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OLG München: Entgelte bei aus Plankrankenhaus ausgegliederter ...

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Gestaltung, die zur entsprechenden Anwendung von § 17 Abs. 1 S. 5 KHEntgG führt.<br />

Zu Unrecht macht der Kläger geltend, dass zwischen dem Plankrankenh<strong>aus</strong> und der<br />

privaten Beklagten zu 2) eine derartige Verflechtung bestünde, dass nicht von einer<br />

selbständigen, <strong>aus</strong>reichend abgegrenzten Organisationseinheit <strong>aus</strong>zugehen sei.

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