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Broschüre Schulen in Geldern - Stadt Geldern

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Inhaltsverzeichnis:<br />

Seite<br />

Vorwort 3<br />

Zuständigkeiten 4<br />

Grundschulen <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> (Primarstufe) 5<br />

Beg<strong>in</strong>n der Schulpflicht 8<br />

E<strong>in</strong>schulung – Anmeldeverfahren 9<br />

Sprachstandsfeststellung 2 Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung 9<br />

Anmeldeverfahren 11<br />

Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung 11<br />

Nächstgelegene Schule / Wegefall der Schulbezirksgrenzen 12<br />

Vorzeitige E<strong>in</strong>schulung 13<br />

Zurückstellung vom Schulbesuch 13<br />

Offene Ganztagsschule 14<br />

Weitere Informationen von A bis Z 16<br />

Weiterführende <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> (Sekundarstufen I und II) 23<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Informationen 25<br />

Hauptschule 27<br />

Realschule 29<br />

Gymnasium 30<br />

Sekundarschule 31<br />

Das Bildungssystem <strong>in</strong> der Sekundarstufe I 34<br />

Die gymnasiale Oberstufe 35<br />

Berufskolleg 38<br />

Anmeldeverfahren 40<br />

Förderschule 41<br />

Förderschwerpunkt Lernen 42<br />

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 43<br />

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 45<br />

Förderschwerpunkt Sprache 47<br />

Geme<strong>in</strong>samer Unterricht 49<br />

1


Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Schülerbeförderung 51<br />

Schulbücher 52<br />

Wichtige Anschriften 53<br />

Weitere Bildungsträger 55<br />

Impressum 56<br />

2


Liebe Eltern,<br />

Lernen bedeutet Zukunft.<br />

Deshalb erhält das Lernen <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> e<strong>in</strong>e besonders große Unterstützung. Fast<br />

alle Schulformen haben ihren Platz <strong>in</strong> der LandLeben<strong>Stadt</strong>. E<strong>in</strong>e ganz besonders<br />

zukunftsorientierte und damit wichtige Funktion erfüllt <strong>Geldern</strong> als Schulstadt für<br />

den gesamten Süden des Kreises Kleve. Jeden Tag besuchen Tausende von Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler die<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

2 Gymnasien<br />

3 Realschulen<br />

1 Hauptschule<br />

7 Grundschulen<br />

Viele weitere Bildungse<strong>in</strong>richtungen runden das schulische Angebot <strong>Geldern</strong>s ab:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

e<strong>in</strong>e Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und<br />

soziale Entwicklung,<br />

e<strong>in</strong>e Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung<br />

sowie e<strong>in</strong>e Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache,<br />

zwei Berufskollegs,<br />

e<strong>in</strong>e Musikschule,<br />

e<strong>in</strong>e Familienbildungsstätte<br />

sowie die Volkshochschule Gelderland.<br />

Zudem soll das vorhandene Schulangebot zum Schuljahr 2014/15 um e<strong>in</strong>e Sekundarschule<br />

als Schule des längeren geme<strong>in</strong>samen Lernens erweitert werden.<br />

Ke<strong>in</strong>e andere <strong>Stadt</strong> im Süden des Kreises Kleve bietet diese Fülle unterschiedlichster<br />

Bildungsangebote, aus der sich e<strong>in</strong> hohes Niveau der schulischen und beruflichen<br />

Qualifikation für alle Bürger ableitet.<br />

Ich hoffe sehr, dass Ihnen die folgenden Informationen e<strong>in</strong>e Hilfe bei Ihrer Entscheidung<br />

s<strong>in</strong>d und wünsche Ihnen, dass Sie geme<strong>in</strong>schaftlich mit Ihrem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

gute Wahl treffen. Ihrem K<strong>in</strong>d wünsche ich für se<strong>in</strong>e schulische Laufbahn alles<br />

Gute.<br />

Ihr<br />

Ulrich Janssen<br />

Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

3


Zuständigkeiten<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen liegen die Zuständigkeiten im Schulwesen<br />

teils beim Land und teils bei den Geme<strong>in</strong>den.<br />

So ist das Land für die sogenannten „<strong>in</strong>neren“ Schulangelegenheiten zuständig, also<br />

für das, was sich auf die Pädagogik sowie Gegenstände und Formen des Unterrichts<br />

bezieht.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den als Schulträger s<strong>in</strong>d für die „äußeren“ Schulangelegenheiten zuständig.<br />

Dazu gehören im Wesentlichen die Bereitstellung von Schulraum, Lehrund<br />

Unterrichtsmitteln und die Gewährung von Schülerfahrkosten.<br />

Die Schulaufsicht<br />

Für die <strong>in</strong>haltliche Gestaltung und Kontrolle des Schulwesens ist die Schulaufsicht<br />

zuständig. Sowohl Lehrere<strong>in</strong>satz als auch alle pädagogischen Belange stehen <strong>in</strong><br />

ihrer Verantwortung.<br />

Schulaufsichtsbehörde ist für<br />

<br />

<strong>Geldern</strong>er Grund-, Haupt- und Förderschulen das Schulamt des Kreise Kleve<br />

<br />

Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs<br />

die Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Die oberste Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen des Landes NRW obliegt<br />

dem M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung.<br />

Der Schul- und Sportausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Der Schul- und Sportausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten, die ihm<br />

vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> übertragen worden s<strong>in</strong>d. Er entscheidet u.a. über die<br />

Planung von Schulbauvorhaben, über Maßnahmen zur Erweiterung des Bildungsangebotes<br />

und die Bildung von E<strong>in</strong>gangsklassen an den städtischen <strong>Schulen</strong>.<br />

4


Grundschulen <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4 (Primarstufe). Sie vermittelt ihren<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten,<br />

führt h<strong>in</strong> zu systematischen Formen des Lernens und legt damit die Grundlage für<br />

die weitere Schullaufbahn Ihres K<strong>in</strong>des.<br />

In der Schulstadt <strong>Geldern</strong> gibt es zwei Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen und fünf katholische<br />

Grundschulen. Zudem beabsichtigt die Marienschule Kapellen als Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschule<br />

die Gründung e<strong>in</strong>es Montessori-Zweigs zum Schuljahr<br />

2014/15. Der Zweig soll aufbauend parallel zu den bestehenden Strukturen e<strong>in</strong>gerichtet<br />

werden. Im ersten Jahr wären unter Berücksichtigung der schulrechtlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen 15 Anmeldungen erforderlich, wobei es im darauffolgenden<br />

Schuljahr wegen der jahrgangsübergreifenden Organisation dann auch weniger<br />

Schüler<strong>in</strong>nen bzw. Schüler se<strong>in</strong> können. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte aus<br />

dem ganzen <strong>Stadt</strong>gebiet können ihr K<strong>in</strong>d an der Marienschule anmelden.<br />

Bekenntnisgrundschulen<br />

In evangelischen oder katholischen Bekenntnisgrundschulen werden K<strong>in</strong>der nach<br />

den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> ist Schulträger von fünf katholischen Grundschulen. Diese s<strong>in</strong>d<br />

im E<strong>in</strong>zelnen die<br />

St.-Adelheid-Schule<br />

Friedrich-Spee-Straße 17, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter<strong>in</strong> Rita Biermann<br />

Telefon: 0 28 31 / 44 31<br />

Internet: www.st-adelheid-schule.de<br />

E-Mail: st.adelheid@gmx.de<br />

St.-Michael-Schule<br />

Hülser-Kloster-Straße 21-23, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter<strong>in</strong> Kar<strong>in</strong> Bachmann<br />

Telefon: 0 28 31 / 44 34<br />

Internet: www.st-michaelschule-geldern.de<br />

E-Mail: michaelschule-geldern@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

5


St.-Antonius-Schule<br />

Hartefelder Dorfstraße 71, Ortschaft Hartefeld<br />

Schulleiter<strong>in</strong> Maria Verhülsdonk<br />

Telefon: 0 28 31 / 32 81<br />

Internet: www.st-antonius-gs.de<br />

E-Mail: st.antonius-gs-geldern@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

St.-Luzia-Schule<br />

Walbecker Straße 15, Ortschaft Walbeck<br />

Schulleiter Josef Pauls<br />

Telefon: 0 28 31 / 26 51<br />

E-Mail: sankt-luzia-gs-walbeck@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

St.-Mart<strong>in</strong>i-Schule<br />

Schulstraße 18, Ortschaft Veert<br />

Schulleiter<strong>in</strong> Gisela Martens<br />

Telefon: 0 28 31 / 52 44<br />

Internet: www.sanktmart<strong>in</strong>ischule.de<br />

E-Mail: post@sanktmart<strong>in</strong>ischule.de<br />

Die St.-Adelheid-Schule, St.-Mart<strong>in</strong>i-Schule und St.-Michael-Schule bieten nur katholischen<br />

Religionsunterricht an. An den übrigen Bekenntnisschulen wird zurzeit<br />

auch evangelischer Religionsunterricht erteilt; dies ist jedoch auf Dauer nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />

gewährleistet.<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschule<br />

In Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen werden K<strong>in</strong>der auf der Grundlage christlicher Bildungs-<br />

und Kulturwerte <strong>in</strong> Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere<br />

religiöse und weltanschauliche Überzeugungen geme<strong>in</strong>sam unterrichtet und<br />

erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt. Die Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschulen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> s<strong>in</strong>d die<br />

Albert-Schweitzer-Schule<br />

Schloßstraße 23, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter, Klaus Fahrenholz<br />

Telefon: 0 28 31 / 44 32<br />

Internet: albert-schweitzer-schule-geldern.de<br />

E-Mail: albert-schweitzer-ggs-geldern@tonl<strong>in</strong>e.de<br />

6


Marienschule<br />

Am Steeg 36, Ortschaft Kapellen<br />

Schulleiter<strong>in</strong> Angela Hüskes<br />

Telefon: 0 28 38 / 21 45<br />

Internet: www.grundschule-kapellen.de<br />

E-Mail: grundschule.kapellen@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte können zum Beg<strong>in</strong>n der Schulpflicht Ihres<br />

K<strong>in</strong>des zwischen der nächstgelegenen Bekenntnisschule und der nächstgelegenen<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschule wählen (nähere Informationen zur nächstgelegenen<br />

Schule erfahren Sie auf Seite 12).<br />

Weitere Informationen zum Schulprogramm, zum Schulporträt, zur Schulorganisation<br />

und vieles andere Wissenswerte der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Schulen</strong> erfahren Sie unter<br />

www.geldern.de, > Perspektiven <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> > Lernen.<br />

7


Beg<strong>in</strong>n der Schulpflicht<br />

Ab dem Schuljahr 2012/2013 beg<strong>in</strong>nt die Schulpflicht für K<strong>in</strong>der, die bis zum Beg<strong>in</strong>n<br />

der 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August<br />

desselben Kalenderjahres.<br />

Zum Schuljahr<br />

Geburt <strong>in</strong> der Zeit von – bis<br />

2013/2014 01.10.2006 bis 30.09.2007<br />

2014/2015 01.10.2007 bis 30.09.2008<br />

2015/2016 01.10.2008 bis 30.09.2009<br />

2016/2017 01.10.2009 bis 30.09.2010<br />

2017/2018 01.10.2010 bis 30.09.2011<br />

2018/2019 01.10.2011 bis 30.09.2012<br />

2019/2020 01.10.2012 bis 30.09.2013<br />

Sie als Eltern haben weiterh<strong>in</strong> die Möglichkeit für e<strong>in</strong> nach dem jeweiligen Stichtag<br />

geborenes K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e frühere E<strong>in</strong>schulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist.<br />

Weiterh<strong>in</strong> können schulpflichtige K<strong>in</strong>der aus erheblichen gesundheitlichen Gründen<br />

für e<strong>in</strong> Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiter<strong>in</strong> oder der<br />

Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Prüfung kann<br />

auch auf Antrag der Eltern erfolgen.<br />

8


E<strong>in</strong>schulung - Anmeldeverfahren<br />

1. Sprachstandsfeststellung bei K<strong>in</strong>dern 2 Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung<br />

E<strong>in</strong>e altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache<br />

s<strong>in</strong>d Voraussetzung für e<strong>in</strong> erfolgreiches Lernen. Daher wird seit 2007 der Sprachstand<br />

e<strong>in</strong>es jeden K<strong>in</strong>des rund zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> die Grundschule<br />

durch das Schulamt des Kreises Kleve gezielt erhoben. Wird bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d besonderer<br />

Sprachförderbedarf festgestellt, so wird die Sprachkompetenz des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong><br />

der K<strong>in</strong>dertagesstätte gezielt gefördert. Falls das K<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte besucht,<br />

werden die Erziehungsberechtigten dah<strong>in</strong>gehend beraten, ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Tagese<strong>in</strong>richtung anzumelden. Andernfalls wird das K<strong>in</strong>d verpflichtet, an e<strong>in</strong>em<br />

vorschulischen Sprachförderkurs, den das Schulamt des Kreises Kleve festlegt, teilzunehmen.<br />

Der Schulträger sowie die Leiter<strong>in</strong>nen und Leiter der Grundschulen und der Tagese<strong>in</strong>richtungen<br />

für K<strong>in</strong>der laden alle Eltern und Erziehungsberechtigte von K<strong>in</strong>dern,<br />

die zwei Jahre später schulpflichtig werden, rechtzeitig zu Informationsveranstaltungen<br />

e<strong>in</strong>. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden die Leiter<strong>in</strong>nen und Leiter<br />

der Grundschulen und der Tagese<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der neben vorschulischen<br />

Fördermöglichkeiten erste Informationen über das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung<br />

zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung mitteilen.<br />

Die Term<strong>in</strong>e der Informationsveranstaltungen werden öffentlich bekannt gegeben<br />

und können im Internet der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> unter www.geldern.de > Perspektiven <strong>in</strong><br />

<strong>Geldern</strong> > Lernen > Grundschulen aufgerufen werden.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es zum Verfahren<br />

Die Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> zwei Stufen<br />

statt. In der 1. Stufe werden alle K<strong>in</strong>der überprüft, die <strong>in</strong> zwei Jahren schulpflichtig<br />

werden und die bereits e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung besuchen. Lehrer<strong>in</strong>nen und<br />

Lehrer der Grundschule führen die 1. Stufe <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den Erzieher<strong>in</strong>nen<br />

und Erziehern der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen durch, <strong>in</strong>dem sie mit den K<strong>in</strong>dern<br />

das spielähnliche Verfahren "Besuch im Zoo" (Delf<strong>in</strong> 4) anwenden.<br />

9


Für K<strong>in</strong>der, die bereits während der 1. Stufe e<strong>in</strong>e altersgemäße sprachliche Entwicklung<br />

und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zeigen, ist das<br />

Sprachstandsfeststellungsverfahren beendet.<br />

Zielgruppe der 2. Stufe<br />

Folgende K<strong>in</strong>der werden zur 2. Stufe e<strong>in</strong>geladen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

K<strong>in</strong>der, die ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung besuchen<br />

K<strong>in</strong>dergartenk<strong>in</strong>der, die am Tag der Durchführung der 1. Stufe nicht anwesend<br />

waren – z. B. weil sie krank waren<br />

K<strong>in</strong>dergartenk<strong>in</strong>der, deren Ergebnis aus der 1. Stufe nicht sicher erkennen<br />

lässt, dass ihre Deutschkenntnisse h<strong>in</strong>reichend bzw. ihre Sprachentwicklung<br />

im Deutschen altersgemäß ist; diese K<strong>in</strong>der werden <strong>in</strong> der 2. Stufe näher untersucht<br />

K<strong>in</strong>dergartenk<strong>in</strong>der, über die während der 1. Stufe ke<strong>in</strong>e Aussagen über den<br />

Sprachstand gewonnen werden konnten, z.B. weil sie sich nicht geäußert haben<br />

Ablauf und Organisation<br />

In der 2. Stufe wird jedes K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zeln von e<strong>in</strong>er Lehrkraft bzw. e<strong>in</strong>er sozialpädagogischen<br />

Fachkraft e<strong>in</strong>er Grundschule überprüft. Diese Lehrkraft kann e<strong>in</strong>e andere<br />

als die <strong>in</strong> der 1. Stufe se<strong>in</strong>. Das Schulamt des Kreises Kleve koord<strong>in</strong>iert, welche<br />

K<strong>in</strong>der an welchem Ort durch welche Lehrkraft getestet werden. Dazu lädt die<br />

Schulleiter<strong>in</strong> oder der Schulleiter der jeweiligen Grundschule die K<strong>in</strong>der schriftlich<br />

e<strong>in</strong>. Die 2. Stufe kann dabei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Grundschule oder <strong>in</strong> den Räumen e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung<br />

stattf<strong>in</strong>den. Bei der 2. Stufe werden die K<strong>in</strong>der mit dem E<strong>in</strong>zeltest<br />

„Besuch im Pfiffikus-Haus“ auf ihre Sprachentwicklung untersucht.<br />

Unmittelbar nach der Durchführung der 2. Stufe wird den Eltern das Ergebnis<br />

schriftlich mitgeteilt und somit festgestellt, ob e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zusätzliche Sprachförderung<br />

benötigt.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie von<br />

Frau Pontzen,<br />

Schulaufsichtsbeamt<strong>in</strong> beim Schulamt des Kreises Kleve<br />

Nassauer Alle 15-23<br />

47533 Kleve, Telefon: 0 28 21 / 85-489.<br />

10


2. Anmeldeverfahren<br />

In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen f<strong>in</strong>det die E<strong>in</strong>schulung spätestens am zweiten Schultag<br />

nach den Sommerferien statt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu<br />

erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler e<strong>in</strong>geschult werden.<br />

Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt <strong>in</strong> der Regel bis zum 15. November<br />

des Jahres, das der E<strong>in</strong>schulung vorausgeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang<br />

Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

Die Anmeldungen zur E<strong>in</strong>schulung werden zentral beim Amt für Jugend, Schule<br />

und Sport der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> entgegengenommen. Alle Eltern schulpflichtiger K<strong>in</strong>der<br />

werden im September/Oktober schriftlich über das Anmeldeverfahren <strong>in</strong>formiert<br />

und erhalten e<strong>in</strong>en Anmeldebogen zugeschickt. Hierauf können sie die gewünschte<br />

Grundschule für ihr K<strong>in</strong>d ankreuzen. Das Anmeldeformular ist ausgefüllt<br />

und unterschrieben an die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong>, Issumer Tor 36, 47608 <strong>Geldern</strong>, zurück<br />

zu senden. Anfang bis Mitte November werden die Eltern und Erziehungsberechtigten<br />

von der Grundschulleiter<strong>in</strong> oder dem Grundschulleiter zu e<strong>in</strong>em verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Aufnahmegespräch mit ihrem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geladen. Die Geburtsurkunde des K<strong>in</strong>des<br />

oder das Familienstammbuch sollte zur Anmeldung mitgenommen werden.<br />

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens überprüfen Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer bei allen<br />

K<strong>in</strong>dern, ob sie die deutsche Sprache h<strong>in</strong>reichend beherrschen, um am Unterricht<br />

teilnehmen zu können.<br />

Für Fragen zur E<strong>in</strong>schulung bzw. zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen<br />

steht Ihnen das Amt für Jugend, Schule und Sport, Frau Annegret Engh,<br />

Telefon: 0 28 31/398-811 gerne zur Verfügung.<br />

3. Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung<br />

Das Gespräch mit den Eltern und mit dem K<strong>in</strong>d während der Anmeldung ist e<strong>in</strong>e<br />

weitere Gelegenheit (siehe auch Seite 9), E<strong>in</strong>drücke von der sprachlichen Kompetenz<br />

des K<strong>in</strong>des zu gew<strong>in</strong>nen. Hierbei bittet die Schule die Eltern um Angaben über<br />

die bisherige Sprachbiografie des K<strong>in</strong>des. Wenn sich dabei herausstellt, dass <strong>in</strong> der<br />

Familie überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, kann dies e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />

fehlende Deutschkenntnisse des K<strong>in</strong>des se<strong>in</strong>.<br />

11


Ergeben sich aus e<strong>in</strong>em anschließenden Gespräch mit dem K<strong>in</strong>d Anhaltspunkte dafür,<br />

dass es aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse <strong>in</strong> der Grundschule<br />

nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> erprobtes<br />

Verfahren durch, um se<strong>in</strong>en Sprachstand genau zu ermitteln. Das Verfahren ist für<br />

alle K<strong>in</strong>der verb<strong>in</strong>dlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs<br />

nicht ausreichend ersche<strong>in</strong>en. Hierbei werden die Erkenntnisse aus der „Sprachstandsfeststellung<br />

zwei Jahre vor der E<strong>in</strong>schulung“ durch das Schulamt Kleve von<br />

der Schulleitung berücksichtigt.<br />

K<strong>in</strong>der, bei denen festgestellt wurde, dass ihre Deutschkenntnisse für die Mitarbeit<br />

im Unterricht nicht ausreichen, werden von der Schulleitung zu e<strong>in</strong>em vorschulischen<br />

Sprachförderkurs angemeldet, der e<strong>in</strong> halbes Jahr vor der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> den<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätten durchgeführt wird. Ausgenommen hiervon s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte besuchen und dort bereits gezielt <strong>in</strong> der deutschen Sprache gefördert<br />

werden.<br />

4. Nächstgelegene Schule/Wegfall der Schulbezirke<br />

Nach dem derzeit gültigen Schulgesetz kann der Schulträger durch Rechtsverordnung<br />

wieder Schule<strong>in</strong>zugsbereiche bilden. Für die Grundschulen der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

wurde von dieser Möglichkeit ke<strong>in</strong> Gebrauch gemacht. Jedes K<strong>in</strong>d erhält e<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />

Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule der gewünschten<br />

Schulart (katholische Grundschule oder Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschule) <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>de im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazitäten.<br />

Um den Raumverhältnissen der e<strong>in</strong>zelnen Grundschulen gerecht zu werden, legt<br />

der Schulträger die Anzahl der zu bildenden E<strong>in</strong>gangsklassen für jede Schule fest.<br />

Damit wird e<strong>in</strong> ausgewogenes, den vorhandenen Räumlichkeiten angepasstes Verhältnis<br />

aller Grundschulen gewährleistet.<br />

Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule richtet sich nach § 9 der Schülerfahrkostenverordnung<br />

für das Land NRW. Hiernach ist der Schulweg maßgeblich.<br />

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schüler<strong>in</strong> oder<br />

des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Es kommt somit auf die Entfernung<br />

zwischen Wohnung und Schule an.<br />

Schülerfahrkosten werden nur für die nächstgelegene Schule im S<strong>in</strong>ne der Schülerfahrkostenverordnung<br />

NRW erstattet. Darüber h<strong>in</strong>aus gehende Kosten für die<br />

Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst tragen (siehe auch Seite 50).<br />

12


Sie können entscheiden, ob Sie Ihr K<strong>in</strong>d an der nächstgelegenen Schule anmelden,<br />

oder ob Ihr K<strong>in</strong>d an e<strong>in</strong>er der anderen Grundschulen unterrichtet werden soll. Die<br />

Entscheidung über die Aufnahme trifft nach § 46 Abs. 1 Schulgesetz die Schulleitung<br />

<strong>in</strong>nerhalb des vom Schulträger für die Aufnahme festgelegen allgeme<strong>in</strong>en<br />

Rahmens. Da es erfahrungsgemäß vorkommen kann, dass e<strong>in</strong>zelne <strong>Schulen</strong> aufgrund<br />

der Schulraum- und Lehrersituation nicht alle angemeldeten Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler aufnehmen können, werden die Anmeldungen zunächst unter Vorbehalt<br />

entgegengenommen. In diesen Fällen entscheiden die Schulleiter<strong>in</strong> oder der<br />

Schulleiter der jeweiligen Grundschule <strong>in</strong> Abstimmung mit dem Schulträger und<br />

dem Schulamt für den Kreis Kleve e<strong>in</strong>vernehmlich über die Verteilung. Hierbei werden<br />

die Verordnung über den Bildungsgang <strong>in</strong> der Grundschule (Ausbildungsordnung<br />

Grundschule – AO-GS) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie<br />

die von der Rechtsprechung vorgegebenen Auswahlkriterien zugrunde gelegt.<br />

5. Vorzeitige E<strong>in</strong>schulung<br />

K<strong>in</strong>der, die ihr 6. Lebensjahr nach dem Stichtag für die E<strong>in</strong>schulung vollenden,<br />

können auf Antrag ihrer Eltern vorzeitig e<strong>in</strong>geschult werden. Für den Antrag auf<br />

vorzeitige E<strong>in</strong>schulung liegen Vordrucke <strong>in</strong> der Schule bereit. Die Entscheidung<br />

über die vorzeitige E<strong>in</strong>schulung der K<strong>in</strong>der trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung<br />

des schulärztlichen Gutachtens. E<strong>in</strong>e Alterbegrenzung nach unten besteht<br />

dabei <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen nicht.<br />

6. Zurückstellung vom Schulbesuch<br />

Ziel ist es, alle schulpflichtigen K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>schulungsjahrganges e<strong>in</strong>zuschulen.<br />

Sie können jedoch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für e<strong>in</strong> Jahr zurückgestellt<br />

werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiter<strong>in</strong> oder Schulleiter auf der<br />

Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Prüfung kann auch auf Antrag der<br />

Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird <strong>in</strong> der Regel nicht auf die Dauer<br />

der Schulpflicht angerechnet.<br />

13


Offene Ganztagsschule<br />

Die offene Ganztagsschule im Grundschulbereich will e<strong>in</strong>e bessere Vere<strong>in</strong>barkeit<br />

von Beruf und Familie erreichen und die Bildungsqualität und Chancengleichheit<br />

fördern. Im Rahmen der pädagogischen Arbeit ist für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler e<strong>in</strong><br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen Unterricht und Entspannung von großer Bedeutung.<br />

Schulleitung und Erzieher<strong>in</strong>nen planen deshalb geme<strong>in</strong>sam den Tagesablauf<br />

der K<strong>in</strong>der, bestehend aus Unterricht am Vormittag, geme<strong>in</strong>samen Mittagessen,<br />

Hausaufgaben, Förder- und Kursangeboten. Dabei wird darauf Wert gelegt, so <strong>in</strong>dividuell<br />

wie möglich auf jedes K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zugehen. Der Kontakt und die Zusammenarbeit<br />

zwischen Eltern, Schule und Erzieher<strong>in</strong>nen wird besonders gepflegt. In geme<strong>in</strong>samen<br />

Gesprächen können Lösungen für schulische oder k<strong>in</strong>dbezogene Probleme<br />

erarbeitet werden, die dann im Tagesablauf berücksichtigt werden können.<br />

Zum Schuljahresbeg<strong>in</strong>n 2004/05 wurde an allen <strong>Geldern</strong>er Grundschulen sowie an<br />

der Franziskus-Förderschule (Klasse 1 bis 4) die offene Ganztagsschule e<strong>in</strong>geführt.<br />

Die Betreuung <strong>in</strong> der Offenen Ganztagsschule ist von 08:00 - 16:00 Uhr gewährleistet.<br />

Es gibt e<strong>in</strong>e Anwesenheitspflicht während der Kernzeit von 08.00-15.00<br />

Uhr. Die offene Ganztagsschule bietet auch an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf<br />

<strong>in</strong> den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an. In Kooperation mit<br />

vielfältigen Partnern, <strong>in</strong>sbesondere aus der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe, des Sports<br />

und der Kultur soll sie zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags<br />

e<strong>in</strong>e bessere Förderung für alle K<strong>in</strong>der ermöglichen. Alle Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler werden bei den Hausaufgaben durch Erzieher<strong>in</strong>nen unterstützt und begleitet.<br />

Die Offene Ganztagsschule eröffnet den K<strong>in</strong>dern Hilfe zur Selbständigkeit und<br />

Eigenverantwortung und unterstützt Eltern <strong>in</strong> ihrer Erziehungsarbeit.<br />

Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig. Wird das K<strong>in</strong>d angemeldet,<br />

so gilt die Anmeldung grundsätzlich für das ganze Schuljahr. Kündigungen<br />

s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong> besonderen Ausnahmefällen möglich.<br />

14


Das Mittagessen ist als Ort des sozialen Lernens e<strong>in</strong> fester Bestandteil im Konzept<br />

der offenen Ganztagsschule. Der Beitrag für das Mittagessen wird kostendeckend<br />

vom jeweiligen Kooperationspartner erhoben. Zurzeit ist schulabhängig e<strong>in</strong> Betrag<br />

von ca. 3,00 € pro Mittagessen zu zahlen.<br />

Für die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule wird e<strong>in</strong> Elternbeitrag erhoben.<br />

Die Höhe des Elternbeitrages können Sie beim Amt für Jugend, Schule und Sport<br />

erfragen, oder unter www.geldern.de > Perspektiven <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> > Lernen ><br />

Grundschulen > Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen nachlesen.<br />

15


Weitere Informationen von A bis Z<br />

Ansprechpartner<br />

Zu e<strong>in</strong>er guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gehört, bei Problemen<br />

oder Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten mite<strong>in</strong>ander zu sprechen und zu versuchen, e<strong>in</strong>e<br />

geme<strong>in</strong>same L<strong>in</strong>ie zu f<strong>in</strong>den. So erfahren auch die K<strong>in</strong>der, dass Eltern und Schule<br />

Hand <strong>in</strong> Hand arbeiten. Gelegenheit für solche Gespräche bietet der Elternsprechtag,<br />

der zweimal im Jahr stattf<strong>in</strong>det. Auch die Sprechstunden der Lehrer<strong>in</strong> oder des<br />

Lehrers oder die vere<strong>in</strong>barten Gesprächsterm<strong>in</strong>e zwischendurch gehören dazu. Oft<br />

ergibt sich auch beim Abholen der K<strong>in</strong>der, beim Schulausflug oder bei e<strong>in</strong>er anderen<br />

Gelegenheit die Möglichkeit zum Gespräch. Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartner<strong>in</strong><br />

oder erster Ansprechpartner ist immer die Klassenlehrer<strong>in</strong> oder der<br />

Klassenlehrer.<br />

Arbeits- und Sozialverhalten<br />

Soziale Kompetenzen gehören neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen<br />

für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und Berufsweges. Aussagen zum<br />

Arbeits- und Sozialverhalten sollen <strong>in</strong> die Zeugnisse aufgenommen werden. Die<br />

Schulkonferenz stellt dazu Grundsätze auf. Auf dem Zeugnis kann zudem im Bemerkungsfeld<br />

besonderes schulisches oder außerschulisches Engagement der K<strong>in</strong>der<br />

gewürdigt werden.<br />

Englischunterricht<br />

Englisch ist verb<strong>in</strong>dliches Unterrichtsfach ab dem zweiten Halbjahr im 1. Schuljahr.<br />

Im Vordergrund des Englischunterrichts stehen das Sprechen und das Verstehen<br />

der gesprochenen Sprache. Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler erwerben elementare<br />

sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten <strong>in</strong> der englischen Sprache, die es ihnen<br />

erlauben, <strong>in</strong> häufig vorkommenden Situationen e<strong>in</strong>faches Englisch zu verstehen<br />

und sich <strong>in</strong> vertrauten Gesprächssituationen zu verständigen.<br />

16


Auf diese Weise erwerben die K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>en grundlegenden Wortschatz <strong>in</strong> bestimmten<br />

Bereichen und erproben e<strong>in</strong>fache Sprachstrukturen. Dabei lernen sie auch, welche<br />

Techniken und Methoden des Sprachenlernens für sie besonders erfolgreich<br />

s<strong>in</strong>d. Zugleich erweitern die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ihre Kenntnisse über die Lebenswelt<br />

von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> englischsprachigen Ländern.<br />

Elternmitwirkung<br />

Alle Eltern, deren K<strong>in</strong>der dieselbe Klasse besuchen, treffen sich <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> jedem<br />

Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse<br />

zu beraten. Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen sie auch<br />

ihre beiden Vorsitzenden, die die Belange der Klasse <strong>in</strong>nerhalb der Schule vertreten<br />

und mit beratender Stimme an den Klassenkonferenzen teilnehmen.<br />

Auf Schulebene entsenden alle Eltern ihre Vertreter <strong>in</strong> die Fachkonferenzen, <strong>in</strong> denen<br />

zum Beispiel über die E<strong>in</strong>führung von Schulbüchern und weiteren Lernmedien<br />

beraten wird. In der Grundschule werden die Aufgaben der Fachkonferenz allerd<strong>in</strong>gs<br />

<strong>in</strong> der Regel von der Lehrerkonferenz wahrgenommen. Elternvertreter wirken<br />

deshalb bei bestimmten Themen <strong>in</strong> der Lehrerkonferenz mit.<br />

Schulpflegschaft<br />

Hier s<strong>in</strong>d die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Sie wählt die Elternvertretung<br />

für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.<br />

Schulkonferenz<br />

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören<br />

die gewählten Vertreter<strong>in</strong>nen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die<br />

Schulleiter<strong>in</strong> oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über e<strong>in</strong>e<br />

Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören das Schulprogramm, das<br />

Schulkonzept und die Organisationsform der Schule<strong>in</strong>gangsphase.<br />

17


Empfehlung für die weiterführende Schule<br />

Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen s<strong>in</strong>d die<br />

Richtl<strong>in</strong>ien und Lehrpläne für die Grundschule sowie die Ausbildungsordnung für<br />

die Grundschule. Es liegt <strong>in</strong> der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben<br />

zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung <strong>in</strong> pädagogisches Handeln<br />

umzusetzen.<br />

Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule, der<br />

Sekundarstufe I, wurde auf e<strong>in</strong>e neue Grundlage gestellt. Die Grundschulen s<strong>in</strong>d<br />

weiterh<strong>in</strong> verpflichtet, die Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule zu beraten<br />

und sie stellen auch weiterh<strong>in</strong> als Bestandteil des Halbjahreszeugnisses der<br />

Klasse 4 e<strong>in</strong>e Übergangsempfehlung aus. Diese Schulformempfehlung ist für die<br />

Eltern jedoch ab sofort nicht mehr verb<strong>in</strong>dlich. Damit entfällt auch der Prognoseunterricht<br />

der vergangenen Jahre.<br />

Förderkonzept<br />

Alle K<strong>in</strong>der, die schulpflichtig s<strong>in</strong>d, werden e<strong>in</strong>geschult und <strong>in</strong> der Grundschule <strong>in</strong>dividuell<br />

gefördert. Dazu entwickeln alle Grundschulen e<strong>in</strong> schul<strong>in</strong>ternes Förderkonzept.<br />

Das Förderkonzept für die Schule<strong>in</strong>gangsphase kann sich von dem für die<br />

Klassen 3 und 4 unterscheiden.<br />

Das schuleigene Förderkonzept soll Aussagen enthalten:<br />

<br />

<br />

<br />

zur Lernstandsdiagnostik,<br />

zur Förderplanung,<br />

zu den Anforderungen an die Unterrichtsorganisation.<br />

18


Schule<strong>in</strong>gangsphase<br />

Mit der E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> die Grundschule besuchen alle schulpflichtigen K<strong>in</strong>der die<br />

Schule<strong>in</strong>gangsphase. In der Schule<strong>in</strong>gangsphase lernen sie geme<strong>in</strong>sam bis zur Versetzung<br />

<strong>in</strong> die Klasse 3. Je nach <strong>in</strong>dividuellem Leistungs- und Entwicklungsstand<br />

der K<strong>in</strong>der kann die Schule<strong>in</strong>gangsphase <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Jahr, <strong>in</strong> zwei oder drei Jahren<br />

durchlaufen werden.<br />

Ziel der Schule<strong>in</strong>gangsphase ist es, alle schulpflichtigen K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>es Jahrgangs <strong>in</strong><br />

die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend<br />

<strong>in</strong>dividuell zu fördern. Leitgedanke ist, dass nicht das K<strong>in</strong>d schulfähig se<strong>in</strong> muss,<br />

sondern die Schule k<strong>in</strong>dfähig. Schulfähigkeit wird daher als Entwicklungsaufgabe<br />

der Grundschule verstanden. Indem die Eltern gezielt über mögliche vorschulische<br />

Förderangebote <strong>in</strong>formiert werden, sollen frühzeitig Lernchancen für alle K<strong>in</strong>der<br />

eröffnet werden.<br />

Künftig entscheidet alle<strong>in</strong> die Schulkonferenz darüber, ob die beiden ersten Schuljahre<br />

jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend organisiert werden. E<strong>in</strong>e Entscheidung<br />

gilt für m<strong>in</strong>destens vier Jahre.<br />

jahrgangsübergreifender Unterricht<br />

E<strong>in</strong>e solche Organisationsform der Schule<strong>in</strong>gangsphase erlaubt den besonders Begabten<br />

und den schneller Lernenden, am Lernangebot des 1. und des 2. Jahrgangs<br />

teilzunehmen und ermöglicht ihnen ohne e<strong>in</strong>en zu starken Bruch, wie er durch das<br />

Überspr<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>er Klassenstufe oder die direkte E<strong>in</strong>schulung <strong>in</strong> Klasse 2 hervor ge<br />

rufen werden könnte, sowie ohne Verlust der gesamten aufgebauten sozialen Beziehungen<br />

e<strong>in</strong>e "sanfte" Form der Schulzeitverkürzung, die ihren Talenten entgegenkommt.<br />

Voraussetzung dazu ist e<strong>in</strong> auf das e<strong>in</strong>zelne K<strong>in</strong>d zugeschnittenes <strong>in</strong>dividualisiertes<br />

und differenziertes Förderangebot, das die spezifischen Möglichkeiten<br />

dieser K<strong>in</strong>der berücksichtigt. Diesen K<strong>in</strong>dern dieselben Aufgaben wie anderen<br />

K<strong>in</strong>dern oder niveaugleiche Zusatzaufgaben zu stellen, die nur schneller zu bearbeiten<br />

s<strong>in</strong>d, würde diesem Fördergedanken widersprechen und diese K<strong>in</strong>der unterfordern.<br />

19


Gleiches gilt für K<strong>in</strong>der mit Entwicklungsverzögerungen und langsam Lernende. Sie<br />

werden durch <strong>in</strong>dividuelle Hilfen so gefördert, dass Ausgrenzung unterbleibt. Auch<br />

bei dreijährigem Durchlaufen der Schule<strong>in</strong>gangsphase verbleiben sie immer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Teil des Sozialgefüges der Lerngruppe und <strong>in</strong> ihrer vertrauen Umgebung. Solche<br />

K<strong>in</strong>der profitieren <strong>in</strong> aller Regel von den besser Lernenden.<br />

jahrgangsbezogener Unterricht<br />

Die jahrgangsbezogene Klasse bildet für den <strong>in</strong> der Regel vierjährigen Durchlauf<br />

der Grundschule die feste Bezugsgruppe für die K<strong>in</strong>der. Wechsel <strong>in</strong> der Klassenzusammensetzung<br />

s<strong>in</strong>d die Ausnahme. Sehr oft begleitet zudem e<strong>in</strong>e Lehrkraft als<br />

Klassenlehrer/<strong>in</strong> die Klasse während der vier Jahre und wird so zur vertrauten Ansprechpartner/<strong>in</strong>.<br />

An den Unterricht, der sich zunächst an die gesamte Klasse richtet, können sich<br />

Phasen des selbständigen Lernens mit differenzierten Anforderungen, denen sich<br />

die K<strong>in</strong>der - nach E<strong>in</strong>schätzung der Lehrkraft, aber auch nach eigener E<strong>in</strong>schätzung<br />

- zuordnen, anschließen.<br />

Schulprogramm<br />

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen<br />

und der Entwicklungsplanung e<strong>in</strong>er Schule. Es konkretisiert die verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Vorgaben und Freiräume im H<strong>in</strong>blick auf die spezifischen Bed<strong>in</strong>gungen vor<br />

Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der<br />

schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen<br />

Arbeit <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Ergebnisse fest. Die Schulprogramme<br />

der jeweiligen <strong>Schulen</strong> f<strong>in</strong>den Sie im Internet unter www.geldern.de, > Perspektiven<br />

<strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> > Lernen.<br />

20


Sicherer Schulweg<br />

K<strong>in</strong>der sollten so gekleidet se<strong>in</strong>, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer schon aus<br />

der Ferne zu erkennen s<strong>in</strong>d. W<strong>in</strong>terkleidung muss nicht grau und trist se<strong>in</strong>, es gibt<br />

auch helle und auffällige Farben, die neben guter Laune auch Sicherheit <strong>in</strong> den<br />

Herbst und W<strong>in</strong>ter br<strong>in</strong>gen. Reflexmaterialien auf Kleidern s<strong>in</strong>d zu begrüßen. Sie<br />

erhöhen die Sichtbarkeit von K<strong>in</strong>dern erheblich. Während e<strong>in</strong> dunkel gekleideter<br />

Fußgänger auf e<strong>in</strong>e Entfernung von 30 Metern wahrgenommen wird, ist e<strong>in</strong>e Person<br />

mit retroreflektierender Kleidung schon aus 130 bis 150 Metern Entfernung zu<br />

sehen. Reflektierende Aufsätze auf Schuhen und reflektierende Elemente an Mützen,<br />

Handschuhen und Schals erhöhen die Sichtbarkeit zusätzlich. Auch der Schulranzen<br />

sollte mit retroreflektierenden Materialien versehen se<strong>in</strong>. Wenn es dort bei<br />

Lichte<strong>in</strong>fall nicht bl<strong>in</strong>kert, kann dem ganzen mit reflektierendem Zubehör, wie zum<br />

Beispiel Bl<strong>in</strong>kis, nachgeholfen werden. Diese können auch an die Kleidung geheftet<br />

werden.<br />

Schulwegplan<br />

Im Rahmen der Aktion „Sicherer Schulweg“ hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> unter Mitarbeit<br />

der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Schulen</strong>, des Fachberaters für Verkehrserziehung beim Schulamt für<br />

den Kreis Kleve und der örtlichen Polizeidienststelle für jede Grundschule e<strong>in</strong>en<br />

Schulwegplan erstellt. Dieser Plan deckt den Nahbereich der Schule e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des ab<br />

und empfiehlt den relativ sichersten Schulweg zur Schule und nach Hause. Der<br />

Schulwegplan ist auf Anfrage für Eltern von Erstklässlern bei der jeweiligen Grundschule<br />

erhältlich.<br />

Versicherung<br />

Alle Schulk<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt<br />

sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, auf den direkten<br />

Schulweg und auf alle Veranstaltungen der Schule wie z. B. Ausflüge oder Sportfeste.<br />

Wenn e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en Unfall <strong>in</strong> der Schule hat, erfährt die Lehrer<strong>in</strong> oder der Lehrer<br />

meist sofort davon. In anderen Fällen, zum Beispiel bei e<strong>in</strong>em Unfall auf dem<br />

Schulweg, muss die Schule so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Über das<br />

Sekretariat der Schule erfolgt die Unfallmeldung an den Versicherungsträger.<br />

21


Zeugnisse<br />

In der Schule<strong>in</strong>gangsphase erhalten die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler Zeugnisse jeweils<br />

zum Ende des Schuljahres. Diese beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand<br />

<strong>in</strong> den Unterrichtsfächern.<br />

In den Klassen 3 und 4 werden die Zeugnisse zum Schulhalbjahr und zum Ende<br />

des Schuljahres vergeben. Das Versetzungszeugnis <strong>in</strong> die Klasse 3 und die Zeugnisse<br />

der Klasse 3 enthalten ebenfalls e<strong>in</strong>e Beschreibung von Lernentwicklung und<br />

Leistungsstand sowie Noten <strong>in</strong> den Fächern. Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten<br />

nur Noten für die Fächer.<br />

Die Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten kann nach Entscheidung<br />

der Versetzungskonferenz <strong>in</strong> die Zeugnisse aufgenommen werden. Hierfür stellt<br />

die Schulkonferenz Grundsätze zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Handhabung der Aussagen<br />

auf.<br />

Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält zusätzlich e<strong>in</strong>e begründete Empfehlung<br />

für die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), die für die weitere<br />

schulische Förderung des K<strong>in</strong>des am besten geeignet ersche<strong>in</strong>t, sowie gegebenenfalls<br />

daneben auch e<strong>in</strong>e weitere mit E<strong>in</strong>schränkung geeignete. Die Gesamtschule<br />

als Schule für alle K<strong>in</strong>der wird immer benannt.<br />

Diese begründete Empfehlung unterstützt Eltern bei der Entscheidung über die<br />

Schulform für die weiterführende Schule, sie ist jedoch nicht verb<strong>in</strong>dlich. Die Eltern<br />

melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr K<strong>in</strong>d an e<strong>in</strong>er weiterführenden<br />

Schule ihrer Wahl an.<br />

22


Weiterführende <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> (Sekundarstufen I und II)<br />

Die Sekundarstufe I umfasst die Hauptschule, die Realschule, die Sekundarschule<br />

und die Gesamtschule bis Klasse 10, das Gymnasium bis Klasse 9, <strong>in</strong> der Aufbauform<br />

bis Klasse 10. Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg, das Berufskolleg<br />

als Förderschule und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule.<br />

Die Schulformen der Sekundarstufe I bauen auf der Grundschule auf. Im Rahmen<br />

des besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrags haben sie die Aufgabe, den<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Grundbildung zu vermitteln und sie<br />

zu befähigen, e<strong>in</strong>e Berufsausbildung aufzunehmen oder <strong>in</strong> Bildungsgänge der Sekundarstufe<br />

II e<strong>in</strong>zutreten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> ist Schulträger von e<strong>in</strong>er katholischen Hauptschule, zwei Realschulen<br />

und zwei Gymnasien. Zudem soll das vorhandene Schulangebot zum<br />

Schuljahr 2014/2015 um e<strong>in</strong>e Sekundarschule als Schule des längeren geme<strong>in</strong>samen<br />

Lernens erweitert werden.<br />

Die Realschule am Westwall wird leider mit Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres 2014/2015<br />

sukzessive aufgelöst und es wird zum kommenden Schuljahr ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsklasse<br />

mehr gebildet.<br />

Geschwister-Scholl-Schule<br />

Katholische Hauptschule<br />

An der Ley 35, Ortschaft Veert<br />

Schulleiter Alfred Scholten<br />

Telefon: 0 28 31 / 1 20 36<br />

Internet: www.geschwister-scholl-geldern.de<br />

E-Mail: rotthoff@geschwister-scholl-geldern.de<br />

Realschule am Westwall<br />

Westwall 10, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter Hans-Ra<strong>in</strong>er Tabke<br />

Telefon: 0 28 31 / 84 93<br />

Internet: www.realschule-am-westwall.de<br />

E-Mail: kontakt@realschule-am-westwall.de<br />

23


Realschule An der Fleuth<br />

Königsberger Str. 60, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter Wilfried Schönherr<br />

Telefon: 0 28 31 / 97 41 92<br />

Internet: www.realschuleanderfleuth.de<br />

E-Mail: sekretariat@realschuleanderfleuth.de<br />

Friedrich-Spee-<br />

Gymnasium<br />

Friedrich-Spee-Straße 25, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter Karl Kirchhart<br />

Telefon: 0 28 31 / 84 94<br />

Internet: www.geldern.de/fsg<br />

E-Mail: friedrich-spee-gymnasium@gmx.de<br />

Lise-Meitner-Gymnasium<br />

Friedrich-Nettesheim-Weg 6-8, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter Dr. Achim Diehr<br />

Telefon: 0 28 31 / 84 95<br />

Internet: www.kle.nw.schule.de/lmg<br />

E-Mail: schule@lmg-geldern.de<br />

Zusätzlich bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> die Liebfrauenschule, bischöfliche Realschule<br />

für Mädchen, <strong>in</strong> Trägerschaft des Bistums Münster:<br />

Liebfrauenschule<br />

Weseler Straße 17, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter<strong>in</strong> Gabriele Halfmann<br />

Telefon: 0 28 31 / 9 76 10-200<br />

Internet: www.liebfrauenschule-geldern.de<br />

E-Mail: Liebfrauen-RS@bistum-muenster.de<br />

Weitere Informationen zum Schulprogramm, zur Schulorganisation, zum Schulporträt<br />

und vieles andere Wissenswerte der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Schulen</strong> erfahren Sie unter<br />

www.geldern.de, > Perspektiven <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> > Lernen.<br />

24


Allgeme<strong>in</strong>e Informationen zur Sekundarstufe I<br />

Erprobungsstufe<br />

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 e<strong>in</strong>e besondere pädagogische<br />

E<strong>in</strong>heit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der<br />

Grundschule führen die Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong><br />

diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der jeweiligen<br />

Schulform heran. In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der K<strong>in</strong>der mit dem Ziel, geme<strong>in</strong>sam mit<br />

den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte<br />

Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 <strong>in</strong> die Klasse 6 über.<br />

Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung<br />

der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren<br />

Besuch der Realschule oder des Gymnasiums. Stellt die Versetzungskonferenz<br />

gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden<br />

sollte, so wird den Erziehungsberechtigten e<strong>in</strong>e entsprechende Empfehlung spätestens<br />

sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig<br />

e<strong>in</strong> Beratungsterm<strong>in</strong> angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel<br />

des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> die empfohlene Schulform.<br />

Übergangsmöglichkeiten<br />

E<strong>in</strong> Schulwechsel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere Schulform ist nach Klasse 6, also am Ende der Erprobungsstufe,<br />

bis zum Beg<strong>in</strong>n der Klasse 9 möglich. Wenn die Schule e<strong>in</strong>en Wechsel<br />

für s<strong>in</strong>nvoll erachtet, teilt sie dies den Erziehungsberechtigten mit und bietet<br />

gleichzeitig e<strong>in</strong> Beratungsgespräch an.<br />

25


Unterrichtsfächer<br />

Der Unterricht im Pflichtbereich wird <strong>in</strong> folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:<br />

Hauptschule Realschule Gymnasium<br />

Deutsch Deutsch Deutsch<br />

Gesellschaftslehre<br />

(Geschichte/Politik, Erdkunde)<br />

Gesellschaftslehre<br />

(Geschichte, Politik, Erdkunde)<br />

Gesellschaftslehre<br />

(Geschichte, Politik, Erdkunde)<br />

Mathematik Mathematik Mathematik<br />

Naturwissenschaften<br />

(Biologie, Chemie, Physik)<br />

Naturwissenschaften<br />

(Biologie, Chemie, Physik)<br />

Naturwissenschaften<br />

(Biologie, Chemie, Physik)<br />

Englisch Englisch 1. Fremdsprache Englisch<br />

Musik / Kunst / Textilgestaltunstaltung<br />

Musik / Kunst / Textilge-<br />

Kunst, Musik<br />

Religionslehre Religionslehre Religionslehre<br />

Sport Sport Sport<br />

Arbeitslehre (Technik /<br />

Wirtschaft/ Hauswirtschaft)<br />

2. Fremdsprache, ggf.<br />

auch dritte Fremdsprache<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird je nach den Möglichkeiten der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> unterschiedlichen<br />

Wahlpflichtfächern unterrichtet. Nähere Informationen f<strong>in</strong>den Sie auf<br />

den Seiten 27, 29 und 31 sowie auf den Internet-Seiten der jeweiligen Schule.<br />

Elternmitwirkung<br />

Auch <strong>in</strong> den Sekundarstufen I und II wirken die Eltern wie im Primarbereich aktiv<br />

am Schulleben mit. Nähere Informationen hierzu f<strong>in</strong>den Sie auf Seite 17 dieser <strong>Broschüre</strong>.<br />

26


Hauptschule<br />

Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Hauptschule erwerben e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Bildung.<br />

Grundlegende Kenntnisse der Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt der Lernbereich<br />

Arbeitslehre. Er hat außerdem die Aufgabe, die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler auf<br />

ihre Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Der Unterricht wird durch Betriebserkundungen<br />

und Projekte sowie durch bis zu zwei mehrwöchige Schülerbetriebspraktika<br />

ergänzt. Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch<br />

ist, wird muttersprachlicher Unterricht angeboten. In der Regel richten ihn die<br />

Schulämter (für die <strong>Geldern</strong>er Hauptschulen das Schulamt für den Kreis Kleve) geme<strong>in</strong>sam<br />

für mehrere <strong>Schulen</strong> e<strong>in</strong>.<br />

Englisch ist Pflichtfach von Klasse 5 bis 10.<br />

Die Organisation des Unterrichts<br />

Der Unterricht <strong>in</strong> den Klassen 5 und 6 wird <strong>in</strong> der Regel im Klassenverband erteilt.<br />

Er knüpft an Unterrichtsformen und -<strong>in</strong>halte der Grundschule an und dient vor allem<br />

dem Ziel, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes e<strong>in</strong>zelnen K<strong>in</strong>des<br />

zu erkennen und zu fördern. Dabei liegt e<strong>in</strong> Schwerpunkt der Arbeit der Hauptschulen<br />

im Ausgleichen von Benachteiligungen und Lernrückständen. In den Klassen<br />

7 - 10 wird der Unterricht als Pflichtunterricht im Klassenverband und <strong>in</strong> Fachleistungskursen<br />

sowie als Wahlpflichtunterricht erteilt.<br />

Fachleistungskurse<br />

Interessen und Neigungen s<strong>in</strong>d unterschiedlich. Ebenso gibt es Unterschiede im<br />

Leistungsvermögen. Daher wird der Unterricht <strong>in</strong> den Fächern Mathematik und<br />

Englisch <strong>in</strong> den Klassen 7 bis 9 <strong>in</strong> Grund- und Erweiterungskursen erteilt. In diesen<br />

Kursen werden unterschiedliche hohe Anforderungen gestellt.<br />

Wahlpflichtunterricht<br />

In den Klassen 7 - 10 werden der Pflichtunterricht und der Unterricht <strong>in</strong> Fachleistungskursen<br />

durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Gewählt werden kann zwischen<br />

erweiterten Angeboten <strong>in</strong> den Lernbereichen Naturwissenschaften und Arbeitslehre<br />

sowie <strong>in</strong> den Fächern Kunst und Musik.<br />

Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und <strong>in</strong> der Klasse 10 Typ A soll vorrangig projektorientierter<br />

Unterricht <strong>in</strong> den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften<br />

angeboten werden.<br />

Aufbauend auf der <strong>in</strong>formations- und kommunikationstechnischen Grundbildung<br />

können die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ihr Wissen und Können <strong>in</strong> den Klassen 9 und<br />

10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern.<br />

27


Förderunterricht<br />

Förderunterricht kann <strong>in</strong> allen Klassen zusätzlich angeboten werden. In den Klassen<br />

9 und 10 Typ B wird Förderunterricht <strong>in</strong> den Fächern Deutsch, Mathematik und<br />

Englisch erteilt.<br />

Der Jahrgang 10<br />

Die Klasse 10 wird <strong>in</strong> zwei Formen geführt:<br />

<br />

<br />

Typ A hat als Schwerpunkte die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre.<br />

Typ B hat als Schwerpunkte die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik<br />

und führt zur Fachoberschulreife<br />

Mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 Typ B wird der mittlere Schulabschluss<br />

(Fachoberschulreife) erworben. S<strong>in</strong>d alle Leistungen m<strong>in</strong>destens befriedigend, be<strong>in</strong>haltet<br />

dieser Abschluss die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe<br />

an Gymnasien, Gesamtschulen oder e<strong>in</strong>es vollzeitschulischen Bildungsgangs des<br />

Berufskollegs, der zur allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife führt.<br />

Abschlüsse und Berechtigungen<br />

An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:<br />

<br />

der Hauptschulabschluss,<br />

Hauptschulabschluss nach Klasse 10,<br />

der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.<br />

<br />

der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10, Typ B<br />

28


Realschule<br />

Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Realschule erwerben e<strong>in</strong>e erweiterte allgeme<strong>in</strong>e<br />

Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen<br />

Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört<br />

e<strong>in</strong>e zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben<br />

z.B. auch Niederländisch und Spanisch.<br />

Die Organisation des Unterrichts<br />

In den Klassen 5 und 6 wird der Unterricht <strong>in</strong> der Regel im Klassenverband erteilt.<br />

Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann <strong>in</strong> diesen Klassen zusätzlicher<br />

Förderunterricht e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />

Wahlpflichtunterricht<br />

Ab der Klasse 7 wird der für alle verb<strong>in</strong>dliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht<br />

ergänzt. Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler können im Wahlpflichtbereich <strong>in</strong>dividuelle<br />

Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen.<br />

Ihnen werden hierzu von der Realschule m<strong>in</strong>destens drei Schwerpunktbereiche angeboten.<br />

Jede Realschule bietet<br />

<br />

e<strong>in</strong>en fremdsprachlichen Schwerpunkt an,<br />

<strong>in</strong> dem die <strong>in</strong> Klasse 6 unterrichtete zweite Fremdsprache als Schwerpunktfach bis<br />

zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden kann. H<strong>in</strong>zu kommen je nach Möglichkeiten<br />

der Schule<br />

• e<strong>in</strong> naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie,<br />

Chemie, Physik, Technik oder Informatik<br />

• e<strong>in</strong> sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften<br />

• e<strong>in</strong> musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst.<br />

Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule<br />

kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten<br />

ihrer Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler entgegen.<br />

29


Abschlüsse und Berechtigungen<br />

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:<br />

<br />

<br />

<br />

der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt<br />

bei m<strong>in</strong>destens befriedigenden Leistungen <strong>in</strong> allen Fächern zum Besuch<br />

der gymnasialen Oberstufe.<br />

e<strong>in</strong> dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss<br />

e<strong>in</strong> dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.<br />

Gymnasium<br />

Das Gymnasium vermittelt e<strong>in</strong>e vertiefte allgeme<strong>in</strong>e Bildung, die für e<strong>in</strong> Hochschulstudium<br />

notwendig ist und für e<strong>in</strong>e berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht<br />

soll zur Ause<strong>in</strong>andersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und<br />

zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige<br />

Gymnasium umfasst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe<br />

I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit E<strong>in</strong>führungsphase<br />

und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/10 gibt es letztmalig<br />

e<strong>in</strong>e zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird<br />

im Schuljahr 2012/2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer<br />

Schulzeit ablegen.<br />

Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Die Schule kann ab<br />

Klasse 5 außerdem e<strong>in</strong>e andere moderne Fremdsprache oder Late<strong>in</strong> anbieten. Ab<br />

der Klasse 6 wird e<strong>in</strong>e zweite Fremdsprache unterrichtet; dies kann e<strong>in</strong>e weitere<br />

moderne Fremdsprache oder Late<strong>in</strong> se<strong>in</strong>.<br />

Pflichtbereich, Wahlpflichtunterricht und Ergänzungsstunden<br />

Die bisher erwähnten Fächer bilden den Pflichtbereich, der <strong>in</strong> den Klassen 5 bis 7<br />

im Klassenverband unterrichtet wird. Für Fremdsprachen, Religionslehre und Sport<br />

oder bei differenzierter Förderung können Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aus Parallelklassen<br />

der gleichen Jahrgangsstufe <strong>in</strong> Gruppen zusammengefasst werden.<br />

Individuelle Akzente können Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ab der Klasse 9 (im verkürzten<br />

Bildungsgang ab Klasse 8) im Wahlpflichtunterricht setzen, der zu dem Unter-<br />

30


icht im Klassenverband h<strong>in</strong>zu kommt. Hier kann die Schule neben e<strong>in</strong>er dritten<br />

Fremdsprache den Lernbereich Naturwissenschaften und die Fächer Ernährungslehre,<br />

Informatik, Politik/Wirtschaft, Technik sowie Komb<strong>in</strong>ationen aus den Fächern<br />

der Stundentafeln der Sekundarstufe I anbieten. Jede Schüler<strong>in</strong> und jeder Schüler<br />

entscheidet sich für e<strong>in</strong>es dieser Angebote.<br />

Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots s<strong>in</strong>d Ergänzungsstunden. Sie dienen<br />

vor allem der Förderung <strong>in</strong> Deutsch, <strong>in</strong> Mathematik, <strong>in</strong> den Fremdsprachen oder im<br />

Lernbereich Naturwissenschaften sowie für erweiterte Angebote <strong>in</strong> den Fächern<br />

der Stundentafel.<br />

Sekundarschule<br />

Mit der neuen Sekundarschule und der Gesamtschule gibt es <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen jetzt neben den Schulformen des gegliederten Schulsystems (Hauptschule,<br />

Realschule, Gymnasium) zwei Schulformen des längeren geme<strong>in</strong>samen Lernens.<br />

Das entspricht dem Wunsch vieler Eltern, die die Bildungswege ihrer K<strong>in</strong>der<br />

länger offen halten wollen.<br />

Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn, und sie ist m<strong>in</strong>destens<br />

dreizügig. Für die Errichtung s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 25 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler sowohl<br />

auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.<br />

In der Sekundarschule lernen die K<strong>in</strong>der und Jugendlichen m<strong>in</strong>destens <strong>in</strong> den Klassen<br />

fünf und sechs geme<strong>in</strong>sam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der<br />

Grundlage e<strong>in</strong>es Beschlusses des Schulträgers <strong>in</strong>tegriert, teil<strong>in</strong>tegriert oder <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />

zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen. Die Sekundarschule<br />

<strong>Geldern</strong> – Issum soll <strong>in</strong> teil<strong>in</strong>tegrierter Form geführt werden. In der teil<strong>in</strong>tegrierten<br />

Form werden ab Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet.<br />

Die Sekundarschule verfügt über ke<strong>in</strong>e eigene Oberstufe, sie geht aber m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Kooperation mit der Oberstufe e<strong>in</strong>es Gymnasiums, e<strong>in</strong>er Gesamtschule<br />

oder e<strong>in</strong>es Berufskollegs e<strong>in</strong>. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der<br />

Anmeldung genau wissen, wo ihr K<strong>in</strong>d das Abitur machen kann. Für die Sekundarschule<br />

<strong>Geldern</strong> – Issum stehen das Friedrich-Spee-Gymnasium, das Lise-Meitner-<br />

Gymnasium und das Berufskolleg des Kreises Kleve <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> als Kooperationspartner<br />

zur Verfügung.<br />

31


Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache<br />

kann ab Klasse 6 gewählt werden. Wie im Gymnasium und <strong>in</strong> der Gesamtschule<br />

gibt es ab Klasse 8 e<strong>in</strong> weiteres Fremdsprachenangebot. In der <strong>in</strong>tegrierten<br />

und teil<strong>in</strong>tegrierten Form werden die gymnasialen Standards durch unterschiedliche<br />

Anforderungen gesichert.<br />

32


Abschlüsse der Sekundarstufe I<br />

Am Gymnasium können bis zur Klasse 10, im verkürzten Bildungsgang bis zur<br />

Klasse 9, alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:<br />

e<strong>in</strong> dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss<br />

e<strong>in</strong> dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss<br />

der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 9 bzw. 10.<br />

Außerdem kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des<br />

Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge<br />

des Berufskollegs erreicht werden.<br />

33


Das Bildungssystem <strong>in</strong> der Sekundarstufe I<br />

Die folgende Grafik soll die schulischen Möglichkeiten <strong>in</strong> der Sekundarstufe I sowie<br />

die Möglichkeiten des Wechsels zwischen den Schulformen aufzeigen:<br />

Die Grundschule<br />

Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule /<br />

Sekundarschule<br />

In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium<br />

werden jeweils die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe<br />

geführt. In der Regel wird am Ende der Erprobungsstufe<br />

(nach Klasse 6) die Entscheidung von der Klassenkonferenz<br />

getroffen, ob e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> Schüler endgültig<br />

<strong>in</strong> die Realschule oder <strong>in</strong> das Gymnasium aufgenommen<br />

wird. E<strong>in</strong> Wechsel der Schulform ist jedoch auf<br />

Antrag der Erziehungsberechtigten noch bis zum Beg<strong>in</strong>n<br />

der Klasse 9 möglich.<br />

Ziel: Ziel: Ziel: Ziel:<br />

Hauptschulabschluss<br />

Fachoberschulreife<br />

Allgeme<strong>in</strong>e<br />

Alle Abschlüsse<br />

Klasse 10 Typ A<br />

bzw. Fachober-<br />

Hochschulreife<br />

von Haupt-<br />

(Sekundarabschluss I)<br />

schulreife mit Be-<br />

(Abitur)<br />

schule, Real-<br />

oder<br />

rechtigung zum<br />

schule (bei<br />

Hauptschulabschluss<br />

Besuch der gym-<br />

beiden Schul-<br />

Klasse 10 Typ B<br />

nasialen Oberstufe<br />

formen) und<br />

(Sekundarabschluss I<br />

Gymnasium<br />

= Fachoberschulrei-<br />

(Gesamtschule)<br />

fe, evtl. mit Berechtigung<br />

zum Besuch<br />

der gymnasialen<br />

Oberstufe)<br />

34


Die gymnasiale Oberstufe<br />

Im verkürzten Bildungsgang gehen die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit der Versetzung<br />

am Ende der Klasse 9 <strong>in</strong> die E<strong>in</strong>führungsphase der gymnasialen Oberstufe<br />

(Jahrgangsstufe 10) über, die mit der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe<br />

11 und 12) fortgesetzt wird. Im 13- jährigen Bildungsgang umfasst die<br />

Oberstufe die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges<br />

sowie bestandener Abiturprüfung haben die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

die Allgeme<strong>in</strong>e Hochschulreife erworben.<br />

Sie befähigt zum Studium an e<strong>in</strong>er Hochschule und öffnet zugleich den Weg <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.<br />

Abitur nach 12 Jahren (Modell "9 + 3")<br />

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich <strong>in</strong> die e<strong>in</strong>jährige E<strong>in</strong>führungsphase und die<br />

zweijährige Qualifizierungsphase.<br />

Die Sekundarstufe I endet am Gymnasium bereits nach Klasse 9, anschließend<br />

bleibt es bei e<strong>in</strong>er dreijährigen Oberstufe. Die Klasse 10 wird am Gymnasium <strong>in</strong><br />

gleicher Form wie die Klasse 11 an der Gesamtschule E<strong>in</strong>führungsphase der gymnasialen<br />

Oberstufe. Die Absolvent<strong>in</strong>nen und Absolventen der Realschulen und<br />

Hauptschulen können nach dem Modell "9 + 3" die gymnasiale Oberstufe an e<strong>in</strong>em<br />

Gymnasium oder e<strong>in</strong>er Gesamtschule - auch an e<strong>in</strong>er Ersatzschule - ihrer Wahl besuchen.<br />

In ländlichen und kle<strong>in</strong>städtischen Regionen wird damit sichergestellt,<br />

dass Absolvent<strong>in</strong>nen und Absolventen der Hauptschulen und Realschulen, die das<br />

Abitur erwerben möchten, ihren Bildungsweg <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de fortsetzen können.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus bleiben Auslandsaufenthalte für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an Gymnasien<br />

ohne Verzögerung der Schullaufbahn realisierbar.<br />

Besonders leistungsfähige Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Gesamtschule und der Realschule<br />

können bei Unterricht <strong>in</strong> der zweiten Fremdsprache <strong>in</strong> der Sekundarstufe I<br />

direkt <strong>in</strong> die Qualifikationsphase (Klasse 11) "spr<strong>in</strong>gen". Absolvent<strong>in</strong>nen und Absolventen<br />

der Hauptschule können wegen der fehlenden zweiten Fremdsprache,<br />

wie auch bisher, alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> die E<strong>in</strong>führungsphase (Klasse 10) e<strong>in</strong>treten.<br />

35


In der Qualifikationsphase werden verb<strong>in</strong>dliche und wählbare Fächer dem sprachlich-literarisch-künstlerischen,<br />

dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen<br />

Aufgabenfeld zugeordnet. Der Unterricht<br />

<strong>in</strong> diesen Aufgabenfeldern sowie <strong>in</strong> den Fächern Religionslehre und Sport<br />

soll e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Grundbildung <strong>in</strong> angemessenem Umfang sicherstellen und<br />

e<strong>in</strong>e vertiefte Bildung <strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuellen Schwerpunktbereichen gewährleisten. Die für<br />

die Studierfähigkeit grundlegenden Kernfächer Deutsch, Mathematik und e<strong>in</strong>e fortgeführte<br />

Fremdsprache werden generell mit vier Wochenstunden auf e<strong>in</strong>em erhöhten<br />

Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur geprüft werden.<br />

Die angesprochene <strong>in</strong>dividuelle Schwerpunktsetzung erfolgt über die Wahl e<strong>in</strong>es<br />

ebenfalls vierstündig unterrichteten "Profilfaches" (e<strong>in</strong>e Fremdsprache oder e<strong>in</strong>e<br />

Naturwissenschaft) sowie e<strong>in</strong>es "Neigungsfaches" (sonstige Fächer). E<strong>in</strong>es dieser<br />

Fächer ist das vierte schriftliche Prüfungsfach. Aus dem verbleibenden Fächerkanon<br />

ist e<strong>in</strong> fünftes mündliches Prüfungsfach zu bestimmen. Nach Entscheidung der<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler werden gemäß dem Entwurf der Oberstufenvere<strong>in</strong>barung<br />

der KMK drei der vierstündig unterrichteten Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau<br />

doppelt gewertet werden.<br />

Die gymnasiale Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Hochschulreife verliehen wird. Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden<br />

landese<strong>in</strong>heitliche Aufgaben gestellt. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus<br />

den Leistungen der Qualifikationsphase und <strong>in</strong> der Abiturprüfung zusammen.<br />

36


Berufskolleg<br />

Als Berufskollegs werden <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen die beruflichen <strong>Schulen</strong> bezeichnet.<br />

Berufskollegs s<strong>in</strong>d <strong>Schulen</strong> der Sekundarstufe II wie auch die gymnasiale Oberstufe<br />

e<strong>in</strong>es Gymnasiums oder e<strong>in</strong>er Gesamtschule.<br />

Abschlüsse<br />

In Berufskollegs können<br />

<br />

<br />

alle allgeme<strong>in</strong> bildenden Abschlüsse (vom Hauptschulabschluss bis zur allgeme<strong>in</strong>en<br />

Hochschulreife) sowie<br />

berufliche Qualifikationen (von der beruflichen Grundbildung über Berufsabschlüsse<br />

nach Landesrecht bis zur beruflichen Weiterbildung)<br />

alle<strong>in</strong> oder als Doppelqualifikation erworben werden.<br />

Bildungsgänge<br />

Berufsschule<br />

Unter dem Sammelbegriff "Berufsschule" werden die Bildungsgänge „Fachklassen<br />

des dualen Systems“, "Berufsgrundschuljahr", "Berufsorientierungsjahr" und "Klassen<br />

für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis" zusammengefasst.<br />

Berufsfachschule<br />

Das Bildungsangebot der Berufsfachschulen ist vielfältig und reicht von dem Erwerb<br />

der Fachoberschulreife bis zur allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife und von der Vermittlung<br />

beruflicher Kenntnisse bis zur Berufsausbildung. Die Berufsfachschule<br />

bietet ausschließlich Vollzeitbildungsgänge an, die je nach angestrebtem Abschluss<br />

e<strong>in</strong> bis vier Jahre dauern.<br />

38


Fachoberschule<br />

Die Fachoberschule vermittelt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>- und zweijährigen Bildungsgängen erweitere<br />

berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife.<br />

Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung und Fachhochschulreife<br />

wird darüber h<strong>in</strong>aus die Möglichkeit geboten, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>jährigen<br />

Bildungsgang (Fachoberschule Klasse 13) die fachgebundene oder die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Hochschulreife zu erwerben.<br />

Fachschule<br />

Die Fachschule vermittelt, aufbauend auf e<strong>in</strong>e berufliche Erstausbildung, e<strong>in</strong>e berufliche<br />

Weiterbildung und ermöglicht <strong>in</strong> den m<strong>in</strong>destens zweijährigen Bildungsgängen<br />

zusätzlich den Erwerb der Fachhochschulreife.<br />

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule erhalten die Absolvent<strong>in</strong>nen und<br />

Absolventen e<strong>in</strong>en staatlichen Abschluss, beispielsweise als staatlich geprüfte<br />

Techniker<strong>in</strong> / staatlich geprüfter Techniker. Die Ausbildung zur Erzieher<strong>in</strong> / zum<br />

Erzieher erfolgt ebenfalls an Fachschulen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem NRW-Bildungsserver www.learnl<strong>in</strong>e.nrw.de<br />

.<br />

In der Schulstadt <strong>Geldern</strong> bef<strong>in</strong>den sich zwei Berufskollegs:<br />

Berufskolleg des Kreises Kleve <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Ostwall 16, 47608 <strong>Geldern</strong><br />

Telefon: 0 28 31 / 9 76 10-100<br />

Internet: www.berufskolleg-geldern.de<br />

E-Mail: berufskolleg-geldern@kreis-kleve.de<br />

Liebfrauenschule, Berufskolleg des Bistums Münster<br />

Weseler Straße 15, 47608 <strong>Geldern</strong><br />

Telefon: 0 28 31 / 9 76 10-200<br />

Internet: www.geldern.de/lfs-berufskolleg<br />

E-Mail: Lfs-Berufskolleg@web.de<br />

Die Bildungsgänge und Bildungsangebote erfahren Sie auf den jeweiligen Internet-<br />

Seiten bzw. beim Berufskolleg selbst.<br />

39


Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldeterm<strong>in</strong>e der weiterführenden <strong>Schulen</strong> f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> den Monaten<br />

Januar und/oder Februar vor Beg<strong>in</strong>n des neuen Schuljahres statt. Zuvor bieten<br />

die Haupt- und Realschulen sowie die Gymnasien für <strong>in</strong>teressierte Eltern Informationsveranstaltungen<br />

an.<br />

Innerhalb der e<strong>in</strong>zelnen Schulformen steht es den Eltern frei, welche Schule sie<br />

wählen. Auf die Grundschulempfehlung wird h<strong>in</strong>gewiesen; diese wird auf Seite 18<br />

dieser <strong>Broschüre</strong> erläutert. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft nach § 46<br />

Abs. 1 Schulgesetz die Schulleitung <strong>in</strong>nerhalb des vom Schulträger für die Aufnahme<br />

festgelegen allgeme<strong>in</strong>en Rahmens. Da es erfahrungsgemäß vorkommen<br />

kann, dass e<strong>in</strong>zelne <strong>Schulen</strong> aufgrund der Schulraum- und Lehrersituation nicht<br />

alle angemeldeten Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler aufnehmen können, werden die Anmeldungen<br />

zunächst unter Vorbehalt entgegengenommen. In diesen Fällen entscheiden<br />

die Schulleiter<strong>in</strong> oder der Schulleiter der jeweiligen Schulform <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit dem Schulträger e<strong>in</strong>vernehmlich über die Verteilung. Hierbei werden die<br />

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen <strong>in</strong> der Sekundarstufe<br />

I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-SI) sowie die von der<br />

Rechtsprechung vorgegebenen Auswahlkriterien zugrunde gelegt.<br />

Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler s<strong>in</strong>d bei der gewählten Schule persönlich anzumelden.<br />

Das Anmeldeformular erhalten Sie bei der jeweiligen weiterführenden Schule.<br />

Zur Anmeldung s<strong>in</strong>d das letzte Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mit der Grundschulempfehlung,<br />

die Geburtsurkunde des K<strong>in</strong>des (ggf. Familienstammbuch) und die<br />

Anmeldekarte der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> (hierzu erhalten Sie bei der Zeugnisausgabe im<br />

Januar nähere Informationen der Grundschulleitung) mitzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Die Term<strong>in</strong>e für die Anmeldung und die Informationsveranstaltungen werden öffentlich<br />

bekanntgegeben und können im Internet der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> und<br />

www.geldern.de > Perspektiven <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> > Lernen > weiterführende <strong>Schulen</strong><br />

aufgerufen werden.<br />

Mit Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres 2014/2015 wird an der Realschule am Westwall für die<br />

Jahrgangsstufe 5 ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsklasse mehr gebildet.<br />

40


Förderschule<br />

Manche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler bedürfen e<strong>in</strong>er sonderpädagogische Förderung.<br />

Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattf<strong>in</strong>det (dies bestimmt den "Förderort")<br />

und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den "Förderschwerpunkt").<br />

Als Förderorte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:<br />

<br />

<br />

<br />

Förderschulen,<br />

Geme<strong>in</strong>samer Unterricht an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule oder<br />

Integrative Lerngruppen an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule <strong>in</strong> der Sekundarstufe I<br />

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Emotionale und soziale Entwicklung<br />

Geistige Entwicklung<br />

Hören und Kommunikation<br />

Körperliche und motorische Entwicklung<br />

Lernen<br />

Sehen<br />

Sprache<br />

Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die<br />

Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule<br />

zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.<br />

Förderschulen können als <strong>Schulen</strong> im organisatorischen und personellen Verbund<br />

geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten<br />

s<strong>in</strong>d unter e<strong>in</strong>em Dach und e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Schulleitung zusammengefasst.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es sonderpädagogische Förderung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>in</strong> der Schule für Kranke, dies ist e<strong>in</strong>e Schule eigener Art, <strong>in</strong> der auch sonderpädagogische<br />

Förderung stattf<strong>in</strong>den kann<br />

im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en <strong>Schulen</strong><br />

<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en <strong>Schulen</strong> und Förderschulen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />

Autismus<br />

im Hausunterricht<br />

41


Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> ist Schulträger der<br />

Franziskusschule<br />

Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale<br />

Entwicklung<br />

Primarstufe und Sekundarstufe I<br />

Haagscher Weg 32, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter<strong>in</strong> Doris Keuck<br />

Telefon: 0 28 31 / 44 33<br />

Email: sekretariat@franziskusschule-geldern.de<br />

Hier werden Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler von Klasse 1 bis Klasse 10 gefördert. Die<br />

Kommunen Issum, Kerken, Straelen, Wachtendonk und Rheurdt gehören zum<br />

Schulzweckverbund und damit zum Schule<strong>in</strong>zugsbereich der Franziskusschule. Die<br />

Franziskusschule wird im organisatorischen und personellen Verbund geführt.<br />

Förderschwerpunkt Lernen<br />

Hier erhält e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle ganzheitliche Förderung im schulischen,<br />

emotionalen und lebenspraktischen Bereich. Lernerfolge sollen dem K<strong>in</strong>d helfen,<br />

Selbstvertrauen und Lernmotivation aufzubauen. Angestrebt wird, das K<strong>in</strong>d zu<br />

größtmöglicher Selbständigkeit zu führen, se<strong>in</strong>e Lernbereitschaft zu stärken, schulische<br />

Leistungen zu fördern und zu e<strong>in</strong>er realistischen Selbste<strong>in</strong>schätzung zu befähigen.<br />

Für jede Schüler<strong>in</strong> und jeden Schüler werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>dividuellen Förderplan<br />

Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.<br />

Ab dem Schuljahr 2007/2008 wird das Fach Englisch <strong>in</strong> den Förderschulen, Förderschwerpunkt<br />

Lernen angeboten.<br />

Schwerpunkte der Arbeit <strong>in</strong> den Klassen 1 bis 4 s<strong>in</strong>d unter anderem die Wahrnehmungsförderung,<br />

das Erlernen und Festigen von Arbeitstechniken, das Erlernen<br />

und E<strong>in</strong>üben von Regeln, der Abschluss des Leselehrgangs und der Umgang mit<br />

Mengen und Größen.<br />

Wichtige Pr<strong>in</strong>zipien des Unterrichts s<strong>in</strong>d das Lernen mit konkreten Unterrichtsmaterialien,<br />

das Lernen mit allen S<strong>in</strong>nen, Handlungsorientierung und vielfältiges<br />

Üben.<br />

In den Klassen 5 bis 7 wird auf den erworbenen Grundkenntnissen und Fähigkeiten<br />

aufgebaut. Die Festigung von Arbeitstechniken und sozialen Fähigkeiten spielt e<strong>in</strong>e<br />

42


wichtige Rolle im Unterricht. Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler lernen zunehmend<br />

selbständig und selbstbestimmt zu arbeiten.<br />

In den Klassen 7 bis 10 s<strong>in</strong>d die Unterrichts<strong>in</strong>halte auf die Zeit nach der Schule<br />

ausgerichtet. Durch Betriebspraktika und Betriebserkundungen, die <strong>in</strong> unterschiedlichen<br />

Organisationsformen und zeitlich ausgedehnt stattf<strong>in</strong>den können, sammeln<br />

die Jugendlichen eigene Erfahrungen mit der Berufswelt. Ferner lernen die Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler, wie konkrete Lebenssituationen geplant und durchgeführt<br />

werden können (z.B. Planung und Durchführung e<strong>in</strong>er Klassenfahrt, Haushaltsführung).<br />

Die Jugendlichen erhalten Anregungen und Hilfen auf ihrem Weg zur selbständigen<br />

Lebensführung.<br />

Die Berufswahlvorbereitung geschieht <strong>in</strong> enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung<br />

der regionalen Agentur für Arbeit.<br />

Schulabschlüsse<br />

E<strong>in</strong> dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs<br />

im Förderschwerpunkt Lernen .<br />

(Informationen darüber, für welche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler dieser Abschluss<br />

<strong>in</strong> Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres K<strong>in</strong>des oder beim<br />

Schulamt)<br />

Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)<br />

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung<br />

Im Unterricht werden Möglichkeiten geschaffen, die Situation und die Gefühle der<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler zu thematisieren und e<strong>in</strong>en gesellschaftlich anerkannten<br />

Umgang damit zu erarbeiten. Außerdem bietet die schulische Arbeit vermehrt Situationen<br />

an, die dazu beitragen, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten aufzubauen<br />

und somit e<strong>in</strong>e Stabilisierung des Sozialverhaltens zu ermöglichen. Individualisierte<br />

Unterrichtsformen erleichtern das Aufarbeiten von Lern- und Entwicklungsrückständen<br />

und können so das Selbstwertgefühl der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

verbessern.<br />

43


Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist die Stabilisierung der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen.<br />

Sie sollen nach Möglichkeit an e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Schule zurückkehren.<br />

Dies kann zunächst probeweise für e<strong>in</strong> halbes Jahr erfolgen. In dieser Zeit hält die<br />

Lehrkraft für Sonderpädagogik den Kontakt zu der Schüler<strong>in</strong> oder dem Schüler<br />

und zu der allgeme<strong>in</strong>en Schule aufrecht.<br />

Die Eltern werden <strong>in</strong> die schulische Arbeit so weit wie möglich e<strong>in</strong>bezogen. Regelmäßige<br />

Kontakte zwischen Familie und Schule f<strong>in</strong>den über Telefonate, Hausbesuche<br />

und Veranstaltungen für Eltern (Elterntreffen und Gesprächsrunden) statt. So<br />

erfahren sie auch von den Sorgen und Nöten anderer Betroffener. Sie erleben, wie<br />

andere Familien versuchen, schwierige Probleme mit ihrem K<strong>in</strong>d zu lösen.<br />

Schulabschlüsse<br />

Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler können folgende Abschlüsse erwerben.<br />

Hauptschulabschluss<br />

E<strong>in</strong> dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs<br />

im Förderschwerpunkt Lernen<br />

(Informationen darüber, für welche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler dieser Abschluss<br />

<strong>in</strong> Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres K<strong>in</strong>des oder beim<br />

Schulamt)<br />

Hauptschulabschluss nach Klasse 10<br />

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der<br />

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe<br />

Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)<br />

Des Weiteren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong> folgende Förderschule vorhanden:<br />

Don-Bosco-Schule<br />

Förderschule des Kreises Kleve mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung<br />

Köln-M<strong>in</strong>dener-Bahn 3, <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Geldern</strong><br />

Schulleiter Wolfgang Freyth<br />

Telefon: 0 28 31 / 76 15<br />

Internet: www.don-bosco-schule-geldern.de<br />

E-Mail: verwaltung@don-bosco-schule-geldern.de<br />

44


Astrid-L<strong>in</strong>dgren-Schule<br />

Förderschule des Kreises Kleve mit dem Förderschwerpunkt Sprache<br />

Astrid-L<strong>in</strong>dgren-Straße 4, <strong>Geldern</strong>-Veert<br />

Telefon: 0 28 31 / 8 96 91<br />

Diese Schule wird <strong>in</strong> Dependance zur Astrid-L<strong>in</strong>dgren-Schule <strong>in</strong> Goch geführt. In<br />

<strong>Geldern</strong>-Veert werden nur K<strong>in</strong>der im Primarbereich (Klassen 1 bis 4) gefördert.<br />

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>er geistigen Beh<strong>in</strong>derung zeigen unterschiedliche<br />

Fähigkeiten und Kompetenzen <strong>in</strong> den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Sie<br />

benötigen besondere Hilfen bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken<br />

und Handeln sowie Unterstützung zur selbständigen Lebensführung und bei<br />

der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit.<br />

Es besteht e<strong>in</strong>e elfjährige Vollzeitschulpflicht.<br />

Organisation des Unterrichts<br />

Die Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e<br />

Ganztagsschule (§ 9 Abs. 1 Schulgesetz NRW).<br />

Die Schule gliedert sich <strong>in</strong> fünf Stufen: Vorstufe, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe<br />

und Berufspraxisstufe. Unabhängig von Art und Schwere der Beh<strong>in</strong>derung durchläuft<br />

jede Schüler<strong>in</strong> und jeder Schüler <strong>in</strong> aller Regel alle Stufen. Für jede Schüler<strong>in</strong><br />

und jeden Schüler werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>dividuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten<br />

entwickelt. Im Durchschnitt bilden 10 Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler e<strong>in</strong>e<br />

Lerngruppe.<br />

Unterrichts<strong>in</strong>halte<br />

In der Vor- und Unterstufe liegt der pädagogische Schwerpunkt auf dem Sozialverhalten.<br />

Ausgehend von dem <strong>in</strong>dividuellen Entwicklungsstand jedes e<strong>in</strong>zelnen K<strong>in</strong>des<br />

wird zunächst e<strong>in</strong>e Klassengeme<strong>in</strong>schaft mit engem Gruppenzusammenhalt<br />

angebahnt. Geme<strong>in</strong>schaftliche Aktivitäten (Morgenkreis, Frühstück, Spiele, Lernangebote,<br />

usw.) werden besonders betont. Auch auf das E<strong>in</strong>halten bestimmter Regeln,<br />

z.B. Waschen der Hände vor dem Essen, Aufräumen des eigenen Arbeitsplatzes<br />

wird besonderer Wert gelegt.<br />

Weitere Kernbereiche des Unterrichts <strong>in</strong> Vor- und Unterstufe s<strong>in</strong>d neben der Förderung<br />

der sprachlichen Kompetenz auch die Anbahnung der Schriftsprache und<br />

mathematischer Grundlagen, die Förderung der Selbständigkeit, das Verrichten all-<br />

45


täglicher Tätigkeiten (Tischdecken, Spülen, Aus- und Ankleiden usw.) und das Ansprechen<br />

aller S<strong>in</strong>ne im Unterricht.<br />

Die Förderung der Selbständigkeit ist wesentliches Ziel des Unterrichts <strong>in</strong> der Mittelstufe.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus geht es um die Festigung der angebahnten und e<strong>in</strong>geübten<br />

Verhaltensweisen, die E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> komplexere Zusammenhänge durch fächerübergreifende<br />

Unterrichtsvorhaben und um die Förderung von Kenntnissen <strong>in</strong> den<br />

Kulturtechniken.<br />

In der Oberstufe werden die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler stärker <strong>in</strong> die Planung und<br />

Gestaltung des Unterrichts e<strong>in</strong>bezogen. Projektorientiertes Arbeiten und Lernen<br />

wird weiter ausgebaut. Ziele der Förderung s<strong>in</strong>d Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit.<br />

Die Unterrichtsthemen werden aus der unmittelbaren Erfahrungswelt der<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler gewählt.<br />

Die Berufspraxisstufe schafft die Grundlagen für die spätere berufliche Tätigkeit.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>es Betriebspraktikums erhalten die Jugendlichen u. a. E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die<br />

Werkstatt für Beh<strong>in</strong>derte oder e<strong>in</strong>e ähnliche E<strong>in</strong>richtung. Im Mittelpunkt des Unterrichts<br />

<strong>in</strong> der Berufspraxisstufe stehen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die auf den Arbeitsplatz bezogen<br />

s<strong>in</strong>d<br />

Verbesserung des Arbeitsverhaltens<br />

Freizeitverhalten<br />

Leben und Wohnen<br />

Partnerschaft<br />

Gestaltung der Gesamtpersönlichkeit.<br />

In manchen <strong>Schulen</strong> können diese Lernbereiche durch E<strong>in</strong>richtungen wie Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gswohnungen,<br />

Werkstätten, Gärtnerei, Bäckerei u. a. besonders effektiv erreicht<br />

werden.<br />

Schulabschlüsse<br />

Die Schüler<strong>in</strong> oder der Schüler erhält am Ende der Schulbesuchszeit e<strong>in</strong> Abschlusszeugnis,<br />

das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besche<strong>in</strong>igt.<br />

Berufliche Bildung<br />

E<strong>in</strong>ige der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen treten nach der Förderschule,<br />

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung <strong>in</strong> Arbeitsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt<br />

e<strong>in</strong>. Dabei handelt es sich <strong>in</strong> der Regel um Hilfstätigkeiten. Die Berufsschulpflicht<br />

wird durch den Besuch der Berufspraxisstufe der Förderschule, Förderschwerpunkt<br />

Geistige Entwicklung erfüllt.<br />

46


Für die Mehrzahl der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen dient die Werkstatt<br />

für Beh<strong>in</strong>derte der E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong>s Arbeitsleben. Sie bietet Personen mit Beh<strong>in</strong>derungen,<br />

die nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz<br />

zur Ausübung e<strong>in</strong>er geeigneten Tätigkeit. Sie steht allen beh<strong>in</strong>derten Personen<br />

unabhängig von Art und Schwere der Beh<strong>in</strong>derung offen.<br />

Förderschwerpunkt Sprache<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich Sprache s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ihrer Kommunikation<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt. Oft fällt es ihnen schwer, mit anderen sprachlichen Kontakt<br />

aufzunehmen, ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu br<strong>in</strong>gen.<br />

Die Bee<strong>in</strong>trächtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die<br />

personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das <strong>in</strong>dividuelle Erleben<br />

haben.<br />

Es besteht e<strong>in</strong>e elfjährige Vollzeitschulpflicht.<br />

Organisation des Unterrichts<br />

Die Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache umfasst <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen den<br />

Primarbereich und den Bildungsbereich der Sekundarstufe I. Wird e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache e<strong>in</strong>geschult, so besucht es zunächst e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>gangsklasse. Im Anschluss an die E<strong>in</strong>gangsklasse besucht das K<strong>in</strong>d die Klasse<br />

1. Im Durchschnitt lernen 11 K<strong>in</strong>der geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Klasse.<br />

Unterrichts<strong>in</strong>halte<br />

Ziel der E<strong>in</strong>gangsklasse ist es, Entwicklungsrückstände <strong>in</strong> allen grundlegenden Bereichen,<br />

die zur Sprachentwicklung beitragen, aufzuholen. Zu diesen Bereichen gehören<br />

vor allen D<strong>in</strong>gen Bewegung, Wahrnehmung, Konzentration, Arbeits- und<br />

Lernverhalten. Für jede Schüler<strong>in</strong> und jeden Schüler werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>dividuellen<br />

Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.<br />

Der Unterricht <strong>in</strong> den Klassen 1 bis 4 ist vor allem auf die Sprachförderung ausgerichtet.<br />

Ziel ist es, die Freude am Lernen zu erhalten und Misserfolge zu vermeiden.<br />

Besonders wichtig ist der Erwerb der Schriftsprache <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit rhythmisch-musikalischer<br />

Erziehung, mit darstellenden Spielformen und durch die Verb<strong>in</strong>dung<br />

von Bewegung, Handeln und Sprache.<br />

In Ergänzung zum Unterricht wird <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelförderung oder <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Gruppen<br />

Sprachförderung erteilt, zu der u. a. auch spezielle Hörschulungen, Atem- und<br />

Entspannungsübungen gehören.<br />

47


Durch das Zusammenspiel von Sprach- und Sprechübung und entsprechendem<br />

Unterricht können über die Hälfte aller Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler nach dem zweiten<br />

Schuljahr (3. Schulbesuchsjahr) <strong>in</strong> die Grundschule zurückgeführt werden. Am Ende<br />

der Grundschulzeit können die meisten der übrigen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Hauptschule oder e<strong>in</strong>e andere weiterführende Schule der Sekundarstufe I gehen.<br />

In die Sekundarstufe I der Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache wechseln die<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, deren Sprache noch so schwerwiegend bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

ist, dass sie ohne <strong>in</strong>tensive sonderpädagogische Förderung nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en<br />

weiterführenden Schule lernen können. Die Rückführung <strong>in</strong> die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Schule ist auch <strong>in</strong> dieser Schulstufe noch e<strong>in</strong> wichtiges Ziel. Die spezielle Förderung<br />

der kommunikativen Fähigkeiten steht deshalb <strong>in</strong> allen Bereichen im Vordergrund.<br />

Schulabschlüsse<br />

An den Förderschulen, Förderschwerpunkt Sprache können die Schulabschlüsse<br />

der Sekundarstufe I erworben werden:<br />

<br />

<br />

Hauptschulabschluss<br />

E<strong>in</strong> dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs<br />

im Förderschwerpunkt Lernen<br />

(Informationen darüber, für welche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler dieser Abschluss <strong>in</strong><br />

Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres K<strong>in</strong>des oder beim Schulamt Kleve)<br />

Hauptschulabschluss (nach Klasse 10)<br />

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der<br />

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe<br />

Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)<br />

Berufliche Bildung<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die im Anschluss an die Schule nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong> reguläres<br />

Ausbildungsverhältnis e<strong>in</strong>treten können, werden von der Schule <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit <strong>in</strong> berufsvorbereitende Maßnahmen<br />

oder Sonderausbildungsmaßnahmen vermittelt.<br />

48


Die Feststellung e<strong>in</strong>es sonderpädagogischen Förderbedarfes obliegt dem Schulamt<br />

für den Kreis Kleve. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an<br />

Herrn Mulders,<br />

Schulrat beim Schulamt des Kreises Kleve<br />

Nassauer Alle 15-23<br />

47533 Kleve<br />

Telefon: 0 28 21 / 85-492<br />

E-Mail: schulamt@kreis-kleve.de<br />

Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />

für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

Mit der Ratifizierung des "Übere<strong>in</strong>kommens der Vere<strong>in</strong>ten Nationen über die Rechte<br />

der Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (VN-BRK)" hat sich die Bundesrepublik<br />

Deutschland im Frühjahr 2009 als Vertragspartner unter anderem verpflichtet, "e<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>tegratives Bildungssystem auf allen Ebenen" zu gewährleisten. Es ist das erklärte<br />

Ziel der Landesregierung Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, e<strong>in</strong> grundsätzliches Wahlrecht der<br />

Eltern auf den Förderort für ihr beh<strong>in</strong>dertes K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuführen - das heißt, Förderschule<br />

oder allgeme<strong>in</strong>e Schule <strong>in</strong> zumutbarer Entfernung.<br />

Bis zur Umsetzung dieses Inklusions-Prozesses gelten aber die aktuellen rechtlichen<br />

Grundlagen.<br />

Die sonderpädagogische Förderung kann <strong>in</strong> NRW an allgeme<strong>in</strong>en <strong>Schulen</strong> als Geme<strong>in</strong>samer<br />

Unterricht oder <strong>in</strong> Förderschulen erfolgen. Eltern haben <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen ke<strong>in</strong>en rechtlichen Anspruch darauf, dass K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit<br />

festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht für<br />

beh<strong>in</strong>derte und nicht beh<strong>in</strong>derte Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen oder <strong>in</strong> Integrativen<br />

Lerngruppen an <strong>Schulen</strong> der Sekundarstufe I unterrichtet werden. Ob<br />

und <strong>in</strong> welchem Umfang der Geme<strong>in</strong>same Unterricht an e<strong>in</strong>er Schule e<strong>in</strong>gerichtet<br />

werden kann, hängt vom örtlichen Bedarf und den personellen bzw. sächlichen Kapazitäten<br />

ab.<br />

Die Entscheidung über die Teilnahme am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wird stets im<br />

H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e optimale Förderung der e<strong>in</strong>zelnen Schüler<strong>in</strong> und des e<strong>in</strong>zelnen<br />

Schülers getroffen. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der<br />

49


Grundlage e<strong>in</strong>es erstellten Gutachtens für jede Schüler<strong>in</strong> und jeden Schüler <strong>in</strong>dividuell<br />

sowohl über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs als<br />

auch über den geeigneten Förderort. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass vor<br />

allem solche Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler an Formen <strong>in</strong>tegrativer Unterrichtung teilnehmen,<br />

die von dieser Förderungsform den Erwartungen zufolge <strong>in</strong> besonderem<br />

Maße profitieren können.<br />

Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht lernt e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

zusammen mit K<strong>in</strong>dern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en<br />

Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgeme<strong>in</strong>en Schule Unterstützung<br />

durch e<strong>in</strong>e Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen<br />

Förderplan für das K<strong>in</strong>d. Sie unterrichten zeitweise zusammen <strong>in</strong> der Klasse<br />

und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des K<strong>in</strong>des.<br />

Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht der Grundschule kann an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule der<br />

Sekundarstufe I fortgeführt werden. Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die aufgrund<br />

ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs nach anderen Unterrichtsvorgaben als<br />

denen der allgeme<strong>in</strong>en Schule lernen und voraussichtlich das Bildungsziel der allgeme<strong>in</strong>en<br />

Schule nicht erreichen, können mit Zustimmung des Schulträgers <strong>in</strong> der<br />

Sekundarstufe I Integrative Lerngruppen e<strong>in</strong>gerichtet werden. Voraussetzung für<br />

die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Integrativen Lerngruppe ist, dass die Schule entsprechend<br />

ausgestattet ist und Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht können die Abschlüsse der allgeme<strong>in</strong>en Schule bzw.<br />

die Abschlüsse <strong>in</strong> den Bildungsgängen entsprechender Förderschwerpunkte erreicht<br />

werden.<br />

Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht wird aktuell an der Albert-Schweitzer-Grundschule<br />

und der Geschwister-Scholl-Schule durchgeführt; Integrative Lerngruppen wurden<br />

an der Geschwister-Scholl-Schule e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde, für <strong>Geldern</strong> ist dies das Schulamt des Kreises<br />

Kleve, trifft <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall die Entscheidung, ob die allgeme<strong>in</strong>e Schule der<br />

geeignete Förderort im Rahmen des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts ist oder ob die erforderlichen<br />

Voraussetzungen zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Integrativen Lerngruppe vorliegen.<br />

50


Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Schülerbeförderung<br />

Im Rahmen der aktuellen Schülerfahrkostenverordnung NRW übernimmt die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Geldern</strong> als Schulträger die notwendigen Fahrkosten, wenn der e<strong>in</strong>fache Fußweg<br />

von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

der Primarstufe (Klassen 1 – 4 an Grund- und Förderschulen) mehr als 2 km<br />

der Haupt-, Real- und Förderschulen <strong>in</strong> der Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10)<br />

sowie der Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien mehr als 3,5 km und<br />

der Gymnasien <strong>in</strong> der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) mehr als<br />

5 km<br />

beträgt.<br />

Die nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grund- und<br />

Hauptschulen auch der gewählten Schulart (Geme<strong>in</strong>schafts- oder Bekenntnisschule),<br />

bei Berufskollegs die Schule mit dem entsprechenden Bildungsgang sowie bei<br />

Gymnasien die Schule mit dem gewählten bil<strong>in</strong>gualen Bildungsgang, die mit dem<br />

ger<strong>in</strong>gsten Aufwand an Kosten und e<strong>in</strong>em zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht<br />

werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.<br />

Welcher Schulbesuch mit dem ger<strong>in</strong>gsten Aufwand an Kosten und e<strong>in</strong>em zumutbaren<br />

Aufwand an Zeit verbunden ist, stellt der Schulträger fest. Maßgeblich ist<br />

die wirtschaftlichste Beförderung. Dies ist <strong>in</strong> der Regel die Benutzung öffentlicher<br />

Verkehrsmittel.<br />

Schülerfahrkosten werden <strong>in</strong> der Regel für e<strong>in</strong> Schuljahr bewilligt.<br />

Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und auf Ausstellung e<strong>in</strong>es<br />

Schoko Tickets werden über das Sekretariat der jeweiligen Schule ausgehändigt.<br />

Für Fragen rund um die Anspruchsberechtigungen nach der Schülerfahrkostenverordnung<br />

stehen Ihnen Frau Jost-Albers im Amt für Jugend, Schule und Sport, Telefon:<br />

0 28 31/398-809 und die Sekretär<strong>in</strong>nen der jeweiligen <strong>Schulen</strong> gerne zur<br />

Verfügung.<br />

51


Schulbücher<br />

Zum Ende e<strong>in</strong>es jeden Schuljahres teilt die Schule für das kommende Schuljahr mit,<br />

welche Schulbücher im Unterricht e<strong>in</strong>gesetzt werden. E<strong>in</strong> Teil der Schulbücher wird<br />

von der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong> beschafft und den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern unentgeltlich<br />

zur Verfügung gestellt. Der andere Teil der Bücher ist von den Erziehungsberechtigten<br />

bzw. volljährigen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler zu kaufen. Die Höhe des Eigenanteils,<br />

den die Erziehungsberechtigten für den Kauf der Schulbücher <strong>in</strong> dem<br />

Schuljahr aufwenden müssen, ist <strong>in</strong> der Verordnung zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz<br />

NRW festgelegt.<br />

Der Eigenanteil für das Schuljahr 2012/13 beträgt je nach Schulform:<br />

Grundschule<br />

12,00 Euro<br />

Klassen 1 bis 4 (Primarstufe)<br />

Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie der Gymnasien<br />

26,00 Euro<br />

Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I)<br />

Gymnasiale Oberstufe<br />

23,67 Euro<br />

Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II)<br />

Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen<br />

Klassen 1 bis 4<br />

12,00 Euro<br />

Klassen 5 bis 10<br />

26,00 Euro<br />

Die Schule gibt an die Eltern e<strong>in</strong>e genaue Information bezüglich des Buches / der<br />

Bücher, die vom Eigenteil angeschafft werden. Die Eltern s<strong>in</strong>d und bleiben Eigentümer<br />

der Lernmittel, die vom Eigenanteil angeschafft werden. Selbstverständlich<br />

können die Schulbücher auch gebraucht von anderen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern<br />

erworben werden.<br />

Nach § 96 Abs. 3 des Schulgesetzes s<strong>in</strong>d Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfte Buch (SGB XII) von der Zahlung<br />

e<strong>in</strong>es Eigenanteils befreit. Empfänger und Empfänger<strong>in</strong>nen von Leistungen nach<br />

dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Bezieher von Arbeitslosengeld II<br />

bzw. Sozialgeld nach dem SGB II müssen den Eigenanteil selbst entrichten.<br />

Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie <strong>in</strong> der jeweiligen Schule und<br />

beim Amt für Jugend, Schule und Sport, Frau Annegret Engh, Telefon: 0 28 31 /<br />

398 – 811.<br />

52


Wichtige Anschriften<br />

M<strong>in</strong>isterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordhe<strong>in</strong>-Westfalen,<br />

Völkl<strong>in</strong>ger Straße 49, 40221 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 / 5867-40<br />

Internet: www.schulm<strong>in</strong>sterium.de oder www.bildungsportal.nrw.de<br />

E-Mail: poststelle@msw.nrw.de<br />

Bezirksregierung Düsseldorf, Cäcilienallee 2, 40474 Düsseldorf,<br />

Telefon: 02 11 / 475-0<br />

Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de<br />

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de<br />

Schulamt für den Kreis Kleve, Nassauer Alle 15-23, 47533 Kleve,<br />

Telefon: 0 28 21 / 85-0<br />

Internet: www.kreis-kleve.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@kreis-kleve.de<br />

Schulträger<br />

Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Amt für Jugend, Schule und Sport<br />

Issumer Tor 36, 47608 <strong>Geldern</strong>,<br />

Herr Helmut Holla, Telefon: 0 28 31 / 398-715<br />

Herr Thomas Beeker, Telefon: 0 28 31 / 398-812<br />

Fax: 0 28 31 / 398-130<br />

Internet: www.geldern.de<br />

E-Mail: helmut.holla@geldern.de oder thomas.beeker@geldern.de<br />

53


Ansprechpartner bei der Schulaufsicht<br />

Grundschulen<br />

Schulamt für den Kreis Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve,<br />

Schulaufsichtsbeamt<strong>in</strong> Frau Birgit Pontzen, Telefon: 02821/85-489,<br />

Fax: 02821/85-585<br />

Internet: www.kreis-kleve.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@kreis-kleve.de<br />

Hauptschulen<br />

Schulamt für den Kreis Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve,<br />

Schulrät<strong>in</strong> Frau Angelika Platzen, Telefon: 02821/85-498,<br />

Fax: 02821/85-585<br />

Internet: www.kreis-kleve.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@kreis-kleve.de<br />

Realschulen<br />

Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 42, Fischerstraße 10, 40477 Düsseldorf,<br />

Frau Rischke, Telefon: 0211/475-5474, Fax: 0211/475-5993<br />

Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de<br />

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de<br />

Gymnasien<br />

Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 43, Cecilienallee 2, 47474 Düsseldorf,<br />

Frau Risken, Telefon: 0211/475-5300 Fax: 0211/475-5993<br />

Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de<br />

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de<br />

Förderschule<br />

Schulamt für den Kreis Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve,<br />

Schulrat Herr Johannes Mulders, Telefon: 02821/85-492, Fax: 02821/85-585<br />

Internet: www.kreis-kleve.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@kreis-kleve.de<br />

54


Weitere Bildungsträger:<br />

Musikschulen des Kreises Kleve e.V. -<strong>Geldern</strong>-<br />

Weseler Straße 7<br />

Telefon: 02831/992537<br />

Telefax: 02831/992539<br />

Internet: www.kms-kleve.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@kms-geldern.de<br />

Volkshochschule Gelderland<br />

Kapuz<strong>in</strong>erstraße 34<br />

47608 <strong>Geldern</strong><br />

Telefon: 02831/9375-0<br />

Telefax: 02831/9375-19<br />

Internet: www.vhs-gelderland.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@vhs-gelderland.de<br />

Familienbildungsstätte<br />

Boeckelter Weg 11<br />

Telefon: 02831/4757<br />

Telefax: 02831/98213<br />

Internet: www.fbs-geldern-kevelaer.de<br />

E-Mail: fbs-geldern@bistum-muenster.de<br />

55


Impressum:<br />

Herausgeber:<br />

Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Amt für Jugend, Schule und Sport<br />

Issumer Tor 36<br />

47608 <strong>Geldern</strong><br />

Telefon: 0 28 31 / 398-0<br />

Fax: 0 28 31 / 398-130<br />

Internet: www.geldern.de<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@geldern.de<br />

Stand: September 2013<br />

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