Anlagensatz – KMU-Eigenschaft
Anlagensatz – KMU-Eigenschaft
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<strong>Anlagensatz</strong> <strong>–</strong> <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong><br />
Der <strong>Anlagensatz</strong> kann am Bildschirm ausgefüllt werden.<br />
Der <strong>Anlagensatz</strong> besteht aus<br />
• diesem Deckblatt<br />
• Informationsblatt (nebst Anlagen 1 und 2)<br />
• der vereinfachten Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong><br />
• der Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong><br />
Beantragung von Sonderkonditionen des <strong>KMU</strong>-Fensters <strong>–</strong><br />
Hinweise und Besonderheiten im Antragsverfahren<br />
1. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen<br />
(<strong>KMU</strong>) der Europäischen Union gibt Ihnen das anhängende Informationsblatt. Relevant für die Einstufung als <strong>KMU</strong><br />
sind hierbei die unter Ziffer 1 angegebenen Schwellenwerte.<br />
2. Sofern es sich bei dem Antrag stellenden Unternehmen um ein „eigenständiges Unternehmen“ ohne Verflechtungen<br />
zu anderen Unternehmen handelt, ist lediglich die vereinfachte Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<br />
Definition vom Endkreditnehmer auszufüllen.<br />
Die Definition eines „eigenständigen Unternehmens“ ergibt sich aus Ziffer 2 des Informationsblattes sowie dem<br />
diesem als Anlage 1 beigefügten Prüfschema.<br />
3. Ist das Antrag stellende Unternehmen kein „eigenständiges Unternehmen“, sind mögliche Beziehungen zu anderen<br />
Unternehmen bei der Überprüfung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong> zu berücksichtigen. Auszufüllen ist in diesem Fall die<br />
Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong>.<br />
Weitere Informationen zum Prüf- und Berechnungsschema bei verflochtenen Unternehmen und zum Ausfüllen der<br />
Selbsterklärung geben Ihnen die Ziffern 3 bis 5 des Informationsblattes sowie dessen Anlage 2.<br />
4. Die (vereinfachte) Selbsterklärung ist vom Endkreditnehmer zu unterzeichnen und der Hausbank einzureichen. Die<br />
Hausbank hat sich von der Richtigkeit der gemachten Angaben zu überzeugen und die (vereinfachte) Selbsterklärung<br />
zu den Kreditakten zu nehmen. Der Endkreditnehmer erhält eine Kopie der abgegebenen Erklärung. Eine Einreichung<br />
der (vereinfachten) Selbsterklärung bei der NRW.BANK durch die Hausbank ist nicht erforderlich.<br />
Für Informationen zum <strong>Anlagensatz</strong> <strong>KMU</strong>-<strong>Eigenschaft</strong> oder zu anderen Förderthemen sprechen Sie bitte unsere<br />
Beratungs center Rheinland (Tel. 0211 91741-4800) oder Westfalen-Lippe (Tel. 0251 91741-4800) an.<br />
20196<br />
Fassung 07 /08<br />
1/1
Informationsblatt<br />
Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen<br />
sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (<strong>KMU</strong>)<br />
Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (<strong>KMU</strong>)<br />
ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />
und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003.<br />
20020<br />
Fassung 07/08<br />
1/4<br />
1. Definition der <strong>KMU</strong><br />
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die<br />
• weniger als 10 Mitarbeiter und<br />
• einen Jahresumsatz oder<br />
eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio Euro haben.<br />
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die<br />
• weniger als 50 Mitarbeiter und<br />
• einen Jahresumsatz oder<br />
eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio Euro haben.<br />
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die<br />
• weniger als 250 Mitarbeiter und<br />
• einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio Euro oder<br />
eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio Euro haben.<br />
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten<br />
Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen<br />
erwirbt beziehungsweise verliert den <strong>KMU</strong>-Status erst dann,<br />
wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die<br />
genannten Schwellenwerte unter- beziehungsweise überschreitet.<br />
Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das<br />
noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum<br />
vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im<br />
laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt.<br />
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten<br />
(JAE), das heißt, der Anzahl der während eines<br />
Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte<br />
und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres<br />
Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind nicht<br />
zu berücksichtigen. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohnund<br />
Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen,<br />
die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen<br />
und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt<br />
sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die<br />
eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben<br />
und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.<br />
Ein Unternehmen ist kein <strong>KMU</strong>, wenn 25% oder mehr seines<br />
Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von<br />
einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam<br />
kontrolliert werden, ausgenommen die unter Punkt 2 genannten<br />
öffentlichen Anteilseigner.<br />
Die Einhaltung der formalen Beurteilungskriterien darf<br />
weder zum Missbrauch noch zu einer Umgehung der <strong>KMU</strong>-<br />
Definition führen.<br />
2. Definition der Unternehmenstypen<br />
Verbundene Unternehmen (VU)<br />
sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllen:<br />
• Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen konsolidierten<br />
Jahresabschluss zu erstellen;<br />
• ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der<br />
Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;<br />
• ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder<br />
des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums<br />
eines anderen Unternehmens zu bestellen oder<br />
abzuberufen;<br />
• ein Unternehmen ist gemäß eines mit einem anderen<br />
Unternehmen abgeschlossenen Vertrages oder aufgrund<br />
einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden<br />
Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;<br />
• ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines<br />
anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen<br />
Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens<br />
getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle<br />
über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären<br />
oder Gesellschaftern aus.<br />
Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen<br />
Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der<br />
Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den<br />
betrachteten Unternehmen als erfüllt.<br />
Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen<br />
untereinander in einer der oben genannten Beziehungen<br />
stehen, gelten ebenfalls als verbunden.<br />
Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine<br />
gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander<br />
in einer der oben genannten Beziehungen stehen,<br />
gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern<br />
diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt<br />
oder in benachbarten Märkten tätig sind.<br />
Partnerunternehmen (PU)<br />
sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem<br />
oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil<br />
von 25% bis einschließlich 50% des Kapitals oder der<br />
Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten beziehungsweise<br />
an denen Anteil/e von 25% bis einschließlich<br />
50% ge halten wird/werden.<br />
Eigenständige Unternehmen<br />
sind Unternehmen, die keine Anteile von 25% oder mehr<br />
des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen<br />
Unternehmen halten beziehungsweise an denen keine Anteile<br />
von 25% oder mehr gehalten werden.<br />
Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigenständig,<br />
auch wenn der Schwellenwert von 25% erreicht oder überschritten<br />
wird, sofern es sich um folgende Kategorien von<br />
Anteilseignern handelt und unter der Bedingung, dass<br />
diese Anteilseigner nicht einzeln oder gemeinsam mit dem<br />
betroffenen Unternehmen verbunden sind:<br />
• staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften,<br />
natürliche Personen beziehungsweise Gruppen<br />
natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich Risikokapitalinves<br />
tition tätig sind („Business Angels“) und die
20020<br />
Fassung 07/08<br />
2/4<br />
Eigenmittel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren,<br />
sofern der Gesamtbetrag der Investition der<br />
genannten „Business Angels“ in das betroffene Unternehmen<br />
1,25 Mio Euro nicht überschreitet,<br />
• Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck,<br />
• institutionelle Anleger einschließlich regionale Entwicklungsfonds,<br />
• autonome Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt<br />
von weniger als 10 Mio Euro und weniger als 5.000<br />
Einwohnern.<br />
3. Prüfschema für <strong>KMU</strong><br />
Die Grundlage für die Einstufung als <strong>KMU</strong> bildet das in der<br />
Anlage 1 beigefügte Prüfschema. Das Antrag stellende<br />
Unternehmen muss selbstständig prüfen, ob es die Kriterien<br />
eines <strong>KMU</strong> erfüllt.<br />
Liegen keine Verflechtungen mit anderen Unternehmen<br />
vor, handelt es sich um ein eigenständiges Unternehmen.<br />
In diesem Falle muss das Unternehmen nur seine Daten<br />
(Name/Bezeichnung/Mitarbeiter/Jahresumsatz/Bilanzsumme)<br />
in die vereinfachte Selbsterklärung zur Einhaltung<br />
der <strong>KMU</strong>-Definition (Formular 20029) übertragen.<br />
Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Ansonsten ist<br />
die Selbsterklärung zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-Definition<br />
(Formular 20182) <strong>–</strong> im Folgenden kurz: Selbsterklärung <strong>–</strong><br />
zu verwenden.<br />
Ist der Antragsteller kein eigenständiges Unternehmen, sind<br />
mögliche Beziehungen zu anderen Unternehmen (sowohl<br />
zur „Mutter“ als auch zur „Tochter“) zu berücksichtigen. Je<br />
nach Ausprägung dieser Beziehungen kann der Antragsteller<br />
den Status eines verbundenen und/oder Partnerunternehmens<br />
haben.<br />
Hat der Antragsteller den Status eines verbundenen Unternehmens,<br />
so sind alle verbundenen Unternehmen dieses<br />
verbundenen Unternehmens sowie alle Partnerunternehmen<br />
der verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen.<br />
Weitere Beziehungen der Partnerunternehmen<br />
bleiben außer Acht.<br />
Hat der Antragsteller den Status eines Partnerunternehmens,<br />
so sind alle verbundenen Unternehmen des Partnerunternehmens<br />
zu berücksichtigen. Weitere mögliche<br />
Partnerunternehmen der verbundenen Unternehmen b l e i-<br />
ben außer Acht.<br />
Das Prüfschema ist für jede direkte Beziehung zu durchlaufen.<br />
4. Berechnungsschema bei verbundenen Unternehmen<br />
und/oder Partnerunternehmen<br />
Die Grundlage für die Berechnung der Schwellenwerte<br />
bildet das in der Anlage 2 beigefügte Berechnungsschema.<br />
Ist das Antrag stellende Unternehmen ein Partnerunternehmen<br />
beziehungsweise ein verbundenes Unternehmen,<br />
das keinen konsolidierten Jahresabschluss erstellt und auch<br />
nicht durch Konsolidierung in eine andere Bilanz einbezogen<br />
wird, sind die Daten dieses Unternehmens auf das<br />
Deckblatt der Selbsterklärung bzw. in den Berechnungsbogen<br />
Anhang A einzutragen.<br />
Für jede direkte Beziehung mit einem Anteil ab 25% zu<br />
einem anderen Unternehmen ist jeweils ein Anhang B und/<br />
oder C des Berechnungsbogens der Selbsterklärung auszufüllen.<br />
Berechnungsbogen Anhang B (verbundene Unternehmen):<br />
Handelt es sich bei der direkten Beziehung um ein verbundenes<br />
Unternehmen, ist der Anhang B zu verwenden.<br />
Sowohl die Daten für dieses verbundene Unternehmen als<br />
auch die Daten für alle diesem Unternehmen nachgeschalteten<br />
verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe zu<br />
berücksichtigen.<br />
Mögliche Konstellationen:<br />
Antrag stellendes<br />
Unternehmen<br />
I<br />
VU <strong>–</strong> VU <strong>–</strong> VU<br />
I<br />
VU<br />
Antrag stellendes<br />
Unternehmen<br />
I<br />
VU<br />
I<br />
VU<br />
Die Daten für Partnerunternehmen auf der Ebene der verbundenen<br />
Unternehmen sind quotal in Höhe der Beteiligung<br />
anzugeben. Die Quote bestimmt sich nach Kapitalanteil<br />
oder Stimmrechtsanteil. Maßgebend ist der höhere<br />
Wert. Bei wechselseitigen Kapitalbeteiligungen wird der<br />
höhere dieser Anteile herangezogen.<br />
Mögliche Konstellation:<br />
Antrag stellendes<br />
Unternehmen<br />
I<br />
PU <strong>–</strong> VU <strong>–</strong> PU<br />
Wird ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt, müssen<br />
die Angaben aus diesem Abschluss in den Berechnungsbogen<br />
übernommen werden.<br />
Berechnungsbogen Anhang C (Partnerunternehmen):<br />
Handelt es sich bei der direkten Beziehung um ein Partnerunternehmen,<br />
ist der Anhang C zu verwenden. Dabei sind<br />
die Daten des Partnerunternehmens quotal in Höhe der<br />
Beteiligung anzusetzen. Für jedes mit dem Partnerunternehmen<br />
verbundene Unternehmen sind die Daten ebenfalls<br />
mit der Quote des Partnerunternehmens anzusetzen. Die<br />
Quote bestimmt sich nach Kapitalanteil oder Stimmrechtsanteil.<br />
Maßgebend ist der höhere Wert. Bei wechselseitigen<br />
Kapitalbeteiligungen wird der höhere dieser Anteile herangezogen.<br />
Mögliche Konstellation:<br />
Antrag stellendes<br />
Unternehmen<br />
I<br />
VU <strong>–</strong> PU <strong>–</strong> VU<br />
Wird ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt, müssen<br />
die Angaben aus diesem Abschluss in den Berechnungsbogen<br />
übernommen werden.<br />
Berechnungsbogen:<br />
Die Ergebnisse aus allen Anhängen B und C sowie die entsprechenden<br />
Daten für das Antrag stellende Unternehmen<br />
sind in den Berechnungsbogen (Anhang A) der Selbsterklärung<br />
einzutragen.<br />
5. Ergebnis<br />
Das Antrag stellende Unternehmen ist ein <strong>KMU</strong>, wenn<br />
die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist.<br />
Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens<br />
50 Mio Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens<br />
43 Mio Euro betragen.
Prüfschema für kleine und mittlere Unternehmen<br />
Anlage 1<br />
Anzahl der Mitarbeiter<br />
des Antragstellers<br />
< 250<br />
Ja<br />
Jahresumsatz des<br />
Antragstellers<br />
≤ 50 Mio Euro<br />
Ja<br />
Prüfung<br />
verbundenes Unternehmen<br />
(mögliche Beziehungen zur „Mutter“<br />
als auch zur „Tochter“)<br />
Nein<br />
Nein<br />
Kein <strong>KMU</strong><br />
Nein<br />
Bilanzsumme des<br />
Antragstellers<br />
≤ 43 Mio Euro<br />
Ja<br />
Verpflichtung<br />
zur Erstellung eines<br />
konsolidierten Abschlusses<br />
Ja<br />
Nein<br />
Mehrheit der Stimmrechte<br />
Ja<br />
Nein<br />
Recht zur Bestellung/Abberufung<br />
der Mehrheit der Mitglieder des<br />
Verwaltungs-, Leitungs- oder<br />
Aufsichtsgremiums<br />
Nein<br />
Beherrschender Einfluss gemäß<br />
Vertrag oder Satzung<br />
Nein<br />
Ja<br />
Ja<br />
Verbundenes<br />
Unternehmen<br />
Alleinige Kontrolle über die<br />
Mehrheit der Stimmrechte<br />
Nein<br />
Ja<br />
Verbund über eine natürliche<br />
Person <br />
Nein<br />
Prüfung Partnerunternehmen<br />
Ja<br />
Unternehmen hält Beteiligung<br />
zwischen 25% und ≤ 50% <br />
Nein<br />
Am Unternehmen wird/werden<br />
Beteiligung/en zwischen 25%<br />
und ≤ 50% gehalten <br />
Ja<br />
Ja<br />
Partnerunternehmen<br />
Nein<br />
Eigenständiges Unternehmen<br />
<strong>KMU</strong><br />
20020<br />
Fassung 07/08<br />
3/4<br />
Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Verbundene Unternehmen<br />
Siehe Allgemeine Erläuterungen, Ziffer 2, Eigenständige Unternehmen
Berechnungsschema bei verbundenen und/oder<br />
Partnerunternehmen<br />
Anlage 2<br />
Angaben zu 100% jeweils für Mitarbeiter<br />
und Jahresumsatz oder Bilanzsumme des Antragstellers<br />
(Berechnungsbogen Anhang A)<br />
= Zwischenergebnis<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Nein<br />
Partnerunternehmen<br />
Nein<br />
Ja<br />
Ja<br />
Berechnungsbogen<br />
Anhang B<br />
Berechnungsbogen<br />
Anhang C<br />
+ 100%ige Anrechnung<br />
+ Prozentuale Anrechnung<br />
nach Beteiligungsquote<br />
Weiteres verbundenes Unternehmen<br />
des verbundenen Unternehmens<br />
Verbundene Unternehmen des<br />
Partnerunternehmens<br />
Nein<br />
= Zwischenergebnis<br />
Ja<br />
Nein<br />
+ Prozentuale Anrechnung<br />
des verbundenen Unternehmens<br />
des Partnerunternehmens<br />
Alle Partnerunternehmen des<br />
verbundenen Unternehmens<br />
Weitere verbundene Unternehmen<br />
des Partnerunternehmens<br />
Ja<br />
Ja<br />
Nein<br />
Nein<br />
= Zwischenergebnis<br />
= Zwischenergebnis<br />
+ Prozentuale Anrechnung nach<br />
Beteiligungsquote<br />
= Zwischenergebnis<br />
Summe aller<br />
errechneten<br />
Zwischenergebnisse<br />
= Endsumme<br />
Summe aller<br />
errechneten<br />
Zwischen ergebnisse<br />
= Endsumme<br />
20020<br />
Fassung 07/08<br />
4/4
Vereinfachte Selbsterklärung<br />
zur Einhaltung der <strong>KMU</strong>-Definition<br />
Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen (<strong>KMU</strong>) ist die Empfehlung<br />
der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren<br />
Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003.<br />
Bitte beachten Sie, dass diese vereinfachte Erklärung ausschließlich für nicht verflochtene Unternehmen anzuwenden ist.<br />
Nähere Informationen zur <strong>KMU</strong>-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informationsblatt<br />
(Formularnummer 20020).<br />
Antragsteller<br />
Name, Vorname/Firma<br />
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />
Angaben zum Unternehmen<br />
Zahl der Mitarbeiter<br />
Jahresumsatz (in €)<br />
Bilanzsumme (in €)<br />
Es wird versichert, dass es sich um bei dem hier bezeichneten Antragsteller um ein eigenständiges Unternehmen ohne<br />
Verflechtungen mit anderen Unternehmen handelt.<br />
20029<br />
Fassung 07/08<br />
Doktyp_12008<br />
1/1<br />
Ort, Datum<br />
Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel
Selbsterklärung zur <strong>KMU</strong>-Definition<br />
Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unternehmen (<strong>KMU</strong>)<br />
ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen<br />
und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003.<br />
Nähere Informationen zur <strong>KMU</strong>-Definition sowie zu verflochtenen Unternehmen gibt Ihnen das entsprechende Informationsblatt<br />
(Formularnummer 20020).<br />
Antragsteller<br />
Name, Vorname/Firma<br />
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />
Es wird versichert, dass die Angaben auf den nachfolgenden Anhängen vollständig und korrekt sind und dass ein <strong>KMU</strong><br />
gemäß oben genannter EU-Definition vorliegt.<br />
20182<br />
Fassung 07/08<br />
Doktyp_12008<br />
1/4<br />
Ort, Datum<br />
Rechtsverbindliche Unterschrift(en) und Stempel
Berechnungsbogen Anhang A<br />
Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />
(in T€)<br />
(in T€)<br />
Antragsteller<br />
Berechnungsbogen Anhang B<br />
Lfd. Nr.<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
Berechnungsbogen Anhang C<br />
Lfd. Nr.<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
Summe<br />
20182<br />
Fassung 07/08<br />
Doktyp_12008<br />
2/4
Berechnungsbogen Anhang B<br />
für verbundene Unternehmen des Antragstellers <strong>–</strong> Lfd. Nr.<br />
Name/Bezeichnung des Antragstellers Alle Bilanzangaben in T€<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Verbundenes Unternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Verbundenes Unternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Verbundenes Unternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Summe verbundene Unternehmen<br />
Summe Partnerunternehmen<br />
Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />
Summe verbundene Unternehmen<br />
Summe Partnerunternehmen<br />
Summe<br />
20182<br />
Fassung 07/08<br />
3/4
Berechnungsbogen Anhang C<br />
für Partnerunternehmen des Antragstellers <strong>–</strong> Lfd. Nr.<br />
Name/Bezeichnung des Antragstellers Alle Bilanzangaben in T€<br />
Gesamtzahl (100%) Quote der Beteiligung %<br />
Partnerunternehmen (Name) Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Verbundenes Unternehmen<br />
Summe<br />
20182<br />
Fassung 07/08<br />
4/4