Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum ... - Stadt Geldern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
<strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung<br />
„Rayers See“<br />
Erstellt durch:<br />
4.12.2012
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
1 Einleitung<br />
Der Eigentümer des Hotels See Park, Danziger 5, in <strong>Geldern</strong>, plant die Erweiterung<br />
des Hotels. Westlich des Hotels, auf einer Grünfläche, soll ein dreigeschossiges<br />
Bettenhaus errichtet werden und ganz in der Nähe, auf dem Rayers<br />
See, maximal 4 schwimmende Ferienhäuser. Von der Baumaßnahme<br />
sind neben dem See, eine Rasenfläche mit Blumenrabatten, eine relativ neu<br />
gepflanzte junge Eiche sowie eine großkronige Trauerweide betroffen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>UmBau Ingenieurgesellschaft, Kevelaer wurde beauftragt, in einer Artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung festzustellen, ob durch den geplanten Eingriff planungsrelevante<br />
Arten betroffen sein könnten und weitere Prüfungen notwendig<br />
werden.<br />
Abb. 1: Luftbild der Planfläche (rot markiert) und seines Umfeldes<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 1
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
2 Rechtliche Grundlagen<br />
Im Rahmen dieses Bauvorhabens sind die Belange des Artenschutzes im Sinne<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu berücksichtigen.<br />
§44 BNatSchG regelt die Zulässigkeit von Eingriffen im Hinblick auf Tiere und<br />
Pflanzen der besonders geschützten Arten. § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 4 beinhaltet<br />
eine umfassende Auflistung von Verbotstatbeständen des besonderen Artenschutzes.<br />
Demnach ist es verboten, besonders und/oder streng geschützten<br />
Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten/vernichten oder<br />
ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />
zerstören. Auch muss eine erhebliche Störung (Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />
der lokalen Population) der besonders geschützten Arten und<br />
europäischen Vogelarten während er Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />
Überwinterungs- und Wanderzeiten vermieden werden. Zudem ist eine mögliche<br />
Zerstörung der Fortpflanzungs- sowie Ruhestätten von besonders bzw.<br />
streng geschützten Arten zu prüfen. Auch dürfen streng geschützte Pflanzen<br />
oder ihre Entwicklungsformen nicht aus der Natur entnommen werden, diese<br />
oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört werden.<br />
§ 44 Abs. 5 enthält Sonderregelungen. Sofern die ökologische Funktion der<br />
von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte<br />
im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen<br />
die Zugriffsverbote vor.<br />
Zudem gestattet der Gesetzgeber Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Bauzeitenbeschränkung)<br />
zur Abwendung des Störungsverbots, die auch im Sinne vorgezogener<br />
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können (VV-Artenschutz<br />
2010). Ausnahmen von den Verboten regelt § 45 Abs. 7 BNatSchG.<br />
Ziel des Gesetzgebers ist, die natürlichen Lebensräume und die Populationen<br />
wildlebender und in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu schützen<br />
und somit die biologische Vielfalt zu erhalten.<br />
Für Planungs- und Zulassungsverfahren ist gemäß § 44 Abs. 1 und 5<br />
BNatSchG eine Artenschutzrechtliche Prüfung vorgeschrieben. Insgesamt<br />
konzentriert sich das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren<br />
auf die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen<br />
Vogelarten.<br />
Das Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat<br />
für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachliche Auswahl derjenigen Arten<br />
getroffen, die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-<br />
Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (Kiel 2005a). Diese Arten werden in<br />
NRW planungsrelevante Arten genannt.<br />
Sofern in einem Untersuchungsraum diese planungsrelevanten Arten vorkommen<br />
und durch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben eine Verletzung der<br />
Schädigungs- bzw. Störungsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwarten<br />
ist oder erfolgt, ist eine Einzelprüfung der betroffenen Arten durchzufüh-<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 2
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
ren. Es ist zu prüfen, ob Verbotstatbestände vom geplanten Vorhaben ausgehen<br />
können.<br />
In Nordrhein-Westfalen unterliegen derzeit 213 Tier- und Pflanzenarten der<br />
Verpflichtung einer artbezogenen Einzelprüfung. Die größte Artengruppe wird<br />
hierbei mit 134 Arten von den Vögeln eingenommen, Säugetiere sind mit derzeit<br />
23 Arten, die Gruppe der Amphibien und Reptilien ist mit 13 Arten vertreten.<br />
Von den über 30.000 wirbellosen Tierarten gelten lediglich 34 Arten als<br />
planungsrelevant; die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen ist im Verhältnis zu<br />
ihrem Gesamtartenbestand in Nordrhein-Westfalen mit nur 9 planungsrelevanten<br />
Arten relativ gering.<br />
3 Vorgaben des Naturschutzrechts<br />
Die Planfläche beinhaltet weder Schutzgebiete noch geschützte Objekte im<br />
Sinne des nationalen Naturschutzrechts.<br />
Im Plangebiet selbst oder seinem unmittelbaren Umfeld liegen weder Gebiete<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung noch kommen Europäische Vogelschutzgebiete<br />
wie ein Lebensraumtyp nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-<br />
Richtlinie) vor.<br />
Direkt im Betrachtungsraum befinden sich demnach keine Bereiche für den<br />
Schutz der Natur.<br />
4 Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
4.1 Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes<br />
Das Plangebiet stellt die Erweiterung des Hotels See Park dar. Vormals befand<br />
sich ein Betonwerk auf dem heutigen Hotelgelände. Es erstreckt sich über den<br />
östlichen Bereich des Rayers Sees bis einschließlich der sich anschließenden<br />
Grünfläche westlich des Hotelgebäudekomplexes.<br />
Neben der Seefläche stellt das Plangebiet eine gepflegte Rasenfläche dar.<br />
Diese Rasenfläche ist umgeben von kleinen Rabatten mit Blumen und Sträuchern.<br />
Eine junge Eiche sowie eine großkronige Trauerweide sollen der Baumaßnahme<br />
weichen. Im Süden befindet sich der hoteleigene Parkplatz, der<br />
direkt an der Danziger Straße liegt, die als <strong>Stadt</strong>kerntangente fungiert. Westlich<br />
des Parkplatzes schließt sich eine Wiese an. Der Parkplatz ist mit Heckenpflanzen<br />
eingefasst. Zwischen Parkfläche und Plangebiet befindet sich ein<br />
kleines Nebengebäude, umgeben von einigen Gehölzen, die von der Planung<br />
nicht tangiert werden. Auf der Rasenfläche außerhalb der Planfläche stehen<br />
zwei weitere junge Eichen. Westlich schließt sich der Rayers See an, eine<br />
ehemalige Kiesgrube, um den ein Rundwanderweg führt. Zwischen Grünfläche<br />
und See erhebt sich eine kleine Böschung mit verschiedenen Gehölzen. An<br />
dieser Stelle teilt sich der Wanderweg, um anschließend wieder zusammengeführt<br />
zu werden. Der See wird umgeben von einem schmalen Gürtel hoher Gehölze<br />
und Sträucher, die nicht von der Baumaßnahme betroffen sind. Der<br />
Uferbereich ist relativ vegetationsarm. Der See wird vom Angelsportverein<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 3
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
„Rayers See e.V. <strong>Geldern</strong>“ zur Sportfischerei genutzt. Laut Aushang des Angelvereins<br />
sind im See die unterschiedlichsten Speisefische anzutreffen. Das<br />
Ufer ist in Nähe des Hotels See Park z. T. mit Betonstützen befestigt. Der Restaurantbereich<br />
des Hotels reicht bis dicht an das östliche Seeufer.<br />
Im Norden des Rayers Sees befindet sich eine Golfsportanlage, die sich bis<br />
<strong>zum</strong> Schloss Haag erstreckt. Westlich des Sees liegen das St. Clemens Hospital<br />
und die Gelderlandklinik, im Süden der Siedlungskörper <strong>Geldern</strong>s. Südlich<br />
der Danziger Straße in Nähe der Planfläche befindet sich ein weiteres Gewässer.<br />
Die weitere nördliche Umgebung ist geprägt durch landwirtschaftliche Freiflächen<br />
mit Streubebauung.<br />
4.2 Vorprüfung der Wirkfaktoren<br />
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die bei der Realisierung des<br />
Bauvorhabens zu einer Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten führen<br />
können.<br />
Zu beachten sind bei der geplanten Eingriffsmaßnahme bau-, anlagen- und<br />
betriebsbedingte Wirkfaktoren. Es ist zu prüfen, ob diese Wirkfaktoren dazu<br />
führen können, dass Exemplare einer europäisch geschützten Art erheblich<br />
gestört, verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Wirkfaktoren<br />
so gravierend sind, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungsoder<br />
Ruhestätten nachhaltig beeinträchtigt werden.<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
• Während der Baufeldräumung und durch den weiteren Einsatz von Maschinen<br />
und Baufahrzeugen kann es zur Tötung wild lebender Tiere<br />
kommen.<br />
• Mit der Baumaßnahme treten in der Regel temporäre Lärmemissionen<br />
durch den Baustellenverkehr sowie durch Baugeräte auf. Je nach Intensität<br />
kann diese Lärmbelastung zur Vergrämung einzelner Arten führen.<br />
Außerdem können durch Lärm- und Lichtimmissionen wild lebende Tiere<br />
bei ihrer Fortpflanzung gestört werden.<br />
• Durch den Einsatz von Maschinen und Baufahrzeugen sowie im Zuge<br />
der Baufeldvorbereitung kann es zur Zerstörung und <strong>zum</strong> Verlust von<br />
Lebensstätten Boden brütender Vogelarten kommen.<br />
• Die Durchführung der Baumaßnahme hat in der Regel eine verstärkte<br />
menschliche Anwesenheit im Baugebiet zur Folge, was von den meisten<br />
wild lebenden Tieren als Störung empfunden und zur dauerhaften Vertreibung<br />
aus dem Gebiet führen kann.<br />
Anlagenbedingte Wirkfaktoren<br />
• Die Umsetzung baulicher Maßnahmen hat in der Regel eine Veränderung<br />
der ehemals vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen in einem<br />
Baugebiet zur Folge. Diese Veränderungen können neben der direkten<br />
Zerstörung von Biotopstrukturen zu einer dauerhaften Zerstörung<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 4
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
geeigneter Lebensräume betroffener Tier- und Pflanzenarten führen, die<br />
dann nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können.<br />
• Künstliches Licht wirkt in der Regel durch einen relativ hohen UV-Anteil<br />
im Lichtspektrum auf viele nachtaktive Insekten besonders anziehend.<br />
Hierdurch besteht die Gefahr der direkten Verbrennung an den Leuchtenbauteilen<br />
oder dem Eindringen in das Leuchtengehäuse, was ebenfalls<br />
<strong>zum</strong> Tode der Tiere führen kann.<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren:<br />
• Durch die bebaute Planfläche kommt es infolge von diversen Vorgängen<br />
wie z. B. Beleuchtung, Bewegung, Verkehrs- und Personengeräuschen<br />
zu Licht- und Lärmimmissionen, die zu dauerhaften Störungen führen<br />
können.<br />
4.3 Ortsbesichtigung<br />
Am 05.09.2012 wurde eine Ortsbesichtigung des geplanten Eingriffsgebietes<br />
zur Erkundung der Habitatstrukturen durchgeführt sowie zur Erfassung der im<br />
Plangebiet planungsrelevanten Arten.<br />
Am 21.10.2012 erfolgte ein Tauchgang durch Winfried Stelzer und Stefan Roehling.<br />
4.4 Methode<br />
Das Plangebiet wurde im Rahmen einer Vogelkartierung begangen und Vögel<br />
aufgrund von Sichtbeobachtungen und Lautäußerungen erfasst. Plangebiet<br />
und nähere Umgebung wurden auf mögliche Horste abgesucht.<br />
Während der Ortsbegehung wurde das gesamte Untersuchungsgebiet per<br />
Sichtkontrolle auf Strukturen abgesucht, die das Vorkommen von Fledermäusen<br />
und Reptilien wahrscheinlich erscheinen lassen. Gleichzeitig wurde das<br />
Untersuchungsgebiet als Lebensraum möglicher planungsrelevanter Amphibien-,<br />
Reptilienarten abgegangen.<br />
Während des Tauchgangs wurde der östliche Bereich des Gewässers auf besonders<br />
wertvolle Habitatstrukturen abgesucht, insbesondere der für die<br />
„schwimmenden Ferienhäuser“ vorgesehene Bereich. Dazu wurde in einer Tiefe<br />
von 0,5 m – 4 m getaucht und fotografiert.<br />
4.5 Ergebnisse - Vögel<br />
Im Untersuchungsgebiet und seiner näheren Umgebung konnten während des<br />
Beobachtungszeitraumes insgesamt 17 verschiedene Vogelarten nachgewiesen<br />
werden (s. Tabelle 1). Von den für das Messtischblatt 4403 <strong>Geldern</strong> (s.<br />
Tabelle 2) bislang nachgewiesenen planungsrelevanten Arten finden die allermeisten<br />
direkt im Plangebiet keinen adäquaten Lebensraum.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 5
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Tabelle 1:<br />
Während der Ortsbesichtigung<br />
angetroffene Vogelarten<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Deutscher Name<br />
planungsrelevant<br />
Anas platyrhynchos Stockente nein<br />
Aythya fuligula Reiherente nein<br />
Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer nein<br />
Columba (Palumbus) Palumbus Ringeltaube nein<br />
Corvus corone Rabenkrähe nein<br />
Corvus monedula Dohle nein<br />
Dendrocopos major Buntspecht nein<br />
Erithacus rubecula Rotkehlchen nein<br />
Fulica atra Blässralle nein<br />
Garrulus glandarius Eichelhäher nein<br />
Parus caeruleus Blaumeise nein<br />
Parus major Kohlmeise nein<br />
Phylloscopus collybita Zilpzalp nein<br />
Pica pica Elster nein<br />
Podiceps cristatus Haubentaucher nein<br />
Sitta europaea Kleiber nein<br />
Turdus merula Amsel nein<br />
4.5.1 Planungsrelevante Vogelarten<br />
Während der Ortsbesichtigung wurden keine planungsrelevanten Arten gesichtet.<br />
Die Erfassung der vor Ort angetroffenen Arten liefert lediglich eine Momentaufnahme<br />
und kann nicht vollständig sein. Darüber hinaus sind auch<br />
Hauptbrutsaison und -gesangszeit überschritten. In Tabelle 2 werden unter<br />
„Bemerkung“ weitere Aussagen zu einem möglichen Vorkommen planungsrelevanter<br />
Arten vorgenommen.<br />
4.5.2 Nicht planungsrelevante Vogelarten<br />
Alle bei der Begehung angetroffenen Vogelarten wie beispielsweise Amseln,<br />
Meisen, Ringeltauben etc. haben für die Artenschutzrechtliche Prüfung keinerlei<br />
Relevanz und finden daher hier keine weitere Beachtung. In NRW weit verbreitete<br />
Vogelarten (aber auch solche der Vorwarnliste) werden als nicht planungsrelevant<br />
eingestuft. Für diese gelten zwar auch die artenschutzrechtlichen<br />
Verbote, sie sollen aber nach Empfehlung des LANUV NRW im Rahmen<br />
der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht artspezifisch gesondert betrachtet<br />
werden (Kiel 2007). Sie befinden sich derzeit in NRW in einem günstigen Er-<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 6
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
haltungszustand und sind im Regelfall bei Planverfahren nicht von populationsrelevanten<br />
Beeinträchtigungen bedroht (Kiel 2007). Auch sind grundsätzlich<br />
keine Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion ihrer Lebensumstände zu<br />
erwarten (Kiel 2007).<br />
4.6 Auswertung des Fachinformationssystems<br />
Um eine einheitliche Bearbeitung der Artenschutzthematik zu ermöglichen, hat<br />
das Land Nordrhein-Westfalen alle relevanten Informationen zu den geschützten<br />
Arten im Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ aufbereitet<br />
(Kiel 2005a, 2007b, LANUV 2007a).<br />
Da die Ortsbesichtigung lediglich einen ersten Eindruck bezüglich der Artenvielfalt<br />
liefern kann, erfolgte eine Abfrage des Fachinformationssystems Nordrhein-Westfalens<br />
am 10.09.2012 für die TK25 4403 (<strong>Geldern</strong>). Aus der Abfrage<br />
resultiert das in Tabelle 2 dargestellte Artenspektrum. Im Hinblick auf eine<br />
übersichtliche und systematisierte Prüfung möglicher Verbotstatbestände erfolgt<br />
eine Betrachtung der einzelnen Arten anhand von Tabelle 2 mit Bemerkungen<br />
hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 7
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Tabelle 2:<br />
Planungsrelevante Arten im Messtischblatt 4403 sowie Bemerkungen<br />
<strong>zum</strong> möglichen Betroffenheit im Eingriffsgebiet<br />
EHZ = Erhaltungszustand<br />
ATL = Atlantische Region<br />
G = günstig<br />
U = unzureichend<br />
S = schlecht<br />
Art<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Eptesicus serotinus<br />
Myotis daubentonii<br />
Wasserfledermaus<br />
Status<br />
Säugetiere<br />
Art vorhanden<br />
Art vorhanden<br />
EHZ<br />
in<br />
NRW<br />
(ATL)<br />
Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U<br />
Myotis nattereri<br />
Nyctalus leisleri<br />
Nyctalus noctula<br />
Pipistrellus nathusii<br />
Deutscher Name<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Fransenfledermaus<br />
Kleiner Abendsegler<br />
Großer Abendsegler<br />
Rauhhautfledermaus<br />
Art vorhanden<br />
Art vorhanden<br />
Art vorhanden<br />
Art vorhanden<br />
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden<br />
Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G<br />
Plecotus austriacus Graues Langohr Art vorhanden S<br />
Vögel<br />
Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G<br />
Accipiter nisus Sperber sicher brütend G<br />
Acrocephalus scirpaceus<br />
Teichrohrsänger sicher brütend<br />
G<br />
G<br />
G<br />
U<br />
G<br />
G<br />
G<br />
G<br />
Bemerkung<br />
Keine Quartiere, mögliche<br />
Jagdreviere und Zugstraßen<br />
bleiben unbeeinträchtigt<br />
Habitat ungeeignet, da keine<br />
Kulturlandschaft mit Wechsel<br />
von geschlossenen<br />
Waldgebieten, Waldinseln<br />
und Feldgehölzen. Brutplätze<br />
finden sich in Wäldern<br />
mit altem Baumbestand.<br />
Allenfalls Randgebiet eines<br />
Nahrungshabitats. Besiedelt<br />
werden, abwechslungsreiche,<br />
gehölzreiche Kulturlandschaften<br />
mit einem ausreichenden<br />
Nahrungsangebot<br />
an Kleinvögeln. Ausweichmöglichkeiten<br />
vorhanden.<br />
Es besteht keine Betroffenheit.<br />
Habitat ungeeignet, da z. B.<br />
keine Schilfbestände größer<br />
als 20m².<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 8
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Fortsetzung Tabelle 2<br />
Art<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Deutscher Name<br />
Status<br />
Vögel<br />
EHZ<br />
in<br />
NRW<br />
(ATL)<br />
Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G<br />
Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend G↓<br />
Ardea cinerea Graureiher sicher brütend G<br />
Asio otus Waldohreule sicher brütend G<br />
Athene noctua<br />
Steinkauz<br />
beobachtet zur<br />
Brutzeit<br />
Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G<br />
Caprimulgus europaeus<br />
Ziegenmelker sicher brütend S<br />
Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend G↓<br />
G<br />
Bemerkung<br />
Habitat ungeeignet, da kein<br />
Gewässer mit Steilufer oder<br />
Wurzelteller.<br />
Habitat ungeeignet, da keine<br />
Feuchtwiese mit Singwarten<br />
und einer Bodenvegetation<br />
mit ausreichender Deckung.<br />
See stellt allenfalls Randgebiet<br />
eines Nahrungshabitats<br />
da. Ausweichmöglichkeiten<br />
vorhanden. Es besteht keine<br />
Betroffenheit.<br />
Kein Horst in Plangebiet und<br />
Umgebung. Art baut keine<br />
eigenen Nester. Als Jagdgebiete<br />
werden strukturreiche<br />
Offenlandbereiche sowie<br />
größere Waldlich-tungen<br />
aufgesucht. Es besteht keine<br />
Betroffenheit.<br />
Plangebiet als Habitat ungeeignet<br />
da keine offene und<br />
grünlandreiche Kulturlandschaft<br />
mit einem guten Höhlenangebot.<br />
Auch als Jagdgebiet<br />
ungeeignet, da kurzrasige<br />
Viehweiden sowie<br />
Streuobstgärten bevorzugt<br />
werden.<br />
Habitat ungeeignet. Kein<br />
Horst im Plangebiet und<br />
Umgebung. Als Jagdgebiet<br />
werden Offenlandbereiche<br />
in der weiteren Umgebung<br />
des Horstes genutzt.<br />
Habitat ungeeignet, da keine<br />
ausgedehnten, reich strukturierten<br />
Heide- und Moorgebiete,<br />
Kiefern- und Wacholderheiden<br />
sowie lichte Kiefernwälder<br />
auf trockenem,<br />
sandigem Boden.<br />
Neststandorte nicht betroffen.<br />
Luftraum See dient<br />
allenfalls als Randgebiet<br />
eines Nahrungshabitats. Es<br />
besteht keine Betroffenheit.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 9
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Fortsetzung Tabelle 2<br />
Art<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Deutscher Name<br />
Status<br />
Vögel<br />
EHZ<br />
in<br />
NRW<br />
(ATL)<br />
Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G<br />
Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G<br />
Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U<br />
Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G<br />
Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend G↓<br />
Lanius collurio Neuntöter sicher brütend U<br />
Larus canus Sturmmöwe sicher brütend U<br />
Larus ridibundus Lachmöwe sicher brütend G<br />
Bemerkung<br />
Habitat ungeeignet da Waldgebiete<br />
und Gehölze mit<br />
einem guten Bestand an<br />
alten, grob borkigen Laubbäumen<br />
und Weichhölzer,<br />
bevorzugt werden. Ebenso<br />
wie ein hoher Anteil an stehendem<br />
Totholz.<br />
Habitat ungeeignet, da kein<br />
ausgedehntes Waldgebiet<br />
oder Feldgehölz mit hohem<br />
Totholzanteil und vermodernden<br />
Baumstümpfen wo<br />
Nahrung gefunden werden<br />
kann.<br />
Kein Horst vorhanden. Als<br />
Jagdgebiet ungeeignet, da<br />
keine weiträumige, offene<br />
Landschaft.<br />
Kein Brutplatz betroffen. Als<br />
Nahrungshabitats. werden<br />
Dauergrünland, Äcker und<br />
Brachen aufgesucht. Es<br />
besteht keine Betroffenheit.<br />
Habitat nicht geeignet. Bevorzugt<br />
werden extensiv<br />
genutzte bäuerliche Kulturlandschaften<br />
mit Viehnutzung.<br />
Habitat ungeeignet, da z B.<br />
keine extensiv genutzte,<br />
halboffene Kulturlandschaft<br />
mit aufgelockertem Gebüschbestand.<br />
Habitat ungeeignet, da Stillgewässer<br />
entlang der großen<br />
Flussläufe bevorzugt<br />
werden. Gebrütet wird in<br />
Brutkolonien, auf störungsfreien<br />
Inseln in Abgrabungsund<br />
Bergsenkungsgewässern.<br />
Als Nahrungsgebiete<br />
werden umliegende Grünlandflächen<br />
aufgesucht.<br />
See allenfalls Randgebiet<br />
eines Nahrungshabitats. Es<br />
besteht keine Betroffenheit.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 10
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Fortsetzung Tabelle 2<br />
Art<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Deutscher Name<br />
Status<br />
Vögel<br />
EHZ<br />
in<br />
NRW<br />
(ATL)<br />
Lullula arborea Heidelerche sicher brütend U<br />
Luscinia megarhynchos<br />
Numenius arquata<br />
Nachtigall sicher brütend G<br />
Großer Brachvogel<br />
sicher brütend<br />
Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U↓<br />
Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend U<br />
Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend U<br />
Rallus aquaticus<br />
Phoenicurus phoenicurus<br />
Gartenrotschwanz<br />
Wasserralle<br />
sicher brütend<br />
beobachtet zur<br />
Brutzeit<br />
Riparia riparia Uferschwalbe sicher brütend G<br />
U<br />
U↓<br />
U<br />
Bemerkung<br />
Habitat ungeeignet, da keine<br />
sonnenexponierte, trockensandige,<br />
vegetationsarme<br />
Fläche in halboffenem Landschaftsraum,<br />
wie z.B. Heidegebiete<br />
oder lockere Kiefern-<br />
und Eichen-Birkenwälder.<br />
Gebüschreicher Rand in<br />
Nähe <strong>zum</strong> Gewässer als<br />
Habitat geeignet. Ist auch<br />
nach dem Eingriff unverändert<br />
vorhanden. Es besteht<br />
keine Betroffenheit.<br />
Habitat ungeeignet, da kein<br />
offenes Niederungs- und<br />
Grünlandgebiet, Niedermoor<br />
sowie Hochmoor mit hohen<br />
Grundwasserstand<br />
Habitat ungeeignet, da kein<br />
feuchter und sonniger Laubwald,<br />
Auewald und Feuchtwald<br />
in Gewässernähe.<br />
Habitat ungeeignet, da keine<br />
offene, kleinräumig strukturierte<br />
Kulturlandschaft mit<br />
Ackerflächen, Brachen und<br />
Grünland.<br />
Habitat ungeeignet, da keine<br />
reich strukturierte, halboffene<br />
Landschaft mit alten<br />
Baumbeständen.<br />
Habitat ungeeignet, da z.B.<br />
keine Heidelandschaft oder<br />
sandiger Kiefernwald.<br />
Habitat ungeeignet, da z. B.<br />
kein Sumpfgebiet und dichte<br />
Ufer- und Verlandungszone<br />
mit Röhricht- und Seggenbeständen<br />
oder Seggenmoor,<br />
Erlenbruchwald und<br />
Weidendickicht. Art äußerst<br />
störungssensibel.<br />
Habitat ungeeignet. Bewohnt<br />
werden Steilwände<br />
und Prallhänge an Flussufern<br />
und in Sand-, Kies<br />
oder Lößgruben.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 11
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Fortsetzung Tabelle 2<br />
Art<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Saxicola rubicola<br />
Deutscher Name<br />
Schwarzkehlchen<br />
Status<br />
Vögel<br />
sicher brütend<br />
EHZ<br />
in<br />
NRW<br />
(ATL)<br />
Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U↓<br />
Strix aluco Waldkauz sicher brütend G<br />
Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher sicher brütend G<br />
Tyto alba Schleiereule sicher brütend G<br />
Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend G<br />
Amphibien<br />
Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U<br />
Rana lessonae<br />
Kleiner Wasserfrosch<br />
Art vorhanden<br />
G<br />
U<br />
Bemerkung<br />
Habitat ungeeignet da z. B.<br />
keine mageren Offenlandbereiche<br />
mit kleinen Gebüschen,<br />
Moore und Heiden<br />
sowie Brach- und Ruderalflächen<br />
mit höheren Sitzund<br />
Singwarten.<br />
Habitat nicht geeignet. Bevorzugt<br />
werden offene, bis<br />
halboffene Parklandschaften<br />
mit einem Wechsel aus Agrarflächen<br />
und Gehölzen.<br />
Vorkommen im Siedlungsbereich<br />
eher selten, dann<br />
werden z. B. größere Obstgärten,<br />
Parkanlagen oder<br />
Friedhöfe besiedelt.<br />
Habitat ungeeignet. Besiedelt<br />
werden z. B. lichte, lückige<br />
Altholzbestände in<br />
Laub- und Mischwäldern,<br />
Parkanlagen, Gärten oder<br />
Friedhöfen, mit gutem Angebot<br />
an Höhlen.<br />
Kein geeignetes Habitat wie<br />
z. B. Gewässer mit geeigneten<br />
Verlandungszonen.<br />
Habitat ungeeignet, da z. B.<br />
Viehweiden, Äcker, Randbereiche<br />
von Ackerwegen zur<br />
Nahrungssuche aufgesucht<br />
werden.<br />
Habitat ungeeignet da kein<br />
offenes Grünlandgebiet mit<br />
feuchten, extensiv genutzten<br />
Wiesen und Weiden.<br />
Habitat ungeeignet da keine<br />
offene Auenlandschaft mit<br />
vegetationsarmem, trockenwarmem<br />
Standort mit sandigem<br />
Boden vorhanden.<br />
Habitat ungeeignet. Lebensraum<br />
sind Erlenbruchwälder,<br />
Moore, feuchte Heiden,<br />
sumpfige Wiesen und Weiden<br />
sowie gewässerreiche<br />
Waldgebiete.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 12
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Fortsetzung Tabelle 2<br />
Art<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
Deutscher Name<br />
Status<br />
Amphibien<br />
Triturus cristatus Kammmolch Art vorhanden G<br />
Reptilien<br />
Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G↓<br />
EHZ<br />
in<br />
NRW<br />
(ATL)<br />
Bemerkung<br />
Habitat ungeeignet, da typische<br />
Offenlandart, die z. B.<br />
in den Niederungslandschaften<br />
von Fluss- und<br />
Bachauen, und Kies- und<br />
Sandabgrabungen vorkommt.<br />
Die meisten Laichgewässer<br />
sind i. d. R. fischfrei<br />
mit ausgeprägter Uferund<br />
Unterwasservegetation.<br />
Als Landlebensräume werden<br />
z. B. feuchte Laub- und<br />
Mischwälder in der Nähe der<br />
Laichgewässer genutzt.<br />
Habitat ungeeignet da z. B.<br />
kein reich strukturierter<br />
Standort mit lockeren, sandigen<br />
Substraten und einer<br />
ausreichenden Bodenfeuchte.<br />
4.7 Artenschutzrechtliches Fazit - Vögel<br />
Die im Messtischblatt aufgeführten Vogelarten übersteigen um ein Vielfaches<br />
die während der Ortsbegehung angetroffenen Arten. In Tabelle 2 ist aufgeführt,<br />
ob die entsprechende Art unter den vor Ort gefundenen Habitatbedingungen im<br />
Plangebiet potenziell vorkommen könnte.<br />
Zur Ermittlung der Auswirkungen des Eingriffs auf Tier- und Pflanzenarten sind<br />
neben der Habitatstruktur auch gegebene Vorbelastungen zu berücksichtigen.<br />
Die vorhandenen Lärmimmissionen (Straßen- und Parkplatzverkehr, Hotelgäste,<br />
Fußgänger) schließen das Vorkommen von störungssensiblen Arten im<br />
Plangebiet von vornherein aus. Habitatstruktur und Kleinräumigkeit schließen<br />
es ferner als essentielles Nahrungs- und/oder Bruthabitat für die im Messtischblatt<br />
4403 (<strong>Geldern</strong>) aufgeführten planungsrelevanten Arten aus.<br />
Das Plangebiet und seine Umgebung können allenfalls als Randgebiet eines<br />
Nahrungshabitats einiger Arten, wie z. B. Sperbern, dienen, deren Nahrungshabitate<br />
jedoch die Größe des Plangebietes um ein Vielfaches übersteigen.<br />
Luftjäger, wie auch Mehlschwalben, die das Gelände zur Nahrungssuche überfliegen<br />
könnten, werden durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt.<br />
Auch nach dem Eingriff steht ihnen der Luftraum weiterhin für die Nahrungssuche<br />
zur Verfügung. Darüber hinaus stehen Ausweichflächen in direkter Nähe<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 13
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
zur Verfügung. Von der Eingriffsmaßnahme sind weder Horste noch Neststandorte<br />
planungsrelevanter Arten betroffen.<br />
Lachmöwen und Graureihern, die den Rayers See möglicherweise zur Nahrungssuche<br />
aufsuchen, steht das Nahrungshabitat nach der Baumaßnahme<br />
weiterhin zur Verfügung. Brutkolonien dieser Arten wurden nicht entdeckt. Es<br />
besteht demnach keine Betroffenheit.<br />
Für mögliche Gebüschbrüter bieten die Böschung sowie einige weitere gebüschreiche<br />
Bereiche entlang des Sees geeignete Strukturen. Ihr Lebensraum<br />
bleibt auch nach dem Eingriff erhalten, so dass keine Betroffenheit besteht.<br />
Das Artenspektrum beschränkt sich im Wesentlichen auf die so genannten Allerweltsarten,<br />
die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung keine Beachtung finden,<br />
da sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.<br />
Das Plangebiet und seine nähere Umgebung können demnach als essentielles<br />
Brut- oder Nahrungshabitat für die im Messtischblatt 4403 aufgeführten planungsrelevanten<br />
Arten ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der<br />
artspezifischen Habitatansprüche und Verhaltensweisen der hier betrachteten<br />
Arten sowie aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, sind für keine dieser Arten<br />
Verbotstatbestände nach § 44 in Bezug auf die geplante Baumaßnahme zu<br />
sehen. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 ist für keine der Arten zu beantragen.<br />
Die Realisierung der Planung hat somit keine Beeinträchtigung einer lokalen<br />
Population oder einer besonders streng geschützten Vogelart zur Folge.<br />
4.8 Amphibien<br />
Während der Begehung wurden keine Amphibien gesichtet. Ein Vorkommen<br />
der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Amphibienarten gilt in Plangebiet als<br />
unwahrscheinlich. Darüber hinaus sind allerdings auch keine wertvollen Landhabitate<br />
oder Laichhabitate von der Eingriffsmaßnahme betroffen, so dass negative<br />
Auswirkungen auf eine mögliche lokale Amphibienpopulation auszuschließen<br />
sind. Auch nach der Baumaßnahme bietet der See ausreichende<br />
Laichplätze für potenziell vorkommende Amphibienarten.<br />
4.9 Reptilien<br />
Reptilien sind Sonnen liebende Tiere, die in der Regel 24°C Körpertemperatur<br />
brauchen, um richtig bewegungsfähig zu sein. Dazu sind warme Plätze nötig,<br />
an denen sie sich aufhalten und sonnen können, unbemerkt von ihren Feinden.<br />
Das trifft meistens auf sandige Gebiete mit Heide, Waldränder und Sandgruben<br />
zu, die im Plangebiet nicht anzutreffen sind. Auch Reptilien wurden bei der<br />
Ortsbesichtigung nicht angetroffen.<br />
Der Erhaltungszustand der im Messtischblatt 4403 aufgeführten Reptilienart<br />
wird durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt, es besteht keine Betroffenheit.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 14
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
4.10 Säugetiere<br />
Die von einer Fällung betroffene Trauerweide wurde auf Quartiermöglichkeiten<br />
(Baumhöhlen oder Spaltenquartiere) für Fledermäuse abgesucht. Fledermausquartiere<br />
wurden nicht entdeckt. Es handelt sich um einen großkronigen, weit<br />
ausladenden Baum. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> hat den Eigentümer vor einiger Zeit<br />
aufgefordert, fachkundig klären zu lassen, ob von der Trauerweide möglicherweise<br />
eine Gefährdung durch herab fallende Äste ausgeht. Der Baum wurde<br />
begutachtet, entsprechend beschnitten, so dass seitens des Gärtners für einige<br />
Zeit Sicherheit gewährt wird. Es ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass dieser<br />
Baum in wenigen Jahren aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss (mündliche<br />
Mitteilung des Eigentümers).<br />
Darüber hinaus sind im Plangebiet weder alter Baumbestand mit Höhlen und<br />
Spalten noch Gebäude vorhanden, die von Fledermäusen als Wochenstuben<br />
oder Winterquartiere genutzt werden können. Die Existenz von größeren Quartieren<br />
und Wochenstuben kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen<br />
werden. Aufgrund der spezifischen Habitatsprüche der Fledermäuse kann davon<br />
ausgegangen werden, dass im Plangebiet keine essentielle Fortpflanzungstätten<br />
oder Winterquartiere zu finden sind.<br />
Areale zur Nahrungssuche oder Zugstraßen werden durch den Eingriff nicht<br />
entwertet. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes potenziell vorhandener<br />
lokaler Populationen durch die geplante Baumaßnahme ist demnach<br />
auszuschließen.<br />
4.11 Ergebnisse - Tauchgang<br />
Die beiden Taucher haben den östlichsten Bereich des Rayers Sees untersucht,<br />
insbesondere das Areal, in dem die schwimmenden Ferienhäuser installiert<br />
werden sollen. Mit Hilfe einer Unterwasserkamera wurden Fotos gemacht,<br />
zur Erfassung der Gewässerstruktur. Dabei galt es, mögliche Störstellen, Verbau,<br />
Vegetation und Biotoptypen zu erfassen. Die Gewässerstruktur hat wesentlichen<br />
Einfluss auf die Artenvielfalt. Eine große, naturnahe Strukturvielfalt<br />
ist insbesondere eine wichtige Grundlage für den natürlichen Erhalt eines gewässerspezifischen<br />
Artbestandes. Eine exakte Bewertung der Gewässerstruktur<br />
ist allein anhand der Unterwasserfotos nicht möglich. Es lassen sich jedoch<br />
erste Rückschlüsse ziehen.<br />
Die Fotos dokumentieren Störstellen im östlichen Uferbereich, die sich im Gewässer<br />
fortsetzen: Betonfragmente, die den Uferbereich in Hotelnähe abstützen,<br />
findet man auch auf dem Grund des Sees. Vermutlich handelt es sich dabei<br />
um Betonreste des ehemaligen Betonwerkes. Der Untergrund ist sandigkiesig<br />
und relativ vegetationsfrei. Erst in einer Tiefe von mehr als 3 m findet<br />
man die ersten Wasserpflanzen. Der Bewuchs ist bis zu einer Tiefe von etwa 4<br />
m eher spärlich.<br />
Es wurden keine wertvollen Laichhabitate für planungsrelevante Amphibien<br />
entdeckt. Generell gilt, dass durch den hohen Fischbestand der Prädatorendruck<br />
immens gesteigert wird und das Gewässer für die in Tabelle 2 aufgeführ-<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 15
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
7 Gesamtbewertung<br />
In Anbetracht der vorliegenden Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, dass<br />
durch die Realisierung der Planung planungsrelevante Arten verletzt oder getötet<br />
werden bzw. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört<br />
werden. Desgleichen sind keine Störungen zu erwarten, die zu einer Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen könnten<br />
(§ 44 Abs. 1 BNatSchG).<br />
Es gibt keine Hinweise darauf, dass lokale Populationen von den geplanten<br />
Maßnahmen negativ betroffen werden könnten. Insbesondere bleibt die nach §<br />
44 Abs. 5 BNatSchG zu schützende ökologische Funktion der Fortpflanzungsund<br />
Ruhestätten in räumlichen Zusammenhang für alle planungsrelevanten<br />
Arten erhalten.<br />
8 Literatur/Links<br />
- Kiel, E.-F. (2005a): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen<br />
2005 (1): 12-17.<br />
- Kiel, E.-F. (2007b): Praktische Arbeitshilfen für die Artenschutzrechtliche<br />
Prüfung in NRW.<br />
- Kiel, E.-F. (2007): Einführung Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen.<br />
(http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/artenschutz/content/de/download.html)<br />
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-<br />
Westfalen (LANUV NRW): (http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/artenschutz/content/de/index.html)<br />
- Biotopkataster: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW): http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/start.html<br />
- Messtischblätter: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW):: http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/start.html<br />
- Jonsson, L. (2010) Die Vögel Europas und des Mittelmeerraumes,<br />
- 3. Aufl.<br />
- Erhaltung der biologischen Vielfalt, Wissenschaftliche Analyse deutscher<br />
Beiträge, Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz, 1997<br />
- http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/loebf/schriftenreihe/roteliste/pdfs/s325.pdf<br />
- Mildenberger, H. (1984): Die Vögel des Rheinlandes. Band 2, Papageien<br />
- Rabenvögel. Beitrag. Avifauna Rheinland Heft 19 – 21. Düsseldorf<br />
- VV-Artenschutz (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen<br />
Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-<br />
RL) und 2009/147/EG(V-RL) <strong>zum</strong> Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren<br />
(VV-Artenschutz). – Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt<br />
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v.<br />
13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom<br />
15.09.2010<br />
- Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore,<br />
K.Schröder & C. Sudfeldt (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung<br />
der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 17
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Bilddokumentation vom 05.09.2012<br />
Foto 1:<br />
Blick von Südwesten nach Nordosten über die Planfläche.<br />
Foto 2:<br />
Blick von Süden nach Norden auf die östliche Hälfte des<br />
Plangebietes.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 18
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Foto 3:<br />
Blick auf den südwestlichen Bereich des Plangebietes mit<br />
angrenzendem Weg und Böschung.<br />
Foto 4:<br />
Blick von Nordosten nach Südwesten auf die an das Plangebiet<br />
angrenzende Böschung, die von zwei Wegen umsäumt<br />
wird.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 19
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Foto 5:<br />
Blick von Norden nach Süden auf den östlichsten Teil des<br />
Rayers Sees. Betonreste ragen bis ins Gewässer hinein.<br />
Foto 6:<br />
Blick von Süden nach Norden auf das östliche Ufer des<br />
Rayers Sees.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 20
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Foto 6:<br />
Blick von Osten nach Westen über den Rayers See.<br />
Foto 7:<br />
Blick von Osten nach Westen auf die an den Parkplatz des<br />
Hotel See Park angrenzende Weide. Rechts im Bild die<br />
Danziger Straße.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 21
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Foto 8:<br />
Blick von Westen nach Osten auf den an das Plangebiet<br />
grenzenden Parkplatz des Hotels See Park.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 22
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Bilddokumentation vom 21.10.2012 (Tauchgang)<br />
Foto 1:<br />
Wassertiefe: ohne Tiefenangabe der Taucher.<br />
Betonreste am Gewässergrund.<br />
Foto 2: Wassertiefe: 1,20 m.<br />
Untergrund kiesig-sandig.<br />
Betonreste am Gewässergrund mit Algenbewuchs.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 23
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Foto 3: Wassertiefe: 1,80 m.<br />
Betonreste unweit des Ufers. Kiesig-sandiger Untergrund,<br />
z. T. leicht mit Algen bewachsen.<br />
Foto 4: Wassertiefe:1,40 m.<br />
In Böschungsnähe: Zweige und Blätter der Böschungsgehölze,<br />
die in den See gefallen sind und hier allmählich zersetzt<br />
werden.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 24
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Foto 5: Wassertiefe: 2,40 m.<br />
Untergrund kiesig-sandig. Mit zunehmender Entfernung vom<br />
Ufer und damit weiter weg von Gehölzen, sinkt der Anteil der<br />
Zweige und Blätter auf dem Gewässergrund.<br />
Foto 6: Wassertiefe: 3,10 m.<br />
Sandiger Untergrund mit einigen Wasserpflanzen.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 25
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Foto 7: Wassertiefe: 3,40 m.<br />
Untergrund kiesig- sandig mit Algen.<br />
Foto 8: Wassertiefe: 4,20 m.<br />
Gewässeruntergrund sandig mit geringem Vegetationsanteil.<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 26
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Geldern</strong> Nr. 80, 4. Änderung „Rayers See“<br />
Dieser artenschutzrechtliche <strong>Fachbeitrag</strong> wurde von den Verfassern nach bestem<br />
Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Literatur/Links<br />
erstellt.<br />
Kevelaer, 04.12.2012<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Biologin Ortrun Heine<br />
<strong>Stadt</strong>UmBau GmbH 27