arbeitgeber ihre<br />

Stellenangebote präsentieren und Gelegenheit zu direktem Kontakt und Vorstellungsgesprächen<br />

bieten<br />

Büro Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO)<br />

Information und Beratung zum Arbeitsmarkt Internationale Organisationen; Beratung<br />

zu Stellenausschreibungen und Hilfe bei der Bewerbungsvorbereitung; Unterstützung<br />

während der Bewerbungsphase in Zusammenarbeit mit dem AA und den deutschen<br />

61


Auslandsvertretungen; Vorträge an deutschen Hochschulen und bei Förderinstitutionen<br />

zum Thema <strong>Ein</strong>stiegs- und Karrieremöglichkeiten bei Internationalen Organisationen<br />

Zentrum <strong>für</strong> Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF)<br />

31<br />

Ludwigkirchplatz 3-4<br />

10719 Berlin<br />

Telefon (0 30) 5 20 05 65-0<br />

Telefax (0 30) 5 20 05 65-90<br />

Internet: http://www.zif-berlin.org<br />

ZIF wurde 2002 von Bundesregierung und Bundestag zwecks Stärkung der zivilen<br />

Kapazitäten <strong>für</strong> internationale Friedenseinsätze gegründet. Gesellschafter ist <strong>die</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. Seither wurden<br />

mehr als 2.800 Deutsche in internationale Wahlbeobachtermissionen sowie mehrere<br />

hundert in Friedenseinsätze entsandt.<br />

Aufgaben<br />

Rekrutierung, Vermittlung, Vorbereitung, Betreuung und Qualifizierung von zivilen<br />

Fach- und Führungskräften <strong>für</strong> Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze der Vereinten<br />

Nationen (UNO), der Organisation <strong>für</strong> Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />

(OSZE), der Europäischen Union (EU) und anderer Organisationen<br />

Aufbau und Pflege einer Personaldatenbank mit zur Zeit ca. 1.100 zivilen Experten,<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> Friedenseinsätze, Wahlbeobachtung und verwandte <strong>Ein</strong>sätze (teils auch sehr<br />

kurzfristig) ausgewählt und entsandt werden können<br />

Vorbereitung und Qualifizierung deutschen Zivilpersonals <strong>für</strong> Friedens- und Wahlbeobachtungseinsätze<br />

durch themen- und methodenspezifische Kurse sowie zivilmilitärische<br />

Übungen und Bewerbungstraining<br />

Zweiwöchiger Grundkurs „Friedenseinsätze“ mit Modulen, Fallstu<strong>die</strong>n und Szenarien<br />

aus folgenden Bereichen: Evolution internationaler Friedenssicherung; Völkerrecht;<br />

Missionsaufbau und -ablauf; Arbeitsmethoden und -instrumente; Fahrtraining mit<br />

Geländewagen; Erste Hilfe; Sicherheitstraining in Zusammenarbeit mit Bundeswehr<br />

und Polizei<br />

62


Teil I<br />

Lang- und Kurzzeitwahlbeobachter- sowie Spezialisierungskurse z.B.: Rule of Law;<br />

Mission Management; Project Cycle Management; International Team Management<br />

and Supervisory Skills; Negotiation and Mediation in the Field<br />

Analyse, Forschung, Beratung und Information zur Unterstützung von Planungs- und<br />

Entscheidungsprozessen in Parlament und Regierung, Förderung des Dialogs zwischen<br />

Politik und Praxis sowie konzeptionelle Weiterentwicklung von Friedenseinsätzen<br />

(Handlungsspektrum umfasst u.a. Konferenzen, Briefings, aktuelle Analysen<br />

und Stu<strong>die</strong>n sowie Me<strong>die</strong>n- und Öffentlichkeitsarbeit)<br />

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />

(GTZ) Unterstützung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Center<br />

(KAIPTC) in Accra/Ghana und der westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS:<br />

Stärkung ziviler Krisenpräventionskapazitäten (u.a. Ausbildung Wahlbeobachter;<br />

Lessons Learned Seminare)<br />

Internationale Beratung zu Professionalisierung und Aufbau ziviler Kapazitäten bei<br />

Rekrutierung und Vermittlung, insbesondere in Europa, Afrika und Asien; Trainingskurse<br />

<strong>für</strong> internationale Partner sowie Ausbau internationaler Trainingsstandards<br />

Berufsgruppen<br />

Alle Berufsgruppen<br />

Tätigkeitsdauer<br />

Friedenseinsätze: In der Regel Verträge über sechs bis zwölf Monate; <strong>Ein</strong>satzdauer<br />

bis zu mehreren Jahren; <strong>Ein</strong>sätze häufig auch in verschiedenen Missionen<br />

Wahlbeobachter: Sieben bis vierzehn Tage (Kurzzeiteinsätze); <strong>Ein</strong> bis zwei Monate<br />

(Langzeiteinsätze)<br />

Bewerbungsvoraussetzungen<br />

ZIF-Expertenpool<br />

Mindestvoraussetzungen: Abgeschlossene Berufs- und/oder Hochschulausbildung;<br />

Mehrjährige Berufserfahrung; Auslandserfahrung; Sehr gute mündliche und schriftliche<br />

Kenntnisse der englischen Sprache; Fähigkeit und Bereitschaft, in einem<br />

international gemischten Team zu arbeiten; Gefestigte Persönlichkeit; Überdurchschnittliche<br />

soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz; Selbständigkeit<br />

und Selbstorganisation; Körperliche sowie psychische Belastbarkeit; Führerschein<br />

Klasse 3; Gute Computerkenntnisse (MS Office)<br />

Wünschenswert außerdem: Arbeitserfahrung in Konfliktregionen; Gute Kenntnisse<br />

weiterer einsatzrelevanter Sprachen (z.B. Arabisch; Französisch; Russisch; Spanisch);<br />

Methodenkompetenz in Bereichen wie Projektmanagement, Beratung und Coaching<br />

63


<strong>Ein</strong> entscheidendes Kriterium ist <strong>die</strong> Vermittelbarkeit in internationale Friedenseinsätze;<br />

ZIF orientiert sich hierbei an Personalbedarf und aktuellen Anforderungsprofilen<br />

von EU, OSZE, UNO u.a.<br />

Grundkurs Friedenseinsätze<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme in ZIF-Expertenpool und <strong>Ein</strong>satz-Vermittlung ist<br />

<strong>die</strong> Teilnahme am Grundkurs „Friedenseinsätze“ als praxisnahe Vorbereitung mit<br />

Vernetzung und Assessment<br />

Wahlbeobachtungskurs<br />

Bewerber <strong>für</strong> Wahlbeobachtungen müssen generell <strong>die</strong> gleichen Voraussetzungen wie<br />

beim Grundkurs erfüllen; Gute Kenntnisse einer zweiten einsatzrelevanten Fremdsprache<br />

neben Englisch sind erforderlich; Vermittlung des notwendigen Wissens<br />

erfolgt in einem dreitägigen Kompaktkurs<br />

Spezialisierungskurse<br />

Vorrangig <strong>für</strong> Personen aus dem ZIF-Expertenpool und aus aktuellen <strong>Ein</strong>sätzen;<br />

Teilnahme auch <strong>für</strong> externe Personen mit gleichwertiger Qualifikation möglich<br />

(Entscheidung hierzu fallweise); Kurse hier außerdem (je nach Thematik) mit<br />

besonderen Teilnahmevoraussetzungen; Informationen dazu auf den betreffenden<br />

ZIF-Webseiten<br />

Bewerbungsverfahren<br />

Bewerbung Online unter<br />

www.zif-berlin.org/de/human-resources/bewerbung.html<br />

Nach Erhalt der Online-Bewerbung sendet ZIF eine <strong>Ein</strong>gangsbestätigung; Anforderung<br />

weiterer Unterlagen erfolgt bei positiver Auswahl, danach ggf. Benachrichtigung <strong>für</strong><br />

<strong>Ein</strong>ladung zum Grundkurs (etwa acht bis zehn Wochen vor jeweiligem Kursbeginn)<br />

64


Teil II


Teil II<br />

Dachorganisationen der Entwicklungsund<br />

Freiwilligen<strong>die</strong>nste<br />

Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungs<strong>die</strong>nste e.V. (AGdD)<br />

32<br />

Thomas-Mann-Straße 52<br />

53111 Bonn<br />

Telefon (02 28) 9 08 99 20<br />

Telefax (02 28) 9 08 99 11<br />

E-Mail: agdd@entwicklungs<strong>die</strong>nst.de<br />

info@foerderungswerk.de<br />

Internet: http://www.agdd.de<br />

http://www.foerderungswerk.de<br />

AGdD ist 1993 aus einer 1969 gegründeten informellen Arbeitsgemeinschaft hervorgegangen.<br />

Sie ist der Dachverband der nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz<br />

(EhfG) anerkannten Entwicklungs<strong>die</strong>nste. <strong>Ein</strong>er der AGdD-Geschäftsbereiche ist das<br />

Förderungswerk <strong>für</strong> rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> der Entwicklungs<strong>die</strong>nste.<br />

Aufgaben<br />

AGdD<br />

Förderung der internationalen Verständigung und entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung;<br />

Vertretung der gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit;<br />

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Personalentsendung <strong>für</strong> Parlament, Regierung<br />

und Parteien; Förderung der beruflichen Wiedereingliederung nach der Rückkehr aus<br />

dem Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

Förderungswerk<br />

Förderung zur beruflichen Wiedereingliederung der <strong>Fachkräfte</strong> nach Rückkehr aus<br />

dem Entwicklungs<strong>die</strong>nst: Information und individuelle Beratung; Seminare zur beruflichen<br />

Orientierung; Hilfe bei Arbeitsplatzsuche und beruflicher Fortbildung<br />

67


Arbeitsgemeinschaft privater Entwicklungs<strong>die</strong>nste e.V. (APED)<br />

33<br />

Argelanderstraße 50<br />

53115 Bonn<br />

Telefon (02 28) 21 53 04<br />

Telefax (02 28) 21 59 00<br />

Kontakt: Dr. Heribert Händel<br />

APED wurde 1967 gegründet und ist der Zusammenschluss von 19 Organisationen,<br />

<strong>die</strong> kurz-, mittel- oder langfristige Freiwilligen<strong>die</strong>nste durchführen.<br />

Aufgaben<br />

Wahrnehmung der Mitglieder-Interessen bei Bundesregierung und Bundestag<br />

Unterstützung entwicklungspolitischer Mitglieder-Vorhaben, insbesondere bei der<br />

finanziellen Förderung<br />

Mitglieder-Beratung bei der Vorbereitung von Projekten<br />

Mitgliedsorganisationen<br />

Advent-Wohlfahrtswerk (Hannover); Aktion Amorgos e.V. (Uelzen); Albert-Schweitzer-Freundeskreis<br />

Düsseldorf (Düsseldorf); Arbeitskreis Internationaler Gemeinschafts<strong>die</strong>nste<br />

in Deutschland (Marburg); Arbeitskreis Kindergärten in Entwicklungsländern<br />

(Sulzbach); Deutscher Freiwilligen<strong>die</strong>nst in Übersee (Bonn); Freundeskreis<br />

Indianerhilfe (Leverkusen); Freundeskreis Zentral- und Ostafrika (Hannover);<br />

Internationale Begegnung in Gemeinschafts<strong>die</strong>nsten (Stuttgart); Internationale<br />

Mennonitische Organisation (Neuwied); Jugend-Bildung-Hilfe in Bolivien (Aachen);<br />

Kinderdorf Rio (Oberhausen); Lateinamerika-Zentrum (Bonn); Nothelfergemeinschaft<br />

der Freunde (Düren); Quäkerhilfe (Neustadt a.R.); Sarvodaya-Freundeskreis in der<br />

Deutsch-Indischen Gesellschaft (Stuttgart); Service Civil International – Deutscher<br />

Zweig (Bonn); Tupac Amaru Peru (Nürnberg)<br />

68


Teil II<br />

Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (AKLHÜ)<br />

34<br />

Thomas-Mann-Straße 52<br />

53111 Bonn<br />

Telefon (02 28) 9 08 99-10<br />

Telefax (02 28) 9 08 99 11<br />

E-Mail: aklhue@entwicklungs<strong>die</strong>nst.de<br />

Internet: http://www.entwicklungs<strong>die</strong>nst.de<br />

http://www.internationale-freiwilligen<strong>die</strong>nste.org<br />

http://www.engagement-weltweit.de<br />

Kontakt: Hartwig Euler<br />

AKLHÜ ist seit 1963 eine zentrale Beratungs- und Informationsstelle zur Personellen<br />

<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (PZ). Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sind<br />

staatlich anerkannte Entwicklungs<strong>die</strong>nste, internationale Freiwilligen<strong>die</strong>nste und<br />

Organisationen aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Der<br />

Verein wird gefördert vom Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung (BMZ).<br />

Aufgaben<br />

Beratung berufserfahrener <strong>Fachkräfte</strong> zu <strong>Ein</strong>sätzen in der <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>;<br />

Beratung von Interessierten zu kurz- und längerfristigem Engagement in<br />

internationalen Freiwilligen<strong>die</strong>nsten<br />

Pflege eines zentralen Internetportals <strong>für</strong> weltweites Engagement unter<br />

www.entwicklungs<strong>die</strong>nst.de und der Stellendatenbank<br />

Durchführung von Fachtagungen und Seminaren zu aktuellen entwicklungspolitischen<br />

Themen; Organisation des Fachforums „ENGAGEMENT WELTWEIT“<br />

Förderung des fachlichen Austausches und der Vernetzung innerhalb der Mitgliedschaft<br />

und mit anderen nationalen und internationalen Akteuren der Personellen<br />

<strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

Mitgliedsorganisationen<br />

ADRA Deutschland e.V.; AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.; Aktionsgemeinschaft<br />

Dienst <strong>für</strong> den Frieden e.V. (AGDF); Arbeiterwohlfahrt International e.V. (AWO);<br />

Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB); Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe<br />

e.V. (AGEH); Arbeitsgemeinschaft Privater Entwicklungs<strong>die</strong>nste e.V. (APED);<br />

Arbeitskreis Entwicklungspolitik e.V. (AKE); Christliche <strong>Fachkräfte</strong> International e.V.<br />

(CFI); Deutscher Freiwilligen<strong>die</strong>nst in Übersee e.V. (DFÜ); dvv international – Institut<br />

69


<strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V.;<br />

EIRENE – Internationaler christlicher Friedens<strong>die</strong>nst e.V.; Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

e.V. (EED); Forum Ziviler Friedens<strong>die</strong>nst e.V. (forumZFD); Freunde der Erziehungskunst<br />

Rudolf Steiners e.V.; Grenzenlos e.V.; ICJA Freiwilligenaustausch weltweit<br />

e.V.; IJAB – Fachstelle <strong>für</strong> internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland<br />

e.V.; Internationale Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste e.V. (IJGD); Internationaler<br />

Bund e.V. (IB); Kolping Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste e.V.; Konrad-Adenauer-Stiftung<br />

(KAS); Nothelfergemeinschaft der Freunde e.V. (NdF); Peace Brigades International<br />

(pbi) – Deutscher Zweig e.V.; Ring Deutscher Pfadfinderverbände; Senior Experten<br />

Service (SES); Service Civil International e.V. (SCI); Weltfriedens<strong>die</strong>nst e.V. (WFD);<br />

Weltweite Initiative <strong>für</strong> Soziales Engagement e.V. (WI); World University Service –<br />

Deutsches Komitee e.V. (WUS)<br />

Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Freiwilligen<strong>die</strong>nste<br />

35<br />

Geschäftsstelle: Jugendhaus Düsseldorf e.V.<br />

Carl-Mosterts-Platz 1<br />

40477 Düsseldorf<br />

Telefon (02 11) 46 93-1 71<br />

Telefax (02 11) 46 93-1 20<br />

E-Mail: uslueter@bdkj.de<br />

Internet: http://www.freiwilliges-jahr.de<br />

Kontakt: Uwe Slüter; Marianne Schmidle<br />

Die Katholische BAG ist ein Zusammenschluss aller Anbieter von unterschiedlichen<br />

Freiwilligen<strong>die</strong>nsten im In- und Ausland, <strong>die</strong> in katholischer Trägerschaft angeboten<br />

werden. Geborene Mitglieder sind <strong>die</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Entwicklungshilfe<br />

(AGEH), Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und Deutscher Caritasverband<br />

(DCV).<br />

Aufgaben<br />

Förderung und Koordinierung von Fachinformationsaustausch und Mitgliederzusammenarbeit;<br />

Erarbeitung von Stellungnahmen, Memoranden und fachpolitischen<br />

Ausführungen; Beratung förderpolitischer Fragen<br />

Koordination und Vertretung gemeinsamer Mitgliederinteressen gegenüber Politik,<br />

Behörden und Institutionen, der Öffentlichkeit und in der Kirche<br />

70


Teil II<br />

Öffentlichkeitsarbeit zur Anerkennung und Förderung von Freiwilligen<strong>die</strong>nsten; Zielgruppen<br />

<strong>für</strong> Freiwilligen<strong>die</strong>nste ansprechen<br />

Vermittlung junger Menschen auf <strong>Ein</strong>satzstellen und Freiwilligenplätze im In- und<br />

Ausland im Rahmen von Freiwilligem Sozialen Jahr (FSJ) und Europäischem Freiwilligen<strong>die</strong>nst<br />

(EVS)<br />

Zusammenarbeit von Katholischer BAG, MISEREOR und AGEH bei der Durchführung<br />

des Welt-Freiwilligen<strong>die</strong>nstes, dem entwicklungspolitischen Freiwilligen<strong>die</strong>nst <strong>für</strong><br />

junge Menschen in katholischer Trägerschaft (www.welt-freiwilligen<strong>die</strong>nst.de)<br />

Mitgliedsorganisationen<br />

AG MaZ Spiritaner FWD -Stuttgart; AGEH Köln; Arbeitsstelle <strong>für</strong> Jugendseelsorge<br />

der DBK; Arbeitsstelle FSD Limburg; BDKJ Bayern / LAG <strong>für</strong> katholische Jugendarbeit;<br />

BDKJ Bundesstelle Düsseldorf; BDKJ Diözese München-Freising; BDKJ Diözese<br />

Essen – BJA; BDKJ Diözese Fulda; BDKJ Diözese Mainz; BDKJ Diözese Rottenburg-<br />

Stuttgart; BDKJ Diözese Speyer BJA; BDKJ Landesverband Oldenburg; Bischöfliches<br />

Generalvikariat – Referat Weltkirche; Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück; Caritasverband<br />

Dresden-Meißen; Caritasverband Freiburg; Caritasverband <strong>für</strong> das Bistum<br />

Erfurt e.V.; Caritasverband <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erzdiözese Freiburg e.V.; Caritasverband Görlitz;<br />

Caritasverband Hildesheim; Caritasverband Magdeburg; DiAG Bamberg; Don Bosco<br />

Mission Bonn; Erzbistum Hamburg; Freiwilligen Zentren Freiburg; Freiwilligen/Friedens<strong>die</strong>nste<br />

Freiburg; FSD Köln; fsj Münster gGmbH; IN VIA Berlin; IN VIA Freiburg;<br />

IN VIA Paderborn; Initiative Christen <strong>für</strong> Europa Dresden; Jesuit European Volunteers<br />

München; Jugendhaus Düsseldorf; Jugendseelsorge Mecklenburg; Katholisches Büro<br />

Berlin; Kolping JGD Köln; Malteser Köln; Pallottinischer FWD Odernheim; pax christi<br />

– Deutsche Sektion; Salesianer Don Boscos München; Soziale Lern<strong>die</strong>nste Bistum<br />

Trier und Soziale Friedens<strong>die</strong>nste; Sozialer Dienst <strong>für</strong> Frieden und Versöhnung; Steyler<br />

Freiwilligen<strong>die</strong>nst St. Augustin<br />

71


Vorbereitungsmöglichkeiten auf eine entwicklungsländerbezogene<br />

Berufstätigkeit<br />

Interessierte an Entwicklungspolitik und Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

Evangelischer Entwicklungs<strong>die</strong>nst e.V. (EED)<br />

Ulrich-von Hassell-Straße 76, 53123 Bonn<br />

Telefon (02 28) 81 01-0; Telefax (02 28) 81 01-1 60<br />

E-Mail: eed@eed.de; Internet: http://www.eed.de<br />

Unterstützung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von rund 500 Gruppen und<br />

Gemeinden; Zuschüsse zu Seminaren, Stu<strong>die</strong>nreisen sowie zu Informationsmaterial;<br />

Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit; EED-Newsletter; Magazin <strong>für</strong> globale Entwicklung<br />

und ökumenische Zusammenarbeit „welt-sichten“ (monatlich; gemeinsame Herausgabe<br />

mit Brot <strong>für</strong> alle; Brot <strong>für</strong> <strong>die</strong> Welt; Christoffel-Blindenmission; Fastenopfer;<br />

Kindernothilfe; Misereor; Assoziation Förderung der entwicklungspolitischen Publizistik);<br />

Finanzielle Förderung von rund 300 Projekten und Programmen auf allen<br />

Kontinenten; Beratung von Partnerorganisationen<br />

Mitarbeiter deutscher Organisationen der Internationalen Zusammenarbeit<br />

Vorbereitungsstätte <strong>für</strong> <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> (V-EZ)<br />

InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />

Lohfelder Straße 128, 53604 Bad Honnef<br />

Telefon (0 22 24) 9 26-0; Telefax (0 22 24) 9 26-1 51<br />

Internet: http://www.inwent.org/vez<br />

Vorbereitung von Fach- und Führungskräften der Entwicklungs- und Internationalen<br />

Zusammenarbeit auf deren Auslandstätigkeit<br />

Praxisorientierte Seminare und Workshops: Grundlagen der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

und der Internationalen Zusammenarbeit; Strategien erfolgreicher<br />

interkultureller Zusammenarbeit; Landesanalysen <strong>für</strong> mehr als 130 Länder; International<br />

erprobte Managementverfahren; Berufsorientierte Kommunikationsfertigkeiten<br />

in den europäischen Verkehrssprachen und in bis zu 80 Landessprachen<br />

Online-Portale mit Informationen zu Entwicklungsländern und -themen:<br />

http://liportal.inwent.org und http://www.inwent.org/e-pol<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

72


Teil II<br />

Ausreisende Fach- und Führungskräfte folgender Sektoren<br />

Friedenseinsätze / Peacebuilding<br />

Peace Brigades lnternational (PBI)<br />

Deutscher Zweig e.V.<br />

Harkortstraße 121, 22765 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 3 89 04 37-0; Telefax (0 40) 3 89 04 37-28<br />

E-Mail: info@pbi-deutschland.de; Internet: http://www.pbideutschland.de<br />

Zentrum <strong>für</strong> Internationale Friedenseinsätze gGmbH (ZIF)<br />

Ludwigkirchplatz 3–4, 10719 Berlin<br />

Telefon (0 30) 5 20 05 65-0; Telefax (0 30) 5 20 05 65-90<br />

Internet: http://www.zif-berlin.org<br />

Industrie / Wirtschaft<br />

Carl Duisberg Centren<br />

Hansaring 49–51, 50670 Köln<br />

Telefon (02 21) 16 26-2 62; Telefax (02 21) 16 26-3 37<br />

E-Mail: satta@cdc.de; Internet: http://www.cdc.de<br />

compass international GmbH<br />

relocation, training & consulting<br />

Epplestraße 5A, 70597 Stuttgart<br />

Telefon (07 11) 28 47 09-0; Telefax (07 11) 28 47 09-52<br />

E-Mail: mueller@compass-international.de<br />

Internet: http://www.compass-international.de<br />

IFIM – Institut <strong>für</strong> Interkulturelles Management GmbH<br />

Maarweg 48, 53619 Rheinbreitbach<br />

Telefon (0 22 24) 94 95-0; Telefax (0 22 24) 94 95-96<br />

E-Mail: info@ifim.de; Internet: http://www.ifim.de<br />

Landwirtschaft<br />

Seminar <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung (SLE)<br />

der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät<br />

der Humboldt-Universität zu Berlin<br />

Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin<br />

Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04<br />

E-Mail: sle@agrar.hu-berlin.de<br />

simone.aubram@agrar.hu-berlin.de<br />

sabine.doerr@agrar.hu-berlin.de<br />

Internet: http://www.sle-berlin.de<br />

73


Medizin<br />

Bernhard-Nocht-Institut <strong>für</strong> Tropenmedizin (BNI)<br />

Kursussekretariat<br />

Bernhard-Nocht-Straße 74, 20359 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 4 28 18-5 11; Telefax (0 40) 4 28 18-5 12<br />

E-Mail: tropmed@bni-hamburg.de<br />

Internet: http://www.bni-hamburg.de<br />

Deutsches Institut <strong>für</strong> ärztliche Mission e.V. (Difäm)<br />

Träger der Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus<br />

Paul-Lechler-Straße 24, 72076 Tübingen<br />

Telefon (0 70 71) 20 6-5 12, -5 38; Telefax (0 70 71) 2 06-5 10<br />

E-Mail: hettler@difaem.de; Internet: http://www.difaem.de<br />

Institut <strong>für</strong> Public Health<br />

Entwicklungshelfer-Kurse<br />

Im Neuenheimer Feld 324, 69120 Heidelberg<br />

Telefon (0 62 21) 56-29 04; Telefax (0 62 21) 56-49 18<br />

E-Mail: EH.Kurs@URZ.Uni-Heidelberg.de<br />

Internet: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/index.php?id=7086<br />

74


Teil II<br />

Fortbildungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Hochschulabsolventen<br />

• als Beigeordnete Sachverständige (BS) – international bekannt als Junior Professional<br />

Officers (JPO), Associate Experts (AE) oder Associate Professional Officers<br />

(APO) – mit Hochschulabschluss und erster international ausgerichteter Berufserfahrung<br />

sowie sehr guten Fremdsprachenkenntnissen. BS können <strong>für</strong> zwei Jahre bei<br />

Internationalen Organisationen eingesetzt werden. Ab Januar eines jeden Jahres<br />

werden <strong>die</strong> im Rahmen des Programms Beigeordnete Sachverständige (BS) zu<br />

besetzenden Stellen, <strong>die</strong> Bewerbungsvoraussetzungen und der Programmablauf im<br />

Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de/bfio veröffentlicht. Die Durchführung<br />

des BS-Programms erfolgt durch das Büro Führungskräfte zu Internationalen<br />

Organisationen (BFIO) der<br />

Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

Villemombler Straße 76, 53123 Bonn<br />

Telefon (02 28) 7 13-13 31; Telefax (02 28) 7 13-2 70 10 36<br />

E-Mail: bfio-bs@arbeitsagentur.de<br />

• vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften,<br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelttechnik und -ökonomie, Medizin,<br />

Geographie, Berufspädagogik sowie ergänzender Postgraduiertenausbildung und/oder<br />

Berufserfahrung im Inland und in Entwicklungsländern können am EZ-Traineeprogramm<br />

(neun Monate in einem GTZ-Vorhaben, weitere Stationen in deutschen und<br />

internationalen EZ-Organisationen und im BMZ) teilnehmen<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH *<br />

Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn<br />

Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15<br />

E-Mail: praktika @gtz.de; Internet: http://www.gtz.de<br />

• aller Fachrichtungen mit insgesamt einem Jahr Auslandserfahrung nach<br />

herausragendem Hochschulabschluss sowie berufsähnlichen Erfahrungen<br />

(z.B. Praktika während des Studiums) und sehr guten Kenntnissen des<br />

Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache können sich <strong>für</strong><br />

das Mercator Kolleg <strong>für</strong> internationale Aufgaben (12 Monate) bewerben.<br />

Das Mercator Kolleg ist ein Projekt der Stu<strong>die</strong>nstiftung des deutschen Volkes und<br />

der Stiftung Mercator in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt (näheres unter<br />

www.stu<strong>die</strong>nstiftung.de/mercator-kolleg.html sowie www.mercator-kolleg.de)<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

75


• vorzugsweise aus den Fachrichtungen Wirtschafts- und Sozialwissenschaf ten bietet<br />

das DIE neunmonatige Lehrgänge: Ausbildung im Institut; Empirische Untersuchung<br />

in einem Entwicklungs- oder Transformationsland (11 Wochen); Auswertung<br />

des Auslandsaufenthaltes:<br />

Deutsches Institut <strong>für</strong> Entwicklungspolitik gGmbH (DIE)<br />

Tulpenfeld 6, 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 9 49 27-1 11; Telefax (02 28) 9 49 27-1 30;<br />

E-Mail: elke.brueninghaus@<strong>die</strong>-gdi.de; Internet: http://www.<strong>die</strong>-gdi.de<br />

• der Fachrichtungen Wirtschafts-, Sozial-, Agrar-, Verwaltungs- und Rechtswissenschaften<br />

können an einem einjährigen interdisziplinären Trainingskurs mit dreimonatigem<br />

Arbeitsaufenthalt in einem deutschen EZ-Projekt teilnehmen:<br />

Seminar <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung (SLE) der<br />

Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin<br />

Hessische Straße 1–2, 10115 Berlin<br />

Telefon (0 30) 20 93-69 00; Telefax (0 30) 20 93-69 04<br />

E-Mail: simone.aubram@agrar.hu-berlin.de<br />

Internet: http://www.sle-berlin.de<br />

• der Wirtschaftswissenschaften besteht <strong>die</strong> Möglichkeit eines drei- bis sechsmonatigen<br />

Praktikums an deutschen Auslandshandelskammern<br />

(Ansprechpartner unter www.ahk.de)<br />

Allgemeine Informationen unter<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)<br />

Breite Straße 29, 10178 Berlin<br />

Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77<br />

E-Mail: hildebrandt.karen@.dihk.de<br />

Internet: http://www.dihk.de<br />

• Rechtsreferendare können ihre Wahl-, Wahlpflicht- und Verwaltungsstation ableisten:<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),<br />

Referat 101<br />

Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 5 35-30 09, -33 26; Telefax (02 28) 5 35-40 09, -30 05<br />

E-Mail: Frank.Hofmann@bmz.bund.de; roswitha.horschel@bmz.bund.de<br />

Internet: http://www.bmz.de<br />

D • er Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)<br />

Vertretung <strong>für</strong> Deutschland und Österreich<br />

Wallstraße 9–13, 10179 Berlin<br />

Telefon (0 30) 20 22 02-0; Telefax (0 30) 20 22 02-20;<br />

E-Mail: gfrbe@unhcr.org; Internet: http://www.unhcr.de<br />

76


Teil II<br />

• Deutsche Auslandshandelskammern (in der Regel keine Verwaltungsstation möglich;<br />

Ansprechpartner unter www.ahkde)<br />

Allgemeine Informationen unter<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammerstag e.V. (DIHK)<br />

Breite Straße 29, 10178 Berlin<br />

Telefon (0 30) 2 03 08-11 75; Telefax (0 30) 2 03 08-5 11 77<br />

E-Mail: hildebrandt.karen@dihk.de<br />

Internet: http://www.dihk.de<br />

• aller Fachrichtungen<br />

12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partnerorganisation<br />

nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchsförderungsprogramm<br />

NFP; Höchstalter 28 Jahre):<br />

Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) *<br />

Tulpenfeld 7, 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11<br />

E-Mail: nfp@ded.de; Internet: http://www.ded.de/nfp<br />

Drei- bis zehnmonatige Praktika (Carlo-Schmid-Programm) bei einer Internationalen<br />

Organisation oder EU-Institution:<br />

Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />

Referat 514 – Carlo-Schmid-Programm<br />

Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />

Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />

E-Mail: kaiser@daad.de; Internet: http://www.daad.de/csp<br />

Drei- bis 12-monatige Praktika:<br />

World University Service (WUS), Deutsches Komitee<br />

Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden<br />

Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89<br />

E-Mail: loch@wusgermany.de; Internet: http://www.wusgermany.de<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

77


Praktika <strong>für</strong> Stu<strong>die</strong>rende<br />

Alle Fachrichtungen<br />

<strong>Ein</strong>jähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium,<br />

Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland:<br />

ASA-Programm<br />

der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />

Lützowufer 6–9, 10785 Berlin<br />

Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59<br />

E-Mail: ASA@inwent.org; Internet: http://www.asa-programm.de<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (BMZ); Personalreferat<br />

Adenauerallee 139–141 (Zugang: Dahlmannstraße 4), 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 5 35-30 08; Telefax (02 28) 1 05 35-30 08<br />

E-Mail: Melanie.Blissenbach@bmz.bund.de; Internet: http://www.bmz.de<br />

Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk – DSJW (drei- bis sechsmonatige Praktika in<br />

Programmen deutscher EZ-Organisationen und deren Partnerorganisationen sowie in<br />

Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien in der Südafrikanischen Republik,<br />

Namibia und Lesotho):<br />

Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW)<br />

Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef<br />

Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11<br />

E-Mail: info@dsjw.de; Internet: http://www.dsjw.de<br />

Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />

Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Carlo-Schmid-Programm<br />

(drei- bis zehnmonatige Praktika in Internationalen Organisationen und<br />

EU-Institutionen)<br />

Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />

Telefon (02 28) 8 82-5 98; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />

E-Mail: kaiser@daad.de; Internet: http://www.daad.de/csp<br />

World University Service (WUS), Deutsches Komitee<br />

Goebenstraße 35, 65195 Wiesbaden<br />

Telefon (06 11) 9 44 60 51; Telefax (06 11) 44 64 89<br />

E-Mail: praktikum@wusgermany.de<br />

Internet: http://www.wusgermany.de<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

78


Teil II<br />

Angewandte Technik und Betriebswirtschaft<br />

(Fachhochschulen)<br />

Im Rahmen eines Praxissemesters sechsmonatige fachbezogene Tätigkeit in einem<br />

ausländischen Unternehmen – weltweit, vorzugsweise in Asien, Lateinamerika,<br />

Mittel- und Osteuropa:<br />

InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />

Abteilung 6.02<br />

Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 44 60-11 99, -12 73, -13 69; Telefax (02 28) 44 60-14 82<br />

E-Mail: fh-praxissemester@inwent.org<br />

Internet: http://www.inwent.org/fh-praxissemester<br />

Auslandsbezogene Stu<strong>die</strong>ngänge<br />

Zwei- bis dreimonatige Praktika weltweit:<br />

Deutscher Akademischer Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />

Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch, Kurzstipen<strong>die</strong>n<br />

Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />

Telefon (02 28) 8 82-2 55; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />

E-Mail: nej@daad.de; Internet: http://www.daad.de<br />

Geisteswissenschaften<br />

Praktika (Mindestdauer drei Monate):<br />

Goethe-Institut e.V. (GI) – Zentrale, Bereich 53<br />

Dachauer Straße 122, 80637 München<br />

Telefon (0 89) 1 59 21-4 68, -5 72; Telefax (0 89) 1 59 21-6 76<br />

E-Mail: nicole.bauer@goethe.de; rupp-fetsch@goethe.de<br />

Internet: http://www.goethe.de/uun/bew/gia/pkt/deindex.htm<br />

Informationstechnologie<br />

Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:<br />

Deutsches Komitee der AIESEC e.V.<br />

Kasernenstraße 26, 53111 Bonn<br />

Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10<br />

E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

79


Ingenieur- und Naturwissenschaften, Land- und<br />

Forstwirtschaft<br />

Praktika (zumeist in den Sommersemesterferien) in Industriebetrieben und Forschungsinstituten<br />

weltweit:<br />

Deutsches Komitee der IAESTE im<br />

Deutschen Akademischen Austausch<strong>die</strong>nst (DAAD)<br />

Referat 514 – Internationaler Praktikantenaustausch<br />

Kennedyallee 50, 53175 Bonn<br />

Telefon (02 28) 8 82-2 31; Telefax (02 28) 8 82-5 50<br />

E-Mail: iaeste@daad.de; Internet: http://www.iaeste.de/cms<br />

Wirtschafts-, Verwaltungs-, Politik-, Rechts-, Regional-,<br />

Kommunikations-, Umwelt- und Sozialwissenschaften,<br />

Agrar-, Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Informatik,<br />

Geografie, Berufspädagogik<br />

Dreimonatige Projekthospitation in einem GTZ-Auslandsprojekt<br />

<strong>Ein</strong>- bis dreimonatiges Praktikum in einer Abteilung der GTZ:<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH *<br />

Dag-Hammarskjöld-Weg 1–2, 65760 Eschborn<br />

Telefon (0 61 96) 79-0; Telefax (0 61 96) 79-11 15<br />

E-Mail: praktika@gtz.de; Internet: http://www.gtz.de<br />

Medizin<br />

Famulaturen, <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong> und Forschungsaustausch (weltweit):<br />

Bundesvertretung der Medizinstu<strong>die</strong>renden in Deutschland e.V. (bvmd)<br />

Kennedyallee 91–103, 53175 Bonn<br />

Telefon (02 28) 8 82-7 31; Telefax (02 28) 8 82-7 32<br />

E-Mail: exchange-office@bvmd.de; Internet: http://www.bvmd.de<br />

famulieren & engagieren – Famulatur und Sozialpraktikum (weltweit) ab dem fünften<br />

Semester:<br />

IPPNW – Internationale Ärzte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verhütung des Atomkriegs /<br />

Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.<br />

Körtestraße 10, 10967 Berlin<br />

Telefon: (0 30) 69 80 74-17; Telefax (0 30) 6 93 81 66<br />

E-Mail: gorges@ippnw.de;<br />

Internet: http://www.ippnw.de/Stu<strong>die</strong>rende/famulieren_&_engagieren<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

80


Teil II<br />

Sozialwissenschaften, Sozialarbeit, Psychologie, Volkswirtschaftslehre mit<br />

Schwerpunkt Umwelt oder <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>, Erziehungswissenschaften,<br />

Pädagogik<br />

Sechswöchige bis 18-monatige Praktika in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen:<br />

Deutsches Komitee der AIESEC e.V.<br />

Kasernenstraße 26, 53111 Bonn<br />

Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10<br />

E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de<br />

Wirtschaftswissenschaften<br />

Sechswöchige bis 18-monatige Praktika vorwiegend in Unternehmen weltweit:<br />

Deutsches Komitee der AIESEC e.V.<br />

Kasernenstraße 26, 53111 Bonn<br />

Telefon (02 28) 2 89 80-0; Telefax (02 28) 2 89 80-10<br />

E-Mail: info@aiesec.de; Internet: http://www.aiesec.de<br />

Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie kombinierte Stu<strong>die</strong>ngänge<br />

(Universitäten)<br />

Drei- bis sechsmonatige Praktika in ausgewählten Entwicklungs- und Transformationsländern;<br />

Schwerpunkt Asien:<br />

InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />

Abteilung 6.02<br />

Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 44 60-11 50; Telefax (02 28) 44 60-14 82<br />

E-Mail: stiftungen@inwent.org; Internet: http://www.inwent.org<br />

Zahnmedizin<br />

Famulatur im außereuropäischen Ausland:<br />

Zahnmedizinischer Austausch<strong>die</strong>nst e.V.<br />

Mallwitzstraße 16, 53177 Bonn<br />

Telefon (02 28) 85 57-44; Telefax (02 28) 34 06 71<br />

E-Mail: db@fvdz.de; Internet: http://www.zad-online.com<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

81


Kurzzeiteinsätze <strong>für</strong> junge Berufstätige und<br />

Berufsanfänger mit nicht-akademischem Berufsabschluss<br />

(bis 30 Jahre)<br />

<strong>Ein</strong>jähriges Lern- und Qualifizierungsprogramm; Kombination aus Selbststudium,<br />

Seminar- und Praxisphase im In- und Ausland:<br />

ASA-Programm<br />

der InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH *<br />

Lützowufer 6–9, 10785 Berlin<br />

Telefon (0 30) 2 54 82-0; Telefax (0 30) 2 54 82-3 59<br />

E-Mail: ASA@inwent.org; Internet: http://www.asa-programm.de<br />

12-monatiger Lern- und Arbeitsaufenthalt in einem Projekt einer Partner organisation<br />

nach vierwöchiger Vorbereitung in Deutschland (Nachwuchs förderungsprogramm<br />

NFP; Höchstalter 28 Jahre):<br />

Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED)*<br />

Tulpenfeld 7, 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 24 34-0; Telefax (02 28) 24 34-1 11<br />

E-Mail: nfp@ded.de; Internet: http://www.ded.de/nfp<br />

12-monatiger Aufenthalt (zzgl. Vorbereitung von 25 Tagen) <strong>für</strong> junge Erwachsene<br />

im Rahmen des Freiwilligenprogramms „weltwärts mit dem DED“ (Voraussetzungen:<br />

Alter 18 bis 23, in Ausnahmefällen bis 28 Jahre; Deutsche Staatsangehörigkeit<br />

oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland; Haupt- oder Realschulabschluss<br />

mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife;<br />

Weltoffenheit und Lernbereitschaft; Interesse an fremden Kulturen und<br />

Problematik der Entwicklungsländer):<br />

Deutscher Entwicklungs<strong>die</strong>nst gGmbH (DED) *<br />

Tulpenfeld 7, 53113 Bonn<br />

Telefon (02 28) 24 34-4 70; Telefax (02 28) 24 34-4 71<br />

E-Mail: Anne.Petzold@ded.de; Internet: http://www.ded.de/weltwaerts<br />

Drei- bis sechsmonatige Praktika in Programmen deutscher EZ-Institutionen und deren<br />

Partnerorganisationen sowie in Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ministerien<br />

in der Südafrikanischen Republik, Namibia und Lesotho:<br />

Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk e.V. (DSJW)<br />

Bergstraße 57, 53604 Bad Honnef<br />

Telefon (0 22 24) 9 87 40 10; Telefax (0 22 24) 9 87 40 11<br />

E-Mail: info@dsjw.de; Internet: http://www.dsjw.de<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

82


Teil II<br />

<strong>Ein</strong>e umfassende Übersicht über Austausch- und Stipen<strong>die</strong>nprogramme <strong>für</strong><br />

junge Berufstätige, Auszubildende und Studenten, <strong>die</strong> Berufserfahrungen weltweit<br />

sammeln möchten, bieten <strong>die</strong> Verzeichnisse: „Mit InWEnt ins Ausland“ und<br />

„Weiterbildung ohne Grenzen – Mit 78 Organisationen zur beruflichen Qualifizierung<br />

ins Ausland“ – zu beziehen von der Informations- und Beratungsstelle der InWEnt<br />

– Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH * , Friedrich-Ebert-Allee<br />

40, 53113 Bonn; Telefon (02 28) 44 60-11 23; E-Mail: ibs@inwent.org; Internet:<br />

http://www.ibs.inwent.org<br />

* Siehe hierzu auch den Hinweis im Vorwort auf Seite 3<br />

83


Kurzzeiteinsätze und Freiwilligen<strong>die</strong>nste <strong>für</strong><br />

Jugendliche und junge Erwachsene<br />

<strong>Ein</strong>sätze und Dienste (von einer Woche bis zu vierundzwanzig Monaten) in gemeinnützigen<br />

Projekten – auch in Entwicklungsländern – führen eine Vielzahl von<br />

Organisationen durch:<br />

AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.<br />

Friedensallee 48, 22765 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 39 92 22-0; Telefax (0 40) 39 92 22-99<br />

E-Mail: germany@afs.org; Internet: http://www.afs.de<br />

Internationale Begegnung in Gemeinschafts<strong>die</strong>nsten e.V. (IBG)<br />

Schlosserstraße 28, 70180 Stuttgart<br />

Telefon (07 11) 6 49-02 63, -11 28; Telefax (07 11) 6 40 98 67<br />

E-Mail: info@ibg-workcamps.org.de<br />

Internet: http://www.ibg-workcamps.org<br />

Internationale Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste e.V. (IJGD)<br />

Geschäftsstelle Berlin / Landesverein Berlin e.V.<br />

Bereich Afrika, Asien, Lateinamerika (AALA)<br />

Glogauer Straße 21, 10999 Berlin<br />

Telefon (0 30) 6 12 03 13-50; Telefax (0 30) 6 12 03 13-38<br />

E-Mail: AALA@ijgd.de; Internet: http://www.ijgd.de (Programm)<br />

ICJA Freiwilligenaustausch weltweit e.V.<br />

Stralauer Allee 20 e, 10245 Berlin<br />

Telefon (0 30) 21 23 82 52; Telefax (0 30) 21 23 82 53<br />

E-Mail: icja@icja.de; Internet: http://www.icja.de<br />

Kolpingwerk Deutschland gGmbH – Jugendgemeinschafts<strong>die</strong>nste<br />

Kolpingplatz 5–11, 50667 Köln<br />

Telefon (02 21) 2 07 01-1 15; Telefax (02 21) 2 07 01-40<br />

E-Mail: jgd@kolping.de; Internet: http://www.kolping.de/jgd<br />

Service Civil International – Deutscher Zweig e.V. (SCI)<br />

Blücherstraße 14, 53115 Bonn<br />

Telefon (02 28) 21 20 86; Telefax (02 28) 26 42 34<br />

E-Mail: info@sci-d.de; Internet: http://www.sci-d.de<br />

Hinweise auf weitere internationale Freiwilligen<strong>die</strong>nste finden sich unter<br />

www.entwicklungs<strong>die</strong>nst.de/ifd.0.html<br />

84


Teil II<br />

Der „Andere Dienst im Ausland“<br />

ist <strong>für</strong> anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer ein Ersatz <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst in Deutschland.<br />

Der „andere Dienst“ dauert mindestens zwei Monate länger als <strong>die</strong> aktuelle<br />

Zivil<strong>die</strong>nstzeit. Dieser weltweite <strong>Ein</strong>satz <strong>die</strong>nt der Völkerverständigung und ist in<br />

der Regel an praktische Tätigkeiten im pädagogischen oder humanitären Bereich<br />

gebunden. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden.<br />

<strong>Ein</strong>e Übersicht zu den mehr als 250 Trägerorganisationen vermittelt das Informationsblatt<br />

„Andere Dienste im Ausland“ nach § 14 b des Zivil<strong>die</strong>nstgesetzes (ZDG).<br />

Es kann beim Bundesamt <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst, Sibille-Hartmann-Straße 2–8, 50964<br />

Köln, Telefon (02 21) 36 73-0; Telefax (02 21) 36 73-49 49; E-Mail: zivimagazin@<br />

baz.bund.de angefordert werden. Über <strong>die</strong> Homepage des Bundesamtes (http://www.<br />

zivil<strong>die</strong>nst.de) steht das Informationsblatt auch als Download zur Verfügung.<br />

Der entwicklungspolitische Freiwilligen<strong>die</strong>nst weltwärts wurde 2007 vom Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen.<br />

Er ermöglicht jungen Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren, sich mit finanzieller<br />

Unterstützung <strong>für</strong> sechs bis vierundzwanzig Monate ehrenamtlich in Entwicklungsländern<br />

zu engagieren.<br />

weltwärts wird durch das BMZ finanziert und von einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher<br />

Entsendeorganisationen im partnerschaftlichen Dialog mit den Projektpartnern<br />

durchgeführt.<br />

Ausführliche Informationen zum entwicklungspolitischen Freiwilligen<strong>die</strong>nst über<br />

das<br />

weltwärts-Sekretariat<br />

Postfach 12 06 19, 53048 Bonn<br />

Telefon (02 28) 2 43 44 44; Telefax (02 28) 2 43 44 43<br />

E-Mail: sekretariat@weltwaerts.de; Internet: http://www.weltwaerts.de<br />

85


Register


Register<br />

Berufe und Berufsgruppen<br />

Administratoren ................................................ 2<br />

Agrarberufe siehe<br />

Landwirtschaftliche Berufe<br />

Alle Berufsgruppen ......... 5, 19, 25, 30, 31<br />

Anthropologen ....................................................14<br />

Apotheker .............................................................. 2<br />

Ärzte ...............1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 14, 15, 27<br />

Allgemeinmedizin .......................................1, 14<br />

– Augenärzte .......................................................10<br />

– Chirurgie................................................ 1, 2, 14<br />

– Gynäkologie .......................................1, 14, 16<br />

– HNO ......................................................................10<br />

– Innere Medizin ...............................................16<br />

– Kinderheilkunde ............................................16<br />

– Psychiatrie .......................................................16<br />

– Public Health ...........................................1, 11<br />

Ausbilder ............................................................... 8<br />

Baufachkräfte .....................................................15<br />

Betriebswirte (diplomierte;<br />

graduierte) ........1, 8, 9, 11, 14, 20, 27, 28<br />

Chemiker ................................................................26<br />

Dozenten .................................................... 8, 9, 13<br />

Ergotherapeuten................................................16<br />

Ernährungswissenschaftler ....................... 4<br />

Erwachsenenbildner ......................16, 17, 18<br />

Erziehungswissenschaftler ............... 11, 18<br />

Ethnologen .....................................1, 11, 14, 18<br />

Facharbeiter siehe Handwerksmeister<br />

Fachärzte siehe Ärzte<br />

Feuerwerker .........................................................28<br />

Finanzfachkräfte ................................... 4, 8, 15<br />

Forstwirte siehe<br />

Landwirtschaftliche Berufe<br />

Friedensfachkräfte ...............14, 16, 18, 19,<br />

25, 29, 31<br />

Friedenspädagogen .........................................14<br />

Geografen ....................................11, 12, 14, 18<br />

Geologen ................................................................14<br />

Gesundheitsökonomen ...................................11<br />

Gewerbelehrer siehe Lehrkräfte<br />

Handwerksmeister .......................1, 9, 14, 27<br />

– Elektrotechnik .........................................1, 14<br />

– Holz ......................................................................14<br />

– Kraftfahrzeugtechnik ...........................1, 14<br />

– Metall ..................................................................14<br />

Hebammen ........................................2, 4, 14, 15<br />

Hochschullehrer<br />

– Alle Fachrichtungen .............................8, 13<br />

– Natur- und<br />

Ingenieurwissenschaften ........................11<br />

Hydrologen ...........................................................14<br />

Hygienefachkräfte ............................................15<br />

Ingenieure (diplomierte;<br />

graduierte) ......................... 1, 8, 9, 26, 27, 28<br />

– Agrarwissenschaften ....................1, 9, 11,<br />

12, 14, 18<br />

– Bautechnik .................................................9, 12<br />

– Bewässerung ..................................................12<br />

– Elektrotechnik .........................................1, 14<br />

– Energie ...............................................................11<br />

– Forst ....................................................................14<br />

Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />

89


– Gartenbau .........................................................14<br />

– Informatik.........................................................14<br />

– Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1<br />

– Maschinenbau ................................................14<br />

– Straßen-, Pisten- und Brückenbau ..14<br />

– Tiefbau ................................................................14<br />

– Umwelt...............................................................11<br />

– Wasser / Abwasser .......................... 11, 14<br />

– Wirtschaft .......................................11, 14, 26<br />

Journalisten ................................................ 18, 21<br />

Junge Berufstätige .......................................... 5<br />

Juristen .................................. 8, 11, 21, 23, 24<br />

Katastrophenhilfefachkräfte ............. 15, 16<br />

Kaufleute ...................................................... 14, 27<br />

Koordinatoren ..................................................... 2<br />

Krankengymnasten .......................................... 1<br />

Krankenschwestern, -pfleger.........1, 2, 4,<br />

7, 14, 15<br />

Kulturmanager,<br />

-wissenschaftler ..................................... 14, 22<br />

Labortechniker ...................................................15<br />

Landwirtschaftliche Berufe<br />

(Agrarökonomen; Agrarbiologen;<br />

Agraringenieure; Agrarwissenschaftler;<br />

Agrartechniker; Land- und Forstwirte;<br />

Gartenbauingenieure) ................1, 9, 11, 12,<br />

14, 16, 18, 29<br />

Lehrkräfte ................................6, 9, 13, 14, 22<br />

– Allgemein bildende Schulen ...........6, 11<br />

– Berufsbildende Schulen........... 6, 11, 14,<br />

16, 27, 29<br />

– Deutsch .............................................................. 6<br />

– Wissenschaft siehe Dozenten<br />

Logistiker ............................................ 2, 4, 7, 15<br />

Marketingfachkräfte .......................................14<br />

Me<strong>die</strong>nwissenschaftler .................................18<br />

Medizinische Laboranten ............................. 4<br />

Medizinisch-technische<br />

Assistenten .......................................................... 1<br />

Naturwissenschaftler..................................... 8<br />

Ökonomen (diplomierte) ..................... 11, 14<br />

Ökotrophologen siehe<br />

Ernährungswissenschaftler<br />

Organisations-, Personal- und<br />

Unternehmensberater ...................14, 16, 29<br />

Orthopäden ...........................................................10<br />

Orthopä<strong>die</strong>mechaniker ..................................14<br />

Pädagogen siehe auch Lehrkräfte ......... 1,<br />

11, 14, 17, 18, 21<br />

Philologen siehe auch Lehrkräfte .........22<br />

Physiker..................................................................26<br />

Physiotherapeuten ...........................................14<br />

Politologen / Politikwissenschaftler<br />

.....................11, 14, 18, 21, 23, 24<br />

Projektmanager .................................................15<br />

Psychologen ...............................1, 2, 4, 14, 16<br />

Regionalwissenschaftler........................1, 14<br />

Rehabilitationsfachkräfte ............................10<br />

Rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> .....................8, 32<br />

Sozialarbeiter, -pädagogen...........1, 9, 14,<br />

16, 18, 28<br />

Sozialwissenschaftler ...........1, 11, 14, 16,<br />

17, 20, 21, 23, 24, 29<br />

Soziologen............................................11, 14, 18<br />

Stadt- und Regionalplaner ............... 11, 27<br />

Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />

90


Register<br />

Stu<strong>die</strong>rende aller Fachrichtungen ......... 5<br />

Techniker ...............................1, 4, 7, 9, 27, 28<br />

– Elektrotechnik .........................................1, 14<br />

– Kraftfahrzeugtechnik ................................. 1<br />

– Umwelttechnik ..............................................14<br />

Theologen .............................................................. 1<br />

Tierärzte siehe Veterinärmediziner<br />

Transportökonomen .........................................11<br />

Verwaltungsfachkräfte ........10, 14, 15, 16<br />

Verwaltungswissenschaftler ....11, 18, 23<br />

Veterinärmediziner...........................................12<br />

Volkswirte (diplomierte;<br />

graduierte) .......................1, 8, 11, 14, 20, 24<br />

Wasserfachkräfte .................................... 14, 15<br />

Wirtschaftsingenieure siehe Ingenieure<br />

Wirtschaftswissenschaftler ......14, 21, 23<br />

Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />

91


Register<br />

Länder und Regionen<br />

Afghanistan .......................................................... 7<br />

Afrika .....................1, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 14,<br />

16, 17, 20, 23, 24, 26, 27, 28<br />

Afrika südlich der Sahara .......................... 8<br />

Angola ..................................................................... 7<br />

Arabische Länder .................................... 11, 20<br />

Argentinien ...........................................................29<br />

Asien ........................ 1, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 14,<br />

16, 17, 20, 23, 24, 26, 27<br />

Israel........................................................................19<br />

Karibik ............................................................ 11, 20<br />

Kaukasus-Region ..................................... 11, 17<br />

Kenia .....................................................................3, 7<br />

Kolumbien .......................................................7, 25<br />

Kongo Demokratische Republik ........7, 18<br />

Kosovo .....................................................................19<br />

Bangladesch .....................................................3, 7<br />

Bolivien ...................................................................18<br />

Bosnien und Herzegowina ..........................19<br />

Brasilien .................................................................29<br />

Burkina Faso .......................................................29<br />

Burundi .......................................................... 18, 29<br />

China VR.................................................................23<br />

Costa Rica ............................................................18<br />

Côte d’Ivoire ........................................................ 7<br />

Europa .....................................................................17<br />

Guatemala .............................................................25<br />

Guinea .....................................................................29<br />

Guinea-Bissau ....................................................29<br />

GUS ...........................................................................27<br />

Haiti .......................................................................... 7<br />

Lateinamerika ..............1, 4, 5, 8, 9, 10, 11,<br />

12, 14, 16, 17, 20, 21, 23, 24, 26, 27<br />

Libanon ...................................................................19<br />

Liberia ..................................................................... 7<br />

Maghreb ...........................................................8, 11<br />

Mali ...........................................................................18<br />

Marokko..................................................................18<br />

Mazedonien ..........................................................19<br />

Mexiko .....................................................................25<br />

Mittel- und Osteuropa ...........1, 21, 24, 27<br />

Mittelmeerraum .......................11, 17, 20, 21<br />

Mosambik ..............................................................29<br />

Nepal ........................................................................25<br />

Neue unabhängige Staaten ........................ 8<br />

Nicaragua ........................................................3, 18<br />

Niger .........................................................................18<br />

In<strong>die</strong>n ....................................................................... 3<br />

Indonesien.............................................................25<br />

Ostafrika ................................................................14<br />

Osteuropa ....................................11, 16, 23, 26<br />

Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />

93


Palästina....................................................... 19, 29<br />

Philippinen ......................................................3, 19<br />

Senegal ...................................................................29<br />

Serbien ....................................................................19<br />

Sierra Leone ........................................................ 7<br />

Simbabwe ..............................................................29<br />

Südafrikanische Republik ...........................29<br />

Sudan ....................................................................... 7<br />

Südasien ................................................................21<br />

Südliches Afrika ..............................11, 14, 21<br />

Südostasien .........................................................21<br />

Südosteuropa ........................5, 8, 11, 17, 20,<br />

21, 23, 27<br />

Tschad .....................................................................18<br />

Uganda ..............................................................7, 18<br />

Westafrika ................................................... 14, 21<br />

Westasien ................................................8, 11, 27<br />

Zentralasien ........................................11, 14, 17<br />

Die Ziffern verweisen auf <strong>die</strong> laufende Nummer der benannten Institutionen<br />

94


Anhang


Anhang<br />

Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG)<br />

Vom 18. Juni 1969 (Bundesgesetzblatt I, Seite 549)<br />

Zuletzt geändert durch Art 35 G v. 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954)<br />

I. Allgemeiner Teil<br />

§ 1 Entwicklungshelfer<br />

(1) Entwicklungshelfer im Sinne <strong>die</strong>ses Gesetzes ist, wer<br />

1. in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher<br />

Zusammenarbeit zum Fortschritt <strong>die</strong>ser Länder beizutragen (Entwicklungs<strong>die</strong>nst),<br />

2. sich zur Leistung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes gegenüber einem anerkannten Träger<br />

des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes <strong>für</strong> eine ununterbrochene Zeit von mindestens zwei<br />

Jahren vertraglich verpflichtet hat,<br />

3. <strong>für</strong> den Entwicklungs<strong>die</strong>nst nur Leistungen erhält, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ses Gesetz vorsieht,<br />

4. das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher im Sinne des Artikels 116 des<br />

Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen<br />

Gemeinschaften ist.<br />

(2) Als Entwicklungshelfer im Sinne <strong>die</strong>ses Gesetzes gilt auch, wer durch einen<br />

anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes darauf vorbereitet wird, Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

zu leisten (Vorbereitungs<strong>die</strong>nst), <strong>für</strong> den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst nur Leistungen<br />

erhält, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ses Gesetz vorsieht, neben dem Vorbereitungs<strong>die</strong>nst keine Tätigkeit<br />

gegen Entgelt ausübt und <strong>die</strong> Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 erfüllt.<br />

§ 2 Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

(1) Als Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes können juristische Personen des privaten<br />

Rechts anerkannt werden, <strong>die</strong><br />

1.<br />

2.<br />

ausschließlich oder überwiegend Entwicklungshelfer vorbereiten, entsenden und<br />

betreuen,<br />

Gewähr da<strong>für</strong> bieten, dass sie ihre Aufgabe auf <strong>die</strong> Dauer erfüllen und den ihnen<br />

nach <strong>die</strong>sem Gesetz obliegenden Verpflichtungen nachkommen,<br />

3. sich verpflichten, Entwicklungshelfer nur zu solchen Vorhaben zu entsenden, <strong>die</strong><br />

mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland <strong>für</strong> Entwicklungsländer<br />

im <strong>Ein</strong>klang stehen,<br />

97


4. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51<br />

bis 68 der Abgabenordnung <strong>die</strong>nen,<br />

5. ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.<br />

(2) Über <strong>die</strong> Anerkennung eines Trägers des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes entscheidet auf<br />

dessen Antrag der Bundesminister <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit. Er kann <strong>die</strong><br />

Anerkennung mit Auflagen verbinden, insbesondere über <strong>die</strong> allgemeinen Bedingungen<br />

der mit den Entwicklungshelfern zu schließenden Verträge, über Entsendungsgrundsätze,<br />

<strong>die</strong> im Interesse der Gesundheit des Entwicklungshelfers erforderlich<br />

sind, über den Versicherungsschutz, über <strong>die</strong> Höhe der Unterhaltsleistungen, der<br />

Wiedereingliederungsbeihilfen und der Reisekostenerstattung sowie über Art und<br />

Dauer der Fortbildung (§ 22) und des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes. Die Auflagen können<br />

unter dem Vorbehalt späterer Änderungen erteilt werden.<br />

(3) Der Bundesminister <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit hat <strong>die</strong> Anerkennung<br />

zu widerrufen, wenn eine der in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht mehr<br />

vorliegt, es sei denn, <strong>die</strong> Voraussetzung des Absatz 1 Nr. 1 ist nur deshalb entfallen,<br />

weil <strong>die</strong> Mehrheit der Entsandten allein wegen Fehlens der deutschen Staatsangehörigkeit<br />

keine Entwicklungshelfer nach § 1 Abs. 1 sind; <strong>die</strong> Anerkennung kann auch<br />

aus anderen wichtigen Gründen widerrufen werden, insbesondere, wenn eine Auflage<br />

nicht erfüllt worden ist. Durch den Widerruf oder <strong>die</strong> Rücknahme der Anerkennung<br />

werden <strong>die</strong> Rechte des Entwicklungshelfers nach <strong>die</strong>sem Gesetz nicht berührt.<br />

§ 3 Zuwendungen des Bundes<br />

Zu den Aufwendungen <strong>für</strong> Leistungen, <strong>die</strong> dem anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

(Träger) nach <strong>die</strong>sem Gesetz obliegen, kann der Bund Zuwendungen<br />

nach Maßgabe der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der <strong>für</strong><br />

ihre Vergabe geltenden Richtlinien gewähren.<br />

§ 4 Entwicklungs<strong>die</strong>nstvertrag<br />

(1) Der Träger hat mit dem Entwicklungshelfer einen schriftlichen Vertrag über<br />

den Entwicklungs<strong>die</strong>nst und den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst abzuschließen, der folgende<br />

Leistungen des Trägers vorsehen muß:<br />

1. Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs (Unterhaltsleistungen),<br />

2. eine nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes zu zahlende angemessene<br />

Wiedereingliederungsbeihilfe; <strong>die</strong>s gilt auch, wenn der Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

vorzeitig beendet wird; vor Ablauf von sechs Monaten jedoch nur dann, wenn<br />

der Entwicklungshelfer <strong>die</strong> vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat. Die<br />

Wiedereingliederungsbeihilfe gilt nicht als <strong>Ein</strong>kommen im Sinne von Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Ausbildung, beruflichen Fortbildung<br />

und Umschulung.<br />

98


Anhang<br />

3.<br />

4.<br />

Erstattungen der notwendigen Reisekosten,<br />

<strong>die</strong> Übernahme der Pflichten, <strong>die</strong> nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Mutterschutzgesetz<br />

dem Arbeitgeber obliegen.<br />

(2) In dem Vertrag über den Entwicklungs<strong>die</strong>nst und den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst können<br />

weitere Leistungen zur sozialen Sicherung des Entwicklungshelfers, seines Ehegatten<br />

und seiner unterhaltsberechtigten Kinder im Rahmen der vom Bundesminister<br />

<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 2 erlassenen Auflagen vereinbart<br />

werden.<br />

§ 5 Leistungen durch andere Stellen<br />

(1) Wirkt der Entwicklungshelfer auf Veranlassung des Trägers in Entwicklungsländern<br />

an Vorhaben mit, <strong>die</strong> von anderen Stellen als dem Träger durchgeführt werden,<br />

so hat der Träger da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> andere Stelle gegenüber dem Entwicklungshelfer<br />

vertraglich <strong>die</strong> in § 4 Nr. 4 bezeichneten Pflichten übernimmt.<br />

(2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, §§ 6, 7 Abs. 1, §§ 8 und 11 genannten und <strong>die</strong><br />

nach § 4 Abs. 2 zugelassenen Leistungen können auch von einer Stelle im Entwicklungsland<br />

oder der Stelle im Sinne des Absatzes 1 erbracht werden, <strong>die</strong> das<br />

Vorhaben durchführt.<br />

(3) Bei Leistungen anderer Stellen nach Absatz 1 oder Absatz 2 haftet auch der<br />

Träger dem Entwicklungshelfer <strong>für</strong> eine ordnungsgemäße Erfüllung.<br />

II. Besonderer Teil<br />

§ 6 Haftpflichtversicherung<br />

(1) Der Träger ist verpflichtet, <strong>für</strong> den Entwicklungshelfer und seinen unterhaltsberechtigten<br />

Ehegatten sowie seine unterhaltsberechtigten Kinder, <strong>die</strong> nicht nur vorübergehend<br />

mit ihm zusammenleben, eine angemessene Haftpflichtversicherung zur<br />

Deckung der Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se im Ausland<br />

im <strong>die</strong>nstlichen oder privaten Bereich verursachen.<br />

(2) Die Versicherung muss Leistungen <strong>für</strong> Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />

vorsehen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist unzulässig.<br />

(3) Im Versicherungsvertrag ist vorzusehen, dass dem Geschädigten ein unmittelbarer<br />

Anspruch gegen den Versicherer eingeräumt wird.<br />

(4) Wird der Entwicklungshelfer wegen der Schäden, <strong>die</strong> er im Ausland im <strong>die</strong>nstlichen<br />

oder privaten Bereich verursacht hat, auf Ersatz in Anspruch genommen, so<br />

hat der Träger bis zum <strong>Ein</strong>treten der Versicherung in angemessener Weise Schutz<br />

und Hilfe zu leisten.<br />

99


§ 7 Krankenversicherung<br />

(1) Für <strong>die</strong> Zeit des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes hat der Träger einen Gruppenversicherungsvertrag<br />

abzuschließen und aufrechtzuerhalten, der dem Entwicklungshelfer<br />

sowie dessen unterhaltsberechtigtem Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern,<br />

solange <strong>die</strong>se sich außerhalb des Geltungsbereichs <strong>die</strong>ses Gesetzes aufhalten, <strong>für</strong><br />

den Fall der Krankheit, der Entbindung und des Unfalles, soweit nicht Leistungen<br />

auf Grund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften oder nach § 10 <strong>die</strong>ses Gesetzes<br />

gewährt werden, Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Leistungen<br />

gewährt:<br />

1. Erstattung von Krankheitskosten und Entbindungskosten in voller Höhe bis zu<br />

5.000 DM 1 je Versicherungsfall (Krankheit, Entbindung, Unfall).<br />

2. Erstattung von Rückführungs- und Überführungskosten.<br />

In dem Gruppenversicherungsvertrag muss außerdem bestimmt sein, dass der<br />

Versicherte das Recht hat, <strong>die</strong> Versicherung innerhalb eines Monats nach dem<br />

Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag oder nach Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages<br />

als <strong>Ein</strong>zelversicherung nach den geltenden Krankheitskostentarifen<br />

fortzusetzen. Krankheiten, <strong>die</strong> sich der Entwicklungshelfer oder ein<br />

Familienangehöriger im Sinne des Satzes 1 während der Dauer seiner Versicherung<br />

im Gruppenversicherungsvertrag zugezogen hat, sind dabei ohne Risikozuschlag in<br />

den Versicherungsschutz einzubeziehen.<br />

(2) Für <strong>die</strong> Zeit des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes hat der Träger <strong>für</strong> den Fall, dass der<br />

Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, <strong>die</strong><br />

Beiträge in voller Höhe zu übernehmen; ist der Entwicklungshelfer oder ein Familienangehöriger<br />

im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 bereits in einer privaten Krankheitskostenversicherung<br />

versichert, so hat der Träger <strong>die</strong> Beiträge oder Prämien<br />

in Höhe der Aufwendungen zu übernehmen, höchstens jedoch den Betrag, der <strong>für</strong><br />

einen versicherungspflichtigen Angestellten mit einem Arbeitsver<strong>die</strong>nst in Höhe der<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> gesetzliche Krankenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu<br />

zahlen wäre; hierbei ist der Beitragssatz der <strong>für</strong> den Sitz des Trägers zuständigen<br />

Allgemeinen Ortskrankenkasse zugrunde zu legen.<br />

Sind der Entwicklungshelfer und seine Familienangehörigen im Sinne des Absatzes<br />

1 Satz 1 <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Zeit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch anderweitig<br />

in einer privaten Krankheitskostenversicherung versichert, so hat der Träger<br />

sie nach Absatz 1 zu versichern.<br />

(3) Entstehen dem Entwicklungshelfer oder einem Familienangehörigen im Sinne des<br />

Absatzes 1 Satz 1 durch den <strong>Ein</strong>tritt eines Versicherungsfalles (Absatz 1 Nr. 1 oder<br />

2) notwendige Kosten, <strong>die</strong> weder nach Absatz 1 noch durch Leistungen auf Grund<br />

1 jetzt: 2.556,46 EUR (Anm. d. Redaktion)<br />

100


Anhang<br />

sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften gedeckt sind, so trägt <strong>die</strong>se der Bund,<br />

soweit <strong>die</strong> Gesamtkosten <strong>die</strong> ortsüblichen Kosten nicht übersteigen. Der Bund kann<br />

in <strong>die</strong>sem Umfang auch Kosten übernehmen, <strong>die</strong> nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

erwachsen, sofern <strong>die</strong>s zur Abwendung einer unbilligen Härte geboten ist.<br />

§ 8 Weitergewährung der Unterhaltsleistungen<br />

(1) Ist der Entwicklungshelfer an der Dienstleistung verhindert und hat er <strong>die</strong> Verhinderung<br />

nicht vorsätzlich herbeigeführt, so hat der Träger ihm <strong>die</strong> vertraglichen<br />

Unterhaltsleistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Verhinderung, jedoch längstens bis zum Ende<br />

der sechsten Woche weiterzugewähren; <strong>die</strong>s gilt auch, wenn während <strong>die</strong>ser Zeit<br />

das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers aufgelöst wird.<br />

(2) Im Falle der Schwangerschaft einer Entwicklungshelferin hat der Träger <strong>die</strong><br />

vertraglichen Unterhaltsleistungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2<br />

und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes weiterzugewähren, und zwar auch dann,<br />

wenn das Dienstverhältnis während der Schutzfristen endet.<br />

§ 9 Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit<br />

(1) Ist der Entwicklungshelfer arbeitsunfähig, so gewährt ihm der Bund im Anschluss<br />

an <strong>die</strong> Leistungen nach § 8 Abs. 1 ein Tagegeld in Höhe des Übergangsgeldes<br />

aus der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />

1.<br />

2.<br />

wenn <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Gesundheitsstörung<br />

im Sinne des § 10 Abs. 1 ist,<br />

wenn der Entwicklungshelfer <strong>die</strong> Arbeitsunfähigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt<br />

hat und<br />

3. soweit kein Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

besteht.<br />

Wird das Dienstverhältnis des Entwicklungshelfers während der Arbeitsunfähigkeit<br />

aufgelöst, so bleibt der Anspruch auf Tagegeld hiervon unberührt.<br />

(2) Tagegeld wird wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles längstens<br />

<strong>für</strong> achtundsiebzig Wochen gewährt, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit<br />

an.<br />

(3) Der Anspruch auf Tagegeld endet mit dem Tag, von dem an<br />

a. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Altersrente aus<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung oder<br />

b. eine entsprechende Leistung aus einer nach Artikel 2 § 1 des Angestelltenver-<br />

sicherungs-Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Finanzänderungsgesetzes<br />

1967 vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1259) von der Versicherungspflicht<br />

101


efreienden Lebensversicherung, an der sich der Arbeitgeber mit Beitragszuschüssen<br />

beteiligt hat, oder<br />

c. eine entsprechende Leistung aus einer Versicherungs- oder Versorgungseinrich-<br />

tung im Sinne der Vorschrift über <strong>die</strong> Versicherungsbefreiung in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung zugebilligt wird.<br />

Ist über <strong>die</strong>sen Zeitraum hinaus Tagegeld bezahlt worden, so geht der Anspruch<br />

auf <strong>die</strong> unter den Buchstaben a bis c bezeichneten Leistungen bis zur Höhe des<br />

<strong>für</strong> denselben Zeitraum gezahlten Tagegeldes auf den Bund über. Übersteigt das<br />

Tagegeld <strong>die</strong> genannten Leistungen, so kann der überschießende Betrag nicht zurückgefordert<br />

werden.<br />

(4) Wird dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezugs Rente wegen<br />

teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

zugebilligt, so wird das Tagegeld um den Betrag der <strong>für</strong> denselben<br />

Zeitraum gewährten Rente gekürzt. Insoweit geht bei rückwirkender Gewährung der<br />

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenanspruch auf den Bund<br />

über. Entsprechendes gilt <strong>für</strong> Leistungen nach Absatz 3 Buchstaben b und c, wenn<br />

sie wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit gewährt werden.<br />

(5) Der Anspruch auf Tagegeld entfällt, solange von einem Träger der Rentenversicherung<br />

Übergangsgeld gewährt wird. Absatz 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<br />

(6) Werden dem Anspruchsberechtigten während des Tagegeldbezuges Dienst- oder<br />

Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder<br />

entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente von einer<br />

Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes oder als Arbeitnehmer<br />

im öffentlichen Dienst oder im kirchlichen Dienst Krankenbezüge zugebilligt, so<br />

gilt Absatz 3 entsprechend, wenn <strong>die</strong> Bezüge nicht geringer als das Tagegeld sind;<br />

andernfalls gilt Absatz 4 entsprechend.<br />

§ 10 Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod infolge typischer Risiken des<br />

Entwicklungslandes<br />

(1) Ist eine Gesundheitsstörung oder der Tod des Entwicklungshelfers auf Verhältnisse<br />

zurückzuführen, <strong>die</strong> dem Entwicklungsland eigentümlich sind und <strong>für</strong> den<br />

Entwicklungshelfer eine besondere Gefahr auch außerhalb des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

bedeuten, und beruht <strong>die</strong> Gesundheitsstörung oder der Tod nicht auf einem Arbeitsunfall<br />

oder einer Berufskrankheit, so gewährt der Bund dem Berechtigten <strong>die</strong><br />

Leistungen, <strong>die</strong> er im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit aus der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung erhielte. <strong>Ein</strong> Anspruch auf <strong>die</strong> Leistungen besteht<br />

nicht, wenn der Entwicklungshelfer <strong>die</strong> Gesundheitsstörung oder den Tod vorsätzlich<br />

herbeigeführt hat.<br />

(2) Wird der Entwicklungshelfer durch eine Gesundheitsstörung im Sinne des Absatzes<br />

1 erwerbsgemindert oder berufsunfähig (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch)<br />

102


Anhang<br />

oder stirbt er an ihren Folgen und ist <strong>die</strong> Wartezeit in der Rentenversicherung nicht<br />

erfüllt, so erhält der Berechtigte vom Bund Leistungen in der Höhe, wie er sie bei<br />

Erfüllung der Wartezeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielte. Dies gilt<br />

nicht, wenn der Berechtigte Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder<br />

Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder eine Versorgungsrente<br />

von einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes erhält<br />

oder vom Träger einen Beitragszuschuss zu einer von der Versicherungspflicht der<br />

Angestelltenversicherung befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten<br />

Versicherungsunternehmen erhalten hat. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.<br />

(3) Trifft eine Leistung nach Absatz 1 mit einer Leistung nach Absatz 2 zusammen,<br />

so finden <strong>die</strong> Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über das Zusammentreffen<br />

von Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung entsprechende<br />

Anwendung.<br />

§ 11 Leistungen <strong>für</strong> den Fall der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit,<br />

Berufsunfähigkeit oder des Todes<br />

Der Träger ist verpflichtet, den Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung bei Beginn der Dienstzeit <strong>für</strong> alle Entwicklungshelfer zu<br />

stellen, welche <strong>die</strong> dort genannten Voraussetzungen erfüllen und nicht aufgrund<br />

des § 18 Abs. 3 des <strong>Ein</strong>kommensgrenzen-Erhöhungsgesetzes vom 13. August 1952<br />

(Bundesgesetzblatt I S. 437) oder des Artikels 2 § 1 des Angestelltenversicherungs-<br />

Neuregelungsgesetzes in den jeweils geltenden Fassungen von der Versicherungspflicht<br />

in der Angestelltenversicherung befreit sind. Entwicklungshelfern, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

der Antrag auf Versicherung nach Satz 1 nicht zu stellen ist und <strong>die</strong> freiwillig in<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer von der Versicherungspflicht<br />

befreienden Versicherung bei einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen<br />

versichert sind, hat der Träger Beitragszuschüsse zu <strong>die</strong>sen Versicherungen<br />

in Höhe der Beiträge, <strong>die</strong> er im Falle der Pflichtversicherung auf Antrag zu entrichten<br />

hätte, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Beiträge, zu<br />

gewähren. Die Verpflichtung des Trägers nach den Sätzen 1 und 2 entfällt, wenn<br />

den Entwicklungshelfern eine Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und<br />

Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen<br />

oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen gewährleistet ist.<br />

§ 12 Berufliche Wiedereingliederung<br />

Wer nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes einen neuen Arbeitsplatz sucht,<br />

soll unter Berücksichtigung der besonderen Erfahrungen und Kenntnisse, <strong>die</strong> er sich<br />

während des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes und des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes angeeignet hat,<br />

vermittelt und beruflich gefördert werden.<br />

103


§ 13 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit<br />

(1) Für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch<br />

stehen Zeiten des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes einschließlich des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes<br />

den Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem Recht der Arbeitsförderung<br />

gleich.<br />

(2) Bei der Feststellung des <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bemessung der Leistung maßgebenden Arbeitsentgelts<br />

ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit eines nach Absatz 1 zu berücksichtigenden Dienstes das Arbeitsentgelt<br />

nach § 132 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde zu legen.<br />

(3) Mehraufwendungen, <strong>die</strong> der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit durch <strong>die</strong> Regelung des<br />

Absatzes 1 entstehen, erstattet der Bund. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.<br />

§ 14 (aufgehoben)<br />

§ 15 Tagegeld bei Arbeitslosigkeit<br />

(1) Wird der Arbeitslose binnen vier Wochen nach Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes,<br />

einer späteren krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder des<br />

Bezuges von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig und hat er keinen Anspruch auf<br />

Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, so erhält er vom Tage des<br />

Beginns der Arbeitsunfähigkeit an ein Tagegeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.<br />

(2) Wird der Arbeitslose zu Lasten einer Versicherung nach § 7 Abs. 1, 2 oder<br />

des Bundes nach § 7 Abs. 3 in ein Krankenhaus, ein Genesungs-, Erholungs- oder<br />

Kurheim aufgenommen, so sind fünfundzwanzig vom Hundert des Tagegeldes zu<br />

zahlen. Der Betrag erhöht sich auf sechsundsechzigzweidrittel vom Hundert <strong>für</strong> den<br />

ersten bisher überwiegend von ihm unterhaltenen Angehörigen und um weitere zehn<br />

vom Hundert – bis zur vollen Höhe des Tagegeldes – <strong>für</strong> jeden weiteren derartigen<br />

Angehörigen. Das nach Satz 2 berechnete Tagegeld kann unmittelbar an <strong>die</strong> Angehörigen<br />

ausgezahlt werden, soweit es fünfundzwanzig vom Hundert des ungekürzten<br />

Tagegeldes übersteigt.<br />

(3) Der Anspruch auf Tagegeld ist ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nstes drei Jahre vergangen sind. Im übrigen gilt § 9 entsprechend.<br />

§ 16 Feststellung der Leistungen; Verwaltungszuständigkeit<br />

(1) Die vom Bund nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10 <strong>die</strong>ses Gesetzes zu erbringenden Leistungen<br />

werden auf Antrag festgestellt.<br />

(2) Die Durchführung der Aufgaben nach § 7 Abs. 3, §§ 9, 10, 15 <strong>die</strong>ses Gesetzes<br />

obliegt der Unfallkasse des Bundes.<br />

(3) (weggefallen)<br />

104


Anhang<br />

§ 17 Beamtenrechtliche Vorschriften<br />

(1) Bewirbt sich ein Entwicklungshelfer oder früherer Entwicklungshelfer, der ein<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nst-Verhältnis von nicht mehr als drei Jahren eingegangen ist und<br />

dessen Pflicht, Grundwehr<strong>die</strong>nst oder Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten, durch den geleisteten<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nst erloschen ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung<br />

des Entwicklungs<strong>die</strong>nstverhältnisses um <strong>Ein</strong>stellung als Beamter und wird<br />

er in den Vorbereitungs<strong>die</strong>nst eingestellt, so darf nach Erwerb der Befähigung <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Laufbahn <strong>die</strong> Anstellung nicht über den Zeitpunkt hinausgeschoben werden,<br />

zu dem der Beamte ohne Ableisten eines Entwicklungs<strong>die</strong>nstes bis zur Dauer<br />

des Grundwehr<strong>die</strong>nstes zur Anstellung herangestanden hätte. Das Ableisten der<br />

vorgeschriebenen Probezeit wird dadurch nicht berührt. Die Sätze 1 und 2 gelten<br />

<strong>für</strong> Beförderungen sinngemäß, sofern <strong>die</strong> <strong>die</strong>nstlichen Leistungen eine Beförderung<br />

während der Probezeit rechtfertigen.<br />

(2) Beginnt ein früherer Entwicklungshelfer, der ein Entwicklungs<strong>die</strong>nstverhältnis<br />

von nicht mehr als drei Jahren eingegangen war und dessen Pflicht, Grundwehr<strong>die</strong>nst<br />

oder Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten, durch den geleisteten Entwicklungs<strong>die</strong>nst erloschen<br />

ist, im Anschluss an den Entwicklungs<strong>die</strong>nst eine <strong>für</strong> den künftigen Beruf als<br />

Beamter oder Richter vorgeschriebene Ausbildung (Hochschul-, Fachschul- oder<br />

praktische Ausbildung) oder wird <strong>die</strong>se durch den Entwicklungs<strong>die</strong>nst unterbrochen,<br />

so gilt Absatz 1 entsprechend, wenn er sich bis zum Ablauf von sechs Monaten<br />

nach Abschluss der Ausbildung um <strong>Ein</strong>stellung als Beamter oder Richter bewirbt<br />

und aufgrund <strong>die</strong>ser Bewerbung eingestellt wird. Dienstzeiten, <strong>die</strong> Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine Beförderung sind, beginnen <strong>für</strong> den unter den Voraussetzungen des Satzes<br />

1 eingestellten Richter mit dem Zeitpunkt, zu dem er ohne Ableisten eines Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

bis zur Dauer des Grundwehr<strong>die</strong>nstes zur Ernennung auf Lebenszeit<br />

herangestanden hätte.<br />

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend <strong>für</strong> einen früheren Entwicklungshelfer,<br />

dessen Ausbildung <strong>für</strong> ein späteres Beamtenverhältnis durch eine festgesetzte<br />

mehrjährige Tätigkeit im Arbeitsverhältnis an Stelle des sonst vorgeschriebenen<br />

Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes durchgeführt wird.<br />

§ 18 Zeugnis<br />

Bei Beendigung des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes kann der Entwicklungshelfer von dem<br />

Träger ein schriftliches Zeugnis über <strong>die</strong> Art und Dauer des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

und der Vorbereitung fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf <strong>die</strong> Leistungen und<br />

<strong>die</strong> Führung während der Dienstzeit zu erstrecken.<br />

§ 19 Rechtsweg<br />

(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Träger und dem Entwicklungshelfer<br />

sind <strong>die</strong> Gerichte <strong>für</strong> Arbeitssachen zuständig.<br />

105


(2) Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Fällen des § 7 Abs. 3, der §§ 9,<br />

10, 15 <strong>die</strong>ses Gesetzes ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit<br />

gegeben.<br />

III. Änderung von Gesetzen<br />

§§ 20 bis 22 2<br />

IV. Übergangs- und Schlussvorschriften<br />

§ 23 Bisherige Rechtsverhältnisse<br />

Hat jemand im Dienst eines Trägers des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes vor dessen Anerkennung<br />

einen Schaden erlitten, der einen Anspruch auf Leistungen nach § 7 Abs. 3, §§<br />

8, 9, 10 oder 15 <strong>die</strong>ses Gesetzes begründen würde, so werden <strong>die</strong>se Leistungen mit<br />

Wirkung vom Tag der Anerkennung des Trägers des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes an gewährt.<br />

Als Schaden im Sinne des § 10 gelten auch Arbeitslosigkeit sowie <strong>die</strong> Folgen<br />

eines Unfalles oder einer Krankheit, <strong>die</strong> jemand vor Anerkennung eines Trägers des<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nstes bei einer Tätigkeit, welche der eines Entwicklungshelfers entspricht,<br />

erlitten hat, wenn der Unfall oder <strong>die</strong> Krankheit nicht ein Arbeitsunfall oder<br />

eine Berufskrankheit ist. Angerechnet werden <strong>die</strong> Leistungen, <strong>die</strong> der Berechtigte<br />

wegen des Schadens vom Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes oder aus Privatversicherungsverträgen<br />

erhalten hat oder erhält, <strong>die</strong> vom Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

oder einer Stelle im Entwicklungsland <strong>für</strong> ihn abgeschlossen worden sind, ehe der<br />

Träger nach § 2 <strong>die</strong>ses Gesetzes anerkannt wurde.<br />

§ 23a Übergangsvorschrift zu § 13<br />

(1) Ist der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe vor dem 01. Januar 1985 entstanden,<br />

ist § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 31. Dezember 1984 geltenden Fassung anzuwenden.<br />

(2) Ist in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember 1984 ein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe<br />

mit einer Anspruchsdauer von 312 Tagen noch nicht erschöpft, so erhöht<br />

sich <strong>die</strong>se Anspruchsdauer auf 468 Tage, wenn der Arbeitslose bei Entstehung des<br />

Anspruches das 49. Lebensjahr vollendet hatte.<br />

2 Nicht abgedruckt. Die §§ 20 bis 22 sind durch andere Gesetze geändert worden. Auszüge wichtiger<br />

anderer Gesetze sind im Anhang abgedruckt<br />

106


Anhang<br />

§ 23b Übergangsvorschrift zu § 13<br />

(1) Zeiten des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes einschließlich des Vorbereitungs<strong>die</strong>nstes, <strong>die</strong><br />

vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden <strong>für</strong><br />

einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht<br />

berücksichtigt.<br />

(2) Die §§ 13, 14, 15 Abs. 1, § 16 Abs. 3 und <strong>die</strong> §§ 19 und 23 in der bis zum 30.<br />

Juni 1987 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosenbeihilfe, <strong>die</strong> vor<br />

dem 01. Juli 1987 entstanden sind, weiter anzuwenden.<br />

§ 23c Übergangsvorschrift zu § 10<br />

Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf Leistungen nach § 10 Abs. 1 und 2,<br />

ist § 312 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch dann entsprechend anzuwenden,<br />

wenn <strong>die</strong> Gesundheitsstörung oder der Tod nach dem 31. Dezember 1978<br />

eingetreten ist.<br />

§ 24 (gegenstandslos)<br />

§ 25 Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />

107


Auszüge aus anderen Gesetzen<br />

Wehrpflichtgesetz (WehrPflG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005<br />

§ 13b Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

(1) Wehrpflichtige werden bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres nicht<br />

zum Wehr<strong>die</strong>nst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach § 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes<br />

anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes im Rahmen<br />

des Bedarfs <strong>die</strong>ses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens zweijährigen<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium <strong>für</strong><br />

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung <strong>die</strong>s bestätigt.<br />

(2) Wehrpflichtige werden ferner nicht zum Wehr<strong>die</strong>nst herangezogen, wenn und<br />

solange sie <strong>die</strong> Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes<br />

erfüllen.<br />

(3) Haben Wehrpflichtige Entwicklungs<strong>die</strong>nst von der in Absatz 1 genannten Mindestdauer<br />

geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehr<strong>die</strong>nst zu leisten. Wird der<br />

Entwicklungs<strong>die</strong>nst aus Gründen, <strong>die</strong> der Wehrpflichtige nicht zu vertreten hat,<br />

vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> im Entwicklungs<strong>die</strong>nst zurückgelegte Zeit, soweit sie<br />

<strong>die</strong> Zeit übersteigt, <strong>die</strong> der Entwicklungs<strong>die</strong>nst gegenüber dem Grundwehr<strong>die</strong>nst<br />

mindestens länger dauert, auf den Wehr<strong>die</strong>nst anzurechnen.<br />

(4) Die Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes sind verpflichtet, das Vorliegen sowie den<br />

Wegfall der Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von Wehrpflichtigen der<br />

zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen.<br />

Zivil<strong>die</strong>nstgesetz (ZDG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt<br />

durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1052) geändert worden<br />

ist.<br />

§ 14a Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

(1) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres<br />

nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem nach §<br />

2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes anerkannten Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes<br />

im Rahmen des Bedarfs <strong>die</strong>ses Trägers vertraglich zur Leistung eines mindestens<br />

zweijährigen Entwicklungs<strong>die</strong>nstes verpflichtet haben, sich in angemessener Weise<br />

108


Anhang<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> spätere Tätigkeit als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung <strong>die</strong>s bestätigt.<br />

(2) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden ferner nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen,<br />

wenn und solange sie <strong>die</strong> Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 oder 2 des<br />

Entwicklungshelfer-Gesetzes erfüllen.<br />

(3) Haben anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer Entwicklungs<strong>die</strong>nst von der in Absatz<br />

1 genannten Mindestdauer geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten;<br />

<strong>die</strong>s gilt nicht <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst im Verteidigungsfall. Wird der Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

aus Gründen, <strong>die</strong> der anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer nicht zu vertreten hat,<br />

vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> im Entwicklungs<strong>die</strong>nst zurückgelegte Zeit, soweit sie<br />

<strong>die</strong> Zeit übersteigt, <strong>die</strong> der Zivil<strong>die</strong>nst dauert, auf den Zivil<strong>die</strong>nst anzurechnen.<br />

(4) Die Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes sind verpflichtet, dem Bundesamt das<br />

Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von<br />

anerkannten Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerern zum Zivil<strong>die</strong>nst anzuzeigen.<br />

§ 14b Andere Dienste im Ausland<br />

(1) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen,<br />

wenn sie<br />

1. sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines<br />

vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der<br />

das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und der mindestens zwei<br />

Monate länger dauert als der Zivil<strong>die</strong>nst, den sie sonst zu leisten hätten, vertraglich<br />

verpflichtet haben und<br />

2. <strong>die</strong>sen Dienst unentgeltlich leisten.<br />

Die Träger sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von anerkannten Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerern<br />

zum Zivil<strong>die</strong>nst anzuzeigen.<br />

(2) Weisen anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres<br />

nach, dass sie Dienst von der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Mindestdauer<br />

geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten; das gilt nicht <strong>für</strong> den<br />

Zivil<strong>die</strong>nst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> in dem<br />

Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivil<strong>die</strong>nst<br />

anzurechnen.<br />

(3) Als Träger eines Dienstes nach Absatz 1 können juristische Personen anerkannt<br />

werden, <strong>die</strong><br />

1. ausschließlich, unmittelbar und selbstlos steuerbegünstigten Zwecken im Sinne<br />

der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung <strong>die</strong>nen,<br />

109


2. Gewähr da<strong>für</strong> bieten, dass ihre Vorhaben den Interessen der Bundesrepublik<br />

Deutschland <strong>die</strong>nen, und<br />

3. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.<br />

Über <strong>die</strong> Anerkennung eines Trägers entscheidet auf dessen Antrag das Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen und Jugend im <strong>Ein</strong>vernehmen mit dem<br />

Auswärtigen Amt. Es kann <strong>die</strong> Anerkennung auf bestimmte Vorhaben des Trägers<br />

beschränken. § 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gelten entsprechend.<br />

§ 14c Freiwilliges Jahr<br />

(1) Anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer werden nicht zum Zivil<strong>die</strong>nst herangezogen,<br />

wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer schriftlich zu<br />

einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligen<strong>die</strong>nstegesetz verpflichtet<br />

haben, der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivil<strong>die</strong>nst, den sie sonst<br />

zu leisten hätten. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie<br />

vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten. Die Verpflichtung ist gegenüber<br />

einem Träger zu übernehmen, der nach dem Jugendfreiwilligen<strong>die</strong>nstegesetz zugelassen<br />

ist.<br />

(2) Die Träger nach Absatz 1 Satz 3 sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen<br />

sowie den Wegfall der Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nichtheranziehung von anerkannten<br />

Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerern zum Zivil<strong>die</strong>nst anzuzeigen.<br />

(3) Weisen anerkannte Kriegs<strong>die</strong>nstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres<br />

nach, dass sie Dienst gemäß Absatz 1 geleistet haben, so erlischt ihre<br />

Pflicht, Zivil<strong>die</strong>nst zu leisten; das gilt nicht <strong>für</strong> den Zivil<strong>die</strong>nst im Verteidigungsfall.<br />

Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist <strong>die</strong> im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit<br />

sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivil<strong>die</strong>nst anzurechnen.<br />

(4) (aufgehoben)<br />

(5) (aufgehoben)<br />

110


Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale<br />

Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />

Umfassendes Know-how <strong>für</strong> nachhaltige Entwicklung – gebündelt unter<br />

einem Dach<br />

Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen und Gesellschaften<br />

in Entwicklungs-, Transformations- und Industrieländern dabei, eigene<br />

Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Da<strong>für</strong> steht<br />

<strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>). Sie bündelt<br />

<strong>die</strong> Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

(DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH<br />

und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH seit dem 1. Januar<br />

2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen unterstützen wir <strong>die</strong> Bundesregierung<br />

bei der Erreichung ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit <strong>für</strong><br />

nachhaltige Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen<br />

Bildungsarbeit.<br />

Entwicklung wirkungsvoll gestalten<br />

Unsere Partner wollen ihre langfristigen Entwicklungsziele selbständig erreichen.<br />

Da<strong>für</strong> bieten wir nachfrageorientierte, maßgeschneiderte und wirksame Dienstleistungen<br />

<strong>für</strong> nachhaltige Entwicklung an. Mit unserem ganzheitlichen, an Werten<br />

orientierten Vorgehen stellen wir <strong>die</strong> Teilhabe aller Beteiligten sicher. Dabei handeln<br />

wir immer im Sinne unseres Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Entwicklung. In unserer Arbeit<br />

berücksichtigen wir politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte<br />

und unterstützen so unsere Partner bei gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen<br />

auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. So wird Entwicklung<br />

wirkungsvoll mitgestaltet.<br />

Das Unternehmen ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv – <strong>die</strong> Bandbreite reicht von Wirtschafts-<br />

und Beschäftigungsförderung über den Aufbau von Staat und Demokratie,<br />

<strong>die</strong> Förderung von Frieden, Sicherheit, Wiederaufbau sowie ziviler Konfliktbearbeitung,<br />

<strong>die</strong> Sicherung von Ernährung, Gesundheit und Grundbildung bis hin zu Umwelt-,<br />

Ressourcen- und Klimaschutz. Wir unterstützen unsere Partner bei der Umsetzung<br />

ihrer Entwicklungsaufgaben auch durch Management- und Logistik<strong>die</strong>nstleistungen.<br />

In akuten Notsituationen führen wir Nothilfe- und Flüchtlingsprogramme durch. Als<br />

anerkannter Träger des Entwicklungs<strong>die</strong>nstes entsenden wir <strong>Fachkräfte</strong> als Entwicklungshelferinnen<br />

und Entwicklungshelfer in <strong>die</strong> Partnerländer.<br />

Wir beraten unsere Auftraggeber und Partner in strategischen und konzeptionellen<br />

Fragen, vermitteln integrierte und rückkehrende <strong>Fachkräfte</strong> und fördern <strong>die</strong> Netzwerkbildung<br />

und den Dialog von Akteuren der Internationalen Zusammenarbeit.<br />

Die Weiterbildung unserer Partnerfachkräfte ist dabei ein wesentlicher Bestandteil


unseres Angebots. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Programme bieten<br />

wir vielfältige Möglichkeiten, ihre gewonnenen Kontakte in Wert zu setzen. Darüber<br />

hinaus bieten wir jungen Menschen <strong>die</strong> Chance, weltweit Berufserfahrungen zu<br />

sammeln. Austauschprogramme <strong>für</strong> junge Berufstätige legen den Grundstein <strong>für</strong><br />

erfolgreiches Arbeiten auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt.<br />

Die Auftraggeber der <strong>GIZ</strong><br />

Wichtigster Auftraggeber ist das Bundesministerium <strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist <strong>die</strong> <strong>GIZ</strong> <strong>für</strong> weitere Bundesressorts<br />

– vor allem das Auswärtige Amt, das Bundesumweltministerium und das<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung und Forschung –, <strong>für</strong> Bundesländer und Kommunen<br />

sowie <strong>für</strong> öffentliche und private Auftraggeber im In- und Ausland tätig. Dazu gehören<br />

beispielsweise Regierungen anderer Länder, <strong>die</strong> Europäische Kommission, <strong>die</strong><br />

Vereinten Nationen und <strong>die</strong> Weltbank. Wir kooperieren intensiv mit der deutschen<br />

Privatwirtschaft und tragen zu einem sinnvollen Zusammenspiel von Entwicklungsund<br />

außenwirtschaftlichen Aktivitäten bei. Langjährige Erfahrungen mit Allianzen<br />

in den Partnerländern und in Deutschland sind <strong>für</strong> eine erfolgreiche internationale<br />

Kooperation wichtige Säulen, nicht nur im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und<br />

kulturellen, sondern vor allem auch im zivilgesellschaftlichen Bereich.<br />

Das Unternehmen im Überblick<br />

Die <strong>GIZ</strong> ist in mehr als 130 Ländern weltweit aktiv. In Deutschland ist das Unternehmen<br />

in nahezu allen Bundesländern präsent. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in<br />

Bonn und Eschborn. Weltweit beschäftigt <strong>die</strong> <strong>GIZ</strong> etwa 17.000 Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter – über 60 Prozent von ihnen sind einheimische Kräfte. Hinzu kommen<br />

rund 1.135 Entwicklungshelferinnen und -helfer, 750 integrierte und 324 rückkehrende<br />

<strong>Fachkräfte</strong>, 700 einheimische <strong>Fachkräfte</strong> in Partnerorganisationen sowie 850<br />

weltwärts-Freiwillige. Auch ein Blick in <strong>die</strong> Umsatzzahlen unterstreicht: Mit rund<br />

1,9 Milliarden Euro Umsatz (Schätzung Dezember 2010) ist <strong>die</strong> <strong>GIZ</strong> bestens <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Zukunft gerüstet.


Unsere Dokumentation & Bibliothek<br />

Die Dokumentation & Bibliothek ist der größte Anbieter im deutschsprachigen Raum<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Themengebiete: <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong>, Entwicklungsländer und Globale<br />

Strukturpolitik. Die wissenschaftliche Spezialbibliothek umfasst einen Präsenzbestand<br />

von gegenwärtig 100.000 Büchern, überwiegend in deutscher und englischer Sprache.<br />

Hinzu kommen etwa 440 Abonnements deutscher und fremdsprachiger Fachzeitschriften<br />

sowie 70.000 Zeitschriftenaufsätze und rund 500 CD-ROMs und DVDs. Der Bestand<br />

ist durch <strong>die</strong> elektronische Literaturdatenbank „LITDOK“ erschlossen.<br />

Die Dokumentation & Bibliothek arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, als Vermittler von Wissen und<br />

Informationen <strong>für</strong> <strong>die</strong> staatlichen Akteure der deutschen <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

und <strong>die</strong> interessierte Öffentlichkeit. Sie trägt durch ihre Arbeit dazu bei, das<br />

Verständnis <strong>für</strong> Ziele und Aufgaben der Entwicklungspolitik und <strong>Entwicklungszusammenarbeit</strong><br />

zu erhöhen.<br />

Zentrale Arbeitsinstrumente sind <strong>die</strong> Internetseiten mit ihren Online-Recherche-<br />

Angeboten. Ingesamt werden pro Jahr gut 118.000 Suchanfragen an <strong>die</strong> Datenbanken<br />

der Dokumentation & Bibliothek gestellt.<br />

Sie finden sie unter: www.giz.de/dokumentation<br />

Zu den Serviceleistungen der Dokumentation & Bibliothek gehören<br />

Entwicklungspolitische Informationen und Datensammlungen, Themen<strong>die</strong>nste, Literatur-<br />

und Linklisten zu Schwerpunkthemen der EZ, individuelle Recherchen, Institutionenverzeichnisse<br />

und Veröffentlichungen der vorherigen InWEnt-Fachabteilungen.<br />

Die Dokumentation & Bibliothek steht im ständigen Austausch mit nationalen und<br />

internationalen Partnern. Sie ist World Bank Information Partner und unterhält den<br />

„World Bank Information Kiosk“ www.wb-infokiosk.org/index69.html<br />

Zudem ist sie Depotbibliothek der Asian Development Bank (ADB) und der Inter-<br />

American Development Bank (IDB)<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag bis Donnerstag 9.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.30 bis 12.30 Uhr<br />

Anschrift<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />

E-Learning, Internationale Wissensgemeinschaften, Dokumentation<br />

Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn<br />

Fon +49 228 4460-1738, Fax +49 228 4460-1784<br />

dokumentation@giz.de; biblio@giz.de<br />

www.giz.de/dokumentation


Über <strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong><br />

Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />

Effizient, wirksam und partnerorientiert – so unterstützen wir Menschen<br />

und Gesellschaften in Entwicklungs-, Transformations- und<br />

Industrieländern dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen<br />

zu verbessern. Da<strong>für</strong> steht <strong>die</strong> Deutsche Gesellschaft<br />

<strong>für</strong> Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>). Sie bündelt <strong>die</strong> Kompetenzen<br />

und langjährigen Erfahrungen von Deutschem Entwicklungs<strong>die</strong>nst<br />

(DED) gGmbH, Deutscher Gesellschaft <strong>für</strong> Technische Zusammenarbeit<br />

(GTZ) GmbH und Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung<br />

gGmbH seit dem 1. Januar 2011 unter einem Dach. Als Bundesunternehmen<br />

unterstützen wir <strong>die</strong> Bundesregierung bei der Erreichung<br />

ihrer Ziele in der Internationalen Zusammenarbeit <strong>für</strong> nachhaltige<br />

Entwicklung. Weltweit aktiv sind wir außerdem in der internationalen<br />

Bildungsarbeit.<br />

Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong><br />

Internationale Zusammenarbeit (<strong>GIZ</strong>) GmbH<br />

Friedrich-Ebert-Allee 40<br />

53113 Bonn<br />

T +49 228 4460-0<br />

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Februar 2011 · 8.05-0001-2011

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