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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

<strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung<br />

„Rayers See“<br />

Erstellt durch:<br />

4.12.2012


<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

1 Einleitung<br />

Der Eigentümer des Hotels See Park, Danziger 5, in <strong>Geldern</strong>, plant die Erweiterung<br />

des Hotels. Westlich des Hotels, auf einer Grünfläche, soll ein dreigeschossiges<br />

Bettenhaus errichtet werden und ganz in der Nähe, auf dem Rayers<br />

See, maximal 4 schwimmende Ferienhäuser. Von der Baumaßnahme<br />

sind neben dem See, eine Rasenfläche mit Blumenrabatten, eine relativ neu<br />

gepflanzte junge Eiche sowie eine großkronige Trauerweide betroffen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>UmBau Ingenieurgesellschaft, Kevelaer wurde beauftragt, in einer Artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung festzustellen, ob durch den geplanten Eingriff planungsrelevante<br />

Arten betroffen sein könnten und weitere Prüfungen notwendig<br />

werden.<br />

Abb. 1: Luftbild der Planfläche (rot markiert) und seines Umfeldes<br />

<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 1


<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

2 Rechtliche Grundlagen<br />

Im Rahmen dieses Bauvorhabens sind die Belange des Artenschutzes im Sinne<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu berücksichtigen.<br />

§44 BNatSchG regelt die Zulässigkeit von Eingriffen im Hinblick auf Tiere und<br />

Pflanzen der besonders geschützten Arten. § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 4 beinhaltet<br />

eine umfassende Auflistung von Verbotstatbeständen des besonderen Artenschutzes.<br />

Demnach ist es verboten, besonders und/oder streng geschützten<br />

Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten/vernichten oder<br />

ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />

zerstören. Auch muss eine erhebliche Störung (Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der lokalen Population) der besonders geschützten Arten und<br />

europäischen Vogelarten während er Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wanderzeiten vermieden werden. Zudem ist eine mögliche<br />

Zerstörung der Fortpflanzungs- sowie Ruhestätten von besonders bzw.<br />

streng geschützten Arten zu prüfen. Auch dürfen streng geschützte Pflanzen<br />

oder ihre Entwicklungsformen nicht aus der Natur entnommen werden, diese<br />

oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört werden.<br />

§ 44 Abs. 5 enthält Sonderregelungen. Sofern die ökologische Funktion der<br />

von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte<br />

im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen<br />

die Zugriffsverbote vor.<br />

Zudem gestattet der Gesetzgeber Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

zur Abwendung des Störungsverbots, die auch im Sinne vorgezogener<br />

Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können (VV-Artenschutz<br />

2010). Ausnahmen von den Verboten regelt § 45 Abs. 7 BNatSchG.<br />

Ziel des Gesetzgebers ist, die natürlichen Lebensräume und die Populationen<br />

wildlebender und in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu schützen<br />

und somit die biologische Vielfalt zu erhalten.<br />

Für Planungs- und Zulassungsverfahren ist gemäß § 44 Abs. 1 und 5<br />

BNatSchG eine Artenschutzrechtliche Prüfung vorgeschrieben. Insgesamt<br />

konzentriert sich das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren<br />

auf die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen<br />

Vogelarten.<br />

Das Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat<br />

für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachliche Auswahl derjenigen Arten<br />

getroffen, die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-<br />

Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (Kiel 2005a). Diese Arten werden in<br />

NRW planungsrelevante Arten genannt.<br />

Sofern in einem Untersuchungsraum diese planungsrelevanten Arten vorkommen<br />

und durch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben eine Verletzung der<br />

Schädigungs- bzw. Störungsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwarten<br />

ist oder erfolgt, ist eine Einzelprüfung der betroffenen Arten durchzufüh-<br />

<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 2


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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

ren. Es ist zu prüfen, ob Verbotstatbestände vom geplanten Vorhaben ausgehen<br />

können.<br />

In Nordrhein-Westfalen unterliegen derzeit 213 Tier- und Pflanzenarten der<br />

Verpflichtung einer artbezogenen Einzelprüfung. Die größte Artengruppe wird<br />

hierbei mit 134 Arten von den Vögeln eingenommen, Säugetiere sind mit derzeit<br />

23 Arten, die Gruppe der Amphibien und Reptilien ist mit 13 Arten vertreten.<br />

Von den über 30.000 wirbellosen Tierarten gelten lediglich 34 Arten als<br />

planungsrelevant; die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen ist im Verhältnis zu<br />

ihrem Gesamtartenbestand in Nordrhein-Westfalen mit nur 9 planungsrelevanten<br />

Arten relativ gering.<br />

3 Vorgaben des Naturschutzrechts<br />

Die Planfläche beinhaltet weder Schutzgebiete noch geschützte Objekte im<br />

Sinne des nationalen Naturschutzrechts.<br />

Im Plangebiet selbst oder seinem unmittelbaren Umfeld liegen weder Gebiete<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung noch kommen Europäische Vogelschutzgebiete<br />

wie ein Lebensraumtyp nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-<br />

Richtlinie) vor.<br />

Direkt im Betrachtungsraum befinden sich demnach keine Bereiche für den<br />

Schutz der Natur.<br />

4 Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

4.1 Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes<br />

Das Plangebiet stellt die Erweiterung des Hotels See Park dar. Vormals befand<br />

sich ein Betonwerk auf dem heutigen Hotelgelände. Es erstreckt sich über den<br />

östlichen Bereich des Rayers Sees bis einschließlich der sich anschließenden<br />

Grünfläche westlich des Hotelgebäudekomplexes.<br />

Neben der Seefläche stellt das Plangebiet eine gepflegte Rasenfläche dar.<br />

Diese Rasenfläche ist umgeben von kleinen Rabatten mit Blumen und Sträuchern.<br />

Eine junge Eiche sowie eine großkronige Trauerweide sollen der Baumaßnahme<br />

weichen. Im Süden befindet sich der hoteleigene Parkplatz, der<br />

direkt an der Danziger Straße liegt, die als <strong>Stadt</strong>kerntangente fungiert. Westlich<br />

des Parkplatzes schließt sich eine Wiese an. Der Parkplatz ist mit Heckenpflanzen<br />

eingefasst. Zwischen Parkfläche und Plangebiet befindet sich ein<br />

kleines Nebengebäude, umgeben von einigen Gehölzen, die von der Planung<br />

nicht tangiert werden. Auf der Rasenfläche außerhalb der Planfläche stehen<br />

zwei weitere junge Eichen. Westlich schließt sich der Rayers See an, eine<br />

ehemalige Kiesgrube, um den ein Rundwanderweg führt. Zwischen Grünfläche<br />

und See erhebt sich eine kleine Böschung mit verschiedenen Gehölzen. An<br />

dieser Stelle teilt sich der Wanderweg, um anschließend wieder zusammengeführt<br />

zu werden. Der See wird umgeben von einem schmalen Gürtel hoher Gehölze<br />

und Sträucher, die nicht von der Baumaßnahme betroffen sind. Der<br />

Uferbereich ist relativ vegetationsarm. Der See wird vom Angelsportverein<br />

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„Rayers See e.V. <strong>Geldern</strong>“ zur Sportfischerei genutzt. Laut Aushang des Angelvereins<br />

sind im See die unterschiedlichsten Speisefische anzutreffen. Das<br />

Ufer ist in Nähe des Hotels See Park z. T. mit Betonstützen befestigt. Der Restaurantbereich<br />

des Hotels reicht bis dicht an das östliche Seeufer.<br />

Im Norden des Rayers Sees befindet sich eine Golfsportanlage, die sich bis<br />

<strong>zum</strong> Schloss Haag erstreckt. Westlich des Sees liegen das St. Clemens Hospital<br />

und die Gelderlandklinik, im Süden der Siedlungskörper <strong>Geldern</strong>s. Südlich<br />

der Danziger Straße in Nähe der Planfläche befindet sich ein weiteres Gewässer.<br />

Die weitere nördliche Umgebung ist geprägt durch landwirtschaftliche Freiflächen<br />

mit Streubebauung.<br />

4.2 Vorprüfung der Wirkfaktoren<br />

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die bei der Realisierung des<br />

Bauvorhabens zu einer Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten führen<br />

können.<br />

Zu beachten sind bei der geplanten Eingriffsmaßnahme bau-, anlagen- und<br />

betriebsbedingte Wirkfaktoren. Es ist zu prüfen, ob diese Wirkfaktoren dazu<br />

führen können, dass Exemplare einer europäisch geschützten Art erheblich<br />

gestört, verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Wirkfaktoren<br />

so gravierend sind, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungsoder<br />

Ruhestätten nachhaltig beeinträchtigt werden.<br />

Baubedingte Wirkfaktoren<br />

• Während der Baufeldräumung und durch den weiteren Einsatz von Maschinen<br />

und Baufahrzeugen kann es zur Tötung wild lebender Tiere<br />

kommen.<br />

• Mit der Baumaßnahme treten in der Regel temporäre Lärmemissionen<br />

durch den Baustellenverkehr sowie durch Baugeräte auf. Je nach Intensität<br />

kann diese Lärmbelastung zur Vergrämung einzelner Arten führen.<br />

Außerdem können durch Lärm- und Lichtimmissionen wild lebende Tiere<br />

bei ihrer Fortpflanzung gestört werden.<br />

• Durch den Einsatz von Maschinen und Baufahrzeugen sowie im Zuge<br />

der Baufeldvorbereitung kann es zur Zerstörung und <strong>zum</strong> Verlust von<br />

Lebensstätten Boden brütender Vogelarten kommen.<br />

• Die Durchführung der Baumaßnahme hat in der Regel eine verstärkte<br />

menschliche Anwesenheit im Baugebiet zur Folge, was von den meisten<br />

wild lebenden Tieren als Störung empfunden und zur dauerhaften Vertreibung<br />

aus dem Gebiet führen kann.<br />

Anlagenbedingte Wirkfaktoren<br />

• Die Umsetzung baulicher Maßnahmen hat in der Regel eine Veränderung<br />

der ehemals vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen in einem<br />

Baugebiet zur Folge. Diese Veränderungen können neben der direkten<br />

Zerstörung von Biotopstrukturen zu einer dauerhaften Zerstörung<br />

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geeigneter Lebensräume betroffener Tier- und Pflanzenarten führen, die<br />

dann nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können.<br />

• Künstliches Licht wirkt in der Regel durch einen relativ hohen UV-Anteil<br />

im Lichtspektrum auf viele nachtaktive Insekten besonders anziehend.<br />

Hierdurch besteht die Gefahr der direkten Verbrennung an den Leuchtenbauteilen<br />

oder dem Eindringen in das Leuchtengehäuse, was ebenfalls<br />

<strong>zum</strong> Tode der Tiere führen kann.<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren:<br />

• Durch die bebaute Planfläche kommt es infolge von diversen Vorgängen<br />

wie z. B. Beleuchtung, Bewegung, Verkehrs- und Personengeräuschen<br />

zu Licht- und Lärmimmissionen, die zu dauerhaften Störungen führen<br />

können.<br />

4.3 Ortsbesichtigung<br />

Am 05.09.2012 wurde eine Ortsbesichtigung des geplanten Eingriffsgebietes<br />

zur Erkundung der Habitatstrukturen durchgeführt sowie zur Erfassung der im<br />

Plangebiet planungsrelevanten Arten.<br />

Am 21.10.2012 erfolgte ein Tauchgang durch Winfried Stelzer und Stefan Roehling.<br />

4.4 Methode<br />

Das Plangebiet wurde im Rahmen einer Vogelkartierung begangen und Vögel<br />

aufgrund von Sichtbeobachtungen und Lautäußerungen erfasst. Plangebiet<br />

und nähere Umgebung wurden auf mögliche Horste abgesucht.<br />

Während der Ortsbegehung wurde das gesamte Untersuchungsgebiet per<br />

Sichtkontrolle auf Strukturen abgesucht, die das Vorkommen von Fledermäusen<br />

und Reptilien wahrscheinlich erscheinen lassen. Gleichzeitig wurde das<br />

Untersuchungsgebiet als Lebensraum möglicher planungsrelevanter Amphibien-,<br />

Reptilienarten abgegangen.<br />

Während des Tauchgangs wurde der östliche Bereich des Gewässers auf besonders<br />

wertvolle Habitatstrukturen abgesucht, insbesondere der für die<br />

„schwimmenden Ferienhäuser“ vorgesehene Bereich. Dazu wurde in einer Tiefe<br />

von 0,5 m – 4 m getaucht und fotografiert.<br />

4.5 Ergebnisse - Vögel<br />

Im Untersuchungsgebiet und seiner näheren Umgebung konnten während des<br />

Beobachtungszeitraumes insgesamt 17 verschiedene Vogelarten nachgewiesen<br />

werden (s. Tabelle 1). Von den für das Messtischblatt 4403 <strong>Geldern</strong> (s.<br />

Tabelle 2) bislang nachgewiesenen planungsrelevanten Arten finden die allermeisten<br />

direkt im Plangebiet keinen adäquaten Lebensraum.<br />

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Tabelle 1:<br />

Während der Ortsbesichtigung<br />

angetroffene Vogelarten<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Deutscher Name<br />

planungsrelevant<br />

Anas platyrhynchos Stockente nein<br />

Aythya fuligula Reiherente nein<br />

Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer nein<br />

Columba (Palumbus) Palumbus Ringeltaube nein<br />

Corvus corone Rabenkrähe nein<br />

Corvus monedula Dohle nein<br />

Dendrocopos major Buntspecht nein<br />

Erithacus rubecula Rotkehlchen nein<br />

Fulica atra Blässralle nein<br />

Garrulus glandarius Eichelhäher nein<br />

Parus caeruleus Blaumeise nein<br />

Parus major Kohlmeise nein<br />

Phylloscopus collybita Zilpzalp nein<br />

Pica pica Elster nein<br />

Podiceps cristatus Haubentaucher nein<br />

Sitta europaea Kleiber nein<br />

Turdus merula Amsel nein<br />

4.5.1 Planungsrelevante Vogelarten<br />

Während der Ortsbesichtigung wurden keine planungsrelevanten Arten gesichtet.<br />

Die Erfassung der vor Ort angetroffenen Arten liefert lediglich eine Momentaufnahme<br />

und kann nicht vollständig sein. Darüber hinaus sind auch<br />

Hauptbrutsaison und -gesangszeit überschritten. In Tabelle 2 werden unter<br />

„Bemerkung“ weitere Aussagen zu einem möglichen Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten vorgenommen.<br />

4.5.2 Nicht planungsrelevante Vogelarten<br />

Alle bei der Begehung angetroffenen Vogelarten wie beispielsweise Amseln,<br />

Meisen, Ringeltauben etc. haben für die Artenschutzrechtliche Prüfung keinerlei<br />

Relevanz und finden daher hier keine weitere Beachtung. In NRW weit verbreitete<br />

Vogelarten (aber auch solche der Vorwarnliste) werden als nicht planungsrelevant<br />

eingestuft. Für diese gelten zwar auch die artenschutzrechtlichen<br />

Verbote, sie sollen aber nach Empfehlung des LANUV NRW im Rahmen<br />

der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht artspezifisch gesondert betrachtet<br />

werden (Kiel 2007). Sie befinden sich derzeit in NRW in einem günstigen Er-<br />

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haltungszustand und sind im Regelfall bei Planverfahren nicht von populationsrelevanten<br />

Beeinträchtigungen bedroht (Kiel 2007). Auch sind grundsätzlich<br />

keine Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion ihrer Lebensumstände zu<br />

erwarten (Kiel 2007).<br />

4.6 Auswertung des Fachinformationssystems<br />

Um eine einheitliche Bearbeitung der Artenschutzthematik zu ermöglichen, hat<br />

das Land Nordrhein-Westfalen alle relevanten Informationen zu den geschützten<br />

Arten im Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ aufbereitet<br />

(Kiel 2005a, 2007b, LANUV 2007a).<br />

Da die Ortsbesichtigung lediglich einen ersten Eindruck bezüglich der Artenvielfalt<br />

liefern kann, erfolgte eine Abfrage des Fachinformationssystems Nordrhein-Westfalens<br />

am 10.09.2012 für die TK25 4403 (<strong>Geldern</strong>). Aus der Abfrage<br />

resultiert das in Tabelle 2 dargestellte Artenspektrum. Im Hinblick auf eine<br />

übersichtliche und systematisierte Prüfung möglicher Verbotstatbestände erfolgt<br />

eine Betrachtung der einzelnen Arten anhand von Tabelle 2 mit Bemerkungen<br />

hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben.<br />

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Tabelle 2:<br />

Planungsrelevante Arten im Messtischblatt 4403 sowie Bemerkungen<br />

<strong>zum</strong> möglichen Betroffenheit im Eingriffsgebiet<br />

EHZ = Erhaltungszustand<br />

ATL = Atlantische Region<br />

G = günstig<br />

U = unzureichend<br />

S = schlecht<br />

Art<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Eptesicus serotinus<br />

Myotis daubentonii<br />

Wasserfledermaus<br />

Status<br />

Säugetiere<br />

Art vorhanden<br />

Art vorhanden<br />

EHZ<br />

in<br />

NRW<br />

(ATL)<br />

Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U<br />

Myotis nattereri<br />

Nyctalus leisleri<br />

Nyctalus noctula<br />

Pipistrellus nathusii<br />

Deutscher Name<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Fransenfledermaus<br />

Kleiner Abendsegler<br />

Großer Abendsegler<br />

Rauhhautfledermaus<br />

Art vorhanden<br />

Art vorhanden<br />

Art vorhanden<br />

Art vorhanden<br />

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden<br />

Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G<br />

Plecotus austriacus Graues Langohr Art vorhanden S<br />

Vögel<br />

Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G<br />

Accipiter nisus Sperber sicher brütend G<br />

Acrocephalus scirpaceus<br />

Teichrohrsänger sicher brütend<br />

G<br />

G<br />

G<br />

U<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Bemerkung<br />

Keine Quartiere, mögliche<br />

Jagdreviere und Zugstraßen<br />

bleiben unbeeinträchtigt<br />

Habitat ungeeignet, da keine<br />

Kulturlandschaft mit Wechsel<br />

von geschlossenen<br />

Waldgebieten, Waldinseln<br />

und Feldgehölzen. Brutplätze<br />

finden sich in Wäldern<br />

mit altem Baumbestand.<br />

Allenfalls Randgebiet eines<br />

Nahrungshabitats. Besiedelt<br />

werden, abwechslungsreiche,<br />

gehölzreiche Kulturlandschaften<br />

mit einem ausreichenden<br />

Nahrungsangebot<br />

an Kleinvögeln. Ausweichmöglichkeiten<br />

vorhanden.<br />

Es besteht keine Betroffenheit.<br />

Habitat ungeeignet, da z. B.<br />

keine Schilfbestände größer<br />

als 20m².<br />

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Fortsetzung Tabelle 2<br />

Art<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Deutscher Name<br />

Status<br />

Vögel<br />

EHZ<br />

in<br />

NRW<br />

(ATL)<br />

Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G<br />

Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend G↓<br />

Ardea cinerea Graureiher sicher brütend G<br />

Asio otus Waldohreule sicher brütend G<br />

Athene noctua<br />

Steinkauz<br />

beobachtet zur<br />

Brutzeit<br />

Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G<br />

Caprimulgus europaeus<br />

Ziegenmelker sicher brütend S<br />

Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend G↓<br />

G<br />

Bemerkung<br />

Habitat ungeeignet, da kein<br />

Gewässer mit Steilufer oder<br />

Wurzelteller.<br />

Habitat ungeeignet, da keine<br />

Feuchtwiese mit Singwarten<br />

und einer Bodenvegetation<br />

mit ausreichender Deckung.<br />

See stellt allenfalls Randgebiet<br />

eines Nahrungshabitats<br />

da. Ausweichmöglichkeiten<br />

vorhanden. Es besteht keine<br />

Betroffenheit.<br />

Kein Horst in Plangebiet und<br />

Umgebung. Art baut keine<br />

eigenen Nester. Als Jagdgebiete<br />

werden strukturreiche<br />

Offenlandbereiche sowie<br />

größere Waldlich-tungen<br />

aufgesucht. Es besteht keine<br />

Betroffenheit.<br />

Plangebiet als Habitat ungeeignet<br />

da keine offene und<br />

grünlandreiche Kulturlandschaft<br />

mit einem guten Höhlenangebot.<br />

Auch als Jagdgebiet<br />

ungeeignet, da kurzrasige<br />

Viehweiden sowie<br />

Streuobstgärten bevorzugt<br />

werden.<br />

Habitat ungeeignet. Kein<br />

Horst im Plangebiet und<br />

Umgebung. Als Jagdgebiet<br />

werden Offenlandbereiche<br />

in der weiteren Umgebung<br />

des Horstes genutzt.<br />

Habitat ungeeignet, da keine<br />

ausgedehnten, reich strukturierten<br />

Heide- und Moorgebiete,<br />

Kiefern- und Wacholderheiden<br />

sowie lichte Kiefernwälder<br />

auf trockenem,<br />

sandigem Boden.<br />

Neststandorte nicht betroffen.<br />

Luftraum See dient<br />

allenfalls als Randgebiet<br />

eines Nahrungshabitats. Es<br />

besteht keine Betroffenheit.<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Fortsetzung Tabelle 2<br />

Art<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Deutscher Name<br />

Status<br />

Vögel<br />

EHZ<br />

in<br />

NRW<br />

(ATL)<br />

Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G<br />

Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G<br />

Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U<br />

Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G<br />

Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend G↓<br />

Lanius collurio Neuntöter sicher brütend U<br />

Larus canus Sturmmöwe sicher brütend U<br />

Larus ridibundus Lachmöwe sicher brütend G<br />

Bemerkung<br />

Habitat ungeeignet da Waldgebiete<br />

und Gehölze mit<br />

einem guten Bestand an<br />

alten, grob borkigen Laubbäumen<br />

und Weichhölzer,<br />

bevorzugt werden. Ebenso<br />

wie ein hoher Anteil an stehendem<br />

Totholz.<br />

Habitat ungeeignet, da kein<br />

ausgedehntes Waldgebiet<br />

oder Feldgehölz mit hohem<br />

Totholzanteil und vermodernden<br />

Baumstümpfen wo<br />

Nahrung gefunden werden<br />

kann.<br />

Kein Horst vorhanden. Als<br />

Jagdgebiet ungeeignet, da<br />

keine weiträumige, offene<br />

Landschaft.<br />

Kein Brutplatz betroffen. Als<br />

Nahrungshabitats. werden<br />

Dauergrünland, Äcker und<br />

Brachen aufgesucht. Es<br />

besteht keine Betroffenheit.<br />

Habitat nicht geeignet. Bevorzugt<br />

werden extensiv<br />

genutzte bäuerliche Kulturlandschaften<br />

mit Viehnutzung.<br />

Habitat ungeeignet, da z B.<br />

keine extensiv genutzte,<br />

halboffene Kulturlandschaft<br />

mit aufgelockertem Gebüschbestand.<br />

Habitat ungeeignet, da Stillgewässer<br />

entlang der großen<br />

Flussläufe bevorzugt<br />

werden. Gebrütet wird in<br />

Brutkolonien, auf störungsfreien<br />

Inseln in Abgrabungsund<br />

Bergsenkungsgewässern.<br />

Als Nahrungsgebiete<br />

werden umliegende Grünlandflächen<br />

aufgesucht.<br />

See allenfalls Randgebiet<br />

eines Nahrungshabitats. Es<br />

besteht keine Betroffenheit.<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Fortsetzung Tabelle 2<br />

Art<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Deutscher Name<br />

Status<br />

Vögel<br />

EHZ<br />

in<br />

NRW<br />

(ATL)<br />

Lullula arborea Heidelerche sicher brütend U<br />

Luscinia megarhynchos<br />

Numenius arquata<br />

Nachtigall sicher brütend G<br />

Großer Brachvogel<br />

sicher brütend<br />

Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U↓<br />

Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend U<br />

Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend U<br />

Rallus aquaticus<br />

Phoenicurus phoenicurus<br />

Gartenrotschwanz<br />

Wasserralle<br />

sicher brütend<br />

beobachtet zur<br />

Brutzeit<br />

Riparia riparia Uferschwalbe sicher brütend G<br />

U<br />

U↓<br />

U<br />

Bemerkung<br />

Habitat ungeeignet, da keine<br />

sonnenexponierte, trockensandige,<br />

vegetationsarme<br />

Fläche in halboffenem Landschaftsraum,<br />

wie z.B. Heidegebiete<br />

oder lockere Kiefern-<br />

und Eichen-Birkenwälder.<br />

Gebüschreicher Rand in<br />

Nähe <strong>zum</strong> Gewässer als<br />

Habitat geeignet. Ist auch<br />

nach dem Eingriff unverändert<br />

vorhanden. Es besteht<br />

keine Betroffenheit.<br />

Habitat ungeeignet, da kein<br />

offenes Niederungs- und<br />

Grünlandgebiet, Niedermoor<br />

sowie Hochmoor mit hohen<br />

Grundwasserstand<br />

Habitat ungeeignet, da kein<br />

feuchter und sonniger Laubwald,<br />

Auewald und Feuchtwald<br />

in Gewässernähe.<br />

Habitat ungeeignet, da keine<br />

offene, kleinräumig strukturierte<br />

Kulturlandschaft mit<br />

Ackerflächen, Brachen und<br />

Grünland.<br />

Habitat ungeeignet, da keine<br />

reich strukturierte, halboffene<br />

Landschaft mit alten<br />

Baumbeständen.<br />

Habitat ungeeignet, da z.B.<br />

keine Heidelandschaft oder<br />

sandiger Kiefernwald.<br />

Habitat ungeeignet, da z. B.<br />

kein Sumpfgebiet und dichte<br />

Ufer- und Verlandungszone<br />

mit Röhricht- und Seggenbeständen<br />

oder Seggenmoor,<br />

Erlenbruchwald und<br />

Weidendickicht. Art äußerst<br />

störungssensibel.<br />

Habitat ungeeignet. Bewohnt<br />

werden Steilwände<br />

und Prallhänge an Flussufern<br />

und in Sand-, Kies<br />

oder Lößgruben.<br />

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Fortsetzung Tabelle 2<br />

Art<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Saxicola rubicola<br />

Deutscher Name<br />

Schwarzkehlchen<br />

Status<br />

Vögel<br />

sicher brütend<br />

EHZ<br />

in<br />

NRW<br />

(ATL)<br />

Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U↓<br />

Strix aluco Waldkauz sicher brütend G<br />

Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher sicher brütend G<br />

Tyto alba Schleiereule sicher brütend G<br />

Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend G<br />

Amphibien<br />

Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U<br />

Rana lessonae<br />

Kleiner Wasserfrosch<br />

Art vorhanden<br />

G<br />

U<br />

Bemerkung<br />

Habitat ungeeignet da z. B.<br />

keine mageren Offenlandbereiche<br />

mit kleinen Gebüschen,<br />

Moore und Heiden<br />

sowie Brach- und Ruderalflächen<br />

mit höheren Sitzund<br />

Singwarten.<br />

Habitat nicht geeignet. Bevorzugt<br />

werden offene, bis<br />

halboffene Parklandschaften<br />

mit einem Wechsel aus Agrarflächen<br />

und Gehölzen.<br />

Vorkommen im Siedlungsbereich<br />

eher selten, dann<br />

werden z. B. größere Obstgärten,<br />

Parkanlagen oder<br />

Friedhöfe besiedelt.<br />

Habitat ungeeignet. Besiedelt<br />

werden z. B. lichte, lückige<br />

Altholzbestände in<br />

Laub- und Mischwäldern,<br />

Parkanlagen, Gärten oder<br />

Friedhöfen, mit gutem Angebot<br />

an Höhlen.<br />

Kein geeignetes Habitat wie<br />

z. B. Gewässer mit geeigneten<br />

Verlandungszonen.<br />

Habitat ungeeignet, da z. B.<br />

Viehweiden, Äcker, Randbereiche<br />

von Ackerwegen zur<br />

Nahrungssuche aufgesucht<br />

werden.<br />

Habitat ungeeignet da kein<br />

offenes Grünlandgebiet mit<br />

feuchten, extensiv genutzten<br />

Wiesen und Weiden.<br />

Habitat ungeeignet da keine<br />

offene Auenlandschaft mit<br />

vegetationsarmem, trockenwarmem<br />

Standort mit sandigem<br />

Boden vorhanden.<br />

Habitat ungeeignet. Lebensraum<br />

sind Erlenbruchwälder,<br />

Moore, feuchte Heiden,<br />

sumpfige Wiesen und Weiden<br />

sowie gewässerreiche<br />

Waldgebiete.<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Fortsetzung Tabelle 2<br />

Art<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

Deutscher Name<br />

Status<br />

Amphibien<br />

Triturus cristatus Kammmolch Art vorhanden G<br />

Reptilien<br />

Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G↓<br />

EHZ<br />

in<br />

NRW<br />

(ATL)<br />

Bemerkung<br />

Habitat ungeeignet, da typische<br />

Offenlandart, die z. B.<br />

in den Niederungslandschaften<br />

von Fluss- und<br />

Bachauen, und Kies- und<br />

Sandabgrabungen vorkommt.<br />

Die meisten Laichgewässer<br />

sind i. d. R. fischfrei<br />

mit ausgeprägter Uferund<br />

Unterwasservegetation.<br />

Als Landlebensräume werden<br />

z. B. feuchte Laub- und<br />

Mischwälder in der Nähe der<br />

Laichgewässer genutzt.<br />

Habitat ungeeignet da z. B.<br />

kein reich strukturierter<br />

Standort mit lockeren, sandigen<br />

Substraten und einer<br />

ausreichenden Bodenfeuchte.<br />

4.7 Artenschutzrechtliches Fazit - Vögel<br />

Die im Messtischblatt aufgeführten Vogelarten übersteigen um ein Vielfaches<br />

die während der Ortsbegehung angetroffenen Arten. In Tabelle 2 ist aufgeführt,<br />

ob die entsprechende Art unter den vor Ort gefundenen Habitatbedingungen im<br />

Plangebiet potenziell vorkommen könnte.<br />

Zur Ermittlung der Auswirkungen des Eingriffs auf Tier- und Pflanzenarten sind<br />

neben der Habitatstruktur auch gegebene Vorbelastungen zu berücksichtigen.<br />

Die vorhandenen Lärmimmissionen (Straßen- und Parkplatzverkehr, Hotelgäste,<br />

Fußgänger) schließen das Vorkommen von störungssensiblen Arten im<br />

Plangebiet von vornherein aus. Habitatstruktur und Kleinräumigkeit schließen<br />

es ferner als essentielles Nahrungs- und/oder Bruthabitat für die im Messtischblatt<br />

4403 (<strong>Geldern</strong>) aufgeführten planungsrelevanten Arten aus.<br />

Das Plangebiet und seine Umgebung können allenfalls als Randgebiet eines<br />

Nahrungshabitats einiger Arten, wie z. B. Sperbern, dienen, deren Nahrungshabitate<br />

jedoch die Größe des Plangebietes um ein Vielfaches übersteigen.<br />

Luftjäger, wie auch Mehlschwalben, die das Gelände zur Nahrungssuche überfliegen<br />

könnten, werden durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt.<br />

Auch nach dem Eingriff steht ihnen der Luftraum weiterhin für die Nahrungssuche<br />

zur Verfügung. Darüber hinaus stehen Ausweichflächen in direkter Nähe<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

zur Verfügung. Von der Eingriffsmaßnahme sind weder Horste noch Neststandorte<br />

planungsrelevanter Arten betroffen.<br />

Lachmöwen und Graureihern, die den Rayers See möglicherweise zur Nahrungssuche<br />

aufsuchen, steht das Nahrungshabitat nach der Baumaßnahme<br />

weiterhin zur Verfügung. Brutkolonien dieser Arten wurden nicht entdeckt. Es<br />

besteht demnach keine Betroffenheit.<br />

Für mögliche Gebüschbrüter bieten die Böschung sowie einige weitere gebüschreiche<br />

Bereiche entlang des Sees geeignete Strukturen. Ihr Lebensraum<br />

bleibt auch nach dem Eingriff erhalten, so dass keine Betroffenheit besteht.<br />

Das Artenspektrum beschränkt sich im Wesentlichen auf die so genannten Allerweltsarten,<br />

die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung keine Beachtung finden,<br />

da sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.<br />

Das Plangebiet und seine nähere Umgebung können demnach als essentielles<br />

Brut- oder Nahrungshabitat für die im Messtischblatt 4403 aufgeführten planungsrelevanten<br />

Arten ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der<br />

artspezifischen Habitatansprüche und Verhaltensweisen der hier betrachteten<br />

Arten sowie aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, sind für keine dieser Arten<br />

Verbotstatbestände nach § 44 in Bezug auf die geplante Baumaßnahme zu<br />

sehen. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 ist für keine der Arten zu beantragen.<br />

Die Realisierung der Planung hat somit keine Beeinträchtigung einer lokalen<br />

Population oder einer besonders streng geschützten Vogelart zur Folge.<br />

4.8 Amphibien<br />

Während der Begehung wurden keine Amphibien gesichtet. Ein Vorkommen<br />

der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Amphibienarten gilt in Plangebiet als<br />

unwahrscheinlich. Darüber hinaus sind allerdings auch keine wertvollen Landhabitate<br />

oder Laichhabitate von der Eingriffsmaßnahme betroffen, so dass negative<br />

Auswirkungen auf eine mögliche lokale Amphibienpopulation auszuschließen<br />

sind. Auch nach der Baumaßnahme bietet der See ausreichende<br />

Laichplätze für potenziell vorkommende Amphibienarten.<br />

4.9 Reptilien<br />

Reptilien sind Sonnen liebende Tiere, die in der Regel 24°C Körpertemperatur<br />

brauchen, um richtig bewegungsfähig zu sein. Dazu sind warme Plätze nötig,<br />

an denen sie sich aufhalten und sonnen können, unbemerkt von ihren Feinden.<br />

Das trifft meistens auf sandige Gebiete mit Heide, Waldränder und Sandgruben<br />

zu, die im Plangebiet nicht anzutreffen sind. Auch Reptilien wurden bei der<br />

Ortsbesichtigung nicht angetroffen.<br />

Der Erhaltungszustand der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Reptilienart<br />

wird durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt, es besteht keine Betroffenheit.<br />

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4.10 Säugetiere<br />

Die von einer Fällung betroffene Trauerweide wurde auf Quartiermöglichkeiten<br />

(Baumhöhlen oder Spaltenquartiere) für Fledermäuse abgesucht. Fledermausquartiere<br />

wurden nicht entdeckt. Es handelt sich um einen großkronigen, weit<br />

ausladenden Baum. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> hat den Eigentümer vor einiger Zeit<br />

aufgefordert, fachkundig klären zu lassen, ob von der Trauerweide möglicherweise<br />

eine Gefährdung durch herab fallende Äste ausgeht. Der Baum wurde<br />

begutachtet, entsprechend beschnitten, so dass seitens des Gärtners für einige<br />

Zeit Sicherheit gewährt wird. Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass dieser<br />

Baum in wenigen Jahren aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss (mündliche<br />

Mitteilung des Eigentümers).<br />

Darüber hinaus sind im Plangebiet weder alter Baumbestand mit Höhlen und<br />

Spalten noch Gebäude vorhanden, die von Fledermäusen als Wochenstuben<br />

oder Winterquartiere genutzt werden können. Die Existenz von größeren Quartieren<br />

und Wochenstuben kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden. Aufgrund der spezifischen Habitatsprüche der Fledermäuse kann davon<br />

ausgegangen werden, dass im Plangebiet keine essentielle Fortpflanzungstätten<br />

oder Winterquartiere zu finden sind.<br />

Areale zur Nahrungssuche oder Zugstraßen werden durch den Eingriff nicht<br />

entwertet. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes potenziell vorhandener<br />

lokaler Populationen durch die geplante Baumaßnahme ist demnach<br />

auszuschließen.<br />

4.11 Ergebnisse - Tauchgang<br />

Die beiden Taucher haben den östlichsten Bereich des Rayers Sees untersucht,<br />

insbesondere das Areal, in dem die schwimmenden Ferienhäuser installiert<br />

werden sollen. Mit Hilfe einer Unterwasserkamera wurden Fotos gemacht,<br />

zur Erfassung der Gewässerstruktur. Dabei galt es, mögliche Störstellen, Verbau,<br />

Vegetation und Biotoptypen zu erfassen. Die Gewässerstruktur hat wesentlichen<br />

Einfluss auf die Artenvielfalt. Eine große, naturnahe Strukturvielfalt<br />

ist insbesondere eine wichtige Grundlage für den natürlichen Erhalt eines gewässerspezifischen<br />

Artbestandes. Eine exakte Bewertung der Gewässerstruktur<br />

ist allein anhand der Unterwasserfotos nicht möglich. Es lassen sich jedoch<br />

erste Rückschlüsse ziehen.<br />

Die Fotos dokumentieren Störstellen im östlichen Uferbereich, die sich im Gewässer<br />

fortsetzen: Betonfragmente, die den Uferbereich in Hotelnähe abstützen,<br />

findet man auch auf dem Grund des Sees. Vermutlich handelt es sich dabei<br />

um Betonreste des ehemaligen Betonwerkes. Der Untergrund ist sandigkiesig<br />

und relativ vegetationsfrei. Erst in einer Tiefe von mehr als 3 m findet<br />

man die ersten Wasserpflanzen. Der Bewuchs ist bis zu einer Tiefe von etwa 4<br />

m eher spärlich.<br />

Es wurden keine wertvollen Laichhabitate für planungsrelevante Amphibien<br />

entdeckt. Generell gilt, dass durch den hohen Fischbestand der Prädatorendruck<br />

immens gesteigert wird und das Gewässer für die in Tabelle 2 aufgeführ-<br />

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7 Gesamtbewertung<br />

In Anbetracht der vorliegenden Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, dass<br />

durch die Realisierung der Planung planungsrelevante Arten verletzt oder getötet<br />

werden bzw. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört<br />

werden. Desgleichen sind keine Störungen zu erwarten, die zu einer Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen könnten<br />

(§ 44 Abs. 1 BNatSchG).<br />

Es gibt keine Hinweise darauf, dass lokale Populationen von den geplanten<br />

Maßnahmen negativ betroffen werden könnten. Insbesondere bleibt die nach §<br />

44 Abs. 5 BNatSchG zu schützende ökologische Funktion der Fortpflanzungsund<br />

Ruhestätten in räumlichen Zusammenhang für alle planungsrelevanten<br />

Arten erhalten.<br />

8 Literatur/Links<br />

- Kiel, E.-F. (2005a): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen<br />

2005 (1): 12-17.<br />

- Kiel, E.-F. (2007b): Praktische Arbeitshilfen für die Artenschutzrechtliche<br />

Prüfung in NRW.<br />

- Kiel, E.-F. (2007): Einführung Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen.<br />

(http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/artenschutz/content/de/download.html)<br />

- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-<br />

Westfalen (LANUV NRW): (http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/artenschutz/content/de/index.html)<br />

- Biotopkataster: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW): http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/start.html<br />

- Messtischblätter: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW):: http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/start.html<br />

- Jonsson, L. (2010) Die Vögel Europas und des Mittelmeerraumes,<br />

- 3. Aufl.<br />

- Erhaltung der biologischen Vielfalt, Wissenschaftliche Analyse deutscher<br />

Beiträge, Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz, 1997<br />

- http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/loebf/schriftenreihe/roteliste/pdfs/s325.pdf<br />

- Mildenberger, H. (1984): Die Vögel des Rheinlandes. Band 2, Papageien<br />

- Rabenvögel. Beitrag. Avifauna Rheinland Heft 19 – 21. Düsseldorf<br />

- VV-Artenschutz (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen<br />

Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-<br />

RL) und 2009/147/EG(V-RL) <strong>zum</strong> Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren<br />

(VV-Artenschutz). – Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt<br />

und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v.<br />

13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom<br />

15.09.2010<br />

- Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore,<br />

K.Schröder & C. Sudfeldt (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung<br />

der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Bilddokumentation vom 05.09.2012<br />

Foto 1:<br />

Blick von Südwesten nach Nordosten über die Planfläche.<br />

Foto 2:<br />

Blick von Süden nach Norden auf die östliche Hälfte des<br />

Plangebietes.<br />

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

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Foto 3:<br />

Blick auf den südwestlichen Bereich des Plangebietes mit<br />

angrenzendem Weg und Böschung.<br />

Foto 4:<br />

Blick von Nordosten nach Südwesten auf die an das Plangebiet<br />

angrenzende Böschung, die von zwei Wegen umsäumt<br />

wird.<br />

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Foto 5:<br />

Blick von Norden nach Süden auf den östlichsten Teil des<br />

Rayers Sees. Betonreste ragen bis ins Gewässer hinein.<br />

Foto 6:<br />

Blick von Süden nach Norden auf das östliche Ufer des<br />

Rayers Sees.<br />

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Foto 6:<br />

Blick von Osten nach Westen über den Rayers See.<br />

Foto 7:<br />

Blick von Osten nach Westen auf die an den Parkplatz des<br />

Hotel See Park angrenzende Weide. Rechts im Bild die<br />

Danziger Straße.<br />

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Foto 8:<br />

Blick von Westen nach Osten auf den an das Plangebiet<br />

grenzenden Parkplatz des Hotels See Park.<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Bilddokumentation vom 21.10.2012 (Tauchgang)<br />

Foto 1:<br />

Wassertiefe: ohne Tiefenangabe der Taucher.<br />

Betonreste am Gewässergrund.<br />

Foto 2: Wassertiefe: 1,20 m.<br />

Untergrund kiesig-sandig.<br />

Betonreste am Gewässergrund mit Algenbewuchs.<br />

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<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Foto 3: Wassertiefe: 1,80 m.<br />

Betonreste unweit des Ufers. Kiesig-sandiger Untergrund,<br />

z. T. leicht mit Algen bewachsen.<br />

Foto 4: Wassertiefe:1,40 m.<br />

In Böschungsnähe: Zweige und Blätter der Böschungsgehölze,<br />

die in den See gefallen sind und hier allmählich zersetzt<br />

werden.<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Foto 5: Wassertiefe: 2,40 m.<br />

Untergrund kiesig-sandig. Mit zunehmender Entfernung vom<br />

Ufer und damit weiter weg von Gehölzen, sinkt der Anteil der<br />

Zweige und Blätter auf dem Gewässergrund.<br />

Foto 6: Wassertiefe: 3,10 m.<br />

Sandiger Untergrund mit einigen Wasserpflanzen.<br />

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Foto 7: Wassertiefe: 3,40 m.<br />

Untergrund kiesig- sandig mit Algen.<br />

Foto 8: Wassertiefe: 4,20 m.<br />

Gewässeruntergrund sandig mit geringem Vegetationsanteil.<br />

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<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />

Dieser artenschutzrechtliche <strong>Fachbeitrag</strong> wurde von den Verfassern nach bestem<br />

Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Literatur/Links<br />

erstellt.<br />

Kevelaer, 04.12.2012<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Biologin Ortrun Heine<br />

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