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GeoLog 2007 - Geologischer Dienst NRW - Landesregierung ...

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AUFGABEN UND PROJEKTE<br />

Mitwirkung bei<br />

öffentlichen und privaten Planungsvorhaben<br />

Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> wird<br />

als Träger öffentlicher Belange und<br />

als geowissenschaftliche Fachstelle<br />

des Landes intensiv an öffentlichen<br />

Planungsvorhaben im Rahmen wasser-<br />

und bergrechtlicher Verfahren, an<br />

der Landes-, Regional- und Bauleitplanung,<br />

an natur- und landschaftsschutzrechtlichen<br />

Planungen sowie<br />

an Abgrabungsvorhaben beteiligt. Arbeitsschwerpunkte<br />

sind Stellungnahmen<br />

und Gutachten zur Sicherung<br />

und zum Abbau oberflächennaher<br />

Rohstoffe, zum Grundwasserschutz,<br />

zur Klärung der Baugrundverhältnisse<br />

sowie zum Erhalt besonders schutzwürdiger<br />

Böden und von Geotopen.<br />

Zuständigkeiten klären<br />

Es liegt in der Sachkompetenz des<br />

Geologischen <strong>Dienst</strong>es, Art und Qualität<br />

von Bodenschätzen zu beurteilen.<br />

Bei Anträgen für die Abgrabung<br />

von Lockergesteinen wie Quarzsand<br />

und -kies zum Beispiel ist zuerst die<br />

Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde<br />

festzustellen. Hierfür begutachtet<br />

der Geologische <strong>Dienst</strong> die Lagerstätte<br />

und lässt in Zweifelsfällen<br />

Proben entnehmen. Diese werden auf<br />

die Eignung zur Herstellung feuerfester<br />

Erzeugnisse im Sinne des § 4<br />

Bundesberggesetz untersucht. Nach<br />

Auswertung aller Ergebnisse entscheidet<br />

der Geologische <strong>Dienst</strong>, ob<br />

die Eignung vorliegt. Ist dies der Fall,<br />

wird nach Bergrecht verfahren. Anderenfalls<br />

greift das Abgrabungsrecht<br />

und es sind Kommunen oder Kreise<br />

zuständig.<br />

Umweltprüfung bei der<br />

Stadtplanung<br />

Im novellierten Baugesetzbuch<br />

(BauGB) vom 20. Juli 2004 wird eine<br />

EU-Richtlinie umgesetzt, die eine integrative<br />

Umweltprüfung bei der Erstellung<br />

von Flächennutzungsplänen<br />

(FNPs) und Bebauungsplänen (BPs)<br />

vorschreibt. Dem volkswirtschaftlichen<br />

und ökologischen Wert der natürlichen<br />

Ressourcen Gestein, Boden,<br />

Wasser, Luft und Landschaft wird<br />

nun mit einer gesamtheitlichen Betrachtung<br />

der verschiedenen Nutzungen<br />

in ihrem Wechselgefüge und<br />

in ihren Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Rechnung getragen.<br />

Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> wird in<br />

seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher<br />

Belange jährlich bei mehr als<br />

1 000 Anfragen von Städten und Gemeinden<br />

beteiligt. Er gibt Hinweise,<br />

Anregungen und Empfehlungen für<br />

weitere Untersuchungen oder zu vorhandenen<br />

Daten. So lassen sich kostspielige<br />

Planungsfehler vermeiden<br />

und Georisiken minimieren.<br />

Geotopschutz<br />

Geotope – also erdgeschichtliche Bildungen,<br />

die Erkenntnisse über die<br />

Entstehung der Erde und des Lebens<br />

vermitteln – werden bei den Geländearbeiten<br />

des Geologischen <strong>Dienst</strong>es<br />

seit Jahrzehnten erfasst, dokumentiert<br />

und bewertet. In der Regel geschieht<br />

dies im Rahmen der geologischen<br />

und bodenkundlichen Landesaufnahme.<br />

Im Vorfeld der Landschaftsplanung<br />

werden Geotope auch gezielt<br />

kartiert oder überprüft. Schutzwürdige<br />

Geotope werden seit 1980 in einem<br />

Geotop-Kataster registriert. In diesem<br />

Kataster sind fast 4 000 Aufschlüsse,<br />

Landschaftsformen und Naturschöpfungen<br />

wie zum Beispiel<br />

Felsen, Quellen oder Bachschwinden<br />

verzeichnet. Die Einträge in das<br />

Geotop-Kataster dienen zunächst nur<br />

der Dokumentation. Ein rechtlicher<br />

Schutz ist damit nicht verbunden.<br />

Dieser kann erst im Rahmen der<br />

Landschaftsplanung oder in einzelnen<br />

Naturschutzverfahren erlangt werden.<br />

Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong><br />

schlägt vor, welche Geotope aufgrund<br />

ihrer besonderen erdgeschichtlichen<br />

Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder<br />

Schönheit geschützt werden sollen.<br />

Beim Wettbewerb um die 77 bedeutendsten<br />

Geotope Deutschlands erhielten<br />

am 12. Mai 2006 elf Geotope<br />

aus Nordrhein-Westfalen die Auszeichnung<br />

„Nationaler Geotop“.<br />

Ein Beispiel für aktiven Geotopschutz<br />

ist der unter Mitwirkung des<br />

Geologischen <strong>Dienst</strong>es 2004 gegründete<br />

GeoPark Ruhrgebiet. Er trägt<br />

zum Erhalt des geowissenschaftlichen<br />

und montanhistorischen Erbes im<br />

Ruhrgebiet bei. Am 24. November<br />

2006 erhielt er die Auszeichnung<br />

„Nationaler GeoPark“.<br />

Weil Geotopschutz das Bewusstsein<br />

in der Bevölkerung benötigt, bringt<br />

der Geologische <strong>Dienst</strong> sein Wissen<br />

auch bei der Konzeption und inhaltlichen<br />

Gestaltung geowissenschaftlicher<br />

Lehrpfade ein. Der geologische<br />

Lehrpfad in Hinsbeck, der seit 2006<br />

in neuem Glanz erscheint, ist ein Beispiel<br />

hierfür.<br />

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