OLG München: Entgelte bei aus Plankrankenhaus ausgegliederter ...
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private Einrichtung, die räumlich, sachlich und organisatorisch <strong>aus</strong>reichend vom<br />
Plankrankenh<strong>aus</strong> abgegrenzt ist. Die Beklagte zu 2) ist daher nicht so zu behandeln<br />
wie ein Plankrankenh<strong>aus</strong>.<br />
aaa) Grundsätzlich dürfen Privatkrankenhäuser eine andere Vergütung fordern als<br />
Plankrankenhäuser.