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OLG München: Entgelte bei aus Plankrankenhaus ausgegliederter ...

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private Einrichtung, die räumlich, sachlich und organisatorisch <strong>aus</strong>reichend vom<br />

Plankrankenh<strong>aus</strong> abgegrenzt ist. Die Beklagte zu 2) ist daher nicht so zu behandeln<br />

wie ein Plankrankenh<strong>aus</strong>.<br />

aaa) Grundsätzlich dürfen Privatkrankenhäuser eine andere Vergütung fordern als<br />

Plankrankenhäuser.

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