ErzieherInnen ABC - GEW - Berlin
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Fortbildungen<br />
Fachliche Fortbildung dient dem Erhalt und<br />
der Erweiterung der Qualifikation und der<br />
Kompetenz der sozialpädagogischen Fachkräfte.<br />
Die ➜ Träger müssen dafür Sorge<br />
tragen, dass die bei ihnen beschäftigten MitarbeiterInnen<br />
sich entsprechend fortbilden<br />
können. Eine Fortbildung kann vom Arbeitgeber<br />
veranlasst werden oder auf eigenen<br />
Wunsch geschehen.<br />
Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung<br />
anweist, muss er Dich unter Fortzahlung der<br />
Bezüge von der Arbeit freistellen und ggf.<br />
die Kosten für die Fortbildung übernehmen.<br />
Möchtest Du auf eigenen Wunsch an einer<br />
Fortbildung teilnehmen, musst Du klären, ob<br />
Du einen Anspruch auf bezahlte Freistellung<br />
von der Arbeit hast (z. B. nach dem <strong>Berlin</strong>er<br />
Bildungsurlaubsgesetz) und ob der Arbeitgeber<br />
die Kosten übernimmt.<br />
Das Land <strong>Berlin</strong> unterhält gemeinsam<br />
mit Brandenburg das Sozialpädagogische<br />
Fortbildungsinstitut<br />
<strong>Berlin</strong>-Brandenburg. ➜ Erzieher-<br />
Innen, die dort eine Fortbildung<br />
fünfundzwanzig