GeoLog 2007 - Geologischer Dienst NRW - Landesregierung ...
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AUFGABEN UND PROJEKTE<br />
Mitwirkung bei<br />
öffentlichen und privaten Planungsvorhaben<br />
Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> wird<br />
als Träger öffentlicher Belange und<br />
als geowissenschaftliche Fachstelle<br />
des Landes intensiv an öffentlichen<br />
Planungsvorhaben im Rahmen wasser-<br />
und bergrechtlicher Verfahren, an<br />
der Landes-, Regional- und Bauleitplanung,<br />
an natur- und landschaftsschutzrechtlichen<br />
Planungen sowie<br />
an Abgrabungsvorhaben beteiligt. Arbeitsschwerpunkte<br />
sind Stellungnahmen<br />
und Gutachten zur Sicherung<br />
und zum Abbau oberflächennaher<br />
Rohstoffe, zum Grundwasserschutz,<br />
zur Klärung der Baugrundverhältnisse<br />
sowie zum Erhalt besonders schutzwürdiger<br />
Böden und von Geotopen.<br />
Zuständigkeiten klären<br />
Es liegt in der Sachkompetenz des<br />
Geologischen <strong>Dienst</strong>es, Art und Qualität<br />
von Bodenschätzen zu beurteilen.<br />
Bei Anträgen für die Abgrabung<br />
von Lockergesteinen wie Quarzsand<br />
und -kies zum Beispiel ist zuerst die<br />
Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde<br />
festzustellen. Hierfür begutachtet<br />
der Geologische <strong>Dienst</strong> die Lagerstätte<br />
und lässt in Zweifelsfällen<br />
Proben entnehmen. Diese werden auf<br />
die Eignung zur Herstellung feuerfester<br />
Erzeugnisse im Sinne des § 4<br />
Bundesberggesetz untersucht. Nach<br />
Auswertung aller Ergebnisse entscheidet<br />
der Geologische <strong>Dienst</strong>, ob<br />
die Eignung vorliegt. Ist dies der Fall,<br />
wird nach Bergrecht verfahren. Anderenfalls<br />
greift das Abgrabungsrecht<br />
und es sind Kommunen oder Kreise<br />
zuständig.<br />
Umweltprüfung bei der<br />
Stadtplanung<br />
Im novellierten Baugesetzbuch<br />
(BauGB) vom 20. Juli 2004 wird eine<br />
EU-Richtlinie umgesetzt, die eine integrative<br />
Umweltprüfung bei der Erstellung<br />
von Flächennutzungsplänen<br />
(FNPs) und Bebauungsplänen (BPs)<br />
vorschreibt. Dem volkswirtschaftlichen<br />
und ökologischen Wert der natürlichen<br />
Ressourcen Gestein, Boden,<br />
Wasser, Luft und Landschaft wird<br />
nun mit einer gesamtheitlichen Betrachtung<br />
der verschiedenen Nutzungen<br />
in ihrem Wechselgefüge und<br />
in ihren Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Rechnung getragen.<br />
Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong> wird in<br />
seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher<br />
Belange jährlich bei mehr als<br />
1 000 Anfragen von Städten und Gemeinden<br />
beteiligt. Er gibt Hinweise,<br />
Anregungen und Empfehlungen für<br />
weitere Untersuchungen oder zu vorhandenen<br />
Daten. So lassen sich kostspielige<br />
Planungsfehler vermeiden<br />
und Georisiken minimieren.<br />
Geotopschutz<br />
Geotope – also erdgeschichtliche Bildungen,<br />
die Erkenntnisse über die<br />
Entstehung der Erde und des Lebens<br />
vermitteln – werden bei den Geländearbeiten<br />
des Geologischen <strong>Dienst</strong>es<br />
seit Jahrzehnten erfasst, dokumentiert<br />
und bewertet. In der Regel geschieht<br />
dies im Rahmen der geologischen<br />
und bodenkundlichen Landesaufnahme.<br />
Im Vorfeld der Landschaftsplanung<br />
werden Geotope auch gezielt<br />
kartiert oder überprüft. Schutzwürdige<br />
Geotope werden seit 1980 in einem<br />
Geotop-Kataster registriert. In diesem<br />
Kataster sind fast 4 000 Aufschlüsse,<br />
Landschaftsformen und Naturschöpfungen<br />
wie zum Beispiel<br />
Felsen, Quellen oder Bachschwinden<br />
verzeichnet. Die Einträge in das<br />
Geotop-Kataster dienen zunächst nur<br />
der Dokumentation. Ein rechtlicher<br />
Schutz ist damit nicht verbunden.<br />
Dieser kann erst im Rahmen der<br />
Landschaftsplanung oder in einzelnen<br />
Naturschutzverfahren erlangt werden.<br />
Der Geologische <strong>Dienst</strong> <strong>NRW</strong><br />
schlägt vor, welche Geotope aufgrund<br />
ihrer besonderen erdgeschichtlichen<br />
Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder<br />
Schönheit geschützt werden sollen.<br />
Beim Wettbewerb um die 77 bedeutendsten<br />
Geotope Deutschlands erhielten<br />
am 12. Mai 2006 elf Geotope<br />
aus Nordrhein-Westfalen die Auszeichnung<br />
„Nationaler Geotop“.<br />
Ein Beispiel für aktiven Geotopschutz<br />
ist der unter Mitwirkung des<br />
Geologischen <strong>Dienst</strong>es 2004 gegründete<br />
GeoPark Ruhrgebiet. Er trägt<br />
zum Erhalt des geowissenschaftlichen<br />
und montanhistorischen Erbes im<br />
Ruhrgebiet bei. Am 24. November<br />
2006 erhielt er die Auszeichnung<br />
„Nationaler GeoPark“.<br />
Weil Geotopschutz das Bewusstsein<br />
in der Bevölkerung benötigt, bringt<br />
der Geologische <strong>Dienst</strong> sein Wissen<br />
auch bei der Konzeption und inhaltlichen<br />
Gestaltung geowissenschaftlicher<br />
Lehrpfade ein. Der geologische<br />
Lehrpfad in Hinsbeck, der seit 2006<br />
in neuem Glanz erscheint, ist ein Beispiel<br />
hierfür.<br />
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