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ErzieherInnen ABC - GEW - Berlin

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Fortbildungen<br />

Fachliche Fortbildung dient dem Erhalt und<br />

der Erweiterung der Qualifikation und der<br />

Kompetenz der sozialpädagogischen Fachkräfte.<br />

Die ➜ Träger müssen dafür Sorge<br />

tragen, dass die bei ihnen beschäftigten MitarbeiterInnen<br />

sich entsprechend fortbilden<br />

können. Eine Fortbildung kann vom Arbeitgeber<br />

veranlasst werden oder auf eigenen<br />

Wunsch geschehen.<br />

Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung<br />

anweist, muss er Dich unter Fortzahlung der<br />

Bezüge von der Arbeit freistellen und ggf.<br />

die Kosten für die Fortbildung übernehmen.<br />

Möchtest Du auf eigenen Wunsch an einer<br />

Fortbildung teilnehmen, musst Du klären, ob<br />

Du einen Anspruch auf bezahlte Freistellung<br />

von der Arbeit hast (z. B. nach dem <strong>Berlin</strong>er<br />

Bildungsurlaubsgesetz) und ob der Arbeitgeber<br />

die Kosten übernimmt.<br />

Das Land <strong>Berlin</strong> unterhält gemeinsam<br />

mit Brandenburg das Sozialpädagogische<br />

Fortbildungsinstitut<br />

<strong>Berlin</strong>-Brandenburg. ➜ Erzieher-<br />

Innen, die dort eine Fortbildung<br />

fünfundzwanzig

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