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Anlagensatz – KMU-Eigenschaft

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<strong>Anlagensatz</strong> <strong>–</strong> <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong><br />

Der <strong>Anlagensatz</strong> kann am Bildschirm ausgefüllt werden.<br />

Der <strong>Anlagensatz</strong> besteht aus<br />

• diesem Deckblatt<br />

• Informationsblatt (nebst Anlagen 1 und 2)<br />

• der vereinfachten Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong><br />

• der Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong><br />

Beantragung von Sonderkonditionen des <strong>KMU</strong>-Fensters <strong>–</strong><br />

Hinweise und Besonderheiten im Antragsverfahren<br />

1. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen<br />

(<strong>KMU</strong>) der Europäischen Union gibt Ihnen das anhängende Informationsblatt. Relevant für die Einstufung als <strong>KMU</strong><br />

sind hierbei die unter Ziffer 1 angegebenen Schwellenwerte.<br />

2. Sofern es sich bei dem Antrag stellenden Unternehmen um ein „eigenständiges Unternehmen“ ohne Verflechtungen<br />

zu anderen Unternehmen handelt, ist lediglich die vereinfachte Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<br />

Definition vom Endkreditnehmer auszufüllen.<br />

Die Definition eines „eigenständigen Unternehmens“ ergibt sich aus Ziffer 2 des Informationsblattes sowie dem<br />

diesem als Anlage 1 beigefügten Prüfschema.<br />

3. Ist das Antrag stellende Unternehmen kein „eigenständiges Unternehmen“, sind mögliche Beziehungen zu anderen<br />

Unternehmen bei der Überprüfung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong> zu berücksichtigen. Auszufüllen ist in diesem Fall die<br />

Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong>.<br />

Weitere Informationen zum Prüf- und Berechnungsschema bei verflochtenen Unternehmen und zum Ausfüllen der<br />

Selbsterklärung geben Ihnen die Ziffern 3 bis 5 des Informationsblattes sowie dessen Anlage 2.<br />

4. Die (vereinfachte) Selbsterklärung ist vom Endkreditnehmer zu unterzeichnen und der Hausbank einzureichen. Die<br />

Hausbank hat sich von der Richtigkeit der gemachten Angaben zu überzeugen und die (vereinfachte) Selbsterklärung<br />

zu den Kreditakten zu nehmen. Der Endkreditnehmer erhält eine Kopie der abgegebenen Erklärung. Eine Einreichung<br />

der (vereinfachten) Selbsterklärung bei der NRW.BANK durch die Hausbank ist nicht erforderlich.<br />

Für Informationen zum <strong>Anlagensatz</strong> <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong> oder zu anderen Förderthemen sprechen Sie bitte unsere<br />

Beratungs center Rheinland (Tel. 0211 91741-4800) oder Westfalen-Lippe (Tel. 0251 91741-4800) an.<br />

20196<br />

Fassung 07 /08<br />

1/1


Informationsblatt<br />

Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen<br />

sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (<strong>KMU</strong>)<br />

Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (<strong>KMU</strong>)<br />

ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />

und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003.<br />

20020<br />

Fassung 07/08<br />

1/4<br />

1. Definition der <strong>KMU</strong><br />

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die<br />

• weniger als 10 Mitarbeiter und<br />

• einen Jahresumsatz oder<br />

eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio Euro haben.<br />

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die<br />

• weniger als 50 Mitarbeiter und<br />

• einen Jahresumsatz oder<br />

eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio Euro haben.<br />

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die<br />

• weniger als 250 Mitarbeiter und<br />

• einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio Euro oder<br />

eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio Euro haben.<br />

Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten<br />

Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen<br />

erwirbt beziehungsweise verliert den <strong>KMU</strong>-Status erst dann,<br />

wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die<br />

genannten Schwellenwerte unter- beziehungsweise überschreitet.<br />

Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das<br />

noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum<br />

vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im<br />

laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt.<br />

Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten<br />

(JAE), das heißt, der Anzahl der während eines<br />

Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte<br />

und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres<br />

Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind nicht<br />

zu berücksichtigen. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohnund<br />

Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen,<br />

die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen<br />

und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt<br />

sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die<br />

eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben<br />

und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.<br />

Ein Unternehmen ist kein <strong>KMU</strong>, wenn 25% oder mehr seines<br />

Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von<br />

einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam<br />

kontrolliert werden, ausgenommen die unter Punkt 2 genannten<br />

öffentlichen Anteilseigner.<br />

Die Einhaltung der formalen Beurteilungskriterien darf<br />

weder zum Missbrauch noch zu einer Umgehung der <strong>KMU</strong>-<br />

Definition führen.<br />

2. Definition der Unternehmenstypen<br />

Verbundene Unternehmen (VU)<br />

sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllen:<br />

• Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen konsolidierten<br />

Jahresabschluss zu erstellen;<br />

• ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der<br />

Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;<br />

• ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder<br />

des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums<br />

eines anderen Unternehmens zu bestellen oder<br />

abzuberufen;<br />

• ein Unternehmen ist gemäß eines mit einem anderen<br />

Unternehmen abgeschlossenen Vertrages oder aufgrund<br />

einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden<br />

Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;<br />

• ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines<br />

anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen<br />

Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens<br />

getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle<br />

über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären<br />

oder Gesellschaftern aus.<br />

Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen<br />

Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der<br />

Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den<br />

betrachteten Unternehmen als erfüllt.<br />

Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen<br />

untereinander in einer der oben genannten Beziehungen<br />

stehen, gelten ebenfalls als verbunden.<br />

Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine<br />

gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander<br />

in einer der oben genannten Beziehungen stehen,<br />

gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern<br />

diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt<br />

oder in benachbarten Märkten tätig sind.<br />

Partnerunternehmen (PU)<br />

sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem<br />

oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil<br />

von 25% bis einschließlich 50% des Kapitals oder der<br />

Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten beziehungsweise<br />

an denen Anteil/e von 25% bis einschließlich<br />

50% ge halten wird/werden.<br />

Eigenständige Unternehmen<br />

sind Unternehmen, die keine Anteile von 25% oder mehr<br />

des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen<br />

Unternehmen halten beziehungsweise an denen keine Anteile<br />

von 25% oder mehr gehalten werden.<br />

Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigenständig,<br />

auch wenn der Schwellenwert von 25% erreicht oder überschritten<br />

wird, sofern es sich um folgende Kategorien von<br />

Anteilseignern handelt und unter der Bedingung, dass<br />

diese Anteilseigner nicht einzeln oder gemeinsam mit dem<br />

betroffenen Unternehmen verbunden sind:<br />

• staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften,<br />

natürliche Personen beziehungsweise Gruppen<br />

natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich Risikokapitalinves<br />

tition tätig sind („Business Angels“) und die


20020<br />

Fassung 07/08<br />

2/4<br />

Eigenmittel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren,<br />

sofern der Gesamtbetrag der Investition der<br />

genannten „Business Angels“ in das betroffene Unternehmen<br />

1,25 Mio Euro nicht überschreitet,<br />

• Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck,<br />

• institutionelle Anleger einschließlich regionale Entwicklungsfonds,<br />

• autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt<br />

von weniger als 10 Mio Euro und weniger als 5.000<br />

Einwohnern.<br />

3. Prüfschema für <strong>KMU</strong><br />

Die Grundlage für die Einstufung als <strong>KMU</strong> bildet das in der<br />

Anlage 1 beigefügte Prüfschema. Das Antrag stellende<br />

Unternehmen muss selbstständig prüfen, ob es die Kriterien<br />

eines <strong>KMU</strong> erfüllt.<br />

Liegen keine Verflechtungen mit anderen Unternehmen<br />

vor, handelt es sich um ein eigenständiges Unternehmen.<br />

In diesem Falle muss das Unternehmen nur seine Daten<br />

(Name/Bezeichnung/Mitarbeiter/Jahresumsatz/Bilanzsumme)<br />

in die vereinfachte Selbsterklärung zur Einhaltung<br />

der <strong>KMU</strong>-Definition (Formular 20029) übertragen.<br />

Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Ansonsten ist<br />

die Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-Definition<br />

(Formular 20182) <strong>–</strong> im Folgenden kurz: Selbsterklärung <strong>–</strong><br />

zu verwenden.<br />

Ist der Antragsteller kein eigenständiges Unternehmen, sind<br />

mögliche Beziehungen zu anderen Unternehmen (sowohl<br />

zur „Mutter“ als auch zur „Tochter“) zu berücksichtigen. Je<br />

nach Ausprägung dieser Beziehungen kann der Antragsteller<br />

den Status eines verbundenen und/oder Partnerunternehmens<br />

haben.<br />

Hat der Antragsteller den Status eines verbundenen Unternehmens,<br />

so sind alle verbundenen Unternehmen dieses<br />

verbundenen Unternehmens sowie alle Partnerunternehmen<br />

der verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen.<br />

Weitere Beziehungen der Partnerunternehmen<br />

bleiben außer Acht.<br />

Hat der Antragsteller den Status eines Partnerunternehmens,<br />

so sind alle verbundenen Unternehmen des Partnerunternehmens<br />

zu berücksichtigen. Weitere mögliche<br />

Partnerunternehmen der verbundenen Unternehmen b l e i-<br />

ben außer Acht.<br />

Das Prüfschema ist für jede direkte Beziehung zu durchlaufen.<br />

4. Berechnungsschema bei verbundenen Unternehmen<br />

und/oder Partnerunternehmen<br />

Die Grundlage für die Berechnung der Schwellenwerte<br />

bildet das in der Anlage 2 beigefügte Berechnungsschema.<br />

Ist das Antrag stellende Unternehmen ein Partnerunternehmen<br />

beziehungsweise ein verbundenes Unternehmen,<br />

das keinen konsolidierten Jahresabschluss erstellt und auch<br />

nicht durch Konsolidierung in eine andere Bilanz einbezogen<br />

wird, sind die Daten dieses Unternehmens auf das<br />

Deckblatt der Selbsterklärung bzw. in den Berechnungsbogen<br />

Anhang A einzutragen.<br />

Für jede direkte Beziehung mit einem Anteil ab 25% zu<br />

einem anderen Unternehmen ist jeweils ein Anhang B und/<br />

oder C des Berechnungsbogens der Selbsterklärung auszufüllen.<br />

Berechnungsbogen Anhang B (verbundene Unternehmen):<br />

Handelt es sich bei der direkten Beziehung um ein verbundenes<br />

Unternehmen, ist der Anhang B zu verwenden.<br />

Sowohl die Daten für dieses verbundene Unternehmen als<br />

auch die Daten für alle diesem Unternehmen nachgeschalteten<br />

verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe zu<br />

berücksichtigen.<br />

Mögliche Konstellationen:<br />

Antrag stellendes<br />

Unternehmen<br />

I<br />

VU <strong>–</strong> VU <strong>–</strong> VU<br />

I<br />

VU<br />

Antrag stellendes<br />

Unternehmen<br />

I<br />

VU<br />

I<br />

VU<br />

Die Daten für Partnerunternehmen auf der Ebene der verbundenen<br />

Unternehmen sind quotal in Höhe der Beteiligung<br />

anzugeben. Die Quote bestimmt sich nach Kapitalanteil<br />

oder Stimmrechtsanteil. Maßgebend ist der höhere<br />

Wert. Bei wechselseitigen Kapitalbeteiligungen wird der<br />

höhere dieser Anteile herangezogen.<br />

Mögliche Konstellation:<br />

Antrag stellendes<br />

Unternehmen<br />

I<br />

PU <strong>–</strong> VU <strong>–</strong> PU<br />

Wird ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt, müssen<br />

die Angaben aus diesem Abschluss in den Berechnungsbogen<br />

übernommen werden.<br />

Berechnungsbogen Anhang C (Partnerunternehmen):<br />

Handelt es sich bei der direkten Beziehung um ein Partnerunternehmen,<br />

ist der Anhang C zu verwenden. Dabei sind<br />

die Daten des Partnerunternehmens quotal in Höhe der<br />

Beteiligung anzusetzen. Für jedes mit dem Partnerunternehmen<br />

verbundene Unternehmen sind die Daten ebenfalls<br />

mit der Quote des Partnerunternehmens anzusetzen. Die<br />

Quote bestimmt sich nach Kapitalanteil oder Stimmrechtsanteil.<br />

Maßgebend ist der höhere Wert. Bei wechselseitigen<br />

Kapitalbeteiligungen wird der höhere dieser Anteile herangezogen.<br />

Mögliche Konstellation:<br />

Antrag stellendes<br />

Unternehmen<br />

I<br />

VU <strong>–</strong> PU <strong>–</strong> VU<br />

Wird ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt, müssen<br />

die Angaben aus diesem Abschluss in den Berechnungsbogen<br />

übernommen werden.<br />

Berechnungsbogen:<br />

Die Ergebnisse aus allen Anhängen B und C sowie die entsprechenden<br />

Daten für das Antrag stellende Unternehmen<br />

sind in den Berechnungsbogen (Anhang A) der Selbsterklärung<br />

einzutragen.<br />

5. Ergebnis<br />

Das Antrag stellende Unternehmen ist ein <strong>KMU</strong>, wenn<br />

die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist.<br />

Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens<br />

50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens<br />

43 Mio Euro betragen.


Prüfschema für kleine und mittlere Unternehmen<br />

Anlage 1<br />

Anzahl der Mitarbeiter<br />

des Antragstellers<br />

< 250<br />

Ja<br />

Jahresumsatz des<br />

Antragstellers<br />

≤ 50 Mio Euro<br />

Ja<br />

Prüfung<br />

verbundenes Unternehmen<br />

(mögliche Beziehungen zur „Mutter“<br />

als auch zur „Tochter“)<br />

Nein<br />

Nein<br />

Kein <strong>KMU</strong><br />

Nein<br />

Bilanzsumme des<br />

Antragstellers<br />

≤ 43 Mio Euro<br />

Ja<br />

Verpflichtung<br />

zur Erstellung eines<br />

konsolidierten Abschlusses<br />

Ja<br />

Nein<br />

Mehrheit der Stimmrechte<br />

Ja<br />

Nein<br />

Recht zur Bestellung/Abberufung<br />

der Mehrheit der Mitglieder des<br />

Verwaltungs-, Leitungs- oder<br />

Aufsichtsgremiums<br />

Nein<br />

Beherrschender Einfluss gemäß<br />

Vertrag oder Satzung<br />

Nein<br />

Ja<br />

Ja<br />

Verbundenes<br />

Unternehmen<br />

Alleinige Kontrolle über die<br />

Mehrheit der Stimmrechte<br />

Nein<br />

Ja<br />

Verbund über eine natürliche<br />

Person <br />

Nein<br />

Prüfung Partnerunternehmen<br />

Ja<br />

Unternehmen hält Beteiligung<br />

zwischen 25% und ≤ 50% <br />

Nein<br />

Am Unternehmen wird/werden<br />

Beteiligung/en zwischen 25%<br />

und ≤ 50% gehalten <br />

Ja<br />

Ja<br />

Partnerunternehmen<br />

Nein<br />

Eigenständiges Unternehmen<br />

<strong>KMU</strong><br />

20020<br />

Fassung 07/08<br />

3/4<br />

Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen<br />

Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen


Berechnungsschema bei verbundenen und/oder<br />

Partnerunternehmen<br />

Anlage 2<br />

Angaben zu 100% jeweils für Mitarbeiter<br />

und Jahresumsatz oder Bilanzsumme des Antragstellers<br />

(Berechnungsbogen Anhang A)<br />

= Zwischenergebnis<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Nein<br />

Partnerunternehmen<br />

Nein<br />

Ja<br />

Ja<br />

Berechnungsbogen<br />

Anhang B<br />

Berechnungsbogen<br />

Anhang C<br />

+ 100%ige Anrechnung<br />

+ Prozentuale Anrechnung<br />

nach Beteiligungsquote<br />

Weiteres verbundenes Unternehmen<br />

des verbundenen Unternehmens<br />

Verbundene Unternehmen des<br />

Partnerunternehmens<br />

Nein<br />

= Zwischenergebnis<br />

Ja<br />

Nein<br />

+ Prozentuale Anrechnung<br />

des verbundenen Unternehmens<br />

des Partnerunternehmens<br />

Alle Partnerunternehmen des<br />

verbundenen Unternehmens<br />

Weitere verbundene Unternehmen<br />

des Partnerunternehmens<br />

Ja<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

= Zwischenergebnis<br />

= Zwischenergebnis<br />

+ Prozentuale Anrechnung nach<br />

Beteiligungsquote<br />

= Zwischenergebnis<br />

Summe aller<br />

errechneten<br />

Zwischenergebnisse<br />

= Endsumme<br />

Summe aller<br />

errechneten<br />

Zwischen ergebnisse<br />

= Endsumme<br />

20020<br />

Fassung 07/08<br />

4/4


Vereinfachte Selbsterklärung<br />

zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-Definition<br />

Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (<strong>KMU</strong>) ist die Empfehlung<br />

der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren<br />

Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003.<br />

Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist.<br />

Nähere Informationen zur <strong>KMU</strong>-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informationsblatt<br />

(Formularnummer 20020).<br />

Antragsteller<br />

Name, Vorname/Firma<br />

Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />

Angaben zum Unternehmen<br />

Zahl der Mitarbeiter<br />

Jahresumsatz (in €)<br />

Bilanzsumme (in €)<br />

Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne<br />

Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt.<br />

20029<br />

Fassung 07/08<br />

Doktyp_12008<br />

1/1<br />

Ort, Datum<br />

Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel


Selbsterklärung zur <strong>KMU</strong>-Definition<br />

Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (<strong>KMU</strong>)<br />

ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />

und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003.<br />

Nähere Informationen zur <strong>KMU</strong>-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informationsblatt<br />

(Formularnummer 20020).<br />

Antragsteller<br />

Name, Vorname/Firma<br />

Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />

Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein <strong>KMU</strong><br />

gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt.<br />

20182<br />

Fassung 07/08<br />

Doktyp_12008<br />

1/4<br />

Ort, Datum<br />

Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel


Berechnungsbogen Anhang A<br />

Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />

(in T€)<br />

(in T€)<br />

Antragsteller<br />

Berechnungsbogen Anhang B<br />

Lfd. Nr.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Berechnungsbogen Anhang C<br />

Lfd. Nr.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Summe<br />

20182<br />

Fassung 07/08<br />

Doktyp_12008<br />

2/4


Berechnungsbogen Anhang B<br />

für verbundene Unternehmen des Antragstellers <strong>–</strong> Lfd. Nr.<br />

Name/Bezeichnung des Antragstellers Alle Bilanzangaben in T€<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Verbundenes Unternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Verbundenes Unternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Verbundenes Unternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Summe verbundene Unternehmen<br />

Summe Partnerunternehmen<br />

Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />

Summe verbundene Unternehmen<br />

Summe Partnerunternehmen<br />

Summe<br />

20182<br />

Fassung 07/08<br />

3/4


Berechnungsbogen Anhang C<br />

für Partnerunternehmen des Antragstellers <strong>–</strong> Lfd. Nr.<br />

Name/Bezeichnung des Antragstellers Alle Bilanzangaben in T€<br />

Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />

Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Verbundenes Unternehmen<br />

Summe<br />

20182<br />

Fassung 07/08<br />

4/4

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